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ID0411919500

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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Vielleicht darf ich meine Ausführungen zunächst zu Ende führen. Wir haben später in der Debatte Gelegenheit, darüber zu sprechen.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Es ist leichter, gut zu diskutieren, wenn wir Punkt für Punkt durchsprechen. Das verdient diese bedeutende Vorlage.
    Hier ist die Frage zu stellen, ob eine neue Wohnungsbaupolitik notwendig ist. Diese Frage stellen die Sozialdemokraten mit dieser Vorlage. Ziehen wir also zunächst Bilanz aus den 15 Jahren Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung und der Mehrheit des Hauses, die über lange Jahre hinweg die Unterstützung auch der Sozialdemokratischen Partei gefunden hat. Leider scheiterte diese Einstimmigkeit — ich habe das immer bedauert —, als es um die bevorzugte Förderung des Familienheims für breite Volksschichten ging. Seit jener Zeit haben wir uns etwas schwerer getan, Einstimmigkeit auf diesem wichtigen Gebiet zu erzielen.



    Bundesminister Lücke
    Vor wenigen Tagen habe ich nun mit den für den Wohnungsbau zuständigen Ministern und Senatoren der Länder das Wohnungsbauprogramm für 1964 besprochen. Am gleichen Tage wurde das endgültige Fertigstellungsergebnis des Baujahres 1963 bekannt: über 570 000 Wohnungen, eine außerordentliche Leistung,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wenn man den strengen Winter 1962/63 berücksichtigt. Ich darf von dieser Stelle auch namens der Minister und Senatoren der Länder allen am Wohnungsbau Beteiligten, vor allem den Bauarbeitern, unsern Dank aussprechen.

    (Abg. Matthöfer: Schönen Gruß an Herrn Erhard! — Heiterkeit links.)

