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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1994 Inhalt: Vereidigung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5215B, 5271 B Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 5215 A Erweiterung der Tagesordnung . 5215 B, 5229 D Fragestunde (Drucksachen IV/1935, IV/1936) Fragen des Abg. Weigl: Bundesmittel für Facharbeiter im Zonenrandgebiet Dr. Ernst, Staatssekretär 5216 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Aussetzung eines Teiles des KaffeeZolls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5216 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5216 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Steuerliche Vorteile für Berufsreisende Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5217 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Änderungsgesetz zum Atomgesetz Lenz, Bundesminister 5217 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Abschnitt über Familienleistungen im Finanzbericht 1964 . . . . . . . . 5217 C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Personelle Besetzung der internationalen Organisationen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5217 D, 5218 A, B, C, D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5218 A Schwabe (SPD) 5218B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus) (FDP) 5218 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Außenpolitik 5218 D Frage des Abg. Jahn: Naturalisierung eines José Mengele in Paraguay Dr. Carstens, Staatssekretär 5219 A, B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5219 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5219 C Metzger (SPD) 5219 D Dr. Bechert (SPD) 5219 D Frage des Abg. Metzger: Schrift „Das Problem der PalästinaFlüchtlinge" Dr. Bülow, Staatssekretär . . 5220 A, B Metzger (SPD) 5220 B Jahn (SPD) . .. . . . . 5220 B II Deutscher Bundestag — 4. WahLperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Vergleichende Werbung Dr. Bülow, Staatssekretär 5220 C, D, 5221 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5220 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 5221 A Frage des Abg. Lemmrich: Verkehr ausländischer Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5221 B Lemmrich (CDU/CSU) 5221 C Frage des Abg. Ertl: Inntal-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D Fragen des Abg. Biechele: Verkehr auf der Bahnstrecke Pfullendorf—Altshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D, 5222 A, B, C Biechele (CDU/CSU) 5222 B, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbesserung der Bundesstraßen im Regierungsbezirk Schwaben Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5222 D, 5223 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5222 D, 5223 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufteilung der Mittel für Autobahnen und Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5223 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bundesmittel zum Straßenbau für Bayern, Niedersachsen und NordrheinWestfalen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 D, 5224 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5224 B Fragen des Abg. Josten: Umgehungsstraße der B 9 bei Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5224 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5224 D Frage des Abg. Fritsch: Ausbau der Ortsdurchfahrt in Deggendorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Abteile 1. Klasse in Triebwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5225 B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kein Autoreisezug Hamburg—München im April Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 D, 5226 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 D, 5226 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beteiligung der deutschen Luftfahrtindustrie an der Beschaffungspolitik der Lufthansa Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 C Dr. Mommer (SPD) 5226 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verkehrsverhältnisse südlich München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 D, 5227 A, B Dr. Gleissner (SPD) 5227 A Ertl (FDP) 5227 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Paraffingetränkte Verpackungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . . . 5227 C, D Dr. Bechert (SPD) 5227 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Garantiezeichen bei Bedarfsgegenstände aus Kunststoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5228 A, B Dr. Bechert (SPD) 5228 A, B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 III Frage des Abg. Dr. Bechert: Salmonellen-Infektionen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister 5228 C, 5229 A Dr. Bechert (SPD) 5229 A Frage des Abg. Dröscher: Alkohol-Restzucker-Verhältnis beim Wein Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5229 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5229 B, C Zur GO Dr. Mende, Bundesminister . . . . 5229 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5230 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 5230 B Vizepräsident Dr. Schmid 5229 D, 5230 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/1891); und Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1902) Frau Seppi (SPD) . . . . . . . 5230 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) — Aussprache —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/1947) — Erste Beratung —; dem Antrag betr. Förderung des Tabakanbaues (Abg. Stooß, Leicht, Baier [Mosbach], Dr. Artzinger, Bauknecht, Berberich, Seither, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1943); und dem Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948) Struve (CDU/CSU) 5234 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5238 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 5244 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 5250 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5252 A, 5289 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5253 C Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 5260 D Logemann (FDP) . . . . . . . 5262 B Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 5267 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5271 D Walter (FDP) 5273 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 5275 C Seither (SPD) 5277 D, 5290 D Reichmann (FDP) . . . . . . 5277 D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 5278 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 5279 D Schwarz, Bundesminister . . . . 5280 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar usw. (Drucksache IV/1673); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1931) — Zweite und dritte Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5283 A Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 5285 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930) Metzger (SPD) . . . . . . . 