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ID0411700200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Inhalt: Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/1183, IV/1377) Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 5359 B, 5366 D Paul (SPD) 5361 C Schultz (FDP) 5364 A von Hassel, Bundesminister . . . 5371 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache IV/1896) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Artikels 118 des Grundgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/1965) — Erste Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . 5377 B, 5393 C Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5382 A Höcherl, Bundesminister 5386 A Busse (FDP) 5390 A Kiesinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5391 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 5394 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867) — Erste Beratung — Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 5395 D Frau Dr. Hubert (SPD) 5396 D Frau Haas (CDU/CSU) 5397 D Frau Dr. Heuser (FDP) 5398 D Nächste Sitzung 5399 D Anlage 5401 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1964 117. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid)* 21. 2. Dr. Aschoff 21. 2. Dr. Atzenroth 21. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Benda 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Bleiß 21. 3. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Burckardt 21. 2. Dr. Deist 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Drachsler 21. 2. Ehren 22. 2. Etzel 21. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller* 21. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Frau Funcke (Hagen) 21. 2. Dr. Furler* 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Freiherr zu Guttenburg 21. 2. Haage (München) 21. 2. Haase (Kellinghusen) 21. 2. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hellenbrock 21. 2. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus* 21. 2. Dr. Imle 29. 2. Jacobs 21. 2. Klinker* 21. 2. Knobloch 21. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig* 22. 2. Kriedemann* 21. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München)* 21. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Majonica 21. 2. Dr. Mälzig 21. 2. Margulies* 21. 2. Mattick 21. 2. Mauk* 21. 2. Dr. von Merkatz 21. 2. Metzger* 21. 2. Michels 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr..-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 21. 2. Peters (Norden) 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Frau Dr. Probst 21. 2. Ramms 21. 2. Rehs 21. 2. Richarts* 21. 2. Rohde* 21. 2. Ruland 21. 3. Schlee 21. 2. Schlick 21. 2. Schneider (Hamburg) 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Schulhoff 29. 2. Seidl (München) 21. 2. Dr. Serres 21. 2. Seuffert 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 21. 2. Dr. Stoltenberg 21. 2. Storch* 21. 2. Frau Strobel* 21. 2. Dr. Supf 21. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Wächter 21. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 21. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Frau Zimmermann (Brackwede) 21. 2. b) Urlaubsanträge Höhne 21. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Roland Seffrin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf meinem Bericht vorausschicken, daß er sich auf das Jahr 1962 bezieht und daß wir bereits im Juni 1963 die Beratungen im Ausschuß für Verteidigung geführt haben. Ich muß mich inhaltlich deshalb auf das beschränken, was damals im Ausschuß für Verteidigung anstand.
    Der Jahresbericht 1962 des Wehrbeauftragten des Bundestages wurde vom Präsidenten des Bundestages mit Schreiben vom 3. Mai 1963 gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Ausschuß für Verteidigung überwiesen. Der Ausschuß hat den Jahresbericht 1962 in seinen Sitzungen vom 20. und 21. Juni 1963 beraten und berichtet darüber wie folgt:
    Nach dem Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages vom 26. Juni 1957 hat der Wehrbeauftragte die Aufgabe aus Art. 45 b des Grundgesetzes wahrzunehmen. Demnach wird der Wehrbeauftragte zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle berufen. Der Wehrbeauftragte ist demgemäß im Berichtsjahr 1962 nur einmal auf
    Weisung des Bundestagsausschusses für Verteidigung tätig geworden. In allen übrigen Fällen wurde er gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, wenn ihm Umstände bekannt wurden, die auf eine Verletzung der Grundrechte des Soldaten oder der Grundsätze über die innere Führung schließen ließen.
    Der von dem Wehrbeauftragten gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten für das Kalenderjahr 1962 erstattete schriftliche Gesamtbericht mit einer ausführlichen Geschäftsstatistik als Anhang ist bei aller nüchternen Sachlichkeit gegenständlich fesselnd und inhaltlich aussagereich. Er stellt wie schon seine Vorläufer eine Art Bestandsaufnahme und Rechenschaftsbericht über die innere Entwicklung der Bundeswehr dar. Er ist deswegen wie die Institution des Wehrbeauftragten selbst ein füglich aus unserer Wehrverfassung nicht mehr wegzudenkender Faktor.
    Es wäre zuviel verlangt, wollte man bei der verhältnismäßig kurzen Zeit des Bestehens der Institution des Wehrbeauftragten schon eine allseitig gleichmäßige Leistung und Tätigkeit verlangen. Dafür gibt es noch nicht genügend Erfahrungen, dafür ist ferner das Objekt der Tätigkeit des Wehrbeauftragten, die Bundeswehr selbst nämlich, noch zu sehr im Werden. Eine im Rahmen des Nötigen und Möglichen konsolidierte Bundeswehr wird auch für den Wehrbeauftragten faßbarer und überschaubarer sein. Die nämlichen Gründe auch verzögerten bisher die Ausarbeitung von Richtlinien, wie sie gemäß § 5 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten erlassen werden können.
    Ein Vergleich unserer Institution des Wehrbeauftragten und der entsprechenden Einrichtungen des „Militieombudsman" in Schweden und Norwegen scheint nur bedingt und im allgemeinen Rahmen möglich, da in den genannten Ländern andere historische, politische, andere traditionelle und soziologische Gegebenheiten obwalten. Gleichwohl ist es zu begrüßen, daß der Wehrbeauftragte im Berichtsjahr zwei Reisen, eine in die Schweiz und eine nach Schweden, unternahm, um die dortigen Verhältnisse zu studieren.
    Der Bericht als Ganzes läßt erkennen, daß der Wehrbeauftragte im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten, Rechte und Möglichkeiten durch Truppenbesuche, durch Bearbeitung der Eingaben und Be-