    — Ich werde Herrn Bundeskanzler Erhard sagen, daß Sie ihn grüßen lassen und damit zum Ausdruck bringen, wie Sie ihm danken, daß es möglich wurde, im letzten Jahr 570 000 Wohnungen fertigzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nicht zuletzt ist es ja ein Erfolg der sozialen Marktwirtschaft, daß das erreicht worden ist.
    Damit ist die Wohnungsbauleistung — über dieses Thema hat Herr Kollege Jacobi mit Recht gesprochen — seit 1949 auf 7,3 Millionen Wohnungen angewachsen; davon sind 3,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues und 2 Millionen Familienheime. Der Wohnungsbestand in der Bundesrepublik beträgt zur Zeit 17 Millionen. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, dürften auch bei dem letzten Skeptiker den letzten Zweifel an dem Erfolg des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes beseitigt haben. Im Baujahr 1964 — das ist, glaube ich, für die weitere Behandlung der Vorlage wichtig — werden wieder über eine halbe Million Wohnungen fertiggestellt. Die gleiche Voraussage kann ich für 1965 machen. Bis Ende 1965 werden wir eine weitere Million Wohnungen — voraussichtlich werden es noch mehr werden — gebaut haben. Auch dann wird weitergebaut, und ich möchte hier die Versicherung wiederholen, daß diese Wohnungen dort gebaut werden, wo sie gebraucht werden. Mit anderen Worten, es wird auch in den sogenannten weißen Kreisen weitergebaut werden. Auch in den folgenden Jahren, 1967, 1968, 1970 usw., wird weitergebaut werden.
    Dann gilt es — Herr Kollege Jacobi, es wäre gut, wenn wir in dieser Debatte diesen Begriff verbindlich klärten —, den Wohnungsbedarf, der sich aus den Wohnwünschen unserer Familien ergibt, zu befriedigen. Ich unterscheide Wohnungsbedarf und Wohnungsdefizit. Die Befriedigung des Wohnungsbedarfs ist jene Aufgabe, die bleibt und die von den jeweiligen Wünschen der einzelnen Bürger und Familien abhängt. Befriedigung der Eigenheimwünsche, Sanierung, Modernisierung der Städte und Dörfer, das erfassen wir mit dem Begriff Wohnungsbedarf. Da liegt die große zukünftige Bauaufgabe, bei der es sich auf lange Sicht um eine Größenordnung zwischen 300 000 und 400 000 Wohnungen jährlich handelt. Ich bin überzeugt, bei normaler, guter wirtschaftlicher Entwicklung wird diese Zahl eher höher als niedriger werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnungswirtschaft befindet sich in einer Phase der Neuorientierung und Neuordnung. Der entscheidende Anstoß war die Verabschiedung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und die Einführung eines sozialen Miet- und Wohnrechts. Der hiermit eingeschlagene Weg ist inzwischen weiter ausgebaut worden. Das Gesetz befindet sich seit nunmehr etwas über vier Monaten in der praktischen Bewährung. Mein Vertrauen in die marktwirtschaftliche Ordnung ist bisher nicht enttäuscht worden. Auch die Minister und Senatoren der Länder haben mir in der vergangenen Woche bestätigt, daß man weder von einer Kündigungswelle noch — bis auf vereinzelte bedauerliche Ausnahmen, in denen die Betreffenden zur Rechenschaft gezogen werden — von wucherischen Mietforderungen sprechen könne.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich bin der Auffassung, daß es im gegenwärtigen Zeitpunkt noch zu früh ist, ein abschließendes Urteil über die Auswirkungen aller gesetzlichen Maßnahmen auf diesem Gebiet abzugeben. Aus gutem Grund ist der Übergang von der über 40 Jahre währenden Wohnungszwangswirtschaft zur sozialen Wohnungswirtschaft auf mehrere Jahre verteilt worden. Alle beteiligten Mieter und Vermieter brauchen Zeit und Ruhe, um sich auf die neuen Bedingungen der Partnerschaft einer marktwirtschaftlich orientierten Wohnungsversorgung einstellen zu können.
    Die Frage, die durch die Vorlage aufgeworfen wird, ob wir eine neue Wohnungsbaupolitik brauchen, kann ich also mit Nein beantworten. Die Wohnungsbaupolitik, wie wir sie betreiben, sichert ein Höchstmaß an Freiheit und sozialer Sicherheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diese Wohnungsbaupolitik verlangt von dem Bürger ein gesundes Maß an Selbstverantwortung und Eigeninitiative, an Sparkraft und Selbsthilfe. Diese Wohnungsbaupolitik war erfolgreich und muß deshalb fortgesetzt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun erlauben Sie mir hier einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben. Die Zielsetzungen unserer Wohnungsbaupolitik sind weithin bekannt. Sie sind durch die Bezeichnung meines Hauses deutlich umrissen. Die Basis für die Neuordnung des Wohnungswesens ist das Abbaugesetz. Die anderen wohnungswirtschaftlichen und mietrechtlichen Bestimmungen bauen logisch darauf auf. Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau behalten nach wie vor Vorrang. Sie sind integrierender Bestandteil der Eigentumspolitik der Bundesregierung. Neben dem im Ausschuß anstehenden Raumordnungsgesetz ist ein besonderes Städtebauförderungsgesetz, ein Gesetz ,zur Erneuerung der Städte und Dörfer, in Vorbereitung. Ich bin dem Herrn Kollegen Jacobi außerordentlich dankbar, daß er bei dieser wichtigen Frage weitgehende Übereinstimmung zu erkennen gab. In diesem Gesetz, mit dem die Elendswohnungen in den Dörfern und Städten beseitigt werden sollen, werden die rechtlichen Vorausset-