5286 C Nächste Sitzung 5288 D Anlagen 5289 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 21. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 19. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Ehren 22. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller * 19. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Dr. Furler * 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Haage (München) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Kemmer 19. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Mattik 21. 2. Mauk * 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Remscheid) 19. 2. Müser 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Rademacher * 19. 2. Ruland 21. 3. Scheppmann 19. 2. Schlick 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Seidl (München) 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 19. 2. Strauß 19. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Imle 29. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Schulhoff 29. 2. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Die Agrardebatte des Deutschen Bundestages zum Grünen Plan 1964 darf nicht vorübergehen ohne eine Berichterstattung über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft, ohne eine zusammenfassende Darlegung des Erfolges jener im Grünen Plan festgelegten Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Arbeitsentlastung unserer Bäuerinnen dienen. Als im Jahre 1961 auf Antrag der CDU/ CSU Fraktion und unter Zustimmung des gesamten Hohen Hauses diese Haushaltposition beschlossen wurde, freute ich mich über diesen Beschluß, der Zuschüsse für Warmwasserversorgungs- und zentrale Heizungsanlagen in bäuerlichen Wohnhäusern festlegte. Wir waren uns einig darüber, daß .wir die Bäuerinnen aus gesundheitlichen und sozialhygienischen Gründen von ihrer körperlich schweren und zeitlich langdauernden Arbeit entlasten mußten. Wir konnten aber damals nicht mit Sicherheit voraussagen, ob der Weg, den meine Fraktion zu gehen vorschlug, richtig ist. Heute kann ich erstmalig und mit großer Freude dem Hohen Hause mitteilen, daß der Weg richtig ist. Das beweisen die Erfolgsstatistiken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Berichte der Landwirtschaftslehrerinnen, die als Beraterinnen für unsere Bäuerinnen zur Verfügung stehen, sowie Dankschreiben der Bäuerinnen. Das, was die Aktion 1961 ankündigte, haben Ergebnis und Resonanz des Jahres 1962 bestätigt: Die Landbevölkerung hat von diesen Hilfen weitgehend Gebrauch gemacht. Industrie und Handwerk haben sich auf die Produktion und die Installierung der Geräte eingestellt, und die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, unterstützt durch versierte Kräfte der Energieverbände, hat sich der ihr zukommenden Aufgabe mit größtem Einsatz und Erfolg angenommen. Nach dem zweiten Jahr der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Einrichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen kann daher mit Fug und Recht behauptet werden: Die Maßnahme hat sich nicht nur eingespielt, sondern auch bewährt! Die finanziellen Kalkulationen und die technischen Planungen wurden mit mehr Wissen, aber auch mit gründlicherer und längerer Überlegung durchgeführt, so daß gute Lösungen entstanden, die die bäuerliche Familie in 5290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 jeder Hinsicht zufriedenstellten. Ein Rechenschaftsbericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Aktion 1962 liegt vor und gibt sehr interessante Aufschlüsse, sowohl über die Inanspruchnahme der Mittel in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik als auch über die Zahl der Heizungsanlagen und die Heizsysteme, die in den einzelnen Ländern gewählt wurden, über die Energiearten, die Verwendung fanden in Nordrhein-Westfalen z. B. anders wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Insgesamt haben im Jahr 1962 27 674 Betriebe mit Hilfe öffentlicher Mittel eine Warmwasserversorgungsanlage installiert. Als die Aktion 1961 anlief, waren es 17 179 bäuerliche Betriebe. Eine klare Übersicht über das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 1963 kann noch nicht erstellt werden. Aber aus den gegebenen Zuschußquoten läßt sich errechnen, daß weitere 27 500 Anlagen im Rechnungsjahre 1963 installiert worden sind. Insgesamt gesehen haben voraussichtlich in den drei Jahren 77 000 Betriebe die Bundesmittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft in Anspruch genommen. An dieser Stelle muß gesagt werden, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung nach den Berichten der Landwirtschaftslehrerinnen und denen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Länderministerien eine Welle von Umbauten und Modernisierungen im Haushalt der bäuerlichen Wohnhäuser in Bewegung gesetzt haben. Die Durchführung dieser Umbauten wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länderregierungen die Maßnahmen der Bundesregierung wirksam unterstützt hätten. Das ist nicht überall in gleichem Umfange geschehen. Aus meinem eigenen Heimatland Nordrhein-Westfalen kann ich berichten, daß die Landesregierung in Düsseldorf durch ihre gezielten Kreditmaßnahmen die Förderungsmaßnahmen des Bundes erheblich ausgeweitet und intensiviert hat. Sie hat die Zuschußmittel des Bundes, die ihr zuflossen, durch Kreditmittel des Landes für die Errichtung von Warmwasser- und zentralen Beheizungsanlagen verstärkt, darüber hinaus aber auch Mittel für die Beschaffung von hygienisch einwandfreien Fußböden, für die Schaffung von arbeitswirtschaftlich zweckmäßigen Arbeitsplätzen „Kochen" und „Spülen", für die Einrichtung von Duschen, Bädern sowie von hygienisch einwandfreien Toiletten und für die Beschaffung einer ausreichenden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Betriebe in Einzelhoflage zur Verfügung gestellt. Alle diese Darlehen können von bäuerlichen Familienbetrieben in Anspruch genommen werden, deren Inhaber hauptberuflich Landwirt ist und in denen ausschließlich oder überwiegend familieneigene Arbeitskräfte tätig sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn das, was ich über Nordrhein-Westfalen berichten kann, in den übrigen Bundesländern in gleichem Maße, vielleicht sogar noch ausgeweitet und verstärkt ebenfalls durchgeführt würde. Denn alles geschieht im Interesse unserer schwerarbeitenden Bäuerinnen, deren Belastung bis an die Grenze des noch gesundheitlich und volkswirtschaftich zu Verantwortenden geht. Und jede fünfte unserer erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik ist eine Bäuerin, dazu in den meisten Fällen mit Kindern unter 18 Jahren. Wenn bisher die Bundesmittel in manchen Ländern nicht ausreichend abgeflossen sind, wird das seinen Grund darin haben, daß die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht gesichert war. Denn es ist im allgemeinen nicht damit getan, daß die zentrale Beheizungs- oder Warmwasserversorgung gefördert werden kann. Beim