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ID0411707500

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Inhalt: Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/1183, IV/1377) Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 5359 B, 5366 D Paul (SPD) 5361 C Schultz (FDP) 5364 A von Hassel, Bundesminister . . . 5371 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1896) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Artikels 118 des Grundgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/1965) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . 5377 B, 5393 C Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5382 A Höcherl, Bundesminister 5386 A Busse (FDP) 5390 A Kiesinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5391 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5394 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 5395 D Frau Dr. Hubert (SPD) 5396 D Frau Haas (CDU/CSU) 5397 D Frau Dr. Heuser (FDP) 5398 D Nächste Sitzung 5399 D Anlage 5401 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1964 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid)* 21. 2. Dr. Aschoff 21. 2. Dr. Atzenroth 21. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Benda 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Burckardt 21. 2. Dr. Deist 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Drachsler 21. 2. Ehren 22. 2. Etzel 21. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller* 21. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Frau Funcke (Hagen) 21. 2. Dr. Furler* 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Freiherr zu Guttenburg 21. 2. Haage (München) 21. 2. Haase (Kellinghusen) 21. 2. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hellenbrock 21. 2. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus* 21. 2. Dr. Imle 29. 2. Jacobs 21. 2. Klinker* 21. 2. Knobloch 21. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig* 22. 2. Kriedemann* 21. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 21. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Majonica 21. 2. Dr. Mälzig 21. 2. Margulies* 21. 2. Mattick 21. 2. Mauk* 21. 2. Dr. von Merkatz 21. 2. Metzger* 21. 2. Michels 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 21. 2. Peters (Norden) 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Frau Dr. Probst 21. 2. Ramms 21. 2. Rehs 21. 2. Richarts* 21. 2. Rohde* 21. 2. Ruland 21. 3. Schlee 21. 2. Schlick 21. 2. Schneider (Hamburg) 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Schulhoff 29. 2. Seidl (München) 21. 2. Dr. Serres 21. 2. Seuffert 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 21. 2. Dr. Stoltenberg 21. 2. Storch* 21. 2. Frau Strobel* 21. 2. Dr. Supf 21. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Wächter 21. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 21. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Frau Zimmermann (Brackwede) 21. 2. b) Urlaubsanträge Höhne 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch ein paar ganz kurze Bemerkungen. Ich glaube, aus den Ausführungen der Herren Süsterhenn, Busse und Ministerpräsident Kiesinger dürfen wir schließen, daß nun allgemeine Meinung ist, man wird eine gerechte Lösung nicht auf Grund des bestehenden Art. 29 erreichen, man wird eine Verfassungsänderung brauchen.
    Wir Sozialdemokraten, ich hatte das eingangs gesagt, entschließen uns schwer, Verfassungsänderungen für notwendig zu halten und Anträge auf Verfassungsänderungen einzubringen. Wir prüfen sehr gewissenhaft,

    (Abg. Busse: Wir auch!)

    — danke schön! danke, Herr Busse! — und solange auch nur noch eine Möglichkeit besteht, eine vernünftige Regelung auf Grund bestehender Verfassung durchzuführen, versuchen wir diese Regelung.
    Deshalb haben wir lange darum gesucht, bis wir zu der Überzeugung kamen: Nein, man muß doch eine Verfassungsänderung machen. Aber dann, meine Damen und Herren — das darf ich zu Ihnen, Herr Ministerpräsident Kiesinger, sagen —: hier in diesem Bundestag stehen uns alle Gebiete des Bundes gleich nahe.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nicht nur derjenige, der organisiert laut um sein Recht ruft, wie es der Heimatbund Badenerland tut, muß recht bekommen, sondern alle diejenigen, bei denen die Rechtssituation so ist. Ich hatte vorhin die Prozentsätze genannt: 25 % Eintragungen in dem Volksbegehren im Heimatland Badenerland, in den badischen Regierungsbezirken nur 15 %. Jeder in diesem Bundestag und Sie, Herr Ministerpräsident, haben genauso die Verantwortung für das Ganze. Sie betonen natürlich kraft Amtes insbesondere Ihre Sorge für Baden-Württemberg. Dafür haben wir Verständnis. Baden-Württemberg ist für