    Dr. Seffrin
    schwerden, durch Beobachtung der Ausübung der Disziplinargewalt und der Strafrechtspflege — letzteres seit Herbst 1962 — seine Aufgaben gut, vielseitig und gewissenhaft erfüllte. Er hat mit seinen Mitarbeitern eine beachtliche Arbeitsleistung vollbracht. Die Gesamtzahl der Geschäftsvorgänge allein betrug im Berichtsjahr 15 608. Ohne sein Zutun wären viele berechtigte Klagen und Beschwerden der Truppe den vorgesetzten Dienststellen möglicherweise unbekannt geblieben und deswegen vielleicht nicht behoben worden.
    Der Wehrbeauftragte hat durch seine Tätigkeit auch Probleme in der Bundeswehr deutlich gemacht, die sonst vielleicht unbeachtet geblieben wären. Er war in allen Fällen nicht nur um korrekte Behandlung und formale Erledigung bemüht, er hat auch in taktvoller Weise trotz der bei der Fluktuation in der Truppe kaum auszuschließenden Wiederholungsfälle versucht, belehrend und erzieherisch zu wirken.
    Erfreulich sind ferner folgende Feststellungen des Berichts:
    a) Das Vorhandensein und die Wirksamkeit der Institution des Wehrbeauftragten wurde im Bewußtsein der Truppe deutlicher;
    b) die Institution des Wehrbeauftragten ist in der Öffentlichkeit ein fest umrissener Begriff, wie das Interesse von Presse, Rundfunk, Fernsehen und weiter Kreise der Bevölkerung beweist.
    c) Auch das Ausland schenkte der Institution des Wehrbeauftragten unvermindert große Beachtung.
    d) Der Besuch des Wehrbeauftragten bei im Ausland stationierten Einheiten der Bundeswehr ist ebenfalls als eine wichtige Tätigkeit neueren Charakters zu erwähnen.
    Daß der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten über die Organisation der Dienststelle des Wehrbeauftragten hinsichtlich des Personalbestandes und der Organisation zu Folgerungen kam, die sich mit den Vorstellungen des Wehrbeauftragten über die Organisation und Ausstattung seiner Dienststelle decken, soll nicht unerwähnt bleiben.
    Der Bericht gibt im einzelnen zu folgenden Feststellungen Anlaß:
    1. Bei Studium und Wertung des Berichts im einzelnen sollte man nicht jene Feststellung übersehen, die vom Wehrbeauftragten auf Seite 4 vorangestellt wird. Es heißt dort:
    Falsches Verhalten von Soldaten, das in Einzelfällen dargestellt ist, darf nicht verallgemeinert werden. Das würde kein zutreffendes Bild ergeben. Für jedes Beispiel falschen Verhaltens eines Soldaten ließen sich viele Beispiele vorbildlichen Verhaltens anführen.
    2. In: Berichtsjahr 1962 sind genau 5537 in die Zuständigkeit des Wehrbeauftragten fallende echte Eingaben — anonyme Eingaben gehören nicht dazu — beim Wehrbeauftragten eingegangen. Das heißt, daß etwa 1,4 %der Soldaten von ihrem Eingaben- bzw. Beschwerderecht Gebrauch gemacht
    haben. Ihren Dienstgraden nach waren die Einsender zu etwa 4 % Offiziere, 39 % Unteroffiziere, 53 % Mannschaften; bei 4 % war der Dienstgrad nicht bekannt.
    3. Hinsichtlich des Gegenstandes der Eingaben betrafen rund 1,4 % grundrechtliche Fragen, etwa 9 % die Rechtsprechung, 10 % innere Führung und Dienstgestaltung und fast 80 % Fürsorgeangelegenheiten. Allein 1903 Eingaben betrafen Rechte aus dem Dienstverhältnis, 854 Eingaben die Familienzusammenführung. Aus diesen Zahlen ist unschwer zu erkennen, wo vor allem die Bundeswehr der Schuh drückt. Es sind die sozialen Beschwernisse. Hinter dem Begriff „Familienzusammenführung" steckt vor allem noch das Wohnungsproblem.
    4. Besonders anerkannt hat der Ausschuß die Tatsache, daß der Wehrbeauftragte im Berichtsjahr an 109 Tagen mehr als 100 Einheiten bzw. Dienststellen der Bundeswehr besuchte. Dabei sind ihm, wie er schreibt, der Freimut, die Freude an der Kritik, die Unbefangenheit, aber auch die Sachlichkeit aufgefallen, mit denen die jungen Soldaten ihre Ansichten auch gegenüber Vorgesetzten vertreten.
    5. An 30 Beispielen zeigt der Wehrbeauftragte dann Ursachen, Formen und Ergebnisse seines Tätigwerdens bei Truppenbesuchen, bei der Behandlung von Eingaben und Beschwerden, bei der Beobachtung der Ausübung der Disziplinargewalt und der Rechtspflege auf.
    6. Der Ausschuß für Verteidigung erörterte vor allem an Hand dieser Beispiele ausführlich die innere Situation in der Bundeswehr. Als besondere Ursache der aufgezeigten Schwierigkeiten, der Verstöße gegen die Grundrechte oder gegen die Grundsätze der inneren Führung wurden vor allem Schwächen im Bereich der Ausbildung festgestellt. Es gibt insgesamt zahlenmäßig viel zuwenig Ausbilder. Von diesen wieder sind manche noch zu jung und selbst erst nach kurzer Ausbildung mit Unterführeraufgaben betraut worden. Das geht oft gut, aber manchmal eben auch schief.
    7. Zu den an sich schon breit gefächerten Anforderungen kommt bei Offizieren vor allem, teilweise auch bei den Unteroffizieren, noch eine starke Belastung mit einem ausgewachsenen Papierkrieg, der freilich eine kaum vermeidbare Begleiterscheinung der Gesamtstruktur der Bundeswehr sein dürfte. In diesem Zusammenhang wurde auch eine da und dort noch vorhandene Scheu vor Verantwortung gesehen, die nicht selten zu sogenannten „Deckungsbefehlen" oder zur Absicherung durch ein engmaschiges Befehls- und Vorschriftennetz führt.
    8. Anlaß zu ernsthafter Erörterung war ferner die Beobachtung, daß Disziplinwidrigkeiten offenbar immer wieder auf Alkoholeinfluß zurückzuführen sind. Hier scheint Abhilfe dringend geboten. Auch der gesamte Komplex der Disziplin in der Bundeswehr wurde geprüft. Die ganz auf die Persönlichkeit, ihre Rechte und Würde eingestellte Ordnung der Bundeswehr bietet nicht mehr die mechanischen Mittel von einst zur Erzwingung der



