Rede:
ID0411826900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 20
    1. der: 3
    2. Die: 1
    3. Große: 1
    4. Anfrage: 1
    5. Fraktion: 1
    6. SPD: 1
    7. ist: 1
    8. begründet: 1
    9. und: 1
    10. beantwortet.: 1
    11. Ich: 1
    12. eröffne: 1
    13. die: 1
    14. Aussprache.: 1
    15. Das: 1
    16. Wort: 1
    17. hat: 1
    18. Abgeordnete: 1
    19. Dr.: 1
    20. Martin.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Arndgen und Bühler . . . . . . 5403 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gesetzentwurf betr. freiwillige Sterilisation und Kastration Dr. Bucher, Bundesminister . 5404 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5404 B Frage des Abg. Seifriz: Schutzeinrichtungen gegen Überfälle auf Banken Dr. Neef, Staatssekretär 5404 C, D, 5405 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5404 D Frage des Abg. Seifriz: Versicherungsschutz bei Bankeinbruch Dr. Neef, Staatssekretär 5405 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Feldversuch zur Bekämpfung der Bilharziose Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 5405 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 5405 C, D Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Vortrag des Professors Golo Mann in Rom Lahr, Staatssekretär 5405 D, 5406 B, C, D, 5407 A, B, C Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5406 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 5406 C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5406 D Porzner (SPD) . . . . . . . 5407 A, B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 5407 B, C Dr. Mommer (SPD) 5407 C Fragen des Abg. Vogt: Verleihung der Goethe-Medaille Lahr, Staatssekretär . . 5407 D, 5408 A Vogt (CDU/CSU) 5408 A Frage des Abg. Vogt: Deutsche Schulen in Polen und in den besetzten Ostgebieten Lahr, Staatssekretär . . . 5408 A, C, D Vogt (CDU/CSU) 5408 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Denkschrift der Bundesregierung zur Deutschland- und Berlin-Frage Lahr, Staatssekretär . . . 5409 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 5409 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5409 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Fragen des Abg. Reichmann: Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5409 C, D, 5410 A, B Reichmann (FDP) 5410 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5410 B Frage des Abg. Maier (Mannheim) : Anrechnung einer Rentenerhöhung aus der Sozialversicherung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5410 B, C, D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . 5410 C Jahn (SPD) 5410 D Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesetz über den Zollgrenzdienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5411 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 B Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Abgabe von Zollgrenzdienstbeamten an andere Verwaltungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5411 B, C, D, 54112 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 C, D, 5412 A Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesundheitszustand der Beamten des Außendienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5412 A, B, C, 5413 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5412 B, C Fritsch (SPD) 5412 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5413 A, B, C, D, 5414 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5413 C, 5414 A Fragen des Abg. Günther: Todesfall durch Schußwaffengebrauch eines Zollbeamten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5414 A, D, 5415 A, C, D Günther (CDU/CSU) 5414 C, D Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 5415 B, C, 5416 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5415 C, D, 5416 A Brück (CDU/CSU) 5416 A Sammelübersicht 28- des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1977) 5416 B Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksache IV/818); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1961) — Zweite Beratung —Frau Dr. Heuser (FDP) 5416 C Blank, Bundesminister . 5417 B, 5422 C, 5425 D, 5427 A Gerlach (SPD) . . . . 5417 D, 5428 B Dr. Schellenberg (SPD) . 5422 C, 5424 C, 5426 C, 5427 C, 5428 A, B, 5429 A, D, 5430 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 5423 A, 5429 B Spitzmüller (FDP) . . . 5423 D, 5433 C Franzen (CDU/CSU) 5430 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 5432 A Rasner (CDU/CSU) . . . 5433 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1897) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1953) -- Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . 5434 B Schlee (CDU/CSU) 5435 A Dr. Aschoff (FDP) 5435 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Drucksache IV/1788); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1982) — Zweite und dritte Beratung — Metzger (SPD) . . . . . . . . 5436 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucksache IV/1792); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1983, zu IV/1983) — Zweite und dritte Beratung — 5439 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Abg. Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache IV/1395); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1929) — Zweite und dritte Beratung — 5439 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829) Dr. Lohmar (SPD) . . . 5439 C, 5467 A Lenz, Bundesminister . . 5445 C, 5490 C Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 5453 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5458 D Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen . . . . . . . . . . 5463 C Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 5463 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 5467 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 5476 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5478 B Deneke (FDP) . . . . . . . . 5483 B Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5484 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 5486 D Entwurf eines Abzahlungsgesetzes (Abg. Frau Blohm, Dr. Elbrächter, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Mertes u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 1894 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Teilzahlungsverträge (Teilzahlungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1895) — Erste Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5492 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 5493 A Mertes (FDP) 5494 B Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 5495 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 mit dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/718) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 zwischen dem Auswärtigen Amt und der Spanischen Botschaft in Bonn über die Anwendung des Vertrages vom 29. Mai 1962 (Drucksache IV/1433) — Erste Beratung — . . 5495 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/1854) — Erste Beratung — . . . . 5496 A Entwurf eines Ingenieurgesetzes (Abg. Wieninger, Dr. Huys, Lemmrich, Burgemeister, Seidl [München], Dorn, Ollesch, Busse,. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1964) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 mit der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/1939) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 über die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz (Drucksache IV/1938) — Erste Beratung — 5496 B Antrag betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider [Saarbrücken] u. Gen.) (Drucksache IV/1914) . . . . 5496 C Antrag betr. Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (SPD) (Drucksache IV./ 1950) 5496 C Antrag betr. Eintragung der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern (Abg. Dr. Tamblé, Frau Dr. Heuser, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache IV/1969) 5496 D Erster Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG an . den Rat für Richtlinien, Entscheidungen und Verordnungen betr. Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/1960) 5496 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Qualitätsnormen auf Obst und Gemüse (Drucksachen IV/1877, IV/1972) . . . . 5497 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Abänderung von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 23 (Drucksachen IV/1878, IV/1973) 5497 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Untergrenzen und Obergrenzen der Orientierungspreise für Rindfleisch für das am 1. April 1964 beginnende Wirtschaftsjahr (Drucksachen IV/1913, IV/1979) 5497 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und lebensmittelrechtlicher Fragen beim Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen und eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch (Drucksachen IV/1808, IV/1963) . . . . 5497B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Kakaos und der Schokolade (Drucksachen IV/1453, IV/1962) . . . . 5497 C Übersicht 20 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1946) 5497 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksachen IV/1773, IV/1968) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Heeresstandortverwaltung in Stuttgart (Drucksache IV/1956) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksache IV/1988) . . . . 5498 A Nächste Sitzung 5498 A Anlagen 5499 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 3. Dr. Atzenroth 4. 3. Bading 6. 3. Dr.-Ing. Balke 6. 3. Bergmann 6. 3. Dr. Bieringer 6. 3. Birkelbach 6. 3. Dr. Birrenbach 4. 3. Blachstein 6. 3. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. h. c. Brauer 6. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Corterier 6. 3. Frau Döhring 6. 3. Drachsler 6. 3. Frau Dr. Elsner 6. 3. Erler 6. 3. Gaßmann 4. 3. Gehring 6. 3. Giencke 4. 3. Freiherr zu Guttenberg 6. 3. Hahn (Bielefeld) 6. 3. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hesemann 6. 3. Höhne 21. 3. Hoogen 6. 3. Kemmer 6. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 3. Frau Kipp-Kaule 4. 3. Klinker 6. 3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6. 3. Leber 4. 3. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6. 3. Frau Dr. Maxsein 6. 3. Memmel 6. 3. Michels 6. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Nellen 6. 3. Neumann (Allensbach) 4. 3. Paul 6. 3. Dr.-Ing. Phillipp 6. 3. Rademacher 6. 3. Richarts 26. 3. Ruland 21. 3. Schlick 6. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 4. 3. Schneider (Hamburg) 6. 3. Dr. Seffrin 6. 3. Dr. Serres 6. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Storch 6. 3. Unertl 4. 3. Weinkamm* 6. 3. Dr. Zimmer 6. 3. Zoglmann 4. 3. b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 15. 3. Dr. Deist 31. 3. Dopatka 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Glüsing (Dithmarschen) 17. 3. Hansing 17. 4. Kriedemann 17. 3. Frau Kuchtner 4. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Murr 22. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Frau Dr. Probst 17. 3. Saxowski 22. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 401 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Heuser zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „ (2) Erfüllt der männliche Elternteil der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Personen die Anspruchsvoraussetzungen allein, so wird das Kindergeld dem weiblichen Elternteil des genannten Personenkreises gewährt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 2. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Erfüllen für ein Kind Mutter und Vater die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Kindergeld der Mutter gewährt; es wird jedoch dem Vater gewährt, wenn ihm die Sorge für die Person des Kindes allein zusteht." Bonn, den 4. März 1964 Frau Dr. Heuser Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 5 werden die Worte „weil ihr Jahreseinkommen im Berechnungsjahr die Einkommensgrenze des § 4 Abs. 1 überstiegen hat oder" gestrichen. 2. § 4 wird gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 3. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „7200 Deutsche Mark" durch „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 4. § 5 wird gestrichen. 5. § 17 wird gestrichen. 6. In § 18 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen. 7. In § 28 Abs. 1 wird Nummer 1 gestrichen. 8. In § 29 Satz 1 werden die Worte „1 oder" gestrichen. 9. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „114 Millionen Deutsche Mark" durch die Worte „15 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 10. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 1 die Worte „vom 1. April 1964" durch die Worte „vom 1. Mai 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 398 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 32 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „zum 31. März 1964" durch die Worte „zum 30. Juni 1964" und die Zahl „125" durch die Zahl „150" ersetzt. 2. In § 34 werden folgende Nummern 2 a und 2 b eingefügt: ,2a. dem § 1262 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 2 b. Dem § 1267 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 3. § 35 erhält folgende Fassung: , § 35 Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes Das Angestelltenversicherungsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 39 erhält Absatz 2 Nr. 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 39 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 3. In § 39 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. 4. In § 44 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 4. § 36 erhält folgende Fassung: ,§ 36 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 60 Abs. 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 60 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5501 3. In § 60 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 4. In § 67 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 5. § 41 a Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Das Kindergeld beträgt für das dritte und jedes weitere Kind je 50 Deutsche Mark monatlich. Das Kindergeld erhöht sich für April 1964 für ,das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich um je 30 Deutsche Mark."' 6. In § 41 a Nr. 2 werden. in Absatz 2 Satz 1 die Worte „1. April 1964 bis zum Ablauf des dritten Monats nach .dem Monat der Verkündung des Bundeskindergeldgesetzes" durch die Worte „1. Januar bis zum 30. Juni 1964" ersetzt. 7. In § 41 a Nr. 2 erhält Absatz 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Die Zuschüsse betragen 22 Millionen Deutsche Mark monatlich. Sie werden für die ersten vier Monate des Jahres 1964 am 25. April 1964, für die späteren Monate jeweils am zehnten Tage des Monats, für den sie bestimmt sind, fällig." 8. § 41 b erhält folgende Fassung: „§ 41 b Nachzahlungen durch die Bundesanstalt Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes oder weiteres Kind bezogen haben, wird von der Bundesanstalt der Betrag nachgezahlt, um den das bezogene Kindergeld niedriger ist als das Kindergeld, das sie erhalten hätten, wenn bereits die in § 10 Abs. 1 genannten Kindergeldsätze maßgebend gewesen wären. Der nachzuzahlende Betrag vermindert sich um den Betrag, den dieselbe Person für das Kind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ,des Kindergeldgesetzes in der Fassung des § 41 a Nr. 1 dieses Gesetzes erhalten hat. Die Nachzahlung ist bis zum 31. Oktober 1964 zu beantragen; die in den Sätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen." 9. In § 43 Satz 2 werden die Worte „am ersten Tage nach Ablauf des auf den Monat der Verkündung folgenden dritten Monats" durch die Worte „am 1. Juli 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 397 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/1897, IV/1953) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 und 2 werden die Worte „1. Juli 1964" ersetzt durch die Worte „1. Januar 1964".*) Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 396 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Minister für wissenschaftliche Forschung die ungeteilte Zuständigkeit für alle Fragen im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bildungsplanung zu übertragen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. einen Bericht über den Stand und den Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 vorzuliegen; 2. darauf hinzuwirken, daß der Wissenschaftsrat sich in seinen Vorschlägen zur Finanzierung der bestehenden, auch der neuen Universitäten und Hochschulen ausschließlich an den sachlichen Erfordernissen orientieren kann; 3. dafür zu sorgen, daß ein langfristiger Plan für den Ausbau bzw. Neubau unserer Hochschulen und Universitäten, der Forschungseinrichtungen s) Siehe Seite 5434 B. 5502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 außerhalb der Hochschulen und der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Studentenförderung unverzüglich erarbeitet wird; 4. sich in ihrer Planung davon leiten zu lassen, daß der Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Menschen in vielen Bereichen ständig wächst und daß der Zugang zu einer wissenschaftlichen Ausbildung lediglich von Begabung und Leistung abhängen darf; 5. den inneren Zusammenhang. der Maßnahmen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik einerseits und der Wissenschafts- und Bildungspolitik andererseits zu wahren; 6. mit den Bundesländern Maßnahmen zu erörtern, wie ein bestehendes Bildungsgefälle in den einzelnen Bundesländern überwunden werden kann; 7. in Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern gemeinsame Aufgaben in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung zu umreißen und gemeinsame Anstrengungen zur Bewältigung dieser Aufgaben zu vereinbaren. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 399 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag ist gewillt, im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen alles zu tun, um dem deutschen Volk und seiner Jugend einen auf der Höhe der Zeit stehenden, seiner Kulturtradition angemessenen Bildungs- und Leistungsstand zu gewährleisten. Er ist darum bereit, mit steigenden Mitteln an der Erreichung dieses Zieles zu arbeiten. 2. Der Bundestag appelliert im Blick auf nicht zu bestreitende Mängel und Gefahren an die Bundesregierung und an die Länderregierungen, in enger Zusammenarbeit durch gemeinsame Planung und aufeinander abgestimmte gesetzliche und finanzielle Maßnahmen zeit- und sachgerechte Lösungen sowohl im Bereich der Schule wie der Hochschulen auf allen Stufen und in allen Ländern herbeizuführen. 3. Der Bundestag bekennt sich zu seiner Mitverantwortung für die Entwicklung und Zukunft der deutschen Kultur. In ihrer Pflege über die Grenzen der Bundesländer und der Zone hinweg sieht er zugleich ein entscheidendes Mittel zur Behauptung der nationalen Einheit der Deutschen. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4021 Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt es, daß die Konferenz der Kultusminister die Dauer der Ausbildung für akademische Berufe abkürzen will. Er hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, der Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung ,des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann. Bonn, den 4. März 1964 Dr. Dichgans Balkenhol Bauknecht Bausch Becker Frau Brauksiepe Dr. Burgbacher Dr. Deringer Eichelbaum Dr. Dr. h. c. Friedensburg Dr. Furler Günther Illerhaus Frau Jacobi (Marl) Dr. Kanka Leonhard Maier (Mannheim) Mick Dr.-Ing. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Rauhaus Riedel (Frankfurt) Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schroeder (Detmold) Dr. Sinn Varelmann Dr. Wahl Wieninger Dr. Willeke Winkelheide Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 403 Antrag der Fraktion der FPD zur Großen Anfrage der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag anerkennt erneut die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder. Er fordert deshalb die Länder auf, alsbald dem „Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben" beizutreten. 2. Der Bundestag schlägt vor, ein Wissenschaftskabinett unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und unter Beteiligung der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung, des Innern, der Verteidigung, der Wirtschaft und der Finanzen, zu gründen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5503 3. Der Bundestag schlägt vor, das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung organisatorisch und personell in den Stand zu setzen, die wichtigen Aufgaben der Forschungsplanung zu erfüllen. Dabei hat es die Einheit von Forschung und Bildung zu berücksichtigen. Eine in die Zukunft weisende Forschungspolitik ist nur möglich, wenn der Bund sich ständig einen Überblick verschafft über die Wechselwirkung von Forschung und Bildung, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Bonn, den 4. März 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Meis zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache IV/1854). Mit dem Antrag auf Drucksache IV/1854 soll erreicht werden, daß eine durch das „BerlinhilfeGesetz" (BHG) vom 26. 7. 1962 hervorgerufene ernsthafte Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituosenindustrie beseitigt wird. Die Antragsteller sind der Ansicht, daß ein Teil der im BHG enthaltenen Präferenzen, nämlich die Umsatzsteuerpräferenzen, soweit sie für nach Westdeutschland verbrachte Spirituosen gewährt werden, nicht mehr in voller Höhe vertretbar erscheinen. Bekanntlich verfolgt das BHG die Absicht, West-Berliner Firmen wirtschaftlich und steuerlich zu begünstigen und darüber hinaus westdeutschen Unternehmen den Anreiz zu geben, nach West-Berlin zu gehen, dort Niederlassungen zu errichten und dort die Produktion aufzunehmen. Die gewährten Vergünstigungen sind so mannigfacher Art, daß es zunächst richtig sein dürfte, darzustellen, wie sie im einzelnen aussehen. Der Katalog der Vergünstigungen sieht wie folgt aus: 1. Lohn- und Einkommensteuern sind um 30 % niedriger als im Bundesgebiet. 2. Erhebliche Steuerersparnisse ergaben sich bei Investitionen, da diese im ersten Jahr mit 75 % abgeschrieben werden können. Die zusätzliche Gewährung von Investitionsprämien bis zu 10 % der Investitionssumme ist ebenfalls bedeutsam. 3. Werden Investitionen durch Darlehen in West-Berlin finanziert, so vermindern sich die Steuerverpflichtungen um 10 % - 20 % des Darlehnsbetrages. 4. Die Lagerhaltung in West-Berlin wird durch gewinnmindernde Rücklagen begünstigt. 5. Die Beförderungssteuer beim Werkfernverkehr ist um 50 % ermäßigt. 6. West-Berliner Lieferungen nach dem Bundesgebiet sind grundsätzlich von der 4 %igen Umsatzsteuer befreit. 