Rede:
ID0411015500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 2347
    1. der: 300
    2. die: 240
    3. in: 115
    4. und: 113
    5. ist: 97
    6. zu: 87
    7. des: 72
    8. das: 70
    9. den: 69
    10. im: 69
    11. daß: 68
    12. eine: 61
    13. von: 58
    14. nicht: 54
    15. hat: 52
    16. dem: 52
    17. auf: 48
    18. es: 48
    19. —: 46
    20. wir: 42
    21. mit: 41
    22. Das: 39
    23. für: 38
    24. auch: 38
    25. ich: 37
    26. Mehrwertsteuer: 37
    27. an: 35
    28. diesem: 32
    29. ein: 32
    30. bei: 32
    31. Ich: 31
    32. %: 31
    33. sind: 30
    34. sich: 27
    35. diese: 24
    36. als: 24
    37. also: 24
    38. Umsatzsteuer: 24
    39. muß: 24
    40. noch: 23
    41. dann: 23
    42. System: 23
    43. aber: 22
    44. hier: 21
    45. durch: 21
    46. werden: 20
    47. nach: 20
    48. dieser: 19
    49. nur: 19
    50. haben: 19
    51. Herr: 18
    52. Der: 18
    53. Bundesfinanzminister: 18
    54. alle: 18
    55. aus: 18
    56. einer: 18
    57. uns: 17
    58. mir: 16
    59. zur: 16
    60. sie: 16
    61. Die: 16
    62. er: 16
    63. Bundesregierung: 15
    64. zum: 15
    65. Zusammenhang: 15
    66. Frage: 15
    67. Steuer: 15
    68. Damen: 14
    69. dieses: 14
    70. schon: 14
    71. 5: 14
    72. so: 13
    73. Jahre: 13
    74. einem: 13
    75. Es: 13
    76. wenn: 13
    77. man: 13
    78. Steuersatz: 13
    79. besonders: 12
    80. ja: 12
    81. einen: 12
    82. Bereich: 12
    83. wird: 12
    84. Herren,: 12
    85. werden,: 12
    86. oder: 12
    87. Finanzausschuß: 12
    88. freien: 12
    89. Sie: 11
    90. darf: 11
    91. heutigen: 11
    92. ganz: 11
    93. Dr.: 11
    94. heute: 11
    95. sehr: 11
    96. bis: 11
    97. meine: 11
    98. ist,: 11
    99. alten: 11
    100. ob: 11
    101. müssen: 11
    102. darauf: 10
    103. Aber: 10
    104. Gutachten: 10
    105. mehr: 10
    106. werden.: 10
    107. neuen: 10
    108. Er: 9
    109. Tatsache: 9
    110. allen: 9
    111. Herrn: 9
    112. vor: 9
    113. Reform: 9
    114. über: 9
    115. Was: 9
    116. Vorsteuern: 9
    117. .: 9
    118. Jahres: 8
    119. Tatsache,: 8
    120. denn: 8
    121. beim: 8
    122. keine: 8
    123. Art: 8
    124. deutschen: 8
    125. um: 8
    126. glaube,: 8
    127. Diskussion: 8
    128. Wenn: 8
    129. nämlich: 8
    130. dazu: 8
    131. gibt: 8
    132. In: 8
    133. anderen: 8
    134. 10: 8
    135. Bereiche: 7
    136. zweifellos: 7
    137. war: 7
    138. hat,: 7
    139. vom: 7
    140. darüber: 7
    141. völlig: 7
    142. was: 7
    143. jetzt: 7
    144. Gesetzgeber: 7
    145. Regierungsentwurf: 7
    146. kann: 7
    147. wo: 7
    148. sein: 7
    149. wird,: 7
    150. Unternehmer: 7
    151. Landwirtschaft: 7
    152. Berufe: 7
    153. eines: 6
    154. weil: 6
    155. ausdrücklich: 6
    156. möchte: 6
    157. haben,: 6
    158. hat.: 6
    159. einmal: 6
    160. Umsatzsteuersystem: 6
    161. gar: 6
    162. EWG-Kommission: 6
    163. gesamten: 6
    164. nichts: 6
    165. wie: 6
    166. am: 6
    167. ich,: 6
    168. politischen: 6
    169. bin: 6
    170. sondern: 6
    171. sagen,: 6
    172. liegt: 6
    173. Folge: 6
    174. allgemeine: 6
    175. Wirtschaft: 6
    176. großen: 6
    177. Denn: 6
    178. Unternehmen: 6
    179. Steuersatzes: 6
    180. können: 6
    181. Finanzamt: 6
    182. aller: 6
    183. Wertschöpfungsquote: 6
    184. Da: 6
    185. einige: 5
    186. SPD: 5
    187. haben.: 5
    188. gesagt,: 5
    189. worden: 5
    190. Hauses: 5
    191. sei.: 5
    192. glaube: 5
    193. kein: 5
    194. Beirat: 5
    195. dafür: 5
    196. Diese: 5
    197. sagen:: 5
    198. übrigen: 5
    199. öffentlichen: 5
    200. große: 5
    201. Stelle: 5
    202. überhaupt: 5
    203. eben: 5
    204. Einführung: 5
    205. kommen: 5
    206. Kollege: 5
    207. seiner: 5
    208. 1962: 5
    209. Deutschen: 5
    210. sind,: 5
    211. damit: 5
    212. EWG: 5
    213. Bundestag: 5
    214. wird.: 5
    215. mich: 5
    216. gleichzeitig: 5
    217. ist.: 5
    218. insoweit: 5
    219. habe: 5
    220. DM: 5
    221. Nun,: 5
    222. wichtig,: 5
    223. Besteuerung: 5
    224. Nach: 5
    225. 1: 5
    226. nun: 5
    227. 4: 5
    228. Steuerzahler: 5
    229. Regelung: 5
    230. Schwierigkeiten: 5
    231. Zukunft: 5
    232. wieder: 5
    233. diesen: 5
    234. Im: 5
    235. Gefahr: 5
    236. technische: 5
    237. belastet: 5
    238. zwischen: 5
    239. jede: 5
    240. weniger: 5
    241. heißt: 5
    242. einzelnen: 4
    243. sei,: 4
    244. Hohen: 4
    245. wollen,: 4
    246. hingewiesen,: 4
    247. hingewiesen: 4
    248. Wissenschaftliche: 4
    249. Bundesministerium: 4
    250. Finanzen: 4
    251. damals: 4
    252. Deutschland: 4
    253. seinem: 4
    254. Vorschlag: 4
    255. etwas: 4
    256. außerhalb: 4
    257. deshalb: 4
    258. Ergebnis: 4
    259. unter: 4
    260. Mehrwertbesteuerung: 4
    261. somit: 4
    262. hinweisen,: 4
    263. gemacht: 4
    264. hatte: 4
    265. zweite: 4
    266. sogar: 4
    267. gewesen: 4
    268. können,: 4
    269. Partei: 4
    270. kumulativen: 4
    271. 1918: 4
    272. will: 4
    273. solchen: 4
    274. doch: 4
    275. alte: 4
    276. sicherlich: 4
    277. Recht: 4
    278. —,: 4
    279. Steuerpflicht: 4
    280. werden?: 4
    281. Waren: 4
    282. läßt: 4
    283. gesagt: 4
    284. beträgt: 4
    285. Möglichkeit: 4
    286. Vorsteuerabzug: 4
    287. Wort: 4
    288. technischen: 4
    289. Frage,: 4
    290. sagen.: 4
    291. Zahl: 4
    292. weiteren: 4
    293. Selbständigen: 4
    294. Mehrbelastung: 4
    295. Kosten: 4
    296. jeder: 4
