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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Arndgen und Bühler . . . . . . 5403 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gesetzentwurf betr. freiwillige Sterilisation und Kastration Dr. Bucher, Bundesminister . 5404 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5404 B Frage des Abg. Seifriz: Schutzeinrichtungen gegen Überfälle auf Banken Dr. Neef, Staatssekretär 5404 C, D, 5405 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5404 D Frage des Abg. Seifriz: Versicherungsschutz bei Bankeinbruch Dr. Neef, Staatssekretär 5405 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Feldversuch zur Bekämpfung der Bilharziose Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 5405 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 5405 C, D Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Vortrag des Professors Golo Mann in Rom Lahr, Staatssekretär 5405 D, 5406 B, C, D, 5407 A, B, C Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5406 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 5406 C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5406 D Porzner (SPD) . . . . . . . 5407 A, B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 5407 B, C Dr. Mommer (SPD) 5407 C Fragen des Abg. Vogt: Verleihung der Goethe-Medaille Lahr, Staatssekretär . . 5407 D, 5408 A Vogt (CDU/CSU) 5408 A Frage des Abg. Vogt: Deutsche Schulen in Polen und in den besetzten Ostgebieten Lahr, Staatssekretär . . . 5408 A, C, D Vogt (CDU/CSU) 5408 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Denkschrift der Bundesregierung zur Deutschland- und Berlin-Frage Lahr, Staatssekretär . . . 5409 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 5409 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5409 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Fragen des Abg. Reichmann: Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5409 C, D, 5410 A, B Reichmann (FDP) 5410 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5410 B Frage des Abg. Maier (Mannheim) : Anrechnung einer Rentenerhöhung aus der Sozialversicherung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5410 B, C, D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . 5410 C Jahn (SPD) 5410 D Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesetz über den Zollgrenzdienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5411 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 B Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Abgabe von Zollgrenzdienstbeamten an andere Verwaltungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5411 B, C, D, 54112 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 C, D, 5412 A Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesundheitszustand der Beamten des Außendienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5412 A, B, C, 5413 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5412 B, C Fritsch (SPD) 5412 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5413 A, B, C, D, 5414 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5413 C, 5414 A Fragen des Abg. Günther: Todesfall durch Schußwaffengebrauch eines Zollbeamten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5414 A, D, 5415 A, C, D Günther (CDU/CSU) 5414 C, D Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 5415 B, C, 5416 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5415 C, D, 5416 A Brück (CDU/CSU) 5416 A Sammelübersicht 28- des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1977) 5416 B Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksache IV/818); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1961) — Zweite Beratung —Frau Dr. Heuser (FDP) 5416 C Blank, Bundesminister . 5417 B, 5422 C, 5425 D, 5427 A Gerlach (SPD) . . . . 5417 D, 5428 B Dr. Schellenberg (SPD) . 5422 C, 5424 C, 5426 C, 5427 C, 5428 A, B, 5429 A, D, 5430 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 5423 A, 5429 B Spitzmüller (FDP) . . . 5423 D, 5433 C Franzen (CDU/CSU) 5430 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 5432 A Rasner (CDU/CSU) . . . 5433 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1897) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1953) -- Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . 5434 B Schlee (CDU/CSU) 5435 A Dr. Aschoff (FDP) 5435 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Drucksache IV/1788); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1982) — Zweite und dritte Beratung — Metzger (SPD) . . . . . . . . 5436 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucksache IV/1792); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1983, zu IV/1983) — Zweite und dritte Beratung — 5439 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Abg. Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache IV/1395); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1929) — Zweite und dritte Beratung — 5439 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829) Dr. Lohmar (SPD) . . . 5439 C, 5467 A Lenz, Bundesminister . . 5445 C, 5490 C Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 5453 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5458 D Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen . . . . . . . . . . 5463 C Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 5463 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 5467 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 5476 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5478 B Deneke (FDP) . . . . . . . . 5483 B Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5484 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 5486 D Entwurf eines Abzahlungsgesetzes (Abg. Frau Blohm, Dr. Elbrächter, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Mertes u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 1894 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Teilzahlungsverträge (Teilzahlungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1895) — Erste Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5492 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 5493 A Mertes (FDP) 5494 B Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 5495 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 mit dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/718) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 zwischen dem Auswärtigen Amt und der Spanischen Botschaft in Bonn über die Anwendung des Vertrages vom 29. Mai 1962 (Drucksache IV/1433) — Erste Beratung — . . 5495 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/1854) — Erste Beratung — . . . . 5496 A Entwurf eines Ingenieurgesetzes (Abg. Wieninger, Dr. Huys, Lemmrich, Burgemeister, Seidl [München], Dorn, Ollesch, Busse,. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1964) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 mit der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/1939) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 über die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz (Drucksache IV/1938) — Erste Beratung — 5496 B Antrag betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider [Saarbrücken] u. Gen.) (Drucksache IV/1914) . . . . 5496 C Antrag betr. Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (SPD) (Drucksache IV./ 1950) 5496 C Antrag betr. Eintragung der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern (Abg. Dr. Tamblé, Frau Dr. Heuser, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache IV/1969) 5496 D Erster Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG an . den Rat für Richtlinien, Entscheidungen und Verordnungen betr. Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/1960) 5496 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Qualitätsnormen auf Obst und Gemüse (Drucksachen IV/1877, IV/1972) . . . . 5497 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Abänderung von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 23 (Drucksachen IV/1878, IV/1973) 5497 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Untergrenzen und Obergrenzen der Orientierungspreise für Rindfleisch für das am 1. April 1964 beginnende Wirtschaftsjahr (Drucksachen IV/1913, IV/1979) 5497 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und lebensmittelrechtlicher Fragen beim Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen und eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch (Drucksachen IV/1808, IV/1963) . . . . 5497B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Kakaos und der Schokolade (Drucksachen IV/1453, IV/1962) . . . . 5497 C Übersicht 20 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1946) 5497 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksachen IV/1773, IV/1968) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Heeresstandortverwaltung in Stuttgart (Drucksache IV/1956) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksache IV/1988) . . . . 5498 A Nächste Sitzung 5498 A Anlagen 5499 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 3. Dr. Atzenroth 4. 3. Bading 6. 3. Dr.-Ing. Balke 6. 3. Bergmann 6. 3. Dr. Bieringer 6. 3. Birkelbach 6. 3. Dr. Birrenbach 4. 3. Blachstein 6. 3. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. h. c. Brauer 6. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Corterier 6. 3. Frau Döhring 6. 3. Drachsler 6. 3. Frau Dr. Elsner 6. 3. Erler 6. 3. Gaßmann 4. 3. Gehring 6. 3. Giencke 4. 3. Freiherr zu Guttenberg 6. 3. Hahn (Bielefeld) 6. 3. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hesemann 6. 3. Höhne 21. 3. Hoogen 6. 3. Kemmer 6. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 3. Frau Kipp-Kaule 4. 3. Klinker 6. 3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6. 3. Leber 4. 3. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6. 3. Frau Dr. Maxsein 6. 3. Memmel 6. 3. Michels 6. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Nellen 6. 3. Neumann (Allensbach) 4. 3. Paul 6. 3. Dr.-Ing. Phillipp 6. 3. Rademacher 6. 3. Richarts 26. 3. Ruland 21. 3. Schlick 6. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 4. 3. Schneider (Hamburg) 6. 3. Dr. Seffrin 6. 3. Dr. Serres 6. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Storch 6. 3. Unertl 4. 3. Weinkamm* 6. 3. Dr. Zimmer 6. 3. Zoglmann 4. 3. b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 15. 3. Dr. Deist 31. 3. Dopatka 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Glüsing (Dithmarschen) 17. 3. Hansing 17. 4. Kriedemann 17. 3. Frau Kuchtner 4. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Murr 22. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Frau Dr. Probst 17. 3. Saxowski 22. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 401 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Heuser zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „ (2) Erfüllt der männliche Elternteil der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Personen die Anspruchsvoraussetzungen allein, so wird das Kindergeld dem weiblichen Elternteil des genannten Personenkreises gewährt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 2. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Erfüllen für ein Kind Mutter und Vater die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Kindergeld der Mutter gewährt; es wird jedoch dem Vater gewährt, wenn ihm die Sorge für die Person des Kindes allein zusteht." Bonn, den 4. März 1964 Frau Dr. Heuser Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 5 werden die Worte „weil ihr Jahreseinkommen im Berechnungsjahr die Einkommensgrenze des § 4 Abs. 1 überstiegen hat oder" gestrichen. 2. § 4 wird gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 3. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „7200 Deutsche Mark" durch „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 4. § 5 wird gestrichen. 5. § 17 wird gestrichen. 6. In § 18 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen. 7. In § 28 Abs. 1 wird Nummer 1 gestrichen. 8. In § 29 Satz 1 werden die Worte „1 oder" gestrichen. 9. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „114 Millionen Deutsche Mark" durch die Worte „15 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 10. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 1 die Worte „vom 1. April 1964" durch die Worte „vom 1. Mai 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 398 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 32 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „zum 31. März 1964" durch die Worte „zum 30. Juni 1964" und die Zahl „125" durch die Zahl „150" ersetzt. 2. In § 34 werden folgende Nummern 2 a und 2 b eingefügt: ,2a. dem § 1262 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 2 b. Dem § 1267 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 3. § 35 erhält folgende Fassung: , § 35 Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes Das Angestelltenversicherungsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 39 erhält Absatz 2 Nr. 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 39 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 3. In § 39 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. 4. In § 44 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 4. § 36 erhält folgende Fassung: ,§ 36 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 60 Abs. 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 60 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5501 3. In § 60 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 4. In § 67 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 5. § 41 a Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Das Kindergeld beträgt für das dritte und jedes weitere Kind je 50 Deutsche Mark monatlich. Das Kindergeld erhöht sich für April 1964 für ,das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich um je 30 Deutsche Mark."' 6. In § 41 a Nr. 2 werden. in Absatz 2 Satz 1 die Worte „1. April 1964 bis zum Ablauf des dritten Monats nach .dem Monat der Verkündung des Bundeskindergeldgesetzes" durch die Worte „1. Januar bis zum 30. Juni 1964" ersetzt. 7. In § 41 a Nr. 2 erhält Absatz 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Die Zuschüsse betragen 22 Millionen Deutsche Mark monatlich. Sie werden für die ersten vier Monate des Jahres 1964 am 25. April 1964, für die späteren Monate jeweils am zehnten Tage des Monats, für den sie bestimmt sind, fällig." 8. § 41 b erhält folgende Fassung: „§ 41 b Nachzahlungen durch die Bundesanstalt Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes oder weiteres Kind bezogen haben, wird von der Bundesanstalt der Betrag nachgezahlt, um den das bezogene Kindergeld niedriger ist als das Kindergeld, das sie erhalten hätten, wenn bereits die in § 10 Abs. 1 genannten Kindergeldsätze maßgebend gewesen wären. Der nachzuzahlende Betrag vermindert sich um den Betrag, den dieselbe Person für das Kind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ,des Kindergeldgesetzes in der Fassung des § 41 a Nr. 1 dieses Gesetzes erhalten hat. Die Nachzahlung ist bis zum 31. Oktober 1964 zu beantragen; die in den Sätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen." 9. In § 43 Satz 2 werden die Worte „am ersten Tage nach Ablauf des auf den Monat der Verkündung folgenden dritten Monats" durch die Worte „am 1. Juli 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 397 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/1897, IV/1953) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 und 2 werden die Worte „1. Juli 1964" ersetzt durch die Worte „1. Januar 1964".*) Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 396 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Minister für wissenschaftliche Forschung die ungeteilte Zuständigkeit für alle Fragen im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bildungsplanung zu übertragen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. einen Bericht über den Stand und den Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 vorzuliegen; 2. darauf hinzuwirken, daß der Wissenschaftsrat sich in seinen Vorschlägen zur Finanzierung der bestehenden, auch der neuen Universitäten und Hochschulen ausschließlich an den sachlichen Erfordernissen orientieren kann; 3. dafür zu sorgen, daß ein langfristiger Plan für den Ausbau bzw. Neubau unserer Hochschulen und Universitäten, der Forschungseinrichtungen s) Siehe Seite 5434 B. 5502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 außerhalb der Hochschulen und der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Studentenförderung unverzüglich erarbeitet wird; 4. sich in ihrer Planung davon leiten zu lassen, daß der Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Menschen in vielen Bereichen ständig wächst und daß der Zugang zu einer wissenschaftlichen Ausbildung lediglich von Begabung und Leistung abhängen darf; 5. den inneren Zusammenhang. der Maßnahmen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik einerseits und der Wissenschafts- und Bildungspolitik andererseits zu wahren; 6. mit den Bundesländern Maßnahmen zu erörtern, wie ein bestehendes Bildungsgefälle in den einzelnen Bundesländern überwunden werden kann; 7. in Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern gemeinsame Aufgaben in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung zu umreißen und gemeinsame Anstrengungen zur Bewältigung dieser Aufgaben zu vereinbaren. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 399 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag ist gewillt, im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen alles zu tun, um dem deutschen Volk und seiner Jugend einen auf der Höhe der Zeit stehenden, seiner Kulturtradition angemessenen Bildungs- und Leistungsstand zu gewährleisten. Er ist darum bereit, mit steigenden Mitteln an der Erreichung dieses Zieles zu arbeiten. 2. Der Bundestag appelliert im Blick auf nicht zu bestreitende Mängel und Gefahren an die Bundesregierung und an die Länderregierungen, in enger Zusammenarbeit durch gemeinsame Planung und aufeinander abgestimmte gesetzliche und finanzielle Maßnahmen zeit- und sachgerechte Lösungen sowohl im Bereich der Schule wie der Hochschulen auf allen Stufen und in allen Ländern herbeizuführen. 3. Der Bundestag bekennt sich zu seiner Mitverantwortung für die Entwicklung und Zukunft der deutschen Kultur. In ihrer Pflege über die Grenzen der Bundesländer und der Zone hinweg sieht er zugleich ein entscheidendes Mittel zur Behauptung der nationalen Einheit der Deutschen. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4021 Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt es, daß die Konferenz der Kultusminister die Dauer der Ausbildung für akademische Berufe abkürzen will. Er hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, der Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung ,des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann. Bonn, den 4. März 1964 Dr. Dichgans Balkenhol Bauknecht Bausch Becker Frau Brauksiepe Dr. Burgbacher Dr. Deringer Eichelbaum Dr. Dr. h. c. Friedensburg Dr. Furler Günther Illerhaus Frau Jacobi (Marl) Dr. Kanka Leonhard Maier (Mannheim) Mick Dr.-Ing. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Rauhaus Riedel (Frankfurt) Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schroeder (Detmold) Dr. Sinn Varelmann Dr. Wahl Wieninger Dr. Willeke Winkelheide Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 403 Antrag der Fraktion der FPD zur Großen Anfrage der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag anerkennt erneut die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder. Er fordert deshalb die Länder auf, alsbald dem „Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben" beizutreten. 2. Der Bundestag schlägt vor, ein Wissenschaftskabinett unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und unter Beteiligung der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung, des Innern, der Verteidigung, der Wirtschaft und der Finanzen, zu gründen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5503 3. Der Bundestag schlägt vor, das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung organisatorisch und personell in den Stand zu setzen, die wichtigen Aufgaben der Forschungsplanung zu erfüllen. Dabei hat es die Einheit von Forschung und Bildung zu berücksichtigen. Eine in die Zukunft weisende Forschungspolitik ist nur möglich, wenn der Bund sich ständig einen Überblick verschafft über die Wechselwirkung von Forschung und Bildung, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Bonn, den 4. März 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Meis zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache IV/1854). Mit dem Antrag auf Drucksache IV/1854 soll erreicht werden, daß eine durch das „BerlinhilfeGesetz" (BHG) vom 26. 7. 1962 hervorgerufene ernsthafte Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituosenindustrie beseitigt wird. Die Antragsteller sind der Ansicht, daß ein Teil der im BHG enthaltenen Präferenzen, nämlich die Umsatzsteuerpräferenzen, soweit sie für nach Westdeutschland verbrachte Spirituosen gewährt werden, nicht mehr in voller Höhe vertretbar erscheinen. Bekanntlich verfolgt das BHG die Absicht, West-Berliner Firmen wirtschaftlich und steuerlich zu begünstigen und darüber hinaus westdeutschen Unternehmen den Anreiz zu geben, nach West-Berlin zu gehen, dort Niederlassungen zu errichten und dort die Produktion aufzunehmen. Die gewährten Vergünstigungen sind so mannigfacher Art, daß es zunächst richtig sein dürfte, darzustellen, wie sie im einzelnen aussehen. Der Katalog der Vergünstigungen sieht wie folgt aus: 1. Lohn- und Einkommensteuern sind um 30 % niedriger als im Bundesgebiet. 2. Erhebliche Steuerersparnisse ergaben sich bei Investitionen, da diese im ersten Jahr mit 75 % abgeschrieben werden können. Die zusätzliche Gewährung von Investitionsprämien bis zu 10 % der Investitionssumme ist ebenfalls bedeutsam. 3. Werden Investitionen durch Darlehen in West-Berlin finanziert, so vermindern sich die Steuerverpflichtungen um 10 % - 20 % des Darlehnsbetrages. 4. Die Lagerhaltung in West-Berlin wird durch gewinnmindernde Rücklagen begünstigt. 