Rede:
ID0411228300

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 7. Februar 1964

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    Deutscher Bundestag 112. und 113. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1964 Inhalt: 112. Sitzung Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5141 A Fragestunde (Drucksachen IV/1889, IV/1884) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vorstellungen gegen Erörterungen im 2. Untersuchungsausschuß Höcherl, Bundesminister . . . . 5141 C, D, 5142 A, B, C, D, 5143 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) 5141 D, 5142 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5142 A, B, 5143 A Dr. Schäfer (SPD) 5142 B Erler (SPD) 5142 C, D Jahn (SPD) 5142 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Mitteilungen über angebliche Vorstellungen gegen Erörterungen im 2. Untersuchungsausschuß Höcherl, Bundesminister . . 5143 B, C, D, 5144 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 5143 B, C Dr. Schäfer (SPD) 5143 C, D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 5143 D, 5144 A Erler (SPD) . . . . . . . . . 5144 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Mitteilung des Bundesministeriums des Innern über die Memoranden der amerikanischen und der britischen Botschaft Höcherl, Bundesminister . . . 5144 B, C, D, 5145 A, B, C, D, 5146 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 5144 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 5144 C, D Dorn (FDP) . . . . 5144 D, 5145 A, B Jahn (SPD) 5145 B Sänger (SPD) 5145 C, 5146 D Dr. Mommer (SPD) 5145 C, D Erler (SPD) 5145 D, 5146 A Dr. Schäfer (SPD) 5146 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5146 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schreiben des Bundesministers des Innern an den Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses Höcherl, Bundesminister . 5147 A, B, C, D, 5148 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5147 A, B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 5147 B, C Dr. Mommer (SPD) 5147 D Erler (SPD) 5147 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Veröffentlichungen über den Brief an den Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses Höcherl, Bundesminister . 5148 A, B, C, D, 5149 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5148 A, B Dr. Schäfer (SPD) 5148 B, C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 5148 D Dr. Mommer (SPD) 5149 A Erler (SPD) 5149 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Januar 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . . 5149 C Vizepräsident Schoettle . . . . . 5149 C Frage des Abg. Dr. Schäfer: Weitergabe von Mitteilungen über Vorstellungen der Alliierten Höcherl, Bundesminister . . . . . 5149 D, 5150 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) . . 5149 D, 5150 A, B Jahn (SPD) 5150 B, C Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informierung über den Schritt der Alliierten Höcherl, Bundesminister . . . . 5150 C, D, 5151 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 5150 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5151 A Frage des Abg. Erler: Weitergabe vertraulicher Anfragen von Botschaften Höcherl, Bundesminister . . 5151 B, C, D, 5152 A, B, C Erler (SPD) 5151 C, 5152 A Dr. Schäfer (SPD) 5152 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5152 A Fragen des Abg. Dr. Ramminger: Abschöpfungsbeträge für Einfuhren von Agrarprodukten Schwarz, Bundesminister 5152 D, 5153 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) 5152 D, 5153 A Fragen des Abg. Saxowski: Preise für Rindfleischkonserven Schwarz, Bundesminister . 5153 B, C, D, 5154 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5153 C, D Frehsee (SPD) . . . . 5153 D, 5154 A Kurlbaum (SPD) 5154 A Frage des Abg. Leicht: Forschungsinstitut für Rebenzüchtung Geilweilerhof Schwarz, Bundesminister . . . . 5154 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verringerung der Zahl der Handelsplätze in Südbaden Schwarz, Bundesminister . . . . 5154 D, 5155 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5155 A, B Fragen des Abg. Kurlbaum: Preise für Margarine Schwarz, Bundesminister .5155 B, C, D, 5156 A Kurlbaum (SPD) 5155 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5156 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1893) — Erste Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident des Deutschen Bundestages 5156 B, 5168 B Brese (CDU/CSU) . . . 5162 D, 5167 A Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5164 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 5164 B Zoglmann (FDP) 5165 C Dr. Besold (CDU/CSU) 5166 A Schulhoff (CDU/CSU) 5166 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 5166 D Schultz (FDP) . . . . . . . . 5167 B Dr. Mommer (SPD) 5168 A Wehner (SPD) 5169 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Verringerung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine und einige Teilstücke von Schweinen für Einfuhren in der Zeit vom 15. Februar bis 31. März 1964 (Drucksachen IV/1880, IV/1906) . . 5169 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 III Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/1726, IV/1907) . . . . 5170 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Berufsausbildungsgesetz (Drucksache IV/1748); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Titels VII Abschnitt III der Gewerbeordnung (Berufsausbildung) (FDP) (Drucksache IV/539) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . . 5170 A Schmücker, Bundesminister . . . . 5174 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5176 A Liehr (FDP) 5178 C Arndgen (CDU/CSU) 5182 C 113. Sitzung Zur GO Dr. Kohut (FDP) 5185 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Titels VII Abschnitt III der Gewerbeordnung (Berufsausbildung) (FDP) (Drucksache IV/539) — Fortsetzung der ersten Beratung — . . . . . 5173 B Zur GO Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 5185 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 5185 D Anlage 5187 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5141 112. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode - 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5187 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 8. 2. Arendt (Wattenscheid) 7. 2. Dr. Aschoff 7. 2. Bauer (Wasserburg) 7. 2. Bergmann* 7. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 13. 2. Dr. Bieringer 7. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Böhme (Hildesheim) 7. 2. Börner 7. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 20. 2. Dr. Burgbacher 7. 2. Corterier 8. 2. Dr. Deist 7. 2. van Delden 16. 2. Ehren 22. 2. Eisenmann 14. 2. Etzel 7. 2. Even (Köln) 29. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7. 2. Dr. Furler 8. 2. Gaßmann 22. 2. Dr. Götz 7. 2. Freiherr zu Guttenberg 7. 2. Hammersen 7. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hilbert 8. 2. Höhne 20. 2. Hörauf 1. 3. Dr. Huys 8. 2. Illerhaus * 7. 2. Kahn-Ackermann 7. 2. Kalbitzer 8. 2. Dr. Kempfler 7. 2. Frau Kettig 8. 2. Klinker * 7. 2. Kraus 22. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 14. 2. Kriedemann* 7. 2. Lemmer 7. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 7. 2. Dr. Löhr 7. 2. Maier (Mannheim) 7. 2. Dr. Mälzig 7. 2. Dr. von Merkatz 7. 2. Merten 7. 2. Mick 7. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 8. 2. Neumann (Allensbach) 7. 2. Opitz 7. 2. Peters (Norden) 7. 2. Dr.-Ing. Philipp 8. 2. Rademacher 7. 2. Rasner 7. 2. Ruland 21. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 7. 2. Schneider (Hamburg) 15. 2. Seibert 7. 2. Seidl (München) 7. 2. Spitzmüller 7. 2. Dr. Stoltenberg 7. 2. Storch* 7. 2. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Dr. Toussaint 7. 2. Dr. Vogel 7. 2. Weber (Georgenau) 7. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 14. 2. Windelen 7. 2. Wolf 7. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, wären Sie bereit, die von mir angeschnittene Frage einmal in Ihrem Hause überprüfen zu lassen und der 'Öffentlichkeit die Zahlen bekanntzugeben?


