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    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 29. April 1964 Inhalt: Abg. Häussler tritt in den Bundestag ein 5951 A Zur Tagesordnung: Wagner (CDU/CSU) 5952 A, D Dr. Mommer (SPD) . . 5952 B, D, 5975 A Dr. Rutschke (FDP) 5952 D Fragestunde (Drucksache IV/2202) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Rechtsverordnung gemäß § 95 BVFG Abs. 2 Satz 2 Dr. Nahm, Staatssekretär . 5953 A, B, C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 5953 B, C Frage des Abg. Seifriz: Familienzuschlag gemäß § 81 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt Dr. Heck, Bundesminister . . . . 5953 D Frage des Abg. Metzger: Amazonas-Hospital in Pucallpa Scheel, Bundesminister 5953 D, 5954 A, B Metzger (SPD) . . . . . . . . 5954 A Fragen des Abg. Dr. Dichgans: Einfuhr von Getreide 5954 B Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreise für Schlachtrinder Schwarz, Bundesminister 5954 C, 5955 A, B Wächter (FDP) . . . . 5954 D, 5955 B Fragen des Abg. Krug: Käsereimilchsonderstützung Schwarz, Bundesminister . . 5955 B, C, D, 5956 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5955 D Frage des Abg. Ramms: Entschädigung für Entzug der Traktatländereien Schwarz, Bundesminister . . . 5956 A, B, C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5956 B, C Frage des Abg. Logemann: Abschöpfung für Schweineschwänze Schwarz, Bundesminister 5956 C Frage des Abg. Logemann: Abschöpfung für Schweinsohren Schwarz, Bundesminister 5956 D Frage des Abg. Logemann: Beschluß des Bundestages zur EWGAgrarpreispolitik Schwarz, Bundesminister . . 5957 B, C, D Logemann (CDU/CSU) 5957 B Ertl (FDP) 5957 C Frage des Abg. Paul: Verhaftung Deutscher in der Tschechoslowakei Dr. Carstens, Staatssekretär 5957 D, 5958 C Paul (SPD) 5958 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 5958 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Schulgeld in deutschen Auslandsschulen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5958 D, 5959 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 5959 A, B Strohmayr (SPD) 5959 C Dr. Huys (CDU/CSU) 5959 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Vortragsreise des Prof. Fischer in USA Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5959 D, 5960 B, C, D Kahn-Ackermann (SPD) . . . 5960 A, B Sänger (SPD) 5960 C Vogt (CDU/CSU) 5960 D Fragen des Abg. Dr. Huys: Nichtfreigabe des Gepäcks deutscher Lehrer in Kairo Dr. Carstens, Staatssekretär 5961 A, C, D, 5962 A, B, C Dr. Huys (CDU/CSU) . 5961 C, D, 5962 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5962 A Kahn-Ackermann (SPD) 5962 B Frage des Abg. Rollmann: UNESCO-Institut für Pädagogik in Hamburg Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5962 D Rollmann (CDU/CSU) 5962 D Frage des Abg. Börner: Ratifizierungsgesetz zum Übereinkommen zur Verringerung der Mehrstaatigkeit Höcherl, Bundesminister . . . . 5963 A, B Börner (SPD) 5963 B Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . . 5963 C, D, 5964 A, B, C, D, 5965 A, B Jahn (SPD) 5963 C, D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 5963 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 5964 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 5964 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5964 C Dr. Bechert (SPD) . . . 5964 D, 5965 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5965 A, B Erler (SPD) 5965 B Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. März 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2169) 5965 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksache IV/1646); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2121) — Zweite und dritte Beratung — 5965 D Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954, usw. (Drucksache IV/1703); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2130) — Zweite und dritte Beratung — 5966 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2141) — Zweite und dritte Beratung — 5966 B Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Rechts des Gesundheitswesens (Drucksache IV/1832); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2172) — Zweite und dritte Beratung — 5966 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 mit der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/1939) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/ 2189) — Zweite und dritte Beratung — 5966 D Entwurf eines Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache IV/1795) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2198) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5967 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache IV/1794); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/2199) — Zweite und dritte Beratung — 5967 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 III IV/1277) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2137) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5967 C Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (CDU/ CSU, FDP); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache IV/2138) — Zweite und dritte Beratung — Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 5967 D, 5969 D Frau Eilers (SPD) 5968 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 5971 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (FDP) ; (Drucksache IV/924); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2142, zu IV/2142) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) 5973 A Entwurf eines Siebenten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/1817); Schriftlicher Bericht des Strafrechtsausschusses (Drucksache IV/2186) — Zweite und dritte Beratung — 5974 C Antrag betr. Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf dem Rhein (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Danz u. Gen.) (Drucksache IV/2020) 5975 A Antrag betr. Besetzung der Ämter des Präsidenten des Bundesrechnungshofes und des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (SPD) (Drucksache IV/2048) 5975 B Antrag betr. EWG-Regelung für Kartoffeln (Abg. Logemann, Sander, Wächter, Murr, Mauk u. Gen.) (Drucksache IV/2153) . . 5975 B Antrag betr. Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Abg. Logemann, Wächter, Walter, Murr, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/2154) . . . . . 5975 C Übersicht 21 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2021) . . . . . 5975 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen IV/1370, IV/563) ; Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksachen IV/2162, zu IV/2162) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 5975 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 597'6B, 5977 D, 5980 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5976 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5978 B, 5980 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 5979 B Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere 1964) (Drucksache IV/2034) . . . . . 5982 A Sechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente für EGKS-Waren) (Drucksache IV/2151) 5982 A Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Wein zum Herstellen von Weindestillat) (Drucksache IV/2152) . . . . . . . 5982 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Kaschu-Nüsse usw.) (Drucksachen IV/ 1937, IV/2095) 5982 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —, Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/1980, IV/1981, IV/2096) 5982 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszoll für Dextrine und Stärke — Neufestsetzung) (Drucksachen IV/2032, IV/2182) 5982 C Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der Arbeitszeit der Beamten des Bundes (Drucksachen IV/1816, IV/2082) 5982 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Gellersen), Frehsee, Seither, Saxowski u. Gen. betr. Sonderregelung für die Zulassung von Mähdreschern im Straßenverkehr (Drucksachen IV/1701, IV/2129) 5983 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Wächter, Ertl u. Gen. zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft betr. Senkung der Frachtkosten für Schlachtrinder (Drucksache IV/2131, Umdruck 184) 5983 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Neumann (Allensbach), Blumenfeld, Holkenbrink, Frau Dr. Maxsein u. Gen. betr. Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film (Drucksachen IV/ 1400, IV/2158) Sänger (SPD) 5983 B Dr. Arnold (CDU/CSU) 5984 C Dr. Aschoff (FDP) 5985 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/2046) 5986 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanteriekaserne in Lübeck (Drucksache IV/2103) . . . . . . . . 5986 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Deutsche Pfandbriefanstalt; Erhöhung des Grundkapitals usw. — (Drucksache IV/2146) 5986 A Antrag des Bundesministers .der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Marine-Prüfstandes in Frankenthal (Drucksache IV/2160) 5986 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 EWG auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (Drucksachen IV/2024, IV/2177, zu IV/2177) . . 5986 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs in den Berufen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Drucksachen IV/2040, IV/2181) 5986 D Schriftlicher Bericht .des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Prämiensätze für die Einfuhr von Reis und Bruchreis (Drucksachen IV/2136, IV/2188) 5986 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über die Entwürfe für eine Verordnung Nr..../63/EURATOM, Nr..../ 63/EWG der Räte vom ... zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und eine Verordnung Nr. . . ./63/ EURATOM, Nr. . . ./63/EWG der Räte vom ... zur Anpassung bestimmter Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen IV/2167, IV/2193) . . . . 5987 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über ,den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Zweite Richtlinie auf dem Gebiete des Filmwesens (Drucksachen IV/1975, IV/2197) 5987 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Bestimmung der zur Erzeugung von einem Kilogramm zum Verbrauch bestimmter Geflügeleier in der Schale und der zur Erzeugung von einem Kilogramm Bruteier von Hausgeflügel erforderlichen Futtergetreidemenge (Drucksachen IV/2148, IV/2180) 5987 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Kriterien für die Interventionsregelung auf dem Rindfleischmarkt (Drucksachen IV/2156, IV/2200) 5987 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Änderung und Verlängerung der Verordnung Nr. 3/63/ EWG vom 24. Januar 1963 betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zu den Ländern mit Staatshandel und eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge für Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, deren Zollsätze im GATT konsolidiert worden sind (Drucksachen IV/2027, IV/2124, IV/2184) . . . 