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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Deist . . . . . 5605 A Abg. Herberts tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Deist in den Bundestag ein . . . . 5605 D Anteilnahme an dem Tod von König Paul von Griechenland . . . . . . . . . 5605 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Arndt und Frau Döhring . . . 5605 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5605 D Fragestunde (Drucksache IV/2035) Frage des Abg. Ritzel: Deutsche Kraftfahrzeuge in Frankreich Lahr, Staatssekretär 5608 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturelle Beziehungen zu der UdSSR Lahr, Staatssekretär 5608 C Kahn-Ackermann (SPD) 5608 D Sänger (SPD) 5609 A Frage des Abg. Kaffka: Fremdenlegionär Eugen Reinig Lahr, Staatssekretär . . . . . . 5609 B Kaffka (SPD) . . . . .. . . . . 5609 B Fragen der Abg. Müller (Aachen-Land) und Baier (Mosbach) : Film „Das Schweigen" Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 5609 C Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) . 5609 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5610 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5610 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5611 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 5611 C Zoglmann (FDP) 5611 D Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 5612 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5612 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5612 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 5613 A Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 5613 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5614 C Frage des Abg. Mertes: Milchpreisverordnung, Rückvergütung bei Milch Schwarz, Bundesminister . . . 5614 D Mertes (FDP) 5615 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Krankenpflegegesetz, Neufassung . . 5615 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Einkommen der freiberuflichen Hebammen Bargatzky, Staatssekretär . . . . 5615 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5615 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Fragen des Abg. Dr. Supf: Unzureichende Unterbringung von Luftschutz-Löschgerät Höcherl, Bundesminister . . . . 5615 D Liehr (SPD) 5616 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Schulsystem, Versetzungen von Bundesbediensteten Höcherl, Bundesminister 5616 B Kreitmeyer (FDP) 5616 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Novelle zum Gesetz nach Art. 131, Ehemalige Berufsunteroffiziere Höcherl, Bundesminister 5616 C Kreitmeyer (FDP) 5616 D Hammersen (FDP) 5617 A Fragen des Abg. Varelmann: Betriebsprüfungen, Lohnsteuer, Einkommensteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5617 B Varelmann (CDU/CSU) 5618 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5618 D Dr. Kohut (FDP) 5619 B Seuffert (SPD) 5619 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2018) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2039, zu IV/2039) — Zweite und dritte Beratung — 5620 B Antrag betr. Vorlage eines Berichts über die Lebensverhältnisse der älteren Mitbürger (SPD) (Drucksache IV/1922) ; in Verbindung mit Große Anfrage betr. die Situation der alten Menschen (CDU/CSU) (Drucksache IV/1955) Frau Korspeter (SPD) 5620 C Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 5622 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 5625 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 5630 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5631 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 5635 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5636 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Definition von Butter (Drucksachen IV/2022, IV/2036) . . . . 5639 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Grenzen der Richtpreise der Erzeugermitgliedstaaten für Reis usw. für den am 1. Juli 1964 beginnenden Zeitraum (Drucksachen IV/2023, IV/2037) 5639 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens-und Rentenversicherungen (Drucksache IV/1671); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2016) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5639 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgsstraße 49 (Drucksachen IV/1830, IV/2086) . . . . 5639 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Heeresstandortverwaltung in Stuttgart, Rosensteinstraße 31/33 (Drucksachen IV/1956, IV/2087) . . . . . . . . . 5639 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Wehrmachtkommandantur in Kassel, Obere Königstraße 37 (Drucksachen IV/1859, IV/2088) . . . . . . . . . 5640 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes LinterEschhofen Kr. Limburg (Lahn) (Drucksachen IV/1869, IV/2089) 5640 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 III Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksachen IV/1988, IV/2090) 5640 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2033, IV/2083) 5640 D Große Anfrage betr. EWG-Agrarpolitik (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/1903); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen betr. Getreidepreise in der Gemeinschaft, Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen sowie Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen IV/1705, IV/1971, zu IV/1971) Dr. Effertz (FDP) 5640 C Schwarz, Bundesminister . 5644 D, 5681 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 5646 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 5647 B Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 5655 D Mauk (FDP) . . . . . . . . . 5660 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5662 D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 5666 C Dr. Starke (FDP) 5673 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5683 B Nächste Sitzung 5684 C Anlagen 5685 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5605 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 19. 3. Dr.-Ing. Balke 19.3. Balkenhol 19. 3. Bartsch 19. 3. Bazille 19. 3. Behrendt 21. 3. Dr. Birrenbach 21. 3. Fürst von Bismarck 21. 3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 21. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Deringer 21. 3. Drachsler 19. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Dr. Furler 19. 3. Gehring 20. 3. Dr. Gerlich 21. 3. Freiherr zu Guttenberg 19. 3. Frau Haas 19. 3. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 19. 3. Hansing 17. 4. Dr. Dr. Heinemann 19. 3. Hesemann 21.3. Höhne 21.3. Hoogen 21.3. Frau Dr. Hubert 19. 3. Kalbitzer 19. 3. Frau Kalinke 19. 3. Kemmer 19. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 19. 3. Dr. Kopf 19. 3. Dr. Krümmer 19. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 3. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Dr. Löhr 20. 3. Maier (Mannheim) 21. 3. Majonica 21.3. Dr. Martin 19. 3. Frau Dr. Maxsein 21. 3. Memmel 19. 3. Mengelkamp 19.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 3. Müller (Berlin) 21. 3. Müller (Remscheid) 21.3. Murr 22.3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Porten 21. 3. Rademacher 19. 3. Ravens 21.3. Dr. Rieger (Köln) 4. 4. Saxowski 22. 3. Scheppmann 21. 3. Schlick 21.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 21. 3. Schmidt (Kempten) 21. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 19. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 3. Schultz 19. 3. Stephan 21. 3. Dr. Stoltenberg 20. 3. Theis 19. 3. Dr. Wahl 21. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. Werner 19. 3. Dr. Wuermeling 19. 3. Urlaubsanträge Dr. Aigner* 25. 3. Arendt (Wattenscheid)* 25.3. Arndgen 10. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Bergmann* 25. 3. Birkelbach* 25. 3. Dr. Burgbacher* 25. 3. Dr. Dichgans* 25. 3. Frau Döhring 11. 4. Frau Dr. Elsner* 25. 3. Dr. Emde 24.3. Erler 28. 3. Faller* 25. 3. Figgen 11. 4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 3. Gerlach 8. 4. Hahn (Bielefeld)* 25. 3. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Hauffe 31.3. Illerhaus* 25. 3. Klinker* 25. 3. Dr. Kreyssig* 25. 3. Kriedemann* 25. 3. Kulawig* 25. 3. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Lenz (Brühl)* 25.3. Dr. Löbe 24. 4. Lücker (München)* 25.3. Margulies* 25. 3. Mauk* 25. 3. Metzger* 25. 3. Dr. Mommer 24. 3. Dr. Müller-Hermann* 25. 3. Dr.-Ing. Philipp 15. 4. Frau Dr. Probst* 25. 3. Richarts* 25. 3. Rohde* 25. 3. Ruland 11.4. Seifriz* 25. 3. Dr. Starke* 25. 3. Storch* 25.3. Frau Strobel* 25. 3. Dr. Süsterhenn 11. 4. Verhoeven 11.4. Dr. Weber (Koblenz) 9. 4. Weinkamm* 25. 3. Wischnewski* 25. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 5686 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 2 Begründung des Bewertungsausschusses der Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat Besonders wertvoll Im Falle eines so außergewöhnlichen Filmes pflegt die Begründung für die Erteilung des höchsten Prädikates meist mit dem sachlichen Hinweis auf eine ausgedehnte Diskussion im Bewertungsausschuß zu beginnen. Diesmal jedoch war der Eindruck des Films so stark, daß zunächst eine längere Pause eingelegt werden mußte, da die Beisitzer sich erst aus der unmittelbaren Umklammerung durch den Film lösen mußten. Auch nach der längeren Pause bestand nur geringe Neigung zu einer ausgedehnten Diskussion, zumal die Beisitzer sich über den außergewöhnlich künstlerischen Rang dieses Films einig waren. So wurde denn das höchste Prädikat nahezu im Verfahren des Zurufes einstimmig erteilt. Es schien dem Ausschuß angemessen zu sein, in seiner Begründung auf diesen seltsamen Vorgang ausdrücklich hinzuweisen, zumal damit die fast unglaubliche optische Intensität und Faszination des Films Das Schweigen annähernd schon charakterisiert wird. Ingmar Bergman hat sich diesmal, im Gegensatz zu einigen seiner früheren Filme, ausschließlich auf die optische Aussagekraft des Films verlassen. Die Bildfolgen sind bis in das beiläufigste Requisit dermaßen dicht gestaltet, daß man ihnen schlechterdings nicht zu entrinnen vermag. Dabei bleibt die Kamera durchweg sehr ruhig; sie erstarrt geradezu vor der Leere, vor der Einsamkeit und der seelischen Qual einer Menschenwelt unter dem Schweigen Gottes. Ingmar Bergman erlaubt sich keine Kniffe und Gags. Sein Film ist in der Kameraarbeit denkbar unmodern. Die Großaufnahme des menschlichen Gesichts hat einen neuen künstlerischen Rang erreicht. Es gibt in dem ganzen Film kein zufälliges Beiwerk. Jedes Eisenbahnabteil, jedes Hotelzimmer, jede Straße und jedes Café ist eine ureigene Erfindung, eine filmische Erfindung von Ingmar Bergman. Der Betrachter wird umstellt mit lauter symbolischen Gegenständen, die nun freilich nicht in der gewohnten Art symbolisch wirken, sondern in ihrem optischen Zusammenhang eine Welt imagieren, die sich in der alltäglichen Realität nicht vorfindet. Das ganze Drama ist schon ausgespielt während der einleitenden Fahrt im Eisenbahnabteil. Die schier endlose Dehnung dieser Exposition gehört zu den frappierenden künstlerischen Mitteln dieses Films. Man ist in eine hoffnungslose Welt hineingerissen, ehe noch die beiden Schwestern mit dem kleinen Sohn der jüngeren Schwester das fast leere Hotel in einem fingierten Land betreten. Die große Sprachlosigkeit gehört zu den unterströmigen Themen des Films, der daher auch nur spärliche, im buchstäblichen Sinne notdürftige Dialoge kennt. Für die Einwohner jenes fingierten Landes hat Ingmar Bergman eine eigene, nirgends anklingende Sprache erfunden, die niemand versteht. In der Schlußsequenz des Films sieht man den kleinen Jungen in einem Eisenbahnabteil, während er von einem Blatt Papier einige dürftige Worte in jener imaginären Sprache zu buchstabieren versucht, ohne den Sinn dieser Worte zu erfassen. So liest er die, letzte Botschaft seiner Tante, die im Sterben liegt, eine unentzifferbare Botschaft, Buchstaben des Schweigens. Es gibt keine Sprache zwischen den Menschen, wenn Gott