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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1994 Inhalt: Vereidigung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5215B, 5271 B Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 5215 A Erweiterung der Tagesordnung . 5215 B, 5229 D Fragestunde (Drucksachen IV/1935, IV/1936) Fragen des Abg. Weigl: Bundesmittel für Facharbeiter im Zonenrandgebiet Dr. Ernst, Staatssekretär 5216 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Aussetzung eines Teiles des KaffeeZolls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5216 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5216 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Steuerliche Vorteile für Berufsreisende Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5217 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Änderungsgesetz zum Atomgesetz Lenz, Bundesminister 5217 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Abschnitt über Familienleistungen im Finanzbericht 1964 . . . . . . . . 5217 C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Personelle Besetzung der internationalen Organisationen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5217 D, 5218 A, B, C, D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5218 A Schwabe (SPD) 5218B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus) (FDP) 5218 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Außenpolitik 5218 D Frage des Abg. Jahn: Naturalisierung eines José Mengele in Paraguay Dr. Carstens, Staatssekretär 5219 A, B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5219 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5219 C Metzger (SPD) 5219 D Dr. Bechert (SPD) 5219 D Frage des Abg. Metzger: Schrift „Das Problem der PalästinaFlüchtlinge" Dr. Bülow, Staatssekretär . . 5220 A, B Metzger (SPD) 5220 B Jahn (SPD) . .. . . . . 5220 B II Deutscher Bundestag — 4. WahLperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Vergleichende Werbung Dr. Bülow, Staatssekretär 5220 C, D, 5221 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5220 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 5221 A Frage des Abg. Lemmrich: Verkehr ausländischer Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5221 B Lemmrich (CDU/CSU) 5221 C Frage des Abg. Ertl: Inntal-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D Fragen des Abg. Biechele: Verkehr auf der Bahnstrecke Pfullendorf—Altshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D, 5222 A, B, C Biechele (CDU/CSU) 5222 B, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbesserung der Bundesstraßen im Regierungsbezirk Schwaben Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5222 D, 5223 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5222 D, 5223 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufteilung der Mittel für Autobahnen und Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5223 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bundesmittel zum Straßenbau für Bayern, Niedersachsen und NordrheinWestfalen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 D, 5224 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5224 B Fragen des Abg. Josten: Umgehungsstraße der B 9 bei Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5224 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5224 D Frage des Abg. Fritsch: Ausbau der Ortsdurchfahrt in Deggendorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Abteile 1. Klasse in Triebwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5225 B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kein Autoreisezug Hamburg—München im April Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 D, 5226 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 D, 5226 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beteiligung der deutschen Luftfahrtindustrie an der Beschaffungspolitik der Lufthansa Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 C Dr. Mommer (SPD) 5226 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verkehrsverhältnisse südlich München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 D, 5227 A, B Dr. Gleissner (SPD) 5227 A Ertl (FDP) 5227 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Paraffingetränkte Verpackungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . . . 5227 C, D Dr. Bechert (SPD) 5227 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Garantiezeichen bei Bedarfsgegenstände aus Kunststoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5228 A, B Dr. Bechert (SPD) 5228 A, B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 III Frage des Abg. Dr. Bechert: Salmonellen-Infektionen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister 5228 C, 5229 A Dr. Bechert (SPD) 5229 A Frage des Abg. Dröscher: Alkohol-Restzucker-Verhältnis beim Wein Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5229 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5229 B, C Zur GO Dr. Mende, Bundesminister . . . . 5229 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5230 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 5230 B Vizepräsident Dr. Schmid 5229 D, 5230 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/1891); und Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1902) Frau Seppi (SPD) . . . . . . . 5230 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) — Aussprache —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/1947) — Erste Beratung —; dem Antrag betr. Förderung des Tabakanbaues (Abg. Stooß, Leicht, Baier [Mosbach], Dr. Artzinger, Bauknecht, Berberich, Seither, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1943); und dem Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948) Struve (CDU/CSU) 5234 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5238 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 5244 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 5250 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5252 A, 5289 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5253 C Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 5260 D Logemann (FDP) . . . . . . . 5262 B Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 5267 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5271 D Walter (FDP) 5273 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 5275 C Seither (SPD) 5277 D, 5290 D Reichmann (FDP) . . . . . . 5277 D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 5278 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 5279 D Schwarz, Bundesminister . . . . 5280 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar usw. (Drucksache IV/1673); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1931) — Zweite und dritte Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5283 A Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 5285 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930) Metzger (SPD) . . . . . . . 5286 C Nächste Sitzung 5288 D Anlagen 5289 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 21. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 19. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Ehren 22. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller * 19. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Dr. Furler * 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Haage (München) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Kemmer 19. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Mattik 21. 2. Mauk * 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Remscheid) 19. 2. Müser 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Rademacher * 19. 2. Ruland 21. 3. Scheppmann 19. 2. Schlick 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Seidl (München) 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 19. 2. Strauß 19. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Imle 29. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Schulhoff 29. 2. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Die Agrardebatte des Deutschen Bundestages zum Grünen Plan 1964 darf nicht vorübergehen ohne eine Berichterstattung über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft, ohne eine zusammenfassende Darlegung des Erfolges jener im Grünen Plan festgelegten Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Arbeitsentlastung unserer Bäuerinnen dienen. Als im Jahre 1961 auf Antrag der CDU/ CSU Fraktion und unter Zustimmung des gesamten Hohen Hauses diese Haushaltposition beschlossen wurde, freute ich mich über diesen Beschluß, der Zuschüsse für Warmwasserversorgungs- und zentrale Heizungsanlagen in bäuerlichen Wohnhäusern festlegte. Wir waren uns einig darüber, daß .wir die Bäuerinnen aus gesundheitlichen und sozialhygienischen Gründen von ihrer körperlich schweren und zeitlich langdauernden Arbeit entlasten mußten. Wir konnten aber damals nicht mit Sicherheit voraussagen, ob der Weg, den meine Fraktion zu gehen vorschlug, richtig ist. Heute kann ich erstmalig und mit großer Freude dem Hohen Hause mitteilen, daß der Weg richtig ist. Das beweisen die Erfolgsstatistiken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Berichte der Landwirtschaftslehrerinnen, die als Beraterinnen für unsere Bäuerinnen zur Verfügung stehen, sowie Dankschreiben der Bäuerinnen. Das, was die Aktion 1961 ankündigte, haben Ergebnis und Resonanz des Jahres 1962 bestätigt: Die Landbevölkerung hat von diesen Hilfen weitgehend Gebrauch gemacht. Industrie und Handwerk haben sich auf die Produktion und die Installierung der Geräte eingestellt, und die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, unterstützt durch versierte Kräfte der Energieverbände, hat sich der ihr zukommenden Aufgabe mit größtem Einsatz und Erfolg angenommen. Nach dem zweiten Jahr der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Einrichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen kann daher mit Fug und Recht behauptet werden: Die Maßnahme hat sich nicht nur eingespielt, sondern auch bewährt! Die finanziellen Kalkulationen und die technischen Planungen wurden mit mehr Wissen, aber auch mit gründlicherer und längerer Überlegung durchgeführt, so daß gute Lösungen entstanden, die die bäuerliche Familie in 5290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 jeder Hinsicht zufriedenstellten. Ein Rechenschaftsbericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Aktion 1962 liegt vor und gibt sehr interessante Aufschlüsse, sowohl über die Inanspruchnahme der Mittel in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik als auch über die Zahl der Heizungsanlagen und die Heizsysteme, die in den einzelnen Ländern gewählt wurden, über die Energiearten, die Verwendung fanden in Nordrhein-Westfalen z. B. anders wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Insgesamt haben im Jahr 1962 27 674 Betriebe mit Hilfe öffentlicher Mittel eine Warmwasserversorgungsanlage installiert. Als die Aktion 1961 anlief, waren es 17 179 bäuerliche Betriebe. Eine klare Übersicht über das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 1963 kann noch nicht erstellt werden. Aber aus den gegebenen Zuschußquoten läßt sich errechnen, daß weitere 27 500 Anlagen im Rechnungsjahre 1963 installiert worden sind. Insgesamt gesehen haben voraussichtlich in den drei Jahren 77 000 Betriebe die Bundesmittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft in Anspruch genommen. An dieser Stelle muß gesagt werden, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung nach den Berichten der Landwirtschaftslehrerinnen und denen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Länderministerien eine Welle von Umbauten und Modernisierungen im Haushalt der bäuerlichen Wohnhäuser in Bewegung gesetzt haben. Die Durchführung dieser Umbauten wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länderregierungen die Maßnahmen der Bundesregierung wirksam unterstützt hätten. Das ist nicht überall in gleichem Umfange geschehen. Aus meinem eigenen Heimatland Nordrhein-Westfalen kann ich berichten, daß die Landesregierung in Düsseldorf durch ihre gezielten Kreditmaßnahmen die Förderungsmaßnahmen des Bundes erheblich ausgeweitet und intensiviert hat. Sie hat die Zuschußmittel des Bundes, die ihr zuflossen, durch Kreditmittel des Landes für die Errichtung von Warmwasser- und zentralen Beheizungsanlagen verstärkt, darüber hinaus aber auch Mittel für die Beschaffung von hygienisch einwandfreien Fußböden, für die Schaffung von arbeitswirtschaftlich zweckmäßigen Arbeitsplätzen „Kochen" und „Spülen", für die Einrichtung von Duschen, Bädern sowie von hygienisch einwandfreien Toiletten und für die Beschaffung einer ausreichenden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Betriebe in Einzelhoflage zur Verfügung gestellt. Alle diese Darlehen können von bäuerlichen Familienbetrieben in Anspruch genommen werden, deren Inhaber hauptberuflich Landwirt ist und in denen ausschließlich oder überwiegend familieneigene Arbeitskräfte tätig sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn das, was ich über Nordrhein-Westfalen berichten kann, in den übrigen Bundesländern in gleichem Maße, vielleicht sogar noch ausgeweitet und verstärkt ebenfalls durchgeführt würde. Denn alles geschieht im Interesse unserer schwerarbeitenden Bäuerinnen, deren Belastung bis an die Grenze des noch gesundheitlich und volkswirtschaftich zu Verantwortenden geht. Und jede fünfte unserer erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik ist eine Bäuerin, dazu in den meisten Fällen mit Kindern unter 18 Jahren. Wenn bisher die Bundesmittel in manchen Ländern nicht ausreichend abgeflossen sind, wird das seinen Grund darin haben, daß die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht gesichert war. Denn es ist im allgemeinen nicht damit getan, daß die zentrale Beheizungs- oder Warmwasserversorgung gefördert werden kann. Beim Überdenken der Einbauten ergeben sich zwangsläufig weitere Ausgaben, die zu baulichen Veränderungen führen, wenn man dir Wege in Haushalt und Stallung abkürzen will oder die Fußböden in einen hygienisch einwandfreien und auch arbeitswirtschaftlich vernünftigen Zustand versetzen muß. Das Wesentliche scheint mir darin zu liegen, daß die Männer als Betriebsleiter die Arbeit der Landfrau richtig anerkennen und besser bewerten, damit auch in diesem Arbeitsbereich die Erleichterungen zum Zweck der Rationalisierung des gesamten ländlichen Betriebes geschaffen werden, die in Hof und Feld selbstverständlich geworden sind. Zinn Schluß muß ich dem Hohen Hause von einer Notwendigkeit Kenntnis geben: Nach den bis jetzt bestehenden Richtlinien des Bundesministeriums ist es den Bäuerinnen nicht möglich, in den Wintermonaten, in denen sie ausgerechnet Zeit für die Hauswirtschaft haben und in denen sie auch leichter als in den Sommermonaten Handwerker bekommen können, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Entweder müssen die Richtlinien geändert werden, oder aber die Mittel im Bundesetat „Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft", Grüner Plan 1964 Kap. 10 02 Tit. 610, müssen übertragbar gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht (Haushaltsgesetz 1964, § 2 Abs. 2). Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß auf diese Notwendigkeit hinweisen, und ich hoffe, daß die Übertragbarkeit der Position einmütig beschlossen und der Beschluß als Empfehlung an den Haushaltsausschuß weitergeleitet wird. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abg. Seither für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD gestellten Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land-und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948). In diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Untersuchung durchführen zu lassen über die Struktur- und Preisverhältnisse auf den landwirtschaftlichen Märkten und den Ernährungsgütermärkten. Die Preise für Lebensmittel und für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Die Verbraucherpreise für Lebensmittel spielen bei den Ausgaben der unteren und mittleren Einkommensschichten eine entscheidende Rolle. Sie machen einen erheblichen Teil der Lebens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5291 haltungskosten aus. Da Lebensmittel fast täglich gekauft werden, spielt ihr Preis und ihre Preisgestaltung im öffentlichen Bewußtsein eine stärkere Rolle als Preise für gewerbliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die meist in größeren Zeitabständen angeschafft werden. Auch die Landwirtschaft betrachtet aufmerksam die Entwicklung der Verbraucherpreise. Sie fragt immer wieder, ob ihr Anteil am Endverbraucherpreis nicht verbessert werden kann. Je mehr die Belieferung des Verbrauchers mit Lebensmitteln ab Hof zurückgeht, desto mehr bestimmen die Spannen für Bearbeitung, Verarbeitung und Handel den Erzeugerpreis für landwirtschaftliche Güter. Aus dieser Erkenntnis hat die Landwirtschaft im Rahmen ihrer Selbsthilfeeinrichtungen Wege für die Vermarktung ihrer Produktion gesucht. Der Grüne Bericht 1964 enthält zum ersten Mal auf Seiten 14 bis 15 Berechnungen über die Höhe des Anteils der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel. Bei Anerkennung aller Vorbehalte, die bei einer derartigen Berechnung zu machen sind, zeigen die Darstellungen, daß erstens die Spannen zwischen Erzeugerpreis und Endverbraucherpreis von Produkt zu Produkt sehr verschieden sind und daß zweitens der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher in der Tendenz absinkt. Das ist eine Erscheinung, die auch in anderen Ländern sich feststellen läßt. Die wesentliche Begründung hierfür sind die höheren Kosten für Dienstleistungen. Weiter zeigt der Grüne Bericht, daß bei steigendem Einkommen die Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel nicht in gleichem Maße wachsen und die Verkaufserlöse der Landwirtschaft weiter zurückbleiben. Diese Feststellungen werden bei der Preispolitik für agrarische Güter in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu verbessern, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten. Es ist zu fragen, ob der immer länger werdende Weg vom Erzeuger zum Verbraucher möglichst rationell gestaltet und die Gesamtheit der Spannen auf das notwendige Minimum verringert werden kann. Der Grüne Bericht 1964 zeigt, daß die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1950/1951 noch 64 % am Endpreis ausmachten. Dieser Anteil ist bereits 1962/1963 auf 54 % gesunken. 46% liegen also in Deutschland zwischen Erzeugerpreis und Endverbrauchspreis, während nach Angabe von Herrn Dr. Sonnemann, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, in Schweden beispielsweise die Differenz nur 26% beträgt. Wenn auch die Gegenüberstellung keine volle vergleichbare Aussagekraft besitzt, so bleibt doch die Frage offen, ob Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik und der Agrarpolitik in den Bereich der Dienstleistungen einzuwirken, zumal es sich hier um Größenordnungen handelt, die über 30 Milliarden DM liegen. Ziel des von uns vorgelegten Antrages ist es, die Diskussion über die Vermarktungskosten landwirtschaftlicher Produkte zu versachlichen und Grundlagen für agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Die im Rahmen des Grünen Planes veranschlagten Mittel für die horizontale und vertikale Verbundwirtschaft werden in diesem Jahr verstärkt zur Verfügung stehen. Bei der Wichtigkeit der Aufgabe muß bedauert werden, daß die Richtlinien besonders für die mehrstufige Verbundwirtschaft mit einer Ausnahme nach einem Jahr noch nicht bekannt sind. Wir betrachten dieses Versäumnis als einen Mangel der deutschen Agrarpolitik. Auch die Rede des Herrn Ministers Schwarz zu dieser Frage beweist, daß eine klare Konzeption nicht vorhanden ist. Wir wissen, daß Wirtschaftsinstitute auf einzelnen Gebieten an der Durchleuchtung der Agrarmärkte arbeiten und bei einzelnen Produkten auch die Preisbildung vom Erzeuger bis zum Endverbraucher untersucht haben. Mit diesem Antrag- soll die Bundesregierung veranlaßt werden, umfassende Untersuchungen über diese Probleme anzustellen und zu einem Schwerpunktprogramm zu kommen. Die Integration innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die wachsenden Kosten, die auf die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der Entwicklung zukommen, machen eine Lösung der Probleme noch dringlicher. Ich bitte deshalb, den Antrag Drucksache IV/1948 zur Federführung dem Ernährungsausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Anlage 4 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung des Einsatzes von Betriebshelfern und -helferinnen im neu zu errichtenden Teil IV des Grünen Planes 1964 erstmals 1 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß in 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Teil I des Grünen Planes „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" einen Fonds 5292 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 zu errichten, aus dem folgende Ausgaben finanziert werden: a) Verbilligung von Darlehen zur außerlandwirtschaftlichen Existenzgründung bei Abgabe (Verkauf und/oder Verpachtung) landwirtschaftlicher Kleinbetriebe und Grundstücke zur Agrarstrukturverbesserung, b) Umschulungsbeihilfen für ausscheidende Betriebsleiter und nachgeborene Bauernsöhne, c) zusätzliches Altersgeld für ältere Landwirte, die ihre Betriebe der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden, d) Einkommensbeihilfen an Bauern, deren Anwesenheit und Arbeit in bestimmten Regionen aus landeskulturellen Gründen trotz unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse erforderlich ist. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, aus dem Teil I des Grünen Planes 1964 „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" die Maßnahmen unter Nr. 8 und 9 betr. Förderung der landwirtschaftlichen Altershilfe und Unfallversicherung herauszunehmen und sie in einen neu zu schaffenden Teil IV des Grünen Planes „Sozialmaßnahmen für die landwirtschaftliche Bevölkerung" zu übertragen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm vorzulegen, das alle Betriebe mit ordnungsgemäßer Betriebsführung einschließt, die bei einer 2%igen Amortisation und 3%igen Zinsleistung aller ihrer Verbindlichkeiten noch im Rahmen der „tragbaren Belastung" bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den Ländern festgesetzt wird. Bonn, den 14. Februar 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß n§,§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 10 02 bei den nachfolgenden Titeln den Klammerzusatz („Grüner Plan") zu streichen: 572 Förderung der Flurbereinigung 573 Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 574 Ausbau der Wirtschaftswege 576 Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung 610 Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft 965 Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern, 2. alle agrarstrukturellen Maßnahmen in einem Vierjahresplan auszuweisen, der einen kontinuierlichen Ablauf dieser Vorhaben auf längere Sichtgewährleistet. Bonn, den 14. Februar 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über ,die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im 'Haushaltsplan 1964 — Einzelplan 10 — bei Darlehen zur Aussiedlung, zur Aufstockung und zur Althofsanierung die Zinsen von 3 % auf 1 % zu senken; 2. den Gesamtansatz für Zuschüsse und Darlehen für den Wirtschaftswegebau zu erhöhen und den Zinssatz für die Darlehen auf 1 '% zu senken. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5293 Anlage 10 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestage wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung eine Verbesserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest, die sich im laufenden Wirtschaftsjahr fortsetzen dürfte. Er legt jedoch Wert auf die Feststellung, daß der Einkommensabstand der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft am Ende des Wirtschaftsjahres infolge der schnellen Entwicklung des Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft und der Kostensteigerung im landwirtschaftlichen Bereich noch nicht einmal wieder den Stand der Jahre 1957/58 bis 1960/61 erreicht hat und noch 29 v. H. beträgt. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1964 im Grundsatz zu und spricht die Erwartung aus, daß — die Beibehaltung des deutschen Getreidepreisniveaus in der EWG als selbstverständlich vorausgesetzt — die Bundesregierung die Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Maßnahmen sicherstellt, damit nicht die sich anbahnende Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft erneut beeinträchtigt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit ihren Förderungsmaßnahmen die sich überall regende Selbsthilfe zu unterstützen, damit moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen den Erfordernissen der Märkte mengen- und qualitätsmäßig gewachsen sind. Dabei wird sich eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten als notwendig erweisen. Diese Einrichtungen müssen insbesondere im Gemeinsamen Markt den Einrichtungen unserer Partnerländer und außerdem denen der Drittländer ebenbürtig sein, damit die deutsche Landwirtschaft ihren Marktanteil auch in einem wachsenden Markt halten kann. In gleicher Weise muß die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt beschleunigen und verstärken. Es ist erforderlich, die gegenwärtig geltenden Richtlinien den veränderten Bedingungen anzupassen. Entgegen diesen geltenden Richtlinien soll für diese Förderungsmaßnahmen nicht die finanzielle Lage des Eigentümers, sondern die Schaffung und Festigung lebensfähiger Betriebe entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung haben dabei wie bisher die benachteiligten und zurückgebliebenen Gebiete zu finden. Das 1963 verstärkt angelaufene Zinsverbilligungsprogramm einschließlich der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die für die Umstellung und Anpassung notwendigen Investitionen und die dafür erforderlichen Kredite in der praktischen Anwendung zu verbessern und auszubauen, da es sich als wirksam erwiesen hat, und damit alle technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschöpft werden können. Die Beihilfen zur Qualitätsverbesserung der Milch sind in Hinsicht auf die Kostenentwicklung der Milcherzeugung und zur Erhaltung des Milchviehbestandes als Grundlage der Rindfleischversorgung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung fortzuentwickeln und an die anderen Lebensbereiche unter Beachtung der besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft anzupassen. Diese Maßnahmen sollten im Grünen Plan des kommenden Jahres in einem besonderen Kapitel ausgewiesen werden. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 11 Umdruck 389 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, f zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1964 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der besseren Ernte im Wirtschaftsjahr 1962/63 ist der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft geringer geworden. Aber trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen finanziellen Hilfen durch Bund und Länder ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nicht gelungen, dein Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung angesichts des Eintritts der EWG in die zweite Hälfte der Übergangszeit und der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine Überprüfung ihrer Agrarpolitik immer noch nicht für erforderlich hält. Er bedauert, daß die Bundesregierung den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßte Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Kredit- und Marktstrukturpolitik, wie sie in den Entschließungen des Bundestages vom 31. Januar 1962 und 9. Mai 1963 gefordert wurden, noch nicht vorgelegt hat. In Anbetracht dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, unverzüglich eine Be- 5294 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 standsaufnahme der dringend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 390 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1964 Teil II Nr. 1 den Ansatz für a) Gemeinschaftsmaschinen um 3 Mio DM auf 15 Mio DM, und b) technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, um 2 Mio DM auf 20 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 394 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen des Grünen Plans die Richtlinien für den 3%igen Hofkredit dahingehend zu ergänzen, daß für langfristige Investitionen, vor allem für Bauten, die Zinsverbilligung für 30 Jahre gewährt wird; 2. die Richtlinien für Konsolidierungskredite dahingehend zu ändern, daß die Hektar-Belastung durch die Zins- und Tilgungsbeträge eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 13. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/1884 Fragen XI/8 und XI/9) : Wie ist der Stand der Vorarbeiten zum neuen deutschen Weingesetz? Der Referentenentwurf des neuen deutschen Weingesetzes ist fertiggestellt. Er wird in einigen Tagen den zuständigen Ressorts in Bund und Ländern und dem Weinbeirat zugeleitet werden. Wird die Bundesregierung den Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes so rechtzeitig dem Bundestag vorlegen, daß er noch im Laufe dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden kann? Wenn die zu beteiligenden Stellen keine grundlegenden Änderungen vorschlagen, wird der Gesetzentwurf vor den diesjährigen Parlamentsferien den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1887 Frage I): Hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 14. November 1963 von Staatssekretär Dr. Carstens zugesagte Überprüfung einer möglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen? Die Überprüfung hat folgendes ergeben: Zum Schutze der deutschen Frauen, die mit Moslems verheiratet sind und in arabischen Ländern leben, ist eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht erforderlich. Seit dem 1. April 1953 verliert eine deutsche Frau durch Eheschließung mit einem Ausländer nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob sie automatisch durch die Eheschließung zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes nach den Gesetzen seines Heimatstaates erwirbt. Nur wenn dieser Erwerb auf besonderen Antrag der im Ausland lebenden deutschen Frau erfolgt, verliert sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wegen dieser nachteiligen Folge raten alle dafür in Betracht kommenden deutschen Stellen den deutschen Frauen, die einen Moslem heiraten wollen, von einem solchen Antrag ab. Erweist sich aber für die Frau der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Ehemannes unter dem Druck der besonderen Verhältnisse als unvermeidlich, so besteht die Möglichkeit, der deutschen Frau vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu genehmigen. Von den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden wird bei der Entscheidung über solche Beibehaltungsanträge die besondere Schutzbedürftigkeit deutscher Frauen in mohammedanischen Ländern wohlwollend berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Ich habe die Absicht, im Rahmen dieses Beitrages zur Aussprache die Anträge Umdrucke 388 und 392 sowie den Gesetzentwurf Drucksache IV/1947 zu begründen.
    Meine Damen und Herren! Der Grüne Bericht 1964 gibt auf den Seiten 38 bis 47 einen im Vergleich zu seinen Vorläufern wieder sehr erfreulich ausgeweiteten allgemeinen Überblick über die Sozialverfassung unserer Landwirtschaft. Insbesondere wird dort die Arbeitskräftestruktur und ihre Entwicklung, das Thema Tariflöhne und Arbeitsverdienste, der Stand der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft Tätigen dargestellt. An diesem Überblick ist nur wenig zu kritisieren. Den letzten Absatz werde ich nachher in einem anderen Zusammenhang ein wenig der Kritik unterziehen müssen. Aber kn. allgemeinen enthält dieser Überblick im Grünen Bericht die Daten, die wir hier für die Beurteilung der Lage der Landwirtschaft und für die Entscheidung über die Maßnahmen im Sinne des § 5 des Landwirtschaftsgesetzes benötigen. Er gibt auch die notwendigen Daten, die die Sozialpartner für ihre Tarif-und Lohnverhandlungen brauchen. Ich würde sagen, daß dieser Überblick über die Arbeitskräfte, die Löhne und die soziale Sicherung in der Landwirtschaft sicherlich auch Material für die Versachlichung der Lohn- und Tarifpolitik gibt, für die Versachlichung, von der so viel die Rede ist, die so sehr erwünscht ist.
    In diesem Zusammenhang darf ich gleich auf Seite 88 des Grünen Berichts hinweisen. Dort wird nachgewiesen, daß die 2,3 Milliarden DM, um die die Verkaufserlöse in diesem Wirtschaftsjahr angestiegen sind, gewissermaßen bedeuten, daß nachgeholt worden ist, was nach dem vorigen Grünen Bericht wegen der schlechten Ernte 1962 bei den Einkommen und bei der Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen im Rückstand geblieben ist. Im Grünen Bericht heißt es sehr richtig, daß nunmehr der Anstieg der landwirtschaftlichen Einkommen wieder auf der Linie der langfristigen Entwicklung liegt. Daraus kann man eine ganze Reihe von Schlußfolgerungen ziehen, beispielsweise in bezug auf die Lohn- und Tarifpolitik für die landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte. Wenn also in diesem Jahr in bezug auf die Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben nachgeholt worden ist, was im vorigen Jahr im Rückstand geblieben ist, dann I können die Sozialpartner nachholen, was sie bei den