5987 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind (Drucksachen IV/2014, IV/2190) Dr. Reischl (SPD) 5988 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 5988 C Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Zweite Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 V waltungsvorschriften für pharmazeutische Spezialitäten (Drucksachen IV/2028, IV/ 2194) 5988 D Entwurf eines Gesetzes über dié Beweissicherung und Feststellung von Vermögensverlusten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin (Beweissicherungsgesetz) (Drucksache IV/1994) — Erste Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) 5989 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung (Abg. Frau Beyer [Frankfurt], Kurlbaum, Lange [Essen] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2001) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5989 C Dr. Aschoff (FDP) 5990 C Schriftlicher Bericht des 2. Untersuchungsausschusses gemäß Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen IV/1544, IV/2170) Dorn (FDP) 5991 A, 6019 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5994 C, 6023 A, 6033 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 5999 A Busse (FDP) 6003 B Dr. Schäfer (SPD) 6006 A Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 6009 D Wagner (CDU/CSU) 6015 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 6018 D Gedat (CDU/CSU) 6022 D Höcherl, Bundesminister 6024 B Schultz (FDP) 6034 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 806) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2195 und zu 2195) — Zweite Beratung; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (SPD) (Drucksache IV/1554); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2201) — Zweite Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . . 6035 B, 6043 C, 6045 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . 6035 D, 6037 B, 6039 D, 6042 A Busse (FDP) . . 6036 B, 6038 A, 6040 A, 6042 D, 6044 C, 6048 B Jahn (SPD) . . . 6036 C, 6039 C, 6041 A Dr. Bucher, Bundesminister 6037 C, 6047 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 6038 B, 6046 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6039 A, 6045 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 6044 A, 6047 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 6045 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 6048 B Nächste Sitzung 6049 C Anlagen 6051 124. Sitzung Bonn, den 29. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 12. 5. Dr. Aigner * 30. 4. Arendt (Wattenscheid) " 30. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Frau Berger-Heise 30. 4. Biegler 30. 4. Dr. von Brentano 4.7. Burckardt 30. 4. Deneke 30. 4. Dr. Elbrächter 29. 4. Etzel 30. 4. Faller * 30. 4. Gscheidle 29. 5. Dr. Harm (Hamburg) 1.6. Haussier 29. 4. Heiland 29. 4. Hellenbrock 29. 4. Hörmann (Freiburg) 30. 4. Illerhaus 29. 4. Jacobs 2.5. Kalbitzer 30. 4. Klinker* 30. 4. Könen (Düsseldorf) 30. 4. Dr. Kreyssig* 30. 4. Kriedemann* 29. 4. Frau. Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 30. 4. Lenz (Bremerhaven) 30. 4. Lenze (Attendorn) * 2.5. Dr. Löhr 30. 4. Lücker (München) * 29. 4. Dr. von Merkatz 30. 4. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metter 30. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 4. Müller (Remscheid) 20. 5. Dr. Müller-Hermann* 29. 4. Peters (Norden) 30. 4. Rademacher 29. 4. Rasner 6. 5. Richarts* 2. 5. Schulhoff 30. 4 Dr. Seffrin 30. 4. Seidl (München) 30. 4. Spitzmüller 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Storch * 30. 4. Frau Strobel ' 30. 4. Wehking 10. 5. Weinkamm* 30. 4. Dr. Winter 30. 4. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. b) Urlaubsanträge Bauer (Wassenburg) 8. 5. Dr Birrenbach 30. 5. Frehsee 10. 5. Dr. Frey (Bonn) 10. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 6. 5. Hilbert 23. 5. Mauk* 5. 5 Mengelkamp 30. 5. Freiherr von Mühlen 30. 5. Dr. Tamblé 116. 5. Wischnewski 6. 5. Wullenhaupt 9. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments 6052 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 Anlage 2 Welthandel mit Getreide in 1000 t Ø 1960/61 bis 1962/63 Getreide insgesamt davon: Weizen und -mehl zusammen Einfuhr- bzw. Ausfuhr- Ausfuhr- (+) Ausfuhr- (+) länder Ausfuhr Einfuhr bzw. Einfuhrüberschuß Ausfuhr Einfuhr bzw. Einfuhrüberschuß (—) (—) Bundesrepublik 1 106 5 822 — 4 716 877 2 614 — 1 737 Belgien/Luxemburg 116 1966 — 1 820 89 441 — 352 Frankreich 3 799 916 -I- 2 883 2 164 452 + 1 712 Italien 128 4 180 — 4 052 108 1 182 — 1 074 Niederlande 323 3 905 — 3 582 15 947 — 932 EWG-Länder zusammen 5 502 16 789 —11 287 3 253 5 636 — 2 383 Dänemark 189 928 — 739 32 78 — 46 Finnland 72 302 — 230 55 204 — 149 Griechenland — 161 — 161 — 47 — 47 Großbritannien 290 9 325 — 9 035 53 4 549 — 4 496 Irland 105 343 — 238 79 200 — 121 Island — 17 — 17 — 12 — 12 Norwegen 16 585 — 569 — 347 — 347 Osterreich 49 585 — 536 45 72 — 27 Portugal — 308 — 308 — 243 — 243 Schweden 336 337 — 1 142 126 + 16 Schweiz — 889 — 889 — 393 — 393 Spanien 8 1 534 — 1 526 8 788 — 780 Türkei 58 716 — 658 1 712 — 711 Jugoslawien i 244 903 — .659 57 863 — 806 SBZ 1) 89 98 — 9 58 90 — 32 Albanien 1) — 63 — 63 — 69 — 69 Bulgarien 1) 57 64 — 7 — 23 — 23 Polen 1) 37 1 328 — 1 291 — 988 — 988 Rumänien 1) 648 0 + 648 4 — + 4 CSR 1) 42 160 — 118 3 154 — 151 Ungarn 1) 3 118 — 115 0 109 — 109 UdSSR 1) 2 239 80 + 2 159 1 477 68 + 1 409 Kanada 10 344 693 + 9 651 9 420 — + 9 420 USA 31 925 463 +31 462 18 291 170 +18 121 Kuba — 244 — 244 — . Mexiko 19 192 — 173 — 17 — 17 1) nur Handel mit Ländern der westlichen Welt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6053 noch : Welthandel mit Getreide Getreide insgesamt davon: Weizen und -mehl zusammen Einfuhr- bzw. Ausfuhr- Ausfuhr- (+) Ausfuhr- (+) länder Ausfuhr Einfuhr bzw. Einfuhrüberschuß Ausfuhr Einfuhr bzw. Einfuhrüberschuß (—) (—) Argentinien 5 186 — +5 186 2 043 — + 2 043 Brasilien 2 2 192 — 2 190 — 2 145 — 2 145 Chile 4 175 — 171 — 165 — 165 Kolumbien — 155 — 155 — 130 — 130 Paraguay 11 84 — 73 — 83 — 83 Peru 2 426 — 424 . — 421 — 421 Uruguay 0 78 — 78 — 0 ± 0 Venezuela — 379 — 379 — 349 — 349 Irak 151 174 — 23 13 174 — 161 Israel 9 685 — 676 9 280 — 271 Jordanien 6 215 — 209 4 186 — 182 Libanon 3 257 — 254 — 200 — 200 Syrien 277 225 + 52 100 199 — 99 Ceylon — 240 — 240 — 237 — 237 China Taiwan 3 350 — 347 3 337 — 334 Hongkong 33 256 — 223 31 154 — 123 Indien — 3 613 — 3 613 — 3 524 — 3 524 Indonesien — 135 — 135 — 135 — 135 Japan 73 5 231 — 5 158 73 2 757 — 2 684 Korea, Rep. — 702 — 702 — 501 — 501 Malaya-Singapur 11 423 — 412 9 286 — 277 Pakistan — 1 255 — 1 255 — 1 241 — 1 241 Philippinen 1 346 — 345 — 340 — 340 Thailand 610 32 + 578 — 32 — 32 VR China 1) 25 4 577 — 4 552 — 3 839 — 3 839 Algerien 82 475 — 393 30 426 — 396 Kenia, Uganda, Tanganjika 23 135 — 112 0 36 — 36 Marokko 157 477 — 320 37 335 — 298 Rhodos u. Njassaland 260 110 + 150 3 105 — 102 Rep. Südafrika 1 624 148 + 1 476 — 133 — 133 Rep. Sudan 109 66 + 43 — 66 — 66 Tunesien 46 337 — 291 42 272 — 230 Ver. Arab. Republik 12 1 695 — 1 '683 9 1 473 — 1 464 Australien 6 297 — + 6 297 5 349 — + 5 349 Neuseeland — 173 — 173 — 173 — 173 Welt insgesamt 2) 67 912 66 763 + 1 149 40 803 39 893 + 910 1) nur Handel mit Ländern der westlichen Welt 2) ohne Handel innerhalb der Ostblockstaaten Quelle: FAO, World Grain Trade Statistics Schwellenpreise, cif-Preise und Abschöpfungen gegenüber Drittländern DM je 100 kg Monatsdurchschnitt Weichweizen Roggen Gerste Mais Schwellenpreis cifPreis 1) Abschöpfung Schwellenpreis cifPreis 1) Abschöpfung cifSchwellenpreis cifPreis 1) Abschöpfung Schwellenpreis cifPreis 1) Abschöpfung Bundesrepublik Deutschland 1963 August 47,80 22,91 24,98 43,60 23,75 19,89 41,80 20,22 21,54 41,80 24,73 17,07 1964 Januar 49,94 25,85 24,10 45,74 29,55 16,15 43,45 26,49 16,96 43,45 25,01 18,42 Februar 50,34 25,33 24,80 46,14 28,41 19,60 43,45 25,19 17,79 43,45 23,83 19,36 Belgien 1963 August 39,68 22,40 17,28 30,24 23,36 6,88 32,64 20,16 12,64 30,64 24,32 6,40 1964 Januar 41,28 25,20 16,00 31,36 28,96 2,40 33,76 25,84 7,92 31,76 24,40 7,36 Februar 41,60 24,88 16,72 31,60 27,92 3,68 34,00 24,72 9,20 32,00 23,36 8,56 Frankreich 1963 August 39,10 22,83 16,34 31,73 23,76 8,00 32,21 20,54 11,70 38,35 24,73 13,64 1964 Januar 40,72 25,81 14,90 33,35 29,52 3,81 33,75 26,29 7,44 36,22 24,78 11,41 Februar 41,04 25,46 15,57 33,67 28,54 5,10 34,06 25,30 8,74 36,60 23,76 12,82 Italien 1963 August 45,12 22,83 22,36 39,48 24,55 14,94 26,36 21,32 5,06 24,40 25,53 - 1964 Januar 46,72 26,28 20,37 39,48 30,50 8,97 26,36 27,21 - 25,72 25,95 0,08 Februar 47,04 26,14 20,84 39,48 29,52 9,91 26,36 26,28 0,31 25,72 24,94 0,77 Luxemburg 1963 August 45,84 24,88 21,04 42,24 25,76 16,40 32,64 20,16 12,64 30,64 24,32 6,40 1964 Januar 47,60 27,68 19,48 43,84 31,36 12,40 33,76 25,84 7,92 31,76 24,40 7,36 Februar 49,92 27,28 20,48 43,84 30,40 13,36 34,00 24,72 9,20 32,00 23,36 8,56 Niederlande 1963 August I39,39 22,43 16,97 28,34 23,35 5,00 31,60 20,14 11,58 29,39 24,33 5,07 1964 Januar 41,32 25,22 16,10 28,34 28,92 - 31,60 25,87 5,76 29,39 24,38 4,96 Februar 41,71 24,85 16,86 28,34 27,93 0,49 31,60 '24,72 6,78 29,39 23,36 6,00 1) Diese cif-Preise, die für die Ermittlung des Abschöpfungssatzes zu verwenden sind, werden gemäß Verordnung 19 im Regelfall täglich von der Europäischen Kommission festgesetzt. Dafür sind gemäß VO 19 die günstigsten Einkaufsmöglichkeiten zu ermitteln. Die effektiven cif-Preise für die verschiedenen Sorten einer Getreideart werden durch Anwendung der Ausgleichskoeffizienten gemäß VO 70 der Europäischen Kommission mit dem Schwellenpreis, der für die sogenannte europäische Standardqualität gilt, vergleichbar gemacht. Der niedrigste Preis, der sich aus dieser Rechnung ergibt, ist dann der für die Ermittlung der Auschöpfung maßgebende cif-Preis. Quelle : Generaldirektion Landwirtschaft: Abteilung Bilanzen, Studien, Information - Agrarmärkte, Preise - Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6055 Anlage 3 Umdruck 440 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksachen IV/1646, IV/2121). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im internationalen Rahmen auf 'eine weitere Erhöhung der Haftungssummen nach § 46 des Luftverkehrsgesetzes hinzuwirken und 2. eine angemessene Erhöhung der Unfallversicherungssummen nach § 50 des Luftverkehrsgesetzes anzustreben. Bonn, den 28. April 1964 Dr. Müller-Hermann Schmidt (Braunschweig) Dr. Barzel und Fraktion Seibert Dr. Bleiß Seifriz Börner Erler und Fraktion Iven (Düren) Rademacher Müller (Nordenhamm) Freiherr von KühlmannRegling Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 451 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (Drucksachen IV/986, IV/2138). Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt ergänzt: Hinter dem Wort „Verbände" werden das Komma gestrichen und die Worte „und ihre Untergliederungen," angefügt. Bonn, den 29. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 5 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. Jungmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen IV/1370, IV/2162). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 01 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) Absatz 1 Satz 2 folgende Fassung: „Auf Behältnissen von nicht mehr als drei Milliliter Rauminhalt und auf Ampullen müssen sich mindestens die Angaben nach Nummern 2, 4, 5, 6 und 9 befinden.",' Bonn, den 28. April 1964 Dr. Dittrich Dr. Jungmann Anlage 6 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserlautern), Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Frau Blohm, Dr. Dittrich, Dr. Schmidt (Offenbach) und Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen IV/1370, IV/ 2162). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer vor 8 a eingefügt: ,vor 8 a. § 36 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Das Verbot des Absatzes 1 erster Halbsatz findet keine Anwendung, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht, es sei denn, daß es sich um Arzneimittel handelt, die für die Anwendung an Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaus, der Imkerei und der Fischerei feilgeboten oder daß bei diesen Betrieben Bestellungen auf Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, aufgesucht werden."' Bonn, den 28. April 1964 Dr. Hamm (Kaiserlautern) Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Dr. Jungmann Frau Blohm Dr. Dittrich Frau Haas Frau Dr. Hubert Dr. Schmidt (Offenbach) Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 439 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt) und Genossen zum Antrag des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung dies Rats über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 EWG auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (Drucksachen IV/2024, IV/2177). 6056 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 1 Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Wirtschaftsausschusses — Drucksache IV12177 — wird wie felgt geändert: 1. Der bisherige Wortlaut des Ausschußantrages wird Nr. 1. 2. Folgende Nr. 2 wird angefügt: „2. Die Bundesregierung wird gebeten, im Rat der EWG darauf hinzuwirken, daß der Kommission keine Ermächtigung zu Gruppenfreistellungen im Verordnungswege erteilt wird, sondern daß nach Vorschlag der Kommission die Gruppenfreistellungen durch Verordnung des Rats erlassen werden können." Bonn, den 28. April 1964 Dr. Böhm (Frankfurt) Rauhaus Arndgen Dr. Reinhard Dr. Arnold Scheppmann Blumenfeld Schlick Harnischfeger Stooß Katzer Dr. Süsterhenn Klein (Saarbrücken) Dr. Willeke Kuntscher Wittmer-Eigenbrodt Dr. Luda Anlage 8 Umdruck 453 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gemäß Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache IV/2170) Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses wird um folgende Nr. 4 und 5 ergänzt: „4. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die in dem ,Ausschußbericht festgestellten Mißstände in den zurückliegenden Jahren von dem aufsichtsführenden Bundesministerium des Innern durch Unterlassung geeigneter Dienistaufsichtsmaßnahmen nicht festgestellt worden sind und dadurch der Schutz der durch das Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte nicht gesichert war. 5. Der Deutsche Bundestag mißbilligt, daß der Bundesminister des Innern durch die nach den Ergebnis sen des Untersuchungsausschusses widerlegten Behauptungen, es habe keine deutschen Initiativen gegeben und das Verfahren sei streng gesetzlich geregelt gewesen, mehrfach die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend unterrichtet hat." Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 444 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II — Änderung der Zivilprozeßordnung — wird a) in Nr. 1 in § 257 die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt; b) in Nr. 2 in § 308 a Abs. 1 die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt; c) in Nr. 4 in § 721 Abs. 1 die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt; d) in Nr. 4 in § 721 Abs. 3 Satz 1 das Wort „darf" durch „soll" ersetzt; e) in Nr. 5 in § 794 a Abs. 3 Satz 1 das Wort „darf" durch „soll" ersetzt. Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 445 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — wird a) Nr. 2 wie folgt gefaßt: ,2. § 538 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt: (unverändert wie Drucksache IV/2195 S. 2) b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „ (3) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.", b) in Nr. 3 in § 541 a Abs. 2 die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt, c) in Nr. 5 (§ 547) die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt, d) Nummer 6 (§ 547 a) gestrichen, e) in Nr. 9 in § 552 a die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt, f) in Nr. 21 in § 569 a Abs. 5 die Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt. Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6057 Anlage 11 Umdruck 446 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — wird a) Nr. 14 wie folgt gefaßt: 14. § 556 a wird wie folgt gefaßt: „§ 556 a (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über eine Wohnung nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn a) der Mieter oder eine zu seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb gehörige Person sich eine erhebliche Belästigung des Vermieters oder eines Hausbewohners schuldig macht, oder durch unangemessenen Gebrauch des Mietraums oder Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt den Mietraum oder das Gebäude erheblich gefährdet oder b) der Vermieter die Räume der Wohnung für sich, die zu seinem Hausstand gehörigen Personen oder Familienangehörigen benötigt oder c) der Vermieter durch Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer gerechtfertigten wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. (3) Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn unter angemessener Änderung der Vertragsbedingungen dem berechtigten Interesse des Vermieters Rechnung getragen werden kann. (4) Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam." ' b) folgende Nr. 14 a eingefügt: '14 a. § 556 b wird wie folgt gefaßt: "§ 556 b Ist ein Mietverhältnis über Wohnraum auf bestimmte Zeit eingegangen, so wird es nach Ablauf auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, sofern der Vermieter es nicht zum Ablauf unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigt. § 556 gilt sinngemäß." ' Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 1: 2. In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — wird a) Nr. 14 wie folgt gefaßt: ,14. § 556 a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird Ziffer 3 gestrichen. b) Folgender Absatz 4 a wird eingefügt: (4 a) Ein auf Grund der Absätze 2 oder 3 für eine , bestimmte Dauer festgesetztes Mietverhältnis gilt als ein Mietverhältnis im Sinne des § 556 b." c) Absatz 7 wird wie folgt gefaßt: (unverändert nach Drucksache IV/2195 S. 5)', b) folgende Nr. 16 a eingefügt: 46,a. § 564 ,a Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären." Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 2; 3. In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — wird a) Nr. 14 wie folgt gefaßt: ,14. § 556 a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Ziff. 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgendes angefügt: „sofern nicht während eines auf Grund des Absatzes 2 oder 3 für eine bestimmte Dauer festgesetzten Mietverhältnisses neue Umstände auftreten, die im Falle einer Kündigung zum Widerspruch nach Absatz 1 berechtigen würden." b) Absatz 7 wie folgt gefaßt: (unverändert nach Drucksache IV/2195 S. 5)', b) folgende Nr. 16 a eingefügt: '16 a. § 564 a Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Die Kündigung ,,eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist schriftlich unter Angabe von Gründen zu erklären." Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 3: 4. In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — wird Nr. 14 wie folgt gefaßt: ,14. § 556 ,a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „wegen besonderer Umstände des Einzelfalls gestrichen. 6058 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 b) Absatz 7 wird wie folgt gefaßt: (unverändert nach Drucksache IV/2195 S. 5)'. Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 447 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs — erhält in Nr. 19 § 565 b folgende Fassung: „§ 565 b (1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so sind bei Anwendung der §§ 556 a, 556 b auch die Belange des Dienstberechtigten zu berücksichtigen. (2) Hat das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung des vermieteten Wohnraums wegen seiner unmittelbaren Nähe zur Stätte der Dienstleistung erfordert, so gelten, wenn nach Beendigung des Dienstverhältnisses der Wohnraum aus dem gleichen Grunde für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird, die folgenden besonderen Vorschriften: 1. Die §§ 556 a, 556 b sind nicht anzuwenden. 2. Bei einem Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigung des Vermieters spätestens am dritten Werktag einer Kalendermonats für den Ablauf dieses Monats zulässig. Im übrigen bleibt § 565 unberührt." Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 448 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel II wird als Artikel II a eingefügt: Artikel IIa Güteverhandlung § 1 In Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum oder wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 556 a, 556 b des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten die folgenden besonderen Vorschriften. § 2 Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht beginnt mit einer Verhandlung zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung). In der Ladung ist darauf hinzuweisen. § 3 In der Güteverhandlung erörtert das Gericht mit den Parteien das gesamte Streitverhältnis und sucht einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen. Zur Aufklärung des Sachverhalts kann das Gericht alle Handlungen vornehmen, die ohne Verzug möglich sind. Eidliche Vernehmungen sind ausgeschlossen. § 4 Erscheint eine Partei nicht, wird die Klage zurückgenommen oder der Anspruch anerkannt, so tritt das Gericht in das allgemeine Verfahren ein. § 5 Kommt eine Einigung nicht zustande, so tritt das Gericht in die mündliche Verhandlung nach den allgemeinen Vorschriften ein. § 6 Kommt es vor Beendigung der Güteverhandlung zu einem Vergleich, so entfallen etwa bereits entstandene Gerichtsgebühren. Das gleiche gilt, wenn vor Beendigung der Güteverhandlung die Klage zurückgenommen oder der Klageanspruch anerkannt wird. § 7 Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861 S. 905) wird wie folgt geändert: § 33 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für eine nicht streitige Verhandlung, insbesondere eine Güteverhandlung, erhält der Rechtsanwalt nur eine halbe Verhandlungsgebühr." ' Bonn, den 29. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 14 Umdruck 452 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/806, IV/2195). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6059 Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I erhält Nr. 14 folgende Fassung: „14. § 556 a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Ziffer 3 gestrichen; b) Absatz 7 wird wie folgt gefaßt: (unverändert nach Drucksache IV/2195) 2. In Artikel I wird eine neue Nr. 14 a eingefügt: '14 a. Nach § 556 b wird folgender § 556 c eingefügt: „ § 556 c Ist auf Widerspruch des Mieters bereits einmal durch Einigung oder Urteil die Fortsetzung des Mietverhältnisses bestimmt worden, so kann der Mieter eine weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände, die nach dem § 556 a oder § 556 b maßgebend waren, gerechtfertigt ist."' 3. In Artikel I erhält Nr. 19 folgende Fassung: '19. Nach § 565 a werden folgende §§ 565 b, 565 c, 565 d und 565 e eingefügt: „ § 565 b Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so gelten die besonderen Vorschriften der §§ 565 c und 565 d. § 565 c Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so ist nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Kündigung des Vermieters zulässig 1. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats, wenn der Wohnraum weniger als zehn Jahre überlassen war und für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten dringend benötigt wird; 2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf dieses Monats, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung des Wohnraums, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Stätte der Dienstleistung steht, erfordert hat und der Wohnraum aus dem gleichen Grunde für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird. Im übrigen bleibt § 565 unberührt. § 565 d (1) Bei Anwendung der §§ 556 a, 556 b sind auch die Belange des Dienstberechtigtigten zu berücksichtigen. (2) Hat der Vermieter nach § 565 c Satz 1 Nr. 1 gekündigt, so gilt § 556 a mit der Maßgabe, daß der Vermieter die Einwilligung zur Forsetzung des Mietverhältnisses verweigern kann, wenn der Mieter den Widerspruch nicht spätestens einen Monat vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. (3) Die §§ 556 a, 556 b gelten nicht, wenn 1. der Vermieter nach § 565 c Satz 1 Nr. 2 gekündigt hat; 2. der Mieter das Dienstverhältnis gelöst hat, ohne daß ihm von dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeter Anlaß gegeben war, oder der Mieter durch sein Verhalten den Dienstberechtigten gesetzlich begründeten Anlaß zur Auflösung des Dienstverhältnisses gegeben hat. § 565 e Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhätinisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über die Miete entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie einen eigenen Hausstand führt." (Wortlaut entspricht unverändert dem Wortlaut des § 565 c auf Drucksache IV/2195 S. 6) 4. In Artikel I Nr. 21 erhält Absatz 5 des § 569 a folgende Fassung: „ (5) Der Vermieter kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Ehegatten oder Familienangehörigen, der in das Mietverhältnis eingetreten ist, ein wichtiger Grund vorliegt) ; die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist. § 556 a ist entsprechend anzuwenden." Bonn, den 29. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 15 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Logemann zu dem Antrag (Drucksache IV/2154). Die zukünftige Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe hängt entscheidend von dem Anteil ab, den sie an der Veredelungswirtschaft haben. Die FDP will hier diesen Betrieben mit gesetzlichen Maßnahmen einen Vorrang sichern und verhüten, daß die vorhandenen Chancen der Veredelung von einigen wenigen kapitalstärkeren, bodenunabhängigen Veredelungsbetrieben genutzt werden. Mit unseren Vorschlägen wird eine möglichst breite Streuung der Veredelungsbetriebe durch eine Viel- 6060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 zahl rationell produzierender bäuerlicher Schweine- und Geflügelhalter erreicht. Dazu bedarf es zunächst der Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber Betrieben, die über eine größere landwirtschaftliche Nutzfläche verfügen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, einem festzustellenden Trend zur bodenunabhängigen Veredelung bei Schweinen und Legehennen entgegenzuwirken. Wir verlangen deshalb die Festlegung einer oberen Grenze der landwirtschaftlichen Schweine- und Legehennenhaltung, die bei der jährlichen Erzeugung von 800 Mastschweinen oder der Haltung von 5000 Legehennen gezogen werden soll. Die Neuerrichtung oder Ausweitung bestehender bodenunabhängiger Veredelungsbetriebe soll, wie in anderen EWG-Ländern, nur nach Erteilung einer Lizenz durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen. Außerdem soll den Veredelungsbetrieben, die nach ihrer Entstehung oder nach ihrer Grundlage gewerblich sind, verwehrt werden, sich über Zukauf, Zupachtung von Land oder durch andere Nutzungsrechte die für die bäuerlichen Betriebe bestimmten steuerlichen und sonstigen Vergünstigungen zu beschaffen. Die Frage der Geflügelmast ist absichtlich deswegen nicht in diesen Antrag aufgenommen worden, weil wir bislang in der Bundesrepublik nur gut 30 000 t produzieren und weit über 200 000 t einführen. Hier zeichnet sich also noch ein großer Spielraum ab; deswegen brauchen Einschränkungen in der Produktionshöhe für den einzelnen Betrieb nach unserer Ansicht nicht vorgenommen zu werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vom 18. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kohut (Drucksache IV/2139 Fragen XIII/6, XIII/7 und Bestehen für die Durchführung des ärztlichen Sonntagsdienstes im Bundesgebiet einheitliche Richtlinien? Es bestehen keine einheitlichen Richtlinien. Der ärztliche Notfalldienist wird von den Ärztekammern der Länder auf Grund der Berufsordnungen, die von den zuständigen Landesbehörden genehmigt worden sind, geregelt. Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die beim ärztlichen Sonntagsdienst mancherorts für Ärzte und Patienten bestehen? Es ist bekannt, daß hier und dort auftretenden Schwierigkeiten von den Ländern in Zusammenarbeit mit den Kammern nachgegangen wird. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den diensthabenden Ärzten am Sonntag Autorufanlagen zur Verfügung zu stellen, um damit gefährdende und unnötige Wartezeiten zu vermeiden? Wie mir von zuständigen Landesbehörden mitgeteilt wurde, haben sich bereits Ärzte mit AutoPuffanlagen ausgerüstet. Es ist jedoch bisher kein Wunsch an die öffentliche Hand herangetragen worden, der Ärzteschaft dabei behilflich zu sein. Sollte ein derartige Unterstützung gewünscht werden, wird es Aufgabe der Länder sein, darüber zu entscheiden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 18. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache IV/2139 Frage X/1): Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, die Postordnung § 14 III dahin gehend zu ändern, daß in Zukunft Briefmarkensammler die auf Paketkarten aufgeklebten Briefmarken behalten können? Leider kann ich . für .die Praxis der Briefmarkensammler mit dem Inkrafttreten der neuen Postordnung vom 16. Mai 1963 zum 1. Juni 1964 keine neue Fundgrube für Freimarken erschließen, obwohl mit Ablauf der bisherigen Postordnung vom 30. Januar 1929 zum 31. Mai 1964 der in der Anfrage zitierte § 14, III Postordnung wegfällt. Vom 1. Juni 1964 an sind nämlich nach § 8 Abs. 3 der neuen Postordnung alle Paketsendungen bar freizumachen. Die Gebühren sind dann bei der Einlieferung durch Zahlung in Geld bzw. durch Scheck oder Überweisung bzw. Abbuchung vorm Postscheckkonto zu entrichten. Es gibt somit ab 1. Juni 1964 keine auf Paketkarten aufgeklebten Briefmarken für den Anwendungsbereich der Postordnung mehr. Der Grund der Neuregelung ist darin zu sehen, daß sich im Zuge der ständigen Bemühungen, die Deutsche Bundespost mit der technischen Entwicklung Schritt halten zu lassen, beim Einsatz von Gebühren verrechnender Buchungsmaschinen im Paketschalterdienst ein Rationalisierungseffekt herausgestellt hat. Der Einsatz derartiger die Gebühren verrechnender Einnahmemaschinen an den Paketschaltern ist im übrigen heute schon so weit verbreitet, daß in der Praxis zur Zeit nur noch in ganz bescheidenem Umfang Freimarken auf Paket- und Postgutkarten meistens bei kleinen Dienststellen zur Entrichtung der Gebühr verklebt werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 18. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Flitz (Drucksache IV/2139 Fragen X/2 und X/3) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost für die Installation eines Fernsprechanschlusses eine Pauschalgebühr erhebt, gleichgültig, welche Leistung vollbracht wird, Ja, es trifft zu, daß durch die Verordnung zur Änderung der Fernsprechgebührenvorschriften vom 19. Dezember 1962 ab 1. Januar 1963 die Gebühren für die Herstellung von Fernsprechanschlüssen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6061 pauschaliert worden sind. Die zu entrichtende Gebühr hängt damit nicht mehr im einzelnen von dem Umfang der verschiedenartigen Herstellungsleistungen ab. Hält es die Bundesregierung für richtig, daß ein Fernsprechteilnehmer bei dem Anschluß seines Apparates an eine vorhandene Leitung die gleiche Pauschale von 90 DM bezahlen muß wie für die Installation eines Fernsprechanschlusses mit langer Freileitung und größerer Hausinstallation, obwohl die Arbeitsleistung in einem solchen Fall im allgemeinen nicht mehr als 30 Minuten beträgt? Wie ich schon erwähnte, liegt es im Wesen einer Pauschale, hier z. B. die zahlungspflichtigen Fernsprechteilnehmer allgemein gleich zu belasten, selbst wenn unterschiedliche Leistungen bei Einrichtung von Fernsprechanschlüssen aufkommen sollten. Dazu ist jedoch noch grundsätzlich zu bemerken, daß der eingeführte Pauschalsatz von 90,— DM kein willkürlicher Betrag ist, sondern einen Erfahrungswert über die durchschnittliche Höhe der tatsächlichen Einrichtungskosten darstellt. In den vielen Fällen wird also die geforderte Gebühr den wirklich entstandenen Kosten im wesentlichen entsprechen, und nur im geringen Umfang werden die Teilnehmer gleichmäßig verteilt durch die Pauschalierung günstiger bzw. ungünstiger als früher wegkommen. In diesem Zusamenhang erscheint es mir aber auch noch wesentlich zu erwähnen, daß der Arbeitsaufwand für die Herstellung eines einzelnen Anschlusses sich keineswegs nur auf die Arbeiten in ,den Wohn- oder Geschäftsräumen des Teilnehmers und die teilweise sichtbaren Außeninstallationen der Freileitungen beschränkt. Ein von diesen Beobachtungen ausgehendes Urteil über die z. B. unterschiedliche Höhe der tatsächlichen Errichtungskosten und den Wert oder Unwert ,der auf 90,— DM festgesetzten Pauschale, wie es teilweise versucht wird, und wie es sich übrigens auch aus Ihrer Anfrage — sehr geehrte Frau Kollegin — ergibt, kann damit nicht vollständig und richtig sein. Es sind nämlich bei der Einrichtung eines Fernsprechanschlusses nicht nur die reinen Installationsarbeiten, sondern sogar überwiegend auch in den verschiedensten Betriebsstellen der Deutschen Bundespost und z. T. an den Schalteinrichtungen des Ortsleitungsnetzes Arbeiten erforderlich. Ferner ist zu bedenken, daß ebenfalls eine umfangreiche Verwaltungsarbeit von der Entgegennahme des Antrages auf Einrichtung eines Anschlusses bis zur Ergänzung der Unterlagen für Auskunft, Entstörungsdienst und Fernsprechbuch durchzuführen ist. All diese von den Teilnehmern nicht wahrzunehmenden Tätigkeiten verursachen in der Regel weit höhere Kosten als die Installation des Fernsprechapparates. Die Erhebung einer Pauschale von 90,— DM für die Herstellung eines Fernsprechanschlusses ist unter diesen Umständen durchaus gerechtfertigt und gegenüber den damit allgemein gleich behandelten Teilnehmern zu vertreten. Dies noch um so mehr als die Pauschale zu einer bemerkenswerten Rationalisierung des bisherigen Abrechnungsverfahrens geführt und damit zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit im Bereich dieser Leistungen beigetragen hat. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 18. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache IV/2139 Fragen X/4 und X/5) : Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß durch die bisher nicht erfolgte Fertigstellung des geplanten neuen Knotenamtes in Passau einem großen Teil des östlichen niederbayerischen Raumes die Umschaltung in die Landesfernwahl nicht möglich ist? Im Bereich der Hauptvermittlungsstelle mit Wählbetrieb Passau können nach dem Stand von Dezember 1963 bereits 92,8 v. H. aller abgehenden Ferngespräche von den Teilnehmern selbst gewählt werden. Der Anteil der durch Selbstwahl abgewickelten Ferngespräche im Bereich der Hauptvermittlungsstelle Passau, zu dem auch die Knotenvermittlungsstellen Passau, Obernzell, Waldkirchen, Freyung (Wald), Vilshofen, Pfarrkirchen, Simbach (Inn) und Pocking gehören, liegt damit über dem Bundesdurchschnitt, der nach dem Stand vom Dezember 1963 91,5 v. H. betrug. Wann ist mit der Fertigstellung des geplanten Knotenamtes in Passau zu rechnen, um damit eine nachhaltige Verbesserung der Telefon- und Fernschreib(Telex)-Verhältnisse im Raume Passau und im östlichen Niederbayern zu erreichen? Es trifft zu, daß Voraussetzung für die volle Eingliederung des Raumes Passau und des östlichen niederbayerischen Gebietes in die Landesfernwahl der Umbau und die Erweiterung des Fernmeldedienstgebäudes in Passau, Lambergstraße 4/Grünaustraße 35 ist. Die Planung hierfür ist bereits im Gange. Ich hoffe, daß es bei der schwierigen Finanzsituation der Deutschen Bundespost möglich sein wird, das Bauvorhaben, dessen Kosten auf etwa 3,5 Mio DM veranschlagt sind, in den Haushaltsvoranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1965 einzustellen. Die Durchführung der Hochbaumaßnahmen wird bei dem vorgesehenen Umfang etwa 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen. Erst wenn die Räumlichkeiten bezugsfertig hergestellt sind, was nicht vor 1967 der Fall sein wird, kann mit dem Aufbau der neuen technischen Einrichtungen, deren Beschaffung und Einbau übrigens weitere 3,0 Mio DM kostet, begonnen werden. Für den Aufbau der technischen Einrichtungen werden 11/2 bis 2 Jahre gebraucht werden. Unter diesen Umständen kann mit der Inbetriebnahme der neuen Hauptvermittlungsstelle mit Wählbetrieb Passau nicht vor 1969 gerechnet werden. Hinsichtlich der Abwicklung des Fernschreibverkehrs sind mir Schwierigkeiten im Raume Passau und im östlichen Niederbayern bisher nicht bekannt geworden. Der Fernschreibverkehr ist im gesamten Bundesgebiet, also auch im Raume Passau voll automatisiert. Im übrigen ist die Telex-Vermittlungsstelle Passau für die Anschaltung weiterer Fernschreibteilnehmer auch noch aufnahmefähig. 6062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 18. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache IV/2139 Fragen X/6 und X/7) : Ist dem Bundespostministerium bekannt, daß es zwischen der Bundespost und den Gemeinden immer wieder zu Schwierigkeiten betreffend die Kabelverlegung auf Gehwegen usw. kommt? Ja, das Problem ist mir durchaus bekannt. Allerdings sind bei dem großen Umfang der von den verschiedenen Bauträgern vorzunehmenden Arbeiten Schwierigkeiten kaum zu vermeiden. In etwa 2 Gruppen lassen sich die häufiger wiederkehrenden Schwierigkeiten aus der Sicht des Bundespostministerium einordnen. a) Nicht rechtzeitig bekannt gewordene. und damit einzuplanende Straßenumbauvorhaben. Die Deutsche Bundespost wird hierdurch zu unproduktiven und nach ihrer Interessenlage meistens unnötigen Umbauten an unterirdischen Fernmeldeanlagen in relativ kurzer Frist und dazu noch Tausenden von Einzelbauvorhaben gezwungen. Allein im Jahre 1963 mußte die Deutsche Bundespost hierfür 85 Mio. DM aufbringen. Es ist offensichtlich, daß bei einem derartigen Umfang diese von der Deutschen Bundespost in der Regel nicht verschuldete Situation sowohl zu unliebsamen Verzögerungen im Straßenbau als auch zu kostspieligen Improvisationen und Störungen und Verschiebungen im Ablauf der planmäßigen Investitionsmaßnahmen der Deutschen Bundespost führt. b) Bei der Erschließung von Baugebieten usw. kommt es vor, daß neue Straßen- und Gehwegdecken durch die Deutsche Bundespost zum Einbau der Kabel später wieder aufgerissen werden. Die finanziellen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost reichen hier nicht aus, um in allen Fällen vor Aufbringen der Wegedecken die künftig erforderlichen Anlagen vorsorglich einzubauen. Die vorzeitige Inanspruchnahme der knappen Investitionsmittel ist bei der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespos in der Regel einfach nicht möglich. Ist das Bundespostministerium bereit, dem in Frage X/6 erwähnten Übelstand abzuhelfen, indem die Planung für Verlegungen von Kabeln und dergleichen auf mehrere Jahre hinaus den Gemeinden mitgeteilt wird, damit sich die Gemeinden für beabsichtigte Straßenbauarbeiten darauf einstellen können? Selbstverständlich bin ich zu jeder vertretbaren und sinnvollen Maßnahme bereit, um die angedeuteten Schwierigkeiten zumindest zu mindern. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß in meinem Bereich bereits derartige Anordnungen bestehen und das Mögliche in dieser Richtung getan wird. So besagen z. B. die Planungsvorschriften für den Ortsnetzausbau, daß zur Vermeidung häufiger Straßenaufbrüche gleich größere Kabelreserven mit einzubauen sind. Dies erfordert allerdings wieder höhere Investitionsmittel und beschränkt die Möglichkeiten an anderen Stellen. Ferner sind alle Baukräfte der Deutschen Bundespost angewiesen mit den Gemeinden in allen Planungs- und Koordinierungsfragen persönlich Verbindung zu halten. Spätestens anläßlich der vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren werden die Gemeinden auch schriftlich über die Kabelbauvorhaben der Deutschen Bundespost unterrichtet und dazu gehört. Es erscheint dagegen kaum möglich, den Gemeinden darüber hinaus noch ein mehrjähriges verbindliches Planungsprogramm zu geben. Allein schon die Ungewißheit über die Haushaltsvorlage der Deutschen Bundespost, die begrenzte personelle Planungskapazität und im übrigen auch die mangelnde Kenntnis der Bauprogramme der übrigen Beteiligten stehen dem entgegen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dollinger vom 22. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2139 Frage XII/1). Bis wann kann mit dem Neubau für das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe begonnen werden? Die Baumaßnahme ist so weit vorbereitet worden, daß am 1. 6. 1964 mit der Baureifmachung des Baugeländes und am 1. 9. 1964 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Gestaltung der Fassaden sollen bis zum 1. 9. 1966 fertiggestellt sein. Die gärtnerische Gestaltung soll bis zum Beginn der Bundesgartenschau im Frühjahr 1967 durchgeführt werden. Mit der Fertigstellung des Gebäudes wird voraussichtlich 1968 gerechnet. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dollinger vom 22. April 1964 auf 'die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/2139 Fragen XII/3 und XII/4) : Die Fragen berühren die Angelegenheit der Planung beim Neubau der Kanzlei, für die mein Haus zuständig ist, und auch fürsorgerische Angelegenheiten und solche des Raumprogramms, für die das Auswärtige Amt zuständig ist. Im Einvernehmen mit des Auswärtigen Amt beantworte ich die Fragen wie folgt: Stimmt es, daß im neuerbauten Botschaftsgebäude der Deutschen Botschaft in Paris keine Kantinenräume für dort beschäftigte Botschaftsbedienstete vorgesehen wurden? Es trifft zu, daß im neu errichteten Botschaftsgebäude der Deutschen Botschaft in Paris keine Kantinenräume für die dort beschäftigten Botschaftsbediensteten vorhanden sind. Wer ist für dieses in Frage XII/2. genannte Versäumnis verantwortlich? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1964 6063 Ein Versäumnis liegt nicht vor. Die Kantine konnte im Neubau der Kanzlei nicht untergebracht werden, weil dies die beschränkte Größe des Bauplatzes nicht zuließ. Der Neubau der Kanzlei wurde auf dem Grundstück an der Avenue Franklin Roosevelt Nr. 13-15 errichtet, auf dem auch bisher das Dienstgebäude der Botschaft stand, das wegen Überalterung abgebrochen werden mußte. Bei Untersuchung der Ausnutzbarkeit des Grundstücks, also bei Aufstellung der Raumbedarfsnachweisung, die der Planung für den Neubau zugrunde liegt, wurde gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt erörtert, in der Kanzlei eine Kantinenanlage vorzusehen. Das behördlich zugelassene Bauvolumen war aber schon durch die Unterbringung der Kanzleiräume so ausgeschöpft, daß der Einbau einer Kantinenanlage nicht verwirklicht werden konnte. Aus dem gleichen Grunde konnte auch die Rechts- und Konsularabteilung nicht auf dem Grundstück untergebracht werden. Sie befindet sich noch in einem Gebäude in der Avenue de Jénà. Sobald es möglich ist, ein Nachbargrundstück zu erwerben, soll die Rechts- und Konsularabteilung mit dem Kanzleineubau räumlich verbunden werden. Dabei ist nach wie vor geplant, auf dem Nachbargrundstück auch eine Kantine zu schaffen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bargatzky vorn 24. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/2139, Fragen XIII/3, XIII/4 und Da vom 1. Oktober 1964 an nur noch Wasch- und Reinigungsmittel mit sogenannten weichen Detergentien hergestellt und in den Handel gebracht werden dürfen, die gegenüber den bisher gebräuchlichen in biologischen Kläranlagen leichter und schneller abgebaut werden können, frage ich die Bundesregierung: Wieviel a) mechanisch, b) biologisch arbeitende Kläranlagen gibt es in der Bundesrepublik? Wieviel a) mechanisch, b) biologisch arbeitende Kläranlagen sind in der Bundesrepublik im Bau? Wie groß ist der Fehlbedarf an Kläranlagen in der Bundesrepublik? Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß die Fragen nicht einzeln, sondern im Zusammenhang beantwortet werden. Die Angabe von Zahlen über den Bestand an mechanischen und biologischen Kläranlagen sowie über den Fehlbedarf ist in der gegenwärtigen Situation nicht möglich, denn die früheren Erhebungen sind veraltet. Eine amtliche Erhebung ist erstmalig für das Jahr 1957 auf Grund der Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen vom 3. April 1958 durchgeführt worden. Die Befragung erstreckte sichdamals nicht .auf die Zahl der Kläranlagen, sondern auf die Menge und die Behandlung des Abwassers und die Zahlen der Einwohner, die an öffentliche Kanaksationen angeschlossen sind. Seit 1957, besonders aber in den letzten zwei Jahren, sind von den Gemeinden zahlreiche mechanische und biologische Kläranlagen neu .gebaut sowie alte Anlagen vergrößert und zu biologischen Anlagen erweitert worden. Die Zahl geht in die Hunderte. Um neue Zahlen zu erhalten, ist von meinem Haus in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Statistischen Bundesamt eineamtliche Erhebung für das Jahr 1963 vorbereitet worden, die gegenwärtig anläuft. Dazu hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung vom 21. März 1964 erlassen. Die Auswertung der Ergebnisse wird allerdings nicht vor Anfang 1965 vorliegen, so daß erst dann Ihre Fragen zuverlässig beantwortet werden können. Ursprünglich war geplant, die zweite Erhebung schon im Jahre 1960 durchzuführen. Der Entwurf für die Verordnung vom 3. April 1958 enthielt einen entsprechenden Hinweis, der aber vom Bundesrat gestrichen worden ist, weil er der Meinung war, daß zunächst einmal das Ergebnis dieser ersten Wasser- und Abwasserstatistik abgewartet wenden sollte, bevor der Zeitpunkt für eine zweite Erhebung festgelegt winde. 1960, nach Abschluß der Auswertung der Erhebungsergebnisse für 1957, wurden die Verhandlungen über die zweite Verordnung wieder aufgenommen. Dabei mußte längere Zeit rüber den Inhalt der Erhebungsbögen und über das Erhebungsjahr verhandelt werden. In. der Öffentlichkeit sind wiederholt Besorgnisse über die größere Giftigkeit der neuen Detergentien gegenüber den alten geäußert worden. Überlegungen, die Detengentien-Verordnung etwa wegen der noch nicht ausreichenden Zahl von biologischen Kläranlagen nicht am 1. Oktober 1964, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen, wären jedoch falsch. Nach dem Urteil aller darüber gehörten Sachverständigen wirkt sich die erhöhte Abbaufähigkeit neuer Detergentien nicht nur in Kläranlagen, sondern auch in den Wasserläufen selbst aus. Auch wenn nicht mehr Kläranlagen vorhanden wären, würde dadurch ein Fortschritt erzielt. Tatsächlich sind aber wesentlich mehr biologische Kläranlagen vorhanden als seinerzeit bei der Beratung des Detergentien-Gesetzes. Über die Giftigkeit der neuen Detergentien, die im übrigen nur auf Fische, nicht auf Warmblüter wirken könnte, hat das Bundesgesundheitsamt auf meine Anforderung hin ein Gutachten erstattet, in dem neue Gefahren verneint werden. Ich bin der Überzeugung, daß das Inkrafttreten der Detergentien-Verordnung am 1.Oktober 1964 dem Gewässerschutz rund damit der Volksgesundheit dient, und daß man diesen Termin nicht wegen des Fehlens biologischer Kläranlagen hinausschieben sollte.
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    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 91. Sitzung am 23. Oktober 1963 einen Untersuchungsausschuß von sieben Mitgliedern eingesetzt.
    Dem Untersuchungsausschuß ist vom Bundestag die Aufgabe gestellt worden, zu untersuchen:
    1. Auf Grund welcher Dienstvorschriften sind bisher durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Verfahren zur Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachung über alliierte
    Dienststellen eingeleitet worden?
    2. Auf welcher Rechtsgrundlage sind gegebenenfalls derartige Dienstvorschriften erlassen worden?
    3. In welcher Form hat die Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz über das Ergebnis ihrer Konsultationen mit den Alliierten auf Grund der abgeschlossenen Verträge unterrichtet?
    4. Welche Bedienstete des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatten die Möglichkeit, Post-, Telefon- und Fernschreibüberwachung auszulösen?
    5. Wie war für diese Fälle das Verfahren geregelt?
    6. Sind bei der Telefon-, Post- und Fernschreibüberwachung nur die vom Bundesamt für Verfassungsschutz für verdächtig gehaltenen Personen unmittelbar überwacht worden, oder sind bei Gelegenheit derartiger Überwachungen auch unbeteiligte Personen einbezogen worden?
    7. Auf Grund welcher Dienstvorschriften wurde das durch Telefon-, Post- oder Fernschreibüberwachung erlangte Material ausgewertet?
    8. Wie waren insbesondere die Schutzvorschriften gegen eine mißbräuchliche Auswertung derartigen Materials?
    9. Welche Vorschriften gab es über die Unterrichtung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wenn diese durch die Auswertung des Materials in Fälle einbezogen worden sind?
    Die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP haben folgende ordentliche und stellvertretende Mitglieder für den 2. Untersuchungsausschuß
    benannt: ordentliche Mitglieder CDU/CSU: Dr. h. c. Güde, Dr. Süsterhenn, Wagner; SPD: Dr. Müller-Emmert, Dr. Schäfer, Schmitt-Vockenhausen; FDP: Dorn; stellvertretende Mitglieder CDU/CSU: Dr. Bieringer, Dr. Even (Düsseldorf), Dr. Zimmermann (München); SPD: Dr. Frede, Lautenschlager, Urban; FDP: Busse.
    In der konstituierenden Sitzung am 7. November 1963 wurden die Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen zum Vorsitzenden und Dr. Süsterhenn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt und Abgeordneter Dorn zum Berichterstatter bestellt.
    Mit der konstituierenden Sitzung hat der Untersuchungsausschuß insgesamt 17 Sitzungen abgehalten, in denen zum Teil in öffentlicher und zum Teil in nichtöffentlicher Sitzung Zeugenvernehmungen durchgeführt wurden. In allen Sitzungen ist streng darauf geachtet worden, daß keine Fragenkomplexe, die der Geheimhaltung unterlagen und als solche von dem Beauftragten des Innenministers erklärt wurden, in öffentlicher Sitzung behandelt wurden. Weiter hat der Ausschuß in nichtöffentlicher Sitzung seine Beratungen und Zeugenvernehmungen und Beschlußfassungen vorgenommen. Darüber hinaus haben die Abgeordneten Dr. Güde, Dr. MüllerEmmert und Dorn das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln aufgesucht, um selbst einen Eindruck von der Arbeitspraxis zu gewinnen.
    Der Bundesminister des Innern und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben den vom Ausschuß geladenen Zeugen, soweit dies erforderlich war, die entsprechenden Aussagegenehmigungen erteilt. Diese Aussagegenehmigungen waren lediglich im Hinblick auf Art. 38 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der Geheimhaltung bestimmter alliierter Sicherheitsinformationen beschränkt.
    Dem Untersuchungsausschuß haben vor allem folgende schriftliche Unterlagen für seine Beratungen vorgelegen: 1. Bericht des Bundesministers des Innern vom November 1963 zu den einzelnen Beweisthemen, 2. Zusammenstellung über Geheimhaltungsvorschriften, Anweisungen und Richtlinien und Hausverfügungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Beweisthemen, 3. Bericht des Bundesministers des Innern vom 3. Februar 1964 über die Anwendbarkeit des Art. 38 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und 4. das Gutachten des Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Dr. Silberstein vom Februar 1964 gemäß Auftrag des Bundeskanzlers vom 5. November 1963.
    Der 2. Untersuchungsausschuß hat den ihm gestellten Auftrag mit der größtmöglichen Beschleunigung durchgeführt. Er hat seine Beratungen zum Teil auf den Freitagnachmittag und in sitzungsfreie Wochen verlegen müssen, da u. a. auch die Besetzung des Stenographischen Dienstes in diesem Haus nicht stark genug war, um während der Ausschußwochen oder in den Plenarwochen Sitzungen des Untersuchungsausschusses zu protokollieren.