Rede von Werner Schwarz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich bin sehr gern bereit, die Dinge einmal überprüfen zu, lassen. Ich behalte mir vor, die entsprechenden Folgerungen daraus zu ziehen, und bin selbstverständlich bereit, Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung mitzuteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Fragestunde beendet. Die restlichen Fragen werden schriftlich beantwortet.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (Drucksache IV/1893).
    Das Wort hat 'der Herr Bundestagspräsident Dr. Gerstenmaier.
    D. Dr. Gerstenmaier, Präsident des Deutschen Bundestages: Meine Damen und Herren! In diesen Tagen hat Bismarck — nicht der Kollege, sondern der Kanzler — manchen ganz neuen Verbündeten und Nacheiferer gewonnen, mindestens in der Sache, die hier von mir zu vertreten ist. 1871 hat sich die Mehrheit des Deutschen Reichstages, eben neu zusammengetreten, für Diäten ausgesprochen. Der Reichskanzler Bismarck war dagegen, und er hat gesiegt. Er war eher bereit, diesem neu gewählten Reichstag das allgemeine Wahlrecht zuzugestehen, was in der damaligen Zeit allerhand besagte. Aber er war auf keinen Fall gewillt, Diäten zu akzeptieren. Warum? Meine Damen und Herren, aus einem ganz einfachen Grund: er zielte auf das Honoratiorenparlament; die Habenichtse, die wollte er nicht haben. Oder anders gesagt: Auch mit seiner
    Stellungnahme in der Diätenfrage wollte Bismarck selbstverständlich aus politischen Gründen einen bestimmten Einfluß auf die politische Zusammensetzung des Reichstags nehmen. Es versteht sich ganz von selbst und bedarf gar keines weiteren staatsbürgerlichen Unterrichts, daß ein in der Gestalt der parlamentarischen Demokratie verfaßter Rechtsstaat, der im Zeichen der Rechtsgleichheit aller seiner Staatsbürger steht, alles Mögliche tun muß, um seinen gleichberechtigten wählbaren Bürgern nicht nur das nominelle Recht, sondern auch die praktische Möglichkeit zu geben, das erlangte Mandat wirksam wahrzunehmen. Einer ähnlichen Einsicht konnte sich schließlich selbst der Reichstag der Kaiserzeit nicht mehr entziehen. Deshalb wurden 1906 die Diäten im Reichstag eingeführt.
    Genau aus dem gleichen Grunde, meine Damen und Herren, bestimmt das Grundgesetz in Art. 48 Abs. 3:
    Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
    So weit so gut, werden die vernünftigen unter den Kritikern der Vorlage sagen, die zu vertreten ich die Ehre habe.
    Aber sie werden dann fortfahren, mir mindestens dreierlei vorzuhalten, nämlich erstens, daß die derzeitigen Bezüge der Bundestagsabgeordneten, wenn nicht überhaupt schon zu hoch, so doch mindestens angemessen seien. Zweitens werden die ganz Tiefblickenden sagen: Ja und außerdem geht es überhaupt nicht mit rechten Dingen zu; denn diese Bezüge sind ja steuerfrei. Und drittens kommen die Weitsichtigen und sagen: Wozu denn und was überhaupt? Die Abgeordneten nehmen ein Ehrenamt wahr, und Ehrenämter sollen oder müßten nebenamtlich verwaltet werden. Außerdem seien die Abgeordneten in Wirklichkeit ja gar nicht oder nur zum geringsten Teil auf Diäten und Sach- und Unkostenentschädigungen angewiesen.
    Meine Damen und Herren, die Debatte der letzten Tage in der Öffentlichkeit hat mir gezeigt, daß es nicht gut ist, diese Vorwürfe und Einwände zu ignorieren. Aber es wäre ein Armutszeugnis für dieses Haus, wenn man sich diesen Vorwürfen nicht frei, offen und genau stellen würde, und das gedenke ich zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU und SPD.)