    Dr. Schäfer
    uns ein Musterbeispiel dafür, Herr Ministerpräsident, daß wir es nicht auch in anderen Landesgebieten anderer Länder so weit kommen lassen dürfen, daß, wie ich im Rechtsausschuß erzählt habe, es bei öffentlicher Veranstaltung vorkommt, daß ein ganz Verrückter die Anwesenden zum Gebet auffordert, daß ihnen nicht Unrecht geschehe und Gott der Allmächtige ihnen helfe im Kampf gegen die bösen Württemberger. So weit geht diese Situation; Sie waren dabei, Herr Kollege Güde. Es ist unsere Verpflichtung, von vornherein dafür zu sorgen, daß nicht in anderen Gebieten Ähnliches sich entwickeln kann.
    Wenn wir an eine Grundgesetzänderung gehen, meinen wir, muß auch das Ganze in Ordnung gebracht werden.
    Aber ich freue mich: wir sind heute, das hat sich doch gezeigt, wesentlich aufeinander zugekommen, und ich habe immer noch die Hoffnung, daß wir uns im Rechtsausschuß finden können.
    Ich bedauere, daß Herr Innenminister Höcherl weggehen mußte; ich hätte gern zu ihm eine Bemerkung gemacht. Ich kann sie in abgeschwächter, sehr höflicher Form auch als Wunsch gegenüber den beiden Herren Staatssekretären machen. Meine Herren Staatssekretäre, wenn Ihr Minister zeitlich so stark in Anspruch genommen ist, daß er sich nicht ausreichend auf dieses schwierige Gebiet vorbereiten kann, dann wäre es vielleicht besser gewesen, einer von Ihnen, meine Herren, hätte sachkundig hier für die Regierung Stellung genommen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1., der 2., der 3. und der 4. Bundestag haben immer wieder erneut, von verschiedenen Ansatzpunkten ausgehend, sich mit der Frage der Neugliederung überhaupt und der Neugliederung speziell im Südwestraum beschäftigt. Überblickt man das Bild dieser Geschichte, so kommt man zu der Feststellung, daß dieses Bild eigentlich verglichen werden könnte mit einem abstrakten Gemälde, das aus einer Flut verwirrender Linien zusammengesetzt ist. Heute beginnen sich diese Linien zu vereinfachen, heute sind die Standpunkte klarer, und heute zeichnet sich auch eine gewisse Übereinstimmung in diesem Hohen Hause ab. Das ist gewiß erfreulich. Die Übereinstimmung besteht zunächst einmal in der gemeinsamen Überzeugung, daß eine recht baldige, natürlich faire und gerechte Abstimmung im Lande Baden notwendig ist. Sie besteht weiter in der Meinung, daß diese Abstimmung in der Form einer alternativen Fragestellung erfolgen soll. Dieses Votum hat der Innenausschuß dem Rechtsausschuß gegenüber abgegeben. Die Übereinstimmung besteht ferner in der Meinung, daß es zur Ermöglichung dieser alternativen Fragestellung erwünscht sei, eine Grundgesetzänderung vorzunehmen. Das ist in der Tat ein sehr erheblicher Fortschritt; das ist in der Tat eine gewisse Abklärung
    der Meinungen, und das ist bereits eine sehr weitgehende Übereinstimmung dieser Meinungen.
    Nun ist heute von der CDU/CSU-Fraktion ein Antrag eingereicht worden, der im wesentlichen mit Vorschlägen übereinstimmt, die bereits im Rechtsausschuß entwickelt worden sind und die sich an die sogenannte Formulierungshilfe der Regierung des Landes Baden-Württemberg anschließen. Ich will auf die Frage der Quorumgestaltung nicht mehr eingehen; das haben die Herren Vorredner bereits getan. Ich will nur auf die Frage eingehen, ob es gerechtfertigt ist, bei Durchführung der deutschen Neugliederung in Phasen — diese Phasendurchführung ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als zulässig anerkannt worden — zunächst im Südwestraum die Dinge zu bereinigen. Diese Frage möchte ich allerdings mit einem klaren Ja beantworten.
    Ich teile nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Herrn Kollegen Schäfer. Der Südwestraum ist auf Grund seines merkwürdigen Schicksals, seiner Dreigeteiltheit in der Besatzungszeit immer als ein Sondertatbestand behandelt worden, vom Parlamentarischen Rat wie vom ersten Bundestag, im Grundgesetz wie bei den folgenden Versuchen, zu einer Neugliederung zu kommen. Der Südwestraum rechtfertigt diese Sonderbehandlung in der Tat. Wenn man das zweite Urteil des Bundesverfassungsgerichts liest, erkennt man, mit welchen erheblichen Mängeln die Durchführung jener Abstimmung im Lande Baden, auch wenn sie nicht verfassungswidrig war, behaftet gewesen ist. Das Vorhandensein dieser Mängel ist gleichzeitig für uns die Triebkraft, die uns ermuntert hat, immer und immer wieder Schritte zu unternehmen, um hier eine Bereinigung herbeizuführen; denn wir leben in einem Rechtsstaat, und wir wollen diesen Rechtsstaat auch als Rechtsstaat erhalten.
    Ich glaube also, daß es durchaus richtig ist, den beschrittenen Weg zu gehen. Ich freue mich, daß auch Herr Kollege Schäfer zum Ausdruck gebracht hat, daß das Anliegen, im Raum Baden eine Abstimmung herbeizuführen, dringlich ist. Gerade deshalb, weil dieses Anliegen dringlich ist, sollte man ihm Vorrang geben und die Abstimmung schnellstens ermöglichen. Daher halte ich es für richtig, daß wir uns dem heute eingereichten Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion anschließen.
    Auf der anderen Seite wirft natürlich Art. 29 Probleme sehr schwieriger Art auf. Das Vorhandensein dieser Probleme hat unsere Beratungen in den letzten Jahren so überaus erschwert und verzögert. Ein sehr wichtiges Problem allerdings hätte wohl sehr einfach gelöst werden können, nämlich die Zulässigkeit einer alternativen Fragestellung. Dieses Problem hätte gelöst werden können, wenn unser Haus und seine Ausschüsse sich dem Votum des Rechtsausschusses des 2. Bundestages angeschlossen und diese alternative Fragestellung als mit unserem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hätten. Es ist eine postume Rechtfertigung unserer damaligen Meinungsbildung, daß der bekannte Kommentar von Maunz-Dürig aus einer Reihe von



