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    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 16. April 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Hammersen: Ausfuhr von Gebrauchtwagen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 5827 B Hammersen (FDP) 5827 C Fragen des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Übergangsprotokoll zur Änderung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 5827 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Verteuerung auf dem Baumarkt . . . 5827 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Änderung der Bundespflegesatz-Verordnung Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 5828 A Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Maßnahmen gegen die Tollwut . . . 5828 B Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Bundesgesetz zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 5828 D Müller (Erbendorf) (SPD) 5828 D Frage des Abg. Reichmann: Richtlinien für die Aussiedlung, Aufstockung und Althofsanierung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 5829 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 5829 C Frage des Abg. Varelmann: Subventionierung des Verkehrs von schweren Lastzügen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5829 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 5829 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5830 C Frau Haas (CDU/CSU) 5831 A Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 5831 C Frage des Abg. Varelmann: Nachteilige Auswirkungen der Verkehrsentwicklung in Landgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5831 D Varelmann (CDU/CSU) 5832 B Frage des Abg. Varelmann: Auswirkung des Lastwagenverkehrs auf den Eisenbahnverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5832 C Rademacher (FDP) 5832 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausbau des Alandhafens bei Schnackenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5833 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 5833 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 5833 D Frage des Abg. Haage (München) : Namensschilder von Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5834 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5834 B Haage (München) (SPD) . . . . . 5834 D Frage des Abg. Lemmrich: Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken in Bayern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5835 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Planung der Autobahn Heilbronn-Walldorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5835 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5835 D Frage des Abg. Unertl: Schmutzfänger an Personenwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5836 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 5836 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5836 D Hammersen (FDP) 5837 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5837 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5837 D Wellmann (SPD) 5838 A Frage des Abg. Rademacher: Luftverbindung zwischen Hamburg und München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5838 B Rademacher (FDP) 5838 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5838 D Unertl (CDU/CSU) 5838 D Fragen des Abg. Bausch: Lärmbelästigung durch den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Waiblingen und Großheppach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5839 B Dr. Roesch (SPD) 5840 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/2057) Seuffert (SPD) 5840 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5843 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5846 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2058) Kurlbaum (SPD) 5847 D Schmücker, Bundesminister . . . 5850 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 5857 A Gewandt (CDU/CSU) 5858 C Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2059, zu IV/2059, Nachtrag zu IV/2059) Saxowski (SPD) 5859 D Marquardt (SPD) 5860 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5861 A Dr. Conring (CDU/CSU) 5862 B Frau Krappe (SPD) 5862 C Bauknecht (CDU/CSU) 5863 A Neumann (Berlin) (SPD) 5864 B Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2064) Frau Krappe (SPD) 5865 B Frau Dr. Hubert (SPD) 5865 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 5867 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5869 C Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/2061, zu IV/2061) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5870 C Eisenmann (FDP) . . . . . . . . 5872 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 5875 B Drachsler (CDU/CSU) 5878 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 5880 C Adorno (CDU/CSU) . . . . . . 5881 C Rademacher (FDP) . . . . . . 5882 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 5882 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5882 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 III Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2062) Cramer (SPD) . . . . . . . . . 5890 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5892 B Eisenmann (FDP) 5894 B Stücklen, Bundesminister . . . . 5895 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/2067, zu IV/ 2067) 5896 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/2071) Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5896 C Dr. Mende, Bundesminister . . . 5897 B Neumann (Berlin) (SPD) 5897 D Dr. Conring (CDU/CSU) 5898 C Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache IV/2073) Frau Schanzenbach (SPD) 5899 A Liehr (SPD) 5899 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5899 D Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksache IV/2075) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5900 B Dr. Bechert (SPD) 5901 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5902 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . 5903 B Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache IV/2076) 5904 B Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/2080) Schütz, Senator des Landes Berlin . . 5904 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5905 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5905 D Haushaltsgesetz 1964 (Drucksache IV/ 2081) 5906 B Schoettle (SPD) 5906 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 5916 B Dr. Emde (FDP) 5923 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5928 D Erler (SPD) 5932 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5932 A Nächste Sitzung 5932 D Anlagen 5934 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5827 12 3. Sitzung Bonn, den 16. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 122. Sitzung Seite 5804: In Spalte 3 ist unter „Nein" hinter Matthöfer einzufügen: FDP Dr. Kohut Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 12. 5. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Atzenroth 17. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. Birrenbach 17. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Deringer * 16. 4. Dr. Dörinkel 17. 4. Dr. Effertz 17. 4. Ertl 18. 4. Frehsee 20. 4. Gaßmann 17. 4. Hahn (Bielefeld) * 17. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 17. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Illerhaus * 17. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Kalbitzer 17. 4. Kemmer 17. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 4. Kulawig * 16. 4. Kühn 17. 4. Lenz (Bremerhaven) 30. 4. Dr. Löbe 24. 4. Frau Lösche 17. 4. Lücker (München) * 17. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 4. Merten 18. 4. Mertes 17. 4. Metter 30. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 4. Müller (Remscheid) 20. 5. Opitz 16. 4. Peters (Norden) 30. 4. Dr.-Ing. Philipp * 16. 4. Rasner 6. 5. Richarts * 17. 4. Riedel (Frankfurt) 27. 4. Riegel (Göppingen) 24. 4. Ritzel 20. 4. Dr. Seffrin 17. 4. Spitzmüller 17. 4. Dr. Starke 17. 4. Stiller 20. 4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Weber (Georgenau) 17. 4. Wehking 10. 5. Wienand 18. 4. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wullenhaupt 17. 4. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. b) Urlaubsanträge Gscheidle 29. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Müller (Ravensburg) zum Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2058). Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf in der Fassung der Drucksache IV/1700 schließt in Einnahmen mit 19 289 700 DM und in Ausgaben mit 702 722 900 DM ab. Gegenüber dem Haushalt 1963 mit Einnahmen von 19 447 500 DM und Ausgaben von 164 786 300 DM ist die Erhöhung der Ausgaben um 537 936 600 DM recht beachtlich. Im wesentlichen ist dieser ungewöhnliche Zuwachs an Ausgaben darauf zurückzuführen, daß aus dem Haushalt des Finanzministeriums - Einzelplan 60 - Titel für die Energiepolitik auf den Einzelplan 09 - Wirtschaftsministerium - übertragen und neue Maßnahmen aufgenommen wurden. Übertragen wurden: in Millionen DM Tit. 02 963 Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenberg bau mit 67,0 Tit. 02 965 Frachthilfe für Steinkohle mit 92,0 Tit. 02 966 Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen mit 14,8 Übertragen sind also: 173,8 Neu aufgenommen ist: Tit. 02 967 Beihilfe an den deutschen NE-Metallerzbergbau mit 8,0 Tit. 02 968 Anpassungsbeihilfen für Unternehmen der deutschen Erdölgewinnungsindustrie mit 310,0 und Tit. 02 617 Förderung der Luftfahrttechnik mit 21,5 Als neu geplante Förderungsmittel sind somit veranschlagt: 339,5 Neben diesen Beträgen sind die Ausgabeerhöhungen für die drei technisch-wissenschaftlichen Anstalten - die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig, die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und die Bundesanstalt für 5934 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Bodenforschung in Hannover — mit insgesamt 13,7 Mill. DM recht bescheiden. Noch bescheidener sind die Ausgabeerhöhungen um 4,4 Millionen DM, die durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses hinzugefügt wurden. Diese verteilen sich auf in Millionen DM Tit. 02 601 Maßnahmen zur Förderung des Handwerks mit 1,6 Tit. 02 605 Förderung der auf technisch-wirtschaftliche Zwecke gerichteten Forschung mit 2,5 und Tit. 02 610 Maßnahmen zur Förderung des Handels und des Gaststättengewerbes mit 0,3 Neben Einnahmeerhöhungen von 827 500 DM hat der Haushaltsausschuß beachtliche Kürzungen der Ausgaben vorgenommen, so daß als Endergebnis gegenüber der Regierungsvorlage eine Verbesserung dieses Haushalts von 48 584 200 DM festgestellt wurde. Einzelheiten der Beratung enthält die Drucksache IV/2058. Anlage 3 Umdruck 412 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 615 b) — Vergleichende Warenprüfungen — (Drucksache IV/ 1700 Anlage S. 32) wird ein Betrag von 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — In Tit. 622 — Ausgleichsbeträge für Getreide zur Preisverbilligung (Drucksache IV/2059 S. 8) wird der Ansatz von 56 050 000 DM um 75 000 000 DM auf 131 050 000 DM erhöht. Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 413 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Es wird folgender Tit. 625 eingefügt: „Tit. 625 — Verbilligung von ausländischem Brotgetreide für Berlin (West) 1 650 000 DM." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 426 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Vergabe der Mittel aus Kap. 10 02 Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1964") — in a) und b) 1. den Begriff des bäuerlichen Familienbetriebes elastisch zu handhaben und dabei der agrarpolitischen Entwicklung Rechnung zutragen. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1964") — ist in a) und b) 1. folgender fünfter Absatz einzufügen: „Angesichts der derzeitigen Ertragslage der Landwirtschaft kann bei bäuerlichen Familienbetrieben, deren Inhaber ihren Haupterwerb aus Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5935 der Landwirtschaft ziehen, grundsätzlich unterstellt werden, daß ohne Inanspruchnahme dieser Förderungsmittel der hiermit angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg nicht erzielt werden kann. Näheres regeln die Richtlinien." 2. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — In Tit. 626 — Erstattungen und Beihilfen bei der Erzeugung von Kartoffelstärke und von Kartoffeln zur Stärkeherstellung — sind in den Erläuterungen die beiden letzten Sätze durch folgenden Satz zu ersetzen: „Bis zum Erlaß von Bestimmungen über Höhe von Verfahren der Erstattungen und Beihilfen sind die Mittel gesperrt." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Krappe zum Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen Betr.: Druckfehlerberichtigung im Mündlichen Bericht zum Einzelplan 15 (Drucksache IV/2064) Bei Kapitel 15 01 Titel 101 sind bei Besoldungsgruppe A 13 nur 12 — nicht 13 — Planstellen für Regierungsräte usw. bewilligt worden. Bei Besoldungsgruppe A 11 sind nur 12 — nicht 13 — Planstellen für Regierungsamtmänner usw. bewilligt worden. Bei Kapitel 15 03 Titel 101 ist bei Besoldungsgruppe A 16 bei den sieben Stellen für leitende Direktoren und Professoren beim Bundesgesundheitsamt anzufügen: ", davon eine ku in Besoldungsgruppe A 15." Bei Besoldungsgruppe A 15 bei den drei Stellen für Direktoren und Professoren beim Bundesgesundheitsamt ist anzufügen: „davon zwei ku in Besoldungsgruppe A 14." Bei Besoldungsgruppe A 9 lautet der Vermerk: „1 kw am 31. Dezember 1967". Anlage 9 Umdruck 437 Entschließungsantrag der Abgeordneten Adorno, Bauknecht, Maucher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2061). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Trassierung für die nach dem Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 vorgesehene Fernschnellstraße Ulm—Lindau baldmöglichst festzulegen und die hierfür erforderlichen Mittel im kommenden Haushaltsplan einzustellen. Bonn, den 16. April 1964 Adorno Bauknecht Maucher Dr. Artzinger Becker Berberich Maier (Mannheim) Mick Neumann (Allensbach) Oetzel Rauhaus Dr. Reinhard Ruf Dr. Schwörer Dr. Wahl Anlage 10 Umdruck 435 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich .des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2061). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Bestimmungen der Verkehrsnovellen von 1961 genau einzuhalten. In diesen Novellen wurde den Verkehrsträgern Tarifautonomie eingeräumt. Es steht nach den Gesetzesnovellen den Verkehrsträgern frei, Fest- oder Margentarife zu wählen. Bei einer Einigung zwischen den Verkehrsträgern und den Verladerkommissionen soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Bundesverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister nur noch Tarife ablehnen, wenn sie gegen das Allgemeinwohl und gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen. Bonn, den 16. April 1964 Mischnick und Fraktion Anlage i i Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 13 — Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/ 2062). Der Bundestag wolle beschließen: Die Deutsche Bundespost muß in der Lage sein, die ihr durch das Grundgesetz und das Postverwaltungsgesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit, daß 5936 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 eine Erhöhung der Gebühren auf die Dauer nicht ausreicht, die hierfür erforderlichen Finanzmittel sicherzustellen, erwartet der Bundestag von der Bundesregierung, daß sie eine Kommission, die sich aus höchstens sieben Sachverständigen zusammensetzt, beauftragt zu untersuchen, wie die Deutsche Bundespost ihre Aufgaben auf die Dauer in optimaler Weise ohne Defizit erfüllen kann. Die Kommission soll insbesondere prüfen, 1. wie eine grundlegende Verbesserung der Kapitalstruktur bei der Deutschen Bundespost zu erreichen ist; 2. welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen notwendig sind, um einen Ausgleich der Betriebsrechnung herbeizuführen; 3. wie die erforderlichen Investitionen finanziert werden können; 4. wie die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutschen Bundespost den veränderten Verhältnissen angepaßt werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bericht dem Bundestag so schnell wie möglich vorzuleigen. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 414 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 27 — Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2071) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 07 — Einmalige Bewilligungen — In Tit. 711 — Errichtung eines Jugendgästehauses in Berlin — (Drucksache IV/2071 S. 3) wird ein Betrag von 222 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 415 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2073). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familie und Jugend In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache IV/2073 S. 2) wird der Ansatz von 56 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 57 700 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a) (Drucksache IV/1700 Anlage S. 12) wird entsprechend bei „C. Jugendgemeinschaftsleben und Jugendbildung II. Maßnahmen außerhalb der zentralen Jugendverbände 2. Internationale Jugendbegegnung (Internationale Jugendbegegnungen, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste, Betreuung von Kriegsgräbern im Ausland durch Jugendgruppen)" der Ansatz von 2 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 3 700 000 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Liehr Erler und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Schanzenbach zum Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache IV/2073). Im Vorwort zum Einzelplan 29 heißt es: Das Bundesministerium für Familie und Jugend hat die Aufgabe, den Lebensnotwendigkeiten der Familie und Jugend in der modernen Gesellschafts- und Staatsordnung Geltung zu verschaffen. Es ist an der Durchführung des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 6 des Grundgesetzes maßgeblich beteiligt. Das heißt, das Ministerium hat Initiativen zu entwickeln und die familienpolitischen Belange zu koordinieren. Wenn man die Gesetzgebung der vergangenen Jahre betrachtet, dann ist festzustellen, daß die Regierung und das Ministerium weder die Einsicht noch den Willen zu einer modernen Familienpolitik hat. Familienpolitik bedeutet mehr als wirtschaftliche Hilfe für kinderreiche Familien. Gewiß ist das ein wichtiger Punkt; denn die kinderreichen Familien gehören zu den ärmsten in unserem Lande. Aber in einer Familienpolitik, die unserer Zeit gerecht werden will, muß auch den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden. Die Regierung hat es bisher versäumt, bereits vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse politisch zu verwerten und gesellschaftliche Erscheinungen, die für das Zusammenleben unseres Volkes von großer Bedeutung sind, erforschen und klären zu lassen. Die Regierung tut so, als ob in der Familie Maßnahmen und Auffassungen, die vor Jahrzehnten Gültigkeit hatten, auch heute noch zu vertreten wären. Wenn der Herr Bundeskanzler in einer kürzlich gehaltenen Rede im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld von einer Enthumanisierung der Sozialpolitik spricht, so zeigt das und zeigen andere Ausführungen von ihm deutlich, daß Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5937 der Bundeskanzler die familienpolitischen Probleme in der modernen Industriegesellschaft noch nicht begriffen hat und von gesellschaftspolitischen Vorstellungen ausgeht, die der Vergangenheit angehören. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die den Unterschied zwischen der Großfamilie in der vorindustriellen Gesellschaft — in der eine Einheit von Arbeits- und Lebenswelt gegeben war — und der heutigen Kleinfamilie, die in ihren Funktionen ausgehöhlt worden ist, nachweisen. Aber in der Politik der Regierung ist die notwendige Anpassung bisher nicht vollzogen worden. Der entscheidende Wandel von der Groß- zur Kleinfamilie ist vollzogen worden durch die Folgen der Industrialisierung, den Wandel von der Produktionsgemeinschaft zur Konsumgemeinschaft, durch die Emanzipation der Frau, durch den Verlust der Gemeinsamkeit in Sippe, Dorf, Brauchtum, durch die Völkerwanderung vom Land in die industriellen Ballungsgebiete und durch die Auflösung noch bestehender Gemeinsamkeiten durch die große Völkerwanderung der beiden Weltkriege. Professor Wurzbacher schreibt in seinem Buch „Leitbilder gegenwärtigen deutschen Familienlebens": Der Strukturwandel hat die Familie schweren Belastungen ausgesetzt, besonders durch die Schwächung der wirtschaftlichen Kraft und durch die Trennung von Lebens- und Arbeitsstätte. Dadurch ist auch die erzieherische Leistung der Familie wesentlich vermindert worden, während die Anforderungen, die die Schule und der Beruf stellen, erheblich gestiegen sind. Das Rad der Entwicklung kann nicht mehr zurückgedreht werden. Wir müssen uns mit dieser Entwicklung abfinden, die heutige Situation erkennen und die richtige Form für eine moderne Familienpolitik finden. Obwohl sich die Bundesregierung seit 1953 ein Familienministerium zugelegt hat, das die Regierung in familienpolitischen Fragen beraten und auf die Gesetzgebung Einfluß nehmen soll, ist von da her ein Tätigwerden im Sinne einer modernen Familienpolitik kaum spürbar geworden. Herr Dr. Wuermeling gab sich Mühe, den kinderreichen Familien zu helfen, aber er hat sich — selbst in der Legislaturperiode, in der die CDU/CSU die absolute Mehrheit hatte — nicht durchgesetzt. Und wenn er nun in der letzten Zeit in der Fragestunde den FDP-Finanzminister attackiert, dann scheint mir das nicht die richtige Adresse zu sein; denn die Richtlinien der Politik bestimmt der Kanzler, und die Mehrheit im Kabinett hat die CDU/CSU. Der neue Familienminister hat weder im Parlament noch im zuständigen Ausschuß vorgetragen, wie er die Familienpolitik weiterentwickeln will. Die Beschäftigung mit dem deutsch-französischen Jugendwerk ist kein Ersatz für eine vernünftige, aufgeschlossene Familienpolitik. Wie wenig Bedeutung diesem Ministerium beigemessen wird, zeigt schon die Ausstattung des Etats. Wenn die Familie in der modernen Industriegesellschaft ihre Aufgabe als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft erfüllen soll, dann müssen ihr mehr Hilfen gegeben werden als bisher, ohne die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zu untergraben. Wir sind der Meinung, daß die geordnete Familie die beste Grundlage für eine gesunde körperliche, sittliche und geistige Entwicklung des Kindes ist und daß die mütterliche Liebe und Sorge für die Entfaltung des Kleinkindes unentbehrlich ist. Mittelpunkt aller familienpolitischen Maßnahmen sollte sein, daß keine Mutter, die kleine Kinder hat, aus wirtschaftlicher Not gezwungen ist, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Den erwerbstätigen Frauen wird immer wieder der Vorwurf gemacht, daß sie arbeiten, um sich Luxus leisten zu können. Wie wenig lebensnah solche Vorwürfe sind, beweist eine Denkschrift des Bundesfamilienministers, aus der hervorgeht, daß das Bruttoeinkommen von Mehrkinderfamilien in der Bundesrepublik so aussieht, daß von allen Lohnsteuerpflichtigen etwa 20 bis 25 % bis zu 400 DM, mehr als 30 % unter 450 DM, etwa 50 % unter 500 DM verdienen. Es ist bedauerlich, daß etwa ein Viertel aller Mehrkinderfamilien am Rande. des Existenzminimums leben müssen. Nach einer Erhebung vom Juni/Juli 1959 tragen erwerbstätige Mütter zum Familieneinkommen bei: 3 % der erwerbstätigen Mütter etwa 25 % 72 % der erwerbstätigen Mütter etwa 25 bis 50 % 23 % der erwerbstätigen Mütter etwa 50 bis 75 % 2 % der erwerbstätigen Mütter über 75 %. Eine Repräsentativ-Erhebung, die das Deutsche Industrie-Institut durchführte, hat ergeben, daß von den verheirateten kinderlosen Frauen 30 % erwerbstätig sind. Von den verheirateten Frauen mit Kindern waren es ebenfalls 30 %. Von den Witwen und geschiedenen Frauen mit Kindern waren 33 % erwerbstätig. Die Zahl der verheirateten Frauen aller sozialen Schichten auf dem Arbeitsmarkt nimmt von Jahr zu Jahr mehr zu. In allen Industrieländern ist diese Tatsache zu verzeichnen, sie kommt gewissermaßen einer stillen Revolution gleich. 