7. Der Bezieher von West-Berliner Erzeugnissen in der Bundesrepublik erhält eine Umsatzsteuerrückvergütung in Höhe von 4 %. Nun wirken sich die Umsatzsteuervergünstigungen bei Spirituosen zwangsläufig anders aus als bei anderen Produkten, und das hat folgende Gründe. Die Umsatzsteuervergünstigungen beschränken sich bei fast allen Branchen auf die unternehmerische Leistung, was auch richtig sein muß. Bei den Spirituosen dagegen erstreckt sich die Umsatzsteuervergünstigung auch auf den Teil der Gestehungskosten, der nichts mit der unternehmerischen Leistung zu tun gehabt hat, nämlich auf den staatlich festgesetzten Monopolspritpreis. Man könnte diese Tatsache sicher dann unberücksichtigt lassen, wenn der Monopolspritpreis niedrig wäre. Bei den Selbstkosten einer einfachen Spirituose aber beträgt allein der Anteil des Monopolsprits rund 80 %. Wenn man die Berechtigung der Gewährung der Umsatzsteuervergünstigung auf einen Gegenstand wie die Spirituose prüft, muß man sich mit § 6 des BHG beschäftigen. In § 6 BHG sind die Gegenstände aufgeführt, die keinerlei Umsatzsteuervorteile haben, für die also die 2 mal 4 % Umsatzsteuervergünstigung nicht in Frage kommen. Es sind die Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine) sowie synthetische Edelsteine und Edelsteine und Schmuck in Verbindung mit diesen Steinen, Perlen, Zuchtperlen, Edelmetalle, Edelmetallegierungen, Fertigwaren aus Edelmetallen oder EdelmetallLegierungen, Quecksilber, Wismut und Kadmium sowie Legierungen aus diesen. Bei Wismut und Kadmium werden von der Umsatzsteuerbegünstigung Legierungen ausgenommen, die mehr als 3 % Anteil dieser beiden Elemente enthalten. Bei diesen Gegenständen handelt es sich also um Erzeugnisse, die einen außerordentlich hohen Rohstoffpreis haben und einen im Verhältnis dazu geringen Bearbeitungsaufwand aufweisen. Die losen Spirituosen werden in § 6 BHG bereits von den Umsatzsteuervergünstigungen ausgenommen, da man hierfür schon im Jahre 1962 das unrichtige Verhältnis zwischen hohem, für alle einheitlich staatlich festgesetztem Branntweinpreis und im Verhältnis dazu außerordentlich niedrigem Bearbeitungsanteil anerkannt hat. Nur hat hierbei der Gesetzgeber vielleicht nicht bedacht, daß schon im Umsatzsteuerrecht das Abfüllen von Spirituosen als geringfügiger Bearbeitungsvorgang und somit als nicht umsatzsteuerschädlich anerkannt wird. Während also das Abfüllen von Wein und Spirituosen sich wegen Geringfügigkeit nicht umsatzsteuerschädlich auswirkt, stellt der gleiche Vorgang in West-Berlin einen maßgeblichen Bearbeitungsvorgang dar und wird mit 2 mal 4 % Umsatzsteuerbegünstigung honoriert. Hier liegt offensichtlich ein steuersystematischer Widerspruch vor, ein Widerspruch, der in der Praxis zu einer erheblichen Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituose geführt hat. 5504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Nun könnte man mir entgegenhalten, daß der Gesetzgeber in § 14 BHG die Möglichkeit vorgesehen hat, auftretende Mißstände durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu beseitigen. Warum sollte also der Gesetzgeber hier tätig werden? Dazu ist aber folgendes zu sagen. Aus der Systematik des BHG, besonders seines § 6, ergibt sich, daß der Sonderfall, der bei der Spirituose vorliegt, zweckmäßigerweise durch eine Änderung des § 6, der ja schon ähnliche Sonderfälle regelt, gelöst wird. Zudem ist höchste Eile geboten. Die Vielzahl der westdeutschen Spirituosenhersteller wird von Woche zu Woche notleidender. Der Konsumspirituosenabsatz in Westdeutschland geht nach uns gemachten Angaben stark zurück, da sich die in Einkaufsverbänden organisierten Handelsorganisationen Westdeutschlands das billigste Angebot — und das sind wegen der erheblichen Steuervorteile die West-Berliner — heraussuchen. Die westdeutsche Spirituosenindustrie könnte sich nicht damit abfinden, daß erst die Mehrzahl ihrer Unternehmen in Konkurs gegangen sein muß, ehe die Verwaltung das Ausmaß der Schädigung einer gesamten Sparte überblickt hat. Im Konkurrenzkampf aktive westdeutsche Firmen können die durch die billigen Berliner Angebote eingetretenen bedrohlichen Absatzrückgänge der letzten 11/2 Jahre nachweisen und sind hierzu bereit. Umsatzrückgänge von mehr als 50% werden in Westdeutschland erkennbar. Auch das Bundesfinanzministerium ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen, im Wege einer Verordnung rechtzeitig und wirksam Hilfe zu geben, nicht vorliegen oder zumindest doch zweifelhaft sind. Das Bundesfinanzministerium hält deswegen die Änderung des Gesetzes für richtig und zweckmäßig. Bei der Prüfung des Antrages im Finanzausschuß wäre im einzelnen noch zu untersuchen, wer geschädigt wird, wenn die Umsatzsteuervergünstigungen wegfallen. Hierbei bleibt auch die Frage zu prüfen, ob nicht die gesamte Umsatzsteuervergünstigung von 2 mal 4 zu beseitigen ist, wie es auch eine Anzahl von Kollegen, die den Ihnen vorliegenden Antrag unterschrieben hat, für richtig hält. Die großen kapitalstarken, vornehmlich westdeutschen Unternehmen, die das BHG als einzige voll ausnutzen können, werden mit Sicherheit in West-Berlin bleiben. Die übrigen Vorteile des BHG sichern diesen Betrieben immer noch einen beachtlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Aber auch die kleinen und mittleren — meist alteingesessenen — Berliner Herstellerfirmen werden keine Schädigung durch den Wegfall der Umsatzsteuerpräferenz erfahren. Sie leiden oft ebenso unter dem Preisdruck der großen, meist westdeutschen Unternehmen in Berlin. Auch sie werden ihre Geschäfte in Zukunft machen, besonders wenn ihre Erzeugnisse, wie das ja der Fall ist, einen guten Ruf und Namen haben. Die noch verbleibenden Vorteile sichern auch diesen Betrieben einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Bei Wegfall der Umsatzsteuervergünstigungen kann nach den mir vorliegenden Informationen mit einem Verlust von vielleicht 100 bis 130 Beschäftigten in der Spirituosenbranche in West-Berlin gerechnet werden. Wie wenig nachhaltig die Westberliner Wirtschaft von der Spirituosenindustrie unterstützt wird, ergibt sich aus einer Untersuchung, über die in der Zeitschrift „Die Ernährungswirtschaft" (Heft 12, Dezember 1963) über die Entwicklung der Westberliner Ernährungsindustrie in 1962 berichtet wird: Den höchsten Umsatzwert erreichte mit 290,8 Millionen DM die Spirituosenindustrie in West-Berlin. Sie hatte eine Zunahme von 73,6 Millionen DM oder 34 %. Dieses außergewöhnliche Ergebnis ist um so erstaunlicher, als die Beschäftigtenzahl mit 2337 nur um 102 Arbeitskräfte größer war als im Vorjahr. Ursache dieser Entwicklung ist die starke Belebung des Absatzes in das Bundesgebiet, vor allem in preiswerter Konsumware, die zumeist in hochmechanisierter Produktion hergestellt wird. Es ist zu vermuten, daß sich im Jahre 1963 die Verhältnisse ganz erheblich zuungunsten der westdeutschen Spirituosenindustrie und zugunsten der Westberliner Spirituosenindustrie verschoben haben. Bei den Beratungen im Finanzausschuß müssen wir die neuesten Ergebnisse zur Verfügung haben, um die Lage richtig beurteilen zu können. Bei der Kritik in der Öffentlichkeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob nicht die Preispolitik der großen, vornehmlich westdeutschen Unternehmen in West-Berlin auf die Vernichtung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Bundesrepublik hinausläuft und damit einigen kapitalstarken Firmen eine zukünftige Marktbeherrschung oder Monopolstellung in Westdeutschland sichert — das bleibt noch genau zu prüfen. Zu berücksichtigen ist weiter die Tatsache, daß auch eine Anzahl mittlerer und kleiner Berliner Firmen ihre Befürchtung geäußert hat, daß sie ebenfalls bei der jetzigen Entwicklung ihre Existenz verlieren oder Umsatzeinbußen hinnehmen muß. Alle diese Umstände sollten wir bei der Beratung nicht außer acht lassen, denn die Befürchtung, die auf die Eingaben der westdeutschen Spirituosenhersteller erhoben werden, gehen dahin, es werde bei der Beseitigung der Umsatzsteuerpräferenzen der Westberliner Wirtschaft und den Westberliner Spirituosenherstellern geschadet. Nicht unterlassen soll der Hinweis sein, daß — wie uns mitgeteilt wird — lt. Angabe der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein im Oktober, November und Dezember 1963 von der Bundesmonopolverwaltung 60 % mehr Branntwein an die Monopolverwaltung Berlin geliefert wurde als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hinzu kommen noch große Mengen an Korn- und Weindestillaten, die nach West-Berlin verbracht werden, um dort nach geringfügiger Bearbeitung mit den Berliner Vergünstigungen versehen als Fertigprodukte nach hier zu gelangen. Im Oktober, November und Dezember 1963 setzte die Bundesmonopolverwaltung in Westdeutschland Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5505 dagegen 3,5 % weniger Trinksprit ab als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Zahlen — ich beschränke mich bei meinen Ausführungen bewußt auf die Zahlen des Monopols — und die sich daraus ergebende unverhältnismäßig hohe Verlagerung der Spirituosenproduktion nach West-Berlin sollte uns zu denken geben. Eine durch das BHG verursachte Entwicklung, die dahin geht, wenige Großunternehmen zu begünstigen, die Masse der mittleren und kleineren Betriebe dagegen ernsthaft zu benachteiligen, würde auf jeden Fall der von meiner Fraktion und — ich glaube sagen zu dürfen — auch von der FDP-Fraktion vertretenen Mittelstandspolitik widersprechen. Unser heutiger Wirtschaftsminister Schmücker hat sich wiederholt hierzu geäußert. Hierzu aus der Zeitschrift ,,Der Mittelstand und die Berliner Wirtschaft" einige Sätze: Aufgabe der Mittelstandspolitik ist es, eine möglichst breite, gesellschaftlich stabile und wirtschaftlich gesunde Schicht von mittleren und kleineren Existenzen in möglichst vielen Berufen und Wirtschaftsbereichen zu erhalten. Dieser politischen Aufgabe hat schon meine besondere Aufmerksamkeit als Bundestagsabgeordneter gegolten. Als Bundeswirtschaftsminister werde ich sie mit Nachdruck fortführen. Die beste Mittelstandspolitik bleibt die konsequente Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört, daß alle Wettbewerbsverfälschungen, die vom Staat beeinflußbar sind, abgebaut werden. Man sollte uns auch nicht entgegenhalten, daß es im normalen Ablauf der Wirtschaftsentwicklung liegt, daß die Zahl der kleinen und mittleren Betriebe immer stärker zugunsten der Großunternehmen zurückgeht. Sicherlich, auch in der Spirituosenbranche fordert der fortschreitende Konzentrationsprozeß seine Opfer. Dieser Prozeß spielte sich aber bisher in einem erträglichen Rahmen ab. Während z. B. im Jahre 1956/57 (lt. Angabe der Monopolverwaltung) 5669 Spritbezieher in Westdeutschland vorhanden waren, waren es 1961/62 noch 4792. Das ist in 5 Jahren ein Rückgang von 877 Betrieben oder rd 2,5 % im Jahr. Eine natürliche Entwicklung. Durch die nach meiner Ansicht nicht vertretbare Begünstigung der Westberliner — vornehmlich Großunternehmen — erfährt nunmehr dieser normal verlaufende Strukturwandel in Westdeutschland eine gefahrvolle Beschleunigung. Zum Schluß darf ich an Hand eines Zahlenbeispiels zu erkennen geben, wie die Auswirkungen der Vergünstigung sind, um zu beweisen, daß wir nicht etwa dem Begehren von Interessentenvereinigungen zum Opfer gefallen sind, sondern nur das Ziel verfolgen, den mittelständischen Betrieben in der Bundesrepublik in konsequenter Verfolgung unserer bisherigen Politik ihre Existenz zu erhalten. Eine Westberliner Firma bietet laut mir vorliegender Offerte Doppel-Wacholder, also 38%ige Ware, zum Preis von 3,96 DM