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ID0411919700

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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU darf ich unsere Auffassungen zu der Vorlage des von der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Wohnungsbaugesetzes darlegen und im besonderen auch klarmachen, welche Tendenzen von uns für die weitere Entwicklung dieses Gesetzgebungskomplexes verfolgt werden.
    Herr Jacobi hat bereits darauf hingewiesen, daß der Untertitel des Entwurfs „Bundeswohnungsgesetz" besagt, daß der hier vorliegende Gesetzentwurf weitergreifende Zielsetzungen beinhaltet als das derzeitige Wohnungsbaugesetz. Dieser Untertitel erinnert bekanntlich an das Wohnungsgesetz vom 28. März 1918, das jetzt also bald 50 Jahre zurückliegt und, seinerzeit verabschiedet von der vorletzten Königlich-Preußischen Staatsregierung, noch Ausdruck polizeistaatlichen Denkens war. Es war — dieser Vergleich mit der Gegenwart ist ganz interessant — ein Bukett von neun Artikeln, das Vorschriften aller Art enthielt, Vorschriften baurechtlicher Art brachte, vor allem zur Bauplanung; zur



    Dr. Hesberg
    Raumordnung und Stadterweiterung auf den Weg der Eingemeindung verwies; Vorschriften zur Benutzung der Gebäude im Rahmen von Wohnungsordnungen festlegte; letzten Endes auch, wie Herr Kollege Jacobi schon andeutete, die Wohnungsaufsicht begründete und damit zugleich bei den Gemeinden die Wohnungsämter einsetzte, die später eine ganz andere Aufgabe bekamen, weshalb sie wohl in den weitesten Bevölkerungskreisen nicht gerade in bester Erinnerung sind.
    Auch die Förderung der Wohnungsbautätigkeit wurde schon in jenem Gesetz in Angriff genommen, und zwar durch die Bereitstellung von 20 Millionen Mark für die Beteiligung des preußischen Staates an gemeinnützigen Bauvereinigungen.
    Insgesamt zielte das Gesetz auf eine Verbesserung der Wohnungsverhältnisse ab, es wollte der Überbelegung steuern. Da diese aber mehr eine Folge der wirtschaftlichen und Einkommensverhältnisse war, konnten solche Normen kaum den entsprechenden Erfolg haben.
    In der Anlage erinnert der Initiativgesetzentwurf, der uns jetzt in Drucksache IV/1850 vorliegt, durchaus an die Konzeption des Gesetzes vom Jahre 1918. Dem Inhalt nach ist er jedoch grundlegend anders geartet. Damals beschränkte man sich auf Novellierungsvorschriften. Demgegenüber bringt der vorliegende Gesetzesantrag der SPD grundlegende, neue Vorschriften, die sich auf einen weit über den bisher geförderten Personenkreis hinausgehenden Kreis beziehen.
    Neben dem Wohnungsbau ist auch die Modernisierung angesprochen. Das wird angesichts der Versäumnisse, die letzten Endes die Zwangswirtschaft verursacht hat, jeder begrüßen. Vor allen Dingen aber wird die auch von Herrn Minister Lücke gewürdigte, über die allgemeine Wohnungsbautätigkeit hinausgreifende Sanierung angesprochen.
    Aus der bisherigen Diskussion im Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist allen Experten des Ausschusses bekannt, daß eine Novellierung des Wohnungsbaugesetzes und auch die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Stadt-und Dorferneuerung beabsichtigt ist.
    Der vorliegende Entwurf der SPD sieht die Zusammenfassung dieser verschiedenen Materien in einem Gesetz vor. Es ergibt sich die Frage, ob diese Zusammenfassung zweckmäßig ist. Nach den gründlichen Überlegungen, die wir angestellt haben, sind meine Freunde' und ich zu der Auffassung gekommen, daß diese Zusammenfassung nicht zweckmäßig ist. Ich will Ihnen auch die Gründe dafür darlegen.
    Wenn man sich beispielsweise die Bestimmungen Ihres Gesetzentwurfs über die Stadtsanierung ansieht, stellt man fest, daß sich Ihr Vorschlag auf die sogenannte Flächensanierung beschränkt.
    Meine Damen und Herren, ein anerkannter Fachmann des Städtebaues und der Raumordnung stellte kürzlich lapidar fest: „Wir leben heute in einer Desorganisation des Raumes." Er wollte damit sagen, daß die unerträgliche Verdichtung innerhalb
