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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Deist . . . . . 5605 A Abg. Herberts tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Deist in den Bundestag ein . . . . 5605 D Anteilnahme an dem Tod von König Paul von Griechenland . . . . . . . . . 5605 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Arndt und Frau Döhring . . . 5605 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5605 D Fragestunde (Drucksache IV/2035) Frage des Abg. Ritzel: Deutsche Kraftfahrzeuge in Frankreich Lahr, Staatssekretär 5608 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturelle Beziehungen zu der UdSSR Lahr, Staatssekretär 5608 C Kahn-Ackermann (SPD) 5608 D Sänger (SPD) 5609 A Frage des Abg. Kaffka: Fremdenlegionär Eugen Reinig Lahr, Staatssekretär . . . . . . 5609 B Kaffka (SPD) . . . . .. . . . . 5609 B Fragen der Abg. Müller (Aachen-Land) und Baier (Mosbach) : Film „Das Schweigen" Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 5609 C Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) . 5609 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5610 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5610 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5611 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 5611 C Zoglmann (FDP) 5611 D Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 5612 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5612 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5612 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 5613 A Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 5613 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5614 C Frage des Abg. Mertes: Milchpreisverordnung, Rückvergütung bei Milch Schwarz, Bundesminister . . . 5614 D Mertes (FDP) 5615 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Krankenpflegegesetz, Neufassung . . 5615 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Einkommen der freiberuflichen Hebammen Bargatzky, Staatssekretär . . . . 5615 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5615 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Fragen des Abg. Dr. Supf: Unzureichende Unterbringung von Luftschutz-Löschgerät Höcherl, Bundesminister . . . . 5615 D Liehr (SPD) 5616 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Schulsystem, Versetzungen von Bundesbediensteten Höcherl, Bundesminister 5616 B Kreitmeyer (FDP) 5616 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Novelle zum Gesetz nach Art. 131, Ehemalige Berufsunteroffiziere Höcherl, Bundesminister 5616 C Kreitmeyer (FDP) 5616 D Hammersen (FDP) 5617 A Fragen des Abg. Varelmann: Betriebsprüfungen, Lohnsteuer, Einkommensteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5617 B Varelmann (CDU/CSU) 5618 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5618 D Dr. Kohut (FDP) 5619 B Seuffert (SPD) 5619 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2018) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2039, zu IV/2039) — Zweite und dritte Beratung — 5620 B Antrag betr. Vorlage eines Berichts über die Lebensverhältnisse der älteren Mitbürger (SPD) (Drucksache IV/1922) ; in Verbindung mit Große Anfrage betr. die Situation der alten Menschen (CDU/CSU) (Drucksache IV/1955) Frau Korspeter (SPD) 5620 C Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 5622 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 5625 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 5630 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5631 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 5635 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5636 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Definition von Butter (Drucksachen IV/2022, IV/2036) . . . . 5639 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Grenzen der Richtpreise der Erzeugermitgliedstaaten für Reis usw. für den am 1. Juli 1964 beginnenden Zeitraum (Drucksachen IV/2023, IV/2037) 5639 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens-und Rentenversicherungen (Drucksache IV/1671); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2016) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5639 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgsstraße 49 (Drucksachen IV/1830, IV/2086) . . . . 5639 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Heeresstandortverwaltung in Stuttgart, Rosensteinstraße 31/33 (Drucksachen IV/1956, IV/2087) . . . . . . . . . 5639 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Wehrmachtkommandantur in Kassel, Obere Königstraße 37 (Drucksachen IV/1859, IV/2088) . . . . . . . . . 5640 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes LinterEschhofen Kr. Limburg (Lahn) (Drucksachen IV/1869, IV/2089) 5640 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 III Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksachen IV/1988, IV/2090) 5640 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2033, IV/2083) 5640 D Große Anfrage betr. EWG-Agrarpolitik (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/1903); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen betr. Getreidepreise in der Gemeinschaft, Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen sowie Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen IV/1705, IV/1971, zu IV/1971) Dr. Effertz (FDP) 5640 C Schwarz, Bundesminister . 5644 D, 5681 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 5646 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 5647 B Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 5655 D Mauk (FDP) . . . . . . . . . 5660 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5662 D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 5666 C Dr. Starke (FDP) 5673 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5683 B Nächste Sitzung 5684 C Anlagen 5685 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5605 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 19. 3. Dr.-Ing. Balke 19.3. Balkenhol 19. 3. Bartsch 19. 3. Bazille 19. 3. Behrendt 21. 3. Dr. Birrenbach 21. 3. Fürst von Bismarck 21. 3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 21. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Deringer 21. 3. Drachsler 19. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Dr. Furler 19. 3. Gehring 20. 3. Dr. Gerlich 21. 3. Freiherr zu Guttenberg 19. 3. Frau Haas 19. 3. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 19. 3. Hansing 17. 4. Dr. Dr. Heinemann 19. 3. Hesemann 21.3. Höhne 21.3. Hoogen 21.3. Frau Dr. Hubert 19. 3. Kalbitzer 19. 3. Frau Kalinke 19. 3. Kemmer 19. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 19. 3. Dr. Kopf 19. 3. Dr. Krümmer 19. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 3. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Dr. Löhr 20. 3. Maier (Mannheim) 21. 3. Majonica 21.3. Dr. Martin 19. 3. Frau Dr. Maxsein 21. 3. Memmel 19. 3. Mengelkamp 19.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 3. Müller (Berlin) 21. 3. Müller (Remscheid) 21.3. Murr 22.3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Porten 21. 3. Rademacher 19. 3. Ravens 21.3. Dr. Rieger (Köln) 4. 4. Saxowski 22. 3. Scheppmann 21. 3. Schlick 21.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 21. 3. Schmidt (Kempten) 21. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 19. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 3. Schultz 19. 3. Stephan 21. 3. Dr. Stoltenberg 20. 3. Theis 19. 3. Dr. Wahl 21. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. Werner 19. 3. Dr. Wuermeling 19. 3. Urlaubsanträge Dr. Aigner* 25. 3. Arendt (Wattenscheid)* 25.3. Arndgen 10. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Bergmann* 25. 3. Birkelbach* 25. 3. Dr. Burgbacher* 25. 3. Dr. Dichgans* 25. 3. Frau Döhring 11. 4. Frau Dr. Elsner* 25. 3. Dr. Emde 24.3. Erler 28. 3. Faller* 25. 3. Figgen 11. 4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 3. Gerlach 8. 4. Hahn (Bielefeld)* 25. 3. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Hauffe 31.3. Illerhaus* 25. 3. Klinker* 25. 3. Dr. Kreyssig* 25. 3. Kriedemann* 25. 3. Kulawig* 25. 3. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Lenz (Brühl)* 25.3. Dr. Löbe 24. 4. Lücker (München)* 25.3. Margulies* 25. 3. Mauk* 25. 3. Metzger* 25. 3. Dr. Mommer 24. 3. Dr. Müller-Hermann* 25. 3. Dr.-Ing. Philipp 15. 4. Frau Dr. Probst* 25. 3. Richarts* 25. 3. Rohde* 25. 3. Ruland 11.4. Seifriz* 25. 3. Dr. Starke* 25. 3. Storch* 25.3. Frau Strobel* 25. 3. Dr. Süsterhenn 11. 4. Verhoeven 11.4. Dr. Weber (Koblenz) 9. 4. Weinkamm* 25. 3. Wischnewski* 25. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 5686 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 2 Begründung des Bewertungsausschusses der Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat Besonders wertvoll Im Falle eines so außergewöhnlichen Filmes pflegt die Begründung für die Erteilung des höchsten Prädikates meist mit dem sachlichen Hinweis auf eine ausgedehnte Diskussion im Bewertungsausschuß zu beginnen. Diesmal jedoch war der Eindruck des Films so stark, daß zunächst eine längere Pause eingelegt werden mußte, da die Beisitzer sich erst aus der unmittelbaren Umklammerung durch den Film lösen mußten. Auch nach der längeren Pause bestand nur geringe Neigung zu einer ausgedehnten Diskussion, zumal die Beisitzer sich über den außergewöhnlich künstlerischen Rang dieses Films einig waren. So wurde denn das höchste Prädikat nahezu im Verfahren des Zurufes einstimmig erteilt. Es schien dem Ausschuß angemessen zu sein, in seiner Begründung auf diesen seltsamen Vorgang ausdrücklich hinzuweisen, zumal damit die fast unglaubliche optische Intensität und Faszination des Films Das Schweigen annähernd schon charakterisiert wird. Ingmar Bergman hat sich diesmal, im Gegensatz zu einigen seiner früheren Filme, ausschließlich auf die optische Aussagekraft des Films verlassen. Die Bildfolgen sind bis in das beiläufigste Requisit dermaßen dicht gestaltet, daß man ihnen schlechterdings nicht zu entrinnen vermag. Dabei bleibt die Kamera durchweg sehr ruhig; sie erstarrt geradezu vor der Leere, vor der Einsamkeit und der seelischen Qual einer Menschenwelt unter dem Schweigen Gottes. Ingmar Bergman erlaubt sich keine Kniffe und Gags. Sein Film ist in der Kameraarbeit denkbar unmodern. Die Großaufnahme des menschlichen Gesichts hat einen neuen künstlerischen Rang erreicht. Es gibt in dem ganzen Film kein zufälliges Beiwerk. Jedes Eisenbahnabteil, jedes Hotelzimmer, jede Straße und jedes Café ist eine ureigene Erfindung, eine filmische Erfindung von Ingmar Bergman. Der Betrachter wird umstellt mit lauter symbolischen Gegenständen, die nun freilich nicht in der gewohnten Art symbolisch wirken, sondern in ihrem optischen Zusammenhang eine Welt imagieren, die sich in der alltäglichen Realität nicht vorfindet. Das ganze Drama ist schon ausgespielt während der einleitenden Fahrt im Eisenbahnabteil. Die schier endlose Dehnung dieser Exposition gehört zu den frappierenden künstlerischen Mitteln dieses Films. Man ist in eine hoffnungslose Welt hineingerissen, ehe noch die beiden Schwestern mit dem kleinen Sohn der jüngeren Schwester das fast leere Hotel in einem fingierten Land betreten. Die große Sprachlosigkeit gehört zu den unterströmigen Themen des Films, der daher auch nur spärliche, im buchstäblichen Sinne notdürftige Dialoge kennt. Für die Einwohner jenes fingierten Landes hat Ingmar Bergman eine eigene, nirgends anklingende Sprache erfunden, die niemand versteht. In der Schlußsequenz des Films sieht man den kleinen Jungen in einem Eisenbahnabteil, während er von einem Blatt Papier einige dürftige Worte in jener imaginären Sprache zu buchstabieren versucht, ohne den Sinn dieser Worte zu erfassen. So liest er die, letzte Botschaft seiner Tante, die im Sterben liegt, eine unentzifferbare Botschaft, Buchstaben des Schweigens. Es gibt keine Sprache zwischen den Menschen, wenn Gott schweigt, nicht einmal die simpelste Sprache einer elenden Bettszene, nachdem die jüngere Schwester sich irgendeinen beliebigen Kellner aus dem Café ins Hotel geholt hat. Die einzige Sprache spricht hier das Kettengeklirr ihrer Armbänder, die sie abstreift. Die Sprachlosigkeit des Films wird durch .die stark akzentuierten Geräusche oder durch den kontrastierenden Klang der Kirchenglocken und Bach scher Musik nur noch quälender. Das bloße Ticken einer Taschenuhr zerrt an den Nerven, und wenn sich dann gar der Lärm von Düsenjägern, Panzern und Straßenarbeiten mit dem Keuchen der nackten Wollust mischt, dann findet sich der Betrachter auch akustisch umzingelt und kann in keine Distanz mehr entrinnen. Ingmar Bergmans furchtbare Welt unter dem Schweigen Gottes hat unter der schöpferischen Kraft künstlerischer Gestaltung eine dinglichere Wirklichkeit angenommen als die geläufige Wirklichkeit. In dieser furchtbaren Welt gibt es letzten Endes nur noch rollende Panzer und eine sprachlos entleerte Sexualität, die sich selbst zur Qual wird. Und Zwerge dazu, die einzigen Bewohner jenes Hotels. Wenn die ältere Schwester sich nach einem schrecklichen Anfall ihres Lungenleidens selbst das Laken über das Gesicht zieht wie einem Toten; wenn der kleine Junge in das Zimmer der Zwerge gerät und dort, als Mädchen verkleidet, zum Spaß der Zwerge herhalten muß; wenn die jüngere Schwester über dem Bettrand in ein hoffnungsloses Heulen und Gelächter ausbricht, indessen der Kellner aus dem Café sich noch immer an ihr zu schaffen macht — dann hat der Film Stationen des leeren Leidens erreicht, die Ingmar Bergman mit der starr verweilenden, tief in die Szene sich einbohrenden Kamera wie Höllenvisionen gestaltet. Fast wäre man versucht, Bergmans Regie angesichts solcher Stationen erbarmungslos zu nennen, wenn sie denn nicht ganz unwillkürlich Erbarmen freisetzten als den letzten noch möglichen Laut einer menschlichen Regung. Auch dieses sprachlose Erbarmen hat bei Bergman Gestalt angenommen, und zwar in dem alten, selbst schon fast ohnmächtigen Oberkellner des Hotels, der der älteren Schwester während ihrer Anfälle beisteht. Neben dem zaghaften Hoffnungsschimmer in der Gestalt des kleinen Jungen scheint dieser Oberkellner einen Schimmer von Licht in der Finsternis zu verbreiten. Es ist nun allerdings nicht die Aufgabe des Bewertungsausschusses, von sich aus etwa zur Deutung dieses neuen Bergman-Filmes beizutragen. Er kann sich auf die Feststellung beschränken, daß in einem Film nur sehr selten eine so unausweichliche Identität zwischen dem Inhalt oder der „Aussage" und der filmischen Form erreicht wurde. Es gibt nicht viele Beweise für die Behauptung, daß der Film den Rang einer schöpferischen Kunst erreichen kann. Der Film Das Schweigen ist freilich Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5687 ein unwiderlegbarer Beweis dafür, zumal Bergman sich der filmischen Form im Sinne der Dichtung bedient. Er schafft sich ein eigenes Abbild der Welt in ihrer Trostlosigkeit und ruft damit zum mindesten das Verlangen nach Trost hervor. Der Ausschuß ist der Überzeugung, daß der Film Das Schweigen in voller Übereinstimmung mit der künstlerischen Gestaltung einen ethischen Wert enthält, und zwar im Kehrbild. Dieses Kehrbild zeigt einige Szenen, die heftige moralische Entrüstungen zur Folge haben werden. Solche Entrüstung kann freilich nur aufkommen, wo man sich der ungeheuer intensiven Wirkung dieses Films widersetzt und ihn daher gar nicht erst als eine künstlerische Schöpfung akzeptiert. Der Ausschuß ist weit davon entfernt, mögliche moralische Bedenken gering zu achten. Es muß solchen Bedenken allerdings entgegengehalten werden, daß gerade die enthüllende Schonungslosigkeit dieser bedenklichen Szenen jeden falschen Anreiz ausschließt. Die Beisitzer jedenfalls, die dem Film ohne Zögern insgesamt den Rang eines Kunstwerkes zubilligten, waren eher von der umgekehrten Frage bewegt, wie es denn möglich sei, daß derart schamlose Szenen im Zusammenhang des gesamten Films gerade keinen Anstoß erregen. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der reinen künstlerischen Gestaltung des Films, der das höchste Prädikat ohne jede Einschränkung unverzüglich zugestanden wurde. Anlage 3 Umdruck 408 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der FDP, CDU/ CSU betreffend EWG-Agrarpolitik (Drucksache IV/ 1903). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Beratungen zur Agrarpolitik im Ministerrat der EWG folgende Beschlüsse und Feststellungen zu berücksichtigen: 1. Die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises vor dem Ende der Übergangszeit wird abgelehnt, weil a) ein gemeinsames Preisniveau nicht festgelegt werden kann, bevor die Kosten und andere den Wettbewerb beeinflussende Bedingungen ausreichend angeglichen sind und b) der Zeitpunkt und die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises wegen der völlig unterschiedlichen Entwicklung von Preisen, Löhnen und Kosten innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten jetzt noch nicht bestimmt werden kann, c) Einkommenseinbußen durch Preissenkung nicht durch soziale Ausgleichsmaßnahmen ersetzt werden können. 2. Die von der EWG-Kommission vorgeschlagene Senkung des deutschen Getreidepreises wird abgelehnt, weil dadurch weder die Agrarprobleme in der Bundesrepublik und innerhalb der EWG noch die handelspolitischen Probleme mit den Drittländern gelöst werden. Es sollte vielmehr geprüft werden, ob diese Probleme nicht durch Mengenregelungen zweckentsprechender gelöst werden können. 3. Die Senkung des deutschen Getreidepreises nach dem Vorschlag der Kommission führt zwangsläufig zu einer Verminderung des bäuerlichen Einkommens und gefährdet die Existenz zahlreicher bäuerlicher Familienbetriebe, ohne daß der Verbraucher erkennbar entlastet wird. 4. Das mit einer Getreidepreissenkung zwangsläufig eintretende Ausweichen auf verstärkte Veredelungsproduktion schafft keinen Einkommensausgleich der Landwirtschaft und gefährdet darüber hinaus die Existenzgrundlage der auf Veredelungswirtschaft eingestellten klein- und mittelbäuerlichen Familienwirtschaft. Bonn, den 19. März 1964 Struve und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 407 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 19 des Rates im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates über die Festsetzung der Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1964/65 und die Bestimmung der Handelsplätze Verordnung Nr. . . ./EWG des Rates betr. Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates vom . . . . betr. Ergänzung der in Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik enthaltenen Bestimmungen ,(Drucksachen IV/ 1705, IV/ 1971, zu IV/ 1971). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag sieht die Vorschläge der Kommission der EWG unter allgemein wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten als eine Diskussionsgrundlage für die Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus an. Die alsbaldige Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft ist eine Voraussetzung für die gemeinsame Agrarpolitik. Darüber hinaus erscheint 5688 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 dem Bundestag die Fixierung eines einheitlichen Getreidepreises im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluß der bevorstehenden GATT-Verhandlungen dringend geboten. Der Bundestag billigt die Überlegungen der Bundesregierung, wonach der Vorschlag der Kommission für das Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 noch nicht durchgeführt werden soll. Die weiteren Verhandlungen im Rat sollten jedoch so geführt werden, daß die Vereinheitlichung bald beschlossen, aber erst zu einem späteren, jetzt schon festzulegenden Zeitpunkt durchgeführt wird. Dies hätte den Vorteil, daß die der Bundesregierung nach dem 1. Januar 1966 drohende Majorisierung vermieden und eine angemessene Ausgleichszahlung erreicht wird. Darüber hinaus würde eine solche Regelung die von der Landwirtschaft mit Recht erwartete Klarheit über die künftige Agrarpolitik der Bundesregierung bringen. Im übrigen ist der Bundestag der Auffassung, daß bei der noch vorzunehmenden Festlegung des einheitlichen Getreidepreisniveaus die Interessen der gesamten Wirtschaft der Bundesrepublik berücksichtigt werden müssen. 2. Der EWG-Vorschlag — Drucksache IV/ 1705 — trägt der Forderung einer angemessenen Ausgleichszahlung nicht in genügender Weise Rechnung. Es müssen ausreichende europäische Mittel bereitgestellt werden, damit die Einkommenseinbußen voll ausgeglichen werden können. Der Abbau der Ausgleichszahlungen kann nur in dem Maße erfolgen, wie die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sich entsprechend gebessert haben. Gleichzeitig mit der Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik muß die Harmonisierung der unterschiedlich beeinflußbaren Kosten und Lasten so rechtzeitig erfolgen, daß am Ende der Übergangszeit gleiche Startbedingungen in der EWG gegeben sind. Der EWG-Verordnungsentwurf über die Preiskriterien ist vom Ministerrat baldigst zu verabschieden. Dabei sind geeignete Maßstäbe für die zukünftige Festsetzung der Preise zu entwickeln. Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen, die durch offene oder versteckte Subventionen aller Art in den verschiedenen Mitgliedstaaten hervorgerufen werden, muß tatkräftig in Angriff genommen werden. Die EWG-Kommission ist zu veranlassen, darüber mit besonderer Aufmerksamkeit zu wachen, daß die Verordnung Nr. 19 (Getreide) auch tatsächlich in allen Teilen der Gemeinschaft durchgeführt wird. Die EWG-Kommission und der Ministerrat sind gehalten, gleichzeitig die preispolitischen Vorstellungen bei den anderen landwirtschaftlichen Grundprodukten bekanntzugeben. Die angekündigten Gemeinschaftspläne zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung sind schnellstens auszuarbeiten und mit der Angleichung der Getreidepreise in Gang zu setzen. Im Ministerrat ist dafür Sorge zu tragen, daß Wege zu einer einheitlichen Währungspolitik gefunden werden, um die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nicht durch eigenständige währungspolitische Maßnahmen der Partnerländer zu gefährden. Den nationalen Parlamenten werden immer mehr politische Entscheidungen entzogen, ohne daß das Europäische Parlament diese Rechte übertragen bekommt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse der demokratischen europäischen Volksvertretung herbeizuführen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, diese Vorbehalte auf dem Verhandlungswege auszuräumen, gegebenenfalls Alternativvorschläge zu entwickeln. Bonn, den 18. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz vom 4. März 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kurlbaum zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Saxowski*). Die Zusatzfrage Sind Sie bereit, die Rechtsfrage, ob ein solcher Aufdruck (,Unverbindlicher Richtpreis ... DM') möglich ist, genau zu klären und dem Hause eine endgültige Stellungnahme zuzuleiten?" beantworte ich nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft wie folgt: Schon bei früheren Auslagerungen von EVStFleischkonserven war geprüft worden, ob ein Etikettaufdruck „Unverbindlicher Richtpreis ... DM kartellrechtlich zulässig sei. Eine derartige den Verbraucher erreichende Preisempfehlung ist jedoch nach § 15 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig. Eine unverbindliche Preisempfehlung kann nur für Markenartikel angemeldet werden; die im Auftrage der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse in verschiedenen Verarbeitungsbetrieben angefertigten Rindfleischkonserven können jedoch nicht als Markenartikel im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angesehen werden. Es kann aber mit Befriedigung festgestellt werden, daß die zur Zeit von der Einfuhr- und Vor *) Siehe 112./113. Sitzung Seite 5154 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5689 ratsstelle abgegebenen Rindfleischkonserven im Einzelhandel zu Preisen zwischen 1,38 DM und 1,58 DM abgegeben werden, wobei die überwiegende Menge der Konserven zu einem Preise von rd. 1,50 DM angeboten wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 6. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigel (Drucksache IV/ 1993 Frage VIII/ 5) : Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, Truppenfahrten, die sich als Dienstfahrten aus dem Fehlen eines Hallenbades am Garnisonsort ergeben — also z. B. die Durchführung des für die Ausbildung der Truppe eminent wichtigen Schwimmsports der in Weiden (Oberpfalz) stationierten Panzergrenadierbrigade 10 im Hallenschwimmbad Amberg gewährleisten —, generell von den verfügten Treibstoffeinsparungen auszunehmen? Die im Haushaltsjahr 1964 zur Verfügung stehenden Mittel für Kraftstoff werden gegenüber dem. Vorjahr geringer sein. Die Kraftstoffzuweisungen sind den Korps zur eigenen Bewirtschaftung bekanntgegeben. Die Truppe hat mit den zugewiesenen Betriebsstoffmengen ihre Ausbildungsvorhaben durchzuführen; sie hat mit ihrem Betriebsstoffkontingent so zu disponieren, daß im Rahmen der Ausbildung auch die Fahrten zum Schwimmen möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 9. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. Friedensburg (Drucksache IV/ 1993, Frage X/1*): Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den praktischen Bedürfnissen und dem moralischen Ansehen eines großen Landes, wenn zahlreiche Staatsbürger und Unternehmen auf einen so elementar wichtigen Gegenstand des persönlichen und wirtschaftlichen Bedarfs, wie es der Telefonanschluß darstellt, 2 bis 3 Jahre warten müssen? Wenn Sie damit einverstanden wären, daß ich das Wörtchen moralischen ausklammere, so könnte ich mit einem klaren Nein antworten. Die Bundespost hat in den vergangenen Jahren im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende getan, um mit der stürmischen Entwicklung Schritt halten zu können: Von 1959 bis 1963 wurden die Investitionen für die Erweiterung und Erneuerung der Fernmeldeanlagen verdoppelt und die Zahl der neueingerichteten Hauptanschlüsse wesentlich gesteigert. 1958 waren es 191 400, 1963 330 000 neue Hauptanschlüsse, 1964 werden es rd. 350 000 sein. Trotz dieser großen Zuwachsrate stieg die Warteliste von 1958 mit 53 612 auf heute 1964 rd. 350 000 *) Siehe 120. Sitzung Seite 5581 B Antragsteller, die im Durchschnitt 9 Monate warten müssen, ein Teil sogar mehrere Jahre. Die Bundespost ist bestrebt, den Ausbau des Fernsprechwesens weiter voranzutreiben. Die entscheidende Frage ist dabei, ob es der Bundespost gelingt, die Mittel für die notwendigen und von keiner Seite bestrittenen Investitionen aufzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/ 1997 Frage II) : Erhält ein Minister das in § 14 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1953 vorgesehene Übergangsgeld für mindestens sechs Monate auch dann, wenn er bei der Ernennung zum Minister den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Bundespräsidenten über relevante Punkte seiner politischen Vergangenheit im Unklaren gelassen hat? Nach § 14 des Bundesministergesetzes hat grundsätzlich jeder Bundesminister, der aus dem Amt ausscheidet, Anspruch auf Übergangsgeld. Die Voraussetzungen, die nach § 13 des Bundesministergesetzes in entsprechender Anwendung des § 162 des Bundesbeamtengesetzes zu einem 'Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld führen können, liegen bei idem von Ihnen dargestellten Sachverhalt nicht vor. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 16. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer ('Drucksache IV /1997 Frage IV): Ist die Bundesregierung bereit, die Freiwilligen Feuerwehren von der Gebühr für die Benutzung von Funksprechgeräten zu befreien? So verständlich das Bestreben der Freiwilligen Feuerwehren ist, muß ich die Frage doch leider mit nein beantworten. Mögen die Anmelder von Fernmeldeanlagen auch noch so gemeinnützig sein, es ist nicht Aufgabe der Bundespost, durch Gebührenbefreiung Beihilfen für sie zu leisten. Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen ist Sache ihrer öffentlichrechtlichen Träger. Die Leistungen und damit die Aufwendungen der Post stehen in keinem Zusammenhang mit der Art und den Aufgaben eines Anmelders. Auf 'der .anderen Seite ist die Bundespost nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen 'zu bestreiten. Die derzeitige Finanzlage der Bundespost gestattet es nicht, irgendwelche Gebührenbefreiungen neu einzuführen. 5690 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministerfis Dr. Dollinger vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber (Georgenau) (Drucksache IV/ 1997 Frage V) : Teilt die Bundesregierung im Grundsatz die Auffassung, daß ehemaliges Wehrmachtsgelände (Flugplatz) vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben ist, vor allem deshalb, weil der Grundstücksverkauf zur damaligen Zeit in der Regel unter Druck zustande kam? Die Bundesregierung teilt im Grundsatz die Auffassung, daß ehem. Wehrmachtgelände vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben sind. So ist auch in der Vergangenheit entsprechend verfahren gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages in seiner 116. Sitzung am 20. Mai 1960 (Drucksache 1804), der wie folgt lautet: „Die Bundesregierung wird ersucht, Grundstücke, die auf Grund des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke ,der Wehrmacht vom 29. März 1935 (RGBl. I S. 467) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen enteignet und heute Eigentum des Bundes sind, auf Wunsch, den früheren ,Eigentümern zurückzuübereignen. Soweit diese Grundstücke für öffentliche Zwecke, insbesondere auch für die Ansiedlung oder Ansetzung von Vertriebenen, Flüchtlingen und anderen Kriegsgeschädigten, benutzt oder benötigt werden, entfällt eine Rückübereignung. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Ansicht, daß nicht nur solche Grundstücke bei Entbehrlichkeit rückübertragen werden sollen, die auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes von 1935 enteignet wurden, sondern auch Grundstücke, die seinerzeit von den Eigentümern an das Deutsche Reich verkauft wurden, um eine Enteignung zu vermeiden. Der Rückverkauf der Grundstücke an die früheren Eigentümer sollte grundsätzlich auch Vorrang vor dem Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschafrten haben. Es können sich allerdings Fälle ergeben, in denen es sinnvoll sein wird, im Interesse der agrarstrukturellen Verbesserung eines Gebietes und zur Beschleunigung und Erleichterung eines Flurbereinigungsverfahrens eine bundeseigene Liegenschaft geschlossen an ein Siedlungsunternehmen zu veräußern, das die Grundstücke dann seinerseits den ortsansässigen Landwirten in rationeller Strukturierung übertragen wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/2, X/3 und X/4) : Ist die Bundesregierung in der Lage, zu sagen, wann mit dem in Aussicht genommenen Bau der zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht begonnen werden kann? In welcher Höhe sind Mittel vorgesehen, um den Bau der dringend erforderlichen zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht zu ermöglichen? Besteht noch Aussicht, daß die zweite Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht, wie ursprünglich beabsichtigt, bis 1966 fertiggestellt sein kann? Es ist heute noch nicht' zu übersehen, wann mit dem Bau der zweiten Schleusenkammer Geesthacht begonnen werden muß. Jetzt reicht die erste Kammer für den bestehenden Schiffsverkehr auf der Elbe aus. Bei der augenblicklichen Haushaltslage können nur die allerwichtigsten Bauten an den Bundeswasserstraßen durchgeführt werden. Hierzu gehört die zweite Schleusenkammer so lange nicht, bis der Verkehr — etwa durch den Bau des NordSüd-Kanals — eine wesentliche Ausweitung erfährt. Die Kasten für die zweite Schleusenkammer betragen noch 10 Mio DM; bekanntlich wurden beim Bau der Schleuse Geesthacht schon einige Baumaßnahmen vorzeitig ausgeführt, die der zweiten Schleusenkammer dienen (Mittelmauer, beide Schleusenhäupter, Vorhäfen). Für 1964 sind im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen. Auch 1965 wird sich voraussichtlich keine Möglichkeit ergeben. Ihre dritte Frage (X/4) beantworte ich mit Nein, denn für die Durchführung der Arbeiten sind etwa 2 Jahre zu veranschlagen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/6 und X/7): Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß der Ausbau der Mittelrheinstrecke Mannheim—St. Goar in einer angemessenen Frist, also in den nachsten sechs bis sieben Jahren, vorgenommen wird? Ist die Bundesregierung bereit, der Anregung der Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes näherzutreten, die Finanzierung des Ausbaus der Mittelrheinstrecke Mannheim—St.Goar auf internationaler Basis sicherzustellen? Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung des Mittelrheinausbaues für den deutschen und den internationalen Verkehr bewußt. Sie hat in sorgfältiger Vorarbeit die Voraussetzungen zur Aufnahme der Arbeiten geschaffen. Sie ist daher bereit, für einen möglichst baldigen Ausbau einzutreten. Die Gesamtbauzeit ist aus technischen Gründen zu acht Jahren veranschlagt. Die Bauarbeiten beginnen in diesem Jahr an einer Teilmaßnahme in der Gebirgsstrecke mit Bundesmitteln in Höhe von 1 Mio. DM. Die Gesamtkosten der in 18 Teilstrecken durchzuführenden Bauarbeiten sind zu 110 Mio. DM, die Bauzeit ist zu 8 Jahren veranschlagt. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt den Vorschlag gemacht, daß eine internationale Anleihe aufgenommen und aus Staatsmitteln der Rheinschifffahrtsländer zurückgezahlt werden solle. Die Zentralkommission wird diesen Vorschlag auf ihrer Frühjahrssitzung im April erörtern. Die deutsche Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5691 verladende Wirtschaft hat ebenfalls ihre Mithilfe bei der Finanzierung angeboten. Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen und außerdem versuchen, eine Beteiligung anderer Rheinschiffahrtsländer mit Staatsbeiträgen zu den Baukosten zu erreichen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Ritzel (Drucksache IV/ 2035, Frage X/8) : Was beabsichtigt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den überteuerten Preisen in den Speisewagen der Deutschen Bundesbahn zu begegnen? Der Speisewagenbetrieb der DSG ist nach Lage der Dinge mit wesentlich höheren Kosten belastet als der Betrieb von Gaststätten üblicher Prägung. Für die Beschaffung eines Speisewagens sind je nach Bauart 500 000 bis 800 000 DM aufzuwenden. Diese Fahrzeuge müssen nicht nur instand gehalten, sondern aus Sicherheitsgründen auch laufend amtlich untersucht werden. An zahlreichen Stellen des Bundesgebietes sind Versorgungs- und Betriebsstellen vorzuhalten. Die Verluste durch Bruchschäden bei Glas, Porzellan usw. und der Geräteverschleiß liegen weit höher als im üblichen Gastwirtschaftsbetrieb. Vor allem aber erreichen die Personalkosten wegen der Eigenarten dieses Gewerbezweiges 39 % des Umsatzes, während sonst nur mit 24-27 % gerechnet wird. Wenn man unter Berücksichtigung dieser Erschwernisse die Preise der DSG mit denjenigen entsprechender Restaurants in Vergleich setzt, wird man im allgemeinen nicht sagen können, daß die Preise der DSG überteuert seien. Das kann allenfalls bei einer gesonderten Betrachtung der Preise in den Luxuszügen wie TEE usw. gesagt werden. Tatsächlich erleidet die DSG in diesem Betriebszweig laufend finanzielle Verluste. Diese treten vor allem durch den Betrieb in den Interzonenzügen ein. Man wird deshalb von ihr eine allgemeine Reduzierung der Preise nicht erwarten können. Eine andere Frage ist es, ob nicht die Deutsche Bundesbahn, die schon aus Gründen des Wettbewerbs gegenüber dem Flugzeug und anderen Verkehrsmitteln an preiswerten Leistungen der DSG in ihren Speisewagen interessiert sein muß, durch Verzicht auf Abgaben oder auf andere Weise zur Senkung der Speisewagenpreise beitragen könnte. Über diese Frage will ich mich, sehr geehrter Herr Kollege, gern wieder einmal mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn unterhalten, um so mehr, als die DSG sich ja allein im Besitz der Deutschen Bundesbahn befindet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/9 und X/10): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß auf der B 47 von Bensheim bis Bürstadt Radfahrwege vorhanden sind, von der Gemeinde Rosengarten jedoch bis nach Bürstadt die Radfahrwege fehlen? Hält der Herr Bundesverkehrsminister es nicht für zweckmäßig in Anbetracht der Tatsache, daß der Odenwald Naturschutzpark ist und infolgedessen auch von der Wormser Bevölkerung gern aufgesucht wird, Radfahrwege von Rosengarten bis Bürstadt bauen zu lassen, damit übers Wochenende auch diejenigen Naturliebhaber im Odenwald Erholung finden können, die nicht motorisiert sind? Ich weiß, daß auf dem Abschnitt RosengartenBürstadt keine Radfahrwege vorhanden sind. Die Anlage von Radfahrwegen auf diesem Abschnitt ist notwendig. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt daher, noch in diesem Jahre Radfahrwege in der gleichen Ausführung zwischen Bürstadt und Rosengarten zu schaffen, wie sie auf dem Abschnitt Bensheim—Bürstadt der B 47 bereits vorhanden sind. Die Anlage zusätzlicher Radwege in der bestehenden Ortsdurchfahrt Bürstadt ist wegen des geringen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes zwischen der beiderseitigen Bebauung nicht möglich. Eine wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit eine größere Sicherheit für den Zweiradverkehr kann nur durch den Bau der Umgehungsstraße und die damit verbundene Herausnahme des Durchgangsverkehrs geschaffen werden. Die alte Ortsdurchfahrt bleibt dann dem örtlichen Verkehr und den Radfahrern vorbehalten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/ 2035 Frage X/11): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn eine Einschränkung des Personenverkehrs auf der Strecke 195 e Limburg—Diez—Bad Schwalbach plant? Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu Ihrer Frage mitteilt, ist ab Sommerfahrplan 1964 vorgesehen, die außerordentlich schwach besetzten Früh- und Spätzüge der Strecke Limburg—Diez—Bad Schwalbach—Wiesbaden durch Straßenbusse zu ersetzen. Die Deutsche Bundesbahn müßte eine derartige Teilverkraftung nicht in Erwägung ziehen, wenn das Platzangebot in den Zügen besser ausgenutzt würde. Durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt die Deutsche Bundesbahn einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, während eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung in keiner Weise eintritt. Der Bundesminister für Verkehr hat keine Zuständigkeit, in derartige Betriebsumstellungen der Deutschen Bundesbahn mit Weisungen einzugreifen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr von Mühlen (Drucksache IV/ 2035 Frage X/12) : 5692 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Welche Erfahrungen sind bisher von der Bundesregierung in bezug auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluß auf dem ersten beleuchteten Autobahnabschnitt Köln-Mülheim—Leverkusener Kreuz gemacht worden? Die Feststellungen des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben folgendes ergeben: Die Strecke Köln-Mülheim-Leverkusen hat eine Belastung bis zu 60 000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Der relative Gefahrengrad bei 100 Millionen Kraftfahrzeugkilometern ist auf dieser Strecke um 20 bis 30 % niedriger als auf vergleichbaren Autobahnstrecken mit einer Belastung bis zu 40 000 auf je zwei Fahrstreifen in beiden Richtungen. Ob jedoch dieser höhere Sicherheitsgrad auf der Beleuchtung beruht oder auf der Geschwindigkeitsbeschränkung oder auf der Verteilung des Verkehrs auf 3 Fahrstreifen oder auf der Anlage von zusätzlichen Standspuren, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Ich glaube, daß hier alle diese verschiedenen Maßnahmen gemeinsam zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen haben. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/ 2035 Frage X/13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesärztekammer, für die in Großstädten praktizierenden Ärzte eine Parkraum-Reservierung einzuführen, damit durch Kennzeichnung und ständige Sicherung der Parkfläche der Arzt zur schnellen Hilfeleistung in der Lage ist? Ich habe bereits im Jahre 1959 in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden Grundsätze über die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen an Ärzteempfohlen, um diesem Personenkreis wichtige Hausbesuche zu ermöglichen. Diese Empfehlungen wurden von den meisten Bundesländern als Richtlinien für ihre Verwaltungstätigkeit übernommen. Nach § 46 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen an Einzelpersonen zu erteilen. Ob überwiegende Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs Ausnahmen vom Parkverbot für Ärzte im Einzelfall örtlich unmöglich machen, muß der pflichtgemäßen 'Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde überlassen werden, da das Grundgesetz die Ausführung ides Verkehrsrechtes den Ländern zugewiesen hat. Ich 'bitte um Verständnis dafür, daß generelle Ausnahmen von den Parkverboten für einen bestimmten Personenkreis nicht zugelassen werden können. Allgemein erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsordnung die unabweisbare ärztliche Forderung nach ausreichendem Schutz für menschliches Leben und. menschliche Gesundheit durchaus berücksichtigt. Ein Arzt, der vor die Wahl gestellt ist, entweder die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit zu unterlassen oder in nicht zu verantwortender Weise zu verzögern oder anderseits ein Verkehrsverbot zu übertreten, macht sich nicht strafbar, wenn er sich für die Überschreitung entscheidet. Der übergesetzliche Notstand entschuldigt solche Verstöße jedenfalls dann, wenn nicht der Verstoß selbst gleichschwere Gefahren herbeiführt. Bei Verstößen gegen Park- -und Halteverbote in geschlossenen Ortslagen dürfte eine solche Gefährdung in der Regel ausscheiden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/ 2035 Frage X/14): In welcher Weise soll die sog. Strategische Bahn (WeizenZollhaus—Blumberg) wieder befahren werden, nachdem diese von der Deutschen Bundesbahn stillgelegte Strecke mit Unterstützungen des Bundes wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht worden ist? Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie nicht beabsichtige, den durchgehenden Verkehr auf der Strecke Waldshut-Immendingen und den öffentlichen Betrieb auf dem Abschnitt Weizen-ZollhausBlumberg nach dessen Instandsetzung wieder aufzunehmen. Eine solche Maßnahme ist nach ihrer Auffassung wirtschaftlich nicht zu vertreten,weil den hohen Betriebskosten keine entsprechenden Einnahmen 'gegenüberstehen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19 März 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/ 1035 Frage X/15) : Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, sich dafür einzusetzen, daß die württembergische Kreisstadt Tuttlingen an die Bundesautobahn Stuttgart—westlicher Bodensee über Tuningen statt über Geisingen angeschlossen wird? Die Voruntersuchungen für die Trassierung der Autobahn Stuttgart — westl. Bodensee, die vom Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart als zuständige oberste Straßenbaubehörde nach Artikel 90 des Grundgesetzes durchgeführt werden, liegen noch nicht vor, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadt Tuttlingen wird in bester Weise an die geplante Autobahn angeschlossen. Es kann wohl damit gerechnet werden, daß sowohl bei Geisingen als auch im Raume Tuningen Anschlußstellen angelegt werden, von denen aus Tuttlingen angefahren werden kann. Außerdem kann von Tuttlingen aus über die B 14 nach Norden der Anschluß an diese Autobahn erreicht werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5693 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/ 2035 Frage X/16) : Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke München—Eisenstein zu rechnen? Die Eisenbahnverbindung München—Bayerisch Eisenstein kann auf Grund ihrer Bedeutung und ihrer Bauart nicht als eine durchgehende Strecke bezeichnet werden. Sie zerfällt in die bereits elektrifizierte zweigleisige Hauptbahn München—Landshut, die eingleisige Haupthahn Landshut—Plattling, das an der ebenfalls elektrifizierten Strecke Passau—Regensburg liegt, und der eingleisigen Hauptbahn Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein an der Landesgrenze zur Tschechoslowakei. Wie bereits ausgeführt, ist der 76 km lange Abschnitt München—Landshut bereits seit Jahren elektrifiziert. Wegen der Elektrifizierung der Strecke LandshutPlattling sind zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Verhandlungen eingeleitet. Diese Aufgabe gilt es zunächst zu lösen. Eine Elektrifizierung der Strecke Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein dürfte erst später zur Erörterung anstehen. I Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV /2035 Frage X/17) : Ist es richtig, daß von den 363 Tankwagenunfällen, die sich 1963 in Nordrhein-Westfalen ereigneten, allein 217 auf fehlerhaftes Verhalten der Fahrer, insbesondere auf die zu große Geschwindigkeit, zurückzuführen waren? Der Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, daß sich im Jahre 1963 in Nordrhein-Westfalen 353 (nicht 363) Tankwagenunfälle ereignet haben. Davon beruhten 217 auf fehlerhaftem Verhalten der Tankwagenfahrer, wobei 26 durch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mitverursacht wurden. In 98 Fällen war zu schnelles Fahren die Ursache, in 23 weiteren Fällen zu dichtes Auffahren. Soweit die Geschwindigkeit zu hoch war, soll es sich jedoch nicht um die Überschreitung der durch Rechtsvorschrift oder Verkehrszeichen vorgesehenen zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen handeln, sondern um eine Geschwindigkeit, die im Hinblick auf die besonderen Verkehrsverhältnisse örtlich nicht zu verantworten war. Im übrigen kann allgemein nicht festgestellt werden, daß Tankwagen mehr Unfälle aufzuweisen haben als andere schwere Lastkraftwagen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/ 2035 Frage X/18) : Ist es zweckmäßig — wie für die Fahrer von Autobussen —, für Tankwagenfahrer einen besonderen Führerschein und eine Höchstgeschwindigkeit für Tankwagen vorzuschreiben? Ich halte eine Prüfung der Frage für nötig, ob leine besondere Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer eingeführt werden soll. Wegen der Schwierigkeiten, die sich aus der besonderen Schwerpunktlage der Tankwagen und aus der Druckverlagerung der beförderten Flüssigkeiten bei Kurvenfahrten ergeben, ist eine zusätzliche Ausbildung der Tankwagenfahrer ;zweckmäßig. Auch die Herabsetzung der zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen für Tankwagen außerhalb geschlossener Ortschaften muß erneut geprüft werden. Sie könnte die Anzahl der Fälle mindern, in denen sich Unfälle wegen einer nach der Verkehrslage zu hohen Geschwindigkeit ereignen. Andererseits könnte sie den Verkehrsfluß behindern, die Anzahl .der Überholvorgänge vermehren und dadurch zusätzliche Gefahren schaffen, die bei der Abwägung der Vorteile und der Nachteile berücksichtigt werden missen. Seit einem Jahre sammeln die Länder auf meine Veranlassung Unterlagen dafür, ob und welche neuen Vorschriften über den Tankwagenverkehr nötig sind. Mitte April 1964 soll das bisherige Ergebnis auf einer Länderreferententagung geprüft werden. Dabei werden die Fragen der besonderen Fahrerlaubnis und ,der Geschwindigkeitsregelung besonders beachtet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Große Anfrage der Fraktionen der FDP, CDU/CSU ist beantwortet.
    Meine Damen und Herren, ich bitte diejenigen, die eine Aussprache wünschen, die Hand zu heben.



