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ID0411519300

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    1106. nämlich: 1
    1107. entsprechenden: 1
    1108. Gesetzen: 1
    1109. Verordnungen,: 1
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    1172. Verfassungsprinzipien: 1
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    1175. Grundsatz: 1
    1176. Gewaltenteilung: 1
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    1182. hinwegsetzen,: 1
    1183. laufend: 1
    1184. tut.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1994 Inhalt: Vereidigung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5215B, 5271 B Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 5215 A Erweiterung der Tagesordnung . 5215 B, 5229 D Fragestunde (Drucksachen IV/1935, IV/1936) Fragen des Abg. Weigl: Bundesmittel für Facharbeiter im Zonenrandgebiet Dr. Ernst, Staatssekretär 5216 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Aussetzung eines Teiles des KaffeeZolls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5216 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5216 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Steuerliche Vorteile für Berufsreisende Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5217 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Änderungsgesetz zum Atomgesetz Lenz, Bundesminister 5217 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Abschnitt über Familienleistungen im Finanzbericht 1964 . . . . . . . . 5217 C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Personelle Besetzung der internationalen Organisationen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5217 D, 5218 A, B, C, D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5218 A Schwabe (SPD) 5218B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus) (FDP) 5218 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Außenpolitik 5218 D Frage des Abg. Jahn: Naturalisierung eines José Mengele in Paraguay Dr. Carstens, Staatssekretär 5219 A, B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5219 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5219 C Metzger (SPD) 5219 D Dr. Bechert (SPD) 5219 D Frage des Abg. Metzger: Schrift „Das Problem der PalästinaFlüchtlinge" Dr. Bülow, Staatssekretär . . 5220 A, B Metzger (SPD) 5220 B Jahn (SPD) . .. . . . . 5220 B II Deutscher Bundestag — 4. WahLperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Vergleichende Werbung Dr. Bülow, Staatssekretär 5220 C, D, 5221 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5220 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 5221 A Frage des Abg. Lemmrich: Verkehr ausländischer Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5221 B Lemmrich (CDU/CSU) 5221 C Frage des Abg. Ertl: Inntal-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D Fragen des Abg. Biechele: Verkehr auf der Bahnstrecke Pfullendorf—Altshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D, 5222 A, B, C Biechele (CDU/CSU) 5222 B, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbesserung der Bundesstraßen im Regierungsbezirk Schwaben Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5222 D, 5223 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5222 D, 5223 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufteilung der Mittel für Autobahnen und Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5223 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bundesmittel zum Straßenbau für Bayern, Niedersachsen und NordrheinWestfalen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 D, 5224 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5224 B Fragen des Abg. Josten: Umgehungsstraße der B 9 bei Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5224 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5224 D Frage des Abg. Fritsch: Ausbau der Ortsdurchfahrt in Deggendorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Abteile 1. Klasse in Triebwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5225 B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kein Autoreisezug Hamburg—München im April Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 D, 5226 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 D, 5226 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beteiligung der deutschen Luftfahrtindustrie an der Beschaffungspolitik der Lufthansa Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 C Dr. Mommer (SPD) 5226 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verkehrsverhältnisse südlich München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 D, 5227 A, B Dr. Gleissner (SPD) 5227 A Ertl (FDP) 5227 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Paraffingetränkte Verpackungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . . . 5227 C, D Dr. Bechert (SPD) 5227 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Garantiezeichen bei Bedarfsgegenstände aus Kunststoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5228 A, B Dr. Bechert (SPD) 5228 A, B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 III Frage des Abg. Dr. Bechert: Salmonellen-Infektionen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister 5228 C, 5229 A Dr. Bechert (SPD) 5229 A Frage des Abg. Dröscher: Alkohol-Restzucker-Verhältnis beim Wein Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5229 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5229 B, C Zur GO Dr. Mende, Bundesminister . . . . 5229 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5230 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 5230 B Vizepräsident Dr. Schmid 5229 D, 5230 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/1891); und Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1902) Frau Seppi (SPD) . . . . . . . 5230 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) — Aussprache —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/1947) — Erste Beratung —; dem Antrag betr. Förderung des Tabakanbaues (Abg. Stooß, Leicht, Baier [Mosbach], Dr. Artzinger, Bauknecht, Berberich, Seither, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1943); und dem Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948) Struve (CDU/CSU) 5234 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5238 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 5244 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 5250 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5252 A, 5289 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5253 C Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 5260 D Logemann (FDP) . . . . . . . 5262 B Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 5267 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5271 D Walter (FDP) 5273 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 5275 C Seither (SPD) 5277 D, 5290 D Reichmann (FDP) . . . . . . 5277 D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 5278 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 5279 D Schwarz, Bundesminister . . . . 5280 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar usw. (Drucksache IV/1673); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1931) — Zweite und dritte Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5283 A Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 5285 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930) Metzger (SPD) . . . . . . . 5286 C Nächste Sitzung 5288 D Anlagen 5289 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 21. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 19. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Ehren 22. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller * 19. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Dr. Furler * 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Haage (München) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Kemmer 19. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Mattik 21. 