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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 16. April 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Hammersen: Ausfuhr von Gebrauchtwagen Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 5827 B Hammersen (FDP) 5827 C Fragen des Abg. Arendt (Wattenscheid) : Übergangsprotokoll zur Änderung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 5827 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Verteuerung auf dem Baumarkt . . . 5827 D Frage des Abg. Dr. Jungmann: Änderung der Bundespflegesatz-Verordnung Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 5828 A Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Maßnahmen gegen die Tollwut . . . 5828 B Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Bundesgesetz zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 5828 D Müller (Erbendorf) (SPD) 5828 D Frage des Abg. Reichmann: Richtlinien für die Aussiedlung, Aufstockung und Althofsanierung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 5829 B Reichmann (FDP) . . . . . . . . 5829 C Frage des Abg. Varelmann: Subventionierung des Verkehrs von schweren Lastzügen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5829 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 5829 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5830 C Frau Haas (CDU/CSU) 5831 A Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 5831 C Frage des Abg. Varelmann: Nachteilige Auswirkungen der Verkehrsentwicklung in Landgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5831 D Varelmann (CDU/CSU) 5832 B Frage des Abg. Varelmann: Auswirkung des Lastwagenverkehrs auf den Eisenbahnverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5832 C Rademacher (FDP) 5832 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausbau des Alandhafens bei Schnackenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5833 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 5833 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 5833 D Frage des Abg. Haage (München) : Namensschilder von Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5834 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5834 B Haage (München) (SPD) . . . . . 5834 D Frage des Abg. Lemmrich: Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken in Bayern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5835 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Planung der Autobahn Heilbronn-Walldorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5835 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5835 D Frage des Abg. Unertl: Schmutzfänger an Personenwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5836 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 5836 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5836 D Hammersen (FDP) 5837 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5837 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5837 D Wellmann (SPD) 5838 A Frage des Abg. Rademacher: Luftverbindung zwischen Hamburg und München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5838 B Rademacher (FDP) 5838 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5838 D Unertl (CDU/CSU) 5838 D Fragen des Abg. Bausch: Lärmbelästigung durch den Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Waiblingen und Großheppach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5839 B Dr. Roesch (SPD) 5840 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache IV/2057) Seuffert (SPD) 5840 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5843 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5846 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2058) Kurlbaum (SPD) 5847 D Schmücker, Bundesminister . . . 5850 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 5857 A Gewandt (CDU/CSU) 5858 C Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2059, zu IV/2059, Nachtrag zu IV/2059) Saxowski (SPD) 5859 D Marquardt (SPD) 5860 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5861 A Dr. Conring (CDU/CSU) 5862 B Frau Krappe (SPD) 5862 C Bauknecht (CDU/CSU) 5863 A Neumann (Berlin) (SPD) 5864 B Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2064) Frau Krappe (SPD) 5865 B Frau Dr. Hubert (SPD) 5865 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 5867 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5869 C Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/2061, zu IV/2061) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5870 C Eisenmann (FDP) . . . . . . . . 5872 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 5875 B Drachsler (CDU/CSU) 5878 D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 5880 C Adorno (CDU/CSU) . . . . . . 5881 C Rademacher (FDP) . . . . . . 5882 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 5882 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5882 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 III Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2062) Cramer (SPD) . . . . . . . . . 5890 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5892 B Eisenmann (FDP) 5894 B Stücklen, Bundesminister . . . . 5895 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/2067, zu IV/ 2067) 5896 B Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/2071) Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5896 C Dr. Mende, Bundesminister . . . 5897 B Neumann (Berlin) (SPD) 5897 D Dr. Conring (CDU/CSU) 5898 C Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache IV/2073) Frau Schanzenbach (SPD) 5899 A Liehr (SPD) 5899 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5899 D Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksache IV/2075) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5900 B Dr. Bechert (SPD) 5901 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5902 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . 5903 B Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache IV/2076) 5904 B Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/2080) Schütz, Senator des Landes Berlin . . 5904 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5905 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5905 D Haushaltsgesetz 1964 (Drucksache IV/ 2081) 5906 B Schoettle (SPD) 5906 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 5916 B Dr. Emde (FDP) 5923 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5928 D Erler (SPD) 5932 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5932 A Nächste Sitzung 5932 D Anlagen 5934 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5827 12 3. Sitzung Bonn, den 16. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 122. Sitzung Seite 5804: In Spalte 3 ist unter „Nein" hinter Matthöfer einzufügen: FDP Dr. Kohut Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 12. 5. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Atzenroth 17. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. Birrenbach 17. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Deringer * 16. 4. Dr. Dörinkel 17. 4. Dr. Effertz 17. 4. Ertl 18. 4. Frehsee 20. 4. Gaßmann 17. 4. Hahn (Bielefeld) * 17. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 17. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Illerhaus * 17. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Kalbitzer 17. 4. Kemmer 17. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 4. Kulawig * 16. 4. Kühn 17. 4. Lenz (Bremerhaven) 30. 4. Dr. Löbe 24. 4. Frau Lösche 17. 4. Lücker (München) * 17. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 4. Merten 18. 4. Mertes 17. 4. Metter 30. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 4. Müller (Remscheid) 20. 5. Opitz 16. 4. Peters (Norden) 30. 4. Dr.-Ing. Philipp * 16. 4. Rasner 6. 5. Richarts * 17. 4. Riedel (Frankfurt) 27. 4. Riegel (Göppingen) 24. 4. Ritzel 20. 4. Dr. Seffrin 17. 4. Spitzmüller 17. 4. Dr. Starke 17. 4. Stiller 20. 4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Weber (Georgenau) 17. 4. Wehking 10. 5. Wienand 18. 4. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wullenhaupt 17. 4. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. b) Urlaubsanträge Gscheidle 29. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Müller (Ravensburg) zum Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2058). Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf in der Fassung der Drucksache IV/1700 schließt in Einnahmen mit 19 289 700 DM und in Ausgaben mit 702 722 900 DM ab. Gegenüber dem Haushalt 1963 mit Einnahmen von 19 447 500 DM und Ausgaben von 164 786 300 DM ist die Erhöhung der Ausgaben um 537 936 600 DM recht beachtlich. Im wesentlichen ist dieser ungewöhnliche Zuwachs an Ausgaben darauf zurückzuführen, daß aus dem Haushalt des Finanzministeriums - Einzelplan 60 - Titel für die Energiepolitik auf den Einzelplan 09 - Wirtschaftsministerium - übertragen und neue Maßnahmen aufgenommen wurden. Übertragen wurden: in Millionen DM Tit. 02 963 Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenberg bau mit 67,0 Tit. 02 965 Frachthilfe für Steinkohle mit 92,0 Tit. 02 966 Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen mit 14,8 Übertragen sind also: 173,8 Neu aufgenommen ist: Tit. 02 967 Beihilfe an den deutschen NE-Metallerzbergbau mit 8,0 Tit. 02 968 Anpassungsbeihilfen für Unternehmen der deutschen Erdölgewinnungsindustrie mit 310,0 und Tit. 02 617 Förderung der Luftfahrttechnik mit 21,5 Als neu geplante Förderungsmittel sind somit veranschlagt: 339,5 Neben diesen Beträgen sind die Ausgabeerhöhungen für die drei technisch-wissenschaftlichen Anstalten - die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig, die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und die Bundesanstalt für 5934 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Bodenforschung in Hannover — mit insgesamt 13,7 Mill. DM recht bescheiden. Noch bescheidener sind die Ausgabeerhöhungen um 4,4 Millionen DM, die durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses hinzugefügt wurden. Diese verteilen sich auf in Millionen DM Tit. 02 601 Maßnahmen zur Förderung des Handwerks mit 1,6 Tit. 02 605 Förderung der auf technisch-wirtschaftliche Zwecke gerichteten Forschung mit 2,5 und Tit. 02 610 Maßnahmen zur Förderung des Handels und des Gaststättengewerbes mit 0,3 Neben Einnahmeerhöhungen von 827 500 DM hat der Haushaltsausschuß beachtliche Kürzungen der Ausgaben vorgenommen, so daß als Endergebnis gegenüber der Regierungsvorlage eine Verbesserung dieses Haushalts von 48 584 200 DM festgestellt wurde. Einzelheiten der Beratung enthält die Drucksache IV/2058. Anlage 3 Umdruck 412 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 615 b) — Vergleichende Warenprüfungen — (Drucksache IV/ 1700 Anlage S. 32) wird ein Betrag von 500 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — In Tit. 622 — Ausgleichsbeträge für Getreide zur Preisverbilligung (Drucksache IV/2059 S. 8) wird der Ansatz von 56 050 000 DM um 75 000 000 DM auf 131 050 000 DM erhöht. Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 413 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Es wird folgender Tit. 625 eingefügt: „Tit. 625 — Verbilligung von ausländischem Brotgetreide für Berlin (West) 1 650 000 DM." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 426 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Vergabe der Mittel aus Kap. 10 02 Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1964") — in a) und b) 1. den Begriff des bäuerlichen Familienbetriebes elastisch zu handhaben und dabei der agrarpolitischen Entwicklung Rechnung zutragen. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 427 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2059). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1964") — ist in a) und b) 1. folgender fünfter Absatz einzufügen: „Angesichts der derzeitigen Ertragslage der Landwirtschaft kann bei bäuerlichen Familienbetrieben, deren Inhaber ihren Haupterwerb aus Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5935 der Landwirtschaft ziehen, grundsätzlich unterstellt werden, daß ohne Inanspruchnahme dieser Förderungsmittel der hiermit angestrebte agrarstrukturelle und betriebswirtschaftliche Erfolg nicht erzielt werden kann. Näheres regeln die Richtlinien." 2. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — In Tit. 626 — Erstattungen und Beihilfen bei der Erzeugung von Kartoffelstärke und von Kartoffeln zur Stärkeherstellung — sind in den Erläuterungen die beiden letzten Sätze durch folgenden Satz zu ersetzen: „Bis zum Erlaß von Bestimmungen über Höhe von Verfahren der Erstattungen und Beihilfen sind die Mittel gesperrt." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Krappe zum Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen Betr.: Druckfehlerberichtigung im Mündlichen Bericht zum Einzelplan 15 (Drucksache IV/2064) Bei Kapitel 15 01 Titel 101 sind bei Besoldungsgruppe A 13 nur 12 — nicht 13 — Planstellen für Regierungsräte usw. bewilligt worden. Bei Besoldungsgruppe A 11 sind nur 12 — nicht 13 — Planstellen für Regierungsamtmänner usw. bewilligt worden. Bei Kapitel 15 03 Titel 101 ist bei Besoldungsgruppe A 16 bei den sieben Stellen für leitende Direktoren und Professoren beim Bundesgesundheitsamt anzufügen: ", davon eine ku in Besoldungsgruppe A 15." Bei Besoldungsgruppe A 15 bei den drei Stellen für Direktoren und Professoren beim Bundesgesundheitsamt ist anzufügen: „davon zwei ku in Besoldungsgruppe A 14." Bei Besoldungsgruppe A 9 lautet der Vermerk: „1 kw am 31. Dezember 1967". Anlage 9 Umdruck 437 Entschließungsantrag der Abgeordneten Adorno, Bauknecht, Maucher und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2061). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Trassierung für die nach dem Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 vorgesehene Fernschnellstraße Ulm—Lindau baldmöglichst festzulegen und die hierfür erforderlichen Mittel im kommenden Haushaltsplan einzustellen. Bonn, den 16. April 1964 Adorno Bauknecht Maucher Dr. Artzinger Becker Berberich Maier (Mannheim) Mick Neumann (Allensbach) Oetzel Rauhaus Dr. Reinhard Ruf Dr. Schwörer Dr. Wahl Anlage 10 Umdruck 435 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich .des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2061). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Bestimmungen der Verkehrsnovellen von 1961 genau einzuhalten. In diesen Novellen wurde den Verkehrsträgern Tarifautonomie eingeräumt. Es steht nach den Gesetzesnovellen den Verkehrsträgern frei, Fest- oder Margentarife zu wählen. Bei einer Einigung zwischen den Verkehrsträgern und den Verladerkommissionen soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Bundesverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister nur noch Tarife ablehnen, wenn sie gegen das Allgemeinwohl und gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen. Bonn, den 16. April 1964 Mischnick und Fraktion Anlage i i Umdruck 428 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 13 — Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/ 2062). Der Bundestag wolle beschließen: Die Deutsche Bundespost muß in der Lage sein, die ihr durch das Grundgesetz und das Postverwaltungsgesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit, daß 5936 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 eine Erhöhung der Gebühren auf die Dauer nicht ausreicht, die hierfür erforderlichen Finanzmittel sicherzustellen, erwartet der Bundestag von der Bundesregierung, daß sie eine Kommission, die sich aus höchstens sieben Sachverständigen zusammensetzt, beauftragt zu untersuchen, wie die Deutsche Bundespost ihre Aufgaben auf die Dauer in optimaler Weise ohne Defizit erfüllen kann. Die Kommission soll insbesondere prüfen, 1. wie eine grundlegende Verbesserung der Kapitalstruktur bei der Deutschen Bundespost zu erreichen ist; 2. welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen notwendig sind, um einen Ausgleich der Betriebsrechnung herbeizuführen; 3. wie die erforderlichen Investitionen finanziert werden können; 4. wie die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutschen Bundespost den veränderten Verhältnissen angepaßt werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bericht dem Bundestag so schnell wie möglich vorzuleigen. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 414 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 27 — Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2071) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 07 — Einmalige Bewilligungen — In Tit. 711 — Errichtung eines Jugendgästehauses in Berlin — (Drucksache IV/2071 S. 3) wird ein Betrag von 222 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 415 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2073). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familie und Jugend In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache IV/2073 S. 2) wird der Ansatz von 56 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 57 700 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a) (Drucksache IV/1700 Anlage S. 12) wird entsprechend bei „C. Jugendgemeinschaftsleben und Jugendbildung II. Maßnahmen außerhalb der zentralen Jugendverbände 2. Internationale Jugendbegegnung (Internationale Jugendbegegnungen, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste, Betreuung von Kriegsgräbern im Ausland durch Jugendgruppen)" der Ansatz von 2 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 3 700 000 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Liehr Erler und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Schanzenbach zum Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache IV/2073). Im Vorwort zum Einzelplan 29 heißt es: Das Bundesministerium für Familie und Jugend hat die Aufgabe, den Lebensnotwendigkeiten der Familie und Jugend in der modernen Gesellschafts- und Staatsordnung Geltung zu verschaffen. Es ist an der Durchführung des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 6 des Grundgesetzes maßgeblich beteiligt. Das heißt, das Ministerium hat Initiativen zu entwickeln und die familienpolitischen Belange zu koordinieren. Wenn man die Gesetzgebung der vergangenen Jahre betrachtet, dann ist festzustellen, daß die Regierung und das Ministerium weder die Einsicht noch den Willen zu einer modernen Familienpolitik hat. Familienpolitik bedeutet mehr als wirtschaftliche Hilfe für kinderreiche Familien. Gewiß ist das ein wichtiger Punkt; denn die kinderreichen Familien gehören zu den ärmsten in unserem Lande. Aber in einer Familienpolitik, die unserer Zeit gerecht werden will, muß auch den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden. Die Regierung hat es bisher versäumt, bereits vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse politisch zu verwerten und gesellschaftliche Erscheinungen, die für das Zusammenleben unseres Volkes von großer Bedeutung sind, erforschen und klären zu lassen. Die Regierung tut so, als ob in der Familie Maßnahmen und Auffassungen, die vor Jahrzehnten Gültigkeit hatten, auch heute noch zu vertreten wären. Wenn der Herr Bundeskanzler in einer kürzlich gehaltenen Rede im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld von einer Enthumanisierung der Sozialpolitik spricht, so zeigt das und zeigen andere Ausführungen von ihm deutlich, daß Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5937 der Bundeskanzler die familienpolitischen Probleme in der modernen Industriegesellschaft noch nicht begriffen hat und von gesellschaftspolitischen Vorstellungen ausgeht, die der Vergangenheit angehören. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die den Unterschied zwischen der Großfamilie in der vorindustriellen Gesellschaft — in der eine Einheit von Arbeits- und Lebenswelt gegeben war — und der heutigen Kleinfamilie, die in ihren Funktionen ausgehöhlt worden ist, nachweisen. Aber in der Politik der Regierung ist die notwendige Anpassung bisher nicht vollzogen worden. Der entscheidende Wandel von der Groß- zur Kleinfamilie ist vollzogen worden durch die Folgen der Industrialisierung, den Wandel von der Produktionsgemeinschaft zur Konsumgemeinschaft, durch die Emanzipation der Frau, durch den Verlust der Gemeinsamkeit in Sippe, Dorf, Brauchtum, durch die Völkerwanderung vom Land in die industriellen Ballungsgebiete und durch die Auflösung noch bestehender Gemeinsamkeiten durch die große Völkerwanderung der beiden Weltkriege. Professor Wurzbacher schreibt in seinem Buch „Leitbilder gegenwärtigen deutschen Familienlebens": Der Strukturwandel hat die Familie schweren Belastungen ausgesetzt, besonders durch die Schwächung der wirtschaftlichen Kraft und durch die Trennung von Lebens- und Arbeitsstätte. Dadurch ist auch die erzieherische Leistung der Familie wesentlich vermindert worden, während die Anforderungen, die die Schule und der Beruf stellen, erheblich gestiegen sind. Das Rad der Entwicklung kann nicht mehr zurückgedreht werden. Wir müssen uns mit dieser Entwicklung abfinden, die heutige Situation erkennen und die richtige Form für eine moderne Familienpolitik finden. Obwohl sich die Bundesregierung seit 1953 ein Familienministerium zugelegt hat, das die Regierung in familienpolitischen Fragen beraten und auf die Gesetzgebung Einfluß nehmen soll, ist von da her ein Tätigwerden im Sinne einer modernen Familienpolitik kaum spürbar geworden. Herr Dr. Wuermeling gab sich Mühe, den kinderreichen Familien zu helfen, aber er hat sich — selbst in der Legislaturperiode, in der die CDU/CSU die absolute Mehrheit hatte — nicht durchgesetzt. Und wenn er nun in der letzten Zeit in der Fragestunde den FDP-Finanzminister attackiert, dann scheint mir das nicht die richtige Adresse zu sein; denn die Richtlinien der Politik bestimmt der Kanzler, und die Mehrheit im Kabinett hat die CDU/CSU. Der neue Familienminister hat weder im Parlament noch im zuständigen Ausschuß vorgetragen, wie er die Familienpolitik weiterentwickeln will. Die Beschäftigung mit dem deutsch-französischen Jugendwerk ist kein Ersatz für eine vernünftige, aufgeschlossene Familienpolitik. Wie wenig Bedeutung diesem Ministerium beigemessen wird, zeigt schon die Ausstattung des Etats. Wenn die Familie in der modernen Industriegesellschaft ihre Aufgabe als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft erfüllen soll, dann müssen ihr mehr Hilfen gegeben werden als bisher, ohne die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zu untergraben. Wir sind der Meinung, daß die geordnete Familie die beste Grundlage für eine gesunde körperliche, sittliche und geistige Entwicklung des Kindes ist und daß die mütterliche Liebe und Sorge für die Entfaltung des Kleinkindes unentbehrlich ist. Mittelpunkt aller familienpolitischen Maßnahmen sollte sein, daß keine Mutter, die kleine Kinder hat, aus wirtschaftlicher Not gezwungen ist, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Den erwerbstätigen Frauen wird immer wieder der Vorwurf gemacht, daß sie arbeiten, um sich Luxus leisten zu können. Wie wenig lebensnah solche Vorwürfe sind, beweist eine Denkschrift des Bundesfamilienministers, aus der hervorgeht, daß das Bruttoeinkommen von Mehrkinderfamilien in der Bundesrepublik so aussieht, daß von allen Lohnsteuerpflichtigen etwa 20 bis 25 % bis zu 400 DM, mehr als 30 % unter 450 DM, etwa 50 % unter 500 DM verdienen. Es ist bedauerlich, daß etwa ein Viertel aller Mehrkinderfamilien am Rande. des Existenzminimums leben müssen. Nach einer Erhebung vom Juni/Juli 1959 tragen erwerbstätige Mütter zum Familieneinkommen bei: 3 % der erwerbstätigen Mütter etwa 25 % 72 % der erwerbstätigen Mütter etwa 25 bis 50 % 23 % der erwerbstätigen Mütter etwa 50 bis 75 % 2 % der erwerbstätigen Mütter über 75 %. Eine Repräsentativ-Erhebung, die das Deutsche Industrie-Institut durchführte, hat ergeben, daß von den verheirateten kinderlosen Frauen 30 % erwerbstätig sind. Von den verheirateten Frauen mit Kindern waren es ebenfalls 30 %. Von den Witwen und geschiedenen Frauen mit Kindern waren 33 % erwerbstätig. Die Zahl der verheirateten Frauen aller sozialen Schichten auf dem Arbeitsmarkt nimmt von Jahr zu Jahr mehr zu. In allen Industrieländern ist diese Tatsache zu verzeichnen, sie kommt gewissermaßen einer stillen Revolution gleich. 