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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1994 Inhalt: Vereidigung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5215B, 5271 B Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 5215 A Erweiterung der Tagesordnung . 5215 B, 5229 D Fragestunde (Drucksachen IV/1935, IV/1936) Fragen des Abg. Weigl: Bundesmittel für Facharbeiter im Zonenrandgebiet Dr. Ernst, Staatssekretär 5216 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Aussetzung eines Teiles des KaffeeZolls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5216 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5216 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Steuerliche Vorteile für Berufsreisende Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5217 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Änderungsgesetz zum Atomgesetz Lenz, Bundesminister 5217 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Abschnitt über Familienleistungen im Finanzbericht 1964 . . . . . . . . 5217 C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Personelle Besetzung der internationalen Organisationen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5217 D, 5218 A, B, C, D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5218 A Schwabe (SPD) 5218B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus) (FDP) 5218 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Außenpolitik 5218 D Frage des Abg. Jahn: Naturalisierung eines José Mengele in Paraguay Dr. Carstens, Staatssekretär 5219 A, B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5219 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5219 C Metzger (SPD) 5219 D Dr. Bechert (SPD) 5219 D Frage des Abg. Metzger: Schrift „Das Problem der PalästinaFlüchtlinge" Dr. Bülow, Staatssekretär . . 5220 A, B Metzger (SPD) 5220 B Jahn (SPD) . .. . . . . 5220 B II Deutscher Bundestag — 4. WahLperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Vergleichende Werbung Dr. Bülow, Staatssekretär 5220 C, D, 5221 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5220 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 5221 A Frage des Abg. Lemmrich: Verkehr ausländischer Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5221 B Lemmrich (CDU/CSU) 5221 C Frage des Abg. Ertl: Inntal-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D Fragen des Abg. Biechele: Verkehr auf der Bahnstrecke Pfullendorf—Altshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D, 5222 A, B, C Biechele (CDU/CSU) 5222 B, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbesserung der Bundesstraßen im Regierungsbezirk Schwaben Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5222 D, 5223 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5222 D, 5223 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufteilung der Mittel für Autobahnen und Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5223 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bundesmittel zum Straßenbau für Bayern, Niedersachsen und NordrheinWestfalen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 D, 5224 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5224 B Fragen des Abg. Josten: Umgehungsstraße der B 9 bei Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5224 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5224 D Frage des Abg. Fritsch: Ausbau der Ortsdurchfahrt in Deggendorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Abteile 1. Klasse in Triebwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5225 B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kein Autoreisezug Hamburg—München im April Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 D, 5226 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 D, 5226 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beteiligung der deutschen Luftfahrtindustrie an der Beschaffungspolitik der Lufthansa Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 C Dr. Mommer (SPD) 5226 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verkehrsverhältnisse südlich München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 D, 5227 A, B Dr. Gleissner (SPD) 5227 A Ertl (FDP) 5227 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Paraffingetränkte Verpackungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . . . 5227 C, D Dr. Bechert (SPD) 5227 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Garantiezeichen bei Bedarfsgegenstände aus Kunststoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5228 A, B Dr. Bechert (SPD) 5228 A, B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 III Frage des Abg. Dr. Bechert: Salmonellen-Infektionen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister 5228 C, 5229 A Dr. Bechert (SPD) 5229 A Frage des Abg. Dröscher: Alkohol-Restzucker-Verhältnis beim Wein Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5229 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5229 B, C Zur GO Dr. Mende, Bundesminister . . . . 5229 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5230 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 5230 B Vizepräsident Dr. Schmid 5229 D, 5230 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/1891); und Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1902) Frau Seppi (SPD) . . . . . . . 5230 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) — Aussprache —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/1947) — Erste Beratung —; dem Antrag betr. Förderung des Tabakanbaues (Abg. Stooß, Leicht, Baier [Mosbach], Dr. Artzinger, Bauknecht, Berberich, Seither, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1943); und dem Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948) Struve (CDU/CSU) 5234 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5238 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 5244 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 5250 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5252 A, 5289 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5253 C Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 5260 D Logemann (FDP) . . . . . . . 5262 B Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 5267 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5271 D Walter (FDP) 5273 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 5275 C Seither (SPD) 5277 D, 5290 D Reichmann (FDP) . . . . . . 5277 D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 5278 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 5279 D Schwarz, Bundesminister . . . . 5280 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar usw. (Drucksache IV/1673); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1931) — Zweite und dritte Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5283 A Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 5285 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930) Metzger (SPD) . . . . . . . 5286 C Nächste Sitzung 5288 D Anlagen 5289 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 21. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 19. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Ehren 22. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller * 19. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Dr. Furler * 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Haage (München) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Kemmer 19. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Mattik 21. 2. Mauk * 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Remscheid) 19. 2. Müser 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Rademacher * 19. 2. Ruland 21. 3. Scheppmann 19. 2. Schlick 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Seidl (München) 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 19. 2. Strauß 19. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Imle 29. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Schulhoff 29. 2. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Die Agrardebatte des Deutschen Bundestages zum Grünen Plan 1964 darf nicht vorübergehen ohne eine Berichterstattung über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft, ohne eine zusammenfassende Darlegung des Erfolges jener im Grünen Plan festgelegten Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Arbeitsentlastung unserer Bäuerinnen dienen. Als im Jahre 1961 auf Antrag der CDU/ CSU Fraktion und unter Zustimmung des gesamten Hohen Hauses diese Haushaltposition beschlossen wurde, freute ich mich über diesen Beschluß, der Zuschüsse für Warmwasserversorgungs- und zentrale Heizungsanlagen in bäuerlichen Wohnhäusern festlegte. Wir waren uns einig darüber, daß .wir die Bäuerinnen aus gesundheitlichen und sozialhygienischen Gründen von ihrer körperlich schweren und zeitlich langdauernden Arbeit entlasten mußten. Wir konnten aber damals nicht mit Sicherheit voraussagen, ob der Weg, den meine Fraktion zu gehen vorschlug, richtig ist. Heute kann ich erstmalig und mit großer Freude dem Hohen Hause mitteilen, daß der Weg richtig ist. Das beweisen die Erfolgsstatistiken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Berichte der Landwirtschaftslehrerinnen, die als Beraterinnen für unsere Bäuerinnen zur Verfügung stehen, sowie Dankschreiben der Bäuerinnen. Das, was die Aktion 1961 ankündigte, haben Ergebnis und Resonanz des Jahres 1962 bestätigt: Die Landbevölkerung hat von diesen Hilfen weitgehend Gebrauch gemacht. Industrie und Handwerk haben sich auf die Produktion und die Installierung der Geräte eingestellt, und die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, unterstützt durch versierte Kräfte der Energieverbände, hat sich der ihr zukommenden Aufgabe mit größtem Einsatz und Erfolg angenommen. Nach dem zweiten Jahr der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Einrichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen kann daher mit Fug und Recht behauptet werden: Die Maßnahme hat sich nicht nur eingespielt, sondern auch bewährt! Die finanziellen Kalkulationen und die technischen Planungen wurden mit mehr Wissen, aber auch mit gründlicherer und längerer Überlegung durchgeführt, so daß gute Lösungen entstanden, die die bäuerliche Familie in 5290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 jeder Hinsicht zufriedenstellten. Ein Rechenschaftsbericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Aktion 1962 liegt vor und gibt sehr interessante Aufschlüsse, sowohl über die Inanspruchnahme der Mittel in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik als auch über die Zahl der Heizungsanlagen und die Heizsysteme, die in den einzelnen Ländern gewählt wurden, über die Energiearten, die Verwendung fanden in Nordrhein-Westfalen z. B. anders wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Insgesamt haben im Jahr 1962 27 674 Betriebe mit Hilfe öffentlicher Mittel eine Warmwasserversorgungsanlage installiert. Als die Aktion 1961 anlief, waren es 17 179 bäuerliche Betriebe. Eine klare Übersicht über das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 1963 kann noch nicht erstellt werden. Aber aus den gegebenen Zuschußquoten läßt sich errechnen, daß weitere 27 500 Anlagen im Rechnungsjahre 1963 installiert worden sind. Insgesamt gesehen haben voraussichtlich in den drei Jahren 77 000 Betriebe die Bundesmittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft in Anspruch genommen. An dieser Stelle muß gesagt werden, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung nach den Berichten der Landwirtschaftslehrerinnen und denen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Länderministerien eine Welle von Umbauten und Modernisierungen im Haushalt der bäuerlichen Wohnhäuser in Bewegung gesetzt haben. Die Durchführung dieser Umbauten wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länderregierungen die Maßnahmen der Bundesregierung wirksam unterstützt hätten. Das ist nicht überall in gleichem Umfange geschehen. Aus meinem eigenen Heimatland Nordrhein-Westfalen kann ich berichten, daß die Landesregierung in Düsseldorf durch ihre gezielten Kreditmaßnahmen die Förderungsmaßnahmen des Bundes erheblich ausgeweitet und intensiviert hat. Sie hat die Zuschußmittel des Bundes, die ihr zuflossen, durch Kreditmittel des Landes für die Errichtung von Warmwasser- und zentralen Beheizungsanlagen verstärkt, darüber hinaus aber auch Mittel für die Beschaffung von hygienisch einwandfreien Fußböden, für die Schaffung von arbeitswirtschaftlich zweckmäßigen Arbeitsplätzen „Kochen" und „Spülen", für die Einrichtung von Duschen, Bädern sowie von hygienisch einwandfreien Toiletten und für die Beschaffung einer ausreichenden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Betriebe in Einzelhoflage zur Verfügung gestellt. Alle diese Darlehen können von bäuerlichen Familienbetrieben in Anspruch genommen werden, deren Inhaber hauptberuflich Landwirt ist und in denen ausschließlich oder überwiegend familieneigene Arbeitskräfte tätig sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn das, was ich über Nordrhein-Westfalen berichten kann, in den übrigen Bundesländern in gleichem Maße, vielleicht sogar noch ausgeweitet und verstärkt ebenfalls durchgeführt würde. Denn alles geschieht im Interesse unserer schwerarbeitenden Bäuerinnen, deren Belastung bis an die Grenze des noch gesundheitlich und volkswirtschaftich zu Verantwortenden geht. Und jede fünfte unserer erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik ist eine Bäuerin, dazu in den meisten Fällen mit Kindern unter 18 Jahren. Wenn bisher die Bundesmittel in manchen Ländern nicht ausreichend abgeflossen sind, wird das seinen Grund darin haben, daß die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht gesichert war. Denn es ist im allgemeinen nicht damit getan, daß die zentrale Beheizungs- oder Warmwasserversorgung gefördert werden kann. Beim Überdenken der Einbauten ergeben sich zwangsläufig weitere Ausgaben, die zu baulichen Veränderungen führen, wenn man dir Wege in Haushalt und Stallung abkürzen will oder die Fußböden in einen hygienisch einwandfreien und auch arbeitswirtschaftlich vernünftigen Zustand versetzen muß. Das Wesentliche scheint mir darin zu liegen, daß die Männer als Betriebsleiter die Arbeit der Landfrau richtig anerkennen und besser bewerten, damit auch in diesem Arbeitsbereich die Erleichterungen zum Zweck der Rationalisierung des gesamten ländlichen Betriebes geschaffen werden, die in Hof und Feld selbstverständlich geworden sind. Zinn Schluß muß ich dem Hohen Hause von einer Notwendigkeit Kenntnis geben: Nach den bis jetzt bestehenden Richtlinien des Bundesministeriums ist es den Bäuerinnen nicht möglich, in den Wintermonaten, in denen sie ausgerechnet Zeit für die Hauswirtschaft haben und in denen sie auch leichter als in den Sommermonaten Handwerker bekommen können, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Entweder müssen die Richtlinien geändert werden, oder aber die Mittel im Bundesetat „Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft", Grüner Plan 1964 Kap. 10 02 Tit. 610, müssen übertragbar gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht (Haushaltsgesetz 1964, § 2 Abs. 2). Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß auf diese Notwendigkeit hinweisen, und ich hoffe, daß die Übertragbarkeit der Position einmütig beschlossen und der Beschluß als Empfehlung an den Haushaltsausschuß weitergeleitet wird. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abg. Seither für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD gestellten Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land-und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948). In diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Untersuchung durchführen zu lassen über die Struktur- und Preisverhältnisse auf den landwirtschaftlichen Märkten und den Ernährungsgütermärkten. Die Preise für Lebensmittel und für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Die Verbraucherpreise für Lebensmittel spielen bei den Ausgaben der unteren und mittleren Einkommensschichten eine entscheidende Rolle. Sie machen einen erheblichen Teil der Lebens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5291 haltungskosten aus. Da Lebensmittel fast täglich gekauft werden, spielt ihr Preis und ihre Preisgestaltung im öffentlichen Bewußtsein eine stärkere Rolle als Preise für gewerbliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die meist in größeren Zeitabständen angeschafft werden. Auch die Landwirtschaft betrachtet aufmerksam die Entwicklung der Verbraucherpreise. Sie fragt immer wieder, ob ihr Anteil am Endverbraucherpreis nicht verbessert werden kann. Je mehr die Belieferung des Verbrauchers mit Lebensmitteln ab Hof zurückgeht, desto mehr bestimmen die Spannen für Bearbeitung, Verarbeitung und Handel den Erzeugerpreis für landwirtschaftliche Güter. Aus dieser Erkenntnis hat die Landwirtschaft im Rahmen ihrer Selbsthilfeeinrichtungen Wege für die Vermarktung ihrer Produktion gesucht. Der Grüne Bericht 1964 enthält zum ersten Mal auf Seiten 14 bis 15 Berechnungen über die Höhe des Anteils der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel. Bei Anerkennung aller Vorbehalte, die bei einer derartigen Berechnung zu machen sind, zeigen die Darstellungen, daß erstens die Spannen zwischen Erzeugerpreis und Endverbraucherpreis von Produkt zu Produkt sehr verschieden sind und daß zweitens der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher in der Tendenz absinkt. Das ist eine Erscheinung, die auch in anderen Ländern sich feststellen läßt. Die wesentliche Begründung hierfür sind die höheren Kosten für Dienstleistungen. Weiter zeigt der Grüne Bericht, daß bei steigendem Einkommen die Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel nicht in gleichem Maße wachsen und die Verkaufserlöse der Landwirtschaft weiter zurückbleiben. Diese Feststellungen werden bei der Preispolitik für agrarische Güter in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu verbessern, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten. Es ist zu fragen, ob der immer länger werdende Weg vom Erzeuger zum Verbraucher möglichst rationell gestaltet und die Gesamtheit der Spannen auf das notwendige Minimum verringert werden kann. Der Grüne Bericht 1964 zeigt, daß die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1950/1951 noch 64 % am Endpreis ausmachten. Dieser Anteil ist bereits 1962/1963 auf 54 % gesunken. 46% liegen also in Deutschland zwischen Erzeugerpreis und Endverbrauchspreis, während nach Angabe von Herrn Dr. Sonnemann, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, in Schweden beispielsweise die Differenz nur 26% beträgt. Wenn auch die Gegenüberstellung keine volle vergleichbare Aussagekraft besitzt, so bleibt doch die Frage offen, ob Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik und der Agrarpolitik in den Bereich der Dienstleistungen einzuwirken, zumal es sich hier um Größenordnungen handelt, die über 30 Milliarden DM liegen. Ziel des von uns vorgelegten Antrages ist es, die Diskussion über die Vermarktungskosten landwirtschaftlicher Produkte zu versachlichen und Grundlagen für agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Die im Rahmen des Grünen Planes veranschlagten Mittel für die horizontale und vertikale Verbundwirtschaft werden in diesem Jahr verstärkt zur Verfügung stehen. Bei der Wichtigkeit der Aufgabe muß bedauert werden, daß die Richtlinien besonders für die mehrstufige Verbundwirtschaft mit einer Ausnahme nach einem Jahr noch nicht bekannt sind. Wir betrachten dieses Versäumnis als einen Mangel der deutschen Agrarpolitik. Auch die Rede des Herrn Ministers Schwarz zu dieser Frage beweist, daß eine klare Konzeption nicht vorhanden ist. Wir wissen, daß Wirtschaftsinstitute auf einzelnen Gebieten an der Durchleuchtung der Agrarmärkte arbeiten und bei einzelnen Produkten auch die Preisbildung vom Erzeuger bis zum Endverbraucher untersucht haben. Mit diesem Antrag- soll die Bundesregierung veranlaßt werden, umfassende Untersuchungen über diese Probleme anzustellen und zu einem Schwerpunktprogramm zu kommen. Die Integration innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die wachsenden Kosten, die auf die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der Entwicklung zukommen, machen eine Lösung der Probleme noch dringlicher. Ich bitte deshalb, den Antrag Drucksache IV/1948 zur Federführung dem Ernährungsausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Anlage 4 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung des Einsatzes von Betriebshelfern und -helferinnen im neu zu errichtenden Teil IV des Grünen Planes 1964 erstmals 1 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß in 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Teil I des Grünen Planes „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" einen Fonds 5292 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 zu errichten, aus dem folgende Ausgaben finanziert werden: a) Verbilligung von Darlehen zur außerlandwirtschaftlichen Existenzgründung bei Abgabe (Verkauf und/oder Verpachtung) landwirtschaftlicher Kleinbetriebe und Grundstücke zur Agrarstrukturverbesserung, b) Umschulungsbeihilfen für ausscheidende Betriebsleiter und nachgeborene Bauernsöhne, c) zusätzliches Altersgeld für ältere Landwirte, die ihre Betriebe der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden, d) Einkommensbeihilfen an Bauern, deren Anwesenheit und Arbeit in bestimmten Regionen aus landeskulturellen Gründen trotz unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse erforderlich ist. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, aus dem Teil I des Grünen Planes 1964 „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" die Maßnahmen unter Nr. 8 und 9 betr. Förderung der landwirtschaftlichen Altershilfe und Unfallversicherung herauszunehmen und sie in einen neu zu schaffenden Teil IV des Grünen Planes „Sozialmaßnahmen für die landwirtschaftliche Bevölkerung" zu übertragen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm vorzulegen, das alle Betriebe mit ordnungsgemäßer Betriebsführung einschließt, die bei einer 2%igen Amortisation und 3%igen Zinsleistung aller ihrer Verbindlichkeiten noch im Rahmen der „tragbaren Belastung" bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den Ländern festgesetzt wird. Bonn, den 14. Februar 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß n§,§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 10 02 bei den nachfolgenden Titeln den Klammerzusatz („Grüner Plan") zu streichen: 572 Förderung der Flurbereinigung 573 Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 574 Ausbau der Wirtschaftswege 576 Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung 610 Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft 965 Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern, 2. alle agrarstrukturellen Maßnahmen in einem Vierjahresplan auszuweisen, der einen kontinuierlichen Ablauf dieser Vorhaben auf längere Sichtgewährleistet. Bonn, den 14. Februar 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über ,die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im 'Haushaltsplan 1964 — Einzelplan 10 — bei Darlehen zur Aussiedlung, zur Aufstockung und zur Althofsanierung die Zinsen von 3 % auf 1 % zu senken; 2. den Gesamtansatz für Zuschüsse und Darlehen für den Wirtschaftswegebau zu erhöhen und den Zinssatz für die Darlehen auf 1 '% zu senken. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5293 Anlage 10 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestage wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung eine Verbesserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest, die sich im laufenden Wirtschaftsjahr fortsetzen dürfte. Er legt jedoch Wert auf die Feststellung, daß der Einkommensabstand der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft am Ende des Wirtschaftsjahres infolge der schnellen Entwicklung des Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft und der Kostensteigerung im landwirtschaftlichen Bereich noch nicht einmal wieder den Stand der Jahre 1957/58 bis 1960/61 erreicht hat und noch 29 v. H. beträgt. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1964 im Grundsatz zu und spricht die Erwartung aus, daß — die Beibehaltung des deutschen Getreidepreisniveaus in der EWG als selbstverständlich vorausgesetzt — die Bundesregierung die Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Maßnahmen sicherstellt, damit nicht die sich anbahnende Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft erneut beeinträchtigt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit ihren Förderungsmaßnahmen die sich überall regende Selbsthilfe zu unterstützen, damit moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen den Erfordernissen der Märkte mengen- und qualitätsmäßig gewachsen sind. Dabei wird sich eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten als notwendig erweisen. Diese Einrichtungen müssen insbesondere im Gemeinsamen Markt den Einrichtungen unserer Partnerländer und außerdem denen der Drittländer ebenbürtig sein, damit die deutsche Landwirtschaft ihren Marktanteil auch in einem wachsenden Markt halten kann. In gleicher Weise muß die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt beschleunigen und verstärken. Es ist erforderlich, die gegenwärtig geltenden Richtlinien den veränderten Bedingungen anzupassen. Entgegen diesen geltenden Richtlinien soll für diese Förderungsmaßnahmen nicht die finanzielle Lage des Eigentümers, sondern die Schaffung und Festigung lebensfähiger Betriebe entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung haben dabei wie bisher die benachteiligten und zurückgebliebenen Gebiete zu finden. Das 1963 verstärkt angelaufene Zinsverbilligungsprogramm einschließlich der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die für die Umstellung und Anpassung notwendigen Investitionen und die dafür erforderlichen Kredite in der praktischen Anwendung zu verbessern und auszubauen, da es sich als wirksam erwiesen hat, und damit alle technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschöpft werden können. Die Beihilfen zur Qualitätsverbesserung der Milch sind in Hinsicht auf die Kostenentwicklung der Milcherzeugung und zur Erhaltung des Milchviehbestandes als Grundlage der Rindfleischversorgung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung fortzuentwickeln und an die anderen Lebensbereiche unter Beachtung der besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft anzupassen. Diese Maßnahmen sollten im Grünen Plan des kommenden Jahres in einem besonderen Kapitel ausgewiesen werden. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 11 Umdruck 389 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, f zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1964 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der besseren Ernte im Wirtschaftsjahr 1962/63 ist der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft geringer geworden. Aber trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen finanziellen Hilfen durch Bund und Länder ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nicht gelungen, dein Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung angesichts des Eintritts der EWG in die zweite Hälfte der Übergangszeit und der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine Überprüfung ihrer Agrarpolitik immer noch nicht für erforderlich hält. Er bedauert, daß die Bundesregierung den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßte Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Kredit- und Marktstrukturpolitik, wie sie in den Entschließungen des Bundestages vom 31. Januar 1962 und 9. Mai 1963 gefordert wurden, noch nicht vorgelegt hat. In Anbetracht dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, unverzüglich eine Be- 5294 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 standsaufnahme der dringend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 390 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1964 Teil II Nr. 1 den Ansatz für a) Gemeinschaftsmaschinen um 3 Mio DM auf 15 Mio DM, und b) technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, um 2 Mio DM auf 20 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 394 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen des Grünen Plans die Richtlinien für den 3%igen Hofkredit dahingehend zu ergänzen, daß für langfristige Investitionen, vor allem für Bauten, die Zinsverbilligung für 30 Jahre gewährt wird; 2. die Richtlinien für Konsolidierungskredite dahingehend zu ändern, daß die Hektar-Belastung durch die Zins- und Tilgungsbeträge eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 13. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/1884 Fragen XI/8 und XI/9) : Wie ist der Stand der Vorarbeiten zum neuen deutschen Weingesetz? Der Referentenentwurf des neuen deutschen Weingesetzes ist fertiggestellt. Er wird in einigen Tagen den zuständigen Ressorts in Bund und Ländern und dem Weinbeirat zugeleitet werden. Wird die Bundesregierung den Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes so rechtzeitig dem Bundestag vorlegen, daß er noch im Laufe dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden kann? Wenn die zu beteiligenden Stellen keine grundlegenden Änderungen vorschlagen, wird der Gesetzentwurf vor den diesjährigen Parlamentsferien den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1887 Frage I): Hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 14. November 1963 von Staatssekretär Dr. Carstens zugesagte Überprüfung einer möglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen? Die Überprüfung hat folgendes ergeben: Zum Schutze der deutschen Frauen, die mit Moslems verheiratet sind und in arabischen Ländern leben, ist eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht erforderlich. Seit dem 1. April 1953 verliert eine deutsche Frau durch Eheschließung mit einem Ausländer nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob sie automatisch durch die Eheschließung zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes nach den Gesetzen seines Heimatstaates erwirbt. Nur wenn dieser Erwerb auf besonderen Antrag der im Ausland lebenden deutschen Frau erfolgt, verliert sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wegen dieser nachteiligen Folge raten alle dafür in Betracht kommenden deutschen Stellen den deutschen Frauen, die einen Moslem heiraten wollen, von einem solchen Antrag ab. Erweist sich aber für die Frau der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Ehemannes unter dem Druck der besonderen Verhältnisse als unvermeidlich, so besteht die Möglichkeit, der deutschen Frau vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu genehmigen. Von den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden wird bei der Entscheidung über solche Beibehaltungsanträge die besondere Schutzbedürftigkeit deutscher Frauen in mohammedanischen Ländern wohlwollend berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Walter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei, zwei Anträge zu IV/1860 zu 'begründen. Es handelt sich um die Ihnen vorliegenden Umdrucke 386 und 387. *)
    Von dieser Stelle aus hat meine Fraktion schon wiederholt die Frage der Zinsverbilligung aufgeworfen. Die Bundesregierung hat auch Maßnahmen getroffen und Zinsverbilligungen für eine Reihe von Krediten gewährt, so insbesondere für agrarstrukturelle Maßnahmen, für Inventarisierungskredite, Baukredite usw. Wir vermissen jedoch noch eine wirklich befriedigende Einbeziehung der sogenannten Altschulden, die vielen landwirtschaftlichen Betrieben große Sorgen bereiten. Die Summe der Verschuldungen in Höhe von 14 Milliarden DM besteht zu einem Großteil aus den sogenannten Altschulden. Sie sind in diesem Ausmaß letzten Endes durch die rasante Entwicklung in den übrigen wirtschaftlichen Bereichen des letzten Jahrzehnts entstanden.
