Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Zunächst habe ich dem Abgeordneten Menke die Glückwünsche des Hauses zu seinem 65. Geburtstag, den er am 10. Mai gefeiert hat, auszusprechen.
Ich begrüße den für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Vogel in den Bundestag eingetretenen Abgeordneten Häussler und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ahne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 1964 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei GebäudenGesetz zur Änderung grundsteuerlicher VorschriftenGesetz über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land-und ForstwirtschaftGesetz über Bodennutzungs- und ErnteerhebungGesetz über den Übergang von Zuständigkeiten auf dem Gebiete ,des Rechts des GesundheitswesensZweites Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Siebentes StrafrechtsänderungsgesetzFünftes Gesetz zur Änderung des GüterkraftverkehrsgesetzesGesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien über den FluglinienverkehrGesetz zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, und zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 1956.In der Sitzung am 15. Mai 1964 hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2250 verteilt.Der Herr Präsident des Bundesrates hat unter dem 15. Mai 1964 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 269. Sitzung am 15. Mai 1964 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes beschlossen hat, gegen folgende Verordnungen keine Bedenken zu erheben:Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963
Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963
Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963
Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 .Seine Schreiben sind als Drucksachen IV/2256 bis IV/2259 verteilt.Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz hat unter dem 4. Mai 1964 die Kleine Anfrage der AbgeordnetenDr. Schmidt , Bading, Margulies und Genossen betr. Entschädigung bei Schiffsunfällen - Drucksache IV/2164 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1V/2230 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 4. Mai 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt , Bading, Margulies und Genossen betr. Planungen am Oberrhein - Drucksache IV/2166 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2247 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 5. Mai 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Weber ,, Holkenbrink und Genossen betr. Ortsumgehungen bei der B 9 - Drucksache IV/2192 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2248 verteilt.Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 11. Mai 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt , Bading, Margulies und Genossen betr. Reformbedürftige Waffengesetzgebung - Drucksache IV/2165 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1V/2249 verteilt.Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat unter dem 15. Mai 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung - Drucksache IV/2215 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2262 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 20. Mai 1964 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Flugsicherung über dem Gebiet der Bundesrepublik - Drucksache IV/2221 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/2264 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat am 4. Mai 1964 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 12. April 1962 einen Ergänzungsbericht der Bundesregierung über die Deutsche Bundesbahn übersandt. Der Bericht ist als Drucksache IV/2220 verteilt.Die Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen hat am 12. Mai 1964 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 22. Mai 1962 den Zweiten Bericht über Umweltradioaktivität erstattet. Der Bericht wird als Drucksache IV/2263 verteilt.Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 28. April 1964 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1963 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.Der Herr Präsident des Bundestages hat am 4. Mai 1964 gemäß § 76 Abs. 2 GO den Bericht über die Einführung der Fünf-TageWoche in der Bundesverwaltung - Drucksache IV/2102 - dem Ausschuß .für Inneres überwiesen.Zu den in der Fragestunde der 125. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. April 1964 gestellten Fragen des Abgeordneten Rollmann Nrn. VI/4 und VI/5 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Bucher vom 22. Mai 1964 eingegangen. Sie lautet:Zu Frage 1Über die Verluste an deutschen Kriegsgefangenen und volksdeutschen Zivilisten in Jugoslawien nach der Kapitulation gibt es verschiedene Veröffentlichungen. Eine im Verlag W. Kohlhammer GmbH Stuttgart erschienene Dokumentation des Statistischen Bundesamts aus dem Jahre 1958 ,,Die deutschen Vertreibungsverluste" gibt auf Seite 415 die Gesamtzahl der durch Krieg, Liquidierung, Verschleppung und Vertreibung in Jugoslawien entstandenen Verluste an Volksdeutschen mit 175 800 Personen an (= 32,7 v. H. des deutschen Bevölkerungsstandes von 1939). Die Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa, Band V, „Schicksale der Deutschen in Jugoslawien" beziffert die Verluste auf Seite 132 E - ohne volksdeutsche Wehrmachtsangehörige - auf 98 000. Auf Veröffentlichungen mit eindeutig erkennbarer politischer Tendenz glaube ich in diesem Zusammenhang nicht eingehen zu müssen.Die Zahl der in Jugoslawien umgekommenen deutschen Kriegsgefangenen wird in der Dokumentation zur Geschichte des 2. Weltkrieges, Band I/1 „Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941 ibis 1945" auf Seite 254 auf rund 80 000 geschätzt. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Gesamtheit aller Todesfälle sowohl durch Krankheit und andere natürliche Todesursachen wie auch durch Hunger, Entkräftung und gewaltsame Tötung.
Metadaten/Kopzeile:
6132 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Vizepräsident Dr. DehlerSichere Feststellungen darüber, wie viele Personen einen gewaltsamen Tod gefunden haben, lassen sich heute nicht mehr treffen. Zu diesem Ergebnis ist auch der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht München I gekommen, der mit verschiedenen Strafanzeigen gegen jugoslawische Staatsangehörige wegen angeblicher Teilnahme an Verbrechen gegen Deutsche befaßt war.Zu Frage 2Der Bundesregierung ist bekannt, daß gegen den früheren jugoslawischen Botschafter Kveder, der übrigens nicht mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden ist, von privater Seite Strafanzeige erstattet wurde. Vor Abschluß des Verfahrens kann die Bundesregierung nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob die erhobenen Beschuldigungen begründet sind.Ich rufe auf den einzigen Punkt der Tagesordnung:Fragestunde .Als erste Frage rufe ich auf die Frage — des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer — aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:Was tut die Bundesregierung zur Beseitigung der Widerstände, auf die der Export deutscher Weine nach Frankreich stößt?Bitte, Herr Minister.
Der Bundesregierung sind zur Zeit keine besonderen Schwierigkeiten beim Export deutscher Weine nach Frankreich bekannt. Soweit in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Abfüllung von exportiertem Wein in deutsche Originalflaschen aufgetreten sind, sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung entfallen. Gewisse administrative Verzögerungen treten allerdings bei den französischen Einfuhrausschreibungen hin und wieder auf.
Daß sich der deutsche Weinexport nach Frankreich nicht in der gewünschten Weise entwickelt, dürfte vor allem preisliche Gründe haben. Wenn der französische Verbraucher einen Wein mit den charakteristischen deutschen Geschmackseigenschaften verlangt, wird er in erster Linie auf den elsässischen Wein zurückgreifen, der dem deutschen verwandt ist, jedoch preislich wesentlich vorteilhafter angeboten wird.
Falls nähere Angaben darüber gemacht werden können, daß der Export deutscher Weine nach Frankreich auf administrative Widerstände stößt, bittet die Bundesregierung um Mitteilung. Die Bundesregierung wird dann sofort Gelegenheit nehmen, hierüber mit den französischen Regierungsstellen zu sprechen.
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Mommer.
Herr Minister, hat der Vorsitzende des Deutschen Weinbauverbands, Graf Matuschka-Greiffenclau, dann nicht ganz richtig gesehen, als er kürzlich auf der Weinwoche 1964 von solchen Schwierigkeiten des Imports deutschen Weines in Frankreich sprach?
Herr Kollege Dr. Mommer, es ist möglich, daß Graf Matuschka in diesem Sinne gesprochen hat. Aber es nutzt uns immer wenig,
wenn man nur allgemein von Schwierigkeiten spricht. Wir gehen allen Beschwerden gerne nach, wenn man präzise sagt, in welchen Punkten Schwierigkeiten bestehen. In diesem Fall liegen gewisse Schwierigkeiten in dem französischen Referenzsystem, das den Kreis der Bezugsberechtigten einengt. Wir können in diesem Fall nicht viel machen, weil auch wir selber auf Grund unseres Referenzsystems eine gewisse Einschränkung der importierenden Händler vorsehen.
Eine weitere Frage!
Herr Minister, meinen Sie nicht mit mir, daß die deutschen Qualitätsweine in Frankreich doch eine Zukunft haben, wenn die nötige Werbung einsetzt und sich der Geschmack in Frankreich einmal an die deutschen Weine gewöhnt hat?
Ich bin der Überzeugung, daß mit der Zunahme des Wohlstands in Frankreich das, was Sie soeben aufführten, Herr Kollege Dr. Mommer, zum Zuge kommen wird.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe auf die Frage IV/1 — des Herrn Abgeordneten Lenze —:
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Durchführung der geplanten Gebührenerhöhungen für die Post den handvermittelten Fernsprechverkehr von einer Erhöhung der Gebühren auszunehmen?