1950 hatten 51,8%, 1957 hatten 62 % der verheirateten weiblichen Erwerbstätigen Kinder. In den europäischen Ländern liegt der Anteil der verheirateten Frauen an der Zahl der weiblichen Arbeitskräfte zwischen 38 und 42 %. Der prozentuale Anteil der erwerbstätigen Mütter steigt stärker als der der verheirateten Frauen. Daraus müssen sich für die Gesellschaft Konsequenzen ergeben. Denn Praxis und Statistik beweisen, daß die meisten Mütter arbeiten, weil das Einkommen des Familienvaters nicht ausreicht. In die Familienprobleme einbezogen sind neben den kinderreichen Familien die Halbfamilien, die alleinstehenden Frauen und die älteren Mitbürger. Sie alle sind angesprochen, wenn es um Familienfragen geht. Wo aber hat die Regierung oder das Ministerium sich der Probleme der mehr als 2 Millionen alleinstehender Frauen angenommen? Selbst die 1,2 Millionen Kriegerwitwen wurden fast ein Jahrzehnt. nur mit einer recht kärglichen Rente versorgt, von 5938 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 ihrer gesellschaftlichen Situation ist kaum Kenntnis genommen worden. Wir hoffen, daß uns die von der SPD geforderte Untersuchung über Stellung der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft Klarheit bringt über die Verhältnisse, unter denen in unserer Zeit die Familien, aber auch die alleinstehenden Frauen leben müssen. Wie hart dieses Leben ist, beweist die Tatsache der hohen Zahl von zu früh invalide gewordenen erwerbstätigen Frauen. Auch die Berichte des Müttergenesungswerks reden eine nicht zu überhörende Sprache über den schlechten Gesundheitszustand vieler Mütter. Dort heißt es z. B.: Die Zahl dieser Frauen, die während der Schwangerschaft erkranken, die schon vor der Geburt ihres Kindes am Ende ihrer Kräfte sind, die sich nachher nicht mehr erholen können, nimmt erschreckend zu. Obwohl dies der Regierung und dem Gesundheitsministerium bekannt sein muß und sie auch wissen, daß unser Land eine viel zu hohe Mütter- und Säuglingssterblichkeit hat, sind keine gesetzgeberischen Maßnahmen durchgeführt worden, die hier Abhilfe schaffen. Noch nicht einmal die von der SPD 1962 eingebrachte Novelle zum Mütterschutzgesetz ist verabschiedet worden. Selbst die im diesjährigen Etat vorgesehene. Erhöhung zur Verbesserung der Mutterschaftshilfe auf 340 Millionen DM ist auf 155 Millionen DM reduziert worden. Das heißt, daß in diesem Jahr keine Verbesserung der Mutterschaftshilfe durchgeführt wird. Wir sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, den Familien zu helfen. Was bisher von der Regierung und den sie tragenden Parteien auf der Bundesebene erfolgt ist, kommt diesem Auftrag viel zu wenig nach. Durch die mangelnde Familienpolitik ist in unserer Gesellschaft ein fast familienfeindliches Klima entstanden. So haben es Familien mit Kindern besonders schwer bei der Suche nach einer Wohnung. Fast niemand will Kinder im Hause haben. Auch sonst erfahren es Eltern immer wieder, daß Kinder in der Öffentlichkeit als Last empfunden werden. Die Einstellung zu Kindern ist in unserem Land bei weitem nicht so freundlich wie in Nachbarländern. Die Politik der Bundesregierung war eben nicht dazu angetan, ein familienfreundliches Klima zu schaffen. Gelegentliche Reden eines Familienministers reichen dazu nicht aus. Wenn die Familie ihre Aufgabe erfüllen soll, dann braucht sie sozialpolitische und familienergänzende Hilfen. Entscheidend ist ein besseres Kindergeld. Daß wir die unzureichendsten Kindergeldgesetze in der EWG haben, ist hier bekannt. Wenn wir den jungen Familien eine entscheidende Hilfe geben wollen, muß Kindergeld für alle Kinder angestrebt werden. Wir wissen, daß das nicht auf einmal zu erreichen ist. Aber diese Lösung müßte zielstrebig angegangen werden. Die Bedürftigkeitsprüfung, die in der Festlegung der Einkommensgrenze liegt, ist für d ie Familien mit den 1,3 Millionen Zweitkindern entwürdigend und bringt wirtschaftliche Unsicherheit in diese Familien. Familienpolitik darf nicht in den Bereich der Fürsorge verwiesen werden. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik, und darum müssen bei der Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Einkommensgrenzen und Bedürftigkeitsprüfungen verschwinden. Neben der Gewährung des Kindergeldes sind Ausbildungsbeihilfen für Kinder erforderlich. Schon lange warten wir auf eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Bis jetzt liegt nichts Entsprechendes vor, obwohl die bisher vom Bund gewährten Mittel für Ausbildungsbeihilfen z. B. im Bundesversorgungsgesetz sowie im Lastenausgleichs- und Heimkehrergesetz erheblich zurückgehen, weil die Anspruchsberechtigten aus diesen Gesetzen herauswachsen. Der von der SPD vor zwei Jahren eingebrachte Entwurf über Ausbildungsförderung ist bisher im zuständigen Ausschuß noch nicht behandelt worden. Wie wenig familienfreundlich unsere Wohnungspolitik ist, das müssen kinderreiche und minderbemittelte Familien immer wieder erfahren. Sie den Spielregeln der freien Marktwirtschaft zu überlassen, bedeutet eine Benachteiligung. Die Gesetzgebung über die Mietbeihilfen reicht für diese Familien nicht aus. Die kinderreichen Familien werden in besonders hohem Maße von Mietkündigungen betroffen. Wenn auch der Bund für die Schaffung von Erziehungseinrichtungen nicht zuständig ist, so möchte ich doch erwähnen, daß auch von hier aus Länder und Gemeinden ermuntert werden sollten, mehr Kindergärten, Kindertagesheime und Kinderspielplätze zu schaffen. Bei der großen Frauenerwerbsarbeit ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze viel zu gering. Es gehört zu den vordringlichen Aufgaben — auch wenn sie kostspielig sind —, Einrichtungen zu schaffen, die in Ergänzung zur Familie den Kindern und Jugendlichen als gute pädagogische Stätten dienen. Dazu gehören aber auch Maßnahmen, die dazu führen, daß mehr pädagogische und pflegerische Kräfte zur Verfügung stehen; denn es ist bekannt, daß es überall an Pflege- und Erziehungspersonal fehlt. Das Gesetz über das freiwillige soziale Jahr wird keine spürbare Hilfe bringen. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte. Um die nicht besetzten Stellen aufzufüllen, müssen große Anstrengungen gemacht und außergewöhnliche Mittel eingesetzt werden. Der Regierung hat aber bisher jede Vorstellung gefehlt, wie sie ihren Teil zur Behebung der Notlage beitragen kann. In der Gesundheitspolitik hat die Regierung zum Teil eine geradezu familienfeindliche Haltung entwickelt. Denn eine Beteiligung an den Kosten für Arzt, Arznei und Krankenhaus bedeutet eine Verminderung des Einkommens, die in den Familien mit Kindern deutlich spürbar würde. Es besteht die Gefahr, daß diese Beteiligung sich nachteilig auf den Gesundheitszustand der Kinder und Mütter auswirken würde. Wir halten die Förderung von Familienferienstätten für eine gute Sache. Um so mehr bedauern wir, daß der früher im Etat vorgesehene Betrag gekürzt worden ist. Über die Lebenssituation der älteren Mitbürger ist erst kürzlich in diesem Hause gesprochen wor- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5939 den. Auch hierzu kann man zusammenfassend sagen, daß die Regierung sich um dieses Problem zuwenig bemüht hat. Wir können nur hoffen, daß auf den Antrag der SPD hin die notwendigen Untersuchungen angestellt werden, die in der Auswertung zu den dringendsten gesetzgeberischen Maßnahmen führen. Wir stellen in dieser Etatberatung fest, daß die Regierung ihre Aufgabe den Familien gegenüber völlig unzureichend erfüllt hat. Auch dem zuständigen Minister ist es nicht gelungen, den Lebensnotwendigkeiten der Familie in der modernen Gesellschaft und Staatsordnung Geltung zu verschaffen. Wir werden uns bei der Abstimmung über Einzelplan 29 der Stimme enthalten. Anlage 15 Umdruck 416 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen IV/1700 Anlage , IV/2075) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine wissenschaftliche Forschung 1. In Tit. 600 — Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft - (Drucksache IV/1700 Anlage S. 21) wird der Ansatz von 250 000 000 DM um 27 818 000 DM auf 277 818 000 DM erhöht. In Absatz 5 der Erläuterungen wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 35 085 000 DM auf 85 085 000 DM erhöht. In den Erläuterungen werden folgende Absätze gestrichen: „Außerdem ist vorgesehen, daß der Bund sich an der Errichtung der geplanten neuen wissenschaftlichen Hochschulen in Bremen und Regensburg nach Richtlinien beteiligt, die der Billigung des Haushaltsausschusses bedürfen." „Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." 2. Es wird ein Leertitel 601 — Zusätzliche Förderung für den Neubau wissenschaftlicher Hochschulen — eingefügt. Die Erläuterungen werden wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 601 Der Bund beteiligt sich an der Errichtung neuer wissenschaftlicher Hochschulen nach Richtlinien, die der Bewilligung des Haushaltsausschusses bedürfen. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Zu Kap. 31 03 — Bewilligungen für die Atomkernenergieforschung und -nutzung 3. In Tit. 600 — Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung im Bereich der Kernforschung — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) wird der Ansatz von 2 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 3 500 000 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 16 0 Umdruck 423 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: kw- und ku-Vermerke bei Personaltiteln in den Einzelplänen des Bundeshaushaltsplans 1964. Der Bundestag wolle beschließen: „kw- und ku-Vermerke bei Personaltiteln, die nach dem Bundeshaushaltsplan 1963 mit Ablauf des Rechnungsjahres 1963 wirksam werden, für die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1964 jedoch eine Verlängerung über den 31. Dezember 1963 hinaus vorgesehen ist, werden erst am 31. Dezember 1964 wirksam. Die Befugnisse des Haushaltsausschusses gemäß § 13 HG 1964 bleiben hiervon unberührt." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Vogel Mischnick und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Schoettle Dr. Emde Erler und Fraktion Anlage 17 Umdruck 423 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Sämtliche Einzelpläne. Der Bundestag wolle zu den Titeln 101 und 104 aller Einzelpläne beschließen: Bei kw- und ku-Vermerken, die mit dem Ablauf des Jahres 1963 wirksam werden, für die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1964 jedoch eine Verlängerung über den 31. Dezember 1964 hinaus vorgesehen ist, ist anstelle der Jahreszahl 1963 zu setzen die Jahreszahl 1964. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Conring Mischnick und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Schoettle Dr. Emde Erler und Fraktion 5940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Anlage 18 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Schoettle zum Haushaltsgesetz 1964 (Drucksache IV/2081). Betr.: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964; hier: Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage (Drucksache IV/1700) durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses. Zu § 1 Die Gesamtabschlußsumme ist mit 60 345 900 000 DM gegenüber dem Regierungsentwurf gleich geblieben. Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses haben jedoch zu einer Verschiebung der Abschlußzahlen des ordentlichen und des außerordentlichen Haushalts geführt. Der ordentliche Haushalt schließt nunmehr ab mit 58 094 397 500 DM (Regierungsentwurf 58 194 625 000 DM). Der außerordentliche Haushalt schließt nunmehr ab mit 2 251 502 500 DM (Regierungsentwurf 2 151 275 000 DM). Zu §5 Der bisher verwendete Begriff „Verwaltungsakte" hat bei Anwendung des § 45 b RHO zu Auslegungsschwierigkeiten geführt. Es ist deshalb eine Klarstellung durch künftige Verwendung des Begriffs „Handlungen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" erforderlich. Zu §§ 8 und 9 a Der Haushaltsausgleich 1964 kann nur durch Veranschlagung einer globalen Minderausgabe im ordentlichen Haushalt erreicht werden. Infolge der einschneidenden gezielten Kürzungen — namentlich im Zusammenhang mit der Kriegsopferversorgung — ist kaum damit zu rechnen, daß die globale Minderausgabe allein durch Bewirtschaftungsmaßnahmen erzielt werden kann. Es muß deshalb durch globale Kürzung im Haushaltsgesetz sichergestellt werden, daß die Minderausgabe auch tatsächlich erreicht wird. Dazu sind vorgesehen eine teilweise Umwandlung der aus konjunkturpolitischen Gründen im Regierungsentwurf vorgesehenen 20 v. H.-Bausperre in eine Kürzung sowie eine allgemeine Kürzung der übrigen nicht auf Rechtsverpflichtungen beruhenden Ansätze des ordentlichen Haushalts. Bei den Bauausgaben erscheint im Rahmen der 20 v. H.-Sperre eine Kürzung in Höhe von 10 v. H. vertretbar, zumal dies auch den konjunkturpolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Bei den übrigen, nicht durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ansätzen dürfte eine Kürzung um 5 v. H. ausreichen. Bei Durchführung dieser Maßnahmen und bei Annahme eines begrenzten Minderbedarfs im Personalbereich ist zu erwarten, daß die veranschlagte Minderausgabe erreicht wird. Zu § 11 Die Änderungen bei den Bestimmungen über gegenseitige und einseitige Deckungsfähigkeiten beruhen auf Beschlüssen des Haushaltsausschusses zu verschiedenen Einzelplänen. Zu § 13 In der Regierungsvorlage ist die Ermächtigung des Haushaltsausschusses dahin beschränkt, Planstellen nur auf Grund neuer Aufgaben zu schaffen oder umzuwandeln. Im Interesse einer beschleunigten Verabschiedung des Haushalts ist vorgesehen, die Personalanforderungen des Haushaltsentwurfs 1964 erst im Anschluß an die dritte Lesung zu beraten. Deshalb ist eine entsprechende Erweiterung der Ermächtigung notwendig. Zu § 22 Abs. 2 Zum Ausgleich der restlichen Deckungslücke, die durch die Festsetzung der Bundesanteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 39 v. H. entstanden ist, mußte u. a. auch eine erhöhte Kreditaufnahme vorgesehen werden. Dadurch ändern sich zwangsläufig die im Regierungsentwurf vorgesehenen Ermächtigungsbeträge. Zu § 23 Abs. 1 Nr. 5 Die Ergänzung des § 23 Abs. 1 durch die Nr. 5 entspricht einem Vorschlag des Ausschusses für Entwicklungshilfe. Diese Garantiemöglichkeit soll die Finanzierung der Kapitalhilfe an Entwicklungsländer erleichtern. Der Haushaltsausschuß hat die vorgeschlagene Bestimmung dahingehend ergänzt, daß die aufgenommenen Mittel nur für die Finanzierung solcher Vorhaben Verwendung finden dürfen, für die auf Grund der Bindungsermächtigungen des Haushaltsplanes Finanzierungszusagen erteilt sind. Zu § 30 Abs. 1 In Abs. 1 des Regierungsentwurfs ist die Ermächtigung vorgesehen, eine Stelle außerhalb der Bundesverwaltung vertraglich mit der Finanzierung von Verpflichtungen zur Förderung der Entwicklungsländer zu beauftragen. Nach dem mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau abzuschließenden Generalvertrag über die Finanzierung der Entwicklungshilfe war zunächst in Aussicht genommen, die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5941 Annuitäten (Tilgung und Zinsen) für die von der Kreditanstalt aufzunehmenden Mittel dem Bund in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei diesem Verfahren hätte die Beschaffung der Mittel durch die Kreditanstalt als mittelbare Kreditaufnahme des Bundes angesehen werden können. Deshalb enthält § 30 Abs. 1 des Regierungsentwurfs vorsorglich eine Kreditaufnahmeermächtigung. Nach der nunmehr vorgesehenen Regelung soll die Kreditanstalt die Annuitäten für die von ihr beschafften Mittel in erster Linie aus den Tilgungs- und Zinsrückflüssen der von ihr gewährten Darlehen aufbringen, während der Bund im wesentlichen nur Zinszuschüsse zahlt. Tilgungsbeträge kommen nur vorübergehend in Betracht, soweit dies wegen unterschiedlicher Laufzeit bei den aufgenommenen und bei den als Darlehen wieder herausgegebenen Mitteln zum Saldenausgleich erforderlich wird. Dafür ist eine Kreditaufnahmeermächtigung im Haushaltsgesetz nicht erforderlich. Abs. 1 kann daher entfallen. Zu § 31 a Im Nachtragshaushaltsgesetz 1963 ist eine Ermächtigung vorgesehen, zur Erfüllung des Devisenhilfeabkommens mit Großbritannien Leistungen vor Empfang der Gegenleistung zu erbringen und mangels ausreichender Leistungsverpflichtungen notfalls Geldbeträge in Großbritannien anzulegen (z. B. durch Ankauf von Schatzwechseln). Von dieser Möglichkeit muß unter Umständen auch im Rechnungsjahr 1964 Gebrauch gemacht werden. Deshalb ist die Ermächtigung auch in das Haushaltsgesetz 1964 aufzunehmen. Die Verpflichtungen, die dem Bund im Rahmen des Devisenhilfeabkommens auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe erwachsen können, werden möglicherweise eine Erweiterung der bei Kap. A 23 02 Tit. 570 ausgebrachten Kreditermächtigung für bilaterale Kapitalhilfe — bis zu 115 Millionen DM — erforderlich machen. Es ist deshalb eine entsprechende Ermächtigung vorzusehen. Anlage 19 Umdruck 418 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Haushaltsgesetz 1964 (Drucksachen IV/1700, IV/2081). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden in Satz 2 nach den Worten „Steigerung der Wirtschaftskraft (Kapitel 60 02 Titel 571)" die Worte „Baumaßnahmen für Schulbauten im Zonengrenzgebiet" eingefügt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 20 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Ausgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 21 Umdruck 436 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — wird in Absatz 1 nach den Sätzen 2 und 3 folgender Satz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn. die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 22 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, ein Abrüstungsamt zu errichten. 5942 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Das Amt hat die Aufgabe, die vielfältigen Probleme, die sich aus den Zusammenhängen zwischen militärischer Sicherheit, außenpolitischen Fragen, Wirtschaftsproblemen und technologischer Entwicklung und den verschiedenen Möglichkeiten der Abrüstung, der Rüstungsbegrenzung und der Rüstungskontrolle ergeben, laufend zu untersuchen. Es soll der Bundesregierung die Beurteilung der Vorschläge anderer Länder auf dem Gebiet der Abrüstung und der Rüstungskontrolle erleichtern und deutsche Vorschläge auf dem genannten Gebiet entwickeln. Das Amt bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Einrichtungen der Bundesregierung und der vorhandenen oder zu diesem Zweck auch neu zu schaffenden unabhängigen Forschungseinrichtungen. Es untersteht der Verantwortung der Bundesregierung. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 23 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages sobald wie möglich eine Neufassung der Richtlinien für Stipendien und Darlehen nach dem Honnefer Modell vorzulegen, die folgende Änderungen vorsieht: 1. Der Förderungsmeßbetrag wird auf 350 DM im Monat angehoben. 2. Die Förderung wird während der ersten drei Fachsemester auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt. 3. Für Studenten, die über den zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erlangt haben, wird auf einen Beitrag der Unterhaltspflichtigen zur Dekkung des Förderungsbedarfs verzichtet. 