5. Die Beförderungssteuer beim Werkfernverkehr ist um 50 % ermäßigt. 6. West-Berliner Lieferungen nach dem Bundesgebiet sind grundsätzlich von der 4 %igen Umsatzsteuer befreit. 7. Der Bezieher von West-Berliner Erzeugnissen in der Bundesrepublik erhält eine Umsatzsteuerrückvergütung in Höhe von 4 %. Nun wirken sich die Umsatzsteuervergünstigungen bei Spirituosen zwangsläufig anders aus als bei anderen Produkten, und das hat folgende Gründe. Die Umsatzsteuervergünstigungen beschränken sich bei fast allen Branchen auf die unternehmerische Leistung, was auch richtig sein muß. Bei den Spirituosen dagegen erstreckt sich die Umsatzsteuervergünstigung auch auf den Teil der Gestehungskosten, der nichts mit der unternehmerischen Leistung zu tun gehabt hat, nämlich auf den staatlich festgesetzten Monopolspritpreis. Man könnte diese Tatsache sicher dann unberücksichtigt lassen, wenn der Monopolspritpreis niedrig wäre. Bei den Selbstkosten einer einfachen Spirituose aber beträgt allein der Anteil des Monopolsprits rund 80 %. Wenn man die Berechtigung der Gewährung der Umsatzsteuervergünstigung auf einen Gegenstand wie die Spirituose prüft, muß man sich mit § 6 des BHG beschäftigen. In § 6 BHG sind die Gegenstände aufgeführt, die keinerlei Umsatzsteuervorteile haben, für die also die 2 mal 4 % Umsatzsteuervergünstigung nicht in Frage kommen. Es sind die Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine) sowie synthetische Edelsteine und Edelsteine und Schmuck in Verbindung mit diesen Steinen, Perlen, Zuchtperlen, Edelmetalle, Edelmetallegierungen, Fertigwaren aus Edelmetallen oder EdelmetallLegierungen, Quecksilber, Wismut und Kadmium sowie Legierungen aus diesen. Bei Wismut und Kadmium werden von der Umsatzsteuerbegünstigung Legierungen ausgenommen, die mehr als 3 % Anteil dieser beiden Elemente enthalten. Bei diesen Gegenständen handelt es sich also um Erzeugnisse, die einen außerordentlich hohen Rohstoffpreis haben und einen im Verhältnis dazu geringen Bearbeitungsaufwand aufweisen. Die losen Spirituosen werden in § 6 BHG bereits von den Umsatzsteuervergünstigungen ausgenommen, da man hierfür schon im Jahre 1962 das unrichtige Verhältnis zwischen hohem, für alle einheitlich staatlich festgesetztem Branntweinpreis und im Verhältnis dazu außerordentlich niedrigem Bearbeitungsanteil anerkannt hat. Nur hat hierbei der Gesetzgeber vielleicht nicht bedacht, daß schon im Umsatzsteuerrecht das Abfüllen von Spirituosen als geringfügiger Bearbeitungsvorgang und somit als nicht umsatzsteuerschädlich anerkannt wird. Während also das Abfüllen von Wein und Spirituosen sich wegen Geringfügigkeit nicht umsatzsteuerschädlich auswirkt, stellt der gleiche Vorgang in West-Berlin einen maßgeblichen Bearbeitungsvorgang dar und wird mit 2 mal 4 % Umsatzsteuerbegünstigung honoriert. Hier liegt offensichtlich ein steuersystematischer Widerspruch vor, ein Widerspruch, der in der Praxis zu einer erheblichen Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituose geführt hat. 5504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Nun könnte man mir entgegenhalten, daß der Gesetzgeber in § 14 BHG die Möglichkeit vorgesehen hat, auftretende Mißstände durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu beseitigen. Warum sollte also der Gesetzgeber hier tätig werden? Dazu ist aber folgendes zu sagen. Aus der Systematik des BHG, besonders seines § 6, ergibt sich, daß der Sonderfall, der bei der Spirituose vorliegt, zweckmäßigerweise durch eine Änderung des § 6, der ja schon ähnliche Sonderfälle regelt, gelöst wird. Zudem ist höchste Eile geboten. Die Vielzahl der westdeutschen Spirituosenhersteller wird von Woche zu Woche notleidender. Der Konsumspirituosenabsatz in Westdeutschland geht nach uns gemachten Angaben stark zurück, da sich die in Einkaufsverbänden organisierten Handelsorganisationen Westdeutschlands das billigste Angebot — und das sind wegen der erheblichen Steuervorteile die West-Berliner — heraussuchen. Die westdeutsche Spirituosenindustrie könnte sich nicht damit abfinden, daß erst die Mehrzahl ihrer Unternehmen in Konkurs gegangen sein muß, ehe die Verwaltung das Ausmaß der Schädigung einer gesamten Sparte überblickt hat. Im Konkurrenzkampf aktive westdeutsche Firmen können die durch die billigen Berliner Angebote eingetretenen bedrohlichen Absatzrückgänge der letzten 11/2 Jahre nachweisen und sind hierzu bereit. Umsatzrückgänge von mehr als 50% werden in Westdeutschland erkennbar. Auch das Bundesfinanzministerium ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen, im Wege einer Verordnung rechtzeitig und wirksam Hilfe zu geben, nicht vorliegen oder zumindest doch zweifelhaft sind. Das Bundesfinanzministerium hält deswegen die Änderung des Gesetzes für richtig und zweckmäßig. Bei der Prüfung des Antrages im Finanzausschuß wäre im einzelnen noch zu untersuchen, wer geschädigt wird, wenn die Umsatzsteuervergünstigungen wegfallen. Hierbei bleibt auch die Frage zu prüfen, ob nicht die gesamte Umsatzsteuervergünstigung von 2 mal 4 zu beseitigen ist, wie es auch eine Anzahl von Kollegen, die den Ihnen vorliegenden Antrag unterschrieben hat, für richtig hält. Die großen kapitalstarken, vornehmlich westdeutschen Unternehmen, die das BHG als einzige voll ausnutzen können, werden mit Sicherheit in West-Berlin bleiben. Die übrigen Vorteile des BHG sichern diesen Betrieben immer noch einen beachtlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Aber auch die kleinen und mittleren — meist alteingesessenen — Berliner Herstellerfirmen werden keine Schädigung durch den Wegfall der Umsatzsteuerpräferenz erfahren. Sie leiden oft ebenso unter dem Preisdruck der großen, meist westdeutschen Unternehmen in Berlin. Auch sie werden ihre Geschäfte in Zukunft machen, besonders wenn ihre Erzeugnisse, wie das ja der Fall ist, einen guten Ruf und Namen haben. Die noch verbleibenden Vorteile sichern auch diesen Betrieben einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Bei Wegfall der Umsatzsteuervergünstigungen kann nach den mir vorliegenden Informationen mit einem Verlust von vielleicht 100 bis 130 Beschäftigten in der Spirituosenbranche in West-Berlin gerechnet werden. Wie wenig nachhaltig die Westberliner Wirtschaft von der Spirituosenindustrie unterstützt wird, ergibt sich aus einer Untersuchung, über die in der Zeitschrift „Die Ernährungswirtschaft" (Heft 12, Dezember 1963) über die Entwicklung der Westberliner Ernährungsindustrie in 1962 berichtet wird: Den höchsten Umsatzwert erreichte mit 290,8 Millionen DM die Spirituosenindustrie in West-Berlin. Sie hatte eine Zunahme von 73,6 Millionen DM oder 34 %. Dieses außergewöhnliche Ergebnis ist um so erstaunlicher, als die Beschäftigtenzahl mit 2337 nur um 102 Arbeitskräfte größer war als im Vorjahr. Ursache dieser Entwicklung ist die starke Belebung des Absatzes in das Bundesgebiet, vor allem in preiswerter Konsumware, die zumeist in hochmechanisierter Produktion hergestellt wird. Es ist zu vermuten, daß sich im Jahre 1963 die Verhältnisse ganz erheblich zuungunsten der westdeutschen Spirituosenindustrie und zugunsten der Westberliner Spirituosenindustrie verschoben haben. Bei den Beratungen im Finanzausschuß müssen wir die neuesten Ergebnisse zur Verfügung haben, um die Lage richtig beurteilen zu können. Bei der Kritik in der Öffentlichkeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob nicht die Preispolitik der großen, vornehmlich westdeutschen Unternehmen in West-Berlin auf die Vernichtung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Bundesrepublik hinausläuft und damit einigen kapitalstarken Firmen eine zukünftige Marktbeherrschung oder Monopolstellung in Westdeutschland sichert — das bleibt noch genau zu prüfen. Zu berücksichtigen ist weiter die Tatsache, daß auch eine Anzahl mittlerer und kleiner Berliner Firmen ihre Befürchtung geäußert hat, daß sie ebenfalls bei der jetzigen Entwicklung ihre Existenz verlieren oder Umsatzeinbußen hinnehmen muß. Alle diese Umstände sollten wir bei der Beratung nicht außer acht lassen, denn die Befürchtung, die auf die Eingaben der westdeutschen Spirituosenhersteller erhoben werden, gehen dahin, es werde bei der Beseitigung der Umsatzsteuerpräferenzen der Westberliner Wirtschaft und den Westberliner Spirituosenherstellern geschadet. Nicht unterlassen soll der Hinweis sein, daß — wie uns mitgeteilt wird — lt. Angabe der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein im Oktober, November und Dezember 1963 von der Bundesmonopolverwaltung 60 % mehr Branntwein an die Monopolverwaltung Berlin geliefert wurde als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hinzu kommen noch große Mengen an Korn- und Weindestillaten, die nach West-Berlin verbracht werden, um dort nach geringfügiger Bearbeitung mit den Berliner Vergünstigungen versehen als Fertigprodukte nach hier zu gelangen. Im Oktober, November und Dezember 1963 setzte die Bundesmonopolverwaltung in Westdeutschland Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5505 dagegen 3,5 % weniger Trinksprit ab als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Zahlen — ich beschränke mich bei meinen Ausführungen bewußt auf die Zahlen des Monopols — und die sich daraus ergebende unverhältnismäßig hohe Verlagerung der Spirituosenproduktion nach West-Berlin sollte uns zu denken geben. Eine durch das BHG verursachte Entwicklung, die dahin geht, wenige Großunternehmen zu begünstigen, die Masse der mittleren und kleineren Betriebe dagegen ernsthaft zu benachteiligen, würde auf jeden Fall der von meiner Fraktion und — ich glaube sagen zu dürfen — auch von der FDP-Fraktion vertretenen Mittelstandspolitik widersprechen. Unser heutiger Wirtschaftsminister Schmücker hat sich wiederholt hierzu geäußert. Hierzu aus der Zeitschrift ,,Der Mittelstand und die Berliner Wirtschaft" einige Sätze: Aufgabe der Mittelstandspolitik ist es, eine möglichst breite, gesellschaftlich stabile und wirtschaftlich gesunde Schicht von mittleren und kleineren Existenzen in möglichst vielen Berufen und Wirtschaftsbereichen zu erhalten. Dieser politischen Aufgabe hat schon meine besondere Aufmerksamkeit als Bundestagsabgeordneter gegolten. Als Bundeswirtschaftsminister werde ich sie mit Nachdruck fortführen. Die beste Mittelstandspolitik bleibt die konsequente Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört, daß alle Wettbewerbsverfälschungen, die vom Staat beeinflußbar sind, abgebaut werden. Man sollte uns auch nicht entgegenhalten, daß es im normalen Ablauf der Wirtschaftsentwicklung liegt, daß die Zahl der kleinen und mittleren Betriebe immer stärker zugunsten der Großunternehmen zurückgeht. Sicherlich, auch in der Spirituosenbranche fordert der fortschreitende Konzentrationsprozeß seine Opfer. Dieser Prozeß spielte sich aber bisher in einem erträglichen Rahmen ab. Während z. B. im Jahre 1956/57 (lt. Angabe der Monopolverwaltung) 5669 Spritbezieher in Westdeutschland vorhanden waren, waren es 1961/62 noch 4792. Das ist in 5 Jahren ein Rückgang von 877 Betrieben oder rd 2,5 % im Jahr. Eine natürliche