schweigt, nicht einmal die simpelste Sprache einer elenden Bettszene, nachdem die jüngere Schwester sich irgendeinen beliebigen Kellner aus dem Café ins Hotel geholt hat. Die einzige Sprache spricht hier das Kettengeklirr ihrer Armbänder, die sie abstreift. Die Sprachlosigkeit des Films wird durch .die stark akzentuierten Geräusche oder durch den kontrastierenden Klang der Kirchenglocken und Bach scher Musik nur noch quälender. Das bloße Ticken einer Taschenuhr zerrt an den Nerven, und wenn sich dann gar der Lärm von Düsenjägern, Panzern und Straßenarbeiten mit dem Keuchen der nackten Wollust mischt, dann findet sich der Betrachter auch akustisch umzingelt und kann in keine Distanz mehr entrinnen. Ingmar Bergmans furchtbare Welt unter dem Schweigen Gottes hat unter der schöpferischen Kraft künstlerischer Gestaltung eine dinglichere Wirklichkeit angenommen als die geläufige Wirklichkeit. In dieser furchtbaren Welt gibt es letzten Endes nur noch rollende Panzer und eine sprachlos entleerte Sexualität, die sich selbst zur Qual wird. Und Zwerge dazu, die einzigen Bewohner jenes Hotels. Wenn die ältere Schwester sich nach einem schrecklichen Anfall ihres Lungenleidens selbst das Laken über das Gesicht zieht wie einem Toten; wenn der kleine Junge in das Zimmer der Zwerge gerät und dort, als Mädchen verkleidet, zum Spaß der Zwerge herhalten muß; wenn die jüngere Schwester über dem Bettrand in ein hoffnungsloses Heulen und Gelächter ausbricht, indessen der Kellner aus dem Café sich noch immer an ihr zu schaffen macht — dann hat der Film Stationen des leeren Leidens erreicht, die Ingmar Bergman mit der starr verweilenden, tief in die Szene sich einbohrenden Kamera wie Höllenvisionen gestaltet. Fast wäre man versucht, Bergmans Regie angesichts solcher Stationen erbarmungslos zu nennen, wenn sie denn nicht ganz unwillkürlich Erbarmen freisetzten als den letzten noch möglichen Laut einer menschlichen Regung. Auch dieses sprachlose Erbarmen hat bei Bergman Gestalt angenommen, und zwar in dem alten, selbst schon fast ohnmächtigen Oberkellner des Hotels, der der älteren Schwester während ihrer Anfälle beisteht. Neben dem zaghaften Hoffnungsschimmer in der Gestalt des kleinen Jungen scheint dieser Oberkellner einen Schimmer von Licht in der Finsternis zu verbreiten. Es ist nun allerdings nicht die Aufgabe des Bewertungsausschusses, von sich aus etwa zur Deutung dieses neuen Bergman-Filmes beizutragen. Er kann sich auf die Feststellung beschränken, daß in einem Film nur sehr selten eine so unausweichliche Identität zwischen dem Inhalt oder der „Aussage" und der filmischen Form erreicht wurde. Es gibt nicht viele Beweise für die Behauptung, daß der Film den Rang einer schöpferischen Kunst erreichen kann. Der Film Das Schweigen ist freilich Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5687 ein unwiderlegbarer Beweis dafür, zumal Bergman sich der filmischen Form im Sinne der Dichtung bedient. Er schafft sich ein eigenes Abbild der Welt in ihrer Trostlosigkeit und ruft damit zum mindesten das Verlangen nach Trost hervor. Der Ausschuß ist der Überzeugung, daß der Film Das Schweigen in voller Übereinstimmung mit der künstlerischen Gestaltung einen ethischen Wert enthält, und zwar im Kehrbild. Dieses Kehrbild zeigt einige Szenen, die heftige moralische Entrüstungen zur Folge haben werden. Solche Entrüstung kann freilich nur aufkommen, wo man sich der ungeheuer intensiven Wirkung dieses Films widersetzt und ihn daher gar nicht erst als eine künstlerische Schöpfung akzeptiert. Der Ausschuß ist weit davon entfernt, mögliche moralische Bedenken gering zu achten. Es muß solchen Bedenken allerdings entgegengehalten werden, daß gerade die enthüllende Schonungslosigkeit dieser bedenklichen Szenen jeden falschen Anreiz ausschließt. Die Beisitzer jedenfalls, die dem Film ohne Zögern insgesamt den Rang eines Kunstwerkes zubilligten, waren eher von der umgekehrten Frage bewegt, wie es denn möglich sei, daß derart schamlose Szenen im Zusammenhang des gesamten Films gerade keinen Anstoß erregen. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der reinen künstlerischen Gestaltung des Films, der das höchste Prädikat ohne jede Einschränkung unverzüglich zugestanden wurde. Anlage 3 Umdruck 408 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der FDP, CDU/ CSU betreffend EWG-Agrarpolitik (Drucksache IV/ 1903). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Beratungen zur Agrarpolitik im Ministerrat der EWG folgende Beschlüsse und Feststellungen zu berücksichtigen: 1. Die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises vor dem Ende der Übergangszeit wird abgelehnt, weil a) ein gemeinsames Preisniveau nicht festgelegt werden kann, bevor die Kosten und andere den Wettbewerb beeinflussende Bedingungen ausreichend angeglichen sind und b) der Zeitpunkt und die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises wegen der völlig unterschiedlichen Entwicklung von Preisen, Löhnen und Kosten innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten jetzt noch nicht bestimmt werden kann, c) Einkommenseinbußen durch Preissenkung nicht durch soziale Ausgleichsmaßnahmen ersetzt werden können. 2. Die von der EWG-Kommission vorgeschlagene Senkung des deutschen Getreidepreises wird abgelehnt, weil dadurch weder die Agrarprobleme in der Bundesrepublik und innerhalb der EWG noch die handelspolitischen Probleme mit den Drittländern gelöst werden. Es sollte vielmehr geprüft werden, ob diese Probleme nicht durch Mengenregelungen zweckentsprechender gelöst werden können. 3. Die Senkung des deutschen Getreidepreises nach dem Vorschlag der Kommission führt zwangsläufig zu einer Verminderung des bäuerlichen Einkommens und gefährdet die Existenz zahlreicher bäuerlicher Familienbetriebe, ohne daß der Verbraucher erkennbar entlastet wird. 4. Das mit einer Getreidepreissenkung zwangsläufig eintretende Ausweichen auf verstärkte Veredelungsproduktion schafft keinen Einkommensausgleich der Landwirtschaft und gefährdet darüber hinaus die Existenzgrundlage der auf Veredelungswirtschaft eingestellten klein- und mittelbäuerlichen Familienwirtschaft. Bonn, den 19. März 1964 Struve und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 407 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 19 des Rates im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates über die Festsetzung der Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1964/65 und die Bestimmung der Handelsplätze Verordnung Nr. . . ./EWG des Rates betr. Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates vom . . . . betr. Ergänzung der in Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik enthaltenen Bestimmungen ,(Drucksachen IV/ 1705, IV/ 1971, zu IV/ 1971). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag sieht die Vorschläge der Kommission der EWG unter allgemein wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten als eine Diskussionsgrundlage für die Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus an. Die alsbaldige Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft ist eine Voraussetzung für die gemeinsame Agrarpolitik. Darüber hinaus erscheint 5688 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 dem Bundestag die Fixierung eines einheitlichen Getreidepreises im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluß der bevorstehenden GATT-Verhandlungen dringend geboten. Der Bundestag billigt die Überlegungen der Bundesregierung, wonach der Vorschlag der Kommission für das Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 noch nicht durchgeführt werden soll. Die weiteren Verhandlungen im Rat sollten jedoch so geführt werden, daß die Vereinheitlichung bald beschlossen, aber erst zu einem späteren, jetzt schon festzulegenden Zeitpunkt durchgeführt wird. Dies hätte den Vorteil, daß die der Bundesregierung nach dem 1. Januar 1966 drohende Majorisierung vermieden und eine angemessene Ausgleichszahlung erreicht wird. Darüber hinaus würde eine solche Regelung die von der Landwirtschaft mit Recht erwartete Klarheit über die künftige Agrarpolitik der Bundesregierung bringen. Im übrigen ist der Bundestag der Auffassung, daß bei der noch vorzunehmenden Festlegung des einheitlichen Getreidepreisniveaus die Interessen der gesamten Wirtschaft der Bundesrepublik berücksichtigt werden müssen. 2. Der EWG-Vorschlag — Drucksache IV/ 1705 — trägt der Forderung einer angemessenen Ausgleichszahlung nicht in genügender Weise Rechnung. Es müssen ausreichende europäische Mittel bereitgestellt werden, damit die Einkommenseinbußen voll ausgeglichen werden können. Der Abbau der Ausgleichszahlungen kann nur in dem Maße erfolgen, wie die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sich entsprechend gebessert haben. Gleichzeitig mit der Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik muß die Harmonisierung der unterschiedlich beeinflußbaren Kosten und Lasten so rechtzeitig erfolgen, daß am Ende der Übergangszeit gleiche Startbedingungen in der EWG gegeben sind. Der EWG-Verordnungsentwurf über die Preiskriterien ist vom Ministerrat baldigst zu verabschieden. Dabei sind geeignete Maßstäbe für die zukünftige Festsetzung der Preise zu entwickeln. Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen, die durch offene oder versteckte Subventionen aller Art in den verschiedenen Mitgliedstaaten hervorgerufen werden, muß tatkräftig in Angriff genommen werden. Die EWG-Kommission ist zu veranlassen, darüber mit besonderer Aufmerksamkeit zu wachen, daß die Verordnung Nr. 19 (Getreide) auch tatsächlich in allen Teilen der Gemeinschaft durchgeführt wird. Die EWG-Kommission und der Ministerrat sind gehalten, gleichzeitig die preispolitischen Vorstellungen bei den anderen landwirtschaftlichen Grundprodukten bekanntzugeben. Die angekündigten Gemeinschaftspläne zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung sind schnellstens auszuarbeiten und mit der Angleichung der Getreidepreise in Gang zu setzen. Im Ministerrat ist dafür Sorge zu tragen, daß Wege zu einer einheitlichen Währungspolitik gefunden werden, um die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nicht durch eigenständige währungspolitische Maßnahmen der Partnerländer zu gefährden. Den nationalen Parlamenten werden immer mehr politische Entscheidungen entzogen, ohne daß das Europäische Parlament diese Rechte übertragen bekommt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse der demokratischen europäischen Volksvertretung herbeizuführen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, diese Vorbehalte auf dem Verhandlungswege auszuräumen, gegebenenfalls Alternativvorschläge zu entwickeln. Bonn, den 18. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz vom 4. März 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kurlbaum zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Saxowski*). Die Zusatzfrage Sind Sie bereit, die Rechtsfrage, ob ein solcher Aufdruck (,Unverbindlicher Richtpreis ... DM') möglich ist, genau zu klären und dem Hause eine endgültige Stellungnahme zuzuleiten?" beantworte ich nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft wie folgt: Schon bei früheren Auslagerungen von EVStFleischkonserven war geprüft worden, ob ein Etikettaufdruck „Unverbindlicher Richtpreis ... DM kartellrechtlich zulässig sei. Eine derartige den Verbraucher erreichende Preisempfehlung ist jedoch nach § 15 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig. Eine unverbindliche Preisempfehlung kann nur für Markenartikel angemeldet werden; die im Auftrage der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse in verschiedenen Verarbeitungsbetrieben angefertigten Rindfleischkonserven können jedoch nicht als Markenartikel im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angesehen werden. Es kann aber mit Befriedigung festgestellt werden, daß die zur Zeit von der Einfuhr- und Vor *) Siehe 112./113. Sitzung Seite 5154 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5689 ratsstelle abgegebenen Rindfleischkonserven im Einzelhandel zu Preisen zwischen 1,38 DM und 1,58 DM abgegeben werden, wobei die überwiegende Menge der Konserven zu einem Preise von rd. 1,50 DM angeboten wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 6. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigel (Drucksache IV/ 1993 Frage VIII/ 5) : Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, Truppenfahrten, die sich als Dienstfahrten aus dem Fehlen eines Hallenbades am Garnisonsort ergeben — also z. B. die Durchführung des für die Ausbildung der Truppe eminent wichtigen Schwimmsports der in Weiden (Oberpfalz) stationierten Panzergrenadierbrigade 10 im Hallenschwimmbad Amberg gewährleisten —, generell von den verfügten Treibstoffeinsparungen auszunehmen? Die im Haushaltsjahr 1964 zur Verfügung stehenden Mittel für Kraftstoff werden gegenüber dem. Vorjahr geringer sein. Die Kraftstoffzuweisungen sind den Korps zur eigenen Bewirtschaftung bekanntgegeben. Die Truppe hat mit den zugewiesenen Betriebsstoffmengen ihre Ausbildungsvorhaben durchzuführen; sie hat mit ihrem Betriebsstoffkontingent so zu disponieren, daß im Rahmen der Ausbildung auch die Fahrten zum Schwimmen möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 9. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. Friedensburg (Drucksache IV/ 1993, Frage X/1*): Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den praktischen Bedürfnissen und dem moralischen Ansehen eines großen Landes, wenn zahlreiche Staatsbürger und Unternehmen auf einen so elementar wichtigen Gegenstand des persönlichen und wirtschaftlichen Bedarfs, wie es der Telefonanschluß darstellt, 2 bis 3 Jahre warten müssen? Wenn Sie damit einverstanden wären, daß ich das Wörtchen moralischen ausklammere, so könnte ich mit einem klaren Nein antworten. Die Bundespost hat in den vergangenen Jahren im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende getan, um mit der stürmischen Entwicklung Schritt halten zu können: Von 1959 bis 1963 wurden die Investitionen für die Erweiterung und Erneuerung der Fernmeldeanlagen verdoppelt und die Zahl der neueingerichteten Hauptanschlüsse wesentlich gesteigert. 1958 waren es 191 400, 1963 330 000 neue Hauptanschlüsse, 1964 werden es rd. 350 000 sein. Trotz dieser großen Zuwachsrate stieg die Warteliste von 1958 mit 53 612 auf heute 1964 rd. 350 000 *) Siehe 120. Sitzung Seite 5581 B Antragsteller, die im Durchschnitt 9 Monate warten müssen, ein Teil sogar mehrere Jahre. Die Bundespost ist bestrebt, den Ausbau des Fernsprechwesens weiter voranzutreiben. Die entscheidende Frage ist dabei, ob es der Bundespost gelingt, die Mittel für die notwendigen und von keiner Seite bestrittenen Investitionen aufzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/ 1997 Frage II) : Erhält ein Minister das in § 14 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1953 vorgesehene Übergangsgeld für mindestens sechs Monate auch dann, wenn er bei der Ernennung zum Minister den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Bundespräsidenten über relevante Punkte seiner politischen Vergangenheit im Unklaren gelassen hat? Nach § 14 des Bundesministergesetzes hat grundsätzlich jeder Bundesminister, der aus dem Amt ausscheidet, Anspruch auf Übergangsgeld. Die Voraussetzungen, die nach § 13 des Bundesministergesetzes in entsprechender Anwendung des § 162 des Bundesbeamtengesetzes zu einem 'Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld führen können, liegen bei idem von Ihnen dargestellten Sachverhalt nicht vor. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 16. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer ('Drucksache IV /1997 Frage IV): Ist die Bundesregierung bereit, die Freiwilligen Feuerwehren von der Gebühr für die Benutzung von Funksprechgeräten zu befreien? So verständlich das Bestreben der Freiwilligen Feuerwehren ist, muß ich die Frage doch leider mit nein beantworten. Mögen die Anmelder von Fernmeldeanlagen auch noch so gemeinnützig sein, es ist nicht Aufgabe der Bundespost, durch Gebührenbefreiung Beihilfen für sie zu leisten. Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen ist Sache ihrer öffentlichrechtlichen Träger. Die Leistungen und damit die Aufwendungen der Post stehen in keinem Zusammenhang mit der Art und den Aufgaben eines Anmelders. Auf 'der .anderen Seite ist die Bundespost nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen 'zu bestreiten. Die derzeitige Finanzlage der Bundespost gestattet es nicht, irgendwelche Gebührenbefreiungen neu einzuführen. 5690 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministerfis Dr. Dollinger vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber (Georgenau) (Drucksache IV/ 1997 Frage V) : Teilt die Bundesregierung im Grundsatz die Auffassung, daß ehemaliges Wehrmachtsgelände (Flugplatz) vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben ist, vor allem deshalb, weil der Grundstücksverkauf zur damaligen Zeit in der Regel unter Druck zustande kam? Die Bundesregierung teilt im Grundsatz die Auffassung, daß ehem. Wehrmachtgelände vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben sind. So ist auch in der Vergangenheit entsprechend verfahren gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages in seiner 116. Sitzung am 20. Mai 1960 (Drucksache 1804), der wie folgt lautet: „Die Bundesregierung wird ersucht, Grundstücke, die auf Grund des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke ,der Wehrmacht vom 29. März 1935 (RGBl. I S. 467) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen enteignet und heute Eigentum des Bundes sind, auf Wunsch, den früheren ,Eigentümern zurückzuübereignen. Soweit diese Grundstücke für öffentliche Zwecke, insbesondere auch für die Ansiedlung oder Ansetzung von Vertriebenen, Flüchtlingen und anderen Kriegsgeschädigten, benutzt oder benötigt werden, entfällt eine Rückübereignung. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Ansicht, daß nicht nur solche Grundstücke bei Entbehrlichkeit rückübertragen werden sollen, die auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes von 1935 enteignet wurden, sondern auch Grundstücke, die seinerzeit von den Eigentümern an das Deutsche Reich verkauft wurden, um eine Enteignung zu vermeiden. Der Rückverkauf der Grundstücke an die früheren Eigentümer sollte grundsätzlich auch Vorrang vor dem Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschafrten haben. Es können sich allerdings Fälle ergeben, in denen es sinnvoll sein wird, im Interesse der agrarstrukturellen Verbesserung eines Gebietes und zur Beschleunigung und Erleichterung eines Flurbereinigungsverfahrens eine bundeseigene Liegenschaft geschlossen an ein Siedlungsunternehmen zu veräußern, das die Grundstücke dann seinerseits den ortsansässigen Landwirten in rationeller Strukturierung übertragen wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/2, X/3 und X/4) : Ist die Bundesregierung in der Lage, zu sagen, wann mit dem in Aussicht genommenen Bau der zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht begonnen werden kann? In welcher Höhe sind Mittel vorgesehen, um den Bau der dringend erforderlichen zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht zu ermöglichen? Besteht noch Aussicht, daß die zweite Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht, wie ursprünglich beabsichtigt, bis 1966 fertiggestellt sein kann? Es ist heute noch nicht' zu übersehen, wann mit dem Bau der zweiten Schleusenkammer Geesthacht begonnen werden muß. Jetzt reicht die erste Kammer für den bestehenden Schiffsverkehr auf der Elbe aus. Bei der augenblicklichen Haushaltslage können nur die allerwichtigsten Bauten an den Bundeswasserstraßen durchgeführt werden. Hierzu gehört die zweite Schleusenkammer so lange nicht, bis der Verkehr — etwa durch den Bau des NordSüd-Kanals — eine wesentliche Ausweitung erfährt. Die Kasten für die zweite Schleusenkammer betragen noch 10 Mio DM; bekanntlich wurden beim Bau der Schleuse Geesthacht schon einige Baumaßnahmen vorzeitig ausgeführt, die der zweiten Schleusenkammer dienen (Mittelmauer, beide Schleusenhäupter, Vorhäfen). Für 1964 sind im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen. Auch 1965 wird sich voraussichtlich keine Möglichkeit ergeben. Ihre dritte Frage (X/4) beantworte ich mit Nein, denn für die Durchführung der Arbeiten sind etwa 2 Jahre zu veranschlagen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/6 und X/7): Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß der Ausbau der Mittelrheinstrecke Mannheim—St. Goar in einer angemessenen Frist, also in den nachsten sechs bis sieben Jahren, vorgenommen wird? Ist die Bundesregierung bereit, der Anregung der Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes näherzutreten, die Finanzierung des Ausbaus der Mittelrheinstrecke Mannheim—St.Goar auf internationaler Basis sicherzustellen? Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung des Mittelrheinausbaues für den deutschen und den internationalen Verkehr bewußt. Sie hat in sorgfältiger Vorarbeit die Voraussetzungen zur Aufnahme der Arbeiten geschaffen. Sie ist daher bereit, für einen möglichst baldigen Ausbau einzutreten. Die Gesamtbauzeit ist aus technischen Gründen zu acht Jahren veranschlagt. Die Bauarbeiten beginnen in diesem Jahr an einer Teilmaßnahme in der Gebirgsstrecke mit Bundesmitteln in Höhe von 1 Mio. DM. Die Gesamtkosten der in 18 Teilstrecken durchzuführenden Bauarbeiten sind zu 110 Mio. DM, die Bauzeit ist zu 8 Jahren veranschlagt. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt den Vorschlag gemacht, daß eine internationale Anleihe aufgenommen und aus Staatsmitteln der Rheinschifffahrtsländer zurückgezahlt werden solle. Die Zentralkommission wird diesen Vorschlag auf ihrer Frühjahrssitzung im April erörtern. Die deutsche Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5691 verladende Wirtschaft hat ebenfalls ihre Mithilfe bei der Finanzierung angeboten. Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen und außerdem versuchen, eine Beteiligung anderer Rheinschiffahrtsländer mit Staatsbeiträgen zu den Baukosten zu erreichen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Ritzel (Drucksache IV/ 2035, Frage X/8) : Was beabsichtigt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den überteuerten Preisen in den Speisewagen der Deutschen Bundesbahn zu begegnen? Der Speisewagenbetrieb der DSG ist nach Lage der Dinge mit wesentlich höheren Kosten belastet als der Betrieb von Gaststätten üblicher Prägung. Für die Beschaffung eines Speisewagens sind je nach Bauart 500 000 bis 800 000 DM aufzuwenden. Diese Fahrzeuge müssen nicht nur instand gehalten, sondern aus Sicherheitsgründen auch laufend amtlich untersucht werden. An zahlreichen Stellen des Bundesgebietes sind Versorgungs- und Betriebsstellen vorzuhalten. Die Verluste durch Bruchschäden bei Glas, Porzellan usw. und der Geräteverschleiß liegen weit höher als im üblichen Gastwirtschaftsbetrieb. Vor allem aber erreichen die Personalkosten wegen der Eigenarten dieses Gewerbezweiges 39 % des Umsatzes, während sonst nur mit 24-27 % gerechnet wird. Wenn man unter Berücksichtigung dieser Erschwernisse die Preise der DSG mit denjenigen entsprechender Restaurants in Vergleich setzt, wird man im allgemeinen nicht sagen können, daß die Preise der DSG überteuert seien. Das kann allenfalls bei einer gesonderten Betrachtung der Preise in den Luxuszügen wie TEE usw. gesagt werden. Tatsächlich erleidet die DSG in diesem Betriebszweig laufend finanzielle Verluste. Diese treten vor allem durch den Betrieb in den Interzonenzügen ein. Man wird deshalb von ihr eine allgemeine Reduzierung der Preise nicht erwarten können. Eine andere Frage ist es, ob nicht die Deutsche Bundesbahn, die schon aus Gründen des Wettbewerbs gegenüber dem Flugzeug und anderen Verkehrsmitteln an preiswerten Leistungen der DSG in ihren Speisewagen interessiert sein muß, durch Verzicht auf Abgaben oder auf andere Weise zur Senkung der Speisewagenpreise beitragen könnte. Über diese Frage will ich mich, sehr geehrter Herr Kollege, gern wieder einmal mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn unterhalten, um so mehr, als die DSG sich ja allein im Besitz der Deutschen Bundesbahn befindet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/9 und X/10): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß auf der B 47 von Bensheim bis Bürstadt Radfahrwege vorhanden sind, von der Gemeinde Rosengarten jedoch bis nach Bürstadt die Radfahrwege fehlen? Hält der Herr Bundesverkehrsminister es nicht für zweckmäßig in Anbetracht der Tatsache, daß der Odenwald Naturschutzpark ist und infolgedessen auch von der Wormser Bevölkerung gern aufgesucht wird, Radfahrwege von Rosengarten bis Bürstadt bauen zu lassen, damit übers Wochenende auch diejenigen Naturliebhaber im Odenwald Erholung finden können, die nicht motorisiert sind? Ich weiß, daß auf dem Abschnitt RosengartenBürstadt keine Radfahrwege vorhanden sind. Die Anlage von Radfahrwegen auf diesem Abschnitt ist notwendig. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt daher, noch in diesem Jahre Radfahrwege in der gleichen Ausführung zwischen Bürstadt und Rosengarten zu schaffen, wie sie auf dem Abschnitt Bensheim—Bürstadt der B 47 bereits vorhanden sind. Die Anlage zusätzlicher Radwege in der bestehenden Ortsdurchfahrt Bürstadt ist wegen des geringen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes zwischen der beiderseitigen Bebauung nicht möglich. Eine wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit eine größere Sicherheit für den Zweiradverkehr kann nur durch den Bau der Umgehungsstraße und die damit verbundene Herausnahme des Durchgangsverkehrs geschaffen werden. Die alte Ortsdurchfahrt bleibt dann dem örtlichen Verkehr und den Radfahrern vorbehalten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/ 2035 Frage X/11): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn eine Einschränkung des Personenverkehrs auf der Strecke 195 e Limburg—Diez—Bad Schwalbach plant? Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu Ihrer Frage mitteilt, ist ab Sommerfahrplan 1964 vorgesehen, die außerordentlich schwach besetzten Früh- und Spätzüge der Strecke Limburg—Diez—Bad Schwalbach—Wiesbaden durch Straßenbusse zu ersetzen. Die Deutsche Bundesbahn müßte eine derartige Teilverkraftung nicht in Erwägung ziehen, wenn das Platzangebot in den Zügen besser ausgenutzt würde. Durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt die Deutsche Bundesbahn einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, während eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung in keiner Weise eintritt. Der Bundesminister für Verkehr hat keine Zuständigkeit, in derartige Betriebsumstellungen der Deutschen Bundesbahn mit Weisungen einzugreifen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr von Mühlen (Drucksache IV/ 2035 Frage X/12) : 5692 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Welche Erfahrungen sind bisher von der Bundesregierung in bezug auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluß auf dem ersten beleuchteten Autobahnabschnitt Köln-Mülheim—Leverkusener Kreuz gemacht worden? Die Feststellungen des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben folgendes ergeben: Die Strecke Köln-Mülheim-Leverkusen hat eine Belastung bis zu 60 000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Der relative Gefahrengrad bei 100 Millionen Kraftfahrzeugkilometern ist auf dieser Strecke um 20 bis 30 % niedriger als auf vergleichbaren Autobahnstrecken mit einer Belastung bis zu 40 000 auf je zwei Fahrstreifen in beiden Richtungen. Ob jedoch dieser höhere Sicherheitsgrad auf der Beleuchtung beruht oder auf der Geschwindigkeitsbeschränkung oder auf der Verteilung des Verkehrs auf 3 Fahrstreifen oder auf der Anlage von zusätzlichen Standspuren, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Ich glaube, daß hier alle diese verschiedenen Maßnahmen gemeinsam zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen haben. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/ 2035 Frage X/13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesärztekammer, für die in Großstädten praktizierenden Ärzte eine Parkraum-Reservierung einzuführen, damit durch Kennzeichnung und ständige Sicherung der Parkfläche der Arzt zur schnellen Hilfeleistung in der Lage ist? Ich habe bereits im Jahre 1959 in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden Grundsätze über die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen an Ärzteempfohlen, um diesem Personenkreis wichtige Hausbesuche zu ermöglichen. Diese Empfehlungen wurden von den meisten Bundesländern als Richtlinien für ihre Verwaltungstätigkeit übernommen. Nach § 46 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen an Einzelpersonen zu erteilen. Ob überwiegende Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs Ausnahmen vom Parkverbot für Ärzte im Einzelfall örtlich unmöglich machen, muß der pflichtgemäßen 'Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde überlassen werden, da das Grundgesetz die Ausführung ides Verkehrsrechtes den Ländern zugewiesen hat. Ich 'bitte um Verständnis dafür, daß generelle Ausnahmen von den Parkverboten für einen bestimmten Personenkreis nicht zugelassen werden können. Allgemein erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsordnung die unabweisbare ärztliche Forderung nach ausreichendem Schutz für menschliches Leben und. menschliche Gesundheit durchaus berücksichtigt. Ein Arzt, der vor die Wahl gestellt ist, entweder die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit zu unterlassen oder in nicht zu verantwortender Weise zu verzögern oder anderseits ein Verkehrsverbot zu übertreten, macht sich nicht strafbar, wenn er sich für die Überschreitung entscheidet. Der übergesetzliche Notstand entschuldigt solche Verstöße jedenfalls dann, wenn nicht der Verstoß selbst gleichschwere Gefahren herbeiführt. Bei Verstößen gegen Park- -und Halteverbote in geschlossenen Ortslagen dürfte eine solche Gefährdung in der Regel ausscheiden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/ 2035 Frage X/14): In welcher Weise soll die sog. Strategische Bahn (WeizenZollhaus—Blumberg) wieder befahren werden, nachdem diese von der Deutschen Bundesbahn stillgelegte Strecke mit Unterstützungen des Bundes wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht worden ist? Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie nicht beabsichtige, den durchgehenden Verkehr auf der Strecke Waldshut-Immendingen und den öffentlichen Betrieb auf dem Abschnitt Weizen-ZollhausBlumberg nach dessen Instandsetzung wieder aufzunehmen. Eine solche Maßnahme ist nach ihrer Auffassung wirtschaftlich nicht zu vertreten,weil den hohen Betriebskosten keine entsprechenden Einnahmen 'gegenüberstehen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19 März 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/ 1035 Frage X/15) : Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, sich dafür einzusetzen, daß die württembergische Kreisstadt Tuttlingen an die Bundesautobahn Stuttgart—westlicher Bodensee über Tuningen statt über Geisingen angeschlossen wird? Die Voruntersuchungen für die Trassierung der Autobahn Stuttgart — westl. Bodensee, die vom Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart als zuständige oberste Straßenbaubehörde nach Artikel 90 des Grundgesetzes durchgeführt werden, liegen noch nicht vor, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadt Tuttlingen wird in bester Weise an die geplante Autobahn angeschlossen. Es kann wohl damit gerechnet werden, daß sowohl bei Geisingen als auch im Raume Tuningen Anschlußstellen angelegt werden, von denen aus Tuttlingen angefahren werden kann. Außerdem kann von Tuttlingen aus über die B 14 nach Norden der Anschluß an diese Autobahn erreicht werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5693 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/ 2035 Frage X/16) : Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke München—Eisenstein zu rechnen? Die Eisenbahnverbindung München—Bayerisch Eisenstein kann auf Grund ihrer Bedeutung und ihrer Bauart nicht als eine durchgehende Strecke bezeichnet werden. Sie zerfällt in die bereits elektrifizierte zweigleisige Hauptbahn München—Landshut, die eingleisige Haupthahn Landshut—Plattling, das an der ebenfalls elektrifizierten Strecke Passau—Regensburg liegt, und der eingleisigen Hauptbahn Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein an der Landesgrenze zur Tschechoslowakei. Wie bereits ausgeführt, ist der 76 km lange Abschnitt München—Landshut bereits seit Jahren elektrifiziert. Wegen der Elektrifizierung der Strecke LandshutPlattling sind zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Verhandlungen eingeleitet. Diese Aufgabe gilt es zunächst zu lösen. Eine Elektrifizierung der Strecke Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein dürfte erst später zur Erörterung anstehen. I Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV /2035 Frage X/17) : Ist es richtig, daß von den 363 Tankwagenunfällen, die sich 1963 in Nordrhein-Westfalen ereigneten, allein 217 auf fehlerhaftes Verhalten der Fahrer, insbesondere auf die zu große Geschwindigkeit, zurückzuführen waren? Der Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, daß sich im Jahre 1963 in Nordrhein-Westfalen 353 (nicht 363) Tankwagenunfälle ereignet haben. Davon beruhten 217 auf fehlerhaftem Verhalten der Tankwagenfahrer, wobei 26 durch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mitverursacht wurden. In 98 Fällen war zu schnelles Fahren die Ursache, in 23 weiteren Fällen zu dichtes Auffahren. Soweit die Geschwindigkeit zu hoch war, soll es sich jedoch nicht um die Überschreitung der durch Rechtsvorschrift oder Verkehrszeichen vorgesehenen zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen handeln, sondern um eine Geschwindigkeit, die im Hinblick auf die besonderen Verkehrsverhältnisse örtlich nicht zu verantworten war. Im übrigen kann allgemein nicht festgestellt werden, daß Tankwagen mehr Unfälle aufzuweisen haben als andere schwere Lastkraftwagen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/ 2035 Frage X/18) : Ist es zweckmäßig — wie für die Fahrer von Autobussen —, für Tankwagenfahrer einen besonderen Führerschein und eine Höchstgeschwindigkeit für Tankwagen vorzuschreiben? Ich halte eine Prüfung der Frage für nötig, ob leine besondere Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer eingeführt werden soll. Wegen der Schwierigkeiten, die sich aus der besonderen Schwerpunktlage der Tankwagen und aus der Druckverlagerung der beförderten Flüssigkeiten bei Kurvenfahrten ergeben, ist eine zusätzliche Ausbildung der Tankwagenfahrer ;zweckmäßig. Auch die Herabsetzung der zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen für Tankwagen außerhalb geschlossener Ortschaften muß erneut geprüft werden. Sie könnte die Anzahl der Fälle mindern, in denen sich Unfälle wegen einer nach der Verkehrslage zu hohen Geschwindigkeit ereignen. Andererseits könnte sie den Verkehrsfluß behindern, die Anzahl .der Überholvorgänge vermehren und dadurch zusätzliche Gefahren schaffen, die bei der Abwägung der Vorteile und der Nachteile berücksichtigt werden missen. Seit einem Jahre sammeln die Länder auf meine Veranlassung Unterlagen dafür, ob und welche neuen Vorschriften über den Tankwagenverkehr nötig sind. Mitte April 1964 soll das bisherige Ergebnis auf einer Länderreferententagung geprüft werden. Dabei werden die Fragen der besonderen Fahrerlaubnis und ,der Geschwindigkeitsregelung besonders beachtet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den freundlichen Zurufen, ich möchte mich den „Verzichtpolitikern" anschließen,