    Dr. Seffrin
    Disziplin. Wo der Vorgesetzte als Persönlichkeit versagt oder der Untergebene als Persönlichkeit sich versagt, können kritische Situationen entstehen. Ob die Wiederherstellung des allgemeinen Vorgesetztenverhältnisses oder gar — wie angeregt wurde — die Wiedereinführung der Kollektivstrafe hier Besserung brächten, blieb offen. Immerhin wude deutlich, daß die Bereiche der Disziplin und der Judikatur der Bundeswehr wache Aufmerksamkeit heischen.
    10. Als Mittel zur Hilfe und Abhilfe der genannten Unzulänglichkeiten wurde im Ausschuß für Verteidigung vor allem empfohlen: die Einrichtung von Unteroffiziersschulen, die Hebung des sozialen Ansehens der Unteroffiziere, eine bessere Fürsorge, besonders für die Familie, bessere ärztliche Versorgung der Truppe, Errichtung von Soldatenheimen, mehr Sportplätze und Sporthallen und vor allem eine Konsolidierung, ein langsames äußeres Wachsturn und mähliche innere Kräftigung der Bundeswehr durch eine Eindämmung des Papierkriegs, eine Entlastung der Offiziere und Unteroffiziere, damit besseres Verantwortungsbewußtsein und eine Festigung der Disziplin erreicht werde. Nach wie vor gehören die Grundsätze der inneren Führung und die staatsbürgerliche Bildung des Soldaten zu den elementaren Werten und Aufgaben der Bundeswehr.
    Der Vertreter des Bundesministers für Verteidigung dankte im Ausschuß dem Wehrbeauftragten für die zahlreichen Anregungen in seinem Bericht, dessen erzieherische Wirkung groß sei. Darum werde .der Bericht des Wehrbeauftragten für die Truppe beschafft und zum Gegenstand des Unterrichts, der Erziehung und Belehrung gemacht.
    Auf Anregung des Abgeordneten Schultz beschloß der Ausschuß die Absendung folgender Briefe:
    1. an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und an den Bundestagspräsidenten als Vorsitzenden des Bundestagsvorstandes mit der Bitte um Bewilligung der vom Wehrbeauftragten beantragten Stellen für die Beobachtung der Disziplinargewalt,
    2. an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und an den Vorsitzenden des Innenausschusses mit der Bitte, die für die Einrichtung eines zweiten Wehrdisziplinarsenats erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
    Den abschließenden Bemerkungen des Berichtes des Wehrbeauftragten, die gleichsam eine Bilanz darstellen, entnahm der Ausschuß ohne einschränkende Vorbehalte folgende Punkte:
    1. Die Bundeswehr geht allmählich in eine weitere Phase ihres geistigen Formungsprozesses über.
    2. Das Offiziers- und Unteroffizierskorps ergänzen sich in immer stärkerem Maße aus allen Schichten des Volkes.
    3. Die Institution des Wehrbeauftragten wird vom Volk allmählich als selbstverständliche Institution unseres Gemeinwesens überhaupt empfunden.
    4. Es ist immer wieder festzustellen, wie groß die Zahl jener Offiziere in der Bundeswehr ist, die das Anliegen der Inneren Führung aus staatspolitischer
    Verantwortung begreifen und es in diesem Sinne zu verwirklichen suchen. Dies berechtigt zu der Hoffnung, daß die geistige Auseinandersetzung um die Grundsätze der Inneren Führung schließlich allgemein 2u ihrer selbstverständlichen Anerkennung führen wird.
    Von diesem positiven Ergebnis und von der Arbeit des Wehrbeauftragten angetan, hat der Ausschuß für Verteidigung den auf Drucksache IV/1377 vorliegenden Beschluß gefaßt und den Antrag gestellt, den ich Ihrer Annahme empfehle.

