Rede:
ID0411925400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 71
    1. der: 4
    2. ist: 3
    3. zu: 2
    4. den: 2
    5. —: 2
    6. und: 2
    7. daß: 2
    8. Punkt: 2
    9. 33: 2
    10. Wort: 2
    11. des: 2
    12. Keine: 1
    13. weiteren: 1
    14. Wortmeldungen: 1
    15. diesem: 1
    16. Punkt.: 1
    17. Die: 1
    18. Aussprache: 1
    19. geschlossen.Vorgeschlagen: 1
    20. Überweisung: 1
    21. an: 1
    22. Rechtsausschuß.: 1
    23. Kein: 1
    24. Widerspruch;: 1
    25. es: 1
    26. so: 1
    27. beschlossen.Meine: 1
    28. Damen: 1
    29. Herren,: 1
    30. ich: 1
    31. bitte,: 1
    32. damit: 1
    33. einverstanden: 1
    34. sein,: 1
    35. wir: 1
    36. vorziehen,: 1
    37. weil: 1
    38. mir: 1
    39. gesagt: 1
    40. wird,: 1
    41. Berichterstatter,: 1
    42. dazu: 1
    43. das: 1
    44. nehmen: 1
    45. muß,: 1
    46. Verhandlung: 1
    47. nicht: 1
    48. mehr: 1
    49. sehr: 1
    50. lange: 1
    51. folgen: 1
    52. kann.: 1
    53. Ich: 1
    54. rufe: 1
    55. also: 1
    56. Tagesordnung: 1
    57. auf:Beratung: 1
    58. Mündlichen: 1
    59. Berichts: 1
    60. Ausschusses: 1
    61. für: 1
    62. Wahlprüfung,: 1
    63. Immunität: 1
    64. Geschäftsordnung: 1
    65. Das: 1
    66. hat: 1
    67. als: 1
    68. Berichterstatter: 1
    69. Herr: 1
    70. Abgeordneter: 1
    71. Mischnick.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich wollte gerade sagen, daß ich nach den Ausführungen meiner verehrten Frau Vorrednerin und meines Kollegen Jahn vor dem gleichen Problem — ich bin versucht, zu sagen: vor dem gleichen grundsätzlichen Problem — stehe wie sie. Wenn man dem Wortlaut und der Begründung der Regierungsvorlage folgt, könnte man sagen: Zu grundsätzlichen Ausführungen ist vielleicht gar kein Anlaß, und wir hätten deshalb diese Diskussion sehr kurz machen können. Aber Herr Kollege Jahn hat völlig recht, wenn er hier — ich muß das Wort wieder gebrauchen — sehr grundsätzliche Fragen anschneidet und sie mit dieser Vorlage verbindet. Denn eines, Herr Bundesjustizminister, darf auch ich sagen: ich teile nicht ganz die der Regierungsvorlage zugrunde liegende Auffassung, die auch Sie vorhin in Ihrer Begründung wiederholt haben, daß es sich um eine Zwischenlösung handle, die die große Reform, die irgendwann in der Zukunft liegt, doch mehr oder weniger nicht präjudiziere. Das ist an sich richtig. Aber ich habe keinen Zweifel daran, daß je nachdem, wie die Fragen, die Herr Kollege Jahn angeschnitten hat, hier entschieden werden, doch eine weittragende Entscheidung getroffen wird, die auch für die Behandlung der zukünftigen Fragen, die angeschnitten worden sind, von Bedeutung sein wird. Insofern ist die Betrachtung dieser Punkte schon in diesem Stadium richtig.
