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ID0412022100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, den 6. März 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/1993, IV/1999, IV/1997) Fragen des Abg. Biechele: Pressemeldungen über Ausweisung aller christlichen Missionare aus dem Sudan Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5573 D, 5534 A, B, C, 5575 A, B, C Biechele (CDU/CSU) . 5573 D, 5574 A, D, 5575 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5574 B, 5575 B Fragen des Abg. Unertl: Bericht der italienischen Zeitung „L'Europeo" über angebliche Ausbildung von Terroristen in Niederbayern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5575 D, 5576 A, B, C, D Unertl (CDU/CSU) . . 5575 D, 5576 B, C Ertl (FDP) 5576 A, D Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Gestaltung des Städtebildes an Bahnstrecken Dr. Seiermann, Staatssekretär . 5577 A, B, C Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5577 B, C Frage des Abg. Josten: Autohöfe Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5577 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5578 A Fragen des Abg. Fritsch: Ausbau der Bundesfernstraßen in Niederbayern — Autobahn RegensburgPassau Dr. Seiermann, Staatssekretär 5578 B, C, D, 5579 B Fritsch (SPD) 5578 B, C, 5579 A Unertl (CDU/CSU) . . 5578 C, D, 5579 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Anerkennung von in der Sowjetzone abgelegten Fahrlehrerprüfungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 5579 C, D, 5580 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 5579 D, 5580 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 5580 A, B Wehner (SPD) 5580 B, C Dürr (FDP) 5580 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 Frage des Abg. Peiter: Buslinie zwischen Diez und Burgschwalbach Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5580 D, 5581 A, B Peiter (SPD) . . . . 5580 D, 5581 A, B Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Strohmayr: Wartezeiten bei der Herstellung eines Telefonanschlusses Stücklen, Bundesminister . . . . 5581 C, D, 5582 A, B, C, D, 5583 A, B, C, 5584 A Strohmayr (SPD) . . . . 5581 D, 5583 B Cramer (SPD) 5582 A Börner (SPD) 5582 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 5582 D Dürr (FDP) . . . . . . . . 5583 C, D Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Straße zur Truppenunterkunft in Kellinghusen Hopf, Staatssekretär . . . . . 5584 A, B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 5584 B Fragen des Abg. Dr. Knorr: Strahlenschutz bei Panzern und Kriegsschiffen Hopf, Staatssekretär . . • 5584 B, C, D Dr. Bechert (SPD) 5584 D Frage des Abg. Seifriz: Raketenzerstörer Hopf, Staatssekretär . . . 5585 A, B, C Seifriz (SPD) 5585 A, B Berkhan (SPD) 5585 B, C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 5585 C Fragen des Abg. Weigl: Hallenbadprojekt in Weiden Hopf, Staatssekretär . . 5585 D, 5586 A Weigl (CDU/CSU) 5585 D Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 5586 A Besetzung eines Sitzes im Postverwaltungsrat 5586 B Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksache IV/818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1961) — Dritte Beratung — Gerlach (SPD) . . . . . . . . 5586 C, D Scheppmann (CDU/CSU) . 5587 B, 5591 C Spitzmüller (FDP) . . . 5587 C, 5593 C Dr. Schellenberg (SPD) . 5588 C, 5590 D, 5591 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 5589 D Behrendt (SPD) 5592 B Blank, Bundesminister . . . . . 5594 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2018) — Erste Beratung — 5595 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1893); Berichte des Haushaltsausschusses und des Vorstandes (Drucksachen IV/2015, IV/1941) — Zweite und dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . 5595 B, 5597 B van Delden (CDU/CSU) . . . . . 5596 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5600 A Dorn (FDP) 5601 D Antrag betr. Kindergeld (Abg. Dr. Dichgans, Wagner, Brück u. Gen.) (Drucksache IV/ 2000) 5602 B Antrag betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Abg. Lemmrich, Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Eisenmann u. Gen.) (Drucksache IV/1987) ; in Verbindung mit dem Antrag betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Abg. Müller [Nordenham], Könen [Düsseldorf], Figgen, Beuster u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2005) 5602 C Nächste Sitzung 5602 D Berichtigungen 5602 Anlagen 5603 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 5573 120. Sitzung Bonn, den 6. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 109. Sitzung Seite 5017 D Zeile 20 statt „1642": 1842; 112. und 113. Sitzung Seite III statt „5173 B": 5185 B; Seite 5169 D Zeile 7 von unten statt „1880": 1888; 117. Sitzung Seite 5317 B Zeile 2 statt „bejahten": bejahen; Seite 5317 B Zeile 10 statt „wurde wenig": wurde ein wenig; 118. Sitzung Seite 5494 C Zeile 1 statt „erfreuliche": unerfreuliche. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 3. Dr. Aigner* 6. 3. Dr. Arnold 6. 3. Dr. Atzenroth 6. 3. Bading 6. 3. Dr.-Ing. Balke 6. 3. Bergmann 6. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 3. Birkelbach 6. 3. Fürst von Bismarck 15. 3. Blachstein 6. 3. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. h. c. Brauer 6. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Dr. Burgbacher 6. 3. Corterier 6. 3. Dr. Deist 31. 3. Deringer* 6. 3. Dr. Dichgans* 6. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15. 3. Drachsler 6. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Frau Dr. Elsner 6. 3. Erler 6. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 6. 3. Dr. Furler 6. 3. Gehring 6. 3. Glüsing (Dithmarschen) 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 6. 3. Haage (München) 6. 3. Hahn (Bielefeld) 6. 3. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Herold 6. 3. Hesemann 6. 3. Höhne 21. 3. Hoogen 6. 3. Dr. Hoven 6. 3. Illerhaus* 6. 3. Kemmer 6. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 3. Killat 6. 3. Klinker 6. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6. 3. Kriedemann 17. 3. Kubitza 6. 3. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 6. 3. Dr. Mälzig 6. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mattick 6. 3. Frau Dr. Maxsein 6. 3. Memmel 6. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6. 3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Murr 22. 3. Nellen 6. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17. 3. Rademacher 6. 3. Frau Dr. Rehling 6. 3. Richarts 6. 3. Ruland 21. 3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6. 3. Schneider (Hamburg) 6. 3. Dr. Seffrin 6. 3. Dr. Serres 6. 3. Seuffert 6. 3. Steinhoff 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Walter 6. 3. Weinkamm* 6. 3. .Frau Welter (Aachen) 21. 3. Werner 6. 3. Dr. Winter 6. 3. Dr. Zimmer 6. 3. Zoglmann 6. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Rieger (Köln) 4. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 404 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 41a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 1 die Worte „1. Januar" durch die Worte „I.. April" ersetzt. 2. In § 41 a Nr. 2 wird in Absatz 2 Satz 2 die Zahl „114 Millionen" durch die Zahl „103 Millionen" ersetzt. Bonn, den 4. März 1964 Erler und Fraktion 5604 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. März 1964 Anlage 3 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 32 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „zum 31. März 1964" durch die Worte „zum 30. Juni 1964" und die Zahl „125" durch die Zahl „150" ersetzt. 2. In § 41 a Nr. 2 erhalten in § 9 Abs. 2 die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Zuschüsse betragen 22 Millionen Deutsche Mark monatlich. Sie werden für die ersten vier Monate des Jahres 1964 am 25. April 1964, für die späteren Monate jeweils am zehnten Tage des Monats, für den sie bestimmt sind, fällig." Bonn, den 5. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 405 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961, IV/2009). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 4 werden die Worte „bis zum 31. März 1964 betragen 125 vom Hundert" ersetzt durch die Worte „bis zum Außerkrafttreten des Kindergeldgesetzes betragen 135 vom Hundert". Bonn, den 5. März 1964 Erler und Fraktion
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    Rede von Walter Behrendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben.
    Durch das hier zur Verabschiedung anstehende Bundeskindergeldgesetz wird die zur Zeit auf vier Gesetzen beruhende Kindergeldregelung vereinheitlicht. Das Bundeskindergeldgesetz enthält zwei entscheidende sozialdemokratische Grundforderungen, nämlich erstens die Aufbringung der Aufwendungen für das Kindergeld aus Haushaltsmitteln des Bundes und zweitens statt bisher zwei nur einen organisatorischen Träger für die Auszahlung des Kindergeldes.
    Ich möchte an dieser Stelle nur daran erinnern, daß der heutige Bundeswirtschaftsminister im Jahre 1954 zu Beginn der Diskussion um das Kindergeld sagte: „Wir lassen uns nicht durch Sachverstand von unserer politischen Richtung abbringen."