pro 1/1 Flasche 0,7 Liter an. Auf diesen Preis bekommt der Großabnehmer laut Offerte 1 % Mengenrabatt und 4 % Umsatzsteuervergütung durch sein Finanzamt. Es verbleibt also ein Nettopreis von 3.76 DM für den Abnehmer in Westdeutschland. Die für den westdeutschen wie für den Westberliner Hersteller gleichen Preise für Monopolsprit und für Flasche, Verpackung, Verschluß und Etikett betragen für das genannte Produkt insgesamt 3,70 DM. Der westdeutsche Hersteller müßte nun, um konkurrenzfähig zu sein, mit den verbleibenden 6 Pfennigen (Differenz von 3,70 zu 3,76 DM) abdecken: die 4 % Umsatzsteuer, die Fracht, die Aromatisierungskosten, die Verwaltungs-, Vertriebs- und Herstellungskosten wie den Gewinn. Ein aussichtsloses Beginnen. Wie kann es zu einem solchen Preise kommen? Der West-Berliner Hersteller braucht die 4 % Umsatzsteuer nicht zu zahlen, sein westdeuscher Kunde bekommt außerdem 4 % Umsatzsteuerrückvergütung beim Finanzamt. Die zurückvergüteten 4 % machen in diesem unserem Falle allein 0,16 DM je Flasche aus. Diese und ähnliche Angebote beweisen u. E., daß der West-Berliner Hersteller außerdem Umsatzsteuervorteil noch weitere, nicht unerhebliche im BHG begründete Vergünstigungen hat, da er sonst einen Preis, wie z. B. von 3,76 DM, nicht einräumen könnte. Man kann demgegenüber nicht behaupten, der westdeutsche Spirituosenfabrikant habe bestimmte Vorteile, die der West-Berliner Hersteller nicht besitze. Wenn hier z. B. gedacht sein sollte an die sog. Vertriebsgesellschaft, die eine gewisse Umsatzsteuereinsparung ermöglicht, so kann gesagt werden, daß der BdF den Entwurf einer Änderung der Branntweinverwertungsordnung vorgelegt hat, die diese Vertriebsgesellschaft gegenstandslos macht. Wenn hier weiter gedacht sein sollte an die immer wieder behauptete Besserstellung größerer Brennereien in Westdeutschland den Monopolspritbeziehern gegenüber, dann ist zu sagen, daß der BdF den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes fertiggestellt und auch schon dem Bundesrat zugeleitet hat. Es wird darin eine höhere Besteuerung größerer Brennereien vorgesehen. Es bleibt damit bei der Tatsache, daß infolge des BHG eine Wettbewerbsverzerrung zwischen WestBerliner und westdeutscher Spirituosen vorliegt, um deren Beseitigung wir uns bemühen sollten. Ich bitte, den Antrag dem Finanzausschuß zu überweisen. Anlage 11 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Braun zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1950). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die 5506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Statistik weisen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nur statistische Angaben nach a) über angezeigte Unfälle insgesamt, ohne jede Unterteilung nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und b) über die im Geschäftsjahr erstmals entschädigten Unfälle, getrennt nach Erwachsenen einerseits und Jugendlichen unter 18 Jahren andererseits, ohne Unterteilung nach Kindern unter 14 Jahren. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in Durchführung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit, .die Anzahl der Arbeitsunfälle von Kindern in .der Landwirtschaft festzustellen, über den Berufsverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ermittelt, daß nur eine der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die bestehenden Vorschriften hinaus unfallverletzte Kinder statistisch erfaßt hat. Diese Erfassung ergab, wenn ihr repräsentativer Charakter untenstellt werden würde, bei einer Umrechnung auf die Gesamtzahlen, daß in der Zeit vom 1. 1. 1951 bis zum 31. 12. 1960 etwa 2800 unfallverletzte Kinder unter 14 Jahren eine erstmalige Entschädigung erhalten haben. Aus dieser unter Vorbehalt gegebenen Zahl wurde errechnet, daß im Verhältnis der Gesamtzahl der gemeldeten Unfälle zur Gesamtzahl ,der erstmals entschädigten Unfälle etwa 18 000 bis 19 000 Arbeitsunfälle von Kindern unter 14 Jahren im genannten Zeitraum eingetreten sind. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen hat der Bundesverband weiter errechnet, ,daß sich im ,genannten Zeitraum der Anteil ,an der Gesamtzahl von 2 917 400 gemeldeten Unfällen in der Landwirtschaft a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren, einschl. der Kinder unter 14 Jahren, auf rd. 5 % und b) der Kinder unter 14 Jahren auf etwa 0,7 % beläuft. Der Anteil an der Gesamtzahl von 425 500 der erstmaligen Entschädigungen im gleichen Zeitraum beträgt nach dieser Rechnung a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren einschl. der Kinder unter 14 Jahren 3,3 % und b) bei Kindern unter 14 Jahren 0,65 %. Diese Errechnung der prozentualen Anteile unfallverletzter Kinder sowohl an der Gesamtzahl der gemeldeten als auch der erstmalig entschädigten Unfälle kann jedoch keine wirkliche Übersicht vermitteln, weil die Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen und der zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren nicht bekannt ist und darum nicht in ein Verhältnis zur Gesamtzahl der in der Landwirtschaft Tätigen gesetzt werden kann. Sie ist darum von untergeordneter Bedeutung. Auch ein Hinweis auf die sinkende Anzahl der Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft, auch der von Jugendlichen und Kindern, kann nicht beruhigen, weil sich auch die Anzahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten laufend verringert. Die Anzahl der in der Landwirtschaft zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren dürfte dagegen konstant sein. Von Bedeutung ist die effektive Zahl der von Arbeitsunfällen betroffenen Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren. Diese jungen Menschen stehen entweder am Anfang ihres Berufslebens oder haben es noch nicht begonnen. Schwerwiegend ist für sie die vollkommene oder teilweise Vernichtung ihrer Arbeitskraft und die mehr oder weniger starke Beeinträchtigung ihrer Lebensfreude. Auch der Volkswirtschaft entstehen durch diese Arbeitsunfälle Verluste, die in ihrer Auswirkung kaum meßbar sind. Diese Auswrikungen der Arbeitsunfälle von Jugendlichen und von Kindern unter 14 Jahren veranlassen die Fraktion der SPD, den Antrag auf Drucksache IV/1950 zu stellen. Durch ihn soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine genaue Übersicht über die gemeldeten Arbeitsunfälle sowohl der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren getrennt voneinander, als auch der erstmalig entschädigten verletzten Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren, ebenfalls voneinander getrennt zu erhalten. Sie soll auch bei Kindern die Art des Unfalles und das Alter des unfallverletzten Kindes ersichtlich machen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 27. Februar 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Ihre Zusatzfrage vom 12. 2. 1964 Herr Bundesminister, „Können Sie dem Hause sagen, wie sich die Handelsspannen bei Eiern im letzten halben Jahrzehnt entwickelt haben?" beantworte ich wie folgt: Eine Aufgliederung der Spannen zwischen den Erzeugerpreisen für inländische Eier in der Schale bzw. den Einfuhrpreisen frei Grenze (einschließlich Zoll/Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) für ausländische Eier einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits für die einzelnen Handelsstufen ist nicht möglich. Die inländischen Eier werden in der Regel geliefert: vom Erzeuger an die Eiererfassungsstelle, die eine Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung vornimmt, *) Siehe 114. Sitzung Seite 5196 D. von der Erfassungsstelle an den Großhandel, vom Großhandel an den Einzelhandel, vom Einzelhandel an Verbraucher. Die vorstehende Lieferreihe ändert sich in vielen Fällen durch Ausschaltung oder Zwischenschaltung (Großhandel-Großhandel) von Handelsstufen. Die Erzeuger liefern einen hohen Prozentsatz ihrer Eier z. B. an Krankenhäuser oder direkt an den Einzelhandel und die Verbraucher; in diesen Fällen sind die Erzeugerpreise wohl stets höher als für Lieferungen an Erfassungsstellen, und die Spannen zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen sind entsprechend kleiner. Die ausländischen Eier werden von dem Importeur entweder an den Großhandel oder - in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Großhändler. - direkt an den Einzelhandel geliefert. Bei Auslandseiern entfällt die Tätigkeit der Erfassungsstellen für Inlandseier (Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung), weshalb die Handelsspannen im Durchschnitt bei ausländischen Eiern niedriger liegen als bei Inlandseiern. Aus Vorstehendem wollen Sie bitte entnehmen, daß die Spannen - besonders bei Inlandseiern - je nachdem, wie viele Handelsstufen eingeschaltet sind, in ihrer Höhe unterschiedlich sind. Die in der Anlage aufgeführten Spannen für die Jahre 1959-4963 ergeben sich aus den von dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Erzeuger- bzw. Einfuhrpreisen (einschließlich Zoll/ Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits. Es handelt sich demnach nur um Durchschnittswerte. Anlage Entwicklung der Handelsspannen bei Eiern in der Schale in den Jahren 1959-1963 für deutsche Eier: Spanne zwischen Erzeugerpreis (unsortiert) und Verbraucherpreis (Klasse B) fürausländische Eier: Spanne zwischen Einfuhrpreis für holländische Eier (zuzüglich Zoll und Umsatzausgleichsteuer bzw. Abschöpfungsbeträge (ab 1. 8. 1962) und Verbraucherpreis für (ausländische Eier Klasse B in Pf je Stück Inlandseier 1959 1960 Auslandseier Inlandseier 1961 Inlandseier 1962 Inlandseier 1963 Auslandseier Inlandseier Auslandseier Auslandseier Auslandseier Januar 8,2 6,8 7,8 6,7 7,6 5,8 7,0 7,1 5,4 2,9 Februar 7,1 5,3 6,1 4,5 7,5 5,8 7,9 5,9 6,6 4,0 März 6,0 4,4 6,3 4,1 7,2 5,1 6,9 3,6 6,6 5,0 April 6,2 5,1 5,4 3,1 6,3 3,5 5,8 2,8 6,7 7,2 Mai 5,7 3,5 6,2 2,5 6,6 3,0 7,3 4,2 6,2 5,7 Juni 6,1 4,3 5,6 3,2 6,2 4,0 6,5 3,9 5,0 4,3 Juli 5,2 1,7 5,2 1,4 6,3 2,9 6,6 4,2 5,6 5,4 August 6,5 3,3 6,0 3,4 6,6 3,3 4,7 4,0 5,0 3,3 September 6,2 4,0 6,4 3,2 8,3 7,8 5,0 4,3 5,9 3,1 Oktober 5,5 4,1 5,9 3,9 6,9 5,0 4,0 3,2 5,7 5,3 November 5,6 3,7 5,9 4,4 6,7 6,4 4,4 1,9 5,7 6,8 Dezember 7,6 7,1 6,7 6,4 7,3 6,6 5,3 2,9 6,6 7,2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Antwort der Bundesregierung gehört.
    Ich gebe das Wort dem Herrn Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Bundesrates und Vorsitzendem seines Kulturpolitischen Ausschusses.
    Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dafür danken, daß mir als Vorsitzendem des Kulturpolitischen Ausschusses des Bundesrates Gelegenheit gegeben ist, zu Ziffer 3 der Großen Anfrage Stellung zu nehmen, in der gefragt wird, welche Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung notwendig sind, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisses in den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes im Bereich des Bildungswesens zu gewährleisten.
    Ich darf hierzu eine mir wichtig erscheinende verfassungsrechtliche Vorbemerkung machen, die heute schon angeklungen ist. Die Bestimmung des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes bezieht sich unstreitig ausschließlich auf die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes und nicht etwa auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bunde schlechthin, sondern nur auf die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Keinesfalls kann die Verfassung so ausgelegt werden, als ob das Bildungswesen in den Bereich der