    Ich will weitergehen, um das auch gleich deutlich zu sagen. Herr Kollege Jahn hat sich ja in einer noch vorsichtigen, aber doch ziemlich deutlichen Form für die Vorschläge etwa des Juristentages und anderer Gremien, auch der Zivilprozeßkommission, also für die sogenannte Grundsatzrevision ausgesprochen. Ich möchte sagen, daß wir mit unserer Zustimmung zu dem, ich muß immer wieder sagen: grundsätzlichen Inhalt dieser Vorlage eine sehr zurückhaltende Einstellung gegenüber weitergehenden Vorschlägen verbinden, etwa gegenüber den Vorschlägen der Zivilprozeßkommission oder des Juristentages und jetzt des Kollegen Jahn hinsichtlich der Frage einer Grundsatzrevision verbunden mit einer besonderen Revisionszulassung. Ich glaube, daß das gesagt werden muß, damit auch die Bundesregierung nicht im unklaren über unseren Standpunkt ist. Ich meine, daß diese Vorentscheidung sicher nicht heute in der ersten Lesung, aber im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Grund dieser Vorlage mit getroffen wird, und deshalb ist es einfach notwendig, sich damit zu beschäftigen.
    Herr Kollege Jahn hat natürlich recht, und auch Herr Adickes hatte recht. Diese Fragen tauchen immer wieder auf. Herr Jahn, da darf ich gleich mit einem Zitat erwidern. Sie haben sich auf die amtliche Begründung der alten Zivilprozeßordnung aus dem Jahre 1877, wenn ich mich nicht irre, berufen. Ich darf mir erlauben, zu diesem Thema aus den Verhandlungen des Anwaltstages in Goslar im vorigen Jahre zu zitieren, was unser Anwaltskollege Schlüter dort gesagt hat. Er hat ausgeführt, daß so gern daran angeknüpft werde, daß schon die „Amtliche Begründung zur Reichstagsvorlage der ZPO" vor 90 Jahren gesagt habe, die Revision diene der Einheit des Rechts und der Rechtsprechung. Herr Schlüter fährt dann fort:
    Wieso darf dieses Argument überhaupt angeführt werden? Das ist auf dem Gebiet des Rechts einer der geschichtlichen Irrtümer, die sich wie eine ewige Krankheit fortsetzen. Der Reichstag hat doch jedenfalls diese Begründung gar nicht übernommen, sondern entgegen dieser Begründung und dem ihr entsprechenden Gesetzentwurf die Wertrevision eingeführt.
    Später ist dann — Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat darauf hingewiesen — die Zulassungsrevision, die Grundsatzrevision hinzugekommen, und noch eine dritte, die systematisch hier gar nicht einzuordnen ist, nämlich die Revision wegen Verfahrensmängel, wobei diese beiden nicht einmal die Bedeutung eines Rechtsstreites für den Betroffenen haben; gemessen am etwas problematischen Streitwert ist für diesen nicht die sogenannte grundsätzliche Bedeutung, sondern der Verfahrensfehler wichtig. Das nur nebenbei gesagt.

    (Abg. Jahn: Die grundsätzliche Bedeutung für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens dürfen Sie dabei nicht übersehen!)

    Darüber, Herr Kollege Jahn, kann man sehr streiten, ob ein Verstoß gegen das Verfahrensrecht oder ein Verstoß gegen das materielle Recht, der ja auch Gegenstand des Revisionsverfahrens sein kann und in der Regel sein wird, nicht auch die gleiche grundsätzliche Bedeutung hat. Ich komme auf diese Frage sofort noch zu sprechen.
    Ich möchte jetzt aus Zeitgründen nur die Frage untersuchen, ob und aus welchen Gründen eine Reform des Revisionsrechts überhaupt erforderlich ist. Auf Fragen, die mit der Änderung des Berufungsrechts, mit der Rechtsbeschwerde und allen anderen Dingen bis zu den Friedensgerichten zusammenhängen, darf ich überhaupt nicht eingehen; ich halte sie für die erste Lesung nicht für so wichtig.

    (Abg. Jahn: Sehr wahr!)

