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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1994 Inhalt: Vereidigung des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5215B, 5271 B Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß 5215 A Erweiterung der Tagesordnung . 5215 B, 5229 D Fragestunde (Drucksachen IV/1935, IV/1936) Fragen des Abg. Weigl: Bundesmittel für Facharbeiter im Zonenrandgebiet Dr. Ernst, Staatssekretär 5216 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Aussetzung eines Teiles des KaffeeZolls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 5216 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5216 D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Steuerliche Vorteile für Berufsreisende Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5217 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Änderungsgesetz zum Atomgesetz Lenz, Bundesminister 5217 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Abschnitt über Familienleistungen im Finanzbericht 1964 . . . . . . . . 5217 C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Personelle Besetzung der internationalen Organisationen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5217 D, 5218 A, B, C, D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5218 A Schwabe (SPD) 5218B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus) (FDP) 5218 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Außenpolitik 5218 D Frage des Abg. Jahn: Naturalisierung eines José Mengele in Paraguay Dr. Carstens, Staatssekretär 5219 A, B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5219 B Börner (SPD) . . . . . . . . 5219 C Metzger (SPD) 5219 D Dr. Bechert (SPD) 5219 D Frage des Abg. Metzger: Schrift „Das Problem der PalästinaFlüchtlinge" Dr. Bülow, Staatssekretär . . 5220 A, B Metzger (SPD) 5220 B Jahn (SPD) . .. . . . . 5220 B II Deutscher Bundestag — 4. WahLperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Vergleichende Werbung Dr. Bülow, Staatssekretär 5220 C, D, 5221 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5220 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 5221 A Frage des Abg. Lemmrich: Verkehr ausländischer Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5221 B Lemmrich (CDU/CSU) 5221 C Frage des Abg. Ertl: Inntal-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D Fragen des Abg. Biechele: Verkehr auf der Bahnstrecke Pfullendorf—Altshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5221 D, 5222 A, B, C Biechele (CDU/CSU) 5222 B, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbesserung der Bundesstraßen im Regierungsbezirk Schwaben Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5222 D, 5223 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5222 D, 5223 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Aufteilung der Mittel für Autobahnen und Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 B, C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5223 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Bundesmittel zum Straßenbau für Bayern, Niedersachsen und NordrheinWestfalen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5223 D, 5224 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5224 B Fragen des Abg. Josten: Umgehungsstraße der B 9 bei Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5224 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5224 D Frage des Abg. Fritsch: Ausbau der Ortsdurchfahrt in Deggendorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Abteile 1. Klasse in Triebwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5225 B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kein Autoreisezug Hamburg—München im April Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5225 D, 5226 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5225 D, 5226 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beteiligung der deutschen Luftfahrtindustrie an der Beschaffungspolitik der Lufthansa Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken auf der Bundesstraße 27 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 C Dr. Mommer (SPD) 5226 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verkehrsverhältnisse südlich München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5226 D, 5227 A, B Dr. Gleissner (SPD) 5227 A Ertl (FDP) 5227 A, B Frage des Abg. Dr. Bechert: Paraffingetränkte Verpackungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . . . 5227 C, D Dr. Bechert (SPD) 5227 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Garantiezeichen bei Bedarfsgegenstände aus Kunststoff Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5228 A, B Dr. Bechert (SPD) 5228 A, B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 III Frage des Abg. Dr. Bechert: Salmonellen-Infektionen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister 5228 C, 5229 A Dr. Bechert (SPD) 5229 A Frage des Abg. Dröscher: Alkohol-Restzucker-Verhältnis beim Wein Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . 5229 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5229 B, C Zur GO Dr. Mende, Bundesminister . . . . 5229 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5230 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 5230 B Vizepräsident Dr. Schmid 5229 D, 5230 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/1891); und Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1902) Frau Seppi (SPD) . . . . . . . 5230 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) — Aussprache —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (SPD) (Drucksache IV/1947) — Erste Beratung —; dem Antrag betr. Förderung des Tabakanbaues (Abg. Stooß, Leicht, Baier [Mosbach], Dr. Artzinger, Bauknecht, Berberich, Seither, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/1943); und dem Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948) Struve (CDU/CSU) 5234 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5238 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . 5244 D Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 5250 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5252 A, 5289 C Frehsee (SPD) . . . . . . . . 5253 C Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 5260 D Logemann (FDP) . . . . . . . 5262 B Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 5267 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5271 D Walter (FDP) 5273 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 5275 C Seither (SPD) 5277 D, 5290 D Reichmann (FDP) . . . . . . 5277 D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 5278 C Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 5279 D Schwarz, Bundesminister . . . . 5280 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar usw. (Drucksache IV/1673); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1931) — Zweite und dritte Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5283 A Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . . 5285 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entwurf einer Entscheidung des Rats der EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Gemeinschaft (Drucksachen IV/1710, IV/1930) Metzger (SPD) . . . . . . . 5286 C Nächste Sitzung 5288 D Anlagen 5289 115. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 21. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 19. 2. Bauer (Wasserburg) 21. 2. Birkelbach 22. 2. Fürst von Bismarck 22. 2. Dr. Böhm (Frankfurt) 21. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Dr. Dörinkel 22. 2. Ehren 22. 2. Even (Köln) 29. 2. Faller * 19. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 2. Dr. Furler * 21. 2. Gaßmann 22. 2. Gedat 21. 2. Frau Geisendörfer 22. 2. Gibbert 21. 2. Haage (München) 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Höhne 21. 2. Hörauf 1. 3. Kemmer 19. 2. Könen (Düsseldorf) 21. 2. Kraus 22. 2. Mattik 21. 2. Mauk * 21. 2. Missbach 21. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Remscheid) 19. 2. Müser 21. 2. Dr.-Ing. Philipp 21. 2. Rademacher * 19. 2. Ruland 21. 3. Scheppmann 19. 2. Schlick 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Seidl (München) 21. 2. Spitzmüller 21. 2. Dr. Starke 19. 2. Strauß 19. 2. Theis 29. 2. Verhoeven 21. 2. Dr. Vogel 22. 2. Weber (Georgenau) 21. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Wellmann 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Dr. Wuermeling 22. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Imle 29. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 3. Dr. Löhr 20. 3. Schulhoff 29. 2. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Die Agrardebatte des Deutschen Bundestages zum Grünen Plan 1964 darf nicht vorübergehen ohne eine Berichterstattung über die Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft, ohne eine zusammenfassende Darlegung des Erfolges jener im Grünen Plan festgelegten Maßnahmen, die der Gesunderhaltung und Arbeitsentlastung unserer Bäuerinnen dienen. Als im Jahre 1961 auf Antrag der CDU/ CSU Fraktion und unter Zustimmung des gesamten Hohen Hauses diese Haushaltposition beschlossen wurde, freute ich mich über diesen Beschluß, der Zuschüsse für Warmwasserversorgungs- und zentrale Heizungsanlagen in bäuerlichen Wohnhäusern festlegte. Wir waren uns einig darüber, daß .wir die Bäuerinnen aus gesundheitlichen und sozialhygienischen Gründen von ihrer körperlich schweren und zeitlich langdauernden Arbeit entlasten mußten. Wir konnten aber damals nicht mit Sicherheit voraussagen, ob der Weg, den meine Fraktion zu gehen vorschlug, richtig ist. Heute kann ich erstmalig und mit großer Freude dem Hohen Hause mitteilen, daß der Weg richtig ist. Das beweisen die Erfolgsstatistiken des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Berichte der Landwirtschaftslehrerinnen, die als Beraterinnen für unsere Bäuerinnen zur Verfügung stehen, sowie Dankschreiben der Bäuerinnen. Das, was die Aktion 1961 ankündigte, haben Ergebnis und Resonanz des Jahres 1962 bestätigt: Die Landbevölkerung hat von diesen Hilfen weitgehend Gebrauch gemacht. Industrie und Handwerk haben sich auf die Produktion und die Installierung der Geräte eingestellt, und die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, unterstützt durch versierte Kräfte der Energieverbände, hat sich der ihr zukommenden Aufgabe mit größtem Einsatz und Erfolg angenommen. Nach dem zweiten Jahr der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Einrichtung von Warmwasserversorgungs- und zentralen Heizungsanlagen kann daher mit Fug und Recht behauptet werden: Die Maßnahme hat sich nicht nur eingespielt, sondern auch bewährt! Die finanziellen Kalkulationen und die technischen Planungen wurden mit mehr Wissen, aber auch mit gründlicherer und längerer Überlegung durchgeführt, so daß gute Lösungen entstanden, die die bäuerliche Familie in 5290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 jeder Hinsicht zufriedenstellten. Ein Rechenschaftsbericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Aktion 1962 liegt vor und gibt sehr interessante Aufschlüsse, sowohl über die Inanspruchnahme der Mittel in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik als auch über die Zahl der Heizungsanlagen und die Heizsysteme, die in den einzelnen Ländern gewählt wurden, über die Energiearten, die Verwendung fanden in Nordrhein-Westfalen z. B. anders wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Insgesamt haben im Jahr 1962 27 674 Betriebe mit Hilfe öffentlicher Mittel eine Warmwasserversorgungsanlage installiert. Als die Aktion 1961 anlief, waren es 17 179 bäuerliche Betriebe. Eine klare Übersicht über das Ergebnis aus dem Rechnungsjahr 1963 kann noch nicht erstellt werden. Aber aus den gegebenen Zuschußquoten läßt sich errechnen, daß weitere 27 500 Anlagen im Rechnungsjahre 1963 installiert worden sind. Insgesamt gesehen haben voraussichtlich in den drei Jahren 77 000 Betriebe die Bundesmittel zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft in Anspruch genommen. An dieser Stelle muß gesagt werden, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung nach den Berichten der Landwirtschaftslehrerinnen und denen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Länderministerien eine Welle von Umbauten und Modernisierungen im Haushalt der bäuerlichen Wohnhäuser in Bewegung gesetzt haben. Die Durchführung dieser Umbauten wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länderregierungen die Maßnahmen der Bundesregierung wirksam unterstützt hätten. Das ist nicht überall in gleichem Umfange geschehen. Aus meinem eigenen Heimatland Nordrhein-Westfalen kann ich berichten, daß die Landesregierung in Düsseldorf durch ihre gezielten Kreditmaßnahmen die Förderungsmaßnahmen des Bundes erheblich ausgeweitet und intensiviert hat. Sie hat die Zuschußmittel des Bundes, die ihr zuflossen, durch Kreditmittel des Landes für die Errichtung von Warmwasser- und zentralen Beheizungsanlagen verstärkt, darüber hinaus aber auch Mittel für die Beschaffung von hygienisch einwandfreien Fußböden, für die Schaffung von arbeitswirtschaftlich zweckmäßigen Arbeitsplätzen „Kochen" und „Spülen", für die Einrichtung von Duschen, Bädern sowie von hygienisch einwandfreien Toiletten und für die Beschaffung einer ausreichenden Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Betriebe in Einzelhoflage zur Verfügung gestellt. Alle diese Darlehen können von bäuerlichen Familienbetrieben in Anspruch genommen werden, deren Inhaber hauptberuflich Landwirt ist und in denen ausschließlich oder überwiegend familieneigene Arbeitskräfte tätig sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn das, was ich über Nordrhein-Westfalen berichten kann, in den übrigen Bundesländern in gleichem Maße, vielleicht sogar noch ausgeweitet und verstärkt ebenfalls durchgeführt würde. Denn alles geschieht im Interesse unserer schwerarbeitenden Bäuerinnen, deren Belastung bis an die Grenze des noch