Auf diese Frage kann ich mit Ja antworten.
Eine Zusatzfrage?
Keine Zusatzfrage.
Es folgt Frage IV/2 — des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —:
Ist die Bundesregierung bereit, erneut zu prüfen, ob allen Fernsprechteilnehmern sämtliche zur Zeit bestehenden Ortskennzahlen zur Kenntnis gebracht werden können, um die unterschiedliche finanzielle Belastung der Fernsprechteilnehmer in den verschiedenen Oberpostdirektionen zu beseitigen?
Herr Minister.
Zu dieser Frage habe ich bereits am 15. Februar 1963 hier im Hause ausführlich Stellung genommen. Die damals gegebene Auskunft ist auch heute noch zutreffend. Es erscheint der Deutschen Bundespost unverantwortlich, durch Bekanntgabe der Ortsnetzkennzahlen alle technisch erreichbaren Verkehrsbeziehungen zum Selbstwählferndienst zuzulassen, solange hierfür keine Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6133
Bundesminister StücklenVielleicht, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, darf ich das noch an einem Beispiel erläutern. Der Selbstwählferndienst ist vergleichbar mit einem Eisenbahnzug mit einer bestimmten Anzahl von Sitzplätzen. Dabei wird es von den Reisenden für selbstverständlich gehalten, daß nur so viel Platzkarten ausgegeben werden, wie Plätze vorhanden sind. Die Bekanntgabe der Ortsnetzkennzahlen entspricht der kostenlosen Abgabe von Platzkarten. Von der Deutschen Bundespost erwartet man nun, daß sie mehr Platzkarten ausgibt — mehr Ortsnetzkennzahlen bekanntgibt —, als Plätze zur Verfügung stehen, oder, auf den Fernsprechdienst bezogen, als das Fernwahlnetz kapazitätsmäßig aufnehmen kann.Eine derartige Verfahrensweise würde bedeuten, daß nur einige wenige Reisende mitfahren könnten und daß die anderen zurückbleiben. Übertragen auf den Fernsprechdienst würde das bedeuten, daß nur ein Teil der Teilnehmer im Selbstwählferndienst sprechen könnten, daß aber die anderen Teilnehmer wegen Erreichung der Sprechkapazität des Selbstwählferndienstes ihre Gespräche nicht abwickeln könnten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, glauben Sie nicht, daß dieser Vergleich sehr hinkt, den Sie hier gezogen haben, und ist es nicht so, daß auch schon bei den vorhandenen Selbstwähleinrichtungen sehr oft das Netz überlastet ist?
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, alle Beispiele hinken, so auch dieses Beispiel. Aber für einen Nichttechniker ist es immer sehr schwierig, sich in den technischen Vorgang beim Selbstwählferndienst hineinzudenken; deshalb habe ich mir erlaubt, dieses vereinfachte Beispiel darzulegen.
Wenn es auch beim heutigen Selbstwählferndienst, also beim zugelassenen Selbstwählferndienst, schon Überlastungen gibt, Besetztzeichen auftreten, so ist das für uns außerordentlich bedauerlich. Diese Besetztzeichen treten aber in der Regel nur vorübergehend und nur in den Spitzenzeiten auf. Ansonsten läuft der Selbstwählferndienst völlig reibungslos und flüssig ab.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, sind Ihrem Hause die Beispiele, die in der Presse genannt worden sind, bekannt, in denen versucht wird nachzuweisen, daß auch in einer Reihe von Fällen, in denen der Selbstwählverkehr nicht zugelassen ist, es genau so ist, wie Sie es jetzt geschildert haben?
Also Sie meinen: ein flüssiger Ablauf vorhanden ist? — Herr Kollege, wenn nur einzelne diese Kennzahlen kennen und davon Gebrauch machen, tritt natürlich keine Überlastung auf. Wenn Sie aber die Kennzahlen allgemein bekanntgeben, dann sind eben das Leitungsbündel und die Wähleinrichtungen, die ja dazugehören in den Knotenämtern usw., zu gering und sind schnell überlastet und verstopft.
Es wäre ein großer Vorteil für die Deutsche Bundespost, wenn wir diesen Dienst durch Selbstwählferndienst abwickeln könnten. Denn jedes Gespräch über den Selbstwählferndienst erspart uns entscheidende Kosten und ist für uns wesentlich billiger als das handvermittelte Gespräch.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Büttner!
Herr Bundesminister, halten Site es für eine Vereinfachung, daß man, wenn man ein Postamt wählen will, das dem Selbstwählferndienst angeschlossen ist, vom Fernamt die Auskunft bekommt: „Dieses Postamt können Sie selbst wählen"? Das ist dann doch eine Belastung der Auskunft!
Nein. Sie werden diese Auskunft nur dann bekommen, wenn die Ortsnetzkennzahl veröffentlicht ist, wenn sie also amtlich eingeführt ist. In diesem Fall haben wir auch Vorsorge getroffen, daß die Voraussetzungen gegeben sind, die ich soeben Ihrem Kollegen Schmitt-Vockenhausen dargelegt habe. Sonst bekommen Sie diese Auskunft nicht. Im Gegenteil, wenn Sie ein Ortsnetz wählen wollen, für das die Ortsnetzkennzahl nicht veröffentlicht ist, werden Sie die Auskunft bekommen: „Dieses Ortsnetz können Sie nicht anwählen". Sie müssen also dann über den handvermittelten Dienst gehen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Büttner.
Darf ich das an einem Beispiel erläutern: Ich will den Kollegen Biermann in Herford anrufen. Dann gibt mir das Fernamt die Auskunft: „Das können Sie selbst wählen".
Dann ist eben die Kennzahl zugelassen, dann ist es in Ordnung.
— Und sicher auch veröffentlicht. Da müssen Sie nur das neue Buch haben, da steht die Kennzahl drin. Im übrigen, Herr Kollege: wenn ein Beamter einmal eine falsche Auskunft gibt, — ich kann nicht unter allen Umständen für alle Auskünfte geradestehen. Auch da können Fehler passieren.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Minister, können Sie sagen, wann der niederbayerische Raum von Bonn aus an den Selbstwählferndienst angeschlossen wird?
Metadaten/Kopzeile:
6134 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Über diese Frage habe ich auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Dittrich und Dr. Kempfler bereits ausführlich Auskunft gegeben. Ich habe die einzelnen Daten nicht im Kopf. Dafür bitte ich um Verständnis. Wir haben 3500 Ortsnetze in Deutschland. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Herr Kollege, wenn Sie mir entweder einen Brief schrieben oder sich der Mühe unterzögen, das im Protokoll nachzulesen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich komme zurück zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung und rufe auf die Frage III/1 — des Abgeordneten Josten —:
Welche Gründe veranlaßten das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe eines Kataloges, worin 161 Möglichkeiten aufgezählt sind, welche zur Personal-Bearbeitung gemeldet werden müssen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen des Abgeordneten Josten zusammen beantworte?