    Frehsee
    landwirtschaftlichen Löhnen im vorigen Frühjahr im Rückstand gelassen haben. Das erscheint mir nicht nur im Interesse der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, sondern auch im Interesse ,der Landwirtschaft und der Erhaltung eines Mindestbesatzes an Lohnarbeitskräften in den landwirtschaftlichen Lohnarbeitsbetrieben, angesichts des Rückgangs der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte um erneut 7 % in dem Berichtsjahr erforderlich. Während die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte, von denen es nur noch etwa ein Drittel der Zahl gibt, .die es noch 1951 gegeben hat, in dem Berichtsjahr um 7% zurückgegangen ist, waren ,es bei den Familienarbeitskräften nur 2 %. Diese Entwicklung bei den Lohnarbeitskräften ist bedrohlich. Wenn diese Betriebe — es handelt sich um 150 000 von den 1,5 Millionen insgesamt — sich mit der Angleichung an die gewerblichen Vergleichslöhne nicht sehr beeilen, wird es eine Entblößung der landwirtschaftlichen Lohnarbeitsbetriebe von den Lohnarbeitskräften geben. Das kann nicht im Sinne dessen sein, was wir hier wollen und was wir mit den Maßnahmen des Landwirtschaftsgesetzes erstreben. Wir haben jetzt nur noch in jedem vierten Betrieb der Betriebsgrößenklasse über 20 ha eine Lohnarbeitskraft, und nur in 10 % der Gesamtzahl der Betriebe gibt es überhaupt landwirtschaftliche Lohnarbeitskräfte. Das ist ganz sicher ausschließlich eine Folge des großen Lohnrückstandes.
    Sie können in dem Grünen Bericht 1964 wiederum lesen, daß die Löhne der Landarbeiter in der Stunde 2,20 DM betragen haben, während die Vergleichslöhne in der Stunde 3,26 DM betragen haben. Die Landarbeiterlöhne liegen also um 1,06 DM pro Stunde zurück. Das sind 48 %. Bei den Spezialarbeitern sind es 35%. Die Löhne der landwirtschaftlichen Spezialarbeiter betrugen 2,41 DM und die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer, die zum Vergleich dienen, 2,86 DM, und zwar ohne Berücksichtigung der Pendelkosten. Unter Berücksichtigung der Pendelkosten ergeben sich 31 % Lohnrückstand bei den Landarbeitern und 191/2 % Lohnrückstand bei den Spezialarbeitern.
    Auch in Anbetracht dessen, daß die Löhne, die an die Spezialarbeiter und an die landwirtschaftlichen Facharbeiter ausweislich der Effektivlohn- und Verdienststatistiken gezahlt werden, um etwa 7 bis 8 % — wie im Grünen Bericht zu lesen ist — über den Tariflöhnen liegen, sollte es mit einem etwas stärkeren Schritt auf dem Wege zur Lohnangleichung in diesem Jahr nicht sehr schwer fallen, schon deswegen nicht, weil die 12% Lohnerhöhung im Jahre 1962 nicht 300 Millionen DM gekostet hat — wie ein Kollege, der heute unter uns sitzt, erklärt hat —, sondern nur 63 Millionen DM. Im vorigen Jahr hat die Lohnerhöhung von 9% 85 Millionen DM gekostet. Sie werden selber die Erklärung dafür haben, warum eine geringfügigere Lohnerhöhung mehr gekostet hat als eine größere. Das liegt eben an der stärkeren Abwanderung im Jahre 1962 im Vergleich zu 1963.
    Ich bitte Sie, Ihr Augenmerk auf die Seite 87 des Grünen Berichts zu wenden. Dort ist zum erstenmal ein Unterschied zwischen den verschiedenen Betriebsgrößenklassen gemacht worden. Es wird der Einkommensabstand zwischen dem gewerblichen Vergleichslohn und dem erzielten Lohn der Landwirtschaft in den Betrieben mit 5 und mehr ha festgestellt. Er beträgt 29 %. Dann wird differenziert: Betriebe mit 5 bis 10 ha weisen einen Lohnabstand von 38 % auf; bei Betrieben über 10 ha beträgt der Lohnabstand 25%. Nun, in dieser zweiten Gruppe liegen die Betriebe, die Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Aber nicht viele Betriebe in der Größenklasse zwischen 20 und 50 ha beschäftigen heute noch Lohnarbeitskräfte, mit Ausnahme von Spezialarbeitern. In der Regel wird in solchen Betrieben ein Alleinmelker beschäftigt. Die Lohnarbeitskräfte werden wohl weitgehend in der Betriebsgrößenklasse über 50 ha beschäftigt.
    Auf Seite 89 des Grünen Berichts finden Sie sehr übersichtliche und eindrucksvolle Diagramme. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den Verfassern des Grünen Berichts und den Zeichnern dieser sehr wertvollen Diagramme ein Wort der Anerkennung sagen. Sie werden auf dieser Seite 89 feststellen, daß in den süddeutschen Betrieben der erzielte Lohn der Landwirtschaft in Betrieben von 20 bis 50 ha den gewerblichen Vergleichslohn annähernd erreicht und in den Betrieben über 50 ha, auch allgemein in der ganzen Bundesrepublik, den gewerblichen Vergleichslohn überschritten hat. In den süddeutschen Betrieben der Größenklasse über 50 ha haben die erzielten Löhne den gewerblichen Vergleichslohn weit überschritten. Der erzielte Lohn liegt in den Betrieben über 50 ha in Süddeutschland im Durchschnitt bei 8110 DM je Vollarbeitskraft gegenüber 6506 DM Jahresverdienst des vergleichbaren gewerblichen Arbeitnehmers. Diese Betriebe können also zweifellos den Industriearbeiterlohn an den Landarbeiter zahlen.
    Ich würde in diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Herren auf der Regierungsbank, anregen, daß Sie die Ergebnisse dieser Darstellung auf Seite 89 — in den Diagrammen — auch in die Übersicht auf Seite 87 übernehmen, die ich zuerst zitiert habe. Es wäre für die Aussprache über die Lohn- und Tarifpolitik sehr nützlich, diese Differenzierung noch zusätzlich zu bekommen.
    Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesamtzahl der in der Landwirtschaft vorhandenen Familienarbeitskräfte, im Zusammenhang mit der Kritik an der Alterspyramide, die Sie hier im Grünen Bericht vorfinden, möchte ich auf die Alterspyramide der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte hinweisen. Ich möchte mich jetzt nicht in diese Auseinandersetzung zwischen meinem Kollegen Schmidt und dem Kollegen Ehnes einmischen. Ich habe das Gefühl, Herr Kollege Ehnes, daß Sie meinen Kollegen Schmidt nicht richtig verstanden haben. Bei solchen Fragen, meine Damen und Herren, kommt es allerdings auf eine Art agrarpolitischer Weltanschauung an. Von dieser Weltanschauung hängt es ab, ob man sagt, diese Alterspyramide sei alarmierend oder, wie der Kollege Schmidt gesagt hat, sie sei eigentlich auch positiv zu beurteilen. Es handelt sich eben um den Blickwinkel, von dem aus man daran herangeht. Aber vielleicht haben Sie wegen