    Also die Frage, wie weit eine Änderung des Revisionsrechts überhaupt erforderlich ist! Möhring, Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, .hat noch im Jahre 1962 bestritten, daß eine Notwendigkeit aus praktischen Gründen, nämlich wegen Überlastung des Bundesgerichtshofes überhaupt bestehe. Ich gebe zu, daß die Zahlen, die die Bundesregierung uns vorgelegt hat, wohl doch zeigen, daß sich in dieser Beziehung der Optimismus von Herrn Rechtsanwalt Möhring — leider, muß ich hinzufügen — nicht bestätigt hat, während z. B. beim Bundesarbeitsgericht, bei dem ja ,auch Anlaß zu einiger Sorge war, die Entwicklung sich inzwischen so normalisiert hat, daß dort aus dem Gesichtspunkt der Entlastung die Notwendigkeit einer Änderung nicht besteht. Dem Bundesratsvorschlag entsprechend hat auch die Bundesregierung sich damit ein-



    Benda
    verstanden erklärt, daß dort alles beim alten bleibt, allerdings, darf ich sagen, Herr Bundesjustizminister, mit der unerfreulichen Folge, daß wir dann in einem Punkt, jedenfalls wenn die Vorlage Gesetz würde, statt einer Vereinheitlichung des Revisionsrechts durchzuführen, die uns allen am Herzen liegt, eigentlich eine weitere Unterschiedlichkeit einführen. Hierüber müssen wir im Ausschuß sprechen.
    Im 'Grunde geht es um die Fragen, die Herr Kollege Jahn hier angesprochen hat. Er hat sich für die sogenannte Grundsatz- oder Zulassungsrevision ausgesprochen, und zwar in Übereinstimmung mit der Denkschrift der Präsidenten der oberen Bundesgerichte von 1959, die gesagt haben — auch das darf ich zitieren —:
    Bei einer Reform des Rechts ist die Aufgabe der oberen Bundesgerichte auf die einheitliche Auslegung und Fortbildung des Rechts zu beschränken, demgegenüber die materielle Richtigkeit der Entscheidung des Einzelfalles zurückzutreten hat.
    Hier ist nun wirklich der entscheidende Punkt unserer ganzen Auseinandersetzung. In einer sehr deutlichen Kontraststellung zu dieser Auffassung hat der Anwaltstag 1963, haben maßgebliche Vertreter der Wirtschaft, haben hohe und höchste Richter der Bundesrepublik die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Grundsatzrevision bestritten. Ich habe einigen Anlaß, zu bezweifeln, ob es gegenwärtig bei den Richtern des Bundesgerichtshofes — wobei ich nur von den Richtern der Zivilsenate spreche — noch eine Mehrheit gibt, die für die Verwirklichung der Vorschläge hinsichtlich der Grundsatzrevision ist.
    Herr Kollege Jahn, Sie haben etwas protestiert, als Frau Kollegin Diemer-Nicolaus unseren Kollegen Dr. Arndt zitiert hat. Sie haben recht: Herr Dr. Arndt hat natürlich völlig das Recht, auf dem Anwaltstag oder bei anderer Gelegenheitseine Auffassung zu vertreten, und es ist eine ganz andere Frage, welche Auffassung Ihre Fraktion hier einnimmt. Nur kann 'ich Ihre Interpretation, daß Herr Arndt im Grunde etwas anderes gemeint habe als Frau Diemer-Nicolaus, nicht ganz teilen.

    (Abg. Jahn: Seine eigene!)

    — Ich kann nur nach dem Wortlaut des mir vorliegenden Stenogramms des Anwalttages und nicht nach dem gehen, wie es Herr Arndt möglicherweise interpretiert. Herr Kollege Arndt hat in seinem Schlußwort zu der Diskussion gesagt, daß der Begriff der Grundsätzlichkeit, der in jenen anderen Gerichtsbarkeiten einen praktischen Sinn habe, für die Zivilsachen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht definierbar sei. — Herr Präsident, nebenbei gesagt: Es gilt also nach der Auffassung des Kollegen Dr. Arndt für die Zivilgerichtsbarkeit offenbar das gleiche, was für die Geschäftsordnung dieses Hauses gilt. Herr Kollege Dr. Arndt hat dann weiter ausgeführt:
    Da liegen die erheblichsten Bedenken, so daß ich mich den Rednern anschließen muß, die ihre Sorgen und ihre Ablehnung gegenüber der „Grundsatzrevision" in den Zivilsachen der
    Ordentlichen Gerichtsbarkeit zum Ausdruck gebracht haben.