Bitte. Ich rufe weiter auf die Frage III/2 — des Abgeordneten Josten —:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß schon heute die schriftlichen Arbeiten bei der Truppe Formen angenommen haben, daß sie in einer geregelten Arbeitszeit nicht mehr erledigt werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Bei dem Katalog zur Personalbearbeitung handelt es sich um die im Ministerialblatt veröffentlichten neuen „Bestimmungen über Meldungen von Änderungen in den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen der Soldaten". Diese Bestimmungen stellen eine Zusammenfassung bisher gültiger Erlasse auf diesem Gebiet dar. Dies geht aus Nr. 20 der Neufassung hervor, wonach allein zehn einschlägige Erlasse durch diesen Einheitserlaß aufgehoben worden sind.Die Neufassung dient der Vereinfachung und Rationalisierung. Sie ist das Ergebnis der seit 1957 eingesetzten „Ständigen Kommission zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei der Truppe".Den Bestimmungen über die Änderungsmeldungen ist als Anlage 1 der „Katalog der Änderungen persönlicher und dienstlicher Art" beigegeben. Er umfaßt insgesamt 76 Nummern. Als Anlage 2 ist ein Sachregister mit 160 Stichworten angefügt, um dem Soldaten, dem Einheitsführer usw. das Auffinden der 76 Punkte zu erleichtern.Der bei weitem größte Teil der meldepflichtigen Änderungen — etwa 80 % — muß zur Erfüllung von Rechtsansprüchen der Soldaten, hauptsächlich auf dem Besoldungsgebiet, angegeben werden. Diese Meldungen dienen also dem Interesse des Soldaten. Die Angaben sind erforderlich, damit der Soldat rechtzeitig in den Genuß der ihm zustehenden Bezüge kommt. Eine rechtzeitige Angabe istaber auch erforderlich, wenn irgendwelche Änderungen eintreten, durch die der Soldat weniger Bezüge bekommt, damit der Soldat später nicht womöglich etwas zurückzahlen muß. Die dienstrechtlichen Ansprüche des Soldaten können nur dann rechtzeitig erfüllt werden, wenn die über ihn vorliegenden personellen Angaben auf dem laufenden gehalten werden. Die Änderungsmeldungen haben ihre Ursache hauptsächlich in Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften. Zwölf meldepflichtige Änderungen betreffen Soldaten, die im Ausland Dienst tun, gelten also für die große Mehrzahl der Soldaten überhaupt nicht.Die Vermutung, es müsse über jeden Soldaten zu den 76 Fällen des Katalogs eine Meldung abgegeben werden — eine Ansicht, die wiederholt in der Presse auftauchte —, ist irrtümlich. Eine Meldung ist nur dann abzugeben, wenn sich bei einem einzelnen Soldaten in den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen eine Änderung ergibt, die z. B. zu einer Änderung der Besoldung führt.In der 'Praxis hat sich gezeigt, daß für einen Wehrpflichtigen während seines Grundwehrdienstes von 18 Monaten durchschnittlich zwei bis drei Meldungen abgegeben werden. Die Zahl der meldungspflichtigen Änderungen für Soldaten auf Zeit und für Berufssoldaten hängt weitgehend vom Wechsel der Verwendung, vom Wechsel des Dienstortes und vom Wechsel der personellen, insbesondere der familiären Verhältnisse ab.Auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Josten darf ich erwidern: Der Bundesregierung ist die Behauptung bekannt, daß die schriftlichen Arbeiten bei der Truppe kaum zu bewältigen seien. Die Bundesregierung weiß aber auch, daß die Behauptung in dieser Form nicht zutrifft. Das schließt nicht aus, daß im Schriftverkehr der Truppe noch weitere Vereinfachungen oder Verbesserungen möglich sind.Die Kommission zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei der Truppe hat im März 1963 festgestellt, daß der durchschnittliche Postdurchlauf in den Einheiten der Bundeswehr 165 Ein- und Ausgänge pro Monat beträgt, d. h. 6 bis 7 Ein- oder Ausgänge pro Arbeitstag. Besondere Belastungen im Schriftverkehr der Einheiten im Zeitpunkt des Stellenwechsels, insbesondere bei der Einstellung von Rekruten, der Übernahme der Soldaten nach der Grundausbildung und der Entlassung der Wehrpflichtigen, oder in anderen Fällen werden immer unvermeidlich sein.Von dem dienstlichen Schriftverkehr entfallen etwa 15% auf Führungs- und Ausbildungsangelegenheiten, etwa 35% auf das Materialwesen einschließlich der Truppenversorgung mit Geld, Verpflegung und Bekleidung sowie auf das Sanitätswesen und etwa 50 % auf das Personalwesen einschließlich des Disziplinarwesens, allerdings weit überwiegend auf das Personalwesen, nicht auf das Disziplinarwesen, das dazugehört.Die Technisierung der Bundeswehr zwingt in weit höherem Maße als früher zu einer lückenlosen Füh-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6135
Staatssekretär Hopfrung von Bestands-, Melde-, Prüf- und Wartungsbüchern sowie von Instandsetzungs- und Betriebskontrollen. Das ist z. B. erforderlich, um nicht graue und schwarze Bestände mit Geldverlusten für den Staat entstehen 211 lassen. Darauf kann zur Erhaltung und auch zur Einsatzfähigkeit der Waffen und Geräte ebenfalls nicht verzichtet werden.Der Verteidigungsminister bemüht sich auch weiterhin, den Schriftverkehr bei der Truppe zu verringern. Die Ausbildung des Stabsdienst- und Stabshilfsdienstpersonals wird laufend verbessert. Auch dadurch wird die Erledigung des schriftlichen Dienstverkehrs in der Truppe rationeller gestaltet.Soweit Sie, Herr Abgeordneter, mit der Anfrage meinen, daß die Truppe hinsichtlich des Erlasses mit den 76 Fragen nicht unserer Auffassung sei, darf ich auf eine Äußerung einer Division auf Pressefragen hinweisen. Da heißt es:Eine Division hat die Anfrage betreffend den Erlaß über Änderungsmeldungen im Personalwesen wie folgt beantwortet— also die Offiziere, die durch diesen Erlaß angeblich belastet werden —:Wenn der galoppierende Amtsschimmel je etwas ebenso Sinnvolles wie Notwendiges erdacht hat, dann sind es diese Änderungsmeldungen.Eine andere Division hat erklärt:Der angeblich befürchtete Aufschrei der Einheitsführer wird diesmal mit Sicherheit nicht stattfinden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der Öffentlichkeit und auch bei den Soldaten Erregung hauptsächlich entstanden ist, weil der Eindruck erweckt wurde, daß von seiten des Ministeriums an eine sogenannte totale Erfassung der Soldaten gedacht sei? Darf ich nach Ihrer Äußerung annehmen, daß an so etwas, wie wir es im Dritten Reich erlebt haben — wo man z. B. sogar feststellte, welche Zeitung der Soldat in die Kaserne bekam —, nicht gedacht ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, wir bereiten weder einen sogenannten totalen Krieg noch eine totale Erfassung des Menschen vor. Wenn man den Erlaß wirklich durchliest, wird man feststellen, daß wir leider nicht in der Lage sind, den Soldaten ihre Bezüge rechtzeitig und geordnet zuzuführen, wenn sie personelle Veränderungen nicht melden. Wir können es ja nicht ahnen, wenn eine Frau ein Kind bekommt oder sonstige Änderungen im Familienleben eintreten.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, ich darf Sie also auch so verstehen, daß beim Ministerium nicht die Absicht besteht, von dem Soldaten mehr erfahren zu wollen, als für seine Personalakte unbedingt notwendig ist? Mit anderen Worten, Fragen, die in die persönliche Sphäre, in die persönlichen familiären Verhältnisse zielen, sollen nicht erfaßt werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie dürfen nicht erfaßt werden, und wir erfassen sie auch nicht, es sei denn, daß es zum Beispiel wegen der Bezüge erforderlich ist. Ich sagte vorhin: bis auf die etwa 12 Fragen, die sich auf die Auslandsausbildung beziehen, handelt es sich entweder um Fragen, die wegen der Bezüge des Soldaten in seinem Interesse gestellt werden, oder um Fragen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen vorgeschrieben sind, und die zweifellos nicht vom Verteidigungsminister, jedenfalls nicht von ihm allein, erlassen werden.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.
Meine Frage bezieht sich auf die persönlichen Verhältnisse. Trifft die Zeitungsnachricht zu, daß ein Soldat nicht nur Versetzung und Umzüge melden muß, sondern auch die Daten von Eheschließung, Ehescheidung, Nichtigkeitserklärung einer Ehe, Trennung vom Ehegatten und den Tod auch des geschiedenen Ehegatten sowie die Änderung der Religionszugehörigkeit der Kinder?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Abgeordnete, dies ist deshalb erforderlich, weil in solchen Fällen Änderungen der Bezüge eintreten, z. B. eine Verringerung oder eine Vermehrung der Bezüge. In dieser Hinsicht kann man von diesen Fragen schlecht etwas weglassen. Es handelt sich nicht um Fragen, die dem Grundgesetz widersprechen, wie Sie vielleicht in Ihrer Anfrage andeuten wollen.
Inwiefern könnte die Änderung der Religionszugehörigkeit der Kinder irgendwelchen Einfluß auf die Bezüge haben? Welche Bedeutung könnte weiterhin der Tod einer geschiedenen Ehefrau haben, wenn keinerlei Unterhaltsverpflichtung besteht und die Ehe vielleicht schon lange geschieden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Normalerweise pflegen die Männer die Schuldigen zu sein, Frau Abgeordnete, so daß der Ehemann seiner geschiedenen Frau einen Unterhalt zu gewähren hat.