    Frehsee
    dieser doch eben agrarpolitischen Weltanschauung, mit der man an solche Dinge herangehen muß, die kritischen Bemerkungen meines Kollegen Schmidt in dieser Beziehung nicht richtig verstanden. Vielleicht stellt er das in einem Schlußwort noch selber richtig.
    Ich wollte aber eine Bemerkung zu der Alterspyramide der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte machen, weil diese ja doch im Gesamtzusammenhang immer noch eine wesentliche Rolle für die agrarpolitischen Entscheidungen spielen, die wir hier zu treffen haben. Von 100 landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräften waren in der Altersklasse 14 bis 21 Jahre — das hat die Lohn- und Gehaltsstrukturerhebung von 1962 ergeben — nur 0,2, in der Altersgruppe 65 Jahre und älter 3,6, in der Altersgruppe 21 bis 25 Jahre 4,8 und in der Altersgruppe 55 bis 65 Jahre 32,3. Das heißt, meine Damen und Herren, die Landarbeiter sterben aus. Es ist die Frage, ob man das will oder nicht will. Ich bin der Meinung, daß der Landwirtschaft ein schlechter Dienst geleistet würde, wenn man sehenden Auges dieses Aussterben der Landarbeiter und damit die Gefährdung der landwirtschaftlichen Lohnarbeitsbetriebe passieren ließe.
    Man muß dabei auch bedenken, daß an anderer Stelle im Grünen Bericht ausgewiesen wird, daß landwirtschaftliche Lohnarbeitskräfte ausschließlich in nicht überbesetzten Betrieben sind. Wenn noch von einem Überbesatz an landwirtschaftlichen Arbeitskräften gesprochen wird, bezieht sich das immer auf die Familienbetriebe und auf die niedrigeren Betriebsgrößenklassen der Familienbetriebe, ganz sicher nicht — darüber sind wir uns vermutlich alle einig — auf die landwirtschaftlichen Lohnarbeitsbetriebe. Wir müssen von uns aus auf diesem Gebiet auch mehr tun, als bisher geschehen ist.
    Mein erster Appell richtete sich an die Sozialpartner. Mein zweiter Appell gilt uns allen. Wir müssen uns überlegen, was wir über das hinaus, was wir bisher schon getan haben, noch mehr tun können. Wir müssen beispielsweise die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung etwas stärker fördern, als wir es bisher getan haben. Dabei denke ich nicht nur an die finanzielle Förderung, sondern auch daran, daß sich jeder von uns verpflichtet fühlen müßte, dafür — ich darf es so sagen — Reklame zu machen. Vielleicht sollte man den materiellen Anreiz, der aus dem Grünen Plan für die Beteiligung an der landwirtschaftlichen Facharbeiterausbildung gegeben wird, etwas verstärken.
    Insgesamt liegt in diesem Bereich noch sehr viel im argen. In Süddeutschland gibt es diese landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung leider überhaupt nicht, obwohl sie seit vier oder fünf Jahren über den Grünen Plan gefördert wird. Wir haben sie in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, NordrheinWestfalen und Hessen. Dann ist es aber auch schon aus.
    Auf dem Gebiete des Wohnungswesen der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte sollten wir vielleicht mehr tun, als wir bisher getan haben. Wir sollten etwas für die hygienische und technische
    Modernisierung der Landarbeiterwohnungen tun und uns da etwas mehr, als dort bisher praktiziert worden ist, einfallen lassen.
    Das schafft auch Anreiz, wenngleich ich bei dieser Gelegenheit sagen möchte — und diese Mitteilung können Sie gewissermaßen aus erster Hand entgegennehmen —, daß es immer zunehmend Spaß an der Landarbeit gibt. Je mehr sie sich technisiert, je interessanter sie wird, desto weniger Sorgen werden wir an sich haben, Arbeitskräfte dort zu bekommen, wo sie benötigt werden. Man muß nur diese materiellen Unterschiede beseitigen. Ich habe gar keine Sorge, daß die Landwirtschaft in bezug auf die Eigenart der Arbeit und auf die Witterungsbedingungen mit der gewerblichen Wirtschaft nicht konkurrieren könnte.

