Rede:
ID0411708200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 15
    1. Die: 1
    2. Begründung: 1
    3. ist: 1
    4. erfolgt.: 1
    5. Ich: 1
    6. eröffne: 1
    7. die: 1
    8. (Aussprache.: 1
    9. Das: 1
    10. Wort: 1
    11. hat: 1
    12. Frau: 1
    13. Abgeordnete: 1
    14. Dr.: 1
    15. Hubert.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Inhalt: Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/1183, IV/1377) Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 5359 B, 5366 D Paul (SPD) 5361 C Schultz (FDP) 5364 A von Hassel, Bundesminister . . . 5371 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1896) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Artikels 118 des Grundgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/1965) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . 5377 B, 5393 C Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5382 A Höcherl, Bundesminister 5386 A Busse (FDP) 5390 A Kiesinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5391 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5394 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 5395 D Frau Dr. Hubert (SPD) 5396 D Frau Haas (CDU/CSU) 5397 D Frau Dr. Heuser (FDP) 5398 D Nächste Sitzung 5399 D Anlage 5401 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1964 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid)* 21. 2. Dr. Aschoff 21. 2. Dr. Atzenroth 21. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Benda 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Burckardt 21. 2. Dr. Deist 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Drachsler 21. 2. Ehren 22. 2. Etzel 21. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller* 21. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Frau Funcke (Hagen) 21. 2. Dr. Furler* 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Freiherr zu Guttenburg 21. 2. Haage (München) 21. 2. Haase (Kellinghusen) 21. 2. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hellenbrock 21. 2. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus* 21. 2. Dr. Imle 29. 2. Jacobs 21. 2. Klinker* 21. 2. Knobloch 21. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig* 22. 2. Kriedemann* 21. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 21. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Majonica 21. 2. Dr. Mälzig 21. 2. Margulies* 21. 2. Mattick 21. 2. Mauk* 21. 2. Dr. von Merkatz 21. 2. Metzger* 21. 2. Michels 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 21. 2. Peters (Norden) 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Frau Dr. Probst 21. 2. Ramms 21. 2. Rehs 21. 2. Richarts* 21. 2. Rohde* 21. 2. Ruland 21. 3. Schlee 21. 2. Schlick 21. 2. Schneider (Hamburg) 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Schulhoff 29. 2. Seidl (München) 21. 2. Dr. Serres 21. 2. Seuffert 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 21. 2. Dr. Stoltenberg 21. 2. Storch* 21. 2. Frau Strobel* 21. 2. Dr. Supf 21. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Wächter 21. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 21. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Frau Zimmermann (Brackwede) 21. 2. b) Urlaubsanträge Höhne 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lege dem Parlament namens der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vor. Der Entwurf enthält eine Neuregelung auf dem Gebiete des Heilwesens. Im Vordergrund steht die Werbung für Arzneimittel. Die Arzneimittelgesetzgebung soll hierdurch ergänzt und zu einem gewissen Abschluß gebracht werden.
    Die gegenwärtige Regelung der Heilmittelwerbung ist die sogenannte Werbepolizeiverordnung vom 29. September 1941. Sie ist unzureichend, sie wird den modernen Werbemethoden nicht mehr gerecht und .tritt zudem bald außer Kraft.
    Motiv des Regierungsentwurfs ist die Verantwortung für die Gesundheit unserer Bevölkerung. Wir können uns auf dem Gebiete der Heilmittelwerbung nicht mit den Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des allgemeinen Strafrechts begnügen. Das Interesse der Volksgesundheit gebietet es, daß die Heilmittelwerbung strengeren Maßstäben unterworfen wird als jede andere Werbung und daß wir die Heilmittel nicht wie bloße Konsumwaren behandeln.



    Bundesminister Frau Schwarzhaupt
    Dieser Grundgedanke hat Sie, meine Damen und Herren, schon bei dem Erlaß des Gesetzes über das Apothekenwesen und des Arzneimittelgesetzes geleitet. Er ist vor kurzem von dem Bundesverfassungsgericht anerkannt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung bestätigt, daß das Arzneimittel keine gewöhnliche Ware sei, daß es vielmehr ein wichtiges Instrument der ärztlichen Kunst darstelle und damit unmittelbar dem öffentlichen Wohl diene.
