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ID0411920100

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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Von den Ländern habe ich ja gar nicht gesprochen, Herr Kollege. Ich wollte Ihnen deutlich machen, daß Sie sich in einem großen Irrtum befinden, wenn. Sie meinen, daß das Wohnungsbaugesetz mit dem Jahre 1965 ausläuft. Das Gesetz ist nicht befristet, sondern es läuft weiter.

    (Abg. Jacobi wenn das nicht neu geregelt wird!)

    — Nein, das läuft nicht weg, Herr Kollege Jacobi; Sie werden gleich hören, wo die Mittel stecken.
    Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, die Wohnungsbautätigkeit wird nach Maßgabe des Wohnungsbaugesetzes weiter gefördert werden; Herr Minister Lücke hat bereits ausgeführt, es werde darüber zu diskutieren sein, in welchem Rahmen. Aber das eine sei auch an dieser Stelle vorweg festgestellt: selbst wenn wir 300 000 bis 400 000 Wohnungen im Jahr errichten, wird es nicht zweckmäßig sein, Wohnungsbau im sozialen Wohnungsbau nur um der Sache selbst willen zu betreiben sondern man sollte auch — wie es Herr Minister Lücke hier schon dargestellt hat — darauf Bedacht nehmen, daß gerade der vorhandene Wohnungsbau, der vorhandene soziale Wohnungsbau der Zweckbestimmung zugeführt wird, für die wir diese Bauten finanziert und errichtet haben. Die zweckmäßige Verteilung wird gerade für die Kreise, die auch in der Zukunft der Fürsorge des Staates bedürfen, zu gewährleisten sein. Dies ist eine vordringliche Aufgabe, die wir auch in unserem Antrag auf Drucksache IV/2010 entsprechend herausgestellt haben.
    Auf diese Weise wollen wir besonders die Bereitstellung ausreichenden Wohnraums für kinderreiche und junge Familien, vor allen Dingen aber auch für alte Leute, sichern. Wir befinden uns hier durchaus in Übereinstimmung mit dem Wohnungsbauministerium und der Bundesregierung. Wir werden hierauf den sozialen Wohnungsbau mehr als bisher zu konzentrieren haben und vor allen Dingen auch besondere Förderungsmaßnahmen durch erweiterte Bürgschaften und die Ausweisung besonderer Fonds zum kombinierten Einsatz von Objektfinanzierung, Aufwendungs- und Wohnbeihilfen. Namentlich für Alterswohnungen und die Versorgung Kinderreicher werden solche gezielten Maßnahmen zu ergreifen sein. Die Förderungsmaßnahmen für die kinderreiche Familie scheinen uns besonders wichtig zu sein, und zwar in dem Sinne, wie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Problem in vorbildlicher Weise bei den Familienzusatzdarlehen gelöst hat. Wir sollten gerade hier die Eigentumsbildung der kinderreichen Familien durch entsprechende Gestaltung der Vorschriften über Familienzusatzdarlehen fördern.
    Schließlich erscheint es mir dringlich, daß sich nach der Liberalisierung die Konzentration der Wohnungsbauförderung beim Bund auf die Förderung des Baues von Wohnungen bei der Durchführung raumordnerischer Maßnahmen richtet. Hier werden sich Wohnungsbauaufgaben ergeben, wenn das Raumordnungsgesetz eines Tages zur Durchführung gelangen wird, die nicht allein von Bund und Ländern gelöst werden können, sondern auch der Mithilfe des Bundes bedürfen werden. Bei dem Einsatz der Bundesmittel halten wir an der nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz entwickelten Methode der Kombination von Kapitalsubventionen, Mischsubventionen und Bundesbürgschaften — und zwar Bundesbürgschaften, deren Bedingungen noch wirksamer gestaltet werden könnten, als das zur Zeit der Fall ist — fest.
    Auf steuerliche Vergünstigungen sollten wir nicht verzichten, wie Sie, Herr Kollege Jacobi, es in Ihrem Gesetzentwurf getan haben. Wenn der Wohnungsbau in der Zukunft in einem bescheideneren Rahmen durchgeführt wird, dürfte es auch den Gemeinden zumutbar sein, in diesem Rahmen durch Grundsteuervergünstigungen dazu beizutragen, obwohl natürlich zu überlegen ist, ob man hinsichtlich aller Einkommensschichten so weit gehen sollte, wie das im Augenblick bei der Grundsteuervergünstigung der Fall ist. Aber was mir besonders dringlich erscheint, ist die weitere steuerliche Förderung der Eigentumsbildung. Hier ist künftig der Einsatz privaten Kapitals unentbehrlich. Das setzt eine entsprechende steuerliche Sparförderung und eine weitere Gewährung der Wohnungsbauprämien zur Ansammlung dieser Mittel voraus. Ich denke, daß mein Kollege Czaja nachher noch auf den Antrag