    (Zuruf des Abg. Richarts.)

    — Herr Kollege Richarts, ich sagte eben — und ich wiederhole es für Sie —: Nehmen Sie es aus erster Hand! Es ist die Meinung der Betroffenen selber. Wir sind an und für sich gern in der Landwirtschaft. Wir lieben diese Arbeit, und wir scheuen die Witterungsbedingungen nicht. Was uns stört, ist lediglich dieser Lohnrückstand und sind die ungünstigen tariflichen und die Arbeitsbedingungen. Wenn da gleichgezogen wird, gibt es in der Beziehung keine Sorgen.
    Wir sollten, was die Arbeitswirtschaft insgesamt betrifft, auch noch ein übriges tun, meine Damen und Herren. Zu diesem Zweck haben wir den Entschließungsantrag Umdruck 392 *) vorgelegt. Ich darf ihn jetzt begründen und Sie bitten, ihn zur Hand zu nehmen.
    Darin wird von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gefordert, erstmalig und gewissermaßen versuchsweise in den Grünen Plan den Betrag von 1 Million DM zur Förderung der gemeinschaftlichen Landarbeiterhaltung einzustellen. Bei dieser ständig steigenden Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft bleibt es nicht aus, daß bestimmte landwirtschaftliche Betriebe in bestimmten Größenordnungen in Zukunft nicht in der Lage sein werden — bestimmt dann nicht, wenn der Industriearbeiterlohn gezahlt werden muß —, einen eigenen ständigen Landarbeiter zu halten. In anderen Ländern gibt es die gemeinschaftliche Landarbeiterhaltung schon längst. In Dänemark und Holland gibt es sie in zunehmendem Maße, so wie es die bei uns durch den Grünen Plan geförderte ,gemeinschaftliche Maschinenhaltung gibt.
    Ich kann verstehen, meine Damen und Herren, daß der Gedanke für den einen oder anderen von Ihnen neu ist. Es ist natürlich etwas Neues. Aber andere machen es schon. Wir müssen es erproben. Ich glaube beinahe, daß es sich auch auf die deutschen Verhältnisse anwenden läßt.
    Übrigens gibt es dieses Verfahren versuchsweise z. B. schon bei Ihnen in der Nachbarschaft, Herr Kollege Dr. Reinhard. Im Kreis Hofgeismar gibt es eine Art landwirtschaftlicher Betriebshelfer. Einzelne niedersächsische Berufsgenossenschaften haben solche landwirtschaftlichen Facharbeiter angestellt, um
    *) Siehe Anlage 4



    Frehsee
    sie bei Ausfall ides Landwirts — z. B. wegen Arbeitsunfalls — im landwirtschaftlichen Betrieb einzusetzen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard.)

    Es gibt drei Wege, erstens die gemeinschaftliche Landarbeiterhaltung, zweitens den Einsatz des Betriebshelfers in Notfällen bei Ausfall des Bauern und den Einsatz der Familienpflegerin bei Ausfall der Bäuerin. Das gibt es. Man kann diese Leute auch gemeinschaftlich anstellen. Wie man das technisch organisiert, ist eine andere Frage. Man kann sie bei den Berufsgenossenschaften anstellen, so wie das in Niedersachsen — wie ich eben schon sagte — getan wurde, und man kann sie bei den Landkrankenkassen anstellen; wie man will. Es gibt diese Idee des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Kubel, solche Betriebshelfer auch als Urlaubsvertretungen einzusetzen, damit Bauern und Landwirte mit ihren Frauen auch einmal ihre Gesundheit in einem ausreichenden Urlaub wiederherstellen können.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Das sind also drei Wege, ,die zu idem gleichen Ziel führen, oder drei Ziele, die man auf ein und demselben Weg erreichen kann, wie Sie wollen, Herr Dr. Reinhard; ich will mich nicht im einzelnen darüber auslassen. Wir stellen diesen Antrag und bitten um Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort werden wir über das Problem reden. Wir meinen es gut und halten unseren Vorschlag wirklich für einen konstruktiven Beitrag auf dem Gebiet der Arbeitswirtschaft, auch von der Seite her ein wenig aus dem Grünen Plan zu helfen.
    Nun darf ich mich mit der Sozialstruktur und der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft Tätigen befassen. Sie brauchen keine Sorge zu haben, daß ich noch einmal — wie im vergangenen Jahr — lang und breit über den landwirtschaftlichen Sozialplan der SPD spreche; der ist damals beschlossen worden und der gilt, und was darinsteht, wissen die Interessierten und wissen die Fachleute. Also nichts vom landwirtschaftlichen Sozialplan. Ich werde einige kritische Bemerkungen zum Grünen Bericht und zum Grünen Plan machen und mich dann auf die Begründung des Gesetzentwurfs auf Drucksache IV/1947 beschränken. Um es hier auch öffentlich zu sagen, meine Damen und Herren: Ich bin vorhin angesprochen worden wegen dieser Drucksachennummer, ob das irgendwie mit der „Gruppe 47" zusammenhänge. Haben Sie keine Sorge; das ist zu wenig literarisch, als daß man es mit der „Gruppe 47" in Verbindung bringen könnte. Die Drucksache hat rein zufällig die Nr. 1947.
    Ich sagte vorhin, daß ich auch ein wenig Kritik an dem Teil der Sozialverfassung usw. im Grünen Bericht zu äußern hätte. Diese Kritik bezieht sich auf den letzten Absatz dieser Übersicht, den Sie auf Seite 47 finden. Dort wird gesagt, daß es den Verfassern nicht möglich gewesen sei, einen Überblick über die 'Sozialstrukturen der Landwirtschaften der sechs EWG-Mitgliedsländer zu geben, und daß es ihnen auch nicht möglich gewesen sei, einen Überblick über den Stand der sozialen Sicherung in den sechs EWG-Ländern zu geben. Das ist bedauerlich. Ich weiß, daß richtig ist, was hier steht, daß also die Übersicht, die bisher von der Kommission erstellt worden ist, nur wenig praktischen Wert hat. Auf der anderen Seite wissen wir aber alle, daß es bereits eine ganze Fülle von Zahlen und Daten gibt, und sie sind auch publiziert worden. Denken Sie an den Aufsatz vor wenigen Monaten in „Agri Forum", wo die Systeme der sozialen Sicherung in den EWG-Ländern einander gegenübergestellt worden sind. So etwas brauchen wir hier im Grünen Bericht. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß dieses Kapitel — das ist ja bei allen Rednern heute morgen hier deutlich geworden — wichtig ist, ohne daß es in der Agrarpolitik unter Nr. 1 rangiert. Ich habe es vor einem Jahr schon deutlich zu machen versucht, daß wir landwirtschaftliche Sozialpolitik treiben müssen in Ergänzung der anderen Zweige der Agrarpolitik, nicht aber als Ersatz, nicht Sozialpolitik als Ersatz von Agrarpolitik; das wäre lächerlich. Zweifellos wird die landwirtschaftliche Sozialpolitik in der .EWG eine immer größere Rolle spielen, auch aus den Gründen, die heute Herr Kollege Struve deutlich gemacht hat. Er hat gesagt, wegen der hohen Aufwendungen der öffentlichen Hand für die soziale Sicherung der in der französischen Landwirtschaft tätigen Bauern und Landwirte und ihrer Mithelfenden sei ein Kostenvorsprung der Franzosen gegeben. Sicher, das ist richtig, und wir haben uns natürlich auch von diesem Gesichtspunkt leiten lassen, als wir vor mehr als einem Jahr diesen landwirtschaftlichen Sozialplan erarbeitet haben, und zweifellos läßt sich auch der Bauernverband von diesem Gesichtspunkt leiten. Wir lassen uns naturgemäß noch von anderen Gesichtspunkten leiten. Jedenfalls wäre es nicht nur erwünscht, sondern dringend notwendig, meine Herren auf der Regierungsbank — die Dame, die, wie ich weiß, an diesen Dingen besonderen Anteil nimmt, sehe ich im Augenblick nicht —, daß .Sie uns im nächsten Grünen Bericht das Material, das Sie haben, zur Kenntnis bringen. Ich habe davon gesprochen, daß die Daten sehr gut verwendbar und nützlich sind, und zwar für die verschiedensten Zwecke. Diese Daten brauchen wir. Sie können ja, wenn das eine oder andere nicht ganz hieb- und stichfest ist, dazuschreiben, daß diese Angaben mit Vorbehalt hinzunehmen sind, daß sie aus diesen oder jenen Gründen schwer vergleichbar sind. Wertvoll wäre es jedenfalls, wenn Sie die Zahlen, die schon allenthalben genannt werden, in den Grünen Bericht aufnähmen.
    Nun einige Bemerkungen zum beruflichen Strukturwandel! Fast zwei Millionen Menschen haben im letzten Jahrzehnt ihren landwirtschaftlichen Beruf aufgegeben und zweieinhalb Millionen seit der Betriebszählung von 1949. 470 000 Kleinlandwirte sind ausgeschieden. Hinter diesen Zahlen und dem darin zum Ausdruck kommenden gewaltigen Wandel verbergen sich große wirtschaftliche und soziale Belastungen für den einzelnen und seine Familie. Was sich in der Statistik so als eine erfolgreiche Entwicklung abzeichnet, ist im Einzelfall mit großen menschlichen Belastungen erkauft worden. Es ist eigentlich sehr wenig geschehen, um den Betroffenen diesen Strukturwandel, diese Belastungen verständ-



