Rede:
ID0412113700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 33
    1. die: 4
    2. Frage: 2
    3. für: 2
    4. Bitte: 1
    5. sehr.: 1
    6. Ich: 1
    7. rufe: 1
    8. dann: 1
    9. noch: 1
    10. auf: 1
    11. VI/5: 1
    12. —: 1
    13. des: 1
    14. Herrn: 1
    15. Abgeordneten: 1
    16. Dr.: 1
    17. Kohut: 1
    18. —:Was: 1
    19. beabsichtigt: 1
    20. Bundesregierung: 1
    21. zu: 1
    22. tun,: 1
    23. um: 1
    24. diesem: 1
    25. in: 1
    26. VI/4: 1
    27. geschilderten,: 1
    28. Staatsbürger: 1
    29. und: 1
    30. Volkswirtschaft: 1
    31. unerträglichen: 1
    32. Zustand: 1
    33. abzuhelfen?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Deist . . . . . 5605 A Abg. Herberts tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Deist in den Bundestag ein . . . . 5605 D Anteilnahme an dem Tod von König Paul von Griechenland . . . . . . . . . 5605 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Arndt und Frau Döhring . . . 5605 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5605 D Fragestunde (Drucksache IV/2035) Frage des Abg. Ritzel: Deutsche Kraftfahrzeuge in Frankreich Lahr, Staatssekretär 5608 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturelle Beziehungen zu der UdSSR Lahr, Staatssekretär 5608 C Kahn-Ackermann (SPD) 5608 D Sänger (SPD) 5609 A Frage des Abg. Kaffka: Fremdenlegionär Eugen Reinig Lahr, Staatssekretär . . . . . . 5609 B Kaffka (SPD) . . . . .. . . . . 5609 B Fragen der Abg. Müller (Aachen-Land) und Baier (Mosbach) : Film „Das Schweigen" Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 5609 C Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) . 5609 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 5610 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5610 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5611 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 5611 C Zoglmann (FDP) 5611 D Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 5612 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5612 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5612 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 5613 A Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 5613 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5614 C Frage des Abg. Mertes: Milchpreisverordnung, Rückvergütung bei Milch Schwarz, Bundesminister . . . 5614 D Mertes (FDP) 5615 A Frage des Abg. Dr. Jungmann: Krankenpflegegesetz, Neufassung . . 5615 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Einkommen der freiberuflichen Hebammen Bargatzky, Staatssekretär . . . . 5615 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5615 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Fragen des Abg. Dr. Supf: Unzureichende Unterbringung von Luftschutz-Löschgerät Höcherl, Bundesminister . . . . 5615 D Liehr (SPD) 5616 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Schulsystem, Versetzungen von Bundesbediensteten Höcherl, Bundesminister 5616 B Kreitmeyer (FDP) 5616 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Novelle zum Gesetz nach Art. 131, Ehemalige Berufsunteroffiziere Höcherl, Bundesminister 5616 C Kreitmeyer (FDP) 5616 D Hammersen (FDP) 5617 A Fragen des Abg. Varelmann: Betriebsprüfungen, Lohnsteuer, Einkommensteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5617 B Varelmann (CDU/CSU) 5618 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5618 D Dr. Kohut (FDP) 5619 B Seuffert (SPD) 5619 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2018) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2039, zu IV/2039) — Zweite und dritte Beratung — 5620 B Antrag betr. Vorlage eines Berichts über die Lebensverhältnisse der älteren Mitbürger (SPD) (Drucksache IV/1922) ; in Verbindung mit Große Anfrage betr. die Situation der alten Menschen (CDU/CSU) (Drucksache IV/1955) Frau Korspeter (SPD) 5620 C Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 5622 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 5625 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 5630 C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5631 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 5635 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5636 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Definition von Butter (Drucksachen IV/2022, IV/2036) . . . . 5639 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Grenzen der Richtpreise der Erzeugermitgliedstaaten für Reis usw. für den am 1. Juli 1964 beginnenden Zeitraum (Drucksachen IV/2023, IV/2037) 5639 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens-und Rentenversicherungen (Drucksache IV/1671); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2016) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5639 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgsstraße 49 (Drucksachen IV/1830, IV/2086) . . . . 5639 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Heeresstandortverwaltung in Stuttgart, Rosensteinstraße 31/33 (Drucksachen IV/1956, IV/2087) . . . . . . . . . 5639 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Wehrmachtkommandantur in Kassel, Obere Königstraße 37 (Drucksachen IV/1859, IV/2088) . . . . . . . . . 5640 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes LinterEschhofen Kr. Limburg (Lahn) (Drucksachen IV/1869, IV/2089) 5640 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 III Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksachen IV/1988, IV/2090) 5640 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2033, IV/2083) 5640 D Große Anfrage betr. EWG-Agrarpolitik (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/1903); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen betr. Getreidepreise in der Gemeinschaft, Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen sowie Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen IV/1705, IV/1971, zu IV/1971) Dr. Effertz (FDP) 5640 C Schwarz, Bundesminister . 5644 D, 5681 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 5646 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 5647 B Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 5655 D Mauk (FDP) . . . . . . . . . 5660 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 5662 D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 5666 C Dr. Starke (FDP) 5673 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5683 B Nächste Sitzung 5684 C Anlagen 5685 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5605 121. Sitzung Bonn, den 19. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 13.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 19. 3. Dr.-Ing. Balke 19.3. Balkenhol 19. 3. Bartsch 19. 3. Bazille 19. 3. Behrendt 21. 3. Dr. Birrenbach 21. 3. Fürst von Bismarck 21. 3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 21. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Deringer 21. 3. Drachsler 19. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Dr. Furler 19. 3. Gehring 20. 3. Dr. Gerlich 21. 3. Freiherr zu Guttenberg 19. 3. Frau Haas 19. 3. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 19. 3. Hansing 17. 4. Dr. Dr. Heinemann 19. 3. Hesemann 21.3. Höhne 21.3. Hoogen 21.3. Frau Dr. Hubert 19. 3. Kalbitzer 19. 3. Frau Kalinke 19. 3. Kemmer 19. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 19. 3. Dr. Kopf 19. 3. Dr. Krümmer 19. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 3. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Dr. Löhr 20. 3. Maier (Mannheim) 21. 3. Majonica 21.3. Dr. Martin 19. 3. Frau Dr. Maxsein 21. 3. Memmel 19. 3. Mengelkamp 19.3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 3. Müller (Berlin) 21. 3. Müller (Remscheid) 21.3. Murr 22.3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Porten 21. 3. Rademacher 19. 3. Ravens 21.3. Dr. Rieger (Köln) 4. 4. Saxowski 22. 3. Scheppmann 21. 3. Schlick 21.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 21. 3. Schmidt (Kempten) 21. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 19. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 3. Schultz 19. 3. Stephan 21. 3. Dr. Stoltenberg 20. 3. Theis 19. 3. Dr. Wahl 21. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. Werner 19. 3. Dr. Wuermeling 19. 3. Urlaubsanträge Dr. Aigner* 25. 3. Arendt (Wattenscheid)* 25.3. Arndgen 10. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Bergmann* 25. 3. Birkelbach* 25. 3. Dr. Burgbacher* 25. 3. Dr. Dichgans* 25. 3. Frau Döhring 11. 4. Frau Dr. Elsner* 25. 3. Dr. Emde 24.3. Erler 28. 3. Faller* 25. 3. Figgen 11. 4. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 3. Gerlach 8. 4. Hahn (Bielefeld)* 25. 3. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Hauffe 31.3. Illerhaus* 25. 3. Klinker* 25. 3. Dr. Kreyssig* 25. 3. Kriedemann* 25. 3. Kulawig* 25. 3. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Lenz (Brühl)* 25.3. Dr. Löbe 24. 4. Lücker (München)* 25.3. Margulies* 25. 3. Mauk* 25. 3. Metzger* 25. 3. Dr. Mommer 24. 3. Dr. Müller-Hermann* 25. 3. Dr.-Ing. Philipp 15. 4. Frau Dr. Probst* 25. 3. Richarts* 25. 3. Rohde* 25. 3. Ruland 11.4. Seifriz* 25. 3. Dr. Starke* 25. 3. Storch* 25.3. Frau Strobel* 25. 3. Dr. Süsterhenn 11. 4. Verhoeven 11.4. Dr. Weber (Koblenz) 9. 4. Weinkamm* 25. 3. Wischnewski* 25. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 5686 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 2 Begründung des Bewertungsausschusses der Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat Besonders wertvoll Im Falle eines so außergewöhnlichen Filmes pflegt die Begründung für die Erteilung des höchsten Prädikates meist mit dem sachlichen Hinweis auf eine ausgedehnte Diskussion im Bewertungsausschuß zu beginnen. Diesmal jedoch war der Eindruck des Films so stark, daß zunächst eine längere Pause eingelegt werden mußte, da die Beisitzer sich erst aus der unmittelbaren Umklammerung durch den Film lösen mußten. Auch nach der längeren Pause bestand nur geringe Neigung zu einer ausgedehnten Diskussion, zumal die Beisitzer sich über den außergewöhnlich künstlerischen Rang dieses Films einig waren. So wurde denn das höchste Prädikat nahezu im Verfahren des Zurufes einstimmig erteilt. Es schien dem Ausschuß angemessen zu sein, in seiner Begründung auf diesen seltsamen Vorgang ausdrücklich hinzuweisen, zumal damit die fast unglaubliche optische Intensität und Faszination des Films Das Schweigen annähernd schon charakterisiert wird. Ingmar Bergman hat sich diesmal, im Gegensatz zu einigen seiner früheren Filme, ausschließlich auf die optische Aussagekraft des Films verlassen. Die Bildfolgen sind bis in das beiläufigste Requisit dermaßen dicht gestaltet, daß man ihnen schlechterdings nicht zu entrinnen vermag. Dabei bleibt die Kamera durchweg sehr ruhig; sie erstarrt geradezu vor der Leere, vor der Einsamkeit und der seelischen Qual einer Menschenwelt unter dem Schweigen Gottes. Ingmar Bergman erlaubt sich keine Kniffe und Gags. Sein Film ist in der Kameraarbeit denkbar unmodern. Die Großaufnahme des menschlichen Gesichts hat einen neuen künstlerischen Rang erreicht. Es gibt in dem ganzen Film kein zufälliges Beiwerk. Jedes Eisenbahnabteil, jedes Hotelzimmer, jede Straße und jedes Café ist eine ureigene Erfindung, eine filmische Erfindung von Ingmar Bergman. Der Betrachter wird umstellt mit lauter symbolischen Gegenständen, die nun freilich nicht in der gewohnten Art symbolisch wirken, sondern in ihrem optischen Zusammenhang eine Welt imagieren, die sich in der alltäglichen Realität nicht vorfindet. Das ganze Drama ist schon ausgespielt während der einleitenden Fahrt im Eisenbahnabteil. Die schier endlose Dehnung dieser Exposition gehört zu den frappierenden künstlerischen Mitteln dieses Films. Man ist in eine hoffnungslose Welt hineingerissen, ehe noch die beiden Schwestern mit dem kleinen Sohn der jüngeren Schwester das fast leere Hotel in einem fingierten Land betreten. Die große Sprachlosigkeit gehört zu den unterströmigen Themen des Films, der daher auch nur spärliche, im buchstäblichen Sinne notdürftige Dialoge kennt. Für die Einwohner jenes fingierten Landes hat Ingmar Bergman eine eigene, nirgends anklingende Sprache erfunden, die niemand versteht. In der Schlußsequenz des Films sieht man den kleinen Jungen in einem Eisenbahnabteil, während er von einem Blatt Papier einige dürftige Worte in jener imaginären Sprache zu buchstabieren versucht, ohne den Sinn dieser Worte zu erfassen. So liest er die, letzte Botschaft seiner Tante, die im Sterben liegt, eine unentzifferbare Botschaft, Buchstaben des Schweigens. Es gibt keine Sprache zwischen den Menschen, wenn Gott schweigt, nicht einmal die simpelste Sprache einer elenden Bettszene, nachdem die jüngere Schwester sich irgendeinen beliebigen Kellner aus dem Café ins Hotel geholt hat. Die einzige Sprache spricht hier das Kettengeklirr