    Dr. Hesberg
    Drucksache 2010, auf den ich schon kurz eingegangen bin, im einzelnen eingehen wird.
    Für die Wohnungsbauförderung ab 1966 bedarf es also, wenn wir nach dieser Richtung novellieren, keines Dritten Wohnungsbaugesetzes. Eines neuen Gesetzes bedarf es auch nicht, wenn das Gesetz selber keine bestimmten Angaben über den Einsatz öffentlicher Mittel — und zwar von Bundesmitteln — enthält.
    Der Irrtum, der hinsichtlich des Auslaufens des Zweiten Wohnungsbaugesetzes besteht, beruht hauptsächlich darauf, daß im Wohnungsbaugesetz ein Fonds von 700 Millionen DM enthalten ist, der im Jahre 1956 in das Gesetz eingefügt worden ist, nachdem man vorher immer Lösungen von Zeit zu Zeit getroffen hatte. Dieser 700-Millionen-Fonds sah eine Degression von jährlich 10 % vor. Er beträgt in diesem Jahr 210 Millionen DM im Haushalt des Wohnungsbauministers, also im Einzelplan 25. Aber — und das ist das Entscheidende, und hier bitte ich Sie, meine Kollegen von der Opposition, einmal aufzumerken — der in Rede stehende Fonds von 700 Millionen DM hat immer nur einen kleinen Anteil an den Gesamtmitteln, die dem Wohnungsbau alljährlich aus Bundesmitteln erschlossen worden sind, ausgemacht. Das gilt auch für dieses Jahr und sicherlich auch für das nächste und das übernächste Jahr. 1963 machten diese Mittel des degressiv ausgestatteten Fonds ein Zehntel von insgesamt 2,58 Milliarden DM aus, und 1964 werden sie etwa ein Elftel von 2,55 Milliarden DM an Bundesmitteln sein, die im Haushalt des Wohnungsbauministers ausgewiesen sind.
    Aber auch auf die übrigen Etats des gesamten Bundeshaushalts verteilen sich noch sehr beträchtliche Ansätze für den Wohnungsbau, und zwar sind es bekanntlich Mittel, die aus dem Bundestopf fließen. Ich erinnere an die erheblichen Ansätze für Wehrmachtswohnungen und für den Wohnungsbau im Bereich des ländlichen Siedlungswesens, der sich ebenso wie auch ,der Wehrmachtswohnungsbau z. T. nach den Vorschriften des Wohnungsbaugesetzes vollzieht.
    Neben der Fürsorge für die Bundesbediensteten und Bundeswehrangehörigen ist aber auch die Wohnungsfürsorge der Bundesunternehmen zu erwähnen, vor allem der Bundesbahn und der Bundespost. Damit, nämlich durch diese Fürsorge des Staates und seiner Unternehmen, erfährt praktisch der Etat eine erhebliche Entlastung hinsichtlich des gesamten Wohnungsbedarfs.
    Von erheblicher Tragweite ist, daß 1963 und 1964 durch Zinsverbilligungszuschüsse Finanzierungsmittel des Kapitalmarktes in Höhe von 800 Millionen DM im vergangenen Jahr und voraussichtlich 750 Millionen DM in diesem Jahre mobilisiert werden. Dadurch werden der Kapitalsubvention ähnliche Bedingungen geschaffen, wenn diese Bedingungen auch nur vorübergehend geboten werden. Aber ihre Ablösung durch Wohnbeihilfen ist durch das Wohnbeihilfengesetz für die Fälle gegeben, in denen die sozialen Voraussetzungen das erfordern.
    Hervorzuheben ist nicht zuletzt die bemerkenswerte Tatsache, daß der Degression des 700-Millionen-Fonds auf der anderen Seite als ein beständiger Ertrag des Einzelplans 25 die Progression der Zins-und Tilgungsrückflüsse der vom Bund eingesetzten Kapitalien gegenübersteht, und zwar auf Grund einer Bestimmung, die wir 1956 im Wohnungsbaugesetz eingefügt haben. Das waren im vergangenen Jahre 150 Millionen DM, im kommenden Jahre sind es 160 Millionen DM, im Jahre 1966 werden es 200 Millionen DM sein und 1968 wahrscheinlich schon 1/4 Milliarde DM. Sie sind für die Wohnungsbauförderung gebunden. Es wäre zu wünschen, daß die Länder in ähnlicher Weise Bestimmungen erließen, die ihre Kapitaleinsätze auch für die Zukunft der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und anderer Wohnungsbauaufgaben nutzbar machten.
    Bei der Degression dieses Fonds des Wohnungsbaugesetzes war es die Vorstellung des Gesetzgebers, daß die öffentlichen Mittel von damals 700 Millionen DM allmählich durch den Einsatz privater Mittel ersetzt werden sollten. So sollte der Übergang zur sozialen Marktwirtschaft erfolgen, und im Rahmen der Förderung sollte diese Kapitalsubvention durch die individuelle Subvention ersetzt werden. Damals — daran werden sich alle erinnern, die in diesem Hause daran mitgearbeitet haben — wurden auf diese Mittel des 700-Millionen-Fonds diejenigen Mittel angerechnet, die der Staat für die Wohnungsbauprämien ausgeben mußte. Hier fand eine Verrechnung statt, die in diesem Hause lange umkämpft war, bis wir es erreicht hatten, daß die Wohnungsbauprämien erst teilweise und dann ganz auf den Bund übernommen worden sind und nicht hier gedeckt werden.
    Das Ergebnis ist also, daß der Degression des 700Millionen-Fonds eine sehr erhebliche Progression der für den Wohnungsbau auf Grund der Sparförderung verfügbaren Mittel gegenübersteht. 1961 hatten wir nämlich 206 Millionen DM Prämien, 1962 271 Millionen DM, 1963 375 Millionen DM Wohnungsbauprämien. Ein Vielfaches davon ist der angesparte Kapitalbetrag, der in Form nachstelliger Hypotheken der Bausparkassen oder in Form von Eigenkapital der Bausparer oder Wohnbausparer im Wohnungsbau, im besonderen im sozialen Wohnungsbau, angelegt worden ist. Das Fazit ist, daß den Abgängen bei der Kapitalsubvention mehr als genügend Ausgleichsmittel gegenüberstehen.
    Insgesamt kann man also positive Ergebnisse des ganzen Instrumentariums des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hinsichtlich des Volumens der für den Wohnungsbau erschlossenen Mittel feststellen. Die Wohnungsbauergebnisse bestätigen dies ebenso eindeutig wie der Gesamtbetrag der seit 1949 eingesetzten Bundesmittel. Eine positive Beurteilung ist vor allem angesichts der Entwicklung der Wohnungsqualität gegeben. Die Ausweitung der Wohnungsfläche, nämlich die Zunahme der Fläche der Wohnungen um ein Drittel gegenüber 1956, ist ein eklatanter Erfolg des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und beweist, daß die Menschen trotz der Steigerung der Baukosten bereit sind, auch einen ent-