4. Die Darlehensförderung wird entsprechend den bis zum 31. März 1964 geltenden Richtlinien wieder in die Endsemester gelegt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 24 Umdruck 431 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, Drucksache IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. bei allen Gesetzen, die sich mit dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Notstandsplanung befassen, die bisherigen Begriffe durch die Bezeichnungen „Zivilverteidigungsmaßnahmen" und „Zivilschutz" zu ersetzen, 2. das Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz und den Bundesluftschutzverband entsprechend umzubenennen. Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 25 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Abgeordneten Drachsler, Dr. Starke, Dr. Stecker, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Einzelplan 35 Kap. 35 11 a den Tit. 960 alsbald wieder in der Höhe anzusetzen, daß das nach Artikel 57 Abs. 4 Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vereinbarte Militärstraßennetz voll ausgebaut wird. Die Kürzung im Haushaltsjahr 1964 beeinträchtigt den Ausbau dieses in den Randgebieten der Übungsplätze dem schweren Verkehr der Militärfahrzeuge dienenden Straßennetzes empfindlich. Die Bundesregierung möge in Zusammenarbeit mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die zur Verfügung gestellten Gelder rechtzeitig an die Baulastträger verteilt und dadurch planmäßig verbaut werden können. Bonn, den 14. April 1964 Drachsler Dr. Stecker Schlee Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Brese Ehnes Dr. Götz Dr. Knorr Lang (München) Lemmrich Lermer Maucher Dr. Ramminger Stooss Sühler Unertl Wagner Weinzierl Wendelborn Wieninger Dr. Winter Ziegler Dr. Starke Kreitmeyer Anlage 26 Umdruck 432 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Not- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5943 standsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. eine unabhängige Sachverständigenkommission für ,die Untersuchung der Aufgaben und Möglichkeiten der Zivilverteidigung einzusetzen; 2. eine zeitliche Planung für den Bau von öffentlichen und privaten Schutzräumen vorzulegen; 3. eine Überprüfung der Kostenaufstellung und der Vorschläge für die Finanzierung für die baulichen Zivilschutzmaßnahmen und den Selbstschutz vorzunehmen. Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 26 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt), Frau Strobel, Junghans, Kurlbaum, Lange (Essen), Porzner und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Haushaltsgesetz 1964 (Drucksachen IV/1700, IV/2081). Der Bundestag wolle beschließen: Die 'Bundesregierung wird aufgefordert, ) dem Bundestag eine Ubersicht über alle Haushaltsmittel des Bundes vorzulegen, die im Haushaltsplan 1964 für Zwecke der Verbraucheraufklärung und Verbraucherförderung bereitgestellt sind. Bonn, den 14. April 1964 Frau 'Beyer (Frankfurt) Frau Strobel Junghans Kurlbaum Lange (Essen) Porzner Erler und Fraktion Anlage 28 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Müller (Aachen-Land) zu dem Entschließungsantrag Umdruck 421 In Einzelplan 35 hat der Haushaltsausschuß 12 Millionen DM insgesamt gekürzt; davon entfielen 5 Millionen DM auf Tit. 960 in Kap. 11 a. Speziell diese Kürzung war nötig zur Deckung der 381 Millionen DM 'für die Kriegsopferversorgung. Wir wissen, der Einsatz dieser Mittel konzentriert sich weitgehend auf bestimmte Bezirke der Bundesrepublik, besonders in Süddeutschland. Wir haben daher in Vorjahren erlebt, wie unser Haushaltsausschußkollege Dr. Aigner mit viel Energie, Ausdauer und Geschick den Ansatz von ursprünglich 5 Millionen DM auf die — immerhin stattliche — Höhe von 35 Millionen DM hinaufgeboxt hat mit dem Erfolg, daß wir mit dem Ausbau des Straßennetzes für den schweren Verkehr der ausländischen Streitkräfte ein gutes Stück weitergekommen sind. Bei der zweiten Beratung hat unser Kollege Aigner mit seinem Änderungsantrag auf Umdruck 409 versucht, den alten Mittelansatz wielder zu erreichen. Der Antrag wurde abgelehnt. Eine gewisse Abhilfe in kommenden Haushaltsjahren soll durch den vorliegenden Entschließungsantrag erfolgen. Als Berichterstatter für Iden 'Einzelplan 35 bitte ich um Überweisung an den Verteidigungsausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung. Anlage 29 Schriftliche Begründung des Abgeorneten Drachsler zu dem Entschließungsantrag Umdruck 421. Mit Umdruck 421 lege ich einen Entschließungsantrag zu dem Einzelplan 35 vor, der eigentlich seinem Charakter nach dem Haushalt der Verteidigung gleichzusetzen ist. Über diesen Einzelplan wurde bei Haushaltsberatungen nie debattiert. Ich würde auch heute nicht dazu sprechen, wenn es nicht notwendig wäre, auf die schädlichen Folgen der Behandlung der Tit. 960 und 322 hinzuweisen. Die empfindlichen Kürzungen wirken sich für die Abwicklung der notwendigen Schadensregulierungen und Straßenbauten sehr verhängnisvoll aus. Bei dem Tit. 960 handelt es sich um jene Finanzmittel, die für den verstärkten Ausbau von Wegen, Straßen und Brükken in den Randgebieten der Übungsplätze vorgesehen sind. Durch die Technisierung der übenden Truppen in den Randgebieten dieser Übungsplätze werden die Manöverschäden namentlich bei schlechtem Wetter immer größer, so daß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Bau eines Straßennetzes be grüßt werden kann. Nach Art. 57 Abs. 4 b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut wurde zwischen der 'Bundesregierung und den Entsenderstaaten der Bau eines solchen Straßennetzes für den Verkehr von schweren Militärfahrzeugen vereinbart. Dadurch werden die laufenden Manöverschäden an dem Straßennetz dieser Gebiete durch den verstärkten Ausbau aufgefangen. Es ist dankbar anzuerkennen, daß die Bundesregierung sowohl in den vergangenen Jahren als auch jetzt bemüht ist, in den Randgebieten der Übungsplätze das Notwendige zu veranlassen. Die Bevölkerung im Gebiete der Übungsplätze Soltau-Lüneburg — Sennelager — Münsterlager — Münsingen — Willflecken — Heuberg — Grafenwöhr und Hohenfels weiß es zu danken, daß die Bundesregierung ihr durch ihre Maßnahmen, die im Einzelplan 35 vorgesehen sind, große materielle und psychologische Lasten abnimmt. Oft müssen die Abgeordneten dieser Gebiete bittere Klagen darüber hören, daß die Manöverschäden kaum mehr zu ertragen sind. Manche Bauern tragen sich in der Tat mit dem Gedanken, aus diesen Gebieten abzuwandern, weil sie sich oft fragen, ob es sich überhaupt noch lohne, die Felder zu bestellen, wenn bei Manövern oft ohne Rück- 5944 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Sicht auf die Saaten und Fruchtäcker Schäden verursacht werden, die durch eine langjährige Schadensregelung mit Geld allein nicht abgegolten werden können. Was hilft es einem Landwirt, wenn er für seinen Klee oder andere Grünfutteräcker vielleicht nach einem Jahr eine Entschädigung erhält, wenn er inzwischen keine Möglichkeit hat, für sein Vieh Futterersatz zu besorgen? Wer versteht nicht die Verbitterung einer Bäuerin, deren Mann dadurch ums Leben kommt, daß durch einen sehr tieffliegenden Hubschrauber die Pferde scheuen und er dadurch tödlich verunglückt! Die hinterbliebene Witwe erhielt die Kosten für das Begräbnis, jede weitere Schadensregelung wurde abgelehnt. Das sind nur einige Fälle, aus denen hervorgeht, mit welcher Geduld die Bevölkerung dieser Gebiete stellvertretend für das ganze deutsche Volk große Verteidigungslasten trägt. Bis zu dem Jahre 1961 ist unter dem Tit. 960 für diesen verstärkten Straßenbau sehr vieles geleistet worden. Erst als in den Jahren 1961/62 aus unerfindlichen Gründen ein sogenanntes Schlußprogramm aufgestellt wurde, kam der bisher gut funktionierende systematische Ausbau ins Wanken. Von seiten der Gemeinden und Kreise wurde gegen ein solches Schlußprogramm protestiert, da ein solches nicht akzeptabel ist, solange es in der Manövertätigkeit kein Ende gibt. Man hat sich dann auf ein Ausbauprogramm geeinigt. Dieses wurde nach jahrelangen zeitraubenden Vorarbeiten mit den US-Stellen in Heidelberg beraten, die ihrerseits wiederum nicht jede in der Planung schon fertiggestellte Straße anerkannten. Als nun diese anfänglichen Schwierigkeiten und die Kinderkrankheiten eines solchen umfassenden Programms überwunden waren, sollte der systematische Ausbau der Straßen einsetzen. Nun aber kam die Kürzung im Zuge des Haushalts 1964, so daß wiederum eine bedauerliche Unterbrechung eintritt. Der Sinn meines Antrages ist es, die Bundesregierung darauf aufmerksam zu machen, daß diese Kürzungen für die kommenden Jahre nicht „versteinern" dürfen, sondern daß dieser Tit. 960 wieder in jener Höhe angesetzt werden muß, der den Ausbau des Militärstraßennetzes garantiert. Neben der Zurverfügungstellung der Gelder aber ist es auch nötig, daß das Verfahren der Mittelzuweisung reformiert wird. In dem Getriebe zwischen Bund, Ländern und Bezirksregierungen ist sehr viel Sand, der eine Abwicklung in der Kürze eines Haushaltsjahres fast unmöglich macht. Die Bundesregierung sollte daher die Länder auffordern, für eine raschere und unbürokratischere Verkraftung dieser Gelder zu sorgen. In einigen Fällen haben sich bei der Durchführung der Bauten verständlicherweise Kostenüberschreitungen ergeben. Dafür muß das Bundesfinanzministerium nachträglich Mittel genehmigen. Solange diese Mittel nicht genehmigt sind, können wiederum Haushaltsmittel nicht verausgabt werden. Dadurch sind namentlich im Landkreis Amberg und Neumarkt mehrere Maßnahmen im Jahre 1963 nicht zur Durchführung gekommen. Der vorliegende Entschließungsantrag ersucht die Bundesregierung, in Zukunft der Bedeutung dieses Haushaltstitels mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um auch dieses Aufgabengebiet unserer bundesdeutschen Verteidigung zu erfüllen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 16. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Arendt (Wattenscheid) (Drucksache IV/2139 Fragen V/2, V/3 und V/4) *): Zu welchem Ergebnis hat das von der Bundesregierung am 7. Oktober 1963 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl eingebrachte sogenannte Übergangsprotokoll zur Änderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geführt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem in Frage V/2 genannten Übergangsprotokoll gemachten Änderungsvorschläge aufrechtzuerhalten und ihre diesbezüglichen Pläne weiterzuverfolgen? Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, ein Übergangsprotokoll zur Änderung des Montanvertrages vorzulegen, anstatt das von der Hohen Behörde vorgelegte Protokoll zur Grundlage einer Diskussion im Ministerrat zu machen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zur Frage 1: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Übergangsprotokolls zum Montanunionvertrag sollte einen Weg aufzeigen, den bei der Anwendung des Vertrages wegen der veränderten Situation des Energiemarktes aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen. Der Entwurf ist am 7. Oktober 1963 im Ministerrat in Luxemburg diskutiert und dem Koordinierungsausschuß, der die Ministerratssitzungen vorbereitet, zur weiteren Bearbeitung überwiesen worden. Zu einer erneuten Erörterung im Ministerrat ist es noch nicht gekommen, weil abgewartet werden sollte, ob die Bemühungen um die Herbeiführung einer gemeinsamen Energiepolitik im Rahmen der europäischen Gemeinschaften zu einem Erfolg führen würde, der dann ohnehin Änderungen des Vertrages hätte notwendig machen können. Zur Frage 2: Die Schwierigkeiten, die zur Vorlage des Entwurfs des Übergangsprotokolls geführt haben, bestehen nach wie vor. Schon bei seiner Vorlage in Luxemburg hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß es ihr primär nicht darum gehe, die Schwierigkeiten unbedingt in der Form des Übergangsprotokolls behoben zu sehen, sondern daß es in erster Linie darauf ankomme, die Schwierigkeiten überhaupt zu beseitigen. Sie sei bereit, jeden Weg zu diskutieren, der einen Ansatzpunkt hierfür biete. An dieser Auffassung wird nach wie vor festgehalten. Zur Frage 3: Die Hohe Behörde hat im April 1963 ein Dokument vorgelegt, das als Entwurf eines Zusatzabkommens zum Montanvertrag bezeichnet war. Dieses Dokument hat die Hohe Behörde jedoch nicht als eigenen selbständigen Vorschlag eingebracht; sie wollte damit vielmehr lediglich die rechtlichen Konsequenzen demonstrieren, die sich für den Montanvertrag ergeben würden, falls eine Vereinbarung über die materiellen Vorschläge der drei europäischen Exekutiven zur gemeinsamen Energiepolitik *) ,Siehe 123. Sitzung Seite 5827 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5945 zustande käme. Da sich zwischen den Sechs Einigkeit über diese materiellen Vorschläge bislang nicht erzielen ließ, war auch kein Raum für eine Diskussion im Ministerrat über die etwaigen rechtlichen Konsequenzen einer derartigen Vereinbarung. Es handelt sich bei den in Ihrer Frage angesprochenen Papieren also um zwei verschiedene Dinge: Der deutsche Entwurf wollte in der Form eines konkreten Vorschlages einen Weg zur Überbrückung der aktuell aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Anwendung des Vertrages aufzeigen; die Hohe Behörde wollte demgegenüber lediglich die rechtlichen Konsequenzen demonstrieren, die sich bei Zustandekommen eines materiellen Beschlusses zur gemeinsamen Energiepolitik ergeben würden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Drucksache IV/2139 Frage V/5) *) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die neuerliche Verteuerung auf dem Baumarkt zu ergreifen, insbesondere gegen die Forderung der Bauhandwerker, die an Stelle des ausgehandelten Tariflohnes ein Vielfaches an Garantielöhnen verlangen und damit die Baupreise auf eine für viele wichtige und ernsthafte Vorhaben unerträgliche Höhe treiben? Die Bundesregierung hat sich zur Entspannung des Baumarktes und zur Stabilisierung der Baupreise im Wirtschaftsbericht 1964 klar geäußert. Sie ist entschlossen, die an dieser Stelle herausgestellten Maßnahmen zur Vermehrung des Angebots an Bauleistungen und zur Einschränkung der Nachfrage nach Bauleistungen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der Baupreisindex für Wohngebäude für das Bundesgebiet (ohne Berlin) im Februar 1964 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 1963 um 4,3 v. H. und gegenüber dem November 1963 um 0,4 v. H. erhöht. Der Rückgang beim Zuwachs des Baupreisindex ergibt sich aus einem Vergleich der entsprechenden Zahlen des Vorjahres. Zwischen Februar 1963 und Februar 1962 stieg der Index um 7,5 v. H. und zwischen Februar 1963 und November 1962 um 0,7 v. H. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Allerdings ergeben sich jetzt zusätzliche Kosten insbesondere durch die am 1. April in Kraft getretene Lohnerhöhung um 9,2 v. H. (einschließlich des Lohnausgleichs in Höhe von 2,4 v. H. für Arbeitszeitverkürzung) . Garantielöhne, so wie sie gewöhnlich erörtert werden, sind in der tarifpolitischen Praxis der Bundesrepublik nicht bekannt. Es gibt sie in den Vereinigten Staaten etwa in der Automobilindustrie, wo den Arbeitnehmern ein Mindestjahresverdienst garantiert wird. Ich nehme an, daß Sie in erster Linie an die Effektivlöhne gedacht haben, die vielfach auf Grund persönlicher Absprache zwischen *) Siehe 123. Sitzung Seite 5827 Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Tariflöhnen liegen. Die Bundesregierung kann nur geringen Einfluß auf diese Entwicklung nehmen; diese ist weitgehend Ausdruck der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der bereits eingetretenen starken Tariflohnerhöhungen ist es wirtschaftspolitisch sehr erwünscht, wenn nicht noch darüber hinausgehende Effektivlohnerhöhungen von den Betrieben vorgenommen bzw. gewährt würden. Die Bundesregierung würde es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn die zum 1. Oktober 1964 vorgesehene Arbeitszeitverkürzung in der Bauwirtschaft von 42 auf 41 Stunden, die wiederum eine Lohnerhöhung von 21/2 bedeuten wird, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden könnte, um einer Verringerung des Angebots an Bauleistungen entgegen zu wirken. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2139 Frage IX/13): Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, die Eisenbahnstrecke Mainz (bzw. Bingerbrück/Bingen) — Bad Kreuznach — Kaiserslautern, die für die Fernverbindungen von Bonn, Frankfurt und Mainz nach Saarbrücken, Metz und Paris von wesentlicher Bedeutung ist, zu elektrifizieren? Wie mir die Deutsche Bundesbahn zu dieser Frage mitteilt, beabsichtigt sie in nächster Zeit nicht, die Eisenbahnstrecke Mainz bzw. Bingerbrück/Bingen — Bad Kreuznach — Kaiserlautern, die sogenannte Alsenzbahn, auf elektrischen Zugbetrieb umzustellen, weil nach ihren Untersuchungen die derzeitige Streckenbelastung eine derartige Investition nicht rechtfertigt. Der Hauptvorteil einer elektrischen Zugförderung, nämlich hohe Streckengeschwindigkeiten, kann bei dieser Strecke deshalb nicht zum Tragen kommen, da die Linienführung der genannten Strecke nur Höchstgeschwindigkeiten bis zu 80 km/h zuläßt. Die Deutsche Bundesbahn prüft dagegen, ob durch den Einsatz von Diesellokomotiven der Baureihe V 200 zwischen Frankfurt/Main bzw. Bingerbrück und Kaiserslautern für die vier auf dieser Strecke liegenden Schnellzugpaare gegenüber dem derzeitigen Dampfbetrieb eine Fahrzeitverkürzung erreichbar ist. Bei positivem Ergebnis will sie ab Sommerfahrplan 1965 diese Züge in den genannten Relationen auf Dieseltraktion umstellen. Für den übrigen Eisenbahnverkehr ist ein Ersatz der Dampflokomotiven durch Diesellokomotiven erst später möglich. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lautenschlager (Drucksache IV/2139 Frage IX/14) : 5946 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Was hat das Bundesverkehrsministerium veranlaßt, die bereits zugesagten Mittel für die Verbreiterung der beiden Straßenbrücken im Zuge der B 20 im Ortsteil Janahof im Süden der Stadt Cham (Opf.) nicht zu bewilligen? Die beiden Straßenbrücken im Zuge der B 20 im Ortsteil Janahof im Süden der Stadt Cham in der Oberpfalz, die sich in schlechtem Bauzustand befinden, sollen instandgesetzt werden. Die Bundeswehr hat gefordert, die Brücken aus diesem Anlaß so zu verstärken, daß sie auch für militärische Schwerfahrzeuge tragfähig sind. Beide Brücken liegen in einem Abschnitt, der nach Fertigstellung der geplanten Umgehungsstraße im Zuge der B 20/ B 85 aus dem Netz der Bundesfernstraßen ausgeschieden wird. Da voraussichtlich aber die Verwirklichung dieses Bauvorhabens dieser Umgehungsstraße erst im Rahmen des 3. Vierjahresplanes (1967-1970) erfolgen kann, ist eine Verstärkung der Brücken für den allgemeinen Verkehr notwendig. Es kommt daher auf eine Kostenteilung heraus, über die noch verhandelt wird. Der von der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern aufgestellte Bauentwurf enthält dazu einen Vorschlag für die Aufteilung der Baukosten zwischen den Einzelplänen 12 und 14 des Bundeshaushalts. Der Vorschlag hat aber leider nicht die Zustimmung des Herrn Bundesministers der Verteidigung gefunden, weil er nach seiner Auffassung der Interessenlage des zivilen und militärischen Verkehrs nicht gerecht wird. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist deshalb erneut beauftragt worden, die Kostenteilung unter gebührender Berücksichtigung der zivilen und militärischen Verkehrsbedürfnisse zu überprüfen und einen neuen Vorschlag für die Aufteilung der Kosten zu machen. Sobald der Bericht hierüber vorliegt und die Kostenteilung von den beteiligten Bundesressorts anerkannt ist, werden die Haushaltsmittel im Straßenbauhaushalt für die Baudurchführung bewilligt werden können. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lautenschlager (Drucksache IV/2139 Frage IX/15) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, dem Land Bayern für die unvorhergesehene Kostenbeteiligung an dem Brückenbau über die Warme Pastritz an der deutsch-tschechischen Grenze bei Furth (im Wald) am Ende der Bundesstraße 20 Sondermittel in Höhe von voraussichtlich 500 000 DM zuzuweisen? Für die Finanzierung der in die Straßenbaulast des Bundes fallenden Ausbaumaßnahmen am künftigen Grenzübergang im Zuge der Bundesstraße 20 bei Furth im Wald sind bereits in erforderlicher Höhe Haushaltsmittel bereitgestellt worden, und es steht zu erwarten, daß die weiteren Vorbereitungen und der Bau selbst einen raschen Fortgang nehmen werden. Eine Finanzierung durch Bayern war von Anfang an nicht vorgesehen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2139 Frage IX/16) : Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, für alle Personenkraftwagen generell die Mitnahme von Feuerlöschern anzuordnen, damit bei Verkehrsunfällen, die zu Bränden führen, unmittelbare Hilfe durch andere Verkehrsteilnehmer möglich ist? Es wurde wiederholt geprüft, ob das Mitführen von Feuerlöschern in allen Kraftfahrzeugen vorgeschrieben werden soll. Sicherlich kann das Risiko von Brandschäden durch Ausstattung aller Fahrzeuge mit Feuerlöschern verringert werden. Es ist aber leider zweifelhaft, ob die gesetzliche Ermächtigung in § 6 Straßenverkehrsgesetz dem Bundesminister für Verkehr die Befugnis gibt, vorzuschreiben, daß alle Kraftfahrzeuge mit Feuerlöschern ausgerüstet sein müssen. Für gewisse Arten von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Omnibusse und für Kraftfahrzeuge mit leicht entzündlichen Ladungen, trifft das zu; für diese Fahrzeuge besteht auch lange die Verpflichtung, Feuerlöscher mitzuführen. Ich glaube, daß — falls die gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann — die Sicherheit des Straßenverkehrs es rechtfertigen würde, für alle Personenkraftwagen die Verpflichtung zum Mitführen von Feuerlöschern vorzuschreiben. Allerdings kann das nur für inländische Fahrzeuge geschehen. Dazu würde natürlich bei dem derzeitigen Stand der Technik der Zwang zu einer regelmäßigen Überprüfung und Nachfüllung der Feuerlöscher, die nur von besonders ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden kann, in Fristen von etwa 1 bis 11/2 Jahren gehören. Persönlich halte ich diese zusätzliche Belastung der Besitzer von Personenkraftwagen bei der Zunahme von Kraftfahrzeugbränden nach. Zusammenstößen aller Art zur Vermeidung von Todesfällen und schweren gesundheitlichen Schäden für durchaus vertretbar. Dieses Problem scheint mir von noch größerer Bedeutung als die Frage des Vorschreibens von Schmutzfängern. Die Entscheidung, ob eine solche gesetzliche Regelung vorbereitet werden soll, liegt bei den Bundesministern für Arbeit und für Verkehr. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2139 Frage IX/17): Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, daß die durch den wachsenden Betrieb bzw. durch die Signalanlagen der Schiffe immer größer werdende Lärmbelästigung für die an den Rheinufern wohnende Bevölkerung, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen, auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird? Ab 1. Juli 1957 ist auf meine Veranlassung in allen Rheinuferstaaten und Belgien durch Rechtsverordnung die höchstzulässige Lautstärke der Fahrgeräusche der Rheinschiffe auf 82 Phon, gemessen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5947 in einem seitlichen Abstand von 25 m von der Bordwand, festgesetzt worden. Die Einhaltung dieses Wertes wird bei der regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge durch die Schiffsuntersuchungskommissionen überprüft. Die Untersuchung der ausländischen Fahrzeuge liegt bei den Schiffahrtsbehörden der Heimatländer dieser Schiffe. Die laufende Überwachung der fahrenden — somit auch der ausländischen — Schiffe wird darüber hinaus im Einvernehmen mit den zuständigen Länderministerien von der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein durchgeführt. Beanstandungen der ausländischen Schiffe werden den Regierungen der Heimatländer mitgeteilt. Auf Grund dieser Maßnahmen zur Lärmbekämpfung in der Rheinschiffahrt sind in den vergangenen Jahren bereits gewisse Erfolge erzielt worden. Im Jahre 1963 haben 98 % der untersuchten deutschen Fahrzeuge den Vorschriften genügt. Schallsignale werden nur in bestimmten Gefahrensituationen abgegeben. Sie sind zur Regelung des Schiffsverkehrs bei Nebel und unsichtigem Wetter unentbehrlich. Die Mindestlautstärke der Schallsignale ist auf 130 Phon in 1 m Entfernung vom Gerät festgelegt. Die Höhe dieses Schallpegels erklärt sich aus der Notwendigkeit, die im Steuerstand der Schiffe gemessenen Lautstärken von 10 bis 100 Phon zu übertönen. Es ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, alle Möglichkeiten zur Dämpfung der Geräusche der Binnenschiffe auszuschöpfen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2139 Frage IX/18) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, die Bemühungen der Wirtschaft und der kommunalen Verwaltungen aus dem unteren Naheraum zu unterstützen, die eine Elektrifizierung der Bundesbahnlinie durch das Alsenztal mit dem Ziel anstreben, eine Verbesserung der Verbindung zum pfälzischen Wirtschaftsraum zu erreichen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat festgestellt, daß die Bahnstrecke Bingen/Bingerbrück—Bad Kreuznach—Kaiserslautern, die sogenannte Alsenzbahn, eine Streckenbelastung aufweist, die es zur Zeit nicht rechtfertigen würde, die hohen Kosten zu investieren, die eine Elektrifizierung verursachen würden. Zudem könnte der Hauptvorteil des elektrischen Zugbetriebs, nämlich hohe Streckengeschwindigkeiten, wegen der Linienführung nicht ausgenutzt werden, da diese nur eine Geschwindigkeit bis zu 80 km/h erlaubt. Ich schließe mich dieser Meinung an und bin weiterhin der Ansicht, daß eine Verbesserung der Eisenbahnverbindungen im unteren Nahetal nicht allein durch eine Elektrifizierung, sondern auch durch eine Verdieselung erreicht werden kann. Die Deutsche Bundesbahn prüft z. Z., ob die vier auf dieser Strecke liegenden Schnellzugpaare durch Bespannung mit Diesellokomotiven der Baureihe V 200 beschleunigt werden können. Bei positivem Ergebnis würden diese Züge ab Sommerfahrplan 1965 mit V 200 befördert werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 15. April 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Haas (Drucksache IV/2139 Frage IX/19) Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob nicht durch Einbau von stärkeren Motoren in langsam fahrende Kraftwagen deren Fahrgeschwindigkeit erhöht und damit die Unfallgefahr beim Überholen verringert werden könnte? Ihrer Anregung ist bereits entsprochen. Anläßlich der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Verordnung vom 21. März 1956 wurde in § 35 für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse, für Sattelkraftfahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung sowie für Lastkraftwagen- und Kraftomnibuszügen eine Motorleistung von mindestens 6 PS je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorgeschrieben. Auch bei den derzeitigen internationalen Beratungen wird von mir eine einheitliche europäische Regelung, die ebenfalls 6 PS/t vorschreibt, angestrebt. Leider weicht die Auffassung der anderen EWG-Staaten von der unsrigen ab, offenbar weil die dortige Industrie und die Benutzer von Lkw die Mehrkosten scheuen. Die Motorleistung von 6 PS je t läßt bei einer Steigung von 4% eine Geschwindigkeit der Lastzüge von etwa 21,6 km/h zu. Bei 7 PS je t könnte bei 4 % Steigung die Geschwindigkeit 25 km/h erreichen. Daraus folgt, daß natürlich trotz weiterer Steigung der PS-Zahl je t des zulässigen Gesamtgewichts die auf Autobahnen auch bei Steigungen gewünschte Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h für schwere Lastzüge und Sattelschlepper wirtschaftlich unerreichbar ist. Das war für uns die Veranlassung bei Steigungen an den Autobahnen Kriechspuren für Lkw anzubauen. Das Netz der Kriechspuren soll in den kommenden Jahren — auch für steilere Gefällstrecken — weiter ausgebaut werden. Dazu kommen die Überholverbote für Lkw in Steigungen, die allerdings seitens der Länder örtlich anzuordnen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2139 Frage IX/20) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie bereit ist, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wiederbelebung des Schienenverkehrs zwischen Dannenberg—Lüchow und LüchowLübbow dahingehend auf die Bundesbahndirektion einzuwirken, daß die obengenannten Strecken der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH — hinter der die Osthannoversche Eisenbahn steht — zur Betriebsführung im Güter- und Personenverkehr übergeben werden. 5948 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Ich habe mich bereits vor 3 Jahren aufgrund verschiedener Anregungen mit der von Ihnen angeschnittenen Frage beschäftigt, die ich jetzt nochmals überprüft habe. Aber die damals festgestellten Gegebenheiten liegen nach der eingeholten Auskunft der Deutschen Bundesbahn auch heute noch vor. Nichtbundeseigene Eisenbahnen unterstehen nach dem Grundgesetz bekanntlich der Zuständigkeit der Länder. Der Betrieb der nichtbundeseigenen Nebenbahn Lüchow–Schmarsau wird von der nichtbundeseigenen Osthannoverschen Eisenbahn AG. geführt. Deren Personalbestand und Betriebsmittel lassen die zusätzliche Betriebsübernahme auf der Bundesbahnstrecke Dannenberg–Lüchow–Lübbow leider nicht zu. Erhebliche zusätzliche Investitionen sind ferner deshalb notwendig, weil die Gleise für den Reiseverkehr wieder hergerichtet werden müssen. Zur Übernahme dieser hohen Kosten ist weder die Deutsche Bundesbahn noch die Privatbahn bereit. Meine Einwirkung auf die beiden Eisenbahnen haben deshalb keinen Erfolg gehabt. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Lücke vom 9. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spies (Drucksache IV/2139 Fragen XI/1 und XI/2) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß jede Kündigung eines Hauptmietverhältnisses gleichzeitig schriftlich der unteren Verwaltungsbehörde angezeigt werden muß und daß von dieser Anzeige die Rechtswirksamkeit der Kündigung abhängig gemacht wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit einer Rechtsverordnung nach Frage XI/1 reale Zahlen über erfolgte Kündigungen zustande kämen und die Gemeinden rechtzeitig wüßten, was hinsichtlich der Unterbringung auf sie zukommt, und sich mancher Vermieter eine Kündigung besser überlegen würde? Ich darf im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz folgendes erwidern: Zunächst muß beachtet werden, daß bisher eine Ermächtigung fehlt, die der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, die Gültigkeit der Kündigung von der Anzeige an eine Verwaltungsbehörde abhängig zu machen. Wenn die Bundesregierung mithin eine Rechtsverordnung mit dem hier angesprochenen Inhalt erlassen wollte, müßten vorher die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Die Frage, ob eine entsprechende Ermächtigung erbeten werden sollte, erfordert eine sorgfältige Abwägung des Für und Wider. Die Frage 2 gibt dazu einige Anhaltspunkte. Ich darf daher ihre Beantwortung vorwegnehmen. Zu 2: Die Anordnung einer schriftlichen Anzeige für jede Kündigung eines Hauptmietverhältnisses würde sicherlich die Möglichkeit geben, zuverlässige Zahlen über erfolgte Kündigungen zu gewinnen. Im Augenblick wird das Fehlen solcher Zahlen als Mangel empfunden, weil das Bedürfnis besteht, die Auswirkungen richtig zu beurteilen, die sich aus dem stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft ergeben. Ich bin überzeugt, daß zuverlässige Zahlen, wenn sie mir jetzt zur Verfügung stünden, zur allgemeinen Beruhigung beitragen könnten. Indessen wird sich ein derartiger Vorschlag nicht kurzfristig verwirklichen lassen. Nicht nur die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens (Erteilung der Ermächtigung und Veröffentlichung einer Rechtsverordnung) ist in Rechnung zu stellen, sondern auch das Einspielen der Maßnahme. Erfahrungsgemäß vergeht eine beträchtliche Zeit, bis die Verpflichtungen allgemein bekannt sind und befolgt werden und bis die Zahlen aufgearbeitet und verwertet sind. Die Zahlen werden somit in der wichtigen Übergangszeit nicht mehr zur Verfügung stehen und, da die Anzeigepflicht erst nach dem Inkrafttreten der Vorschrift wirksam werden kann, auch die in der kritischsten Periode erfolgten Kündigungen nicht erfassen. Das dürfte ihren Wert erheblich beeinträchtigen. Es ist außerdem zu bedenken, daß die Zahl der Kündigungen nichts über einen echten Wohnungsbedarf besagt. Nicht alle Kündigungen führen tatsächlich zur Beendigung des Mietverhältnisses. Ich darf an die Fälle erinnern, in denen Kündigungen lediglich mit dem Ziel ausgesprochen werden, Vertragsänderungen, insbesondere Mieterhöhungen zu erreichen, oder in denen der Mieter der Kündigung nach § 556 a BGB widerspricht und die Fortsetzung des Mietverhältnisses erreicht. Die Kündigung besagt zudem nichts darüber, ob der Vermieter einen Mieterwechsel anstrebt oder die Wohnung anderweitig verwenden will. Für eine zutreffende Beurteilung des Wohnungsbedarfs wären die Zahlen mithin nur sehr beschränkt verwertbar. Eine laufende statistische Feststellung der Zahl der Kündigungen auch nach Ablauf der Übergangszeit bringt daher keinen wesentlichen Nutzen. Auch bei den Gemeinden wird man aus der bloßen Zahl der Kündigungen aus den bereits erwähnten Gründen keine zuverlässigen Schlüsse darüber ziehen können, wie groß der Unterbringungsbedarf ist. Es ist naturgemäß in erster Linie Sache der betroffenen Mieter, sofern sie nicht in der Lage sind, sich selbst eine neue Wohnung zu beschaffen, von sich aus rechtzeitig an die zuständigen Stellen der Gemeinden heranzutreten. Die Gemeinden werden in der Regel hierfür geeignete Stellen bestimmen. Zum Beispiel hat der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlaß vom 9. 10. 1963 (Min.Bl. Nordrh.Westf. S. 1752) die Gemeinden ausdrücklich auf ihre Aufgaben hingewiesen, die sich auf diesem Gebiet ergeben. Den Gemeinden werden durch freiwillige Meldungen der Mieter bessere Grundlagen für die zu treffenden Maßnahmen zur Verfügung stehen als durch globale Feststellung aller Kündigungen. Das gilt vor allem dann, wenn die Übergangsschwierigkeiten überwunden sind und sich ein funktionierender Wohnungsmarkt herangebildet hat. Ob manche Vermieter sich die Kündigung besser überlegen würden, scheint mir zweifelhaft. Wenn der Vermieter Anlaß zu einer Kündigung sieht, wird er sich in der Regel durch die bloße Anzeigepflicht nicht hindern lassen. Ich glaube insbesondere kaum, daß diejenigen Vermieter, die nicht bereit sind, Rücksicht auf die Verhältnisse ihrer Mieter zu nehmen — bei denen also eine Einwirkung wünschens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5949 wert wäre, die sie zur Mäßigung veranlaßt —, sich dadurch in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen. Zu 1: Auf Grund dieser Erwägungen komme ich daher zu der folgenden sachlichen Beantwortung Ihrer Frage 1: Dem erwarteten Nutzen, der danach nicht hoch veranschlagt werden kann, muß der Verwaltungsaufwand gegenübergestellt werden, der erforderlich ist, um solche Anzeigen entgegenzunehmen und auszuwerten. Besonderen Bedenken würde es zudem begegnen, wenn die Rechtswirksamkeit der Kündigung von der Anzeige abhängig gemacht werden sollte. Der Mieter könnte in diesem Fall nicht erkennen, ob die Kündigung, die er erhalten hat, wirksam geworden ist. Er müßte sich erst bei der für die Anzeigen zuständigen Stelle erkundigen. Durch die Beantwortung solcher Anfragen würde weiterer Verwaltungsaufwand bei diesen Stellen entstehen. Auch rechtstechnisch wäre eine solche Maßnahme nicht bedenkenfrei. Die den Nachteilen gegenüberzustellenden Vorteile erscheinen mir nicht groß genug, so daß ich es für besser halte, auf eine Anzeigepflicht für Kündigungen zu verzichten. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schornstein vom 14. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Haas (Drucksache IV/2139 Fragen XI/3 und XI/4) : Ich frage die Bundesregierung, ob der soziale Wohnungsbau nicht dadurch wirksamer gestaltet werden könnte, daß junge Familien, deren Ernährer einen gesicherten Arbeitsplatz haben, die gleichen Vergünstigungen aus öffentlichen Mitteln bekommen wie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere die „Neue Heimat". Im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues stehen die Vergünstigungen für förderungsfähige Bauvorhaben allen Bauherren in gleicher Weise zu, insbesondere wird nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz kein Unterschied gemacht, ob es sich um private Bauherren oder Wohnungsunternehmen — sei es gemeinnützige oder freie Wohnungsunternehmen — handelt. Für die Einhaltung der Förderungsvorränge ist dies in § 26 des II. WoBauG ausdrücklich bestimmt. Für junge Familien, die selbst bauen wollen, werden öffentliche Mittel bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen also unter den gleichen Bedingungen gewährt wie für Wohnungsunternehmen. Der Bau von Familienheimen genießt dabei den Vorrang vor dem Bau von Mietwohnungen; die Durchschnittssätze für öffentliche Baudarlehen zum Bau von Familienheimen sind um mindestens 10 v. H. höher zu bemessen als die Durchschnittssätze zum Bau von Mietwohnungen. Im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, die eine verstärkte Förderung der Eigentumsbildung zum Ziele hat, sollen die Vergünstigungen für Eigentumsmaßnahmen, in erster Linie also für Einzelbauherren noch verbessert werden. Ferner besteht im Rahmen der vom Bundeswohnungsminister eingeleiteten Aktion „Junge Familie" die Möglichkeit, jungen Familien zur Förderung der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau Zinszuschüsse zu gewähren, um Darlehen bis zum Betrage von 4000,— DM, die sie am Kapitalmarkt aufnehmen, zu verbilligen. Auch werden Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare gewährt, die diesen nach Maßgabe der Erläuterungen zu Titel 545 des Haushaltsplans des Bundeswohnungsministers u. a. dann gewährt werden können, wenn diese zur Erlangung einer Wohnung einen Finanzierungsbeitrag leisten müssen. Die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues ist jedoch Sache der Länder. Der Bund hat auf die Bewilligung öffentlicher Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Einzelfalle keinen Einfluß. Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß in der bevorstehenden Novelle zum Wohnungsbaugesetz die Bestimmungen über die Anerkennung von Eigenheimen alleinstehender Personen als Familienheime dahingehend geändert werden, daß auch die Personen, für die ein Alleinstehender sorgt oder auf die er angewiesen ist, als Familienmitglieder gezählt werden? Antwort: Die Förderung des Baues von Familienheimen dient, wie schon der Name sagt, der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Familie. Nach dem II. Wohnungsbaugesetz sind Familienheime solche Eigenheime oder Kleinsiedlungen, die nach Grundriß und Größe dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie als Heim zu dienen. Der Begriff „Familie" setzt dabei wenigstens zwei Personen voraus, die in einem Verwandtschafts- bzw. Angehörigenverhältnis zueinander stehen. Die für die Förderung von Familienheimen vorgesehenen Vergünstigungen kommen daher allen Personen zugute, zu deren Haushalt im Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens 'wenigstens ein Angehöriger gehört. Eine spätere Verminderung der Personenzahl bis auf eine Person hat dabei grundsätzlich keine nachteiligen Folgen. Damit bleibt die Familienheimeigenschaft insbesondere in allen Fällen bestehen, in denen das Familienheim etwa nach Tod des Ehegatten oder nach Verheiratung oder Wégzug der Kinder nur noch von einem Familienmitglied bewohnt wird. Soweit es sich um den Bau von Eigenheimen durch alleinstehende Personen handelt, erscheint eine Ausdehnung auf solche Fälle, in denen ein Alleinstehender in der Haushaltsführung von einer anderen Person betreut wird — z. B. der Junggeselle mit Haushälterin — nicht gerechtfertigt. Die Einbeziehung solcher Betreuungs- und Pflegepersonen würde auch dem Familienbegriff in seinem natürlichen Gehalt widersprechen. Alleinstehende Personen sind jedoch vom Bau eines Eigenheimes und den dafür bestehenden Förderungsmöglichkeiten (Gewährung öffentlicher Mittel, Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen usw.) nicht ausgeschlossen. Sie können beim Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen auch diese Vergünstigun- 5950 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 gen in Anspruch nehmen. Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des II. Wohnungsbaugesetzes ist im übrigen beabsichtigt, die bisher nur für Familienheime bestehende Möglichkeit der Ablösung öffentlicher Mittel mit einem Schuldnachlaß auch auf Eigenheime, die nicht Familienheime sind, auszudehnen. Insofern wird also eine gewisse Gleichstellung hinsichtlich dieser Vergünstigungen erreicht. Anlage 42 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 8. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache IV/2139 Fragen XIII/1 und XIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Impfungen gegen die Tollwut 6 Injektionen erforderlich sind, welche für die Betroffenen vielfach eine große gesundheitliche Belastung darstellen? Die Tollwutimpfung für Menschen ist keine übliche vorbeugende Schutzimpfung, sondern die einzig wirksame Behandlung von Personen, die von tollwutverdächtigen Tieren gebissen worden sind. Das im Impfstoff enthaltene inaktivierte Tollwutvirus bewirkt die Bildung von spezifischen Antikörpern. Diese Wirkung wird durch mehrere einzelne Injektionen, die an aufeinanderfolgenden Tagen gegeben werden, gesteigert. Das in Deutschland benutzte und wegen seine guten Verträglichkeit bewährte Hempt-Verfahren besteht aus 6 Einzelimpfungen und einer wichtigen Auffrischungsinjektion nach 4 Wochen. Die in USA üblichen Impfstoffe werden in 14 Injektionen verabfolgt. Mit inaktiviertem. Impfstoff ist mittels einer Gabe keine ausreichende Immunität zu erzielen. „Lebend"-Impfstoffe, wie sie im Ausland zur Tollwutvorbeugung bei Hunden mit einer einzigen Injektion angewendet werden, sind für den Menschen ungeeignet, da die Möglichkeit besteht, daß sich statt des Impfschutzes eine tödliche Krankheit entwickelt. Ist die Bundesregierung bereit, einem Forschungsinstitut finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit dort ein Serum entwickelt werden kann, durch das nur eine Injektion gegen Tollwut notwendig wird? Nach Anhörung des Bundesgesundheitsamtes sind z. Z. die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Serums, mit dem bei nur einer Injektion ein Schutz gegen den Ausbruch der Tollwut bei Personen, die von tollwutverdächtigen Tieren gebissen worden oder mit ihnen in Berührung gekommen sind, mit ausreichender Sicherheit verhindert werden kann, nicht gegeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, einem Forschungsinstitut einen Auftrag zur Entwicklung eines solchen Serums und finanzielle Unterstützung zu gewähren. Wenn in Zukunft die wissenschaftlich begründete Möglichkeit zur Entwicklung eines solchen Serums nachgewiesen werden sollte, wäre die Bundesregierung bereit, sie finanziell zu fördern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich rufe auf die
    Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksachen IV/1700, IV/2050 bis IV/2081).
    Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fällt einem, wenn ich so sagen darf, altgedienten Haushaltsmann nicht leicht, nach dieser zweiten Beratung in der dritten Beratung unter diesen Umständen das Wort zu nehmen, und ich muß offen sagen, ich war einen Augenblick versucht, mein Manuskript einfach zu Protokoll zu geben, weil ich den Eindruck gewann, daß die Art, wie wir zur Zeit den Haushalt beraten, auf die Dauer unerträglich wird.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Ich glaube, es ist eines Parlaments nicht würdig, einen Haushalt von 60,3 Milliarden DM in zwei Tagen auf diese Weise zu erledigen.