    Bundesminister Lücke
    zungen und die Förderung — Herr Kollege Jacobi, Sie haben mit Recht gesagt, daß in der Vorlage noch ein Leertitel ist — der von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu leistenden Aufgabe der Sanierung unserer Dörfer und Städte geregelt. Hiermit wird der Weg von der Wohnungspolitik bisheriger Prägung zu einer umfassenden Politik des Städtebaus und der Dorferneuerung im Rahmen einer modernen Raumordnungbeschritten.
    Unter der Verpflichtung der beiden großen Wohnungsbaugesetze, die Wohnungsnot zu beseitigen, sind in den vergangenen Jahren rund 47 Milliarden DM öffentliche Mittel unmittelbar in den Wohnungsbau geflossen. Man sollte nunmehr — das ist kein Widerspruch — von den allgemeinen Förderungsmaßnahmen mehr zu gezielten Maßnahmen übergehen, um die Probleme der strukturell bedingten Wohnungsnot 2u lösen. Ich meine das Problem der alten Leute, das morgen das Hohe Haus beschäftigen wird, das Problem der jungen Familien und nicht zuletzt die Frage der kinderreichen Familien.
    In diesem Sinne, Herr Abgeordneter Jacobi, beantworte ich Ihre Frage nach der Fortführung der öffentlichen Förderung so, daß auch noch nach 1966 öffentlich gefördert werden muß. Es ist jedoch ein Unding, auch dann, wenn ,die Vollversorgung mit Wohnungen erreicht ist — und das wird bald sein —, in großem Umfange mit öffentlichen Geldern ständig neue Sozialwohnungen zu bauen und zugleich einen zunehmenden Anteil der bereits vorhandenen in verkehrten Händen zu belassen. Nach unseren Überlegungen soll den Gemeinden die rechtliche Möglichkeit gegeben werden, fehlbelegte Wohnungen im Rahmen durchaus großzügiger Bestimmungen — das gilt in den Gebieten, wo die Zwangswirtschaft abgebaut ist und der Markt seine Funktion voll erfüllen kann — für echte Wohnungsnotfälle frei zu machen.

    (Abg. Strohmayr: Mit Zwang, Herr Minister!)

    — Es ist Ihrer und unserer aller Mühe überlassen, die Wege zu finden, auf denen eine gerechte Belegung der Sozialwohnungen möglich ist. Ich bin der Meinung, verehrter Herr Kollege Strohmayr, daß derjenige, der sich zu Lasten der Allgemeinheit eine solche Wohnung leistet und ein hohes Einkommen hat, keine Schonung auf Kosten des Gemeinwohls verdient. Nur so wird es gelingen, die kinderreichen Familien — da liegt eine immer schwerer werdende Aufgabe —, die jungen Familien und die Rentner mit bescheidenem Einkommen auch in der Zukunft, und ich spreche hier ja von den zukünftigen Aufgaben, in einer preisgünstigen Sozialwohnung unterzubringen.
    Meine Damen und 'Herren! Die mit einem Einsatz von 47 Milliarden DM öffentlicher Mittel geförderten Sozialwohnungen gehören in die Hand derer, für die sie gebaut worden sind.

    ('Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nur dann kann diese enorme Investition an Steuergeldern verantwortet werden.
    Ich fasse zusammen. Der Abau der Wohnungszwangswirtschaft wird konsequent fortgeführt. Die öffentliche Wohnungsbauförderung wird als gezielte Maßnahme vor allem für kinderreiche Familien, junge Familien und alte Leute beibehalten. Die öffentliche Wohnungsbauförderung bleibt integrierender Bestandteil der Eigentumspolitik. Ein besonderes Städtebauförderungsgesetz regelt den schwierigen Komplex der durchgreifenden Sanierung unserer Dörfer und Städte. Durch einen Umbau der gesetzlichen Vorschriften sollen die Zweckbestimmungen der Sozialwohnungen befriedigend geregelt werden.
    Meine Damen und Herren! In den nächsten Wochen wird sich der Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung mit einer Reihe wichtigster Vorlagen zu befassen haben. Bei den Beratungen wird sich Gelegenheit finden, die zahlreichen und schwierigen Themen eingehend zu erörtern. Das wird um so erfolgreicher sein, als gerade der Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung bisher verstanden hat, die schwierigsten Probleme — und es sind schwierige Probleme — sachlich zu Ende zu beraten. Das soll — das ist mein Wunsch — auch bei dieser von der Opposition eingereichten Vorlage geschehen.
    Das Ziel all dieser Bemühungen — und so bewerte ich auch die Initiative der Opposition — sollte auch in der Zukunft sein, alles zu tun, damit bald die letzte Familie, die letzte alleinstehende Person eine gute Wohnung hat. Trotz aller sachlichen Gegensätze — die Gegensätze sind groß, und wir sollten sie deutlich machen und darüber sprechen, um zu einer vernünftigen Basis zu kommen — findet sich die Bundesregierung mit Bundesrat und Bundestag in dem Bemühen einig, ,alles zu tun, um auf diesem wichtigen Gebiete Ordnung zu schaffen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien).