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    — Das sind mehr als 30 anwesende Mitglieder des Hauses.
    Ich rufe nunmehr auch Punkt 2 b der gedruckten Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine
    Verordnung Nr. .../63/EWG des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 19 des Rates im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft,
    Verordnung Nr. .../63/EWG des Rates über die Festsetzung der Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1964/65 und die Bestimmung der Handelsplätze,
    Verordnung Nr. .../EWG des Rates betreffend Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung,
    Verordnung Nr. .../63/EWG des Rates vom betreffend Ergänzung der in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik enthaltenen Bestimmungen. (Drucksachen IV/1705, IV/1971, zu IV/1971).
    Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ehnes, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Wir verbinden die Aussprache über die Große Anfrage mit der Aussprache über den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen).


Rede von Dr. R. Martin Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese heutige Sondersitzung hat interessante Beweg- und Hintergründe. Zunächst möchte ich mir erlauben, den Koalitionsparteien meinen Dank dafür auszusprechen, daß sie diese Debatte zustande gebracht haben. Das Machtwort des Bundestagspräsidenten hat seine Wirkung nicht verfehlt. Seien Sie versichert, daß wir die Anstrengungen durchaus zu würdigen wissen, die Sie unternommen haben, um sich gegen den vereinigten Widerstand einiger Ministerien, insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums, des Auswärtigen Amtes und vielleicht sogar des Kanzleramtes, durchzusetzen, die aus ihrer Ansicht gar keinen Hehl machen, der Bundestag habe mit der Zustimmung zum Ratifikationsgesetz und mit der Annahme der Grundverordnung zur EWG-Marktordnung der Regierung freies Schußfeld gegeben. In diesem Zusammenhang scheinen in einigen Ministerien Erinnerungen an jene glorreichen Zeiten wachgeworden zu sein, in denen man ohne die lästige Einrichtung des Parlaments hat regieren können. Diese Einstellung ist sehr viel stärker verbreitet, als die Offentlichkeit im allgemeinen annimmt. Das zeigt sich gerade in den Fragen der EWG-Agrarpolitik, wo die Bundesregierung — wie Sie sich vielleicht erinnern werden — vor zwei Jahren allen Ernstes den Plan gefaßt hatte, dem Parlament ein generelles Ermächtigungsgesetz abzufordern. Erfreulicherweise ist es nicht dazu gekommen.
Leider müssen wir nun beobachten, daß die Exekutive jetzt die Taktik verfolgt, den Bundestag mit Informationen möglichst knapp zu halten. Die Auskünfte, die wir gerade in den heute anstehenden Fragen von der Bundesregierung in der letzten Zeit erhalten haben, waren bisher meistens derart dürftig, daß selbst das Studium einer Tageszeitung, die sich mit Agrarfragen nur am Rande befaßt, bedeutend mehr Information geboten hat. Es ist ein gewisser Trost, daß die Koalition ebenso schlecht behandelt wurde wie die Opposition; denn wenn es anders gewesen wäre, dann wäre diese Große Anfrage schon früher und nicht in dieser Form gestellt worden.
Der Herr Minister Schwarz hat geglaubt in seiner Schlußansprache anläßlich der „Grünen Debatte" vor einem Monat bemerken zu müssen, daß meine Rede insofern eine Panne sei, als diese Rede bereits fertig gewesen sei, ehe die Botschaft durchdrang, daß wir an jenem Tage zu keiner Beantwortung der Großen Anfrage kämen. Weit gefehlt, Herr Minister. Sie werden es gleich merken, daß dem nicht so ist. Im Gegenteil, ich bin froh, daß ich diese Bußpredigt, wie sie Herr Kollege Ertl zu charakterisieren suchte, schon vor einem Monat gehalten habe. Denn erstens hätte ich die Fülle des Materials heute nicht unterbringen können, und zweitens wollte ich bewußt damals schon eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung richten, damit sie diese bei nächster Gelegenheit, also heute, beantworten kann.
Doch nun zur Großen Anfrage der Koalitionsparteien und zur Antwort der Bundesregierung zurück! Lassen Sie mich dazu folgendes anmerken. In einer Koalition ist man sicher nicht auf Gedeih und Verderb miteinander verkettet. Aber wenn einer dem anderen die Hasen abjagen will, dann macht das schon einen recht fatalen Eindruck. Die Freien Demokraten scheinen in den letzten Monaten mit großem Eifer die Rolle der Opposition in der Koalition zu praktizieren. Herrn Struve und seinen Mannen bereitet das natürlich erhebliche Sorgen: nicht etwa, Herr Kollege Bauer (Wasserburg),