(Erneuter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Das kann der ganzen Sache auf die Dauer nicht gut tun. Ich tadele niemanden.

(Abg. Dr. Barzel: Herr Kollege Schoettle, wessen Wunsch ist es denn?)

— Entschuldigen Sie, Herr Kollege Barzel, ich tadele niemanden. Ich weiß, daß es der Zwang der Umstände ist. Aber ich beklage diesen Zwang der Umstände.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Ich glaube, jeder, der die Dinge einigermaßen kennt, wird mit mir einer Meinung sein, daß wir so nicht fortfahren können.

(Beifall.)

Sogar Sie werden noch mit mir einig werden, Herr Kollege Barzel.

(Abg. Dr. Barzel: In diesem Punkt ja!)




Schoettle
Wir brauchen uns nur einen Blick auf die verschiedenen Leidensstationen der einzelnen Bundeshaushalte der letzten Jahre zu gestatten, um zu wissen, daß das praktisch nicht mehr so weitergehen kann.
Nach den Gesetzen, die wir selber beschlossen haben, müßte der Bundeshaushalt bereits am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sein. Daß es nicht möglich war, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls hat der Herr Bundesfinanzminister — den ich auch nicht persönlich tadele — am 7. Januar dieses Jahres anstatt am 7. Oktober dem Hause seinen Haushaltsplan vorgelegt. Man sagt, da gab es eine Regierungskrise; die hat es verhindert.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Eine Krise war es nicht, aber eine Umbildung!)

— Nun, schön, nennen Sie es Krise oder nennen Sie es Umbildung; mir soll das alles recht sein.

(Abg. Wehner: Eine Umbildungskrise!)

Die näheren Umstände dieser Regierungsbildung haben jedenfalls schließlich dazu geführt, daß der Bundeshaushalt diesem Hause am 7. Januar 1964 vorgelegt wurde, d. h. 7 Tage später, als er hätte in Kraft getreten sein sollen.
Außerdem liegt dem Hause ein Torso von einem Haushalt vor. Wenn wir die Dinge genau betrachten, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß der Haushaltsausschuß durch das Haushaltsgesetz ermächtigt wird, einen entscheidenden, einen sehr wesentlichen Teil dieses Haushalts erst nach dem Abschluß dieser Beratungen bzw. erst nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes weiterzuberaten, nämlich die ganzen Personaltitel, die immerhin einen Betrag von rund 7,8 Milliarden DM ausmachen, wenn man Verwaltungspersonal und Bundeswehr zusammennimmt, also einen Prozentsatz der Gesamtsumme, der gerade deshalb von großer Bedeutung ist, weil er — davon bin ich fest überzeugt — eine ganz beträchtliche finanzielle Reserve enthält, obwohl wir neuerdings zu anderen Veranschlagungsmethoden als früher bei den Personalhaushalten übergegangen sind.
Ich habe mir die Mühe gemacht — eigentlich war es gar keine große Mühe —, mir die Zahlen für die letzten Jahre zu verschaffen, nämlich in bezug auf das Verhältnis zwischen Soll- und IstAusgaben bei den Personaltiteln. Das Ergebnis zeigt, daß im Jahre 1960 das Ist um 305 Millionen DM hinter dem Soll zurückgeblieben ist, im Jahre 1962 um 218 Millionen DM und im Jahre 1963 um 253 Millionen DM. Natürlich ist das eine ganz bequeme Manövriermasse auch für den Bundesfinanzminister im Laufe des Haushaltsjahres, um mit der Rechnung schließlich zu Rande zu kommen. Ich will aber nur darauf hinweisen, was in diesen Personaltiteln tatsächlich noch an Möglichkeiten steckt. Wir werden sie nie — und auch kein Finanzminister wird dazu in der Lage sein — in vollem Umfang ausschöpfen und so spitz berechnen können, daß dabei Mark und Pfennig genau aufgehen. Das ist ganz klar; niemand wird es erwarten. Aber die Tatsache, daß wir diese Personaltitel aus der Beratung ausklammern — und wir werden, wenn wir Glück haben, erst vor der Sommerpause damit fertig sein —, muß man, glaube ich, ins Auge fassen, wenn man davon spricht, daß hier ein Torso eines Haushalts zur Beratung steht.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung — und ich glaube, daß man darin eigentlich doch weitgehend übereinstimmen sollte —: Wie immer der Zustand einer Regierung im jeweiligen Augenblick ist — ob sie sich nun in einer Krise oder in einer Umbildung befindet —, sicher besteht die Regierung nach wie vor; die Minister sind im Amt; sogar der Bundeskanzler ist nach unserer Verfassung im Amt; er ist ja gar nicht gestürzt. Schließlich tauscht man den einen oder anderen Minister aus. Die Ressorts sind tätig. Das Kabinett mag sich also in einer Krise befinden. Wie immer es also auch ist: die Regierung besteht weiter, die Minister — einschließlich des Bundeskanzlers — amtieren, die Ressorts arbeiten, und sie legen auch ihre Hände nicht deshalb in den Schoß, weil zufällig einmal ein Ministersessel etwas wackelt, wobei man die Frage stellen kann: Wann wackelt bei uns eigentlich schon einmal ein Ministersessel?

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Althammer: Gott sei Dank!)