    297. ihren: 4
    298. Volkswirtschaft: 4
    299. seine: 4
    300. möglichst: 4
    301. %,: 4
    302. allgemeinen: 4
    303. Wir: 4
    304. kritischen: 4
    305. 000: 4
    306. persönlich: 4
    307. Meine: 3
    308. Entwurf: 3
    309. CDU/CSU-Bundestagsfraktion: 3
    310. Stellung: 3
    311. seinen: 3
    312. Ausführungen: 3
    313. vorigen: 3
    314. Debatte: 3
    315. ferner: 3
    316. Ungeduld: 3
    317. richtig.: 3
    318. Bei: 3
    319. seit: 3
    320. zusätzlich: 3
    321. sagen: 3
    322. Regierung: 3
    323. Hause: 3
    324. Knie: 3
    325. Kollegen: 3
    326. welches: 3
    327. Angelegenheit: 3
    328. Anfang: 3
    329. Dieser: 3
    330. steht: 3
    331. Bundesrepublik: 3
    332. Fragen: 3
    333. deutsche: 3
    334. Ihr: 3
    335. besonderer: 3
    336. Legislaturperiode: 3
    337. gesamte: 3
    338. verschiedene: 3
    339. Sachverständigen: 3
    340. Dingen: 3
    341. Wissenschaftlichen: 3
    342. Studienentwurf: 3
    343. dahin: 3
    344. durchaus: 3
    345. daß,: 3
    346. Systemwechsel: 3
    347. Beirats: 3
    348. innerhalb: 3
    349. Kurlbaum: 3
    350. Becker-Entwurf: 3
    351. Man: 3
    352. ins: 3
    353. sprach: 3
    354. Partnerstaaten: 3
    355. Hand: 3
    356. 4.: 3
    357. ohne: 3
    358. Fraktion: 3
    359. irgendwie: 3
    360. Weise: 3
    361. Umsatz,: 3
    362. Tage: 3
    363. wohl: 3
    364. das,: 3
    365. bitte: 3
    366. meinen: 3
    367. sagte: 3
    368. stört: 3
    369. Steuer?: 3
    370. 20: 3
    371. Milliarden: 3
    372. gut,: 3
    373. soll: 3
    374. Auch: 3
    375. Abs.: 3
    376. 3: 3
    377. zu.: 3
    378. keinen: 3
    379. wollte: 3
    380. verdeckte: 3
    381. Verbraucher: 3
    382. so,: 3
    383. Kumulation: 3
    384. Popitz: 3
    385. worden,: 3
    386. Grenze: 3
    387. dadurch: 3
    388. Investitionen: 3
    389. sonstigen: 3
    390. erscheint: 3
    391. Gründen: 3
    392. brauchen: 3
    393. Institut: 3
    394. Fällen: 3
    395. Begünstigungen: 3
    396. Gesetz: 3
    397. Höhe: 3
    398. immer: 3
    399. Vorsatz: 3
    400. sowohl: 3
    401. gewisse: 3
    402. Dienstleister,: 3
    403. Rechnung: 3
    404. Vorlieferanten: 3
    405. ans: 3
    406. technischer: 3
    407. sind.: 3
    408. Angabe: 3
    409. 10%: 3
    410. würde: 3
    411. Unternehmer,: 3
    412. Dann: 3
    413. Saargebiet: 3
    414. entsprechend: 3
    415. Leistungen: 3
    416. jetzige: 3
    417. natürlich: 3
    418. zahlen: 3
    419. zahlen.: 3
    420. Durchschnitt: 3
    421. %.: 3
    422. künftigen: 3
    423. neu: 3
    424. befreit: 3
    425. hohe: 3
    426. Hier: 3
    427. Seite: 3
    428. daher: 3
    429. irgendwelche: 3
    430. derjenigen: 3
    431. notwendigen: 3
    432. hinaus: 3
    433. Pauschalierung: 3
    434. Meinung,: 3
    435. Wer: 3
    436. leistet: 3
    437. sollten: 3
    438. eindeutig: 3
    439. sage: 3
    440. selbst: 3
    441. betrifft,: 3
    442. wäre: 3
    443. Ihnen: 3
    444. Verband: 3
    445. Ihre: 3
    446. „Konstruktiv": 3
    447. namens: 2
    448. Umsatzsteuergesetzes: 2
    449. ausführlich: 2
    450. Gesetzentwurf: 2
    451. kurze: 2
    452. Frühjahr: 2
    453. Großen: 2
    454. Fraktionen: 2
    455. Mehrwertsteuergesetzentwurf: 2
    456. eingebracht: 2
    457. sämtlicher: 2
    458. Ausdruck: 2
    459. Jahr: 2
    460. Tag: 2
    461. dürfen,: 2
    462. gegen: 2
    463. erhoben: 2
    464. einig,: 2
    465. übers: 2
    466. gebrochen: 2
    467. muß,: 2
    468. Vorgeschichte: 2
    469. entsprechenden: 2
    470. zwar: 2
    471. erste: 2
    472. Frankreich: 2
    473. erforderlich: 2
    474. damaligen: 2
    475. Umsatzsteuer.: 2
    476. außerdem: 2
    477. Reichswirtschaftsrates: 2
    478. 1956: 2
    479. OEEC-Kommission: 2
    480. vollständig: 2
    481. Votum: 2
    482. wesentlichsten: 2
    483. Vorarbeiten: 2
    484. 3.: 2
    485. worden.: 2
    486. welche: 2
    487. ihre: 2
    488. zusammenfaßt.: 2
    489. damalige: 2
    490. Etzel: 2
    491. Umsatzsteuerreform: 2
    492. August: 2
    493. habe,: 2
    494. besteht: 2
    495. vollziehen: 2
    496. bezug: 2
    497. frühere: 2
    498. Starke: 2
    499. Haushaltsrede: 2
    500. hinreichend: 2
    501. Brüssel: 2
    502. klar: 2
    503. Veranlassung,: 2
    504. danken,: 2
    505. Dank: 2
    506. teilweise: 2
    507. Zwecke: 2
    508. vorgelegt: 2
    509. Besonders: 2
    510. öffentliche: 2
    511. Hauses,: 2
    512. Verfahren: 2
    513. Stein: 2
    514. vorhin: 2
    515. Ausschüsse: 2
    516. unabhängig: 2
    517. an,: 2
    518. kumulatives: 2
    519. Alle: 2
    520. Hinweis: 2
    521. April: 2
    522. Deutsche: 2
    523. einstimmig: 2
    524. Harmonisierung: 2
    525. Sozialdemokratischen: 2
    526. wollen.: 2
    527. Kern: 2
    528. ganzen: 2
    529. Reichstag: 2
    530. voll: 2
    531. machen: 2
    532. Notwendigkeit,: 2
    533. Problems,: 2
    534. gleiche: 2
    535. feststellen: 2
    536. politische: 2
    537. beibehalten: 2
    538. solche: 2
    539. Beispiel: 2
    540. interessant: 2
    541. hundersten: 2
    542. sagen?: 2
    543. kommt: 2
    544. Verständnis: 2
    545. dafür,: 2
    546. nehmen: 2
    547. aber,: 2
    548. Allphasensteuer: 2
    549. Nein,: 2
    550. Fall.: 2
    551. etwa: 2
    552. Wirtschaftsstufe: 2
    553. viel.: 2
    554. Nun: 2
    555. künftig: 2
    556. Soll: 2
    557. ausgelöst: 2
    558. bloßen: 2
    559. sonst: 2
    560. Leistung: 2
    561. insbesondere: 2
    562. recht: 2
    563. bleibt: 2
    564. System?: 2
    565. unserer: 2
    566. Steuer.: 2
    567. bewußt: 2
    568. Darin: 2
    569. Vorteil: 2