Überdenken der Einbauten ergeben sich zwangsläufig weitere Ausgaben, die zu baulichen Veränderungen führen, wenn man dir Wege in Haushalt und Stallung abkürzen will oder die Fußböden in einen hygienisch einwandfreien und auch arbeitswirtschaftlich vernünftigen Zustand versetzen muß. Das Wesentliche scheint mir darin zu liegen, daß die Männer als Betriebsleiter die Arbeit der Landfrau richtig anerkennen und besser bewerten, damit auch in diesem Arbeitsbereich die Erleichterungen zum Zweck der Rationalisierung des gesamten ländlichen Betriebes geschaffen werden, die in Hof und Feld selbstverständlich geworden sind. Zinn Schluß muß ich dem Hohen Hause von einer Notwendigkeit Kenntnis geben: Nach den bis jetzt bestehenden Richtlinien des Bundesministeriums ist es den Bäuerinnen nicht möglich, in den Wintermonaten, in denen sie ausgerechnet Zeit für die Hauswirtschaft haben und in denen sie auch leichter als in den Sommermonaten Handwerker bekommen können, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Entweder müssen die Richtlinien geändert werden, oder aber die Mittel im Bundesetat „Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft", Grüner Plan 1964 Kap. 10 02 Tit. 610, müssen übertragbar gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht (Haushaltsgesetz 1964, § 2 Abs. 2). Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß auf diese Notwendigkeit hinweisen, und ich hoffe, daß die Übertragbarkeit der Position einmütig beschlossen und der Beschluß als Empfehlung an den Haushaltsausschuß weitergeleitet wird. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abg. Seither für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD gestellten Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land-und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948). In diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Untersuchung durchführen zu lassen über die Struktur- und Preisverhältnisse auf den landwirtschaftlichen Märkten und den Ernährungsgütermärkten. Die Preise für Lebensmittel und für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Die Verbraucherpreise für Lebensmittel spielen bei den Ausgaben der unteren und mittleren Einkommensschichten eine entscheidende Rolle. Sie machen einen erheblichen Teil der Lebens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5291 haltungskosten aus. Da Lebensmittel fast täglich gekauft werden, spielt ihr Preis und ihre Preisgestaltung im öffentlichen Bewußtsein eine stärkere Rolle als Preise für gewerbliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die meist in größeren Zeitabständen angeschafft werden. Auch die Landwirtschaft betrachtet aufmerksam die Entwicklung der Verbraucherpreise. Sie fragt immer wieder, ob ihr Anteil am Endverbraucherpreis nicht verbessert werden kann. Je mehr die Belieferung des Verbrauchers mit Lebensmitteln ab Hof zurückgeht, desto mehr bestimmen die Spannen für Bearbeitung, Verarbeitung und Handel den Erzeugerpreis für landwirtschaftliche Güter. Aus dieser Erkenntnis hat die Landwirtschaft im Rahmen ihrer Selbsthilfeeinrichtungen Wege für die Vermarktung ihrer Produktion gesucht. Der Grüne Bericht 1964 enthält zum ersten Mal auf Seiten 14 bis 15 Berechnungen über die Höhe des Anteils der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel. Bei Anerkennung aller Vorbehalte, die bei einer derartigen Berechnung zu machen sind, zeigen die Darstellungen, daß erstens die Spannen zwischen Erzeugerpreis und Endverbraucherpreis von Produkt zu Produkt sehr verschieden sind und daß zweitens der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher in der Tendenz absinkt. Das ist eine Erscheinung, die auch in anderen Ländern sich feststellen läßt. Die wesentliche Begründung hierfür sind die höheren Kosten für Dienstleistungen. Weiter zeigt der Grüne Bericht, daß bei steigendem Einkommen die Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel nicht in gleichem Maße wachsen und die Verkaufserlöse der Landwirtschaft weiter zurückbleiben. Diese Feststellungen werden bei der Preispolitik für agrarische Güter in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu verbessern, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten. Es ist zu fragen, ob der immer länger werdende Weg vom Erzeuger zum Verbraucher möglichst rationell gestaltet und die Gesamtheit der Spannen auf das notwendige Minimum verringert werden kann. Der Grüne Bericht 1964 zeigt, daß die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1950/1951 noch 64 % am Endpreis ausmachten. Dieser Anteil ist bereits 1962/1963 auf 54 % gesunken. 46% liegen also in Deutschland zwischen Erzeugerpreis und Endverbrauchspreis, während nach Angabe von Herrn Dr. Sonnemann, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, in Schweden beispielsweise die Differenz nur 26% beträgt. Wenn auch die Gegenüberstellung keine volle vergleichbare Aussagekraft besitzt, so bleibt doch die Frage offen, ob Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik und der Agrarpolitik in den Bereich der Dienstleistungen einzuwirken, zumal es sich hier um Größenordnungen handelt, die über 30 Milliarden DM liegen. Ziel des von uns vorgelegten Antrages ist es, die Diskussion über die Vermarktungskosten landwirtschaftlicher Produkte zu versachlichen und Grundlagen für agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Die im Rahmen des Grünen Planes veranschlagten Mittel für die horizontale und vertikale Verbundwirtschaft werden in diesem Jahr verstärkt zur Verfügung stehen. Bei der Wichtigkeit der Aufgabe muß bedauert werden, daß die Richtlinien besonders für die mehrstufige Verbundwirtschaft mit einer Ausnahme nach einem Jahr noch nicht bekannt sind. Wir betrachten dieses Versäumnis als einen Mangel der deutschen Agrarpolitik. Auch die Rede des Herrn Ministers Schwarz zu dieser Frage beweist, daß eine klare Konzeption nicht vorhanden ist. Wir wissen, daß Wirtschaftsinstitute auf einzelnen Gebieten an der Durchleuchtung der Agrarmärkte arbeiten und bei einzelnen Produkten auch die Preisbildung vom Erzeuger bis zum Endverbraucher untersucht haben. Mit diesem Antrag- soll die Bundesregierung veranlaßt werden, umfassende Untersuchungen über diese Probleme anzustellen und zu einem Schwerpunktprogramm zu kommen. Die Integration innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die wachsenden Kosten, die auf die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der Entwicklung zukommen, machen eine Lösung der Probleme noch dringlicher. Ich bitte deshalb, den Antrag Drucksache IV/1948 zur Federführung dem Ernährungsausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Anlage 4 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung des Einsatzes von Betriebshelfern und -helferinnen im neu zu errichtenden Teil IV des Grünen Planes 1964 erstmals 1 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß in 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Teil I des Grünen Planes „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" einen Fonds 5292 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 zu errichten, aus dem folgende Ausgaben finanziert werden: a) Verbilligung von Darlehen zur außerlandwirtschaftlichen Existenzgründung bei Abgabe (Verkauf und/oder Verpachtung) landwirtschaftlicher Kleinbetriebe und Grundstücke zur Agrarstrukturverbesserung, b) Umschulungsbeihilfen für ausscheidende Betriebsleiter und nachgeborene Bauernsöhne, c) zusätzliches Altersgeld für ältere Landwirte, die ihre Betriebe der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden, d) Einkommensbeihilfen an Bauern, deren Anwesenheit und Arbeit in bestimmten Regionen aus landeskulturellen Gründen trotz unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse erforderlich ist. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, aus dem Teil I des Grünen Planes 1964 „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" die Maßnahmen unter Nr. 8 und 9 betr. Förderung der landwirtschaftlichen Altershilfe und Unfallversicherung herauszunehmen und sie in einen neu zu schaffenden Teil IV des Grünen Planes „Sozialmaßnahmen für die landwirtschaftliche Bevölkerung" zu übertragen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm vorzulegen, das alle Betriebe mit ordnungsgemäßer Betriebsführung einschließt, die bei einer 2%igen Amortisation und 3%igen Zinsleistung aller ihrer Verbindlichkeiten noch im Rahmen der „tragbaren Belastung" bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den Ländern festgesetzt wird. Bonn, den 14. Februar 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß n§,§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 10 02 bei den nachfolgenden Titeln den Klammerzusatz („Grüner Plan") zu streichen: 572 Förderung der Flurbereinigung 573 Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 574 Ausbau der Wirtschaftswege 576 Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung 610 Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft 965 Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern, 2. alle agrarstrukturellen Maßnahmen in einem Vierjahresplan auszuweisen, der einen kontinuierlichen Ablauf dieser Vorhaben auf längere Sichtgewährleistet. Bonn, den 14. Februar 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über ,die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im 'Haushaltsplan 1964 — Einzelplan 10 — bei Darlehen zur Aussiedlung, zur Aufstockung und zur Althofsanierung die Zinsen von 3 % auf 1 % zu senken; 2. den Gesamtansatz für Zuschüsse und Darlehen für den Wirtschaftswegebau zu erhöhen und den Zinssatz für die Darlehen auf 1 '% zu senken. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5293 Anlage 10 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestage wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung eine Verbesserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest, die sich im laufenden Wirtschaftsjahr fortsetzen dürfte. Er legt jedoch Wert auf die Feststellung, daß der Einkommensabstand der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft am Ende des Wirtschaftsjahres infolge der schnellen Entwicklung des Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft und der Kostensteigerung im landwirtschaftlichen Bereich noch nicht einmal wieder den Stand der Jahre 1957/58 bis 1960/61 erreicht hat und noch 29 v. H. beträgt. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1964 im Grundsatz zu und spricht die Erwartung aus, daß — die Beibehaltung des deutschen Getreidepreisniveaus in der EWG als selbstverständlich vorausgesetzt — die Bundesregierung die Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Maßnahmen sicherstellt, damit nicht die sich anbahnende Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft erneut beeinträchtigt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit ihren Förderungsmaßnahmen die sich überall regende Selbsthilfe zu unterstützen, damit moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen den Erfordernissen der Märkte mengen- und qualitätsmäßig gewachsen sind. Dabei wird sich eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten als notwendig erweisen. Diese Einrichtungen müssen insbesondere im Gemeinsamen Markt den Einrichtungen unserer Partnerländer und außerdem denen der Drittländer ebenbürtig sein, damit die deutsche Landwirtschaft ihren Marktanteil auch in einem wachsenden Markt halten kann. In gleicher Weise muß die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt beschleunigen und verstärken. Es ist erforderlich, die gegenwärtig geltenden Richtlinien den veränderten Bedingungen anzupassen. Entgegen diesen geltenden Richtlinien soll für diese Förderungsmaßnahmen nicht die finanzielle Lage des Eigentümers, sondern die Schaffung und Festigung lebensfähiger Betriebe entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung haben dabei wie bisher die benachteiligten und zurückgebliebenen Gebiete zu finden. Das 1963 verstärkt angelaufene Zinsverbilligungsprogramm einschließlich der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die für die Umstellung und Anpassung notwendigen Investitionen und die dafür erforderlichen Kredite in der praktischen Anwendung zu verbessern und auszubauen, da es sich als wirksam erwiesen hat, und damit alle technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschöpft werden können. Die Beihilfen zur Qualitätsverbesserung der Milch sind in Hinsicht auf die Kostenentwicklung der Milcherzeugung und zur Erhaltung des Milchviehbestandes als Grundlage der Rindfleischversorgung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung fortzuentwickeln und an die anderen Lebensbereiche unter Beachtung der besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft anzupassen. Diese Maßnahmen sollten im Grünen Plan des kommenden Jahres in einem besonderen Kapitel ausgewiesen werden. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 11 Umdruck 389 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, f zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1964 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der besseren Ernte im Wirtschaftsjahr 1962/63 ist der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft geringer geworden. Aber trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen finanziellen Hilfen durch Bund und Länder ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nicht gelungen, dein Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung angesichts des Eintritts der EWG in die zweite Hälfte der Übergangszeit und der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine Überprüfung ihrer Agrarpolitik immer noch nicht für erforderlich hält. Er bedauert, daß die Bundesregierung den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßte Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Kredit- und Marktstrukturpolitik, wie sie in den Entschließungen des Bundestages vom 31. Januar 1962 und 9. Mai 1963 gefordert wurden, noch nicht vorgelegt hat. In Anbetracht dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, unverzüglich eine Be- 5294 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 standsaufnahme der dringend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 390 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1964 Teil II Nr. 1 den Ansatz für a) Gemeinschaftsmaschinen um 3 Mio DM auf 15 Mio DM, und b) technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, um 2 Mio DM auf 20 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 394 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen des Grünen Plans die Richtlinien für den 3%igen Hofkredit dahingehend zu ergänzen, daß für langfristige Investitionen, vor allem für Bauten, die Zinsverbilligung für 30 Jahre gewährt wird; 2. die Richtlinien für Konsolidierungskredite dahingehend zu ändern, daß die Hektar-Belastung durch die Zins- und Tilgungsbeträge eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 13. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/1884 Fragen XI/8 und XI/9) : Wie ist der Stand der Vorarbeiten zum neuen deutschen Weingesetz? Der Referentenentwurf des neuen deutschen Weingesetzes ist fertiggestellt. Er wird in einigen Tagen den zuständigen Ressorts in Bund und Ländern und dem Weinbeirat zugeleitet werden. Wird die Bundesregierung den Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes so rechtzeitig dem Bundestag vorlegen, daß er noch im Laufe dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden kann? Wenn die zu beteiligenden Stellen keine grundlegenden Änderungen vorschlagen, wird der Gesetzentwurf vor den diesjährigen Parlamentsferien den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1887 Frage I): Hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 14. November 1963 von Staatssekretär Dr. Carstens zugesagte Überprüfung einer möglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen? Die Überprüfung hat folgendes ergeben: Zum Schutze der deutschen Frauen, die mit Moslems verheiratet sind und in arabischen Ländern leben, ist eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht erforderlich. Seit dem 1. April 1953 verliert eine deutsche Frau durch Eheschließung mit einem Ausländer nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob sie automatisch durch die Eheschließung zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes nach den Gesetzen seines Heimatstaates erwirbt. Nur wenn dieser Erwerb auf besonderen Antrag der im Ausland lebenden deutschen Frau erfolgt, verliert sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wegen dieser nachteiligen Folge raten alle dafür in Betracht kommenden deutschen Stellen den deutschen Frauen, die einen Moslem heiraten wollen, von einem solchen Antrag ab. Erweist sich aber für die Frau der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Ehemannes unter dem Druck der besonderen Verhältnisse als unvermeidlich, so besteht die Möglichkeit, der deutschen Frau vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu genehmigen. Von den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden wird bei der Entscheidung über solche Beibehaltungsanträge die besondere Schutzbedürftigkeit deutscher Frauen in mohammedanischen Ländern wohlwollend berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat mit vollem Recht auf die große Bedeutung dieses Assoziierungsabkommens mit den afrikanischen Staaten und Madagaskar hingewiesen. Es ist der
    Zweck und der Sinn dieses Abkommens, den afrikanischen Staaten und Madagaskar eine wirtschaftliche, eine finanzielle und auch eine technische Hilfestellung in der Form einer engen Zusammenarbeit zu gewähren. Diese Zusammenarbeit soll erfolgen auf dem Boden der Gleichberechtigung und in der Form einer Partnerschaft.
    In den letzten Jahren ist gelegentlich von interessierter Seite, die unserer deutschen und europäischen Politik sehr fremd und ablehnend gegenübersteht, die Behauptung aufgestellt worden, durch diese Assoziierung der afrikanischen Staaten an den Gemeinsamen Markt werde eine Art von neokolonialistischer Politik betrieben. Es ist wohl überflüssig, in diesem Hause darauf hinzuweisen, wie unrichtig und wie unbegründet und wie unsachlich dieser Vorwurf ist. Inzwischen haben auch die afrikanischen Länder, die sich bisher dieser Assoziierung noch nicht angeschlossen haben, sehr wohl erkannt, wie unbegründet in jeder Hinsicht diese Behauptung des Neokolonialismus ist, und gewisse Länder — Herr Wischnewski hat sie ja genannt —, die noch vor wenigen Jahren, ja vor wenigen Monaten sich außerordentlich reserviert gezeigt haben, die Bedenken gehabt haben, sich der Assoziierung anzuschließen, haben jetzt bereits ihre Geneigtheit zum Ausdruck gebracht, eventuell dieser Assoziierung beizutreten; sie haben dadurch zu erkennen gegeben, daß auch sie an diese rein fiktive Erfindung eines sogenannten Neokolonialismus in keiner Weise glauben.
    Die Hilfeleistung, die im Wege der Gesamtarbeit den afrikanischen Staaten und Madagaskar gewährt
    wird, erfolgt ohne politische Bedingung. Das ist sehr wesentlich. Niemand kann erwarten, daß die Staaten Afrikas, die jetzt ihre Unabhängigkeit angetreten haben, sich einem Block — wenn man von Blöcken sprechen will — oder einem Lager anschließen. Sie wollen ja ihre Unabhängigkeit in voller Freiheit der Selbstentscheidung verwirklichen. Aber ebensosehr kann die Erwartung ausgesprochen werden, daß diese afrikanischen Staaten — auch wenn die Assoziierung ohne jede politische Bedingung erfolgt — nicht das Opfer subversiver Bestrebungen werden.
    Die Assoziierungsgemeinschaft soll eine offene Gemeinschaft sein. Das ist auch vom Herrn Berichterstatter gesagt worden, das drückt auch der Vertrag aus, und es besteht sehr wohl die Möglichkeit, daß die Zahl der Teilnehmer an der Assoziierung später noch erweitert wird, immer unter Berücksichtigung dieser drei Grundsätze: der Gleichberechtigung, der Partnerschaft und der Hilfeleistung ohne politische Bedingung.
    Wenn wir die finanziellen Leistungen überblicken, die an die Bundesrepublik in Ausführung dieses Assoziierungsabkommens herantreten werden, stellen wir fest: es sind sehr erhebliche Beträge. Wir haben es mit einer Größenordnung von über einer Milliarde D-Mark in fünf Jahren zu tun. Das zeigt, daß hier in einem sehr starken Maße Opfer gebracht werden müssen für die wirtschaftliche Entwicklung von Ländern, die nunmehr ihre politische Unabhängigkeit angetreten haben.
    Es sind nun vom Herrn Berichterstatter auch gewisse Wünsche aufgezeigt worden, die wir von deutscher Seite aus anmelden wollen. Da es sich um eine gemeinsame Entschließung des Auswärtigen Ausschusses handelt, wie dankenswerterweise vom Herrn Berichterstatter mit voller Klarheit dargelegt worden ist, erscheint es mir doch nützlich zu sein, diese Wünsche noch einmal zu akzentuieren.