    Zum ersten Vorhalt: Ich räume ein, daß man verschiedener Meinung darüber sein kann, was denn, in Mark und Pfennig ausgedrückt, heute eine angemessene Entschädigung für den Bundestagsabgeordneten ist. Das zu sagen ist auch deshalb schwierig, weil die Gewohnheiten, die Ansprüche, der Lebensstil und die Arbeitsweise der Abgeordneten tatsächlich weit auseinandergehen. Das kann im übrigen gar nicht anders sein und soll auch gar nicht verborgen werden. Denn in diesem Haus — und damit komme ich zu einem Kardinalsatz —, ist und soll vertreten bleiben das deutsche Volk in der Vielfalt seiner Berufe, seiner Einkommensschichten, Begabungen und Charaktere. Es ist klar, daß bei so
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    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    großen Verschiedenheiten auch die Vorstellungen über das, was als angemessene Entschädigung gelten soll, recht verschieden sein können.
    Das Grundgesetz hat jedoch in drei Worten eine lapidare Richtschnur dafür gegeben: Angemessen ist für den Bundestagsabgeordneten — so will es der Art. 48 des Grundgesetzes —, was seine Unabhängigkeit sichert. „Sichert" heißt es dort. Ich fürchte, daß, wenn an dieser Bestimmung unser Diätengesetz — in seiner Struktur übrigens und nicht nur in seinen tatsächlichen materiellen Bestimmungen und Leistungen — streng gemessen wird, es auch morgen noch, d. h. wenn diese Vorlage angenommen wird, beträchtlich hinter dem zurückbleibt, was das Grundgesetz in Wirklichkeit meint. Ich kann mich jedenfalls nicht zu der Überzeugung durchringen, daß bei den heutigen Verhältnissen in Deutschland die Grundentschädigung von 22,5 % eines Ministergehalts gleich zur Zeit 1360 DM einem Mann, der sich alle vier Jahre zur Wahl stellen soll und dem vom Bundestag weder Pension noch Altersversorgung zugebilligt wird, tatsächlich die Unabhängigkeit sichert — ich betone: sichert —, auf die er nach dem Grundgesetz einen Anspruch hat. Hier liegt, wie ich glaube, die Grundschwierigkeit unserer ganzen seitherigen Diätenordnungen. Dieser Ansatz ist zu niedrig, jedenfalls wenn er das leisten soll — ich sage es noch einmal —, was das Grundgesetz will und was auch im Interesse der Urteilskraft und der Unabhängigkeit dieses Parlaments nun einmal notwendig ist.
    Wer heute die Zusammensetzung des Bundestags in dieser oder jener Richtung manipulieren möchte, dem steht neben der üblichen politischen Auseinandersetzung und dem Machtkampf der Parteien vor allem die unentwegte Kritik an der Höhe der Diäten zu Gebote. Wer will, daß ganze Gruppen von Bürgern praktisch um die Möglichkeit gebracht werden, in diesem Hause mitzuwirken, der braucht nur mit beharrlicher Energie gegen die Diäten oder gegen die sogenannten „ zu hohen Diäten" zu wettern. Vielleicht macht das dann auch auf den und jenen in diesem Haus einen gewissen Eindruck. Aber ich bin gewiß, daß sich eine große Mehrheit dieses Hauses über solche Anfechtungen hinwegsetzt und bei der Entscheidung, die uns in dieser Sache abverlangt ist, nicht nur daran denkt, was gerade populär ist oder was der einzelne materiell braucht, sondern daß er daran denkt, was wir unabhängig von unserer Person und persönlichen Vermögenslage dem Mandat als solchem schuldig sind; denn, meine Damen und Herren, dem Mandat und seiner Verwirklichung gilt die ganze Diätenordnung und nicht der Bereicherung oder der Verarmung der Männer und Frauen, die es bekleiden. Man wird nicht Bundestagsabgeordneter, um reich zu werden. Man wird es allerdings auch nicht, um seine materielle Existenzgrundlage zu verlieren. Man wird Bundestagsabgeordneter, um eine in der parlamentarischen Demokratie unerläßliche öffentliche Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen, und dazu, gerade dazu bedarf es der gesicherten Unabhängigkeit, von der das Grundgesetz spricht.
    Es wird also, um es hart zu sagen, angestrebt, daß kein Mitglied dieses Hauses in die Verlegenheit gebracht werden kann, sich von irgend jemandem kaufen zu lassen oder irgend jemandem aus finanziellen Gründen hörig zu werden bei dem, was ihm hier im Blick auf das Wohl des ganzen Volkes und nicht nur einzelner Teile und Gruppen abverlangt wird. Das ist der harte Kern der ganzen Diätenordnung. Das ist ihre moralische Substanz, die Substanz, die in dem Artikel 48 des Grundgesetzes steckt.
    Ich weiß auch, daß die moralische Qualität und der Rang des Abgeordneten nicht von seinen Diäten abhängen. Aber die Moral des Staates und der Rang einer parlamentarischen Demokratie verlangen, daß anständige und verantwortungsvolle Arbeit auch im Parlament anständig entschädigt wird und daß kein Abgeordneter zwangsweise unfairen materiellen Pressionen ausgesetzt wird.
    Faßt man das ins Auge, dann wandert der Blick freilich noch einmal kritisch zurück auf die Prozentzahl: 22,5% eines Ministergehalts gleich zur Zeit 1360 DM ohne Pension und Altersversorgung. Denn alle anderen Bezüge der Abgeordneten sind nur Ersatz für ihre Sachaufwendungen und Unkosten. Das muß endlich einmal gewußt und realisiert werden, auch außerhalb dieses Hauses.

    (Beifall.)