    570. Unmerklichkeit.: 2
    571. politisch: 2
    572. leicht: 2
    573. kaum,: 2
    574. obwohl: 2
    575. einzige: 2
    576. Spiel: 2
    577. verdeckten: 2
    578. zwangsläufige: 2
    579. Artikel: 2
    580. Von: 2
    581. Begründung: 2
    582. Anfrage: 2
    583. Kalkulation: 2
    584. Begriff,: 2
    585. Begriff: 2
    586. Preises: 2
    587. Vorsteuerabzuges: 2
    588. Nur: 2
    589. vermieden: 2
    590. Vorsteuern,: 2
    591. pro: 2
    592. rata: 2
    593. vor.: 2
    594. problematisch.: 2
    595. §: 2
    596. 9: 2
    597. 6: 2
    598. nicht.: 2
    599. allein: 2
    600. beweist: 2
    601. „An: 2
    602. gezahlt: 2
    603. Über: 2
    604. beraten: 2
    605. Deshalb: 2
    606. gesprochen,: 2
    607. letzten: 2
    608. Nachholwirkung: 2
    609. viel: 2
    610. Ausnahmebestimmungen: 2
    611. umsatzsteuerlichen: 2
    612. Endbelastung: 2
    613. Urproduktion: 2
    614. Integrationstiefe: 2
    615. vielen: 2
    616. Manipulationen: 2
    617. Gesetzgebers: 2
    618. her: 2
    619. ihr: 2
    620. großer: 2
    621. Prämie: 2
    622. umsatzschwachen: 2
    623. nachher: 2
    624. sprechen: 2
    625. Volkswirtschaft.: 2
    626. offene: 2
    627. könnte: 2
    628. Finanzämter: 2
    629. Trennung: 2
    630. zusätzlicher: 2
    631. meiner: 2
    632. meines: 2
    633. bringt: 2
    634. Mehrerfordernisse: 2
    635. Steuerbetrag: 2
    636. gesondert: 2
    637. ausgewiesen: 2
    638. Vorsteuerkonto: 2
    639. Buchführung: 2
    640. wichtig.: 2
    641. Mehrbelastungen: 2
    642. Regelung,: 2
    643. braucht: 2
    644. Erleichterung: 2
    645. Maßgabe: 2
    646. erteilt: 2
    647. Farbe: 2
    648. Druckerei: 2
    649. Insoweit: 2
    650. entfällt: 2
    651. zwei: 2
    652. %iger: 2
    653. Belastung: 2
    654. zusätzliche: 2
    655. außer: 2
    656. einziger: 2
    657. Teil: 2
    658. Bundesgebiet: 2
    659. eingeführt: 2
    660. eintritt.: 2
    661. Weil: 2
    662. gewesen.: 2
    663. „Der: 2
    664. Namen: 2
    665. Handwerks: 2
    666. Steuersätze: 2
    667. macht,: 2
    668. bisher: 2
    669. Steuerzahllast: 2
    670. Regelfall: 2
    671. Vorsteuer: 2
    672. Mehrwertsteuersystem: 2
    673. 8: 2
    674. 12: 2
    675. nahezu: 2
    676. durchschnittlich: 2
    677. Vergleich: 2
    678. betrug: 2
    679. Bisher: 2
    680. Je: 2
    681. Zeitungsverleger: 2
    682. klare: 2
    683. —:: 2
    684. keineswegs: 2
    685. unbedingt: 2
    686. Binnenschiffer: 2
    687. Verhältnis: 2
    688. Frage:: 2
    689. Vorzug: 2
    690. merkte: 2
    691. Zahllast: 2
    692. Jede: 2
    693. psychologischen: 2
    694. will.: 2
    695. werde: 2
    696. volkswirtschaftlich: 2
    697. verursacht: 2
    698. Königin: 2
    699. Bundessteuern,: 2
    700. Durchführung: 2
    701. Steuerermäßigung: 2
    702. geben,: 2
    703. einzelne: 2
    704. insofern: 2
    705. mindestens: 2
    706. X: 2
    707. wenig: 2
    708. lebensnotwendigen: 2
    709. Bedarfs: 2
    710. Nahrungsmittel: 2
    711. Textilien: 2
    712. sozialpolitischen: 2
    713. müssen.: 2
    714. Für: 2
    715. System.: 2
    716. jedenfalls: 2
    717. umsatzschwache: 2
    718. Freigrenze: 2
    719. Jahresumsatz: 2
    720. muß.: 2
    721. anderer: 2
    722. 200: 2
    723. wer: 2
    724. fallen: 2
    725. sämtliche: 2
    726. Durchschnittssätzen: 2
    727. ermäßigten: 2
    728. durchzuführen,: 2
    729. Begünstigung: 2
    730. bekommen,: 2
    731. landwirtschaftlichen: 2
    732. Produkte: 2
    733. Geschieht: 2
    734. Bundesrats: 2
    735. Gespräch.: 2
    736. Einbeziehung: 2
    737. Bereichen: 2
    738. handwerklichen: 2
    739. Dienstleister: 2
    740. geben: 2
    741. wollte,: 2
    742. Berufe.: 2
    743. erst: 2
    744. durchdacht: 2
    745. groß: 2
    746. d.: 2
    747. h.: 2
    748. kritische: 2
    749. da: 2
    750. zahlt: 2
    751. jeden: 2
    752. Fall: 2
    753. Verzerrungen,: 2
    754. soweit: 2
    755. Heilberufe: 2
    756. Außerdem: 2
    757. Problem: 2
    758. genug: 2
    759. wen: 2
    760. alles: 2
    761. Monaten: 2
    762. getan: 2
    763. Person: 2
    764. folgendes: 2
    765. zu,: 2
    766. manchmal: 2
    767. Sie,: 2
    768. gutes: 2
    769. Gespräch: 2
    770. konstruktiven: 2
    771. Mitarbeit: 2
    772. hoch: 2
    773. „Wie: 2
    774. sagt: 2
    775. davon: 2
    776. 75%: 2
    777. demnächst: 2
    778. Veranlassung: 2
    779. Sache: 2
    780. bereit: 2
    781. Absage: 2
    782. drei: 2
    783. Parteien: 2
    784. Arbeit: 2
    785. dankt: 2
    786. Steuer-: 2
    787. CDU/CSU: 2
    788. Präsident!: 1
    789. Herren!: 1
    790. begründet.: 1
    791. Bevor: 1
    792. nehme,: 1
    793. gestatten: 1
    794. Vorbemerkungen.Der: 1
    795. verwiesen,: 1
    796. Anfragen: 1
    797. Freien: 1
    798. Demokraten: 1
    799. gestanden: 1
    800. Gruppe: 1
    801. gekommen: 1
    802. bestanden.: 1
    803. Teile: 1
    804. Vorwurf: 1
    805. sollte;: 1
    806. darin: 1
    807. großes: 1
    808. Reformwerk: 1
    809. darf.Gerade: 1
    810. Vorsatz,: 1
    811. voreilig: 1
    812. handeln: 1
    813. beseelen: 1
    814. Ergänzung: 1
    815. Darlegungen: 1
    816. Bundesfinanzministers: 1
    817. einiges: 1
    818. sagen.Erstmals: 1
    819. wurde: 1
    820. Reformbedürftigkeit: 1
    821. Allphasen-Bruttoumsatzsteuer: 1
    822. 1951: 1
    823. Schmücker,: 1
    824. jetzigen: 1
    825. Bundeswirtschaftsminister,: 1
    826. mittelstandspolitischen: 1
    827. Erwägungen.: 1
    828. Anfang,: 1
    829. 1951.Zweitens: 1
    830. erstattet: 1
    831. 1953,: 1
    832. Zeitpunkt: 1
    833. also,: 1