Ich sprach von Scheidung ohne Unterhaltsverpflichtung, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zum Beispiel mit Unterhaltsverpflichtung des Ehemanns oder der Ehefrau. Es gibt auch den umgekehrten Fall im Zuge der Gleichberechtigung.
Metadaten/Kopzeile:
6136 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Warum ist die Religionszugehörigkeit anzugeben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Religionszugehörigkeit ist zum Teil aus steuerlichen Gründen anzugeben, zum Teil aber auch deshalb, weil wir weitgehend Zuschüsse an die Religionsgemeinschaften für die Unterhaltung der Kindergärten und dergleichen mehr zahlen. Deren Höhe richtet sich, wenn es sich um konfessionelle, nicht kommunale Kindergärten und ähnliche Einrichtungen — nicht nur Kindergärten — handelt, auch nach der Zahl der zu betreuenden Kinder.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, ich möchte zu meiner zweiten Frage noch eine Zusatzfrage stellen. Sie haben erwähnt, daß das Ministerium überprüfen werde, wie die Papierflut bei der Truppe weiter eingedämmt werden könnte. Sind Sie bereit, dem Verteidigungsausschuß dieses Hauses gelegentlich über das Ergebnis dieser Überprüfung Bericht zu erstatten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Wir bemühen uns in der Bundeswehr nach der schwierigen Anfangszeit mit all ihren Komplikationen seit sechs Jahren darum, einen Normalzustand der Entkomplizierung herbeizuführen. Seit mehr als sechs Jahren ist hierfür eine Kommission tätig. Sie trägt dem Minister oder dem Staatssekretär laufend vor. Die Zahl der ständig zu erstattenden Berichte wird laufend verringert. Ich darf vorschlagen, an den Herrn Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses einmal die Bitte zu richten, diesen Punkt auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Berghan.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, nach Vorlage des gedruckten Protokolls die Fragen und Antworten dieser Fragestunde in den „Informationen für die Truppe" abzudrucken?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sehe keinen Anlaß, das nicht zu tun, Herr Abgeordneter; wenn es gewünscht wird, sehr gern. Vielleicht hätte ich es aus eigener Initiative getan.
Eine weitere Frage.
Kann man annehmen, daß ein Teil der Belastungen in den Schreibstuben der Kompanien und Bataillone darauf zurückzuführen ist, daß ungeeignetes Personal mit diesen Arbeiten beschäftigt wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das ist zum Teil nicht zu leugnen. Es liegt teilweise allerdings auch
daran, daß geeignetes Personal — ich denke z. B. an Stenotypistinnen, an zivile Angestellte — nicht überall in der erforderlichen Zahl oder Qualität zu bekommen ist. Die Unterschiede sind in den einzelnen Ortschaften sehr erheblich. Wir werden darüber noch einmal mit dem Finanzministerium und dem Haushaltsausschuß sprechen müssen, inwieweit man einen Teil der schriftlichen Arbeiten besser durch Angestellte erledigen kann, die ständig bei der Truppe bleiben und nicht so häufig wechseln.
Herr Abgeordneter Spies, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, werden die Fragen betreffend Personalien nur so weit gestellt, als sie die Fürsorgepflichten des Bundes den Soldaten gegenüber betreffen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das kann ich nicht mit Ja beantworten. Ich habe im Augenblick nicht alle 76 Fragen und alle 160 Stichworte des Anhangs im Kopf. Aber es werden dabei auch Fragen sein, die nicht nur der Fürsorge, sondern auch der Ausbildung, dem richtigen Einsatz und dergl. dienen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase .
Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, daß Sie die Angaben des Glaubensbekenntnisses der Ehefrau und der Kinder benötigen, um gewisse soziale Einrichtungen der Konfessionen zu unterstützen, dann frage ich Sie, nach welchen Gesichtspunkten bei der Verteilung der Mittel bisher verfahren worden ist.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zunächst sagte ich: z. B. aus steuerlichen Gründen. Wir müssen bei jedem öffentlichen Bediensteten neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer berechnen. Die Angabe der Konfession, der Nichtzugehörigkeit zu einer Konfession oder der Zugehörigkeit der Ehegatten zu zwei Konfessionen ist erforderlich, um erstens die Kirchensteuer einbehalten zu können, um sie zweitens richtig abführen zu können und um sie drittens richtig aufteilen zu können. Das sind doch die Hauptgründe dafür, daß nach der Konfessionszugehörigkeit gefragt wird. Diese Frage hat nichts mit der dienstlichen Verwendung zu tun, mit der Frage, ob man etwa aus konfessionellen oder nichtkonfessionellen Gründen einstellt oder nicht einstellt. Die Frage ist eine zwingende Folge des Steuerrechts.Dazu kommt, daß wir nun einmal eine ganze Reihe von kommunalen oder kirchlichen Maßnahmen, von Aufschließungsmaßnahmen oder Folgemaßnahmen entweder durch Zuschüsse bzw. durch Darlehen dotieren oder auf Dauer mit finanzieren. Dabei ist es möglich, daß ein Kindergarten zunächst z. B. 50 Kinder jeder Konfession hat und daß sich das aus irgendwelchen Gründen ändert. Dann verlangt natürlich die eine Seite mehr Geld, .und dann müssen wir auf
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6137
Staatssekretär Hopfder anderen Seite Geld abziehen, weil wir anderenfalls wieder schlecht mit den Steuergeldern umgehen würden. Es gibt dabei eben bei unserem engen Zusammenleben mit den Kommunen, aber auch mit den Kirchengemeinden eine Reihe von Problemen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte die Angabe des Glaubensbekenntnisses der Kinder nicht erforderlich ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Kinder, haben Sie gefragt. Da haben Sie recht: der Kinder, soweit sie minderjährig sind. Soweit die Kinder volljährig sind, haben sie ihre eigene Kirchensteuer zu zahlen. Aber ich sagte ja vorhin, diese Angaben sind erforderlich auch aus anderen Gründen, und die habe ich zum Teil soeben genannt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend, zu der Frage des Herrn Abgeordneten Seifriz.
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß in Anbetracht des Wortlautes der Vorschrift des § 81 Abs. 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt die beabsichtigte Erhöhung des Familienzuschlages ohne Änderung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen kann?
Bitte, Herr Minister.
Herr Kollege Seifriz, ich muß Ihre Frage im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium und im Einvernehmen mit dem Bundesjustizministerium mit Nein beantworten.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich ,des Bundesministers für Gesundheitswesen, zu der Frage des Herrn Abgeordneten Folger:
Zu welchem Ergebnis haben die von Herrn Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Bargatzky, in der Fragestunde vom 24. Januar 1964 mitgeteilten Verbindungsaufnahmen zu den Fernsehinstituten und Wochenschauen wegen der Vorführung von Aufklärungsfilmen über die Gefahren des Rauchens geführt?
Ich bitte, Frau Ministerin.
Im Auftrage des Gesundheitsministeriums sind bisher drei sogenannte Fernsehspots gegen den Zigarettenmißbrauch hergestellt worden. Diese drei Spots sind in einer Sendung des Norddeutschen Rundfunks über das Fernsehnetz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rundfunkanstalten ausgestrahlt worden.
Außerdem ist mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens eine grundsätzliche Vereinbarung getroffen worden, daß diese Fernsehspots in den Schaltpausen gezeigt werden. Das dürfte in Kürze beginnen.
Ferner werden in diesem Jahr mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums in vielen Wochenschauen Szenen über das Thema „Gesünder leben" gezeigt. In einer dieser Wochenschauen ist eine Reportage über den amerikanischen Raucherbericht gebracht worden. Dabei ist auch auf die gesundheitsschädigenden Wirkungen des Rauchens bei werdenden Müttern und bei Jugendlichen eingegangen worden. In einer späteren Sendung dieser gleichen Reihe sollen die Möglichkeiten und Wege zum Abgewöhnen und Einschränken des Rauchens behandelt werden.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts, zunächst zu der Frage VIII/1 — des Abgeordneten Sänger —:
Aus weIchem von zwei bisher bekanntgewordenen und zueinander nicht passenden Gründen hat die Bundesregierung der ursprünglich von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes geförderten Vortragsreise des Hamburger Historikers Prof. Dr. Fritz Fischer in die Vereinigten Staaten plötzlich ihre Unterstützung versagt?
Herr Abgeordneter Sänger ist nicht anwesend. Wird die Frage übernommen? — Ja, von Herrn Abgeordneten Haase .
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Darf ich die drei Fragen des Abgeordneten Sänger im Zusammenhang beantworten?