— Herr Kollege Althammer, es kann eine Zeit kommen, wo Sie vielleicht angesichts bestimmter Vorgänge nicht „Gott sei Dank" sagen.

(Abg. Dr. Althammer: Das ist möglich!)

Diese Zeit kann kommen. Also, da würde ich auch einen stillen Vorbehalt machen, wenn ich an Ihrer Stelle wäre.
Jedenfalls geben alle Ressorts fröhlich das Geld aus, weil sie das Glück haben, nach dem Nothaushalt bedient zu werden, und zwar mit dem berühmten Zwölftel des Vorjahresansatzes, auch wenn das Parlament keinen gültigen Haushalt verabschiedet hat. Deshalb kann selbst ein in der Demission befindlicher, nur sein Amt verwaltender Finanzminister dem Parlament einen Haushalt rechtzeitig vorlegen. Das ist eine Behauptung, die ich aufstelle, und ich glaube, das Haus sollte sich unisono zu diesem Standpunkt bekennen, damit wir endlich normale Zustände bekommen,

(Beifall bei der SPD)

damit wir den Haushalt rechtzeitig verabschieden können. Unter „rechtzeitig" verstehen wir— und darin hoffe ich wieder mit allen Parteien des Hauses einig zu sein — die Vorlage des Bundeshaushalts im Bundesrat vor der Sommerpause. Es steht auch im Gesetz, mit dem seinerzeit die Angleichung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr herbeigeführt worden ist, daß der Bundeshaushalt dem Bundesrat, also quasi der ersten Kammer, vor Beginn der Sommerpause vorzulegen ist. Ich glaube, es ist sogar ein genauer Termin im Gesetz genannt; ich kann mich im Augenblick nicht darauf besinnen. Wir brauchen dabei nicht einmal die Sommerpause zu verkürzen, obwohl ich sagen möchte — damit spreche ich einen alten Lieblingsgedanken zum Unwillen mancher Kollegen in diesem Hause aus —, daß wir es uns nicht leisten können, ein Vierteljahr Sommerpause zu machen. Aber wenn wir es schon so



Schoettle
haben wollen, dann, glaube ich, müßten wir spätestens Anfang Oktober in der Lage sein, mit den Haushaltsberatungen in diesem Hause so zügig zu beginnen, daß wir bis zum Jahresende tatsächlich fertig sind, obwohl auch das gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt. Die Fristen gestatten es nämlich tatsächlich.
Die Regierung kann auch nicht für sich in Anspruch nehmen, daß sie — ausgerechnet sie! — die letzten und kleinsten politischen Hürden überwinden muß, die sich in ihrem eigenen Bereich ergeben haben, ehe sie den Haushalt dem Parlament übergibt. Meine Damen und Herren, wäre ich in meinem angestammten schwäbischen Heimatland, so hätte ich für das Verfahren, in das wir seit Jahren — ich sage noch einmal: durch die Schuld der Regierung — geraten sind, einen zwar treffenden und sehr drastischen, aber leider unparlamentarischen Ausdruck, den ich mir hier leider verkneifen muß.

(Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Dieser Haushaltsentwurf ist in der Form, in der wir ihn jetzt vorgelegt haben und in der ihn der Haushaltsausschuß selbstverständlich verantworten muß, ein Torso. Das Haushaltsgesetz enthält auch in diesem Jahre wieder eine Ermächtigung für den Haushaltsausschuß, die Beratung der Personaltitel, für die in den wenigen Wochen seit dem 7. Januar 1964 bei einem Volumen von 60,3 Milliarden einfach keine Zeit geblieben ist, nach der Verabschiedung des Haushalts fortzusetzen. Das ist eine sehr unangenehme, zeitraubende und keineswegs befriedigende Belastung des Haushaltsausschusses, der außerdem ja auch noch einige andere Dinge zu tun hat. Die Regularien der Tätigkeit des Haushaltsausschusses sind, worin mir alle Kollegen, die diesem Ausschuß angehören, zustimmen werden, nicht die kleinsten, sondern da ist von Tag zu Tag eine ganze Menge Arbeit, die einen neben dem Haushalt selber in Anspruch nimmt. Diesen Zustand als Anachronismus zu bezeichnen, erscheint mir sehr milde ausgedrückt, und ich hoffe, daß niemand in diesem Hause dem Haushaltsausschuß selber etwa dafür die Verantwortung zuschiebt. Wir waren einfach in einer Zwangslage, wenn wir nicht den völligen Bankrott des Budgetrechts dieses Parlaments riskieren wollten.
Man soll es uns auch nicht verübeln, wenn wir heute — und da hoffe ich wiederum auf die Unterstützung der Regierungsfraktionen — den unmißverständlichen Wunsch aussprechen, so schnell wie möglich aus dieser Zwangslage befreit zu werden. Dieser Wunsch, ja, diese Forderung richtet sich ausschließlich an die Bundesregierung und an den Herrn Bundesfinanzminister, der in Gottes Namen hinter den Ressorts her sein muß und bei den Ressortbesprechungen so viel Dampf dahintersetzen muß, daß man den Haushaltsentwurf zur rechten Zeit fertigkriegt. Erfüllt die Regierung in diesem Punkt ihre Pflicht besser als bisher, dann bin ich davon überzeugt, daß das Parlament und der Haushaltsausschuß ihrerseits durchaus in der Lage sein werden, ihre Pflicht in vollem Umfange zu erfüllen. Dann werden die Abgeordneten dieses Hauses das tun, was ihnen nach Lage der Sache obliegt, nämlich eine saubere, gründliche Beratung des Haushalts
durchzuführen und ihn zeitgerecht zu verabschieden.
Ich bitte Sie um Nachsicht, wenn ich vielleicht aus einem Stück Ärger über den Zustand, in dem wir uns befinden, gerade diesem Punkt etwas viel Zeit gewidmet habe. Aber er scheint mir vom Standpunkt der Position des Parlaments so wichtig, so elementar zu sein, daß man sich damit beschäftigen mußte.
Betrachten wir jetzt den vorliegenden Entwurf einen Augenblick im Vergleich mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Er weist einige nicht unbeträchtliche Verbesserungen auf, wenn man die Änderungen so nennen darf, die der Haushaltsausschuß vorgenommen hat. Es gibt ja auch da verschiedene Meinungen.
Es mußte in erster Linie für zwei wesentliche Mehrbelastungen der Ausgleich gesucht werden, erstens für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung um 381 Millionen DM und zweitens für den Ausfall, der für den Finanzminister dadurch entstanden ist, daß er entgegen den sozialdemokratischen Warnungen seinen Entwurf auf einen Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 40 % aufbaute.

(Abg. Leicht: Sozialdemokratische Anträge, nicht Warnungen!)

— Entschuldigen Sie, Herr Kollege Leicht, „Warnungen" haben wir gesagt. Wenn Sie einen Antrag als eine Warnung betrachten, kann ich Ihnen nicht widersprechen. Er war auch so gemeint. Jedenfalls hat der Finanzminister seinen Haushalt auf der Fiktion aufgebaut, daß er von den Ländern einen Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 40 % bekommen würde. Es war von Anfang an klar, daß ihm noch nicht einmal die Länder folgen würden, die etwa unter der gleichen Koalition stehen wie die Bundesregierung. Daß er schließlich dennoch 39 % bekam, bedeutet, das kann man wohl so sagen, daß er mit einem blauen Auge davongekommen ist.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Sie hatten ihm zwei zugedacht, Herr Schoettle, mit 38 %!)

— Herr Kollege Stoltenberg, Sie sehen, wie menschenfreundlich wir sind. Wir können es nicht ertragen, daß ein Finanzminister nur mit einem blauen Auge in der Welt herumläuft.

(Heiterkeit.)

Immerhin, ich sage, er ist glimpflich davongekommen, und das zeigte sich ja dann auch: wir hatten etwas weniger Sorge mit dem Haushaltsausgleich.
Trotzdem bedeutet das noch immer eine zusätzliche Deckungslücke von 392 Millionen DM, für die Ersatz geschaffen werden mußte. Schließlich wurde der Ausgleich auf dem Papier noch durch eine Reihe anderer Maßnahmen erreicht, die alle insgesamt nicht schön, im Einzelfall sogar ganz und gar nicht schön sind nach der Meinung der sozialdemokratischen Opposition.
An der Spitze steht dabei der etwas sehr summarische, wenn auch auf bestimmte Titel gezielte Kür-



Schoettle
zungsvorschlag der Koalition, über den wir im Ausschuß sehr eingehend beraten haben und der auch einen Augenblick in diesem Hause eine gewisse Rolle gespielt hat. Wir sind überzeugt, daß dieser Kürzungsvorschlag u. a. auch mehrfach auf falsche Ziele gerichtet war und unangenehme, wenn nicht gar gefährliche Folgen haben kann. Ich habe dieser Tage einen Brief des Leiters der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts erhalten über die Rückwirkungen von Beschlüssen des Haushaltsausschusses auf die Absicht, deutsche Schulen im Ausland zu bauen. Ich muß sagen, daß dieser Brief mich einigermaßen bestürzt hat, weil er so ernst und so ehrlich war, daß man durchaus unter dem Eindruck stand: hier kann wirklich ein Dauerschaden entstehen, und den sollte man vermeiden, wenn man es kann.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auch andere Erscheinungen bei diesen Haushaltsberatungen, die vom Standpunkt der Opposition keineswegs erfreulich waren. Ich erinnere nur an die Art, wie die Titel der Wissenschaftsförderung gekürzt worden sind. Auch darüber ist bereits bei der zweiten Beratung gesprochen worden, und ich möchte es nicht wiederholen. Wenn gestern hier darauf verwiesen worden ist, daß einige dieser Titel doch trotz der Kürzung der Mittel gegenüber früheren Jahren gewachsen seien, so ist das wahrhaftig kein Trost angesichts der Tatsache, daß sich die Lage auf diesem Gebiet im ,ganzen verschlechtert hat und die Mittel im ganzen weit hinter den tatsächlichen Bedürfnissen zurückgeblieben sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang schon aus Zeitgründen das weite Feld nicht betreten, das mit dem Stichwort Bildungsnotstand umrissen werden kann. Darüber und über Kompetenzen und Verantwortlichkeiten ist in der letzten Zeit viel geredet und geschrieben worden. Von bestimmter Stelle ist auch der Versuch gemacht worden, den Tatbestand selbst, der von vielen Wissenschaftlern, anerkannten Wissenschaftlern — ich denke an Edding und andere — anerkannt worden ist, zu bagatellisieren. Das ist gestern auch in diesem Hause geschehen. Herr Kollege Stoltenberg war mit an dieser Aktion beteiligt, nicht wahr, obwohl ich der. Überzeugung bin, daß er, wenn er die Dinge genau studiert und wenn er nicht hier im Parlament, sondern ganz nüchtern unter Fachgenossen zu reden hätte, vermutlich zu Ergebnissen käme, die durchaus denen ähneln, die wir Sozialdemokraten auch vertreten.
Nach unserer Meinung kann dieser Tatbestand gar nicht ernst genug genommen werden, weil er auf die Dauer eine absolute Schädigung unserer eigenen Wettbewerbsposition im Wettbewerb mit anderen freien Nationen bedeutet. Es bleibt nur zu hoffen, daß es bald gelingt, auch ohne ein Bundeskultusministerium oder eine ähnliche Institution zwischen Bund und Ländern eine gründliche und dauerhafte Verständigung nicht nur über Gründung und Finanzierung neuer Universitäten, sondern über die Bewältigung des ganzen Komplexes herbeizuführen, den man summarisch als den Rückstand der Bundesrepublik gegenüber den Notwendigkeiten der Gegenwart und den voraussehbaren Bedürfnissen und Erfordernissen der Zukunft bezeichnen kann.
Wir sollten uns bei Gelegenheit solcher Erörterungen nicht immer wieder selbstzufrieden auf die Schulter klopfen und uns über eigene Leistungen ergötzen, sondern das Unsrige vor allem an anderen Maßstäben, an den Maßstäben anderer vergleichbarer Nationen messen. Dann würden wir wahrscheinlich zu sehr viel skeptischeren, um nicht zu sagen pessimistischeren Überzeugungen kommen. Dann hätten wir keinen Grund, uns über den bei uns erreichten Zustand besonders zu freuen.
Um zum Haushalt zurückzukehren: Ohne auf alle Einzelheiten der zum Teil etwas komplizierten Manipulationen mit Kürzungen da und Aufstockungen dort jetzt einzugehen, kann festgestellt werden, daß der Ausgleich auf dem Papier hergestellt ist. Eine beträchtliche Rolle spielen dabei einmal die Kürzungen, die der Haushaltsausschuß, zum Teil über den Koalitionsvorschlag hinaus, gezielt beschlossen hat, zum andern aber auch die Höherschätzung der Einnahmen, bei denen der Finanzausschuß seine vom Haushaltsausschuß angenommenen Vorschläge gemacht hat, wie es seines Amtes war.
Ich darf dabei bemerken, daß sich bei dieser Gelegenheit wie auch bei den konjunkturpolitischen Überlegungen die Ausführungen meines Freundes Dr. Alex Möller in der ersten Beratung gegenüber dem Pessimismus des Finanzministers glänzend bestätigt gefunden haben.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Durch die Inflation der Einnahmen!)

— Das ist ein Argument, das auch für Sie nicht ungefährlich ist, Herr Kollege Stoltenberg!
Weiterhin wurde der Haushaltsausgleich durch Erhöhung der Steuerschätzungen vorgenommen. Danach soll allein die Lohnsteuer 300 Millionen DM erbringen — das ist ja wohl keine inflationäre Erscheinung, sondern eine Erscheinung unserer Binnenverhältnisse —, die Körperschaftsteuer nur 100 Millionen DM. Daß nach diesen Schätzungen die veranlagte Körperschaftsteuer völlig stagniert d. h. auf dem gleichen Punkt stehengeblieben ist, ist auch ein nicht ganz unbezeichnender Tatbestand, über den nachzudenken sich lohnt. Dann wurde der Ansatz für Verwaltungseinnahmen um rund 124 Millionen DM erhöht und schließlich noch eine Erhöhung der Kreditmittel im außerordentlichen Haushalt um 101 Millionen DM vorgenommen.
So konnte die Einnahmeseite konsolidiert werden. Sie ist nach meiner Annahme jetzt realistischer als im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Wie realistisch sie ist, das wird das Haushaltsjahr 1964 selbst erst erweisen müssen. Wenn nicht alle Zeichen trügen — Konjunkturentwicklung und die Steuereingänge des ersten Vierteljahres 1964 —, dann dürfte sogar der Bundesfinanzminister trotz seines berufsmäßigen Pessimismus etwas beruhigter in die allernächste Zukunft blicken, und seine Sorgen für das Jahr 1965, die zweifellos nicht gering sein werden, werden doch vielleicht um einiges erleichtert. Er selber wird sie ja durch seine Steuersenkungspläne nicht wesentlich erleichtern. Aber wir haben gehört, daß er daran festzuhalten ent-