    Dr. Hesberg
    sprechend höheren Beitrag für die Wohnungsversorgung aufzubringen.
    Es ist weiter entscheidend, daß sich trotz der Verteuerung des Wohnungsbaus gerade durch den Einsatz der öffentlichen Mittel und durch die Spartätigkeit auch die Ausstattung ganz erheblich verbessert hat. Zentral beheizte Wohnungen, deren Anteil 1956 noch verschwindend gering war, sind heute bei vier Zehnteln aller Neubauwohnungen der letzten Jahre üblich.
    Es liegt uns fern, diese Ergebnisse allein auf das Konto der Bundesregierung und des Bundestages zu setzen. Wir sind uns sehr wohl der Mithilfe der Länder und der Gemeinden bewußt. Ich stehe nicht an, das auch von uns aus heute anzuerkennen und mit Nachdruck festzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bilanz ist folgende: Auch in den nächsten Jahren kann aus dem Bundeshaushalt und durch das Wohnungsbaugesetz noch ein erheblicher Betrag zur Förderung des Wohnungsbaus beigesteuert werden. Ich will damit nicht sagen, daß er ausreichend ist. Im Vergleich zum derzeitigen Stand des Fonds des Wohnungsbauministeriums und auch des ganzen Bundeshaushaltes erscheint mir das, was Sie vorhin mit einer Milliarde angegeben haben, reichlich bescheiden. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber, ob und welche Mittel ab 1966 notwendig sein werden, wird man sich erst zu gegebener Zeit unterhalten können. Ob sie ausreichen
    oder ob wir zu einer Sanierung noch weiterer erheblicher Mittel bedürfen, darauf werden wir auch von uns aus ebenso achten wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition. Es erscheint uns aber verfrüht, schon die Dispositionen für das Jahr 1966 zu treffen. Eine Milliarde DM erscheint dem nicht eingeweihten Publikum viel, wenn auch heute meist nur noch höhere Kapitalsummen Eindruck machen. Was bedeutet aber eine Milliarde DM bei der vorgeschlagenen Ausweitung des Personenkreises, die nach Ihrem Gesetz, Herr Kollege Jacobi, festzustellen ist? Von der Einkommenseite her verdoppeln Sie ja praktisch den derzeitigen Kreis derer, die nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus einen Anspruch haben. Damit erfassen Sie 80 bis 90% der gesamten Bevölkerung.

    (Abg. Dr. Willeke: Hört! Hört!)

    Ich hörte dieser Tage, daß diese Ausweitung der Einkommensgrenze dazu dienen könnte, praktisch das Problem der Fehlbelegung der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz zu lösen. Dann wären diese nicht mehr fehlbelegt. Eine solche Absicht unterstelle ich Ihnen natürlich nicht, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Freunde und ich möchten auf keinen Fall eine generelle Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten. Wir sind wohl bereit, für bestimmte Personenkreise die Förderung zu verbessern. Aber wie hier schon gesagt worden ist: der SPD-Antrag läuft auf eine totale staatliche Wohnungsversorgung hinaus, und zwar als eine Daueraufgabe. Die Wohnungsversorgung ist nach
    dem Wortlaut der SPD-Vorlage nicht primäre Aufgabe des einzelnen, sondern primäre Aufgabe des Staates. Der Bürger soll nur noch nach seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten dazu beitragen. Das heißt, die Hauptsache soll zunächst einmal der Staat tragen, und nachher zahlt der einzelne Staatsbürger noch ein paar Groschen hinzu.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

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