Entwicklung. Durch die nach meiner Ansicht nicht vertretbare Begünstigung der Westberliner — vornehmlich Großunternehmen — erfährt nunmehr dieser normal verlaufende Strukturwandel in Westdeutschland eine gefahrvolle Beschleunigung. Zum Schluß darf ich an Hand eines Zahlenbeispiels zu erkennen geben, wie die Auswirkungen der Vergünstigung sind, um zu beweisen, daß wir nicht etwa dem Begehren von Interessentenvereinigungen zum Opfer gefallen sind, sondern nur das Ziel verfolgen, den mittelständischen Betrieben in der Bundesrepublik in konsequenter Verfolgung unserer bisherigen Politik ihre Existenz zu erhalten. Eine Westberliner Firma bietet laut mir vorliegender Offerte Doppel-Wacholder, also 38%ige Ware, zum Preis von 3,96 DM pro 1/1 Flasche 0,7 Liter an. Auf diesen Preis bekommt der Großabnehmer laut Offerte 1 % Mengenrabatt und 4 % Umsatzsteuervergütung durch sein Finanzamt. Es verbleibt also ein Nettopreis von 3.76 DM für den Abnehmer in Westdeutschland. Die für den westdeutschen wie für den Westberliner Hersteller gleichen Preise für Monopolsprit und für Flasche, Verpackung, Verschluß und Etikett betragen für das genannte Produkt insgesamt 3,70 DM. Der westdeutsche Hersteller müßte nun, um konkurrenzfähig zu sein, mit den verbleibenden 6 Pfennigen (Differenz von 3,70 zu 3,76 DM) abdecken: die 4 % Umsatzsteuer, die Fracht, die Aromatisierungskosten, die Verwaltungs-, Vertriebs- und Herstellungskosten wie den Gewinn. Ein aussichtsloses Beginnen. Wie kann es zu einem solchen Preise kommen? Der West-Berliner Hersteller braucht die 4 % Umsatzsteuer nicht zu zahlen, sein westdeuscher Kunde bekommt außerdem 4 % Umsatzsteuerrückvergütung beim Finanzamt. Die zurückvergüteten 4 % machen in diesem unserem Falle allein 0,16 DM je Flasche aus. Diese und ähnliche Angebote beweisen u. E., daß der West-Berliner Hersteller außerdem Umsatzsteuervorteil noch weitere, nicht unerhebliche im BHG begründete Vergünstigungen hat, da er sonst einen Preis, wie z. B. von 3,76 DM, nicht einräumen könnte. Man kann demgegenüber nicht behaupten, der westdeutsche Spirituosenfabrikant habe bestimmte Vorteile, die der West-Berliner Hersteller nicht besitze. Wenn hier z. B. gedacht sein sollte an die sog. Vertriebsgesellschaft, die eine gewisse Umsatzsteuereinsparung ermöglicht, so kann gesagt werden, daß der BdF den Entwurf einer Änderung der Branntweinverwertungsordnung vorgelegt hat, die diese Vertriebsgesellschaft gegenstandslos macht. Wenn hier weiter gedacht sein sollte an die immer wieder behauptete Besserstellung größerer Brennereien in Westdeutschland den Monopolspritbeziehern gegenüber, dann ist zu sagen, daß der BdF den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes fertiggestellt und auch schon dem Bundesrat zugeleitet hat. Es wird darin eine höhere Besteuerung größerer Brennereien vorgesehen. Es bleibt damit bei der Tatsache, daß infolge des BHG eine Wettbewerbsverzerrung zwischen WestBerliner und westdeutscher Spirituosen vorliegt, um deren Beseitigung wir uns bemühen sollten. Ich bitte, den Antrag dem Finanzausschuß zu überweisen. Anlage 11 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Braun zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1950). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die 5506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Statistik weisen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nur statistische Angaben nach a) über angezeigte Unfälle insgesamt, ohne jede Unterteilung nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und b) über die im Geschäftsjahr erstmals entschädigten Unfälle, getrennt nach Erwachsenen einerseits und Jugendlichen unter 18 Jahren andererseits, ohne Unterteilung nach Kindern unter 14 Jahren. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in Durchführung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit, .die Anzahl der Arbeitsunfälle von Kindern in .der Landwirtschaft festzustellen, über den Berufsverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ermittelt, daß nur eine der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die bestehenden Vorschriften hinaus unfallverletzte Kinder statistisch erfaßt hat. Diese Erfassung ergab, wenn ihr repräsentativer Charakter untenstellt werden würde, bei einer Umrechnung auf die Gesamtzahlen, daß in der Zeit vom 1. 1. 1951 bis zum 31. 12. 1960 etwa 2800 unfallverletzte Kinder unter 14 Jahren eine erstmalige Entschädigung erhalten haben. Aus dieser unter Vorbehalt gegebenen Zahl wurde errechnet, daß im Verhältnis der Gesamtzahl der gemeldeten Unfälle zur Gesamtzahl ,der erstmals entschädigten Unfälle etwa 18 000 bis 19 000 Arbeitsunfälle von Kindern unter 14 Jahren im genannten Zeitraum eingetreten sind. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen hat der Bundesverband weiter errechnet, ,daß sich im ,genannten Zeitraum der Anteil ,an der Gesamtzahl von 2 917 400 gemeldeten Unfällen in der Landwirtschaft a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren, einschl. der Kinder unter 14 Jahren, auf rd. 5 % und b) der Kinder unter 14 Jahren auf etwa 0,7 % beläuft. Der Anteil an der Gesamtzahl von 425 500 der erstmaligen Entschädigungen im gleichen Zeitraum beträgt nach dieser Rechnung a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren einschl. der Kinder unter 14 Jahren 3,3 % und b) bei Kindern unter 14 Jahren 0,65 %. Diese Errechnung der prozentualen Anteile unfallverletzter Kinder sowohl an der Gesamtzahl der gemeldeten als auch der erstmalig entschädigten Unfälle kann jedoch keine wirkliche Übersicht vermitteln, weil die Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen und der zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren nicht bekannt ist und darum nicht in ein Verhältnis zur Gesamtzahl der in der Landwirtschaft Tätigen gesetzt werden kann. Sie ist darum von untergeordneter Bedeutung. Auch ein Hinweis auf die sinkende Anzahl der Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft, auch der von Jugendlichen und Kindern, kann nicht beruhigen, weil sich auch die Anzahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten laufend verringert. Die Anzahl der in der Landwirtschaft zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren dürfte dagegen konstant sein. Von Bedeutung ist die effektive Zahl der von Arbeitsunfällen betroffenen Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren. Diese jungen Menschen stehen entweder am Anfang ihres Berufslebens oder haben es noch nicht begonnen. Schwerwiegend ist für sie die vollkommene oder teilweise Vernichtung ihrer Arbeitskraft und die mehr oder weniger starke Beeinträchtigung ihrer Lebensfreude. Auch der Volkswirtschaft entstehen durch diese Arbeitsunfälle Verluste, die in ihrer Auswirkung kaum meßbar sind. Diese Auswrikungen der Arbeitsunfälle von Jugendlichen und von Kindern unter 14 Jahren veranlassen die Fraktion der SPD, den Antrag auf Drucksache IV/1950 zu stellen. Durch ihn soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine genaue Übersicht über die gemeldeten Arbeitsunfälle sowohl der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren getrennt voneinander, als auch der erstmalig entschädigten verletzten Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren, ebenfalls voneinander getrennt zu erhalten. Sie soll auch bei Kindern die Art des Unfalles und das Alter des unfallverletzten Kindes ersichtlich machen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 27. Februar 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Ihre Zusatzfrage vom 12. 2. 1964 Herr Bundesminister, „Können Sie dem Hause sagen, wie sich die Handelsspannen bei Eiern im letzten halben Jahrzehnt entwickelt haben?" beantworte ich wie folgt: Eine Aufgliederung der Spannen zwischen den Erzeugerpreisen für inländische Eier in der Schale bzw. den Einfuhrpreisen frei Grenze (einschließlich Zoll/Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) für ausländische Eier einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits für die einzelnen Handelsstufen ist nicht möglich. Die inländischen Eier werden in der Regel geliefert: vom Erzeuger an die Eiererfassungsstelle, die eine Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung vornimmt, *) Siehe 114. Sitzung Seite 5196 D. von der Erfassungsstelle an den Großhandel, vom Großhandel an den Einzelhandel, vom Einzelhandel an Verbraucher. Die vorstehende Lieferreihe ändert sich in vielen Fällen durch Ausschaltung oder Zwischenschaltung (Großhandel-Großhandel) von Handelsstufen. Die Erzeuger liefern einen hohen Prozentsatz ihrer Eier z. B. an Krankenhäuser oder direkt an den Einzelhandel und die Verbraucher; in diesen Fällen sind die Erzeugerpreise wohl stets höher als für Lieferungen an Erfassungsstellen, und die Spannen zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen sind entsprechend kleiner. Die ausländischen Eier werden von dem Importeur entweder an den Großhandel oder - in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Großhändler. - direkt an den Einzelhandel geliefert. Bei Auslandseiern entfällt die Tätigkeit der Erfassungsstellen für Inlandseier (Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung), weshalb die Handelsspannen im Durchschnitt bei ausländischen Eiern niedriger liegen als bei Inlandseiern. Aus Vorstehendem wollen Sie bitte entnehmen, daß die Spannen - besonders bei Inlandseiern - je nachdem, wie viele Handelsstufen eingeschaltet sind, in ihrer Höhe unterschiedlich sind. Die in der Anlage aufgeführten Spannen für die Jahre 1959-4963 ergeben sich aus den von dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Erzeuger- bzw. Einfuhrpreisen (einschließlich Zoll/ Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits. Es handelt sich demnach nur um Durchschnittswerte. Anlage Entwicklung der Handelsspannen bei Eiern in der Schale in den Jahren 1959-1963 für deutsche Eier: Spanne zwischen Erzeugerpreis (unsortiert) und Verbraucherpreis (Klasse B) fürausländische Eier: Spanne zwischen Einfuhrpreis für holländische Eier (zuzüglich Zoll und Umsatzausgleichsteuer bzw. Abschöpfungsbeträge (ab 1. 8. 1962) und Verbraucherpreis für (ausländische Eier Klasse B in Pf je Stück Inlandseier 1959 1960 Auslandseier Inlandseier 1961 Inlandseier 1962 Inlandseier 1963 Auslandseier Inlandseier Auslandseier Auslandseier Auslandseier Januar 8,2 6,8 7,8 6,7 7,6 5,8 7,0 7,1 5,4 2,9 Februar 7,1 5,3 6,1 4,5 7,5 5,8 7,9 5,9 6,6 4,0 März 6,0 4,4 6,3 4,1 7,2 5,1 6,9 3,6 6,6 5,0 April 6,2 5,1 5,4 3,1 6,3 3,5 5,8 2,8 6,7 7,2 Mai 5,7 3,5 6,2 2,5 6,6 3,0 7,3 4,2 6,2 5,7 Juni 6,1 4,3 5,6 3,2 6,2 4,0 6,5 3,9 5,0 4,3 Juli 5,2 1,7 5,2 1,4 6,3 2,9 6,6 4,2 5,6 5,4 August 6,5 3,3 6,0 3,4 6,6 3,3 4,7 4,0 5,0 3,3 September 6,2 4,0 6,4 3,2 8,3 7,8 5,0 4,3 5,9 3,1 Oktober 5,5 4,1 5,9 3,9 6,9 5,0 4,0 3,2 5,7 5,3 November 5,6 3,7 5,9 4,4 6,7 6,4 4,4 1,9 5,7 6,8 Dezember 7,6 7,1 6,7 6,4 7,3 6,6 5,3 2,9 6,6 7,2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu dem Entschließungsantrag des Ausschusses auf Drucksache IV/1982, Ziffer 2. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen.



