Rede:
ID0411708600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Heuser.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Inhalt: Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/1183, IV/1377) Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 5359 B, 5366 D Paul (SPD) 5361 C Schultz (FDP) 5364 A von Hassel, Bundesminister . . . 5371 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1896) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Artikels 118 des Grundgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/1965) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . 5377 B, 5393 C Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5382 A Höcherl, Bundesminister 5386 A Busse (FDP) 5390 A Kiesinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5391 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5394 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 5395 D Frau Dr. Hubert (SPD) 5396 D Frau Haas (CDU/CSU) 5397 D Frau Dr. Heuser (FDP) 5398 D Nächste Sitzung 5399 D Anlage 5401 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1964 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid)* 21. 2. Dr. Aschoff 21. 2. Dr. Atzenroth 21. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Benda 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Burckardt 21. 2. Dr. Deist 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Drachsler 21. 2. Ehren 22. 2. Etzel 21. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller* 21. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Frau Funcke (Hagen) 21. 2. Dr. Furler* 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Freiherr zu Guttenburg 21. 2. Haage (München) 21. 2. Haase (Kellinghusen) 21. 2. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hellenbrock 21. 2. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus* 21. 2. Dr. Imle 29. 2. Jacobs 21. 2. Klinker* 21. 2. Knobloch 21. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig* 22. 2. Kriedemann* 21. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 21. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Majonica 21. 2. Dr. Mälzig 21. 2. Margulies* 21. 2. Mattick 21. 2. Mauk* 21. 2. Dr. von Merkatz 21. 2. Metzger* 21. 2. Michels 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 21. 2. Peters (Norden) 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Frau Dr. Probst 21. 2. Ramms 21. 2. Rehs 21. 2. Richarts* 21. 2. Rohde* 21. 2. Ruland 21. 3. Schlee 21. 2. Schlick 21. 2. Schneider (Hamburg) 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Schulhoff 29. 2. Seidl (München) 21. 2. Dr. Serres 21. 2. Seuffert 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 21. 2. Dr. Stoltenberg 21. 2. Storch* 21. 2. Frau Strobel* 21. 2. Dr. Supf 21. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Wächter 21. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 21. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Frau Zimmermann (Brackwede) 21. 2. b) Urlaubsanträge Höhne 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Centa Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Im Namen meiner Fraktion