    (Heiterkeit)

    kann ich leider nicht nachkommen. Aber ich werde mich bemühen, den Zurufen, ich solle mich kurz fassen, nachzukommen. Wenn das ,auf Kosten der Höflichkeit gehen sollte, bitte ich schon vorher um Entschuldigung.

    (Erneute Heiterkeit.)

    — Ja, dm Telegrammstil hört sich manches gröber an.
    Die Antwort des Herrn Bundesinnenministers Höcherl auf die Große Anfrage der CDU/CSU hat



    Könen (Düsseldorf)

    eigentlich, wenn es noch nötig gewesen wäre, bewiesen, daß der Antrag der SPD, eine gründliche Untersuchung auf vielen Gebieten vorzunehmen, dringend erforderlich gewesen ist.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Stingl: Wie gut, daß wir Idle Anfrage gestellt haben!)

    — Herr Stingl, ich muß schon sagen, es dauert dadurch immer länger. Was hat Herr Minister Höcherl denn .im Grunde genommengesagt? Er hat zu der Großen Anfrage erst eine Aufzählung alles dessen geliefert, was andere tun bzw. tun wollen, und dann hat er uns einen Bericht über .das 'gegeben, was im Bundessozialhilfegesetz steht. Herr Minister, ich werde mir also Ihre Ausführungen im Protokoll herausschneiden, weil ich damit einen neuen Text für meine Vorträge über den Inhalt ides BSHG habe. Dadurch kann ich das, was ich selber sage, inhaltlich ein wenig verändern.
    Damit ist die Große Anfrage der CDU nicht beantwortet worden, besonders wenn ich an das denke, was im Punkt 6 gefragt wurde : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung gesammelt? Das erinnert mich daran, meine Damen und Herren, daß es nach der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes, das am 1. Juni 1962 in Kraft trat, zwischen CDU/ CSU und FDP eine Vereinbarung gegeben hat. Die CDU/CSU hat der FDP gesagt, die ja auch nicht für dieses Gesetz war, wie es dann nachher entwickelt wurde: Nun hört mal zu und haltet ein bißchen still; in einem Jahr werden wir einen Erfahrungsbericht vorlegen. Das Jahr ist um. Der Bericht ist nicht da.
    Nun hatte ich gehofft, daß die Regierung wenigstens zu einem Paragraphen, nämlich zu § 75 des BSHG, einen Bericht über die gesammelten Erfahrungen geben würde. Sie hat keinen Bericht gegeben, sondern sie hat eines als Erfahrung festgestellt, nämlich daß das Zusammenkommen alter Leute in Altenklubs und ähnlichen Einrichtungen zu dem wirklich — ich kann nur bestätigen, was Herr Minister Höcherl gesagt hat -- erfreulichen Ergebnis geführt hat, daß die Alten sich nun gegenseitig nicht nur kennenlernten, sondern sich auch gegenseitig besuchten, wenn sie krank wurden, dem einen oder anderen einen Weg abnahmen, d. h. daß sie miteinander solidarisch verkehrten. Das ist tatsächlich eine Erfahrung aus der Altenhilfe. Aber im übrigen war aus den „Erfahrungen" nicht viel zu entnehmen.
    Dann hat Herr Minister Höcherl noch gesagt, die Erfahrungen seien die, daß die Entwicklung in steigendem Maße befriedigend sei. Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, das ist nichtssagend. Ich vermute, daß die CDU/CSU-Fraktion mit ihrer Großen Anfrage etwas anderes wissen wollte, nämlich welche Erfahrungen mit § 75 BSHG gemacht worden sind.
    Die Bundesregierung begrüßt die Pläne der Bundesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände. Begrüßen von Plänen kostet nichts. Es kommt darauf an, was die Bundesregierung bereit ist finanziell mehr zu tun, als sie bisher getan hat.

    (Abg. Stingl: Das Parlament!)

    — Verzeihung, die Bundesregierung war gefragt. Wenn wir im Parlament entsprechende Anträge stellen, ist die Währung in Gefahr, Herr Stingl, darüber sind wir uns doch klar.

    (Abg. Stingl: Das haben Sie aber sehr verkürzt!)

    — Ich muß ja verkürzen; Sie sind schuld.
    Herr Minister Höcherl hat hier aufgeführt, was an Darlehen gegeben worden ist und wie das mit den Mitteln und mit dem Nachholbedarf ist. Aber, meine Damen und Herren, das wissen wir ja. Das genügt eben nicht, um mit dieser Situation fertig zu werden.
    Herr Kollege Kühn hat mit Recht davon gesprochen, daß diese ältere Generation einen Dank verdient hat für das, was sie in einem Lebensalter geschaffen hat und von dem wir profitieren. Dazu muß ich nur feststellen: Auch dieser Dank genügt nicht. Herr Kollege Kühn, der Dank hätte z. B. darin bestehen können, daß man die immer wiederholten Anträge der SPD auf Einführung einer Mindestrente wenigstens in diesem Hause hätte annehmen können. Das wäre ein handfester Dank an die Alten gewesen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mir kommt das also ein wenig billig vor.
    Was die Beschäftigung alter Leute angeht, so stellt sich der Herr Minister hier hin und sagt, nach Auffassung der Bundesregierung seien keine besonderen Maßnahmen nötig; die Arbeitsmarktlage sei entsprechend, die Arbeitsämter machten das schon und vom Hörensagen wisse die Bundesregierung, daß auch in der Wirtschaft etwas geschehe.
    Meine Damen und Herren, das ist eine ausgesprochen oberflächliche Betrachtungsweise. Es geht nicht darum, ob man irgendwo einen alten Mann, weil man keine Gastarbeiter bekommen kann, beschäftigt, sondern es geht hier darum, ob man einen alten Menschen im seinem Sinne vernünftig beschäftigen kann, an einem Arbeitsplatz, der für ihn zurechtgeschneidert worden ist. Darauf kommt es an und nicht auf die Arbeitsmarktlage.

    (Beifall bei der SPD.)

    Entschuldigen Sie, aber, wie gesagt, diese Antwort hat hoffentlich auch die CDU nicht befriedigt.
    Nun sind wir uns alle miteinander — ich gehöre auch dazu — einig darüber, daß das Ideal eigentlich wäre, wenn die Familie wieder den alten Menschen gegenüber in Funktion träte. Der Herr Bundeskanzler Erhard hat in seiner Regierungserklärung von der positiven Familienpolitik gesprochen; aber er hat nicht, von den alten Menschen gesprochen, sondern von der Familie schlechthin, ohne die alten Menschen. Meine Damen und Herren, wir haben ein Wohnbeihilfegesetz; der Herr Minister hat darauf hingewiesen. In diesem Gesetz steht nun, hinsichtlich der Feststellung der Quadratmeterzahl, für die eine Mietbeihilfe beantragt werden kann: für jede weitere Person 10 qm. Soll da der alte Opa das Leben führen, von dem Frau Dr. Flitz mit Recht gesagt hat, daß es ein Leben nach dem Willen des



    Könen (Düsseldorf)

    alten Menschen sein soll, ein Leben, das ihm Distanz möglich macht und einen eigenen Lebensraum läßt? Meine Damen und Herren, da stoßen sich die Dinge hart im Raume. Mit 10 qm kann man den Opa eben nicht glücklich machen — darüber müssen wir uns im klaren sein —, abgesehen von dem, was diesen Dingen in der Wohnungspolitik heute sonst noch entgegensteht.
    Ich bin der Meinung, daß die Frage der Nebenbeschäftigung alter Leute — und dazu, Herr Minister gehört auch die Hauspflege und die Altenpflege — in Zusammenhang mit den Abzugsmöglichkeiten nach der heutigen Gesetzgebung für Nebenverdienst gesehen werden muß. Ich habe mich persönlich dafür einsetzen müssen, daß eine Frau, die mit vielen Kindern für vier Wochen als Helferin in ein Erholungslager ging, vom Sozialamt deswegen ihre Unterstützung nicht abgezogen bekommen hat. Das sind Tendenzen, die wir abschaffen müssen.
    Wegen der Kürze der Zeit nur noch einige Bemerkungen! Es gibt einige Dinge am Rande. Es wird davon gesprochen, für alte Leute ebenerdige Wohnungen zu bauen. Problem: die Polizeiverordnung über das Schneeräumen und die Eisbeseitigung! Sollen das die alten Leute tun? Wir haben solche Fälle, ich habe damit praktisch zu tun. Da muß etwas geschehen. Es muß etwas mehr geschehen, als ebenerdige Wohnungen zu bauen. Das Problem muß den alten Leuten gemäß rundherum geregelt werden, damit sie nicht morgens früh um 7 Uhr vom Schutzmann zum Schneeräumen her-ausgeschellt werden.
    Nehmen Sie das Verhalten der alten Leute im Straßenverkehr! Jeder, der Auto fährt, weiß, mit welch unglaublicher Unberührtheit vom Straßengeschehen die alten Menschen über die Straßen rennen; es interessiert sie nicht, ob die Ampel grünes oder rotes Licht zeigt. Wissen wir überhaupt, wie viele alte Leute farbenblind sind? Sollten wir uns nicht dafür interessieren? Wie viele würden noch leben, wenn man das gewußt hätte! Warum geben wir nicht Merkblätter darüber heraus, wie man sich im modernen Straßenverkehr verhält? Das würde nicht viel Geld, sondern nur ein wenig Nachdenken kosten.
    Nun zu den verschiedenen Formen der Einrichtungen für alte Menschen! Vom Altenkrankenhaus ist hier wenig geredet worden. Das Altenpflegeheim — früher sagte man Siechenheim — soll — wie ich hier von Frau Dr. Flitz hörte — die Krankenhäuser entlasten. Wir wissen, daß die Krankenhäuser Personen über 70 Jahre nicht gerne aufnehmen. Man befürchtet, daß diese Leute monatelang im Krankenhaus bleiben, und die Krankenhäuser sagen, diese Personen seien nicht eigentlich krank, sondern siech. Es gibt aber wahrscheinlich viel weniger sieche alte Leute, als wir glauben. In Berlin-Neukölln besteht ein Krankenhaus für alte Leute unter der Leitung von Herrn Dr. Günther, und es ist hochinteressant, wie man es in diesem Spezialkrankenhaus für alte Leute, die „siech" sind, mit der richtigen Art und Weise der Behandlung erreicht hat, daß diese Leute nach einigen Monaten dieses Krankenhaus gesund — natürlich nur so gesund, wie es ihr Alter zuläßt — verlassen können. Sie sind also gar nicht siech. Man hat sich hier ihrer besonders angenommen, während sie woanders bettlägerig bleiben.
    Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung zur totalen Versorgung! Sehr geehrte Frau Dr. Flitz, ich wünsche Ihnen von Herzen ein sehr, sehr langes Leben, damit Sie noch den Tag erleben, an dem endlich — in der Art und Weise, wie es hier in den letzten Jahren gehandhabt worden ist — die g e -n ü g en de Versorgung eintritt. Die totale Versorgung werden Sie bei dieser Bundesregierung nie erleben. Abgesehen davon: Andere Leute wollen die totale Versorgung auch nicht. Aber wir möchten wenigstens die genügende Versorgung erleben, und dazu brauchen Sie das biblische Alter.
    Bei dieser Gelegenheit fällt mir ein, daß ein prominentes Mitglied dieses Hauses auf zwei Parteitagen erklärt hat, daß wir die Grenzen des sozialen Rechtsstaates erreicht hätten. Dieses Mitglied hat 1958 auf dem CDU-Parteitag davor gewarnt, weiterzumachen, und hat gesagt, wir würden sonst in den hochsozialistischen Versorgungsstaat hineinstürzen. Wie weit wir noch von diesem Sturz entfernt sind, hat Herr Dr. Heck, Bundesfamilienminister, gesagt. Er hat nämlich im Bulletin gesagt: „Wir müssen uns vor Augen halten, wie unzureichend, ja wie beschämend unsere alten Menschen untergebracht sind. Rund 10 % der über 65 Jahre alten Menschen leben nach der Wohnungserhebung von 1960 in Notwohnungen." Wir sind also von dem „hochsozialen Wohlfahrtsstaat" leider noch sehr weit entfernt. Sie können deshalb in aller Ruhe mitmachen, was die Sozialdemokraten beabsichtigen.
    Ich möchte zum Schluß noch folgendes sagen. Die Steigerung der Lebenserwartung hat nur dann einen Sinn, wenn sie nicht zu langem Siechtum oder zu einem langweiligen Ansammeln von Jahresringen führt. Die Steigerung der Lebenserwartung hat nur dann einen Sinn, wenn eine Lebenserfüllung auch im biblischen Alter gesichert und möglich ist.
    Und lassen Sie sich auch noch gesagt sein: unser Antrag unterscheidet sich von der Großen Anfrage der CDU darin, daß Sie in allen Punkten von der „Altenhilfe" reden. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß Altenhilfe nur ein Teil des Problems sein kann. Wir haben nicht das Teilproblem „Altenhilfe" zu lösen, sondern