gesundheitlich und volkswirtschaftich zu Verantwortenden geht. Und jede fünfte unserer erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik ist eine Bäuerin, dazu in den meisten Fällen mit Kindern unter 18 Jahren. Wenn bisher die Bundesmittel in manchen Ländern nicht ausreichend abgeflossen sind, wird das seinen Grund darin haben, daß die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht gesichert war. Denn es ist im allgemeinen nicht damit getan, daß die zentrale Beheizungs- oder Warmwasserversorgung gefördert werden kann. Beim Überdenken der Einbauten ergeben sich zwangsläufig weitere Ausgaben, die zu baulichen Veränderungen führen, wenn man dir Wege in Haushalt und Stallung abkürzen will oder die Fußböden in einen hygienisch einwandfreien und auch arbeitswirtschaftlich vernünftigen Zustand versetzen muß. Das Wesentliche scheint mir darin zu liegen, daß die Männer als Betriebsleiter die Arbeit der Landfrau richtig anerkennen und besser bewerten, damit auch in diesem Arbeitsbereich die Erleichterungen zum Zweck der Rationalisierung des gesamten ländlichen Betriebes geschaffen werden, die in Hof und Feld selbstverständlich geworden sind. Zinn Schluß muß ich dem Hohen Hause von einer Notwendigkeit Kenntnis geben: Nach den bis jetzt bestehenden Richtlinien des Bundesministeriums ist es den Bäuerinnen nicht möglich, in den Wintermonaten, in denen sie ausgerechnet Zeit für die Hauswirtschaft haben und in denen sie auch leichter als in den Sommermonaten Handwerker bekommen können, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Entweder müssen die Richtlinien geändert werden, oder aber die Mittel im Bundesetat „Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft", Grüner Plan 1964 Kap. 10 02 Tit. 610, müssen übertragbar gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht (Haushaltsgesetz 1964, § 2 Abs. 2). Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß auf diese Notwendigkeit hinweisen, und ich hoffe, daß die Übertragbarkeit der Position einmütig beschlossen und der Beschluß als Empfehlung an den Haushaltsausschuß weitergeleitet wird. Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abg. Seither für die Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der SPD gestellten Antrag betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land-und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksache IV/1948). In diesem Antrag wird die Bundesregierung ersucht, eine Untersuchung durchführen zu lassen über die Struktur- und Preisverhältnisse auf den landwirtschaftlichen Märkten und den Ernährungsgütermärkten. Die Preise für Lebensmittel und für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. Die Verbraucherpreise für Lebensmittel spielen bei den Ausgaben der unteren und mittleren Einkommensschichten eine entscheidende Rolle. Sie machen einen erheblichen Teil der Lebens- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5291 haltungskosten aus. Da Lebensmittel fast täglich gekauft werden, spielt ihr Preis und ihre Preisgestaltung im öffentlichen Bewußtsein eine stärkere Rolle als Preise für gewerbliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die meist in größeren Zeitabständen angeschafft werden. Auch die Landwirtschaft betrachtet aufmerksam die Entwicklung der Verbraucherpreise. Sie fragt immer wieder, ob ihr Anteil am Endverbraucherpreis nicht verbessert werden kann. Je mehr die Belieferung des Verbrauchers mit Lebensmitteln ab Hof zurückgeht, desto mehr bestimmen die Spannen für Bearbeitung, Verarbeitung und Handel den Erzeugerpreis für landwirtschaftliche Güter. Aus dieser Erkenntnis hat die Landwirtschaft im Rahmen ihrer Selbsthilfeeinrichtungen Wege für die Vermarktung ihrer Produktion gesucht. Der Grüne Bericht 1964 enthält zum ersten Mal auf Seiten 14 bis 15 Berechnungen über die Höhe des Anteils der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher für Nahrungsmittel. Bei Anerkennung aller Vorbehalte, die bei einer derartigen Berechnung zu machen sind, zeigen die Darstellungen, daß erstens die Spannen zwischen Erzeugerpreis und Endverbraucherpreis von Produkt zu Produkt sehr verschieden sind und daß zweitens der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Verbraucher in der Tendenz absinkt. Das ist eine Erscheinung, die auch in anderen Ländern sich feststellen läßt. Die wesentliche Begründung hierfür sind die höheren Kosten für Dienstleistungen. Weiter zeigt der Grüne Bericht, daß bei steigendem Einkommen die Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel nicht in gleichem Maße wachsen und die Verkaufserlöse der Landwirtschaft weiter zurückbleiben. Diese Feststellungen werden bei der Preispolitik für agrarische Güter in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu verbessern, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten. Es ist zu fragen, ob der immer länger werdende Weg vom Erzeuger zum Verbraucher möglichst rationell gestaltet und die Gesamtheit der Spannen auf das notwendige Minimum verringert werden kann. Der Grüne Bericht 1964 zeigt, daß die Verkaufserlöse der Landwirtschaft 1950/1951 noch 64 % am Endpreis ausmachten. Dieser Anteil ist bereits 1962/1963 auf 54 % gesunken. 46% liegen also in Deutschland zwischen Erzeugerpreis und Endverbrauchspreis, während nach Angabe von Herrn Dr. Sonnemann, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, in Schweden beispielsweise die Differenz nur 26% beträgt. Wenn auch die Gegenüberstellung keine volle vergleichbare Aussagekraft besitzt, so bleibt doch die Frage offen, ob Möglichkeiten bestehen, im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik und der Agrarpolitik in den Bereich der Dienstleistungen einzuwirken, zumal es sich hier um Größenordnungen handelt, die über 30 Milliarden DM liegen. Ziel des von uns vorgelegten Antrages ist es, die Diskussion über die Vermarktungskosten landwirtschaftlicher Produkte zu versachlichen und Grundlagen für agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Die im Rahmen des Grünen Planes veranschlagten Mittel für die horizontale und vertikale Verbundwirtschaft werden in diesem Jahr verstärkt zur Verfügung stehen. Bei der Wichtigkeit der Aufgabe muß bedauert werden, daß die Richtlinien besonders für die mehrstufige Verbundwirtschaft mit einer Ausnahme nach einem Jahr noch nicht bekannt sind. Wir betrachten dieses Versäumnis als einen Mangel der deutschen Agrarpolitik. Auch die Rede des Herrn Ministers Schwarz zu dieser Frage beweist, daß eine klare Konzeption nicht vorhanden ist. Wir wissen, daß Wirtschaftsinstitute auf einzelnen Gebieten an der Durchleuchtung der Agrarmärkte arbeiten und bei einzelnen Produkten auch die Preisbildung vom Erzeuger bis zum Endverbraucher untersucht haben. Mit diesem Antrag- soll die Bundesregierung veranlaßt werden, umfassende Untersuchungen über diese Probleme anzustellen und zu einem Schwerpunktprogramm zu kommen. Die Integration innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die wachsenden