ihrer Armbänder, die sie abstreift. Die Sprachlosigkeit des Films wird durch .die stark akzentuierten Geräusche oder durch den kontrastierenden Klang der Kirchenglocken und Bach scher Musik nur noch quälender. Das bloße Ticken einer Taschenuhr zerrt an den Nerven, und wenn sich dann gar der Lärm von Düsenjägern, Panzern und Straßenarbeiten mit dem Keuchen der nackten Wollust mischt, dann findet sich der Betrachter auch akustisch umzingelt und kann in keine Distanz mehr entrinnen. Ingmar Bergmans furchtbare Welt unter dem Schweigen Gottes hat unter der schöpferischen Kraft künstlerischer Gestaltung eine dinglichere Wirklichkeit angenommen als die geläufige Wirklichkeit. In dieser furchtbaren Welt gibt es letzten Endes nur noch rollende Panzer und eine sprachlos entleerte Sexualität, die sich selbst zur Qual wird. Und Zwerge dazu, die einzigen Bewohner jenes Hotels. Wenn die ältere Schwester sich nach einem schrecklichen Anfall ihres Lungenleidens selbst das Laken über das Gesicht zieht wie einem Toten; wenn der kleine Junge in das Zimmer der Zwerge gerät und dort, als Mädchen verkleidet, zum Spaß der Zwerge herhalten muß; wenn die jüngere Schwester über dem Bettrand in ein hoffnungsloses Heulen und Gelächter ausbricht, indessen der Kellner aus dem Café sich noch immer an ihr zu schaffen macht — dann hat der Film Stationen des leeren Leidens erreicht, die Ingmar Bergman mit der starr verweilenden, tief in die Szene sich einbohrenden Kamera wie Höllenvisionen gestaltet. Fast wäre man versucht, Bergmans Regie angesichts solcher Stationen erbarmungslos zu nennen, wenn sie denn nicht ganz unwillkürlich Erbarmen freisetzten als den letzten noch möglichen Laut einer menschlichen Regung. Auch dieses sprachlose Erbarmen hat bei Bergman Gestalt angenommen, und zwar in dem alten, selbst schon fast ohnmächtigen Oberkellner des Hotels, der der älteren Schwester während ihrer Anfälle beisteht. Neben dem zaghaften Hoffnungsschimmer in der Gestalt des kleinen Jungen scheint dieser Oberkellner einen Schimmer von Licht in der Finsternis zu verbreiten. Es ist nun allerdings nicht die Aufgabe des Bewertungsausschusses, von sich aus etwa zur Deutung dieses neuen Bergman-Filmes beizutragen. Er kann sich auf die Feststellung beschränken, daß in einem Film nur sehr selten eine so unausweichliche Identität zwischen dem Inhalt oder der „Aussage" und der filmischen Form erreicht wurde. Es gibt nicht viele Beweise für die Behauptung, daß der Film den Rang einer schöpferischen Kunst erreichen kann. Der Film Das Schweigen ist freilich Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5687 ein unwiderlegbarer Beweis dafür, zumal Bergman sich der filmischen Form im Sinne der Dichtung bedient. Er schafft sich ein eigenes Abbild der Welt in ihrer Trostlosigkeit und ruft damit zum mindesten das Verlangen nach Trost hervor. Der Ausschuß ist der Überzeugung, daß der Film Das Schweigen in voller Übereinstimmung mit der künstlerischen Gestaltung einen ethischen Wert enthält, und zwar im Kehrbild. Dieses Kehrbild zeigt einige Szenen, die heftige moralische Entrüstungen zur Folge haben werden. Solche Entrüstung kann freilich nur aufkommen, wo man sich der ungeheuer intensiven Wirkung dieses Films widersetzt und ihn daher gar nicht erst als eine künstlerische Schöpfung akzeptiert. Der Ausschuß ist weit davon entfernt, mögliche moralische Bedenken gering zu achten. Es muß solchen Bedenken allerdings entgegengehalten werden, daß gerade die enthüllende Schonungslosigkeit dieser bedenklichen Szenen jeden falschen Anreiz ausschließt. Die Beisitzer jedenfalls, die dem Film ohne Zögern insgesamt den Rang eines Kunstwerkes zubilligten, waren eher von der umgekehrten Frage bewegt, wie es denn möglich sei, daß derart schamlose Szenen im Zusammenhang des gesamten Films gerade keinen Anstoß erregen. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der reinen künstlerischen Gestaltung des Films, der das höchste Prädikat ohne jede Einschränkung unverzüglich zugestanden wurde. Anlage 3 Umdruck 408 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der FDP, CDU/ CSU betreffend EWG-Agrarpolitik (Drucksache IV/ 1903). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Beratungen zur Agrarpolitik im Ministerrat der EWG folgende Beschlüsse und Feststellungen zu berücksichtigen: 1. Die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises vor dem Ende der Übergangszeit wird abgelehnt, weil a) ein gemeinsames Preisniveau nicht festgelegt werden kann, bevor die Kosten und andere den Wettbewerb beeinflussende Bedingungen ausreichend angeglichen sind und b) der Zeitpunkt und die Festsetzung eines gemeinsamen Getreidepreises wegen der völlig unterschiedlichen Entwicklung von Preisen, Löhnen und Kosten innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten jetzt noch nicht bestimmt werden kann, c) Einkommenseinbußen durch Preissenkung nicht durch soziale Ausgleichsmaßnahmen ersetzt werden können. 2. Die von der EWG-Kommission vorgeschlagene Senkung des deutschen Getreidepreises wird abgelehnt, weil dadurch weder die Agrarprobleme in der Bundesrepublik und innerhalb der EWG noch die handelspolitischen Probleme mit den Drittländern gelöst werden. Es sollte vielmehr geprüft werden, ob diese Probleme nicht durch Mengenregelungen zweckentsprechender gelöst werden können. 3. Die Senkung des deutschen Getreidepreises nach dem Vorschlag der Kommission führt zwangsläufig zu einer Verminderung des bäuerlichen Einkommens und gefährdet die Existenz zahlreicher bäuerlicher Familienbetriebe, ohne daß der Verbraucher erkennbar entlastet wird. 4. Das mit einer Getreidepreissenkung zwangsläufig eintretende Ausweichen auf verstärkte Veredelungsproduktion schafft keinen Einkommensausgleich der Landwirtschaft und gefährdet darüber hinaus die Existenzgrundlage der auf Veredelungswirtschaft eingestellten klein- und mittelbäuerlichen Familienwirtschaft. Bonn, den 19. März 1964 Struve und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 407 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 19 des Rates im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates über die Festsetzung der Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1964/65 und die Bestimmung der Handelsplätze Verordnung Nr. . . ./EWG des Rates betr. Ausgleichsmaßnahmen und Aufstellung von Gemeinschaftsplänen zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung Verordnung Nr. . . ./63/ EWG des Rates vom . . . . betr. Ergänzung der in Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik enthaltenen Bestimmungen ,(Drucksachen IV/ 1705, IV/ 1971, zu IV/ 1971). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag sieht die Vorschläge der Kommission der EWG unter allgemein wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten als eine Diskussionsgrundlage für die Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus an. Die alsbaldige Vereinheitlichung der Getreidepreise in der Gemeinschaft ist eine Voraussetzung für die gemeinsame Agrarpolitik. Darüber hinaus erscheint 5688 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 dem Bundestag die Fixierung eines einheitlichen Getreidepreises im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluß der bevorstehenden GATT-Verhandlungen dringend geboten. Der Bundestag billigt die Überlegungen der Bundesregierung, wonach der Vorschlag der Kommission für das Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 noch nicht durchgeführt werden soll. Die weiteren Verhandlungen im Rat sollten jedoch so geführt werden, daß die Vereinheitlichung bald beschlossen, aber erst zu einem späteren, jetzt schon festzulegenden Zeitpunkt durchgeführt wird. Dies hätte den Vorteil, daß die der Bundesregierung nach dem 1. Januar 1966 drohende Majorisierung vermieden und eine angemessene Ausgleichszahlung erreicht wird. Darüber hinaus würde eine solche Regelung die von der Landwirtschaft mit Recht erwartete Klarheit über die künftige Agrarpolitik der Bundesregierung bringen. Im übrigen ist der Bundestag der Auffassung, daß bei der noch vorzunehmenden Festlegung des einheitlichen Getreidepreisniveaus die Interessen der gesamten Wirtschaft der Bundesrepublik berücksichtigt werden müssen. 2. Der EWG-Vorschlag — Drucksache IV/ 1705 — trägt der Forderung einer angemessenen Ausgleichszahlung nicht in genügender Weise Rechnung. Es müssen ausreichende europäische Mittel bereitgestellt werden, damit die Einkommenseinbußen voll ausgeglichen werden können. Der Abbau der Ausgleichszahlungen kann nur in dem Maße erfolgen, wie die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sich entsprechend gebessert haben. Gleichzeitig mit der Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik muß die Harmonisierung der unterschiedlich beeinflußbaren Kosten und Lasten so rechtzeitig erfolgen, daß am Ende der Übergangszeit gleiche Startbedingungen in der EWG gegeben sind. Der EWG-Verordnungsentwurf über die Preiskriterien ist vom Ministerrat baldigst zu verabschieden. Dabei sind geeignete Maßstäbe für die zukünftige Festsetzung der Preise zu entwickeln. Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen, die durch offene oder versteckte Subventionen aller Art in den verschiedenen Mitgliedstaaten hervorgerufen werden, muß tatkräftig in Angriff genommen werden. Die EWG-Kommission ist zu veranlassen, darüber mit besonderer Aufmerksamkeit zu wachen, daß die Verordnung Nr. 19 (Getreide) auch tatsächlich in allen Teilen der Gemeinschaft durchgeführt wird. Die EWG-Kommission und der Ministerrat sind gehalten, gleichzeitig die preispolitischen Vorstellungen bei den anderen landwirtschaftlichen Grundprodukten bekanntzugeben. Die angekündigten Gemeinschaftspläne zur Verbesserung der Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung sind schnellstens auszuarbeiten und mit der Angleichung der Getreidepreise in Gang zu setzen. Im Ministerrat ist dafür Sorge zu tragen, daß Wege zu einer einheitlichen Währungspolitik gefunden werden, um die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nicht durch eigenständige währungspolitische Maßnahmen der Partnerländer zu gefährden. Den nationalen Parlamenten werden immer mehr politische Entscheidungen entzogen, ohne daß das Europäische Parlament diese Rechte übertragen bekommt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse der demokratischen europäischen Volksvertretung herbeizuführen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, diese Vorbehalte auf dem Verhandlungswege auszuräumen, gegebenenfalls Alternativvorschläge zu entwickeln. Bonn, den 18. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz vom 4. März 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kurlbaum zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Saxowski*). Die Zusatzfrage Sind Sie bereit, die Rechtsfrage, ob ein solcher Aufdruck (,Unverbindlicher Richtpreis ... DM') möglich ist, genau zu klären und dem Hause eine endgültige Stellungnahme zuzuleiten?" beantworte ich nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft wie folgt: Schon bei früheren Auslagerungen von EVStFleischkonserven war geprüft worden, ob ein Etikettaufdruck „Unverbindlicher Richtpreis ... DM kartellrechtlich zulässig sei. Eine derartige den Verbraucher erreichende Preisempfehlung ist jedoch nach § 15 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig. Eine unverbindliche Preisempfehlung kann nur für Markenartikel angemeldet werden; die im Auftrage der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse in verschiedenen Verarbeitungsbetrieben angefertigten Rindfleischkonserven können jedoch nicht als Markenartikel im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angesehen werden. Es kann aber mit Befriedigung festgestellt werden, daß die zur Zeit von der Einfuhr- und Vor *) Siehe 112./113. Sitzung Seite 5154 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5689 ratsstelle abgegebenen Rindfleischkonserven im Einzelhandel zu Preisen zwischen 1,38 DM und 1,58 DM abgegeben werden, wobei die überwiegende Menge der Konserven zu einem Preise von rd. 1,50 DM angeboten wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 6. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigel (Drucksache IV/ 1993 Frage VIII/ 5) : Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, Truppenfahrten, die sich als Dienstfahrten aus dem Fehlen eines Hallenbades am Garnisonsort ergeben — also z. B. die Durchführung des für die Ausbildung der Truppe eminent wichtigen Schwimmsports der in Weiden (Oberpfalz) stationierten Panzergrenadierbrigade 10 im Hallenschwimmbad Amberg gewährleisten —, generell von den verfügten Treibstoffeinsparungen auszunehmen? Die im Haushaltsjahr 1964 zur Verfügung stehenden Mittel für Kraftstoff werden gegenüber dem. Vorjahr geringer sein. Die Kraftstoffzuweisungen sind den Korps zur eigenen Bewirtschaftung bekanntgegeben. Die Truppe hat mit den zugewiesenen Betriebsstoffmengen ihre Ausbildungsvorhaben durchzuführen; sie hat mit ihrem Betriebsstoffkontingent so zu disponieren, daß im Rahmen der Ausbildung auch die Fahrten zum Schwimmen möglich sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 9. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. Friedensburg (Drucksache IV/ 1993, Frage X/1*): Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den praktischen Bedürfnissen und dem moralischen Ansehen eines großen Landes, wenn zahlreiche Staatsbürger und Unternehmen auf einen so elementar wichtigen Gegenstand des persönlichen und wirtschaftlichen Bedarfs, wie es der Telefonanschluß darstellt, 2 bis 3 Jahre warten müssen? Wenn Sie damit einverstanden wären, daß ich das Wörtchen moralischen ausklammere, so könnte ich mit einem klaren Nein antworten. Die Bundespost hat in den vergangenen Jahren im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten alles in ihrer Macht stehende getan, um mit der stürmischen Entwicklung Schritt halten zu können: Von 1959 bis 1963 wurden die Investitionen für die Erweiterung und Erneuerung der Fernmeldeanlagen verdoppelt und die Zahl der neueingerichteten Hauptanschlüsse wesentlich gesteigert. 1958 waren es 191 400, 1963 330 000 neue Hauptanschlüsse, 1964 werden es rd. 350 000 sein. Trotz dieser großen Zuwachsrate stieg die Warteliste von 1958 mit 53 612 auf heute 1964 rd. 350 000 *) Siehe 120. Sitzung Seite 5581 B Antragsteller, die im Durchschnitt 9 Monate warten müssen, ein Teil sogar mehrere Jahre. Die Bundespost ist bestrebt, den Ausbau des Fernsprechwesens weiter voranzutreiben. Die entscheidende Frage ist dabei, ob es der Bundespost gelingt, die Mittel für die notwendigen und von keiner Seite bestrittenen Investitionen aufzubringen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache IV/ 1997 Frage II) : Erhält ein Minister das in § 14 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1953 vorgesehene Übergangsgeld für mindestens sechs Monate auch dann, wenn er bei der Ernennung zum Minister den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Bundespräsidenten über relevante Punkte seiner politischen Vergangenheit im Unklaren gelassen hat? Nach § 14 des Bundesministergesetzes hat grundsätzlich jeder Bundesminister, der aus dem Amt ausscheidet, Anspruch auf Übergangsgeld. Die Voraussetzungen, die nach § 13 des Bundesministergesetzes in entsprechender Anwendung des § 162 des Bundesbeamtengesetzes zu einem 'Erlöschen des Anspruchs auf Übergangsgeld führen können, liegen bei idem von Ihnen dargestellten Sachverhalt nicht vor. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 16. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer ('Drucksache IV /1997 Frage IV): Ist die Bundesregierung bereit, die Freiwilligen Feuerwehren von der Gebühr für die Benutzung von Funksprechgeräten zu befreien? So verständlich das Bestreben der Freiwilligen Feuerwehren ist, muß ich die Frage doch leider mit nein beantworten. Mögen die Anmelder von Fernmeldeanlagen auch noch so gemeinnützig sein, es ist nicht Aufgabe der Bundespost, durch Gebührenbefreiung Beihilfen für sie zu leisten. Die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen ist Sache ihrer öffentlichrechtlichen Träger. Die Leistungen und damit die Aufwendungen der Post stehen in keinem Zusammenhang mit der Art und den Aufgaben eines Anmelders. Auf 'der .anderen Seite ist die Bundespost nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen 'zu bestreiten. Die derzeitige Finanzlage der Bundespost gestattet es nicht, irgendwelche Gebührenbefreiungen neu einzuführen. 5690 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministerfis Dr. Dollinger vom 11. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber (Georgenau) (Drucksache IV/ 1997 Frage V) : Teilt die Bundesregierung im Grundsatz die Auffassung, daß ehemaliges Wehrmachtsgelände (Flugplatz) vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben ist, vor allem deshalb, weil der Grundstücksverkauf zur damaligen Zeit in der Regel unter Druck zustande kam? Die Bundesregierung teilt im Grundsatz die Auffassung, daß ehem. Wehrmachtgelände vorrangig an die früheren Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben sind. So ist auch in der Vergangenheit entsprechend verfahren gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages in seiner 116. Sitzung am 20. Mai 1960 (Drucksache 1804), der wie folgt lautet: „Die Bundesregierung wird ersucht, Grundstücke, die auf Grund des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke ,der Wehrmacht vom 29. März 1935 (RGBl. I S. 467) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen enteignet und heute Eigentum des Bundes sind, auf Wunsch, den früheren ,Eigentümern zurückzuübereignen. Soweit diese Grundstücke für öffentliche Zwecke, insbesondere auch für die Ansiedlung oder Ansetzung von Vertriebenen, Flüchtlingen und anderen Kriegsgeschädigten, benutzt oder benötigt werden, entfällt eine Rückübereignung. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Ansicht, daß nicht nur solche Grundstücke bei Entbehrlichkeit rückübertragen werden sollen, die auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes von 1935 enteignet wurden, sondern auch Grundstücke, die seinerzeit von den Eigentümern an das Deutsche Reich verkauft wurden, um eine Enteignung zu vermeiden. Der Rückverkauf der Grundstücke an die früheren Eigentümer sollte grundsätzlich auch Vorrang vor dem Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschafrten haben. Es können sich allerdings Fälle ergeben, in denen es sinnvoll sein wird, im Interesse der agrarstrukturellen Verbesserung eines Gebietes und zur Beschleunigung und Erleichterung eines Flurbereinigungsverfahrens eine bundeseigene Liegenschaft geschlossen an ein Siedlungsunternehmen zu veräußern, das die Grundstücke dann seinerseits den ortsansässigen Landwirten in rationeller Strukturierung übertragen wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/2, X/3 und X/4) : Ist die Bundesregierung in der Lage, zu sagen, wann mit dem in Aussicht genommenen Bau der zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht begonnen werden kann? In welcher Höhe sind Mittel vorgesehen, um den Bau der dringend erforderlichen zweiten Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht zu ermöglichen? Besteht noch Aussicht, daß die zweite Schleusenkammer an