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die Herren brauchen die Hilfe des Alten! — Heiterkeit links)

    wir müssen eine gesellschaftspolitische Konzeption entwickeln, die es möglich macht, daß der alternde Mensch reibungslos und zufrieden in dieser Gesellschaft als alter Mensch, der einem Beruf nicht mehr nachgeht, leben kann und dabei glücklich wird. Ich hoffe sehr, daß die heutige Aussprache dazu führt — und auch die Ausschußberatungen —, daß wir auf diesem Wege doch ein Stückchen weiterkommen.

    (Beifall bei der SPD.)






Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor. den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/1922 — dem Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — sowie dem Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Nunmehr wenden wir uns den Zusatzpunkten zu. Ich rufe auf Punkt 1:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Definition von Butter der ersten Qualität im Sinne der Verordnung Nr. . . . / 64 / EWG des Rats (Drucksachen IV/2022, IV/2036).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bauer (Wasserburg), für seinen Schriftlichen Bericht. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2036 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den zweiten Zusatzpunkt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Grenzen der Richtpreise der Erzeugermitgliedstaaten für Reis sowie über die Festsetzung des Schwellenpreises der Nichterzeuger-Mitgliedstaaten für Reis und Bruchreis für den am 1. Juli 1964 beginnenden Zeitraum (Drucksachen IV/2023, IV/2037).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Seither, für. seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich lasse über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2037 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Der dritte Zusatzpunkt ist bereits erledigt. Ich rufe auf den vierten Zusatzpunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache IV/1671);
Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache IV/2016).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Leonhard, für den Schriftlichen Bericht. Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, —5, — 6, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den fünften Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108 — 120 und Vorgebirgsstraße 49, an die Erwerbsgemeinschaft „Bonner Wall" (Drucksache IV/1830, IV/2086).
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Opitz. — Er hält eine Berichterstattung nicht für notwendig. Ist das Haus bereit, auf Berichterstattung zu verzichten? — Offensichtlich. Wünscht sonst jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2086 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen ? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den sechsten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung der ehemaligen Heeresstandortverwaltung in Stuttgart, Rosensteinstraße 31/33, an die Firma Württ. Milchverwertung — Südmilch — AG in Stuttgart (Drucksache IV/1956, IV/2087).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Opitz. — Ich nehme an, daß wir auch hier auf einen Bericht verzichten können. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2087 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegen-



Vizepräsident Dr. Jaeger
probe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zum siebenten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bun-dies (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung der ehemaligen Wehrmachtkommandantur in Kassel, Obere Königstraße 37, an die Eheleute Münstermann in Kassel und an den Kaufmann Friedrich Vordemfelde in Aschaffenburg (Drucksache IV/1859, IV/2088).
Auch hier hält der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Opitz, einen Bericht nicht für notwendig. Das Haus verzichtet? — Auch sonst wird das Wort nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV12088 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den achten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes f28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Linter-Eschhofen Kr. Limburg (Lahn) an das Land Hessen (Drucksachen IV/1869, IV/2089).
Der Berichterstatter, der Abgeordnete Opitz, hält auch hier einen mündlichen Bericht nicht für notwendig. Das Haus verzichtet ebenfalls, und auch sonst wird das Wort nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den neunten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksachen IV/1988, IV/2090).
Auch hier hält der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Opitz, einen mündlichen Bericht nicht für notwendig. Das Haus verzichtet? — Auch sonst wird das Wort nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2090 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zum zehnten und letzten Zusatzpunkt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren — III. Teil und Zollaussetzung für Bearbeitungsabfälle, Bruch und unbrauchbar gewordene Waren aus künstlichem Graphit) (Drucksachen IV/ 2033, IV/2083).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bading, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/2083 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe nun auf Punkt 2 der ursprünglichen Tagesordnung, und zwar zunächst:
a) Große Anfrage der Fraktionen der FDP, CDU/CSU betr. EWG-Agrarpolitik (Drucksache IV/1903).
Ich erteile das Wort zur Begründung dem Abgeordneten Dr. Effertz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Effertz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft besteht nun sieben Jahre. Man kann heute mit Fug und Recht darüber streiten, ob man angesichts der inzwischen in dieser oder jener Form gemachten Erfahrungen dem Vertrag damals hätte zustimmen oder ihn hätte ablehnen sollen, insbesondere deshalb, weil inzwischen das eigentliche Ziel des Römischen Vertrages, die politische Einigung Westeuropas, in recht ferne Zukunft gerückt zu sein scheint.
    Der Römische Vertrag hat auf der einen Seite in den sieben Jahren Hoffnungen erweckt, Begeisterung und Zustimmung ausgelöst, aber auch manche Illusion hochkommen lassen. Auf der anderen Seite mehren sich die Vorbehalte. Es zeigt sich immer mehr Mißverständnis, und erschreckend ist die Unkenntnis über den Inhalt und die Bedeutung dieses Vertrages sowohl in der öffentlichen Meinung als auch, wie mir scheint, bei manchem Mitverantwortlichen bei der Durchführung dieses Vertrages.
    In der EWG stehen sich nach dem Römischen Vertrag sechs Partner gegenüber. Darunter sind fünf, die auf dem Agrarsektor — darum geht es heute — an den letzten, an den einen verkaufen wollen. Wir haben also fünf Verkäufer und einen Käufer. Daß das für die Bundesrepublik Deutschland eine besondere und schwierige Situation schafft, brauche ich kaum zu erwähnen.
    Der Römische Vertrag sieht drei Anpassungsphasen vor, in denen bestimmte Aufgaben, die im Vertrag genannt sind und deren Ausführung anschließend durch Verordnungen in Brüssel geregelt werden soll, erfüllt werden sollen. Die erste Phase begann 1957 und endete 1961. Die zweite Phase be-



    Dr. Effertz
    Bann 1962 und endet 1965. Die letzte Phase endet im Jahre 1970.
    Ich glaube, wir sind uns inzwischen alle darüber einig, daß viele Hoffnungen, die an diesen Vertrag geknüpft worden sind, nicht erfüllt wurden. Wir sind uns wohl auch darüber einig, daß es bis heute ein schwerer Weg im Dschungel der Verhandlungen der Kommission und des Ministerrats in Brüssel war. Wenn man nach dem Abschluß der Verhandlungen im Dezember letzten Jahres und nachdem wiederum einige Verordnungen beschlossen worden sind, in der Zeitung liest, daß alle mit dem Ergebnis zufrieden sind, aber auch alle behaupten, sie hätten Opfer gebracht, dann fragt man sich: Wofür muß das Ganze dann wohl gut sein, wenn sie alle Opfer gebracht haben und trotzdem alle zufrieden sind?
    Ich erinnere in dem Zusammenhang an die schweren und langwierigen Verhandlungen insbesondere im Jahre 1961 bis hinein in den Januar, bis zum 14. Januar 1962. Ja, man hielt die Uhren an, um endlich am 14. Januar nach Marathonsitzungen und bis zur Erschöpfung der Beteiligten ohne Weihnachtspause, ohne Neujahrspause Verordnungen durchzupeitschen und zu erlassen, die wir jetzt durchzuführen haben.
    Die Bundesregierung hatte damals im Zusammenwirken der beiden Koalitionsparteien für die Verhandlungen in Brüssel ein Elf-Punkte-Programm aufgestellt, das in sich ein Junktim sein sollte. Leider hat die Regierung aber damals, im Dezember, zwei entscheidende Fehler gemacht. Einmal hat sie in diesem Elf-Punkte-Programm, ohne daß der Vertrag dazu gezwungen hat, auf das Instrument der Mindestpreise beim Import verzichtet, und zum zweiten hat sie auf das Instrument der Kontingente, also der Mengenregelung, verzichtet.
    Im Anschluß an die Beratungen in Brüssel im Dezember 1961 und Januar 1962 haben wir hier im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte am 31. Januar 1962 einstimmig, also unter Einschluß der Opposition, eine Entschließung angenommen, in der wir uns miteinander und gegeneinander verpflichtet haben, mit Rücksicht auf das gemeinsam gewünschte Ziel einer Einigung Westeuropas nunmehr eine gemeinsame agrarpolitische Konzeption zu entwickeln und daran mitzuarbeiten. Das sage ich heute mit Betonung, weil ich auch die Opposition nicht aus ihrer damals eingegangenen Verantwortung, mit Wege zu suchen, wie man am besten das Ziel im Interesse der deutschen Landwirtschaft, aber auch der deutschen Verbraucher verfolgen kann, entlassen möchte.
    Oftmals ist mit bitterem Unterton davon gesprochen worden, daß die Bundesrepublik im Laufe der letzten sieben Jahre zugunsten der anderen Partner, die also Exportländer sind, als Voraussetzung zur Zustimmung zu Verordnungen mehr Vorleistungen erbracht hat, als die anderen uns gegenüber an Konzessionen zu geben bereit waren. Hier darf ich insbesondere an den sehr rührigen und vielleicht für Frankreich auch sehr erfolgreichen Landwirtschaftsminister Pisani erinnern, der in Brüssel manchmal in recht impulsiver Art darauf hingewiesen hat, daß es ihm besonders darum geht, die französischen Belange durchzusetzen, und daß er erwartet, daß die anderen, insbesondere die Bundesrepublik als der Abnehmer, darauf eingehen.
    Während wir das Gespenst an die Wand gemalt bekommen, wir sollten nicht zuviel produzieren, insbesondere in der Veredelungsproduktion, während wir also unseren Bauern sagen: tut nicht zuviel in der Produktion!, ist es nach den Worten Pisanis das erklärte Ziel der französischen Agrarpolitik, die französische Produktion, obwohl Frankreich bereits ein Exportland ist, um weitere 30 % zu steigern. Wenn ich nun unterstellen darf, daß, wiederum nach französischer Vorstellung, zunächst einmal die EWG mit einem Außenzoll ein autarkes Gebilde sein soll, in dem nämlich nur ein Käufer vorhanden ist, dann bedeutet das Mehr von 30 % in Frankreich ein Weniger von 30 % in der Bundesrepublik, also ein Schrumpfen unserer Produktion um 30 %. Daß wir dem aus eigenen nationalen Gründen und auch im Hinblick auf die Ernährungssicherung — ich denke da insbesondere an die Notstandsgesetzgebung und die Sicherstellungsgesetze — nicht zustimmen können und nun auf der Herstellung der Chancengleichheit, wie der Römische Vertrag sie vorsieht, in den Verhandlungen in Brüssel bestehen müssen, ich glaube, das brauche ich nicht besonders zu betonen.
    Meine Damen und Herren, wir haben bis jetzt auch immer wieder gehört, es sei sehr nützlich, daß bis zum 1. Januar 1966 Beschlüsse in Brüssel nur einstimmig gefaßt werden könnten, und es sei nützlich, in dieser Zeit, wo in Brüssel alles einstimmig beschlossen werden muß, deutscherseits dafür zu sorgen, daß wir dann, wenn einmal in der dritten Phase die Beschlüsse nicht mehr mit Einstimmigkeit gefaßt werden, nicht überstimmt werden. Wenn ich diese Argumente höre, möchte ich sagen, daß diese Einstimmigkeit auch eine Kehrseite hat, daß es auch eine andere Seite der Medaille gibt. Die Kehrseite heißt: Es gibt auch ein Vetorecht für jeden, und von diesem Vetorecht hat, glaube ich, Frankreich in der Vergangenheit mehr als einmal Gebrauch gemacht. Ich denke dabei besonders daran, daß Herr Pisani im Auftrag der französischen Regierung im Dezember 1961 Vorleistungen von uns gefordert hat, die nach dem Vertrag eigentlich erst in der zweiten und dritten Phase hätten erfüllt werden müssen, als Voraussetzung für die Zustimmung Frankreichs zum Beginn der zweiten Phase.
    Ich wäre glücklich gewesen, wenn die Bundesrepublik in der Vergangenheit auch einmal oder manchmal — und wir hätten mehr Ursache gehabt als die Franzosen — von dieser Möglichkeit des Vetorechts Gebrauch gemacht hätte, um den berechtigten Belangen unserer Landwirtschaft unter Berufung auf unsere Verpflichtungen nach dem Landwirtschaftsgesetz Wirkung zu verschaffen.
    Meine Damen und Herren, wenn mir als Politiker und Parlamentarier die Ergebnisse der Verhandlungen in Brüssel vorgelegt werden und ich den Perfektionismus sehe, der dort getrieben wird, wenn