    Dorn
    Als Ergebnis der Untersuchung ist folgendes festzustellen: Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz seit etwa 1956 durch Mitteilung von Verdachtsfällen im Rahmen des Austauschs von Sicherheitsinformationen die Alliierten zur Einleitung von Verfahren zur Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachung veranlaßt hat. Soweit in den folgenden Ergebnissen der Untersuchung Mißbrauchsmöglichkeiten erwähnt werden, ist hervorzuheben, daß Mißbräuche nicht festgestellt wunden. Gleichzeitig muß aber betont werden, daß wegen der Unvollständigkeit der Aktenführung und wegen inzwischen erfolgter Vernichtung von Abhörmaterial ein Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kleine Kommission der drei Bundestagsfraktionen, die vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses sich mit den Fragen des Bundesamtes für Verfassungsschutz befaßte, hat in ihrer Sitzung am 3. Oktober 1963 beschlossen, daß alle Kenntnisse alliierter Stellen aus Post- und Telefonüberwachung, die nicht als Kenntnisse zur Wahrung des gemeinsamen Sicherheitsinteresses im Sinne der Verträge_ gelten, unter Aufsicht des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu vernichten sind. In allen Fällen sind sie zu vernichten, sobald sie zur Beurteilung des laufenden Falles entbehrlich sind.
    Der 2. Untersuchungsausschuß ist im einzelnen bei der Prüfung der neun Fragen zu folgenden Ergebnissen gekommen.
    Frage 1:
    Auf Grund welcher Dienstvorschriften sind bisher durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Verfahren zur Post- oder Fernschreibüberwachung über alliierte Dienststellen eingeleitet worden?
    Ergebnis der Untersuchung:
    Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß schriftliche Dienstvorschriften für die Veranlassung alliierter Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachungen nicht bestanden haben. Es lagen nur allgemein gehaltene und unvollständige mündliche Anweisungen der Amtsleitung vor, die die Voraussetzungen für die Veranlassung alliierter Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachungen nicht klar umschrieben. Daher gaben diese Anweisungen der Amtsleitung auch keine ausreichende Möglichkeit, Einzelfälle auf ihre korrekte Erledigung zu überprüfen.
    Ferner ergab die Beweisaufnahme, daß nicht alle Sachbearbeiter, die direkte Verbindung mit Alliierten hatten, über die mündlichen Anweisungen unterrichtet waren. Es war darüber hinaus keine Vorsorge getroffen, daß ein möglicher Mißbrauch der Initiative von der Amtsleitung erkannt wurde.
    Frage 2:
    Auf welcher Rechtsgrundlage sind gegebenenfalls derartige Dienstvorschriften erlassen worden?
    Ergebnis der Untersuchung:
    Die Rechtsgrundlage, von der auszugehen ist, bilden folgende Verträge:
    1. der Deutschlandvertrag, der am 5. Mai 1955 in Kraft getreten ist, mit seinem Artikel 5 Abs. 2;
    2. der Truppenvertrag, der zugleich mit dem Deutschlandvertrag in Kraft getreten ist, in seinem Artikel 4.
    3. Der Truppenvertrag wurde ersetzt durch das NATO-Truppenstatut sowie das Zusatzabkommen dazu, das am 1. Juli 1963 in Kraft getreten ist. Hier ist insbesondere der Artikel 3 des Zusatzabkommens zu berücksichtigen.
    Nach diesen Bestimmungen ist die Ausübung der alliierten Vorbehaltsrechte von einer Gefährdung der Sicherheit der alliierten Truppen abhängig.
    In der Praxis müssen zwei Gruppen von Fällen unterschieden werden:
    1. Fälle, die das alliierte Sicherheitsinteresse, und
    2. Fälle, die nur das deutsche Sicherheitsinteresse berühren.
    Zu 1 ist festzustellen: Nach den von mir genannten Verträgen war in den Fällen, in denen das alliierte Sicherheitsinteresse berührt war, die Mölichkeit der Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachung gegeben. Diese Voraussetzung wurde allerdings in der Praxis sehr weit ausgelegt.
    Zu 2: In den Fällen, in denen nur deutsche Sicherheitsinteressen berührt waren, sind die Ausübung des alliierten Rechts der Post-, Telefon- und Fernschreibüberwachung durch die Alliierten und infolgedessen ihre Inanspruchnahme durch deutsche Behörden weder unmittelbar noch mittelbar zulässig. Die Beweisaufnahme hat gezeigt, daß ernstlich bezweifelt werden muß, ob in allen Fällen, in denen auf deutsche Anregung die alliierten Vorbehaltsrechte ausgeübt wurden, das alliierte Sicherheitsinteresse berührt war. Eine konkrete Nachprüfung der in Frage kommenden Einzelfälle war allerdings, wie sich aus der Beweiserhebung ergibt, nicht möglich.
    Frage 3:
    In welcher Form hat die Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz ,über das Ergebnis ihrer Konsultationen mit den Alliierten auf Grund der abgeschlossenen Verträge unterrichtet?
    Ergebnis der Untersuchung:
    In den Jahren 1955 bis 1958 haben zwischen der Bundesregierung und den Alliierten Konsultationen über den Umfang und die Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte stattgefunden. Das Bundesministerium des Innern hat zu keiner Zeit das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Voraussetzungen der Ausübung der alliierten Vorbehaltsrechte unterrichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinerseits das Innenministerium über diese Voraussetzungen nicht befragt.
    Frage 4:
    Welche Bediensteten des Bundesamtes für
    Verfassungsschutz hatten die Möglichkeit,



    Dorn
    Post-, Telefon- und Fernschreibüberwachung auszulösen?
    Ergebnis zur Untersuchung:
    Es gab keine schriftlichen Anweisungen darüber, wer zur Auslösung einer Post-, Telefon- und Fernschreibüberwachung durch die Alliierten befugt war. In Abteilungsleiter- und Referentenbesprechungen ist mündlich darauf hingewiesen worden — wenn auch nicht regelmäßig und nur in einem Falle aktenkundig —, daß eine solche Initiative nur der Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter einleiten dürfe.
    Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, daß zumindest in der Abteilung IV auch die Referenten und der Leiter der Außenstelle Frankfurt deutsche Initiativen ausgelöst haben.
    Wie schon zu Frage 1 ausgeführt worden ist, ergab ferner die Beweisaufnahme, daß nicht alle Sachbearbeiter, die direkte Verbindung mit den Alliierten hatten, über die mündlichen Anweisungen unterrichtet waren.
    Frage 5:
    Wie war für diese Fälle das Verfahren geregelt? Ergebnis der Untersuchung:
    Eine Dienstvorschrift, die das Verfahren allgemein geregelt hätte, bestand nicht. Lediglich in der Abteilung III bestand eine schriftliche Anweisung vom 29. April 1958 über die registraturmäßige Erfassung, Aufbewahrung und Vernichtung des aus der Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachung angefallenen Materials.
    In der Abteilung IV und auch in der Außenstelle Frankfurt ist das Material sehr unterschiedlich erfaßt, aufbewahrt, behandelt und vernichtet worden. Aktenvorgänge sind in vielen Fällen nicht feststellbar gewesen. Ein geregeltes Verfahren hat es hierfür in der Abteilung IV nicht gegeben.
    Im Mai 1961 haben die britischen Verbündeten verlangt, deutsche Initiativen in Zukunft schriftlich zu begründen. Das ist seit dieser Zeit geschehen, während gegenüber den amerikanischen und französischen Verbündeten bis vor kurzem nur das mündliche Verfahren galt.
    Frage 6:
    Sind bei der Telefon-, Post- und Fernschreibüberwachung nur die vom Bundesamt für Verfassungsschutz für verdächtig gehaltenen Personen unmittelbar überwacht worden oder sind bei Gelegenheit in derartige Überwachungen auch unbeteiligte Personen einbezogen worden?
    Ergebnis der Untersuchung:
    Die Überwachung des Post-, Telefon- oder Fernschreibverkehrs verdächtiger Personen führt zwangsläufig dazu, daß auch Unverdächtige, die in Verbindung mit ihnen stehen, einbezogen werden. Bedenklich ist nur, daß es keine Vorschriften über die Ausscheidung und Vernichtung des über unverdächtige Personen angefallenen Materials gab.
    Frage 7:
    Auf Grund welcher Dienstvorschriften wurde das durch Telefon-, Post- oder Fernschreibüberwachung erlangte Material ausgewertet?
    Ergebnis der Untersuchung:
    Für die Auswertung des oben angeführten Materials gab es im Bundesamt für Verfassungsschutz keine Dienstvorschriften, soweit nicht in den in der Anwort zu Frage 8 aufgeführten Vorschriften Einzelbestimmungen enthalten sind.
    Frage 8:
    Wie waren insbesondere die Schutzvorschriften gegen eine mißbräuchliche Auswertung des Materials?
    Ergebnis der Untersuchung:
    Gegen eine mißbräuchliche Auswertung bestanden folgende Vorschriften:
    1. die Verschlußsachenanweisung für die Bundesbehörden,
    2. die Sicherheitsanweisung für das Bundesamt füi Verfassungsschutz,
    3. die Richtlinien für die Auswertung im politischen Nachrichtendienst vom 20. September 1952,
    4. die Hausverfügung 14/61 betr. die Herstellung von Vervielfältigungen und
    5. die Hausverfügung 4/63 betr. die Aufbewahrung von Verschlußsachen.
    Die Mitarbeiter wurden bei ihrem Eintritt in das Bundesamt für Verfassungsschutz und in zeitlich größeren Abständen über einen Teil dieser Vorschriften belehrt. Es ist aber unbestritten, daß die Gefahr mißbräuchlicher Verwertung bestanden hat, da nicht nur Abteilungsleiter, sondern auch Referenten, Sachbearbeiter und Angehörige der Außenstellen Material von den Alliierten erhielten.
    Die Vorschriften waren zum Teil auch unzureichend, und in der Abteilung IV und in den Außenstellen bestanden keine Dienstvorschriften über die registraturmäßige Behandlung von solchem Material. Darüber hinaus ist mit Sicherheit in der Abteilung IV Material ohne Vernichtungsverhandlung vernichtet worden. Weitere Mißbrauchsmöglichkeiten ergaben sich schließlich daraus, daß die Übernahme und Weitergabe des Materials zum größten Teil ohne Quittungen erfolgte.
    Frage 9:
    Welche Vorschriften gab es über die Unterrichtung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die durch die Auswertung des Materials in Fälle einbezogen worden sind?
    Ergebnis der Untersuchung: Vorschriften darüber gab es nicht.
    Meine Damen und Herren, ich komme dann zu den Schlußfolgerungen.



    Dorn
    1. Der Bundesminister des Innern hat vor und während der Untersuchung schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die sich durch die Untersuchung als notwendig erwiesen.