    Vergegenwärtigt man sich das, dann werden Situationen verständlich, in denen sich — ich kann mich in der ersten Reihe ruhig von rechts nach links und von links nach rechts umsehen, es wird überall das gleiche sein — Parteivorstände, Fraktionschefs und andere Leute, die sich in besonderer Weise für das Funktionieren und die Verwirklichung unseres freiheitlichen Rechtsstaats engagieren müssen, oft genug befinden.
    Zwei Beispiele. Vor kurzem besuchten mich die Vertreter der Parteileitung eines Wahlkreises, Männer und Frauen, die 1965 einen neuen Kandidaten aufstellen müssen. Der Mann, den sie für die Kandidatur gewinnen möchten, ist auch nach meiner Überzeugung — ich kenne ihn — in persönlicher und sachlicher Hinsicht besonders gut für ein Bundestagsmandat geeignet. Ich wurde gebeten, mit dem Mann zu sprechen, um ihn für die Kandidatur zu gewinnen. Er zeigte sich nicht nur aufgeschlossen, sondern er suchte selbst mit nach einem Weg, um der Bitte entsprechen zu können. — Um es kurz zu machen: die Sache ist gescheitert. Sie ist gescheitert an der Einbuße an Einkommen und an dem wahrscheinlichen Verlust seiner Altersversorgung, den er bei dem Eintritt in den Bundestag riskiert hätte. Es handelt sich dabei keineswegs um einen der Ärmsten der Armen, sondern um einen Mann, der zu einer gehobenen Gehaltsklasse gehört, der aber einfach auf sein Gehalt und die damit verbundene Altersversorgung angewiesen ist und angewiesen bleibt.
    Ein anderes Beispiel. Unter den vielen Papieren, die mir in diesen Tagen in der Diätenfrage wieder zugegangen sind, habe ich auch die Aufstellung der fixen Ausgaben eines Mitglieds des Hauses
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    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    studiert. Dabei ist mir besonders eine immer wiederkehrende fixe Position von 483 DM aufgefallen, eine Position, die der nicht mehr junge Abgeordnete neben seiner Angestelltenversicherung noch deshalb bezahlen muß, weil er mit aller eigenen Kraft einigermaßen wenigstens die Altersversorgung aufrechterhalten möchte, die ihm in seinem früheren Beschäftigungsverhältnis zugestanden war und auf die er verzichten mußte, als er in den Bundestag kam.
    Ich weiß natürlich — ich weiß es so gut wie irgend jemand von uns —, daß es hundert andere Fälle gibt, Fälle, in denen Mitglieder dieses Hauses, sei es dank ihrer konzilianten Firma, sei es mit der oder jener Organisation, zu weit günstigeren Abmachungen kommen konnten. Ich weiß auch, daß die im Wartestand oder im Ruhestand befindlichen Beamten, die Abgeordnete sind, im Vergleich zu den Arbeitern, den Angestellten und den freien Berufen, die hier vertreten sind, wiederum, mindestens hinsichtlich der Altersversorgung, wesentlich besser abschneiden. Die Frage ist aber erlaubt: Soll dieses Haus in Zukunft eigentlich ganz überwiegend von im Wartestand befindlichen Beamten und einigen anderen, die es sich aus anderen Gründen leisten können, besetzt sein? Mit diesen Fragen wird nicht nur an die Struktur unseres modernen Parlamentarismus gerührt, sondern hier stehen schließlich und endlich fundamentale Rechtsfagen — ich sage: Rechtsfragen — der repräsentativen Demokratie zur Debatte. Der Art. 48 des Grundgesetzes darf eben nicht nur ein schöner Grundsatz bleiben, sondern er muß durchgesetzt und er muß verwirklicht werden, und zwar nicht deshalb, damit der oder jener etwas mehr Geld bekommt oder damit das politische Engagement angemessen bezahlt wird, sondern einfach deshalb, damit das Parlament einer parlamentarischen Demokratie das bleibt, was es sein soll und was es sein muß, nämlich die Repräsentanz, und zwar die denkbar unabhängige Repräsentanz unseres Volkes in all seinen Gruppen, Schichten, Begabungen und Interessenlagen.
    Ich habe zwar in keiner der zuweilen sehr irreführenden Kritiken in diesen Tagen Bismarcks Meinung wiedergefunden, daß man den Abgeordneten überhaupt keine Diäten geben solle. Aber die meisten dieser Kritiken laufen darauf hinaus, daß man den Abgeordneten geringere Diäten und jedenfalls nicht das geben soll, was ich hier auf Grund des einmütigen Beschlusses des Vorstandes des Deutschen Bundestages diesem Haus vorzuschlagen habe. Zu diesen Kritiken kann ich nur sagen, daß mir dann die Bismarcksche alles in allem genommen noch lieber ist, denn nichtausreichende Diäten führen auf die Dauer ebenso zu einer Manipulierung und zu einer untragbaren Verengung des Parlaments wie die Diätenverweigerung.
    Wem es darum zu tun ist, daß in diesem Haus so, wie es die Verfassung unserer Demokratie will — und sie ist eine repräsentative Demokratie —, das ganze deutsche Volk in allen seinen Schichten vertreten ist, der muß unweigerlich ausreichende, und das heißt noch einmal: die Unabhängigkeit des Abgeordneten sichernde Diäten wollen. Wer es anders will, muß sich wenigstens darüber im klaren sein, daß er damit auf ein Parlament hinsteuert, in dem nur oder ganz vorwiegend diejenigen sitzen, für welche die Diäten in Anbetracht ihrer Vermögenslage oder anderweitiger Bezüge nichts oder wenig bedeuten, und vielleicht noch die anderen, die von so bescheidenen und so ungesicherten Einkommensverhältnissen herkommen, daß ihnen die heutigen Diäten trotz der Unsicherheit der Wiederwahl und des Fehlens einer Altersversorgung noch immer so attraktiv erscheinen, daß sie sich davon angezogen zur Wahl stellen und den Parteien anbieten. Ich aber weigere mich, meine Hand dazu zu reichen, daß durch eine aus Gründen der Popularität unzureichend verwirklichte Diätenordnung fähige und verantwortungsbewußte Bürger davon abgehalten werden, sich für ein Mandat im Herzstück unseres Staates zur Verfügung zu stellen.
    Aber auch wenn diese grundsätzlichen Erwägungen gebilligt werden, bleibt noch immer die Frage offen: was ist denn nun angemessen? Der Grundbetrag unserer Diäten, die sogenannte Aufwandsentschädigung, ist in Tat und Wahrheit für einen beträchtlichen Teil der Mitglieder des Hauses lediglich ein oft bescheidener Ersatz für ihren ausfallenden Lohn oder für das ausfallende Gehalt, ein Ersatz, von dem sie mit ihrer Familie leben müssen. Ich glaube nicht, daß er bei den heutigen Verhältnissen zu hoch ist. Er entspricht den Bezügen der Eingangsstufen des höheren Dienstes, wobei aber immer wieder im Auge behalten werden muß, daß der Abgeordnete ohne Pension oder amtlich gewährte Altersversorgung bleibt.
    Als zureichende Entschädigung für Verdienstausfall und andere Einbußen, wie sie die Angehörigen der freien Berufe bei Übernahme eines Bundestagsmandat oft haben, kann diese Aufwandsentschädigung in den seltensten Fällen betrachtet werden. Sie reicht zum Beispiel nicht aus, wenn Angehörige der freien Berufe, des Handwerks und der Landwirtschaft infolge ihrer Tätigkeit im Bundestag Hilfskräfte einstellen müssen. Ein Rechtsanwalt oder ein Arzt muß z. B. für eine verheiratete 'Hilfskraft der Vergütungsgruppe BAT III, 35 Jahre alt, mit zwei Kindern monatlich mindestens 1580 DM aufwenden. Hier bekommt er 1360! Selbstverständlich kann er das nur, wenn er neben seinen Abgeordnetenbezügen noch erhebliche Einnahmen hat. Wenn ein Bauer auf seinem Hof einen qualifizierten Facharbeiter, z. B. einen Melker, einstellen muß, wird er hierfür nach sachverständiger Auskunft monatlich mindestens 850 DM aufwenden müssen.

    (Abg. Dr. Zimmer: Dafür kriegt man keinen!)

    — Kriegt man keinen?

    (Weitere Zurufe.)

    — Meine verehrten Herren Kollegen, belehren Sie mich! Aber ich lasse mir nicht nachher von den Kritikern, die mit gespitzter Feder auf der Lauer liegen, sagen, daß hier wahnsinnig übertrieben werde. Also ich sage: Melker 850 DM! Sehen Sie zu, daß Sie einen solchen kriegen!

