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ID0411708800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Inhalt: Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/1183, IV/1377) Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 5359 B, 5366 D Paul (SPD) 5361 C Schultz (FDP) 5364 A von Hassel, Bundesminister . . . 5371 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1896) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Artikels 118 des Grundgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/1965) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . 5377 B, 5393 C Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5382 A Höcherl, Bundesminister 5386 A Busse (FDP) 5390 A Kiesinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5391 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5394 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 5395 D Frau Dr. Hubert (SPD) 5396 D Frau Haas (CDU/CSU) 5397 D Frau Dr. Heuser (FDP) 5398 D Nächste Sitzung 5399 D Anlage 5401 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1964 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid)* 21. 2. Dr. Aschoff 21. 2. Dr. Atzenroth 21. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Benda 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Burckardt 21. 2. Dr. Deist 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Drachsler 21. 2. Ehren 22. 2. Etzel 21. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller* 21. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Frau Funcke (Hagen) 21. 2. Dr. Furler* 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Freiherr zu Guttenburg 21. 2. Haage (München) 21. 2. Haase (Kellinghusen) 21. 2. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hellenbrock 21. 2. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus* 21. 2. Dr. Imle 29. 2. Jacobs 21. 2. Klinker* 21. 2. Knobloch 21. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig* 22. 2. Kriedemann* 21. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 21. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Majonica 21. 2. Dr. Mälzig 21. 2. Margulies* 21. 2. Mattick 21. 2. Mauk* 21. 2. Dr. von Merkatz 21. 2. Metzger* 21. 2. Michels 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 21. 2. Peters (Norden) 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Frau Dr. Probst 21. 2. Ramms 21. 2. Rehs 21. 2. Richarts* 21. 2. Rohde* 21. 2. Ruland 21. 3. Schlee 21. 2. Schlick 21. 2. Schneider (Hamburg) 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Schulhoff 29. 2. Seidl (München) 21. 2. Dr. Serres 21. 2. Seuffert 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 21. 2. Dr. Stoltenberg 21. 2. Storch* 21. 2. Frau Strobel* 21. 2. Dr. Supf 21. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Wächter 21. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 21. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Frau Zimmermann (Brackwede) 21. 2. b) Urlaubsanträge Höhne 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Dr. Hedda Heuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine noch verbliebenen Herren und Damen! Über ,die Notwendigkeit und die Grundsätze .dieses Gesetzes ist hier genügend ausgeführt worden, so daß ich dazu nicht noch etwas zu sagen brauche. Lassen Sie mich aber noch ein paar Bemerkungen machen.
    Zunächst eine Bemerkung zum Umfang des Gesetzes. Wir haben in der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetz ,ein Monitum gefunden. Man hat dort gemeint, dieses Gesetz sollte sich nicht nur auf die Arzneimittel und auf Mittel und Gegenstände, die nicht Arzneimittel sind, aber im Zusammenhang mit der Erkennung und Behandlung von krankhaften Zuständen stehen, beziehen, sondern auch auf Lebensmittel und Futtermittel, denen eine gesundheitliche Wirkung zugeschrieben wird. Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß



    Frau Dr. Heuser
    diese Dinge nicht in das vorliegende Gesetz hineingehören, sondern über ,das Lebensmittel- und Futtermittelrecht geregelt werden können, und zwar erstens laus sachlichen Gründen und zweitens, weil wir meinen, daß wir die Dinge besser in den Griff bekommen, wenn wir das vorliegende Gesetz auf den in ihm bezeichneten Bereich beschränken.
    Eine Bemerkung noch zu der Systematik, des Gesetzes. Der Regierungsentwurf stellt hinsichtlich der Werbung auf feine Unterscheidung nach den einzelnen Gruppen ab, die mit der Werbung angesprochen werden sollen: hier Fachkreise — hier Laienkreise. Wenn wir aber in idem Katalog des § 4 Abs. 1 und 2 ein wenig weitersehen, bietet sich auch eine Alternative an. Man könntenämlich daran denken — wie es in anderen Fällen geschehen ist —, zwischen rezeptpflichtigen Mitteln, zwischen apothekenpflichtigen, nicht rezeptpflichtigen Mitteln und sogenannten apothekenfreien Mitteln zu unterscheiden. Wir müßten uns im Ausschuß über diese Systematik unterhalten.
    Noch ein Wort zu den Medien, zu denen sowohl Frau Ministerin als auch die Vorrednerinnen gesprochen haben. Ich bin — wie Kollegin Hubert — der Meinung, daß es sehr problematisch ist, hier eine unterschiedliche Behandlung der Medien wirksam werden zu lassen. Nicht die Medien sind schlecht, sondern die Benutzer dieser Medien können „schlecht" sein. Die Tatsache, daß die Suggestivkraft des Fernsehens z. B. im Moment bei uns noch so groß ist, liegt doch im Grunde genommen nur daran, daß wir noch nicht so sehr daran gewöhnt sind, daß die Kritikfähigkeit des Publikums diesem Mittel gegenüber noch nicht so ausgeprägt ist. Wir sollten auf die Selektionsfähigkeit unserer Bevölkerung vertrauen und davon nicht eine so schlechte Meinung haben, daß wir glauben, sie könnte sich nicht auch damit auseinandersetzen.
    Wenn wir in diesem Gesetz sagen, in welcher Form diese Werbung geschehen soll, daß sie nämlich sachlich zu sein hat, daß sie keine unwahren Angaben machen darf, dann sollten wir uns hier nicht einen Ausweg suchen, der mir von der Systematik her nicht gefällt.
    Es ist unvermeidbar, noch zum § 15 der Vorlage zu sprechen. Ich muß allerdings sagen: Zu einem Zeitpunkt, wo es auch in Deutschland nicht unbedingt mehr zu den absoluten Tabus gehört, über Familienplanung zu reden, und wo — das möchte ich gerade hier an dieser Stelle sagen — in dem neu eingebrachten Strafgesetz fein säuberlich zwischen Schwangerschaftsbeseitigung 'hier und Schwangerschaftsverhütung dort geschieden wird, sollten wir es uns nicht so bequem machen, einfach diese Dinge aus der Polizeiverordnung zu einem Zeitpunkt zu übernehmen, wo wir ein neues, ein gutes Gesetz machen wollen.
    Man sollte dieses Heilmittelwerbegesetz auch einmal im Zusammenhang mit der Arzneimittelnovelle, die wir zur Zeit im Gesundheitsausschuß behandeln, sehen. Ich glaube, je liberaler das Arzneimittelgesetz wird, desto strenger werden wir uns beim Heilmittelwerbegesetz verhalten müssen. Darüber sind wir uns im klaren. Aber nach den Regeln der Vernunft sollten wir uns auch nicht zu allzu großer Ängstlichkeit verleiten lassen.

    (Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nun wirklich nicht mehr vor.
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu der Überweisung an die Ausschüsse. Vorgeschlagen ist der Ausschuß für Gesundheitswesen als federführender Ausschuß und der Wirtschaftsausschuß zur Mitberatung. Das Haus stimmt diesen Vorschlägen zu.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 4. März 1964, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.