    834. gab.: 1
    835. Obwohl: 1
    836. nirgendwo: 1
    837. gab,: 1
    838. Beirat,: 1
    839. neutrales: 1
    840. objektives: 1
    841. Gremium,: 1
    842. Forderung: 1
    843. erhoben,: 1
    844. Allphasen-Bruttoumsatzsteuer-System: 1
    845. aufgegeben: 1
    846. werde,: 1
    847. erklärt,: 1
    848. Nettobesteuerung: 1
    849. einzuführen.Der: 1
    850. Wilhelm: 1
    851. Siemens: 1
    852. 20er: 1
    853. verwertet,: 1
    854. sogenannte: 1
    855. Siemenssche: 1
    856. veredelte: 1
    857. bekannt.: 1
    858. alber: 1
    859. geschrieben: 1
    860. entsprechende: 1
    861. Material: 1
    862. früheren: 1
    863. verwertet.: 1
    864. historisch: 1
    865. interessant,: 1
    866. Wirksamkeit: 1
    867. hören.: 1
    868. scheint: 1
    869. wichtig: 1
    870. sein,: 1
    871. hinzuweisen,: 1
    872. Reformbestrebungen: 1
    873. weit: 1
    874. zehn: 1
    875. zurückliegen.\n: 1
    876. LudaSehr: 1
    877. gravierend: 1
    878. Besuch: 1
    879. gehabt: 1
    880. möglichen: 1
    881. wirtschafts-: 1
    882. finanzpolitischen: 1
    883. befaßt: 1
    884. ihrem: 1
    885. abschließenden: 1
    886. festgestellt: 1
    887. kumulative: 1
    888. spezialisierungsfeindlich: 1
    889. Voten,: 1
    890. Bereiches: 1
    891. Vergangenheit: 1
    892. bekommen: 1
    893. wichtig;: 1
    894. Bekundungen: 1
    895. Sachverständigen,: 1
    896. Interessensphäre: 1
    897. liegen.: 1
    898. Bedeutung.Die: 1
    899. geleistet: 1
    900. Denkschrift: 1
    901. 1958: 1
    902. hingewiesen.: 1
    903. Dies: 1
    904. vorzügliche: 1
    905. Denkschrift,: 1
    906. Problematik,: 1
    907. beschäftigen,: 1
    908. anschaulichen: 1
    909. komprimierten: 1
    910. Kommissionen: 1
    911. eingesetzt,: 1
    912. Vielschichtigkeit: 1
    913. Problems: 1
    914. untersuchen: 1
    915. lassen.: 1
    916. zweiten: 1
    917. Auftrag: 1
    918. erteilt:: 1
    919. abschließendes: 1
    920. erarbeiten.Das: 1
    921. Bemühungen: 1
    922. Finanzministeriums: 1
    923. 1960,: 1
    924. Rolle: 1
    925. gespielt.: 1
    926. Experten: 1
    927. streitig: 1
    928. war,: 1
    929. Falle: 1
    930. Systems: 1
    931. treten: 1
    932. Diskussionsentwurf: 1
    933. Öffentlichkeit: 1
    934. sozusagen: 1
    935. Streit: 1
    936. mehr,: 1
    937. vielmehr: 1
    938. Einigkeit: 1
    939. gehend,: 1
    940. falls: 1
    941. könnte.: 1
    942. 1960: 1
    943. Wichtigkeit.: 1
    944. entscheidenden: 1
    945. Verdienste.Ich: 1
    946. 13.: 1
    947. März: 1
    948. ausstehende: 1
    949. Meinungsbildung: 1
    950. deutlich: 1
    951. erkennbar: 1
    952. vorliege: 1
    953. einigermaßen: 1
    954. sehe,: 1
    955. 4.Legislaturperiode: 1
    956. Bundestages: 1
    957. sei.Wenn: 1
    958. kurzen: 1
    959. Rückblick: 1
    960. Professor: 1
    961. Schmölders: 1
    962. erster: 1
    963. Wissenschaft: 1
    964. Dinge: 1
    965. aufmerksam: 1
    966. Zierold-Pritsch,: 1
    967. verschiedenen: 1
    968. Industrie-: 1
    969. Wirtschaftsverbände,: 1
    970. ihrerseits: 1
    971. ausführliche: 1
    972. Gesetzentwürfe: 1
    973. haben.\n: 1
    974. verdient: 1
    975. gemacht.: 1
    976. Becker,: 1
    977. Mitglied: 1
    978. erinnern.: 1
    979. Gegenstand: 1
    980. Initiative,: 1
    981. Oktober: 1
    982. beteiligt: 1
    983. bin.: 1
    984. Einbringung: 1
    985. Beckerentwurfs: 1
    986. parlamentarischen: 1
    987. Rollen: 1
    988. gebracht: 1
    989. hat.Ich: 1
    990. sechs: 1
    991. beauftragt: 1
    992. hatte,: 1
    993. umsatzsteuerrechtlichen: 1
    994. Verhältnisse: 1
    995. sämtlichen: 1
    996. untersuchen.: 1
    997. Sämtliche: 1
    998. voneinander: 1
    999. gekommen,: 1
    1000. gehe: 1
    1001. beibehalte.: 1
    1002. EWG-Bereich: 1
    1003. ausgesprochen.In: 1
    1004. Bundestagsbeschluß: 1
    1005. 24.: 1
    1006. fehlen.: 1
    1007. Dreistufenplan: 1
    1008. zugestimmt,: 1
    1009. gebeten,: 1
    1010. komprimieren: 1
    1011. zeitlich: 1
    1012. zusammenzufassen.Man: 1
    1013. abschließend: 1
    1014. feststellen,: 1
    1015. gründlich: 1
    1016. langer: 1
    1017. vorbereitet: 1
    1018. Umsatzsteuerreform.: 1
    1019. Versuche: 1
    1020. wehren,: 1
    1021. geflissentlich: 1
    1022. lange: 1
    1023. „übers: 1
    1024. brechen",: 1
    1025. verstrichen: 1
    1026. Solche: 1
    1027. Verzögerungstaktiken: 1
    1028. gleichfalls: 1
    1029. Platze.Zum: 1
    1030. Abschluß: 1
    1031. Vorbemerkungen: 1
    1032. Haltung: 1
    1033. Sprecher: 1
    1034. präjudizieren: 1
    1035. Papieren: 1
    1036. Äußerung: 1
    1037. 1913: 1
    1038. gefunden,: 1
    1039. kurz\n: 1
    1040. Ludaverlesen,: 1
    1041. es,: 1
    1042. Problematik: 1
    1043. vorzüglicher: 1
    1044. Wörtlich: 1
    1045. 1964: 1
    1046. inhaltlich: 1
    1047. eigen: 1
    1048. kritisiert,: 1
    1049. „weil: 1
    1050. weiter: 1
    1051. Gewinn,: 1
    1052. volkswirtschaftlichen: 1
    1053. Bedeutung,: 1
    1054. Entbehrlichkeit: 1
    1055. Umsatzes: 1
    1056. fragt".: 1
    1057. Ende: 1
    1058. ZitatsNun,: 1
    1059. konkreten: 1
    1060. vier: 1
    1061. Jahrzehnte: 1
    1062. geblieben: 1
    1063. Anbeginn: 1
    1064. Gesetzeswerks: 1
    1065. angesichts: 1
    1066. Möller: 1
    1067. wenigen: 1
    1068. Wochen: 1
    1069. sagenihre: 1
    1070. Auffassung: 1
    1071. interessante: 1
    1072. gravierende: 1
    1073. Reminiszenz.\n: 1
    1074. sollte: 1
    1075. versucht: 1
    1076. historische: 1
    1077. Betrachtung: 1
    1078. interessanten: 1
    1079. anzustellen: 1
    1080. beinahe: 1