    Minister Dr. Mikat
    konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes falle; denn eine solche Zuweisung ist weder in Art. 74 erfolgt — der die Materien der konkurrierenden Gesetzgebung ja aufzählt —, noch ist eine solche Zuweisung an einer anderen Stelle des Grundgesetzes ausgesprochen.
    Wenn in der Großen Anfrage die Frage gestellt wird, welche Maßnahmen notwendig erscheinen, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 unserer Verfassung im Bereich des Bildungswesens zu gewährleisten, so führt die ausdrückliche Aufführung von Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes zu dem zwingenden Schluß, daß mit diesen Maßnahmen keine gesetzgeberischen Maßnahmen gemeint sein können; denn eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiete des Bildungs- und Erziehungswesens liegt verfassungsrechtlich nicht vor.

    (Abg. Dr. Lohmar: Das hat auch niemand behauptet, Herr Minister!)

    — Ich habe auch nicht behauptet, daß Sie das behauptet haben, Herr Abgeordneter, sondern ich habe eine verfassungsrechtliche Vorbemerkung gemacht, die, glaube ich, auch unter meinen Kollegen völlig unbestritten sein dürfte.

    (Beifall des Abg. Dr. Stoltenberg. — Abg. Dr. Schäfer: Warum der große Beifall? — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das war der Kultusminister in spe!)

    Unsere Verfassung kennt keine Bestimmung zur Gewährleistung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bereich der ausschließlichen Länderkompetenz. Das Bildungswesen ist nicht in Art. 74 des Grundgesetzes aufgenommen worden, was notwendig geschehen wäre, wenn der Verfassungsgeber eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse auf dem Gebiete des Bildungswesens verfassungsrechtlich hätte verankern wollen.
    Wie immer man über die Frage der Möglichkeit und Notwendigkeit der Einheitlichkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik auch denken mag, jedenfalls ist die Begründung dafür nicht als zwingendes verfassungsrechtliches Postulat aus dem Grundgesetz herzuleiten. Andererseits sollte aber auch nicht übersehen werden, daß der jeweilige Landesgesetzgeber verpflichtet ist, in Fällen, in denen die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt bleiben, Rücksicht auf die Interessen Ides Bundes und der übrigen Länder zu nehmen. Aber wenngleich auch die Verfassung dem Bunde nicht die Möglichkeit gibt, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bildungsbereich auf dem Wiege der Gesetzgebung zu gewährleisten, so ist mit einer solchen Feststellung allein noch kein positiver Beitrag geleistet.

    (Abg. Dr. Lohmar: In der Tat!)

    Es ist vielmehr zu fragen: was kann und muß im Rahmen der verfassungsrechtlich gegebenen Möglichkeiten getan werden, um jenes Maß an Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse auch im Bildungsbereich zu sichern, das sowohl den übergreifenden Forderungen der Gesamtnation wie auch den legitimen Besonderheiten der einzelnen Länder gerecht wird.
    Eine zweite Vorbemerkung sei gestattet. In der Öffentlichkeit mehren sich in letzter Zeit die Stimmen, die den Eindruck erwecken, als wenn in der Bundesrepublik aus Mangel an einer einheitlichen Konzeption das ganze Bildungs- und Schulwesen schlechthin rückständig wäre. Darüber hinaus wird auch vielfach vorgetragen, die ,deutsche Wissenschaft befinde sich heute im Rückstand und sei geradezu zu einem unterentwickelten Gebiet geworden. Soweit solche Urteile den Charakter von Alarmrufen haben mit der Aufgabe, eine breitere Öffentlichkeit und vor allen Dingen die politisch verantwortlichen Stellen auf de Notwendigkeit einer intensiven Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung aufmerksam zu machen, haben sie durchaus ihren Wert. Es sollte aber auch nicht ihre höchst bedenkliche Seite übersehen werden. Eine stärkere Differenzierung der Urteile 'auf diesem Feld erscheint mir notwendig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Behauptung, die deutsche Wissenschaft sei rückständig — —

    (Abg. Dr. Lohmar: Nicht die Wissenschaft, sondern die Förderung der Wissenschaft ist rückständig, Herr Minister!)