2. Mauk * 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Remscheid) 19. 2. Müser 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Rademacher * 19. 2. Ruland 21. 3. Scheppmann 19. 2. Schlick 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Seidl (München) 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 19. 2. Strauß 19. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Imle 29. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Schulhoff 29. 2. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Die Agrardebatte des Deutschen Bundestages zum Grünen Plan 1964 darf nicht vorübergehen ohne eine Berichterstattung über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft, ohne eine zusammenfassende Darlegung des Erfolges jener im Grünen Plan festgelegten Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Arbeitsentlastung unserer Bäuerinnen dienen. Als im Jahre 1961 auf Antrag der CDU/ CSU Fraktion und unter Zustimmung des gesamten Hohen Hauses diese Haushaltposition beschlossen wurde, freute ich mich über diesen Beschluß, der Zuschüsse für Warmwasserversorgungs- und zentrale Heizungsanlagen in bäuerlichen Wohnhäusern festlegte. Wir waren uns einig darüber, daß .wir die Bäuerinnen aus gesundheitlichen und sozialhygienischen Gründen von ihrer körperlich schweren und zeitlich langdauernden Arbeit entlasten mußten. Wir konnten aber damals nicht mit Sicherheit voraussagen, ob der Weg, den meine Fraktion zu gehen vorschlug, richtig ist. Heute kann ich erstmalig und mit großer Freude dem Hohen Hause mitteilen, daß der Weg richtig ist. Das beweisen die Erfolgsstatistiken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Berichte der Landwirtschaftslehrerinnen, die als Beraterinnen für unsere Bäuerinnen zur Verfügung stehen, sowie Dankschreiben der Bäuerinnen. Das, was die Aktion 1961 ankündigte, haben Ergebnis und Resonanz des Jahres 1962 bestätigt: Die Landbevölkerung hat von diesen Hilfen weitgehend Gebrauch gemacht. Industrie und Handwerk haben sich auf die Produktion und die Installierung der Geräte eingestellt, und die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, unterstützt durch versierte Kräfte der Energieverbände, hat sich der ihr zukommenden Aufgabe mit größtem Einsatz und Erfolg angenommen. Nach dem zweiten Jahr der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Einrichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen kann daher mit Fug und Recht behauptet werden: Die Maßnahme hat sich nicht nur eingespielt, sondern auch bewährt! Die finanziellen Kalkulationen und die technischen Planungen wurden mit mehr Wissen, aber auch mit gründlicherer und längerer Überlegung durchgeführt, so daß gute Lösungen entstanden, die die bäuerliche Familie in 5290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 jeder Hinsicht zufriedenstellten. Ein Rechenschaftsbericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Aktion 1962 liegt vor und gibt sehr interessante Aufschlüsse, sowohl über die Inanspruchnahme der Mittel in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik als auch über die Zahl der Heizungsanlagen und die Heizsysteme, die in den einzelnen Ländern gewählt wurden, über die Energiearten, die Verwendung fanden in Nordrhein-Westfalen z. B. anders wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Insgesamt haben im Jahr 1962 27 674 Betriebe mit Hilfe öffentlicher Mittel eine Warmwasserversorgungsanlage installiert. Als die Aktion 1961 anlief, waren es 17 179 bäuerliche Betriebe. Eine klare Übersicht über das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 1963 kann noch nicht erstellt werden. Aber aus den gegebenen Zuschußquoten läßt sich errechnen, daß weitere 27 500 Anlagen im Rechnungsjahre 1963 installiert worden sind. Insgesamt gesehen haben voraussichtlich in den drei Jahren 77 000 Betriebe die Bundesmittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft in Anspruch genommen. An dieser Stelle muß gesagt werden, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung nach den Berichten der Landwirtschaftslehrerinnen und denen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Länderministerien eine Welle von Umbauten und Modernisierungen im Haushalt der bäuerlichen Wohnhäuser in Bewegung gesetzt haben. Die Durchführung dieser Umbauten wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länderregierungen die Maßnahmen der Bundesregierung wirksam unterstützt hätten. Das ist nicht überall in gleichem Umfange geschehen. Aus meinem eigenen Heimatland Nordrhein-Westfalen kann ich berichten, daß die Landesregierung in Düsseldorf durch ihre gezielten Kreditmaßnahmen die Förderungsmaßnahmen des Bundes erheblich ausgeweitet und intensiviert hat. Sie hat die Zuschußmittel des Bundes, die ihr zuflossen, durch Kreditmittel des Landes für die Errichtung von Warmwasser- und zentralen Beheizungsanlagen verstärkt, darüber hinaus aber auch Mittel für die Beschaffung von hygienisch einwandfreien Fußböden, für die Schaffung von arbeitswirtschaftlich zweckmäßigen Arbeitsplätzen „Kochen" und „Spülen", für die Einrichtung von Duschen, Bädern sowie von hygienisch einwandfreien Toiletten und für die Beschaffung einer ausreichenden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Betriebe in Einzelhoflage zur Verfügung gestellt. Alle diese Darlehen können von bäuerlichen Familienbetrieben in Anspruch genommen werden, deren Inhaber hauptberuflich Landwirt ist und in denen ausschließlich oder überwiegend familieneigene Arbeitskräfte tätig sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn das, was ich über Nordrhein-Westfalen berichten kann, in den übrigen Bundesländern in gleichem Maße, vielleicht sogar noch ausgeweitet und verstärkt ebenfalls durchgeführt würde. Denn alles geschieht im Interesse unserer schwerarbeitenden Bäuerinnen, deren Belastung bis an die Grenze des noch gesundheitlich und volkswirtschaftich zu Verantwortenden geht. Und jede fünfte unserer erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik ist eine Bäuerin, dazu in den meisten Fällen mit Kindern unter 18 Jahren. Wenn bisher die Bundesmittel in manchen Ländern nicht ausreichend abgeflossen sind, wird das seinen Grund darin haben, daß die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht gesichert war. Denn es ist im allgemeinen nicht damit getan, daß die zentrale Beheizungs- oder Warmwasserversorgung gefördert werden kann. Beim Überdenken der Einbauten ergeben sich zwangsläufig weitere Ausgaben, die zu baulichen Veränderungen führen, wenn man dir Wege in Haushalt und Stallung abkürzen will oder die Fußböden in einen hygienisch einwandfreien und auch arbeitswirtschaftlich vernünftigen Zustand versetzen muß. Das Wesentliche scheint mir darin zu liegen, daß die Männer als Betriebsleiter die Arbeit der Landfrau richtig anerkennen und besser bewerten, damit auch in diesem Arbeitsbereich die Erleichterungen zum Zweck der Rationalisierung des gesamten ländlichen Betriebes geschaffen werden, die in Hof und Feld selbstverständlich geworden sind. Zinn Schluß muß ich dem Hohen Hause von einer Notwendigkeit Kenntnis geben: Nach den bis jetzt bestehenden Richtlinien des Bundesministeriums ist es den Bäuerinnen nicht möglich, in den Wintermonaten, in denen sie ausgerechnet Zeit für die Hauswirtschaft haben und in denen sie auch leichter als in den Sommermonaten Handwerker bekommen können, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Entweder müssen die Richtlinien geändert werden, oder aber die Mittel im Bundesetat „Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft", Grüner Plan 1964 Kap. 10 02 Tit. 610, müssen übertragbar gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht (Haushaltsgesetz 1964, § 2 Abs. 2). Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß auf diese Notwendigkeit hinweisen, und ich hoffe, daß die Übertragbarkeit der Position einmütig beschlossen und der Beschluß als Empfehlung an den Haushaltsausschuß weitergeleitet wird. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abg. Seither für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD gestellten Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land-und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948). In diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Untersuchung durchführen zu lassen über die Struktur- und Preisverhältnisse auf den landwirtschaftlichen Märkten und den Ernährungsgütermärkten. Die Preise für Lebensmittel und für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Die Verbraucherpreise für Lebensmittel spielen bei den Ausgaben der unteren und mittleren Einkommensschichten eine entscheidende Rolle. Sie machen einen erheblichen Teil der Lebens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5291 haltungskosten aus. Da Lebensmittel fast täglich gekauft werden, spielt ihr Preis und ihre Preisgestaltung im öffentlichen Bewußtsein eine stärkere Rolle als Preise für gewerbliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die meist in größeren Zeitabständen angeschafft werden. Auch die Landwirtschaft betrachtet aufmerksam die Entwicklung der Verbraucherpreise. Sie fragt immer wieder, ob ihr Anteil am Endverbraucherpreis nicht verbessert werden kann. Je mehr die Belieferung des Verbrauchers mit Lebensmitteln ab Hof zurückgeht, desto mehr bestimmen die Spannen für Bearbeitung, Verarbeitung und Handel den Erzeugerpreis für landwirtschaftliche Güter. Aus dieser Erkenntnis hat die Landwirtschaft im Rahmen ihrer Selbsthilfeeinrichtungen Wege für die Vermarktung ihrer Produktion gesucht. Der Grüne Bericht 1964 enthält zum ersten Mal auf Seiten 14 bis 15 Berechnungen über die Höhe des Anteils der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel. Bei Anerkennung aller Vorbehalte, die bei einer derartigen Berechnung zu machen sind, zeigen die Darstellungen, daß erstens die Spannen zwischen Erzeugerpreis und Endverbraucherpreis von Produkt zu Produkt sehr verschieden sind und daß zweitens der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher in der Tendenz absinkt. Das ist eine Erscheinung, die auch in anderen Ländern sich feststellen läßt. Die wesentliche Begründung hierfür sind die höheren Kosten für Dienstleistungen. Weiter zeigt der Grüne Bericht, daß bei steigendem Einkommen die Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel nicht in gleichem Maße wachsen und die Verkaufserlöse der Landwirtschaft weiter zurückbleiben. Diese Feststellungen werden bei der Preispolitik für agrarische Güter in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu verbessern, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten. Es ist zu fragen, ob der immer länger werdende Weg vom Erzeuger zum Verbraucher möglichst rationell gestaltet und die Gesamtheit der Spannen auf das notwendige Minimum verringert werden kann. Der Grüne Bericht 1964 zeigt, daß die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1950/1951 noch 64 % am Endpreis ausmachten. Dieser Anteil ist bereits 1962/1963 auf 54 % gesunken. 46% liegen also in Deutschland zwischen Erzeugerpreis und Endverbrauchspreis, während nach Angabe von Herrn Dr. Sonnemann, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, in Schweden beispielsweise die Differenz nur 26% beträgt. Wenn auch die Gegenüberstellung keine volle vergleichbare Aussagekraft besitzt, so bleibt doch die Frage offen, ob Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik und der Agrarpolitik in den Bereich der Dienstleistungen einzuwirken, zumal es sich hier um Größenordnungen handelt, die über 30 Milliarden DM liegen. Ziel des von uns vorgelegten Antrages ist es, die Diskussion über die Vermarktungskosten landwirtschaftlicher Produkte zu versachlichen und Grundlagen für agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Die im Rahmen des Grünen Planes veranschlagten Mittel für die horizontale und vertikale Verbundwirtschaft werden in diesem Jahr verstärkt zur Verfügung stehen. Bei der Wichtigkeit der Aufgabe muß bedauert werden, daß die Richtlinien besonders für die mehrstufige Verbundwirtschaft mit einer Ausnahme nach einem Jahr noch nicht bekannt sind. Wir betrachten dieses Versäumnis als einen Mangel der deutschen Agrarpolitik. Auch die Rede des Herrn Ministers Schwarz zu dieser Frage beweist, daß eine klare Konzeption nicht vorhanden ist. Wir wissen, daß Wirtschaftsinstitute auf einzelnen Gebieten an der Durchleuchtung der Agrarmärkte arbeiten und bei einzelnen Produkten auch die Preisbildung vom Erzeuger bis zum Endverbraucher untersucht haben. Mit diesem Antrag- soll die Bundesregierung veranlaßt werden, umfassende Untersuchungen über diese Probleme anzustellen und zu einem Schwerpunktprogramm zu kommen. Die Integration innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die wachsenden Kosten, die auf die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der Entwicklung zukommen, machen eine Lösung der Probleme noch dringlicher. Ich bitte deshalb, den Antrag Drucksache IV/1948 zur Federführung dem Ernährungsausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Anlage 4 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung des Einsatzes von Betriebshelfern und -helferinnen im neu zu errichtenden Teil IV des Grünen Planes 1964 erstmals 1 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß in 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Teil I des Grünen Planes „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" einen Fonds 5292 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 zu errichten, aus dem folgende Ausgaben finanziert werden: a) Verbilligung von Darlehen zur außerlandwirtschaftlichen Existenzgründung bei Abgabe (Verkauf und/oder Verpachtung) landwirtschaftlicher Kleinbetriebe und Grundstücke zur Agrarstrukturverbesserung, b) Umschulungsbeihilfen für ausscheidende Betriebsleiter und nachgeborene Bauernsöhne, c) zusätzliches Altersgeld für ältere Landwirte, die ihre Betriebe der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden, d) Einkommensbeihilfen an Bauern, deren Anwesenheit und Arbeit in bestimmten Regionen aus landeskulturellen Gründen trotz unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse erforderlich ist. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, aus dem Teil I des Grünen Planes 1964 „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" die Maßnahmen unter Nr. 8 und 9 betr. Förderung der landwirtschaftlichen Altershilfe und Unfallversicherung herauszunehmen und sie in einen neu zu schaffenden Teil IV des Grünen Planes „Sozialmaßnahmen für die landwirtschaftliche Bevölkerung" zu übertragen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm vorzulegen, das alle Betriebe mit ordnungsgemäßer Betriebsführung einschließt, die bei einer 2%igen Amortisation und 3%igen Zinsleistung aller ihrer Verbindlichkeiten noch im Rahmen der „tragbaren Belastung" bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den Ländern festgesetzt wird. Bonn, den 14. Februar 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß n§,§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 10 02 bei den nachfolgenden Titeln den Klammerzusatz („Grüner Plan") zu streichen: 572 Förderung der Flurbereinigung 573 Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 574 Ausbau der Wirtschaftswege 576 Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung 610 Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft 965 Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern, 2. alle agrarstrukturellen Maßnahmen in einem Vierjahresplan auszuweisen, der einen kontinuierlichen Ablauf dieser Vorhaben auf längere Sichtgewährleistet. Bonn, den 14. Februar 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über ,die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im 'Haushaltsplan 1964 — Einzelplan 10 — bei Darlehen zur Aussiedlung, zur Aufstockung und zur Althofsanierung die Zinsen von 3 % auf 1 % zu senken; 2. den Gesamtansatz für Zuschüsse und Darlehen für den Wirtschaftswegebau zu erhöhen und den Zinssatz für die Darlehen auf 1 '% zu senken. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5293 Anlage 10 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestage wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung eine Verbesserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest, die sich im laufenden Wirtschaftsjahr fortsetzen dürfte. Er legt jedoch Wert auf die Feststellung, daß der Einkommensabstand der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft am Ende des Wirtschaftsjahres infolge der schnellen Entwicklung des Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft und der Kostensteigerung im landwirtschaftlichen Bereich noch nicht einmal wieder den Stand der Jahre 1957/58 bis 1960/61 erreicht hat und noch 29 v. H. beträgt. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1964 im Grundsatz zu und spricht die Erwartung aus, daß — die Beibehaltung des deutschen Getreidepreisniveaus in der EWG als selbstverständlich vorausgesetzt — die Bundesregierung die Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Maßnahmen sicherstellt, damit nicht die sich anbahnende Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft erneut beeinträchtigt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit ihren Förderungsmaßnahmen die sich überall regende Selbsthilfe zu unterstützen, damit moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen den Erfordernissen der Märkte mengen- und qualitätsmäßig gewachsen sind. Dabei wird sich eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten als notwendig erweisen. Diese Einrichtungen müssen insbesondere im Gemeinsamen Markt den Einrichtungen unserer Partnerländer und außerdem denen der Drittländer ebenbürtig sein, damit die deutsche Landwirtschaft ihren Marktanteil auch in einem wachsenden Markt halten kann. In gleicher Weise muß die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt beschleunigen und verstärken. Es ist erforderlich, die gegenwärtig geltenden Richtlinien den veränderten Bedingungen anzupassen. Entgegen diesen geltenden Richtlinien soll für diese Förderungsmaßnahmen nicht die finanzielle Lage des Eigentümers, sondern die Schaffung und Festigung lebensfähiger Betriebe entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung haben dabei wie bisher die benachteiligten und zurückgebliebenen Gebiete zu finden. Das 1963 verstärkt angelaufene Zinsverbilligungsprogramm einschließlich der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die für die Umstellung und Anpassung notwendigen Investitionen und die dafür erforderlichen Kredite in der praktischen Anwendung zu verbessern und auszubauen, da es sich als wirksam erwiesen hat, und damit alle technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschöpft werden können. Die Beihilfen zur Qualitätsverbesserung der Milch sind in Hinsicht auf die Kostenentwicklung der Milcherzeugung und zur Erhaltung des Milchviehbestandes als Grundlage der Rindfleischversorgung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung fortzuentwickeln und an die anderen Lebensbereiche unter Beachtung der besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft anzupassen. Diese Maßnahmen sollten im Grünen Plan des kommenden Jahres in einem besonderen Kapitel ausgewiesen werden. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 11 Umdruck 389 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, f zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1964 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der besseren Ernte im Wirtschaftsjahr 1962/63 ist der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft geringer geworden. Aber trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen finanziellen Hilfen durch Bund und Länder ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nicht gelungen, dein Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung angesichts des Eintritts der EWG in die zweite Hälfte der Übergangszeit und der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine Überprüfung ihrer Agrarpolitik immer noch nicht für erforderlich hält. Er bedauert, daß die Bundesregierung den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßte Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Kredit- und Marktstrukturpolitik, wie sie in den Entschließungen des Bundestages vom 31. Januar 1962 und 9. Mai 1963 gefordert wurden, noch nicht vorgelegt hat. In Anbetracht dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, unverzüglich eine Be- 5294 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 standsaufnahme der dringend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 390 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1964 Teil II Nr. 1 den Ansatz für a) Gemeinschaftsmaschinen um 3 Mio DM auf 15 Mio DM, und b) technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, um 2 Mio DM auf 20 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 394 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen des Grünen Plans die Richtlinien für den 3%igen Hofkredit dahingehend zu ergänzen, daß für langfristige Investitionen, vor allem für Bauten, die Zinsverbilligung für 30 Jahre gewährt wird; 2. die Richtlinien für Konsolidierungskredite dahingehend zu ändern, daß die Hektar-Belastung durch die Zins- und Tilgungsbeträge eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 13. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/1884 Fragen XI/8 und XI/9) : Wie ist der Stand der Vorarbeiten zum neuen deutschen Weingesetz? Der Referentenentwurf des neuen deutschen Weingesetzes ist fertiggestellt. Er wird in einigen Tagen den zuständigen Ressorts in Bund und Ländern und dem Weinbeirat zugeleitet werden. Wird die Bundesregierung den Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes so rechtzeitig dem Bundestag vorlegen, daß er noch im Laufe dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden kann? Wenn die zu beteiligenden Stellen keine grundlegenden Änderungen vorschlagen, wird der Gesetzentwurf vor den diesjährigen Parlamentsferien den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1887 Frage I): Hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 14. November 1963 von Staatssekretär Dr. Carstens zugesagte Überprüfung einer möglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen? Die Überprüfung hat folgendes ergeben: Zum Schutze der deutschen Frauen, die mit Moslems verheiratet sind und in arabischen Ländern leben, ist eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht erforderlich. Seit dem 1. April 1953 verliert eine deutsche Frau durch Eheschließung mit einem Ausländer nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob sie automatisch durch die Eheschließung zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes nach den Gesetzen seines Heimatstaates erwirbt. Nur wenn dieser Erwerb auf besonderen Antrag der im Ausland lebenden deutschen Frau erfolgt, verliert sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wegen dieser nachteiligen Folge raten alle dafür in Betracht kommenden deutschen Stellen den deutschen Frauen, die einen Moslem heiraten wollen, von einem solchen Antrag ab. Erweist sich aber für die Frau der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Ehemannes unter dem Druck der besonderen Verhältnisse als unvermeidlich, so besteht die Möglichkeit, der deutschen Frau vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu genehmigen. Von den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden wird bei der Entscheidung über solche Beibehaltungsanträge die besondere Schutzbedürftigkeit deutscher Frauen in mohammedanischen Ländern wohlwollend berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Effertz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schmidt, wollen Sie und Ihre Fraktion auf eine Beteiligung an der Aussprache über die Große Anfrage verzichten? Ich frage danach, weil es so lange dauert, bis Sie zum Thema kommen.