    (Allgemeiner Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Berichterstatter. Die Aussprache ist eröffnet.
Ich teile dem Hause mit, daß der Wehrbeauftragte nicht anwesend sein kann. Er mußte sich heute morgen in ärztlicher Behandlung begeben. Er wird vertreten durch Herrn Ministerialrat Engst.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Paul.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Paul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung bin ich als Mitberichterstatter für diesen Bericht angeführt. Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier Wiederholungen vorzutragen und Feststellungen zu erneuern, die vom Berichterstatter Dr. Seffrin gemacht wurden. Ich bin mit den meisten seiner Feststellungen einverstanden. Wir haben den Bericht des Wehrbeauftragten im Verteidigungsausschuß gründlich diskutiert, und es ist selbstverständlich, daß viele der Feststellungen die gleichen sind.
    Aber heute, meine Damen und Herren, haben wir zum erstenmal Gelegenheit, vor dem Bundestag eine Aussprache über den Bericht des Wehrbeauftragten abzuhalten. Es war ein Antrag der SPD-Fraktion, diese Aussprache anzusetzen, noch lange bevor der Bericht des Wehrbeauftragten durch Vorgänge, wie sie in Nagold in Erscheinung traten, eine besondere Bedeutung erhalten hat.
    Wir bejahen — das möchte ich ausdrücklich erklären — die Institution des Wehrbeauftragten auf das nachdrücklichste. Es ist geradezu eine Binsenwahrheit geworden, daß diese Institution geschaffen werden müßte, wenn sie nicht bereits bestünde. Sie hat nach innen und nach außen eine große Bedeutung.
    Es ist bedauerlich, daß wir erst heute dazu kommen, dieses Dokument vor dem Bundestag zu diskutieren, nachdem in sechs oder acht Wochen bereits der nächste Bericht des Wehrbeauftragten zu erwarten sein wird mit neuen Feststellungen, die es wert sein werden, erörtert zu werden. Ich darf feststellen, daß nach unserer Auffassung der Wehrbeauftragte im Sinne des Gesetzes gehandelt hat, daß er seine Aufgabe erfüllt hat und daß er und seine Mitarbeiter den Dank des Bundestages verdienen.

