Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich in einer Frage wie dieser mich an der Aussprache beteilige, weil noch ein Regierungsentwurf, wenn auch schon seit sehr geraumer Zeit, in der Beratung steht und es wahrscheinlich gar nicht notwendig gewesen wäre, in so spektakulärer Form einen Änderungsantrag, den man im Ausschuß ohne weiteres hätte einbringen können, in das Licht des Plenums zu stellen. Wenn ich Motivforschung betreiben wollte, könnte ich mir vorstellen, daß das gar nicht so geheimnisvoll sein müßte.
Herr Kollege Schäfer, ich glaube, was Sie hier vorgetragen haben, war „Zinns" Geschoß. Sie haben sich, um in der militärischen Sprache des ersten Teiles der heutigen Debatte fortzufahren, als Richtkanonier in einer sehr ehrenwerten Form betätigt, wie ich überhaupt feststellen muß, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sich in der letzten Zeit eine interessante Geheimwaffe zugelegt haben, und zwar die Geheimwaffe von Initiativanträgen. Kaum hören Sie, daß die Regierung irgendeinen Sachverhalt zu einer legislatorischen Initiative benützt, kommen Sie sofort mit einer — meistens etwas unausgereiften — Gesetzesinitiative.
Dabei vergessen Sie einen ganz wesentlichen demokratischen Gesichtspunkt: Unsere Initiativen werden
mit einem sehr weiten Bereich der Beteiligten abgesprochen, während Sie uns immer etwas aus diesem Haus, das zwischen Bonn und Godesberg liegt, auf den Tisch knallen und auf diese Weise der Regierung ein Monitum erteilen wollen.
Herr Kollege Jahn, Sie haben mir, glaube ich, vor gar nicht langer Zeit — es dürfte höchstens drei Wochen her sein - eine sehr scharfe, inquisitorische Frage gestellt: wie viele Verfassungsänderungen die Regierung eigentlich noch beabsichtige. Sie haben damit zum Ausdruck bringen wollen, daß es etwas an Respekt vor der Verfassung fehle. Ich bin hierüber außerordentlich überrascht. Es geschehen Zeichen und Wunder. Sie haben sich hier zu einer Verfassungsänderung auf dem Wege der Initiative entschlossen in einer Angelegenheit, die noch streitbefangen im Ausschuß ist, wo Sie durch einen einfachen Änderungsantrag ohne weiteres das gleiche Ziel hätten erreichen können, wenn Sie das gewollt hätten.