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    Deutscher Bundestag 125. Sitzung Bonn, den 30. April 1964 Inhalt: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2210) — Erste Beratung — 6065 A Fragestunde (Drucksache IV/2202) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Rauschgiftdelikte Höcherl, Bundesminister 6065 D, 6066 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) 6065 D, 6066 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Kempten) : Festlegung der Ortsklassen Höcherl, Bundesminister . . . . 6066 C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6066 C, D Fragen des Abg. Dr. Krümmer: Fernseh-Kriminalserie „Das Halstuch" Höcherl, Bundesminister . 6066 D, 6067 A Dr. Krümmer (FDP) 6067 A Fragen des Abg. Felder: Geplante Ehrung des Professors Hoggan Höcherl, Bundesminister . . 6067 B, C, D, 6068 A, B Felder (SPD) . . . . . 6067 C, 6068 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 6067 D Metzger (SPD) 6068 B Vizepräsident Dr. Dehler . . . . 6068 B Frage des Abg. Kaffka: Definierung der Wiedergutmachungsansprüche Höcherl, Bundesminister . . . . 6068 B, D Kaffka (SPD) 6068 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Arbeitsverdienst von Strafgefangenen Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6068 D, 6069 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 6069 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6069 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen von Strafgefangenen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6069 B, D, 6070 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6069 C, 6070 A Dr. Rutschke (FDP) 6069 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6070 A, B Ritzel (SPD) 6070 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 6070 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerung im „Bayern-Kurier" über den Richterstand Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6071 A, B Dr. Kohut (FDP) 6071 A, B Fragen des Abg. Rollmann: Ermordung deutscher Kriegsgefangener und volksdeutscher Zivilisten in Jugoslawien 6071 C Frage des Abg. Drachsler: Verbüßung von Verkehrsstrafen Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6071 C Frage des Abg. Felder: Resozialisierung von Straffälligen Dr. Bucher, Bundesminister. . . . 6071 D, 6072 A, B, C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 6072 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6072 B Folger (SPD) 6072 C Frage des Abg. Dröscher: Versorgung von Unfallverletzten bei Fahrerflucht Dr. Bucher, Bundesminister 6072 D, 6073 A Dröscher (SPD) Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Börsenpreise für NE-Metalle . . . . 6073 B Fragen des Abg. Werner: Doppelbesteuerungsabkommen . . . 6073 B Frage des Abg. Ritzel: Zustimmung des Bundesfinanzministers zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1963 Grund, Staatssekretär . . . 6073 B, C, D Ritzel (SPD) 6073 C, D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Richtlinien für die Bewertung von Steinbrüchen beim Lastenausgleich Grund, Staatssekretär 6074 A, B Dr. Rutschke (FDP) 6074 B Frage des Abg. Dr. Imle: Erbschaftsteuer für Hinterbliebenenbezüge Grund, Staatssekretär 6074 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6074 D Frage des Abg. Hammersen: Wohnungsbauprämien für Landwirte Grund, Staatssekretär 6075 A, B Hammersen (FDP) 6075 A, B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zusammenstöße von Wild mit Kraftfahrzeugen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 6075 C, 6076 A, B, C, D, 6077 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . 6075 D, 6076 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6076 B, 6077 C Ritzel (SPD) 6076 B, C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6076 D Drachsler (CDU/CSU) 6077 A Dröscher (SPD) 6077 B Fragen des Abg. Wächter: Warenteste Dr. Langer, Staatssekretär . . . 6077 C, D, 6078 A, B Wächter (FDP) . . . . . . . 6078 A Sander (FDP) 6078 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 806) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2195 und zu IV/2195) — Fortsetzung der zweiten Beratung - Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . . 6078 C Dr. Hauser (CDU/CSU) 6079 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6079 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6080 C Dr. Mommer (SPD) 6080 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6080 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (SPD) (Drucksache IV/1554); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2201) — Zweite Beratung — . . 6081 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Drucksachen IV/1892, IV/1894); Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses (Drucksachen IV/2206, IV/2191, zu IV/2191) — Zweite und dritte Beratung — Kurlbaum (SPD) . 6081 C, 6083 D, 6090 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6082 D, 6085 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 III Dr. Imle (FDP) . . 6083 B, 6086 D, 6096 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 6087 B, 6092 C Seuffert (SPD) . . . . . 6088 D, 6091 A, 6092 A, D, 6094 C Dr. Aschoff (FDP) 6089 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . 6091 C, 6094 B Meis (CDU/CSU) . . . . . . . 6093 D Schlee (CDU/CSU) 6095 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Drucksache IV/2008) — Erste Beratung — 6097 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Kraftfahrzeugsteuer im Huckepackverkehr (Drucksachen IV/1058, IV/2044) 6097 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr (Drucksachen IV/2123, IV/2185) . . . . . . . . . 6097 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2012) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2013) — Erste Beratung —Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . 6097 C Jacobi (Köln) (SPD) 6101 D Dr. Mälzig (FDP) . . . . . . . 6105 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6105C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Abg. Hilbert, Mauk, Dr. Hauser, Leicht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/2019) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache IV/2204) — Erste Beratung — Reichmann (FDP) 6107 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/2047) — Erste Beratung — Beuster (SPD) 6108 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 6108 C Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6108 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Eppler, Dr. Schäfer, Frau Schanzenbach u. Gen.) (Drucksache IV/2105) — Erste Beratung — Dr. Eppler (SPD) 6108 C Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 6109 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6109 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/2125) — Erste Beratung — 6109 D Bericht de's Außenhandelsausschusses über die Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Stahlzölle) (Drucksachen IV/1926, IV/ 2183) Bading (SPD) 6110 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Durchführung von koordinierten Jahreserhebungen über die Investitionen im produzierenden Gewerbe (Drucksachen IV/2084, IV/2196, zu IV/2196) 6110 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache IV/2006) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache IV/2010) . . . . . . 6110 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (5. ÄndG BVFG) (Abg. Rehs, Kuntscher, Mischnick u. Gen.) (Drucksache IV/2093 [neu]) — Erste Beratung — 6110 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) (Drucksache IV/2007) — Erste Beratung — 6111 A Entwurf eines Gesetzes über Erkennungsmarken (Erkennungsmarkengesetz) (Drucksache IV/2105) — Erste Beratung — 6111 A Entwurf eines Gesetzes über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst (Drucksache IV/2106) — Erste Beratung — 6111 B Iv Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Abg. Dr. Luda, Katzer, Winkelheide, Wullenhaupt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/2049) — Erste Beratung — 6111 B Entwurf eines Gesetzes über ,die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für ,das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108) — Erste Beratung — 6111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/ 2110) — Erste Beratung — 61,11 C Entwurf eines Gesetzes zu der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 16. Juni 1960 zur Änderung des Artikels XVI des Abkommens über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache IV/2115) — Erste Beratung — 6111 C Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (Drucksache IV/2117) — Erste Beratung — 6111 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2122) — Erste Beratung — 6111 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksachen IV/2147, zu IV/2147) — Erste Beratung — 6111 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache IV/2173) — Erste Beratung — 6112 A Entwurf eines Gesetzes zu ,den Verträgen vom 21. Mai 1962 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Fürstentum Monaco (Drucksache IV/2175) — Erste Beratung — . 6112 A Nächste Sitzung 6112 C Anlagen 6113 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6065 125. Sitzung Bonn, den 30. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Adenauer 12. 5. Dr. Aigner * 30. 4. Arendt (Wattenscheid) * 30. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Bauer (Wasserburg) 8. 5. Frau Berger-Heise 30. 4. Bergmann * 30. 4. Biegler 30. 4. Dr. Birrenbach 30. 5. Dr. von Brentano 4. 7. Burckardt 30. 4. Corterier 30. 4. Deneke 30. 4. Deringer 30. 4. Dopatka 30. 4. Dorn 30. 4. Eisenmann 30. 4. Etzel 30. 4. Even (Köln) 30. 4. Faller * 30. 4. Frehsee 10. 5. Dr. Frey (Bonn) 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 6. 5. Gscheidle 29. 5. Freiherr zu Guttenberg 30. 4. Haage (München) 30. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Hilbert 23. 5. Hörmann (Freiburg) 30. 4. Hufnagel 3. 5. Illerhaus 30. 4. Jacobs 2. 5. Kalbitzer 30. 4. Klein (Saarbrücken) 30. 4. Klinker * 30. 4. Könen (Düsseldorf) 30. 4. Dr. Kreyssig * 30. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 4. Kulawig * 30. 4. Leber 30. 4. Lenz (Bremerhaven) 30. 4. Lenz (Brühl) * 30. 4. Lenze (Attendorn) * 2. 5. Lücker (München) * 30. 4. Majonica 30. 4. Mauk * 5. 5. Mengelkamp 30. 5. Dr. von Merkatz 30. 4. Metter 30. 5. Freiherr von Mühlen 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Dr. Dr. Oberländer 30. 4. Opitz 30. 4. Peters (Norden) 30. 4. Dr.-Ing. Philipp * 30. 4. Frau Dr. Probst 30. 4. Rademacher 30. 4. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rasner 6. 5. Richarts * 2. 5. Rohde * 30. 4. Schulhoff 30. 5. Dr. Seffrin 30. 4. Seidl (München) 30. 4. Spitzmüller 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Storch * 30. 4. Frau Strobel * 30. 4. Dr. Tamblé 16. 5. Weber (Georgenau) 30. 4. Wehking 10. 5. Weinkamm * 30. 4. Werner 30. 4. Dr. Winter 30. 4. Wischnewski 6. 5. Wullenhaupt 9. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Zoglmann 30. 4. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 438 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Drucksachen IV/1892, IV/1894, IV/2191). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 6 wird in § 53 Abs. 3 der folgende Satz angefügt: „Anstelle der Vorschrift des § 7 b Abs. 1 letzter Satz des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 15. August 1961 ist die Vorschrift des § 7 b Abs. 1 letzter Satz in der Fassung dieses Gesetzes anzuwenden." . Bonn, den 28. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 448 TIM Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). 