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ID0411825500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Arndgen und Bühler . . . . . . 5403 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gesetzentwurf betr. freiwillige Sterilisation und Kastration Dr. Bucher, Bundesminister . 5404 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5404 B Frage des Abg. Seifriz: Schutzeinrichtungen gegen Überfälle auf Banken Dr. Neef, Staatssekretär 5404 C, D, 5405 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5404 D Frage des Abg. Seifriz: Versicherungsschutz bei Bankeinbruch Dr. Neef, Staatssekretär 5405 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Feldversuch zur Bekämpfung der Bilharziose Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 5405 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 5405 C, D Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Vortrag des Professors Golo Mann in Rom Lahr, Staatssekretär 5405 D, 5406 B, C, D, 5407 A, B, C Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5406 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 5406 C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5406 D Porzner (SPD) . . . . . . . 5407 A, B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 5407 B, C Dr. Mommer (SPD) 5407 C Fragen des Abg. Vogt: Verleihung der Goethe-Medaille Lahr, Staatssekretär . . 5407 D, 5408 A Vogt (CDU/CSU) 5408 A Frage des Abg. Vogt: Deutsche Schulen in Polen und in den besetzten Ostgebieten Lahr, Staatssekretär . . . 5408 A, C, D Vogt (CDU/CSU) 5408 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Denkschrift der Bundesregierung zur Deutschland- und Berlin-Frage Lahr, Staatssekretär . . . 5409 A, B, C Dr. Mommer (SPD) 5409 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5409 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Fragen des Abg. Reichmann: Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5409 C, D, 5410 A, B Reichmann (FDP) 5410 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5410 B Frage des Abg. Maier (Mannheim) : Anrechnung einer Rentenerhöhung aus der Sozialversicherung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5410 B, C, D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . 5410 C Jahn (SPD) 5410 D Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesetz über den Zollgrenzdienst Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5411 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 B Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Abgabe von Zollgrenzdienstbeamten an andere Verwaltungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5411 B, C, D, 54112 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5411 C, D, 5412 A Frage des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Gesundheitszustand der Beamten des Außendienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister 5412 A, B, C, 5413 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 5412 B, C Fritsch (SPD) 5412 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5413 A, B, C, D, 5414 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5413 C, 5414 A Fragen des Abg. Günther: Todesfall durch Schußwaffengebrauch eines Zollbeamten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5414 A, D, 5415 A, C, D Günther (CDU/CSU) 5414 C, D Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . 5415 B, C, 5416 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5415 C, D, 5416 A Brück (CDU/CSU) 5416 A Sammelübersicht 28- des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1977) 5416 B Entwurf eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksache IV/818); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1961) — Zweite Beratung —Frau Dr. Heuser (FDP) 5416 C Blank, Bundesminister . 5417 B, 5422 C, 5425 D, 5427 A Gerlach (SPD) . . . . 5417 D, 5428 B Dr. Schellenberg (SPD) . 5422 C, 5424 C, 5426 C, 5427 C, 5428 A, B, 5429 A, D, 5430 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 5423 A, 5429 B Spitzmüller (FDP) . . . 5423 D, 5433 C Franzen (CDU/CSU) 5430 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 5432 A Rasner (CDU/CSU) . . . 5433 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1897) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1953) -- Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . 5434 B Schlee (CDU/CSU) 5435 A Dr. Aschoff (FDP) 5435 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Drucksache IV/1788); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1982) — Zweite und dritte Beratung — Metzger (SPD) . . . . . . . . 5436 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucksache IV/1792); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1983, zu IV/1983) — Zweite und dritte Beratung — 5439 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Abg. Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm u. Gen.) (Drucksache IV/1395); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1929) — Zweite und dritte Beratung — 5439 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829) Dr. Lohmar (SPD) . . . 5439 C, 5467 A Lenz, Bundesminister . . 5445 C, 5490 C Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 5453 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5458 D Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen . . . . . . . . . . 5463 C Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 5463 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 5467 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 5476 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5478 B Deneke (FDP) . . . . . . . . 5483 B Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5484 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 5486 D Entwurf eines Abzahlungsgesetzes (Abg. Frau Blohm, Dr. Elbrächter, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Mertes u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 1894 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Teilzahlungsverträge (Teilzahlungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1895) — Erste Beratung — Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5492 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 5493 A Mertes (FDP) 5494 B Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 5495 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 mit dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/718) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 zwischen dem Auswärtigen Amt und der Spanischen Botschaft in Bonn über die Anwendung des Vertrages vom 29. Mai 1962 (Drucksache IV/1433) — Erste Beratung — . . 5495 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/1854) — Erste Beratung — . . . . 5496 A Entwurf eines Ingenieurgesetzes (Abg. Wieninger, Dr. Huys, Lemmrich, Burgemeister, Seidl [München], Dorn, Ollesch, Busse,. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1964) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 1963 mit der Regierung von Indien über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/1939) — Erste Beratung — 5496 B Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 über die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz (Drucksache IV/1938) — Erste Beratung — 5496 B Antrag betr. Errichtung einer D-Zug-Station im Raum Bingen—Bingerbrück (Abg. Dröscher, Dr. Süsterhenn, Dr. Danz, Kulawig, Holkenbrink, Dr. Schneider [Saarbrücken] u. Gen.) (Drucksache IV/1914) . . . . 5496 C Antrag betr. Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (SPD) (Drucksache IV./ 1950) 5496 C Antrag betr. Eintragung der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern (Abg. Dr. Tamblé, Frau Dr. Heuser, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache IV/1969) 5496 D Erster Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG an . den Rat für Richtlinien, Entscheidungen und Verordnungen betr. Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/1960) 5496 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Qualitätsnormen auf Obst und Gemüse (Drucksachen IV/1877, IV/1972) . . . . 5497 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Abänderung von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 23 (Drucksachen IV/1878, IV/1973) 5497 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Untergrenzen und Obergrenzen der Orientierungspreise für Rindfleisch für das am 1. April 1964 beginnende Wirtschaftsjahr (Drucksachen IV/1913, IV/1979) 5497 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und lebensmittelrechtlicher Fragen beim Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen und eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch (Drucksachen IV/1808, IV/1963) . . . . 5497B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Kakaos und der Schokolade (Drucksachen IV/1453, IV/1962) . . . . 5497 C Übersicht 20 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1946) 5497 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksachen IV/1773, IV/1968) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Heeresstandortverwaltung in Stuttgart (Drucksache IV/1956) 5497 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Drucksache IV/1988) . . . . 5498 A Nächste Sitzung 5498 A Anlagen 5499 118. Sitzung Bonn, den 4. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 6. 3. Dr. Atzenroth 4. 3. Bading 6. 3. Dr.-Ing. Balke 6. 3. Bergmann 6. 3. Dr. Bieringer 6. 3. Birkelbach 6. 3. Dr. Birrenbach 4. 3. Blachstein 6. 3. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. h. c. Brauer 6. 3. Dr. von Brentano 21. 3. Corterier 6. 3. Frau Döhring 6. 3. Drachsler 6. 3. Frau Dr. Elsner 6. 3. Erler 6. 3. Gaßmann 4. 3. Gehring 6. 3. Giencke 4. 3. Freiherr zu Guttenberg 6. 3. Hahn (Bielefeld) 6. 3. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hesemann 6. 3. Höhne 21. 3. Hoogen 6. 3. Kemmer 6. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6. 3. Frau Kipp-Kaule 4. 3. Klinker 6. 3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6. 3. Leber 4. 3. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6. 3. Frau Dr. Maxsein 6. 3. Memmel 6. 3. Michels 6. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Nellen 6. 3. Neumann (Allensbach) 4. 3. Paul 6. 3. Dr.-Ing. Phillipp 6. 3. Rademacher 6. 3. Richarts 26. 3. Ruland 21. 3. Schlick 6. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 4. 3. Schneider (Hamburg) 6. 3. Dr. Seffrin 6. 3. Dr. Serres 6. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Storch 6. 3. Unertl 4. 3. Weinkamm* 6. 3. Dr. Zimmer 6. 3. Zoglmann 4. 3. b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 15. 3. Dr. Deist 31. 3. Dopatka 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21. 3. Glüsing (Dithmarschen) 17. 3. Hansing 17. 4. Kriedemann 17. 3. Frau Kuchtner 4. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Dr. Miessner 21. 3. Murr 22. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Frau Dr. Probst 17. 3. Saxowski 22. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 401 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Heuser zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „ (2) Erfüllt der männliche Elternteil der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Personen die Anspruchsvoraussetzungen allein, so wird das Kindergeld dem weiblichen Elternteil des genannten Personenkreises gewährt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 2. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Erfüllen für ein Kind Mutter und Vater die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Kindergeld der Mutter gewährt; es wird jedoch dem Vater gewährt, wenn ihm die Sorge für die Person des Kindes allein zusteht." Bonn, den 4. März 1964 Frau Dr. Heuser Anlage 3 Umdruck 400 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 5 werden die Worte „weil ihr Jahreseinkommen im Berechnungsjahr die Einkommensgrenze des § 4 Abs. 1 überstiegen hat oder" gestrichen. 2. § 4 wird gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 3. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „7200 Deutsche Mark" durch „9000 Deutsche Mark" ersetzt. 4. § 5 wird gestrichen. 5. § 17 wird gestrichen. 6. In § 18 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen. 7. In § 28 Abs. 1 wird Nummer 1 gestrichen. 8. In § 29 Satz 1 werden die Worte „1 oder" gestrichen. 9. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „114 Millionen Deutsche Mark" durch die Worte „15 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nr. 2. 10. In § 41 a Nr. 2 werden in Absatz 2 Satz 1 die Worte „vom 1. April 1964" durch die Worte „vom 1. Mai 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 398 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) (Drucksachen IV/818, IV/1961). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 32 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „zum 31. März 1964" durch die Worte „zum 30. Juni 1964" und die Zahl „125" durch die Zahl „150" ersetzt. 2. In § 34 werden folgende Nummern 2 a und 2 b eingefügt: ,2a. dem § 1262 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 2 b. Dem § 1267 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehroder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 3. § 35 erhält folgende Fassung: , § 35 Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes Das Angestelltenversicherungsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 39 erhält Absatz 2 Nr. 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 39 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 3. In § 39 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. 4. In § 44 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt."' 4. § 36 erhält folgende Fassung: ,§ 36 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 60 Abs. 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: „7. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" 2. In § 60 wird dem Absatz 2 folgende Nummer 8 angefügt: „8. (unverändert wie Drucksache IV/1961)" Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5501 3. In § 60 wird dem Absatz 3 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird der Kinderzuschuß auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 4. In § 67 wird dem Absatz 1 folgender Satz 3 angefügt: „Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht des Kindes wird die Waisenrente für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt." 5. § 41 a Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Das Kindergeld beträgt für das dritte und jedes weitere Kind je 50 Deutsche Mark monatlich. Das Kindergeld erhöht sich für April 1964 für ,das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich um je 30 Deutsche Mark."' 6. In § 41 a Nr. 2 werden. in Absatz 2 Satz 1 die Worte „1. April 1964 bis zum Ablauf des dritten Monats nach .dem Monat der Verkündung des Bundeskindergeldgesetzes" durch die Worte „1. Januar bis zum 30. Juni 1964" ersetzt. 7. In § 41 a Nr. 2 erhält Absatz 2 Satz 2 und 3 folgende Fassung: „Die Zuschüsse betragen 22 Millionen Deutsche Mark monatlich. Sie werden für die ersten vier Monate des Jahres 1964 am 25. April 1964, für die späteren Monate jeweils am zehnten Tage des Monats, für den sie bestimmt sind, fällig." 