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ID0412022500

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    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, den 6. März 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1993, IV/1999, IV/1997) Fragen des Abg. Biechele: Pressemeldungen über Ausweisung aller christlichen Missionare aus dem Sudan Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5573 D, 5534 A, B, C, 5575 A, B, C Biechele (CDU/CSU) . 5573 D, 5574 A, D, 5575 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5574 B, 5575 B Fragen des Abg. Unertl: Bericht der italienischen Zeitung „L'Europeo" über angebliche Ausbildung von Terroristen in Niederbayern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5575 D, 5576 A, B, C, D Unertl (CDU/CSU) . . 5575 D, 5576 B, C Ertl (FDP) 5576 A, D Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Gestaltung des Städtebildes an Bahnstrecken Dr. Seiermann, Staatssekretär . 5577 A, B, C Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5577 B, C Frage des Abg. Josten: Autohöfe Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5577 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5578 A Fragen des Abg. Fritsch: Ausbau der Bundesfernstraßen in Niederbayern — Autobahn RegensburgPassau Dr. Seiermann, Staatssekretär 5578 B, C, D, 5579 B Fritsch (SPD) 5578 B, C, 5579 A Unertl (CDU/CSU) . . 5578 C, D, 5579 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Anerkennung von in der Sowjetzone abgelegten Fahrlehrerprüfungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 5579 C, D, 5580 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 5579 D, 5580 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 5580 A, B Wehner (SPD) 5580 B, C Dürr (FDP) 5580 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 Frage des Abg. Peiter: Buslinie zwischen Diez und Burgschwalbach Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5580 D, 5581 A, B Peiter (SPD) . . . . 5580 D, 5581 A, B Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Strohmayr: Wartezeiten bei der Herstellung eines Telefonanschlusses Stücklen, Bundesminister . . . . 5581 C, D, 5582 A, B, C, D, 5583 A, B, C, 5584 A Strohmayr (SPD) . . . . 5581 D, 5583 B Cramer (SPD) 5582 A Börner (SPD) 5582 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 5582 D Dürr (FDP) . . . . . . . . 5583 C, D Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Straße zur Truppenunterkunft in Kellinghusen Hopf, Staatssekretär . . . . . 5584 A, B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 5584 B Fragen des Abg. Dr. Knorr: Strahlenschutz bei Panzern und Kriegsschiffen Hopf, Staatssekretär . . • 5584 B, C, D Dr. Bechert (SPD) 5584 D Frage des Abg. Seifriz: Raketenzerstörer Hopf, Staatssekretär . . . 5585 A, B, C Seifriz (SPD) 5585 A, B Berkhan (SPD) 5585 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 5585 C Fragen des Abg. Weigl: Hallenbadprojekt in Weiden Hopf, Staatssekretär . . 5585 D, 5586 A Weigl (CDU/CSU) 5585 D Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 5586 A Besetzung eines Sitzes im Postverwaltungsrat 5586 B Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksache IV/818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1961) — Dritte Beratung — Gerlach (SPD) . . . . . . . . 5586 C, D Scheppmann (CDU/CSU) . 5587 B, 5591 C Spitzmüller (FDP) . . . 5587 C, 5593 C Dr. Schellenberg (SPD) . 5588 C, 5590 D, 5591 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 5589 D Behrendt (SPD) 5592 B Blank, Bundesminister . . . . . 5594 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2018) — Erste Beratung — 5595 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1893); Berichte des Haushaltsausschusses und des Vorstandes (Drucksachen IV/2015, IV/1941) — Zweite und dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . 5595 B, 5597 B van Delden (CDU/CSU) . . . . . 