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    Deutscher Bundestag 126. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1964 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Menke 6131 A Eintritt des Abgeordneten Häussler in den Bundestag 6131 A Fragestunde (Drucksache IV/2255) Frage des Abg. Dr. Mommer: Export deutscher Weine nach Frankreich Schwarz, Bundesminister . . . 6132 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 6132 B, C Frage des Abg. Lenze (Attendorn) : Gebührenerhöhungen der Post Stücklen, Bundesminister . . . . . 6132 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ortskennzahlen im Fernsprechdienst Stücklen, Bundesminister . . . . 6132 D, 6133 B, C, 6134 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 6133 A, B Büttner (SPD) 6133 C, D Fritsch (SPD) 6133 D Fragen des Abg. Josten: Schriftverkehr bei der Truppe Hopf, Staatssekretär 6134 A, B, 6135B, C, D, 6136 A, B, C, D, 6137A Josten (CDU/CSU) . . . 6135 B, 6136 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6135 C, D Berkhan (SPD) 6136 B Spies (CDU/CSU) 6136 C Haase (Kellinghusen) (SPD) 6136 D, 6137 A Frage des Abg. Seifriz: Erhöhung des Familienzuschlages Dr. Heck, Bundesminister . . . . . 6137 B Frage des Abg. Folger: Aufklärungsfilme über die Gefahren des Rauchens Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6137 B Fragen des Abg. Sanger: Vortragsreise des Prof. Dr. Fischer in USA Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6137 C, D, 6138 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6138 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Bergung der Tempel von Abu Simbel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 6138 C, 6139 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 6139 A, B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 Frage des Abg. Börner: Hilfe für Süd-Vietnam Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6139 C, D, 6140 A Börner (SPD) 6139 D Dr. Mommer (SPD) 6140 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturaustausch mit England Dr. Carstens, Staatssekretär 6140 A, B, C, D Kahn-Ackermann (SPD) 6140 B Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 6140 D Frage .des Abg. Lenze (Attendorn) : Beseitigung der Ortsklasse B Höcherl, Bundesminister 6140 D Frage des Abg. Hammersen: Steuerrechtliche Behandlung der Beamtenpensionen Höcherl, Bundesminister 6141 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6141 A Frage des Abg. Hammersen: Schlußnovelle zum Wiedergutmachungsgesetz für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes Höcherl, Bundesminister 6141 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister 6141 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6141 C Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Gesetzentwurf über Mikrofilme Dr. Bülow, Staatssekretär 6141 D Frage des Abg. Bazille: Schutz von Herkunftsangaben — Wein- bau der Stadt Neckarsulm 6142 A Frage des Abg. Folger: Pfändungsfreigrenzen Dr. Bülow, Staatssekretär 6142 A Fragen des Abg. Killat: Krankenscheine für freiwillig Weiterversicherte Blank, Bundesminister . . . . 6142 B, C, D Anders (SPD) 6142 C, D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bestimmung über Höchstrenten Blank, Bundesminister 6143 A, B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 6143 A, B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes Blank, Bundesminister 6143 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6143 C, D Nächste Sitzung 6144 C Berichtigungen 6144 Anlagen 6145 126. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 123. Sitzung Seite 5857 C Zeile 18 statt „Preisbindung?" : Preisbindung abzulehnen?; Seite 5865 D Zeile 9 statt „Vergehen" : Vorgehen; Seite 5866 A Zeile 2 statt „zum Krankenversicherungsgesetz": zu einem Krankenpflegeversicherungsgesetz; Seite 5905 A Zeile 24 statt „galten" : gelten; 124. Sitzung Seite 5956 C Zeilen 11/12 statt „zur Frage IX/8" : zu den Fragen IX/8 und IX19; hinter Zeile 15 ist einzufügen: Wird die Bundesregierung zustimmen, wenn in Brüssel versucht werden sollte, die Perfektion der EWG-Agrarmarktordnungen durch eine spezifische Abschöpfung für Schweinsohren noch weiter zu steigern?; Seite 5956 D Zeilen 13 bis 20 sind zu streichen; hinter Zeile 12 ist einzufügen: Vizepräsident Dr. Jaeger: Ich rufe auf die Frage IX/10 — des Abgeordneten Logemann —: Welche Schritte hat die Bundesregierung in Brüssel unternommen, um den einstimmig gefaßten Bundestagsbeschluß zur EWG-Agrarpreispolitik entsprechend den Drucksachen IV/1258 und IV/1611 zu realisieren? Bitte, Herr Bundesminister!; Seite 5957 B Zeilen 5 bis 10 sind zu streichen; Seite 5957 B hinter Zeile 4 ist einzufügen: Logemann (CDU/CSU) : Herr Minister, darf ich fragen: Halten Sie den Beschluß des Bundestages gemäß Drucksachen IV/1258 und IV/1611 für in Brüssel realisierbar oder nicht? 125. Sitzung Seite 6084 C Zeile 11 statt „niedrigsten": niedrigen; Seite 6094 A Zeile 23 statt „Ziffer 1": Ziffer 1 a; Seite 6120 C Zeile 6 statt „XII/4) :" : 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Ab- Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Aschoff 26. 5. Dr. Atzenroth 26. 5. Baier (Mosbach) 30. 5. Dr.-Ing. Balke 30. 5. Bauknecht 30. 5. Bazille 27. 5. Dr. Bechert 28.5. Frau Beyer (Frankfurt) 26. 5. Dr. Bieringer 31. 5. Birkelbach 26. 5. Dr. Birrenbach 30. 5. Blachstein 28. 5. Frau Blohm 27.5. Blumenfeld 27. 5. Dr. Böhm (Frankfurt) 27. 5. Dr. von Brentano 4. 7. Brese 26.5. Buchstaller 27. 5. Burckardt 27. 5. van Delden 27. 5. Deneke 27. 5. Dr. Dörinkel 27. 5. Drachsler 27. 5. Erler 27. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Dr. Franz 27. 5. Dr. Frede 30.5. Frehsee 31.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Dr. Furler 27. 5. Frau Geisendörfer 28.5. Gewandt 27. 5. Gibbert 27. 5. Giencke 30. 5. Dr. Gossel 30. 5. Gscheidle 29. 5. Hahn (Bielefeld) * 27.5. Hammersen 26. 5. Dr. Hellige 28. 5. Herold 28. 5. Dr. Hesberg 26. 5. Holkenbrink 28.5. Hösl 27. 5. Dr. Jaeger 27. 5. Dr. Jungmann 27. 5. Kemmer 27. 5. Dr. Knorr 28. 5. Dr. Kopf 26. 5. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Lermer 30.5. Leukert 27. 5. Dr. Löbe 26. 5. Lücker (München) * 27. 5. Margulies * 27. 5. Dr. Martin 28. 5. Mattick 27. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Meermann 27. 5. Mengelkamp 30. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 30. 5. Metter 30. 5. Metzger * 26. 5. Mick 26. 5. Freiherr von Mühlen 30. 5. Nellen 27. 5. Rademacher 30. 5. Rauhaus 27. 5. Frau Dr. Rehling 27. 5. Richarts 27. 5. Riedel (Frankfurt) 26.5. Ritzel 26. 5. Rollmann 270.5. Frau Rudoll 30. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 5. Schoettle 28. 5. Schulhoff 30. 5. Schultz 27. 5. Dr. Seffrin 27.5. Seidel (Fürth) 29.5. Dr. Sinn 27.5. Soetebier 27. 5. Dr. Starke 26. 5. Dr. Steinmetz 27.5. Storch * 27. 5. Storm 31.5. Struve 27. 5. Vogt 27.5. Wegener 31.5. Weinkamm * 27. 5. Windelen 27. 5. Dr. Zimmer 27. 5. Dr. Zimmermann (München) 27. 5. b) Urlaubsanträge Brünen 5. 6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Herberts 8. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Horn 5. 6. Dr. h. c. Jaksch 6. 6. Menke 30. 6. Michels 1. 6. Wischnewski 13. 6. Frau Zimmermann (Brackwede) 5. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 15. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2202 Frage XI/4) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlägen des Landkreises und des Marktes Garmisch-Partenkirchen entsprechend auf die Anlage eines Schießplatzes am Krottenkopf zu verzichten und statt dessen den Schießplatz in dem dafür vorgeschlagenen Unternogg-Gebiet zu errichten? * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments 6146 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 Die Bundeswehr benötigt für die Gebirgstruppen für Schießübungen mit Infanteriewaffen (einschl. Mörser) unter alpinen Verhältnissen einen Truppenübungsplatz. Nach eingehenden Untersuchungen erschien das Gebiet um den Krottenkopf als die günstigste Lösung, da es den militärischen Erfordernissen entspricht und auch die Interessen der Bevölkerung und des Fremdenverkehrs gebührend berücksichtigen dürfte. Das daraufhin nach dem Landbeschaffungsgesetz eingeleitete Raumordnungsverfahren läuft bereits seit dem Jahre 1958. Am 29. April 1964 wurde dem Bundesministerium der Verteidigung mitgeteilt, daß örtlicherseits Ersatzvorschläge für den Krottenkopf gemacht werden können. Das Ergebnis der Überprüfung dieser Vorschläge auf Landesebene bleibt abzuwarten. Dabei gehe ich davon aus, daß die etwaigen neuen Vorschläge dem Bundesministerium der Verteidigung in Kürze zugehen. Das Schreiben des Herrn Bundesverteidigungsministers vom 24. April 1964 an Sie, Herr Abgeordneter, wird durch diese schriftliche Beantwortung Ihrer Frage nach dem neuesten Sachstand ergänzt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 15. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache IV/2202 Frage XI/5) : Weshalb bildet die Bundeswehr nicht nach dem Vorbild anderer Staaten eine militärische Sondereinheit, in der unsere überdurchschnittlichen Leistungssportler neben der militärischen Ausbildung Gelegenheit zur Durchführung eines vollwertigen Trainings hätten? Die Bundeswehr hat den Auftrag, im Rahmen des NATO-Bündnisses die äußere Freiheit der Bundesrepublik zu schützen. Erziehung und Ausbildung des Soldaten müssen sich daher vor allem darauf richten, ihn für diese Aufgabe vorzubereiten. Die Bundeswehr strebt ferner neben anderen Aufgaben die sportliche Breitenarbeit an, weil sie es für besonders wichtig erachtet, viele junge Soldaten zur Sportbereitschaft zu erziehen. Anerkannten Spitzensportlern werden Erleichterungen gewährt, die ihnen im Rahmen der Amateur-Bestimmungen ein ausreichendes Training ermöglichen. Die besondere sportliche Ausbildung liegt dagegen in der Hand der Vereine und Fachverbände. Eine Ausnahme stellt der Moderne Fünfkampf dar. Hier übernimmt die Bundeswehr gewissermaßen die Funktion von Vereinen, da es für diese Sportart zivile Zusammenschlüsse auf der unteren Ebene nicht oder noch nicht gibt. Der Bundesminister der Verteidigung befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Hopf vom 15. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2202 Frage XI/6) : Entspricht es den Tatsachen, daß seitens des Bundesverteidigungsministeriums in Binzgen Kr. Säckingen seit über 2 Jahren die Gebäude eines alten Sägewerkes zu einer hohen Monatsmiete gemietet worden sind, seitdem bewacht werden, aber Leerstehen? Im Dezember 1962 wurde das Sägewerk zu einem monatlichen Mietzins von 80 Pf/qm für die Lagerfläche und 10 Pf/qm für die Freifläche angemietet. Dieser Mietzins ist im Verhältnis zu anderen Mietpreisen für Lagerräume nicht hoch. An den Gebäuden sollten im Jahre 1963 bauliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und auf der Freifläche Geräteschuppen errichtet werden. Dies war leider wegen der Haushaltslage nicht möglich. Das Objekt wird zur Zeit mit Material belegt. Bewachungskosten sind bisher nicht entstanden. Eine zivile Bewachung, außerhalb der Dienststunden des militärischen Personals, erfolgt nunmehr mit der Belegung. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 15. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache IV/2202 Frage XI/7) : In welcher Weise werden die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Wehrdienstpflichtigen über Musterungs- und Einberufungsbescheide unterrichtet? Nach § 44 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes müssen der Musterungs- und der Einberufungsbescheid nach Maßgabe des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt werden. Die Zustellungen sind immer an den Wehrpflichtigen selbst zu richten, auch wenn er minderjährig ist. Hat der gesetzliche Vertreter durch eigene Anträge in das Verfahren eingegriffen, ist ihm nach den Verwaltungsvorschriften für die Musterung und Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger eine Abschrift des Bescheides zuzusenden. Die Antwort auf Ihre Frage lautet also: Die gesetzlichen Vertreter werden über die Bescheide gegebenenfalls nur von dem minderjährigen Wehrdienstpflichtigen unterrichtet. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 15. Mai 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (Drucksache IV/2202 Fragen XI/8 und XI/9) : Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6147 Aus welchen Gründen verzögert sich die Auftragsvergabe für den Serienbau des Luftwaffentransporters „Transall C 160" an die um die Erhaltung der Arbeitsplätze besorgte Luftfahrtindustrie vornehmlich in Nordwestdeutschland? Wann ist endlich mit der in Frage XI/8 näher bezeichneten Auftragsvergabe verbindlich zu rechnen? Zur Zeit werden Verhandlungen mit unserem Partner dieses Objektes über die Durchführung der Gemeinschaftsproduktion geführt. Diese Verhandlungen konnten naturgemäß erst nach der Genehmigung des Objekts durch den Haushaltsausschuß konkrete Formen annehmen. Die Verhandlungen haben zum Gegenstand 1. eine Regelung der gemeinschaftlichen Auftragsvergabe für den deutschen und französischen Fertigungsanteil, 2. eine Regelung der Aufteilung der Fertigung auf die Industrien der beiden Länder. Der Umfang der Gesprächsthemen schließt Fragen der Logistik, der Ausbildung und der wirtschaftlichen Belange ein. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; das Bundesministerium der Verteidigung ist jedoch bemüht, sie nach Möglichkeit zu beschleunigen. Eine mangelnde Sorgfalt vor Abschluß von Vertragsverhandlungen pflegt leider später Verzögerungen und Mehrkosten sowie auch andere Schwierigkeiten nach sich zu ziehen. Eine Auftragsvergabe an die deutsche Industrie setzt voraus, daß zunächst die Verhandlungen abgeschlossen werden. Es besteht Grund zu der Hoffnung, daß bei den für die nächsten Wochen vorgesehenen Besprechungen auf Chefebene die Klärung der noch offenen Fragen erzielt werden wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 5. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache IV/2202 Frage X/1): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß nicht nur in der Berufsberatung, sondern auch innerhalb des Fachpersonals der gesamten Arbeitsverwaltung ein das normale Maß übersteigender Abgang, insbesondere von jüngeren Fachkräften, festzustellen ist? Ich habe bereits in der Fragestunde der 94. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. November 1963 auf Ihre Frage: „Was für Ursachen und Gründe hat die seit einigen Jahren festzustellende Abwanderung von Fachkräften der Berufsberatung?" geantwortet, daß die Bundesregierung für die Personalpolitik der Bundesanstalt nicht zuständig ist. Ihre heutige Anfrage beantwortet sich zum Teil aus der Antwort des Herrn Präsidenten der Bundesanstalt, die ich Ihnen in der Fragestunde am 6. November 1963 übermittelte. Ich darf sie noch einmal wiederholen: „Eine Abwanderung von Fachkräften der Berufsberatung ist in stärkerem Maße nicht zu verzeichnen. Bei Errichtung des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr sind einige Fachkräfte zu dieser Dienststelle übergewechselt. Im übrigen hält sich die Abwanderung im normalen Umfang, wie sie auch bei anderen Behörden festzustellen ist." Wenn Sie in der jetzt vorliegenden Frage darauf hinweisen, daß nicht nur in der Berufsberatung, sondern auch innerhalb des Fachpersonals der gesamten Arbeitsverwaltung ein das normale Maß übersteigender Abgang, insbesondere von jüngeren Fachkräften, festzustellen sei, so kann ich Ihnen auch hierzu nur die Antwort des Herrn Präsidenten der Bundesanstalt bekanntgeben, die wie folgt lautet: „Dem Präsidenten der Bundesanstalt ist von einer anomalen Abwanderung von Fachkräften nichts bekannt." Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 4. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache IV/2202 Frage X/2) : Was hat der Herr Bundesarbeitsminister bisher unternommen, um — entsprechend seiner in der Plenarsitzung vom 17. November 1963 gegebenen Zusicherung — die Arbeit des Beirates für die Neuordnung der sozialen Leistungen wieder aufleben zu lassen? Bei Ihrer Anfrage sind Sie offenbar von der Annahme ausgegangen, daß ich die Absicht hatte, den Beirat für die Neuordnung der sozialen Leistungen sofort zu weiteren Beratungen über die Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuberufen. Hier scheint jedoch ein Mißverständnis vorzuliegen. Ich habe in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. November 1963 zu dieser Frage wörtlich folgendes ausgeführt: „Nun räume ich gern ein, ... daß völlig unabhängig von dem Ihnen jetzt vorliegenden Reformgesetzentwurf auch nach Verabschiedung dieses Entwurfs immer wieder Probleme auftauchen werden, die der kritischen Untersuchung, der Auswertung, der Beobachtung bedürfen. Es erschiene mir daher sinnvoll, diesen Ausschuß, dessen Erkenntnisse wir uns schon einmal bedient haben, im Hinblick darauf, daß auch nach Abschluß des genannten Gesetzgebungswerkes die Probleme immer wieder auftauchen, wieder zu aktivieren, ihn mit solchen Aufgaben zu betrauen. Sowohl Regierung als auch Parlament würden wohl gleichermaßen gern bereit sein, sich diese Erkenntnisse immer dienstbar zu machen. Daher bedarf es meiner Ansicht nach keiner neuen Kommission mit neuer Aufgabenstellung, sondern es bedarf nur, wenn wir unser Werk abgeschlossen haben, der neuen Aktivierung dieser Arbeit." Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung am 29. April Grundsätze über die Durchführung einer Sozialenquete beschlossen hat. Selbstverständlich wird sich die Sozialenquete auch 6148 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung erstrecken. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Drucksache IV/2202 Frage XIII/1): Welche praktischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die grundsätzliche, in der Presse bekanntgewordene Zusage des Bundespostministers einzulösen, daß die unerträglichen Rückstände in den Berliner Fernsprechanschlüssen — gegebenenfalls unter Heranziehung von privaten Krediten — beseitigt werden sollen? Die außergewöhnliche Situation Berlins rechtfertigt nach Auffassung der Bundespost auch auf diesem Gebiet besondere Maßnahmen. Ich habe daher bereits anläßlich meiner Anwesenheit in Berlin Anfang März d. J. die Frage erörtert, ob es möglich ist, zur Behebung der Anschlußnot im Fernsprechdienst in Berlin ein Notprogramm durchzuführen, wenn der Berliner Senat angesichts der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost die erforderlichen langfristigen Kredite hierfür zu angemessenen Bedingungen ermöglicht. Die Frage einer Finanzierung mit Hilfe von leider unerläßlichen zusätzlichen Krediten wird z. Z. in meinem Hause geprüft, und die Landespostdirektion Berlin ist auch schon mit der Durchführung der Kreditverhandlungen beauftragt. Leider haben die bisherigen Verhandlungen den gewünschten Erfolg noch nicht gehabt, weil die seitens der Kreditgeber angebotenenn Konditionen über der vom Bundesminister der Finanzen festgesetzten Zinsgrenze liegen. Ich darf in diesem Zusammenhang bemerken, daß ich in der selbständigen Entscheidung über ein derartiges zusätzliches den Haushalt der Deutschen Bundespost aufstockendes Programm eingeschränkt bin, weil es hierzu u. a. der Zustimmung auch des Herrn Bundesministers der Finanzen und der Vorlage eines Nachtragshaushaltes bedarf. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache IV/2202 Frage XIII/2) : Warum wurde in dem letzten Postgebührenheft nach dem Stand vom 1. März 1963 Luxemburg nicht unter den Ländern aufgeführt, für die Inlandsposttarife gelten, obwohl eine solche Vereinbarung seit langer Zeit besteht? Der _Grund ergibt sich aus der Tatsache, daß die Inlandspostgebühren am 1. März 1963 einer Änderung unterworfen wurden, während die ermäßigten Postgebühren mit Luxemburg erst am 1. April 1963 in Kraft traten. Um die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Änderung der Inlandsgebühren zum 1. 3. 1963 zu informieren, mußte der Druckauftrag für die 1. Auflage des Postgebührenheftes bereits am 24. Januar 1963 erteilt werden. Wegen des großen Bedarfs wurde noch eine 2. Auflage erforderlich, die am 18. Februar 1963 in Auftrag gegeben wurde. Über die Einführung ermäßigter_ Postgebühren im Verkehr mit Luxemburg zum 1. 4. 1963 wurde dagegen erst am 28. Februar 1963 vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost Beschluß gefaßt. Eine Aufnahme dieser ermäßigten Gebühren in das notwendigerweise vorher gedruckte Postgebührenheft war folglich nicht möglich. Die Öffentlichkeit wurde über die Einführung der ermäßigten Gebühren aber durch eine Veröffentlichung in meinem Amtsblatt Nr. 158/1963 S. 235 und, soweit mir bekannt ist, auch durch die allgemeine Presse unterrichtet. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Werner (Drucksache IV/2202 Frage XIII/3) : Ist die Deutsche Bundespost mit der Wirksamkeit ihres Fernsprechdienstes in Rethen (Leine) zufrieden? Die Deutsche Bundespost ist mit den Fernsprechverhältnissen in Rethen nicht zufrieden: Rethen hat noch eine Ortshandvermittlung, 120 z. Z. nicht herstellbare Anschlüsse und kann noch nicht am abgehenden Selbstwählferndienst teilnehmen. Darüber hinaus wird der ankommende Selbstwählferndienst durch Leitungsengpässe zwischen Hannover und Rethen behindert. Die dringend erforderliche neue Vermittlungsstelle konnte bisher nicht eingerichtet werden, weil anfangs kein Grundstück und zuletzt keine Mittel für den erforderlichen Hochbau zur Verfügung standen. Nachdem nunmehr die Mittelfrage geklärt ist, wird voraussichtlich im Juli dieses Jahres mit dem Hochbau begonnen werden. Mit der Inbetriebnahme der neuen Vermittlungsstelle ist Ende 1966 zu rechnen. Um den zahlreichen Anschlußwünschen aber schon vorab entsprechen zu können, wird die Oberpostdirektion Hannover, sofern die hierfür erforderlichen Einrichtungen fristgerecht geliefert werden, Anfang 1965 übergangsweise eine bewegbare Wählvermittlungsstelle einsetzen. Hiermit können der Ortsverkehr auf Wählbetrieb umgestellt, die z. Z. nicht herstellbaren Anschlüsse größtenteils geschaltet und der abgehende Selbstwählferndienst aufgenommen werden. Zur Behebung des Leitungsengpasses zwischen Hannover und Rethen wird z. Z. ein weiteres Bezirkskabel ausgelegt. Mit Inbetriebnahme dieses Kabels ist Ende des Jahres zu rechnen. Hiernach werden zwischen Hannover und Rethen genügend Leitungen zur Verfügung stehen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6149 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Mai 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blumenfeld (Drucksache IV/2202 Frage XIII/4) : Was gedenkt der Herr Bundespostminister zu unternehmen, um die Verbindungsaufnahme von Telefonanschlüssen im Raume Bonn mit dem Auslandsfernamt in Köln so zu gestalten, daß sie einer Beanspruchung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Basis gewachsen Ist? Ich nehme an, daß sich die Anfrage auf die Zeitdauer bis zur Abfrage eines