der Schleuse in Geesthacht, wie ursprünglich beabsichtigt, bis 1966 fertiggestellt sein kann? Es ist heute noch nicht' zu übersehen, wann mit dem Bau der zweiten Schleusenkammer Geesthacht begonnen werden muß. Jetzt reicht die erste Kammer für den bestehenden Schiffsverkehr auf der Elbe aus. Bei der augenblicklichen Haushaltslage können nur die allerwichtigsten Bauten an den Bundeswasserstraßen durchgeführt werden. Hierzu gehört die zweite Schleusenkammer so lange nicht, bis der Verkehr — etwa durch den Bau des NordSüd-Kanals — eine wesentliche Ausweitung erfährt. Die Kasten für die zweite Schleusenkammer betragen noch 10 Mio DM; bekanntlich wurden beim Bau der Schleuse Geesthacht schon einige Baumaßnahmen vorzeitig ausgeführt, die der zweiten Schleusenkammer dienen (Mittelmauer, beide Schleusenhäupter, Vorhäfen). Für 1964 sind im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen. Auch 1965 wird sich voraussichtlich keine Möglichkeit ergeben. Ihre dritte Frage (X/4) beantworte ich mit Nein, denn für die Durchführung der Arbeiten sind etwa 2 Jahre zu veranschlagen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/6 und X/7): Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß der Ausbau der Mittelrheinstrecke Mannheim—St. Goar in einer angemessenen Frist, also in den nachsten sechs bis sieben Jahren, vorgenommen wird? Ist die Bundesregierung bereit, der Anregung der Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes näherzutreten, die Finanzierung des Ausbaus der Mittelrheinstrecke Mannheim—St.Goar auf internationaler Basis sicherzustellen? Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung des Mittelrheinausbaues für den deutschen und den internationalen Verkehr bewußt. Sie hat in sorgfältiger Vorarbeit die Voraussetzungen zur Aufnahme der Arbeiten geschaffen. Sie ist daher bereit, für einen möglichst baldigen Ausbau einzutreten. Die Gesamtbauzeit ist aus technischen Gründen zu acht Jahren veranschlagt. Die Bauarbeiten beginnen in diesem Jahr an einer Teilmaßnahme in der Gebirgsstrecke mit Bundesmitteln in Höhe von 1 Mio. DM. Die Gesamtkosten der in 18 Teilstrecken durchzuführenden Bauarbeiten sind zu 110 Mio. DM, die Bauzeit ist zu 8 Jahren veranschlagt. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Vereinigung der Handelskammern des Rheingebietes der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt den Vorschlag gemacht, daß eine internationale Anleihe aufgenommen und aus Staatsmitteln der Rheinschifffahrtsländer zurückgezahlt werden solle. Die Zentralkommission wird diesen Vorschlag auf ihrer Frühjahrssitzung im April erörtern. Die deutsche Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5691 verladende Wirtschaft hat ebenfalls ihre Mithilfe bei der Finanzierung angeboten. Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen und außerdem versuchen, eine Beteiligung anderer Rheinschiffahrtsländer mit Staatsbeiträgen zu den Baukosten zu erreichen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Ab- geordneten Ritzel (Drucksache IV/ 2035, Frage X/8) : Was beabsichtigt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den überteuerten Preisen in den Speisewagen der Deutschen Bundesbahn zu begegnen? Der Speisewagenbetrieb der DSG ist nach Lage der Dinge mit wesentlich höheren Kosten belastet als der Betrieb von Gaststätten üblicher Prägung. Für die Beschaffung eines Speisewagens sind je nach Bauart 500 000 bis 800 000 DM aufzuwenden. Diese Fahrzeuge müssen nicht nur instand gehalten, sondern aus Sicherheitsgründen auch laufend amtlich untersucht werden. An zahlreichen Stellen des Bundesgebietes sind Versorgungs- und Betriebsstellen vorzuhalten. Die Verluste durch Bruchschäden bei Glas, Porzellan usw. und der Geräteverschleiß liegen weit höher als im üblichen Gastwirtschaftsbetrieb. Vor allem aber erreichen die Personalkosten wegen der Eigenarten dieses Gewerbezweiges 39 % des Umsatzes, während sonst nur mit 24-27 % gerechnet wird. Wenn man unter Berücksichtigung dieser Erschwernisse die Preise der DSG mit denjenigen entsprechender Restaurants in Vergleich setzt, wird man im allgemeinen nicht sagen können, daß die Preise der DSG überteuert seien. Das kann allenfalls bei einer gesonderten Betrachtung der Preise in den Luxuszügen wie TEE usw. gesagt werden. Tatsächlich erleidet die DSG in diesem Betriebszweig laufend finanzielle Verluste. Diese treten vor allem durch den Betrieb in den Interzonenzügen ein. Man wird deshalb von ihr eine allgemeine Reduzierung der Preise nicht erwarten können. Eine andere Frage ist es, ob nicht die Deutsche Bundesbahn, die schon aus Gründen des Wettbewerbs gegenüber dem Flugzeug und anderen Verkehrsmitteln an preiswerten Leistungen der DSG in ihren Speisewagen interessiert sein muß, durch Verzicht auf Abgaben oder auf andere Weise zur Senkung der Speisewagenpreise beitragen könnte. Über diese Frage will ich mich, sehr geehrter Herr Kollege, gern wieder einmal mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn unterhalten, um so mehr, als die DSG sich ja allein im Besitz der Deutschen Bundesbahn befindet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache IV/ 2035 Fragen X/9 und X/10): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß auf der B 47 von Bensheim bis Bürstadt Radfahrwege vorhanden sind, von der Gemeinde Rosengarten jedoch bis nach Bürstadt die Radfahrwege fehlen? Hält der Herr Bundesverkehrsminister es nicht für zweckmäßig in Anbetracht der Tatsache, daß der Odenwald Naturschutzpark ist und infolgedessen auch von der Wormser Bevölkerung gern aufgesucht wird, Radfahrwege von Rosengarten bis Bürstadt bauen zu lassen, damit übers Wochenende auch diejenigen Naturliebhaber im Odenwald Erholung finden können, die nicht motorisiert sind? Ich weiß, daß auf dem Abschnitt RosengartenBürstadt keine Radfahrwege vorhanden sind. Die Anlage von Radfahrwegen auf diesem Abschnitt ist notwendig. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt daher, noch in diesem Jahre Radfahrwege in der gleichen Ausführung zwischen Bürstadt und Rosengarten zu schaffen, wie sie auf dem Abschnitt Bensheim—Bürstadt der B 47 bereits vorhanden sind. Die Anlage zusätzlicher Radwege in der bestehenden Ortsdurchfahrt Bürstadt ist wegen des geringen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes zwischen der beiderseitigen Bebauung nicht möglich. Eine wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit eine größere Sicherheit für den Zweiradverkehr kann nur durch den Bau der Umgehungsstraße und die damit verbundene Herausnahme des Durchgangsverkehrs geschaffen werden. Die alte Ortsdurchfahrt bleibt dann dem örtlichen Verkehr und den Radfahrern vorbehalten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/ 2035 Frage X/11): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn eine Einschränkung des Personenverkehrs auf der Strecke 195 e Limburg—Diez—Bad Schwalbach plant? Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu Ihrer Frage mitteilt, ist ab Sommerfahrplan 1964 vorgesehen, die außerordentlich schwach besetzten Früh- und Spätzüge der Strecke Limburg—Diez—Bad Schwalbach—Wiesbaden durch Straßenbusse zu ersetzen. Die Deutsche Bundesbahn müßte eine derartige Teilverkraftung nicht in Erwägung ziehen, wenn das Platzangebot in den Zügen besser ausgenutzt würde. Durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt die Deutsche Bundesbahn einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, während eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung in keiner Weise eintritt. Der Bundesminister für Verkehr hat keine Zuständigkeit, in derartige Betriebsumstellungen der Deutschen Bundesbahn mit Weisungen einzugreifen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr von Mühlen (Drucksache IV/ 2035 Frage X/12) : 5692 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 Welche Erfahrungen sind bisher von der Bundesregierung in bezug auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluß auf dem ersten beleuchteten Autobahnabschnitt Köln-Mülheim—Leverkusener Kreuz gemacht worden? Die Feststellungen des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben folgendes ergeben: Die Strecke Köln-Mülheim-Leverkusen hat eine Belastung bis zu 60 000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Der relative Gefahrengrad bei 100 Millionen Kraftfahrzeugkilometern ist auf dieser Strecke um 20 bis 30 % niedriger als auf vergleichbaren Autobahnstrecken mit einer Belastung bis zu 40 000 auf je zwei Fahrstreifen in beiden Richtungen. Ob jedoch dieser höhere Sicherheitsgrad auf der Beleuchtung beruht oder auf der Geschwindigkeitsbeschränkung oder auf der Verteilung des Verkehrs auf 3 Fahrstreifen oder auf der Anlage von zusätzlichen Standspuren, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Ich glaube, daß hier alle diese verschiedenen Maßnahmen gemeinsam zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen haben. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/ 2035 Frage X/13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesärztekammer, für die in Großstädten praktizierenden Ärzte eine Parkraum-Reservierung einzuführen, damit durch Kennzeichnung und ständige Sicherung der Parkfläche der Arzt zur schnellen Hilfeleistung in der Lage ist? Ich habe bereits im Jahre 1959 in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden Grundsätze über die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen an Ärzteempfohlen, um diesem Personenkreis wichtige Hausbesuche zu ermöglichen. Diese Empfehlungen wurden von den meisten Bundesländern als Richtlinien für ihre Verwaltungstätigkeit übernommen. Nach § 46 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen an Einzelpersonen zu erteilen. Ob überwiegende Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs Ausnahmen vom Parkverbot für Ärzte im Einzelfall örtlich unmöglich machen, muß der pflichtgemäßen 'Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde überlassen werden, da das Grundgesetz die Ausführung ides Verkehrsrechtes den Ländern zugewiesen hat. Ich 'bitte um Verständnis dafür, daß generelle Ausnahmen von den Parkverboten für einen bestimmten Personenkreis nicht zugelassen werden können. Allgemein erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsordnung die unabweisbare ärztliche Forderung nach ausreichendem Schutz für menschliches Leben und. menschliche Gesundheit durchaus berücksichtigt. Ein Arzt, der vor die Wahl gestellt ist, entweder die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit zu unterlassen oder in nicht zu verantwortender Weise zu verzögern oder anderseits ein Verkehrsverbot zu übertreten, macht sich nicht strafbar, wenn er sich für die Überschreitung entscheidet. Der übergesetzliche Notstand entschuldigt solche Verstöße jedenfalls dann, wenn nicht der Verstoß selbst gleichschwere Gefahren herbeiführt. Bei Verstößen gegen Park- -und Halteverbote in geschlossenen Ortslagen dürfte eine solche Gefährdung in der Regel ausscheiden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/ 2035 Frage X/14): In welcher Weise soll die sog. Strategische Bahn (WeizenZollhaus—Blumberg) wieder befahren werden, nachdem diese von der Deutschen Bundesbahn stillgelegte Strecke mit Unterstützungen des Bundes wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht worden ist? Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, daß sie nicht beabsichtige, den durchgehenden Verkehr auf der Strecke Waldshut-Immendingen und den öffentlichen Betrieb auf dem Abschnitt Weizen-ZollhausBlumberg nach dessen Instandsetzung wieder aufzunehmen. Eine solche Maßnahme ist nach ihrer Auffassung wirtschaftlich nicht zu vertreten,weil den hohen Betriebskosten keine entsprechenden Einnahmen 'gegenüberstehen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19 März 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/ 1035 Frage X/15) : Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, sich dafür einzusetzen, daß die württembergische Kreisstadt Tuttlingen an die Bundesautobahn Stuttgart—westlicher Bodensee über Tuningen statt über Geisingen angeschlossen wird? Die Voruntersuchungen für die Trassierung der Autobahn Stuttgart — westl. Bodensee, die vom Innenministerium Baden-Württemberg in Stuttgart als zuständige oberste Straßenbaubehörde nach Artikel 90 des Grundgesetzes durchgeführt werden, liegen noch nicht vor, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadt Tuttlingen wird in bester Weise an die geplante Autobahn angeschlossen. Es kann wohl damit gerechnet werden, daß sowohl bei Geisingen als auch im Raume Tuningen Anschlußstellen angelegt werden, von denen aus Tuttlingen angefahren werden kann. Außerdem kann von Tuttlingen aus über die B 14 nach Norden der Anschluß an diese Autobahn erreicht werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1964 5693 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/ 