(Zurufe von der Mitte)

wegen der Konkurrenz in der sachlichen Arbeit in den Ausschüssen und im Plenum, vielmehr wegen der Angst, Herr Kollege Richarts,

(Zuruf von der CDU/CSU: Angst haben wir nicht!)

um die Wählerstimmen. Deshalb hat er sich mit seiner Fraktion in letzter Minute angehängt, weil er glaubte, man könne sonst auf dem Lande nicht mehr so operieren und könnte an Gewicht verlieren.

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)




Dr. Schmidt (Gellersen)

Die Freien Demokraten werden das sicher mit einem Schmunzeln registrieren.
Wie peinlich muß es der Bundesregierung gewesen sein, von den eigenen Koalitionsfraktionen mit solchen Fragen bedacht zu werden, die doch in der ganzen Anlage den Zweck haben, die Bundesregierung auf einen anderen als den bereits eingeschlagenen Kurs zu bringen.
Das Fragefeld dieser Großen Anfrage haben meine Freunde und ich in einer Fragestunde abzutasten versucht. Die Antworten waren damals nicht ergiebig, und mit einer Großen Anfrage nachzustoßen, das fanden wir der Sache und der Lage nach nicht lohnend. Die heutige Antwort hat — soeben gegeben — unsere Vermutung bestätigt. Wenn ich sie qualifizieren darf, dann bleibt nur ein „sehr dürftiges An-der-Sache-Vorbeigehen" übrig. Im übrigen hat die Art und Weise der Antwort die Berechtigung meiner Frage und meiner Anmerkungen am 19. Februar vollauf bestätigt.
Aber lassen Sie mich noch zu den Fragen im einzelnen Stellung nehmen. Die Fragen 1 und 2 sind für Ihr Empfinden — nach dem Beifall zu urteilen — durch die Bundesregierung sicher ausreichend beantwortet worden. Ergänzend dazu möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ausführungen lenken, die Herr Ministerialdirigent Professor Meyer-Cording vom Bundeswirtschaftsministerium am 23. Januar im Wirtschaftsausschuß dieses Hohen Hauses gemacht hat. Laut Protokoll hat der Referent des Wirtschaftsministeriums darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf die Harmonisierung der Kostenfaktoren ein sehr schwacher Anspruch sei. Eine absolute Harmonisierung sei praktisch nur denkbar bei völliger Angleichung aller Kostenfaktoren.

(Zuruf von der Mitte: Das wissen wir doch!)