    1081. bedeutsam: 1
    1082. kürzlichen: 1
    1083. Geburtstages: 1
    1084. Partei.: 1
    1085. Denn,: 1
    1086. kam: 1
    1087. Geburtstag: 1
    1088. Ausdruck?: 1
    1089. Doch: 1
    1090. inzwischen: 1
    1091. Greisenalter: 1
    1092. eingetreten: 1
    1093. ist.\n: 1
    1094. sofort.Ich: 1
    1095. Einzelheiten: 1
    1096. Gesetzentwurfs: 1
    1097. nehmen.: 1
    1098. Daher: 1
    1099. freundliches: 1
    1100. Redner: 1
    1101. unmöglich: 1
    1102. bedeutsamen: 1
    1103. Fragen,: 1
    1104. aufgeworfen: 1
    1105. kann.: 1
    1106. hoffe: 1
    1107. wenigstens: 1
    1108. berühren: 1
    1109. können.Das: 1
    1110. mehrfach: 1
    1111. Allphasen-Bruttoumsatzsteuer.: 1
    1112. Stört: 1
    1113. ist?: 1
    1114. Finanzvolumen: 1
    1115. jährlich: 1
    1116. ausgeschlossen: 1
    1117. Aufgabe: 1
    1118. Inkassos: 1
    1119. beauftragen.: 1
    1120. bleiben.Stört: 1
    1121. handelt?: 1
    1122. auslösen?: 1
    1123. Veredelungsprozesses: 1
    1124. Umstand: 1
    1125. vollzogenen: 1
    1126. Wertschöpfung: 1
    1127. Mehrwertsteuerwird: 1
    1128. Transaktion: 1
    1129. ausgelöst,: 1
    1130. Umsatzes.: 1
    1131. Umsatz?: 1
    1132. Umsatz: 1
    1133. betriebswirtschaftlich: 1
    1134. gesehen,: 1
    1135. Gelderlös,: 1
    1136. nichts,: 1
    1137. Gelderlös: 1
    1138. selbständige: 1
    1139. berufliche: 1
    1140. Tätigkeit.: 1
    1141. Nicht: 1
    1142. eigene: 1
    1143. Hingabe: 1
    1144. erzeugten: 1
    1145. Gegenleistung,: 1
    1146. beruflich: 1
    1147. Tätiger: 1
    1148. bekomme.: 1
    1149. beruflichen: 1
    1150. Dienstleistungen.: 1
    1151. Art.: 1
    1152. 106: 1
    1153. Nr.: 1
    1154. Grundgesetzes: 1
    1155. Bund: 1
    1156. Umsatzsteuer,: 1
    1157. getan,: 1
    1158. Umsatzsteuergesetzentwurf: 1
    1159. Allphasenbesteuerung: 1
    1160. bleiben,: 1
    1161. Bruttoprinzip.: 1
    1162. Und: 1
    1163. einzige,: 1
    1164. stört.Warum: 1
    1165. 1918/19: 1
    1166. Bruttoprinzip: 1
    1167. entschieden?: 1
    1168. methodische: 1
    1169. Debatte.: 1
    1170. unsichtbaren: 1
    1171. Preisbestandteil.: 1
    1172. Warum?: 1
    1173. Eine: 1
    1174. derartig: 1
    1175. Publikum: 1
    1176. relativ: 1
    1177. servieren.: 1
    1178. Publikum,: 1
    1179. allem,: 1
    1180. merkt: 1
    1181. tragen: 1
    1182. soll.: 1
    1183. Karten: 1
    1184. gewollt.Was: 1
    1185. Kumulation.: 1
    1186. negative: 1
    1187. klaren: 1
    1188. wäre.: 1
    1189. Johannes: 1
    1190. Popitz,: 1
    1191. Verfasser: 1
    1192. 1918,: 1
    1193. nachzulesen;: 1
    1194. Juristischen: 1
    1195. Wochenschrift: 1
    1196. 1919: 1
    1197. findet: 1
    1198. Titel:: 1
    1199. Faktor: 1
    1200. Betriebs-: 1
    1201. Besitzkonzentration.: 1
    1202. ausgeführt,: 1
    1203. Umsatzsteuersystems: 1
    1204. hinausgehe,: 1
    1205. schädliche: 1
    1206. Auswirkungen: 1
    1207. Struktur: 1
    1208. unvermeidlich: 1
    1209. seien;: 1
    1210. könne: 1
    1211. zugemutet: 1
    1212. 2: 1
    1213. äußerstenfalls: 1
    1214. zulässige: 1
    1215. bezeichnet.: 1
    1216. bitte,: 1
    1217. Bibliothek: 1
    1218. nachzulesen.: 1
    1219. Heute: 1
    1220. %;\n: 1
    1221. herauszustellen.Der: 1
    1222. wendet: 1
    1223. entgegengesetzte: 1
    1224. Methode: 1
    1225. geht: 1
    1226. ent-\n: 1
    1227. Ludagegengesetzten: 1
    1228. Weg.: 1
    1229. macht: 1
    1230. sichtbar.: 1
    1231. Durch: 1
    1232. durchlaufenden: 1
    1233. Posten.: 1
    1234. scheidet: 1
    1235. aus.: 1
    1236. sich,: 1
    1237. Nettopreises.: 1
    1238. offenen: 1
    1239. Karten.: 1
    1240. wesentliche: 1
    1241. Unterschied,: 1
    1242. handelt.Warum: 1
    1243. offene,: 1
    1244. sichtbare,: 1
    1245. transparente: 1
    1246. Deshalb,: 1
    1247. eröffnet.: 1
    1248. ermöglicht: 1
    1249. werden.Was: 1
    1250. abzugsfähig: 1
    1251. sind?: 1
    1252. Vormaterialien,: 1
    1253. Gemeinkosten.In: 1
    1254. Zusammenhange: 1
    1255. Investitionen.: 1
    1256. sieht: 1
    1257. Zeitraum: 1
    1258. Werteverschleißes,: 1
    1259. temporis,: 1
    1260. Mir: 1
    1261. Freunden: 1
    1262. verweise: 1
    1263. Entwurfs.: 1
    1264. wegen: 1
    1265. temporis: 1
    1266. Selbstverbrauchs.: 1
    1267. Hätten: 1
    1268. Sofortabzug,: 1
    1269. brauchten: 1
    1270. Selbstverbrauch: 1
    1271. bringt,: 1
    1272. 6,: 1
    1273. wörtlich: 1
    1274. heißt:: 1
    1275. vereinbarten: 1
    1276. Entgelts: 1
    1277. tritt: 1
    1278. Selbstverbrauchs: 1
    1279. Preis,: 1
    1280. Ort: 1
    1281. Zeit: 1
    1282. Verwendung: 1
    1283. pflegt.": 1
    1284. Kautschuk: 1
    1285. bereiten.: 1
    1286. Pro-rata-Abzug: 1
    1287. sofortiger: 1
    1288. Vollabzug,: 1
    1289. werden.Den: 1
    1290. Vorumsatzabzug: 1
    1291. abgelehnt,: 1
    1292. Recht.: 1
    1293. Vorumsatzabzug,: 1
    1294. vorschlagen.: 1
    1295. ersparen,: 1
    1296. sagen.Das: 1
    1297. Kennzeichen: 1
    1298. Nachholwirkung.: 1
    1299. brauche: 1
    1300. Weiteres: 1
    1301. erklärend: 1
    1302. Kritiker: 1
    1303. „Dämonie: 1
    1304. Mehrwertsteuer": 1
    1305. Steuerbefreiung: 1
    1306. zurückschlage: 1
    1307. Endes: 1
    1308. Nachteil: 1
    1309. Beteiligten: 1
    1310. „Dämonie": 1
    1311. sprechen,: 1
    1312. ausgesprochenen: 1
    1313. Rechtswohltat: 1
    1314. Systems.\n: 1
    1315. Nachholwirkung,: 1
    1316. verhindert,: 1
    1317. übermäßig: 1
    1318. aufzunehmen.Das: 1
    1319. Tatsache:: 1
    1320. Allphasen-Netto-Umsatzsteuer.Bei: 1
    1321. Transaktionen: 1