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucksache IV/1792);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksachen IV/1983, zu IV/1983)

    (Erste Beratung 107. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Mertes, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf die Art. I, — II,
    — III, — IV, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht
    gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem
    zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
    — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/1395) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1929)

    (Erste Beratung 84. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Beuster, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — Art. 2,
    — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
    Ich rufe auf die
    dritte Beratung.
    Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem 'Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Zwei Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir nunmehr in 'die Mittagspause eintreten. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.52 Uhr bis 15 Uhr.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe auf den Punkt 9 der Tagesordnung:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829).
Zur Begründung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Lohmar.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Lohmar


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat vor einem halben Jahr in seiner Regierungserklärung ein Plädoyer für die Aufgaben in der Forschung und in der Bildung gehalten. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion findet es an der Zeit, einmal danach zu fragen, welche Folgerungen der Kanzler aus seinen guten Vorsätzen gezogen hat. Wir haben dem Regierungschef Zeit gelassen, die Möglichkeiten zur Verwirklichung seiner Ziele zu prüfen. Aber In der Wissenschafts- und Bildungspolitik kann man nach beinahe sechs Monaten mit einem Bericht über die Taten der Regierung Erhard nicht einmal eine Schreibmaschinenseite füllen. Die Versäumnisse dagegen werden vor allem in der Wissenschaftsförderung, in der Ausbildungsförderung und in der Bildungsplanung immer spürbarer. Auf die angekündigten Maßnahmen des neuen Kanzlers zur Überwindung des Bildungsnotstandes in unserem Lande warten wir bisher vergebens.
    Der Herr Bundeskanzler hatte uns in Aussicht gestellt, daß der Haushaltsplan für 1964 Auskunft über die ernsten Absichten seiner Regierung geben werde. Ich will hier die Haushaltsdebatte über diese Fragen nicht vorwegnehmen. Aber es verdient doch festgehalten zu werden, daß von dem zunächst so viel beredeten Schwerpunkt Wissenschaft in diesem Haushalt nicht viel übrig bleiben wird, wenn es nach den bekanntgewordenen Vorstellungen der CDU/CSU gehen sollte. Die vorgeschlagenen Kürzungen im Bereich Wissenschaft werden von der größeren Regierungspartei mit dem lässigen Argument begründet, auch die Mittel für die Wissenschaft müßten schließlich verringert werden, wenn schon gespart werden solle. Mir scheint, daß diese Begründung völlig die Tatsache verkennt, daß die Wissenschaftsförderung in den vergangenen Jahren immer zu kurz gekommen ist und daß es sich bei den Aufwendungen dafür nicht um Subventionen, sondern um Investitionen für unsere Zukunft handelt.
    Aber weiter: Eine eindeutige Verantwortlichkeit im Rahmen der Bundesregierung für die Probleme der Wissenschafts- und Bildungspolitik ist bisher nicht geschaffen worden. Der Herr Bundeskanzler hat es versäumt, dem Minister für wissenschaftliche Forschung die Zuständigkeiten zu übertragen, die er für eine sinnvolle Amtsführung braucht. Nicht einmal die Hälfte dier von der Bundesregierung vorgesehenen Mittel für die Wissenschaftsförderung unterliegen der Weisung des zuständigen Fachministers. Zwei so eng miteinander verbundene Aufgaben wie die allgemeine Wissenschaftsförderung und die Studentenförderung werden nach wie vor von zwei verschiedenen Ministerien wahrgenom-