Kosten, die auf die deutsche Landwirtschaft im Rahmen der Entwicklung zukommen, machen eine Lösung der Probleme noch dringlicher. Ich bitte deshalb, den Antrag Drucksache IV/1948 zur Federführung dem Ernährungsausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Anlage 4 Umdruck 392 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung des Einsatzes von Betriebshelfern und -helferinnen im neu zu errichtenden Teil IV des Grünen Planes 1964 erstmals 1 Mio DM bereitzustellen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 391 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß in 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Teil I des Grünen Planes „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" einen Fonds 5292 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 zu errichten, aus dem folgende Ausgaben finanziert werden: a) Verbilligung von Darlehen zur außerlandwirtschaftlichen Existenzgründung bei Abgabe (Verkauf und/oder Verpachtung) landwirtschaftlicher Kleinbetriebe und Grundstücke zur Agrarstrukturverbesserung, b) Umschulungsbeihilfen für ausscheidende Betriebsleiter und nachgeborene Bauernsöhne, c) zusätzliches Altersgeld für ältere Landwirte, die ihre Betriebe der Agrarstrukturverbesserung zur Verfügung stellen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden, d) Einkommensbeihilfen an Bauern, deren Anwesenheit und Arbeit in bestimmten Regionen aus landeskulturellen Gründen trotz unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse erforderlich ist. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 388 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, aus dem Teil I des Grünen Planes 1964 „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" die Maßnahmen unter Nr. 8 und 9 betr. Förderung der landwirtschaftlichen Altershilfe und Unfallversicherung herauszunehmen und sie in einen neu zu schaffenden Teil IV des Grünen Planes „Sozialmaßnahmen für die landwirtschaftliche Bevölkerung" zu übertragen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 386 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, als Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe ein Konsolidierungs- und Zinsverbilligungsprogramm vorzulegen, das alle Betriebe mit ordnungsgemäßer Betriebsführung einschließt, die bei einer 2%igen Amortisation und 3%igen Zinsleistung aller ihrer Verbindlichkeiten noch im Rahmen der „tragbaren Belastung" bleiben, wie sie bei agrarstrukturellen Maßnahmen in den Ländern festgesetzt wird. Bonn, den 14. Februar 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 387 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß n§,§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 10 02 bei den nachfolgenden Titeln den Klammerzusatz („Grüner Plan") zu streichen: 572 Förderung der Flurbereinigung 573 Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 574 Ausbau der Wirtschaftswege 576 Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwässerbeseitigung und -verwertung 610 Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft 965 Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern, 2. alle agrarstrukturellen Maßnahmen in einem Vierjahresplan auszuweisen, der einen kontinuierlichen Ablauf dieser Vorhaben auf längere Sichtgewährleistet. Bonn, den 14. Februar 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 395 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über ,die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im 'Haushaltsplan 1964 — Einzelplan 10 — bei Darlehen zur Aussiedlung, zur Aufstockung und zur Althofsanierung die Zinsen von 3 % auf 1 % zu senken; 2. den Gesamtansatz für Zuschüsse und Darlehen für den Wirtschaftswegebau zu erhöhen und den Zinssatz für die Darlehen auf 1 '% zu senken. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 5293 Anlage 10 Umdruck 393 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestage wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung und den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung eine Verbesserung der Lage gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr fest, die sich im laufenden Wirtschaftsjahr fortsetzen dürfte. Er legt jedoch Wert auf die Feststellung, daß der Einkommensabstand der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft am Ende des Wirtschaftsjahres infolge der schnellen Entwicklung des Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft und der Kostensteigerung im landwirtschaftlichen Bereich noch nicht einmal wieder den Stand der Jahre 1957/58 bis 1960/61 erreicht hat und noch 29 v. H. beträgt. Der Bundestag stimmt dem Grünen Plan 1964 im Grundsatz zu und spricht die Erwartung aus, daß — die Beibehaltung des deutschen Getreidepreisniveaus in der EWG als selbstverständlich vorausgesetzt — die Bundesregierung die Fortsetzung der erfolgreich begonnenen Maßnahmen sicherstellt, damit nicht die sich anbahnende Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft erneut beeinträchtigt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, mit ihren Förderungsmaßnahmen die sich überall regende Selbsthilfe zu unterstützen, damit moderne Erfassungs- und Absatzeinrichtungen den Erfordernissen der Märkte mengen- und qualitätsmäßig gewachsen sind. Dabei wird sich eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten als notwendig erweisen. Diese Einrichtungen müssen insbesondere im Gemeinsamen Markt den Einrichtungen unserer Partnerländer und außerdem denen der Drittländer ebenbürtig sein, damit die deutsche Landwirtschaft ihren Marktanteil auch in einem wachsenden Markt halten kann. In gleicher Weise muß die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen regionaler Entwicklungsprogramme zur Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt beschleunigen und verstärken. Es ist erforderlich, die gegenwärtig geltenden Richtlinien den veränderten Bedingungen anzupassen. Entgegen diesen geltenden Richtlinien soll für diese Förderungsmaßnahmen nicht die finanzielle Lage des Eigentümers, sondern die Schaffung und Festigung lebensfähiger Betriebe entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung haben dabei wie bisher die benachteiligten und zurückgebliebenen Gebiete zu finden. Das 1963 verstärkt angelaufene Zinsverbilligungsprogramm einschließlich der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die für die Umstellung und Anpassung notwendigen Investitionen und die dafür erforderlichen Kredite in der praktischen Anwendung zu verbessern und auszubauen, da es sich als wirksam erwiesen hat, und damit alle technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschöpft werden können. Die Beihilfen zur Qualitätsverbesserung der Milch sind in Hinsicht auf die Kostenentwicklung der Milcherzeugung und zur Erhaltung des Milchviehbestandes als Grundlage der Rindfleischversorgung aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung fortzuentwickeln und an die anderen Lebensbereiche unter Beachtung der besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft anzupassen. Diese Maßnahmen sollten im Grünen Plan des kommenden Jahres in einem besonderen Kapitel ausgewiesen werden. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 11 Umdruck 389 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, f zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1964 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Infolge der besseren Ernte im Wirtschaftsjahr 1962/63 ist der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft geringer geworden. Aber trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und der großen finanziellen Hilfen durch Bund und Länder ist es der gegenwärtigen Agrarpolitik nicht gelungen, dein Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes zu entsprechen. Der Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung angesichts des Eintritts der EWG in die zweite Hälfte der Übergangszeit und der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes eine Überprüfung ihrer Agrarpolitik immer noch nicht für erforderlich hält. Er bedauert, daß die Bundesregierung den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßte Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Sozial-, Kredit- und Marktstrukturpolitik, wie sie in den Entschließungen des Bundestages vom 31. Januar 1962 und 9. Mai 1963 gefordert wurden, noch nicht vorgelegt hat. In Anbetracht dieser Lage ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, unverzüglich eine Be- 5294 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1964 standsaufnahme der dringend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 390 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/ 1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1964 Teil II Nr. 1 den Ansatz für a) Gemeinschaftsmaschinen um 3 Mio DM auf 15 Mio DM, und b) technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, um 2 Mio DM auf 20 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 18. Februar 1964 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 394 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen des Grünen Plans die Richtlinien für den 3%igen Hofkredit dahingehend zu ergänzen, daß für langfristige Investitionen, vor allem für Bauten, die Zinsverbilligung für 30 Jahre gewährt wird; 2. die Richtlinien für Konsolidierungskredite dahingehend zu ändern, daß die Hektar-Belastung durch die Zins- und Tilgungsbeträge eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet. Bonn, den 19. Februar 1964 Struve und Fraktion Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 13. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/1884 Fragen XI/8 und XI/9) : Wie ist der Stand der Vorarbeiten zum neuen deutschen Weingesetz? Der Referentenentwurf des neuen deutschen Weingesetzes ist fertiggestellt. Er wird in einigen Tagen den zuständigen Ressorts in Bund und Ländern und dem Weinbeirat zugeleitet werden. Wird die Bundesregierung den Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes so rechtzeitig dem Bundestag vorlegen, daß er noch im Laufe dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden kann? Wenn die zu beteiligenden Stellen keine grundlegenden Änderungen vorschlagen, wird der Gesetzentwurf vor den diesjährigen Parlamentsferien den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1887 Frage I): Hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 14. November 1963 von Staatssekretär Dr. Carstens zugesagte Überprüfung einer möglichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgenommen? Die Überprüfung hat folgendes ergeben: Zum Schutze der deutschen Frauen, die mit Moslems verheiratet sind und in arabischen Ländern leben, ist eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht erforderlich. Seit dem 1. April 1953 verliert eine deutsche Frau durch Eheschließung mit einem Ausländer nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob sie automatisch durch die Eheschließung zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes nach den Gesetzen seines Heimatstaates erwirbt. Nur wenn dieser Erwerb auf besonderen Antrag der im Ausland lebenden deutschen Frau erfolgt, verliert sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wegen dieser nachteiligen Folge raten alle dafür in Betracht kommenden deutschen Stellen den deutschen Frauen, die einen Moslem heiraten wollen, von einem solchen Antrag ab. Erweist sich aber für die Frau der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Ehemannes unter dem Druck der besonderen Verhältnisse als unvermeidlich, so besteht die Möglichkeit, der deutschen Frau vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu genehmigen. Von den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden wird bei der Entscheidung über solche Beibehaltungsanträge die besondere Schutzbedürftigkeit deutscher Frauen in mohammedanischen Ländern wohlwollend berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Auch wir begrüßen diese Anregung des Herrn Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen, die soeben — wohl im Auftrag der Bundesregierung — vorgetragen worden ist. Auch wir meinen, daß es das beste wäre, diese Anregung mit dem Präsidium des Hauses und den Vorsitzenden der Fraktionen in einem internen Gespräch zu erörtern. Wir sind von dieser Mitteilung etwas überrascht.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich glaube, daß der Ältestenrat es sehr begrüßt hätte, wenn man von diesen Dingen

(Zuruf von der SPD: Vorher!)

zu nützlicher Zeit gesprochen hätte.

(Beifall bei der SPD.)

Man hätte vielleicht schon vor Monaten darüber sprechen können. Dann wären einige Bilder, die durch die Presse gegangen sind, vielleicht nicht so ausgefallen, wie sie ausgefallen sind. Ich bin überzeugt, daß der Ältestenrat sich freuen würde, wenn der Herr Bundeskanzler ihm einmal die Ehre antäte, bei seinen Beratungen zu erscheinen.

(Beifall bei der SPD.)

Dieser Punkt ist wohl damit erledigt, und der Bundestag wartet nun auf die Schritte der Regierung, um hier eine Gemeinsamkeit herbeizuführen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung
b) Beratung der Sammelübersicht 26 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1891)
c) Beratung der Sammelübersicht 27 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/1902).
Das Wort als Berichterstatterin hat die Frau Abgeordnete Seppi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elfriede Seppi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Petitionen, den ich Ihnen gemäß § 113 Abs. 1 der Bundestagsgeschäftsordnung abzugeben habe, möchte ich an den letzten, in der 97. Sitzung am 15. November 1963 von Herrn Kollegen Böhme (Hildesheim) erstatteten Bericht und die anschließende Aussprache anknüpfen. Aus dieser Debatte könnte der falsche Eindruck entstanden sein, daß die Fachausschüsse des Bundestages bei der Behandlung von Petitionen nicht beteiligt worden seien. Daher möchte ich zunächst ein Wort zur Klarstellung sagen.