    Sehen wir die Dinge, wie sie sind! Die Werbemethoden haben sich in den letzten Jahrzehnten so gewandelt, daß die Bevölkerung vielfach zu einem übermäßigen und fehlerhaften, zu einem ärztlich nicht gebotenen Gebrauch von Arzneimitteln verleitet wird. Hier kann sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung nicht entziehen. Wir müssen unserer Bevölkerung einen Schutz gewähren, den sie mit gutem Recht von uns erwartet. Wir müssen sie vor allem vor einer irreführenden und übertriebenen Anpreisung von Heilmitteln bewahren. Dies gilt zumal für die kranken und älteren Menschen, die einer Werbung, welche ihnen Heilung und Linderung ihrer Leiden verspricht, naturgemäß besonders zugänglich sind.
    Die Bundesregierung würdigt sehr wohl die Bedeutung, die der Werbung in unserem Wirtschaftsleben zukommt. Wir schätzen diese Werbung, was das Gesundheitswesen angeht, dann, wenn sie als Instrument der allgemeinen Unterrichtung wirksam wird. Der Regierungsentwurf erkennt daher das Recht auf Werbung auch für das Heilmittelwesen grundsätzlich an. Dieses Recht muß aber dort eine Einschränkung erfahren, wo es der nicht minder wichtige Grundsatz der Wahrheit, der Klarheit und der Sachlichkeit erfordert.
    Damit soll auf eine wirksame Selbstkontrolle der beteiligten Wirtschafts- und Berufskreise nicht verzichtet werden. Verbotsnormen können die Eigenverantwortung und Selbstdisziplin der einzelnen nicht ersetzen. Gerade in diesem Zusammenhang möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die beteiligten Wirtschaftskreise in ihrer Selbstkontrolle fortfahren und nach Möglichkeit suchen, sie zu verstärken und zu verfeinern.
    Gegenstand des Gesetzes soll nur die Wirtschaftswerbung sein. Die in dem Entwurf vorgesehenen Einschränkungen gelten nicht für eine Aufklärung, mit der keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Sie wissen, meine Damen und Herren, welche Bedeutung die Bundesregierung gerade dieser Aufklärung im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitserziehung beimißt.
    Aus den Vorschriften des Entwurfs möchte ich nur zwei herausgreifen. Die eine ist die Generalklausel des § 1. Sie enthält ein allgemeines Verbot unsachlicher Beeinflussung, eine Bestimmung, die kein modernes Heilmittelwerbegesetz entbehren kann. Wer für Heilmittel wirbt, soll zur Sache, d. h. zum Heilmittel selbst, sprechen, und zwar in einer dem Heilmittel angemessenen Weise. Er soll nicht an irgendwelche Emotionen appellieren, sondern an die Einsicht und den Verstand. Daß damit keine Geschmackszensur ausgeübt werden soll, versteht sich, wie mir scheint, von selbst.
    Die zweite Vorschrift, die ich hervorheben möchte, betrifft die Publikumswerbung für Arzneimittel durch Film, Funk und Fernsehen. Der Gesetzentwurf will diese Werbung künftig nicht mehr zulassen. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht der Tatsache verschließen, daß die Bevölkerung gerade hier besonders leicht zu einem Fehlgebrauch von Arzneimitteln verleitet werden kann. Dies liegt in der Flüchtigkeit und dem Wechsel, aber auch in der starken suggestiven Kraft der optischen und akustischen Eindrücke begründet, die diese Werbemedien vermitteln.