Es sei deshalb offen, meinte Professor Meyer-Cording, wie weit die Kostenharmonisierung gehen könne. Gewisse Unterschiede z. B. in der Steuergesetzgebung seien auch wie Standortvorteile zu beurteilen. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft seien im übrigen zu keinem Zeitpunkt so weitgehende Harmonisierungsansprüche geltend gemacht worden.
Was den Bereich der Landwirtschaft angeht, so haben wir bisher nur von Vertretern der Koalition, nicht aber von Vertretern ,der Bundesregierung in Brüssel die Forderung nach Kostenangleichung gehört. Leute mit einem guten Gedächtnis oder mit einem sehr guten Archiv werden sich vielleicht daran erinnern, daß derartige Gedanken schon einmal vor vier Jahren im Ministerrat in Brüssel geäußert worden sind, und zwar von ,dem damaligen belgischen Landwirtschaftsminister Baron de Vleeschauwer. Es ist nicht bekanntgeworden, bis heute nicht, ,daß die Vertreter der Bundesregierung auch nur den Versuch gemacht hätten, den belgischen Minister dabei zu unterstützen.
Die Frage 3 kann ich übergehen.
Zur Frage 4. Die Antwort der Bundesregierung hätte lauten müssen, daß in der Tat bereits konkrete Vereinbarungen im Ministerrat der EWG bestehen.
In dem Verhandlungsmandat, Idas der EWG-Kommission Ende 1963 gegeben worden ist und dessen Inhalt die Bundesregierung aus begreiflichen Gründen vertraulicher behandelt wissen möchte als das Papier der Staatssekretäre, heißt es ausdrücklich, daß 'die Brüsseler 'Behörde ermächtigt ist, die Getreidepreise zum Gegenstand von Verhandlungen in Genf zu machen. In dem Dokument — die besonders Interessierten darf ich darauf hinweisen, idaß es das Aktenzeichen T/76 trägt — heißt es wörtlich: „Die Tatsache, daß der EWG-Preis für ein bestimmtes Agrarerzeugnis nicht festgelegt worden ist, darf nicht den Ausschluß dieses Erzeugnisses von den GATT-Verhandlungen zur Folge haben." Daraus leitet die EWG-Kommission völlig zu Recht die Folgerung ab, daß es ihr auch nicht möglich ist, in Genf einen fiktiven Getreidepreis zur Diskussion zu stellen. In einer Fußnote zu diesem Teil ides Mandats hat der Ministerrat, also auch die Bundesregierung, in der Sitzungsrunde vom 16. bis zum 23. Dezember noch einmal ausdrücklich erklärt, er halte es für wünschenswert, die wichtigsten 'Elemente der gemeinsamen Agrarpolitik und insbesondere das Niveau der Getreidepreise im Hinblick auf die GATT-Runde festzulegen, Ida von diesen Elementen die Stützungspolitik der Gemeinschaft weitgehend abhängen könne.
Die 'Bundesregierung hat außerdem einem weiteren Beschluß des Ministerrates zugestimmt, der in dem Dokument S/106 enthalten ist. Darin heißt es, daß auch die von der Gemeinschaft angestrebten weltweiten Abkommen auf der Basis einer Festlegung der internen Stützungsmaßnahmen und der anderen Marktordnungsmaßnahmen in den Ein- und Ausfuhrländern ,abgeschlossen werden sollten. Die Bundesregierung list damit :also ganz konkrete Verpflichtungen eingegangen, von denen sie sich nicht so ohne weiteres wird läsen können, sosehr dies auch die Kommission wünschen mag. Was das praktisch bedeutet, darauf werde ich später noch einmal zurückkommen.
Auch den Partnerländern gegenüber ist man bereits konkrete Verpflichtungeneingegangen, so z. B. dadurch, daß man nun schon seit Wochen an der Beratung ides Mansholt-Plans mitarbeitet, obwohl die Annahme dieses Plans noch nicht einmal grundsätzlich beschlossen worden ist. In einer ganzen Reihe wichtiger technischer Details konnte im Sonderausschuß „Landwirtschaft" des Rates und in den beiden Unterausschüssen bereits eine weitgehende Einigung erzielt werden, so daß man sagen kann: Der Mansholt-Plan ist in wenigen Wochen entscheidungsreif. Ich 'kann mir nicht vorstellen, meine Damen und Herren von der Koalition, daß die Partnerländer so viel Humor aufbringen, daß sie es wortlos hinnehmen, wenn jetzt von deutscher Seite erklärt wird: Es tut uns leid, meine Herren, daß wir uns umsonst bemüht haben, wir haben die ganze Zeit über nur ein bißchen 'herumgespielt. Ich würde mir das als holländischer oder als französischer Landwirtschaftsminister nicht •gefallen lassen.
Frage 5. Die ehrliche Antwort der Bundesregierung müßte lauten, daß die Erhaltung der Milchprämie keineswegs gesichert ist. Ich babe mich dar-



Dr. Schmidt (Gellersen)

über vor einiger Zeit mit Herrn Staatssekretär Hüttebräuker in einer Diskussion dm Rundfunk unterhalten. Nach der Tonbandaufzeichnung hat Herr Hüttebräuker dabei erklärt, nach dem ursprünglichen Text 'der Milchmarktordnung habe man mit dem Abbau der produktgebundenen Hilfen bis Ende 1969 warten können. Dann sagte Herr Hüttebräuker weiter: „Nun aber ist 'uns eine Empfehlung gegeben, vorher zu beginnen. Wenn wir nichts tun, dann wird man uns eben im Ministerrat, der ja ab 1. Januar 1966 mit Mehrheit, beschließt, wahrscheinlich zwingen." Weiter führte er aus: „Also werden wir schon etwas tun müssen in kleinen Schritten." Wie diese kleinen Schritte aussehen, hat Herr Hüttebräuker bei dieser Gelegenheit auch ausgeführt. Er sagte: „Ich könnte mir vorstellen, daß man erst neinmal irgendeinen Betrag von Länderpfennigen, einen halben Pfennig oder einen Pfennig, nimmt zur Verbesserung der Molkereistruktur." Sie sehen 'daraus, wie es sich mit ,dieser Frage in Wirklichkeit verhält.
Frage 6. Die ehrliche Antwort der Bundesregierung, die Sie aus dem, was der Bundesminister Schwarz soeben vorgetragen hat, sicher auch herauslesen können, muß lauten, daß die volle Ausnutzung der Übergangszeit selbstverständlich nicht sichergestellt ist, einfach deshalb nicht, weil sie nicht sichergestellt werden kann. Es liegt vielmehr in der erklärten Absicht der Bundesregierung, diese Frist in einer ganzen Reihe von Teilbereichen zu verkürzen. Es wäre schlichter Selbstbetrug, anzunehmen, daß es ihr gelingt, ausgerechnet die Landwirtschaft, an der schließlich die Mehrheit der Partnerländer im höchsten Maße interessiert ist, aus dieser Verkürzung herauszulassen.
Frage 7. Die offene Antwort der Bundesregierung muß natürlich lauten, daß dem Art. 39 des EWG-Vertrages der Form nach Rechnung getragen worden ist. Ob ihm aber ausreichend Rechnung getragen wurde, dürfte mehr oder weniger in den subjektiven Bereich der Geschmacksfragen gehören. Nach meiner privaten Meinung hätte man von „ausreichend" im Sinne Ihrer Diktion, meine Damen und Herren von der Koalition, nur sprechen können, wenn man sich gleichzeitig mit der Annahme der Marktordnung für Rindfleisch und Milchprodukte über die Richtpreiskriterien verständigt hätte. Dann nämlich hätten Sie eine Basis gehabt, von der aus Sie hätten operieren können. So aber ist Art. 39 nichts anderes als eine Deklamation, aus der jeder herauslesen kann, was er will.
Die Landwirtschaft kann auf Abs. 1 b hinweisen, wo von einer angemessenen Lebenshaltung der bäuerlichen Bevölkerung die Rede ist. Andere wiederum werden sich Abs. 1 e heraussuchen, in dem es heißt: Es ist für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. Eine weitere Gruppe wird die Absätze 1 c und 2 c in den Vordergrund rücken, in denen als Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik die Stabilisierung der Märkte gefordert und außerdem auf die Tatsache hingewiesen wird, daß die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten einen mit der gesamten Volkswirtschaft eng verflochtenen Wirtschaftsbereich darstellt. Mit solchen Gummiparagraphen können Sie doch im Ernst bei niemandem Eindruck machen.
Zur Frage 8. Mit der ersten Unterfrage — a —, meine Damen und Herren von der Koalition, haben Sie sich nicht ganz an die richtige Adresse gewandt. Sie haben zweifellos recht, wenn Sie davon ausgehen, daß es eigentlich Aufgabe der Kommission wäre, eine Untersuchung über die Kostenlage durchzuführen. Da aber die Kommission nach allen bisherigen Erfahrungen kaum bereit sein dürfte, auf Ihre spezifischen Wünsche für eine solche Kostenuntersuchung einzugehen, hätten Sie eigentlich verlangen können, daß die Bundesregierung das in eigener Regie durchführt. Darüber, daß sie dazu in der Lage ist, kann doch kein Zweifel bestehen.
Zur Unterfrage b wäre zu bemerken, daß das Konzept der Kommission schon seit langem bekannt ist. Es ist in den Vorschlägen zur Gestaltung und Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik gemäß Art. 43 des Vertrages zur Gründung der EWG niedergelegt worden, die am 30. Juli 1960 — Herr Richarts weiß das — unter dem Aktenzeichen VI/60 105 dem Ministerrat zugeleitet worden sind. Auf Grund Ihrer Anfrage, Herr Kollege Effertz, kann man sich leider des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie dieses Dokument bisher des Studiums noch ,nicht für wert befunden haben.
Zu Unterfrage c) nach Vorschlägen zur Harmonisierung in den Bereichen der Wirtschafts-, Finanz-und Sozialpolitik wäre zu bemerken, daß es hier wohl an der Bundesregierung liegt, die Initiative zu ergreifen; denn ebenso wie die Fortschritte in der Agrarpolitik bisher nur dadurch erzielt worden sind, daß einzelne Partnerländer, vor allem Frankreich, ganz präzise Wünsche angemeldet und diese Wünsche mit dem notwendigen politischen Druck auch durchgesetzt haben, werden sich Fortschritte in den Bereichen, die ich genannt habe, nur erzielen lassen, wenn auch hier ein entsprechender Druck ausgeübt wird. Im übrigen kann dabei nicht genug betont werden, daß es allein an der Bundesregierung liegt, in der Wirtschafts-, Finanz- und. Sozialpolitik in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich Fortschritte zu erzielen und damit die Lage der Landwirtschaft zu verbessern.
Die Bundesregierung hat beispielsweise durchaus die Möglichkeit, auf eine Reihe von Betriebsmittelpreisen einzuwirken. Sie hat die Möglichkeit, die Landwirtschaft finanziell zu entlasten oder ihr die Finanzierung bestimmter Vorhaben zu ermöglichen. Sie hat schließlich die Möglichkeit, die Leistungen der Sozialpolitik den Leistungen in den übrigen Partnerländern anzupassen. Was wollen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, eigentlich mit einer solchen Forderung erreichen? Glauben Sie etwa, um nur ein Beispiel zu nennen, Frankreich könne überhaupt gezwungen werden, seine sozialen Hilfen abzubauen? Glauben Sie, die Kommission sei bereit, einen solchen Vorschlag auch nur in Erwägung zu ziehen? Wenn Sie eine Harmonisierung auf sozialpolitischem Gebiet wollen, warum fangen Sie nicht ¿erst einmal in diesem Hause damit an?



Dr. Schmidt (Gellersen)

Zur Frage 9 möchte ich im Augenblick keine Anmerkungen machen.
Soweit, meine Damen und Herren, meine Anmerkungen zur Großen Anfrage. Doch nun zum Kernpunkt der heutigen Debatte, zur Frage des Getreidepreises. Das Kabinett hat, wie uns bekannt ist, mehrere ergebnislose Beratungen hinter sich. Der Auftrag an die Staatssekretäre, die Entscheidung vorzubereiten, nahm ebenfalls einen ungewöhnlichen Verlauf. Das Papier wurde am 28. Februar auf eine noch heute ungeklärte Art und Weise der Öffentlichkeit unterbreitet. Einer der beteiligten Staatssekretäre, wenn nicht sogar der Minister, muß es ja wohl gewesen sein. Das war ein gezielter Schuß, Herr Kollege Effertz, auf Ihre Große Anfrage, gleichzeitig ein Testversuch, die Meinung der Offentlichkeit zu erkunden. Ich will das nicht näher beleuchten.
Aber interessant bleibt doch, zu wissen und sich zu merken, was in diesem Papier der Staatssekretäre zu lesen war. Da war die Rede davon, daß man die Preisangleichung im Jahre 1967 bewerkstelligen soll. Der gemeinsame Getreidepreis sollte gegen Verschiebungen in den Währungsrelationen und in der Kaufkraft gesichert werden. Da sollten die Agrarfrachten vereinheitlicht und bis zum Angleichungstermin wesentliche Fortschritte der Harmonisierung der Finanz-, Konjunktur- und Energiepolitik erreicht werden. Da war die Forderung enthalten, daß man die Unterschiede in den einkommenswirksamen Sozialleistungen auf andere Art und Weise auswerten könne, weil man mit einer Harmonisierung der ländlichen Sozialpolitik Unheil fürchtete. Der degressive Abbau der Ausgleichszahlungen an die Landwirte sollte vermieden werden. Vor allen Dingen sollte es nicht möglich sein — nach Aussage dieses Papiers —, die Beschlüsse zur Getreidepreisangleichung in den nächsten Jahren zu ändern. Die positive Mitwirkung in der Kennedy-Runde gehörte ebenfalls zu den wichtigen Punkten dieser Ausarbeitung. Die Landwirtschaft sollte darüber hinaus durch ein Gesetz zur Anpassung an die EWG gefördert .werden. Zur Umstellung der Bauern in der Betriebs- und Marktwirtschaft sollten ihnen produktionsneutrale Subventionen in Form eines Bonus für Betriebsmittel gewährt werden, wobei man es allerdings unterließ, sich näher darüber auszulassen. Die Maßnahmen zur inneren und äußeren Aufstokkung der kleinbäuerlichen Betriebe sollten besonders vordringlich durchgeführt werden. Zum Schluß war etwas zur Finanzierung gesagt. Grüner Plan wie EWG-Mittel sollten durch einen Beitrag der Industrie in Form einer Investitionshilfe ergänzt werden.
Soweit diese Ausarbeitung der Staatssekretäre. Inzwischen hat Herr Struve den ganzen Vorschlag als ein Sandkastenspiel deklariert.