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 159
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Ein anderes Beispiel. Ein Handwerker wird für einen qualifizierten Gesellen — ich sage jetzt vorsichtig: ebenfalls nach sachverständiger Auskunft — monatlich einschließlich der Sozialabgaben, die natürlich immer berücksichtigt werden müssen, zur Zeit etwa 1000 DM aufzubringen haben. Ich warte auf den Zuruf, daß das auch zu wenig sei. Also hier 1000 DM! In größeren Betrieben steigen die Ausgaben für eine Kraft, die einen Handwerksmeister vertritt, nach Auskunft des gleichen Sachverständigen unter Umständen bis auf das Doppelte.
    Wenn es also mit der eigentlichen Grundentschädigung von 1360 DM im Vergleich mit solchen Aufwendungen so bescheiden bestellt ist, dann darf nicht auch noch der andere Teil der Abgeordnetenbezüge — nämlich die Unkosten und die Sachaufwandsentschädigung — zum Teil beträchtlich unter dem bleiben, was tatsächlich notwendig ist und ausgegeben werden muß.
    Meine Damen und Herren! Mit all dem will ich nun gar nicht auf das hinaus, was auch gelegentlich an mich herangetragen worden ist und was in einigen Landtagen, wenn ich recht unterrichtet bin, immer wieder diskutiert wurde. Ich will nicht darauf hinaus — ja, ich widerrate dem —, den Gedanken der Entschädigung für den tatsächlichen Verdienst- und Gewinnausfall in die Diätenordnung dieses Hauses einzuführen.

    (Zustimmung.)

    Ich widerrate dem, obwohl es Argumente dafür gibt. Ich widerrate dem, weil in diesem Hause niemals nach individuellen Vermögens- oder Einkommensverhältnissen entschädigt werden kann oder entschädigt werden sollte. Denn es kann hier, wenn ich das Grundgesetz recht verstehe, überhaupt nicht auf die Einzelperson und ihre jeweiligen Verhältnisse hin gezahlt werden. Es kann — leider — auch nicht nach Leistung und persönlichem Engagement gezahlt werden, sondern es kann der Natur der Sache nach nur das Mandat selbst finanziell so ausgestattet werden, daß jeder Bürger dieses Volkes, wenn auch möglicherweise immer noch mit Einbußen oder sogar unter Opfern, die Möglichkeit hat, in Freiheit und Unabhängigkeit das Mandat. auszuüben, das ihm das Vertrauen seiner Wähler eingebracht hat.
    Die Diätenbestimmung des Art. 48 des Grundgesetzes ist einfach eine zwingende Konsequenz aus dem Art. 38 des Grundgesetzes, dem Artikel, der Wesen und Auftrag des Mandats bestimmt und der den Abgeordneten — das ist keine moderne Legende, keine moderne Mythologie — von Weisungen und Aufträgen freistellt. Noch einmal, der Art. 48 unseres Grundgesetzes ist eine zwingende Konsequenz aus dem ernst zu nehmenden Art. 38 des Grundgesetzes, der Wesen und Auftrag des Mandats bestimmt.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zum zweiten Einwand sagen, daß die Bezüge der Abgeordneten unverständlicherweise steuerfrei seien. Nun, meine Damen und Herren, auch in dieser Sache haben wir uns oft genug den Kopf zerbrochen. Ich kann aber im unmittelbaren Anschluß an das, was ich soeben zur grundsätzlichen Orientierung in der Diätenfrage gesagt habe, noch folgendes hinzufügen. Sobald die Bezüge der Abgeordneten versteuert werden müssen, gewinnt mindestens die Aufwandsentschädigung, also der Sockelbetrag von 1360 DM, den Charakter eines festen Gehalts. Das sollte nach meiner Überzeugung mindestens so lange vermieden werden, wie dieses Haus nicht bereit ist, dann auch mit allen Konsequenzen die Ebene zu betreten, auf der das Gehalt in unserer Zeit etabliert ist. Das heißt mit anderen Worten, mit dem Gehalt allein ist es dann nicht getan. Dann müssen auch die anderen Zulagen her, wie Wohnungsgeld, Kindergeld, Trennungsentschädigung und dergleichen, und dann muß vor allem für Pensionen oder ähnlich geartete Altersversorgungen eingetreten werden. Das hat dieses Haus aus Gründen, die von den einen gebilligt, von den anderen bedauert werden, bislang abgelehnt. Man kann zu dieser Ablehnung sagen, was man will. Aber man wird ihr zugute halten müssen, daß in ihr der Wunsch zum Ausdruck kam, den Abgeordneten nicht dem Angehörigen der Exekutive anzugleichen, sondern ihn mit allen Konsequenzen und auch finanziellen Nachteilen für viele Abgeordnete in seinem Status bewußt von der Exekutive zu distanzieren.
    Es ist nicht der Wunsch des Vorstandes des Deutschen Bundestages, mit dieser Vorlage hier erneut die Frage der Altersversorgung anzusprechen. Der Bundestagsvorstand bewegt sich mit der Vorlage, die ich hier vertrete, auf der Grundlage der Entscheidung, die dieses Haus in der Sache der Altersversorgung getroffen hat, und diese Entscheidung ist bekanntermaßen ablehnend.
    Ein kritisches Wort muß ich bei dieser Gelegenheit jedoch noch, meine Herren Kollegen in den ersten Reihen, an die Adresse der Parteien richten. Es gilt der einen mehr, der anderen weniger; aber es gilt allen. Ich kenne die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Parteienfinanzierung, und ich weiß, daß die Parteien vom Abgeordneten nicht nur seine Zeit und Kraft verlangen, sondern auch seine recht handfesten finanziellen Beiträge und Opfer. Aber, meine Damen und Herren, das muß in vertretbaren Grenzen bleiben. Es hat keinen Sinn, wenn die Diäten rechtlich geschützt und beim Staat nicht versteuert werden, dafür aber Parteien oder Parteigruppierungen und diese oder andere wohlmeinende öffentliche Organisationen ihre Abgeordneten in einer Weise besteuern, daß der Staat mit seinen Steuersätzen daneben zuweilen wirklich harmlos wirkt.

    (Heiterkeit und Zustimmung.)

    — Ja, meine Damen und Herren, ich bin hier ja immer für freie Aussprache, und ich muß mir auch einmal den Luxus der freien Aussprache selber gestatten. Davon muß ich, da ich hier so selten rede, auch einmal Gebrauch machen.