    (Beifall.)

    Wir finden es besonders erfreulich, daß der Wehrbeauftragte sehr viele Truppenbesuche durchgeführt hat. Die große Zahl der Eingaben — sie soll, so höre



    Paul
    ich, inzwischen noch größer geworden sein — erfordert eine sorgfältige Betreuung, und der Bundestag wird zu prüfen haben, ob der Wehrbeauftragte nicht noch besser mit Hilfskräften ausgestattet werden muß. Aber dieentscheidende Aufgabe des Wehrbeauftragten liegt bei den Besuchen bei der Truppe.
    Es sind Feststellungen im Bericht des Wehrbeauftragten, die nicht nur interessant sind, sondern auch bedenklich stimmen. Auf Seite 8 des Berichts, Spalte 2, war z. B. zu lesen, daß die Grundrechtsverletzungen relativ zugenommen haben und daß idas gleiche bei den Verstößen gegen die Grundsätze der inneren Führung festzustellen war.
    Gestatten Sie, meine Damen und Herren, daß ich zu 'diesem Punkt eine besondere Bemerkung mache. Wir haben bereits einige Berichte der Wehrbeauftragten vorliegen. Wären diese Berichte überall dort, wo es darauf ankommt, hinreichend beachtet worden, dann hätten uns Erscheinungen, wie sie in Nagold vorgekommen sind, erspart bleiben können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich kann auch den Bundestag bzw. den Ausschuß, der die Berichte zu prüfen hat, nicht völlig freisprechen. Als der erste Bericht des Wehrbeauftragten vorlag — er kam damals von Herrn von Grolman —, hatten wir im Verteidigungsausschuß eine lange Diskussion über ein einziges Wörtchen. Damals hat der Wehrbeauftragte festgestellt, daß eine ganze Reihe von Unzukömmlichkeiten in der Bundeswehr auf den zu raschen Aufbau der Bundeswehr zurückzuführen sind. Das Wörtchen „zu” mochte vielen der Kollegen im Verteidigungsausschuß nichtgefallen; sie fanden, es sei eine unzulässige Kritik des Wehrbeauftragten. Gerade die Erscheinungen der letzten Zeit beweisen uns doch, wie recht der Wehrbeauftragte mit dieser seiner Feststellung hatte. Es wäre uns allen viel wohler, wenn sowohl das Ministerium als auch der Verteidigungsausschuß und der Bundestag diese Feststellung des Wehrbeauftragten ernster genommen hätten, als es der Fall gewesen ist.
    Nun kommen nach der sehr bedauerlichen Affäre von Nagold — ich möchte sie nicht verallgemeinern, und ich möchte auch nicht in die wirklich unerfreulichen Einzelheiten hier hineinsteigen — eine ganze Reihe von guten Ratschlägen und Erkenntnissen. Ich freue mich über diese Erkenntnisse; ich freue mich über das, was z. B. auf der jüngsten Tagung der Unteroffiziere in Bad Godesberg sowohl vom Herrn Verteidigungsminister als auch vom Generalinspekteur und von anderen maßgebenden Herren gesagt worden ist. Aber besser wäre es gewesen, wenn diese Erkenntnisse bereits früher hätten festgestellt werden können.
    Ich vermisse noch eines. Ich habe ein ganzes Bündel von Berichten und Reden dieser Tagung aufmerksam durchgelesen. Ich habe in keiner dieser Reden einen Hinweis darauf gefunden, daß in der Bundeswehr auch der Bericht des Wehrbeauftragten gebührend zu beachten ist. Das fehlt. Das läßt ein Gefühl aufkommen, als sei höchstens Orts bei der Bundeswehr und im Verteidigungsministerium die Aufgabe des Wehrbeauftragten nicht sehr willkommen, und das ist schlecht; denn all das, was im