(Heiterkeit.)

Der Vorschlag scheint auch in der Tat bei den Diskussionen innerhalb der Regierungskoalition und im Kabinett kaum noch eine Rolle zu spielen.
Dieser Plan hat nicht nur negative Seiten, wie selbst der Rheinische Landwirtschaftsverband in seinem Organ festzustellen sich beeilte. In der Tat: mancher Gesichtspunkt ist durchaus erwägenswert, wenn auch manch anderer unausgegorenes Zeug ist. Schließlich handelt es sich dabei ja nicht um die Nachtarbeit irgendeines Journalisten, sondern um das Werk von vier Staatssekretären der vier wichtigsten Ressorts.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Auch diese Ausarbeitung hat dem Kabinett nicht weitergeholfen. Man ist in der vergangenen Woche wiederum der Entscheidung ausgewichen. Die Fronten haben bis gestern abend ständig gewechselt. Der Grabenkrieg zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und den Koalitionsparteien ging weiter. Der Bonner Brief des Ernährungsdienstes von vorgestern gibt herrliche Einblicke in dieses Kulissenspiel. Die Bundesregierung erwartete anscheinend eine angemessene Entscheidung der Koalition, während die Koalition eine angemessene Entscheidung der Bundesregierung erwartete.

(Heiterkeit bei der SPD.)

Angesichts dieser Lage erscheint es nützlich, sich noch einmal die Fakten vor Augen zu führen.

(Zurufe von der Mitte: Beide haben sich entschieden! — Demokratisches Spiel!)

— Sie hören noch mehr darüber. Passen Sie auf!
Erstens. Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, daß der Ministerrat im Herbst vergangenen Jahres dahingehend einig wurde, daß bis zum 15. April 1964 ein Beschluß über den zukünftigen Getreidepreis zu fassen sei. An diesem Termin hat bisher niemand gerüttelt, auch nicht die Bundesregierung. Es gibt also für sie kein Ausweichen mehr.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wird es auch nicht geben! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Hören Sie ruhig zu! Es kommt ja noch viel besser.

(Abg. Dr. Aigner: Denn man tau!)

Zweitens. Der sogenannte Mansholt-Plan ist wiederholt im Kabinett angesprochen und diskutiert worden. Der Sonderausschuß „Landwirtschaft" hat in mehreren Sitzungen Einzelheiten des Planes durchgeackert. Die Vertreter der Bundesregierung haben sich daran recht munter beteiligt und in vielen Fällen mit der Vorlage Übereinstimmung entdeckt, wie ich das bereits darlegen konnte.
Drittens. In der letzten Ministerratssitzung Anfang März waren alle Delegationen unserer Partner darin einig, noch vor dem 15. April verbindliche Beschlüsse über die Höhe des künftigen Preisniveaus und über den Zeitpunkt der Angleichung zu fassen. Die ersten Bremsversuche des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker stießen in dieser Runde auf den einhelligen und massiven Widerstand der fünf Partner, wobei der holländische Landwirtschaftsminister Biesheuvel auch auf die Erklärungen des Bundeskanzlers Erhard anläßlich seines Besuchs in Den Haag hinwiesen konnte, daß die weitere Integration Europas und der Erfolg der



Dr. Schmidt (Gellersen)

Kennedy-Runde nicht am Getreidepreis scheitern dürfe.

(Hört! Hört bei der SPD. — Abg. Bauknecht: Soll er ja auch nicht!)

Selbst die Luxemburger und Italiener fanden sich nicht bereit, Herrn Hüttebräuker zu unterstützen, obwohl sie sich in der gleichen Situation befinden wie die Bundesrepublik. Sie sind für die Angleichung. Sie wünschen nur eine Karenzzeit von zwei bis vier Jahren. Auch das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Herr Pisani ging in seinen Anmerkungen noch viel weiter: Für ihn sei eine Zustimmung zum Ausgleich aus EWG-Mitteln nur dann zu erreichen, wenn die Angleichung in der Tat sehr schnell erfolge. Die Nachrichten von heute vormittag über die Verhandlungen im Sonderausschuß in Brüssel sind geradezu bestürzend. Es wird aller Verhandlungskünste bedürfen, um den Ausgleich aus EWG-Mitteln überhaupt noch durchzusetzen.
Alles in allem: die Haltung unserer Partner ist unabänderlich, und dabei wird erst jetzt deutlich, daß für sie der späteste Termin der Angleichung 1966 ist. Beobachter der Brüsseler Bühne sind sich darin einig, daß unsere Partner in den kommenden Verhandlungen es auf eine sehr harte Probe ankommen lassen werden. Der Vergleich mit den Englandverhandlungen macht die Runde. Eine ähnliche Krise könnte allerdings wohl von keinem verantwortlichen Politiker der Bundesrepublik gewünscht, geschweige denn herbeigeführt werden. Diese Situation in Brüssel ist die bittere Frucht einer Politik des ewigen Vorsichherschiebens und des Ausweichens. Selbst Herr von Rohr konnte neulich in seinen Stimmen sich nicht verkneifen, zu bemerken, daß das Theater der Bundesregierung mit dem Hinauszögern bis 1967 nur den Sinn habe, die Unruhe unter den Bauern auf die Zeit nach den Bundestagswahlen zu vertagen.

(Beifall bei der SPD. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Der Herr Bundeskanzler hat soeben dem Hause an dieser Stelle mitgeteilt, daß eine Angleichung in den nächsten zwei Jahren nicht zur Debatte stehe. Eine Festlegung für die Zeit nach 1966 scheint ihm hier in diesem Hause und heute unmöglich. Der Kanzler irrt sich. Ich glaube überzeugend dargelegt zu haben, daß es schon heute ein Ausweichen nicht mehr gibt. Es bleibt dem Kanzler überlassen, wie er seine laufenden Erklärungen in den westlichen Ländern der Welt mit seiner heutigen innenpolitischen Rede in Übereinstimmung bringt.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Bauknecht: Das wird ihm nicht schwerfallen!)

Wir haben seit Jahr und Tag gewarnt, sich nicht eine Verordnung nach der anderen als Teil der gemeinsamen Agrarpolitik aus der Nase ziehen zu lassen, ohne auch nur die im deutschen Interesse liegenden Wünsche erfüllt zu bekommen. Wir haben in den vergangenen Jahren der Bundesregierung empfohlen, für die Herbstverhandlungen des Jahres 1963 ein Verhandlungspaket zusammenzustellen. Aber aus inneren Schwierigkeiten der Ressorts untereinander hat man ein solches Paket nicht zustande gebracht. Mit fliegenden Blättern hat man die Verhandlungsräume in Brüssel betreten.
In meiner Rede vor vier Wochen habe ich der Regierung schwere Vorwürfe gemacht. Sie blieben unwidersprochen. Zwischen den Versprechungen gegenüber der bäuerlichen Offentlichkeit hier in der Bundesrepublik und der Wirklichkeit besteht in der Tat eine nicht zu übersehende Diskrepanz.
Ich habe an dieser Stelle wiederholt an den Termin des 1. Januar 1966 erinnert und vor den Möglichkeiten der Majorisierung gewarnt. Wenn auch einige landwirtschaftliche Wochenblätter und Bauernzeitungen schreiben, das sei bloß ein Kinderschreck, dann frage ich mich, warum eigentlich der verantwortliche Ernährungsminister, dem die Koalition heute noch den Rücken stärken möchte, sowohl auf dem CDU-Parteitag in der Pfalz wie auch in Hannover seinen üblichen Bemerkungen zum Getreidepreis immer die Passage folgen ließ, daß ab 1966 die Möglichkeit der Majorisierung bestehe und man deshalb nichts unversucht lassen dürfe, für die Landwirtschaft zu einem annehmbaren Ergebnis zu kommen.
Ich will das Terminargument nicht allzu sehr strapazieren. Aber für jeden Kenner der Brüsseler Verhältnisse ist sicher, daß man in den Verhandlungen ab 1966 viel entgegenkommender und mit mehr Geschicklichkeit als bisher wird operieren müssen, um zu Erfolgen zu kommen. Wir sollten uns in diesem Hause darüber klar sein — das hat auch der Kollege Effertz schon betont —, daß die fünf Partner mehr gemeinsame als trennende Anliegen in Brüssel zu vertreten haben. Wir haben schon einige Kostproben von der gemeinsamen Haltung der Fünf hinter uns; ich denke dabei an die Festlegung der Weinkontingente, an die Nichteinführung einer Binnenabschöpfung bei Eiern und Geflügel und an das Debakel mit der Anwendung der Schutzklausel vor einigen Wochen. Wer wollte also bestreiten, daß der Termin des 1. Januar 1966 ernste Sorgen bereitet?
Über die Kennedy-Runde habe ich schon an anderer Stelle einige Ausführungen gemacht. Aber da ich sicher bin, daß in der Aussprache der Einwand gemacht werden wird, daß dieses Mandat inzwischen gegenstandslos geworden ist, weil nämlich die USA und Großbritannien samt den Commonwealthländern das Brüsseler Konzept ablehnten und ihrerseits nicht bereit seien, einer Bindung der Stützungsbeträge zuzustimmen, möchte ich noch einiges dazu sagen.
Es gehe ,den USA als Hauptlieferant — so heißt es vielfach — nicht um den Preis in der EWG, sondern um die Menge, die sie jetzt und in Zukunft in der EWG absetzen könne. Das ist nicht zu leugnen; das ist so. Die USA wollen ininsbesondere eine Gewähr dafür, daß nicht die Produktion innerhalb der EWG ansteigt, so daß entweder die Absatzmöglichkeiten der Drittländer geschmälert werden oder die EWG als Exporteur auf dem Weltmarkt in Erscheinung tritt. Die Kommission .sagt nun, daß sie diese Gewähr nur geben könne, wenn sie die Produktion in



Dr. Schmidt (Gellersen)

der EWG über den Preis steuere. Ob das richtig ist oder nicht, mag 'dahingestellt bleiben; ich habe meine Meinung dazu. Tatsache ist, meine Damen und Herren von der Koalition, daß die Bundesregierung diesem Konzept zugestimmt hat. Tatsache ist weiter, daß dieses Konzept für die EWG-Behörde nicht dadurch an Gewicht verliert, daß es von den übrigen GATT- Partnern abgelehnt wird. Es bleibt auf der Tagesordnung. Ich bin davon unterrichtet, daß sich die Kommission bei den Genfer Verhandlungen auch ,damit zufrieden geben würde, idaß sich die übrigen GATT-Partner verpflichteten, ihr Angebot, also ihre Produktion, durch andere als durch preispolitische Mittel in bestimmten Grenzen zu halten. Die Vereinigten Staaten könnten sich also beispielsweise Bereiterklären, ihr Programm zur Stillegung von Flächen beizubehalten oder zu erweitern, während auf der anderen Seite die EWG erklären könnte, die Angebotssteuerung über den Preis vorzunehmen. Dazu ist die Kommission nach dem Verhandlungsmandat durchaus ermächtigt. Falls die Bundesregierung das bezweifeln sollte, würde sie sich im Ministerrat sicher sehr einsam vorkommen.
Wenn ich sehe, wie Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, landauf, landab so argumentieren, scheint mir, Sie haben immer noch nicht begriffen, daß die Schlüsselposition der Bundesrepublik in Brüssel sich dem Ende zuneigt, ohne daß sie je genutzt worden wäre. Wie konnten Sie nur annehmen oder glauben, daß 'die ewige Rolle auf der Passivseite am Ende einen Aktivposten ergibt? Und I wiederum muß ich auf die Erfolge Frankreichs verweisen, was mir wirklich nicht leicht fällt.
Nachdem die Freien Demokraten in Baden-Baden mit dem Gewicht der ganzen Fraktion jede Angleichung bis 1970 als unannehmbar bezeichnet haben, hat die CDU das sogar in ihrem agrarpolitischen Programm verankert. Da heißt es:
Die Erhaltung des deutschen Agrarpreisniveaus in der EWG ist die entscheidende Voraussetzung für die Existenz der bäuerlichen Betriebe. Das 'gilt vor allem für .den deutschen Getreidepreis, der als Eckpreis für die gesamte Boden-und Veredelungsproduktion die Höhe der wesentlichen Agrarpreise beeinflußt.
Mit diesem Programm hat es eine besondere Bewandtnis. Herr Landesminister Niermann hat behauptet, daß Sie damit die Mehrheit im Bundestag wieder zu erreichen ,gedenken, damit endlich wieder eine klare, überzeugende Agrarpolitik in Bonn durchgesetzt werden könne. Wen soll ich nun eigentlich bedauern — die CDU, die mit dem Koalitionspartner nicht fertig wird, oder die FDP, die ,ein Hindernis für das Glück der Bauern ist?