    (Beifall.)

    Also, meine Damen und Herren, alles was rechts und links ist, ich will hier niemand so ganz scharf ansehen.

    (Heiterkeit.)

    5160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Da kommt man mit dem Blickewechsel gar nicht mehr so schnell zurecht. Aber es geht einfach zu weit, wenn ich in dem Ausgabennachweis eines Bundestagsabgeordneten — Sie sehen, ich bin mit ganz schönem Material beliefert worden, und ich habe noch viel mehr in petto, was ich hier gar nicht vortragen kann — an monatlichen Parteibeträgen allein den Betrag von 502 DM finde.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Keine Aufregung!

    (Erneute Zurufe.)

    — Was ist das? Zuwenig? Oder zuviel??

    (Zuruf von der SPD.)

    — Zuwenig! Also, meine Damen und Herren, dann will ich vor allem zu dieser Seite des Hauses sagen: Hundert Jahre lang haben Sie gegen die Ausbeutung gekämpft.

    (Schallende Heiterkeit und Beifall.)

    — Ja — —

    (Erneut einsetzender Beifall.)

    — Aber Vorsicht! Ich kenne auf der anderen
    Seite auch noch Parteien; für die gilt das gleiche.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Aber Sie, die gegen die Ausbeutung im besonderen
    gekämpft haben, Sie kann ich nur fragen: Sind Sie
    denn jetzt im zweiten Jahrhundert müde geworden?

    (Große Heiterkeit.)

    Nun, meine Damen und Herren, ich in meiner Naivität gehe davon aus, daß diese 502 Mark monatlich einen Betrag darstellen, Herr Kollege Brese, der an der oberen Grenze liegt,

    (erneute Heiterkeit)

    an der oberen Grenze dessen liegt, was MdBs von Partei wegen und von anderen — ich sage es noch einmal — ganz wohlmeinenden und nützlichen Organisationen so still abverlangt wird. Aber ich weiß ganz gut, daß es auch sonst recht massive Dauerforderungen solcher Art gibt. Das — ganz ernsthaft —, meine Damen und Herren, geht so nicht weiter! Jedenfalls ist die mit dieser Vorlage beabsichtigte Verbesserung nicht für die Parteikassen gedacht. — Der Herr Bundesinnenminister ist im Augenblick nicht zugegen.

    (Zuruf von der SPD: Er erholt sich!)

    Herr Vizekanzler, ich würde mir erlauben, die Grundsätze, die ich hier vertrete, als bescheidene Meditation zu einem demnächst zu erwartenden Parteiengesetz der Regierung zu offerieren.

    (Stellvertreter des Bundeskanzlers Dr. Mende: Ich ;werde es übermitteln, Herr Präsident!)

    — Ich danke vielmals.
    Ich meine nur, daß über die Parteien und die Parteienfinanzierung in diesem Hause demnächst gesprochen werden muß. Das ist auch ein unpopuläres Thema; aber, meine Damen und Herren, das wird uns auch nicht geschenkt. Mit den Diäten der
    Abgeordneten ist jedoch das Problem der Parteienfinanzierung — das ist der harte Kern, in den ich meine Bemerkungen zusammenfassen kann — einfach nicht zu lösen, und so darf es nicht gelöst werden; die Diäten müssen auch in diesem Sinne und gegenüber dieser Seite geschützt sein.
    Nun schließlich zum letzten Kardinaleinwand! Er bezieht sich darauf, daß die Bundestagsabgeordneten ja doch schließlich und endlich ein Ehrenamt wahrnehmen, das sie nebenamtlich verwalten sollten. Wissen Sie, als Bissmark den Reichstagsabgeordneten die Diäten im stolzen Jahr 1871/1872 verweigerte, tagte der Deutsche Reichstag einsgesamt zusammenhängend; dann war es abgemacht — drei Monate im Jahr. Herr Kollege Struwe, das wäre so etwas für uns: Sie würden auf den Acker und ich würde auf die Jagd gehen,

    (Heiterkeit)

    selbstverständlich zusammen mit dem Kollegen Deist und einigen anderen; denn die grüne Farbe ist hier viel stärker vertreten, als die meisten meinen.

    (Heiterkeit.)

    So war das jedenfalls einmal: Insgesamt drei Monate, schön zusammenhängend. Da wußte die Mutti, wo der Vater ist, nämlich in Berlin, und voller Respekt hat man im Wahlkreis das zur Kenntnis genommen — voller Respekt! - und hat nicht geschrien: „Wann kommt denn endlich unser Abgeordneter wieder?", wie das heutzutage üblich ist, wo die Leute ganz vergessen, daß sie doch eigentlich Ab-geordnete haben, die sie expreß fortschicken nach Bonn. Statt dessen höre ich immer wieder: „Ich muß jetzt endlich in den Wahlkreis!", weil man sich dort angewöhnt hat, zu fragen: „Warum ist er nicht im Wahlkreis?"
    Nun, damals war das viel einfacher: drei Monate hat der Deutsche Reichstag im Jahre 1872, also in seinem Beginn, getagt. Neun Monate im Jahr konnten die Mitglieder des Hauses ihrem Beruf und ihrem Amt nachgehen. Unter solchen Verhältnissen ist es statthaft, das Amt eines Abgeordneten als Ehren- und Nebenamt anzusprechen. Der Deutsche Bundestag hat in den Jahren von 1950 bis 1963 durchschnittlich zwei- bis dreimal mehr Zeit von seinen Abgeordneten in Anspruch genommen.
    Daneben aber — und das muß man wissen, meine Damen und Herren — müssen die gewaltigen Wandlungen struktureller, gesellschaftlicher und politischer Art ins Auge gefaßt werden, die, alles zusammengenommen, eine wesentliche Steigerung des physischen und geistigen Engagements, mindestens des Parlamentariers im öffentlichen Leben, außerhalb des Parlaments, zur Folge haben. Man muß das ins Auge fassen. Es ist einfach nicht wahr, wenn man mir vorrechnet, daß der Bundestagsabgeordnete nur während einiger Tage in der Woche hier zu sein habe und daß nicht wenige sich auch dann noch davor drückten. Wahr ist vielmehr — der Saal mag besetzt sein, wie er will, heute haben wir nun einmal kein Fernsehen; heute ist Freitagmorgen und welche Besetzung! —,

    (Heiterkeit)