    Bericht des Wehrbeauftragten steht, kann als Anschauungs- und Lehrmaterial verwendet und bei der Truppe entsprechend ausgewertet werden. Darum verlangen wir — ich möchte das gleich vorwegnehmen —, daß der Bericht des Wehrbeauftragten nicht in den Aktenschränken der höheren Stäbe verschimmelt, sondern bis herunter zur Kompanie geht und auch dort zum Gegenstand der Besprechung gemacht wird.
    Denn all das, was an Unzuträglichkeiten passiert ist und zu passieren droht, steht in dem Bericht des Wehrbeauftragten, — und noch eine ganze Menge mehr, denn es steht auch darin, was in der Bundeswehr not tut. Das Dilemma bei den Unteroffizieren ist ja schließlich in erster Linie vom Wehrbeauftragten aufgezeigt worden. Wir haben uns im Verteidigungsausschuß ernsthaft mit dieser Frage beschäftigt.
    Der Wehrbeauftragte hat auch als erster nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die geistige und körperliche Situation der Jugend von heute nicht mit jener zu anderen Zeiten zu vergleichen ist. Junge Menschen von heute sind keine Einheit. Sie sind durch ein hartes Schicksal geprägt. Gerade die Jahrgänge, die jetzt zur Bundeswehr eingezogen werden, kommen doch aus der letzten Kriegszeit oder aus der Nachkriegszeit. Es sind Jugendliche darunter, die als Kinder Flüchtlingstrecks mitgemacht haben. Es sind junge Menschen darunter, die in den Zeiten der großen Ernährungsnot aufgewachsen sind und Schäden mitbekommen haben, die ihnen heute noch zu schaffen machen. Man lese nur, was gewissenhafte Ärzte über den Gesundheitszustand der Jugend von heute aussagen. Erstaunlich frühe Bandscheibenschäden, Zahn- und Kiefererkrankungen, Magenbeschwerden, ja Kreislaufstörungen treten auf. All das muß man wissen, wenn man feststellt, daß in der Bundeswehr Ausbilder — mag sein, überfordert, mag sein, manchmal auch mit bösem Willen — zu hohe Anforderungen an die jungen Menschen stellen.
    Die jungen Menschen von heute bieten auch geistig ein anderes Bild als die Jugend früherer Zeit. Sie sind nicht damit zufrieden, daß man sie kommandiert. Sie wollen überzeugt werden. Sie haben — es freut uns, daß der Wehrbeauftragte dies feststellen konnte — geistige Frische und die Eigenschaft, auch zu sagen, was sie sagen wollen. Daran ändert der Umstand nichts, daß in gewissen Abteilungen der Bundeswehr versucht wird, eine falsche Solidarität hochzuzüchten, sondern wir müssen den Durchschnitt sehen.
    Herr Bundesminister von Hassel hat bei Übernahme - seiner schweren Aufgabe erklärt, daß nun eine Pause eingeschaltet werden solle, die sinnvoll zu verwenden sei. Wir begrüßen dies. Viele der Fehler sind aus der Anlage zu erklären. Jetzt gilt es, die Pause konstruktiv zu nützen, und ich glaube, die beste Ausnützung der Pause ist eine bessere Ausbildung der Ausbilder, und zwar der Ausbilder aller Kategorien. Ich nehme an, daß damit schon begonnen wurde. Das ist erfreulich. Aber es kann auf diesem Gebiet nicht genug getan werden. Es ist er-