8. § 41 b erhält folgende Fassung: „§ 41 b Nachzahlungen durch die Bundesanstalt Personen, die im Jahre 1964 für einen der ersten drei Monate Kindergeld für ein drittes Kind oder für einen der ersten sechs Monate Kindergeld für ein viertes oder weiteres Kind bezogen haben, wird von der Bundesanstalt der Betrag nachgezahlt, um den das bezogene Kindergeld niedriger ist als das Kindergeld, das sie erhalten hätten, wenn bereits die in § 10 Abs. 1 genannten Kindergeldsätze maßgebend gewesen wären. Der nachzuzahlende Betrag vermindert sich um den Betrag, den dieselbe Person für das Kind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ,des Kindergeldgesetzes in der Fassung des § 41 a Nr. 1 dieses Gesetzes erhalten hat. Die Nachzahlung ist bis zum 31. Oktober 1964 zu beantragen; die in den Sätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen." 9. In § 43 Satz 2 werden die Worte „am ersten Tage nach Ablauf des auf den Monat der Verkündung folgenden dritten Monats" durch die Worte „am 1. Juli 1964" ersetzt. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 397 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen IV/1897, IV/1953) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 und 2 werden die Worte „1. Juli 1964" ersetzt durch die Worte „1. Januar 1964".*) Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 396 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Minister für wissenschaftliche Forschung die ungeteilte Zuständigkeit für alle Fragen im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bildungsplanung zu übertragen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. einen Bericht über den Stand und den Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 vorzuliegen; 2. darauf hinzuwirken, daß der Wissenschaftsrat sich in seinen Vorschlägen zur Finanzierung der bestehenden, auch der neuen Universitäten und Hochschulen ausschließlich an den sachlichen Erfordernissen orientieren kann; 3. dafür zu sorgen, daß ein langfristiger Plan für den Ausbau bzw. Neubau unserer Hochschulen und Universitäten, der Forschungseinrichtungen s) Siehe Seite 5434 B. 5502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 außerhalb der Hochschulen und der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Studentenförderung unverzüglich erarbeitet wird; 4. sich in ihrer Planung davon leiten zu lassen, daß der Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Menschen in vielen Bereichen ständig wächst und daß der Zugang zu einer wissenschaftlichen Ausbildung lediglich von Begabung und Leistung abhängen darf; 5. den inneren Zusammenhang. der Maßnahmen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik einerseits und der Wissenschafts- und Bildungspolitik andererseits zu wahren; 6. mit den Bundesländern Maßnahmen zu erörtern, wie ein bestehendes Bildungsgefälle in den einzelnen Bundesländern überwunden werden kann; 7. in Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern gemeinsame Aufgaben in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungs- und Studentenförderung und der Bildungsplanung zu umreißen und gemeinsame Anstrengungen zur Bewältigung dieser Aufgaben zu vereinbaren. Bonn, den 3. März 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 399 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag ist gewillt, im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen alles zu tun, um dem deutschen Volk und seiner Jugend einen auf der Höhe der Zeit stehenden, seiner Kulturtradition angemessenen Bildungs- und Leistungsstand zu gewährleisten. Er ist darum bereit, mit steigenden Mitteln an der Erreichung dieses Zieles zu arbeiten. 2. Der Bundestag appelliert im Blick auf nicht zu bestreitende Mängel und Gefahren an die Bundesregierung und an die Länderregierungen, in enger Zusammenarbeit durch gemeinsame Planung und aufeinander abgestimmte gesetzliche und finanzielle Maßnahmen zeit- und sachgerechte Lösungen sowohl im Bereich der Schule wie der Hochschulen auf allen Stufen und in allen Ländern herbeizuführen. 3. Der Bundestag bekennt sich zu seiner Mitverantwortung für die Entwicklung und Zukunft der deutschen Kultur. In ihrer Pflege über die Grenzen der Bundesländer und der Zone hinweg sieht er zugleich ein entscheidendes Mittel zur Behauptung der nationalen Einheit der Deutschen. Bonn, den 3. März 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4021 Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt es, daß die Konferenz der Kultusminister die Dauer der Ausbildung für akademische Berufe abkürzen will. Er hält es für wünschenswert, Stoff und Ausbildungsleistung der Schulen, der Hochschulen und des Vorbereitungsdienstes so zu gestalten, daß bei normalem Studiengang das letzte Examen, das zur vollen Berufsreife führt, auch bei Ableistung ,des Wehrdienstes spätestens mit 26 Jahren abgelegt werden kann. Bonn, den 4. März 1964 Dr. Dichgans Balkenhol Bauknecht Bausch Becker Frau Brauksiepe Dr. Burgbacher Dr. Deringer Eichelbaum Dr. Dr. h. c. Friedensburg Dr. Furler Günther Illerhaus Frau Jacobi (Marl) Dr. Kanka Leonhard Maier (Mannheim) Mick Dr.-Ing. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Rauhaus Riedel (Frankfurt) Scheppmann Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schroeder (Detmold) Dr. Sinn Varelmann Dr. Wahl Wieninger Dr. Willeke Winkelheide Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 403 Antrag der Fraktion der FPD zur Großen Anfrage der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Aufgaben der Bildungsplanung (Drucksache IV/1829). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag anerkennt erneut die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder. Er fordert deshalb die Länder auf, alsbald dem „Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Förderung kulturpolitischer Aufgaben" beizutreten. 2. Der Bundestag schlägt vor, ein Wissenschaftskabinett unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und unter Beteiligung der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung, des Innern, der Verteidigung, der Wirtschaft und der Finanzen, zu gründen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5503 3. Der Bundestag schlägt vor, das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung organisatorisch und personell in den Stand zu setzen, die wichtigen Aufgaben der Forschungsplanung zu erfüllen. Dabei hat es die Einheit von Forschung und Bildung zu berücksichtigen. Eine in die Zukunft weisende Forschungspolitik ist nur möglich, wenn der Bund sich ständig einen Überblick verschafft über die Wechselwirkung von Forschung und Bildung, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Bonn, den 4. März 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Meis zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache IV/1854). Mit dem Antrag auf Drucksache IV/1854 soll erreicht werden, daß eine durch das „BerlinhilfeGesetz" (BHG) vom 26. 7. 1962 hervorgerufene ernsthafte Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituosenindustrie beseitigt wird. Die Antragsteller sind der Ansicht, daß ein Teil der im BHG enthaltenen Präferenzen, nämlich die Umsatzsteuerpräferenzen, soweit sie für nach Westdeutschland verbrachte Spirituosen gewährt werden, nicht mehr in voller Höhe vertretbar erscheinen. Bekanntlich verfolgt das BHG die Absicht, West-Berliner Firmen wirtschaftlich und steuerlich zu begünstigen und darüber hinaus westdeutschen Unternehmen den Anreiz zu geben, nach West-Berlin zu gehen, dort Niederlassungen zu errichten und dort die Produktion aufzunehmen. Die gewährten Vergünstigungen sind so mannigfacher Art, daß es zunächst richtig sein dürfte, darzustellen, wie sie im einzelnen aussehen. Der Katalog der Vergünstigungen sieht wie folgt aus: 1. Lohn- und Einkommensteuern sind um 30 % niedriger als im Bundesgebiet. 