    Dr. Lohmar
    men — einfach deshalb, weil der Regierungschef die Rücksicht auf persönliche Empfindlichkeiten höher bewertet als eine vernünftige sachliche Regelung.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat zwar den Vorsitz im interministeriellen Ausschuß für diese Fragen übernommen, aber es war ihm bis heute nicht möglich, dem Bundestag den seit langem überfälligen Bericht über den Stand und den Zusammenhang der Maßnahmen der Regierung auf dem Gebiet der Förderung der wissenschaftlichen Forschung vorzulegen. Die Verantwortung für diese ärgerliche Verzögerung kann man dem Wissenschaftsminister nicht allein aufbürden; sie trifft in erster Linie den Regierungschef, der es versäumt hat, seinem Fachminister die nötigen Vollmachten zu geben.

    (Abg. Dr. Huys: Oho!)

    Wir wissen alle, Herr Huys, Sie auch, daß der Herr Bundeskanzler auf das Stichwort „Planung" emotional zu reagieren pflegt. Leider tut er das auch, wenn es sich um Bildungsplanung handelt. Wie
    sonst soll man es verstehen, daß die Regierung den Bundestag bisher nicht ersucht hat, dem Wissenschaftsministerium endlich eine Abteilung für Bildungsplanung anzugliedern? Die Zuständigkeitsvermutung für diese Bildungsfragen, so hört man, spreche innerhalb der Regierung zugunsten des Bundesinnenministers. Aber auch dort geschieht nichts, und dabei hat die Bundesregierung in der Bildungsplanung die Pflicht und die Möglichkeit, wirklich etwas zu tun.
    Unsere Verfassung regelt die Zuständigkeiten in der Bildungs- und Kulturpolitik für Gesetzgebung und Verwaltung. Sie sagt nichts über die Planungskompetenz. Warum entschließt sich die Bundesregierung also nicht dazu, hier einer sachlichen Veranwortung nachzukommen, die ihr im Rahmen eines Bundesstaates niemand abnehmen kann?! Bildungsplanung — und das heißt doch zunächst: Bildungsforschung — ist ja keine Spielerei für planungsbesessene Ideologen. Sie ist einfach sachlich geboten. Planung heißt doch — wenn man den Begriff einmal seines ideologischen Beigeschmacks entkleidet — nichts anderes, als sich einen Überblick über das Vorhandene, das Notwendige und das Mögliche zu verschaffen und daraus politische Folgerungen zu ziehen. Und Planung in diesem Sinne kann sich nicht nur auf den Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung erstrecken. Sie muß unser Bildungswesen im ganzen sehen, wenn sie brauchbare Entscheidungsvoraussetzungen für die Politik schaffen will.
    Damit komme ich zu unserer zweiten Frage. Wir möchten wissen, wie die Bundesregierung eine zeitgerechte Wissenschafts- und Bildungspolitik mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Übereinstimmung zu bringen gedenkt. Dieses Problem kam in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers überhaupt nicht vor. Aber es bedarf gleichwohl einer sorgfältigen Erwägung.

    (Abg. Dr. Huys: Alles kann er ja auch nicht erwähnen!)

    — Da haben Sie recht, Herr Huys; aber es ist bemerkenswert, was er weggelassen hat. — Nehmen wir einmal die Zahlen, die der Wissenschaftsrat erarbeitet hat. Danach würde, wenn wir keine größeren Anstrengungen unternähmen als bisher, bis 1970 die Zahl der Studenten an den deutschen wissenschaftlichen Hochschulen um 40 000 auf rund 195 000 absinken und erst 1980 wieder den jetzigen Stand von etwa 240 000 erreichen.

    (Abg. Dr. Huys: Was sind Sie für ein Prophet!)

    -- Ja, das ist Ihr Nachteil, Herr Kollege Huys, daß Sie sich immer zu spät informieren. — Hinzu kommen nach den Angaben der Konferenz der Kultusminister bis 1970 etwa 80 000 Ingenieurstudenten und 45 000 Lehrerstudenten. Das macht im ganzen, wiederum für das Jahr 1970, 320 000 Studenten.

    (Abg. Dr. Huys: 1970 lasse ich gelten!)