    (Lachen bei der SPD.)

    Träger ist für die Auszahlung die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält nach wie vor die Finanzverwaltung für geeigneter als die Bundesanstalt. Sie hat sich aus diesem Grunde in den Ausschußberatungen zunächst für die Finanzverwaltung als Träger ausgesprochen. Auf Grund eines Schreibens des Herrn Bundesfinanzministers während der Sommerpause an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien — der Bundesfinanzminister machte in diesem Schreiben verfassungsmäßige Bedenken geltend — nahm der Ausschuß seine Beratungen hierüber erneut auf und beschloß mit unserer Zustimmung, die Bundesanstalt als alleinigen organisatorischen Träger für die Auszahlung des Kindergeldes vorzusehen. Unsere Vertreter ließen sich davon leiten, daß das Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes nicht noch durch eine zeitraubende Klärung verfassungsrechtlicher Bedenken weiter hinausgezögert werden sollte. Es kam weiter hinzu, daß die Beschäftigten bei den Familienausgleichskassen und der Arbeitsverwaltung über die vom Gesetzgeber beabsichtigten Maßnahmen Klarheit erhielten. Hinsichtlich der Übernahme der Beschäftigten wurden zwar nicht alle unsere Vorstellungen erfüllt; wir halten jedoch die vorgesehene gesetzliche Regelung für vertretbar. Ich möchte an dieser Stelle den Dank an die Beschäftigten der Familienausgleichskassen und der Arbeitsverwaltung, die mit dem Kindergeld zu tun hatten, aussprechen.

    (Beifall.)

    Im besonderen stellen wir zum Bundeskindergeldgesetz folgendes fest. Der entscheidende Mangel dieses Gesetzes liegt darin, daß sich die Mehrheit dieses Hohen Hauses nicht bereitfinden konnte, die Einkommensgrenze für die Gewährung von Kindergeld an Zweitkinder fallenzulassen. Mit großem Bedauern stellen wir fest, daß auch unser Antrag, wenigstens eine einheitliche Einkommensgrenze in Höhe von 750 DM monatlich für die Gewährung von Zweitkindergeld festzulegen, keine Mehrheit fand, obwohl auch der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen bei einer Stimmenthaltung, im übrigen aber einstimmig eine Einkommensgrenze von wenigstens 700 DM monatlich vorgeschlagen hatte. Es muß vor allem die Familien mit zwei Kindern besonders befremden, daß die Regierungsparteien den Regierungsentwurf in bezug auf die Einkommensgrenze noch verschlechterten, und zwar von 600 DM u n d 700 DM auf einheitlich 600 DM monatlich. Die Festsetzung einer Einkommensgrenze überhaupt und insbesondere in einer solch niedrigen Höhe muß zwangsläufig immer weitere Familien von der Gewährung von Zweitkindergeld ausschließen. Bei der zur Verabschiedung anstehenden gesetzlichen Regelung mit einer Einkommensgrenze von 600 DM für Familien mit zwei Kindern werden — und das ist eine erschütternde Zahl — höchstens 30 % aller Kinder Kindergeld erhalten. Das heißt, daß 70 % und sehr wahrscheinlich bald 75 % aller Kinder kein Kindergeld erhalten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)