    — Da befinden wir uns ja in einer gemeinsamen Front, Herr Abgeordneter. Aber ich muß doch zunächst einmal die Ausgangsposition meiner Antwort festlegen.
    Die Behauptung, die deutsche Wissenschaft sei rückständig, ist nicht nur unzutreffend. Sie schadet überdies dem Ansehen unserer deutschen Wissenschaft nach innen und nach außen. Was uns heute not tut, ist eine exakte Untersuchung über die einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen. So liegen etwa — um nur ,ein Beispiel zu nennen — in bestimmten geisteswissenschaftlichen Disziplinen die Verhältnisse völlig anders als in bestimmten technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen. Aber auch innerhalb der einzelnen Disziplinen wird man sorgfältige Differenzierungen vornehmen zu müssen.
    Daß etwa aus der Zahl der einem Land verliehenen Nobelpreise kein Urteil über die gesamte Wissenschaft eines Landes gefällt werden kann, dürfte sich wohl von selbst verstehen. Ich sage das nicht etwa, weil ich glaubte, daß dieses Argument hier in diesem Hohen Hause oder in irgendeinem deutschen Landesparlament fallen würde, sondern weil wir in der Öffentlichkeit heute dafür sorgen sollten, daß wir ganz exakt fragen: Wo kann etwas getan werden? Diese Frage kann ich aber nur dann beantworten, wenn ich jedes einzelne Wissenschaftsgebiet sorgfältig auf die Möglichkeiten und Notwendigkeiten seiner Förderung untersuche.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ähnliches gilt auch etwa für die heute gängige Behauptung über das angebliche totale Versagen der deutschen Schule. Allen, die in der konkreten politischen Verantwortung stehen, ist nur mit einer Kritik geholfen, die konkrete Mängel nennt und sich



    Minister Dr. Mikat
    nicht in verallgemeinernden Abwertungen begnügt. Damit soll nicht geleugnet werden, daß wir gerade auf dem Gebiet des Bildungswesens einen großen Nachholbedarf zu decken und darüber hinaus wichtige neue Aufgaben zu erfüllen haben.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Wer immer aber auch in Deutschland über den Stand unseres Erziehungs- und Bildungswesens spricht, der sollte bedenken, von welcher Ausgangsposition die deutschen Länder 1945 ausgehen mußten. Er sollte nicht übersehen, daß der Nationalsozialismus unser Erziehungs- und Bildungswesen weithin ruinierte; ein Umstand, der weit schwerer wiegt als die Zerschlagung unserer Universitäten und Schulen, die es nach dem Kriege aufzubauen galt. Ich glaube, alle Einsichtigen sind sich heute darüber klar, daß die Wunden, die hier geschlagen wurden, nicht in 10 und in 15 und in 20 Jahren geheilt werden können. Wohlgemerkt, uns ist nicht damit gedient — und kein Mensch denkt daran —, den derzeitigen Stand zu beschönigen. Vielmehr soll eine seiner Wurzeln aufgedeckt werden und damit zugleich die Bitte an alle im Bund und in den Ländern verbunden werden, künftig erhebliche Mehraufwendungen für den Bereich von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung zu investieren.
    Mit der Frage nach der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, was, auf die Situation in der Bundesrepublik bezogen, nur heißen kann: Einheit in Vielfalt, ist aber nur ein Kernproblem jedes Bundesstaates gestellt. Das Beispiel etwa der großen, traditionsreichen, föderalen Staaten wie der USA oder Kanadas, Großbritanniens oder der Schweiz zeigt, daß es durchaus möglich ist, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse mit der Eigenständigkeit der Einzelstaaten und einem fortschreitenden Ausbau des Bildungswesens zu vereinen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Dieses setzt allerdings eines voraus: die Zusammenarbeit der Einzelstaaten untereinander, die Zusammenarbeit der Einzelstaaten mit dem Bund und nicht zuletzt die Zusammenarbeit auch zwischen Staat und Gemeinde sowie die Mitarbeit und Mitverantwortung jedes Staatsbürgers, für die gerade ein föderales System mannigfache Möglichkeiten zu bieten vermag.
    In diesem Zusammenhang darf ich dankbar die Initiative des Herrn Bundeskanzlers begrüßen, die es ermöglicht hat, einen von Bund und Ländern gebildeten Ausschuß mit der Klärung uns seit Jahren bedrängender Kompetenzfragen zu betrauen.
    Lassen Sie mich versuchen, die Zusammenarbeit auf den einzelnen Gebieten des Bildungswesens kurz darzustellen. Die Zusammenarbeit der Länder untereinander, die sich in der Kultusministerkonferenz und ihren zahlreichen Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen vollzieht, und die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf den Gebieten, auf denen Bundeszuständigkeiten bestehen, wird durch die Verfassung, aber auch durch die geschichtlich gewordenen und heute gegebenen
    Verhältnisse bestimmt. Diese Zusammenarbeit hat unter anderem zum Ziele, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse so weit als möglich und sachlich notwendig herzustellen und mit der Vorausberechnung künftiger Schüler- und Studentenzahlen, wahrscheinlicher Lehrerdefizitzahlen, sonstiger künftig zu erwartender Entwicklungen das jeweils Erforderliche rechtzeitig einzuleiten.
    Hierbei will ich jetzt kurz darlegen, welche Maßnahmen bisher getroffen worden sind und welche Maßnahmen nach unserer Auffassung künftig noch zu treffen sein werden. Im Bereich des Schulwesens haben die Länder nach der Periode des Wiederaufbaus der durch Krieg und Hitlerdiktatur erfolgten Zerstörungen mit dem Düsseldorfer Abkommen von 1955 den Rahmen für die Weiterentwicklung unseres allgemeinbildenden Schulwesens gelegt. Mit Recht trägt dieses Abkommen die Bezeichnung „Abkommen zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens", denn es legt einheitliche Organisationsformen und Schultypen im Bereich der Mittelschule und der Höheren Schule fest und regelt die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse und Lehramtsprüfungen. Da das Düsseldorfer Abkommen zunächst auf 10 Jahre geschlossen wurde, wird zur Zeit im Schulausschuß der Kultusministerkonferenz eine Novellierung des Abkommens vorbereitet, um ab 1965 weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Weiterentwicklung auf dem Gebiete des allgemeinbildenden Schulwesens zu treffen.
    Auf dem Gebiet des berufsbildenden Schulwesens sind bisher die wichtigsten Teilbereiche einheitlich geregelt worden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang vor allem die Vereinbarung über die Einrichtung von Berufsaufbauschulen von 1959, durch die eine wichtige Stufe des zweiten Bildungsweges ausgebaut wurde, sowie die Vereinbarung zur Vereinheitlichung des Ingenieurschulwesens von 1964, die diesen besonders wichtigen Ausbildungsbereich für alle Länder einheitlich geregelt hat. Weitere Maßnahmen zur Reform und gleichzeitig zur Vereinheitlichung anderer Teilgebiete des berufsbildenden Schulwesens werden angestrebt.
    Die Zusammenarbeit der Kultusministerien mit dem Ziele der Vereinheitlichung, des Ausbaues und der Reform des allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulwesens ist durch den im Jahre 1953 gegründeten Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen nachhaltig unterstützt worden. Wenn der Deutsche Ausschuß mit der bevorstehenden Erstattung des Gutachtens zur Neugestaltung des berufsbildenden Schulwesens, an dem er zur Zeit arbeitet, den von ihm selbst bestimmten Abschluß seiner Arbeiten erreicht haben wird, muß geprüft werden, wie die wichtige und verdienstvolle Tätigkeit des Deutschen Ausschusses in einer neuen Form weitergeführt werden kann. Das Beispiel Großbritanniens oder Schwedens zeigt, wie durch die Einsetzung von Ad-hoc-Kommissionen wirksame Reformvorschläge unter Beteiligung eines weiten Kreises von Fachleuten aus Schule, Hochschule und Wirtschaft ausgearbeitet werden können.



    Minister Dr. Mikat
    Ich darf hier vielleicht einfügen, daß ich tatsächlich glaube, daß es heute darauf ankommt und viel wichtiger ist, für konkrete Gebiete und konkrete Aufgabenstellungen, also einzelne Aufgabenstellungen, sogenannte Ad-hoc-Ausschüsse einzurichten. Sie sind sehr viel schneller in der Arbeit, sind sehr viel sachbezogener, weil es nicht darauf ankommt, etwa ein großes Gesamtprogramm zu entwerfen. Das zeigt deutlich das von mir angeführte Beispiel etwa von Großbritannien oder Schweden. Andererseits zeigt das Beispiel Frankreichs, daß auch ein ständiges beratendes Gremium, in welchem die verantwortlichen Fachleute etwa der Verwaltung mit Experten, die außerhalb der Verwaltung stehen, zusammenarbeiten, zur Lösung dringlicher Aufgaben des Erziehungs- und Bildungswesens entscheidend beitragen kann. Hier die richtige und unseren Gegebenheiten entsprechende Einrichtung zu schaffen, gehört zu dem Katalog der Maßnahmen, die nach meiner Auffassung künftig getroffen werden müssen.
    Auf dem Gebiete des Hochschulwesens hat gerade der föderale Aufbau der Bundesrepublik, in der die Länder die Träger der wissenschaftlichen Hochschulen sind, zu einer gleichmäßigen Entwicklung aller Hochschulen beigetragen. Schon die Konkurrenz der einzelnen Länder auf diesem Gebiete führte zu einer weitgehenden Angleichung der Forschungs- und Arbeitsbedingungen an allen Hochschulen. Die Freizügigkeit der Studenten und Professoren ist eine selbstverständliche Grundlage unseres Hochschulwesens. Im Wissenschaftsrat arbeiten Bund, Länder und Wissenschaft seit 1957 eng zusammen. Gestatten Sie auch hier noch einmal den Hinweis, meine Damen und Herren: sicherlich, wir müssen ungeheure Investitionen auf dem Gebiete des Hochschulwesens — Wissenschaft und Forschung, Universität — erbringen. Wir sollten aber nicht übersehen, was allein in diesem Bereich bisher erbracht worden ist. Ich kann ja immer nur das Urteil aus konkreten Situationen heraus fällen. Ich weiß nicht, ob nicht sogar die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes - ich persönlich bin der Auffassung —, die nun einmal die Sorge etwa für den Universitätsbereich im wesentlichen den Ländern zuwies, mit eine der Ursachen dafür ist, daß wir überhaupt schon soviel auf diesem Sektor haben investieren können. Das jeweilige Länderparlament konnte doch ganz andere Prioriäten bilden, als es etwa diesem Hohen Hause angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Bedrückung der ersten Jahre des Wiederaufbaus überhaupt möglich gewesen wäre.