    Durch diese Entwicklung wirtschaftlicher Art ist eine große Zahl von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft abgezogen worden, Familienkräfte sowohl wie Fremdarbeitskräfte. Die Arbeit blieb; sie mußte aber bewältigt werden, und es mußte in großem Ausmaß als Ersatz für entgangene Arbeitskraft die Technik eingeschaltet und zu Hilfe genommen werden. Kurzum, die Technisierung und Mechanisierung der Landwirtschaft begann, und mit ihr kam eben die hohe Verschuldung. Ein großer Teil dieser Schulden ist bis zum heutigen Tage noch hoch verzinslich; 6 1/2 % Zinsen und die notwendige Amortisation sind keine Seltenheit. Die Einnahmen aber haben es vielen Betrieben nicht gestattet, von diesen Schulden auch nur einigermaßen herunterzukommen.
    *) Siehe Anlagen 7 und 8



    Walter
    Die schlimmste Auswirkung aber ist, daß die junge Generation, die Jungbauern auf Grund dieser Lage vielfach nicht mehr bereit sind, den väterlichen Betrieb zu übernehmen, weil sie keinen Ausweg sehen, angesichts dieser Schulden zu einer soliden Existenz zu kommen. Deshalb ist es notwendig, ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm zu schaffen des Inhalts, daß alle Betriebe mit ordnungsmäßiger Betriebsführung bei einer 3 %igen Verzinsung und 2 %iger Amortisation allmählich von dieser Last befreit werden und daß die Belastungen mit diesen Maßnahmen tragbar bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den verschiedenen Ländern festgesetzt sind. Man sollte weitgehend davon absehen, einen Abverkauf von landwirtschaftlichen Flächen in Erwägung zu ziehen. Der bisher geforderte Betriebsentwicklungsplan erscheint uns sehr problematisch, weil er in der Regel Neuinvestitionen erfordert, und zwar als Voraussetzung für die Verbilligung der Altschulden. Gerade vor Neuaufgaben warnen wir, solange nicht für die alten Verpflichtungen eine für die Betriebe tragbare Regelung gefunden ist.
    Der Herr Bundesminister meinte in seinem Bericht, daß die Zinsverbilligung kein Allheilmittel sei. Das ist richtig; Subventionen sind überhaupt kein Allheilmittel. Aber die Zinsverbilligung ist unserer Meinung nach eine zwingend notwendige Maßnahme, um der Landwirtschaft eine ihrer schwersten Sorgen zu nehmen, solange es nicht möglich ist, der Landwirtschaft einen ordentlichen Aufwandsertragsausgleich auf andere Weise zu verschaffen.
    Ich komme nun zum Umdruck 387. Bei diesem Antrag geht es darum, eine Reihe von Titeln des Agrarhaushalts nicht mehr dem Grünen Plan zuzuordnen. Die Fraktion der Freien Demokraten ist der Auffassung, daß verschiedene Titel — es handelt sich um Tit. 572, 573, 574, 576, 610 und 965 — ihrer Zielsetzung nach zwar wichtige Förderungsmaßnahmen für die Landwirtschaft darstellen, daß es sich bei ihnen aber nicht um Maßnahmen handelt, die der direkten Verbesserung der Einnahmen der Landwirtschaft dienen, sondern um Aufgaben, die erst langfristig wirksam werden. Jedes Jahr, und zwar seit 1957, wenn vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Hause der Grüne Bericht vorgelegt wurde und im Anschluß daran die Haushaltsansätze auf Grund ,des Landwirtschaftsgesetzes in ihrer Höhe im Einzelplan 10 bekannt wurden, erfuhren diese Maßnahmen in der Öffentlichkeit zwar ungerechtfertigt, aber eben darum um so heftigere Kritik. Sattsam bekannt ist das irreführende Schlagwort von den „Grünen Milliarden". Ich habe von dieser Stelle aus schon vor Jahren von dieser schlechten Optik gesprochen, die immer wieder, und zwar jedes Jahr, festzustellen ist. Es ging so weit, daß man praktisch die Landwirte als Almosenempfänger bezeichnete, das um so mehr, als auf Grund des dauernden Ansteigens der Produktionsunkosten in der Landwirtschaft die Beträge der Förderungsmaßnahmen sich erhöhen mußten. Das Landwirtschaftsgesetz soll ja die Disparität, die zwischen den Einnahmen der in der Landwirtschaft Beschäftigten und denen vergleichbarer Berufe besteht, abbauen. Deshalb mußten diese Erhöhungen kommen. Man sollte, um eine bessere Optik und ,damit ein besseres Verhältnis von Verbrauchern und Produzenten landwirtschaftlicher Erzeugnisse herbeizuführen, die obengenannten Förderungsmaßnahmen aus dem Grünen Plan herauslassen und sie als normale Aufgaben des landwirtschaftlichen Haushalts führen.
    Der Tit. 572, Förderung der Flurbereinigung: Über die Notwendigkeit der Förderung der Flurbereinigung gibt es keinen Zweifel; wir sind uns alle darin einig. Aber das ist keine Maßnahme, die die Einkommensverhältnisse direkt verbessert. Ihre positiven Auswirkungen können sich im Regelfall frühestens nach einem halben Jahrzehnt oder sogar noch später ergeben.
    Tit. 573, Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen: Diese Maßnahmen sind zwar sehr wichtig, und man sollte die Mittel dafür, wenn es die Haushaltslage zuließe, sogar erhöhen. Aber direkt und sofort einnahmeverbessernd wirken auch sie nicht. Das geht schon daraus hervor, daß die Siedlungsgesellschaften nach durchgeführter Aussiedlung den Leuten sogenannte Ruhejahre, nämlich Freijahre, lassen, weil sie nicht in der Lage sind, unmittelbar den Verpflichtungen nachzukommen.
    Wir kämen zum Tit. 574, Verbesserung der Wirtschaftswege. Auch hier kann man von einer direkten Verbesserung der Einnahmeverhältnisse der Landwirtschaft noch nicht sprechen. Es geht vielmehr um eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse.