Meldeanrufes im Auslandsfernamt Köln bezieht und nicht Besetztfälle im Leitungsbündel zwischen Bonn und dem Auslandsfernamt Köln angesprochen sind. Derartige Fälle dürften nämlich nicht eintreten, weil die Zahl der entsprechenden Verbindungsleitungen ausreichend bemessen ist und überdies seit Aufnahme des Selbstwählferndienstes nach dem Ausland erheblich entlastet wurden. Die Zeiten bis zur Abfrage eines Meldeanrufes im Auslandsfernamt Köln habe ich aus anderem Anlaß noch im Februar/März 1964 messen lassen. Sie betrugen im Mittelwert 18 Sekunden. Dieser Zeitwert ist doch wohl als befriedigend anzusehen. Es ist zuzugeben, daß in Einzelfällen günstige, aber auch ungünstige Abweichungen von den Mittelwerten vorkommen. Das läßt sich trotz sorgfältiger betrieblicher Lenkung bei einem Massenverkehr, wie er nun einmal bei der Deutschen Bundespost besteht, einfach nicht vermeiden. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß sich die Deutsche Bundespost ständig bemüht, durch entsprechenden Personaleinsatz und betriebliche Maßnahmen derartige ungünstige Einzelfälle zu vermeiden und im übrigen den erwähnten Mittelwert möglichst niedrig zu halten. Bei der ständig wachsenden Zunahme des Selbstwählferndienstes ins Ausland — Ende dieses Jahres werden voraussichtlich 50 v. H. aller abgehenden Auslandsgespräche vom Teilnehmer selbst gewählt werden — wird die angeschnittene Frage der Anrufwartezeit für ein Auslandsgespräch sowieso mehr und mehr an Bedeutung verlieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte. Ich rufe weiter auf die Frage III/2 — des Abgeordneten Josten —:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß schon heute die schriftlichen Arbeiten bei der Truppe Formen angenommen haben, daß sie in einer geregelten Arbeitszeit nicht mehr erledigt werden können?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Bei dem Katalog zur Personalbearbeitung handelt es sich um die im Ministerialblatt veröffentlichten neuen „Bestimmungen über Meldungen von Änderungen in den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen der Soldaten". Diese Bestimmungen stellen eine Zusammenfassung bisher gültiger Erlasse auf diesem Gebiet dar. Dies geht aus Nr. 20 der Neufassung hervor, wonach allein zehn einschlägige Erlasse durch diesen Einheitserlaß aufgehoben worden sind.
Die Neufassung dient der Vereinfachung und Rationalisierung. Sie ist das Ergebnis der seit 1957 eingesetzten „Ständigen Kommission zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei der Truppe".
Den Bestimmungen über die Änderungsmeldungen ist als Anlage 1 der „Katalog der Änderungen persönlicher und dienstlicher Art" beigegeben. Er umfaßt insgesamt 76 Nummern. Als Anlage 2 ist ein Sachregister mit 160 Stichworten angefügt, um dem Soldaten, dem Einheitsführer usw. das Auffinden der 76 Punkte zu erleichtern.
Der bei weitem größte Teil der meldepflichtigen Änderungen — etwa 80 % — muß zur Erfüllung von Rechtsansprüchen der Soldaten, hauptsächlich auf dem Besoldungsgebiet, angegeben werden. Diese Meldungen dienen also dem Interesse des Soldaten. Die Angaben sind erforderlich, damit der Soldat rechtzeitig in den Genuß der ihm zustehenden Bezüge kommt. Eine rechtzeitige Angabe ist
aber auch erforderlich, wenn irgendwelche Änderungen eintreten, durch die der Soldat weniger Bezüge bekommt, damit der Soldat später nicht womöglich etwas zurückzahlen muß. Die dienstrechtlichen Ansprüche des Soldaten können nur dann rechtzeitig erfüllt werden, wenn die über ihn vorliegenden personellen Angaben auf dem laufenden gehalten werden. Die Änderungsmeldungen haben ihre Ursache hauptsächlich in Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften. Zwölf meldepflichtige Änderungen betreffen Soldaten, die im Ausland Dienst tun, gelten also für die große Mehrzahl der Soldaten überhaupt nicht.