5596 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5600 A Dorn (FDP) 5601 D Antrag betr. Kindergeld (Abg. Dr. Dichgans, Wagner, Brück u. Gen.) (Drucksache IV/ 2000) 5602 B Antrag betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Abg. Lemmrich, Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Eisenmann u. Gen.) (Drucksache IV/1987) ; in Verbindung mit dem Antrag betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Abg. Müller [Nordenham], Könen [Düsseldorf], Figgen, Beuster u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2005) 5602 C Nächste Sitzung 5602 D Berichtigungen 5602 Anlagen 5603 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 5573 120. Sitzung Bonn, den 6. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 109. Sitzung Seite 5017 D Zeile 20 statt „1642": 1842; 112. und 113. Sitzung Seite III statt „5173 B": 5185 B; Seite 5169 D Zeile 7 von unten statt „1880": 1888; 117. Sitzung Seite 5317 B Zeile 2 statt „bejahten": bejahen; Seite 5317 B Zeile 10 statt „wurde wenig": wurde ein wenig; 118. Sitzung Seite 5494 C Zeile 1 statt „erfreuliche": unerfreuliche. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 3. Dr. Aigner* 6. 3. Dr. Arnold 6. 3. Dr. Atzenroth 6. 3. Bading 6. 3. Dr.-Ing. Balke 6. 3. Bergmann 6. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 3. Birkelbach 6. 3. Fürst von Bismarck 15. 3. Blachstein 6. 3. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. h. c. Brauer 6. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Dr. Burgbacher 6. 3. Corterier 6. 3. Dr. Deist 31. 3. Deringer* 6. 3. Dr. Dichgans* 6. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15. 3. Drachsler 6. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Frau Dr. Elsner 6. 3. Erler 6. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 6. 3. Dr. Furler 6. 3. Gehring 6. 3. Glüsing (Dithmarschen) 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 6. 3. Haage (München) 6. 3. Hahn (Bielefeld) 6. 3. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Herold 6. 3. Hesemann 6. 3. Höhne 21. 3. Hoogen 6. 3. Dr. Hoven 6. 3. Illerhaus* 6. 3. Kemmer 6. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 3. Killat 6. 3. Klinker 6. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6. 3. Kriedemann 17. 3. Kubitza 6. 3. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 6. 3. Dr. Mälzig 6. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mattick 6. 3. Frau Dr. Maxsein 6. 3. Memmel 6. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6. 3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Murr 22. 3. Nellen 6. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17. 3. Rademacher 6. 3. Frau Dr. Rehling 6. 3. Richarts 6. 3. Ruland 21. 3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6. 3. Schneider (Hamburg) 6. 3. Dr. Seffrin 6. 3. Dr. Serres 6. 3. Seuffert 6. 3. Steinhoff 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Walter 6. 3. Weinkamm* 6. 3. .Frau Welter (Aachen) 21. 3. Werner 6. 3. Dr. Winter 6. 3. Dr. Zimmer 6. 3. Zoglmann 6. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Rieger (Köln) 4. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 404 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 41a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 1 die Worte „1. Januar" durch die Worte „I.. April" ersetzt. 2. In § 41 a Nr. 2 wird in Absatz 2 Satz 2 die Zahl „114 Millionen" durch die Zahl „103 Millionen" ersetzt. Bonn, den 4. März 1964 Erler und Fraktion 5604 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 Anlage 3 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 32 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „zum 31. März 1964" durch die Worte „zum 30. Juni 1964" und die Zahl „125" durch die Zahl „150" ersetzt. 2. In § 41 a Nr. 2 erhalten in § 9 Abs. 2 die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Zuschüsse betragen 22 Millionen Deutsche Mark monatlich. Sie werden für die ersten vier Monate des Jahres 1964 am 25. April 1964, für die späteren Monate jeweils am zehnten Tage des Monats, für den sie bestimmt sind, fällig." Bonn, den 5. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 405 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 4 werden die Worte „bis zum 31. März 1964 betragen 125 vom Hundert" ersetzt durch die Worte „bis zum Außerkrafttreten des Kindergeldgesetzes betragen 135 vom Hundert". Bonn, den 5. März 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen im Begriff, das siebente Kindergeldgesetz zu verabschieden, das siebente in einem Zeitraum von neun Jahren.