(Heiterkeit und 'Beifall bei der SPD.)

Ein Kommentar in der „Welt" über dieses Programm trifft den Nagel auf den Kopf; ich zitiere:
Solch offenes Bekenntnis ehrt Verfasser und
Verkünder. So sind wohl auch offene Bemerkungen erlaubt, vor allem, da das neue agrarpolitische Rüstzeug der CDU recht widerspruchsvoll ,erscheint.

(Zuruf von der CDU/CSU: Woraus zitieren Sie?)

— Aus der „Welt" —. Weiter:
Wie — beispielsweise — will man — erstens — fest und treu an den Grundlagen der Agrarpolitik von gestern festhalten und zugleich zweitens eine neue Agrarpolitik von morgen proklamieren, um drittens endlich wieder eine klare und überzeugende Agrarpolitik durchsetzen zu können?

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Beim Grübeln über ,den tieferen Sinn dieser kühnen Kombination wird man, Herr Bauknecht, recht verwirrt. Das CDU-Agrarprogramm zu klassifizieren, bleibt einer späteren Zeit vorbehalten, .den nächsten Wochen und Monaten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genau das!)

Ich möchte heute nur feststellen, daß man in diesem Programm bewußt oder unbewußt — das bleibt dahingestellt — vergessen hat, daß es eine europäische Entwicklung gibt. Sie können sicher sein: die Bauern werden sich durch solche Manöver nicht täuschen lassen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Bauknecht: Oho! Hannover!)

So weit der offizielle Standpunkt der Koalitionsparteien zur Getreidepreisfrage!

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich möchte dem Hohen Hause nicht vorenthalten, was wir dazu zu sagen haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ja eben, darauf warten will)

— Das kommt jetzt, das hören Sie jetzt. (Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Seien Sie nur beruhigt, das kommt. (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

Wir haben erwartet und gewußt, daß diese Frage eines schönen Tages auf den Tisch kommt. Es gibt wohl in der ganzen Bundesrepublik niemanden, der den Standpunkt bezweifelt, daß zur gemeinsamen Agrarpolitik auch eine gemeinsame Preispolitik gehört. Die gegenwärtige Vorlage ist nicht die erste ihrer Art. Sie hat gegenüber den früheren Vorlagen den Vorteil, daß die Kommission sagt, wie sie sich den gemeinsamen Preis im Augenblick vorstellt. Damit wissen die Bauern und Landwirte in der Gemeinschaft, woran sie sind, und das ist ein Aktivposten.
Ich bin weit davon entfernt, anzunehmen, daß dieser Vorschlag der Stein der Weisen ist, daß er den Schlußstein für die ganze Agrarpolitik setzt und Lokomotive für alle möglichen politischen Notwendigkeiten der Gemeinschaft sein kann. Aber was steht dem entgegen, daß man darüber verhandeln kann? Wo steht oder wo ist der Anspruch



Dr. Schmidt (Gellersen)

r erhoben, daß man jeden Buchstaben oder jede Zahl dieses Vorschlags zu übernehmen hat?
Ich darf vorausschicken und ganz deutlich in diesem Hause sagen — und das ist auch im Bericht des Ausschusses zu lesen —, daß auch meine Fraktion eine Preisangleichung in den nächsten zwei Jahren für undurchführbar und für nicht praktikabel hält.

(Lachen und Zurufe von den Regierungsparteien.)

— Warten Sie doch ab! Es geht ja noch weiter.

(Weitere Zurufe von den Regierungsparteien.)

— Herr Kollege Bauknecht, Sie wissen, daß ich das im Ausschuß deutlich gesagt habe. Warum zweifeln Sie jetzt daran?

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich wollte Ihnen das nur vorhalten.
Wir halten die Verhandlungen seit langer Zeit. im Interesse der deutschen Landwirtschaft für notwendig.

(Zuruf von der Mitte: Wir auch!)

— Sie wollen nicht verhandeln, wir wollen verhandeln.

(Zuruf von der Mitte: Wieso denn?)

Der Getreidepreis kann kein Dogma sein. Ich habe mich gefreut, daß sich auch der Ernährungsminister inzwischen dazu durchgerungen hat. Der EWG-Vorschlag ist auch für uns nicht in allen Teilen annehmbar.

(Zuruf von der Mitte: Aha!)

So haben wir seit Jahr und Tag

(Lachen bei der CDU/CSU)

die Auffassung vertreten,

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Bekehrung!)

daß man der deutschen Landwirtschaft allein kein besonderes Opfer zumuten kann, wenn die nationalen europäischen Interessen einen solchen Schritt erforderlich machen.

(Zuruf von der Mitte: Auf nach Straßburg!)

Dieser Grundsatz des Ausgleichs ist im Mansholt-Vorschlag anerkannt. Aber der Vorschlag trägt der Forderung nach einer angemessenen Ausgleichszahlung nicht genügend Rechnung. Die Berechnungen der Kommission sollen hier nicht im einzelnen untersucht werden. Lassen Sie mich nur folgendes sagen. Da die Preisangleichung nicht vor 1966 kommen wird, muß also später eine neue, exakte Berechnung unter Berücksichtigung der wirklichen Marktentwicklung und der durch den technischen Fortschritt erhöhten Mengen durchgeführt werden. Die jetzige Vorlage setzt die Verkaufsmengen zu niedrig an.
Die Marktordnungen für die übrigen Agrarprodukte sind noch nicht in Kraft getreten. Wenn sie am 1. Juli 1964 wirksam werden, liegt kein einheitlicher Preis zugrunde. Der Preis pendelt vielmehr zwischen Preisgrenzen. Dadurch wird die Interdependenz der Preise noch voll wirksam, und zwar nicht nur, wie in der EWG-Vorlage angenommen, bei den vom Getreide direkt abhängigen Produkten, sondern auch bei den vom Getreide unabhängigen Produkten außer denen, für die zur Zeit Festpreise vorliegen, also Milch, Raps und Zuckerrüben. Insbesondere wird die Preissenkung bei Rind- und Kalbfleisch, bei Kartoffeln und Futtermitteln durchschlagen. Dies ist in der Kommissionsvorlage nicht berücksichtigt.
Die Ausgleichszahlungen berücksichtigen weiterhin nicht die Angleichung der Qualitätsstandards in der Bundesrepublik an das europäische Niveau, so daß für die deutschen Erzeuger Preiseinbußen von mindestens 5,96 DM je Tonne Weizen, 6,49 DM je Tonne Roggen und 9,27 DM je Tonne Gerste zu erwarten sind. Nach dem Vorschlag der Kommission sollten die Reports bei Weizen um 2 DM, bei Roggen um 6 DM und bei Gerste um 7,30 DM erhöht werden. Dies führt zu einer weiteren Minderung der Weizen-und Roggenerlöse für den Erzeuger. Für die Anbauer von Gerste ist diese Regelung in der ersten Jahreshälfte zwar vorteilhaft; sie verteuert aber in der zweiten Jahreshälfte, wenn die Inlandsablieferung abgewickelt ist, die Preise insbesondere für Import-, Futter- und Industriegetreide, zum Nachteil der auf Zukauf angewiesenen landwirtschaftlichen Betriebe und des Verbrauchers. Durch die Verminderung der Paritätspunkte von 200 auf 38 wird eine weitere Preisminderung eintreten. Alles in allem dürfte die Senkung der Getreidepreise als solche nicht — wie die Kommissionsvorlage behauptet — 11 bis 15 °/o, sondern mindestens 16 % betragen.

(Zurufe von der Mitte: Aha!)

Der Einkommensausfall wird insgesamt weit über 560 Millionen DM hinausgehen und sich eher der Milliarde nähern. Der Abbau der Ausgleichszahlungen kann nur in dem Maße erfolgen, wie die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sich entsprechend gebessert haben.
An zwei markanten Beispielen möchte ich beweisen, daß die von der EWG-Kommission vorgeschlagene Degression der Ausgleichsmaßnahmen im Widerspruch zu Ihren eigenen Erklärungen stehen.
Erstens. In der Begründung der EWG-Vorlage zur Ausgleichszahlung heißt es:
Die mittel- und langfristigen Investitionen, die die landwirtschaftlichen Betriebe in den zurückliegenden Jahren zum größten Teil mit Fremdkapital getätigt haben, fußten auf Kalkulationen über Amortisation und Verzinsung, denen das bisherige Preisniveau zu Grunde lag.
Das bedeutet doch wohl, daß die restliche Finanzierung dieser Investitionen durch die Ausgleichsmaßnahmen gesichert sein soll.
Ich frage nun die Kommission, ob sie wirklich der Ansicht ist, daß unsere Investitionen z. B. in der Flurbereinigung, in der Aussiedlung usw. in drei bzw. sechs Jahren abgezahlt sind. Das kann man nicht glauben, vor allen Dingen dann nicht, wenn man weiß, daß diese Kredite 15, 20 und 25 Jahre



Dr. Schmidt (Gellersen)

laufen. Wenn hier keine grundlegende Hilfe erfolgt, dann war unsere gesamte Struktur- und Kreditpolitik, der ja eine tragbare Belastung zugrunde liegt, zu einem erheblichen Teil umsonst.
Zweitens in der Begründung für die Ausgleichsmaßnahmen heißt es weiter:
Das bisherige Niveau der landwirtschaftlichen Preise entsprach im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einem bestimmten Niveau der Produktionsmittelpreise. Diese Elemente, die für das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe eine große Rolle spielen, da sie die Höhe der Betriebsausgaben entscheidend bestimmen, werden erst mit der schrittweisen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes ein gemeinsames Niveau erreichen.
Soweit die Begründung.
Dies ist nun wirklich eigenartig. Die Kommission vermeidet es bewußt, von einem mittleren Niveau der Kosten zu sprechen; sie sagt, gemeinsames Niveau. Dies ist doch eine der entscheidenden Fragen. Man kann nicht einerseits die Preise senken und auf der anderen Seite bei den Kosten nichts tun. Das trifft aber nicht nur die EWG, sondern auch die Bundesregierung. Es ist unmöglich, einen Teil der Volkswirtschaft, nämlich die Landwirtschaft, in ihrem Preisniveau zu fixieren, ohne auch auf die übrigen relevanten Bereiche der Wirtschaft einen gewissen Einfluß zu nehmen. Ich verweise dabei auf die Große Anfrage meiner Fraktion: Kostensenkung in der Landwirtschaft.
Obwohl also die Kommisson eher steigende als sinkende Kosten annimmt, schlägt sie doch die Degression der Ausgleichsmaßnahmen vor. Der Abbau der Ausgleichszahlungen kann aber nach unserer Überzeugung in dem Maße erfolgen, wie durch nationale bzw. europäische Maßnahmen, z. B. die Gemeinschaftspläne, die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sich entsprechend gebessert haben. Unabhängig von der merkwürdigen Einstellung der Kommission, die Ausgleichszahlungen degressiv zu gestalten, ohne ähnliches bei den Kosten zu tun, kommt der Harmonisierung der beeinflußbaren Kosten und Lasten im Hinblick auf die Gleichheit der Bedingungen für die sechs Partner große Bedeutung zu.

(Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

In dem Memorandum der EWG-Kommission über Preise und Preispolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EWG ist ein kurzer Abriß über die unterschiedlichen Kosten enthalten. Daraus geht hervor, daß die deutsche Landwirtschaft im europäischen Vergleich fast durchweg die höchsten Kosten zu tragen hat.