    unserer Ballungsgebiete nicht dadurch beseitigt werden kann, daß man eine untragbare flächenmäßige Ausnutzung zwar durch eine geringere Flächenbebauung ersetzt, dafür aber in die Höhe geht, daß heißt, zum Hochhaus und — um es einmal überspitzt zu sagen — zum Wolkenkratzer. In eine umfassende städtebauliche Konzeption müssen daher neben der Sanierung im engeren Sinne auch sonstige Erneuerungsmaßnahmen wie der Bau neuer Ortsteile, der Bau neuer Städte und die Weiterentwicklung vorhandener Wohnorte einbezogen werden. Hierzu ist es meines Erachtens erforderlich, ein besonderes Gesetz mit eigenen Vorschriften über die Finanzierung zu schaffen.
    Herr Kollege Jacobi, Sie führten dazu aus, daß der Entwurf des Bundeswohnungsbauministeriums darüber keine Vorschriften enthalte. Sie dürften wohl auch wissen, daß sich der Herr Bundeswohnungsbauminister darum bemüht hat und daß praktisch ein Referentenentwurf veröffentlicht worden ist, der noch nicht mit den zuständigen Ministerien abgeglichen war.
    Wir sind der Überzeugung, daß die Bundesregierung alsbald eine Vorlage einbringen wird, die auch diese finanzielle Seite regelt. Wir .möchten aber heute bereits die Bundesregierung auffordern — in dem Antrag Drucksache IV/2010 haben wir es auch getan —, die Vorlage dieses Gesetzes zu beschleunigen; denn wir sind der Meinung, daß die Voraussetzungen für den Beginn der Sanierung in den weißen Kreisen bereits gegeben sind und man darauf jetzt zusteuern sollte.
    Meine Damen und Herren, als Mangel des SPD-Entwurfs ist vor allem das Fehlen von Regelungen für Sanierungsträger anzumerken. Dafür besteht ein ganz außerordentlich großes praktisches Bedürfnis. Weiter fehlen Bestimmungen zur Sicherung des privaten Eigentums, u. a. also Normen zur Reprivatisierung bei Durchführung der Sanierung durch Wohnungsunternehmen, seien sie nun gemeinnütziger oder privater Art. Wir möchten, daß privates Eigentum, das unter die Sanierung fällt, auch künftig wieder privates Eigentum wird, vielleicht in einer anderen Form, aber jedenfalls grundsätzlich.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Kombination von Wohnungsbaugesetz und Sanierungsgesetz empfiehlt sich aber auch deswegen nicht, weil normale Förderungsbestimmungen des Wohnungsbaus nicht genügen. Es kommt nicht nur darauf an, die Gebäulichkeiten abzureißen und neue Gebäude zu errichten und zu finanzieren. Wir wissen als Baufachleute alle, welch hoher unrentierlicher Finanzierungsbedarf hier gegeben ist und daß auch dafür in einem Sanierungsgesetz entsprechend Vorsorge getroffen werden muß. Das kann nicht allein in einem Wohnungsbaugesetz geregelt werden.
    Auch für die Fortsetzung der Wohnungsbauförderung nach Überführung des Wohnungsaltbestandes in die soziale Marktwirtschaft halten wir ein neues Wohnungsbaugesetz keineswegs für erforderlich. Die Leistungen, die auf der Grundlage des gelten-



    Dr. Hesberg
    den Gesetzes seit 1956 — ich meine, seit Erlaß des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — erzielt worden sind, beweisen, daß es sich bewährt hat. Es erübrigt sich hier, auf die Anzahl der erstellten Wohnungen seit 1949, auf die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen, auf das Ausmaß der Eigentumsbildung und den Umfang der öffentlichen Mittel nochmals einzugehen. Ich beziehe mich hier auf die globalen Darstellungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers. Aber daß sich der Bund der Förderung auch nach Beseitigung der Wohnungsnot annehmen wird, beweist allein schon die Fortsetzung des Wohnungsbaus in den weißen Kreisen in den, letzten Jahren. Ich glaube, es besteht kein Anlaß zur Sorge, daß mit dem Ende des Jahres 1965 die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus eingestellt werde.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr! Vizepräsident Schoettle: Bitte, Herr Jacobi.