2035 Frage X/16) : Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke München—Eisenstein zu rechnen? Die Eisenbahnverbindung München—Bayerisch Eisenstein kann auf Grund ihrer Bedeutung und ihrer Bauart nicht als eine durchgehende Strecke bezeichnet werden. Sie zerfällt in die bereits elektrifizierte zweigleisige Hauptbahn München—Landshut, die eingleisige Haupthahn Landshut—Plattling, das an der ebenfalls elektrifizierten Strecke Passau—Regensburg liegt, und der eingleisigen Hauptbahn Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein an der Landesgrenze zur Tschechoslowakei. Wie bereits ausgeführt, ist der 76 km lange Abschnitt München—Landshut bereits seit Jahren elektrifiziert. Wegen der Elektrifizierung der Strecke LandshutPlattling sind zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Verhandlungen eingeleitet. Diese Aufgabe gilt es zunächst zu lösen. Eine Elektrifizierung der Strecke Plattling—Deggendorf—Bayerisch Eisenstein dürfte erst später zur Erörterung anstehen. I Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV /2035 Frage X/17) : Ist es richtig, daß von den 363 Tankwagenunfällen, die sich 1963 in Nordrhein-Westfalen ereigneten, allein 217 auf fehlerhaftes Verhalten der Fahrer, insbesondere auf die zu große Geschwindigkeit, zurückzuführen waren? Der Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, daß sich im Jahre 1963 in Nordrhein-Westfalen 353 (nicht 363) Tankwagenunfälle ereignet haben. Davon beruhten 217 auf fehlerhaftem Verhalten der Tankwagenfahrer, wobei 26 durch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mitverursacht wurden. In 98 Fällen war zu schnelles Fahren die Ursache, in 23 weiteren Fällen zu dichtes Auffahren. Soweit die Geschwindigkeit zu hoch war, soll es sich jedoch nicht um die Überschreitung der durch Rechtsvorschrift oder Verkehrszeichen vorgesehenen zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen handeln, sondern um eine Geschwindigkeit, die im Hinblick auf die besonderen Verkehrsverhältnisse örtlich nicht zu verantworten war. Im übrigen kann allgemein nicht festgestellt werden, daß Tankwagen mehr Unfälle aufzuweisen haben als andere schwere Lastkraftwagen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. -Ing. Seebohm vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/ 2035 Frage X/18) : Ist es zweckmäßig — wie für die Fahrer von Autobussen —, für Tankwagenfahrer einen besonderen Führerschein und eine Höchstgeschwindigkeit für Tankwagen vorzuschreiben? Ich halte eine Prüfung der Frage für nötig, ob leine besondere Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer eingeführt werden soll. Wegen der Schwierigkeiten, die sich aus der besonderen Schwerpunktlage der Tankwagen und aus der Druckverlagerung der beförderten Flüssigkeiten bei Kurvenfahrten ergeben, ist eine zusätzliche Ausbildung der Tankwagenfahrer ;zweckmäßig. Auch die Herabsetzung der zahlenmäßigen Geschwindigkeitsgrenzen für Tankwagen außerhalb geschlossener Ortschaften muß erneut geprüft werden. Sie könnte die Anzahl der Fälle mindern, in denen sich Unfälle wegen einer nach der Verkehrslage zu hohen Geschwindigkeit ereignen. Andererseits könnte sie den Verkehrsfluß behindern, die Anzahl .der Überholvorgänge vermehren und dadurch zusätzliche Gefahren schaffen, die bei der Abwägung der Vorteile und der Nachteile berücksichtigt werden missen. Seit einem Jahre sammeln die Länder auf meine Veranlassung Unterlagen dafür, ob und welche neuen Vorschriften über den Tankwagenverkehr nötig sind. Mitte April 1964 soll das bisherige Ergebnis auf einer Länderreferententagung geprüft werden. Dabei werden die Fragen der besonderen Fahrerlaubnis und ,der Geschwindigkeitsregelung besonders beachtet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich auch die beiden Fragen — VI/4 und VI/5 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut gemeinsam beantworten dürfte.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Bitte sehr. Ich rufe dann noch auf die Frage VI/5 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesem in Frage VI/4 geschilderten, für die Staatsbürger und für die Volkswirtschaft unerträglichen Zustand abzuhelfen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Antwort, Herr Kollege Kohut, lautet: Der Bundesregierung ist bekannt, daß um die Jahreswende insbesondere bei städtischen Finanzämtern Stauungen in der Abfertigung von Steuerpflichtigen eintreten, die Anträge auf Rückzahlung von Lohnsteuer stellen wollen.
    Die Unzuträglichkeiten bei den Lohnsteuerstellen können in erster Linie nur durch personelle und organisatorische Maßnahmen der Länderfinanzverwaltungen, auf die der Bund keine unmittelbare Einflußmöglichkeit hat, beseitigt oder gemildert werden. Eine Reihe solcher Maßnahmen ist bereits getroffen worden. Der Altersfreibetrag und ' die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte werden schon bei Ausschreibung der Lohnsteuerkarten ohne Mitwirkung der Arbeitnehmer eingetragen. Viele Finanzämter haben je nach Bedarf



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Abendsprechstunden eingeführt oder die Antragsteller nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens eingeteilt. Andere Finanzämter nehmen die Anträge in größeren Betrieben durch dorthin entsandte Amtsangehörige entgegen. Bei Großunternehmen werden die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und auf Lohnsteuerjahresausgleich häufig in den Lohnbüros der Betriebe gesammelt, dort geprüft und geschlossen abgegeben. Darüber hinaus werden die Lohnsteuerstellen in den kritischen Zeiten durch Beamte anderer Dienststellen erheblich verstärkt.
    Unnötige Wartezeiten können außerdem durch Einreichung der Anträge auf dem Postwege vermieden werden. Den Arbeitnehmern entstehen hierdurch keinerlei Nachteile. Auch sollten die Arbeitnehmer ihre Anträge sogleich nach Erhalt der Lohnsteuerkarte, d. h. spätestens ab Mitte November des laufenden Jahres, und nicht erst zu Beginn des neuen Kalenderjahres stellen.
    Im Rahmen des geplanten Steueränderungsgesetzes 1964 wird übrigens voraussichtlich eine Erhöhung des Pauschbetrages für Sonderausgaben vorgeschlagen werden. Dadurch tritt eine Vereinfachung des Lohnsteuerverfahrens und eine Verminderung der Antragsfälle ein. Darüber hinaus sollten die Bundesregierung und dieses Hohe Haus aber immer bestrebt sein, auch das materielle Lohnsteuerrecht zu vereinfachen.