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    ich dann weiter unterstelle, daß wir über das Zustandekommen von Beschlüssen in den Kommissionen keine Kenntnis bekommen, insbesondere keine Kenntnis von den Argumenten und Gegenargumenten, mit denen ein Beschluß in den Kommissionen zur Vorlage an den Ministerrat zustande kommt, dann kann ich verstehen, daß der Nichteingeweihte, der sich nicht um die Dinge kümmert, allmählich ein Grauen bekommt vor dem, was die — jetzt im guten Sinne gesprochen — Bürokraten in Brüssel uns an Perfektionismus im Zusammenhang mit dem Römischen Vertrag vorsetzen. Wir laufen mit dieser Einstellung und mit dieser Feststellung des Zuviel an Bürokratismus und Perfektionismus, je länger wir von der Annahme des Vertrages uns entfernen, Gefahr, daß die Mißverständnisse sich häufen und immer größer werden. Inzwischen sind wir da gelandet, daß man die allgemeine Auffassung vertritt, die EWG habe nur etwas mit Landwirtschaft zu tun, und in letzter Zeit sogar ,die Auffasung hört, die EWG habe nur etwas mit dem Getreidepreis zu tun. Diejenigen, die so etwas behaupten, haben vielleicht den Vertrag in der Vergangenheit noch nicht gelesen und sollten es nachholen. Sie sollten ihn genau durchlesen. Dann werden sie feststellen, daß im Römischen Vertrag von dem Ziel der politischen Einigung und von der Integration der gesamten Wirtschaftspolitik die Rede ist und nicht nur von der Integration der Agrarpolitik, erst recht nicht nur von der Harmonisierung von Preisen.
    Warum wird nun heute die Große Anfrage behandelt? Wir stehen im April vor einer sehr wichtigen, I vielleicht der letzten wichtigen Entscheidung in Brüssel. Dort geht es um die Frage, ob die Bundesregierung der Vorlage der Kommission, dem MansholtPlan, zustimmen soll oder nicht, ob wir uns in eine Diskussion über eine Abwandlung dieses Vorschlages einlassen sollen oder ob nicht jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, wo die Bundesrepublik im Interesse der deutschen Landwirtschaft auch einmal nein sagen sollte.
    Nun, darüber werden wir uns im Anschluß an die Beantwortung der Großen Anfrage durch die Regierung noch zu unterhalten haben. Ich sage: es ist vielleicht die letzte Möglichkeit, in Brüssel noch einmal eine Weiche zu stellen, bevor wir uns vollends unserer Souveränitätsrechte als Parlament begeben haben. Der Mansholt-Plan verlangt einseitig die Senkung des deutschen Getreidepreises. Im Plan selbst heißt es: die Harmonisierung der EWG-Getreidepreise. Das bedeutet für das einzige Käuferland, die Bundesrepublik, eine wesentliche Preisherabsetzung, für Frankreich eine Erhöhung, allerdings nicht in dem gleichen Ausmaß, wie wir die Preise senken sollen.
    Wenn ich mir den Mansholt-Plan ansehe und dabei feststelle, daß dort nur etwas über den Preis ausgesagt wird, der harmonisiert werden soll, ohne daß man von den Voraussetzungen spricht, unter denen das möglich ist, so muß ich immer an einen Kaufmann denken, der so leichtsinnig ist, seine Ware im Schaufenster mit Preisen auszuzeichnen, ohne vorher untersucht zu haben, was ihn der Einkauf dieser Ware kostet, und ohne seine Unkosten mit denen der Konkurrenz verglichen zu haben.
    Es wird gesagt: das sei ein Anfang, das andere I werde nachgezogen. Darauf muß ich antworten: das ist ein verhängnisvoller Weg, den die Bundesrepublik nicht mitgehen sollte; denn wir allein bezahlen die Zeche. Dabei geht es nicht so sehr um die Bauern, die dann zum Ausgleich höhere Subventionen bekommen sollen. Vielmehr bezahlt diese Zeche, die in Brüssel auf uns zukommt, der deutsche Steuerzahler insgesamt. Nur kennen wir heute noch nicht die Summe. Sie wird aber erschreckend hoch werden und sich von Jahr zu Jahr weiter erhöhen, ohne daß der Verbraucher eine spürbare Senkung der Lebensmittelpreise erwarten darf. Ich gehe sogar so weit, daß ich sage: wenn die Agrarpolitik ein Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist und die Landwirtschaft mit den gleichen sich erhöhenden Kosten und mit den gleichen weglaufenden Löhnen produzieren muß wie die übrige Wirtschaft, wird es zwangsläufig zu einer Erhöhung der Lebensmittelpreise für den Verbraucher im gesamten Bereich der EWG kommen; denn es wäre unverständlich, wenn ein Produkt, das mit den gleichen höheren Kosten produziert wird, nun im Preise sinken sollte.
    Es wäre auch eine Illusion, zu glauben, daß die jetzigen höheren Preise bei dem einen oder anderen Produkt etwa schon oder überhaupt das Ergebnis der angeblich so guten Beschlüsse für die einzelnen Marktordnungen in Brüssel seien. Die Gründe für die jetzigen höheren Preise bei Rindern und Schweinen sind ganz andere; sie sind das Ergebnis eines vorher zusammengebrochenen Preises und damit einer eingeschränkten Produktion.
    Nun zu der Großen Anfrage im einzelnen noch einige Bemerkungen. Mit der Frage 1 fragen wir die Bundesregierung, ob auch sie die Auffassung teilt, daß der EWG-Vertrag, in dem den Landwirtschaften aller Partnerstaaten gleiche Entwicklungschancen zugesichert werden, nicht nur die Preisharmonisierung, sondern als Voraussetzung dafür auch die Kostenangleichung vorsieht. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß es ein Unding ist, zu glauben, man könne — um überhaupt, wie behauptet wird, einen Anfang für die Entwicklung zu finden — in der Anpeilung des Zieles der EWG nur an den Preisen herumschnipseln, ohne die Voraussetzungen, die Kosten, die Wettbewerbsverzerrungen zu untersuchen. Die Bundesregierung wird uns auf diese Frage antworten, und wir werden dann darüber diskutieren.
    Ich darf in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hinweisen, daß es einen Artikel 39 des Römischen Vertrages gibt, der eine laufende Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung, das heißt mit anderen Worten: die Chancengleichheit für alle vorsieht. Es geht also nicht an, in Brüssel einseitig, für uns zwingend Preise zu senken, ohne vorher — und nicht hinterher — auch die Kosten zu harmonisieren und die zum Teil sogar gegen uns und diskriminierend wirkenden Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Im Römischen Vertrag steht auch nicht drin, daß die einzelnen Forderungen nacheinander erfüllt werden müssen. Wenn man ihn sinngemäß liest, dann ergibt