    (Abg. Dr. Schäfer: Gerade bei der Regierungsmehrheit! — Abg. Dr. Barzel: Ach, Herr Schäfer! — Abg. Stoltenberg: Ach, Herr Schäfer, was haben Sie uns denn prophezeit: vier Millionen Arbeitslose!)

    Ich bitte nur auch hier einmal den positiven Wert der Kompetenzverteilung zu sehen, der, meine ich, nicht gering veranschlagt werden sollte; denn die These etwa der Regelung bestimmter Bereiche von einer Stelle hat ja in der Vergangenheit außerordentlich schlechte Ergebnisse gerade für die Bereiche des Bildungswesens und des Wissenschafts-
    und Forschungswesens bei uns in Deutschland gezeitigt.
    Ich wies darauf hin, daß wir im Wissenschaftsrat seit 1957 eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Wissenschaft haben. Gemeinsam haben sie die Empfehlungen zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen, zur Neugründung wissenschaftlicher Hochschulen und zu den Reformmaßnahmen erarbeitet, die z. B. in dem Bemühen um Verstärkung und einheitliche Gestaltung des sogenannten akademischen Mittelbaus, der sich für unsere Universitäten als immer wichtiger erweist, zum Ausdruck kommen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind durch die Länder schon weitgehend, z. B. im personellen Ausbau mit Lehrstühlen bereits zu 74 %, verwirklicht. Seit der Bekanntgabe der Empfehlungen, d. h. also zwischen dem 15. November 1960 und dem 1. August 1963, sind insgesamt 803 Planstellen für neue Lehrstühle, 2335 Planstellen für den akademischen Mittelbau und 4677 Stellen für Oberassistenten und Assistenten, mithin insgesamt 7815 Stellen für Wissenschaftler neu geschaffen worden. Das ist die Entwicklung von drei Jahren. Diese geradezu explosive Entwicklung hat dazu geführt, daß sich die Ausgaben der Länder für Wissenschaft und Forschung ähnlich wie im Schulwesen von 1955 bis heute mehr als verdoppelt haben.
    Über diesem quantitativen Ausbau des Hochschulwesens sind bestimmte grundsätzliche Maßnahmen allerdings zunächst in den Hintergrund getreten. Hier ist in erster Linie an die Bildung von Schwerpunkten an einzelnen Hochschulen zu erinnern. Schon in seinen Empfehlungen hatte der Wissenschaftsrat betont, daß wir nicht jedes Fach an jeder Hochschule in gleicher Weise ausbauen können. Vielmehr müssen wir zu einem flexiblen System von Schwerpunkten kommen, indem wir bestimmte Fächer an bestimmten Hochschulen konzentrieren. Hierüber werden sich künftig die Länder untereinander, die Länder mit dem Bund und Bund, Länder und Wissenschaftsrat gemeinsam im Wissenschaftsrat intensiver als bisher zu verständigen haben. Wie bei allen Reformmaßnahmen, so sind auch hier Mitberatung und Mitwirkung der Hochschulen unerläßlich. Die Schwerpunktbildung, das Kernstück jeder umfassenden Wissenschaftspolitik, kann nicht von oben her kommandiert, sie muß in der Partnerschaft von Staat und Hochschule von Fall zu Fall und von Fach zu Fach entwickelt werden.
    Die Finanzierung ,der Neugründung wissenschaftlicher Hochschulen hat die öffentliche Meinung in den letzten Monaten in besonderem Maße beschäftigt. Ich darf heute hier mitteilen, daß die im Auftrage der Ministerpräsidenten-Konferenz von der Kultus- und Finanzminister-Konferenz eingesetzte Sachverständigenkommission ihre Arbeiten im Februar abgeschlossen und Alternativvorschläge für eine gemeinsame Finanzierung der Hochschulneugründungen der Ministerpräsidenten-Konferenz jetzt vorgelegt hat. Die Ministerpräsidenten werden in Kürze über diese Vorschläge zu entscheiden haben.
    Im Bereich der wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb unserer Hochschulen haben die Länder



    Minister Dr. Mikat
    schon im Jahre 1949 das Königsteiner Staatsabkommen geschlossen, durch das eine gemeinsame Finanzierung und ein einheitlicher Ausbau dieser Einrichtungen gewährleistet sind. Ferner tragen Bund und Länder seit langem durch eine gemeinsame und in der Praxis auch reibungslose Finanzierung die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Institute der Max-Planck-Gesellschaft insgesamt je zur Hälfte.
    Auf dem Gebiet der Studienförderung an wissenschaftlichen Hochschulen wirken Bund und Länder sowohl in der Aufbringung der Mittel wie in der Festlegung der Richtlinien zusammen. Die Verhandlungen zur Verbesserung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell stehen ja nun wohl bald vor dem Abschluß. Durch diese Verbesserung hoffen wir einen größeren Kreis von Studierenden als bisher fördern zu können. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum Sommersemester 1964 in Kraft treten. Ich darf aber in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, wie sehr sich die Kultusminister aller deutschen Länder um eine rechtzeitige Verabschiedung dieser Neuregelung bemüht haben. In Anlehnung an das Honnefer Modell haben die Länder die Studienförderung an den künstlerischen Hochschulen, den Pädagogischen Hochschulen und den Ingenieurschulen einheitlich geregelt.
    Lassen Sie mich diese Entwicklung durch einige Haushaltszahlen verdeutlichen. Im Jahre 1955 brachten Bund, Länder und Gemeinden für Kulturaufgaben insgesamt rund 6 Milliarden DM auf. Bis zum Jahre 1963 war dieser Betrag auf 13,1 Milliarden DM angestiegen. Die Mittel wurden aufgebracht im Jahre 1963 mit 1,1 Milliarden DM durch den Bund, 8,4 Milliarden DM durch die Länder und 3,6 Milliarden DM durch die Gemeinden. Gegenüber dem Vorjahr 1962 hatte sich der Bundesanteil um 2,6 % gesenkt, der Länderanteil um 11,9 % erhöht; desgleichen erhöhte sich der Anteil der Gemeinden um 7,1 %. Diese Steigerung der Kulturausgaben, meine Damen und Herren, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir im Vergleich mit anderen hockindustrialisierten Staaten für unsere Schulen, Fachschulen und Hochschulen noch immer einen geringeren Anteil des Bruttosozialprodukts aufwenden. Bei uns lag dieser Anteil im Jahre 1961, dem letzten Jahr, für das wir überhaupt exakte Angaben machen können, bei 3,5 %, während er in Großbritannien, in Schweden und in den Niederlanden bereits rund 4 % erreicht bzw. überstiegen hat.
    Dieser Überblick kann Ihnen vielleicht zeigen, daß die Grundlagen gelegt sind, um einheitliche Rechtsverhältnisse für Schüler und Studierende, Lehrende und Forschende zu schaffen und gleichzeitig den Ausbau und die Reform unseres Bildungswesens zu fördern und zu verstärken.
    Aber ich behaupte nicht, daß alles zum besten steht. Gerade die Kultusminister und -senatoren, die täglich allen dringlichen Problemen unseres Bildungswesens gegenüberstehen, sind sich durchaus dessen bewußt, wie unendlich viel uns zu tun bleibt. Wir wissen, daß die Bedürfnisse der modernen Industriegesellschaft und das Steigen der Geburtenzahlen uns vor ungeheure, wie wir oft meinen, manchmal kaum zu bewältigende Aufgaben stellen.
    Im Jahre 1970 wird, um hierfür nur ein Beispiel zu nennen, die Zahl der Volksschüler voraussichtlich um über 1 Million über der des Jahres 1960 liegen. Diese vermehrte Schülerzahl wird durch unsere allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und schließlich ab 1980 auch durch unsere Hochschulen strömen.
    Aus diesem Grunde hat die Kultusministerkonferenz schon im Jahre 1956 einen Bedarfsplan für alle Sachgebiete der Kultusverwaltungen ausgearbeitet und Anfang 1963 ihre Bedarfsfeststellung 1961 bis 1970 der deutschen Öffentlichkeit vorgelegt.
    Die Kultusministerkonferenz hat darüber hinaus eine ständige Arbeitsgruppe für Fragen der Bedarfsfeststellung geschaffen, in der jedes Land durch einen verantwortlichen Beamten vertreten ist. Diese Arbeitsgruppe wird in einem jährlichen Bericht an das Plenum der Kultusministerkonferenz — jetzt erstmals zum Jahresende 1964 — feststellen, an welchem Punkt der Entwicklung wir jeweils stehen und wieweit die Ziele der Bedarfsfeststellung in den einzelnen Ländern erreicht werden konnten. Diese Jahresberichte werden aus dem jeweiligen Stand die voraussichtliche Tendenz der künftigen Entwicklung ableiten, um damit der Verwaltung, den Parlamenten und der Öffentlichkeit einen Hinweis auf die Maßnahmen zu geben, die jeweils getroffen werden müssen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Ich glaube daher nicht, daß der Vorwurf zutrifft, die Kultusverwaltungen hätten es an der notwendigen Voraussicht fehlen lassen. Wir haben im Gegenteil das Instrument geschaffen, um eine Bestandserhebung und zugleich eine Vorausberechnung des künftigen Bedarfs von Jahr zu Jahr fortzuführen.
    Wenn wir aus dieser Sicht die gegenwärtige Situation prüfen, so sind es vor allem zwei Tatsachen, die uns besonders große Sorgen bereiten. Wenn ich diese beiden Tatsachen hier erwähne, so nicht, als seien es die ausschließlichen Sorgenfaktoren; aber sie brennen uns besonders auf den Nägeln. Wie alle europäischen Länder, die im Zeichen der Vollbeschäftigung und Hochkonjunktur stehen, haben auch wir einen empfindlichen Lehrermangel auf allen Gebieten des Schulwesens zu verzeichnen. Bei uns ist dieser Lehrermangel verschärft durch die verfehlte Schul- und Hochschulpolitik des Nationalsozialismus, die den Zugang zu den Hochschulen drosselte, und die Kriegsverluste, die gerade die mittleren Jahrgänge getroffen haben, die uns heute im Lehrerberuf fehlen. Wir tragen auch hier an der Vergangenheit mit; die Bildungs- oder, besser gesagt, die Unbildungspolitik ab 1933 wirkt sich — wie immer im Bildungswesen — erst 30 Jahre später, nämlich jetzt aus. In allen Ländern der Bundesrepublik sind darum Maßnahmen getroffen worden, um die Mittelschulen und die höheren Schulen auszubauen, Aufbauzüge einzurichten, die Abiturientenzahlen zu steigern, die Pädagogischen Hochschulen zu erweitern und den Nachwuchs an Gymnasiallehrern insbesondere der naturwissenschaftlichen Disziplinen zu verstärken.