    Es ist einmal der Wunsch, daß der Gemeinsame Markt, soweit er als Partner der assoziierten Staaten tätig wird und im Wege der Zusammenarbeit Hilfe leistet, auch in erkennbarer Weise als der Partner der afrikanischen Staaten in Erscheinung tritt, in stärkerem Maße, als das bisher der Fall gewesen ist. Es soll dabei zum Ausdruck kommen, daß unter den Mitgliedstaaten dieses Gemeinsamen Marktes auch die Bundesrepublik ist, die ihre aktive Mitarbeit zur Verfügung stellt.
    Es ist zweitens mit Recht hingewiesen worden auf das bestehende Mißverhältnis zwischen den Leistungen der Bundesrepublik bei der prozentualen Aufbringung der Beträge auf der einen Seite und der außerordentlich bescheidenen Beteiligung von Firmen und Unternehmen der Bundesrepublik an Arbeiten und Unternehmungen, die in den assoziierten Ländern auf Kosten des Gemeinsamen Marktes ausgeführt werden, auf der anderen Seite. Es ist daher wohl berechtigt, daß dieses Haus den Wunsch zum Ausdruck bringt, daß Bedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden, die in stärkerem Maße als bisher auch eine Beteiligung von Stellen und Unternehmen der Bundesrepublik an



    Dr. Kopf
    den Investitionsvorhaben des Gemeinsamen Marktes ermöglichen.
    Der dritte Wunsch: Dieses Haus soll sich solidarisch erklären mit einem Wunsch, der schon zu wiederholten Malen im Europäischen Parlament geäußert worden ist. Nach den bestehenden Römischen Verträgen ist die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verpflichtet, im Falle der Assoziierung von anderen Staaten gemeinsam mit dem Ministerrat eine Anhörung des Europäischen Parlaments vorzunehmen. Diese Anhörung ist erfolgt, aber sie ist in einem Zeitpunkt erfolgt, als dieser recht komplizierte Vertrag bereits signiert war. Die Erfahrung auch in unserem Hause lehrt uns ja immer wieder, daß es nahezu unmöglich ist, Änderungen eines Vertragswerks, vor allem eines so umfangreichen Vertragswerks, dann zu erreichen, wenn der Vertragstext bereits fertig vorliegt. Es kommt hinzu, daß das Europäische Parlament bis heute kein Zustimmungsrecht, sondern nur ein Anhörungsrecht hat. Eine Körperschaft, die ein Zustimmungsrecht hat, kann zu einem Vertrag ja oder nein sagen. Eine Körperschaft, die nur ein Anhörungsrecht hat, kann nicht ja oder nein sagen; sie kann eine Meinung äußern, und es ist dann Sache der Exekutive, diese Meinung zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen. Auch diese Verschiedenheit der Gewichte spricht dafür, daß dem Europäischen Parlament zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Anhörung ermöglicht werden muß. Es wäre zu begrüßen, wenn es darüber hinaus in Zukunft gelänge, dieses Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments im Falle der Assoziierung zu einem Mitentscheidungsrecht, zu einem Entscheidungsrecht umzugestalten. Es liegt hier einer der Fälle vor, der durchaus geeignet ist, eine Ausgestaltung der Befugnisse des Europäischen Parlaments zu erreichen.
    Der Auswärtige Ausschuß macht dem Hohen Hause den Vorschlag, diesem Gesetzentwurf, der die Ratifikation des Assoziationsabkommens vorsieht, die Zustimmung zu erteilen, im Bewußtsein unserer gesamteuropäischen Verantwortung, unserer Verantwortung als Deutsche, aber auch als Europäer dafür, daß die Völker der afrikanischen Staaten, die in den letzten Jahren ihre Unabhängigkeit auf politischem Gebiete erworben haben, auch in die Lage versetzt werden, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen als gleichberechtigte Partner unserer europäischer Staaten und auch als Mitglieder der freien Welt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache in dritter Lesung ist geschlossen.
Wer dem Ratifizierungsgesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist der Bedeutung der Sache nach einstimmig vom Deutschen Bundestag angenommen.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/1931 im übrigen zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Metzger hat das Wort als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abkommen von Jaunde, das wir soeben behandelt haben, und die Entscheidung des Ministerrates, um die es sich jetzt handelt, stehen in einem engen Zusammenhang. Mit dem Abkommen von Jaunde ist ein Vertrag zwischen dem Völkerrechtssubjekt Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und den afrikanischen Staaten und Madagaskar geschlossen worden. Es handelt sich dabei um Staaten, die im Laufe der Jahre souverän geworden sind. Hier dagegen handelt es sich um Gebiete, die nicht selbständig sind oder die, wie z. B. die niederländischen Gebiete, autonome Staaten, aber keine sich völkerrechtlich vertretenden Staaten sind.
    Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig sei, daß man diese Gebiete weiterhin assoziiert. Ich will dazu ganz kurz Stellung nehmen. Als die afrikanischen Staaten souverän wurden, ging im Europäischen Parlament und im Ministerrat der Kampf darum, ob mit der Souveränität automatisch die Assoziierung aufgehoben werde. Denn im Art. 131 des Römischen Vertrages steht, daß Gebiete assoziiert worden sind, die besondere Beziehungen zu Mitgliedstaaten haben, und diese besonderen Beziehungen bedeuteten nichts anderes als koloniale Beziehungen.
    Es gab nun genügend Kräfte, die der Meinung waren: Wenn die kolonialen Beziehungen aufgehoben sind, ist damit auch die Assoziierung erledigt. Die Verwirklichung dieses Standpunktes hätte politisch verheerende Folgen gehabt. Das hätte nämlich bedeutet, daß alle die Staaten, die im Sinne von „unselbständig" assoziiert worden sind, dafür bestraft worden wären, daß sie ihre Souveränität angestrebt und erreicht haben.