1950 hatten 51,8%, 1957 hatten 62 % der verheirateten weiblichen Erwerbstätigen Kinder. In den europäischen Ländern liegt der Anteil der verheirateten Frauen an der Zahl der weiblichen Arbeitskräfte zwischen 38 und 42 %. Der prozentuale Anteil der erwerbstätigen Mütter steigt stärker als der der verheirateten Frauen. Daraus müssen sich für die Gesellschaft Konsequenzen ergeben. Denn Praxis und Statistik beweisen, daß die meisten Mütter arbeiten, weil das Einkommen des Familienvaters nicht ausreicht. In die Familienprobleme einbezogen sind neben den kinderreichen Familien die Halbfamilien, die alleinstehenden Frauen und die älteren Mitbürger. Sie alle sind angesprochen, wenn es um Familienfragen geht. Wo aber hat die Regierung oder das Ministerium sich der Probleme der mehr als 2 Millionen alleinstehender Frauen angenommen? Selbst die 1,2 Millionen Kriegerwitwen wurden fast ein Jahrzehnt. nur mit einer recht kärglichen Rente versorgt, von 5938 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 ihrer gesellschaftlichen Situation ist kaum Kenntnis genommen worden. Wir hoffen, daß uns die von der SPD geforderte Untersuchung über Stellung der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft Klarheit bringt über die Verhältnisse, unter denen in unserer Zeit die Familien, aber auch die alleinstehenden Frauen leben müssen. Wie hart dieses Leben ist, beweist die Tatsache der hohen Zahl von zu früh invalide gewordenen erwerbstätigen Frauen. Auch die Berichte des Müttergenesungswerks reden eine nicht zu überhörende Sprache über den schlechten Gesundheitszustand vieler Mütter. Dort heißt es z. B.: Die Zahl dieser Frauen, die während der Schwangerschaft erkranken, die schon vor der Geburt ihres Kindes am Ende ihrer Kräfte sind, die sich nachher nicht mehr erholen können, nimmt erschreckend zu. Obwohl dies der Regierung und dem Gesundheitsministerium bekannt sein muß und sie auch wissen, daß unser Land eine viel zu hohe Mütter- und Säuglingssterblichkeit hat, sind keine gesetzgeberischen Maßnahmen durchgeführt worden, die hier Abhilfe schaffen. Noch nicht einmal die von der SPD 1962 eingebrachte Novelle zum Mütterschutzgesetz ist verabschiedet worden. Selbst die im diesjährigen Etat vorgesehene. Erhöhung zur Verbesserung der Mutterschaftshilfe auf 340 Millionen DM ist auf 155 Millionen DM reduziert worden. Das heißt, daß in diesem Jahr keine Verbesserung der Mutterschaftshilfe durchgeführt wird. Wir sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, den Familien zu helfen. Was bisher von der Regierung und den sie tragenden Parteien auf der Bundesebene erfolgt ist, kommt diesem Auftrag viel zu wenig nach. Durch die mangelnde Familienpolitik ist in unserer Gesellschaft ein fast familienfeindliches Klima entstanden. So haben es Familien mit Kindern besonders schwer bei der Suche nach einer Wohnung. Fast niemand will Kinder im Hause haben. Auch sonst erfahren es Eltern immer wieder, daß Kinder in der Öffentlichkeit als Last empfunden werden. Die Einstellung zu Kindern ist in unserem Land bei weitem nicht so freundlich wie in Nachbarländern. Die Politik der Bundesregierung war eben nicht dazu angetan, ein familienfreundliches Klima zu schaffen. Gelegentliche Reden eines Familienministers reichen dazu nicht aus. Wenn die Familie ihre Aufgabe erfüllen soll, dann braucht sie sozialpolitische und familienergänzende Hilfen. Entscheidend ist ein besseres Kindergeld. Daß wir die unzureichendsten Kindergeldgesetze in der EWG haben, ist hier bekannt. Wenn wir den jungen Familien eine entscheidende Hilfe geben wollen, muß Kindergeld für alle Kinder angestrebt werden. Wir wissen, daß das nicht auf einmal zu erreichen ist. Aber diese Lösung müßte zielstrebig angegangen werden. Die Bedürftigkeitsprüfung, die in der Festlegung der Einkommensgrenze liegt, ist für d ie Familien mit den 1,3 Millionen Zweitkindern entwürdigend und bringt wirtschaftliche Unsicherheit in diese Familien. Familienpolitik darf nicht in den Bereich der Fürsorge verwiesen werden. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik, und darum müssen bei der Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen Einkommensgrenzen und Bedürftigkeitsprüfungen verschwinden. Neben der Gewährung des Kindergeldes sind Ausbildungsbeihilfen für Kinder erforderlich. Schon lange warten wir auf eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Bis jetzt liegt nichts Entsprechendes vor, obwohl die bisher vom Bund gewährten Mittel für Ausbildungsbeihilfen z. B. im Bundesversorgungsgesetz sowie im Lastenausgleichs- und Heimkehrergesetz erheblich zurückgehen, weil die Anspruchsberechtigten aus diesen Gesetzen herauswachsen. Der von der SPD vor zwei Jahren eingebrachte Entwurf über Ausbildungsförderung ist bisher im zuständigen Ausschuß noch nicht behandelt worden. Wie wenig familienfreundlich unsere Wohnungspolitik ist, das müssen kinderreiche und minderbemittelte Familien immer wieder erfahren. Sie den Spielregeln der freien Marktwirtschaft zu überlassen, bedeutet eine Benachteiligung. Die Gesetzgebung über die Mietbeihilfen reicht für diese Familien nicht aus. Die kinderreichen Familien werden in besonders hohem Maße von Mietkündigungen betroffen. Wenn auch der Bund für die Schaffung von Erziehungseinrichtungen nicht zuständig ist, so möchte ich doch erwähnen, daß auch von hier aus Länder und Gemeinden ermuntert werden sollten, mehr Kindergärten, Kindertagesheime und Kinderspielplätze zu schaffen. Bei der großen Frauenerwerbsarbeit ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze viel zu gering. Es gehört zu den vordringlichen Aufgaben — auch wenn sie kostspielig sind —, Einrichtungen zu schaffen, die in Ergänzung zur Familie den Kindern und Jugendlichen als gute pädagogische Stätten dienen. Dazu gehören aber auch Maßnahmen, die dazu führen, daß mehr pädagogische und pflegerische Kräfte zur Verfügung stehen; denn es ist bekannt, daß es überall an Pflege- und Erziehungspersonal fehlt. Das Gesetz über das freiwillige soziale Jahr wird keine spürbare Hilfe bringen. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte. Um die nicht besetzten Stellen aufzufüllen, müssen große Anstrengungen gemacht und außergewöhnliche Mittel eingesetzt werden. Der Regierung hat aber bisher jede Vorstellung gefehlt, wie sie ihren Teil zur Behebung der Notlage beitragen kann. In der Gesundheitspolitik hat die Regierung zum Teil eine geradezu familienfeindliche Haltung entwickelt. Denn eine Beteiligung an den Kosten für Arzt, Arznei und Krankenhaus bedeutet eine Verminderung des Einkommens, die in den Familien mit Kindern deutlich spürbar würde. Es besteht die Gefahr, daß diese Beteiligung sich nachteilig auf den Gesundheitszustand der Kinder und Mütter auswirken würde. Wir halten die Förderung von Familienferienstätten für eine gute Sache. Um so mehr bedauern wir, daß der früher im Etat vorgesehene Betrag gekürzt worden ist. Über die Lebenssituation der älteren Mitbürger ist erst kürzlich in diesem Hause gesprochen wor- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5939 den. Auch hierzu kann man zusammenfassend sagen, daß die Regierung sich um dieses Problem zuwenig bemüht hat. Wir können nur hoffen, daß auf den Antrag der SPD hin die notwendigen Untersuchungen angestellt werden, die in der Auswertung zu den dringendsten gesetzgeberischen Maßnahmen führen. Wir stellen in dieser Etatberatung fest, daß die Regierung ihre Aufgabe den Familien gegenüber völlig unzureichend erfüllt hat. Auch dem zuständigen Minister ist es nicht gelungen, den Lebensnotwendigkeiten der Familie in der modernen Gesellschaft und Staatsordnung Geltung zu verschaffen. Wir werden uns bei der Abstimmung über Einzelplan 29 der Stimme enthalten. Anlage 15 Umdruck 416 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen IV/1700 Anlage , IV/2075) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine wissenschaftliche Forschung 1. In Tit. 600 — Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft - (Drucksache IV/1700 Anlage S. 21) wird der Ansatz von 250 000 000 DM um 27 818 000 DM auf 277 818 000 DM erhöht. In Absatz 5 der Erläuterungen wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 35 085 000 DM auf 85 085 000 DM erhöht. In den Erläuterungen werden folgende Absätze gestrichen: „Außerdem ist vorgesehen, daß der Bund sich an der Errichtung der geplanten neuen wissenschaftlichen Hochschulen in Bremen und Regensburg nach Richtlinien beteiligt, die der Billigung des Haushaltsausschusses bedürfen." „Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." 2. Es wird ein Leertitel 601 — Zusätzliche Förderung für den Neubau wissenschaftlicher Hochschulen — eingefügt. Die Erläuterungen werden wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 601 Der Bund beteiligt sich an der Errichtung neuer wissenschaftlicher Hochschulen nach Richtlinien, die der Bewilligung des Haushaltsausschusses bedürfen. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen Verpflichtungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM für künftige Rechnungsjahre einzugehen." Zu Kap. 31 03 — Bewilligungen für die Atomkernenergieforschung und -nutzung 3. In Tit. 600 — Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung im Bereich der Kernforschung — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) wird der Ansatz von 2 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 3 500 000 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 16 0 Umdruck 423 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: kw- und ku-Vermerke bei Personaltiteln in den Einzelplänen des Bundeshaushaltsplans 1964. Der Bundestag wolle beschließen: „kw- und ku-Vermerke bei Personaltiteln, die nach dem Bundeshaushaltsplan 1963 mit Ablauf des Rechnungsjahres 1963 wirksam werden, für die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1964 jedoch eine Verlängerung über den 31. Dezember 1963 hinaus vorgesehen ist, werden erst am 31. Dezember 1964 wirksam. Die Befugnisse des Haushaltsausschusses gemäß § 13 HG 1964 bleiben hiervon unberührt." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Vogel Mischnick und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Schoettle Dr. Emde Erler und Fraktion Anlage 17 Umdruck 423 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Sämtliche Einzelpläne. Der Bundestag wolle zu den Titeln 101 und 104 aller Einzelpläne beschließen: Bei kw- und ku-Vermerken, die mit dem Ablauf des Jahres 1963 wirksam werden, für die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1964 jedoch eine Verlängerung über den 31. Dezember 1964 hinaus vorgesehen ist, ist anstelle der Jahreszahl 1963 zu setzen die Jahreszahl 1964. Bonn, den 15. April 1964 Dr. Conring Mischnick und Fraktion Dr. Barzel und Fraktion Schoettle Dr. Emde Erler und Fraktion 5940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Anlage 18 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Schoettle zum Haushaltsgesetz 1964 (Drucksache IV/2081). Betr.: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964; hier: Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage (Drucksache IV/1700) durch Beschlüsse des Haushaltsausschusses. Zu § 1 Die Gesamtabschlußsumme ist mit 60 345 900 000 DM gegenüber dem Regierungsentwurf gleich geblieben. Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses haben jedoch zu einer Verschiebung der Abschlußzahlen des ordentlichen und des außerordentlichen Haushalts geführt. Der ordentliche Haushalt schließt nunmehr ab mit 58 094 397 500 DM (Regierungsentwurf 58 194 625 000 DM). Der außerordentliche Haushalt schließt nunmehr ab mit 2 251 502 500 DM (Regierungsentwurf 2 151 275 000 DM). Zu §5 Der bisher verwendete Begriff „Verwaltungsakte" hat bei Anwendung des § 45 b RHO zu Auslegungsschwierigkeiten geführt. Es ist deshalb eine Klarstellung durch künftige Verwendung des Begriffs „Handlungen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" erforderlich. Zu §§ 8 und 9 a Der Haushaltsausgleich 1964 kann nur durch Veranschlagung einer globalen Minderausgabe im ordentlichen Haushalt erreicht werden. Infolge der einschneidenden gezielten Kürzungen — namentlich im Zusammenhang mit der Kriegsopferversorgung — ist kaum damit zu rechnen, daß die globale Minderausgabe allein durch Bewirtschaftungsmaßnahmen erzielt werden kann. Es muß deshalb durch globale Kürzung im Haushaltsgesetz sichergestellt werden, daß die Minderausgabe auch tatsächlich erreicht wird. Dazu sind vorgesehen eine teilweise Umwandlung der aus konjunkturpolitischen Gründen im Regierungsentwurf vorgesehenen 20 v. H.-Bausperre in eine Kürzung sowie eine allgemeine Kürzung der übrigen nicht auf Rechtsverpflichtungen beruhenden Ansätze des ordentlichen Haushalts. Bei den Bauausgaben erscheint im Rahmen der 20 v. H.-Sperre eine Kürzung in Höhe von 10 v. H. vertretbar, zumal dies auch den konjunkturpolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Bei den übrigen, nicht durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ansätzen dürfte eine Kürzung um 5 v. H. ausreichen. Bei Durchführung dieser Maßnahmen und bei Annahme eines begrenzten Minderbedarfs im Personalbereich ist zu erwarten, daß die veranschlagte Minderausgabe erreicht wird. Zu § 11 Die Änderungen bei den Bestimmungen über gegenseitige und einseitige Deckungsfähigkeiten beruhen auf Beschlüssen des Haushaltsausschusses zu verschiedenen Einzelplänen. Zu § 13 In der Regierungsvorlage ist die Ermächtigung des Haushaltsausschusses dahin beschränkt, Planstellen nur auf Grund neuer Aufgaben zu schaffen oder umzuwandeln. Im Interesse einer beschleunigten Verabschiedung des Haushalts ist vorgesehen, die Personalanforderungen des Haushaltsentwurfs 1964 erst im Anschluß an die dritte Lesung zu beraten. Deshalb ist eine entsprechende Erweiterung der Ermächtigung notwendig. Zu § 22 Abs. 2 Zum Ausgleich der restlichen Deckungslücke, die durch die Festsetzung der Bundesanteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 39 v. H. entstanden ist, mußte u. a. auch eine erhöhte Kreditaufnahme vorgesehen werden. Dadurch ändern sich zwangsläufig die im Regierungsentwurf vorgesehenen Ermächtigungsbeträge. Zu § 23 Abs. 1 Nr. 5 Die Ergänzung des § 23 Abs. 1 durch die Nr. 5 entspricht einem Vorschlag des Ausschusses für Entwicklungshilfe. Diese Garantiemöglichkeit soll die Finanzierung der Kapitalhilfe an Entwicklungsländer erleichtern. Der Haushaltsausschuß hat die vorgeschlagene Bestimmung dahingehend ergänzt, daß die aufgenommenen Mittel nur für die Finanzierung solcher Vorhaben Verwendung finden dürfen, für die auf Grund der Bindungsermächtigungen des Haushaltsplanes Finanzierungszusagen erteilt sind. Zu § 30 Abs. 1 In Abs. 1 des Regierungsentwurfs ist die Ermächtigung vorgesehen, eine Stelle außerhalb der Bundesverwaltung vertraglich mit der Finanzierung von Verpflichtungen zur Förderung der Entwicklungsländer zu beauftragen. Nach dem mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau abzuschließenden Generalvertrag über die Finanzierung der Entwicklungshilfe war zunächst in Aussicht genommen, die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5941 Annuitäten (Tilgung und Zinsen) für die von der Kreditanstalt aufzunehmenden Mittel dem Bund in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei diesem Verfahren hätte die Beschaffung der Mittel durch die Kreditanstalt als mittelbare Kreditaufnahme des Bundes angesehen werden können. Deshalb enthält § 30 Abs. 1 des Regierungsentwurfs vorsorglich eine Kreditaufnahmeermächtigung. Nach der nunmehr vorgesehenen Regelung soll die Kreditanstalt die Annuitäten für die von ihr beschafften Mittel in erster Linie aus den Tilgungs- und Zinsrückflüssen der von ihr gewährten Darlehen aufbringen, während der Bund im wesentlichen nur Zinszuschüsse zahlt. Tilgungsbeträge kommen nur vorübergehend in Betracht, soweit dies wegen unterschiedlicher Laufzeit bei den aufgenommenen und bei den als Darlehen wieder herausgegebenen Mitteln zum Saldenausgleich erforderlich wird. Dafür ist eine Kreditaufnahmeermächtigung im Haushaltsgesetz nicht erforderlich. Abs. 1 kann daher entfallen. Zu § 31 a Im Nachtragshaushaltsgesetz 1963 ist eine Ermächtigung vorgesehen, zur Erfüllung des Devisenhilfeabkommens mit Großbritannien Leistungen vor Empfang der Gegenleistung zu erbringen und mangels ausreichender Leistungsverpflichtungen notfalls Geldbeträge in Großbritannien anzulegen (z. B. durch Ankauf von Schatzwechseln). Von dieser Möglichkeit muß unter Umständen auch im Rechnungsjahr 1964 Gebrauch gemacht werden. Deshalb ist die Ermächtigung auch in das Haushaltsgesetz 1964 aufzunehmen. Die Verpflichtungen, die dem Bund im Rahmen des Devisenhilfeabkommens auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe erwachsen können, werden möglicherweise eine Erweiterung der bei Kap. A 23 02 Tit. 570 ausgebrachten Kreditermächtigung für bilaterale Kapitalhilfe — bis zu 115 Millionen DM — erforderlich machen. Es ist deshalb eine entsprechende Ermächtigung vorzusehen. Anlage 19 Umdruck 418 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Haushaltsgesetz 1964 (Drucksachen IV/1700, IV/2081). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden in Satz 2 nach den Worten „Steigerung der Wirtschaftskraft (Kapitel 60 02 Titel 571)" die Worte „Baumaßnahmen für Schulbauten im Zonengrenzgebiet" eingefügt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 20 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Ausgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 21 Umdruck 436 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — wird in Absatz 1 nach den Sätzen 2 und 3 folgender Satz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn. die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 16. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 22 Umdruck 419 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, ein Abrüstungsamt zu errichten. 5942 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Das Amt hat die Aufgabe, die vielfältigen Probleme, die sich aus den Zusammenhängen zwischen militärischer Sicherheit, außenpolitischen Fragen, Wirtschaftsproblemen und technologischer Entwicklung und den verschiedenen Möglichkeiten der Abrüstung, der Rüstungsbegrenzung und der Rüstungskontrolle ergeben, laufend zu untersuchen. Es soll der Bundesregierung die Beurteilung der Vorschläge anderer Länder auf dem Gebiet der Abrüstung und der Rüstungskontrolle erleichtern und deutsche Vorschläge auf dem genannten Gebiet entwickeln. Das Amt bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Einrichtungen der Bundesregierung und der vorhandenen oder zu diesem Zweck auch neu zu schaffenden unabhängigen Forschungseinrichtungen. Es untersteht der Verantwortung der Bundesregierung. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 23 Umdruck 420 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages sobald wie möglich eine Neufassung der Richtlinien für Stipendien und Darlehen nach dem Honnefer Modell vorzulegen, die folgende Änderungen vorsieht: 1. Der Förderungsmeßbetrag wird auf 350 DM im Monat angehoben. 2. Die Förderung wird während der ersten drei Fachsemester auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt. 3. Für Studenten, die über den zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erlangt haben, wird auf einen Beitrag der Unterhaltspflichtigen zur Dekkung des Förderungsbedarfs verzichtet. 4. Die Darlehensförderung wird entsprechend den bis zum 31. März 1964 geltenden Richtlinien wieder in die Endsemester gelegt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 24 Umdruck 431 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, Drucksache IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. bei allen Gesetzen, die sich mit dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Notstandsplanung befassen, die bisherigen Begriffe durch die Bezeichnungen „Zivilverteidigungsmaßnahmen" und „Zivilschutz" zu ersetzen, 2. das Bundesamt für den zivilen Bevölkerungsschutz und den Bundesluftschutzverband entsprechend umzubenennen. Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 25 Umdruck 421 Entschließungsantrag der Abgeordneten Drachsler, Dr. Starke, Dr. Stecker, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Einzelplan 35 Kap. 35 11 a den Tit. 960 alsbald wieder in der Höhe anzusetzen, daß das nach Artikel 57 Abs. 4 Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vereinbarte Militärstraßennetz voll ausgebaut wird. Die Kürzung im Haushaltsjahr 1964 beeinträchtigt den Ausbau dieses in den Randgebieten der Übungsplätze dem schweren Verkehr der Militärfahrzeuge dienenden Straßennetzes empfindlich. Die Bundesregierung möge in Zusammenarbeit mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die zur Verfügung gestellten Gelder rechtzeitig an die Baulastträger verteilt und dadurch planmäßig verbaut werden können. Bonn, den 14. April 1964 Drachsler Dr. Stecker Schlee Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Brese Ehnes Dr. Götz Dr. Knorr Lang (München) Lemmrich Lermer Maucher Dr. Ramminger Stooss Sühler Unertl Wagner Weinzierl Wendelborn Wieninger Dr. Winter Ziegler Dr. Starke Kreitmeyer Anlage 26 Umdruck 432 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Not- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5943 standsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. eine unabhängige Sachverständigenkommission für ,die Untersuchung der Aufgaben und Möglichkeiten der Zivilverteidigung einzusetzen; 2. eine zeitliche Planung für den Bau von öffentlichen und privaten Schutzräumen vorzulegen; 3. eine Überprüfung der Kostenaufstellung und der Vorschläge für die Finanzierung für die baulichen Zivilschutzmaßnahmen und den Selbstschutz vorzunehmen. Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 26 Umdruck 422 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt), Frau Strobel, Junghans, Kurlbaum, Lange (Essen), Porzner und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Haushaltsgesetz 1964 (Drucksachen IV/1700, IV/2081). Der Bundestag wolle beschließen: Die 'Bundesregierung wird aufgefordert, ) dem Bundestag eine Ubersicht über alle Haushaltsmittel des Bundes vorzulegen, die im Haushaltsplan 1964 für Zwecke der Verbraucheraufklärung und Verbraucherförderung bereitgestellt sind. Bonn, den 14. April 1964 Frau 'Beyer (Frankfurt) Frau Strobel Junghans Kurlbaum Lange (Essen) Porzner Erler und Fraktion Anlage 28 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Müller (Aachen-Land) zu dem Entschließungsantrag Umdruck 421 In Einzelplan 35 hat der Haushaltsausschuß 12 Millionen DM insgesamt gekürzt; davon entfielen 5 Millionen DM auf Tit. 960 in Kap. 11 a. Speziell diese Kürzung war nötig zur Deckung der 381 Millionen DM 'für die Kriegsopferversorgung. Wir wissen, der Einsatz dieser Mittel konzentriert sich weitgehend auf bestimmte Bezirke der Bundesrepublik, besonders in Süddeutschland. Wir haben daher in Vorjahren erlebt, wie unser Haushaltsausschußkollege Dr. Aigner mit viel Energie, Ausdauer und Geschick den Ansatz von ursprünglich 5 Millionen DM auf die — immerhin stattliche — Höhe von 35 Millionen DM hinaufgeboxt hat mit dem Erfolg, daß wir mit dem Ausbau des Straßennetzes für den schweren Verkehr der ausländischen Streitkräfte ein gutes Stück weitergekommen sind. Bei der zweiten Beratung hat unser Kollege Aigner mit seinem Änderungsantrag auf Umdruck 409 versucht, den alten Mittelansatz wielder zu erreichen. Der Antrag wurde abgelehnt. Eine gewisse Abhilfe in kommenden Haushaltsjahren soll durch den vorliegenden Entschließungsantrag erfolgen. Als Berichterstatter für Iden 'Einzelplan 35 bitte ich um Überweisung an den Verteidigungsausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung. Anlage 29 Schriftliche Begründung des Abgeorneten Drachsler zu dem Entschließungsantrag Umdruck 421. Mit Umdruck 421 lege ich einen Entschließungsantrag zu dem Einzelplan 35 vor, der eigentlich seinem Charakter nach dem Haushalt der Verteidigung gleichzusetzen ist. Über diesen Einzelplan wurde bei Haushaltsberatungen nie debattiert. Ich würde auch heute nicht dazu sprechen, wenn es nicht notwendig wäre, auf die schädlichen Folgen der Behandlung der Tit. 960 und 322 hinzuweisen. Die empfindlichen Kürzungen wirken sich für die Abwicklung der notwendigen Schadensregulierungen und Straßenbauten sehr verhängnisvoll aus. Bei dem Tit. 960 handelt es sich um jene Finanzmittel, die für den verstärkten Ausbau von Wegen, Straßen und Brükken in den Randgebieten der Übungsplätze vorgesehen sind. Durch die Technisierung der übenden Truppen in den Randgebieten dieser Übungsplätze werden die Manöverschäden namentlich bei schlechtem Wetter immer größer, so daß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Bau eines Straßennetzes be grüßt werden kann. Nach Art. 57 Abs. 4 b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut wurde zwischen der 'Bundesregierung und den Entsenderstaaten der Bau eines solchen Straßennetzes für den Verkehr von schweren Militärfahrzeugen vereinbart. Dadurch werden die laufenden Manöverschäden an dem Straßennetz dieser Gebiete durch den verstärkten Ausbau aufgefangen. Es ist dankbar anzuerkennen, daß die Bundesregierung sowohl in den vergangenen Jahren als auch jetzt bemüht ist, in den Randgebieten der Übungsplätze das Notwendige zu veranlassen. Die Bevölkerung im Gebiete der Übungsplätze Soltau-Lüneburg — Sennelager — Münsterlager — Münsingen — Willflecken — Heuberg — Grafenwöhr und Hohenfels weiß es zu danken, daß die Bundesregierung ihr durch ihre Maßnahmen, die im Einzelplan 35 vorgesehen sind, große materielle und psychologische Lasten abnimmt. Oft müssen die Abgeordneten dieser Gebiete bittere Klagen darüber hören, daß die Manöverschäden kaum mehr zu ertragen sind. Manche Bauern tragen sich in der Tat mit dem Gedanken, aus diesen Gebieten abzuwandern, weil sie sich oft fragen, ob es sich überhaupt noch lohne, die Felder zu bestellen, wenn bei Manövern oft ohne Rück- 5944 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Sicht auf die Saaten und Fruchtäcker Schäden verursacht werden, die durch eine langjährige Schadensregelung mit Geld allein nicht abgegolten werden können. Was hilft es einem Landwirt, wenn er für seinen Klee oder andere Grünfutteräcker vielleicht nach einem Jahr eine Entschädigung erhält, wenn er inzwischen keine Möglichkeit hat, für sein Vieh Futterersatz zu besorgen? Wer versteht nicht die Verbitterung einer Bäuerin, deren Mann dadurch ums Leben kommt, daß durch einen sehr tieffliegenden Hubschrauber die Pferde scheuen und er dadurch tödlich verunglückt! Die hinterbliebene Witwe erhielt die Kosten für das Begräbnis, jede weitere Schadensregelung wurde abgelehnt. Das sind nur einige Fälle, aus denen hervorgeht, mit welcher Geduld die Bevölkerung dieser Gebiete stellvertretend für das ganze deutsche Volk große Verteidigungslasten trägt. Bis zu dem Jahre 1961 ist unter dem Tit. 960 für diesen verstärkten Straßenbau sehr vieles geleistet worden. Erst als in den Jahren 1961/62 aus unerfindlichen Gründen ein sogenanntes Schlußprogramm aufgestellt wurde, kam der bisher gut funktionierende systematische Ausbau ins Wanken. Von seiten der Gemeinden und Kreise wurde gegen ein solches Schlußprogramm protestiert, da ein solches nicht akzeptabel ist, solange es in der Manövertätigkeit kein Ende gibt. Man hat sich dann auf ein Ausbauprogramm geeinigt. Dieses wurde nach jahrelangen zeitraubenden Vorarbeiten mit den US-Stellen in Heidelberg beraten, die ihrerseits wiederum nicht jede in der Planung schon fertiggestellte Straße anerkannten. Als nun diese anfänglichen Schwierigkeiten und die Kinderkrankheiten eines solchen umfassenden Programms überwunden waren, sollte der systematische Ausbau der Straßen einsetzen. Nun aber kam die Kürzung im Zuge des Haushalts 1964, so daß wiederum eine bedauerliche Unterbrechung eintritt. Der Sinn meines Antrages ist es, die Bundesregierung darauf aufmerksam zu machen, daß diese Kürzungen für die kommenden Jahre nicht „versteinern" dürfen, sondern daß dieser Tit. 960 wieder in jener Höhe angesetzt werden muß, der den Ausbau des Militärstraßennetzes garantiert. Neben der Zurverfügungstellung der Gelder aber ist es auch nötig, daß das Verfahren der Mittelzuweisung reformiert wird. In dem Getriebe zwischen Bund, Ländern und Bezirksregierungen ist sehr viel Sand, der eine Abwicklung in der Kürze eines Haushaltsjahres fast unmöglich macht. Die Bundesregierung sollte daher die Länder auffordern, für eine raschere und unbürokratischere Verkraftung dieser Gelder zu sorgen. In einigen Fällen haben sich bei der Durchführung der Bauten verständlicherweise Kostenüberschreitungen ergeben. Dafür muß das Bundesfinanzministerium nachträglich Mittel genehmigen. Solange diese Mittel nicht genehmigt sind, können wiederum Haushaltsmittel nicht verausgabt werden. Dadurch sind namentlich im Landkreis Amberg und Neumarkt mehrere Maßnahmen im Jahre 1963 nicht zur Durchführung gekommen. Der vorliegende Entschließungsantrag ersucht die Bundesregierung, in Zukunft der Bedeutung dieses Haushaltstitels mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um auch dieses Aufgabengebiet unserer bundesdeutschen Verteidigung zu erfüllen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 16. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Arendt (Wattenscheid) (Drucksache IV/2139 Fragen V/2, V/3 und V/4) *): Zu welchem Ergebnis hat das von der Bundesregierung am 7. Oktober 1963 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl eingebrachte sogenannte Übergangsprotokoll zur Änderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geführt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem in Frage V/2 genannten Übergangsprotokoll gemachten Änderungsvorschläge aufrechtzuerhalten und ihre diesbezüglichen Pläne weiterzuverfolgen? Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, ein Übergangsprotokoll zur Änderung des Montanvertrages vorzulegen, anstatt das von der Hohen Behörde vorgelegte Protokoll zur Grundlage einer Diskussion im Ministerrat zu machen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zur Frage 1: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Übergangsprotokolls zum Montanunionvertrag sollte einen Weg aufzeigen, den bei der Anwendung des Vertrages wegen der veränderten Situation des Energiemarktes aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen. Der Entwurf ist am 7. Oktober 1963 im Ministerrat in Luxemburg diskutiert und dem Koordinierungsausschuß, der die Ministerratssitzungen vorbereitet, zur weiteren Bearbeitung überwiesen worden. Zu einer erneuten Erörterung im Ministerrat ist es noch nicht gekommen, weil abgewartet werden sollte, ob die Bemühungen um die Herbeiführung einer gemeinsamen Energiepolitik im Rahmen der europäischen Gemeinschaften zu einem Erfolg führen würde, der dann ohnehin Änderungen des Vertrages hätte notwendig machen können. Zur Frage 2: Die Schwierigkeiten, die zur Vorlage des Entwurfs des Übergangsprotokolls geführt haben, bestehen nach wie vor. Schon bei seiner Vorlage in Luxemburg hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß es ihr primär nicht darum gehe, die Schwierigkeiten unbedingt in der Form des Übergangsprotokolls behoben zu sehen, sondern daß es in erster Linie darauf ankomme, die Schwierigkeiten überhaupt zu beseitigen. Sie sei bereit, jeden Weg zu diskutieren, der einen Ansatzpunkt hierfür biete. An dieser Auffassung wird nach wie vor festgehalten. Zur Frage 3: Die Hohe Behörde hat im April 1963 ein Dokument vorgelegt, das als Entwurf eines Zusatzabkommens zum Montanvertrag bezeichnet war. Dieses Dokument hat die Hohe Behörde jedoch nicht als eigenen selbständigen Vorschlag eingebracht; sie wollte damit vielmehr lediglich die rechtlichen Konsequenzen demonstrieren, die sich für den Montanvertrag ergeben würden, falls eine Vereinbarung über die materiellen Vorschläge der drei europäischen Exekutiven zur gemeinsamen Energiepolitik *) ,Siehe 123. Sitzung Seite 5827 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5945 zustande käme. Da sich zwischen den Sechs Einigkeit über diese materiellen Vorschläge bislang nicht erzielen ließ, war auch kein Raum für eine Diskussion im Ministerrat über die etwaigen rechtlichen Konsequenzen einer derartigen Vereinbarung. Es handelt sich bei den in Ihrer Frage angesprochenen Papieren also um zwei verschiedene Dinge: Der deutsche Entwurf wollte in der Form eines konkreten Vorschlages einen Weg zur Überbrückung der aktuell aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Anwendung des Vertrages aufzeigen; die Hohe Behörde wollte demgegenüber lediglich die rechtlichen Konsequenzen demonstrieren, die sich bei Zustandekommen eines materiellen Beschlusses zur gemeinsamen Energiepolitik ergeben würden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Drucksache IV/2139 Frage V/5) *) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die neuerliche Verteuerung auf dem Baumarkt zu ergreifen, insbesondere gegen die Forderung der Bauhandwerker, die an Stelle des ausgehandelten Tariflohnes ein Vielfaches an Garantielöhnen verlangen und damit die Baupreise auf eine für viele wichtige und ernsthafte Vorhaben unerträgliche Höhe treiben? Die Bundesregierung hat sich zur Entspannung des Baumarktes und zur Stabilisierung der Baupreise im Wirtschaftsbericht 1964 klar geäußert. Sie ist entschlossen, die an dieser Stelle herausgestellten Maßnahmen zur Vermehrung des Angebots an Bauleistungen und zur Einschränkung der Nachfrage nach Bauleistungen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der Baupreisindex für Wohngebäude für das Bundesgebiet (ohne Berlin) im Februar 1964 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 1963 um 4,3 v. H. und gegenüber dem November 1963 um 0,4 v. H. erhöht. Der Rückgang beim Zuwachs des Baupreisindex ergibt sich aus einem Vergleich der entsprechenden Zahlen des Vorjahres. Zwischen Februar 1963 und Februar 1962 stieg der Index um 7,5 v. H. und zwischen Februar 1963 und November 1962 um 0,7 v. H. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Allerdings ergeben sich jetzt zusätzliche Kosten insbesondere durch die am 1. April in Kraft getretene Lohnerhöhung um 9,2 v. H. (einschließlich des Lohnausgleichs in Höhe von 2,4 v. H. für Arbeitszeitverkürzung) . Garantielöhne, so wie sie gewöhnlich erörtert werden, sind in der tarifpolitischen Praxis der Bundesrepublik nicht bekannt. Es gibt sie in den Vereinigten Staaten etwa in der Automobilindustrie, wo den Arbeitnehmern ein Mindestjahresverdienst garantiert wird. Ich nehme an, daß Sie in erster Linie an die Effektivlöhne gedacht haben, die vielfach auf Grund persönlicher Absprache zwischen *) Siehe 123. Sitzung Seite 5827 Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Tariflöhnen liegen. Die Bundesregierung kann nur geringen Einfluß auf diese Entwicklung nehmen; diese ist weitgehend Ausdruck der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der bereits eingetretenen starken Tariflohnerhöhungen ist es wirtschaftspolitisch sehr erwünscht, wenn nicht noch darüber hinausgehende Effektivlohnerhöhungen von den Betrieben vorgenommen bzw. gewährt würden. Die Bundesregierung würde es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn die zum 1. Oktober 1964 vorgesehene Arbeitszeitverkürzung in der Bauwirtschaft von 42 auf 41 Stunden, die wiederum eine Lohnerhöhung von 21/2 bedeuten wird, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden könnte, um einer Verringerung des Angebots an Bauleistungen entgegen zu wirken. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2139 Frage IX/13): Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, die Eisenbahnstrecke Mainz (bzw. Bingerbrück/Bingen) — Bad Kreuznach — Kaiserslautern, die für die Fernverbindungen von Bonn, Frankfurt und Mainz nach Saarbrücken, Metz und Paris von wesentlicher Bedeutung ist, zu elektrifizieren? Wie mir die Deutsche Bundesbahn zu dieser Frage mitteilt, beabsichtigt sie in nächster Zeit nicht, die Eisenbahnstrecke Mainz bzw. Bingerbrück/Bingen — Bad Kreuznach — Kaiserlautern, die sogenannte Alsenzbahn, auf elektrischen Zugbetrieb umzustellen, weil nach ihren Untersuchungen die derzeitige Streckenbelastung eine derartige Investition nicht rechtfertigt. Der Hauptvorteil einer elektrischen Zugförderung, nämlich hohe Streckengeschwindigkeiten, kann bei dieser Strecke deshalb nicht zum Tragen kommen, da die Linienführung der genannten Strecke nur Höchstgeschwindigkeiten bis zu 80 km/h zuläßt. Die Deutsche Bundesbahn prüft dagegen, ob durch den Einsatz von Diesellokomotiven der Baureihe V 200 zwischen Frankfurt/Main bzw. Bingerbrück und Kaiserslautern für die vier auf dieser Strecke liegenden Schnellzugpaare gegenüber dem derzeitigen Dampfbetrieb eine Fahrzeitverkürzung erreichbar ist. Bei positivem Ergebnis will sie ab Sommerfahrplan 1965 diese Züge in den genannten Relationen auf Dieseltraktion umstellen. Für den übrigen Eisenbahnverkehr ist ein Ersatz der Dampflokomotiven durch Diesellokomotiven erst später möglich. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lautenschlager (Drucksache IV/2139 Frage IX/14) : 5946 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Was hat das Bundesverkehrsministerium veranlaßt, die bereits zugesagten Mittel für die Verbreiterung der beiden Straßenbrücken im Zuge der B 20 im Ortsteil Janahof im Süden der Stadt Cham (Opf.) nicht zu bewilligen? Die beiden Straßenbrücken im Zuge der B 20 im Ortsteil Janahof im Süden der Stadt Cham in der Oberpfalz, die sich in schlechtem Bauzustand befinden, sollen instandgesetzt werden. Die Bundeswehr hat gefordert, die Brücken aus diesem Anlaß so zu verstärken, daß sie auch für militärische Schwerfahrzeuge tragfähig sind. Beide Brücken liegen in einem Abschnitt, der nach Fertigstellung der geplanten Umgehungsstraße im Zuge der B 20/ B 85 aus dem Netz der Bundesfernstraßen ausgeschieden wird. Da voraussichtlich aber die Verwirklichung dieses Bauvorhabens dieser Umgehungsstraße erst im Rahmen des 3. Vierjahresplanes (1967-1970) erfolgen kann, ist eine Verstärkung der Brücken für den allgemeinen Verkehr notwendig. Es kommt daher auf eine Kostenteilung heraus, über die noch verhandelt wird. Der von der Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern aufgestellte Bauentwurf enthält dazu einen Vorschlag für die Aufteilung der Baukosten zwischen den Einzelplänen 12 und 14 des Bundeshaushalts. Der Vorschlag hat aber leider nicht die Zustimmung des Herrn Bundesministers der Verteidigung gefunden, weil er nach seiner Auffassung der Interessenlage des zivilen und militärischen Verkehrs nicht gerecht wird. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist deshalb erneut beauftragt worden, die Kostenteilung unter gebührender Berücksichtigung der zivilen und militärischen Verkehrsbedürfnisse zu überprüfen und einen neuen Vorschlag für die Aufteilung der Kosten zu machen. Sobald der Bericht hierüber vorliegt und die Kostenteilung von den beteiligten Bundesressorts anerkannt ist, werden die Haushaltsmittel im Straßenbauhaushalt für die Baudurchführung bewilligt werden können. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lautenschlager (Drucksache IV/2139 Frage IX/15) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, dem Land Bayern für die unvorhergesehene Kostenbeteiligung an dem Brückenbau über die Warme Pastritz an der deutsch-tschechischen Grenze bei Furth (im Wald) am Ende der Bundesstraße 20 Sondermittel in Höhe von voraussichtlich 500 000 DM zuzuweisen? Für die Finanzierung der in die Straßenbaulast des Bundes fallenden Ausbaumaßnahmen am künftigen Grenzübergang im Zuge der Bundesstraße 20 bei Furth im Wald sind bereits in erforderlicher Höhe Haushaltsmittel bereitgestellt worden, und es steht zu erwarten, daß die weiteren Vorbereitungen und der Bau selbst einen raschen Fortgang nehmen werden. Eine Finanzierung durch Bayern war von Anfang an nicht vorgesehen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/2139 Frage IX/16) : Welcher Auffassung ist die Bundesregierung in der Frage, für alle Personenkraftwagen generell die Mitnahme von Feuerlöschern anzuordnen, damit bei Verkehrsunfällen, die zu Bränden führen, unmittelbare Hilfe durch andere Verkehrsteilnehmer möglich ist? Es wurde wiederholt geprüft, ob das Mitführen von Feuerlöschern in allen Kraftfahrzeugen vorgeschrieben werden soll. Sicherlich kann das Risiko von Brandschäden durch Ausstattung aller Fahrzeuge mit Feuerlöschern verringert werden. Es ist aber leider zweifelhaft, ob die gesetzliche Ermächtigung in § 6 Straßenverkehrsgesetz dem Bundesminister für Verkehr die Befugnis gibt, vorzuschreiben, daß alle Kraftfahrzeuge mit Feuerlöschern ausgerüstet sein müssen. Für gewisse Arten von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Omnibusse und für Kraftfahrzeuge mit leicht entzündlichen Ladungen, trifft das zu; für diese Fahrzeuge besteht auch lange die Verpflichtung, Feuerlöscher mitzuführen. Ich glaube, daß — falls die gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann — die Sicherheit des Straßenverkehrs es rechtfertigen würde, für alle Personenkraftwagen die Verpflichtung zum Mitführen von Feuerlöschern vorzuschreiben. Allerdings kann das nur für inländische Fahrzeuge geschehen. Dazu würde natürlich bei dem derzeitigen Stand der Technik der Zwang zu einer regelmäßigen Überprüfung und Nachfüllung der Feuerlöscher, die nur von besonders ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden kann, in Fristen von etwa 1 bis 11/2 Jahren gehören. Persönlich halte ich diese zusätzliche Belastung der Besitzer von Personenkraftwagen bei der Zunahme von Kraftfahrzeugbränden nach. Zusammenstößen aller Art zur Vermeidung von Todesfällen und schweren gesundheitlichen Schäden für durchaus vertretbar. Dieses Problem scheint mir von noch größerer Bedeutung als die Frage des Vorschreibens von Schmutzfängern. Die Entscheidung, ob eine solche gesetzliche Regelung vorbereitet werden soll, liegt bei den Bundesministern für Arbeit und für Verkehr. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2139 Frage IX/17): Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, daß die durch den wachsenden Betrieb bzw. durch die Signalanlagen der Schiffe immer größer werdende Lärmbelästigung für die an den Rheinufern wohnende Bevölkerung, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen, auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird? Ab 1. Juli 1957 ist auf meine Veranlassung in allen Rheinuferstaaten und Belgien durch Rechtsverordnung die höchstzulässige Lautstärke der Fahrgeräusche der Rheinschiffe auf 82 Phon, gemessen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5947 in einem seitlichen Abstand von 25 m von der Bordwand, festgesetzt worden. Die Einhaltung dieses Wertes wird bei der regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge durch die Schiffsuntersuchungskommissionen überprüft. Die Untersuchung der ausländischen Fahrzeuge liegt bei den Schiffahrtsbehörden der Heimatländer dieser Schiffe. Die laufende Überwachung der fahrenden — somit auch der ausländischen — Schiffe wird darüber hinaus im Einvernehmen mit den zuständigen Länderministerien von der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein durchgeführt. Beanstandungen der ausländischen Schiffe werden den Regierungen der Heimatländer mitgeteilt. Auf Grund dieser Maßnahmen zur Lärmbekämpfung in der Rheinschiffahrt sind in den vergangenen Jahren bereits gewisse Erfolge erzielt worden. Im Jahre 1963 haben 98 % der untersuchten deutschen Fahrzeuge den Vorschriften genügt. Schallsignale werden nur in bestimmten Gefahrensituationen abgegeben. Sie sind zur Regelung des Schiffsverkehrs bei Nebel und unsichtigem Wetter unentbehrlich. Die Mindestlautstärke der Schallsignale ist auf 130 Phon in 1 m Entfernung vom Gerät festgelegt. Die Höhe dieses Schallpegels erklärt sich aus der Notwendigkeit, die im Steuerstand der Schiffe gemessenen Lautstärken von 10 bis 100 Phon zu übertönen. Es ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, alle Möglichkeiten zur Dämpfung der Geräusche der Binnenschiffe auszuschöpfen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2139 Frage IX/18) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, die Bemühungen der Wirtschaft und der kommunalen Verwaltungen aus dem unteren Naheraum zu unterstützen, die eine Elektrifizierung der Bundesbahnlinie durch das Alsenztal mit dem Ziel anstreben, eine Verbesserung der Verbindung zum pfälzischen Wirtschaftsraum zu erreichen? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat festgestellt, daß die Bahnstrecke Bingen/Bingerbrück—Bad Kreuznach—Kaiserslautern, die sogenannte Alsenzbahn, eine Streckenbelastung aufweist, die es zur Zeit nicht rechtfertigen würde, die hohen Kosten zu investieren, die eine Elektrifizierung verursachen würden. Zudem könnte der Hauptvorteil des elektrischen Zugbetriebs, nämlich hohe Streckengeschwindigkeiten, wegen der Linienführung nicht ausgenutzt werden, da diese nur eine Geschwindigkeit bis zu 80 km/h erlaubt. Ich schließe mich dieser Meinung an und bin weiterhin der Ansicht, daß eine Verbesserung der Eisenbahnverbindungen im unteren Nahetal nicht allein durch eine Elektrifizierung, sondern auch durch eine Verdieselung erreicht werden kann. Die Deutsche Bundesbahn prüft z. Z., ob die vier auf dieser Strecke liegenden Schnellzugpaare durch Bespannung mit Diesellokomotiven der Baureihe V 200 beschleunigt werden können. Bei positivem Ergebnis würden diese Züge ab Sommerfahrplan 1965 mit V 200 befördert werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vom 15. April 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Haas (Drucksache IV/2139 Frage IX/19) Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob nicht durch Einbau von stärkeren Motoren in langsam fahrende Kraftwagen deren Fahrgeschwindigkeit erhöht und damit die Unfallgefahr beim Überholen verringert werden könnte? Ihrer Anregung ist bereits entsprochen. Anläßlich der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Verordnung vom 21. März 1956 wurde in § 35 für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse, für Sattelkraftfahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung sowie für Lastkraftwagen- und Kraftomnibuszügen eine Motorleistung von mindestens 6 PS je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorgeschrieben. Auch bei den derzeitigen internationalen Beratungen wird von mir eine einheitliche europäische Regelung, die ebenfalls 6 PS/t vorschreibt, angestrebt. Leider weicht die Auffassung der anderen EWG-Staaten von der unsrigen ab, offenbar weil die dortige Industrie und die Benutzer von Lkw die Mehrkosten scheuen. Die Motorleistung von 6 PS je t läßt bei einer Steigung von 4% eine Geschwindigkeit der Lastzüge von etwa 21,6 km/h zu. Bei 7 PS je t könnte bei 4 % Steigung die Geschwindigkeit 25 km/h erreichen. Daraus folgt, daß natürlich trotz weiterer Steigung der PS-Zahl je t des zulässigen Gesamtgewichts die auf Autobahnen auch bei Steigungen gewünschte Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h für schwere Lastzüge und Sattelschlepper wirtschaftlich unerreichbar ist. Das war für uns die Veranlassung bei Steigungen an den Autobahnen Kriechspuren für Lkw anzubauen. Das Netz der Kriechspuren soll in den kommenden Jahren — auch für steilere Gefällstrecken — weiter ausgebaut werden. Dazu kommen die Überholverbote für Lkw in Steigungen, die allerdings seitens der Länder örtlich anzuordnen sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2139 Frage IX/20) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie bereit ist, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wiederbelebung des Schienenverkehrs zwischen Dannenberg—Lüchow und LüchowLübbow dahingehend auf die Bundesbahndirektion einzuwirken, daß die obengenannten Strecken der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH — hinter der die Osthannoversche Eisenbahn steht — zur Betriebsführung im Güter- und Personenverkehr übergeben werden. 5948 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 Ich habe mich bereits vor 3 Jahren aufgrund verschiedener Anregungen mit der von Ihnen angeschnittenen Frage beschäftigt, die ich jetzt nochmals überprüft habe. Aber die damals festgestellten Gegebenheiten liegen nach der eingeholten Auskunft der Deutschen Bundesbahn auch heute noch vor. Nichtbundeseigene Eisenbahnen unterstehen nach dem Grundgesetz bekanntlich der Zuständigkeit der Länder. Der Betrieb der nichtbundeseigenen Nebenbahn Lüchow–Schmarsau wird von der nichtbundeseigenen Osthannoverschen Eisenbahn AG. geführt. Deren Personalbestand und Betriebsmittel lassen die zusätzliche Betriebsübernahme auf der Bundesbahnstrecke Dannenberg–Lüchow–Lübbow leider nicht zu. Erhebliche zusätzliche Investitionen sind ferner deshalb notwendig, weil die Gleise für den Reiseverkehr wieder hergerichtet werden müssen. Zur Übernahme dieser hohen Kosten ist weder die Deutsche Bundesbahn noch die Privatbahn bereit. Meine Einwirkung auf die beiden Eisenbahnen haben deshalb keinen Erfolg gehabt. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesminister Lücke vom 9. April 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spies (Drucksache IV/2139 Fragen XI/1 und XI/2) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß jede Kündigung eines Hauptmietverhältnisses gleichzeitig schriftlich der unteren Verwaltungsbehörde angezeigt werden muß und daß von dieser Anzeige die Rechtswirksamkeit der Kündigung abhängig gemacht wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit einer Rechtsverordnung nach Frage XI/1 reale Zahlen über erfolgte Kündigungen zustande kämen und die Gemeinden rechtzeitig wüßten, was hinsichtlich der Unterbringung auf sie zukommt, und sich mancher Vermieter eine Kündigung besser überlegen würde? Ich darf im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz folgendes erwidern: Zunächst muß beachtet werden, daß bisher eine Ermächtigung fehlt, die der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, die Gültigkeit der Kündigung von der Anzeige an eine Verwaltungsbehörde abhängig zu machen. Wenn die Bundesregierung mithin eine Rechtsverordnung mit dem hier angesprochenen Inhalt erlassen wollte, müßten vorher die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Die Frage, ob eine entsprechende Ermächtigung erbeten werden sollte, erfordert eine sorgfältige Abwägung des Für und Wider. Die Frage 2 gibt dazu einige Anhaltspunkte. Ich darf daher ihre Beantwortung vorwegnehmen. Zu 2: Die Anordnung einer schriftlichen Anzeige für jede Kündigung eines Hauptmietverhältnisses würde sicherlich die Möglichkeit geben, zuverlässige Zahlen über erfolgte Kündigungen zu gewinnen. Im Augenblick wird das Fehlen solcher Zahlen als Mangel empfunden, weil das Bedürfnis besteht, die Auswirkungen richtig zu beurteilen, die sich aus dem stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft ergeben. Ich bin überzeugt, daß zuverlässige Zahlen, wenn sie mir jetzt zur Verfügung stünden, zur allgemeinen Beruhigung beitragen könnten. Indessen wird sich ein derartiger Vorschlag nicht kurzfristig verwirklichen lassen. Nicht nur die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens (Erteilung der Ermächtigung und Veröffentlichung einer Rechtsverordnung) ist in Rechnung zu stellen, sondern auch das Einspielen der Maßnahme. Erfahrungsgemäß vergeht eine beträchtliche Zeit, bis die Verpflichtungen allgemein bekannt sind und befolgt werden und bis die Zahlen aufgearbeitet und verwertet sind. Die Zahlen werden somit in der wichtigen Übergangszeit nicht mehr zur Verfügung stehen und, da die Anzeigepflicht erst nach dem Inkrafttreten der Vorschrift wirksam werden kann, auch die in der kritischsten Periode erfolgten Kündigungen nicht erfassen. Das dürfte ihren Wert erheblich beeinträchtigen. Es ist außerdem zu bedenken, daß die Zahl der Kündigungen nichts über einen echten Wohnungsbedarf besagt. Nicht alle Kündigungen führen tatsächlich zur Beendigung des Mietverhältnisses. Ich darf an die Fälle erinnern, in denen Kündigungen lediglich mit dem Ziel ausgesprochen werden, Vertragsänderungen, insbesondere Mieterhöhungen zu erreichen, oder in denen der Mieter der Kündigung nach § 556 a BGB widerspricht und die Fortsetzung des Mietverhältnisses erreicht. Die Kündigung besagt zudem nichts darüber, ob der Vermieter einen Mieterwechsel anstrebt oder die Wohnung anderweitig verwenden will. Für eine zutreffende Beurteilung des Wohnungsbedarfs wären die Zahlen mithin nur sehr beschränkt verwertbar. Eine laufende statistische Feststellung der Zahl der Kündigungen auch nach Ablauf der Übergangszeit bringt daher keinen wesentlichen Nutzen. Auch bei den Gemeinden wird man aus der bloßen Zahl der Kündigungen aus den bereits erwähnten Gründen keine zuverlässigen Schlüsse darüber ziehen können, wie groß der Unterbringungsbedarf ist. Es ist naturgemäß in erster Linie Sache der betroffenen Mieter, sofern sie nicht in der Lage sind, sich selbst eine neue Wohnung zu beschaffen, von sich aus rechtzeitig an die zuständigen Stellen der Gemeinden heranzutreten. Die Gemeinden werden in der Regel hierfür geeignete Stellen bestimmen. Zum Beispiel hat der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlaß vom 9. 10. 1963 (Min.Bl. Nordrh.Westf. S. 1752) die Gemeinden ausdrücklich auf ihre Aufgaben hingewiesen, die sich auf diesem Gebiet ergeben. Den Gemeinden werden durch freiwillige Meldungen der Mieter bessere Grundlagen für die zu treffenden Maßnahmen zur Verfügung stehen als durch globale Feststellung aller Kündigungen. Das gilt vor allem dann, wenn die Übergangsschwierigkeiten überwunden sind und sich ein funktionierender Wohnungsmarkt herangebildet hat. Ob manche Vermieter sich die Kündigung besser überlegen würden, scheint mir zweifelhaft. Wenn der Vermieter Anlaß zu einer Kündigung sieht, wird er sich in der Regel durch die bloße Anzeigepflicht nicht hindern lassen. Ich glaube insbesondere kaum, daß diejenigen Vermieter, die nicht bereit sind, Rücksicht auf die Verhältnisse ihrer Mieter zu nehmen — bei denen also eine Einwirkung wünschens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 5949 wert wäre, die sie zur Mäßigung veranlaßt —, sich dadurch in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen. Zu 1: Auf Grund dieser Erwägungen komme ich daher zu der folgenden sachlichen Beantwortung Ihrer Frage 1: Dem erwarteten Nutzen, der danach nicht hoch veranschlagt werden kann, muß der Verwaltungsaufwand gegenübergestellt werden, der erforderlich ist, um solche Anzeigen entgegenzunehmen und auszuwerten. Besonderen Bedenken würde es zudem begegnen, wenn die Rechtswirksamkeit der Kündigung von der Anzeige abhängig gemacht werden sollte. Der Mieter könnte in diesem Fall nicht erkennen, ob die Kündigung, die er erhalten hat, wirksam geworden ist. Er müßte sich erst bei der für die Anzeigen zuständigen Stelle erkundigen. Durch die Beantwortung solcher Anfragen würde weiterer Verwaltungsaufwand bei diesen Stellen entstehen. Auch rechtstechnisch wäre eine solche Maßnahme nicht bedenkenfrei. Die den Nachteilen gegenüberzustellenden Vorteile erscheinen mir nicht groß genug, so daß ich es für besser halte, auf eine Anzeigepflicht für Kündigungen zu verzichten. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Dr. Schornstein vom 14. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Haas (Drucksache IV/2139 Fragen XI/3 und XI/4) : Ich frage die Bundesregierung, ob der soziale Wohnungsbau nicht dadurch wirksamer gestaltet werden könnte, daß junge Familien, deren Ernährer einen gesicherten Arbeitsplatz haben, die gleichen Vergünstigungen aus öffentlichen Mitteln bekommen wie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere die „Neue Heimat". Im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues stehen die Vergünstigungen für förderungsfähige Bauvorhaben allen Bauherren in gleicher Weise zu, insbesondere wird nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz kein Unterschied gemacht, ob es sich um private Bauherren oder Wohnungsunternehmen — sei es gemeinnützige oder freie Wohnungsunternehmen — handelt. Für die Einhaltung der Förderungsvorränge ist dies in § 26 des II. WoBauG ausdrücklich bestimmt. Für junge Familien, die selbst bauen wollen, werden öffentliche Mittel bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen also unter den gleichen Bedingungen gewährt wie für Wohnungsunternehmen. Der Bau von Familienheimen genießt dabei den Vorrang vor dem Bau von Mietwohnungen; die Durchschnittssätze für öffentliche Baudarlehen zum Bau von Familienheimen sind um mindestens 10 v. H. höher zu bemessen als die Durchschnittssätze zum Bau von Mietwohnungen. Im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, die eine verstärkte Förderung der Eigentumsbildung zum Ziele hat, sollen die Vergünstigungen für Eigentumsmaßnahmen, in erster Linie also für Einzelbauherren noch verbessert werden. Ferner besteht im Rahmen der vom Bundeswohnungsminister eingeleiteten Aktion „Junge Familie" die Möglichkeit, jungen Familien zur Förderung der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau Zinszuschüsse zu gewähren, um Darlehen bis zum Betrage von 4000,— DM, die sie am Kapitalmarkt aufnehmen, zu verbilligen. Auch werden Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare gewährt, die diesen nach Maßgabe der Erläuterungen zu Titel 545 des Haushaltsplans des Bundeswohnungsministers u. a. dann gewährt werden können, wenn diese zur Erlangung einer Wohnung einen Finanzierungsbeitrag leisten müssen. Die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues ist jedoch Sache der Länder. Der Bund hat auf die Bewilligung öffentlicher Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Einzelfalle keinen Einfluß. Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß in der bevorstehenden Novelle zum Wohnungsbaugesetz die Bestimmungen über die Anerkennung von Eigenheimen alleinstehender Personen als Familienheime dahingehend geändert werden, daß auch die Personen, für die ein Alleinstehender sorgt oder auf die er angewiesen ist, als Familienmitglieder gezählt werden? Antwort: Die Förderung des Baues von Familienheimen dient, wie schon der Name sagt, der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Familie. Nach dem II. Wohnungsbaugesetz sind Familienheime solche Eigenheime oder Kleinsiedlungen, die nach Grundriß und Größe dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie als Heim zu dienen. Der Begriff „Familie" setzt dabei wenigstens zwei Personen voraus, die in einem Verwandtschafts- bzw. Angehörigenverhältnis zueinander stehen. Die für die Förderung von Familienheimen vorgesehenen Vergünstigungen kommen daher allen Personen zugute, zu deren Haushalt im Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens 'wenigstens ein Angehöriger gehört. Eine spätere Verminderung der Personenzahl bis auf eine Person hat dabei grundsätzlich keine nachteiligen Folgen. Damit bleibt die Familienheimeigenschaft insbesondere in allen Fällen bestehen, in denen das Familienheim etwa nach Tod des Ehegatten oder nach Verheiratung oder Wégzug der Kinder nur noch von einem Familienmitglied bewohnt wird. Soweit es sich um den Bau von Eigenheimen durch alleinstehende Personen handelt, erscheint eine Ausdehnung auf solche Fälle, in denen ein Alleinstehender in der Haushaltsführung von einer anderen Person betreut wird — z. B. der Junggeselle mit Haushälterin — nicht gerechtfertigt. Die Einbeziehung solcher Betreuungs- und Pflegepersonen würde auch dem Familienbegriff in seinem natürlichen Gehalt widersprechen. Alleinstehende Personen sind jedoch vom Bau eines Eigenheimes und den dafür bestehenden Förderungsmöglichkeiten (Gewährung öffentlicher Mittel, Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen usw.) nicht ausgeschlossen. Sie können beim Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen auch diese Vergünstigun- 5950 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. April 1964 gen in Anspruch nehmen. Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des II. Wohnungsbaugesetzes ist im übrigen beabsichtigt, die bisher nur für Familienheime bestehende Möglichkeit der Ablösung öffentlicher Mittel mit einem Schuldnachlaß auch auf Eigenheime, die nicht Familienheime sind, auszudehnen. Insofern wird also eine gewisse Gleichstellung hinsichtlich dieser Vergünstigungen erreicht. Anlage 42 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 8. April 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache IV/2139 Fragen XIII/1 und XIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Impfungen gegen die Tollwut 6 Injektionen erforderlich sind, welche für die Betroffenen vielfach eine große gesundheitliche Belastung darstellen? Die Tollwutimpfung für Menschen ist keine übliche vorbeugende Schutzimpfung, sondern die einzig wirksame Behandlung von Personen, die von tollwutverdächtigen Tieren gebissen worden sind. Das im Impfstoff enthaltene inaktivierte Tollwutvirus bewirkt die Bildung von spezifischen Antikörpern. Diese Wirkung wird durch mehrere einzelne Injektionen, die an aufeinanderfolgenden Tagen gegeben werden, gesteigert. Das in Deutschland benutzte und wegen seine guten Verträglichkeit bewährte Hempt-Verfahren besteht aus 6 Einzelimpfungen und einer wichtigen Auffrischungsinjektion nach 4 Wochen. Die in USA üblichen Impfstoffe werden in 14 Injektionen verabfolgt. Mit inaktiviertem. Impfstoff ist mittels einer Gabe keine ausreichende Immunität zu erzielen. „Lebend"-Impfstoffe, wie sie im Ausland zur Tollwutvorbeugung bei Hunden mit einer einzigen Injektion angewendet werden, sind für den Menschen ungeeignet, da die Möglichkeit besteht, daß sich statt des Impfschutzes eine tödliche Krankheit entwickelt. Ist die Bundesregierung bereit, einem Forschungsinstitut finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit dort ein Serum entwickelt werden kann, durch das nur eine Injektion gegen Tollwut notwendig wird? Nach Anhörung des Bundesgesundheitsamtes sind z. Z. die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Serums, mit dem bei nur einer Injektion ein Schutz gegen den Ausbruch der Tollwut bei Personen, die von tollwutverdächtigen Tieren gebissen worden oder mit ihnen in Berührung gekommen sind, mit ausreichender Sicherheit verhindert werden kann, nicht gegeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, einem Forschungsinstitut einen Auftrag zur Entwicklung eines solchen Serums und finanzielle Unterstützung zu gewähren. Wenn in Zukunft die wissenschaftlich begründete Möglichkeit zur Entwicklung eines solchen Serums nachgewiesen werden sollte, wäre die Bundesregierung bereit, sie finanziell zu fördern.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Bauknecht.


Rede von Bernhard Bauknecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zur Begründung der beiden Umdrucke 426 und 427*) einige Ausführungen machen. Die Anträge beschäftigen sich mit Problemen, die wir ja bereits ausgiebig bei der Debatte um den Grünen Plan diskutiert haben. Der Ernährungsausschuß hat sich in seinen Sitzungen mit den Fragen der Strukturverbesserung beschäftigt und dem Haushaltsausschuß bestimmte Vorlagen gemacht. Der Haushaltsausschuß hat aber geglaubt, unseren Vorschlägen nicht in allen Teilen folgen zu können, sondern gemeint, daß einige Punkte geändert werden sollten.
Bei den Strukturmaßnahmen handelt es sich im wesentlichen um folgende. Die Strukturmaßnahmen sind bis zu einem gewissen Grade ins Stocken gekommen. Die Aussiedlungen sind im Laufe des vergangenen Herbstes nahezu auf den Nullpunkt abgesunken. Hierfür sind drei Gründe maßgebend. Den einen Grund kennen Sie alle, es sind die gestiegenen Baukosten. Leider konnten sie nur zu einem Teil mit den erhöhten Zuschüssen und Darlehen aufgefangen werden. Ein weiteres Moment war die Unsicherheit über das kommende Agrarpreisniveau in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Ein dritter, hier speziell wichtiger Punkt, mit dem sich dieser Umdruck beschäftigt, ist die Tatsache, daß am 26. Juli des vergangenen Jahres verschärfte Richtlinien für die Handhabung der Strukturmaßnahmen herausgekommen sind. Heute ist es so, daß erstmals ein sogenanntes Bedürftigkeitsprinzip eingeführt worden ist und daß dadurch heute praktisch nur noch diejenigen bei der Aufstockung, Althofsanierung und bei der Aussiedlung zum Zuge kommen, die das selber praktisch überhaupt nicht leisten können, die bar aller Mittel sind. Dadurch würde der Zweck, der doch in einer wirklichen Verbesserung der Agrarstruktur besteht, völlig verwässert und die Hilfe praktisch zu einer Art Wohlfahrtsunterstützung herabgewürdigt werden.
Die Aufgabe wurde doch bisher darin gesehen — an ihrer Durchführung besteht auch ein erhebliches Bundesinteresse —, daß nicht die einzelnen Maßnahmen des einzelnen Landwirts, sondern die Verbesserung der Agrarstruktur als Ganzes im Vordergrund stehen mußten. Diese Verbesserung kann
') Siehe Anlagen 6 und 7 in dem notwendigen Tempo und im notwendigen Ausmaß nur dann durchgeführt werden, wenn neben der faktischen Finanzierungsmöglichkeit ein wirtschaftlicher und psychologischer Anreiz gegeben wird. Dies gilt gleichermaßen für die Aussiedlung und Aufstockung wie für die Althofsanierung. So, wie die Dinge heute liegen, sind die guten Interessenten gezwungen, entweder zu verzichten oder praktisch eine Vermögensfrisierung bei der Angabe vorzunehmen, beides Dinge, die dann zu einer negativen Auslese führen würden.
Ein weiterer Punkt des Antrags der Koalition sah vor, daß die jährliche Belastung bezüglich der Zinsen für die Agrarstrukturmaßnahmen von 3 % auf 1 % herabgesetzt werden sollte. Der Haushaltsausschuß hat der Empfehlung des Ernährungsausschusses nicht in allen Teilen stattgegeben, sondern er hat nur zugestimmt, daß der Bundesfinanzminister ermächtigt wird, beim Feldwegebau diese Zinsverbilligung durchzuführen; der Bundesfinanzminister hat hier bereits sein Jawort gegeben. Aber das andere hängt noch heute in der Luft.
Ich bitte daher, den Änderungen, die hier in der Fußnote zu den Erläuterungen eingefügt werden sollen, zuzustimmen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, diese Hindernisse zu beseitigen.
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Ich bin mir klar darüber, daß bei der Zinsherabsetzung die Gefahr besteht, daß die Darlehen in der Laufzeit vielleicht zu sehr verlängert werden bzw. sich über Jahrzehnte erstrecken. Man müßte deshalb den Gedanken erörtern, ob nicht unter Umständen bei der zweiten Hypothek, die für die Darlehen vorgesehen ist, diese Darlehen zu einem Teil in einen Zuschuß verwandelt werden sollten, statt eine Zinsverbilligung zu gewähren. Ich glaube, das wäre sinnvoll.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Bei der Hergabe von Krediten sollen ja in Zukunft ohne Bindung an Neuinvestitionen auch alte Schulden zinsverbilligt werden, sofern sie zur Rationalisierung der Betriebe gedient haben. Ich möchte hoffen und wünschen, daß bei den neuen Richtlinien, die herauskommen werden, nicht ähnlich wie bei der Agarstrukturverbeserung allzu bürokratisch und zu pedantisch verfahren wird.
Ein letztes Wort noch zur Begründung des Entschließungsantrags auf Umdruck 426. In dem Entschließungsantrag zur dritten Lesung ersuchen wir die Bundesregierung, den Begriff „Familienbetrieb" neu zu fassen. Er darf nicht zu eng sein und muß der Entwicklung auf technischem Gebiete, die wir in der neueren Zeit durchgemacht haben, auch entsprechend Rechnung tragen. Mancher Betrieb, der vielleicht vor sechs, sieben Jahren, als man den Begriff Familienbetrieb erstmals geprägt hat, noch mit drei oder vier Arbeitskräften gewirtschaftet hat, muß sich heute auf zwei Vollarbeitskräfte beschränken. Damit rückt er ein in die Kategorie Familienbetrieb.
Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe von Betrieben an der unteren Grenze, sogenannte Zuerwerbsbetriebe, die ihren Haupterwerb aus der



Bauknecht
Landwirtschaft haben und dazu nur zusätzlichen Nebenerwerb aus der gewerblichen Wirtschaft. Solche gibt es zu Zehntausenden in meinem Heimatlande Baden-Württemberg. Besonders sind es hier solche bäuerlichen Wirtschaften, deren Inhaber während der arbeitsärmeren Zeit in privaten, Körperschafts- oder Staatsforsten tätig sind. Sie sind in diesem Rahmen geradezu lebensnotwendig und dürfen von den agrarstrukturellen Hilfsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Ich bitte das auch bei den künftigen Richtlinien vorzusehen.
Dann hat sich zuletzt — offenbar durch einen Hörfehler — beim zweiten Teil des Umdrucks 427 ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Ich möchte darauf hinweisen, daß es in Tit. 626 — Erstattungen und Beihilfen bei der Erzeugung von Kartoffelstärke und von Kartoffeln zur Stärkeherstellung — bei dem neuen Satz der Erläuterungen heißen muß: „Bis zum Erlaß von Bestimmungen über Höhe und Verfahren der Erstattungen und Beihilfen sind die Mittel gesperrt." Das Wort „von" soll also durch das Wort „und" ersetzt werden. Ich bitte das Hohe Haus, diese Änderungen vorzunehmen und den beiden Anträgen Umdruck 426 und Umdruck 427 zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Bauknecht, wollen Sie die Änderungen, die Sie vorgeschlagen haben, nicht heraufgeben: denn ich konnte Ihnen nicht folgen! — Es bezieht sich also auf Umdruck 427.
    Das Wort hat der Abgeordnete Neumann.