    Minister Dr. Mikat
    Eine zweite Tatsache ist das Stagnieren des Gymnasialbesuchs. Während in vielen anderen europäischen Ländern die Zahl der Gymnasiasten und damit auch der Abiturienten steigt — soeben ist hier schon Zahlenmaterial genannt worden —, ist bei uns festzustellen, daß der Anteil eines Geburtsjahrganges, der das Gymnasium besucht, mit geringfügigen Schwankungen in den letzten Jahren konstant geblieben und teilweise sogar zurückgegangen ist. Wir kennen noch nicht im einzelnen die exakten Ursachen dafür. Auch dieses Thema gehört zu denjenigen, die einer vertieften soziologischen und pädagogischen Untersuchung bedürfen. Wir müssen durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, daß jedes Kind die seiner Begabung gemäße Schulbildung erhält. Dazu gehört ebenso der Ausbau des Schulsystems wie die Werbung für den Besuch weiterführender Schulen bei den Eltern. Die Auffassung, daß Gymnasien vorwiegend Schulen für Kinder bestimmter sozialer Schichten sind, ist längst überholt. Wo aber noch in Schichten unseres Volkes eine Zurückhaltung besteht, Kinder auf eine weiterführende Schule zu schicken, haben wir dafür zu sorgen, daß diese Scheu überwunden wird. Ebensosehr gilt es zu verhindern, daß begabte Kinder vorzeitig weiterführende Schulen verlassen. Die Kultusminister müssen jedoch, wenn sie überhaupt Erfolg haben wollen, immer wieder an die Öffentlichkeit, an die Eltern und an die Jugendlichen appellieren, von den angebotenen Möglichkeiten den rechten Gebrauch zu machen.
    Ich habe Ihnen unsere Sorgen hier dargelegt. Ich möchte aber keinen Zweifel daran lassen, daß es zur Lösung der vordringlichen Aufgaben unseres Bildungswesens keine Patentrezepte gibt und geben kann. Wir müssen schrittweise und stetig vorgehen und uns dabei offenhalten für neue Ideen und neue Entwicklungen. Unser Schul- und Hochschulwesen ist in den letzten zehn Jahren und gegenüber den Verhältnissen in der Weimarer Zeit oder im Kaiserreich entscheidend verbessert worden. Lassen Sie mich auch hierfür nur zwei Zahlenreihen nennen: Auf einen hauptberuflichen Lehrer an Volksschulen kamen im Durchschnitt im Jahre 1911 54 Schüler, im Jahre 1950 49 und heute 36 Schüler. Im Jahre 1911 besuchten 7,9 % der 10- bis unter 20jährigen weiterführende allgemeinbildende Schulen, im Jahre 1955 15,3 % und heute 18 %. Die Männer und Frauen, die den Wiederaufbau nach Kriegsende vollzogen. und das Wirtschaftswunder geschaffen haben, haben also unter weit schlechteren Verhältnissen als heute ihre Schulbildung abschließen müssen. Ich bin überzeugt, daß die Verbesserungen im Schul- und Hochschulwesen und die Maßnahmen zum weiteren Ausbau und zur inneren Reform fortgeführt werden können und daß die geistigen und sittlichen Kräfte unseres Volkes auch heute noch und heute erst recht in der Lage sind, die uns gestellten Aufgaben zu meistern.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. Die föderale Struktur der Bundesrepublik ist nicht zufällig entstanden, nicht auf Grund eines Befehls der damaligen Besatzungsmächte und nicht aus der Schwäche des neugeborenen deutschen Staates. Unsere heutige föderale Struktur beruht auf dem klaren und eindeutigen Willen des Verfassungsgebers. Diese föderale Struktur verhindert aber nicht und sie darf nicht verhindern, daß auf dem Gebiete des Bildungswesens, in Schule, Fachschule und Hochschule, einheitliche Modelle der Bildung und Ausbildung und einheitliche Lebensverhältnisse für Schüler und Lehrer geschaffen werden. Unsere föderale Struktur verhindert auch nicht, sie erfordert vielmehr eine enge Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund. Dieser Zusammenarbeit wird allerdings nicht gedient, wenn die Verfassungsbestimmungen so extensiv ausgelegt werden, daß dadurch der Sinn des Grundgesetzes verkehrt werden könnte. Diese Zusammenarbeit kann vielmehr nur auf einer klaren Abgrenzung der beiderseitigen Rechte und Pflichten beruhen. Unabhängig von dem verfassungsrechtlich Gebotenen werden Bund und Länder darüber hinaus vor allem in der klaren Vorausschau des künftigen Bedarfs und der Mittel zu seiner Deckung zusammenarbeiten müssen. Formen dieser Zusammenarbeit sind insbesondere auf dem Gebiet des weiteren Ausbaues unseres Hochschulwesens, auf dem Gebiet der Studienförderung und auf dem Gebiet der Wissenschaftsförderung bereits entwickelt. In Zukunft wird es darauf ankommen, diese Zusammenarbeit noch zu vertiefen und zu verstärken als Ausdruck eines lebendigen gemeinsamen Kulturwillens von Bund und Ländern.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Große Anfrage der Fraktion der SPD ist begründet und beantwortet. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Martin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung, die der Kollege Lohmar der Großen Anfrage gegeben hat, war für mich ganz schlicht eine Enttäuschung. Die CDU/ CSU hatte sich darauf eingerichtet, daß nach den vielen Verlautbarungen in der Öffentlichkeit der Bundestag heute vielleicht einen großen Tag erleben würde und daß die Redner sich des Gegenstandes würdig erweisen würden.

    (Zuruf von der SPD.)

    Ich muß sagen, daß das Pathos bei Herrn Lohmar eigentlich nur da überzeugend war, wo er zurückgriff auf die Terminologie des Wahlkampfes, die Bildungspolitik der CDU unter dem Stichwort „Keine Experimente" herabzusetzen versuchte und ganz schlicht sagte, unsere Bildungs- und Wissenschaftspolitik entspreche etwa der Zeit des Frühkapitalismus. Ich halte das nicht für eine gute Einleitung für eine Sache, die nun wirklich von nationaler Bedeutung ist und die uns alle zutiefst beschäftigen muß.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sind Sie vorsichtig!)

    — Ich bin nicht vorsichtig, ich werde meine ganz klare Meinung sagen, Herr Schäfer; Sie sind nachher dran.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Dr. Martin
    Ich habe natürlich den Rückgriff auf die Regierungserklärung begrüßt. Denn niemand wird bestreiten können, daß in dieser Regierungserklärung die Töne angeklungen sind, die zeigen, daß die die Regierung tragende Koalition und die Regierung selber in Bildungs- und Wissenschaftsfragen sich auf der Höhe der Zeit bewegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Herr Wehner, Sid werden unruhig. Das paßt mir ganz gut, Herr Wehner. Wir werden uns jetzt auseinandersetzen.

    (Abg. Wehner: Sie hören schwer, merke ich! Sie sollten sich mal untersuchen lassen!)

    — Was denn? — Seien Sie vorsichtig, Herr Wehner. Ich kann auch untersuchen, das hat dann eine bestimmte Bedeutung. Sie glauben doch nicht, Herr Wehner, daß ich all diese Dinge

    (Abg. Wehner: Sie sind ein Flegel!)

    ohne weiteres hinnehme; das glauben Sie doch wirklich nicht. Ich würde das an Ihrer Stelle nicht gesagt haben, was Sie gesagt haben; ich halte das nicht für gut. Sie können doch nicht erwarten, Herr Wehner, daß ich einen so massiven Angriff auf die Kulturpolitik der CDU durchgehen lasse.