    So hat der Bundesminister des Innern das Bundesamt für Verfassungsschutz Ende September 1963 mündlich und im Dezember 1963 schriftlich angewiesen, Ersuchen an alliierte Dienststellen zur Einleitung von Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachungen in Zukunft schriftlich zu stellen, wie es gegenüber den britischen Verbündeten seit 1961 notwendig war. Ferner ist festgelegt worden, daß die Anregungen gegenüber den Alliierten lediglich vom Präsidenten oder von dem Vizepräsidenten den Verbündeten zugeleitet werden dürfen. Darüber hinaus sind die Arbeiten an einem deutschen Gesetz zur Ausführung des Art. 10 des Grundgesetzes und zur Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zur Post- und Telefonüberwachung auf Anregung der Kleinen Kommission, der sich der Untersuchungsausschuß anschließt, wieder aufgenommen worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat außerdem um die Jahreswende zahlreiche Vorschriften über die registraturmäßige Erfassung, Aufbewahrung und Vernichtung des aus einer Post-, Telefon- oder Fernschreibüberwachung angefallenen Materials erlassen.
    Die Bundesregierung wird nach Auffassung des Ausschusses prüfen müssen, welche organisatorischen und personellen Konsequenzen sich im Bundesministerium des Innern und im Bundesamt für Verfassungsschutz aus der Untersuchung ergeben.
    Darüber hinaus muß festgestellt werden, daß die Untersuchung ergeben hat, daß die Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und der übrigen Nachrichtendienste auch der ständigen Kontrolle des Deutschen Bundestages bedarf.
    Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nunmehr den Antrag des Untersuchungsausschusses vortragen, der in der letzten Sitzung des Ausschusses einstimmig beschlossen wurde. Der Untersuchungsausschuß bittet das Parlament um Zustimmung zu folgendem Antrag:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    1. Der vom 2. Untersuchungsausschuß vorgelegte Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
    2. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 zu berichten, welche organisatorischen und personellen Maßnahmen auf Grund der Untersuchung vorgenommen worden sind.
    3. Die Bundesregierung wird außerdem ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 Vorschläge über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste vorzulegen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete SchmittVockenhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Schluß der Arbeiten des 2. Untersuchungsausschusses erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor ich zu dem eigentlichen Thema komme.
    Ich möchte zunächst Ihnen, Herr Kollege Dorn, als dem Berichterstatter des Ausschusses für Ihre wertvolle Arbeit danken. Ich danke auch dem Sekretariat des Ausschusses und nicht ;zuletzt Ihnen, meine verehrten Kollegen aller Fraktionen, herzlich für die gute, korrekte und auch menschlich angenehme Zusammenarbeit in diesen Wochen. Wir sind ja in einer solchen Arbeit nicht, wie man schon irrtümlich gemeint hat, hohe Richter, die weit entfernt von der Tageskritik zu richten haben, sondern wir stehen mitten im politischen Leben und müssen tagtäglich in den verschiedenen Formen uns immer wieder in der politischen Auseinandersetzung stellen und tätig werden. Wer die Arbeit von Untersuchungsausschüssen verfolgt, der weiß, daß auch die Mitglieder solcher Ausschüsse oft vor schweren persönlichen Entscheidungen stehen. Wenn es uns gelungen ist, bei aller Schwierigkeit der Materie und bei aller Verschiedenheit der Auffassungen ohne Rücksicht auf Vorurteile einen einstimmigen Bericht vorzulegen, so bin ich überzeugt, daß die deutsche Öffentlichkeit das entsprechend würdigen wird. Wir legen der deutschen Öffentlichkeit einen Bericht vor, und das Parlament sollte dieser deutschen Öffentlichkeit für ihre Anteilnahme sowohl an der Sache als auch an der Arbeit des Untersuchungsausschusses dankbar sein. Ursache dieser Anteilnahme und des lebhaften Interesses war für den überwiegenden Teil der deutschen Öffentlichkeit der Wunsch nach Sicherung unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
    Wir sollten auch den Presseorganen dankbar sein, die die Finger auf die Wunden der festgestellten Mängel unserer rechtsstaatlichen Ordnung gelegt haben, auch wenn ihnen im Hinblick auf die geheime Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Mängel nicht sofort so überschaubar gewesen sind, wie sie heute vor uns liegen.
    Selbstverständlich wurde im Laufe der Untersuchungen auch das eine oder andere überspitzt und überzogen dargestellt, weil nun einmal die Tätigkeit des Amtes geheim ist. Das kann bei aller Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht vorkommen. Fehler dieser Art können korrigiert werden.
    Viel nachteiliger war die Reaktion einer Zeitung — der ich heute nur noch einen Nachruf widmen kann —, die jede Kritik als Majestätsbeleidigung abtun wollte.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Presse, Rundfunk und Fernsehen haben sich hier um das Funktionieren unserer öffentlichen Meinung in unserer rechtsstaatlichen Ordnung mit Erfolg be-



    Schmitt-Vockenhausen
    müht. Wir bejahen diese Kontrollfunktion, die allerdings eine andere ist als die, die das Parlament wahrzunehmen hat.

    (Abg. Dr. Barzel: Billigen Sie die „Panorama"-Sendung?)

    — Herr Kollege Barzel, das ist nicht Gegenstand der Untersuchung.

    (Abg. Dr. Barzel: Aber Sie sprechen allgemein!)

    Lassen Sie mich einiges dazu sagen, wie es eigentlich zu diesem Untersuchungsausschuß gekommen ist. Als „Die Zeit" sich im September 1963 erstmalig über die Abhörpraxis äußerte, hätte die deutsche Öffentlichkeit nicht so empfindlich reagiert, wenn von dem Herrn Bundesinnenminister nicht zunächst alles abgestritten worden wäre. Denn schließlich — und das hat ja auch „Die Zeit" mehrfach zum Ausdruck gebracht — kann sich doch niemand darüber freuen, wenn ein solches Amt monatelang im Blickpunkt der öffentlichen Meinung steht.
    Wenn auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kein geheimer Nachrichtendienst im eigentlichen Sinne des Wortes ist, sondern eine Behörde, so liegt doch nicht nur dem Amt, sondern auch uns allen nichts daran, daß seine Arbeit ständig in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, auch einmal ein Wort der Anerkennung und des Dankes für die Arbeit des Amtes auf zahlreichen Gebieten zu sagen, die erfreulicherweise zu keinen Mängeln und Beanstandungen geführt haben.

    (Beifall im ganzen Haase.)

    Wenn gelegentlich einmal gefragt worden ist, wer denn eigentlich den Verfassungsschutz schütze, so geht diese Frage ins Leere; denn ich habe nirgends in der deutschen Öffentlichkeit ernst zu nehmende Stimmen gehört, die sich grundsätzlich gegen die Arbeit des Bundesamtes richten. Im Gegenteil: es besteht volle Übereinstimmung darüber, wie notwendig und wichtig diese Arbeit für die Ordnung unseres Staates ist.
    Es bleibt die Frage: Mußte denn diese Sache eigentlich zu einer Affäre werden?

    (Zurufe von der Mitte.)

    Leider ist es ja so, daß für Regierungen unangenehme Dinge meist erst dadurch zu Affären werden, daß verantwortliche Minister, wenn Veröffentlichungen erfolgen, zunächst einmal alles bestreiten und dann nach und nach unter dem Druck der Tatsachen neue, rückwärtige Stellungen beziehen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Bundesminister des Innern hat am 9. November 1962 anläßlich der „Spiegel"-Affäre auf die Frage, ob in der Bundesrepublik das Post-und Fernmeldegeheimnis in vollem Umfange gewahrt werde, wörtlich geantwortet: „Ich kann die Frage mit Ja beantworten."
    Am 5. September 1963 — nach dem Bericht in der angesehenen Wochenzeitung „Die Zeit" über die
    Telefonüberwachung — sagte er zunächst, ihm sei nicht das geringste von der Sache bekannt, er werde gegebenenfalls die Schuldigen hinauswerfen. Am 8. September, drei Tage später, nach einer Blitzkonferenz in seinem Heimatort, wurde er schon vorsichtiger. Er meinte damals: Es liegen keine Rechtsverletzungen vor.
    Am 11. September 1963 und am 21. September 1963 hat dann die Bundesregierung nach einem Bericht des Herrn Bundesinnenministers u. a. folgendes erklärt:
    Bei der Untersuchung des Bundesinnenministeriums ist kein Fall festgestellt worden, daß der deutsche Verfassungsschutz die Verbündeten gebeten hat, den Fernsprech- oder Postverkehr bestimmter Personen zu überwachen.
    Diese Erklärung bedrückt mich am meisten. Sie wurde nach einer Kabinettssitzung und nach Ihrem Bericht, Herr Minister, abgegeben. Haben Sie selbst zu diesem Zeitpunkt daran geglaubt? Haben Sie das Kabinett getäuscht? Oder wußte die ganze Bundesregierung um die Tragweite dieser Erklärung? Es ist unverantwortlich, solche Erklärungen abzugeben. Eine Bundesregierung kann sich politisch irren. Sie darf aber Tatbestände nicht falsch wiedergeben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Sie selbst sollte die Folge bedenken, unglaubwürdig zu erscheinen.
    Es gibt eine Reihe widersprüchlicher Erklärungen. Ich habe sie gesammelt und hier. Am 13. September haben Sie, Herr Minister, im Rias gesagt:
    Es ist nicht ein einziger Sachverhalt, der neu wäre. Es wird ,so getan, als ob das neu wäre. Das möchte ich noch einmal in aller Klarheit feststellen.
    Drei Tage später, am 16., haben Sie dann gesagt, daß Sie sich über die Abhörtätigkeit in der Zwischenzeit vergewissern mußten. Also war es doch notwendig, einiges zu prüfen. In dem gleichen Interview haben Sie erklärt, daß alliierte Dienststellen gebeten wurden, ganz allgemein ihre Erkenntnisse zur Aufklärung des Falls unseren Dienststellen zur Verfügung zu stellen. In der Erklärung vom 11. September, veröffentlicht im „Bulletin" vom 13. September, hat der Bundesinnenminister unter Punkt 3 nachdrücklich festgestellt:
    Es ist bisher trotz gründlicher Untersuchung kein einziger Fall festgestellt worden, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Verbündeten gebeten hätte, den Fernsprech- oder Postverkehr bestimmter Personen zu überwachen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)