    Der Petitionsausschuß prüft die Eingaben in erster Linie darauf hin, ob die Verwaltung richtig gehandelt hat. Seine Hauptaufgabe sieht er darin, die aus der Bevölkerung kommenden Anregungen und die bei der Bearbeitung der Petitionen gewonnenen Erkenntnisse in bezug auf Lücken, Mängel und Härten in den Gesetzen für die Gesetzgebung auszuwerten. Das geschieht in ständiger Übung in der Form, daß Petitionen, welche die laufende Gesetzgebung betreffen, die sich also auf die dem Bundestag zur Beratung vorliegenden Gesetzentwürfe beziehen, den zuständigen Fachausschüssen als Material überwiesen werden, sobald die erste Lesung im Plenum stattgefunden hat.



    Frau Seppi
    Bei der Verabschiedung des einschlägigen Gesetzentwurfs werden die hierzu eingegangenen Petitionen auf Vorschlag des zuständigen Fachausschusses in der Regel für erledigt erklärt. So wurden die zahlreichen Petitionen zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung und zur Rentenerhöhung behandelt. Das gleiche Verfahren wird zur Zeit bei den Petitionen zum Bundesentschädigungsgesetz, zum 17. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz, zum Bundeskindergeldgesetz und zum Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetz angewandt.
    Auf diese Weise haben 4,3 v. H. aller in dieser Wahlperiode bis zum 31. Dezember 1963 abschließend bearbeiteten Petitionen ihre Erledigung gefunden. Wenn man nur auf diese Eingaben abstellt, für deren Behandlung der Bundestag sachlich zuständig war, ergibt sich sogar ein Satz von 10 %. Das bedeutet eine Fülle von Material für die Beratung der Gesetzentwürfe. Wenngleich auch nicht alle Anregungen und Hinweise berücksichtigt werden können, so haben sie doch zumindest dem Parlament die Meinung des Volkes zu den anstehenden Gesetzen gezeigt. Der Bürger hat auf diese Weise eine echte Möglichkeit, unmittelbar auf die Gesetzgebung einzuwirken. Hierin zeigt sich einmal mehr der demokratische Charakter des Petitionsrechts, wie er in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert ist.
    Petitionen mit Anregungen zu solchen Gesetzentwürfen, die sich bei der Bundesregierung in Vorbereitung befinden, überweist der Ausschuß in der Regel der Bundesregierung als Material gemäß § 113 Abs. 2 a der Geschäftsordnung.
    Die Frage, in welcher Form Petitionen für künftige Gesetzesänderungen und -ergänzungen ausgewertet werden sollen, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf weder bei der Bundesregierung noch beim Bundestag vorliegt oder noch nicht bearbeitet wird, hat den Ausschuß wiederholt beschäftigt. Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß solche als brauchbar befundene Gesetzesvorschläge nicht der Bundesregierung überwiesen werden, sondern vornehmlich dazu dienen sollten, die Gesetzesinitiative des Bundestags anzuregen, weil er viel eher eine in der Petition vorgeschlagene und für gut befundene Änderung oder Ergänzung des Gesetzes veranlassen kann. Außerdem würde dadurch auch dem Gedanken der Petition an die Volksvertretung besser Rechnung getragen werden.
    Die Debatte in der Bundestagssitzung vom 15. November vorigen Jahres hat gezeigt, daß derartige Gesetzesanregungen durch Einbringung interfraktioneller Gesetzesanträge aus dem Petitionsausschuß und vor allem durch die Überweisung an die Bundestagsfraktionen für den Bundestag nutzbar gemacht werden könnten.
    Mit Recht ist in der Aussprache vom 15. November vorigen Jahres darauf hingewiesen worden, daß die Ausschüsse kein Recht zur Gesetzesinitiative hätten, daß dieses Recht vielmehr bei den Abgeordneten und bei den Fraktionen liege. Einer solchen Möglichkeit, Petitionen an die Bundestagsfraktionen als Material zu überweisen, steht unseres Erachtens die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht entgegen. Die in § 113 Abs. 2 Buchstaben a bis e enthaltenen Formulierungen zur Erledigung einer Petition sind — wie sich aus den-Worten „in der Regel" ergibt --- nicht zwingend, sondern lediglich beispielhaft; sie lassen daher Raum für andere Erledigungsarten und Formulierungen.
    Darüber hinaus sollten beachtenswerte, schwerpunktmäßige grundsätzliche Anliegen auch den zuständigen Fachausschüssen zugeleitet werden; um einem möglichst großen Kreis von Abgeordneten Kenntnis und die Möglichkeit zur Ausübung des Gesetzinitiativrechts zu geben.
    Von der Möglichkeit, den Fraktionen Petitionen als Material zu überweisen, sollte unseres Erachtens auch in den Fällen Gebrauch gemacht werden, in denen die Petitionen bereits beim Bundestag eingebrachte, aber noch nicht an die Fachausschüsse überwiesene Gesetzentwürfe betreffen und in denen es den Einsendern vornehmlich um eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens geht. Ich denke hier beispielsweise an die mehr als 200 000 Eingaben der Mitglieder des Deutschen Tonjäger-Verbandes zur Urheberrechtsreform und an die zahlreichen Eingaben zum Reparationsschäden- und zum Beweissicherungsgesetz. Die Fraktionen können am besten darüber entscheiden, welcher Gesetzentwurf besonders eilbedürftig ist. Sie haben dann über ihre Vertreter im Ältestenrat die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt wird.
    Die Ausschüsse des Bundestages sind in den geschilderten Fällen nicht die Adressaten für solche Petitionen. Sie können nicht eher tätig werden, als es ihnen nach der Geschäftsordnung möglich ist.
    Zum Abschluß dieser Klarstellung, meine Damen und Herren, darf ich Ihnen mitteilen, daß der Ausschuß auf Grund dieser Überlegungen entsprechend der Anregung des Herrn amtierenden Präsidenten und den Ausführungen der Fraktionssprecher die im letzten Tätigkeitsbericht genannten Petitionen, soweit sie für den Gesetzgeber erwägenswert sind, den drei Fraktionen zur weiteren Veranlassung und darüber hinaus den zuständigen Fachausschüssen überwiesen hat. Der Ausschuß wird auch künftig bei den ihm wichtig erscheinenden Petitionen entsprechend verfahren.