    Behrendt
    Das sind die Auswirkungen der von der Mehrheit dieses Hauses beschlossenen Einkommensgrenze für Zweitkinder. Anstatt durch den Fortfall der Einkommensgrenze für die Gewährung von Kindergeld an Zweitkinder den Weg frei zu machen, um die schrittweise Gewährung von Kindergeld für alle Kinder zu ermöglichen, blieb man bei einer diffamierenden Einkommensgrenze. Wir werden daher alles in unseren Kräften Stehende tun, um diese unsoziale und familienfeindliche Einkommensgrenze bei der Gewährung von Kindergeld für Zweitkinder so bald wie möglich zu Fall zu bringen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Erhöhung des Kindesgeldes für Dritt- und Mehrkinder bejahen wir; wir freuen uns mit den kinderreichen Familien über diese Erhöhung. Bei aller Anerkenntnis der Erhöhung des Kindergeldes für Dritt- und Mehrkinder dürfen jedoch nicht die Probleme in bezug auf die Hilfe und den Schutz für die Familie schlechthin verwischt werden. Diese Hilfe und dieser Schutz haben nach unserer Auffassung aber nicht nur bei einem Teil — und dazu noch bei dem geringeren Teil — der Familien mit zwei und mehr Kindern Platz zu greifen. Wenn heute kein in diese Richtung gehender Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion dem Hohen Hause zur Entscheidung vorgelegt wurde, dann geschah das ausschließlich aus finanziellen Erwägungen. Wir halten unverändert an dem Grundsatz fest, daß Kindergeld vom ersten Kind an zu gewähren ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hierbei bedürfen alle finanziellen Auswirkungen natürlich eingehender Überlegungen. Im übrigen betrachten wir selbstverständlich das Bundeskindergeldgesetz nur als einen Teil einer umfassenden Gesetzgebung zur Hilfe und zum Schutz für die Familien.
    Nun noch wenige Bemerkungen zu dem Zusammenhang mit dem Sozialpaket.- Der Gesetzentwurf eines Bundeskindergeldgesetzes sah als Tag des Inkrafttretens den 1. Juli 1963 vor. Der Ausschuß für Arbeit hatte seine Beratungen im Hinblick auf diesen Termin rechtzeitig abgeschlossen. Er hat dann auf Grund des Schreibens des Herrn Bundesfinanzministers die Beratungen noch einmal aufgenommen. Sie konnten am 8. Oktober 1963 endgültig abgeschlossen werden. Das Tauziehen zwischen, aber auch innerhalb der Regierungsparteien bis zum heutigen Tage verhinderte ein früheres Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes. Obwohl wir eine Reihe von Erklärungen kennen, die besagen, daß durch die heutige Verabschiedung des Bundeskindergeldgesetzes das Sozialpaket nicht aufgelöst sei, weiß ein jeder mit der Materie nur annähernd Vertrauter: das Sozialpaket, von Ihnen heute selber aufgeschnürt, hat aufgehört zu existieren. Zwischen Bundeskindergeldgesetz und den anderen Gesetzen hat es zu keiner Zeit einen sozialpolitischen Zusammenhang gegeben.
    Zusammenfassend stellen wir fest: Einkommensgrenze und Kindergeldhöhe besonders für die zweiten Kinder sind ungenügend geregelt. Andererseits stellen die Übernahme des Kindergeldes durch den Bund und die Auszahlung durch ein en Träger eine Verbesserung der bisherigen gesetzlichen Regelung der Kindergeldgewährung dar. Wir begrüßen dabei die Entlastung der Wirtschaft und besonders des lohnintensiven gewerblichen Mittelstandes; sie werden von einer wesensfremden Belastung befreit. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Bundeskindergeldgesetzes ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Na bitte!)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die FDP begrüßt es, daß nach zehnjährigem hartem Ringen nunmehr die nach unserer Meinung rechte Form der Kindergeldneuregelung auf der Aufbringungsseite Platz greift. Unser Eintreten für diese Sache hat sich also doch noch gelohnt.

    (Lachen bei der SPD.)