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    sich, daß entweder das eine die Voraussetzung für das andere ist oder daß diese Dinge zumindest gleichzeitig zu geschehen haben, weil im Jahre 1970 für alle die restlose Chancengleichheit hergestellt sein soll.
    Die Frage 2 bezieht sich auf die erste Frage. Sie bringt aber eine Einschränkung auf den Getreidepreis und bezieht sich damit auf das, was uns von der Bundesregierung zur Vorlage des Mansholt-Planes noch gesagt werden soll. Wenn uns nun im Zusammenhang mit der Senkung des Getreidepreises eine Ausgleichszahlung angeboten wird, dann ist es notwendig, den Verbraucher und den Steuerzahler in der Bundesrepublik darauf hinzuweisen, daß die Ausgleichsbeträge in ihrer Gesamthöhe noch strittig sind. In Brüssel hat man errechnet, daß bei einer Senkung des deutschen Getreidepreises auf das Mittelniveau wir einen Ausgleichsbetrag aus einer gemeinsamen Kasse von 560 Millionen bekommen sollen. Nach unterschiedlichen Feststellungen aus der Bundesrepublik beläuft sich dagegen — alles zusammengerechnet — die Einkommensminderung durch die Senkung des Getreidepreises auf eine Größenordnung zwischen 900 Millionen und 1,2 Milliarden. Das ist aber nur die eine Seite.
    Die andere Seite, die zu untersuchen interessant ist und die insbesondere dem Steuerzahler vorzuhalten ist, ist die, daß die Bundesrepublik auf Grund der Beschlüsse zunächst gezwungen ist, in diese gemeinsame Kasse hineinzuzahlen, bevor sie Geld bekommt. Es gibt hier eine interessante Berechnung. 1 Wenn wir unterstellen, daß der echte Einkommensausgleich, den wir bekämen, 560 Millionen DM betragen würde, dann müßten wir nach den bisherigen Beschlüssen in die gemeinsame Kasse zunächst über 600 Millionen hineinzahlen, ehe wir 560 Millionen zurückbekommen.
    In der Frage 4 fragen wir die Bundesregierung, ob im Hinblick auf die anstehenden GATT-Verhandlungen bezüglich der Agrarpreise, insbesondere der Getreidepreise und der Abschöpfungsbeträge schon Vereinbarungen im Ministerrat der EWG oder mit Regierungen von Partnerländern oder Drittländern getroffen oder Zusagen gemacht worden sind. Ich kann mir vorstellen, daß die Bundesregierung darauf mit einem glatten Nein antwortet. Es würde uns in diesem Hohen Haus auch interessieren, ob nicht in den Kommissionen hinter verschlossenen Türen oder durch zweiseitige Absprachen bzw. Zugeständnisse oder dadurch, daß etwas in Aussicht gestellt worden ist, die Weichen gestellt sind, so daß sich eine Vorbelastung für die GATT- und Kennedy-Runde ergibt.
    Zur Frage 5. Wir fragen die Bundesregierung, wie es mit der Milchprämie ist, ob sie bis zum Ende der Anpassungsfrist, also bis zum Jahre 1970 und darüber hinaus, in der bisherigen Form als Bundes-und als Landesmilchsubvention weiter gezahlt werden kann. Die Bundesregierung wird darauf, wie ich vermute, antworten: ja; und sie wird damit recht haben. Ich bitte aber, dieses Ja doch sehr deutlich zu betonen und zu begründen, weil leider, nicht zuletzt aus Brüssel, wahrscheinlich gesteuert, unterschiedliche und mißverständliche Äußerungen über diesen Beschluß in die Welt gesetzt worden sind, durch die Beunruhigung in unserer Landwirtschaft entstanden ist; Äußerungen, als ob wir bereits mit dem Jahre 1967 beginnend unsere eigenen nationalen Milchstützungsbeträge abbauen müßten, ohne daß vorher geregelt ist, was an ihre Stelle treten soll.
    Zur Frage 6: Warum hat die Bundesregierung — ich will es zusammenfassen — der straffsten Form, also einer gemeinsamen Marktordnung für alle landwirtschaftlichen 'Erzeugnisse, in den Verordnungen zugestimmt, obwohl sie doch nach Art. 40 die Möglichkeit gehabt hätte, zwischen drei Möglichkeiten zu wählen: entweder gemeinsame Wettbewerbsregeln aufzustellen und zu vereinbaren, oder eine bindende Koordinierung der verschiedenen einzelstaatlichen Marktordnungen anzustreben, oder — wie leider bisher für alle Produkte geschehen — eine einheitliche Marktordnung zu etablieren?
    Nun, wenn man den letzten Weg bei Getreide und anderen Produkten gewählt hat, wo es vielleicht möglich ist, so bin ich doch der Meinung, daß es z. B. bei den Beratungen über einen gemeinsamen Markt für Milch nicht möglich ist oder noch nicht möglich ist. Ich bin durchaus der Meinung, daß wir den Art. 40 in seiner Gesamtheit bei den Verhandlungen in Brüssel wieder berücksichtigen sollten, um bei den kommenden Beratungen, auch wenn man sich — allerdings ohne Befragung des Parlaments — in der einen oder anderen Kommissionsbesprechung auf eine Richtung festgelegt hat, das zu revidieren.
    Auf Art. 39 habe ich schon verwiesen. Er wird in der Frage 7 noch einmal angesprochen.
    Nun zur Frage 8. Hier geht es um die Frage nach einem Gesamtprogramm für die europäische Agrarpolitik, das den deutschen Vorstellungen auf Grund unseres noch gültigen Landwirtschaftsgesetzes entspricht.
    Ich könnte die Bundesregierung weiter fragen, ob es nach ihrem Wissen in der EWG ein Gesamtkonzept und eine Gesamtkonzeption für das Endbild einer gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG, wenn alles harmonisiert und Chancengleichheit hergestellt sein soll, gibt. Ich glaube, die letzte Frage müßte die Bundesregierung verneinen. Aber auch auf die erste Frage wird uns die Bundesregierung, glaube ich, heute kein endgültiges Konzept sagen können. Deshalb diese Frage, und deshalb auch die anschließende Diskussion und der Appell an uns alle, dann mit der Regierung zusammen zu versuchen, das nachzuholen, was bis jetzt nicht geschehen ist: in Zukunft mit einer gemeinsamen Marschroute in Brüssel unsere deutschen Interessen unter Bezugnahme auf die Möglichkeiten des Vertrages durchzusetzen.
    Was wir als Koalitionsparteien nicht möchten, ist die Empfehlung des Herrn Mansholt in seinem Plan, im Zusammenhang mit der Getreidepreissenkung eine Ausgleichszahlung aus sozialpolitischen Gründen vorzusehen. Damit würde man die Agrarwirt-



    Dr. Effertz
    schaft mehr oder weniger — wie das in Frankreich leider schon sehr weit gediehen ist — zu einem Sozialempfänger, die Agrarpolitik zu einem Anhängsel der Sozialpolitik machen. Ich habe nichts dagegen, daß man dann, wenn es notwendig ist, die sozialen Belastungen der Landwirtschaft mildert, auch Hilfen gewährt. Aber finanzielle soziale Hilfen dürfen niemals ein Ersatz für konjunkturpolitische Hilfen sein; sonst klammern wir die Agrarpolitik vollends aus der Wirtschaftspolitik aus. Ich bin der Meinung, sie sollte noch mehr als bisher in die Gesamtwirtschaftspolitik einbezogen werden. Und wenn ich die Agrarpolitik so sehe, im Rahmen der Gesamtwirtschaftspolitik, dann paßt der Vorschlag Mansholt nicht hinein.
    Meine Damen und Herren, im Römischen Vertrag und insbesondere in den Verordnungen zur Getreidemarktordnung und auch nach Absprachen und Beschlüssen in Brüssel ist vorgesehen, daß die unterschiedliche Kostenlage und die Wettbewerbsverzerrungen in den einzelnen Ländern untersucht werden und Verzerrungen abgebaut werden sollen. Also die Gleichheit ist Voraussetzung für die Preisharmonisierung.
    Was ist inzwischen geschehen? Nun, inzwischen, habe ich gehört, liegt ein Katalog der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen und Kostenunterschiede vor. Aber es wird bezweifelt, ob dieser Katalog vollständig und ob er absolut eindeutig isst. Leider muß ich hinzufügen, daß man das, was mit der Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen gewollt ist, bis jetzt nicht begonnen hat.
    In Frage 8 wird auch nach einer Vorlage von Vorschlägen zur Harmonisierung in den Bereichen der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik gesprochen, die von entscheidendem Einfluß auf die Kostenlage, auf dieProduktionskosten in der Landwirtschaft sind. Diese Frage ist nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil im Römischen Vertrag die Harmonisierung und die Integrierung der gesamten Wirtschaftspolitik vorgesehen sind.
    Nun, mit der Landwirtschaft haben wir begonnen. Die Verkehrsexperten sagen, auf ihrem Gebiet sei das so schwer, da könne man noch nicht beginnen. Ob die Steuerfachleute der Meinung sind, daß wir die Steuern harmonisieren könnten — was ja auch eigentlich eine Voraussetzung wäre —, steht ebenfalls noch nicht fest. Ob die Energiepolitik, die Tarifpolitik und vieles andere mehr bis 1970 harmonisiert und integriertwerden können, ist auch eine Frage.
    Deshalb, weil bisher auf diesen Gebieten nichts oder noch nichts geschehen ist, weil vielleicht die anderen sich auch bisher mit Erfolg gegenüber Vorstellungen der Bundesregierunggesperrt haben, stellen wir die Frage 8 unter c, welche Vorstellungen die Bundesregierung darüber hat, ob Vorschlägie zur Harmonisierung auf diesem Gebiet gemacht werden können.
    Und nun zur kritischsten Frage, zur Frage 9:
    Sieht die Bundesregierung überhaupt eine Möglichkeit für die Preisharmonisierung, solange nicht eine gemeinsame Währungspolitik sichergestellt ist?
    Sollte die Bundesregierung — was eigentlich vorausgesetzt werden müßte — sagen: ja, auch sie sei der Meinung, 'daß zunächst die Wahrung harmonisiert oder eine Verrechnungseinheit gesucht werden müßte, um zu verhindern, daß ein Land mit harter Währung die Inflation eines Landes mit weicher Währung bezahlt, würde das allerdings bedeuten, daß wir, insbesondere aus diesem Grunde, in Brüssel eine Verschnaufpause einlegen und überlegen müßten, ob wir dem Mansholt-Plan in der vorliegenden Form mit allen seinen Konsequenzen zustimmen können.
    Ich bitte nunmehr die Bundesregierung um Beantwortung unserer Großen Anfrage. Ich habe nur noch einen Wunsch — mit dem Hinweis auf den Römischen Vertrag und das Ratifizierungsabkommen —: daß das Parlament in Zukunft etwas mehr als bisher, etwas rechtzeitiger als bisher und insbesondere vor Grundsatzbeschlüssen auch etwas frühzeitiger Gelegenheit bekommt, die Dinge, die in Brüssel zur Entscheidung stehen, ausgiebig zu behandeln. Wir fühlen uns als Parlament manchmal zu sehr 'ausgeschaltet und halten es nicht für gut, daß man nationale Rechte an ein noch nicht existentes internationales Parlament — ich meine an das Parlament in Straßburg — abgibt, dafür dann aber einem Ministerrat in Brüssel alles in die Hand gibt, sowohl die Legislative als auch die Exekutive als auch die Selbstkontrolle, und daß wir dann auch noch nicht einmal unterrichtet werden über das Zustandekommen von schwierigen Verhandlungen und Beschlüssen in den Kommissionen, die ja die Grundlage für die Vorlage an den Ministerrat und damit für die gesetzgebende Beschlußfassung im Ministerrat bilden.
    Ich darf die Bundesregierung bitten, alles zu tun, damit in Brüssel in Zukunft — vor allem aber jetzt bei der Behandlung des Mansholt-Plans — der Gesichtspunkt berücksichtigt wird, daß das Ziel der EWG — neben dem Endziel der politischen Einigung — die Chancengleichheit ist, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern in der Gesamtwirtschaft, und daß es nicht angeht, sich auf den Standpunkt zu stellen: Zuerst muß das eine Land ein Opfer bringen, und dann zieht das andere nach. Unter dieser Voraussetzung werden dann nämlich Beschlüsse gefaßt, die nicht mehr zu reparieren sind. Das Ziel ist die Chancengleichheit. Auf die eigene Landwirtschaft können wir im Bundesgebiet aus Gründen der Sicherung und aus politischen Gründen nicht verzichten.
    Die Bundesregierung sollte sich von uns bitten lassen, die Offentlichkeit mehr als bisher darüber aufzuklären, daß der EWG-Vertrag etwas mehr darstellt als nur die Frage nach dem deutschen Getreidepreis.

    (Beifall bei der FDP und in der Mitte.)