Schoettle
schlossen ist, und so, wie die Mehrheitsverhältnisse liegen, wird man ihn daran nicht hindern können. Ich verweise auf das, was mein Freund Walter Seuffert in seinen Ausführungen heute vormittag zu diesem Thema gesagt hat.
Bei den Ausgaben ist nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses ein Minderbedarf von insgesamt 489 Millionen DM erreicht worden, — zusammen mit anderen Maßnahmen, die sich zum Teil aus dem Stand der Beratungs- und Gesetzesvorlagen in diesem Hause rechtfertigen ließen, weil eben einfach die Vorlagen noch nicht so weit waren und man feststellen konnte, daß Mittel, die für ihre Durchführung vorgesehen waren, vermutlich nicht in vollem Umfang gebraucht würden.
So ist schließlich das Kunststück des Ausgleichs vollbracht worden. Es ist ein Kunststück, auf das besonders stolz zu sein um so weniger Anlaß besteht, als, wie ich schon sagte, ein wesentlicher Teil des Haushalts, nämlich die Personaltitel, noch gar nicht beraten ist. Die Personaltitel betragen ohne die Bundeswehr 6,4 % des Gesamtvolumens des Haushalts, mit der Bundeswehr 13,9% des gesamten Haushaltsvolumens, also rund 7,8 Milliarden DM, ein recht beträchtlicher Happen! Wenn man sich überlegt, daß das alles noch aussteht und was da möglicherweise noch drinsteckt, kann einem etwas bange werden vor den Aufgaben, vor die sich der Haushaltsausschuß in der nächsten Zukunft gestellt sieht.
Für den Ausschuß, dem auch in diesem Haushaltsgesetz das zweifelhafte Geschenk einer Ermächtigung zur nachträglichen Behandlung dieser Personaltitel zuteil werden wird, bleibt also für die Zeit bis zu den Parlamentsferien noch ein beträchtliches Stück Arbeit zu leisten, von den Regularien der Ausschußarbeit, über die ich schon gesprochen habe, ganz abgesehen.
Da ich gerade von Ermächtigungen an den Haushaltsausschuß sprach, meine Damen und Herren, bleibt noch eine Bemerkung zu dem Gesamtthema der Ermächtigungen zu machen. Der ganze Haushalt ist seinem Wesen nach eine Ermächtigung. Ich glaube, darüber sind sich alle Leute, die mit dem Haushalt zu tun haben, einig. Eine Ermächtigung ist keine Verpflichtung zu Ausgaben, es sei denn, daß es sich um Ausgaben auf Grund von Rechtsverpflichtungen oder Verpflichtungen aus Gesetzen handelt. Eine gewisse Marge ist im Haushalt immer enthalten.
Es kennzeichnet den obsoleten Zustand unseres Haushaltsrechts, wie es in der Reichshaushaltsordnung in der gegenwärtigen, etwas .revidierten, aber noch geltenden Form niedergelegt ist, daß es immer noch Raum für Ermächtigungen an den Finanzminister geben muß oder gibt. Ich bin der letzte, der auf diesem Gebiet dogmatisch wäre und sagte: Es gibt unter gar keinen Umständen Raum für Ermächtigung an einen Ressortminister wie den Finanzminister. Der Finanzminister muß schließlich auch eine gewisse Koordinierung im Vollzug des Haushalts möglich machen. Aber für mein Gefühl und das Gefühl meiner Freunde gehen die Ermächtigungen, die wir in den letzten Jahren in die Haushaltsgesetze eingebaut haben — vielleicht der Not gehorchend, nicht dem eigenen Trieb, manchmal aber auch aus Bequemlichkeit —, doch viel weiter, als es dem Budgetrecht des Parlaments eigentlich angemessen wäre.
Das Haushaltsgesetz 1964 ist auch in diesem Punkt eher das Gegenteil einer Verbesserung gegenüber seinen Vorläufern. Es ist nach unserer Meinung allerhöchste Zeit, in diesem Bereich damit aufzuhören, daß man aus der Not eine höchst zweifelhafte Tugend macht.
Die Reform des Haushaltsrechts — das haben wir x-mal gesagt — ist eine dringende, ich möchte beinahe sagen, eine der dringendsten Aufgaben. Viel ist daran hinter den Kulissen gearbeitet worden. Vieles liegt in den Schubladen, kommt aber nicht vom Fleck. Ich weiß nicht, wie oft ich es schon wiederholt habe, ich tue es jetzt zum x-ten Male. Nach 15jähriger Praxis als Haushaltsfachmann, wie man es neuerdings nennt, wird man es schließlich müde, das Selbstverständliche immer noch einmal zu sagen. Ich möchte hier nur einige Gesichtspunkte andeuten.
Unser gegenwärtiges Haushaltsrecht ist auf andere Zeiten zugeschnitten als die heutige mit ihren viel rascheren Veränderungen und oft schnellere Entscheidungen erfordernden Vorgängen. Aber das ist vielleicht ein Common place, über den man sich verständigen kann.
Größere Beweglichkeit der Exekutive im Vollzug des Haushalts — das kann sehr wohl diskutiert werden — ohne Beeinträchtigung des parlamentarischen Bugdetrechts wäre im Rahmen einer Reform des Haushaltsrechts zu erstreben. Größere Verantwortlichkeit der Verwaltung bei wirtschaftlichster Verwendung der Mittel wäre ein anderes Ziel, das man erreichen müßte. Es ist in dem heutigen Haushaltsrecht nicht im vollen Umfang erreichbar, weil sehr oft durch haushaltsrechtliche Bestimmungen die Eigenverantwortlichkeit der Behördenchefs eingeengt und gehemmt wird, so daß nicht das Notwendige und das Richtige getan wird. Ich sage das, obwohl ich weiß, das man auch da Einschränkungen nach dieser oder jener Richtung machen kann. Zugleich müßte die rechtliche und materielle Verfolgung von Verstößen gegen die Ordnung sowohl den Behörden wie dem einzelnen Beamten gegenüber mit größerem Ernst betrieben werden.
Auch das sage ich mit vollem Bedacht: Jeder, der die Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsausschusses mitgemacht hat oder nachträglich zu sanktionieren hat, weiß, wie schwer es ist, aus offiziell festgestellten Verstößen von Beamten, von Behördenchefs wirkliche Konsequenzen zu ziehen, die eine Wiederholung ausschließen und eine Warnung darstellen.

(Beifall bei der SPD.)

Was bedeutet in der Praxis heute schon eine Beanstandung des Bundesrechnungshofes? Doch sehr, sehr wenig! Auch das muß sich nach meiner Meinung ändern, und zwar gründlich.
Sie sehen, meine Damen und Herren, ich versuche hier jetzt nicht, in billiger Popularität zu machen,



Schoettle
sondern von Dingen zu sprechen, von denen ich überzeugt bin, daß sie im Rahmen unserer ganzen Haushaltssystematik wirklich einer Überprüfung, einer gründlichen Überholung bedürfen. Dabei denke ich gar nicht an Bestechungsprozesse, die natürlich in der Presse immer groß aufgemacht werden und die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen. Sie lassen sich aus gewissen Zeitverhältnissen, sagen wir einmal, aus der Geschichte der letzten zwanzig, fünfundzwanzig Jahre viel leichter erklären als aus der unmittelbaren Schlechtigkeit der Beteiligten. Nein, meine Damen und Herren, es geht um Störungen und um Fehlleistungen im normalen Vollzug des Haushalts. Der Vollzug des Haushalts ist — auch das sage ich jetzt noch einmal betont, obwohl auch darüber Meinungsverschiedenheiten da oder dort bestehen, sogar in diesem Hause — und muß ausschließlich Sache der Exekutive bleiben,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

während es Sache des Parlaments ist, Mittel zu bewilligen oder zu verweigern und die Verwaltung zum großen Teil mit Hilfe des Bundesrechnungshofes zu kontrollieren. Ich meine, wir müssen dazu kommen, die Zuständigkeiten der Exekutive und die Zuständigkeiten der Legislative klar auseinanderzuhalten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Ohne eine solche klare Scheidung kommen wir nicht zu sauberen Verhältnissen.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Das gilt auch bei der Vergabe von Aufträgen für Schiffe!)

— Das gilt in jedem Falle, Herr Kollege Stoltenberg. Sie werden sich vielleicht an eine kleine Auseinandersetzung im Haushaltsausschuß erinnern, in der ich unnachgiebig diesen Standpunkt vertreten habe, selbst gegenüber eigenen Freunden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei der CDU/CSU.)

Es kommt darauf an, daß die Verwaltung wirklich vollzieht — deshalb nennt sie sich Exekutive —, und es kommt darauf an, daß die Legislative ihre Kontroll- und Bewilligungsfunktionen so ernst nimmt, daß darüber gar kein Zweifel bestehen kann.
In diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung zum Bundesrechnungshof. Ich glaube, sie ist längst fällig. Seit über einem Jahr ist die Stelle des Präsidenten des Bundesrechnungshofes verwaist. Das ist eine schlechte Sache,

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

eine sehr schlechte Sache! Ich kenne die Gründe für das Zögern der Regierung bei der Ernennung eines neuen Präsidenten im einzelnen nicht. Vielleicht fehlt noch der beste, vielleicht aber auch, wie das bei uns zuweilen vorkommt, der bequemste Mann für diese Spitze, und das wäre noch schlechter.

(Beifall bei der SPD.)

Ich habe mir kürzlich einmal bei einer Auslandsreise
von einem sehr hohen Beamten des Auswärtigen Amtes sagen lassen — ich möchte da nicht
gleich Analogien in andere Bereiche hinein ziehen —, daß man eine bestimmte Stelle eben nicht besetzt habe oder nicht besetzen könne, weil der Mann, den man gern auf diese Stelle setzen möchte, zwar nicht geeignet sei, aber einen Anspruch auf diesen Platz habe, und daß man manchmal bei Stellenbesetzungen nicht den richtigen Mann für den richtigen Platz suche, sondern den Platz für einen Mann, den man gern unterbringen möchte. Es wäre ein schlechter Brauch, wenn das überall so wäre.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wo soll das sein?)

Ich hoffe, daß es bei der Besetzung des Postens des Präsidenten des Bundesrechnungshofes nicht so gehandhabt wird. Gegenwärtig besteht — —

(Zurufe von der CDU/CSU.) — Nun, wir sind allzumal Sünder!


(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wer hier von dem einen oder anderen Land redet, der möge zunächst in seiner eigenen Umgebung nachsehen, ob da nicht auch einige Punkte zu beanstanden sind. Ich bin keineswegs einer von den Heuchlern, die meinen, die Schuld liege immer nur bei den anderen. Ich bin da ganz unvoreingenommen.
Nun ist der Posten des Präsidenten des Bundesrechnungshofes gegenwärtig noch in Personalunion mit dem Posten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung verbunden. Meine Freunde und ich sind der Ansicht, daß diese Koppelung zweier Ämter auf die Dauer nicht gut ist und daß es notwendig ist, beide zu trennen, damit dann beide Personen in vollem Umfang ihre Aufgabe erfüllen können.

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist weiß Gott keine leicht zu nehmende Aufgabe. Angesichts des oft seltsam gehemmten Ganges unserer Verwaltungspraxis bedarf es ebenso der vollen Kraft des Leiters dieser wichtigen Behörde, wie der Bundesrechnungshof mit seiner hohen Verantwortung für die Kontrolle der Verwaltungspraxis und des Haushaltsvollzuges einen Leiter braucht, der, unbehindert durch eine andere Aufgabe, seiner Behörde vorsteht und sie in jeder Hinsicht, und nicht nur formell, leitet. Wir plädieren deshalb, meine Damen und Herren, in aller Form für die Trennung der beiden Aufgaben, weil wir der Überzeugung sind, daß sie auf die Dauer miteinander unvereinbar sind und daß die ungeschmälerte Beschäftigung eines wirklichen Kommissars für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung viel und schnell dazu beitragen könnte, den etwas schwerfälligen Gang unserer Verwaltung von unzeitgemäßen bürokratischen Hemmungen zu befreien und etwas in modernere Stromlinienform zu bringen.
Eine andere für die künftige Gestaltung unseres Haushalts wichtige Frage sollte ebenfalls ohne Zögern jetzt endlich in Angriff genommen werden. Ich meine die Frage der längerfristigen Veranschlagung bestimmter Haushaltspositionen. Ich will hier nicht in viele Einzelheiten gehen, weil es auch da kontro-



Schoettle
verse Punkte gibt. Man wird sich noch einiges zu überlegen haben, um die richtigen Formen zu finden. Man kann z. B. über die Trennung von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt verschiedener Meinung sein. Es wird jetzt in einem deutschen Land, allerdings in einem Stadtstaat, der Versuch gemacht, den außerordentlichen Haushalt ganz zu beseitigen. Ob das eine sich bewährende Praxis sein wird, muß erst abgewartet werden. Ich will mir darüber heute noch kein Urteil erlauben. Jedenfalls muß man alle Möglichkeiten erwägen, unseren Haushaltsaufbau so übersichtlich, so durchsichtig, so klar und von allen überprüfbar zu machen, daß jeder weiß, was denn in diesem dicken Schicksalsbuch des Volkes steht.
Der Ausweis unserer vermögenswirksamen Aufwendungen — wobei über 'den praktischen Inhalt des Begriffs immer Meinungsverschiedenheiten bestehenbleiben, über seine Weite, über seine Enge, über seine Grenzen — wird stets notwendig sein. Ob man das in der bisherigen Form macht oder zu einem echten Investitionshaushalt übergeht, spielt dabei keine Rolle, einem Investitionshaushalt, der dann allerdings tatsächlich alle langfristigen Projekte und großen Planungen enthalten und in sich selber flexibler sein könnte, als es der jetzige Zustand gestattet. Ich habe mir sagen lassen, daß viele Positionen heute z. B. nicht besetzt werden können, weil die Mittel nicht zur Verfügung stehen, weil man nicht in der Lage ist, sozusagen aus der Notwendigkeit, aus der Situation heraus zu entscheiden, weil eben die Verwaltung in ihren Entscheidungen durch die Enge des Haushaltsrechts viel zu sehr gehemmt ist.
Mehrjahreshaushalt, Trennung von Investitions- und Verwaltungshaushalt, Einbeziehung des Personalhaushalts in die Mehrjährigkeit, das sind alles Fragen, die nun bald in dieser oder jener Form, in dieser oder jener Richtung geklärt werden müssen. Mir scheint, daß endlich aus den Schubladen entweder des Bundesrechnungshofs, der sich mit dieser Frage jahrelang beschäftigt hat, oder des Bundesfinanzministeriums Entwürfe kommen müßten, die reif sind zur Beratung und zur Verabschiedung, so daß wir ein neues Haushaltsrecht bekommen. Sie gehören mit zu dem Generalthema, das ich zu Beginn angeschlagen habe: Überwindung der Misere, die sich, ganz allgemein gesprochen, bei Aufstellung, Einbringung und Verabschiedung unseres Haushalts ebenso wie im Vollzug herausgebildet hat.
Weit wichtiger noch als diese von mir nur angedeuteten Maßnahmen im Bereich des Haushaltsrechts und verwandter Gebiete erscheinen uns die Arbeiten an einer wirklichen Entflechtung der Zuständigkeiten und finanziellen Zuordnungen zwischen Bund und Ländern. Man kann wohl sagen, meine Damen und Herren, daß jetzt endlich nach jahrelangem Drängen auch von seiten der Sozialdemokratie unter dem Vizepräsidenten der Bundesbank Dr. Troeger jene Expertenkommission eingesetzt worden ist, die praktikable Vorschläge für die Neugestaltung unserer Finanzverfassung erarbeitet, bei denen alle drei Beteiligten, der Bund, die Länder und die Gemeinden, zu ihrem Recht aus der ihnen zukommenden Aufgabenstellung kommen müssen.

(Abg. Erler: Endlich!)

Wir möchten nur eines wünschen: daß die Kommission schnell und gründlich arbeitet und sich in ihrer Aufgabe auch nicht durch Sonderwünsche dieses oder jenes Ressorts oder dieser oder jener Stelle, und sei es selbst die Bundesbank, beirren läßt. Aus einigen Gesprächen habe ich Grund zu dieser Bemerkung.
Schließlich gestatten Sie mir zum allgemeinen Problem der Haushaltsgestaltung noch ein Wort! Ich möchte es ein ganz persönliches Wort nennen, weil ich nicht überzeugt bin, daß ich damit bei allen meinen eigenen Freunden und vermutlich auch nicht in den Reihen der anderen Parteien dieses Hauses sofortige Zustimmung finde. Diese Bemerkung entspringt einer nun 15jährigen Beschäftigung mit dem Haushalt und seinen Fragen, ohne daß ich mich deshalb einen Experten nennen möchte, ein Wort, das heute so oft mißbraucht und meistens fälschlicherweise angewendet wird. Es geht mir unabhängig davon, wer zufällig in der Regierung oder auf den Bänken der Opposition sitzt, um die Frage nach einer wirklich im besten Sinne des Wortes geordneten Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand.
Die gegenwärtige Bundesregierung hat für den Haushalt 1964 einen Plafond beschlossen, der 60,3 Milliarden DM beträgt. Man kann darüber streiten, ob der Ausgangspunkt für diesen Plafond richtig gesetzt ist oder nicht. Ich bin da etwas anderer Meinung als die Regierung; aber das gilt für alle meine Freunde. Ich bin nicht ganz sicher, ob in den Reihen der Regierungskoalition nicht gelegentlich auch gelinde Zweifel an der Weisheit dieses starren Beschlusses aufgetreten sind. Aber 'das ist eine Frage, die ich hier nicht weiter diskutieren will.
Man kann auch darüber streiten, ob die ganze Methode, dazu noch kombiniert mit den Steuersenkungsplänen des Finanzministers, richtig ist in eine; Zeit, die alle Zeichen eines herannahenden oder schon in Gang befindlichen Booms aufweist. Sie wissen, daß darüber gestritten wird. Man könnte stundenlang aus der Fachpresse und aus den Äußerungen der wirtschaftswissenschaftlichen Institute sehr kritische Stimmen gerade zu dieser Seite der Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung zitieren. Ich kann darauf verzichten, weil in diesem Hause darüber in den letzten Stunden genügend gesagt worden ist.
Mir kommt es allerdings in diesem Augenblick und unabhängig von der aktuellen Lage des Haushaltes und der gesamten öffentlichen Finanzwirtschaft auf folgendes an. Mit wachsendem Unbehagen habe ich als Haushaltsmann, der ich nun einmal mit den Jahren — ich kann sagen: leider — geworden bin, beobachtet, daß wir jedes Jahr, und zwar immer reichlich verspätet, einen Jahreshaushalt verabschieden, daß wir dann aber während des Haushaltsjahres immer frisch fromm fröhlich frei Gesetze von beträchtlicher finanzieller Tragweite beschließen, die nicht selten rückwirkende Kraft haben und damit für den laufenden Haushalt ernste Probleme der Dekkung hervorrufen.

(Beifall.)




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— Ich sehe, daß der Beifall allseitig verteilt ist. Ich war mir dessen von vornherein völlig bewußt. Aber ich stelle diese Frage im vollen Bewußtsein und mit voller Absicht, weil ich glaube, daß wir uns mit dieser Geschichte einmal auseinandersetzen müssen.

(Erneuter Beifall.)

Ich bin der festen Überzeugung, daß dieses Parlament im Interesse seiner eigenen Budgethoheit von diesem 'Brauch abgehen müßte. Das gilt übrigens für alle Beteiligten. Es ist nicht so, daß die Sünder nur auf einer Seite des Hauses sitzen. Gerade diejenigen, die im Besitz der Mehrheit sind, sind nämlich eher in der Gefahr, wirkliche Sünden zu begehen, während die anderen auf den Bänken der Opposition meistens nur läßlicher Sünden geziehen werden können.

(Heiterkeit.)