    Paul
    schreckend, wenn man feststellen muß, daß z. B. in Nagold ein Hilfsausbilder auf andere junge Menschen losgelassen worden ist, der selbst nur drei Monate Ausbildung hinter sich hatte. Es gibt zwei solcher Fälle, wie aktenmäßig festgestellt ist. Das ist doch ein unmöglicher Zustand!

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Dann ist keine Ausbildung besser als eine solche falsche Ausbildung.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Damit hängt auch die ganze Stellung der Unteroffiziere in der Bundeswehr zusammen. Meine Fraktion wird an allen Versuchen mitwirken, die Stellung der Unteroffiziere in sozialer Hinsicht zu verbessern, und sie wird auch Vorschläge machen, wie man das Problem im allgemeinen besser lösen könnte.
    Wir sind bei der Besprechung des Berichts des Wehrbeauftragten noch auf eine andere Frage gestoßen. Wir sind der Meinung, daß Offiziere, Kommandeure, auch Unteroffiziere überfordert sein können. Ich habe im Verteidigungsausschuß verlangt, daß der Wehrbeauftragte in seinem nächsten Bericht dazu einiges aussagt, und ich bin begierig auf diesen Bericht und auf die Feststellung, die getroffen werden wird. Wir haben manchmal den Eindruck, daß ein Teil der Soldaten — und da geht es vor allem um die maßgebenden — nicht nur rein soldatische Aufgaben zu erfüllen hat, sondern daß sehr viel überflüssiger Bürokram erledigt werden muß. Schon bei der Iller-Katastrophe haben wir auf diesen Mangel hingewiesen. Das war ein klassischer Fall.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Der damalige Chef war überfordert, war ausgefüllt mit anderen Aufgaben und hatte keine Zeit, sich um die Truppe zu kümmern. Es muß doch überlegt werden, was wichtiger ist: die Erstattung einer formalen Meldung und das Durchstudieren von Verordnungsblättern des Ministeriums oder die Betreuung der Menschen?

    (Abg. Wehner: Sehr richtig!)

    Es geht doch um den Menschen in der Bundeswehr. Was nützt uns die beste Ausrüstung, die wir der Bundeswehr geben wollen, wenn wir nicht die Menschen haben, die mit dieser Ausrüstung etwas anzufangen wissen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Darum wollen wir einen Bericht in dieser Frage haben.
    Es geht auch nicht darum, von Härte oder nicht Härte zu reden. Der Herr Bundesminister von Hassel hat im August vorigen Jahres in einem Interview mit der „Welt" einen Satz gesagt, der mich sehr bedenklich stimmte. Er hat erklärt: „Im übrigen sagen mir die Rekruten, wenn ich mit ihnen spreche, immer wieder, die Ausbildung sei nicht hart genug. Das sagen auch die Unteroffiziere und die Offiziere, und auch ich bin dieser Meinung." Meine Damen und Herren, ich bedaure, daß der Herr Bundesminister
    diese Worte gesagt hat. Damals war Nagold schon passiert.