Rede von Dr. R. Martin Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keineswegs, ich spreche zum Thema; das gleiche hatte Herr Struve getan. Heute früh, Herr Kollege Effertz, habe ich gerade erfahren, daß der Bundeskanzler außerordentlich ungehalten über die Große Anfrage sei und daß die Aussprache hier im Bundestag auf Ende April verschoben werden soll.

(Hört! Hört! bei der SPD.) Was sagen Sie dazu?


(Beifall bei der SPD. — Abg. Struve: Woher stammt diese Information? Sie wissen mehr als alle anderen!)

— Herr Struve, ich weiß oft mehr; Sie müssen mehr
hören und mehr lesen, dann wissen Sie auch mehr!

(Heiterkeit.)

Als die Bundesregierung im vergangenen Jahr versuchte, den Schaden zu reparieren, war es natürlich zu spät, und in der letzten Ratssitzung war daran nichts mehr zu ändern. Bei dieser deutschen Verhandlungsführung darf man gespannt sein, was



Dr. Schmidt (Gellersen)

bei den neuen Marktordnungen herauskommen wird.

(Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

Inzwischen sind zur Rindermarktordnung, Herr Kollege Effertz, gewisse Bedenken laut geworden — lesen Sie es mal genau nach —, die alles andere als beruhigend für die deutsche Rinderproduktion sind.
Diese Beispiele ließen sich beliebig erweitern. Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrungen, .daß mit den neun Marktordnungen auch gleichzeitig die sogenannten Preiskriterien verabschiedet würden, jene Kriterien, die nicht nur bei Getreide, sondern auch bei Milch und Rindfleisch eine wesentliche Rolle spielen? Warum hat sie so großen Wert auf die sogenannte Formel 39/110 gelegt? Im Ausschuß haben die Kollegen der CDU und FDP sich sehr darüber erregt, weil ihnen anscheinend entgangen war, was der Bundeskanzler vor einiger Zeit in diesem Hause dazu gesagt hat und worauf die Bundesregierung besonders stolz war und ist.

(Zuruf des Abg. Bauknecht.)

— Wenn die Bundesregierung, wie sie vorgibt, das deutsche Preisniveau mit allen Mitteln verteidigen will, Herr Bauknecht, warum hat sie dann nicht verlangt, daß in allen Marktordnungen ein Hinweis auf Art. 43 Abs. 3 a des EWG-Vertrages eingefügt wird, um den deutschen Erzeugern gleichwertige Sicherungen für die Lebenshaltung zu geben? Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich dabei betonen, daß es sich hier nicht um eine Forderung der Sozialdemokraten handelt, sondern um eine Forderung des Deutschen Bauernverbandes, vorgetragen von Präsident Rehwinkel auf dem Deutschen Bauerntag in Hamburg.
Eine weitere Frage: Warum hat die Bundesregierung nicht darauf bestanden, daß die übrigen Partnerländer verpflichtet werden, vor dem Inkrafttreten neuer Agrarverordnungen zunächst einmal die bestehenden Marktordnungen buchstabengetreu anzuwenden? Wenn sie das getan hätte, wäre Frankreich wahrscheinlich schon in diesem Jahr gezwungen gewesen, seine Getreidepreise zu regionalisieren und das derzeitige System der permanenten Intervention aufzugeben. Das wiederum hätte zur Folge gehabt, daß der französische Richtpreis um 30 DM je Tonne hätte angehoben werden müssen, und damit hätte sich die Basis für den Mansholtplan ganz erheblich geändert. Denn der Unterschied zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Richtpreis wäre damit erheblich zusammengeschrumpft.
Was ist eigentlich aus dem ganzen Verhandlungspaket geworden, mit dem die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres in Brüssel operieren wollte, — ein Paket, das nicht einmal als Päckchen bezeichnet werden konnte? Die Reste sind ein kümmerlicher Fetzen Papier. Da konnte in der Tat de Gaulle seinen Dank an die Bundesregierung aussprechen, was sogar die hartnäckigsten Festhalter und Vernebler aufgeschreckt hat.
Mit diesen vorhin angeführten Beispielen soll keineswegs gesagt werden, daß die Bundesregierung auf allen diesen Forderungen, die in den verschiedenen Stadien der Verhandlung aufgestellt worden sind, bis zur äußersten Konsequenz hätte bestehen sollen. Wir alle wissen, daß bei internationalen Verhandlungen und erst recht bei den Verhandlungen in Brüssel Kompromisse notwendig sind. Auch die Landwirtschaft weiß das, und sie ist bereit, das in !Rechnung zu stellen. Aber sie hat kein Verständnis dafür, daß solche Kompromisse von der Bundesregierung und von der Koalition post festum entweder abgestritten oder ignoriert werden. Jeder, der die Entwicklung verfolgt hat, wird bestätigen können, daß wir in der Frage der Wettbewerbsverzerrungen keinen Schritt weitergekommen sind, und für jeden, der die Zusammenhänge kennt, kann kein Zweifel mehr bestehen, daß die Bundesregierung in der Frage der Getreidepreise und der Milcherlöse in den letzten Monaten freigiebig eine ganze Reihe von Wechseln ausgestellt hat, die spätestens nach den nächsten Wahlen eingelöst werden müssen. Wenn es dem kommenden Kabinett gelingt, noch eine Verlängerung um ein bis zwei Jahre durchzusetzen, dann ist schon sehr viel erreicht.
Ich möchte es mir im Augenblick versagen, auf die Gründe einzugehen, die die Bundesregierung veranlaßt haben, so und nicht anders zu handeln. Im Augenblick geht es nur um die Tatsache, daß der Abstand — die Disparität, wenn Sie so wollen — zwischen dem, was von der Bundesregierung und von der Koalition als agrarpolitisches Konzept ausgegeben wird, und der Realität mittlerweile so groß geworden ist, daß es einfach länger nicht mehr zu übersehen ist.
Sie müssen sich vor Augen halten, was am 14. Januar 1962 und am 4./5. Februar 1963 geschehen ist: Der Ministerrat hat insgesamt neun Marktordnungen verabschiedet, die mit Ausnahme von Zucker, Kartoffeln und Gartenbauprodukten die gesamte landwirtschaftliche Produktion umfassen. Diese Marktordnungen sorgen dafür, daß sich der Wettbewerb von Jahr zu Jahr verschärft. Denken Sie beispielsweise bei Obst und Gemüse an die stufenweise Liberalisierung, denken Sie an den schrittweisen Abbau des sogenannten Nichtfutterteils der Abschöpfungen für Veredelungserzeugnisse und an die Angleichung des Veredelungskoeffizienten! Denken Sie an die fortlaufende Erhöhung der Weinkontingente, an den Wegfall der Mengensteuerung bei Milchprodukten und Rindfleisch und an all die zahlreichen Automatismen, die in den neuen Regelungen enthalten sind! Das geht alles im vorgesehenen Rhythmus weiter, ganz unabhängig von der Preisangleichung. Der europäische Zug ist abgefahren und wird nicht von Herrn Struve aufzuhalten sein, der hier vor einigen Monaten erklärt hat, er wolle notfalls den EWG-Vertrag ändern.
Wir Abgeordneten müssen uns doch nun wirklich darüber im klaren sein, welche Einflußmöglichkeiten wir noch besitzen. Wir haben beispielsweise die Bundesregierung im vergangenen Jahre aufgefordert, sie solle die Senkung des Nichtfutterteils der Abschöpfung bei Veredlungsprodukten so lange nicht mitmachen, bis die Partnerländer auf gewisse Wettbewerbsverfälschungen verzichtet haben. Als