Ja. Ich rufe auch die Fragen VIII/2 und 3 — des Abgeordneten Sänger — auf:
Für welche andere als in Frage VIII/1 geschilderte, vorher geförderte Vortragsreise sind ebenfalls plötzlich die Mittel ge, sperrt worden?
Trifft die Behauptung zu, die von 12 international bekannten Professoren amerikanischer Universitäten öffentlich und in einem unmittelbaren Vorwurf für die Bundesregierung aufgestellt wurde, daß die Reise des Prof. Dr. Fischer u. a. deshalb plötzlich nicht mehr gefordert wurde, weil Fischer „einseitige Thesen zum Kriegsausbruch 1914 und zur Kriegszielfrage" vertreten haben soll?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zu Frage 1: Es trifft nicht zu, daß die Vortragsreise von Professor- Fischer ursprünglich von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gefördert worden wäre. Die deutsche Botschaft in Washington war an das Goethe-Institut in München mit der Bitte herangetreten, die Vortragsreise von Professor Fischer zu finanzieren.Obwohl dem Goethe-Institut bekannt ist, daß die Organisation und Finanzierung von Vortragsreisen an ausländische Universitäten nicht zu den von ihm wahrzunehmenden Aufgaben gehört und vom Goethe-Institut auf Grund der Zweckbestimmung der ihm bewilligten Mittel für solche Vortragsreisen keine Zuwendungen gezahlt werden dürfen, hatte es die Finanzierung dieser Reise zugesagt, ohne das Auswärtige Amt davon in Kenntnis zu setzen. Das Auswärtige Amt erfuhr erst im Januar 1964 zufällig von dieser Reise und hat daraufhin das GoetheInstitut auf die Unzulässigkeit dieses Verfahrens aufmerksam gemacht.Zuständig für die Finanzierung von Vortragsreisen deutscher Wissenschaftler ins Ausland ist in erster Linie die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Metadaten/Kopzeile:
6138 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Staatssekretär Dr. CarstensNur in Ausnahmefällen werden solche Reisen unmittelbar durch das Auswärtige Amt finanziert. Da jedoch, wie ich in der Sitzung des Bundestages vom 29. April 1964 bereits ausgeführt habe, infolge der Kürzung des Kulturhaushalts die Mittel für Vortragsreisen außerordentlich knapp geworden sind, ergab sich in diesem Jahr nicht mehr die Möglichkeit, den in Frage kommenden Betrag bereitzustellen.Der Herr Bundesaußenminister hat Herrn Professor Fischer vorgeschlagen, seinen Antrag für das Haushaltsjahr 1965 zu stellen. Herr Professor Fischer hat jedoch seine Reise jetzt mit Hilfe amerikanischer Freunde unternommen.Zu Frage 2: Bei Bekanntwerden der Reise von Professor Fischer hat das Auswärtige Amt sofort beim Goethe-Institut nachgefragt, ob noch andere Vortragsreisen, die ebenfalls nicht für Kulturinstitute bestimmt sind, geplant seien. Es stellte sich heraus, daß noch zwei weitere Vortragsreisen, und zwar einmal eine Tournée eines deutschen Architekten und zum anderen die eines Experten des deutschen Hochschulwesens, in Aussicht genommen waren. Beide Reisen wurden auf Veranlassung des Auswärtigen Amts vom Goethe-Institut ebenfalls abgesagt.Zu Frage 3: Die Behauptung der zwölf amerikanischen Professoren trifft nicht zu. Die Gründe, weshalb das Goethe-Institut von der Unterstützung der Reise Professor Fischers zurückgetreten ist und weshalb das Auswärtige Amt die Finanzierung nicht hat übernehmen können, habe ich eben dargelegt.Die Frage, ob die Reise von Professor Fischer u. a. deshalb nicht gefördert wurde, weil Professor Fischer „einseitige Thesen zum Kriegsausbruch 1914 und zur Kriegszielfrage" vertreten haben soll, bezieht sich auf die Förderungswürdigkeit dieser Vortragsreise aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Die Frage der Förderungswürdigkeit hat sich aber für das Auswärtige Amt nicht gestellt, da die angespannte Finanzlage der Kulturabteilung, wie ich dargelegt habe, ohnehin eine Finanzierung nicht erlaubte. Auch hätte dazu das Auswärtige Amt — wie üblich — zunächst ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, wissen Sie, daß diese Ihre Auskunft in einem nicht unbeträchtlichen Gegensatz zu derjenigen steht, die ein Vertreter Ihres Amtes kürzlich in einer Ausschußsitzung in diesem Hause gegeben hat, in der darauf hingewiesen worden ist, daß es auch nach der Meinung des Auswärtigen Amts vielleicht besser sei, solche Professoren durch Reisen zu fördern, die nicht so dezidierte Ansichten wie Herr Professor Fischer vertreten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, das das, was ich hier gesagt habe, im Widerspruch zu den Ausführungen steht, die im Ausschuß gemacht worden sind. Soweit ich unterrichtet bin, hat der Vertreter des Auswärtigen Amts im Ausschuß dieselbe Erklärung abgegeben, die ich hier eben abgegeben habe.
Es hat sich daran dann eine Diskussion über die Frage angeschlossen, unter welchen Voraussetzungen Vortragsreisen finanziert werden sollten. Dort hat ein Meinungsaustausch stattgefunden, in den alle Aspekte dieser Frage einbezogen worden sind. Aber ich kann nur noch einmal sagen: diese Frage stellte sich hier überhaupt nicht, weil die Mittel nicht zur Verfügung standen.
Ich rufe die Frage VIII/4 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann — auf :
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung ihre Zusage hinsichtlich einer Beteiligung an den Kosten der Bergung der Tempel von Abu Simbel einzulösen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat — wenn ich das gleich richtigstellen darf — keine Zusage gemacht, sich an den Kosten der Bergung des Tempels von Abu Simbel zu beteiligen.Die Bundesregierung hat am 22. Mai 1962 zur Frage eines finanziellen Beitrags für die Rettung der Felsentempel lediglich erklärt, sie wolle die Angelegenheit wohlwollend prüfen und sie dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen, wenn und soweit sich die anderen UNESCO-Mitgliedstaaten an der Rettung der Tempel in angemessener Weise beteiligten.Als diese Wohlwollenserklärung abgegeben wurde, war über das technische Verfahren zur Rettung der Tempel noch nicht entschieden worden, und entsprechend war auch die Höhe der Kosten noch nicht bekannt. Erst im vergangenen Dezember ist der Plan, die Tempel in Blöcke zu zersägen und sie an anderer Stelle wieder aufzubauen, endgültig gebilligt worden. Die Kosten hierfür wurden auf etwa 36 Millionen Dollar veranschlagt.Neben der Vereinigten Arabischen Republik, die den Gegenwert von 11,5 Millionen Dollar zur Verfügung stellen will, haben laut Veröffentlichungen der UNESCO etwa 50 andere Staaten — überwiegend Entwicklungsländer — Beiträge in Aussicht gestellt. Höhere Beiträge haben acht Länder in Aussicht gestellt, darunter die USA 12 Millionen Dollar, Frankreich eine Million Dollar, und dann staffelt sich das bis Großbritannien mit 200 000 Dollar. Diese Beträge aus acht Ländern ergeben zusammen etwas über 15,8 Millionen Dollar. Der Rest der aus vierzig weiteren Ländern angekündigten Beträge beläuft sich zusammen auf 1,5 Millionen Dollar.Ein großer Teil dieser in Aussicht gestellten insgesamt 17,2 Millionen Dollar bedarf noch der Zustimmung der Haushaltsgremien in den einzelnen Geberländern. Der Bewilligungsausschuß des amerikanischen Repräsentantenhauses hat anfangs dieses Monats die Zahlung der für die Gesamtkalkulation ausschlaggebenden 12 Millionen Dollar abgelehnt.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6139
Staatssekretär Dr. CarstensFalls der Beschluß des Ausschusses nicht vom Plenum aufgehoben wird, wäre dem Rettungsprojektseine wesentlichste finanzielle Grundlage entzogen.Da sich die Bundesregierung an der Rettungsaktion nubischer Baudenkmäler, von der die Versetzung des Tempels von Abu Simbel nur ein Teil ist, bereits durch die Verlegung des Kalabscha-Tempels mit einem Kostenaufwand von 8 Millionen D-Mark beteiligt — eine Summe, die übrigens die ersten Schätzungen um 100 Ob übertrifft —, stoßen alle darüber hinaus erwogenen Finanzierungsmaßnahmen auf erhebliche Bedenken. Trotzdem wird die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Inhalt der erwähnten Wohlwollenserklärung erneut die Frage eines Beitrags für die Rettung des Tempels von Abu Simbel prüfen, sobald sich eine größere Sicherheit bezüglich der anderen Zuwendungen, insbesondere des amerikanischen Beitrags, abzeichnet.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es angesichts der sehr großzügigen Unterstützung, die die Bundesrepublik dean Land Ägypten in den vergangenen Jahrengegeben hat, gewissermaßen in der Tradition der Außenarbeit der Bundesrepublik gelegen hätte, der ägyptischen Regierung im Rahmen der 'Mittel, die da gegeben worden sind, eine Zusage über einen angemessenen deutschen Beitrag für die Bergung des Tempels von Abu Simbel zu machen oder zumindest mit der ägyptischen Regierung darüber zu verhandeln, daß von den in die Hunderte von Millionen gehenden Krediten, die die Bundesregierung gegeben hat, ein entsprechender Betrag dafür abgezweigt wird, — eine Frage, die sich insbesondere angesichts des in Kairo bestehenden Eindrucks stellt, daß die Bundesregierung quasi eine Zusage gegeben habe und zur Zeit versuche, sich davon zu salvieren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß dieser Eindruck zu Recht besteht. Wir haben, wie ich dargelegt habe, keine Zusage gegeben, sondern lediglich erklärt, wir würden den Komplex und die aufgeworfene Frage wohlwollend prüfen. Dazu sind wir nach wie vor bereit. Aber es ist, soweit ich sehe, vollkommen ausgeschlossen, daß wir etwa den größeren Anteil der Rettungsaktion finanzieren können. Das muß von den Vereinigten Staaten her geschehen, und wie es in den Vereinigten Staaten damit steht, habe ich dargelegt.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann.