    Ich möchte nicht zurückschweifen, möchte aber doch meinen, daß die harten Debatten im Februar des Jahres 1959 mit die entscheidenden Positionslichter gesetzt haben, die eine solche Wendung herbeiführten. Und auch damals — man könnte beinahe sagen, es gibt manchmal eine Duplizität der Fälle — gab es zwischen der zweiten und der dritten Lesung eine Änderung bezüglich eines Antrages. Aber immerhin hat diese Änderung, die noch einmal durchgesetzt werden konnte, dann doch bewirkt, daß der Zug endgültig in die richtige Richtung abgefahren ist.
    Ich möchte schon an dieser Stelle der Bundesregierung dafür danken, daß sie es durch ihre Planung möglich gemacht hat, daß wir dieses Gesetz heute endgültig verabschieden können. Wir können feststellen, daß mit dem nunmehr vorliegenden Gesetz eine ganze Menge erreicht wird. Erstens werden Ungerechtigkeiten beseitigt, die das bisherige Aufbringungssystem in sich barg und wegen der Lohnbezogenheit in sich bergen mußte, wie von vielen Mitgliedern aller Fraktionen anerkannt war. Zweitens erreichen wir, daß anerkannt wird, daß Familienlastenausgleich eine Aufgabe des ganzen Volkes ist und daher auch voll aus Steuermitteln zu bezahlen ist. Drittens erreichen wir die Vereinheitlichung des Rechts auf der Aufbringungsseite wie auf der Auszahlungsseite.
    Viertens erreichen wir einen Ausbau der Leistungen für die Mehrkinderfamilien, und zwar schon beim ersten Schritt. Wer hätte anzunehmen gewagt, daß es bei der vollen Übernahme des Kindesgeldes auf den Staatshaushalt möglich sein würde, sogar für die Mehrkinderfamilien Verbesserungen einzubauen? Auch hier beweist sich, daß manche, die als Propheten auftreten, nicht immer das Richtige prophezeien. Denn es gab viele in diesem Hause, die meinten, mit der Übernahme des Kindergeldes auf den Staatshaushalt würde ein Ausbau nicht mehr



    Spitzmüller
    möglich sein. Diese Leute werden heute Gott sei Dank eines Besseren belehrt.
    Fünftens können wir feststellen, daß unser Entschließungsantrag vom 29. Juni 1961 verwirklicht worden ist, obwohl er damals von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wurde. Wir haben damals verlangt, die Auszahlung für das zweite Kind und weitere Kinder zu vereinheitlichen und die Aufbringung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln durchzuführen.
    Sechstens tritt schließlich durch die Verabschiedung dieses Gesetzes die Erhöhung des Kindergeldes entsprechend dem Wunsch der Bundesregierung und des Bundeskanzlers bereits am 1. Januar 1964 ein.
    In der Schlußabstimmung werden die Freien Demokraten diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. Ich möchte aber noch bemerken: das Parlament hat sich mit diesem Gesetz darum bemüht, nicht nur immer wieder neue Lasten auf die Schultern der Selbständigen zu bürden, sondern zum erstenmal findet auf diesem Sektor auch eine Entlastung der Selbständigen statt, zum erstenmal wird damit begonnen, alte Lasten abzubauen. Und im Sinne der parlamentarischen Verantwortung hat der Bundestag sich selbst nicht nur das Recht eingeräumt, über die Höhe zu beschließen, sondern auch die Pflicht auferlegt, für die notwendige Deckung zum rechten Zeitpunkt zu sorgen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Dehler.)

    Ich möchte mich dem Dank an die Beschäftigten der Familienausgleichskassen und der Arbeitsverwaltung, die gute und pünktliche Arbeit geleistet haben, anschließen.
    Bei diesem Schritt, den wir nun vornehmen, war zwar die Beseitigung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld nicht möglich. Ich muß aber wiederholen: wer hätte gedacht, daß die Übernahme des Kindergeldes auf den Staatshaushalt und in einem Akt damit bereits Verbesserungen für die Dritt- und Mehrkinderfamilien möglich sein würden? Ich bin überzeugt, daß die Bundesregierung bei ihren weiteren Planungen und Überlegungen Wert darauf legen wird, auch den zweiten Akt, die Beseitigung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld, irgendwann einmal, möglichst bald, — das wird an uns allen liegen — herbeizuführen.
    Die FDP dankt der Regierung dafür, daß sie diesen Schritt, vor dem wir heute stehen, ermöglicht hat. Wir werden zustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)