    Ich möchte mich nunmehr dem Berichtszeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1963 zuwenden und bitte Sie, statistische Einzelheiten in der Ihnen als Drucksache IV/1891 vorliegenden Systematischen Übersicht nachzulesen. Das Schwergewicht der Eingaben liegt nach wie vor bei den Sachgebieten Sozialversicherung, Lastenausgleich, allgemeine innere Verwaltung und Kriegsopferversorgung; sie umfassen 46 °/o aller Eingaben, während sich der Rest auf etwa 20 weitere Sachgebiete verteilt.
    Im letzten Mündlichen Bericht waren vorzugsweise Anliegen aus dem sozialen Bereich geschildert worden. Heute möchte ich ,deshalb hauptsächlich über Petitionen aus den Sachgebieten Recht und Verwaltung berichten.



    Frau Seppi
    Auffallend waren mehrere Eingaben von Erzeugern unehelicher Kinder. Im Gegensatz zu dem Verhalten, das bei dem als Kindesvater in Anspruch Genommenen erfahrungsgemäß anzutreffen ist, bekannten sich die Einsender nicht nur zu ihrer Erzeugerschaft und zahlten den Unterhalt regelmäßig, sondern sie waren auch gewillt, eine wirkliche Vater-Kind-Beziehung zu schaffen. Ihre Bemühungen um ein Mitspracherecht bei der Erziehung oder auch nur ein Besuchsrecht scheiterten jedoch an der derzeitigen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 1705 bis 1718 und insbesondere in § 1598 Abs. 2, der die Anwendung der Verwandtschaftsvorschriften auf uneheliche Kinder ausschließt. Nach den geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Kindesvater gegenüber dem Kinde nur eine Unterhaltszahlungspflicht, aber keinerlei Rechte.
    Der Ausschuß beabsichtigt, diese Eingaben der Bundesregierung, und zwar dem Herrn Bundesjustizministers, als Material zu überweisen, weil das Hauptmotiv der Einsender für die begehrte Gesetzesänderung — Liebe zum Kind und Sorge um dessen spätere Entwicklung — im Hinblick auf den mitunter schlechten Lebenswandel der Mutter durchaus beachtenswert ist und weil die Bundesregierung eine Gesamtreform des Rechtes des unehelichen Kindes vorbereitet.
    Mit einer anderen Frage, nämlich der Frage, ob die Zahl der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte nicht zu gering und das entsprechende Zulassungsverfahren nicht reformbedürftig sei, beschäftigte sich der Ausschuß auf Grund einer Eingabe einer Kölner Firma. Nach einer Sitzung im Beisein von Regierungsvertretern, des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vertrat der Ausschuß die Meinung, daß das Prinzip des geltenden Zulassungsverfahrens nicht angetastet werden sollte, befürwortete aber im Rahmen des ohne Grundsatzverletzung verbleibenden Spielraums eine großzügigere Handhabung der Zulassungen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Petition mit einer entsprechenden Empfehlung dem Rechtsausschuß als Material überwiesen.
    Von anderer Bedeutung sind die Eingaben, bei denen Beamte dienstliche Nachteile für den Fall befürchten, daß der Dienstherr von ihrer Eingabe an das Parlament erfährt. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß auch die Beamten trotz der Besonderheiten ihres Dienst- und Treuverhältnisses gegenüber dem Staat — wie Beachtung der allgemeinen Dienstpflichten, z. B. Einhaltung des Dienstweges, § 171 des Bundesbeamtengesetzes usw. — vom Petitionsrecht des Art. 17 des Grundgesetzes dem Bundestag gegenüber unbeschränkt Gebrauch machen dürfen. Bei reinen dienstlichen Angelegenheiten wird der Einsender jedoch in der Regel zunächst auf den Dienstweg verwiesen, wenn er noch nichtbetreten oder nicht erschöpft ist und wenn hieraus Nachteile für den Einsender nicht zu befürchten sind.
    Die Zahl der Eingaben zum öffentlichen Dienstrecht — es waren 1443 in dieser Wahlperiode — spricht dafür, daß den Einsendern das Petitionsrecht vertraut ist. Dennoch bestand Veranlassung, darauf hinzuweisen.
    In diesem Zusammenhang sei mir die Anmerkung gestattet, daß auch Soldaten das Petitionsrecht gegenüber dem Bundestag bis auf eine Einschränkung zusteht, die sich aus Art. 17 a Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 4 der Wehrbeschwerdeordnung ergibt. Hiernach sind lediglich gemeinschaftliche Petitionen von Soldaten unzulässig. Dagegen ist das Petitionsrecht des einzelnen Soldaten nicht eingeschränkt. Der Nagold-Komplex wäre möglicherweise im Keime erstickt worden, wenn sich jeder Soldat über die ihm zustehenden Rechte besser im klaren gewesen wäre.
    Dennoch haben sich trotz der bestehenden Einrichtungen des Wehrbeauftragten auch in der 4. Wahlperiode Soldaten, und zwar 279, mit Petitionen, die die Bundeswehr betrafen, unmittelbar an den Ausschuß oder an den Bundestag gewandt.
    Bei dieser Gelegenheit scheint mir die Eingabe eines Petenten von Bedeutung zu sein, der fordert, daß in allen Unterkünften der Bundeswehr der Text des Art. 1 des Grundgesetzes über den Schutz der Menschenwürde gut sichtbar angebracht wird. Der Ausschuß wird diese Eingabe dem Bundesminister für Verteidigung zur Kenntnis bringen.