Darf ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, warum das von den Vereinigten Staaten aus geschehen muß und warum nicht die Bundesregierung die Führung dadurch in die Hand nehmen kann, daß sie von sich aus zwar nicht den Hauptbeitrag, aber einen bescheidenen, ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag zusichert, anstatt
ihre Vertreter bei allen Sitzungen, in denen diese Frage erörtert wird, in die Lage zu bringen, sagen zu müssen: wir haben zwar den guten Willen, können aber nicht sagen, in welcher Größenordnung sich dieser Beitrag bewegt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, nach allgemeinem Brauch würde es bedeuten, daß wir den größten finanziellen Anteil an dem Projekt Übernehmen müßten, wenn wir die Führung bei der Bergungsaktion übernähmen. Das würde auch nach meiner Auffassung Größenordnungen erreichen, die angesichts der allgemeinen Haushaltslage nicht zu vertreten sind. Aber ich betone noch einmal: das soll nicht ausschließen, daß wir die Möglichkeit einer Beteiligung weiterhin wohlwollend prüfen werden.
Ich rufe auf die Frage VIII/5 — des Herrn Abgeordneten Börner —:
Welche Art von Hilfe hat die Bundesregierung dem amerikanischen Verteidigungsminister McNamara bei seinem jüngsten Besuch in Bonn für Süd-Vietnam zugesagt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung ist vorbehaltlich einer Klärung der finanziellen Voraussetzungen bereit, Süd-Vietnam zusätzliche Hilfe zu gewähren. Sie hat jedoch gegenüber dem amerikanischen Verteidigungsminister McNamara keine Zusagen über die Art der Hilfe gegeben. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welche Form der Hilfe am zweckmäßigsten ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort als ein Dementi der Nachricht auffassen, daß an eine Hilfe mit Sanitätspersonal der Bundeswehr gedacht ist, wie es in einigen deutschen Zeitungen berichtet wurde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Frage, in welcher Form Hilfe geleistet werden kann, wird noch geprüft. Zu den in Erwägung gezogenen Hilfsaktionen gehört auch eine solche auf medizinischem Gebiet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die politischen Konsequenzen einer solchen Handlung mit den zuständigen Ausschüssen dieses Hauses rechtzeitig zu erörtern?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dazu ist die Bundesregierung sicherlich bereit.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer!
Metadaten/Kopzeile:
6140 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es politisch sehr schwerwiegende Konsequenzen haben könnte, wenn Deutsche in Uniform — und seien es auch nur die Uniformen von Sanitätspersonal der Bundeswehr — in Südostasien in die Konflikte eingreifen würden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin mit Ihnen der Meinung, Herr Abgeordneter, daß das ein Fragenkomplex ist, der sehr, sehr sorgfältiger Prüfung bedarf.
Ich rufe die Frage VIII/6 — des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann — auf:
Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung im Etat 1965 dafür Sorge zu tragen, daß die vom Herrn Bundeskanzler bei seinem Besuch in London eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich einer Ausweitung der deutsch-englischen kulturellen Beziehungen erfüllt werden können?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Herr Bundeskanzler hat sich bei seinem Besuch in London am 21. Januar 1964 für eine Ausweitung des deutsch-englischen Kulturaustausches ausgesprochen. Der Kostenaufwand, der dafür erforderlich ist, ist jedoch noch nicht genau zu überblikken. Im Rahmen der deutsch-belgischen, deutschitalienischen, deutschholländischen Kulturabkommen sind in den Sitzungen der Kommissionen auch Kulturaustauschvorhaben abgesprochen worden, die ebenfalls einen erheblichen Finanzbedarf hervorrufen. Den insgesamt erforderlichen Finanzbedarf wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abdecken.
Ich rufe auf die Frage VIII!? — des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann —:
In welcher Weise wird im Bundeshaushalt 1965 dafür Sorge getragen, daß die eingeleiteten Maßnahmen des Auf- und Ausbaues der dem Kulturaustausch dienenden Einrichtungen fortgeführt werden können?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann darf ich folgendes antworten. Das Auswärtige Amt hat in seinem Voranschlag — das sind die Titel 203 und 303 unseres Haushalts — für 1965 die Mittel angemeldet, die erforderlich sind, um die eingeleiteten Maßnahmen des Auf- und Ausbaus der dem Kulturaustausch dienenden Einrichtungen fortzuführen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kahn-Ackermann!
Eine Zusatzfrage zu meiner Frage 6, Herr Staatsekretär. Trifft es nicht zu, daß bei der Anwesenheit des Bundeskanzlers und im Verfolg seines Besuchs ganz konkrete Austauschmaßnahmen besprochen worden sind, auf die die Engländer auch gedrungen haben angesichts
ähnlicher Besprechungen, die mit der französischen Regierung stattgefunden haben? Trifft es nicht zu, daß die Kosten für diese Maßnahmen etwas präzisierter, als Sie es soeben ausgeführt haben, nämlich etwa in der Höhe von 3,5 Millionen DM, beziffert worden sind, und — wenn ich das gleich anfügen darf — trifft .es nicht zu, daß der Herr Finanzminister der Bundesregierung vorgeschlagen hat, in diesem Jahr die Mittel für die Kulturarbeit im Ausland gegenüber dem Vorjahr um 5% zu kürzen? Wie also, wenn ich die dritte Zusatzfrage auch noch stellen darf, gedenkt die Bundesregierung ihre Verpflichtungen auf diesem Gebiet im kommenden Haushaltsjahr zu erfüllen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen über den Inhalt der Gespräche des Herrn Bundeskanzlers in London nicht mehr sagen als das, was ich vorhin in meiner Antwort gesagt habe. Ich bin gerne bereit, mich über die Fragen zu informieren, die Sie soeben aufgeworfen haben.
Was die Bereitstellung von Mitteln für das kommende Haushaltsjahr betrifft, so sind darüber Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Finanzministerium noch dm Gange. Es ist ganz klar, daß diese Verhandlungen mit dem Ziele geführt werden, die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben, die wir auf kulturpolitischem Gebiet zu bewältigen haben, zu erfüllen.
Frau Abgeordnete Eilers zu einer Zusatzfrage!
Sind in diesem deutsch-englischen Kulturaustausch auch Maßnahmen für eine deutsch-englische Jugendbegegnung vorgesehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin sicher, daß das so ist, Frau Abgeordnete, ohne daß mir im Augenblick 'die Einzelheiten gegenwärtig sind.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe auf die Frage IX/1 — des Abgeordneten Lenze —:
Ist die Bundesregierung bereit, einen definitiven Termin für die Beseitigung der Ortsklasse B anzugeben?
