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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jacobi, ich darf an das anknüpfen, was Sie zuletzt ausgeführt haben. Ich habe keineswegs behauptet, wir brauchten das Wohnungsbaugesetz nur noch für wenige Jahre zu novellieren. Wir halten es für eine Dauerlösung, wenn es novelliert ist, die auf viele Jahre der von uns anerkannten Aufgabe, im sozialen Wohnungsbau zu wirken, zu dienen hat.
    Wir erkennen dankbar Ihre Bereitschaft an, im Ausschuß sachlich mitzuwirken. Wir haben uns ja oft genug redlich bemüht. Ich möchte hoffen, daß Sie dann nicht so sehr an dem Perfektionismus festhalten, sondern sich auch die Reaktion der Presse auf den Perfektionismus Ihres Gesetzes als Anregung dienen lassen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Zum Teil sind es Stellungnahmen von Laien!)

    — Nein, das sind keine Stellungnahmen von Laien.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Zum Teil!)

    Herr Kollege Jacobi, ich habe vorhin schon einmal gesagt: wir dürfen das Gesetz nicht zu einer Verwaltungsanordnung herabwürdigen. Wir haben es hier nur mit einer allgemeinen Regelung zu tun. Je mehr wir uns im Ausschuß in Einzelheiten verlieren — z. B. hinsichtlich des Wohnungsstandards —, desto länger werden wir uns mit diesem Gesetz aufhalten. Das sind Verhältnisse, die wandelbar sind, deren Regelung also nicht ins Gesetz, sondern in Verwaltungsanordnungen gehört.
    Wenn Ihre in der Formulierung mißverständlichen Ausführungen im ersten Teil Anlaß zu der Debatte, wie sie hier geführt worden ist, gegeben haben und wenn wegen des Mangels der Formulierungen vielleicht auch einmal ironische Bemerkungen gefallen sind, dann darf das aber nicht dazu führen, unserem Kollegen Czaja hier Demagogie vorzuwerfen. Ich muß das für meine Kollegen auf das entschiedenste zurückweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Überweisung der Vorlage an die Ausschüsse. Es ist vorgeschlagen, die Vorlage an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und zur Mitberatung — gemäß § 96 der Geschäftsordnung — an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist mit dieser Überweisung einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924).
Soll die Vorlage begründet werden? — Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.
Dr. 'Bucher, Bundesminister der Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf soll eine seit langem fällige Anpassung an die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte vollzogen werden. Wegen der historischen Entwicklung der Wertgrenzen in den letzten Jahrzehnten darf ich Sie auf die Ihnen vorliegende Begründung des Entwurfs verweisen; das gleiche gilt bezüglich der Zahlen über die derzeitige Belastung der Gerichte. Ich darf der schriftlichen Begründung nur noch weniges hinzufügen.
Die Zuständigkeitsgrenzen für das Amtsgericht sowie die Wertgrenzen für die Berufung und die Revision entsprechen nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Sie sind unangemessen niedrig und haben dadurch zu einer Überlastung der Kollegialgerichte geführt; dies hat sich zum Schaden der Rechtsuchenden ausgewirkt und ist dem Ansehen der Gerichte abträglich.
Die Maßnahmen, die der Entwurf vorschlägt, berühren alle Stufen der Zivilgerichtsbarkeit. Durch die Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte werden in erster Linie die Landgerichte entlastet. Prozesse, die heute von den Landgerichten in erster Instanz entschieden werden müssen, aber bei den jetzigen Verhältnissen als Streitigkeiten über kleinere Objekte anzusehen sind, werden damit vor die ortsnahe Instanz, das Amtsgericht, kommen. Die Erhöhung der Berufungssumme wirkt sich beim Landgericht und Oberlandesgericht entlastend