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU darf ich unsere Auffassungen zu der Vorlage des von der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Wohnungsbaugesetzes darlegen und im besonderen auch klarmachen, welche Tendenzen von uns für die weitere Entwicklung dieses Gesetzgebungskomplexes verfolgt werden.
    Herr Jacobi hat bereits darauf hingewiesen, daß der Untertitel des Entwurfs „Bundeswohnungsgesetz" besagt, daß der hier vorliegende Gesetzentwurf weitergreifende Zielsetzungen beinhaltet als das derzeitige Wohnungsbaugesetz. Dieser Untertitel erinnert bekanntlich an das Wohnungsgesetz vom 28. März 1918, das jetzt also bald 50 Jahre zurückliegt und, seinerzeit verabschiedet von der vorletzten Königlich-Preußischen Staatsregierung, noch Ausdruck polizeistaatlichen Denkens war. Es war — dieser Vergleich mit der Gegenwart ist ganz interessant — ein Bukett von neun Artikeln, das Vorschriften aller Art enthielt, Vorschriften baurechtlicher Art brachte, vor allem zur Bauplanung; zur



    Dr. Hesberg
    Raumordnung und Stadterweiterung auf den Weg der Eingemeindung verwies; Vorschriften zur Benutzung der Gebäude im Rahmen von Wohnungsordnungen festlegte; letzten Endes auch, wie Herr Kollege Jacobi schon andeutete, die Wohnungsaufsicht begründete und damit zugleich bei den Gemeinden die Wohnungsämter einsetzte, die später eine ganz andere Aufgabe bekamen, weshalb sie wohl in den weitesten Bevölkerungskreisen nicht gerade in bester Erinnerung sind.
    Auch die Förderung der Wohnungsbautätigkeit wurde schon in jenem Gesetz in Angriff genommen, und zwar durch die Bereitstellung von 20 Millionen Mark für die Beteiligung des preußischen Staates an gemeinnützigen Bauvereinigungen.
    Insgesamt zielte das Gesetz auf eine Verbesserung der Wohnungsverhältnisse ab, es wollte der Überbelegung steuern. Da diese aber mehr eine Folge der wirtschaftlichen und Einkommensverhältnisse war, konnten solche Normen kaum den entsprechenden Erfolg haben.
    In der Anlage erinnert der Initiativgesetzentwurf, der uns jetzt in Drucksache IV/1850 vorliegt, durchaus an die Konzeption des Gesetzes vom Jahre 1918. Dem Inhalt nach ist er jedoch grundlegend anders geartet. Damals beschränkte man sich auf Novellierungsvorschriften. Demgegenüber bringt der vorliegende Gesetzesantrag der SPD grundlegende, neue Vorschriften, die sich auf einen weit über den bisher geförderten Personenkreis hinausgehenden Kreis beziehen.
    Neben dem Wohnungsbau ist auch die Modernisierung angesprochen. Das wird angesichts der Versäumnisse, die letzten Endes die Zwangswirtschaft verursacht hat, jeder begrüßen. Vor allen Dingen aber wird die auch von Herrn Minister Lücke gewürdigte, über die allgemeine Wohnungsbautätigkeit hinausgreifende Sanierung angesprochen.
    Aus der bisherigen Diskussion im Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist allen Experten des Ausschusses bekannt, daß eine Novellierung des Wohnungsbaugesetzes und auch die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Stadt-und Dorferneuerung beabsichtigt ist.
    Der vorliegende Entwurf der SPD sieht die Zusammenfassung dieser verschiedenen Materien in einem Gesetz vor. Es ergibt sich die Frage, ob diese Zusammenfassung zweckmäßig ist. Nach den gründlichen Überlegungen, die wir angestellt haben, sind meine Freunde' und ich zu der Auffassung gekommen, daß diese Zusammenfassung nicht zweckmäßig ist. Ich will Ihnen auch die Gründe dafür darlegen.
    Wenn man sich beispielsweise die Bestimmungen Ihres Gesetzentwurfs über die Stadtsanierung ansieht, stellt man fest, daß sich Ihr Vorschlag auf die sogenannte Flächensanierung beschränkt.
    Meine Damen und Herren, ein anerkannter Fachmann des Städtebaues und der Raumordnung stellte kürzlich lapidar fest: „Wir leben heute in einer Desorganisation des Raumes." Er wollte damit sagen, daß die unerträgliche Verdichtung innerhalb