    Ich wiederhole es: Heilmittel sind keine Konsumware. Was für die übrige Wirtschaftswerbung gelten mag, bedarf der Einschränkung oder des Verbots dort, wo es die Gesundheit der Menschen in unserem Volke gebietet. Nur aus diesem Motiv heraus hat sich die Bundesregierung zu der Sondervorschrift für die Werbung durch Film, Funk und Fernsehen verstanden. Das ist der Leitgedanke, der dem ganzen Gesetz zugrunde liegt und der Sie, dessen bin ich sicher, bei der Beratung des Entwurfes ebenfalls bestimmen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Begründung ist erfolgt. Ich eröffne die (Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei hatte bereits im Jahre 1958 einen Entwurf vorgelegt, der Vorschriften über die Regelung der Werbung enthielt. Wir haben es außerordentlich bedauert, daß, als im Jahre 1961 das Arzneimittelgesetz verabschiedet wurde, nicht auch die Werbung mitgeregelt wurde. Die Frau Ministerin hat heute selbst gesagt, daß mit dieser Regelung für die Arzneimittelwerbung die Arzneimittelgesetzgebung überhaupt erstabgeschlossen wird. Wir waren der Meinung und sind es auch heute noch, daß die Werbung Bestandteil der Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln ist. Wir hatten damals klare Vorschläge gemacht.
    Es hat seit dem Jahre 1961 noch einmal drei Jahre gedauert, bis wir diesen Entwurf der Bundesregierung vor uns liegen haben. Wir können nicht sagen, daß dieser Entwurf durch die lange Wartezeit die Klarheit, Eindeutigkeit und auch Vollständigkeit gewonnen hat, die wir eigentlich von ihm fordern. Selbstverständlich, wir stimmen hier voll mit der Bundesregierung überein, Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Es versteht sich von selbst, daß z. B. für die Arzneimittel, die unter Rezeptpflicht stehen und damit in die Hand des Arztes gehören, nur in Fachkreisen geworben werden darf.
    Aber auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen — auch da .stimmen wir überein —bestimmte Beschränkungen vorgesehen werden. Es geht nicht an, 'die Werbung in der Weise zuzulassen, wie man das bei gewöhnlichen Waren tut. Vor



    Frau Dr. Hubert
    allen Dingen meine ich, daß sich die Werbung für Arzneimittel in einer Beziehung ganz grundsätzlich von anderer Werbung unterscheidet. Werbung möchte ja im allgemeinen den Umsatz steigern. Bei den Arzneimitteln kann es nicht unser Wunsch sein, den Verbrauch zu steigern. Jedem sein Auto, jedem seinen Fernsehapparat, aber nicht jedem sein Arzneimittel! Im Gegenteil, glücklich der, der keine Arzneimittel braucht. Die Werbung für Arzneimittel wird sich also im wesentlichen darauf richten müssen, ein neues, ein besseres, ein Arzneimittel mit weniger Nebenwirkungen oder vielleicht ein besser verträgliches an Stelle eines anderen, bisherigen zu setzen.
    Es muß auch ganz bestimmte Vorschriften geben, die verhindern, daß das Erzeugen von Angst — daß man eine bestimmte Krankheit bekommen könne, wenn man ein gewisses Arzneimittel nicht nehme — und daß überhaupt Suggestivmittel in der Werbung benutzt werden. Denn gerade der kranke Mensch ist Suggestionen besonders ausgesetzt. Wir dürfen auch nicht zulassen, daß der Wert eines Arzneimittels in besonderen Dank- und Empfehlungsschreiben von angeblichen Kapazitäten hervorgehoben wird. Solche Blüten, wie hier in dieser Hauszeitschrift, in der ein Mittel angepriesen wird, das so ungefähr alles heilt und allem vorbeugt — nur die Herzkrankheiten fehlen grade noch —, darf es wirklich in Zukunft nicht mehr geben.
    Fragwürdig ist allerdings, ob eine Unterscheidung zwischen den Publikationsmitteln gemacht werden kann. Ganz abgesehen von rechtlichen Bedenken muß man doch sagen: ist wirklich das, was man am Rundfunk hört, so viel eindrucksvoller als etwa eine sehr ansprechende Anzeige in einer Illustrierten, die man sich dann noch ausschneiden kann und mit nach Hause nimmt, um ja nicht dieses gute Mittel zu vergessen?
    Ferner hat die Bundesregierung dieses Gesetz über die Werbung für Heilmittel und die ihnen gleichgestellten Gegenstände auch noch auf reine Behandlungen und Verfahren ausgedehnt. In welche Schwierigkeiten sie damit kommt, geht schon daraus hervor, daß sie wieder z. B. für Kurorte und Kuranstalten eine besondere Ausnahme machen muß.