    Lassen Sie mich zu diesem Punkt noch ein paar besondere Bemerkungen machen, und zwar als ein Mann, der mit diesen Dingen sehr viel zu tun hat. Man sollte die Verwendung dieser Mittel doch einmal einer besseren Kontrolle unterstellen. Ich bin nicht etwa der Meinung, diese Mittel seien zu hoch oder würden nicht gebraucht; da bin ich genau der gegenteiligen Ansicht. Sie müßten meiner Ansicht nach erhöht werden, und zwar ziemlich, sonst haben wir wahrscheinlich in den nächsten vier Jahrzehnten noch kein brauchbares Wirtschaftswegenetz in der Bundesrepublik. Was ich hierbei zu beanstanden habe, ist, daß die gebauten Wirtschaftswege meistens Ausfallwege, um nicht zu sagen, Ausfallstraßen nach der Feldmark sind, die, wenn ausgebaut, zum Teil dazu dienen, Baugebiete aufzuschließen, und dann Gemeindestraßen werden. Die Richtlinien für diese Maßnahmen sollten klarer und deutlicher gefaßt werden, damit das verhindert wird.
    Zu Tit. 576, Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung: Von dieser Förderungsmaßnahme kann man wirklich nicht behaupten, sie sei eine ausgesprochene Maßnahme für die Landwirtschaft und gehöre in den Grünen Plan. Ein großer Teil unserer Dorfgemeinden sind längst keine Bauerndörfer mehr. Tatsache ist doch wohl, daß Wasserversorgung, Kanalisation und Abwasserbeseitigung nicht nur für die paar Landwirte im Dorf, sondern für alle geschaffen werden. Das ist gut und das ist richtig. Aber richtig ist auch, daß es sich hier um keine einnahmeverbessernden Maßnah-



    Walter
    men der Landwirtschaft handelt; sie gehören also
    nach unserer Auffassung nicht in den Grünen Plan.
    Nun komme ich zu dem Tit. 610, der die Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft ausweist. Er ist sehr wichtig. Meine Freunde und ich sind der Meinung, es sei dringend notwendig, daß man nicht nur die Arbeit auf dem Acker und im Hof technisiert und rationalisiert und damit die Arbeitsbedingungen der Männer wesentlich erleichtert, sondern daß man auch die Bäuerinnen entlastet. Die Entlastung der Bäuerin ist mindestens ebenso wichtig, sogar noch viel wichtiger, denn auf ihr, die ja auch Mutter ist und der die Erziehung der Kinder obliegt, lastet zusätzlich der Haushalt, und das ist ein breites Arbeitsfeld; dazu kommt in vielen mittel-und kleinbäuerlichen Betrieben die Wartung und Pflege des Viehs. Die Bäuerin ist vordringlich zu entlasten. Es handelt sich hier um eine ganz selbstverständliche Maßnahme, die nicht direkt als einnahmeverbessernd gewertet werden kann. Es ist aber eine notwendige Verbesserung der Lebensverhältnisse der bäuerlichen Familien. Wir bitten auch hier um Herausnahme aus dem Grünen Plan und Überführung in den normalen Haushalt.
    Nun komme ich zum letzten Punkt des Antrages, zu dem Tit. 965, Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern. Daß die Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern eine wichtige Maßnahme, aber auch Aufgabe in der Landwirtschaft darstellt, darüber sind wir wohl alle einer Meinung. Ebenso gibt es keine Zweifel darüber, daß wir die verhältnismäßig wenigen Arbeitskräfte, die wir noch in der Landwirtschaft haben, der Landwirtschaft erhalten müssen. Denn die gesamte Technisierung erfüllt nicht ihren Zweck, wenn die Maschinen und Geräte nicht von Menschenhand gelenkt werden. Dabei kann man nicht auf diese Mithelfer in der Landwirtschaft verzichten. Man muß ihnen als Arbeitnehmer die gleichen Chancen und den gleichen Anreiz, vielleicht sogar noch einen größeren als in den übrigen Bereichen geben. Auch diese Förderung muß zu den Zuständigkeiten des landwirtschaftlichen Haushalts gehören. Sie ist nicht direkt einnahmeverbessernd für die landwirtschaftlichen Betriebe und müßte nach unserer Meinung in den normalen Haushalt.
    Wenn Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag, den wir dem zuständigen Ausschuß zu überweisen bitten, zustimmen würden, so würde die bisherige Gesamtsumme des Grünen Plans erheblich schrumpfen, aber die Wirkung dieser Mittel ohne Bindung an den Grünen Plan im normalen Haushalt wäre die gleiche. Die Zielsetzung wäre ebenfalls keineswegs verändert. Darum geht es uns: die Legende von den „grünen Milliarden" verblassen zu lassen; eine verhältnismäßig kleine, aber für die breite Masse verständlichere Summe für Subventionen würde übrig bleiben, eine bessere Optik würde sich ergeben; das Verhältnis zwischen den Verbrauchern von Nahrungsgütern und den Landwirten als den Produzenten würde sich bessern.
    Gestatten Sie mir zum Schluß noch folgenden Vorschlag, um eine Reihe dieser Förderungsmaßnahmen wirksamer zu gestalten. Ich spreche dabei die beiden Punkte Förderung und Flurbereinigung und Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe, ja sogar den Ausbau der Wirtschaftswege an. Man sollte diese Maßnahmen in einem besonderen Zeitplan zusammenfassen. Wir halten das für notwendig, um die angesetzten Mittel von den Zufälligkeiten der jährlichen Haushaltsmöglichkeiten auszunehmen und eine gezielte langfristige Planung auch in Verbindung mit der Raumordnung Gestalt werden zu lassen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Berberich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Berberich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der fortgeschrittenen Zeit und der Länge der Debatte ist es einigermaßen schwierig, noch die nötige Aufmerksamkeit im Haus zu finden, wenn man zu den sozialpolitischen Fragen Stellung nehmen will.
    Herr Kollege Dr. Schmidt hat heute vormittag bei seinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik mit ihren sozialen Leistungen am Schluß der Skala innerhalb der EWG steht. Ich meine, Herr Dr. Schmidt, daß das nicht ganz stimmt. Wenn man den Durchschnitt der sozialen Leistungen in der EWG zieht, dann mag das zutreffen. Wir stehen zu Frankreich sicherlich im Verhältnis 5 : 1, wie Sie ganz richtig ausgeführt haben. Ich bin allerdings der Meinung, daß man französische sozialpolitische Leistungen nicht unbedingt auf deutsche Verhältnisse übertragen kann, sondern daß wir gemeinsam in diesem Hause eine sozialpolitische Konzeption fortentwickeln müssen, die auch auf die deutschen landwirtschaftlichen Verhältnisse paßt. Ich glaube auch nicht, daß man das Aufbringungssystem Frankreichs für diese sozialpolitischen Leistungen in Deutschland anwenden könnte. Hier besteht ja nicht die Möglichkeit, in der Handelsspanne so viel Mittel aufzufangen, wie das in Frankreich bisher der Fall war.
