Rede von
Hermann
Höcherl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Über die schwierige Frage der Gesamtkonzeption hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf und der Begründung hierzu eine sehr ausführliche und eine sehr intensive rechtsstaatliche Darlegung gegeben.
- Sie selbst haben zugeben müssen, daß unsere Rechtsansicht — das ist im Ausschuß von allen Seiten bestätigt worden — der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Ich darf mich aber nun der rechtlichen Behandlung Ihres Entwurfs zuwenden und vor allem feststellen, daß diese Art der beabsichtigten Grundgesetzesänderung zu weit geht. Meine Damen und Herren, es ist in diesem Hause schon wiederholt gesagt worden, daß man mit Änderungen des Grundgesetzes — ich konnte vorhin auf ein Beispiel hinweisen — sehr vorsichtig sein muß und sie jedenfalls nur dann und nur insoweit ins Auge fassen sollte, wenn wirklich ein ganz dringendes Bedürfnis besteht. Die einzige Form der Grundgesetzänderung, um den gemeinsam angestrebten Zweck, nämlich eine faire Abstimmung, zu erreichen, und zwar die einzig mögliche und sinnvolle Form, ist die Änderung des Art. 118, so wie sie von der CDU/ CSU-Fraktion vorgeschlagen wird. Wer es ehrlich mit einer solchen Abstimmung meint, — —
— Zum Regierungsentwurf habe ich erklärt: Weil keine Aussicht bestand, von Ihrer Seite eine Zustimmung zu einer Verfassungsänderung zu bekommen, habe ich den Entwurf eingebracht. Jetzt, nachdem Sie selber fortgesetzt erklären, Sie seien jetzt bereit — vielleicht macht der 26. April einen gewissen Eindruck auf Sie —,
einer solchen Verfassungsänderung zuzustimmen, bin auch ich bereit, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Änderung zuzustimmen, schon um ein Rechtsgut, das Recht auf eine faire Abstimmung zu schützen.