6114 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel II wird als Artikel II a eingefügt: ,Artikel II a Güteverhandlung §1 In Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von .Wohnraum oder wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 556 a, 556 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die folgenden besonderen Vorschriften. §2 Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht beginnt mit einer Verhandlung zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung). In der Ladung ist darauf hinzuweisen. §3 In der Güteverhandlung erörtert das Gericht mit den Parteien das gesamte Streitverhältnis und sucht einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen. Zur Aufklärung des Sachverhalts kann das Gericht alle Handlungen vornehmen, die ohne Verzug möglich sind. Eidliche Vernehmungen sind ausgeschlossen. §4 Erscheint eine Partei nicht, wird die Klage zurückgenommen oder der Anspruch anerkannt, so tritt das Gericht in das allgemeine Verfahren ein. §5 Kommt eine Einigung nicht zustande, so tritt das Gericht in die mündliche Verhandlung nach den allgemeinen Vorschriften ein. §6 Kommt es vor Beendigung der Güteverhandlung zu einem Vergleich, so entfallen etwa bereits entstandene 'Gerichtsgebühren. Das gleiche gilt, wenn vor Beendigung der Güteverhandlung die Klage zurückgenommen oder der Klagespruch anerkannt wird. § 7 Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861, S. 905) wird wie folgt geändert: § 33 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für eine nicht streitige Verhandlung, insbesondere eine Güteverhandlung, erhält der Rechtsanwalt nur eine halbe Verhandlungsgebühr."' Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 449 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Drucksachen IV/1892, IV/1894, IV/2191). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird § 7 wie folgt geändert: a) An Absatz 6 wird ,der folgende Satz angefügt: „Der Bauherr von Kaufeigenheimen, Trägerkleinsiedlungen und Kaufeigentumswohnungen kann abweichend von Satz 1 für alle von ihm erstellten Kaufeigenheime, Trägerkleinsiedlungen 'und Eigentumswohnungen im Jahr der Fertigstellung und im folgenden Jahr erhöhte Absetzungen bis zu jeweils 5 vom Hundert geltend machen." b) Absatz 7 wird gestrichen. c) Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 7. 2. In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b werden in der zweiten Zeile des neuen Absatzes 4 die Worte „§ 7 b Abs. 8" ersetzt durch ,die Worte „§ 7 b Abs. 7". Bonn, +den 29. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 450 Änderungsantrag der Fraktion dier SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Drucksachen IV/1892, IV/1894, IV/2191). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 1 wird § 7 wie folgt geändert: a) In Buchstabe b wird Absatz 5 gestrichen. b) Buchstabe c wird wie folgt gefaßt: „c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5". 2. In Nr. 2 wird in § 7 b Abs. 1 „und 5" gestrichen. 3. In Nr. 3 wird bei § 9 Ziff. 6 im Klammersatz die Zahl „5" gestrichen. 4. In Nr. 5 Buchstabe b wird bei dem in § 52 einzufügenden Absatz 4 Satz 1 „und 5" gestrichen. Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 443 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der von der Bundesregierung erlassenen Zweiund- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6115 fünfzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Stahlzölle) (Drucksachen IV/1926, IV/2183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, daß 'die Hohe Behörde überprüft, ob angesichts der veränderten Konjunkturlage und im Hinblick auf die vom Ministerrat am 14. April 1964 gebilligten Empfehlungen der EWG-Kommission zur Konjunkturpolitik die Voraussetzungen für die Empfehlung Nr. 1/64 vom 15. Januar 1964 über eine Erhöhung des Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Gemeinschaft — veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 8 vom 22. Januar 1964 und durch die Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 vom 12. Februar 1964 in Kraft getreten — noch gegeben sind. Bonn, den 28. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Beuster zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/2047). Durch den vorliegenden Entwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/2047) soll der sogenannte Weihnachtsfreibetrag von bisher 100 DM auf 300 DM erhöht werden. Es ist also vorgesehen, daß von den für Dezember gezahlten Bezügen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen, ein Betrag in der genannten Höhe nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen soll. Unser Antrag bezieht sich auf einen allgemeinen Freibetrag, der eingeräumt werden soll unabhängig davon, ob eine besondere Weihnachtsgratifikation gezahlt wird oder nicht. Dieser Freibetrag soll bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich berücksichtigt werden. Die Bemessungsgrundlage bei der Sozialversicherung soll unberührt bleiben. In den letzten Jahren zahlen erfreulicherweise immer mehr Firmen und Betriebe und auch in steigender Höhe besondere Gratifikationen zu Weihnachten bzw. Neujahr. Durch diese freiwilligen finanziellen Leistungen erhalten aber nicht nur die in Frage kommenden Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte. Auch der Fiskus profitiert dabei ganz erheblich. Die steuerliche Belastung wirkt sich für den Arbeitnehmer progressiv aus, die Finanzkassen kommen dadurch zu überhöhten Lohnsteuereingängen, die nicht auf normale Einkünfte zurückgehen. Dadurch entsteht eine steuerliche Ungerechtigkeit. Man spricht heute nicht umsonst von schleichenden und versteckten Steuererhöhungen. Dieses wird klarer, wenn man einige Zahlen sprechen läßt. Das Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit in ein Verhältnis zum Netto-Sozialprodukt zu Marktpreisen gesetzt, ist in den letzten Jahren — prozentual gesehen — praktisch unverändert. Es liegt bei rund 40,5 %. Ich darf nur zum Vergleich erwähnen, daß dieser Anteil in der 2. Hälfte des Jahres 1949 höher war und bei 43 % lag. Von 1959 bis einschl. 1963 wuchs das Brutto-Sozialprodukt um 43 %; die gesamten Steuereinnahmen erhöhten sich in dieser Zeit aber um 53 %. Die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme stieg von 1959 bis einschl. 1963 um 52 %; die Einnahmen aus der Lohnsteuer erhöhten sich im gleichen Zeitraum aber um 137 %. Dementsprechend wuchs auch die Belastung der Löhne und Gehälter durch die Lohnsteuer von 5,2 % im Jahre 1959 auf 8,1 % im Jahre 1963. Nach den Schätzungen des Finanzministeriums wird die Lohnsteuerbelastung 1964 weiter ansteigen und wahrscheinlich 8,6 % betragen. Von der heimlichen — schleichenden — Steuererhöhung werden die Lohnsteuerpflichtigen am härtesten betroffen. Es besteht heute ganz offensichtlich ein arges Mißverhältnis zwischen Lohnerhöhungen einerseits und lohnsteuerlichen Belastungen auf der andern Seite. Die wirkliche Situation der Arbeitnehmer wird in dem Ergebnis der Lohnsteuerstatistik 1961, die kürzlich vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde, klar beleuchtet. Nach dem Ergebnis der Lohnsteuerstatistik 1961 sehen die Bruttolöhne der Lohnsteuerpflichtigen wie folgt aus: Gesamtzahl der Lohnsteuerpflichtigen 20,669 Millionen. Davon: Bruttoeinkommen Arbeitnehmer Anteil unter 600 DM 13,598 Mio 65,8 % 600 bis 700 DM 2,545 Mio 12,3 % 700 bis 800 DM 1,646 Mio 8,0 % 17,789 Mio 86,1 % Nach dieser Statistik stieg die Bruttolohnsumme der Lohnsteuerpflichtigen von 1957 bis 1961 um 51 %, die Lohnsteuer dagegen um 102 %. Aus diesen Zahlen kann man nur den Schluß ziehen, daß bei wachsendem Sozialprodukt von Zeit zu Zeit die Tarifsätze für die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt bzw. die Freibeträge erhöht werden müssen. Obwohl die Sozialdemokratische Fraktion immer wieder Anträge in diesem Sinne vorgelegt hat — ich erinnere nur an unsere verschiedenen Anträge auf Erhöhung des Freibetrages und der Sonderausgabenpauschale —, wurden diese von der Mehrheit dieses Hohen Hauses abgelehnt. 6116 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Unsere Haltung findet in den Ergebnissen der Lohnsteuerstatistik 1961 ihre Berechtigung. Nach den Ergebnissen ist für 12 Millionen Steuerpflichtige, das sind 57,91 % der insgesamt erfaßten Lohnsteuerpflichtigen, ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt worden. Der Gesamtbetrag der erstatteten und in dieser Statistik erfaßten verrechneten Lohnsteuer betrug rund 1,5 Mrd. DM. Dabei haben unzählige Arbeitnehmer keinen Antrag auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich gestellt und somit dem Staat Gelder geschenkt. Rund 1;8 Millionen Steuerpflichtige in der Bruttolohngruppe von 600 bis 1000 DM monatlich haben einen solchen Antrag nicht gestellt. Das sind rund 32 % dieser Einkommensbezieher. Es geht uns um eine größere Steuergerechtigkeit. Es kann heute nicht mehr bestritten werden, daß zwischen Lohn- und Einkommensteuerzahlern erhebliche Belastungsunterschiede bestehen. Diese ergeben sich zwangsläufig aus der wirtschaftlichen Natur der Lohn- und Gewinneinkünfte und der unterschiedlichen Form der Steuererhebung. In diesem Zusammenhang will ich nur an die elastische Gestaltungsfähigkeit der Gewinnermittlungsvorschriften für veranlagte Einkommensteuerpflichtige erinnern und auf die Vorschriften über die Bewertung, die Absetzung für Abnutzung und die Betriebsausgaben hinweisen. Hierdurch ist zweifellos eine Stärkung der Vermögensbildung möglich. Es handelt sich hier um legale Möglichkeiten in unserer Steuergesetzgebung, die nichts mit Manipulationen zu tun haben. Die Lohnsteuern werden aber sofort erfaßt und abgeführt und sind wesentlich engeren Vorschriften unterworfen. Der von uns gewünschte Freibetrag soll für die Arbeitnehmer deshalb einen gewissen Ausgleich schaffen für die Vorteile, die sich in der Regel für den Veranlagten aus der gegenüber dem Lohnsteuerpflichtigen unterschiedlichen Zahlungsweise ergeben und dafür, daß den Arbeitnehmern vielfach Steuereinsparungsmöglichkeiten nicht bekannt sind, besonders auf Grund der Kompliziertheit der Steuergesetzgebung, und infolgedessen von ihnen auch nicht ausgenutzt werden. In diesem Hause sind mehrfach einmütige Beschlüsse dahingehend gefaßt worden, daß Freibeträge bis zu 300 DM eingeräumt werden sollten. Die Durchführung scheiterte an der Haltung des Bundesrates. Heute hat sich die Situation wesentlich geändert. Ich glaube, daß sich die Grundauffassung, daß ein solcher Freibetrag eine unbedingte Notwendigkeit ist, heute in fast allen Fachkreisen durchgesetzt hat. Insbesondere deshalb, weil ja für andere Steuerpflichtige ähnliche Freibeträge schon bestehen. Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist auch nach Meinung des Bundesministeriums der Finanzen nicht gerechtfertigt. Nicht nur die Arbeitnehmerorganisationen erheben diese Forderung seit Jahren. Ich darf daran erinnern, daß auch bei der 10. Bundestagung der Sozialausschüsse der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft im letzten Jahr in Oberhausen in einer Entschließung ein solcher Ausgleichsfreibetrag für Lohnsteuerpflichtige gefordert wurde. Wir nehmen deshalb an, daß es um diese Frage bei der Beratung keinen Streit geben wird. Die Bundesregierung hat in ihrem Steueränderungsgesetz 1964 erfreulicherweise einen allgemeinen Arbeitnehmerfreibetrag von 120 DM jährlich vorgesehen. Dadurch hat sie die Grundsatzfrage bejaht. Wir halten den vorgeschlagenen Betrag für zu niedrig. Aber dazu wird ja in der Ausschußberatung etwas mehr zu sagen sein. Unser Antrag beinhaltet unter Ziffer 2 a eine weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes. Bisher können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag für die Beschäftigung einer Hausgehilfin 1200 DM jährlich abgesetzt werden. Wir wünschen hier eine Änderung; und zwar sollen 1200 DM jährlich steuerfrei bleiben, wenn eine erschwerte Haushaltsführung gegeben ist. Voraussetzung ist hierbei, daß zum Haushalt mindestens drei Kinder gehören. Die Hausfrau soll durch unsern Antrag in die Lage versetzt werden, in stärkerem Maße moderne Haushaltsgeräte einzusetzen und sich die Haushaltsführung dadurch zu erleichtern. Ich bitte unsern Antrag zu unterstützen und ihn dem Finanzausschuß zu überweisen. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) zu dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache IV/2047. Zu Art. I Ziff. 2 des Antrags der SPD — Drucksache IV/2047 —: Der Entwurf der SPD sieht vor, in allen Fällen, in denen nach § 33 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz wegen der Aufwendungen für eine Hausgehilfin oder eine Haushaltshilfe eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung gewährt werden kann, diese Ermäßigung ganz allgemein auch dann zu gewähren, wenn eine Hausgehilfin nicht beschäftigt wird.. Im Ergebnis läuft der Antrag auf die Einführung eines zusätzlichen tariflichen Freibetrags für die im § 33 a Abs. 3 EStG bezeichneten Personen hinaus, was wirtschaftlich gesehen die Anerkennung von Abschreibungen für private Haushaltsgeräte bei einem bestimmten Personenkreis bedeutet. Die Schwierigkeiten, Haushaltshilfen zu bekommen, sind bekannt. Wir bedauern diesen Zustand wegen unserer überlasteten Mütter kinderreicher Familien, aber auch wegen unserer jungen Mädchen. Unsere Überlegungen mit dem freiwilligen sozialen Jahr gehen in diese Richtung. Wir mögen den gegenwärtigen Zustand beklagen, Tatsache ist, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6117 daß der Freibetrag des § 33 a Abs. 3 meist nur noch auf dem Papier steht. Von dieser Sicht her ist der Gedanke der SPD in diesem Gesetzentwurf verständlich, obwohl damit nicht alle Probleme gelöst wären. Doch möchte ich folgendes zu überlegen geben: 1. Es erheben sich steuersystematische Bedenken. Die §§ 33, 33 a des Einkommensteuerrechts gehen von außergewöhnlichen Belastungen aus. Diese dürfen nach ständiger Rechtsprechung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich geleistet worden sind. Es würde einen Bruch im System bedeuten, wenn wir auf den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der tatsächlichen Aufwendungen verzichten würden. Eine Reihe von Berufungsfällen wäre sicherlich die Folge, da der § 33 a Abs. 3 nur einer von vielen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist. Doch selbst wenn der von der Rechtsprechung verlangte Nachweis hier durch Anschaffung von Haushaltsmaschinen geführt werden könnte, entstünde ein weiteres Hindernis: Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte kann die außergewöhnliche Belastung nicht abgesetzt werden, wenn durch die Aufwendung ein entsprechender Gegenwert in Form eines Vermögenswertes erwächst. Dies wäre bei einer Maschinenanschaffung zeifellos der Fall. Es darf hier allerdings nicht unausgesprochen bleiben, daß die Ansicht der Finanzgerichte in dieser Frage in der Literatur stark umstritten ist. Ich kann in der ersten Lesung das Problem nur andeuten, in den Beratungen im Finanzausschuß werden wir eine endgültige Klärung herbeizuführen haben. 2. ein weiteres Bedenken: Begünstigen wir mit dieser Pauschalregelung nicht gerade die besser Verdienenden gegenüber den Kinderreichen mit geringerem Einkommen? In diesen Bereichen ist es doch heute schon so, daß die bis jetzt gewährten Freibeträge nicht voll ausgenützt werden können, weil das Einkommen nicht hoch genug ist. Dies war doch mit ein Grund für die Einführung des Zweitkindergeldes mit der unseligen Einkommensgrenze. Wollen wir hier wieder eine ähnliche Entwicklung einleiten? Darüber hinaus bitte ich Sie, sich dessen zu erinnern, was an zusätzlichen Freibeträgen durch das Steueränderungsgesetz 1964 eingeführt werden soll bzw. wie bestehende Freibeträge erhöht werden sollen. Paßt dazu noch dieser zusätzliche Freibetrag? 3. Der Gedanke der Opposition, den Sie immer wieder in den Debatten um die Einkommensteuerprobleme zum Ausdruck bringt, ist, daß die Steuerbelastung mehr steigt, als das Bruttosozialprodukt wächst. So auch unser Kollege Beuster am 14. 12. 1962. Diese sogenannten „heimlichen Steuererhöhungen" zu bekämpfen sollte unser gemeinsames Ziel sein. Doch die Abhilfe dafür können m. E. nicht neue Freibeträge und komplizierte Ausnahmebestimmungen sein, sondern am besten weitere Tarifkorrekturen. Damit würden wir auch einen Beitrag zu der so notwendigen Vereinfachung unseres Steuerrechts und zur Entlastung des Steuerpflichtigen u n d der Finanzverwaltung leisten. 4. Ein letztes Bedenken: Die Haushaltsbelastung des Antrags liegt nach Angabe des Finanzministeriums bei 380 Mio. DM Steuerausfall. Obwohl wir gewohnt sind, mit großen Zahlen zu rechnen, ist dieser Betrag hoch genug, daß wir uns über seine Grundlage im Ausschuß noch eingehend unterhalten. Alle diese Dinge müssen meiner Ansicht nach sorgfältig geprüft werden. Wir werden im Finanzausschuß dazu Gelegenheit haben. Ich beantrage die Verweisung des Antrags an den Finanzausschuß. Anlage 9 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) zu dem Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache IV/2047. Zu Art. 1 Ziff. 1. Der Antrag der SPD-Fraktion — Drucksache IV/2047 — sieht Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages (§ 3 Ziff. 17 EStG) von 100 auf 300 DM vor. Dieser Antrag ist ein altes parlamentarisches Anliegen der Opposition, zuletzt gestellt im Jahre 1962. In der Sitzung vom 14. Dezember 1962 wurde er, damals noch als Antrag zur Erhöhung von 100 auf 200 DM, abgelehnt. Ausschlaggebend war für die Koalition in erster Linie die Belastung des Haushalts. Kollege Beuster und Frau Kollegin Beyer haben das Anliegen damals vertreten. Sie schlugen als Äquivalent für eine eventuelle Ablehnung vor, man möge dann wenigstens die Sonderausgabenpauschale auf 900 DM erhöhen. Nun liegt die Drucksache 193/64, das Steueränderungsgesetz 1964 auf unserem Tisch. Darin hat die Regierung die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale auf 936,— DM vorgesehen (Art. I Ziff. 8). Darüber hinaus erscheint in Art. I Ziff. 14 erstmalig ein Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 120 DM. Dieser wird, falls wir diesen Entwurf annehmen, zusätzlich zu dem Weihnachtsfreibetrag von 100 DM, in § 3 Ziff. 17 EStG gewährt. Damit besteht praktisch ein Freibetrag von 220,— DM, also ein höherer Betrag, als die Opposition bisher gefordert hat. Dazu bringt das Steueränderungsgesetz die Senkung des Proportionalsatzes von 20 auf 19 %, Ermäßigungen in der Progressionsstufe, die z. T. recht beträchtlich sind, dazu Verbesserungen bei den Kinderfreibeträgen und eine Reihe anderer Vergünstigungen. Sie kennen die Höhe des Steuerausfalls, der durch diese Verbesserungen für den Fiskus entsteht. 6118 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Sie wissen auch, welche Mühe unsere Bundesminister Schmücker und Dahlgrün in Brüssel gehabt haben, um angesichts der konjunkturellen Lage diese Steuersenkungen zu rechtfertigen. Es ist Ihnen sicher auch bekannt, daß Ihr heutiger Antrag zusätzlich zu den vorgesehenen Steuerausfällen ein Weniger an Steuereingang von 720 Millionen DM bedeuten würde. Sie haben dafür keinen Deckungsvorschlag gebracht. Wollen Sie mit Ihrem Vorhaben. das Steueränderungsgesetz gefährden? Außerdem müssen von den 720 Millionen DM rd. 440 Millionen DM die Länder tragen. Sind Sie sicher, daß die Bundesländer diesen zusätzlichen Ausfall in Kauf nehmen werden? Sollten Sie meine Kollegen von der SPD, der Ansicht sein, daß über das Steueränderungsgesetz 1964 hinaus eine Manövriermasse für weitere Steuersenkungen vorhanden ist, dann möchte ich Sie bitten, die Lösung eines anderen Problems zu überlegen, das mich am meisten beunruhigt. Es ist Ihnen genauso gut bekannt wie mir, daß unsere brenneuste Sorge auf wirtschaftlichem Gebiet in Deutschland die Arbeitskräfteknappheit ist. Sie ist das größte Hindernis für ein gesundes Wachstum unserer Wirtschaft und die größte Gefahr für die Stabilität unserer Währung. Rund 1 Million Gastarbeiter, die teurer sind als deutsche, 650 000 offene Stellen, die nicht besetzt werden können, verteuern bzw. verringern die Produktion. Dazu kommen laufend weitere Arbeitszeitverkürzungen, die die Situation verschärfen. Ich würde, gerade auch für unsere Arbeitnehmer, einen weit größeren Vorteil darin sehen, wenn wir einen Weg finden würden, durch steuerliche Maßnahmen die Mehrarbeit zu begünstigen. Es sollte für unseren Arbeitnehmer interessant gemacht werden, im eigenen Betrieb länger zu arbeiten, als es die tarifliche Arbeitszeitregelung vorsieht. Sie erinnern sich an die Große Anfrage unserer Fraktion zur Mehrarbeit und an den Initiativantrag der FDP zur Befreiung der Überstunden von der Lohnsteuer. Wir könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen auf eine bestimmte Zeit beschränken, jedenfalls erscheinen sie mir im Augenblick im Interesse unserer Gesamtwirtschaft als dringend notwendig. Ich bin der Ansicht, daß wir damit sowohl dem einzelnen als auch der Allgemeinheit mehr nützen als mit einem zusätzlichen Weihnachtsfreibetrag. Wir leisten nämlich damit einen Beitrag zur Erhaltung der Preisstabilität und der Kaufkraft unserer Währung. Die von Ihnen vorgeschlagene Verdreifachung des Weihnachtsfreibetrages — die übrigens längst nicht alle ausnützen könnten — würde nur zusätzliche Kaufkraft auf den Markt bringen, ohne daß ihr eine vergrößerte Warenproduktion gegenüberstünde. Das wäre gerade im Augenblick besonders gefährlich. Ich möchte mich auf diese Bemerkungen beschränken, wir müssen uns aber im Finanzausschuß darüber ausgiebig unterhalten. Ich beantrage deshalb Verweisung der Vorlage an den Finanzausschuß. Anlage 10 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Funcke zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/2047). Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Entwurf einen recht interessanten Vorschlag gemacht, um das schwierige Problem Ides § 33 a (Beschäftigung einer Hausgehilfin) zu lösen. Es ist zweifellos richtig, daß die einseitige steuerliche Begünstigung für die Beschäftgung einer Hausgehilfin in kinderreichen Haushalten immer fragwürdiger wird, je seltener Hausgehilfinnen unid Haushaltshilfen wenden. Nicht wenige Hausfrauen können sich ihre schwere und vielfältige Hausarbeit heute nur dadurch erleichtern, daß sie den Haushalt maschinell ,ausstatten, daß sie Reinigungsinstitute oder Fensterputzer stundenweise mit bestimmten Arbeiten betrauen, die Wäsche ausgeben und sonntags im Restaurant essen. Alles das aber kostet Geld, bringt also Mehraufwendungen, die kleinere Haushalte nicht in gleichem Maße haben. Schließlich können wir ja im Zeitalter ständig fortschreitender Arbeitszeitverkürzung nicht verlangen, daß die Hausfrau und besonders die kinderreiche Hausfrau allein einen 12- und Mehr-Stunden-Tag beibehält. , Wir wollen daher den vorliegenden Vorschlag von der Sache her sehr sorgfältig prüfen und mit andern entsprechenden Vorschlägen vergleichen. Dabei werden wir insbesondere überlegen müssen, ob und ggf. wie diesbezügliche Bestimmungen mit dem gültigen Einkommensteuersystem in Einklang stehen oder gebracht werden können. Denn es wäre bedenklich, wenn wir mit noch so gut gemeinten Konstruktionen an den Grundlagen rütteln würden, auf denen unser derzeitiges Steuerrecht ruht. Daher sind wir der Auffassung, daß dieser Antrag gemeinsam mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Einkommensteuer-Änderungsgesetz-Entwurf beraten werden sollte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 29. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Drucksache IV/ 2202 Frage VII/1): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um — etwa durch eine Steuerveranlagung über einen längeren Zeitraum — den deutschen NE-Metall-Erzbergbau vor den unheilvollen Folgen des unberechenbaren Wechselspiels der Börsenpreise für Metalle zu bewahren? Die besondere wirtschaftliche Lage der Unternehmen des NE-Metallerzbergbaus, die durch erhebliche Preisschwankungen bei den NE-Metallen bedingt ist, war bereits 1958 und 1959 Gegenstand von Besprechungen mit den Verbänden des NE-Metallerzbergbaus. Da die Unternehmen des NE-Metallerzbergbaus seinerzeit jedoch keine Gewinne erzielten oder infolge erheblicher Verluste in den Vorjahren Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6119 keine Einkommensteuer bzw. Körperschafsteuer zu zahlen brauchten, sind damals steuerliche Maßnahmen mit Rücksicht auf die schwankenden Betriebsergebnisse bei diesen Unternehmen nicht getroffen worden. Nach dem System des deutschen Einkommensteuerrechts, das die Besteuerung des Einkommens eines Jahres zur Grundlage hat, kann auch für die Unternehmen des NE-Metallerzbergbaus eine Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer für mehrere Jahre nicht in Betracht kommen. Eine solche Sonderregelung würde außerdem mit Sicherheit zu entsprechenden Wünschen anderer Wirtschaftszweige führen. Der besonderen wirtschaftlichen Lage des NE- Metallerzbergbaus kann nach Auffassung der Bundesregierung am besten dadurch Rechnung getragen werden, daß den Unternehmen im Rahmen des geltenden Steuerrechts unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verhältnisse die Bildung von Reserven zur Überwindung von Krisenzeiten durch Zulassung steuerfreier Rücklagen oder durch andere Maßnahmen erleichtert wird. Die für die einzelnen Unternehmen des NE-Metallerzbergbaus zuständigen Länderfinanzministerien haben hierzu bereits 1959 grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt. Da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der für eine Billigkeitsregelung in Betracht kommenden Unternehmen bei der letzten Besprechung Ende 1959 noch nicht ausreichend überblicken ließen, ist der Fachverband gebeten worden, Material über die für eine Billigkeitsregelung in Betracht kommenden Unternehmen einzureichen. Das ist bisher nicht geschehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Grund vom 30. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Werner (Drucksache IV/2202 Fragen VII/2 u. 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Interessenten Vorteile aus dem Entwicklungshilfe-Steuergesetz nicht wahrnehmen können, weil mit einer großen Anzahl von Ländern, auf die dieses Gesetz zutrifft, kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um den Abschluß von Doppelbesteuerungsabkommen zu beschleunigen? Zu 1.: Auf die im Entwicklungshilfe-Steuergesetz vorgesehenen Vergünstigungen für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern ist es grundsätzlich ohne Einfluß, ob die Kapitalanlagen in einem Entwicklungsland stattfinden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, oder in einem Entwicklungsland, mit dem ein solches Abkommen noch nicht abgeschlossen ist. Wenn im Entwicklungshilfe-Steuergesetz gleichwohl einige Sondervorschriften für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, vorhanden sind, so sind diese Sondervorschriften allein durch Besonderheiten bedingt, die sich aus der durch die Doppelbesteuerungsabkommen geschaffenen Rechtslage ergeben, Diese Sondervorschriften bedeuten deshalb keinesfalls eine Besserstellung der Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, gegenüber den übrigen Kapitalanlagen in Entwicklungsländern. Es trifft deshalb nicht zu, daß Interessenten Vorteile aus dem Entwicklungshilfe-Steuergesetz nicht wahrnehmen können, weil mit einigen Entwicklungsländern noch keine Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen sind. Zu 2.: Die Bundesregierung war schon in der Vergangenheit und ist auch heute um den beschleunigten Abschluß von Doppelbesteuerungsabkommen bemüht. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist ein Vertragsnetz, das die hauptsächlichsten Industriestaaten umfaßt. Mit der in den letzten Jahren wachsenden Bedeutung der deutschen Investionstätigkeit in Entwicklungsländern hat sich das Vertragsinteresse diesen Ländern zugewandt. Aus dem Kreis dieser Staaten bestehen heute deutsche Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien, Pakistan und der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten). In den beiden vergangenen Jahren wurden weitere Abkommen mit Ceylon, Israel sowie ein Zusatzabkommen zu dem Abkommen mit Pakistan unterzeichnet. Mit Griechenland, Spanien und Argentinien haben Verhandlungen bereits stattgefunden, die aber noch nicht beendet sind. Gegenwärtig verhandelt eine deutsche Delegation außer mit Japan mit den Entwicklungsländern Thailand, Malaysia und Indien. Die Bundesrepublik wird damit in absehbarer Zeit mehr Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern haben als die meisten anderen Industriestaaten. Trotzdem wird die Bundesregierung ihre Anstrengungen fortsetzen, die Lücken in dem Vertragsnetz, zumal gegenüber Entwicklungsländern, beschleunigt zu schließen. Es liegt jedoch auf der Hand, daß diesem Bestreben schon angesichts der zunehmenden Vielzahl von Entwicklungsländern Schranken gezogen sind. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen auf diejenigen Entwicklungsländer konzentrieren, bei denen das deutsche Investitionsvolumen den Abschluß besonders dringlich macht. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache IV/2202 Fragen XII/1 und XII/2): Ich frage die Bundesregierung, ob mit Rücksicht auf die Tatsache, daß ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung in die 5-Tagewoche einbezogen ist, der Gültigkeitsbeginn der Sonntagsrückfahrkarten der Bundesbahn, welcher z. Z. auf Sonnabend 3.00 Uhr festgesetzt ist, nicht bereits in die Abendstunden des Freitags verlegt werden kann. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine solche in Frage XII/1 genannte Maßnahme nicht nur den Reisenden dient, sondern auch zur Entlastung des Sonnabendverkehrs der Bundesbahn dienen könnte? Wie mir die Deutsche Bundesbahn zu Ihrer Anfrage mitteilt, beruht die heutige Regelung, nach der Sonntagsrückfahrkarten von Samstag 3 Uhr früh 6120 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 • bis Montag 3 Uhr früh gelten, auf einer Absprache zwischen der Deutschen Bundesbahn und dein Deutschen Gewerkschaftsbund: Diese Absprache erfolgte im Hinblick auf die vielerorts eingeführt 5tägige Arbeitszeit. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt daher zur Zeit nicht, die Geltungsdauer noch zu verlängern, zumal sie fürchtet, daß auf diese Weise ihr ohnehin erhebliches Defizit im Personenverkehr noch vergrößert würde. Aus dem Bericht der Bundesbahn geht ferner hervor, daß sich das Schwergewicht des Wochenendverkehrs unter dem Einfluß der verkürzten Arbeitszeit in den letzten Jahren mehr und mehr auf den Nachmittag und Abend des Freitags verlagert hat. Offensichtlich sei diese Entwicklung durch die Tatsache, daß die Sonntagsrückfahrkarten erst ab Samstag früh gelten, nicht beeinflußt worden. Das sei verständlich, weil in der bei Benutzung von Sonntagsrückfahrkarten üblichen mittleren Entfernung von 30 km die Differenz zur allgemeinen Rückfahrkarte, die 1951 eingeführt wurde, nur 60 Pfennig beträgt. Die Bundesregierung hält es im Augenblick nicht für angezeigt, auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne einer Erweiterung der Geltungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten einzuwirken; sie glaubt, daß bei etwaiger weiterer Zunahme der 5tägigen Wochenarbeitseinteilung, die es der Bundesbahn erlauben würde, schon für die Sonnabende einen Sonntagsfahrplan einzuführen, dann die Bundesbahn von selbst die Gültigkeitsdauer der Sonntagsrückfahrkarten verlängern wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf 'die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache IV/2202 Frage XII/3) : Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, eine endgültige und genaue Trassierung des geplanten Autobahnstückes Regensburg—Passau namentlich in den Gebieten voranzutreiben, in denen, wie im Abschnitt Hengersberg—Unterskirchen, Flurbereinigungsverfahren im Anlaufen sind? Ihre für die Fragestunde am 29./30. April 1964 eingereichte Frage (Bundestagsdrucksache IV/2202, XII. 3) beantworte ich schriftlich wie folgt: Ich bejahe Ihre Frage. Das zuständige Autobahnamt München ist beauftragt und daher bereits damit befaßt, die Vorkriegsplanung unter Zugrundelegung der heute gültigen Trassierungselemente mit dem Ziele eines genehmigungsreifen Entwurfs zu überarbeiten. Was die gegenseitige Abstimmung der Straßenbau- und Flurbereinigungsplanungen angeht, sind die Straßenbaubehörden aus eigenem Interesse darum bemüht, ihre Planungen örtlich so rechtzeitig zum Abschluß zu bringen, daß sie in der Flurbereinigung berücksichtigt werden können. Daher liegt, wie die Oberste Baubehörde mitteilt, der Schwerpunkt der Planungsarbeiten in dem aus topografischen Gründen besonders schwierig zu behandelnden Abschnitt Hengersberg—Deggendorf. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vorn XII/4) : geordneten Folger (Drucksache IV/2202 Frage XII/4) : Haben die vom Herrn Bundesverkehrsminister in seiner Antwort vom 27. Juli 1963 mitgeteilten Überlegungen bei der Deutschen Bundesbahn über die Neuregelung des Gepäckträgerdienstes zu der Möglichkeit geführt, daß den ehemaligen Angehörigen der Gepäckträgergemeinschaften die Personalfahrkarten wiedergewährt werden? Wie mir die Deutsche Bundesbahn zu Ihrer Frage mitteilt, ist von ihr die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der als Gepäckträger tätigen Personen leider noch nicht abgeschlossen. Nach Klärung der noch offenen personellen Fragen muß nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einkünfte der Gepäckträger geregelt wenden. Die dafür erforderlichen Richtlinien sind von dem Herrn Bundesminister der Finanzen zu erlassen. Erst dann kann die Deutsche Bundesbahn in Verhandlungen mit den bei der Deutschen Bundesbahn vertretenen Gewerkschaften eintreten. Ob und wann aus der abschließenden Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Gepäckträgergemeinschaften auch hinsichtlich einer Gewährung von Fahrvergünstigungen für ehemalige Angehörige der Gepäckträgergemeinschaften praktische Folgerungen gezogen werden können, kann daher leider noch nicht gesagt werden. Ich werde zu gegebener Zeit unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und Sie über die Ergebnisse unterrichten. Anlage 16 Schriftliche Antwort 'des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache IV/2202 Frage XII/5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Bezirk der Straßenmeisterei Holzminden gelegene Landesstraße 570 HolzmindenMühlenberg—Neuhaus von km 0,000 bis km 12,335 als Bundesstraße zu übernehmen? Ja. Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, die Landesstraße 570 Holzminden—MühlenbergNeuhaus—Schönhagen, die das Land Niedersachsen zur Aufstufung im 2. Vierjahresplan (1963-1966) unter anderen Straßen vorgeschlagen hat, in Anerkennung ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr im Solling als wichtige Verbindung zwischen der B 64 und der B 241 als Bundesstraße zu übernehmen. Der Zeitpunkt der Aufstufung ist noch offen. Nach den Haushaltsgesetzen für 1963 und 1964 ist zu jeder Aufstufung die Zustimmung des Herrn Bundesministers der Finanzen erforderlich. Nach dem Bundesfernstraßengesetz ist dies allein der Verein- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6121 barung zwischen den Landesregierungen und dem Bundesminister für Verkehr überlassen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2202 Fragen XII/6 u. 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Bundeswetterdienst in Offenbach (Main) Angestellte mit mehr als 25jähriger Dienstzeit von der Übernahme in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden sollen, weil sie älter als 50 Jahre sind? Ist die Bundesregierung bereit, Ausnahmen für die Dienstaltersgrenze bei Übernahme in das Beamtenverhältnis zuzulassen, wenn der Bewerber 25 und mehr Dienstjahre im öffentlichen Dienst nachweist? Für die Übernahme der Angestellten des Wetterfachdienstes und des Wetterfernmeldebetriebsdienstes in das Beamtenverhältnis hat der Bundespersonalausschuß eine Reihe von Ausnahmen von Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung zugelassen; sie gehen u. a. auch dahin, daß die für die Einstellung in den mittleren Dienst vorgeschriebene Höchstaltersgrenze von 30 Jahren von allen Bewerbern überschritten werden darf, sofern sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Einen Antrag auf weitergehende Ausnahmen, die nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften in jedem Einzelfall auch der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen, mußten wir uns leider im Hinblick auf die mit einer späteren Berufung in das Beamtenverhältnis verbundenen hohen Versorgungslasten versagen. Das gilt leider auch für zahlreiche andere Laufbahnen außerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, z. B. für das Auswärtige Amt. Gerade die Frage der Versorgungslasten, insbesondere die noch unzureichende Regelung der Doppelversorgung, war Gegenstand ausführlicher Erörterungen im Haushaltsausschuß. Ich beabsichtige jedoch, noch Ausnahmen für die Kräfte beim Bundespersonalausschuß und beim Bundesminister der Finanzen beantragen zu lassen, denen Ansprüche auf Versorgung oder Nachversicherung nach den Vorschriften des G 131 bereits zustehen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel ,(Drucksache IV/2202 Frage XII/8) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundesbahn ab Mai 1964 verbilligte Tagesrückfahrkarten ausgeben will, die aber lediglich zur Erreichung einer Großstadt im Umkreis von 70 km Entfernung berechtigen sollen? Es ist richtig, daß die Deutsche Bundesbahn vom 1. Mai 1964 ab Tagesrückfahrkarten ausgeben wird. Dabei handelt es sich aber der Sache nach nicht um eine neue Einrichtung. Vielmehr treten die Tagesrückfahrkarten an die Stelle der seit Jahrzehnten eingeführten Mehrfachkarten, früher Zehnerkarten, seit einigen Jahren Sechserkarten, die bekanntlich nach dem Muster des Berliner und Hamburger S-Bahntarifs für den großstädtischen Massenverkehr in bestimmten Relationen eingeführt worden waren. Mit der Einführung der Tagesrückfahrkarte, die der Rationalisierung dier Abfertigung bei den Eisenbahnen dienen soll, ändert sich zunächst an den Fahrpreisen und Relationen nichts, das der Erwähnung wert wäre. Ehe die Genehmigung erteilt wurde — die nach den gesetzlichen Bestimmungen kaum verweigert werden konnte —, haben wir veranlaßt, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die Verkehrsnutzer hörte. Sie hat sich zu diesem Zweck an den Deutschen Industrie- und Handelstag gewandt, dessen Personentarifkommission, nachdem zunächst ein Ausschuß die Sache geprüft hatte, dem Projekt der Bundesbahn einhellig zugestimmt hat. Eine bestimmte Entfernungsgrenze gibt es für diese Karten nicht. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Drucksache IV/2202 Frage XII/9) : In welchem Stadium befindet sich das Autobahnprojekt für Schleswig-Holstein? Das Landesamt für Straßenbau Schleswig-Holstein als Auftragsverwaltung des Bundes ist mit Schreiben vom 14. April 1964 beauftragt, das landesplanerische Verfahren nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes für die Autobahn Landesgrenze HamburgNeumünster–Flensburg mit einer Zweigstrecke Neumünster–Kiel auf Landesebene durchzuführen. Nach Abschluß dieses Verfahrens wird die Linie im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesressorts nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes bestimmt und das Bauvorhaben im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen in den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Gesetz vom 27. Juli 1957) aufgenommen werden. Die schon im 2. Vierjahresplan berücksichtigten beiden Bauvorhaben „Verlegung der B 4 zwischen Hamburg (Landesgrenze) und Lentföhrden" und die „Teilortsumgehung Neumünster im Zuge der B 4/205" werden in Trassierung, Querschnitt usw. so angelegt, daß sie sich in die künftige Autobahn einfügen. Der Vorentwurf für den 23 km langen Abschnitt von der Landesgrenze Hamburg bis zu B 433 Kaltenkirchen–Lentföhrden ist genehmigt; der Vorentwurf für die Umgehung Neumünster ist vom Landesamt für Straßenbau in Kiel für Anfang Juni angekündigt. Für die gleichfalls im 2. Vierjahresplan berücksichtigte 5 km lange Neubaustrecke der B 4 von der Landesgrenze Hamburg bis zur fertiggestellten Ortsumgehung Eidelstedt sind die baureifen Entwürfe genehmigt. 6122 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Mit den Bauarbeiten wird im Abschnitt Eidelstedt–Kaltenkirchen begonnen, sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein wird; Mittel sind bereits 1964 verfügbar. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2202 Frage XII/10) : Ist die Bundesregierung, nachdem sich auf der Bundesstraße 11 zwischen Landshut und der Kreuzung mit der Bundesstraße 8 — also eine Strecke von rd. 60 km — nach den Feststellungen der Landespolizeidirektion Regensburg in den Jahren 1962 und 1963 insgesamt 585 Unfälle ereignet haben, davon 185 Kleinunfälle, 99 einfache und 301 schwere Unfälle, wobei 397 Personen verletzt und 18 Personen getötet wurden und ein Sachschaden von 1 024 730 DM entstand, bereit, den sofortigen Ausbau der B 11 auf der genannten Strecke vorzunehmen? Ich bin leider gezwungen, Ihre Frage mit Nein zu beantworten, obwohl die Bundestraße 11 in Anerkennung ihrer Verkehrsbedeutung und Unfallgefährlichkeit zwischen München und der Bundesstraße 8 bei Sautorn in das bevorzugt auszubauende Grundnetz, das sogenannte Blaue Netz, aufgenommen ist, das bekanntlich dem zum Gesetz erhobenen Ausbauplan zugrundeliegt und bis zum Jahr 1970 ausgebaut sein soll. Um die — wie Sie wissen — beschränkten Haushaltsmittel wirtschaftlich einzusetzen und gleichzeitig den bestmöglichen Verkehrswert zu erzielen, ist es unabweisbar, die verfügbaren Straßenbaumittel in der Rangfolge der Dringlichkeit auf zusammenhängende Streckenabschnitte zu konzentrieren, da eine Verzettelung nicht verantwortet werden kann. Aus diesem Grund war und ist im niederbayerischen Raum das Hauptgewicht vor allem auf den noch nicht abgeschlossenen Ausbau der Bundesstraße 8 Regensburg—Passau zu legen. Trotzdem wurde in den letzten Jahren auch der Ausbau der Bundesstraße 11 nach Kräften gefördert: ich erinnere an den Ausbau zwischen Freising und Landshut, an die nördliche Ausfallstraße dieser Stadt und an die Verlegung bei Natternberg; der kreuzungsfreie Umbau der sehr unfallreichen Kreuzung mit der Bundesstraße 8 bei Sautorn ist bekanntlich im Gange. Da es zunächst leider noch nicht möglich ist, auch den Streckenabschnitt zwischen Altheim und Sautorn neu zu bauen, wurde dieser Straßenzug durch Zwischenausbau wesentlich verbessert. Für den endgültigen Ausbau laufen seit einiger Zeit die Voruntersuchungen; es hat sich bereits dabei gezeigt, daß nur ein völliger neutrassierter Neubau von 50 km Länge das Problem endgültig lösen kann. Dieses große Bauvorhaben erfordert leider eine längere Vorbereitungszeit, so daß ein Baubeginn vor 1966 nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die Häufung von Verkehrsunfällen an manchen Straßenzügen ist bedauerlicherweise ein Übel, das vielfach zu beobachten ist. Bedauerlicherweise bildet insofern die B 11 keine auffallende Ausnahme. Dabei darf darauf hingewiesen werden, daß die Unfallursachen sehr unterschiedlich und vielschichtig sind und nur zu einem geringen Teil im Straßenzustand selbst begründet sind. Die Vordringlichkeit des Ausbaus nach den Unfallzahlen wird bei der Auswahl der Objekte des Straßenbaus sets beachtet; aber trotz der von Ihnen genannten Zahlen ergibt sich daraus für die B 11 im Rahmen der zum Ausbau anstehenden Straßenzüge kein Vorrang, der eine andere als die vorgesehene Behandlung dieses Problems rechtfertigen könnte. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Drachsler (Drucksache IV/2202 Frage XII/11) : Sind die in den Ausbauzielen eingetretenen Verzögerungen bei dem Bau der Grenzlandautobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg wieder aufzuholen? Bei Aufstellung des 2. Vierjahresplanes war vorgesehen, die Bundesautobahnstrecken NürnbergAmberg und Nürnberg–Regensburg bis Ende 1966 dem Verkehr zu übergeben, allerdings auf weiten Strecken erst einbahnig. Das Teilstück „Südliche Umgehung Regensburg" sollte einbahnig bereits Ende 1964 fertiggestellt werden. Durch einen mit der obersten Straßenbaubehörde des Landes Bayern abgestimmten notwendigen Mittelabzug von diesen Strecken zugunsten der Fertigstellung dringlicherer Bundesautobahnen, wie besonders Würzburg—Nürnberg, Schweinfurt—Würzburg und die zweiten Fahrbahnen der südlichen Umgehung Regensburg sowie der Inntalstrecke Rosenheim—Kufstein, hat sich der Baufortschritt auf den Strecken Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg leider zwangsläufig verzögert. Insbesondere mußte der Ausbau der zweiten Fahrbahn Rosenheim—Kufstein, der erst für später vorgesehen war, wegen der hier serienmäßig auftretenden schweren Unfälle vorgezogen werden. Außerdem wurde als notwendig erkannt, die Autobahnstrekken von Anfang an zweibahnig auszulegen. Diese Verzögerung kann bis Ende 1966 sehr wahrscheinlich nicht mehr ganz aufgeholt werden; es ist aber damit zu rechnen, daß dafür die „Südliche Umgehung Regensburg" bis zum August 1965 zweibahnig dem Verkehr übergeben werden kann. Die zweibahnige Fertigstellung beider Strecken in ganzer Länge erfolgt im ersten Teil des 3. Vierjahresplanes. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Drachsler (Drucksache IV/2202 Frage XII/ 12) : Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6123 Erhält jeder Staatsbürger auf Anfrage Auskunft über die seine Person betreffenden Eintragungen in der sogenannten Verkehrssünderkartei Flensburg? Ich muß die Frage verneinen. Die Beantwortung von Privatanfragen würde einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister erhalten nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften nur die Stellen, die für die Strafverfolgung, für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund des Straßenverkehrsgesetzes oder für die Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs zuständig sind. Der Staatsbürger kennt auch ohne solche Auskünfte die Eintragungen, die ihn betreffen. Den Zeitpunkt der Tilgung kann er dem § 13 a StVZO entnehmen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache IV/2202 Frage XII/13) : Nachdem bekanntgeworden ist, daß im Steueränderungsgesetz 1964 die Gewährung des Kinderfreibetrages für in der Ausbildung befindliche Kinder bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden soll, frage ich die Bundesregierung, ob sie die Absicht hat, dafür Sorge zu tragen, daß die Fahrpreisermäßigung bei der Bundesbahn für in Ausbildung befindliche Kinder aus kinderreichen Familien ebenfalls bis zum 27. Lebensjahr ausgedehnt wird. Zunächst bleibt abzuwarten, ob im Steueränderungsgesetz 1964 eine solche Verlängerung festgelegt werden wird. Danach wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit auf die Deutsche Bundesbahn und die dem Deutschen Personentarif angeschlossenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen eingewirkt werden kann, die Kinderermäßigung von 50 % auf Personen bis zum 27. Lebensjahr auszudehnen. Voraussichtlich wird es den Eisenbahnen angesichts der sehr beträchtlichen und ständig wachsenden Defizite des Personenverkehrs nicht zuzumuten sein, über die heutige Altersgrenze von 25 Jahren hinauszugehen, ohne daß ihnen vom Bund bzw. von den Ländern Ausgleichszahlungen zur Verfügung gestellt werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (Drucksache IV/ 2202 Fragen XII/14 und 15) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die 50 000 Schillerlotsen, die an den Schultagen 10 Millionen Kinder über die Straßen geleiten, im Verkehrsrecht besser zu schützen, als das bisher der Fall ist? Wie ist der versicherungsrechtliche Schutz der Schülerlotsen? Wegen des Sachzusammenhangs beantworte ich Ihnen die für die Fragestunde am 29./30. April 1964 eingereichten Fragen (Bundestagsdrucksache IV/ 2202, XII. 14 und 15) schriftlich wie folgt: Die erste Frage, ob und wie die Schülerlotsen in ihrem freiwilligen Dienst auf der Straße zum Schutze ihrer jüngeren Kameraden besser geschützt werden sollten, ob z. B. die Verpflichtung der Kraftfahrer zur Rücksichtnahme gegenüber den Schülerlotsen und den von den Schülerlotsen geführten Schülergruppen in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt werden sollte, wurde zuletzt auf der 20. Sitzung des Straßenverkehrssicherheitsausschusses am 17. Mai 1962 eingehend behandelt. Die Vertreter der Innen- und der Verkehrsministerien der Länder, die hierfür zuständig sind, berichteten übereinstimmend, daß das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kraftfahrer, gegenüber den Schülerlotsen bisher keinen Anlaß zu wesentlichen Beanstandungen gegeben habe. Man hielt daher eine Schutzvorschrift für den Schülerlotsendienst weder für erforderlich noch für wünschenswert, weil auf diese Weise in der Öffentlichkeit mindestens der Eindruck erweckt werden könnte, als hätten die Schülerlotsen Polizeibefugnisse. . Außerdem wäre nach Auffassung der Ländervertreter u. U. zu befürchten, daß die Schülerlotsen durch eine solche Vorschrift verleitet werden, auf ihr „Recht zu pochen" und dann die gebotene Vorsicht außer acht zu lassen. Es ist jedoch in dem Entwurf der neuen StVO, die z. Z. mit den Ländern beraten wird, das schon bisher bekannte Bild „Schülerlotsen" als amtliches Hinweiszeichen vorgesehen. Schließlich wird die ab 1. Juni 1964 vorgesehene Regelung, nach der die Kraftfahrer gegenüber den Fußgängern, die die Straße auf Zebrastreifen überqueren wollen, zu größerer Rücksichtnahme als bisher verpflichtet sind, auch den Schülerlotsen und ihren Schutzbefohlenen zugute kommen. Zur zweiten Frage nach dem Versicherungsschutz der Schülerlotsen ist folgendes festzustellen: a) Alle Schülerlotsen sind für den Fall, daß sie bei Ausübung ihres Dienstes Schaden erleiden, unfallversichert, und zwar bis zum Betrage von 100 000,— DM; der Abschluß der Versicherungsverträge obliegt dem Schulträger oder der zuständigen Verkehrswacht; b) alle Schülerlotsen sind für den Fall, daß sie in ihrer Dienstausübung den ihnen anvertrauten Schülern oder anderen Verkehrsteilnehmern schuldhaft einen Schaden zufügen, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt; die Höhe des Versicherungsschutzes differiert in den einzelnen Ländern zwischen 500 000,— bis 100 000,— DM für Personen- schaden und 50 000,— bis 10 000,— DM für Sachschaden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Ab- 6124 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 geordneten Müller (Nordenham) (Drucksache IV/ 2202 Frage XII/16) : Ist die Meldung der „Nordwest-Zeitung" in Oldenburg vom 20. April 1964 zutreffend, daß der Herr Bundesverkehrsminister bereits über die im Haushalt 1964 für Wasserbauausgaben zusätzlich beschlossene globale Bindungsermächtigung von 30 Mio DM verfügt habe, ohne die im 2. Vierjahresprogramm über den Ausbau der Binnenwasserstraßen veranschlagte Maßnahme des 2,50-Meter-Ausbaues des Reststückes des Küstenkanals zu berücksichtigen? Die Meldung der „Nordwest-Zeitung" in Oldenburg trifft nicht zu. Es konnte noch nicht über die Bindungsermächtigung verfügt werden, da das Haushaltsgesetz noch nicht verkündet und in Kraft getreten ist. Für den Ausbau der Weststrecke des Küstenkanals kann jedoch zu meinem großen Bedauern von der Bindungsermächtigung kein Gebrauch gemacht werden, da der weitere Ausbau des Küstenkanals im Bundeshaushaltsplan 1964 nicht enthalten ist. Die vom Haushaltsausschuß zusätzlich eingebrachte Bindungsermächtigung darf aber nur zugunsten von Ausbaumaßnahmen verwendet werden, die im Haushaltsplan 1964 ausdrücklich ausgebracht sind. Dies ist uns leider trotz entsprechenden Antrages weder 1963 noch 1964 gelungen. Wir werden unseren Antrag für das Haushaltsjahr 1965 wiederholen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2202 Frage XII/17) : Was gedenkt das Bundesverkehrsministerium zu tun, um die straßenmäßigen Verbindungen des Raumes zwischen der oberen Nahe und der mittleren Mosel, die sich nach den Winterfrösten in einem katastrophalen Zustand befinden und durch die anhaltende Belastung mit Manöverfahrzeugen noch wesentlich nachteilig beeinflußt werden, in einen den modernen Verkehrsansprüchen und den militärischen Belastungen entsprechenden Zustand zu versetzen? In der Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr liegen in diesem Raume lediglich die Bundesstraße 269 zwischen Birkenfeld und der B 50 bei Longkamp und die B 50 zwischen der Hunsrückhöhenstraße (B 327) und der Mosel bei Bernkastel. Auf diesen Straßenabschnitten sollten wegen der aufgetretenen Frostschäden Belastungsbeschränkungen veranlaßt worden sein. Beide Straßenzüge mußten jedoch aus Versorgungs- und militärischen Gründen offengehalten werden. Die aufgetretenen Frostschäden sind zum Teil bereits behoben oder werden nach Beendigung der Frostaufbrüche behoben. Ein den modernen Verkehrsansprüchen und der militärischen Belastung entsprechender Straßenzustand kann nur durch einen Neubau erreicht werden. Die B 269 und die B 50 sollen jedoch im 2. Vierjahresplan nur durch einen Zwischenausbau instandgesetzt werden. Die im Bundesstraßenhaushalt in diesem und in den kommenden Jahren veranschlagten Haushaltsmittel reichen nicht aus, diese Teilabschnitte der beiden Bundesstraßen neu zu bauen. Es werden jedoch besonders gefährdete Teilstrekken frostsicher ausgebaut werden können. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2202 Frage XII/ 18) : Unter Bezugnahme auf die schriftliche Antwort vom 16. April 1964 auf meine Frage hinsichtlich des Mitführens von Feuerlöschern in Pkw's frage ich die Bundesregierung, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Die gesetzliche Einführung einer Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers in Personenkraftwagen wird von uns mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, mit den obersten Landesbehörden und den interessierten Verbänden, insbesondere den Berufsgenossenschaften, eingehend erörtert. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung kann deshalb jetzt noch nicht abschließend Stellung nehmen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2202 Frage XII/19) : Welche Erfahrungen wurden mit den Stahlleitplanken auf den Mittelstreifen der Autobahnen gemacht, die oft 5 km und länger nicht unterbrochen sind, wodurch in vielen Fällen eine schnelle Hilfeleistung durch Krankenwagen nach Verkehrsunfällen dadurch sehr erschwert wird, daß ein Übergang von der Fahrbahn zur Gegenfahrbahn nicht möglich ist? Die Bundesautobahnen haben in Abständen von 1 bis 2 Kilometer Mittelstreifenüberfahrten, an denen bei Arbeits- oder Unfallstellen der Übergang von einer Fahrbahn zur anderen möglich ist. Um das unerlaubte Wenden auf den Autobahnen zu verhindern, das zu sehr schweren Unfällen geführt hat, werden diese Mittelstreifenüberfahrten neuerdings ebenfalls durch Leitplanken gesichert. Es wurde für die Überfahrten eine besondere Konstruktion der Leitplanke entwickelt, die von einem Mann gelöst und für die Durchfahrt eines Fahrzeuges geöffnet werden kann. Die zu öffnenden Teile der Leitplanken sind durch Farbe besonders kenntlich gemacht. Bei Unfällen und Verkehrsstauungen können Polizei-, Kranken- und Bergefahrzeuge an diesen Stellen alsbald auf die andere Fahrbahn überwechseln. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2202 Frage XII/20) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, bis zur Vorlage der vom Innenministerium angekündigten Gesamtregelung die starke Belastung der Bediensteten der Deutschen Bundesbahn durch die Gewährung von widerruflichen Vergütungen für die Tätigkeit auf besonders schwierigen Dienstposten des Betriebsdienstes zu erleichtern? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6125 Im Bereich der Deutschen Bundesbahn bestehen auf Grund des § 23 des Bundesbahngesetzes bereits jetzt Richtlinien für die Gewährung von Belohnungen in besonderen Fällen und für besondere Leistungen sowie Richtlinien für die Gewährung von widerruflichen Vergütungen für die Tätigkeit auf besonders schwierigen Dienstposten des Außendienstes. Die Deutsche Bundesbahn strebt folgende Maßnahmen an: a) die Angleichung der Mindest- und Höchstbeträge der Dienstpostenzulagen an die der Bundespost, b) die 1/4-jährliche Zahlung der ,Dienstpostenzulagen entsprechend der Regelung bei der Bundespost und c) die Einbeziehung der Dienstleistungen zu außergewöhnlichen Tageszeiten in die Dienstpostenzulagen entsprechend der Postregelung. Die Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn werden von mir unterstützt. Nach den bisherigen Erörterungen mit den bei der Genehmigung der Richtlinien mitwirkenden Bundesministerien des Innern und der Finanzen, deren Einverständnis erforderlich ist, wird — wie ich hoffe — alsbald mit einer günstigen Entscheidung zu rechnen sein. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 30. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Atzenroth (Drucksache IV/2202 Fragen XII/21 u. 22) : Welche direkten und indirekten Zuschüsse und Hilfen erhält die Firma Deufol, die mittelbar im Besitz der Deutschen Bundesbahn und somit des Bundes steht? Ist die Bundesregierung entsprechend den in der Regierungserklärung festgelegten Prinzipien bereit, sowohl die Speditionsfirma Schenker & Co. als auch die von ihr abhängige Firma Deufol schnellstens zu privatisieren? Die Firma „Deufol" — Gesellschaft für Kunststoffanwendung und Überseeverpackung mbH, Mühlheim (Ruhr) — erhält weder von der Firma Schenker & Co. noch von der Deutschen Bundesbahn unmittelbar oder mittelbar irgendwelche Zuschüsse oder sonstigen Hilfen. Die Beteiligungen der Deutschen Bundesbahn als Sondervermögen des Bundes, das kraft Gesetzes wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist, sowie die Beteiligungen von Tochterunternehmen der Deutschen Bundesbahn müssen unter anderen Gesichtspunkten betrachtet werden, als das für eine Privatisierung in Frage kommende Bundesvermögen. Die Deutsche Bundesbahn hat bisher nicht die Absicht erkennen lassen, die Firma Schenker & Co. oder die Firma Deufol zu privatisieren. Beide Firmen sind Hilfsunternehmen, auf die die Deutsche Bundesbahn glaubt nicht verzichten zu können. Ich teile diese Auffassung. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2002 Frage XIV/1) : Ist die Reinheitsprüfung durch Ultraviolett-Fluoreszenz nach Prof. Druckrey für das Paraffin vorgeschrieben, das in der Bundesrepublik bei der Fabrikation von Milchtüten verwendet wird? Der Fluoreszenz-Test nach Prof. Druckrey erfaßt alle fluoreszierenden Stoffe, die in Paraffin in einer Größenordnung von drei Teilen in 10 Millionen Teilen (3 mal 10-7) enthalten sind, unabhängig davon, ob sie kanzerogen sind oder nicht. Da im Paraffin aber auch fluoreszierende Stoffe vorkommen können, die nicht kanzerogen sind, war es notwendig, diesen Fluoreszenz-Test so zu verbessern, daß er über die gesundheitsbedenklichen Stoffe etwas aussagt. Dies hat das Bundesgesundheitsamt in langwierigen wissenschaftlichen Untersuchungen nunmehr geklärt. Jetzt erst steht eine spezifische Untersuchungsmethode zur Verfügung, die die in Paraffin hauptsächlich vorkommenden 3 kanzerogenen Stoffe, nämlich 3,4 Benzpyren 1.2.5.6.-Dibenzanthrazen und 20-Methylcholanthren, schon in einer Menge von einem Teil in 100 Millionen Teilen Paraffin (10-8) noch deutlich erfaßt. Kleinere Mengen dieser Stoffe sind nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich. Ein so weitgehend gereinigtes Paraffin dürfte, wenn überhaupt, andere kanzerogene polycyclische Kohlenwasserstoffe ebenfalls nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten. Diese an Paraffin zu stellenden verschärften Reinheitsanforderungen und die erforderliche Nachweismethode werden, wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer Frage am 19. Februar 1964 andeutete, in Kürze in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Verordnung — es handelt sich um die Verordnung zur Änderung der Kaugummi-Verordnung — ist mit den Ländern abschließend erörtert worden und wird zur Zeit von dem Bundesjustizminister auf Rechtsförmlichkeit geprüft. Für Bedarfsgegenstände und damit auch für die Fabrikation von Milchtüten erlangen die gleichen Reinheitsanforderungen durch eine Mitteilung des Bundesgesundheitsamtes Bedeutung. Diese Mitteilung, die im Rahmen der Kunststoffempfehlungen des Bundesgesundheitsamtes erfolgt, wird in der am 1. Mai 1964 erscheinenden Nummer des Bundesgesundheitsblattes veröffentlicht. Besonders hervorheben möchte ich aber, daß die veröffentlichten Arbeiten von Herrn Prof. Druckrey sich auf flüssiges Paraffin beziehen. Zur Herstellung von Milchtüten wird nicht dieses Paraffin, sondern Hartparaffin verwendet. Nach Mitteilung der deutschen Hersteller für Hartparaffin entsprach Hartparaffin bereits im Jahre 1959 den Anforde- 6126 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 rungen des Fluoreszenz-Testes. Es soll seitdem in dieser Reinheit geliefert worden sein und braucht auch nach den neuesten Reinheitsvorschriften nicht weiter raffiniert zu werden. Gegenteilige Feststellungen der Lebensmittelüberwachung liegen mir nicht vor. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2202 Frage XIV/2) : Nachdem in der Richtlinie des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 5. November 1963 Paraffin nicht zugelassen ist unter den konservierenden Stoffen, die dem Schutz der Lebensmittel gegen den Verderb durch Mikroorganismen dienen sollen, frage ich die Bundesregierung, wann sie die in Artikel 11 der Richtlinie des Rats der EWG vorgeschriebene Rechtsverordnung vorlegen wird. Die Rechtsverordnung zur Übernahme der Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über konservierende Stoffe wird innerhalb der hierfür gesetzten Frist ergehen. Die Frist läuft gegen Ende dieses Jahres ab. Die EWG-Richtlinie beschränkt sich jedoch bewußt auf die Stoffe, die auf Mikroorganismen aktiv chemisch einwirken. Sie enthält daher nicht mehr die noch in der ursprünglichen Arbeitsunterlage aufgeführten Stoffe, die die Lebensmittel zur Vermeidung von Infektionen nur nach außen passiv abschließen sollen, wie beispielsweise das Paraffin. Der Beschränkung der Richtlinie liegen ausschließlich systematische, nicht gesundheitliche Erwägungen zugrunde. Diese Stoffe, die sehr vielfältig sind, sollen in einer späteren Richtlinie der EWG behandelt werden. Dabei dürften die verschärften deutschen Reinheitsanforderungen an Paraffin richtungweisend sein. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2202 Frage XIV/3) : Gibt es in der Bundesrepublik eine zwingende Vorschrift, daß für die Extraktion von pflanzlichen Ölen nur solche organische Lösungsmittel verwendet werden dürfen, die im ultravioletten Licht keine Fluoreszenz zeigen, also auch keine krebserzeugenden Kohlenwasserstoffe in gefährdender Menge enthalten? Nach dem Lebensmittelgesetz ist es verboten, für die Extraktion von pflanzlichen Olen solche organischen Lösungsmittel zu verwenden, die krebserregende Stoffe an sie abgeben. Wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer ersten Frage ausführte, sind nicht alle fluoreszierenden Stoffe gesundheitlich bedenklich. Hierauf hat auch Herr Prof. Druckrey immer wieder hingewiesen. Nachdem uns nunmehr eine Methode zur Verfügung steht, die wichtigsten kanzerogenen Stoffe zu erkennen, werde ich die für die Ausführung des Lebensmittelgesetzes zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden bitten, bei der Überprüfung aller Lebensmittel ihre besondere Aufmerksamkeit diesen Stoffen zuzuwenden. Sollten dabei wider Erwarten Mißstände erkannt werden, denen nur durch eine besondere Rechtsvorschrift begegnet werden könnte, wird eine spezielle Regelung auf Grund des Lebensmittelgesetzes vorbereitet werden müssen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Ravensburg) (Drucksache IV/2202 Frage XIV/4) : Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß die Regierung des schweizerischen Kantons St. Gallen in der Frage krebserregender Substanzen im Wasser des Bodensees zu anderen Schlußfolgerungen gekommen ist als die Deutsche Forschungsgemeinschaft in ihrem 1963 veröffentlichten Zwischenbericht? Die Bundesregierung ist über die Meinung der Regierung des schweizerischen Kantons St. Gallen in der Frage krebserregender Substanzen im Bodenseeewasser bisher nur durch Pressenotizen in der „Stuttgarter Zeitung" und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 9. April 1964 unterrichtet. Nach den Presseberichten scheinen schweizerische Fachleute der Ansicht zu sein, daß „aufbereitetes Bodenseewasser als Trinkwasser hygienisch und gefahrlos trinkbar sei" und daß die festgestellten krebserregenden Stoffe im Bodenseewasser erst gefährlich würden, wenn sie eine gewisse Konzentration im Wasser überstiegen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat demgegenüber in ihrem ersten Bericht vom Jahre 1963 festgestellt, daß krebserregende Stoffe zwar höchst gefährlich seien, aber voraussichtlich dann nicht nachteilig auf die menschliche Gesundheit wirken würden, wenn ihre Konzentration sehr gering sei. Das Bodenseewasser entspreche z. Z. noch dieser Anforderung. Beide Formulierungen bedeuten praktisch dasselbe. Es trifft somit nicht zu, daß die Regierung des schweizerischen Kantons St. Gallen in dieser Frage zu anderen Schlußfolgerungen gekommen sei als die Deutsche Forschungsgemeinschaft in ihrem 1963 veröffentlichten Zwischenbericht. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Ravensburg) (Drucksache IV/2202 Frage XIV/5) : Trifft es zu, .daß die Schweiz, die einen Anteil des Bodensees von 45 Prozent besitzt, keinen offiziellen Einblick in die deutschen Forschungsergebnisse erhalten hat? Wenn Sie unter einem „offiziellen Einblick" verstehen, daß die Deutsche Bundesregierung den Schweizerischen Bundesrat über den von der Deut- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6127 schen Forschungsgemeinschaft vorgelegten ersten Bericht vom Jahre 1963 über das Bodensee-Projekt unterrichtet, so muß ich die Frage mit nein beantworten. Zu einer solchen amtlichen Unterrichtung bestand auch kein Grund, da Forschungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein derartiger Wunsch an die Bundesregierung auch nicht herangetragen worden ist. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat jedoch, nach meinen Informationen, bei Herausgabe des ersten Berichtes über das Bodensee-Projekt am 25. Juli 1963 den Bericht gleichzeitig dem Schweizerischen Bundesrat in Bern, dem Regierungsrat des Kantons von Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen, dem Schweizerischen Nationalen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Schweizerischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland sowie zahlreichen schweizerischen nachgeordneten Behörden und Fachgremien zur Kenntnisnahme übersandt. Ebenso wurden die entsprechenden Stellen der Republik Osterreich informiert. Insoweit sind diese Stellen über die Forschungsergebnisse, wenn auch nicht amtlich, unterrichtet worden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Ravensburg) (Drucksache IV/2202 Frage XIV/6) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Anliegerstaaten des Bodensees — auch dort, wo es um wissenschaftliche Forschungen über die Beschaffenheit des Bodenseewassers geht — sehr eng zusammenarbeiten sollten, wie das in anderen Bereichen bereits der Fall ist? Ich möchte diese Frage mit Nachdruck bejahen. Im vorliegenden Falle ist es Aufgabe der Internationalen Kommission zur Reinhaltung des Bodensees, sich über die jeweiligen wissenschaftlichen Arbeiten zu unterrichten. Nach meinen Informationen hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereits im Jahre 1960 mit den an diesen Fragen möglicherweise interessierten Wissenschaftlern der Schweiz und der Republik Osterreich Fühlung aufgenommen. An den Arbeiten über das Bodensee-Projekt haben sich jedoch nur österreichische Forscher beteiligt. Schweizerische Fachleute haben sich erstmals ab Oktober 1963, d. h. nach Erscheinen des erwähntes Berichtes der Deutschen Forschungsgemeinschaft, beteiligt und zugesagt, an den jährlich stattfindenden Arbeitsbesprechungen der am Bodensee-Projekt beteiligten Forscher teilzunehmen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache IV/2202 Frage XIV/7): Wie beurteilt die Bundesregierung die ständig wachsende Tabletten-Flut? Die Bundesregierung hat bereits anläßlich einer Anfrage der Abgeordneten Frau Schanzenbach am 23. Juli 1963 (BT-Protokoll der 84. Sitzung unter 4091 C, D) unter anderem geantwortet, daß sie ein staatliches Eingreifen in dieser Frage nicht für geboten halte, weil viele Ärzte und Patienten an älteren Arzneimitteln festhalten, obwohl neue mit gleichen oder ähnlichen Inhaltsstoffen auf den Markt gekommen sind. Die Bundesregierung ist auch der Meinung, daß eine Beschränkung der Arzneimittel nach Art und Zahl einer staatlichen Bedarfsprüfung gleichkäme, die ihr nicht vertretbar erscheint und die auch der vorige Bundestag nach eingehender Ausschußberatung aus überzeugenden Gründen abgelehnt hat. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache IV/2202 Frage XIV/8) : Trifft es zu, daß über 25 000 Präparate der pharmazeutischen Industrie unseren Ärzten und Apotheken als Arzneimittel angeboten werden? Nach den Unterlagen des Bundesgesundheitsamtes sind zur Zeit rund 60 000 Arzneispezialitäten im Verkehr, wobei es sich zum Teil um verschiedene Darreichungsformen ein und desselben Stoffes handelt. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache IV/2202 Frage XIV/9) : Was geschieht, um die Herstellung wertloser Präparate oder Medikamente zu verhindern? Sofern unter einem wertlosen Arzneimittel ein im Sinn der Behauptung des Herstellers unwirksames Arzneimittel verstanden wird, ist die Frage wie folgt zu 'beantworten: Handelt es sich um in der Therapie bereits angewandte Stoffe und um Zubereitungen oder Kombinationen daraus, so sind deren Wirkungen bekannt. Es gibt allerdings Fälle, in denen ein Arzneimittel von sachkundigen Beurteilern für wertvoll, von anderen ebenso sachkundigen Beurteilern für wertlos erklärt wird. 6128 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 Das Arzneimittelgesetz kennt den Begriff „wertloses" Arzneimittel nicht. Es verbietet aber, Arzneimittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, zu verkaufen, oder sonst in den Verkehr zu bringen. Die irreführende Angabe kann sich auch auf die vom Hersteller behauptete Wirkung des Mittels beziehen. Bei den Beratungen des Arzneimittelgesetzes und bei den Stellungnahmen des Bundestages und Bundesrates zur 1. Richtlinie der EWG über die pharmazeutischen Spezialitäten wurde ausdrücklich davon abgesehen, die therapeutische Wirksamkeit einer Arzneispezialität zur Voraussetzung für die Eintragung in das Spezialitätenregister zu machen. Nach den Vorschriften über die Werbung für Arzneimittel ist u. a. verboten, den Verbraucher irrezuführen. Als irreführende Angaben wären z. B. nicht zutreffende Angaben über die Zusammensetzung oder über die Wirkung eines Arzneimittels anzusehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache IV/2202 Frage XIV/10) : Welches Ergebnis haben die von der Frau Bundesgesundheitsministerin in der Plenarsitzung am 5. Dezember 1963 versprochenen Nachprüfungen und Erkundigungen über die von der Warentest-Zeitschrift „DM" behaupteten Mißstände bei Gulaschkonserven gehabt? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat die obersten Landesveterinärbehörden unter dem 2. Januar 1964 um Mitteilung gebeten, ob und in welchem Umfange die Angaben in Nr. 44 der Zeitschrift „DM" über die Beschaffenheit der auf dem Markt befindlichen Gulaschkonserven durch die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung bestätigt werden und welche Maßnahmen ggf. in diesem Zusammenhang getroffen worden sind. Nach den mir bisher aus acht Bundesländern vorliegenden Stellungnahmen ergibt sich, daß in den Ländern Bremen und Hamburg die von der Zeitschrift „DM" getroffenen Feststellungen nicht bestätigt werden konnten. Im Lande Hessen ist sofort nach Erscheinen der fraglichen DM-Nummer eine Nachprüfung der Erzeugnisse der einzigen im Lande Hessen gelegenen und in dem Artikel genannten Fleischwarenfabrik veranlaßt worden. Es lag jedoch kein Grund zu einer Beanstandung vor. Auch von der obersten Veterinärbehörde des Landes Niedersachsen werden die Angaben der DM nicht bestätigt. Dort sind 329 Gulaschkonserven untersucht worden; nur bei einzelnen Erzeugnissen war der Fett- und Sehnenanteil zu hoch. Der Senator für Gesundheitswesen in Berlin hat mitgeteilt, daß die Angaben in der DM zwar übertrieben, aber nicht ganz unberechtigt seien. Die Untersuchungen im dortigen Landesveterinäruntersuchungsamt hätten immer wieder die schlechte Qualität der im Handel befindlichen Gulaschkonserven westdeutscher und Berliner Hersteller aufgezeigt. Während in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nur bei rund 20 bis 25 % der untersuchten Proben Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt und beanstandet worden sind, beträgt der Prozentsatz der beanstandeten Gulaschkonserven im Saarland 92,5. Dort sind im Jahre 1963 insgesamt 687 Gulaschkonserven untersucht worden, wovon 636 beanstandet wurden. Von diesen 636 Proben stammten 6 aus Berlin, 3 aus Frankfurt, 4 aus Hamburg , 564 aus Zweigniederlassungen bundesdeutscher Firmen im Saarland und 59 aus saarländischen Betrieben. In zahlreichen Fällen sind von den Überwachungsbehörden Strafanzeigen erstattet worden. Ergebnisse der Strafverfahren sind bisher kaum bekannt geworden. Angesichts der Tatsache, daß gesetzliche Bestimmungen oder verbindliche Richtlinien über die Mindestanforderungen an Gulaschkonserven zur Zeit noch fehlen, ist das Bundesministerium für Gesundheitswesen der Auffassung, daß bis zur Feststellung der Beurteilungsmerkmale für die Zusammensetzung und Eigenschaften dieser Lebensmittel durch die Lebensmittelbuch-Kommission nur die gröbsten Auswüchse durch erfolgreiche Strafverfahren unterbunden werden können. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2202 Frage XIV/11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die an die Hebammen gestellten beruflichen Anforderungen wesentlich gestiegen sind und sich damit zugleich auch die soziale Stellung der Hebammen gewandelt hat? Der Bundesregierung ist dies bekannt. Im Hinblick auf die gesteigerten beruflichen Anforderungen hat der Bundesminister für Gesundheitswesen unter Mitzeichnung des Bundesministers des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates im März 1963 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen erlassen. Die Dauer des Lehrgangs wurde von 1l/2 Jahren auf 2 Jahre verlängert und der theoretische Unterricht auf jährlich 500 Stunden vermehrt. Ferner enthält die Verordnung Vorschriften über die Vertiefung des praktischen Unterrichts in der Kinderheilkunde und in der Säuglingsfürsorge. Mit Rücksicht auf diese erhöhten Anforderungen war beabsichtigt gewesen, eine abgeschlossene Mittelschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Schulbildung zu fordern, wobei geeignete Bewerberinnen mit abgeschlossener Volksschulbildung auch in Zukunft nicht von der Ausbildung ausgeschlossen werden sollten. Der Bundesrat hat die Vorschriften über die erhöhten Anforderungen an die Vorbildung einstimmig abgelehnt. Auf Grund allgemeiner Erfahrung ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Qualität der Vor- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1964 6129 und Ausbildung auch bei der sozialen Bewertung des Hebammenstandes eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2202 Frage XIV/12) : Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgebend gewesen, die Hebammengebühren nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen um 36 %, sondern nur um 28 % zu erhöhen? Eine stärkere Erhöhung als die von rund 28 % erschien aus folgenden Gründen nicht angemessen und vertretbar: 1. Die Unkosten, die den Hebammen bei ihrer Berufsausübung entstehen, steigen im Gegensatz zur Auffassung des Bundesrates nicht im gleichen Verhältnis, wie die sich aus der Gebührenerhöhung ergebenden Einnahmen. Bei der Festsetzung der Gebührensätze war daher zu berücksichtigen, daß der freiberuflich tätigen Hebamme nach Anhebung der Gebühren ein höherer Prozentsatz ihrer Einnahmen verbleibt, .als das bisher der Fall ist. 2. Die Hebammen führen in zunehmendem Maße Anstaltsentbindungen durch. Sie können infolgedessen vielfach eine größere Zahl von Entbindungen übernehmen, als der Bundesrat angenommen hat, und damit trotz der geringeren Gebühr für die Anstaltsentbindung höhere Einkünfte erzielen. 3. Die Hebammengebühren waren zuletzt im Jahre 1960 erhöht worden. Die Erhöhung des Jahres 1963 ist weit über den Anstieg der Löhne und Preise seit dem Jahre 1960 hinausgegangen. Sie ist von den Bundesressorts als eine angemessene Kompromißlösung angesehen worden, die nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte getroffen worden ist. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache IV/2202 Frage XIV/13) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (Preugo) in der Fassung der Verordnung Pr Nr. 10/57 enthaltenen Wertansätze für ärztliche Leistungen angesichts des seit 1957 eingetretenen Anstiegs des allgemeinen Preisniveaus noch als angemessen gelten können? Wie bereits in der Fragestunde am 7. Januar 1964 mitgeteilt worden ist, hält die Bundesregierung eine Änderung der Gebührensätze der Preugo, die nach übereinstimmender Meinung heute nicht mehr zeitgemäß sind, für dringend erforderlich. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache IV/2202 Frage XIV/14) : Wann gedenkt die Bundesregierung eine Entscheidung über den nunmehr seit 19 Monaten vorliegenden Antrag der Bundesärztekammer, die Gebührensätze der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte der Teuerung anzupassen, durch Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung zu treffen? Ein im Bundesministerium für Gesundheitswesen erstellter Referentenentwurf einer Verordnung über die Erhöhung der in der Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1. September 1924 festgesetzten ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren ist (im Februar 1964) den beteiligten Bundesressorts übersandt worden. Ein Einvernehmen konnte bisher nicht herbeigeführt werden. Die Verhandlungen werden jedoch, wie ich hoffe, in Kürze abgeschlossen werden können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 30. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2202 Frage XIV/15). Ist die Bundesregierung bereit, die Anwendung der Siebenten Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vom 17. Januar 1958 mit sofortiger Wirkung aussetzen zu lassen, bis das neue Weingesetz in Kraft treten wird, um so den Wettbewerb deutscher Weine mit der ausländischen Produktion zu ermöglichen? Die Bundesregierung hat verfassungsrechtlich allein nicht die Möglichkeit, die Siebente Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes mit sofortiger Wirkung aussetzen zu lassen. Hierzu bedarf es einer speziellen Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates. Meine Auffassung zur Alkohol-Zucker-Relation deutscher Weine habe ich Ihnen bereits in der Fragestunde am 19. Februar 1964 bekannt gegeben. Die Auffassung der obersten Landesgesundheitsbehörden der Länder ist hierzu inzwischen erfragt. Die Antworten liegen mir aber noch nicht vor. Die von Ihnen zur Aufhebung vorgeschlagene Rechtsverordnung enthält außerdem u. a. noch die Grenzzahlen für die Zuckerungshöhe deutscher Weine. Diese Festsetzung ist seit langem eine Forderung der deutschen Weinwirtschaft. Die Grenzzahlen werden nach meiner Kenntnis im Grundsatz allgemein befürwortet. Nur über die Änderung der Einstufung einzelner Gemarkungen oder Lagen sind Überlegungen angestellt worden. Etwaige Berichtigungen sollen zu gegebener Zeit durch Rechtsverordnung erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber ist es nicht an und für sich eine Benachteiligung, daß ausgerechnet der schon Geschädigte mit den ihm entstehenden Kosten heutigentags gegenüber den Kosten der öffentlichen Hand zu kurz kommt, und sollte man nicht versuchen, zu einer Kompromißlösung zu kommen, die beiden Teilen Rechnung trägt?


Rede von Dr. Ewald Bucher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Sicherlich, ich bin ja nicht der Ansicht, daß der Gedanke, auch dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen, völlig abgelehnt werden soll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Ritzel zu einer Zusatzfrage!