    Frehsee
    lieh zu machen. Vielleicht könnten wir das vorzeitige Altersgeld, das wir im vorigen Jahr eingeführt haben, als eines dieser Mittel ansehen. Aber das betrifft nur sehr wenige Fälle. Wissen Sie, wieviel vorzeitige Altersgelder es zur Zeit gibt? 618! Und nicht 60 Millionen DM hat das im Jahre 1963 gekostet, sondern, Herr Kollege Struve, 400 000 DM!

    (Abg. Struve: Aller Anfang ist schwer!)

    — Ich komme darauf noch zu sprechen. Über diese Zahlen muß ich selber ein wenig lachen.
    Praktisch fehlt es vollständig an Hilfen für den Berufswechsel, der mit dem Strukturwandel verbunden ist. Die für solche Dinge bei den Arbeitnehmern zuständige Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist eben für die Familienarbeitskräfte nicht zuständig, sondern ausschließlich für die Arbeitnehmer. Es gibt also noch keine Institution, die für diese Eingliederung der aus der Landwirtschaft Ausscheidenden in die industrielle Arbeitswelt zuständig wäre. Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Es muß eine Institution geben, die sich dieser Dinge annimmt. Es muß auch prophylaktische Maßnahmen für den Berufswechsel oder für die Berufsaufgabe in den kleinbäuerlichen Gebieten geben. Für die Berufsaufgabe von alten Landwirten gibt es bisher keine generellen Hilfen. Auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung und der Berufsförderung gibt es noch sehr viel für die aus der Landwirtschaft Ausscheidenden zu tun. Wir schlagen einiges dazu auf Umdruck 391 *) vor; mein Kollege Schmidt (Würgendorf) wird das noch begründen. Ich will das in diesem Zusammenhang und bei diesem Kapitel nur andeuten und nun zum nächsten Kapitel übergehen.
    Es handelt sich um das Kapitel, mit dem sich kurz vor der Mittagspause die verehrte Kollegin Frau Pannhoff befaßt hat: die Förderung der Hauswirtschaft. Frau Pannhoff hat ihren Beitrag zu Protokoll gegeben. Ich habe ihn noch nicht gelesen, aber sie hat mir einiges von dem gesagt, was in ihrem zu Protokoll gegebenen Beitrag steht. Ich bin weitgehend einverstanden mit dem, was sie darin sagt. Zu kritisieren ist, daß die von Ihnen allen, meine Damen und Herren, verfolgte löbliche Absicht, der Bäuerin auf dem Weg über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft und der Haushaltseinrichtungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu helfen, nicht oder nur teilweise verwirklicht wurde. Die gute Absicht hatten wir. Aber 1962 wurden von den 50 Millionen nur 25 und 1963 von den 50 Millionen nur knapp 30 Millionen ausgegeben. 1962 wurden 25 Millionen, 1963 über 20 Millionen DM für andere Zwecke verwendet.
    Das ist ärgerlich. Aber Sie können sich alle darauf verlassen — auch diejenigen von Ihnen, die nun vielleicht einwenden möchten, wir hätten diesen Titel zu hoch dotiert —: es ist ganz gewiß nicht so, daß in unseren landwirtschaftlichen Haushalten kein Bedarf an Verbesserungen der hauswirtschaftlichen Einrichtungen bestehe oder daß die Bäuerinnen eine solche zusätzliche Hilfe nicht benötigten. Weit ge*) Siehe Anlage 5
    fehlt! Die Ursachen für die unbefriedigende, so ,geringe Inanspruchnahme dieser öffentlichen Mittel liegen meines Erachtens erstens darin, daß die landwirtschaftliche Beratung sich nicht genügend um diese Position kümmert, und zweitens darin, daß ein Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe von dieser Beratung ,gar nicht erfaßt wird, daß die Wirtschaftsberatung einen Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe nicht zu einer Inanspruchnahme dieser Mittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft auffordert; sie liegen schließlich drittens auch darin, daß die Herren Berufskollegen von der bäuerlichen Seite doch andere Dinge als die Haushaltungen ihrer Ehefrauen im Vordergrund sehen, nämlich eben die Ausstattung der Wirtschaftsgebäude und die Neuinvestierungen bei 'Maschinen usw. Daran liegt es sicher auch. Ich habe versucht, das mit der hier gebotenen Courtoisie so vornehm wie möglich zu sagen; aber ganz zweifellos liegt auch hier ein wenig die Ursache.
    Es ist nun an der Zeit, daß hier im Bundestag nicht allein so viel und wirklich Wahres von der überlasteten und geplagten Bäuerin gesagt wird, sondern daß nun auch etwas mehr unternommen wird, als bisher unternommen wurde, damit .die Bäuerin wenigstens das erhält, was ihr nach unseren Beschlüssen gegeben werden soll.
    Das Ministerium hat schon resigniert und hat im Grünen Plan einen Betrag angesetzt, der gegenüber dem für 1963 um 5 Millionen DM gekürzt ist. Das ist Resignation, nichts anderes. Es ist schlimm, wenn wir in dieser Beziehung resignieren. Das sollten wir nicht tun. Wir waren alle mit Ihnen einig, Herr Minister Schwarz, als Sie vor drei Jahren sagten, es sei nicht mehr als recht und billig, daß wir wirklich auch einmal an die Bäuerin dächten und ihr etwas in die Schürze steckten. Wirklich, das haben Sie gesagt! Wir waren damals mit Ihnen einig. Aber Sie sehen, diese Schürze der Bäuerin hat leider ein sehr großes Loch. Durch dieses Loch ist die Hälfte ,des Geschenks, das wir ihr machen wollten, hindurchgefallen.
    Ein anderes Kapitel! Ich habe mich gerade damit beschäftigt, daß die Beratung und Aufklärung der landwirtschaftlichen Bevölkerung in bezug auf die Förderungsmaßnahmen für die bäuerliche Hauswirtschaft nicht ausreichen. Ich will gleich daran die Bemerkung anknüpfen, daß auch keine ausreichende Beratung und Aufklärung der landwirtschaftlichen Bevölkerung in bezug auf soziale Fragen erfolgt. Da haben wir bei den Wirtschaftsberatern und bei den Geschäftsführern der Bauern- und Landvolkverbände eben dieses böse tabu, von dem ich vor einem Jahr gesprochen habe, gegen alles Soziale. Dieses tabu muß gebrochen werden. Die Aufklärung über soziale Fragen beispielsweise könnte es ohne Verwirklichung des Sozialplanes ermöglichen, die schon jetzt bestehenden sozialen Einrichtungen sinnvoll auszunutzen und in Anspruch zu nehmen. Die meisten Bauern nehmen doch beispielsweise nicht ihr Recht wahr, sich freiwillig in der Landkrankenkasse gegen Krankheit und ihre Folgen zu versichern, dieses Recht, das es zur Zeit gibt, das es noch geben wird, solange wir die Krankenversicherungsreform



    Frehsee
    im Sinne des Herrn Ministers Blank nicht haben, bei der dieses Recht sehr, sehr stark eingeschränkt werden soll. Aber solange wir die Krankenversicherungsreform noch nicht haben, gibt es das noch. Es fehlt offensichtlich an Aufklärung und Beratung. Ganz selten und wirklich nur ausnahmsweise einmal wird in einer landwirtschaftlichen Versammlung über solche Fragen gesprochen. Das ist bedauerlich; denn heute ist — das wird von Tag zu Tag deutlicher — eine ausreichende soziale Sicherheit einfach ein Bestandteil des bäuerlichen Vermögens.