Bundesminister Dr. Bucher
aus. Die Erhöhung der Revisionssumme entlastet — und das ist das notwendigste — den Bundesgerichtshof. Insgesamt werden die Maßnahmen zu einer fühlbaren Beschleunigung der Zivilprozesse in allen Instanzen beitragen.
Besonders bedrohlich und bedauerlich ist die Lage beim Bundesgerichtshof. Hier sind, wie sich aus der Begründung ergibt, die Rückstände von Jahr zu Jahr gestiegen. Die bisher mitgeteilten Zahlen sind bereits überholt; ich darf sie ergänzen und sagen, daß sich bis zum Ende des Jahres 1963 die Zahl der anhängig gebliebenen Revisionen weiter auf 2482 erhöht hat.
Die übermäßige Dauer der Prozesse, die mit diesen Rückständen verbunden ist, führt zu erheblichen Härten für die Parteien. In manchen Fällen, namentlich bei betagten Parteien, wirkt sich dies fast wie eine Verweigerung des Rechtsschutzes aus. Diese Entwicklung muß uns mit tiefer Sorge erfüllen.
Die Überlastung des Bundesgerichtshofs geht darauf zurück, daß zu viele Sachen an ihn gelangen, darunter auch solche, die nicht unbedingt vor das höchste Zivilgericht des Bundes kommen müssen. Es ist deshalb erörtert worden, den Zugang zum Revisionsgericht grundsätzlich anders zu gestalten als bisher. Mit diesen Fragen haben sich insbesondere die Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit, der 44. Deutsche Juristentag und der 32. Deutsche Anwaltstag befaßt. Für eine gesetzgeberische Lösung — das ergibt sich auch zusammengefaßt aus den soeben genannten drei StelJungnahmen — ist diese Frage aber noch nicht reif. Dies gilt im übrigen auch für die sonstigen Fragen, die der Entwurf anspricht; auch hier werden daher nur Zwischenlösungen vorgeschlagen.
Im Bundesjustizministerium sind Kommissionen gebildet worden, welche die Fragen der Reform des Gerichtsverfassungsrechts, des Zivilprozeßrechts und des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit den interessierten Stellen erörtern und entsprechende Gesetzentwürfe ausarbeiten sollen. Erst diese Entwürfe werden die endgültigen Lösungen vorsehen können. Die Kommissionen werden für ihre Arbeit längere Zeit benötigen. So lange aber kann die dringend erforderliche Entlastung der Zivilgerichte nicht aufgeschoben werden. Besonders dem Bundesgerichtshof kann eine Entlastung der Zivilsenate nicht so lange versagt werden. Deshalb muß die Bundesregierung auch davon absehen, im gegenwärtigen Zeitpunkt eine grundsätzliche Änderung unseres Revisionsrechts vorzuschlagen. Vor allem beim Bundesgerichtshof kommt es darauf an, daß eine Entlastung sofort eintritt, und wir können die eintretende Entlastung ziemlich präzise auf 37 % berechnen.
Der Geschäftsanfall beim Bundesgerichtshof wird in Zivilsachen ganz überwiegend von den wegen der Höhe des Streitwertes zulässigen Revisionen bestimmt. Daher schlägt der Entwurf eine Erhöhung der Revisionssumme vor, die zu einem spürbaren Rückgang der Revisionen — ich nannte die Zahl 37 % — führen soll. Dadurch soll der Bundesgerichtshof in den Stand gesetzt werden, die vorhandenen Rückstände in absehbarer Zeit aufzuarbeiten und die neu eingehenden Revisionen zügig zu erledigen.
Das Wirken des Bundesgerichtshofs steht in der öffentlichen Meinung weitgehend stellvertretend für die gesamte Justiz. Deshalb erachte ich es als eine staatspolitische Aufgabe, dafür zu sorgen, daß bei dem Bundesgerichtshof alsbald die Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es dem Gericht erlauben, durch rasche Erledigung der Revisionen seine Aufgabe im Interesse des Rechtsfriedens zu erfüllen und damit das Vertrauen in die Rechtspflege zu erhalten und zu vergrößern.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dazu beizutragen, daß dieser Gesetzentwurf möglichst rasch verabschiedet wird, und dadurch dazu beizutragen, daß die dringend erforderlichen Entlastungsmaßnahmen alsbald wirksam werden können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Vorlage ist durch die Bundesregierung begründet. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Jahn.