Dr. Schmidt (Gellersen)

über diese Sache abgestimmt wurde, war ich mir völlig bewußt, daß sich die Bundesregierung nicht daran halten wird, nicht nur, weil sie nicht dazu bereit gewesen wäre, sondern weil wir von ihr etwas verlangt haben, was sie im Grunde genommen gar nicht erfüllen konnte. Und bei unseren Wünschen für die Braugerste, meine Damen und Herren von der CSU, ist es das gleiche. Wenn man auf diese Weise weitermacht und so tut, als seien wir in den Fragen der Agrarpolitik noch souverän, geraten wir zwangsläufig immer mehr in eine Sackgasse.
Diesem Parlament — und damit möchte ich nicht nur, aber doch in erster Linie die Koalition ansprechen - bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig, erstens: die Bundesregierung zu veranlassen, in Brüssel eine andere Taktik einzuschlagen, und zweitens, die ihr noch verbleibenden agrarpolitischen Instrumente mit aller Energie und allen Konsequenzen zu nutzen.
Sie dürfen nicht vergessen, meine Damen und Herren, daß wir bereits die Hälfte der Übergangszeit hinter uns haben und daß die zweite Hälfte noch rascher vorbei sein wird, vor allem dann, wenn sich der Ministerrat zu einer erneuten Verkürzung entschließt; und das halte ich auf Grund der politischen Entwicklung in Europa keineswegs für ausgeschlossen.
Herr Bundesminister Schwarz hat am Aschermittwoch ziemlich ausführlich davon gesprochen, die Bundesregierung brauche keine neue Leitidee der Agrarpolitik, die alte reiche völlig aus. Als ob es uns hier um neue Leitideen, also um Grundsatzformeln ginge, die von jedermann unterschrieben werden können! Das, was not tut, sind nicht Leitideen, sondern neue Ideen für neue Maßnahmen. Aber genau das ist es, was nicht in das Konzept der Bundesregierung paßt. Denn der Entschluß, auf einen neuen Kurs zu gehen, würde das Eingeständnis voraussetzen, daß sich durch die EWG inzwischen allerlei geändert hat und daß sich in Zukunft noch sehr viel mehr ändern wird. Aber eben das will man nicht zugeben, sondern man tut so, als säße man auf einer Insel und könne idem Strom der Ereignisse beschaulich zusehen. In Wirklichkeit steckt die deutsche Agrarpolitik bis zum Halse im Wasser und muß sich nun endlich und wirklich auf das Schwimmen besinnen.
Es bestehe keine Veranlassung, von der derzeitigen agrarpolitischen Grundkonzeption abzuweichen, hat der Bundesminister Schwarz in seiner Neujahrsansprache an die deutsche Landwirtschaft erklärt. Eine Woche später hat Staatspräsident de Gaulle der Bundesregierung dafür gedankt, daß sie als Beweis der europäischen Solidarität von allen sechs Partnerländern die größten Opfer und die größten Umstellungen des Wirtschaftssystems auf sich genommen habe.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wer bezahlt denn diese Opfer und diese Umstellungen, wenn nicht die deutsche Landwirtschaft? Verlassen Sie sich darauf: die Landwirtschaft wird das
teuer bezahlen, wenn es bei diesem gegenwärtigen Kurse bleibt!
Der Grüne Plan und die Aschermittwochrede des Herrn Bundesernährungsministers haben in keiner Weise erkennen lassen, daß man bereit ist, sich auf die Gegebenheiten einzustellen. Das ist um so erstaunlicher, als der Grüne Bericht an vielen Stellen sehr wertvolle Hinweise darauf gibt, wo der Hebel mit Erfolg angesetzt werden könnte. Das ist schon aus dem ersten Kapitel zu entnehmen, wo in sehr eindrucksvoller Weise gezeigt wird, daß sich der strukturelle Wandlungsprozeß in den letzten Jahren erheblich beschleunigt hat. In einem Jahr ist die Zahl der Betriebseinheiten um 49 000 zurückgegangen, und zwar ausschließlich durch die Auflösung von Kleinbetrieben unter 10 ha. Diese Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen; denn die sehr ungünstige Alterspyramide läßt darauf schließen, daß die Zahl der auslaufenden Betriebe weiter zunimmt.
Es ist mir nicht ganz klargeworden, weshalb Bundesminister Schwarz in diesem Zusammenhang jetzt schon — ich unterstreiche: jetzt schon — von einer alarmierenden Entwicklung gesprochen hat. Nicht nur Beobachtungen der Praxis, sondern auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen nämlich, daß im Gegensatz zu den ersten Nachkriegsjahren eine ausgesprochene Landflucht nicht mehr stattfindet. Nicht mehr die aktiven Kräfte wandern ab — ich meine die Landarbeiter und die mithelfenden Familienangehörigen, die in der gewerblichen Wirtschaft nur als Hilfsarbeiter unterkommen können —, sondern die überzählige Jugend. Die Statistiken lassen den Schluß zu, daß in der Landwirtschaft heute viele Eltern auf eine Beschäftigung ihrer Kinder auf dem Hof verzichten und ihnen stattdessen eine Berufsausbildung ermöglichen, die ihnen später ein ausreichendes Einkommen sichert. Das ist alles andere als alarmierend. Das ist sogar begrüßenswert, vernünftig und von den Eltern verantwortungsbewußt, und es fragt sich, ob diese Entwicklung nicht dort, wo es angebracht ist, besonders zu fördern wäre, z. B. durch Ausbildungsbeihilfen und andere soziale Maßnahmen zugunsten der älteren Landwirte. Solche Hilfen wären nicht nur ein Gebot der sozialen Verpflichtung des Staates, sondern sie könnten auch sehr zur Verbesserung der Verhältnisse in unseren Dörfern beitragen.
Es gehört zu den Binsenwahrheiten, meine Damen und Herren, die bisher von der Bundesregierung ignoriert worden sind, daß dort, wo aufgestockt werden soll, auch abgestockt werden kann und muß. Das legt die Frage nahe, ob man nicht durch eine zusätzliche Altersrente eine große Zahl von älteren Kleinbauern, die ohne Erben sind, veranlassen könnte, sich schon zu Lebzeiten von ihrem Lande zu trennen, sei es durch Verkauf an Nachbarn oder an Siedlungsgesellschaften, sei es durch eine langfristige Verpachtung. In diesem Zusammenhang wäre noch an eine ganze Reihe von weiteren Steuerungsmöglichkeiten zu denken, auf die ich hier nicht näher eingehen will. Tatsache ist jedenfalls, daß eine bessere soziale Sicherung in der Landwirtschaft in sehr entscheidendem Maße dazu beitragen könnte,