    Ganz unverständlich aber ist es uns, daß die Bundesregierung den § 6 Abs. 1 c der alten Himmlerschen Polizeiverordnung aus dem Jahre 1941 aufrechterhalten will. Noch unverständlicher ist der Hinweis in der Begründung, diese Materie solle ihre Regelung im Strafrecht finden.
    Es ist doch nur aus der nationalsozialistischen Ideologie heraus zu verstehen, daß damals Mittel zur Unterbrechung einer Schwangerschaft mit Mitteln zur Verhütung auf eine Stufe gestellt wurden. Bei den ersten handelt es sich um Mittel, mit denen ein mit Strafe belegter Tatbestand herbeigeführt werden soll, Mittel, mit denen werdendes Leben vernichtet wird. Die Empfängnisverhütung aber, ganz gleich ob es sich um die auch von der katholischen Kirche empfohlene Anwendung der Methode Knaus-Ogino handelt oder ob mechanische oder
    chemische Mittel angewandt werden, kann man doch nun wirklich nicht als ein strafwürdiges Verhalten ansehen. Hier muß nach unserer Meinung endlich eine reinliche Scheidung durchgeführt werden; diese Polizeiverordnung aus einer unseligen Zeit muß gänzlich aufgehoben werden.
    Wir kennen auch die große Zahl der künstlich herbeigeführten Schwangerschaftsunterbrechungen, und wir wissen, daß sich unter der hohen Zahl der Müttersterblichkeit und der Sterblichkeit von Frühgeburten auch eine Dunkelziffer von späten Unterbrechungen verbirgt. Welche Schäden an Leben und Gesundheit unserer Frauen dadurch herbeigeführt werden, ist uns doch allen bewußt. Hier kann man nicht allein mit Strafbestimmungen vorgehen. Hier kann man nur helfen, indem man die Möglichkeit zum Vorbeugen gibt, d. h. es nicht zu unerwünschter Empfängnis kommen läßt.
    Man kann sich nur der Meinung des Präsidenten der Bundesärztekammer anschließen, daß in der Bundesrepublik endlich mit Tabus aufgeräumt werden müsse. Unsere Jugend ist auch gar nicht mehr so tabuhörig. Sie ist gegenüber den natürlichen Lebensvorgängen viel unbefangener und natürlicher, als wir oft meinen. In dieses Gesetz hier gehört die Regelung für die Mittel zur Empfängnisverhütung als den Arzneimitteln gleichgestellte Erzeugnisse. Sie müssen, soweit sie in die Hand des Arztes gehören, unter Rezeptpflicht gestellt werden. Und dann darf natürlich nur in Fachkreisen für sie geworben werden. Aber soweit es sich um unschädliche Mittel handelt, müssen sie auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekanntgemacht werden. Es besteht ein Bedürfnis bei uns für Aufklärung, und wir brauchen Beratungsstellen dafür in der Bundesrepublik genauso, wie man das in England oder in den skandinavischen Ländern hat. Wir achten jede religiöse Überzeugung, die natürliche Vorgänge nur in einer Art regeln will. Aber diese Auffassung kann man nicht allen aufzwingen wollen.
    Die Bundesgesundheitsministerin hat auch, wenn die Angaben einer Zeitschrift stimmen, geäußert, sie sei nicht der Meinung, daß es ein religiöses Gebot gebe, das eine vernünftige Familienplanung verbiete. Ich teile diese ihre Ansicht vollauf. Sie soll auch geäußert haben, es sei Aufgabe einer vernünftigen Gesundheitspolitik, die Aufklärung in dieser Beziehung zu fördern. Dann kann ich nur sagen: Zwei Seelen wohnen, ach, in ihrer Brust, wenn sie gleichzeitig die Regelung dieser Materie dem Strafrecht überlassen will. Ich glaube aber auch nicht, daß die Bundesgesundheitsministerin mit vollem Herzen hinter dieser Art der Regelung steht. Wir haben es hier, meine Damen und Herren, mit einer Regierungsvorlage zu tun. Ich glaube, es ist der Geist der Bundesregierung, der hieraus spricht.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)