    Diese Zahl wird bei weitem nicht ausreichen, um den voraussichtlichen Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Nachwuchskräften zu decken.
    Wir tun gut daran, uns in diesem Zusammenhang einmal die Verhältnisse anzusehen, die 1970 in einigen anderen europäischen Ländern zwischen der Zahl der Abiturienten und damit der möglichen Studenten einerseits und dem entsprechenden Altersjahrgang andererseits gegeben sein werden: Norwegen 22, Schweden 22, Frankreich 19, Osterreich 14, Italien 12,5, Dänemark 11,5, die Niederlande 9, die Bundesrepublik Deutschland 6,8. In wenigen Jahren also werden auf einen deutschen Abiturienten 3 und mehr Abiturienten in unseren nördlichen und westlichen Nachbarländern kommen.
    Wenn wir die Zahl der Abiturienten und damit die der Studenten bei uns auch nur annähernd auf dieses Niveau bringen wollen, dann brauchen wir eine großzügig durchdachte und nicht nur materiell fixierte Ausbildungsförderung. Die bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung zu diesem Thema beschränken sich auf die Kritik an dem seit langem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD zur Ausbildungsförderung und auf allgemeine Beteuerungen, daß man ja schließlich auch guten Willens sei. Im übrigen beläßt es die CDU/CSU bei der Hoffnung aller Konservativen, daß das Gras halt da wachsen werde, wo man es brauche.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Wir stoßen hier unmittelbar auf das Problem der Bedarfsschätzung. Dazu gibt es leider keinerlei verläßliche Unterlagen für den gesamten Bereich der eine wissenschaftliche Ausbildung erfordernden Berufe. Hier, meine ich, hätte eine Abteilung für Bildungsplanung im Wissenschaftsministerium ihre große Aufgabe. Sie dürfte sich nicht darauf beschränken, einfach mehr Akademiker zu fordern, sondern sie müßte sich bemühen, herauszubekommen, für welche Berufe denn mit einem gesteigerten Nachwuchsbedarf gerechnet werden muß und für welche Berufe das wahrscheinlich nicht der Fall sein dürfte. Georg Picht hat in seiner aufrüttelnden Aufsatzreihe in „Christ und Welt" einige der Aufgaben angesprochen, um die es hier geht; ich darf mit freund-



    Dr. Lohmar
    licher Genehmigung des Herrn Präsidenten einige Sätze zitieren. Picht sagt:
    Das Landwirtschaftsministerium muß darüber Auskunft geben, was unser ländliches Schulwesen zu leisten hat, wenn die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der EWG einmal wieder konkurrenzfähig werden soll. Das Verteidigungsministerium muß die Informationen darüber liefern, welche Rückwirkungen sich aus der Planung im Rahmen der NATO für die personelle Struktur der Bundeswehr und die benötigten Bildungsqualifikationen ergeben. Das Ministerium für Entwicklungshilfe muß einen Plan entwerfen, aus dem hervorgeht, welche Personalreserven es braucht, wenn man verhindern will, daß auch in Zukunft die Bundesrepublik nur das Geld gibt, die Ostblockländer für dieses Geld aber die Menschen schicken. Das Auswärtige Amt muß ausarbeiten, welche Kräfte ihm zur Verfügung stehen müssen, wenn die personelle Misere unserer Kulturpolitik im Ausland endlich einmal ein Ende finden soll. Das Wirtschaftsministerium schließlich muß in Zusammenarbeit mit den großen Wirtschaftsverbänden versuchen, den künftigen Bedarf unserer Wirtschaft an Nachwuchskräften aller Stufen zu schätzen. Alle diese Informationen müssen dann an einer zentralen Stelle gesammelt, methodisch ausgewertet, aufeinander abgestimmt und mit der Ausbildungskapazität der Bildungseinrichtungen der Länder in Einklang gebracht werden.
    Soweit Dr. Picht.
    Dies ist eine Aufgabe, die die Bildungsplanung zu bewältigen hat. Die Bundesregierung hat dafür bisher nicht einmal die institutionellen und personellen Voraussetzungen ins Auge gefaßt, und die Länder haben bisher auch keine hinreichend präzisen Instrumente entwickelt, mit deren Hilfe man zu einer solchen Bedarfsschätzung kommen könnte.
    Ich habe mich über den Erfolg gefreut, den Herr Minister Mikat mit seinem Telegramm an den Bundesverteidigungsminister gehabt hat, in dem er darauf hingewiesen hat, man könne jetzt nicht den in Nordrhein-Westfalen ohnehin katastrophalen Lehrermangel noch dadurch verschärfen, daß man die Absolventen der Pädagogischen Hochschulen zur Bundeswehr hole. Aber daß es dieses Telegramms bedurfte, deutet doch auf einen erschrekkenden Mangel an Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hin; sonst wäre es nicht notwendig gewesen, sich auf diesem Weg an den Verteidigungsminister zu wenden und ihn erst darauf aufmerksam zu machen, was hier los ist.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Huys: Da können Sie sich aber nicht an dieses Haus wenden, sondern da müssen Sie sich an die Länder wenden!)

    — Ich habe eben von den Ländern gesprochen und vom Bund; es geht dabei immer um beide.
    Der Zusammenhang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung wird noch in anderer Hinsicht deutlich.
    Die technologischen Entwicklungen, die in den beiden nächsten Jahrzehnten unsere Gesellschaftsordnung weitgehend verändern werden, bedürfen ebenfalls der Aufmerksamkeit des Parlaments und der Regierung. Ich meine vor allem die Auswirkungen, die die Automation in ihren verschiedenen Äußerungsformen haben wird. Experten schätzen, daß zum Beispiel in den USA in 20 Jahren ungefähr ein Drittel der Industrie, mehr als die Hälfte der Verwaltung und weniger als ein Viertel der Landwirtschaft vollautomatisiert sein werden. Das amerikanische Arbeitsministerium hat auf Grund des Manpower Development and Training Act 70 verschiedene Projekte gestartet mit dem Ziel, Arbeiter auszubilden und umzuschulen, die infolge der technischen Entwicklung arbeitslos geworden sind. Die Sowjetunion hat ihrerseits den Aufgaben in der wissenschaftlichen Forschung, in der Elektronentechnik, der Automation und der Kybernetik die erste Priorität in ihren Staatsausgaben gegeben. Verglichen damit wirkt die Politik der Bundesregierung so, als ob sie sich nach wie vor auf einem vorindustriellen Spielplatz tummeln könnte. Das Wort des Bundeskanzlers, unser Berufsausbildungssystem sei noch mustergültig, kann doch nur als eine romantische Fehlleistung hingenommen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hat sich die Bundesregierung einmal damit beschäftigt, welche Berufe im Zuge der technologischen Entwicklung in 20 Jahren noch Aussichten bieten werden und welche nicht? Hat die Regierung z. B. einmal geprüft, ob es zutrifft, daß ein ausgebildeter Ingenieur eine berufliche Halb-Lebenserwartung von nur etwa zehn Jahren habe? Die Hälfte von dem, was er heute gelernt hat. kann in zehn Jahren überholt sein, und nur die Hälfte von dem, was er dann wissen muß, ist heute für ihn verfügbar. Darin drückt sich eine Tatsache aus, auf die der Heidelberger Mediziner Professor Schaefer kürzlich hingewiesen hat. Es gehe, sagte er, nicht allein um einen hohen Stand unserer wissenschaftlichen Forschung. Vorhandene Forschungsergebnisse seien nur soweit etwas wert, als sie in die Ausbildung der Praktiker umgesetzt und technisch ausgewertet werden könnten.
    Nun, meine Damen und Herren, die Demokratie verlangt eine Gesellschaft, in der Menschen ihrer Begabung und ihrem Leistungsvermögen gemäß arbeiten können. Leistung ist ein Ergebnis von Begabung, Erziehung, Arbeit und Chancen der Entwicklung. Nun, es gibt z. B. in unserem Lande Zehntausende von Fernschülern, die unter großen zeitlichen und materiellen Opfern sich bemühen, eine zusätzliche und bessere Berufsausbildung zu erhalten. Sie sind dabei vielfach auf private Fortbildungsanstalten angewiesen, deren Tätigkeit in mehr als einem Fall Anlaß zu der Mahnung gibt, dafür eine staatliche Rahmenregelung zu schaffen. Zu diesem Thema hört man von der Bundesregierung so gut wie nichts. Noch bedrückender ist es, daß diese meist jungen Menschen ihr Leistungsvermögen nicht in öffentlichen Fortbildungsinstituten erproben können, sondern auf die freie Wildbahn verwiesen und damit dem Gewinnstreben privater Unternehmer ausgeliefert bleiben. Sie müssen teuer bezahlen für



    Dr. Lohmar
    etwas, das uns allen zugute kommen wird, dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen ebenso wie dem allgemeinen Ausbildungsstand unseres Volkes.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Sie haben, Herr Stoltenberg, nicht einmal Darlehen — die von Ihnen so geschätzte Form der Hilfe — zur Verfügung

    (Abg. Stoltenberg: Spätmarxismus!)

    wie die Studenten, die nach dem Honnefer Modell eine bescheidene Unterstützung bekommen.
    Ich will es bei diesen Beispielen bewenden lassen.
    Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung gesagt, das Bund/Länder-Verhältnis werde zu einer Lebensfrage, wenn es sich um die Zuständigkeit und Verantwortung für das Schul- und Bildungswesen oder um das Gebiet der Forschung handele. So gewiß die Bundesregierung bereit sei, fuhr der Regierungschef damals fort, die Zuständigkeiten der Länder in der Kulturpolitik zu respektieren, so gewiß habe die Bundesregierung die Pflicht, vorausblickend die Lebensbedingungen eines modernen Staates zu garantieren. Aber eine solche Gesamtverantwortung des Bundes bedeutet eben — um Georg Picht noch einmal zu zitieren —, daß die Bundesregierung die Länder durch Rat und Tat bei der Erfüllung ihrer schweren Aufgaben unterstützen muß. Der Regierungschef hat sich darum bisher nur insoweit bemüht, als es ihm offenbar um ein besseres Klima zwischen Bund und Ländern geht. Aber man kann die Sachaufgaben in der Politik auf die Dauer nicht zu „Klimafragen" umformen. Die großen Aufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik sind bisher einer vernünftigen Lösung keinen Schritt nähergebracht worden.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das stimmt ja einfach nicht!)