    Dieses neue Gesetz verbessert die Leistungen, und das wird sicherlich für die Familien das Wichtigste sein.
    Aber die Bedeutung dieses neuen Gesetzes erschöpft sich nicht allein in seinen höheren Leistungen; sie liegt auch darin, daß das Gesetz einen Schlußstrich zieht unter die jahrelangen Debatten, die in diesem Hause über die Organisation und über die Finanzierung geführt worden sind. Zukünftig soll das Kindergeld ganz allgemein aus Bundesmitteln gezahlt werden und die Auszahlung durch die Bundesanstalt vorgenommen werden. Damit ist früheren Entschließungen des Bundestages und des Bundesrates, die eine Neuordnung und eine Beseitigung der Zersplitterung des Kindergeldrechts zum Ziele hatten, voll entsprochen.
    Aber die Abkehr von der bisherigen Organisation bedeutet keineswegs, daß sich die mit der Durchführung betrauten Stellen in der Vergangenheit nicht bewährt hätten. Ich nehme daher Gelegenheit, den Familienausgleichskassen und dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ausdrücklich dafür zu danken, daß sie die ihnen übertragenen, oft nicht leichten Aufgaben mit großem Geschick und lobenswerter Zuverlässigkeit gemeistert haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der gleiche Dank gebührt der Bundesanstalt in Nürnberg, die schon bisher das Zweitkindergeld gezahlt hat und die nun, gut vorbereitet, die größere Aufgabe übernehmen wird.
    Meine Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung. Auch nach Lösung der Organisations- und Aufbringungsprobleme wird sich dieses Hohe Haus auch in Zukunft noch mit Gesetzen zur Kindergeldfrage zu beschäftigen haben. Aber es wird dann nicht mehr um die Beitragsfrage, um die Organisationsfrage gehen, sondern im wesentlichen um das, was innerhalb dieser Kindergeldgesetzgebung immer Hauptsache sein muß, um die Fragen des fortschreitenden Familienlastenausgleichs und der Entwicklung dieses Sozialbereichs im Gleichlauf mit anderen Sozialbereichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren — auch wenn es ungewöhnlich sein mag —, in dieser Stunde auch einen Dank an den Ausschuß für Arbeit aussprechen, der sich als federführender Ausschuß in seinen Beratungen von dem einen Gedanken hat leiten lassen, ein Gesetz zustande zu bringen, das, wenn auch noch Wünsche offenbleiben —
    wo ist das jemals anders gewesen? —, eine Fassung bekommen hat, der das Hohe Haus in seiner
    Gesamtheit zustimmen kann. Ich stelle mit großer Freude fest, daß ein bedeutsames soziales Gesetz in einer so starken Besetzung des Hohen Hauses heute in dritter Lesung hier seine Zustimmung findet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz mit den Änderungen der dritten Beratung zustimmt, erhebe sich



Vizepräsident Dr. Dehler
vom Platz. — ,Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben noch abzustimmen über Punkt 2 des Antrages des Ausschusses: die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Ich nehme die Zustimmung des Hauses an.
Es liegt ein interfraktioneller Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt vor:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung ,des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2018).
Ich stelle Einverständnis 'des Hauses mit dieser Ergänzung der Tagesordnung fest. Ich darf also vielleicht zunächst diesen Tagesordnungspunkt aufrufen. Aussprache wird nicht gewünscht. Der Antrag soll überwiesen werden an den Finanzausschuß — federführend — und den Verkehrsausschuß — mitberatend Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (Drucksache IV/1893)
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordung (Drucksache IV/2015),
b) Mündlicher Bericht des Vorstandes des Deutschen Bundestages (Drucksache IV/ 1941).