    Herr Kollege Jahn, Sie werden mir zugeben, daß das wohl unmißverständlich ist. Wenn Herr Dr. Arndt seine Meinung inzwischen geändert hat, ist das eine andere Sache.
    Ich will diese Frage hier gar nicht weiter erörtern. Sie ist außerordentlich schwierig, und sie wird uns sehr eingehend zu beschäftigen haben. Ich möchte mich insoweit auf ein letztes Zitat beziehen; es stammt von dem Senatspräsidenten beim Bundesgerichtshof, Herrn Dr. Jagusch, der in der Neuen Juristischen Wochenschrift zu der uns interessierenden Frage eine Stellungnahme abgegeben hat. Er hat dabei die Frage aufgeworfen, ob öffentliches Interesse an der Rechtseinheit und individuelle Gerechtigkeit wirklich Gegensätze der Art seien, daß das eine das andere ausschlösse. Darauf hat er geantwortet:
    Keineswegs, denn solange die Einzelfälle, womöglich in größerem Umfange, unrichtig entschieden werden, solange Rechtseinheit also nur als abstraktes Wunschbild und Programmsatz herrscht, die dem einzelnen Bürger in seinem Streitfalle nichts nützen, besteht keine wahre Rechtseinheit. Im Gegenteil: der Weg zur Rechtseinheit, der einzig ratsame und befriedigende Weg zu ihr, führt ausschließlich über die richtige Fallentscheidung ... Dem vermeintlichen Gegensatz liegt außerdem latent wohl noch eine andere Vorstellung zugrunde, in der noch viel Obrigkeitsstaatliches spukt; wenn I höhere Interessen der „Allgemeinheit", des Staates und angebliche Postulate es fordern, so mag der Bürger zurückstecken. Dabei ist er doch stets ein wesentlicher Teil der Allgemeinheit. Ihm vor allem wollen und sollen die Rechtsgrundsätze dienen.
    Und das Ergebnis dieser Gedankengänge von Herrn Senatspräsident Jagusch:
    Sein Prozeß ist es doch, sein Anspruch und seine Existenz, in welchem und um die er kämpft. Er prozessiert doch nicht, mit hohem Kostenrisiko und Kraftaufwand, in mehreren Instanzen lediglich um allgemeine Rechtseinheit, damit das Recht von nun an klarer und durchsichtiger sei. Dies mag, so darf sich der Prozeßbürger mit Recht sagen, dabei mit abfallen.
    In gleicher Weise hat eine Entschließung des Anwaltstages sich der Auffassung angeschlossen, die Herr Rechtsanwalt Schlüter dort geäußert hat: daß die Abschaffung der Wertrevision, die Herr Kollege Jahn hier befürwortet hat, den Bruch mit einer im Volk verwurzelten Rechtstradition bedeute, daß sie in mehrfacher Beziehung gänzlich unpraktikabel, dirigistisch und der Rechtsprechung abträglich sowie in rechtsstaatlicher Sicht und verfassungsrechtlich bedenklich sei. Nach unseren Vorstellungen werden wir auch in der Zukunft nicht darauf verzichten können, dem Revisionsrecht eine Doppelfunktion zu geben: nämlich die Vereinheitlichung des Rechts und die Rechtsfortbildung; es hat aber



    Benda
    auch für den Einzelfall die rechtsstaatliche Garantie zu geben, daß dem einzelnen Bürger das Recht geschieht. Beides ist nach unserer Auffassung kein Gegensatz, sondern eine notwendige Ergänzung. Insoweit hat der Regierungsentwurf den Vorzug einer einfachen und schnell zu verwirklichenden Lösung, die sofort eine wirksame Entlastung bringt.