( Löhnen gewerblicher Arbeitnehmer liegen sie weit zurück. Ich möchte hier nur auf die Größenunterschiede hinsichtlich der Lohnkosten aufmerksam machen. Bei den Soziallasten ist es ähnlich. Die deutsche Landwirtschaft steht im EWG-Vergleich nicht nur bezüglich der Leistungen an letzter Stelle, sondern hinsichtlich der Beteiligung an diesen Leistungen an erster Stelle. Während beispielsweise in Frankreich der Anteil der Landwirtschaft an den Sozialleistungen nur 32 % beträgt, beträgt er in der Bundesrepublik 69 %. Auch im Realvergleich sind die Unterschiede zuungunsten der deutschen Landwirtschaft trotz der niedrigen Leistungen ganz erheblich. Ein weiteres Beispiel für die unterschiedlichen Kosten sind die Preise für Treibstoff. Währénd der italienische Bauer für 100 Liter Dieselöl nur 12,68 DM zu zahlen hat, zahlt sein deutscher Kollege 21,25 DM, also nahezu das Doppelte. Der Vergleich der Maschinenpreise leidet im EWG-Memorandum darunter, daß nur Preise des Jahres 1960 verglichen werden. Aber auch in diesem Vergleich liegen die Preise in der Bundesrepublik ziemlich an der Spitze. Gleichgültig, ob mit oder ohne Bundesbeihilfe, hat der deutsche Bauer die höchsten Kreditkosten zu zahlen. So betrug beispielsweise im Jahre 1961 die Höhe der Kreditbelastung mit Hypotheken in der Bundesrepublik 5,22 % und in Italien nur 3,45 %. In dem Memorandum ist nichts über die sonstigen Steuern und Lasten, die Beiträge zu den Versicherungen usw. gesagt. In diesem Zusammenhang sei nur daran erinnert, daß die deutsche Landwirtschaft im Gegensatz zu den übrigen Partnern Leistungen für den Lastenausgleich zu erbringen hat. Im Realkaufkraftvergleich schneidet die deutsche Landwirtschaft zwar etwas günstiger ab. Aber was heißt das? Das heißt doch nur, daß sie sich bei einer Senkung der Getreidepreise bedeutend schlechter stellen würde. Wo also Kosten und Lasten beeinflußbar sind, sollten Maßnahmen in Angriff genommen werden, damit am Ende der Übergangszeit gleiche Startbedingungen in der EWG gegeben sind. Ein weiterer Vorbehalt! Jedem von uns ist klar, daß die Landwirtschaft nur zum Teil in die Wettbewerbswirtschaft eingegliedert ist. Der größte Teil der Preise und damit der Produktion ist und wird durch Marktordnungen geregelt. Für diese Marktordnungen und die dabei notwendigen politischen Preisentscheidungen sind, da der freie Wettbewerb ausgeschaltet ist, Maßstäbe, statistische Vergleiche unerläßlich. Nun sind leider in der Vergangenheit die Beratungen über die EWG-Verordnung bezüglich der Preiskriterien ins Stocken geraten. Sowohl im Verordnungsentwurf als auch in sämtlichen Veröffentlichungen der EWG-Kommission wird betont, daß man an dem Prinzip einer variablen Preispolitik festhält, d. h., daß die Preise Jahr für Jahr neu festgesetzt werden sollen. Dabei kommt den Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen eine besondere Bedeutung zu. Wenn man somit von der Notwendigkeit einer variablen Preispolitik vom landwirtschaftlichen Einkommen als wichtigstem Kriterium und von dem Zwang zur Schaffung eines Dr. Schmidt Maßstabes überzeugt ist, dann frage ich, warum nicht nur nicht die Verordnung über Preiskriterien verabschiedet wurde, sondern warum nicht die Maßstäbe realisiert wurden. Als solcher Maßstab kann nur eine ausreichende Zahl von Testbetrieben in Frage kommen. Im Ausschußbericht des Europäischen Parlaments von Herrn Mauk heißt es: Wegen der Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit der Landwirtschaft in der Gemeinschaft ist es notwendig, diese Testbetriebe aufzugliedern nach Betriebsgrößen, Typen, Systemen, Wirtschaftsgebieten. Die Aufgliederung der Betriebe sowie •die Art der durchzuführenden Untersuchungen müssen so sein, daß ein klares Bild entsteht sowohl über die Gestehungskosten in den einzelnen Produktionsgebieten der Gemeinschaft als auch insgesamt für die einzelnen Produkte. Dabei sind als Testbetriebe im wesentlichen strukturell gesunde Betriebe zu nehmen mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen, die bei ordnungsgemäßer Führung die wirtschafliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten. So weit Herr Mauk in dem Bericht. Ich frage die Bundesregierung und die Kommission: Warum ist auf diesem Gebiet nichts geschehen? Wie kann ich loyalerweise Preise festsetzen, ohne diese Maßstäbe zu haben? Es ist unmöglich. Aus diesem Grunde ist die Verabschiedung der Verordnung über die Preiskriterien und die Errichtung der Testbetriebe, an Hand derer unter Berücksichtigung der Kosten und der Produktivität die Preisfestsetzung erfolgen kann, einer der wesentlichen Vorbehalte meiner Fraktion. Ein weiterer Vorbehalt ist zu erheben in der Frage der Wettbewerbsverzerrungen. Darüber habe ich mich wiederholt in diesem Hause geäußert. Obwohl neues Material vorliegt, will ich mich in Anbetracht der Zeit nicht näher dazu äußern. Nur ein Satz: Im Informationsdienst des Bundesernährungsministeriums vom 16. März wird versucht, sich eine reine Weste zu verschaffen. Aber wer etwas von der Materie kennt, weiß, daß das nur Augenauswischerei ist. Die weiteren Anmerkungen und Vorbehalte meiner Fraktion finden Sie in unserem eingebrachten Entschließungsantrag, • den wir zur Freude Ihrer Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuß dessen Entschließung vorangestellt haben. Im Augenblick muß ich es mir versagen, diese Vorbehalte zu begründen. Sie lauten: Die EWG-Kommission ist zu veranlassen, darüber mit besonderer Aufmerksamkeit zu wachen, daß die Verordnung Nr. 19 Die BWG-Kommission und der Ministerrat sind gehalten, gleichzeitig die preispolitischen Vorstellungen bei den anderen landwirtschaftlichen Grundprodukten bekanntzugeben. Die angekündigten Gemeinschaftspläne zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung sind schnellstens auszuarbeiten und mit der Angleichung der Getreidepreise in Gang zu setzen. Im Ministerrat ist dafür Sorge 2u tragen, daß Wege zu einer einheitlichen Währungspolitik gefunden werden, um die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nicht durch eigenständige währungspolitische Maßnahmen der Partnerländer zu gefährden. Und .ein letzter Vorbehalt: Den nationalen Parlamenten werden immer mehr politische Entscheidungen entzogen, ohne .daß ,das Europäische Parlament diese Rechte übertragen bekommt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse der demokratischen europäischen Volksvertretung herbeizuführen. Meine Damen und Herren, .Sie mögen daraus ersehen, daß unser Wille .zur Verhandlung ergänzt wird durch den festen Willen, die Getreidepreisangleichung für unsere Landwirtschaft 'annehmbar zu machen. Es wird Aufgabe der Verhandlungen sein, diese Vorbehalteauszuräumen und gegebenenfalls Alternativvorschläge zu entwickeln. Ich halte jeden Tag, der ohne Aktivität der Bundesregierung vorübergeht, für einen verlorenen Tag. Das brauchte mich an sich nicht zu stören, wenn es nicht das Tragische wäre, daß nicht !die Bundesregierung, sondern die Bauern für diese Versäumnisse werden zahlen müssen. Zwar hatte ich schon längst die Hoffnung aufgegeben, daß die Bundesregierung je eigene Ideen zur Gestaltung der europäischen Agrarpolitik entwickeln könnte. Aber wenn die Einsicht jetzt kommt, daß sie einen falschen Weg betreten hat und daß sie aus der passiven Rolle heraustreten muß, dann kommt diese Einsicht nie zu spät. Herr Struve hat in der letzten Debatte am 19. Februargeäußert — lassen Sie mich das zum Schluß sagen —, das Brüssel für unsere Bauern lähmend sei. Herr Kollege Struve, ich teile diese Meinung nicht. Kein anderer als die Bundesregierung ist schuld daran, ,daß unsere Bauern an der Zukunft zweifeln. Die Initiative war ihr bisher fremd, und die Immobilität ist ihr Charakteristikum. Der Herr Bundeskanzler hat heute erstmals Initiativen ungekündigt. Wir haben schon auf anderem Gebiete solche Proklamationen vernommen. Wir wünschen und hoffen, daß endlich die Taten folgen und Klarheit über die Zukunft geschaffen wird. Unsere Bauern und Landwirte warten darauf. Das Wort hat der Abgeordnete Bauknecht. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verlauf der Debatte hat gezeigt, daß doch offenbare Mißverständnisse vorhanden sind. Herr Kollege Schmidt, Sie hatten gemeint, daß sich die Bundesregierung in ihren Auffassungen zu den Fragen des Mansholt-Planes bzw. Bauknecht der Anpassung der Getreidepreise in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewandelt habe. Ich glaube vielmehr feststellen zu können, daß nicht die Bundesregierung sich gewandelt hat; die Bundesregierung hatte immer dieselbe Auffassung. Aber mir scheint, daß Sie sich zu wandeln beginnen. Wenn dem so wäre, wäre das gar nicht schlecht. Sie müßten dann nur noch die Gelegenheit wahrnehmen, auch Ihre Vertreter in Straßburg entsprechend zu instruieren. Ich habe als Sprecher der CDU — nachher wird sich noch ein Vertreter der CSU zum Wort melden — Ihnen, sehr verehrter Herr Bundesminister Schwarz, dafür zu danken, daß Sie in der vergangenen Zeit unbeirrt, unbeirrt überall, wo Sie Gelegenheit hatten, das zum Ausdruck gebracht haben, was heute durch den Bundeskanzler offen kundgetan wurde. Wir danken Ihnen für diese mannhafte Haltung. Der Herr Bundeskanzler ist noch anwesend. Ich möchte auch ihm sehr dafür danken. Ich und meine Freunde waren sich nie darüber im Zweifel, wie die Haltung Bundeskanzler Erhards sein würde. Nur andere haben versucht, uns am Zeuge zu flikken. Wir sind gar nicht verwundert über das, was der Herr Bundeskanzler heute zum Ausdruck gebracht hat; das stand für uns vielmehr seit eh und je fest. Aber andere haben die Bundesregierung nur mies gemacht. — Ja, sicher, es ist so. Es wäre ja direkt lächerlich, wenn man von einem Regierungschef von dem Format Professor Ludwig Erhards annehmen wollte, daß er erst seit gestern abend diese Haltung eingenommen hätte. Meine Damen und Herren, das ist wirklich kleinlich. Herr Bundeskanzler, wir haben Ihnen dafür zu danken, daß Sie — es war vorher ja gar nicht notwendig — heute diese Erklärung vor dem Parlament abgegeben haben. Ich möchte auch den vier Herren Staatssekretären danken, die es wirklich nicht einfach hatten; denn sie mußten ja die Dinge vorbereiten. Wenn wir auch mit einzelnen Auffassungen, die dargelegt wurden, nicht völlig einig sind, so möchte ich ihnen doch für ihre Arbeit danken, die dazu beigetragen hat, die Dinge zu klären. Lassen Sie mich noch einige Gesichtspunkte ins Feld führen, die meines Erachtens für die Bundesregierung bei ihren weiteren Verhandlungen in Brüssel eine Unterstützung sein können! Zunächst möchte ich hier einmal feststellen, daß sich die Leute, die im Jahre 1956 den Römischen Vertrag abgeschlossen haben, bei ihrer Forderung nach einer Übergangszeit von zwölf Jahren ja auch Gedanken gemacht haben. Sicherlich geschah das in erster Linie mit Rücksicht auf die Landwirtschaft; denn die Landwirtschaft kann sich doch — das ist eine Binsenweisheit — nicht von heute auf morgen umstellen. Das sah man angesichts der Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die in den einzelnen Ländern doch verschiedenartig verlaufen ist. Die Holländer hatten eine reine Exportpolitik, die Franzosen hatten im kolonialen Zeitalter ihre Landwirtschaft völlig vernachlässigt, und in Deutschland hat man die nationale Produktion mit allen Mitteln geschützt. Nun ist es doch ganz selbstverständlich, wenn man so konträre Entwicklungen koordinieren soll, nicht nur koordinieren, sondern zu einer Einheit zusammenschließen soll, ist das eine sehr, sehr schwierige Angelegenheit. Deswegen ist ja in Art. 8 Ziffer 5 des Römischen Vertrages sogar vorgesehen, daß, wenn man in den zwölf Jahren nicht imstande ist, diese Angleichung vorzunehmen, man noch die Möglichkeit weiterer drei Jahre hat. Davon redet heute kein Mensch mehr. Jeder meint, es müsse von heute auf morgen geschehen. Ich möchte noch einen anderen Gesichtspunkt ins Feld führen. Der frühere, der Altbundeskanzler Adenauer hat auf unserem letzten Bundesparteitag in Hannover wieder zum Ausdruck gebracht, er hat es aber beispielsweise auch, und zwar sehr deutlich, auf dem Deutschen Bauerntag in Hamburg gesagt, daß man das Wort „Sicherheit" doch nicht so ganz von sich weisen solle. Ich möchte diesen Bundestag fragen: warum hat er denn in den letzten Wochen, Monaten und Jahren immer wieder jede Gelegenheit benützt, für eine andere Urproduktion ein Mindestmaß an Sicherheit auf gesetzestechnischem Gebiete einzuführen, nämlich für Kohle und Erdöl? Das ist doch sonderbar. Ist denn die Kohle im Ofen und das Benzin im Tank interessanter für eine Volkswirtschaft als das tägliche Brot auf dem Tisch? Man sollte also dieses Argument nicht völlig negieren. Das, was wir hier fordern, die Gleichstellung der Landwirtschaft mit einer anderen Urproduktion, ist nichts Ausgefallenes, sondern verlangt nur eine gleiche Wertung. Entscheidend dabei ist, welches Preisniveau in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angesteuert wird. Ich glaube, das hat der Kollege Effertz mir bereits vorweggenommen. Wenn wir schon diese Vorleistung gemacht haben, indem wir von den anderen Möglichkeiten — a)





(Beifall bei der SPD.)


(Beifall bei der SPD.)