(Erste Beratung 112. Sitzung)

Es liegt vor der Bericht des Haushaltsausschusses, erstattet von dem Herrn Abgeordneten Dr. Götz. Vorgesehen ist ein mündlicher Bericht des Vorstandes des Deutschen Bundestages, zu erstatten durch den Herrn Abgeordneten Ruf.
Ich erteile idem Herrn Abgeordneten Ruf das Wort als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorstand des Bundestages hat den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages in seiner Sitzung vom 17. Februar 1964 eingehend beraten. Als Berichterstatter kann ich mich auf eine Darstellung der wichtigsten Punkte der Vorlage und auf die Änderungsvorschläge des Vorstandes beschränken.
    Der § 1 entspricht bis auf eine kleine redaktionelle Änderung dem bisherigen Recht. Die Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten, die zur Zeit 1360 DM monatlich beträgt, bleibt also unverändert. Da hierüber da und dort Unklarheit besteht, möchte ich als Berichterstatter ausdrücklich darauf hinweisen, daß dieses Gesetz eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung nicht bringt.
    Zu § 2 hat der Vorstand in Abänderung der Vorlage vorgeschlagen, das Übergangsgeld nicht mehr auf die infolge Ablaufs der Wahlperiode ausscheidenden Abgeordneten zu beschränken. In Zukunft sollen das Übergangsgeld auch die Abgeordneten erhalten, die während der Wahlperiode ausscheiden, sofern sie dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört haben. Dabei ist vor allem an diejenigen Kollegen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen sich gezwungen sehen, ihr Mandat vorzeitig aufzugeben.
    Ein neuer Absatz 3 bestimmt, daß dieses Übergangsgeld nicht gezahlt wird, wenn ein Mitglied die Wählbarkeit nach dem Bundeswahlgesetz verliert oder wenn ihm die Rechte aus öffentlichen Wahlen strafgerichtlich aberkannt worden sind. Der Präsident kann die Zahlungen aussetzen, wenn ein Verfahren zu erwarten ist, das diese Folgen nach sich ziehen kann.
    Die §§ 3 und 4 bringen die entscheidenden Änderungen des Gesetzentwurfs gegenüber dem bisherigen Diätengesetz. § 3 regelt die Unkostenpauschale, § 4 die Tagegeldpauschale. Diese Pauschalen waren bisher in fixen Beträgen festgesetzt. Die Unkostenpauschale beträgt 600 DM monatlich, die Tagegeldpauschale zur Zeit 500 DM monatlich. An Stelle dieser festen Beträge bestimmen die §§ 3 und 4, daß Unkostenpauschale und Tagegeldpauschale nach näherer Bestimmung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans geleistet werden. Die Unkostenpauschale für Bürokosten, Hilfskräfte, Telefon, Porti usw. wird nicht erhöht, es bleibt bei der bisherigen Höhe von 600 DM monatlich.
    Dagegen ist beabsichtigt, wie der Herr Bundestagspräsident schon bei der ersten Lesung gesagt hat, im Rahmen des diesjährigen Haushaltsgesetzes die Tagegeldpauschale von 500 DM monatlich gleich 30 DM täglich auf 1000 DM monatlich, d. h. 60 DM für den Sitzungstag, zu erhöhen. Die Tagegeldsätze sind seit dem Jahre 1949 unverändert geblieben. Der Herr Präsident hat bei der Begründung auf die seit dem Jahre 1949 eingetretene Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse hingewiesen. Es wird Sache des Haushaltsausschusses und des Plenums des Bundestages sein — es scheint mir wichtig, das zu betonen —, bei Verabschiedung des Bundeshaushaltes die Erhöhung und auch den Zeitpunkt der Erhöhung zu beschließen. Im Haushaltsplanentwurf sind die entsprechenden Ansätze enthalten. Es sei noch vermerkt, daß nicht daran gedacht ist, diese Pauschalen nunmehr zu dynamisieren und von vornherein jährliche Erhöhungen vorzusehen.