Die Vermutung, es müsse über jeden Soldaten zu den 76 Fällen des Katalogs eine Meldung abgegeben werden — eine Ansicht, die wiederholt in der Presse auftauchte —, ist irrtümlich. Eine Meldung ist nur dann abzugeben, wenn sich bei einem einzelnen Soldaten in den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen eine Änderung ergibt, die z. B. zu einer Änderung der Besoldung führt.
In der 'Praxis hat sich gezeigt, daß für einen Wehrpflichtigen während seines Grundwehrdienstes von 18 Monaten durchschnittlich zwei bis drei Meldungen abgegeben werden. Die Zahl der meldungspflichtigen Änderungen für Soldaten auf Zeit und für Berufssoldaten hängt weitgehend vom Wechsel der Verwendung, vom Wechsel des Dienstortes und vom Wechsel der personellen, insbesondere der familiären Verhältnisse ab.
Auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Josten darf ich erwidern: Der Bundesregierung ist die Behauptung bekannt, daß die schriftlichen Arbeiten bei der Truppe kaum zu bewältigen seien. Die Bundesregierung weiß aber auch, daß die Behauptung in dieser Form nicht zutrifft. Das schließt nicht aus, daß im Schriftverkehr der Truppe noch weitere Vereinfachungen oder Verbesserungen möglich sind.
Die Kommission zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei der Truppe hat im März 1963 festgestellt, daß der durchschnittliche Postdurchlauf in den Einheiten der Bundeswehr 165 Ein- und Ausgänge pro Monat beträgt, d. h. 6 bis 7 Ein- oder Ausgänge pro Arbeitstag. Besondere Belastungen im Schriftverkehr der Einheiten im Zeitpunkt des Stellenwechsels, insbesondere bei der Einstellung von Rekruten, der Übernahme der Soldaten nach der Grundausbildung und der Entlassung der Wehrpflichtigen, oder in anderen Fällen werden immer unvermeidlich sein.
Von dem dienstlichen Schriftverkehr entfallen etwa 15% auf Führungs- und Ausbildungsangelegenheiten, etwa 35% auf das Materialwesen einschließlich der Truppenversorgung mit Geld, Verpflegung und Bekleidung sowie auf das Sanitätswesen und etwa 50 % auf das Personalwesen einschließlich des Disziplinarwesens, allerdings weit überwiegend auf das Personalwesen, nicht auf das Disziplinarwesen, das dazugehört.
Die Technisierung der Bundeswehr zwingt in weit höherem Maße als früher zu einer lückenlosen Füh-



Staatssekretär Hopf
rung von Bestands-, Melde-, Prüf- und Wartungsbüchern sowie von Instandsetzungs- und Betriebskontrollen. Das ist z. B. erforderlich, um nicht graue und schwarze Bestände mit Geldverlusten für den Staat entstehen 211 lassen. Darauf kann zur Erhaltung und auch zur Einsatzfähigkeit der Waffen und Geräte ebenfalls nicht verzichtet werden.
Der Verteidigungsminister bemüht sich auch weiterhin, den Schriftverkehr bei der Truppe zu verringern. Die Ausbildung des Stabsdienst- und Stabshilfsdienstpersonals wird laufend verbessert. Auch dadurch wird die Erledigung des schriftlichen Dienstverkehrs in der Truppe rationeller gestaltet.
Soweit Sie, Herr Abgeordneter, mit der Anfrage meinen, daß die Truppe hinsichtlich des Erlasses mit den 76 Fragen nicht unserer Auffassung sei, darf ich auf eine Äußerung einer Division auf Pressefragen hinweisen. Da heißt es:
Eine Division hat die Anfrage betreffend den Erlaß über Änderungsmeldungen im Personalwesen wie folgt beantwortet
— also die Offiziere, die durch diesen Erlaß angeblich belastet werden —:
Wenn der galoppierende Amtsschimmel je etwas ebenso Sinnvolles wie Notwendiges erdacht hat, dann sind es diese Änderungsmeldungen.
Eine andere Division hat erklärt:
Der angeblich befürchtete Aufschrei der Einheitsführer wird diesmal mit Sicherheit nicht stattfinden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Josten.