Bitte, Herr Minister!
Die Entscheidung liegt beim Hohen Hause. In Drucksache 230/64 des Bundesrates hat die Bundesregierung den 1. Januar 1965 als Termin vorgeschlagen.
Ich rufe auf die Frage IX/2 — des Abgeordneten Hammersen —:Welche Schnitte hat der Herr Bundesinnenminister unternommen oder beabsichtigt er noch zu unternehmen, um eine gerechtere steuerrechtliche Behandlung der Beamtenpensionen und beamtenrechtlichen Hinterbliebenenbezüge zu erreichen?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6141
Ich habe mich bereits seit langem und wiederholt und auch öffentlich für eine gerechtere steuerrechtliche Behandlung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge eingesetzt. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen werden, wie mir bekannt ist, von dem in dieser Sache zuständigen Bundesminister der Finanzen zur Zeit geprüft.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Minister, haben Sie Ihr Wohlwollen gegenüber dieser Sache durch konkrete Vorschläge an den Bundesminister der Finanzen bekräftigt?
Jawohl.
Eine weitere Zusatzfrage.
Könnte uns über diese konkreten Vorschläge Näheres gesagt werden?
Im Augenblick nicht, aber ich werde es nachholen.
Ich rufe auf die Frage IX/3 — des Abgeordneten Hammersen —:
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag noch in der 4. Legislaturperiode eine 7. oder Schlußnovelle zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vorzulegen?
Bitte, Herr Minister!
Dem Bundestag liegen zur Zeit Novellierungsvorschläge für das Bundesentschädigungsgesetz und das Gesetz zu Art. 131 zur Beratung vor, die mit dem Wiedergutmachungsgesetz für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in untrennbarem Zusammenhang stehen. Erst nach dem Ergebnis dieser Beratungen wird beurteilt werden können, in welchem Umfange und in welcher Form eine Novellierung des von Ihnen angezogenen Gesetzes zu erfolgen hat. Das Bundesministerium des Innern wird noch in der 4. Legislaturperiode rechtzeitig dem Wiedergutmachungs ausschuß entsprechende Vorschläge unterbreiten. Damit ist sichergestellt, daß Verbesserungen in vollem Umfang und zum selben Zeitpunkt auch dem Personenkreis zugute kommen, von dem Sie gesprochen haben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich auf die Frage IX/4 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —:
Ist im Rahmen der Neuregelung der Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst auch die immer wieder in Aussicht genommene Regelung für diejenigen Angestellten, die in einem vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind, vorgesehen?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege Schmitt, ich habe schon am 20. März eine ähnliche Anfrage beantwortet. Die Verhandlungen werden fortgeführt, und schon in der kommenden Woche wird eine Klausurtagung mit den Gewerkschaften und Angehörigen unseres Hauses stattfinden, um diese Frage zu regeln. Sie wissen ja, daß es sich um die Angestellten des höheren Dienstes handelt, an die Sie sicher auch bei Ihrer Frage denken.
Eine Zusatzfrage!
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie gerade auch diesen Teil der Angestellten, der vorher nicht in der Angestelltenversicherung war, noch einmal berücksichtigen wollen und daß bei diesen Verhandlungen darüber gesprochen wird?
Ja, darüber sind in unserem Hause Vorschläge gemacht worden.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Die Fragen 1 bis 3 — des Herrn Abgeordneten Ritzel — werden morgen aufgerufen.
Ich rufe die Frage X/4 — des Herrn Abgeordneten Riedel — auf:
Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf über die Beweiskraft von Mikrofilmaufnahmen vorzulegen, um die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen für die steuerrechtliche Betriebsprüfung zu verkürzen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung bereitet diesen Gesetzentwurf über Mikrofilme bereits vor.
Der Bundesminister der Justiz hatte bereits auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen — Drucksache IV/1692 — erklärt, daß die Vorarbeiten aufgenommen worden seien. Nach diesem Entwurf sollen künftig die handelsrechtlich oder steuerrechtlich aufbewahrungspflichtigen Unterlagen — mit Ausnahme der Handelsbücher, Inventare und Bilanzen — unter bestimmten Voraussetzungen statt in Urschriften in Mikrokopien aufbewahrt werden können. Hiernach braucht also die Urschrift nicht mehr aufbewahrt zu werden, wenn die Unterlage ordnungsgemäß verfilmt ist. Der Gesetzentwurf wird keine besonderen Vorschriften über die Beweiskraft enthalten. Die Beweiskraft selbst beurteilt sich nach allgemeinen Grundsätzen.
Ich darf hinzufügen, daß der Gesetzentwurf voraussichtlich noch im Juni im Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden wird.
Ich stelle fest: Herr Abgeordneter Riedel ist nicht im Raum. An sich hätte die Frage also schriftlich beantwortet werden müssen.
Metadaten/Kopzeile:
6142 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Vizepräsident Dr. DehlerIch rufe die Frage X/5 — des Herrn Abgeordneten Bazille — auf.Was hat die Bundesregierung veranlaßt, im Entwurf eines Gesetzes zum deutsch-italientschen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben .— Drucksache IV11925 — den Weinbau der württembergischen Stadt Neckarsulm nicht mit aufzunehmen?Ist der Herr Kollege anwesend? — Wird die Frage übernommen? — Die Frage wird dann schriftlich beantwortet.Ich rufe die Frage X/6 — des Herrn Abgeordneten Folger — auf:Hält die Bundesregierung die im Änderungsgesetz vom 26. Februar 1959 festgelegten Pfändungsfreigrenzen noch für ausreichend, obwohl seitdem der Preisindex für die Lebenshaltung in Arbeitnehmerhaushalten um ungefähr 15 % gestiegen ist?Bitte, Herr Staatssekretär.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung ist bereits mit dieser Frage befaßt. Die Pfändungsfreigrenzen sind so gestaltet, daß bei steigendem Einkommen ein Teil des Mehrverdienstes dem Schuldner verbleibt. Gleichwohl sind wir bereits darüber informiert, daß sich in der Praxis Unzuträglichkeiten ergeben haben. Es ist nicht zu verkennen, daß gerade bei den unteren Einkommensgruppen Schwierigkeiten aufgetreten sind. Deshalb ist das Bundesjustizministerium bereits in Erörterungen über eine gesetzliche Neuregelung eingetreten. Wir hoffen, daß wir einen solchen Entwurf dem Hohen Haus noch im Herbst nach den Parlamentsferien vorlegen können.
Ich danke, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Frage XII/1 — des Herr Abgeordneten Killat —:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die zwischen den Ärzten, den Ersatzkassen und ihren Mitgliedern dadurch eingetreten ist, daß man für über eine halbe Million freiwillig Weiterversicherte mit einem Monatseinkommen über 1250 DM die Ausgabe von Krankenscheinen verweigert bzw. die ärztliche Behandlung als Kassenpatient ablehnt, obwohl sie nach §§ 179 und 182 RVO einen unbeschränkten Rechtsanspruch auf Krankenhilfe einschließlich der ärztlichen Behandlung in Form von Naturalleistungen haben?
Die Frage steht in Zusammenhang mit der Frage XII/2 — des Herrn Abgeordneten Killat —:
Entspricht es den Tatsachen, daß Vertreter des Bundesarbeitsministeriums früher gegenüber den Ersatzkassen den Rechtsstandpunkt durchsetzten, daß die Ersatzkassen entgegen der bis dahin geübten Praxis nicht berechtigt sind, freiwillig Weiterversicherten, die ärztliche Behandlung als Privatpatienten in Anspruch nahmen, die Kosten in Form von Barleistungen zu erstatten?
Bitte, Herr Minister.
Bei der Beantwortung Ihrer beiden Fragen, Herr Kollege Killat, kann ich mich weitgehend auf die Antwort beziehen, die Ihnen auf Ihr Schreiben vom 10. Januar dieses Jahres gegeben wurde. Damals wurde Ihnen mitgeteilt:
Gegenwärtig kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß mit der Frage der Krankenscheinbehandlung des genannten Personenkreises bereits die Gerichte befaßt sind. Außerdem ist zu erwarten, daß zu den bereits schwebenden Verfahren auf Grund der durch die Presse bekanntgewordenen Hinweise des Deutschen Gewerkschaftsbundes weitere Gerichtsverfahren hinzukommen, so daß eine umfassende gerichtliche Klärung sämtlicher aufgekommenen Rechtsfragen in Aussicht steht. Diesen Gerichts-Entscheidungen möchte ich nicht vorgreifen, um durch eine Stellungnahme auch nicht den Anschein einer Einflußnahme auf die Gerichte zu erwekken.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Anders.