    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5161
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    daß sich kein Parlamentarier von einigem Rang und von einiger Bedeutung heute in Deutschland über mehrere Legislaturperioden hinweg ernstlich zu halten vermag, wenn er sich nicht über die von außen gar nicht einzusehende Arbeit in diesem Hause hinaus unablässig auch in der Öffentlichkeit in einer Weise engagiert, die mir offen gestanden allmählich zuviel wird. Entschuldigen Sie sich nicht zuviel, wenn Sie einmal irgendwo absagen, meine Damen und Herren! Es hat gar keinen Zweck. Wissen Sie, wieviel Tote wir bisher in dieser Legislaturperiode beigesetzt haben? — Genausoviel, wie wir in der Vergangenheit im Schnitt in einer Legislaturperiode gehabt haben: gegen 25. Natürlich werden wir alle älter. Das ist auch ein Grund. Aber immerfort und immerfort: 10, 12, 15, 16, 20 Jahre öffentlicher Einsatz mit meist rigoroser Abnutzung - das ist der andere.
    Auch auf die Gefahr hin, daß ich mir den Ärger aller möglichen nützlichen und verdienten Organisationen und Tagungsgremien zuziehe, muß ich darauf hinweisen, daß die Inanspruchnahme und der Verschleiß des Bundestagsabgeordneten außerhalb des Parlaments und der parlamentarischen Tätigkeit in der modernen Demokratie auf Grenzen stößt. Herr Kollege Dr. Lohmar hat neulich einmal in seinen gesellschafts- und zeitkritischen Analysen ein ausgezeichnetes Wort gebraucht; er hat von der „modernen Tagungsdemokratie" gesprochen. Nun, die Inanspruchnahme des Parlamentariers, der ein strenges Mandat korrekt wahrnehmen soll, stößt in der modernen kultivierten Tagungsdemokratie allmählich auf eherne und ernste Grenzen.

    (Beifall.)

    Bei all dem rede ich gar nicht von den unabweisbaren Verpflichtungen in den Wahlkreisen und auch in den Verbänden, die in der pluralistischen Gesellschaft der Gegenwart nicht ignoriert werden können, sondern dazugehören, und denen sich der Abgeordnete selbstverständlich bei dieser Verfassung unserer modernen Gesellschaft stellen muß. Ich sage nur, daß schon die geistige und die rednerische Vorbereitung bei der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Arbeit die Kraft eines Abgeordneten auch dann nahezu hundertprozentig in Anspruch nimmt, wenn er weiß, daß er nicht auf jedem Gebiet ein Experte ist, und wenn er nicht den Ehrgeiz des Dilettanten hat, zu jeder Sache, die verhandelt wird, das Wort zu nehmen. Wenn er sich nur in seinem besonderen Arbeitsgebiet, in seinem Ausschuß und in seinem Arbeitskreis, in den entsprechenden Gruppen seiner Partei und des öffentlichen Lebens hinreichend einsetzt, so bedeutet das, daß der Abgeordnete, jedenfalls als Mitglied dieses Hauses, durchweg in einem Maße beansprucht wird und seine Kraft und Zeit in einer Form engagiert sind, die es jedenfalls nicht mehr erlauben, von nebenamtlichem Ehrenamt 2u reden. Man mag das bedauern oder nicht; es ist so, und wir haben keine Macht, es grundstürzend zu ändern.
    Lassen Sie mich nach diesen Bemerkungen zu den drei Kardinaleinwendungen gegen diese Vorlage noch folgendes sagen. Erstens. Wie Sie sehen, handelt es sich in dieser Vorlage nicht darum, einfach — wie ein paar ganz fixe Dösköpfe gesagt und geschrieben haben — die Diäten zu verdoppeln oder ähnliches. Es geht auch nicht darum, die — ich sage es mit Bewußtsein — problematische Struktur unserer Diätenordnung, Herr Kollege Zoglmann, auf eine neue Grundlage zu stellen. Darum geht es nicht, man könnte sagen: leider nicht, sondern es geht einfach um die gesetzliche Korrektur einiger Dinge, die auf jeden Fall geändert werden müssen, selbst dann, wenn man die mit dieser Vorlage verbundene Absicht, die ich ganz offen ausspreche, das Tagegeldpauschale von zur Zeit 500 DM auf 1000 DM monatlich zu erhöhen, nicht annehmen will. Auch wenn man bei den bisherigen Sätzen bleiben will, muß diese Vorlage so, wie sie jetzt vorliegt, angenommen werden. Denn diese Vorlage hat den Zweck, aus dem Diätengesetz absolute Zahlen der Entschädigung zu entfernen und die Unkostenerstattung, die den Mitgliedern dieses Hauses zusteht, in Zukunft mit den Haushaltsberatungen zu verbinden, was uns zweckmäßiger und richtiger zu sein scheint.
    Der Bundestagsvorstand ist jedenfalls von der Überzeugung ausgegangen, daß das richtig ist, selbst wenn man jetzt bei den seitherigen Sätzen der Sach- und Unkostenentschädigung bleiben wollte. Der Vorstand des Deutschen Bundestages als zuständiges Beschlußgremium des Hauses schlägt Ihnen also nicht eine Änderung der Aufwandsentschädigung vor, die von Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt wird. Er beschränkt sich darauf, Ihnen vorzuschlagen — ich sage es noch einmal —, im Rahmen der Haushaltsberatungen das Tagegeldpauschale auf 1000 DM monatlich zu erhöhen.
    Dafür gibt es, wie ich glaube, zwei zwingende Gründe. Der eine ist folgender. Das Tagegeld ist seit dem Bestehen des Bundestages, also seit Herbst 1949, unverändert geblieben. Es beruht auf einem Ansatz von 30 DM Tagegeld einschließlich Übernachtungsgeld. Daß die Entwicklung in unserem Land, aber auch in der gesamten übrigen Welt diese Ansätze längst überholt und illusorisch gemacht hat, ist zwar bedauerlich, aber wir können es nicht ändern.
    Die Erhöhung des Tagegeldpauschales ist zweitens insbesondere auch deshalb unerläßlich, weil es in der jetzigen Höhe vielen Mitgliedern des Hauses nicht ermöglicht, ihren zweiten Wohnsitz in Bonn, die Trennung von der Familie und die damit verbundenen Mehrkosten tatsächlich zu bestreiten. Sie müssen deshalb dafür die ohnehin zu knapp bemessene Aufwandsentschädigung von 1360 DM, die für die Versorgung der Familie und für ihre eigene Grundausstattung bestimmt ist, mit heranziehen. Damit aber entsteht eine Verklemmung, die auch nach meiner eigenen Überzeugung, ich bekenne das offen, unhaltbar ist.
    Drittens. Die Unkostenpauschale für Sekretariate und Büroausgaben bleibt in Höhe von 600 DM ebenso unverändert wie die Reisekostenentschädigung. Ich bin mir bewußt, daß auch über die Unkostenpauschale für Sekretariat, Büro usw. von 600 DM viel und lange und mit triftigen Gründen
    5162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    geredet werden könnte: daß sie nämlich unzureichend ist. 600 DM, — überlegen Sie sich das!
    In diesem Zusammenhang müssen Sie mir als Chef der Verwaltung dieses Hauses eine Bemerkung erlauben. Ich kann Ihnen nicht in Aussicht stellen — es tut mir schrecklich leid —, daß Sie aus Ihren Schwierigkeiten, Schreibkräfte, d. h. noch im vertretbaren Rahmen bezahlte Schreibkräfte zu erlangen, mit Hilfe dieses Hauses in der nächsten Zeit nennenswert rasch herausgebracht werden. Es gelingt mir einfach nicht, mit den Sätzen, an die wir in der Verwaltung gebunden sind, der Konkurrenz — jedenfalls hier im Raum Bonn — standzuhalten bei der Gewinnung von hinreichend qualifizierten Schreibkräften, wie wir sie in diesem Hause brauchen. Es tut mir deshalb leid, sagen zu müssen: was Ihnen dieses Haus geben kann, sind keine Schreibkräfte, wohl aber etwas mehr Geld, — auch dann, wenn soundso viele Leute dann wieder zetermordio schreien. So ist die Situation. Solange Sie auf ein Büro angewiesen sind — und das braucht ein Abgeordneter, der sein Mandat ernst nehmen will —, darf man das nicht verweigern.
    Obwohl wir uns also der Problematik dieser Position, der 600 DM Unkostenentschädigung, durchaus bewußt sind, hat der Bundestagsvorstand geglaubt, es bei der Erhöhung der Tagegeldpauschale bewenden lassen zu sollen.
    Viertens. Der Erhöhung des Tagegeldpauschales entspricht eine Erhöhung der Abzüge bei Fehlen an Präsenztagen. Der Bundestagspräsident muß natürlich bei den Entschuldigungen einen relativ strengen Maßstab anwenden. Ich bringe noch einmal den geschätzten Mitgliedern des Hauses in Erinnerung, daß nach unser aller Überzeugung die Teilnahme an Sitzungen dieses Hauses jeder anderen noch so anständigen, noch so Einsicht erheischenden Verpflichtung vorgeht. Man kann mir also nicht kommen und sagen, daß jemand eine zwingende und dringend Verpflichtung in seinem Wahlkreis hat. Ich bedaure sehr, ich kann ihn dann nicht kostenfrei von der Teilnahme an den Sitzungen dieses Hauses freistellen. Es ist die Ordnung des Hauses, daß die Teilnahme an amtlichen Sitzungen hier unter allen Umständen anderen Verpflichtungen vorgeht.