Dr. Schmidt (Gellersen)

die Strukturverbesserung zu beschleunigen. Ich bedauere es deshalb außerordentlich, daß ausgerechnet der Herr Bundeskanzler gegen den Vorschlag Einspruch erhoben hat, daß die sozialen Maßnahmen in einem besonderen Teil des Grünen Plans zusammengefaßt werden.
Von einer phantasievollen, geschlossenen Agrarpolitik, von der in der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 die Rede war, ist in dem vorliegenden Grünen Plan nichts zu spüren,

(Beifall bei der SPD)

am allerwenigsten im agrarstrukturellen Teil. Nach den neuesten Unterlagen ist die Zahl der Aussiedlungen im Jahre 1963 gegenüber 1962 um 37 % auf 1600 zurückgegangen, und die Kosten der Aussiedlung sind in der gleichen Zeit um fast 9 % auf mehr als 193 000 DM angestiegen. Wenn Sie sich vor Augen halten, daß wir nach vorsichtigen Schätzungen noch etwa 150 000 bis 200 000 Betriebe aussiedeln müssen, kommen Sie bei den heutigen Preisverhältnissen auf einen Gesamtbetrag von 300 bis 400 Milliarden DM. Das sind Größenordnungen, die schon utopisch anmuten. Aber selbst wenn es sich nur um 50 000 Betriebe handeln sollte, ist die Aufgabe, die vor uns steht, immer noch groß genug.
Angesichts der Preisentwicklung auf dem Baumarkt ist die Frage angebracht, weshalb es die Bundesregierung nicht für notwendig gehalten hat, die Fertigbauweise in der Landwirtschaft so zu unterstützen, daß Wirtschaftsgebäude gewissermaßen am Fließband erzeugt werden können. Abgesehen von den Verbilligungsmöglichkeiten wäre es mit der Serienfabrikation von Wirtschaftsgebäuden möglich, das Aussiedlungsergebnis bedeutend zu erhöhen.
Nicht anders ist es bei den Wohngebäuden. Die Siedlungsgesellschaften werden Ihnen bestätigen, daß eine Landarbeiterstelle um 17 % billiger errichtet werden könnte, wenn sich die Bundesregierung dazu bereit fände, die Einfuhren von Fertigbauteilen aus Skandinavien von der Belastung durch Zoll und Umsatzausgleichsteuer zu befreien. Sie werden die Landwirtschaft kaum davon überzeugen können, daß diese Einfuhrbelastung gerechtfertigt ist.
Schließlich ist nicht einzusehen, warum der Zoll immer nur für Schweine und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse gesenkt werden muß, nicht dagegen für landwirtschaftliche Betriebsmittel. Aber ganz unabhängig von der Aussiedlung ist der Investitionsbedarf der Landwirtschaft auf dem Bausektor jetzt und in Zukunft außerordentlich hoch. Das weiß natürlich auch die Bundesregierung. Und was hat sie bisher dafür getan? Im Grünen Plan werden Sie vergeblich danach suchen. Im Grünen Bericht wird an einer Stelle darauf hingewiesen, daß die Flurbereinigung, Aufstockungen und Aussiedlung — ich zitiere jetzt wörtlich — „noch über längere Zeit fortgeführt werden müssen, um die wichtigsten Aufgaben auf diesem Gebiet abzuschließen". Das ist zweifellos richtig, besagt aber im Grunde gar nichts.
Denn um die Dinge in den Griff zu bekommen, um abschätzen zu können, wo nun eigentlich die Schwerpunkte liegen, wo zuerst der Hebel angesetzt werden muß, um sich eine Vorstellung davon zu machen, welche Zeit und welche Mittel benötigt werden, müßte ein langfristiger Strukturplan entwickelt werden. Einen solchen Plan hat die Bundesregierung aber nicht, und es scheint fast so, als ob sie darauf auch gar keinen Wert lege. Daß sie über geringere Möglichkeiten verfügt, sich die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, als beispielsweise die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wird sie doch kaum behaupten wollen.
In seiner Aschermittwochrede hat der Bundesernährungsminister mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die stärkste Erhöhung einzelner Positionen des Grünen Plans bei der Förderung der horizontalen und der vertikalen Verbundwirtschaft zu verzeichnen sei. So begrüßenswert die leider sehr verspätete Aktivität der Bundesregierung ist, sosehr muß bezweifelt werden, daß die finanziellen Hilfen auf diesem Gebiet ausreichen, um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gegenüber den übrigen EWG-Ländern zu sichern.
Der Bundesregierung ist das natürlich nicht unbekannt. In dem Kapitel „Betriebswirtschaftliche Probleme des Grünen Berichts" wird beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, daß die Agrarexportländer — ich zitiere wieder - „über gut ausgebaute Absatzorganisationen verfügen, die neben einer besseren Technik in der Veredelungswirtschaft einen Vorsprung vor den deutschen Betrieben darstellen". Diese Feststellung kann man in vollem Umfang unterstreichen. Leider haben es aber die Verfasser des Grünen Berichts — offensichtlich auf politische Weisungen hin — unterlassen, darauf hinzuweisen, worauf denn eigentlich dieser Vorsprung beruht. Er beruht nämlich auf entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, die es den Erzeugern in den Nachbarländern ermöglichen, sich zu schlagkräftigen Marktverbänden zusammenzuschließen.
Auf die Frage eines Journalisten auf einer Pressekonferenz, weshalb man diese Voraussetzungen nicht auch in der Bundesrepublik schaffen könne, hat der Herr Ernährungsminister Schwarz im vergangenen Jahre erklärt, das sei nicht möglich, das verbiete die Verfassung. Diese Auskunft ist erstens falsch und zweitens unlogisch. Der Herr Bundesminister wird doch nicht im Ernst behaupten wollen, daß das, was in anderen Ländern möglich ist, bei uns mit den Prinzipien der Demokratie nicht zu vereinbaren sei. Ist etwa Holland kein demokratischer Staat, weil es dort Produktschaften gibt? Ist die Errichtung des englischen Eiermarktamts vielleicht ein Verstoß gegen die demokratischen Grundsätze? Und ist der Zusammenschluß der dänischen Molkereien zu einem genossenschaftlichen Kartell der erste Schritt zur Diktatur?
Aber selbst wenn die Auskunft des Herrn Bundesernährungsministers richtig sein sollte — meiner Ansicht nach war sie nichts anderes als eine bequeme Ausrede —, wäre das noch immer kein