    Dabei ist allerdings, Herr Bundesjustizminister, — das darf ich zum Abschluß sagen — die Frage, an welche Stufe man anknüpfen soll, problematisch. Draußen ist in einer Zeitschrift die Auffassung geäußert worden, daß möglicherweise absichtlich die Summe von der Bundesregierung zunächst einmal in dieser Höhe fixiert worden sei, in der — wie es dort heißt — sicheren und wahrscheinlich auch zutreffenden Erwartung, daß der Bundestag diesen Betrag von sich aus doch wieder herabsetzen werde. Nun, das werden wir sehen. Wir werden uns sehr eingehend mit der Frage beschäftigen müssen, wie weit bei einer Stufe von 20 000 DM und wie weit bei einer geringeren Stufe — 10 000 DM, 12 000 DM oder irgendwo dazwischen — eine Entlastung zu erreichen ist. Darüber gibt es Schätzungen, die natürlich auch problematisch sind. Aber wir werden uns im Ausschuß darüber zu unterhalten haben.
    Ich meine im Ergebnis, wir sollten uns mit der Grundlinie des Regierungsentwurfs einverstanden erklären. Wir sollten die Vorschläge, die Herr Kollege Jahn hier für die sozialdemokratische Fraktion gemacht hat, ablehnen. Auch dazu wird im Ausschuß Gelegenheit sein, noch sehr eingehend zu sprechen. Ich meine, daß diese Grundsatzentscheidung in der Zustimmung zu dem Regierungsentwurf, die wir im Prinzip hiermit ankündigen dürfen, mit enthalten sein sollte, und nach unserer Meinung sollte die Entscheidung so ausgelegt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Rechtsausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich bitte, damit einverstanden zu sein, daß wir den Punkt 33 vorziehen, weil mir gesagt wird, daß der Berichterstatter, der dazu das Wort nehmen muß, der Verhandlung nicht mehr sehr lange folgen kann. — Ich rufe also Punkt 33 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Januar 1964 (Drucksache IV/1697).
Das Wort hat als Berichterstatter Herr Abgeordneter Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 10. Januar 1964 hat der Herr Bundesminister der Justiz das Ersuchen auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland an den Bundestag geleitet. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat sich in seiner Sitzung vom 6. Februar 1964 mit dem Antrag befaßt und einstimmig beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen.
    Gegenstand der Beschuldigung ist die mögliche Mitwirkung des Abgeordneten Heiland an einer Entschließung des Unterbezirks Recklinghausen der SPD vom 18. September 1960, in der dem Landtagspräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Johnen, und dem damaligen Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dufhues, ein Verfassungsbruch vorgeworfen wurde, weil sie nicht dem Antrag der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen entsprechend den Landtag einberufen hätten. In der Entschließung heißt es wörtlich:
    Der Landesausschuß möge kein Mittel scheuen, der Bevölkerung in unserem Lande dieses verfassungswidrige und demokratiegefährdende Verhalten bekanntzumachen.
    In dem Strafantrag der beiden CDU-Politiker wurde darauf hingewiesen, daß entgegen den Behauptungen in dieser Entschließung die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Geschäftsordnung des Landtages nicht verletzt worden seien, sich die SPD vielmehr, wie aus ,dem Protokoll der Sondersitzung des Ältestenrates vom 26. August 1960 ersichtlich sei, dem Mehrheitsbeschluß der CDU und FDP gebeugt und erklärt habe, ,,daß ihr nichts anderes übrigbleibe, als sich mit der Auffassung der Mehrheit abzufinden".
    Eine Bereinigung der Angelegenheit durch eine Ehrenerklärung seitens des früheren SPD-Landtagsabgeordneten Heckmann konnte nicht erzielt werden.
    Herrn Abgeordneten Heiland ist Gelegenheit gegeben worden, zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen. Er hat von dieser ihm eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
    Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß den betroffenen CDU-Politikern kein verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann und deswegen die beanstandeten Behauptungen in der Entschließung des SPD-Unterbezirks Recklinghausen unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten sind. Da die Behauptungen jedoch kurz vor den Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen erfolgt sind, sieht der Ausschuß in ihnen eine politische Auseinandersetzung. Er wertet deshalb die beanstandeten Behauptungen als Beleidigung politischen Charakters, bei der er entsprechend seiner bisherigen Praxis die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens nicht erteilt.
    Der Ausschuß empfiehlt daher dem Bundestag, den in Drucksache IV/1967 enthaltenen Antrag des Ausschusses anzunehmen.