    unserer Ballungsgebiete nicht dadurch beseitigt werden kann, daß man eine untragbare flächenmäßige Ausnutzung zwar durch eine geringere Flächenbebauung ersetzt, dafür aber in die Höhe geht, daß heißt, zum Hochhaus und — um es einmal überspitzt zu sagen — zum Wolkenkratzer. In eine umfassende städtebauliche Konzeption müssen daher neben der Sanierung im engeren Sinne auch sonstige Erneuerungsmaßnahmen wie der Bau neuer Ortsteile, der Bau neuer Städte und die Weiterentwicklung vorhandener Wohnorte einbezogen werden. Hierzu ist es meines Erachtens erforderlich, ein besonderes Gesetz mit eigenen Vorschriften über die Finanzierung zu schaffen.
    Herr Kollege Jacobi, Sie führten dazu aus, daß der Entwurf des Bundeswohnungsbauministeriums darüber keine Vorschriften enthalte. Sie dürften wohl auch wissen, daß sich der Herr Bundeswohnungsbauminister darum bemüht hat und daß praktisch ein Referentenentwurf veröffentlicht worden ist, der noch nicht mit den zuständigen Ministerien abgeglichen war.
    Wir sind der Überzeugung, daß die Bundesregierung alsbald eine Vorlage einbringen wird, die auch diese finanzielle Seite regelt. Wir .möchten aber heute bereits die Bundesregierung auffordern — in dem Antrag Drucksache IV/2010 haben wir es auch getan —, die Vorlage dieses Gesetzes zu beschleunigen; denn wir sind der Meinung, daß die Voraussetzungen für den Beginn der Sanierung in den weißen Kreisen bereits gegeben sind und man darauf jetzt zusteuern sollte.
    Meine Damen und Herren, als Mangel des SPD-Entwurfs ist vor allem das Fehlen von Regelungen für Sanierungsträger anzumerken. Dafür besteht ein ganz außerordentlich großes praktisches Bedürfnis. Weiter fehlen Bestimmungen zur Sicherung des privaten Eigentums, u. a. also Normen zur Reprivatisierung bei Durchführung der Sanierung durch Wohnungsunternehmen, seien sie nun gemeinnütziger oder privater Art. Wir möchten, daß privates Eigentum, das unter die Sanierung fällt, auch künftig wieder privates Eigentum wird, vielleicht in einer anderen Form, aber jedenfalls grundsätzlich.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Kombination von Wohnungsbaugesetz und Sanierungsgesetz empfiehlt sich aber auch deswegen nicht, weil normale Förderungsbestimmungen des Wohnungsbaus nicht genügen. Es kommt nicht nur darauf an, die Gebäulichkeiten abzureißen und neue Gebäude zu errichten und zu finanzieren. Wir wissen als Baufachleute alle, welch hoher unrentierlicher Finanzierungsbedarf hier gegeben ist und daß auch dafür in einem Sanierungsgesetz entsprechend Vorsorge getroffen werden muß. Das kann nicht allein in einem Wohnungsbaugesetz geregelt werden.
    Auch für die Fortsetzung der Wohnungsbauförderung nach Überführung des Wohnungsaltbestandes in die soziale Marktwirtschaft halten wir ein neues Wohnungsbaugesetz keineswegs für erforderlich. Die Leistungen, die auf der Grundlage des gelten-



    Dr. Hesberg
    den Gesetzes seit 1956 — ich meine, seit Erlaß des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — erzielt worden sind, beweisen, daß es sich bewährt hat. Es erübrigt sich hier, auf die Anzahl der erstellten Wohnungen seit 1949, auf die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen, auf das Ausmaß der Eigentumsbildung und den Umfang der öffentlichen Mittel nochmals einzugehen. Ich beziehe mich hier auf die globalen Darstellungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers. Aber daß sich der Bund der Förderung auch nach Beseitigung der Wohnungsnot annehmen wird, beweist allein schon die Fortsetzung des Wohnungsbaus in den weißen Kreisen in den, letzten Jahren. Ich glaube, es besteht kein Anlaß zur Sorge, daß mit dem Ende des Jahres 1965 die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus eingestellt werde.