    (Abg. Dr. Dittrich: Nagold ist doch keine Frage der Härte, Herr Kollege!)

    — Eine Frage der mißverstandenen Härte! Lassen Sie mich ausreden! Härte liegt in der Aufgabe des Soldaten, aber es kommt immer darauf an, wann und wie diese Härte angewandt wird. Heute ist dies allgemein bekannt — auch der Bundesverteidigungsminister hat es gesagt —, daß man zwischen Härte und Schikane unterscheiden müsse.

    (Abg. Dr. Dittrich: Das ist das Entscheidende!)

    Wir akzeptieren das. Aber es ist ein großer Unterschied, ob man nach drei oder vier Wochen Grundausbildung oder nach einem Jahr mit der Härte beginnt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Vergessen wir doch nicht, daß heute mit der sportlichen Ausbildung, der sportlichen Schulung, dem sportlichen Training der jungen Soldaten angefangen werden müßte!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Auch jene, die sich Sportler nennen, sind es ja oft nicht. Wir alle haben uns doch das Zu-Fuß-Gehen allmählich abgewöhnt, und wenn wir vier Wochen Ferien haben, müssen wir uns in der ersten Woche erst langsam wieder an das Laufen gewöhnen. Das ist leider auch bei einem großen Teil der Jugend von heute so. Man kann daran nicht vorbeigehen, daß sie lieber mit dem Motorrad durch die Landschaft fährt. Der Arbeitsplatz bedingt einfach die Inanspruchnahme moderner Kommunikationsmittel.
    Nun kommt diese Jugend zur Bundeswehr. Da kann man sie nicht so anpacken, wie man den Rekruten vor 30 oder 40 Jahren anpacken durfte. Das sind alles Dinge, die einmal ausgesprochen werden müssen. Wir akzeptieren, daß die Härte am Ende der Ausbildung steht, und in der Zwischenzeit muß der Soldat davon überzeugt werden, davon überzeugt worden sein, daß diese Härte in seinem eigenen Interesse liegt. Wenn das die Ausbilder nicht verstehen, sind sie nicht am richtigen Platz.
    Ich bin mit meinen Ausführungen fast am Ende, wenn es sich auch um, ein unerschöpfliches Thema handelt. Wir werden bald den nächsten Bericht des Wehrbeauftragten bekommen. Es wird notwendig sein, die Aussprache fortzusetzen. Ich hoffe nur, daß diese Aussprache vor dem Plenum dieses Hauses stattfinden kann. Denn der Wehrbeauftragte ist schließlich ein Hilfsorgan des Bundestages wie kein anderes in der Bundesrepublik, und der Bundestag hat den Anspruch, den Wehrbeauftragten zu hören, nicht nur im Ausschuß und nicht nur in den Fraktionen, sondern im Plenum. Dann werden wir, hoffe ich, im Interesse der Sache ein Stück weiterkommen können.
    Es geht uns bei dieser Kritik nicht um billige Bemerkungen über den Stand der Bundeswehr. Wir wollen auch keine Verallgemeinerung vortragen. Wir wissen, daß ein großer Teil der Offiziere und Unteroffiziere in ausgezeichneter Weise seine Pflicht erfüllt; das sei von uns ausdrücklich aner-



    Paul
    kannt. Aber es muß zum allgemeinen Wissen in der Bundeswehr gehören, daß jene, die gegen die Grundrechte der Soldaten, gegen die Menschenwürde, gegen den Geist der inneren Führung verstoßen, nicht nur Kritik verdienen, sondern auch in erster Linie der Bundeswehr selbst schaden.

    (Beifall bei der SPD.)