    Es geht hier, meine Damen und Herren, nicht um ein Gegeneinander von Bund und Ländern, sondern um ein Miteinander, um eine an den Sachaufgaben orientierte Anwendung des bundesstaatlichen Strukturprinzips unserer Verfassung.

    (Abg. Dr. Huys: Sie wissen doch selbst, welche Schwierigkeiten das hat!)

    Die Bundesregierung wird aus dieser Aufgabe institutionelle Konsequenzen ziehen müssen. Das Wissenschaftsministerium ist bis heute nicht viel mehr als ein Amt zur Verteilung von Geld, zur Registrierung von Bedürfnissen und zur Repräsentation auf internationaler Ebene, wobei es oft genug noch zu Reibereien kommt. Um die Ausbildungsförderung streiten sich die Minister für Arbeit und Sozialordnung, für Wirtschaft, für Familien- und Jugendfragen und für den Bundesschatz. Für Bildungsplanung fühlt sich innerhalb der Regierung ernstlich niemand zuständig. Was die Bundesregierung daher braucht, ist eine politisch und sachlich eindeutige Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten für die Bereiche der Wissenschaftsförderung, der Ausbildungsförderung und der Bildungsplanung. Auch der Bundestag, meine Damen und Herren, wird sich überlegen müssen, ob er seinerseits
    mit dem bisherigen, etwas verwirrenden System der Fachausschüsse, die sich in diese zusammengehörenden Aufgabenbereiche „teilen", eine angemessene Arbeitsform gefunden hat oder ob man nicht auch hier zu besseren Lösungen kommen kann.
    Lassen Sie mich zu unserer dritten Frage kommen. Uns interessiert, welche Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung nötig sind, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes im Bereich des Bildungswesens zu gewährleisten. Wir wissen natürlich — und respektieren insoweit selbstverständlich unsere Verfassung —, daß die unmittelbare Verantwortlichkeit auf der Ebene der Gesetzgebung und Verwaltung hier bei den Bundesländern liegt. Das schließt nicht aus, sondern macht es geradezu erforderlich, daß in einem Bundesstaat der Bund mit den Ländern die Gesamtpolitik abstimmt, soweit das in Lebensfragen der Nation geboten erscheint.
    Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat vor einiger Zeit eine Bedarfsfeststellung bis 1970 vorgelegt. Sie ist damit in der planenden Vorausschau sehr viel weiter gegangen als die Bundesregierung. Aber die Bedarfsfeststellung der Kultusminister ist kein kulturpolitisches Programm. Sie konnte keine allen Bundesländern gemeinsamen Ziele entwickeln. Sie mußte es bei einer Vorausschätzung der Entwicklung bewenden lassen, die sich bei Fortführung der gegenwärtigen Schulpolitik in den jeweiligen Bundesländern ergeben mag. Die Bedarfsfeststellung ist insofern keine Konkretisierung, sondern eine Verschleierung der unterschiedlichen bildungspolitischen Zielsetzungen in den Bundesländern. Man kann den Kultusministern daraus nicht nur einen Vorwurf machen; denn sie sind ja an den politischen Willen ihrer Landesregierungen und an die Mehrheitsverhältnisse in ihren Ländern gebunden. Sie haben es zudem schwer genug, eine Priorität für die Aufgaben in der Bildungspolitik allmählich durchzusetzen. Aber die Bedarfsfeststellung läßt doch erkennen, wo ein Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern besteht und wo damit die Gesamtverantwortung des Bundes nach Art. 72 beginnt.
    Ich möchte zwei Beispiele dafür erwähnen. Der Anteil der Kinder mit Fremdsprachenunterricht in Volksschulen liegt in Westberlin bei 74 %, in Schleswig-Holstein bei 47 %, in Nordrhein-Westfalen dagegen bei nur 3,4 % und in Rheinland-Pfalz lediglich bei 1,7 %. Die mittlere Reife erreichen von den Schülern Schleswig-Holsteins 24 %, in Berlin 23%, in Rheinland-Pfalz 7% und im Saarland 5 %. Zum Vergleich seien einige Zahlen aus unseren Nachbarländern genannt. Der Anteil junger Menschen, die die mittlere Reife erreichen, liegt in Norwegen bei 36, in den Niederlanden und in Schweden bei 33, in Belgien und Frankreich bei 31 %. Diese Zahlen machen deutlich, daß es zwar in der Bundesrepublik im Bereich des Bildungswesens eine formale, nicht aber eine tatsächliche Chancengleichheit gibt. Die Chancenungleichheit ist in der Unterschiedlichkeit der Schulorganisationen, den möglichen oder angestrebten finanziellen Aufwendun-



    Dr. Lohmar
    gen der Bundesländer und den differenzierten bildungspolitischen Zielen in den einzelnen Bundesländern begründet. Aber muß das so weitgehend so bleiben? Haben wir nicht aus den hervorragenden Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen Hinweise entnehmen können, wie einer solchen Fehlentwicklung zu begegnen war und immer noch begegnet werden kann? Warum blieben diese Ratschläge unbeachtet? Niemand wird im Ernst behaupten wollen, daß die Kinder im Saarland dümmer seien als die Kinder in Westberlin oder die in Schleswig-Holstein. Es gibt Begabungsreserven in unserem Volk, die in vielen Bundesländern bisher nicht hinreichend ausgeschöpft worden sind.
    Die Bundesregierung und ihre Mehrheit im Parlament haben den drängenden Hinweis auf diesen Sachverhalt in der Vergangenheit meist mit einer Handbewegung abgetan. Die Regierung hat sich in Gestalt des Innenministers sogar dazu verstanden, die ohnehin unzureichende Förderung begabter und bedürftiger Studenten nach dem Honnefer Modell zu drosseln.
    Wir könnten in dieser Hinsicht einiges von unserem britischen Nachbarn lernen. Die britische Regierung hielt es schon vor drei Jahren für notwendig, eine Studienkommission einzusetzen, die sich mit dem Stand und den Entwicklungsmöglichkeiten des Bildungswesens in Großbritannien befassen sollte. Die Kommission hat vor kurzem einen umfangreichen Report vorgelegt, der im ganzen sieben Bände umfassen wird und für den Lord Robbins verantwortlich zeichnet. Darin wird die wünschenswerte und mögliche Entwicklung des britischen Bildungswesens, soweit die höhere Bildung in Frage steht, bis zum Jahre 1980 entworfen. Für uns interessant dabei ist, daß Lord Robbins und seine Mitarbeiter mit erheblichen Begabungsreserven unter den jungen Menschen Englands rechnen. Sie suchen sie bei den Mädchen, in der handarbeitenden und in der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung. Großbritannien ist ein Industrieland wie die Bundesrepublik. Welche Vermutung spricht eigentlich dafür, daß die Dinge bei uns anders liegen sollten als in Großbritannien? Warum entzieht sich die Bundesregierung seit Jahr und Tag dem Drängen der SPD, diese Begabungsreserven ausschöpfen zu helfen?

    (Abg. Dr. Huys: Das ist ja völlig falsch!) Lord Robbins hat in seinem — —


    (Abg. Dr. Martin meldet sich zu einer Zwischenfrage. — Abg. Dr. Huys: Das geht ja nicht! Sie halten doch den Vortrag im falschen Saal!)

    — Sie können ja nachher dazu Stellung nehmen.