    1322. Einzelhandel.: 1
    1323. beteiligten: 1
    1324. unabhängig.Wir: 1
    1325. Charakteristikum: 1
    1326. Mehrwertsteuer.: 1
    1327. Dresbach: 1
    1328. Zusammenhängen: 1
    1329. Steuersystem: 1
    1330. manipulierbar: 1
    1331. dürfe.: 1
    1332. begrüßen.: 1
    1333. Steuerzahlers: 1
    1334. übermäßige: 1
    1335. Vorzug.Die: 1
    1336. System,: 1
    1337. ankommt,: 1
    1338. reduziert.: 1
    1339. Anstoßes:: 1
    1340. Großbetrieb,: 1
    1341. reduziert: 1
    1342. Großbetriebs: 1
    1343. Mittelstand.Natürlich: 1
    1344. bekennen,: 1
    1345. Mehrwertsteuer,: 1
    1346. mittelstandsfreundliche: 1
    1347. handelt,: 1
    1348. besteht,: 1
    1349. Randbereiche: 1
    1350. Mittelstandes: 1
    1351. Räder: 1
    1352. könnten;: 1
    1353. Unternehmen.: 1
    1354. Komplexe: 1
    1355. sein.: 1
    1356. Prinzip: 1
    1357. Halt: 1
    1358. ständigen: 1
    1359. Reduzierung: 1
    1360. bessere: 1
    1361. Chance.Wenn: 1
    1362. sagt,: 1
    1363. ermöglicht,: 1
    1364. früher: 1
    1365. verdeckt: 1
    1366. gewesene: 1
    1367. bekennen:: 1
    1368. dadurch,: 1
    1369. transparent: 1
    1370. bestehen.Was: 1
    1371. sogenannten: 1
    1372. zusätzlichen: 1
    1373. steuerlichen: 1
    1374. Aufwandes.: 1
    1375. steuerlicher: 1
    1376. Aufwand?: 1
    1377. Steuerbuchführung,: 1
    1378. Steuerberaters,: 1
    1379. Beamten: 1
    1380. Finanzamt.Wird: 1
    1381. Verwaltung: 1
    1382. Warenpreis: 1
    1383. strapaziert?: 1
    1384. folgende: 1
    1385. sich.: 1
    1386. Erstens:: 1
    1387. Auf: 1
    1388. der\n: 1
    1389. LudaVolkswirtschaft: 1
    1390. erteilten: 1
    1391. Insofern: 1
    1392. Mehrerfordernis.: 1
    1393. Zweitens:: 1
    1394. eingerichtet: 1
    1395. Konto,: 1
    1396. Vorsteuerbeträge,: 1
    1397. gestellt: 1
    1398. gesammelt: 1
    1399. Monatsende: 1
    1400. addiert: 1
    1401. hingewiesen:: 1
    1402. Beträge,: 1
    1403. stehen?: 1
    1404. Steuerguthaben,: 1
    1405. Forderungen: 1
    1406. Finanzamt,: 1
    1407. beiden: 1
    1408. Umstände,: 1
    1409. erwähnt: 1
    1410. Hinsicht.: 1
    1411. weigere: 1
    1412. mich,: 1
    1413. anzuerkennen,: 1
    1414. echte: 1
    1415. Jedenfalls: 1
    1416. unzumutbaren: 1
    1417. Mehrbelastungen.Zu: 1
    1418. ergibt,: 1
    1419. Alternative,: 1
    1420. Niederschlag: 1
    1421. gefunden: 1
    1422. ihm: 1
    1423. genügt: 1
    1424. Steuersatzes.: 1
    1425. Zur: 1
    1426. Unterschiede: 1
    1427. vielleicht: 1
    1428. einführen,: 1
    1429. Rechnungen,: 1
    1430. blaue: 1
    1431. anderen,: 1
    1432. rote: 1
    1433. erhalten.: 1
    1434. Einzelheit.Dann: 1
    1435. genügen,: 1
    1436. Rechnungsformulare: 1
    1437. ohnehin: 1
    1438. herstellen: 1
    1439. läßt,: 1
    1440. sagt:: 1
    1441. müßt: 1
    1442. Fußnote: 1
    1443. aufdrucken:: 1
    1444. „In: 1
    1445. obigem: 1
    1446. Rechnungsbetrage: 1
    1447. —Mehrwertsteuer: 1
    1448. enthalten".: 1
    1449. Mehrerfordernis: 1
    1450. gegeben: 1
    1451. sein.Aber: 1
    1452. bloße: 1
    1453. Unternehmer.: 1
    1454. Buchungen: 1
    1455. vorzunehmen.: 1
    1456. genügt,: 1
    1457. Eingängen: 1
    1458. erfolgten: 1
    1459. Eingänge: 1
    1460. getrennt: 1
    1461. verbuchen: 1
    1462. Belastung.: 1
    1463. Erfordernis: 1
    1464. Führung: 1
    1465. Vorsteuerkontos.: 1
    1466. Unternehmers: 1
    1467. festzustellen: 1
    1468. ist.Die: 1
    1469. fertig: 1
    1470. Paris-Besuch,: 1
    1471. Anhörung: 1
    1472. interessiert.: 1
    1473. Partnerstaat: 1
    1474. verweisen,: 1
    1475. unwesentlichen: 1
    1476. Wirtschaftsgebietes: 1
    1477. über12: 1
    1478. praktiziert: 1
    1479. 1959,: 1
    1480. Saarland: 1
    1481. Zuge: 1
    1482. Rückangliederung: 1
    1483. altbekannte: 1
    1484. Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer: 1
    1485. sollte,: 1
    1486. dortigen: 1
    1487. Finanzämtern: 1
    1488. Umsatzsteuerabteilungen: 1
    1489. zusätzliches: 1
    1490. Personal: 1
    1491. eingestellt: 1
    1492. mußte.: 1
    1493. schlagender: 1
    1494. Beweis: 1
    1495. Mehrbelastung,: 1
    1496. Entlastung: 1
    1497. Warum: 1
    1498. Entlastung?: 1
    1499. Selbstkontrolle: 1
    1500. stattfindet;: 1
    1501. Steuerbelastungen: 1
    1502. weitergereicht: 1
    1503. Einzelhandel.Die: 1
    1504. Stellungnahme: 1
    1505. Saarhandwerks: 1
    1506. Zeitschrift: 1
    1507. Saarhandwerker": 1
    1508. Übergang: 1
    1509. altbekannten: 1
    1510. Allphasenbruttoumsatzsteuer: 1
    1511. saarländischen: 1
    1512. bedauert: 1
    1513. gefordert: 1
    1514. möge: 1
    1515. Bonn: 1
    1516. beeilen,: 1
    1517. bald: 1
    1518. einzuführen.Meine: 1
    1519. waren: 1
    1520. Bemerkungen: 1
    1521. Unternehmern: 1
    1522. Verwaltungsstellen.Ferner: 1
    1523. Worte: 1
    1524. Egalisierung: 1
    1525. Belastungen: 1
    1526. Volkswirtschaft;: 1
    1527. weitaus: 1
    1528. größten: 1
    1529. kleineren: 1
    1530. Volkswirt-schaft: 1
    1531. e: 1
    1532. i: 1
    1533. n: 1
    1534. maßgehend.Es: 1
    1535. dies: 1
    1536. wieviele: 1
    1537. Steuersätze.: 1
    1538. komme: 1
    1539. oftmals: 1
    1540. leichtfertig: 1
    1541. aufgestellten: 1
    1542. Behauptung,: 1
    1543. handhaben: 1
    1544. Steuersatz;: 1
    1545. 2,5: 1
    1546. 2,3: 1
    1547. 1,5: 1
    1548. gültigen: 1
    1549. Steuersätze,: 1
    1550. abgesehen: 1
    1551. Vielzahl: 1
    1552. Fälle: 1
    1553. absoluter: 1
    1554. Steuerbefreiung.Was: 1
    1555. psychologische: 1
    1556. beträgt,: 1