    Aber, Herr Kollege Dr. Schmidt, über eines können Sie sich sicher sein: den Sozialplan der SPD habe ich mindestens so gut studiert wie Sie auch.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das glaube ich Ihnen! Aber der Herr Minister! Darauf kommt es an!)

    — Ich glaube, daß sich auch der Herr Minister den Sozialplan der SPD angesehen hat. Er wird sich ja immer wieder mit den verschiedenn Sozialplänen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, auseinandersetzen müssen, ob es sich um den Sozialplan der SPD oder den des Deutschen Bauernverbandes handelt oder ob weitere Sozialpläne im Laufe der nächsten Zeit auf uns zukommen. Alle haben eines gemeinsam: daß sie sich darum bemühen, dem Patienten Landwirtschaft in etwa Medizin zuzuführen.
    Im letzten Jahr haben wir uns bei der Debatte über den Grünen Plan auch mit einer Novelle zum Altershilfegesetz beschäftigt. Es waren damals



    Berberich
    eigentlich zwei Novellen, die wir dann verhältnismäßig schnell verabschieden konnten und deren Auswirkungen in der Landwirtschaft — das kann man wohl eindeutig feststellen — positiv beurteilt werden. Selbstverständlich ist damals eine ganze Reihe von Problemen offengeblieben, nicht nur weil wir uns über die Finanzierung und die Auswirkungen nicht im klaren waren, sondern weil uns alle gemeinsam das Ziel beseelt hat, diese Novelle zum Altershilfegesetz möglichst rasch zu verabschieden, um die Erhöhung des Altersgeldes zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzusetzen.
    Weiter darf man immerhin feststellen: wenn sich das vorzeitige Altersgeld bis jetzt noch in sehr bescheidenem Umfange ausgewirkt hat, so ist das doch darauf zurückzuführen, daß bis zur Verkündung des Gesetzes und zur Ausarbeitung der notwendigen Richtlinien viel Zeit vergangen ist. Bisher sind über 3000 Anträge abgelehnt, meistens deshalb, weil die notwendigen Beitragszeiten nicht erfüllt waren. Ich bin überzeugt davon, daß die zur Zeit noch vorliegenden 15 000 Anträge in der nächsten Zeit sehr zügig beschieden werden können, sobald die Richtlinien für die Gewährung des Altersgeldes überarbeitet worden sind und wirksam werden.
    Daß dieses vorzeitige Altersgeld sich nicht in dem Umfang ausgewirkt hat, wie wir ursprünglich annahmen, ist sicherlich darauf zurückzuführen, daß sich sehr viele Landwirte erhebliche Gedanken darüber machen, ob es für sie zweckmäßig ist, den Antrag auf vorzeitiges Altersgeld zu stellen, weil damit die Betriebsabgabe verbunden ist. Aber wir waren uns gemeinsam darüber im klaren, daß es keinen anderen Weg in dieser Frage geben kann.
    Etwas anderes ist die Frage der Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen, über die wir uns damals aus verschiedenen Gründen nicht restlos einigen konnten. Herr Kollege Frehsee hat auf verschiedene dieser Probleme hingewiesen. Ich darf aber noch einmal in Erinnerung zurückrufen, daß es insbesondere ein Problem der Abgrenzung überhaupt und ein Problem der Beitragsleistung ist, wenn man es als ein Dauerproblem und nicht nur als ein Auslaufproblem betrachtet.
    Ich möchte diese Frage nicht vertiefen. Denn dazu ist Zeit und Ort in den Ausschüssen. Wir sind selbstverständlich bereit, den Gesetzentwurf in den Ausschußberatungen mit zu bearbeiten. Wir werden dort zu den einzelnen Problemen unsere Meinung darlegen und entsprechende Änderungswünsche vorbringen. Ich bin überzeugt, daß auch unser Bundesarbeitsministerium bis zur Ausschußberatung in der Lage sein wird, eigene Gedanken und entsprechende Vorschläge zu entwickeln, um in der Beratung des Altershilfegesetzes voranzukommen.
    Bei der Verabschiedung der vorjährigen Novelle zum Altershilfegesetz haben wir ein Problem gemeinsam gelöst, das uns allen als Abgeordnete jahrelang Kummer bereitet hat, nämlich das Problem derjenigen, die am 1. Oktober 1957 Rentenbezieher waren und ihren Betrieb noch nicht übergeben hatten. Ich glaube, daß wir uns mit dem damaligen Entschluß, diese Sache endgültig zu
    bereinigen, manchen Ärger draußen gemeinsam vom Hals geschafft haben.
    Die Frage der Rehabilitation, die der Antrag der SPD wieder aufwirft, ist meiner Überzeugung nach im heutigen Zeitpunkt nicht ganz so schwierig zu lösen, wie es der Herr Staatssekretär Dr. Claussen hier gesagt hat. Der damalige Auftrag, den wir erteilt haben, hat sich nicht darauf bezogen, Erfahrungen im Rahmen der Altershilfe zu sammeln, bevor ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, sondern der Antrag lautete ganz klar, daß die Erfahrungen der übrigen Träger der Sozialversicherung zur Beurteilung dieser Maßnahme herangezogen werden sollten. Auch von dort her kann man eine ganze Reihe von Erfahrungen im Gebiet der Rehabilitation auf die Altershilfe übertragen, wenn es auch nicht möglich sein wird, einen Abklatsch der Sozialversicherung in die Altershilfe zu übernehmen.