    Es hat dann auch vor allem das Europäische Parlament darum gekämpft, daß sich die Auffassung durchsetzt, daß die Souveränität kein Hindernis für das Weiterbestehen der Assoziierung ist. Die Fortsetzung der Assoziierung hing lediglich von dem Willen der Selbständiggewordenen ab.
    Heute steht also nach einhelliger Auffassung fest, daß erstens einmal die Assoziierung für die Dauer des Vertrages geschlossen worden ist. „Dauer des Vertrages" bedeutet unkündbar; denn der Vertrag



    Metzger
    ist unkündbar, so daß schon aus juristischen Gründen die Gebiete, die bis jetzt selbständig geworden sind, weiterhin assoziiert bleiben.
    Es wäre aber auch aus politischen Gründen schlecht, wenn man sie jetzt aus der Assoziierung herausnehmen würde, falls das juristisch möglich wäre. Denn die Gebiete, die assoziiert worden sind, haben einen gewissen Rechtsstatus erlangt. Das zeigt sich vor allem auch darin, daß sie die Möglichkeit haben, aus dem Entwicklungsfonds Gelder zu bekommen. Sie haben aber auch andere Vorteile.
    Wenn die Assoziierung nicht fortgesetzt würde — es dreht sich ja nur um eine neue Fassung des Abkommens —, würden diese Gebiete eine erhebliche rechtliche Einbuße erleiden. Auch aus diesem Grunde wäre es politisch schlecht, wenn die Assoziierung nicht erfolgte.
    Der Ministerrat hat durch eine Entscheidung diese neue Bestimmung in bezug auf die Assoziierung dieser Gebiete getroffen. Der Art. 136 des Römischen Vertrages sieht vor, daß nach Ablauf der Fünfjahresfrist, während derer das erste Abkommen lief, ein neues Abkommen geschaffen wird und die Bestimmungen vom Ministerrat selbst getroffen werden können. Nach dem dürren Wortlaut des Abkommens hätte der Ministerrat sogar dieses Abkommen treffen können, ohne die Kommission und ohne das Europäische Parlament anzuhören. Das hat der Ministerrat nicht getan in der klaren Erkenntnis, daß eben das Abkommen von Jaunde und diese Entscheidung in einem engen sachlichen und damit auch rechtlichen Zusammenhang stehen. Was für das Abkommen richtig war, mußte auch für diese Entscheidung richtig sein. Also die Kommission hat die Vorschläge ausgearbeitet, das Europäische Parlament ist gehört worden, wenn auch nicht so, wie das den Bestimmungen des Vertrages entspricht. Darüber ist schon gesprochen worden, und dazu hat der Bundestag ja jetzt gerade Stellung genommen.
    Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Entscheidung des Ministerrates sich in vielen Bestimmungen an das Abkommen von Jaunde anlehnt, ja, daß eine ganze Reihe von Bestimmungen sogar wörtlich übernommen worden sind. Das gilt insbesondere für den Titel „Handelspolitik", wo die meisten Bestimmungen dem Abkommen von Jaunde gleich sind.
    Mit diesem Abkommen sind Gebiete assoziiert worden, die in Beziehung zu den Niederlanden stehen, nämlich die Niederländischen Antillen und Surinam. Diese Gebiete sind zwar durch den Art. 131 bei Abschluß des Römischen Vertrages noch nicht assoziiert worden. Sie wurden erst später assoziiert — das hat ja auch bereits dem Bundestag vorgelegen —, und zwar auf Grund einer Absichtserklärung, die dem Vertrag beigefügt war.
    Es sind weiterhin assoziiert die überseeischen französischen Gebiete Saint-Pierre und Miquelon, Komoren-Archipel, Französisch-Somaliland, Neukaledonien und zugehörige Gebiete, die französischen Niederlassungen in Ozeanien und die australen und antarktischen Gebiete.
    Nun kommt noch eine Besonderheit: Frankreich hat außerdem überseeische Departements, nämlich Guyana, Martinique, Gouadeloupe und Réunion. Diese überseeischen Departements werden nach französischem Recht als Bestandteile des Mutterlandes angesehen. Sie sind also weder Kolonien noch autonome Gebiete, sondern sie sind Teile Frankreichs. An sich können diese Gebiete natürlich nicht assoziiert werden. Aber nach dem Römischen Vertrag und nach dem ersten Abkommen war es so, daß gewisse Bestimmungen des ,Abkommens, vor allen Dingen die über den Entwicklungsfonds, für diese überseeischen Departements Anwendung fanden.
    Das, was da festgelegt worden ist, ist jetzt auch wieder in der Entscheidung entsprechend geregelt worden. Es besteht — darüber muß man sich im klaren sein — keine juristische Verpflichtung, diese Regelung zu wiederholen. Diese Regelung ist ohne juristische Verpflichtung wiederholt worden, und ich glaube, es ist doch ganz .gut, daß man bei Gelegenheit auch einmal darauf hinweist, daß der Römische Vertrag und der Gemeinsame Markt nicht dazu führen, daß ganz allgemein gewisse Vorteile erzielt werden, sondern daß unter Umständen auch individuell Wohltaten geleistet werden. Und diese individuelle Wohltat wird jetzt gegenüber Frankreich geleistet. Denn an ,sich — das ist ja klar — wäre Frankreich verpflichtet, für seine Departements, die Teile des Mutterlandes sind, so zu sorgen wie für die anderen Departements auch. Wenn also die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft — und damit auch die Bundesrepublik durch ihren Beitrag — hier hilft, dann bedeutet das, daß etwas Zusätzliches getan wird und daß, wie gesagt, Frankreich durch die Existenz der EWG eine Wohltat erwiesen bekommt.