2. Erhebliche Steuerersparnisse ergaben sich bei Investitionen, da diese im ersten Jahr mit 75 % abgeschrieben werden können. Die zusätzliche Gewährung von Investitionsprämien bis zu 10 % der Investitionssumme ist ebenfalls bedeutsam. 3. Werden Investitionen durch Darlehen in West-Berlin finanziert, so vermindern sich die Steuerverpflichtungen um 10 % - 20 % des Darlehnsbetrages. 4. Die Lagerhaltung in West-Berlin wird durch gewinnmindernde Rücklagen begünstigt. 5. Die Beförderungssteuer beim Werkfernverkehr ist um 50 % ermäßigt. 6. West-Berliner Lieferungen nach dem Bundesgebiet sind grundsätzlich von der 4 %igen Umsatzsteuer befreit. 7. Der Bezieher von West-Berliner Erzeugnissen in der Bundesrepublik erhält eine Umsatzsteuerrückvergütung in Höhe von 4 %. Nun wirken sich die Umsatzsteuervergünstigungen bei Spirituosen zwangsläufig anders aus als bei anderen Produkten, und das hat folgende Gründe. Die Umsatzsteuervergünstigungen beschränken sich bei fast allen Branchen auf die unternehmerische Leistung, was auch richtig sein muß. Bei den Spirituosen dagegen erstreckt sich die Umsatzsteuervergünstigung auch auf den Teil der Gestehungskosten, der nichts mit der unternehmerischen Leistung zu tun gehabt hat, nämlich auf den staatlich festgesetzten Monopolspritpreis. Man könnte diese Tatsache sicher dann unberücksichtigt lassen, wenn der Monopolspritpreis niedrig wäre. Bei den Selbstkosten einer einfachen Spirituose aber beträgt allein der Anteil des Monopolsprits rund 80 %. Wenn man die Berechtigung der Gewährung der Umsatzsteuervergünstigung auf einen Gegenstand wie die Spirituose prüft, muß man sich mit § 6 des BHG beschäftigen. In § 6 BHG sind die Gegenstände aufgeführt, die keinerlei Umsatzsteuervorteile haben, für die also die 2 mal 4 % Umsatzsteuervergünstigung nicht in Frage kommen. Es sind die Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine) sowie synthetische Edelsteine und Edelsteine und Schmuck in Verbindung mit diesen Steinen, Perlen, Zuchtperlen, Edelmetalle, Edelmetallegierungen, Fertigwaren aus Edelmetallen oder EdelmetallLegierungen, Quecksilber, Wismut und Kadmium sowie Legierungen aus diesen. Bei Wismut und Kadmium werden von der Umsatzsteuerbegünstigung Legierungen ausgenommen, die mehr als 3 % Anteil dieser beiden Elemente enthalten. Bei diesen Gegenständen handelt es sich also um Erzeugnisse, die einen außerordentlich hohen Rohstoffpreis haben und einen im Verhältnis dazu geringen Bearbeitungsaufwand aufweisen. Die losen Spirituosen werden in § 6 BHG bereits von den Umsatzsteuervergünstigungen ausgenommen, da man hierfür schon im Jahre 1962 das unrichtige Verhältnis zwischen hohem, für alle einheitlich staatlich festgesetztem Branntweinpreis und im Verhältnis dazu außerordentlich niedrigem Bearbeitungsanteil anerkannt hat. Nur hat hierbei der Gesetzgeber vielleicht nicht bedacht, daß schon im Umsatzsteuerrecht das Abfüllen von Spirituosen als geringfügiger Bearbeitungsvorgang und somit als nicht umsatzsteuerschädlich anerkannt wird. Während also das Abfüllen von Wein und Spirituosen sich wegen Geringfügigkeit nicht umsatzsteuerschädlich auswirkt, stellt der gleiche Vorgang in West-Berlin einen maßgeblichen Bearbeitungsvorgang dar und wird mit 2 mal 4 % Umsatzsteuerbegünstigung honoriert. Hier liegt offensichtlich ein steuersystematischer Widerspruch vor, ein Widerspruch, der in der Praxis zu einer erheblichen Benachteiligung der westdeutschen Konsumspirituose geführt hat. 5504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Nun könnte man mir entgegenhalten, daß der Gesetzgeber in § 14 BHG die Möglichkeit vorgesehen hat, auftretende Mißstände durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu beseitigen. Warum sollte also der Gesetzgeber hier tätig werden? Dazu ist aber folgendes zu sagen. Aus der Systematik des BHG, besonders seines § 6, ergibt sich, daß der Sonderfall, der bei der Spirituose vorliegt, zweckmäßigerweise durch eine Änderung des § 6, der ja schon ähnliche Sonderfälle regelt, gelöst wird. Zudem ist höchste Eile geboten. Die Vielzahl der westdeutschen Spirituosenhersteller wird von Woche zu Woche notleidender. Der Konsumspirituosenabsatz in Westdeutschland geht nach uns gemachten Angaben stark zurück, da sich die in Einkaufsverbänden organisierten Handelsorganisationen Westdeutschlands das billigste Angebot — und das sind wegen der erheblichen Steuervorteile die West-Berliner — heraussuchen. Die westdeutsche Spirituosenindustrie könnte sich nicht damit abfinden, daß erst die Mehrzahl ihrer Unternehmen in Konkurs gegangen sein muß, ehe die Verwaltung das Ausmaß der Schädigung einer gesamten Sparte überblickt hat. Im Konkurrenzkampf aktive westdeutsche Firmen können die durch die billigen Berliner Angebote eingetretenen bedrohlichen Absatzrückgänge der letzten 11/2 Jahre nachweisen und sind hierzu bereit. Umsatzrückgänge von mehr als 50% werden in Westdeutschland erkennbar. Auch das Bundesfinanzministerium ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen, im Wege einer Verordnung rechtzeitig und wirksam Hilfe zu geben, nicht vorliegen oder zumindest doch zweifelhaft sind. Das Bundesfinanzministerium hält deswegen die Änderung des Gesetzes für richtig und zweckmäßig. Bei der Prüfung des Antrages im Finanzausschuß wäre im einzelnen noch zu untersuchen, wer geschädigt wird, wenn die Umsatzsteuervergünstigungen wegfallen. Hierbei bleibt auch die Frage zu prüfen, ob nicht die gesamte Umsatzsteuervergünstigung von 2 mal 4 zu beseitigen ist, wie es auch eine Anzahl von Kollegen, die den Ihnen vorliegenden Antrag unterschrieben hat, für richtig hält. Die großen kapitalstarken, vornehmlich westdeutschen Unternehmen, die das BHG als einzige voll ausnutzen können, werden mit Sicherheit in West-Berlin bleiben. Die übrigen Vorteile des BHG sichern diesen Betrieben immer noch einen beachtlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Aber auch die kleinen und mittleren — meist alteingesessenen — Berliner Herstellerfirmen werden keine Schädigung durch den Wegfall der Umsatzsteuerpräferenz erfahren. Sie leiden oft ebenso unter dem Preisdruck der großen, meist westdeutschen Unternehmen in Berlin. Auch sie werden ihre Geschäfte in Zukunft machen, besonders wenn ihre Erzeugnisse, wie das ja der Fall ist, einen guten Ruf und Namen haben. Die noch verbleibenden Vorteile sichern auch diesen Betrieben einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen. Bei Wegfall der Umsatzsteuervergünstigungen kann nach den mir vorliegenden Informationen mit einem Verlust von vielleicht 100 bis 130 Beschäftigten in der Spirituosenbranche in West-Berlin gerechnet werden. Wie wenig nachhaltig die Westberliner Wirtschaft von der Spirituosenindustrie unterstützt wird, ergibt sich aus einer Untersuchung, über die in der Zeitschrift „Die Ernährungswirtschaft" (Heft 12, Dezember 1963) über die Entwicklung der Westberliner Ernährungsindustrie in 1962 berichtet wird: Den höchsten Umsatzwert erreichte mit 290,8 Millionen DM die Spirituosenindustrie in West-Berlin. Sie hatte eine Zunahme von 73,6 Millionen DM oder 34 %. Dieses außergewöhnliche Ergebnis ist um so erstaunlicher, als die Beschäftigtenzahl mit 2337 nur um 102 Arbeitskräfte größer war als im Vorjahr. Ursache dieser Entwicklung ist die starke Belebung des Absatzes in das Bundesgebiet, vor allem in preiswerter Konsumware, die zumeist in hochmechanisierter Produktion hergestellt wird. Es ist zu vermuten, daß sich im Jahre 1963 die Verhältnisse ganz erheblich zuungunsten der westdeutschen Spirituosenindustrie und zugunsten der Westberliner Spirituosenindustrie verschoben haben. Bei den Beratungen im Finanzausschuß müssen wir die neuesten Ergebnisse zur Verfügung haben, um die Lage richtig beurteilen zu können. Bei der