    Die Abzüge für das Fehlen an Präsenztagen oder bei Plenarsitzungen werden in der Vorlage ebenfalls in Prozentsätzen der Tagegeldpauschaule und nicht mehr wie bisher in festen Beträgen festgelegt. Erhöht sich das Tagegeld, dann erhöhen sich konsequenterweise auch die Abzüge für Fehlen an Präsenztagen. Trägt sich ein Mitglied nicht in die Anwesenheitsliste ein, werden ihm 6 % der monat-



    Ruf
    lichen Tagegeldpauschale einbehalten. Dieser Abzug erhöht sich auf 10 %, wenn ein Mitglied an einem Plenarsitzungstag sich nicht eingetragen hat und nicht beurlaubt war. Dies bedeutet, daß 60 DM bzw. 100 DM statt bisher 30 DM bzw. 50 DM je Sitzungstag abgezogen werden, wenn der Bundestag beschließen wird, daß die Tagegeldpauschale von 500 DM auf 1000 DM erhöht wird.
    Den § 5 Abs. 1 bitten wir in Verbindung mit dem § 8 Abs. 2 zu sehen. Danach sollen für die Mitglieder der europäischen Körperschaften die gleichen Abzüge gelten wie bei sonstigen Auslandsdienstreisen.
    Zu den §§ 6 und 7 sind keine Bemerkungen zu machen. Sie bringen gegenüber dem bisherigen Recht keine materiellen Änderungen.
    In § 8 ist vorgesehen, daß die Abgeordneten bei Inlandsdienstreisen ein Übernachtungsgeld in Höhe der Stufe 1 a nach dem Reisekostengesetz für Beamte — das sind zur Zeit 20 DM — erhalten sollen. Eine solche Regelung gibt es bereits bei einigen Länderparlamenten in der Bundesrepublik.
    Im übrigen bringt der § 8 keine Veränderungen. Dasselbe gilt für § 9.
    Neu ist dagegen der § 10. Danach soll die bestehende Todesfallversicherung in Höhe von 50 000 DM auch auf die Abgeordneten ausgedehnt werden, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausscheiden, sofern cie dem Bundestag in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden, jedoch mindestens sieben Jahre, angehört haben. Der Vorstand des Bundestages empfiehlt zu beschließen, den Mitgliedern des Bundestages hierzu eine Eigenleistung von einheitlich 60 DM im Monat aufzuerlegen. Dieser Eigenbeitrag zur Gruppenversicherung soll die Solidarität der aktiven Abgeordneten mit den ausgeschiedenen zum Ausdruck bringen. Die Eigenbeteiligung wird dazu führen, daß ein immer größer werdender Anteil an den Beiträgen zur Todesfallversicherung von den Abgeordneten selbst aufgebracht wird.
    Zu den weiteren Paragraphen ist nichts zu bemerken.
    Meine Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt, daß der Bundestagsvorstand sich eingehend mit dem Entwurf beschäftigt hat. Dies gilt nicht nur für die Einzelbestimmungen dieses Gesetzes, die ich soeben vorgetragen habe. Der Bundestagspräsident hat dem Vorstand ausführlich über das Echo aus der Öffentlichkeit an Hand der zahlreichen ihm zugegangenen Zuschriften und der Pressekommentare berichtet. Die Mitglieder des Vorstandes haben sich in einer langen Debatte damit auseinandergesetzt. Dabei wurde auch die Tatsache besprochen, daß am Tage der ersten Lesung des Diätengesetzes das Plenum des Bundestages wieder einmal beschlußunfähig wurde. Der Vorstand des Bundestages war sich einig, daß sowohl er wie die Fraktionen dieses Hauses sehr bald in ernsthafte Gespräche über die Arbeitsweise des Hauses und auch über eine Verbesserung unserer Geschäftsordnung eintreten müssen.

    (Beifall.)