Dr. Schmidt (Gellersen)

Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Schließlich hat die Bundesregierung auch nicht gezögert, bei der Durchführung des EWG-Vertrages gewisse Verfassungsprinzipien über Bord zu werfen. Wenn sie es beispielsweise mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung ernst nähme, dürfte sie sich nicht in der Weise über die Begründungen des Bundestages in Fragen der europäischen Agrarpolitik hinwegsetzen, wie sie es laufend tut.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn die Absatzeinrichtungen, die in einigen EWG-Ländern schon bestehen und in anderen aufgebaut werden, mit dem EWG-Vertrag vereinbar sind, dann muß man der deutschen Landwirtschaft die gleichen Möglichkeiten geben, oder man mutet ihr eine auf die Dauer untragbare Wettbewerbsverzerrung zu.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sind diese ausländischen Einrichtungen nicht mit dem EWG-Vertrag vereinbar, dann muß die Bundesregierung für ihre Abschaffung sorgen. Das eine oder das andere muß sie aber tun.
    Im letzten Teil seiner Aschermittwochrede hat der Herr Bundesernährungsminister erklärt, wir — da meinte er offensichtlich die Bundesregierung — müßten uns in verstärkter Weise um die Kostenangleichung in der EWG bemühen. Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die EWG-Kommission hat dieser Tage ein Memorandum vorgelegt — meine Damen und Herren von der Koalition, bitte lesen Sie auch das einmal —, aus dern hervorgeht, daß die Betriebsmittelpreise in der Bundesrepublik fast durchweg an erster Stelle stehen. Das gilt beispielsweise für Dieselkraftstoff, für Schlepper in den höheren Leistungsklassen und auch für eine ganze Reihe von Düngemitteln, wenn man dabei den Wegfall der Düngemittelprämien berücksichtigt. Absolut am höchsten sind auch die Kreditkosten, und zwar einschließlich der staatlichen Zinsverbilligungsmittel. Was gedenkt die Bundesregierung auf diesem Gebiet zu tun? Wenn sie abwarten will, bis sich die übrigen Länder unserem Niveau angepaßt haben, wird sie wahrscheinlich mehr Geduld aufbringen müssen, als die deutsche Landwirtschaft aufzubringen bereit ist.
    Die wohl bedeutendste Wettbewerbsverzerrung aber besteht auf dem Gebiet der sozialen Hilfen. Das schon erwähnte Memorandum der Kommission weist nämlich nach, daß die Bundesrepublik bei den Sozialleistungen zugunsten der Betriebsinhaber und der mithelfenden Familienangehörigen an letzter Stelle steht. Leider ist die Aufstellung nicht ganz vollständig und entspricht auch nicht dem letzten Stand. Aber in der Größenordnung ist es sicherlich richtig, daß bei den sozialen Leistungen je landwirtschaftlichen Erwerbstätigen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik ein Verhältnis von 5 zu 1 besteht. Als ich Herrn Bundesminister Schwarz vor einigen Wochen in der Fragestunde darauf ansprach,
    erklärte er, es unterliege wohl keinem Zweifel, daß die bisher getroffenen Maßnahmen — die er überraschenderweise als Fortschritte bezeichnete — in Zukunft weiter ausgebaut werden müßten. In dem vorliegenden Grünen Plan findet man allerdings auch nicht die Spur eines Hinweises, was sich die Bundesregierung darunter eigentlich vorstellt. Wir dürfen also sicher sein: bis auf weiteres wird auf diesem Gebiet von der Bundesregierung nichts geschehen.
    Selbstverständlich wäre die derzeitige Bundesregierung überfordert, wenn man ihr zumuten wollte, sich den landwirtschaftlichen Sozialplan meiner Partei einmal genauer anzusehen. Aber vielleicht bringt der Herr Minister gelegentlich einmal die Zeit auf, sich das Sozialprogramm des Deutschen Bauernverbandes anzusehen, das unserem Programm zumindest nahekommt und das, wie ich weiß, unter Mitwirkung von bekannten landwirtschaftlichen Abgeordneten der Koalitionsparteien zustande gekommen ist.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. Herr Bundesminister Schwarz hat am 26. Juni vergangenen Jahres das agrarpolitische Konzept der Bundesregierung mit folgenden Worten umrissen. Wir wollen
    ... an dem festhalten, was wir haben, und ... nicht ... daran rütteln lassen, bevor wir nicht ... die Gewähr haben, daß unserer Landwirtschaft dadurch kein Schaden entsteht.
    Ich glaube, es bedarf nicht noch besonderer Hinweise, daß das, was in Brüssel bereits entschieden worden ist, mehr als ein Rütteln ist. Auch die letzte große Entscheidung, die Entscheidung über die Agrarpreise, wird auf uns zukommen, und die Bundesregierung hat dafür gesorgt, daß dies schneller der Fall sein wird, als es die Koalition wahrhaben will. In dieser Situation einfach die Augen zu schließen und so zu tun, als hätte man noch unbeschränkte Zeit, um sich auf die neue Entwicklung einzustellen, ist schlechthin unverantwortlich. Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht noch mehr an Boden verlieren, als wir bereits verloren haben.

    (Beifall bei der SPD.)