Kritik in der Öffentlichkeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob nicht die Preispolitik der großen, vornehmlich westdeutschen Unternehmen in West-Berlin auf die Vernichtung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Bundesrepublik hinausläuft und damit einigen kapitalstarken Firmen eine zukünftige Marktbeherrschung oder Monopolstellung in Westdeutschland sichert — das bleibt noch genau zu prüfen. Zu berücksichtigen ist weiter die Tatsache, daß auch eine Anzahl mittlerer und kleiner Berliner Firmen ihre Befürchtung geäußert hat, daß sie ebenfalls bei der jetzigen Entwicklung ihre Existenz verlieren oder Umsatzeinbußen hinnehmen muß. Alle diese Umstände sollten wir bei der Beratung nicht außer acht lassen, denn die Befürchtung, die auf die Eingaben der westdeutschen Spirituosenhersteller erhoben werden, gehen dahin, es werde bei der Beseitigung der Umsatzsteuerpräferenzen der Westberliner Wirtschaft und den Westberliner Spirituosenherstellern geschadet. Nicht unterlassen soll der Hinweis sein, daß — wie uns mitgeteilt wird — lt. Angabe der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein im Oktober, November und Dezember 1963 von der Bundesmonopolverwaltung 60 % mehr Branntwein an die Monopolverwaltung Berlin geliefert wurde als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hinzu kommen noch große Mengen an Korn- und Weindestillaten, die nach West-Berlin verbracht werden, um dort nach geringfügiger Bearbeitung mit den Berliner Vergünstigungen versehen als Fertigprodukte nach hier zu gelangen. Im Oktober, November und Dezember 1963 setzte die Bundesmonopolverwaltung in Westdeutschland Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 5505 dagegen 3,5 % weniger Trinksprit ab als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Zahlen — ich beschränke mich bei meinen Ausführungen bewußt auf die Zahlen des Monopols — und die sich daraus ergebende unverhältnismäßig hohe Verlagerung der Spirituosenproduktion nach West-Berlin sollte uns zu denken geben. Eine durch das BHG verursachte Entwicklung, die dahin geht, wenige Großunternehmen zu begünstigen, die Masse der mittleren und kleineren Betriebe dagegen ernsthaft zu benachteiligen, würde auf jeden Fall der von meiner Fraktion und — ich glaube sagen zu dürfen — auch von der FDP-Fraktion vertretenen Mittelstandspolitik widersprechen. Unser heutiger Wirtschaftsminister Schmücker hat sich wiederholt hierzu geäußert. Hierzu aus der Zeitschrift ,,Der Mittelstand und die Berliner Wirtschaft" einige Sätze: Aufgabe der Mittelstandspolitik ist es, eine möglichst breite, gesellschaftlich stabile und wirtschaftlich gesunde Schicht von mittleren und kleineren Existenzen in möglichst vielen Berufen und Wirtschaftsbereichen zu erhalten. Dieser politischen Aufgabe hat schon meine besondere Aufmerksamkeit als Bundestagsabgeordneter gegolten. Als Bundeswirtschaftsminister werde ich sie mit Nachdruck fortführen. Die beste Mittelstandspolitik bleibt die konsequente Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört, daß alle Wettbewerbsverfälschungen, die vom Staat beeinflußbar sind, abgebaut werden. Man sollte uns auch nicht entgegenhalten, daß es im normalen Ablauf der Wirtschaftsentwicklung liegt, daß die Zahl der kleinen und mittleren Betriebe immer stärker zugunsten der Großunternehmen zurückgeht. Sicherlich, auch in der Spirituosenbranche fordert der fortschreitende Konzentrationsprozeß seine Opfer. Dieser Prozeß spielte sich aber bisher in einem erträglichen Rahmen ab. Während z. B. im Jahre 1956/57 (lt. Angabe der Monopolverwaltung) 5669 Spritbezieher in Westdeutschland vorhanden waren, waren es 1961/62 noch 4792. Das ist in 5 Jahren ein Rückgang von 877 Betrieben oder rd 2,5 % im Jahr. Eine natürliche Entwicklung. Durch die nach meiner Ansicht nicht vertretbare Begünstigung der Westberliner — vornehmlich Großunternehmen — erfährt nunmehr dieser normal verlaufende Strukturwandel in Westdeutschland eine gefahrvolle Beschleunigung. Zum Schluß darf ich an Hand eines Zahlenbeispiels zu erkennen geben, wie die Auswirkungen der Vergünstigung sind, um zu beweisen, daß wir nicht etwa dem Begehren von Interessentenvereinigungen zum Opfer gefallen sind, sondern nur das Ziel verfolgen, den mittelständischen Betrieben in der Bundesrepublik in konsequenter Verfolgung unserer bisherigen Politik ihre Existenz zu erhalten. Eine Westberliner Firma bietet laut mir vorliegender Offerte Doppel-Wacholder, also 38%ige Ware, zum Preis von 3,96 DM pro 1/1 Flasche 0,7 Liter an. Auf diesen Preis bekommt der Großabnehmer laut Offerte 1 % Mengenrabatt und 4 % Umsatzsteuervergütung durch sein Finanzamt. Es verbleibt also ein Nettopreis von 3.76 DM für den Abnehmer in Westdeutschland. Die für den westdeutschen wie für den Westberliner Hersteller gleichen Preise für Monopolsprit und für Flasche, Verpackung, Verschluß und Etikett betragen für das genannte Produkt insgesamt 3,70 DM. Der westdeutsche Hersteller müßte nun, um konkurrenzfähig zu sein, mit den verbleibenden 6 Pfennigen (Differenz von 3,70 zu 3,76 DM) abdecken: die 4 % Umsatzsteuer, die Fracht, die Aromatisierungskosten, die Verwaltungs-, Vertriebs- und Herstellungskosten wie den Gewinn. Ein aussichtsloses Beginnen. Wie kann es zu einem solchen Preise kommen? Der West-Berliner Hersteller braucht die 4 % Umsatzsteuer nicht zu zahlen, sein westdeuscher Kunde bekommt außerdem 4 % Umsatzsteuerrückvergütung beim Finanzamt. Die zurückvergüteten 4 % machen in diesem unserem Falle allein 0,16 DM je Flasche aus. Diese und ähnliche Angebote beweisen u. E., daß der West-Berliner Hersteller außerdem Umsatzsteuervorteil noch weitere, nicht unerhebliche im BHG begründete Vergünstigungen hat, da er sonst einen Preis, wie z. B. von 3,76 DM, nicht einräumen könnte. Man kann demgegenüber nicht behaupten, der westdeutsche Spirituosenfabrikant habe bestimmte Vorteile, die der West-Berliner Hersteller nicht besitze. Wenn hier z. B. gedacht sein sollte an die sog. Vertriebsgesellschaft, die eine gewisse Umsatzsteuereinsparung ermöglicht, so kann gesagt werden, daß der BdF den Entwurf einer Änderung der Branntweinverwertungsordnung vorgelegt hat, die diese Vertriebsgesellschaft gegenstandslos macht. Wenn hier weiter gedacht sein sollte an die immer wieder behauptete Besserstellung größerer Brennereien in Westdeutschland den Monopolspritbeziehern gegenüber, dann ist zu sagen, daß der BdF den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes fertiggestellt und auch schon dem Bundesrat zugeleitet hat. Es wird darin eine höhere Besteuerung größerer Brennereien vorgesehen. Es bleibt damit bei der Tatsache, daß infolge des BHG eine Wettbewerbsverzerrung zwischen WestBerliner und westdeutscher Spirituosen vorliegt, um deren Beseitigung wir uns bemühen sollten. Ich bitte, den Antrag dem Finanzausschuß zu überweisen. Anlage 11 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Braun zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Statistik über Arbeitsunfälle von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (Drucksache IV/1950). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die 5506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. März 1964 Statistik weisen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nur statistische Angaben nach a) über angezeigte Unfälle insgesamt, ohne jede Unterteilung nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und b) über die im Geschäftsjahr erstmals entschädigten Unfälle, getrennt nach Erwachsenen einerseits und Jugendlichen unter 18 Jahren andererseits, ohne Unterteilung nach Kindern unter 14 Jahren. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in Durchführung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit, .die Anzahl der Arbeitsunfälle von Kindern in .der Landwirtschaft festzustellen, über den Berufsverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ermittelt, daß nur eine der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die bestehenden Vorschriften hinaus unfallverletzte Kinder statistisch erfaßt hat. Diese Erfassung ergab, wenn ihr repräsentativer Charakter untenstellt werden würde, bei einer Umrechnung auf die Gesamtzahlen, daß in der Zeit vom 1. 1. 1951 bis zum 31. 12. 1960 etwa 2800 unfallverletzte Kinder unter 14 Jahren eine erstmalige Entschädigung erhalten haben. Aus dieser unter Vorbehalt gegebenen Zahl wurde errechnet, daß im Verhältnis der Gesamtzahl der gemeldeten Unfälle zur Gesamtzahl ,der erstmals entschädigten Unfälle etwa 18 000 bis 19 000 Arbeitsunfälle von Kindern unter 14 Jahren im genannten Zeitraum eingetreten sind. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen hat der Bundesverband weiter errechnet, ,daß sich im ,genannten Zeitraum der Anteil ,an der Gesamtzahl von 2 917 400 gemeldeten Unfällen in der Landwirtschaft a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren, einschl. der Kinder unter 14 Jahren, auf rd. 5 % und b) der Kinder unter 14 Jahren auf etwa 0,7 % beläuft. Der Anteil an der Gesamtzahl von 425 500 der erstmaligen Entschädigungen im gleichen Zeitraum beträgt nach dieser Rechnung a) bei Jugendlichen unter 18 Jahren einschl. der Kinder unter 14 Jahren 3,3 % und b) bei Kindern unter 14 Jahren 0,65 %. Diese Errechnung der prozentualen Anteile unfallverletzter Kinder sowohl an der Gesamtzahl der gemeldeten als auch der erstmalig entschädigten Unfälle kann jedoch keine wirkliche Übersicht vermitteln, weil die Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen und der zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren nicht bekannt ist und darum nicht in ein Verhältnis zur Gesamtzahl der in der Landwirtschaft Tätigen gesetzt werden kann. Sie ist darum von untergeordneter Bedeutung. Auch ein Hinweis auf die sinkende Anzahl der Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft, auch der von Jugendlichen und Kindern, kann nicht beruhigen, weil sich auch die Anzahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten laufend verringert. Die Anzahl der in der Landwirtschaft zeitweilig tätigen oder vorübergehend mithelfenden Kinder unter 14 Jahren dürfte dagegen konstant sein. Von Bedeutung ist die effektive Zahl der von Arbeitsunfällen betroffenen Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren. Diese jungen Menschen stehen entweder am Anfang ihres Berufslebens oder haben es noch nicht begonnen. Schwerwiegend ist für sie die vollkommene oder teilweise Vernichtung ihrer Arbeitskraft und die mehr oder weniger starke Beeinträchtigung ihrer Lebensfreude. Auch der Volkswirtschaft entstehen durch diese Arbeitsunfälle Verluste, die in ihrer Auswirkung kaum meßbar sind. Diese Auswrikungen der Arbeitsunfälle von Jugendlichen und von Kindern unter 14 Jahren veranlassen die Fraktion der SPD, den Antrag auf Drucksache IV/1950 zu stellen. Durch ihn soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine genaue Übersicht über die gemeldeten Arbeitsunfälle sowohl der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren getrennt voneinander, als auch der erstmalig entschädigten verletzten Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder unter 14 Jahren, ebenfalls voneinander getrennt zu erhalten. Sie soll auch bei Kindern die Art des Unfalles und das Alter des unfallverletzten Kindes ersichtlich machen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 27. Februar 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut *). Ihre Zusatzfrage vom 12. 2. 1964 Herr Bundesminister, „Können Sie dem Hause sagen, wie sich die Handelsspannen bei Eiern im letzten halben Jahrzehnt entwickelt haben?" beantworte ich wie folgt: Eine Aufgliederung der Spannen zwischen den Erzeugerpreisen für inländische Eier in der Schale bzw. den Einfuhrpreisen frei Grenze (einschließlich Zoll/Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) für ausländische Eier einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits für die einzelnen Handelsstufen ist nicht möglich. Die inländischen Eier werden in der Regel geliefert: vom Erzeuger an die Eiererfassungsstelle, die eine Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung vornimmt, *) Siehe 114. Sitzung Seite 5196 D. von der Erfassungsstelle an den Großhandel, vom Großhandel an den Einzelhandel, vom Einzelhandel an Verbraucher. Die vorstehende Lieferreihe ändert sich in vielen Fällen durch Ausschaltung oder Zwischenschaltung (Großhandel-Großhandel) von Handelsstufen. Die Erzeuger liefern einen hohen Prozentsatz ihrer Eier z. B. an Krankenhäuser oder direkt an den Einzelhandel und die Verbraucher; in diesen Fällen sind die Erzeugerpreise wohl stets höher als für Lieferungen an Erfassungsstellen, und die Spannen zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen sind entsprechend kleiner. Die ausländischen Eier werden von dem Importeur entweder an den Großhandel oder - in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Großhändler. - direkt an den Einzelhandel geliefert. Bei Auslandseiern entfällt die Tätigkeit der Erfassungsstellen für Inlandseier (Durchleuchtung, Sortierung und Verpackung), weshalb die Handelsspannen im Durchschnitt bei ausländischen Eiern niedriger liegen als bei Inlandseiern. Aus Vorstehendem wollen Sie bitte entnehmen, daß die Spannen - besonders bei Inlandseiern - je nachdem, wie viele Handelsstufen eingeschaltet sind, in ihrer Höhe unterschiedlich sind. Die in der Anlage aufgeführten Spannen für die Jahre 1959-4963 ergeben sich aus den von dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Erzeuger- bzw. Einfuhrpreisen (einschließlich Zoll/ Abschöpfungen und Umsatzausgleichsteuer) einerseits und den Verbraucherpreisen andererseits. Es handelt sich demnach nur um Durchschnittswerte. Anlage Entwicklung der Handelsspannen bei Eiern in der Schale in den Jahren 1959-1963 für deutsche Eier: Spanne zwischen Erzeugerpreis (unsortiert) und Verbraucherpreis (Klasse B) fürausländische Eier: Spanne zwischen Einfuhrpreis für holländische Eier (zuzüglich Zoll und Umsatzausgleichsteuer bzw. Abschöpfungsbeträge (ab 1. 8. 1962) und Verbraucherpreis für (ausländische Eier Klasse B in Pf je Stück Inlandseier 1959 1960 Auslandseier Inlandseier 1961 Inlandseier 1962 Inlandseier 1963 Auslandseier Inlandseier Auslandseier Auslandseier Auslandseier Januar 8,2 6,8 7,8 6,7 7,6 5,8 7,0 7,1 5,4 2,9 Februar 7,1 5,3 6,1 4,5 7,5 5,8 7,9 5,9 6,6 4,0 März 6,0 4,4 6,3 4,1 7,2 5,1 6,9 3,6 6,6 5,0 April 6,2 5,1 5,4 3,1 6,3 3,5 5,8 2,8 6,7 7,2 Mai 5,7 3,5 6,2 2,5 6,6 3,0 7,3 4,2 6,2 5,7 Juni 6,1 4,3 5,6 3,2 6,2 4,0 6,5 3,9 5,0 4,3 Juli 5,2 1,7 5,2 1,4 6,3 2,9 6,6 4,2 5,6 5,4 August 6,5 3,3 6,0 3,4 6,6 3,3 4,7 4,0 5,0 3,3 September 6,2 4,0 6,4 3,2 8,3 7,8 5,0 4,3 5,9 3,1 Oktober 5,5 4,1 5,9 3,9 6,9 5,0 4,0 3,2 5,7 5,3 November 5,6 3,7 5,9 4,4 6,7 6,4 4,4 1,9 5,7 6,8 Dezember 7,6 7,1 6,7 6,4 7,3 6,6 5,3 2,9 6,6 7,2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich komme damit zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 397 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
    — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wer § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
    Ich rufe auf Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen links angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache IV/1788);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache IV/1982)

    (Erste Beratung 106. Sitzung).

    Zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts hat das Wort als Berichterstatter der Abgeordnete Metzger.


Rede von Ludwig Metzger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um die zweite Assoziierung eines europäischen oder eines wenigstens teilweise europäischen Landes an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Die Türkei hat bereits im August 1959 ihre Assoziierung beantragt. Nun liegt der Vertrag vor, den wir hier zu ratifizieren haben. Die Assoziierung ist wie bei der Assoziierung Griechenlands vorgesehen mit dem Ziel, die Mitgliedschaft der Türkei zu erreichen. Diese Mitgliedschaft bedeutet keinen Rechtsanspruch der Türkei, sie ist als eine Möglichkeit vorgesehen.
Allerdings wird diese Mitgliedschaft lange Weile haben; denn die Assoziierung ist in drei Phasen mit erheblichen Fristen vorgesehen. Die Assoziierung wird zunächst nach Art. 238 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorgenommen, d. h. die Assoziierung ist durch den Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorzunehmen. Der Vertrag hat aber — wie auch der Vertrag mit Griechenland — die Eigentümlichkeit, daß die Assoziierung zur gleichen Zeit durch die Mitgliedstaaten vorgenommen wird, in diesem Falle deswegen, weil auch erhebliche Mittel durch die Mitgliedstaaten aufgebracht werden müssen. Vom Standpunkt der Einheitlichkeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aus ist es zu be-



Metzger
dauern, daß dieser Vertrag sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abgeschlossen wird und daß hier nicht eine saubere und reinliche Trennung erfolgt. Immerhin wird deutlich, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft diesen Vertrag mit der Türkei schließt, daß also das Völkerrechtssubjekt Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Vertragsschluß mit der Türkei vornimmt. Die Assoziierung bedeutet ja, daß zwischen dem Völkerrechtssubjekt Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und dem Völkerrechtssubjekt Türkei ein völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen wird. Die Mitgliedschaft, die in Aussicht genommen ist, bedeutet dann, daß die Türkei in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft integriert werden soll, daß also dann nicht mehr eine völkerrechtliche Beziehung von Völkerrechtsgemeinschaft zu Völkerrechtsgemeinschaft vorliegen wird.
Der Vertrag soll in drei Phasen durchgeführt werden. Es wird eine Vorbereitungsphase, eine Übergangsphase und eine Endphase geben. Die Vorbereitungsphase soll 5 Jahre dauern, kann aber bis auf 11 Jahre verlängert werden.
Die Vorbereitungsphase ist interessant; sie hat ihre Eigentümlichkeiten. In der Vorbereitungsphase geschieht eigentlich nur das, was zugunsten der Türkei vorgesehen ist. Die EWG leistet, während die Türkei keinerlei Leistungen zu erbringen hat. Die EWG wird innerhalb dieser 5 Jahre an die Türkei 175 Millionen Rechnungseinheiten, d. h. Dollar, zahlen. Auf die Bundesrepublik entfallen 33,42 %; das sind 234 Millionen DM. Die Türkei wird außerdem einen Vorteil dadurch haben, daß Zollpräferenzkontingente für 4 Warengattungen vorgesehen sind: für Tabak, für getrocknete Weintrauben, für Feigen und für Haselnüsse. Dabei ist wiederum interessant, daß die EWG nicht in der Weise auftritt, daß der Gemeinsame Markt dem Markt der Türkei gegenübersteht, sondern daß der Gemeinsame Markt in die verschiedenen nationalen Märkte aufgespalten ist. Auch dies ist bedauerlich, daß es in dieser Weise geschieht; denn hier zeigt sich, daß der Gemeinsame Markt aus nationalen Interessen heraus nicht so sehr als Einheit gesehen wird.
Interessant ist dabei, daß die wirtschaftlichen Interessengegensätze innerhalb des Gemeinsamen Markts recht deutlich in die Erscheinung treten. Die Zollpräferenzkontingente werden nämlich sehr verschieden auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt. Wenn ich z. B. die Feigen nehme, so stelle ich fest, daß Deutschland 5000 t, Frankreich 7000 t, Italien überhaupt nichts übernommen haben. Von den Präferenzzollkontingenten für die Schalenfrüchte Haselnüsse haben Deutschland 14 500 t, also den weitaus größten Teil, Frankreich nur 1250 t, Italien wiederum nichts übernommen. Es zeigt sich also, daß hier innerhalb der Mitgliedstaaten mancherlei Interessengegensätze ausgeglichen werden mußten und daß die Bundesrepublik dabei erhebliche Kontingente übernommen hat.
Ich sage also: die Vorbereitungsphase geht davon aus, daß der Türkei zunächst einmal auf die Beine geholfen werden soll. Die Türkei ist das Land mit dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen in Europa und steht, was den Bevölkerungszuwachs anlangt, mit an der Spitze der Welt.
Es wird mit Recht erwartet — der Außenminister Luns hat das als Vorsitzender des Ministerrats im Europäischen Parlament erklärt —, daß die Türkei innerhalb dieser Vorbereitungsphase eigene Anstrengungen macht, um so weit zu kommen, daß es in die weiteren Phasen eintreten kann und schließlich auch einmal zur Mitgliedschaft kommt. Also zunächst wird der Türkei nur Hilfe geleistet, und als Gegenleistung wird von ihr nur verlangt, daß sie in ihrem Interesse eigene Anstrengungen macht.
Es ist interessant, daß dieser Vertrag in der DreiPhasen-Abstufung, d. h. als etwas geschlossen wird, in dem verschiedenartige Zeiträume zusammengefaßt werden. Wenn die Vorbereitungsphase für sich allein gesehen würde, wäre es ohne Zweifel so, daß die Vergünstigungen vor allen Dingen zollpolitischer Art, die der Türkei eingeräumt werden, gegen die GATT-Bestimmungen verstoßen würden. Man hat deswegen diese Phase einbezogen in die Phase, die nachher zur weiteren Entwicklung führen soll. Das ist insofern interessant, als sich zeigt, daß man auch die GATT-Bestimmungen bei gutem Willen überwinden kann. Ich sage das deswegen, weil für Israel das gleiche Problem besteht und der Ministerrat bei Israel nicht so viel guten Willen gezeigt hat. Bei Israel hat sich der Ministerrat auf den Standpunkt gestellt: keine Assoziierung, aber dann, wenn keine Assoziierung erfolgt, wird es die Schwierigkeit mit den GATT-Bestimmungen geben. Hier bei dem Vertrag mit der Türkei — wir sind damit einverstanden, daß das geschieht — hat man den guten Willen gehabt und glaubt deswegen, die GATT-Bestimmungen überwinden zu können. Es ist recht interessant, was dazu sowohl von der Bundesregierung als auch im Europäischen Parlament gesagt worden ist. In der Begründung der Bundesregierung heißt es:
Da außerdem nur Präferenzvereinbarungen geeignet waren, der Türkei echte Vorteile zu verschaffen,
— darüber gibt ,es keinen Zweifel, daß nur Präferenzvereinbarungen Hilfe bringen konnten —
war es erforderlich, für das Abkommen eine der im GATT für solche Fälle vorgesehenen Lösungen zu wählen.