    1557. während: 1
    1558. ausmacht.: 1
    1559. warum: 1
    1560. nominelle: 1
    1561. Zahlenlast: 1
    1562. größer: 1
    1563. entfällt.Es: 1
    1564. zahlt.: 1
    1565. mehr!: 1
    1566. gegenüber: 1
    1567. idem: 1
    1568. neuer: 1
    1569. begründet: 1
    1570. schon.: 1
    1571. Bloß: 1
    1572. ab-\n: 1
    1573. Ludawälzbar.: 1
    1574. Vorsteuerabzug.Der: 1
    1575. festgestellt,: 1
    1576. Endprodukte,: 1
    1577. Kauf: 1
    1578. angeboten: 1
    1579. Systems.Ich: 1
    1580. 12%.: 1
    1581. Einzelfällen: 1
    1582. mag: 1
    1583. 8%: 1
    1584. liegen;: 1
    1585. wichtigen: 1
    1586. ,das: 1
    1587. Vierfache: 1
    1588. 4%,: 1
    1589. 16%.Meine: 1
    1590. erstaunliche: 1
    1591. Automobile,: 1
    1592. kaufen: 1
    1593. 14,7%: 1
    1594. wissen,: 1
    1595. objektiven: 1
    1596. anstellen: 1
    1597. will.Ich: 1
    1598. sagte,: 1
    1599. sei: 1
    1600. Ware: 1
    1601. belastet.: 1
    1602. Erlauben: 1
    1603. Kontrollrechnung!: 1
    1604. private: 1
    1605. Verbrauch: 1
    1606. 190: 1
    1607. DM.: 1
    1608. Umsatzsteueraufkommen: 1
    1609. gleichen: 1
    1610. 19,2: 1
    1611. DM,: 1
    1612. privaten: 1
    1613. Verbrauchs.: 1
    1614. ersehen: 1
    1615. daraus,: 1
    1616. Berechnungen: 1
    1617. Statistiker: 1
    1618. ides: 1
    1619. Bundesfinanzministeriums: 1
    1620. bestätigt: 1
    1621. werden.Der: 1
    1622. Unterschied: 1
    1623. folgender: 1
    1624. Tatsache.: 1
    1625. Zahlstelle;: 1
    1626. Finanzamt.: 1
    1627. Zahlstellen,: 1
    1628. Vorlieferanten.: 1
    1629. desto: 1
    1630. selbständig: 1
    1631. arbeitenden: 1
    1632. Journalisten: 1
    1633. erstattet,: 1
    1634. Mehrwertsteuern: 1
    1635. unmittelbar: 1
    1636. Sache,: 1
    1637. erkannt: 1
    1638. muß.In: 1
    1639. Vorteil,: 1
    1640. eklatante: 1
    1641. Binnenschiffer.: 1
    1642. befreit,: 1
    1643. beschlossen,: 1
    1644. Antrag: 1
    1645. stellen,: 1
    1646. freiwillig: 1
    1647. einbezogen: 1
    1648. Vorsteuerabzugs: 1
    1649. bekommen.: 1
    1650. Transportgewerbe: 1
    1651. Fremdbezüge,: 1
    1652. würden: 1
    1653. Bundesbahn: 1
    1654. laufen,: 1
    1655. abwälzen: 1
    1656. können.: 1
    1657. Dämonie: 1
    1658. Rechtswohltat?: 1
    1659. Reaktion: 1
    1660. eindeutig:: 1
    1661. Rechtswohltat,Wie: 1
    1662. wenig.: 1
    1663. Erfahrungssatz: 1
    1664. bedeutsam:: 1
    1665. gute: 1
    1666. Steuer,: 1
    1667. neue: 1
    1668. schlechte: 1
    1669. Schwierigkeiten,: 1
    1670. denen: 1
    1671. steht,: 1
    1672. umgestalten: 1
    1673. einführen: 1
    1674. Testfall: 1
    1675. Kraft: 1
    1676. besitzt,: 1
    1677. hinwegzusetzen.\n: 1
    1678. preispolitischen: 1
    1679. Situation: 1
    1680. erforderlich.: 1
    1681. Preisverschiebungen: 1
    1682. müsse.: 1
    1683. allgemein-politisch: 1
    1684. interessiert: 1
    1685. Sorge: 1
    1686. Preisniveau: 1
    1687. erhöht: 1
    1688. Wodurch: 1
    1689. Preissteigerungen: 1
    1690. entweder: 1
    1691. generelle: 1
    1692. Kostensteigerungen: 1
    1693. Erzeugung: 1
    1694. Kaufkraft.: 1
    1695. dargelegt,: 1
    1696. solle.: 1
    1697. Haushaltsjahr: 1
    1698. 56,8: 1
    1699. Bundessteuereinnahmen: 1
    1700. ausgemacht.: 1
    1701. bleiben.: 1
    1702. Aufkommen: 1
    1703. geringer: 1
    1704. Seiten: 1
    1705. Steueraufkommen: 1
    1706. erhöhen.: 1
    1707. gesehen: 1
    1708. Ursache: 1
    1709. Preisauftrieb: 1
    1710. geben.: 1
    1711. Daß: 1
    1712. andererseits: 1
    1713. Kaufkraft: 1
    1714. erzeugt: 1
    1715. eindeutig.Die: 1
    1716. darin,: 1
    1717. partielle: 1
    1718. Preiserhöhungen: 1
    1719. ungerechtfertigter: 1
    1720. eintreten: 1
    1721. Steuerpflichtigen: 1
    1722. veranlaßt: 1
    1723. netto: 1
    1724. kalkulieren.: 1
    1725. Bruttokalkulation;: 1
    1726. Steuerfaktor: 1
    1727. haben.Mit: 1
    1728. Problem,: 1
    1729. Steuerzahler,: 1
    1730. erfahren,: 1
    1731. Preise: 1
    1732. weitergeben,: 1
    1733. befassen.: 1
    1734. Möglichkeiten: 1
    1735. Reformgesetz,: 1
    1736. Hilfen: 1
    1737. erliegen,: 1
    1738. Zwischengewinne: 1
    1739. Tasche: 1
    1740. stecken.: 1
    1741. Anhaltspunkt: 1
    1742. Beträgen: 1
    1743. Umsatzausgleichsteuer;: 1
    1744. Preisermäßigungen: 1
    1745. Erscheinung: 1
    1746. treten,: 1
    1747. mehr,\n: 1
    1748. LudaIn: 1
    1749. Feststellung:: 1
    1750. Anteil: 1
    1751. versteuerten: 1
    1752. fast: 1
    1753. 40: 1
    1754. Gesamtvolumens: 1
    1755. enorm: 1
    1756. berücksichtigen,: 1
    1757. Ergebnis,: 1
    1758. durchschnittlicher: 1
    1759. 8,35: 1
    1760. gelten: 1
    1761. wird.In: 1
    1762. eingehen.: 1
    1763. Liste: 1
    1764. aufgestellt,: 1
    1765. Mehrwertsteuergesetz: 1
    1766. Sonderbehandlung: 1
    1767. erfahren: 1
    1768. enthalten: 1
    1769. sollte.: 1
    1770. klar.: 1
    1771. eis: 1
    1772. Bereiche,: 1
    1773. unstreitig: 1
    1774. wissenschaftlichen: 1
    1775. Ebene.: 1
    1776. festgesetzt: 1
    1777. bedeutet,: 1
    1778. wichtiger: 1
    1779. Hinweis.: 1
    1780. ihrer: 1
    1781. Verpflichtung,: 1
    1782. einkommensschwachen: 1
    1783. schützen,: 1
    1784. weitgendem: 1
    1785. Maße: 1
    1786. nachgekommen.Der: 1
    1787. Komplex: 1
    1788. befassen: 1
    1789. Energieleistungen: 1
    1790. Haushaltungen: 1
    1791. Nahverkehrsleistungen: 1
    1792. kommunalen: 1
    1793. Betriebe: 1
    1794. dergleichen: 1
    1795. prüfen.: 1
    1796. Weitere: 1
    1797. Einzelberatungen: 1