    Dr. Kopf
    Gründen auf zahlreichen Seiten hierzu Stellung
    nimmt und die Zulässigkeit dieser alternativen
    Fragestellung im Rahmen des Grundgesetzes bejaht.
    Aber ich räume ein, es gibt andere Probleme. Es liegt mir fern, auch nur den Versuch einer Lösung dieser Probleme zu machen; ich möchte sie nur noch einmal andeuten. Problematisch ist das Verhältnis zwischen Selbstbestimmungsrecht auf der einen Seite und staatlicher Ordnungsdisposition im Bundesstaat auf der anderen Seite, das Verhältnis zwischen den plebiszitären Kompetenzen einerseits und den Kompetenzen der repräsentativen Demokratie andererseits. Hier nimmt Art. 29 in der Tat eine Sonderstellung ein, weil er eben in weitgehendem Maße ein Selbstbestimmungsrecht der beteiligten Bevölkerung konstituiert hat. Wir sollten gerade an dem Grundgedanken des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf die Lage anderer deutscher Gebiete jenseits des Eisernen Vorhangs mit ganz besonderem Nachdruck festhalten.
    Das letzte Problem, das der zeitlichen Aufeinanderfolge der Einschaltung dieses plebiszitären Elements auf der einen Seite und des bundesstaatlichen Kontrollelements auf der anderen Seite, das auch im Entwurf der SPD eine Rolle spielt, ist von schwieriger, komplizierter und zeitraubender Art. Ich würde es sehr bedauern, wenn durch die Prüfung derartiger Fragen der baldige Vollzug der Abstimmung im Gebietsteil Baden, den wir alle wünschen, verzögert würde. Gerade die Kompliziertheit der Probleme, die durch den Entwurf der SPD aufgeworfen worden sind,

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die sind gar nicht so kompliziert!)

    zwingt uns meines Erachtens dazu, den leichteren und einfacheren Weg zu beschreiten, der eine als dringlich bezeichnete Frage nun auch einer baldigen und dringlichen Lösung zuführt.
    Herr Minister Höcherl — er ist nicht mehr anwesend — ist vorhin kritisiert worden. Ich habe seit Jahren Gelegenheit gehabt, mit ihm in dieser Sache zusammenzuarbeiten. Ich muß sagen, daß er sich mit großem Interesse und mit innerer Beteiligung dieser Fragen angenommen hat. Er hat ja auch das Verdienst, durch die Einbringung des Regierungsentwurfs die Dinge im 4. Bundestag in Bewegung gebracht zu haben. Ich glaube, die Verbindung von Sachkunde und Emotion ist immer eine Kombination, die im politischen Leben verdienstvoll sein kann und auch der Anerkennung bedarf. Was wir alle wünschen, meine Damen und Herren, ist, daß in einem Teil Deutschlands, in dem wir nun seit Jahren um die Durchführung des uns nach dem Grundgesetz zustehenden Volksentscheids kämpfen, möglichst bald wieder die Verhältnisse einziehen, die wir uns alle wünschen, nämlich Ruhe, Ordnung und Sicherheit und das Bewußtsein, daß wir unseren rechtsstaatlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sind.