    (Beifall bei der SPD.)

    Weil ich den Herrn Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung dort sehe, in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zur Sozialenquete, die von Herrn Bundeskanzler Erhard in seiner Regierungserklärung angekündigt wurde. Es wäre sehr sehr wertvoll und notwendig — ich würde Sie herzlich bitten, das gleich so von hier mitzunehmen, weil wir dazu keinen Antrag gestellt haben —, in die Sozialenquete Erhebungen über die soziale Sicherung der in der Landwirtschaft tätigen Familienarbeitskräfte, der Bauern und Landwirte, aufzunehmen, beispielsweise über das Ausmaß des Krankheitsschutzes, das es jetzt schon gibt, über die Bedeutung der Zahl der dort noch tätigen mithelfenden Familienangehörigen. Im vorigen Jahr haben wir bei der Beratung der Zweiten Novelle zum Altershilfegesetz völlig im Dustern getappt. Die Sozialenquete sollte uns die für diese Zwecke erforderlichen Daten geben, auch schon deswegen, um
    B) unsere Landwirtschaft mit den Landwirtschaften in
    anderen Ländern wettbewerbsfähig zu machen.
    Nun zum letzten Kapitel im Zusammenhang mit dem Grünen Bericht. Der Grüne Plan 1964 sieht für die Verbesserung der sozialen Sicherung der landwirtschaftlichen Bevölkerung auch diesmal wieder Zuschüsse für die Altershilfe für Landwirte in Höhe von 250 Millionen DM und für die Unfallversicherung den Betrag von 100 Millionen DM vor. Diese Zuschüsse sollen es ermöglichen, die im vorigen Jahr beschlossenen Verbesserungen zu finanzieren. Sie tun noch mehr, meine Damen und Herren, und wieder an die Regierungsbank gerichtet: Mit diesen Zuschüssen finanzieren wir ausgezeichnet die in Drucksache IV/1947 beantragten Maßnahmen. Es bleibt dann immer noch etwas übrig, selbst wenn wir die Dritte Novelle, die die Sozialdemokraten jetzt zum Gesetz über die Altershilfe für Landwirte beantragen, so verabschieden. Das kostet also zusätzlich nichts. Im Jahre 1963 sind davon 95 Millionen DM übrig geblieben. Auf Grund der Novelle von 1962 müssen 1964 gegenüber 1963, weil wir jetzt für 12 Monate die höheren Leistungen zu bezahlen haben, 35 Millionen DM mehr aufgebracht werden. Von den übriggebliebenen 95 Millionen DM werden also 35 Millionen DM jetzt verbraucht werden, aber 60 Millionen DM bleiben wieder übrig, und damit kann man die Forderung, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, finanzieren, gut finanzieren.
    Ich habe vor einem Jahr gesagt: ich nenne Zahlen, die kommen ins Protokoll, und in einem Jahr
    können Sie mir die Zahlen entgegenhalten. Sie könnten es tun; denn selbst ich war pessimistischer, als die guten Sitten es erlauben. Sie, Herr Kollege Struve, haben gesagt, das koste 150 Millionen DM. Das Arbeitsministerium hat im Sozialpolitischen Ausschuß den Betrag von 190 Millionen DM, ich habe 110 Millionen DM genannt. Gekostet hat die Sache alles in allem 55 Millionen DM.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das kann man kaum glauben, Herr Kollege!)

    Ein Wort zu der Eingruppierung dieser Zuschüsse. Sie haben sie wieder in die Gruppe genommen. Herr Kollege Schmidt hat sich schon dazu geäußert, deshalb kann ich mich ganz kurz fassen. Gruppe ist benannt „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse". Dabei haben wir uns doch 1963 geeinigt, und in der endgültigen Fassung des Grünen Plans 1963 hat es wörtlich geheißen — ich darf zitieren —:
    Bei einer Ubersicht über die Aufwendungen nach Maßnahmengruppen bietet sich an, die 1963 erstmals veranschlagten Aufwendungen des Bundes zur Senkung der Beiträge für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit den Zuschüssen zur Förderung der Altershilfe für Landwirte in einer Maßnahmengruppe IV — Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft — zusammenzufassen.
    Diese Maßnahmengruppe IV ist im Grünen Plan 1964 wieder in der Maßnahmengruppe I aufgegangen. Erste Ansätze mindestens zu einer spezifischen Behandlung von Leistungen :des Bundes im Rahmen der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft Tätigen sind damit wieder auf Eis gelegt.
    Ich habe mir den Kopf darüber zerbrochen, welche Motive es wohl dafür gegeben haben mag. Auch Herr Kollege Schmidt wunderte sich sehr, daß nun der Herr Bundeskanzler persönlich schuld daran sein solle. Er soll — wie man hört, wie es heißt; Herr Kollege Schmidt hat das auch gesagt — persönlich veranlaßt haben, daß die Maßnahmengruppe IV beseitigt und daß alles in die Maßnahmengruppe I des Grünen Plans eingebaut wird. Das ist mir unerfindlich. Leidet er auch unter dem Tabu-Komplex, von dem ich gesprochen habe? Oder fürchtet er, wie die Sozialdemokraten verdächtigt zu werden, Agrarpolitik mit Sozialpolitik machen zu wollen oder statt Agrarpolitik Sozialpolitik? Er wäre schlecht beraten. Er hätte im vorigen Jahr dabei sein sollen oder sich das jetzt hier anhören sollen, wenn das das Motiv für diese Entscheidung gewesen sein sollte.
    Mit diesen Ausführungen, Herr Präsident, habe ich den Antrag Umdruck 388 *) begründet, der sich inhaltlich genau mit dem letzten Absatz des Entschließungsantrages der Fraktion der CDU/CSU deckt. Wir sind also im Bundestag offensichtlich alle übereinstimmend der Meinung, daß eine besondere Maßnahmengruppe geschaffen werden soll.
    Nun komme ich zum letzten Punkt, zur Begründung des Gesetzentwurfs. Ich mache das kurz. Bei
    *) Siehe Anlage 6



    Frehsee
    diesem Gesetzentwurf handelt es sich um nichts Neues. Das ist die Erinnerung an den Antrag der Fraktion der SPD, der vor einem Jahr hier vorgelegt worden ist, und zwar auf der Drucksache IV/904. Wir haben also in einem Jahr mehr als tausend Drucksachen gehabt; das merkt man bei der Gelegenheit. Auf Drucksache 904 ist das gleiche beantragt worden wie auf Drucksache 1947, in etwas modifizierter Form.
    Wir sind Ihnen entgegengekommen. Wir haben alles berücksichtigt, was Sie uns an Einwänden in den Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß und bei der zweiten und dritten Beratung der Zweiten Novelle hier im Plenum des Bundestages entgegengehalten haben. Beispielsweise haben wir bei den Witwen uns auf die Linie des Ernährungsausschusses begeben und nicht mehr gefordert, daß sie das vorzeitige Altersgeld ohne Rücksicht auf ihr Alter bekommen — das stand in dem Antrag vor einem Jahr —, sondern nach Vollendung des 40. Lebensjahres sollen Witwen, wenn sie wieder heiraten und den Hof abgeben, das Altersgeld vorzeitig erhalten.
    Im Sozialpolitischen Ausschuß hat der Vertreter des Bundesjustizministeriums verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Wir wollten diese Regelung für die Witwer nicht haben. Er hat gesagt, das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Deswegen haben wir dann die Witwer einbezogen. Wir haben uns vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen sagen lassen, daß nur ganz wenige Witwer davon betroffen würden. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes also diese Regelung! Witwen sollen Altersgeld vorzeitig haben nach Vollendung des 40., Witwer nach Vollendung des 45. Lebensjahres. Das Ganze hat natürlich in erster Linie agrarstrukturpolitische Bedeutung. Mit dieser Hilfe von 100 DM im Monat werden manche Witwen in Betrieben bestimmter Größenklassen veranlaßt werden, den Betrieb abzugeben, und das Land kann dann benutzt werden, um einen anderen Betrieb aufzustocken und ihn lebensfähig zu machen. Ich hoffe, nachdem der Ernährungsausschuß im vorigen Jahr dieser Regelung schon zugestimmt hat — im Sozialpolitischen Ausschuß gab es Bedenken —, daß diese Regelung jetzt ohne Beanstandung durchgeht.
    Nicht so große Hoffnungen habe ich in bezug auf die wiederholte Forderung nach der Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen. Das ist eine böse Angelegenheit. Nun hat das Hohe Haus am 28. März 1963 einstimmig beschlossen, die Regierung aufzufordern, zu prüfen — und über das Ergebnis der Prüfung zu berichten —, ob und in welcher Weise die Gewährung von Altersgeld an mithelfende Familienangehörige ermöglicht werden kann. Nichts ist geschehen. So ernst sind wir genommen worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ganz zuverlässig weiß ich es nicht, aber soweit ich
    weiß, ist in dieser Beziehung im Bundesministerium
    für Arbeit und Sozialordnung nicht das geringste geschehen.

    (Erneutes Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der SPD: Unerhört!)