    Wir beschäftigen uns aber in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik nicht nur mit der Altershilfe. Darüber hinaus haben wir durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz erhebliche Mehrbelastungen in der Landwirtschaft bekommen, die Gott sei Dank durch die Bereitstellung der 100 Millionen DM aufgefangen werden konnten und darüber hinaus noch zu einer Beitragssenkung verwendet werden. Aber es kann nicht Sinn und Zweck der Zurverfügungstellung weiterer 100 Millionen DM im Grünen Plan sein, zur Beitragssenkung allein diese Mittel zu verwenden. Vielmehr glaube ich, daß in diesem Hause Einigkeit darüber besteht, daß gerade die Leistungen der Unfallversicherung für den selbständigen Betriebsinhaber und seinen Ehegatten angehoben werden müssen, nachdem durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz sämtliche übrigen Leistungen angehoben wurden. Überschlägliche Berechnungen haben ergeben, daß mit diesen 100 Millionen DM die Erhöhungen, die für den übrigen Sektor der Unfallversicherung auf die Berufsgenossenschaften zukommen, aufgefangen werden können und darüber hinaus trotzdem noch Mittel zur Verfügung stehen, um eine namhafte Erhöhung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste vornehmen zu können. Dazu ist es allerdings nicht unbedingt notwendig, daß wir eine Novelle zum Gesetz verabschieden, wenn auch manches dafür sprechen würde. Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz beinhaltet ja die Ermächtigung an das Bundesarbeitsministerium, eine Zwischenfestsetzung der Jahresarbeitsverdienste anzuordnen und auf diesem Wege die Angleichung durchzuführen. Wir sind uns dabei innerhalb unserer Fraktion darüber im klaren, daß die Erhöhung der Jahresarbeitsverdienste und damit die Erhöhung der Leistungen eine Dauerbelastung für die Unfallversicherung bedeuten wird und daß es deshalb auch in den kommenden Jahren notwendig sein wird, im Rahmen des Grünen Plans entsprechende Mittel zum Ausgleich dieser Belastung bereitzustellen.
    Neben der Altershilfe und der Unfallversicherung spielt die Frage der Krankenversicherung und der Krankenversicherungsneuregelung in der Diskussion der Landwirtschaft eine hervorragende Rolle. Ich



    Berberich
    gehe dabei nicht so weit wie Sie, Herr Kollege, daß ich die Pflichtversicherung für die gesamte Landwirtschaft fordere. Aber ich bin der Meinung, daß die Versicherungspflicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten bleiben muß und daß die Versicherungsberechtigung für den bäuerlichen Betriebsinhaber nach wie vor gewährleistet sein muß. Ich bin nicht dafür, daß man diese Versicherungsmöglichkeit ausweitet. Ich bin aber ein absoluter Gegner einer Einschränkung der heutigen Versicherungsmöglichkeit. Wir wollen nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe unbedingt in die Pflichtversicherung hineinnehmen. Wenn wir einmal gemeinsam der Meinung sein sollten, daß die Krankenversicherung für alle bäuerlichen Betriebe notwendig ist, so gibt es sehr wohl die Möglichkeit, zu einer Versicherungspflicht zu kommen, die man für die größeren Betriebe genauso gut auch auf dem Wege einer freiwilligen Mindestversicherung vorsehen kann, wie wir ja auch eine Versicherungspflicht in der Haftpflichtversicherung der Kraftfahrt haben, ohne daß man eine staatliche oder eine halbstaatliche Zwangsversicherung an die Stelle der privaten Versicherungsunternehmen setzt. Insoweit unterscheidet sich unsere Auffassung erheblich von den verschiedenen Sozialplänen. Wir sind der Meinung, daß eine gegliederte Sozialversicherung nach wie vor der Lösung vorzuziehen ist, bei der man alles in einem einzigen gemeinsamen Versicherungsträger auf Bundesebene zusammenfaßt. Aber ich glaube, das sind Unterschiede in der Auffassung von der Zweckmäßigkeit, über die man sich sehr wohl unterhalten kann. Hier kann man sehr wohl geteilter Meinung sein, ohne sich deshalb streitig auseinandersetzen zu müssen.
    Im vorigen Jahr waren sowohl die Mittel für die Unfallversicherung als auch die für die Alterskasse in einem eigenen Abschnitt des Grünen Plans untergebracht. Wir waren einigermaßen erstaunt darüber, daß diese Mittel in diesem Jahr unter „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" rangieren. Ich bin nicht der Meinung, daß sie unbedingt in diese Kategorie hineingehören. Wir würden es dankbar begrüßen, wenn im kommenden Jahr im Interesse der Klarheit wieder ein eigener Abschnitt IV für diese Maßnahmen vorhanden wäre.
    Es ist heute früh zu einer Reihe von anderen Problemen auf sozialpolitischem Gebiet Stellung genommen worden und insbesondere auch die Frage der Hilfe für die Bäuerin angesprochen worden. Ich glaube, Herr Kollege Frehsee, Sie haben darüber gesprochen, und Sie haben gemeint, es handele sich hier um ein Beratungsproblem. Ich glaube nicht, daß es sich nur um ein Beratungsproblem handelt; denn die Bereitstellung von Mitteln für diesen Zuschuß von 1000 DM pro Betrieb macht oft einen Bauaufwand erforderlich, der um ein Vielfaches höher liegt. Das ist die Voraussetzung dafür, diese Mittel in Anspruch zu nehmen. Sicherlich ist es richtig, wie einer der Kollegen hier ausgeführt hat — ich weiß nicht mehr, wer es war —, daß man sich sehr viel leichter dazu entschließen würde, einen neuen Schlepper zu kaufen, als für die Hauswirtschaft etwas zu tun. Aber ich glaube, in sehr vielen Fällen liegt das Hindernis doch darin, daß der Zuschuß im Verhältnis zu den heute notwendigen Aufwendungen sehr bescheiden ist, so daß der Betriebsinhaber sich in vielen Fällen scheut, solche Maßnahmen zu treffen, weil er 8000 bis 10 000 DM Kredite aufnehmen muß. Denn nur in den seltensten Fällen sind diese Beträge auf dem Sparkonto oder dem Bankkonto vorhanden.
    Herr Kollege Frehsee, Sie haben auch die Geschäftsstellen der Bauernverbände angesprochen und gesagt, dort sei heute noch ein soziales Tabu zu überwinden, damit man sich überhaupt mit Sozialberatung beschäftigt. Ich kann mindestens für meinen Landesverband in Anspruch nehmen, daß das nicht der Fall ist. Das Land Baden-Württemberg hat gerade den Bauernverbänden — wir haben ja drei Bauernverbände innerhalb unseres Landes — im Rahmen des Haushalts Mittel für die Sozialberatung zur Verfügung gestellt, um die finanziellen Voraussetzungen innerhalb der Kreisbauernverbände für die Anstellung von Personen zu schaffen, die in der Lage sind, die Sozialberatung für die bäuerlichen Betriebe durchzuführen. Wir stellen fest, daß gerade von dieser Beratung in sehr großem Umfang Gebrauch gemacht wird. Unsere Kreisgeschäftsstellen sind etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte ihrer Arbeit nur mit sozialen Fragen beschäftigt. Ich glaube, daß gerade bei uns die sozialen Fragen keineswegs ein Tabu sind. Die Landwirtschaft hat vielmehr sehr wohl erkannt, daß wir in einer gewandelten Welt nicht in alten Vorstellungen befangen bleiben können, sondern daß die gewandelte Welt auch neue Vorstellungen von uns fordert.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)