Aber die Lösung war nur dadurch möglich, daß man weitere Phasen miteinbezogen und damit die GATT-Bestimmungen mehr oder weniger umgangen hat.
Im Europäischen Parlament hat der Abgeordnete Dehousse ,als Berichterstatter des Parlaments erklärt: Die Mitglieder der EWG-Kommission, die im politischen Ausschuß das Wort ergriffen, zeigten sich in bezug auf die GATT-Regelung optimistisch. Sie sagten uns, daß die Sache gut ablaufen werde und daß das GATT, das ganz andere Schwierigkeiten bewältigte, dieses Abkommen akzeptieren werde wie schon so viele andere. Wir hören gern, daß diese Möglichkeit besteht, daß man auch über GATT-Bestimmungen hinwegkommen kann, wenn



Metzger
I man helfen will. Ich wiederhole: Es wäre wünschenswert — und das hat auch der politische Ausschuß vertreten —, daß man in bezug auf Israel die GATT-Bestimmungen in einer gleich großzügigen Weise anwendete und Wege suchte, um wirklich helfen zu können.
Für die zweite Phase ist vorgesehen, daß in schrittweiser Entwicklung eine Zollunion erreicht wird. Die Zollunion soll sich auf den gesamten Warenaustausch erstrecken. Dabei kommen der Wegfall der zoll- und mengenmäßigen Beschränkungen — also das, was man Binnenzölle nennt — und die Einführung des gemeinsamen Außenzolls in Frage. Die Zollunion soll sich auch auf die Landwirtschaft erstrecken. Die Zollunion ist die Endphase. Wenn die Zollunion erreicht ist — was aber, wie ich schon sagte, viele Jahre dauern kann —, wird erörtert werden, ob eine Mitgliedschaft der Türkei in der EWG in Frage kommt. Sie ist in Aussicht genommen.
Als Instrumente sind in diesem Vertrag erstens ein Assoziationsrat geschaffen worden, der auf der einen Seite durch den Rat, die Kommission und die . Mitgliedstaaten und auf der anderen Seite durch die Türkei beschickt wird. Der Assoziationsrat soll paritätisch zusammengesetzt werden. Jede Seite wird eine Stimme haben. Die Entscheidungen werden einstimmig gefaßt werden. Außerdem ist vorgesehen, daß eine Zusammenarbeit zwischen dem türkischen Parlament und dem Europäischen Parlament stattfindet und daß ein paritätischer parlamentarischer Ausschuß gebildet wird.
Bei den Verhandlungen mit der Türkei und beim Abschluß des Vertrages haben die gleichen Fragen eine Rolle gespielt wie bei anderen Assoziierungen, unter anderem die Frage, wann das Europäische Parlament anzuhören ist. Wir wissen alle und wir haben schon wiederholt darüber gesprochen, daß aus den Zuständigkeiten der nationalen Parlamente Zuständigkeiten an die EWG abgegeben worden sind, daß diese Zuständigkeiten aber keineswegs bei dem Parlament gelandet sind. Für den Fall des Abschlusses solcher Verträge ist im Vertrag eine Anhörung des Parlaments vorgesehen, nicht mehr. Immerhin hat die Anhörung den Sinn, daß das Parlament auf die Gestaltung des Vertrages einwirken kann. Der Ministerrat hat zunächst den Vertrag abgeschlossen und ihn durch die beiden Teile signieren lassen und dann erst das Parlament angehört. Das Europäische Parlament hat bei wiederholten Fällen dagegen Verwahrung eingelegt und hat bei diesem Vertrag erklärt, daß es in Zukunft einen Vertrag nicht mehr behandeln wird, wenn die Anhörung nicht vor der Fertigstellung des Vertrages erfolgt, damit das Parlament noch Einfluß nehmen kann.
Der Außenpolitische Ausschuß hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht. Er hat das in einer Entschließung ausdrücklich festgelegt. Zunächst einmal hat der Außenpolitische Ausschuß mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung bestrebt ist, das Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments gemäß Art. 238 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei dem Abschluß von Assoziationen dadurch umzugestalten, daß der Rat seine Beschlußfassung von der Genehmigung des Europäischen Parlaments abhängig macht. Das wäre also mehr als Anhörung. Hier würde dem Europäischen Parlament eine wirkliche Zuständigkeit 'gegeben, und der Außenpolitische Ausschuß hat das Bestreben der Bundesregierung ausdrücklich gebilligt, ein Genehmigungsrecht des Europäischen Parlaments bei dem Abschluß von Assoziierungsverträgen zu statuieren.
Der Außenpolitische Ausschuß sagt außerdem:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zur Regelung dieser Frage im Rat der EWG dafür einzutreten, daß bei Assoziierungsverhandlungen zwischen der EWG und dritten Ländern gemäß Artikel 238 das Europäische Parlament vor der Unterzeichnung des Assoziierungsvertrages konsultiert wird.
Der Außenpolitische Ausschuß hat sich damit die Gründe, die vom Europäischen Parlament vorgetragen worden sind, zu eigen gemacht, und er bittet das Parlament, den Bundestag, diesem Entschließungsentwurf zuzustimmen. Im übrigen bittet er, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und ebenso den Vorlagen, die hier die Gestalt von Verträgen haben, unverändert zuzustimmen.
Ich habe versucht, in großen Zügen darzulegen, was Inhalt dieser Verträge ist, welche Bedeutung dem Vertrag dadurch zukommt, daß die Türkei an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft näher herangeführt wird mit dem Ziele, daß sie bald einmal Mitglied wird. Ich habe aber auch darzulegen versucht, welche Probleme damit verbunden sind. In Zukunft muß also den Problemen, die hier anstehen, ihrer Bedeutung entsprechend Rechnung getragen werden!

(Beifall bei der SPD und FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu dem Entschließungsantrag des Ausschusses auf Drucksache IV/1982, Ziffer 2. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen.



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucksache IV/1792);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksachen IV/1983, zu IV/1983)

    (Erste Beratung 107. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Mertes, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf die Art. I, — II,
    — III, — IV, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht
    gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem
    zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
    — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Meis, Etzel, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/1395) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache IV/1929)

    (Erste Beratung 84. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Beuster, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — Art. 2,
    — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
    Ich rufe auf die
    dritte Beratung.
    Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem 'Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Zwei Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir nunmehr in 'die Mittagspause eintreten. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.52 Uhr bis 15 Uhr.)