    (Beifall.)

    Es fällt natürlich schwer ins Gewicht, wenn das unentschuldigte Fehlen hundert Mark kostet; das ist mit der Vorlage verbunden. Hundert Mark an einem Tage verlieren, weil man einer dringenden anderen Verpflichtung entsprechen will, gegenüber der der Bundestagspräsident geltend machen m u ß — denn er darf nicht tun, was er will —, daß die Teilnahme an der Sitzung hier vorgeht, — das ist hart. Diese Konsequenzen müssen hingenommen werden.
    Außerdem bringt die Vorlage eine gewisse Veränderung der Todesfallversicherung. Sie soll so umgestaltet werden, daß sie unter gewissen Voraussetzungen für ein Mitglied auch dann bestehenbleibt, wenn es aus dem Hause ausgeschieden ist.
    Zum Schluß meiner langen Rede noch ein kurzer Blick auf die Frage, ob nicht der Deutsche Bundestag am Ende, alles zusammengenommen, im Vergleich zu anderen Parlamenten doch ganz exzessive Ansprüche stellt, die in schreiendem Gegensatz zu der vor diesem illustren Gremium immer wieder vertretenen — und auch von mir gebilligten — Mahnung zum Maßhalten steht. Nun, ich habe vor mir einen Bericht der Financial Times vom 18. Mai 1963 liegen. Dort sind die Bezüge der Abgeordneten in zehn Ländern einander gegenübergestellt. Ich habe gar keinen Anlaß, diesem Bericht einer hochseriösen ausländischen Zeitung zu mißtrauen. Was ergibt sich aus ihm für den Deutschen Bundestag? Nun, lesen Sie es nach; es handelt sich, wie gesagt, um die Financial Times vom 18. Mai 1963. Da steht schlicht, daß die Bundesrepublik bei den aufgeführten zehn Ländern mit den Aufwendungen für ihre MPs, für ihre 'Bundestagsabgeordneten und ihr Parlament an siebenter Stelle rangiert.
    ,Die Aufwendungen des deutschen Volkes für sein Bundesparlament betrugen nach einer Veröffentlichung des Deutschen Industrieinstituts vom 27. September 1963 75 Pf pro Kopf der Bevölkerung. Dieser Betrag steigt allerdings — ich kann es nicht ändern — durch die mit dieser Vorlage beabsichtigte Diätenerhöhung um 5 Pf pro Kopf der Bevölkerung. Damit liegen die Aufwendungen des deutschen Volkes — soweit es frei ist — für sein Bundesparlament, d. h. für seine in seinen eigenen Lebensfragen zur Entscheidung aufgerufene Repräsentanz bei 80 Pf pro Kopf und Jahr. Österreich zahlt 1,01 DM, Italien 1,37 DM, Norwegen 2,04 DM usw. Von einem Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Staaten der Welt sehe ich schlicht ab, nicht deshalb, weil ich diesen Vergleich zu scheuen hätte, sondern, Herr Kollege Brese, aus Gründen der uns wohl anstehenden Bescheidenheit.
    Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, diesen Gesetzentwurf dem Vorstand des Deutschen Bundestages und gemäß § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)