    Es ist leider auch nichts geschehen in bezug auf Punkt 1 dieser Entschließung, die das Hohe Haus einstimmig angenommen hat. In Punkt 1 heißt es:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    einen Gesetzentwurf vorzubereiten und den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten, der unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Sozialleistungszweigen Art und Umfang sowie die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Altershilfe für die Landwirte regelt.
    Einstimmig angenommen, und nichts liegt vor, kein Gesetzentwurf.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es liegt auch nichts anderes vor, es liegt auch keine Andeutung einer Aktivität der Bundesregierung in dieser Richtung vor.
    Aber, meine Damen und Herren, wir waren uns einig, daß man nicht vorzeitig Altersgeld an erwerbsunfähige Landwirte gewähren kann. Die Sozialpolitiker schütteln sich allein bei dem Gedanken, daß man Erwerbsunfähigkeitsrenten gewährt, ohne zunächst zu versuchen, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen. wiederherzustellen. Das ist ein sozialpolitisches Unding. Damals ist eingewendet worden im Sozialpolitischen Ausschuß: „Das sehen wir ein" - nicht wahr, Herr Kollege Horn, das haben Sie erklärt? —, „Sie haben recht, das ist so; aber das ist eine völlig unbekannte Größe. Was haben wir da zu erwarten? Wir können das deswegen nicht machen, wir müssen erst die Zahlen, wir müssen erst Daten haben. Dazu ist die Bundesregierung mit ihrem Apparat da. Wir fordern sie auf" — einstimmig haben wir das getan —, „uns die Unterlagen zu geben und den Gesetzentwurf vorzulegen." — Nichts ist geschehen.
    Deswegen unterbreiten wir diesen Gesetzentwurf wieder. Etwas mehr als im vorigen Jahr wissen wir schon. Wir wissen beispielsweise, daß seit dem Inkrafttreten des Altershilfegesetzes in der Fassung von 1963, also der zweiten Novelle, 13 111 Anträge auf vorzeitiges Altersgeld gestellt worden sind. Davon sind bis zu diesem Zeitpunkt 3221 abgelehnt worden. 612 Antragstellern ist das vorzeitige Altersgeld bewilligt worden; deswegen übrigens die Summe von 400 000 DM und nicht die von 60 Millionen DM, die ich vorhin genannt habe. Aber ich will daran keine Kritik üben. Das war natürlich auch für uns eine unbekanntne Größe, und deswegen war ich auch pessimistisch hinsichtlich der Summe, die ich genannt habe. Aber die Herren von dem landwirtschaftlichen Alterskassen sind der Meinung, daß die Schätzungen in dieser Beziehung weit zu hoch gegriffen waren. Wir wissen auch, warum sie so hoch gegriffen waren: weil wir uns bei der ersten Schätzung 1957 alle miteinander ganz gewaltig nach unten verschätzt hatten. Nun hat man weit darüber hinaus nach oben gegriffen.



    Frehsee
    Hoffentlich folgen Sie nun diesem Vorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 1247, und zwar deswegen vielleicht besonders bereitwillig, weil wir in dem die medizinische Rehabilitation betreffenden § 6 b in dieser Drucksache alles das berücksichtigt haben, was an Einwänden innerhalb und außerhalb des Parlaments damals gegen die Heilkuren für Bauern und Bäuerinnen erhoben worden ist. Alles ist berücksichtigt, und der Kollege Weber — wenn er hier wäre; ich sehe ihn nicht — würde begeistert sein. In der zweiten und dritten Lesung der zweiten Novelle hat er sich auch besonders für die Betriebshelfer eingesetzt. Auch das steht nun hier drin.
    In diesem Zusammenhang bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen, daß infolge eines technischen Versehens leider die endgültige Fassung des Entwurfs der SPD nicht gedruckt worden ist. Auf Seite 2 ist etwas zu ändern. Es kommt nun ins Protokoll, und damit ist es authentisch. In der dritten Zeile muß hinter dem Wort „Betriebshelfer" eingefügt werden: „und Familienpflegerinnen", in der vierten Zeile hinter den Worten „Geldleistung in Höhe von" das Wort „täglich".
    Das bedeutet folgendes: Bei Verschickung des Landwirts in ein Heilverfahren sollen die landwirtschaftlichen Alterskassen einen Betriebshelfer in diesen Betrieb schicken können und bei Verschicken der Bäuerin zu einer solchen Kur eine Familienpflegerin. Wenn das nicht geschieht oder sich nicht empfiehlt, soll es dafür täglich den Betrag von 20 DM von den landwirtschaftlichen Alterskassen geben.
    Sie sehen an diesen beiden Beispielen, daß wir versucht haben, auf alle Einwände einzugehen und sie zu berücksichtigen. Insgesamt haben wir uns mit den Formulierungen in diesem Paragraphen von den Formulierungen der Rentenversicherung entfernt. Der Vertreter der Regierung hat wegen mancher negativer Erfahrungen mit der medizinischen Rehabilitation und auch mit der beruflichen Rehabilitation in der Rentenversicherung gemeint, wir könnten das nicht kopieren. Nun kopieren wir es nicht, sondern haben einen Maßanzug geschneidert. Wir haben in diesem § 6 b Formulierungen vorgeschlagen, die gerade auf diese besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft zugeschnitten sind, die also keine Parallele mehr zu der medizinischen und beruflichen Rehabilitation in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten darstellen.
    Neben der Forderung, die medizinische Rehabilitation einzuführen und das vorzeitige Altersgeld den Witwen und Witwern zu gewähren, haben wir wieder die Forderung gestellt, die mithelfenden Familienangehörigen mit einzubeziehen, und wir haben die Forderung wiederholt, eine Pflegezulage zu gewähren. So heißt es unter Ziffer 4 des Antrags Drucksache IV/1947:
    Das Altersgeld erhöht sich um die Hälfte des Altersgeldes für einen verheirateten Berechtigten, wenn er so hilflos ist, daß er nicht ohne Wartung und Pflege sein kann.
    Das ist also auch wieder auf die besonderen Notwendigkeiten zugeschnitten.
    Meine Damen und Herren, sehen Sie es bitte auch unter dem Gesichtspunkt, den ich vorhin angedeutet habe, als ich sagte: Soziale Sicherheit bedeutet bäuerliches Vermögen. Es liegt auf der Hand, daß ein hilfloser, nicht mehr bewegungsfähiger, im Rollstuhl sitzender oder siech und gelähmt im Bett liegender landwirtschaftlicher Altenteiler den kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieb wirtschaftlich belastet. Helfen Sie diesem Betrieb durch die Gewährung der Pflegezulage in Höhe von einheitlich 50 DM! Ich hoffe, daß Sie diesmal dafür mehr Verständnis haben als vor einem Jahr.
    Über ,die Finanzierung habe ich schon gesprochen. Die Gesamtaufwendung der landwirtschaftlichen Alterskassen werden sich nach sachverständiger Berechnung im Jahre 1964 .auf der Grundlage der Novelle von 1962 auf 305 Millionen DM belaufen. Davon werden 115 Millionen DM durch Beiträge aufkommen. Das bedeutet, daß wir vom Bund einen Zuschuß in Höhe von 190 Millionen DM brauchen. Wir Sozialdemokraten sind bereit, dem Ansatz von 250 Millionen DM zuzustimmen. Mit der Differenz wollen wir den Antrag Drucksache IV/1947 und den Umdruck die Betriebshelfer betreffend finanzieren. Wir hoffen, ,daß wir mit diesen sehr konstruktiven Absichten diesmal mehr Gehör finden als im vorigen Jahr und daß Sie sich alle davon überzeugen lassen, daß diese Vorschläge wirklich der Verbesserung der sozialen Verhältnisse dienen. Das ist noch kein Optimum, aber es liegt im Interesse einer verhältnismäßig geringfügigen, aber doch einer Verbesserung der sozialen Verhältnisse in unseren landwirtschaflichen Betrieben. Die Vorschläge dienen damit auch dem Sinn des Landwirschaftsgesetzes und stellen in dieser immer noch sehr schwierigen Zeit, in dieser für die in der Landwirtschaft Tätigen schwierigen Situation eine echte Hilfe dar.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Claussen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur zu einigen wenigen Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Frehsee Stellung nehmen, um klarzustellen, daß das Arbeitsministerium sofort nach der Verabschiedung des Änderungsgesetzes vom 23. Mai 1963 begonnen hat, die nötigen Erhebungen anzustellen, die die Voraussetzung dafür sind, daß wir dem Hohen Hause ein sinnvolles Gesetz vorlegen können. Wir haben veranlaßt, daß sämtliche Fälle von Erwerbsunfähigkeit selbständiger Landwirte statistisch erfaßt und nach den Ursachen der Erwerbsunfähigkeit aufgegliedert werden. Sie haben selbst, Herr Abgeordneter, hier bekanntgegeben, daß bisher erst 612 Fälle von vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit und Gewährung von vorgezogenem Altersgeld gezählt worden sind. Sie werden zugeben, daß das keine hinreichende Grundlage ist, um ein Gesetz darauf aufzubauen.
    Die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit sind uns erst in acht Fällen mitgeteilt worden.



    Staatssekretär Dr. Claussen
    Insgesamt — ich darf an das anknüpfen, was Sie gesagt haben — liegen etwa 15 000 Anträge vor, in denen ein vorzeitiges Altersgeld verlangt wird. Daraus werden sich auch eine ganze Reihe von Erfahrungen ableiten lassen, die für die Ausarbeitung des Gesetzes unbedingt erforderlich sind.