Warum macht das Bundesarbeitsministerium hier nicht von seinem Recht auf Dienstaufsicht Gebrauch?
Die Dienstaufsicht über die Ersatzkassen führt die Bundesversicherungsanstalt. Das habe ich in dem gleichen Schreiben an den Abgeordneten Killat mitgeteilt. Er hat auch eine diesbezügliche schriftliche Antwort von dort bekommen, daß dort kein Anlaß gesehen wird, irgend etwas zu unternehmen. Dort steht man wie in meinem Hause auf dem Standpunkt, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, ist die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.
Eine weitere Frage? — Bitte!
Herr Minister, haben Sie nicht des öfteren in viel unwichtigeren Fragen — ich denke dabei an die Frage, ob die BfA drei oder fünf Geschäftsführer erhalten soll — von Ihrem Aufsichtsrecht Gebrauch gemacht und damit in die freie Selbstverwaltung eingegriffen?
Die Frage steht meiner Ansicht nach nicht im Zusammenhang mit der gestellten Frage. Aber ich antworte: da habe ich das Aufsichtsrecht, und da bedurfte die Änderung der Satzung meiner Zustimmung; diese Zustimmung habe ich nicht erteilt. Das ist eine ganz andere Frage als die Frage hier.
Richtig, Herr Minister! — Eine weitere Zusatzfrage.
Ist das Ministerium bereit, die auf seine Veranlassung 1954 bei den Ersatzkassen geschlossenen Sonderklassen für freiwillig Weiterversicherte mit einem Einkommen von über 1250 DM monatlich wieder zuzulassen?
Das gehört in denselben Kreis der Fälle, über die ich vorhin gesprochen habe. Ich warte ab, welche Entscheidung die Gerichte fällen werden. Im übrigen dürfte Ihnen bekannt sein, daß die gemeinsame Studienkommission der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Verbandes der Ersatzkassen gerade in den letzten Tagen zu neuen Vereinbarungen gekommen ist, die natürlich von beiden noch endgültig bestätigt werden müssen, so daß sich wahr-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964 6143
Bundesminister Blankscheinlich auch diese Frage im Wege des gemeinsamen Einvernehmens löst. Auch das möchte ich abwarten und infolgedessen vorher gar keine Maßnahme ergreifen.
Wir kommen zur Frage XII/3 — des Herrn Abgeordneten Schmidt —:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der beabsichtigten Novellierung der Rentengesetzgebung auch die dem Prinzip widersprechende Höchstrentenbestimmung abgeändert werden muß?
Bitte, Herr Minister!
Gegenwärtig berät die Bundesregierung auf Referentenebene einen solchen Gesetzesvorschlag, der sich mit Änderungen der bestehenden Rentengesetze befaßt. Die Meinungsbildung der Bundesregierung ist noch nicht erfolgt. Ich bin daher auch nicht in der Lage, zu sagen, wie sie sich in diesem Punkt entscheiden wird.
Eine Zusatzfrage!
Herr Minister, darf ich fragen, wieviel Prozent der Angestelltenrentner nach den Statistiken des Ministeriums heute durch die Höchstrentenbestimmung nicht in den vollen Genuß der ihnen zustehenden Rente kommen?
Herr Schmidt, die Zahlen sind natürlich dem Ministerium bekannt, und ich kann sie Ihnen noch mitteilen; aber Sie dürfen nicht erwarten, daß ich sie im Gedächtnis habe. Das kann ich Ihnen also so aus der Hand nicht sagen.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, darf ich erwarten, daß Sie bei den weiteren Beratungen dieselbe Stellung einnehmen werden wie 1959, als Sie erklärten, daß bei der nächsten Reform des Altersrentenrechts auch die Höchstrenten neu geregelt werden müßten? Wenn es wegen der Beitragsgerechtigkeit eben keine Mindestrenten gebe, dann sei die Höchstrentenbestimmung zweifellos ein Widerspruch im System.
Ich sagte Ihnen ja, Herr Schmidt, daß die Bundesregierung zunächst noch auf .der Referentenebene ,die ganze Problematik berät. Jetzt hier zu sagen, welche Stellung ich bei der Beratung im einzelnen einnehmen werde, würde ich gegenüber meinen Kollegen, mit denen ich diskutieren werde, für unfair halten. In der Demokratie erfolgt die Meinungsbildung ja durch Diskussion.
Ich ruhe auf die Frage XII/4 — des Herrn Abgeordneten Schmidt —:
Glaubt die Bundesregierung, daß der § 11 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes der von der Bundesregierungbesonders gewünschten Förderung des Sparwillens in der Bevölkerung entspricht?
Eine Frage gleichen Inhalts hat schon der Kollege Fritsch in der 57. Sitzung am 6. Februar 1963 gestellt. Ich darf auf die Antwort auf Seite 2571 des Sitzungsprotokolls verweisen. Im übrigen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes beschlossen, den bisherigen Betrag — der also nicht zur Anrechnunng kommt — in § 11 Abs. 2 der Durchführungsverordnung von 120 DM auf 180 DM aufzustocken. Ich halte diesen Betrag für ausreichend.
Eine Zusatzfrage!
Herr Minister, ist es nicht in einem solchen Fall, auch bei 180 DM — was also einem Sparguthaben der Eltern von etwa 5000 DM entsprechen würde —, in bezug auf den Willen, sich noch etwas für Notfälle zurückzulegen, grundsätzlich etwas problematisch, das bei der Elternrente sofort in Abzug zu bringen?
Solange es Anrechnungsbestimmungen gibt, muß man die Einkünfte im wesentlichen gleichbehandeln. Wenn man dennoch in diesem Fall, wo es sich um Einkünfte aus Spargeldern handelt, immerhin einen Betrag von 180 DM frei läßt, der, wie Sie selbst sagen, ein Sparkapital von immerhin 5000 DM zur Voraussetzung hat, so hat man damit, wie ich glaube, den Sparwillen so weit hinreichend gefördert, wie das in diesem Zusammenhang möglich ist. Ich kann nicht auf der einen Seite Einkommen, die aus Arbeit entstehen, anrechnen, und auf der anderen Seite sagen: eine Anrechnung von Einkommen, die aus Sparkapital stammen, kommt nicht in Frage. Ich muß, wie ich schon sagte, die Einkommen im wesentlichen gleichbehandeln — mit dieser Ausnahme, die man ja gerade gemacht hat, um den Sparwillen zu fördern.
Herr Abgeordneter Schmidt, Sie hatten schon zwei Zusatzfragen! — Aber bitte, wenn das Haus großzügig ist, gestatte ich eine weitere Frage!
— Also die letzte Frage, bitte!
Herr Minister, hielten Sie es nicht auch für zweckmäßig, daß man dann wenigstens nur den übersteigenden Betrag anrechnet und daß nicht beispielsweise in einem Fail, in dem die Zinsen 185 DM betragen, die gesamten 185 DM angerechnet werden, während bei 179 DM keine Anrechnung erfolgt?
Herr Abgeordneter, ein Gesetz hat seiner
6144 Deutscher Bundestag — 4: Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1964
Bundesminister Blank
Natur nach genealisierenden Charakter und ist niemals auf jeden nurdenkbarenEinzelfall abzustellen. Eine Durchführungsverordnung, die auf diesem Gesetz basiert, muß natürlich im wesentlichen den gleichen Charakter haben. Wenn ich auf jeden nur denkbaren Einzelfall abstellte, würde ich einfach Rechtsunsicherheit schaffen. Da wäre es der Verwaltung gar nicht mehr möglich, die Fälle zu bearbeiten.
Ich halte die Regelung, daß 180 DM frei bleiben, für eine gerechte Regelung. Ich kann mir schlechterdings auch gar nicht denken, daß jemand, der Elternrente bezieht — wobei der Nachweis erbracht werden muß, daß ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird —, so große Sparkapitalien bilden kann, daß diese Frage von besonderer Bedeutung
wäre. Ich halte also die Regelung für gerecht. Deshalb werden wir diese Durchführungsverordnung mit der genannten Veränderung in Kraft setzen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir sind am Ende der Fragestunde und der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf morgen, Mittwoch, den 27. Mai, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.