Aber eine geordnete Finanzwirtschaft ist auf die Dauer so nicht möglich. Ich sage noch einmal: wir sind alle Sünder, allzumal, auf welchen Bänken wir in diesem Hause sitzen. Wir sollten alle versuchen, uns das ernsthaft zu überlegen, weil eine falsche Finanzpolitik des Parlaments auch zu Konsequenzen führen muß, die 'die 'Position 'des Parlaments selber beeinträchtigen.
Ich hielt mich gegen Ende meiner haushaltspolitischen Laufbahn für verpflichtet — ich sage das auch betont —, diese Bemerkungen ohne Rücksicht auf Lob oder Tadel zu machen. Lob erwarte ich von keiner Seite, und der Tadel versteht sich eigentlich von selbst.
Ich möchte noch hinzufügen, daß ich es mir ebenso als einen Segen für die öffentliche Finanzwirtschaft vorstellen könnte, wenn im Rahmen der Vorschläge — und das ist ein anderer Punkt — der bereits erwähnten Expertenkommission auch der Gedanke an ein Bundesrahmengesetz ventiliert würde, durch das die Haushaltspraxis auf allen Ebenen ohne Rücksicht auf die zufällig so oder ,so verteilten Geldquellen in ein gewisses, stets der Diskussion im Einzelfall unterworfenes Verhältnis zur Steigerung des realen Zuwachses am Sozialprodukt geknüpft werden könnte. Das ist eine sehr ernste Frage, die heute von vielen Seiten überlegt wird, die sicher ihre Problematik enthält, von der ich aber überzeugt bin, daß sie zu einer ausgeglicheneren Führung der öffentlichen Haushalte und zu einer Annäherung der verschiedenen Ebenen aneinander führen könnte. Das ist sicherlich nicht bequem, aber höchstwahrscheinlich sogar zweckmäßig, vor allem in Zeiten, in denen die Dinge nicht mehr so selbstverständlich sind, wie sie gelegentlich zu sein scheinen: Natürlich möchte ich Katastrophenfälle, die immer wieder eintreten können, nicht in diese Überlegungen einbezogen wissen. Für sie wird immer ad hoc irgendeine Lösung gefunden werden müssen, und die ist ja bisher auch immer gefunden worden.
Gestatten Sie mir nur noch, meine Damen und Herren, zu einigen speziellen Aspekten dieser Haushaltsberatung 1964 Stellung zu nehmen. Zunächst zur konjunkturpolitischen Lage, in die dieser Haushalt eingebettet ist. Der optimistische Trend der wirtschaftlichen Voraussagen für das Jahr 1964 hat auch nach der Jahreswende angehalten. Wenn es noch bei der ersten Lesung des Bundeshaushalts am 9. Januar 1964 eine Diskussion um die Prognose der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute vom Dezember gegeben hat, so ist beachtlich, daß sich inzwischen die Bundesregierung mit den Instituten auf eine Annahme von sogar 8 v. H. an Zunahme für diese das Steueraufkommen fundierende Größe geeinigt hat. Im vermutlich Mitte oder Ende April herauskommenden Vierteljahresheft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird bereits mit 8,3 v. H. gerechnet werden.
Es ist aber wichtig, zu wissen, daß man die reale Wachstumsrate zwar mit 6 v. H. angibt, jedoch intern etwa 5 v. H. für realistischer hält. Das bedeutet so oder so eine erhebliche Preissteigerung, die um so bedenklicher ist, als es sich hier um die Durchschnittszahl für das ganze Jahr 1964 handelt. Während vermutlich die nächste Entwicklung so verläuft, daß in den kommenden Monaten — insgesamt gesehen — die Preise kaum ansteigen, werden sie in den letzten Monaten des Jahres durch den neuen Investitionsanstoß erheblich anziehen.
Diese Entwicklung wird die Deckungsprobleme für den Bundeshaushalt erheblich vereinfachen. Wenn auch die erwähnte gemeinsame Steuervorausschätzung immer noch keinen vollen Ausgleich für die Änderung der Interessenquote bei den Einkommensteuern gegenüber den unrealistischen Vorstellungen des Haushaltsentwurfs gebracht hat, so wird doch das vom Konjunkturaufschwung bewirkte effektive Steueraufkommen diesen Ausgleich herbeiführen helfen. Diesen Trend zeigen schon die Steuereingänge von Januar und Februar dieses Jahres. Aber was wichtiger ist: eine solche Vermutung ist auf Grund der Erfahrungen aus den Boom-Situationen der Jahre 1954/55 und 1959/60 berechtigt.
Bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung handelt es sich unzweifelhaft um einen keimenden Boom. Wenn in der Haushaltsdebatte vom 9. Januar 1964 in der aufgezeigten Position der sozialdemokratischen Fraktion überhaupt etwas einer Änderung bedürfte, dann die Annahme einer gefährlichen konjunkturellen Überhitzung für das Jahr 1965, weil diese Überhitzung nach den jetzigen Erkenntnissen schon im Spätherbst 1964 eintreten könnte.
Dieser Gefahr kann — wie von meinen Freunden Alexander Möller und Heinrich Deist oft hervorgehoben worden ist — konjunkturpolitisch nicht mit Maßhalteetats oder mit „Leitlinien" begegnet werden.
Jede Reduzierung der Binnennachfrage bringt im Augenblick nur noch höhere Ausfuhrüberschüsse, und ein Ausfuhrüberschuß in Höhe von voraussichtlich 8 Milliarden DM im Jahre 1964 erreicht eine Größenordnung, die noch erheblich über den Zahlen liegt, die uns zur D-Mark-Aufwertung gezwungen haben. Hier ist also entweder eine neue starke Preissteigerung oder eine direkt die Ausfuhrüberschüsse anpackende konjunkturpolitische Aktion unvermeidlich. Für eine derartige Aktion kommen in erster Linie in Frage: die Ausset-



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zung der Umsatzsteuer-Rückvergütung für Ausfuhrlieferungen, die Reduzierung von Einfuhrbeschränkungen aus Drittländern und ein Vorziehen der nächsten Zollsenkung für Importe aus EWG-Ländern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Bundesregierung sich zu derartigen Maßnahmen entschließt. Da sie aber auch die Binnennachfrage mindestens tolerieren muß, ist die gesamtwirtschaftliche Stabilität auf das äußerste gefährdet, und scharfe Preissteigerungen wären nicht zu vermeiden.
Die Konsequenzen dieser Überlegungen werden sicher für den Haushalt 1965 zu ziehen sein, wenn nicht, wie zu erwarten ist, die Bundesregierung schon für dieses Haushaltsjahr mit einem Nachtrag kommt, der den magischen Zirkel der 60,3 Milliarden DM sprengt.
Etwas anderes, ebenfalls zum Thema Konjunkturpolitik und Inflationsabwehr. Da schon so manches zu diesem Thema gesagt worden ist, möchte ich mich auf ein Zitat beschränken, damit es wenigstens im Bundestagsprotokoll steht. Es wird jetzt viel von den Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesbank gegen den drohenden Inflationsimport aus den anderen EWG-Ländern geredet. Auch gestern und heute haben wir dazu kräftige Worte von seiten des Herrn Bundeskanzlers und des Bundeswirtschaftsministers gehört. Es gibt indessen auch andere und keineswegs belanglose Stimmen. Hier ist eine.— ich zitiere sie —:
Die lautstarken Worte, mit denen Bundesregierung und Bundesbank die Kapitalertragsteuer für ausländische Besitzer deutscher Rentenwerte angekündigt haben, können nicht die große Unsicherheit verbergen, die in Bonn und in Frankfurt besteht. Die Enttäuschung über das Scheitern der bisherigen Bemühungen um eine Eindämmung des Devisenzuflusses verbindet sich mit der Furcht vor letzten Konsequenzen. Zwischen dem Gebot harten Zugriffs und dem Respekt vor dem erreichten Grad der Freiheit des Kapitalverkehrs schwankend hat man überstürzt eine Schocktherapie gewählt, bei der die amerikanische Zinsausgleichsteuer Pate gestanden zu haben scheint. Ohne wenigstens einen ersten Gesetzentwurf, der auf wesentliche technische Fragen hätte Antwort geben können, in der Hand zu haben, sind die offiziellen Sprecher vor ihr Forum getreten. Als sie es verließen, war der Rentenmarkt im Keller. Unglücklicher ist selten im Bereiche des Kapitalmarktes operiert worden.
Das ist keine sozialdemokratische Stimme, sondern stammt aus dem „Volkswirt" vom 3. April dieses Jahres und trägt die Überschrift: „Stümperhafte Inflationsabwehr".
Meine nächste Bemerkung bezieht sich nicht" unmittelbar auf den gegenwärtigen Bundeshaushalt. Sie hat aber doch insofern etwas mit dem Budgetrecht des Parlaments zu tun, als es sich ja bei der Entwicklung europäischer Gemeinschaften auch um den Verzicht auf spezifische nationale Rechte und
Zuständigkeiten handelt. Wir selber erleben oft, z. B. im Haushaltsausschuß, daß von supranationalen Körperschaften Beschlüsse gefaßt werden, die unsere Haushalte belasten, ohne daß wir an solchen Beschlüssen hätten mitwirken können. Wir haben darüber gelegentlich Unterhaltungen geführt, in welchem Umfang Empfängerländer über die Leistungen beschließen, die die Geberländer — dazu gehört auch die Bundesrepublik — zu erbringen haben, ohne daß sie praktisch einen Einfluß auf die Quote haben, nach denen sie da zu einer Leistung herangezogen werden.
Die Diskrepanz zwischen der Entwicklung der europäischen Behörden und ihrer Bürokratie auf der einen und der finanzpolitischen Inkompetenz der ihnen zugeordneten Parlamentseinrichtungen auf der anderen Seite ist offenkundig. Die gegenwärtige Haushaltspraxis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom ist für die parlamentarische Demokratie nicht länger vertretbar. Im Zusammenhang mit der Fusion der Exekutiven der Gemeinschaften sind auch von der deutschen Regierung Vorschläge für die Verbesserung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments gemacht worden. Sie sind nach unserer Meinung außerordentlich bescheiden. Wir halten sie für nicht zureichend, zumal das Haushaltsvolumen der Gemeinschaften ständig ansteigen wird. Wir erinnern nur an die Milliardenbeträge, die in den Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft fließen werden.
Da die Montanunion bereits jetzt aus eigenen Mitteln finanziert wird und auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bereits über gewisse Eigeneinnahmen, nämlich aus Teilbeträgen der Abschöpfung, verfügt, muß anläßlich der Fusion der Exekutiven der Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle dieser Mittel Rechnung getragen werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wenn das Parlament nach der Fusion an der Aufstellung des Haushaltsplanes nur nach dem bisher geübten Verfahren des Rom-Vertrages oder in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen verbesserten Form teil hätte, wäre das sogar eine Schwächung der gegenwärtigen Befugnisse des Parlaments.

(Abg. Dr. Burgbacher: Sehr richtig!)

Der Haushalt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird bekanntlich endgültig durch einstimmigen Beschluß der vier Präsidenten des Gerichtshofs, der Hohen Behörde, des Parlaments und des Rats festgestellt, also mit entscheidender Mitwirkung des Parlaments durch seinen Präsidenten.
Wenn man wirklich will, daß die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments verstärkt werden, kann man sich auf Grund der vorstehend geschilderten Tatbestände nicht mit formalen Verbesserungen begnügen. Das Europäische Parlament muß in Zukunft echte Haushaltsbefugnisse bekommen, mögen sie auch, solange ein Teil der Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften noch durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert wird, begrenzt sein.



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Schon jetzt kann man innerhalb der Grenzen von Artikel 203 Abs. 3 und 4 folgendes Verfahren anwenden: Vom Parlament wird — so schlagen wir vor — in öffentlicher Sitzung dem Rat in Anwesenheit und in gemeinsamer Beratung mit der EWG-Kommission der geänderte Entwurf des Haushaltsplanes vorgelegt. Für die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans wird im Parlament ein erschwertes Abstimmungsverfahren vereinbart. Der Entwurf muß in namentlicher Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Der Rat stellt nach Beratung mit der Kommission den in dieser Weise vorgelegten Haushaltsplan mit qualifizierter Mehrheit fest. Falls der Rat von dem vom Parlament aufgestellten Entwurf abzuweichen wünscht, muß er das Parlament dazu konsultieren. Er kann diese Abweichungen nur einstimmig beschließen und dann den Haushaltsplan mit qualifizierter Mehrheit verabschieden. In den Fällen, in denen sich Parlament und Rat nicht einig sind, könnte unserer Meinung nach eine gemeinsame Beratung in einem paritätischen Ausschuß erfolgen.
Dieses Verfahren, das wir diesem Hause hier vortragen, weil wir glauben, daß es in die europäische Diskussion kommen muß, wäre ohne Vertragsänderung möglich und wäre im Wege der freiwilligen Selbstbindung der Mehrheit der Regierungen durchaus durchführbar. Die volle Übertragung des Haushaltsrechts auf das Europäische Parlament im Wege der Vertragsänderung wäre dann zu gegebener Zeit die nächste Stufe.
Meine Damen und Herren, noch eine weitere Bemerkung! Wir haben erst gestern hier ein heißes Thema diskutiert: die Finanzierung der politischen Parteien aus dem öffentlichen Haushalt. Ich habe dem, was meine politischen Freunde gestern gesagt haben, nicht mehr hinzuzufügen als eine letzte Warnung an Sie. Viele Titel in diesem Haushaltsplan mußten gekürzt werden, manche — wie wir meinen — zum Schaden der Sache. Einer der wenigen Haushaltstitel, die gestiegen sind — und hier kann man sagen: sprunghaft gestiegen sind, nämlich von 5 zuerst auf 20 und dann auf 38 Millionen DM —, ist der Titel, aus dem die Parteien dieses Parlaments — und bleiben wir genau: die Koalitionsparteien — sich selber finanziell gesund machen wollen, weil es ihnen nicht gelungen ist und in absehbarer Zeit wohl auch nicht gelingen wird, das Handicap ihrer bescheidenen zahlenmäßigen Stärke auszugleichen oder die einst so reichlich fließenden Quellen betuchter Fördererverbände erneut zum Fließen zu bringen. Wir warnen Sie noch einmal, meine Damen und Herren: Beschreiten Sie nicht den Weg, auf dem zu gehen Sie sich anschickten! Wir haben Ihnen Vorschläge gemacht. Sie haben sie gestern abgelehnt, wie überhaupt die Ablehnung sozialdemokratischer Vorschläge zur ständigen Praxis dieses Hauses gehört. Wir haben einmal gehört, daß man ohne Rücksicht auf den notwendigen Sachverstand sozialdemokratische Anträge ablehne. Der betreffende Herr Kollege, der das gesagt hat, ist heute eine Zierde der Ministerbank. Ich weiß nicht, ob er inzwischen in diesem Punkte seine Meinung geändert hat. Jedenfalls haben wir Ihnen Vorschläge gemacht, von denen wir der Meinung waren, daß sie bei gutem
Willen hätten angenommen werden können und Sie durch ihre Annahme verhindert hätten, daß eine sehr gefährliche Entwicklung eintritt.
In diesem besonderen Falle, wo Sie, meine Damen und Herren, in ureigenster Sache beschließen, hat Herr Professor Burgbacher bereits den verdächtig an ein berühmt-berüchtigtes Vorbild erinnernden Satz ausgesprochen: Wer ist denn der Staat? Der Staat sind wir! L'Etat c'est moi! Ich will Sie damit keineswegs in die Nähe des Sonnenkönigs bringen, Herr Dr. Burgbacher, aber ich meine, gerade angesichts solcher Entwicklungen sollten wir uns das noch ein letzten Mal gründlich überlegen. Wir haben gerade in diesem Falle unsere Anträge aus der zweiten Beratung für die dritte Beratung wiederholt, um Ihnen Gelegenheit zu geben, sich endlich klar und positiv zu entscheiden. Warten Sie wenigstens bis zur Verabschiedung des Parteiengesetzes, ehe Sie den verhängnisvollen, für die parlamentarische Demokratie lebensgefährlichen Weg weitergehen, die Parteien von der Staatskasse abhängig zu machen.

(Beifall bei der SPD.)

Für die Sozialdemokratie habe ich dabei die allergeringste Sorge. Unsere Partei hat sich gegenüber ganz anderen Gefahren in ihrer Freiheit und Unabhängigkeit zu behaupten gewußt als gegenüber diesem Versuch, politische Bewegung, politische Aktivität und freie, opferfreudige Entscheidung des Staatsbürgers durch die Dotierung aus dem Staatssäckel zu ersetzen.
Zum Schluß! Herr Stoltenberg — ich muß Sie leider wieder einmal zitieren — hat gestern den nach unserer Meinung untauglichen Versuch unternommen, der sozialdemokratischen Fraktion vorzurechnen, mit welch gigantischen Summen sie den Bundeshaushalt belasten wolle. Herr Stoltenberg weiß natürlich, daß das ein nicht ganz reelles Manöver ist, das wir leicht dadurch kompensieren könnten, daß wir z. B. die Wünsche und Forderungen der verhinderten Oppositions-CDU aus Hannover einmal auf ihre Kosten nach Mark und Pfennig addieren und Ihnen dann eine entsprechende Rechnung aufmachen würden.

(Zurufe von der CDU.)

Wir tun das nicht. Da käme für die Bundesfinanzen ein schönes Desaster heraus, davon können Sie überzeugt sein. Wir möchten dieses Spiel nicht weitertreiben, sondern nur ein wenig niedriger hängen nach dem Beispiel Friedrichs des Großen gegenüber einem Pamphlet seiner Zeit.
Die SPD-Fraktion hat sich jedenfalls bei diesen Haushaltsberatungen — das kann ich auch als Vorsitzender des Haushaltsausschusses mit gutem Gewissen behaupten — streng an den verordneten Plafond von 60,3 Milliarden DM gehalten, obwohl wir in Einzelfällen andere Maßstäbe anlegten als die Koalition; und das ist ja angesichts der verschiedenen Ausgangspunkte und Standorte nur natürlich.
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben die Mehrheit. Sie haben die entsprechenden Beschlüsse gefaßt. Es dürfte Ihnen schwerfallen, der SPD-Fraktion während der Beratungen im Ausschuß etwas anderes nachzusagen als verantwortungsvolle



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Mitarbeit an der Suche nach dem Ausgleich für diesen Haushalt, dessen einzelnen Positionen wir in vielen Fällen aus ganzem Herzen zustimmen, ebenso wie wir in vielen Fällen den Haushaltsansätzen genau wie dem für sie verantwortlichen Minister auf das tiefste mißtrauen.
Wir haben unsere Haltung zur Sache bei den Einzelplänen durch unsere Abstimmung zum Ausdruck gebracht. Dem Haushalt dieser Bundesregierung für das Jahr 1964 können wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, darf ich zur Geschäftslage des Hauses sagen, daß ich bis jetzt die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe, daß wir heute fertig werden. Aber sicher ist es nicht.

    (Abg. Dr. Mommer: Je ein Redner!)

    — Sicher ist es nicht. Ich sehe mich deshalb noch nicht in der Lage, die Präsenzpflicht für morgen aufzuheben. Vielleicht im Laufe des heutigen Abends; das hängt vom weiteren Fortgang der Geschäfte ab.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Conring.