    Ich glaube, es wäre auch bei gelegentlichen Verhandlungen gar kein Schade, wenn einmal an diese oder jene Tatsache erinnert würde. Denn es gibt noch andere Tatsachen, wo es sich zeigt, daß es nicht so einfach ist, zu sagen: Wir kehren dem Gemeinsamen Markt und dem, was im Römischen Vertrag geregelt ist, den Rücken. Denn das würde bedeuten, daß man auch einer ganzen Reihe von Wohltaten den Rücken kehren würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bedauere, daß die Bundesregierung so schlecht vertreten ist und daß ich nicht die Möglichkeit habe, das auch in das Ohr der Bundesregierung zu sagen. Das sind zwar Dinge, die im allgemeinen nicht so sehr beachtet werden,

    (Zuruf von der SPD: Die Bundesregierung ist gar nicht da!)

    die auch von der Bundesregierung nicht so deutlich gesehen werden, wie es eigentlich notwendig wäre. Aber wir als Parlament haben Veranlassung, auf diese Tatsachen hinzuweisen.

    (Abg. Blachstein: Vor allem, wenn keine Regierung da ist!)




    Metzger
    —Das habe ich eben ja gerade gesagt, daß sie leider schlecht vertreten ist. — Ach, der eine Vertreter der Regierung ist auch noch verschwunden. Es ist also in der Tat überhaupt keiner mehr da.
    Ich habe darauf hingewiesen, daß sich der Titel I mit dem Warenverkehr befaßt. Er ist mit dem Abkommen von Jaunde beinahe identisch. Der Titel II bezieht sich auf die Finanzhilfe und die technische Zusammenarbeit. Es ist schon vorgetragen worden, daß insgesamt 800 Millionen Dollar vorgesehen sind. Davon sind 70 Millionen für diese Gebiete vorgesehen, und zwar 35 Millionen für die niederländischen und 35 Millionen für die französischen Gebiete. Das bedeutet also, daß die Bundesrepublik dazu ihren entsprechenden Anteil leistet.
    Dann kommen die Bestimmungen über das Niederlassungsrecht usw. und allgemeine Bestimmungen. Ich will darüber nicht mehr viele Ausführungen machen. Ich will nur darauf hinweisen, daß durch diese Bestimmungen auch eine engere Verbindung hergestellt wird.
    Auf einen Artikel will ich aber noch ganz kurz eingehen, der wie mir scheint, doch nicht ganz unwesentlich ist. Der Art. 33 der uns in der Drucksache IV/1710 vorliegenden Entscheidung sieht etwas vor, was nicht geregelt worden ist. Der Art. 33 spricht davon, daß der Rat mit qualifizierter Mehrheit — das betrifft den Titel über das Niederlassungsrecht usw. — auf Vorschlag der Kommission alle Entscheidungen trifft und alle Richtlinien erläßt. Diese Regelung, daß mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, ist leider rückgängig gemacht worden. Offenbar in einer späteren Verhandlung hat man die Regelung so getroffen: Der Rat trifft die zur Durchführung dieses Titels erforderlichen Maßnahmen nach denselben Abstimmungsregeln, die im Vertrag auf den entsprechenden Gebieten vorgesehen sind. Das heißt also, in den meisten Fällen wird nicht mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit wäre natürlich ein Fortschritt im Sinne der supranationalen Entwicklung der EWG, im Sinne einer stärkeren Integration gewesen. Man kann sich leicht vorstellen, weshalb und durch wen diese Bestimmung, die stärker zur Integration hingeführt hätte, verhindert worden ist. Wir können das, glaube ich, nur bedauern.
    Die Regelungen werden allerdings auf Vorschlag der Kommission getroffen, die ja das am stärksten supranationale Element in der EWG ist. Das bedeutet, daß nach Art. 149 des EWG-Vertrages der Ministerrat — auch das will ich ausdrücklich feststellen — nur einstimmig von dem Vorschlag der Kommission abweichen kann. Insofern hat die Kommission eine gewisse starke Stellung erlangt.
    Auch hier wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, etwas zu tun, was der Ministerrat längst hätte tun können. Er hätte nämlich dafür sorgen
    können, daß er die Verordnungen, die ja europäische Gesetze im Sinne unserer staatsrechtlichen Gesetze sind, erläßt, daß er aber den Erlaß der Durchführbestimmungen, der Ausführungsgesetze, der Kommission übertragen hätte. Der Ministerrat klagt immer — und mit Recht — darüber, daß er so stark überlastet sei, daß er von Material erdrückt werde. Er hat aber nicht die Fähigkeit, über seinen eigenen Schatten zu springen und Aufgaben abzugeben. Er könnte eine ganze Reihe von Aufgaben z. B. dadurch abgeben, daß er Ausführungsverordnungen von der Kommission, die viel mehr Sachkenntnis hat, verabschieden läßt, statt diese Aufgabe weiterhin selber wahrzunehmen.
    Auch das Europäische Parlament hat zum Ausdruck gebracht, daß es wünschenswert ist, daß in dieser Weise verfahren wird. Es muß immer wieder die Gelegenheit benutzt werden, bei konkreten Anlässen - und das hier ist ein konkreter Anlaß — darauf hinzuweisen, daß man die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der EWG anders vornehmen muß, als sie jetzt ist, das heißt, daß die Kommission gestärkt wird. Es bedeutet zugleich eine Stärkung des Parlaments, das ja der Kommission gegenüber ein Kontrollrecht hat, nicht gegenüber dem Ministerrat, und eine Erweiterung der Zuständigkeit des Parlaments. Aber das ist ein anderes Feld, über das hier nicht gesprochen werden soll. Ich wollte das bei dieser Gelegenheit nur erwähnen.
    Wir haben von der Entscheidung des Ministerrats nur Kenntnis zu nehmen. Der Auswärtige Ausschuß beantragt, daß das Plenum des Bundestages von dieser Entscheidung zustimmend Kenntnis nimmt. Ich wiederhole hier diesen Antrag.

    (Beifall bei der SPD.)