    Kürzlich schloß sich das Hohe Haus auf Vorschlag des Ausschusses dem Vorbringen einer Petentin an und machte von der stärksten Form Gebrauch, die ihm bei der Erledigung von Petitionen zusteht, indem er die Petition „zur Berücksichtigung" an die Bundesregierung überwies. Hier lag folgender Sachverhalt vor:
    Ein Ruhestandsbeamter war während des 2. Weltkrieges wiederum in das Beamtenverhältnis berufen worden, so daß sein Ruhegehalt nach seiner erneuten Zurruhesetzung höher war als zuvor. Die Wiederbeschäftigung durfte bei der Bemessung der Versorgungsbezüge auf Grund der 2. Verordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen vom 20. Oktober 1948 zunächst nicht mehr, sondern erst wieder nach Aufhebung dieser Verordnung durch das Bundesbeamtengesetz und der 2. Novelle zum Gesetz des Art. 131 des Grundgesetzes ab 1. September 1957 berücksichtigt werden, dies allerdings nur auf Antrag und gemäß Art. III Abs. 3 der 2. Novelle zum Gesetz zu Art. 131 vom ersten Tag des Antragsmonats an.
    Die über 30jährige gebrechliche Petentin und Beamtenwitwe erfuhr erst vier Jahre später, im Herbst 1961, von dieser Rechtsänderung, weil sie ihr Haus nur selten verlassen konnte und ihre Versorgungsbezüge auf eine Privatbank überwiesen wurden. Sie erhielt die erhöhte Versorgung demnach erst ab 1. Oktober 1961 und begehrt sie nun rückwirkend ab 1. September 1957.
    Die Erörterungen im Ausschuß ergaben, daß die zuständige Verwaltung korrekt gehandelt hatte. Sie hatte durch Aushang bei allen Betreuungsstellen auf die Gesetzesänderung hingewiesen und damit



    Frau Seppi
    ihrer Fürsorgepflicht genügt. Eine Verpflichtung, die Versorgungsempfänger einzeln anzuschreiben, bestand nicht.
    Dennoch war der Ausschuß der Meinung, daß es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nur schwer vereinbar sei, wenn auf der einen Seite Versorgungsbezüge generell durch eine Verordnung für alle Betroffenen gekürzt werden und auf der anderen Seite die Aufhebung der Vorschriften nur demjenigen, der sich meldet, und von dem Zeitpunkt ab, zu dem er sich meldet, zugute kommen soll.
    Zweifellos ist es sinnvoll und bei der Komplizierung aller Lebenstatbestände auch notwendig, Fristen und Termine in Gesetzen zu bestimmen, deren Außerachtlassung zum Rechtsverlust führt. Andernfalls würde die Arbeit der Verwaltung in einem nicht zu verantwortenden Maße erschwert werden. Im Rahmen aber der bevorstehenden Neuregelungen des öffentlichen Dienstrechtes — etwa bei der Beratung des Schlußgesetzes zu Art. 131 oder bei der Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — sollte nach Ansicht des Ausschusses die Möglichkeit vorgesehen werden, solche offensichtlichen Härtefälle wie die eben geschilderten aus der Welt zu schaffen. Dies könnte beispielsweise durch eine Bestimmung über Nachsichtgewährung geschehen.
    Aus mehreren Eingaben, in denen der Deutsche Bundestag ersucht wurde, Befreiungen vom Wehrdienst auszusprechen, ergab sich, daß die Wehrpflichtigen ungenügend über ihre Rechte unterrichtet waren. Er erscheint uns daher angebracht, die Wehrpflichtigen in entsprechender Weise auf ihre Rechte — eventuell schon bei der Erfassung — hinzuweisen. Wir halten es außerdem für zweckmäßig, daß die in Frage kommenden Wehrpflichtigen über den Zeitpunkt informiert werden, zu dem sie als sogenannte letzte Söhne nach § 11 des Wehrpflichtgesetzes auf das Recht zur Befreiung vom Wehrdienst verzichten können.
    Wiederholt wird in Eingaben bemängelt, daß nur ein Teil aller Wehrpflichtigen zum Wehrdienst einberufen werde. Zum Ausgleich wird die Einführung einer Wehrsteuer angeregt.
    Der Ausschuß konnte sich den Bedenken der Regierung gegen eine solche Steuer auf Grund ungünstiger Erfahrungen in der Vergangenheit nicht anschließen und befürwortet den Plan der Regierung, denjenigen Wehrpflichtigen, die ihren 18monatigen Grundwehrdienst abgeleistet haben, nach ihrer Entlassung und mit Beginn der Steuerpflicht einen Freibetrag im Rahmen der Einkommen- und Lohnsteuervorschriften zu gewähren, etwa analog den Freibeträgen für Vertriebene.
    Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen zum Abschluß noch einen Fall schildere, mit dem sich der Ausschuß zur Zeit beschäftigt.
    Die über 70jährige Petentin, die während des „Dritten Reiches" jüdische, durch Verfolgungsmaßnahmen in Not geratene Mitbürger finanziell unterstützte, befindet sich durch den Krieg und seine Folgen nun selbst in Not. Sie erwartet vom Bundestag Hilfe, nachdem ihre Versuche, von den durch sie
    Unterstützten oder deren Erben zurückzuverlangen, was sie damals zur Rettung oder Unterstützung ihrer jüdischen Mitbürger gegeben hatte, gescheitert sind. Ein gesetzlicher Ersatzanspruch gegen den Bund steht der Petentin zwar nicht zu. Dennoch wird der Ausschuß in diesem besonders tragischen Fall im Einvernehmen mit dem Herrn Bundespräsidenten — wie in einem ähnlich gelagerten früheren Fall — nach einer Möglichkeit suchen, einen kleinen Teil dieser unseres Erachtens moralischen Schuld auszugleichen.
    Zum Schluß meines Berichts möchte ich Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, nochmals auf die systematische Übersicht in der Ihnen vorliegenden Drucksache IV/1891 über die positive Erledigung von Petitionen unter Abschnitt C Ziffer 1 lenken. Angesichts der schweren Schicksale, der Verbitterung und Hoffnungslosigkeit, die aus manchen Petitionen sprechen, stimmt es zuversichtlich, wenn in fast 10 °/o der zur Beratung im Bundestag geeigneten und sachlich behandelten Petitionen um Abhilfe persönlicher Beschwerden den Anliegen der Einsender entsprochen werden konnte. Deshalb darf ich Sie bitten, den Ihnen als Drucksachen IV/1891 und IV/1902 vorliegenden Sammelübersichten 26 und 27 des Ausschusses für Petitionen Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)