    Frau Haas
    darf ich folgende Stellungnahme abgeben: Wir begrüßen, daß nunmehr der Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens dem Parlament zugeleitet worden ist und damit die Diskussion in den Körperschaften beginnt, die über die endgültige Fassung dieses Gesetzes zu entscheiden haben. Wer mit Aufmerksamkeit die Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen der letzten Jahre verfolgt hat, wird ermessen können, in welch breite Kreise sich dieses Gesetz auswirken kann und auswirkt. Das Parlament bzw. die Ausschüsse werden sich in aller Sachlichkeit mit der umfangreichen Problematik auseinandersetzen müssen. Dabei darf von vornherein darauf hingewiesen werden, daß mit diesem Gesetz nicht nur gesundheitspolitische, sondern auch erhebliche juristische und wirtschaftspolitische Fragen aufgeworfen werden.
    Wenn ich sage, das Parlament solle leidenschaftslos an die Probleme herangehen, so meine ich damit, daß die Beratungen dieses in seiner Problematik nicht zu überschätzenden Gesetzes nicht unter dem Gesichtspunkt des Contergan-Unglücks erfolgen sollten; denn soweit mir bekannt ist, ist für Contergan nicht in einer Form geworben worden, die nunmehr gesetzlich verboten werden soll.
    Bei dem Gesetz geht es u. a. auch um die Werbung für das Arzneimittel, das, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Februar dieses Jahres festgestellt hat, anders als ein Lebensoder Genußmittel auf die Funktion des menschlichen Körpers in besonders gezielter Weise einwirkt, weil es nicht nur heilsam ist, sondern etwa durch Überdosen oder durch ungünstige, oft nicht ohne weiteres voraussehbare Nebenwirkungen auch schaden kann. Mit dieser Feststellung hat das Bundesverfassungsgericht die besondere Berufsstellung des Apothekers begründet und Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesapothekengesetz wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Rechtes auf freie Berufswahl zurückgewiesen. Diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die Beratung des Heilmittelwerbegesetzes deshalb von besonderer Bedeutung, weil bereits bei Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Regelung der Heilmittelwerbung geltend gemacht wurden.
    Es ist in der ersten Beratung nicht der Platz, zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes Stellung zu nehmen. Ich glaube, daß bei keinem Mitglied in diesem Hohen Hause nicht das Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung der in diesem Gesetze angesprochenen Materie besteht. Der Ausschuß für Gesundheitswesen, dem der Entwurf als federführendem Ausschuß überwiesen werden soll, wird sich mehrerer Sachverständiger bedienen müssen, um ein Gesetz zustande zu bringen, das, wie das Apothekengesetz, auch den zu erwartenden Verfassungsbeschwerden standhält. Dabei soll es keinem Zweifel unterliegen, daß es sich vor allem um ein Gesetz handelt, das dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen soll.
    Daß mit einem derartigen Gesetz nicht alle Mißbräuche ausgeschaltet werden können, sei nur am
    Rande vermerkt. Andererseits sei mir aber auch gestattet, darauf hinzuweisen, daß es eines derartigen Gesetzes vielleicht nicht bedurft hätte, wenn ein Teil der Heilmittelindustrie sich in seiner Werbung weise beschränkt hätte.
    Einige Worte zu der von Frau Dr. Hubert angesprochenen Frage, ob die Mittel zur Schwangerschaftsverhütung von der Neuregelung in diesem Gesetz ausgeschlossen und, was die Werbung angeht, zunächst weiter der Polizeiverordnung unterstellt bleiben sollen. Die Bundesregierung hat hier völlig zu Recht eine Zwischenlösung in Form der Beibehaltung des jetzigen Zustandes vorgeschlagen, weil diese Materie in der von ihr selber eingebrachten Strafrechtsnovelle behandelt wird.

    (Zuruf von der SPD: Schlimm genug!)

    Völlig zu Recht ist dort nur von einer Sitte und Anstand verletzenden Werbung für empfängnisverhütende Mittel die Rede. Alles andere soll danach weder geregelt noch etwa verboten werden. In unserer Eheberatung, vor allen Dingen in der Eheberatung von seiten der Kirchen, wird auf diesem Gebiet schon seit Jahren Positives geleistet.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch eine Bemerkung machen. Wem wenigstens in etwa die Problematik dieses Gesetzes bekannt ist, der wird den Ausschuß der vorangegangenen Wahlperiode beglückwünschen, daß er die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens von dem Arzneimittelgesetz getrennt hat. Eine Verbindung beider Gesetze hätte nämlich die Gefahr bedeutet, daß das Gesetz in der vorigen Wahlperiode nicht mehr hätte verabschiedet werden können.

    (Abg. Lange [Essen] : Das ist ein Irrtum!)

    Namens der Fraktion der CDU/CSU beantrage ich, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und dem Wirtschaftsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Heuser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hedda Heuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine noch verbliebenen Herren und Damen! Über ,die Notwendigkeit und die Grundsätze .dieses Gesetzes ist hier genügend ausgeführt worden, so daß ich dazu nicht noch etwas zu sagen brauche. Lassen Sie mich aber noch ein paar Bemerkungen machen.
    Zunächst eine Bemerkung zum Umfang des Gesetzes. Wir haben in der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetz ,ein Monitum gefunden. Man hat dort gemeint, dieses Gesetz sollte sich nicht nur auf die Arzneimittel und auf Mittel und Gegenstände, die nicht Arzneimittel sind, aber im Zusammenhang mit der Erkennung und Behandlung von krankhaften Zuständen stehen, beziehen, sondern auch auf Lebensmittel und Futtermittel, denen eine gesundheitliche Wirkung zugeschrieben wird. Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß



    Frau Dr. Heuser
    diese Dinge nicht in das vorliegende Gesetz hineingehören, sondern über ,das Lebensmittel- und Futtermittelrecht geregelt werden können, und zwar erstens laus sachlichen Gründen und zweitens, weil wir meinen, daß wir die Dinge besser in den Griff bekommen, wenn wir das vorliegende Gesetz auf den in ihm bezeichneten Bereich beschränken.
    Eine Bemerkung noch zu der Systematik, des Gesetzes. Der Regierungsentwurf stellt hinsichtlich der Werbung auf feine Unterscheidung nach den einzelnen Gruppen ab, die mit der Werbung angesprochen werden sollen: hier Fachkreise — hier Laienkreise. Wenn wir aber in idem Katalog des § 4 Abs. 1 und 2 ein wenig weitersehen, bietet sich auch eine Alternative an. Man könntenämlich daran denken — wie es in anderen Fällen geschehen ist —, zwischen rezeptpflichtigen Mitteln, zwischen apothekenpflichtigen, nicht rezeptpflichtigen Mitteln und sogenannten apothekenfreien Mitteln zu unterscheiden. Wir müßten uns im Ausschuß über diese Systematik unterhalten.
    Noch ein Wort zu den Medien, zu denen sowohl Frau Ministerin als auch die Vorrednerinnen gesprochen haben. Ich bin — wie Kollegin Hubert — der Meinung, daß es sehr problematisch ist, hier eine unterschiedliche Behandlung der Medien wirksam werden zu lassen. Nicht die Medien sind schlecht, sondern die Benutzer dieser Medien können „schlecht" sein. Die Tatsache, daß die Suggestivkraft des Fernsehens z. B. im Moment bei uns noch so groß ist, liegt doch im Grunde genommen nur daran, daß wir noch nicht so sehr daran gewöhnt sind, daß die Kritikfähigkeit des Publikums diesem Mittel gegenüber noch nicht so ausgeprägt ist. Wir sollten auf die Selektionsfähigkeit unserer Bevölkerung vertrauen und davon nicht eine so schlechte Meinung haben, daß wir glauben, sie könnte sich nicht auch damit auseinandersetzen.
    Wenn wir in diesem Gesetz sagen, in welcher Form diese Werbung geschehen soll, daß sie nämlich sachlich zu sein hat, daß sie keine unwahren Angaben machen darf, dann sollten wir uns hier nicht einen Ausweg suchen, der mir von der Systematik her nicht gefällt.
    Es ist unvermeidbar, noch zum § 15 der Vorlage zu sprechen. Ich muß allerdings sagen: Zu einem Zeitpunkt, wo es auch in Deutschland nicht unbedingt mehr zu den absoluten Tabus gehört, über Familienplanung zu reden, und wo — das möchte ich gerade hier an dieser Stelle sagen — in dem neu eingebrachten Strafgesetz fein säuberlich zwischen Schwangerschaftsbeseitigung 'hier und Schwangerschaftsverhütung dort geschieden wird, sollten wir es uns nicht so bequem machen, einfach diese Dinge aus der Polizeiverordnung zu einem Zeitpunkt zu übernehmen, wo wir ein neues, ein gutes Gesetz machen wollen.
    Man sollte dieses Heilmittelwerbegesetz auch einmal im Zusammenhang mit der Arzneimittelnovelle, die wir zur Zeit im Gesundheitsausschuß behandeln, sehen. Ich glaube, je liberaler das Arzneimittelgesetz wird, desto strenger werden wir uns beim Heilmittelwerbegesetz verhalten müssen. Darüber sind wir uns im klaren. Aber nach den Regeln der Vernunft sollten wir uns auch nicht zu allzu großer Ängstlichkeit verleiten lassen.

    (Beifall.)