    1798. ergeben.: 1
    1799. Unser: 1
    1800. Grundsatz: 1
    1801. bezüglich: 1
    1802. Systemreinheit: 1
    1803. möglicher: 1
    1804. Ausnahmen: 1
    1805. lautet: 1
    1806. gehend:: 1
    1807. Gleichheit: 1
    1808. Mehrwertsteuergesetz,: 1
    1809. Zubilligung: 1
    1810. mildernder: 1
    1811. Umstände: 1
    1812. dort,: 1
    1813. notwendig: 1
    1814. ist.Wir: 1
    1815. Sonderregelungen.: 1
    1816. hinein.: 1
    1817. vorgeschlagen.: 1
    1818. akzeptiert: 1
    1819. Welches: 1
    1820. Betrag,: 1
    1821. eingehend: 1
    1822. haben.Ich: 1
    1823. begrüße: 1
    1824. auch,: 1
    1825. Pauschalierungsmöglichkeiten: 1
    1826. geschaffen: 1
    1827. Umsatzgrößenklasse: 1
    1828. Jahr.: 1
    1829. Ein: 1
    1830. fällt: 1
    1831. darunter?,: 1
    1832. darunter: 1
    1833. Berufe,: 1
    1834. bäuerliche: 1
    1835. braucht,: 1
    1836. Interesse: 1
    1837. derPauschalierung: 1
    1838. Postkarte: 1
    1839. schreiben,: 1
    1840. Technik: 1
    1841. absolut: 1
    1842. tun.: 1
    1843. begrüßen: 1
    1844. außerordentlich: 1
    1845. kleinere: 1
    1846. Unternehmen.Aber: 1
    1847. Gedanke,: 1
    1848. vorbringen: 1
    1849. vorgesehen.: 1
    1850. erwägen: 1
    1851. richtig: 1
    1852. statt: 1
    1853. Sätzen: 1
    1854. Freibetragsregelung: 1
    1855. einräumt,: 1
    1856. Außenhandel.: 1
    1857. wichtig.Die: 1
    1858. bekanntlich: 1
    1859. 1.: 1
    1860. befreit.: 1
    1861. Umsatzsteuer-Zahllast.: 1
    1862. Trotzdem: 1
    1863. trägt: 1
    1864. Investitionen,: 1
    1865. Raumkosten,: 1
    1866. Fahrzeugkosten: 1
    1867. usw.: 1
    1868. ruhen.Der: 1
    1869. besteuern.: 1
    1870. erhält: 1
    1871. Vorsteuerabzugs.: 1
    1872. Darüber: 1
    1873. gesetzlichen: 1
    1874. Fiktion: 1
    1875. vorgesehen,: 1
    1876. Betrieben: 1
    1877. betragen,: 1
    1878. Folge,: 1
    1879. kraft: 1
    1880. gesetzlicher: 1
    1881. Bestimmung: 1
    1882. beides: 1
    1883. gegeneinander: 1
    1884. aufgehoben: 1
    1885. weshalb: 1
    1886. ist;: 1
    1887. Gegenteil,: 1
    1888. genießt: 1
    1889. Vorsteuerabzugs,: 1
    1890. Abnehmern: 1
    1891. genau: 1
    1892. vorgeschlagen: 1
    1893. war.: 1
    1894. letzte: 1
    1895. Thema: 1
    1896. gesprochen.: 1
    1897. halte: 1
    1898. nötig,: 1
    1899. verhandelt: 1
    1900. wird.Ich: 1
    1901. schon,: 1
    1902. genähert: 1
    1903. kritischste: 1
    1904. derjenige: 1
    1905. Dienstleister.: 1
    1906. „Dienstleister": 1
    1907. Oberbegriff: 1
    1908. solcher: 1
    1909. verwendet: 1
    1910. umfaßt: 1
    1911. freiberuflichen: 1
    1912. Dienst-leister.: 1
    1913. Warenumsatzstempel: 1
    1914. 1916,: 1
    1915. sah: 1
    1916. lediglich: 1
    1917. Warenumstäzen: 1
    1918. ersten: 1
    1919. Weltkrieg: 1
    1920. Ebert: 1
    1921. Deutschen\n: 1
    1922. LudaReichstag: 1
    1923. Ausdehnung: 1
    1924. gewerbliche: 1
    1925. diejenigen: 1
    1926. Handwerker: 1
    1927. betrieben: 1
    1928. und,: 1
    1929. nachdem: 1
    1930. Zustimmung: 1
    1931. Weimarer: 1
    1932. Nationalversammlung: 1
    1933. dort: 1
    1934. „Besteuerung: 1
    1935. Geistes": 1
    1936. durchgesetzt.: 1
    1937. Seitdem: 1
    1938. Dienstleistungen,: 1
    1939. Vorlage: 1
    1940. würde.Ich: 1
    1941. handwerklicher: 1
    1942. freiberuflicher: 1
    1943. Art,: 1
    1944. folgendem: 1
    1945. Schema:Erstens:: 1
    1946. Welche: 1
    1947. Dienstleistergruppe: 1
    1948. zeichnet: 1
    1949. aus?: 1
    1950. hinreichendes: 1
    1951. Kriterium: 1
    1952. eventuelle: 1
    1953. Begünstigung.: 1
    1954. solange: 1
    1955. Abwälzung: 1
    1956. gefährdet: 1
    1957. gleichgültig,: 1
    1958. nicht,: 1
    1959. nicht.Die: 1
    1960. Dienstleistern: 1
    1961. hoher: 1
    1962. Dienste: 1
    1963. überwiegend: 1
    1964. Private?: 1
    1965. einig: 1
    1966. Nahtstelle: 1
    1967. Mehrwertsteuersystem,: 1
    1968. Gut: 1
    1969. Konsumenten: 1
    1970. übergeht.Ich: 1
    1971. beide: 1
    1972. bejahen: 1
    1973. Dienstleistungsbereiche: 1
    1974. vorwiegend: 1
    1975. Private: 1
    1976. leisten,: 1
    1977. überlegen,: 1
    1978. inwieweit: 1
    1979. Berufsgruppen: 1
    1980. festsetzen: 1
    1981. sollten.: 1
    1982. Handwerksbereiche: 1
    1983. geändert: 1
    1984. feststellen:: 1
    1985. unterliegt,: 1
    1986. Rechnung.: 1
    1987. Zu: 1
    1988. denjenigen,: 1
    1989. wenigsten: 1
    1990. zählen: 1
    1991. Berufen: 1
    1992. Vorsteuerquote: 1
    1993. °%.: 1
    1994. nochmal: 1
    1995. 5%: 1
    1996. Vorbelastung: 1
    1997. Umsatzsteuer.Neu: 1
    1998. durchdenken: 1
    1999. Grenzbereiche: 1
    2000. Handwerk: 1
    2001. Berufen.: 1
    2002. Stichworte:: 1
    2003. Regierungsentwurfs: 1
    2004. würden,: 1
    2005. Architekten: 1
    2006. Bauunternehmern,: 1
    2007. Baunternehmer: 1
    2008. Bauentwurf: 1
    2009. liefert,: 1
    2010. Bildhauern: 1
    2011. Steinmetzen: 1
    2012. Zahnärzten: 1
    2013. Zahntechnikern: 1
    2014. ergeben: 1
    2015. Verzerrungen: 1
    2016. beseitigt: 1
    2017. Möglichkeit.Nach: 1
    2018. persönlichen: 1
    2019. Ansicht: 1
    2020. stehen: 1
    2021. wahrhaftig: 1
    2022. hundertprozentig: 1
    2023. eigentlichen: 1
    2024. Wirtschaftsgeschehens.: 1
    2025. zwingend: 1
    2026. notwendig.: 1
    2027. entsteht: 1
    2028. Sozialversicherungsträger.: 1
    2029. Mit: 1
    2030. tun: 1
    2031. Wirtschaftsgeschehens,: 1
    2032. anstrengen,: 1
    2033. passende: 1
    2034. elastische: 1
    2035. Regelungen: 1
    2036. finden.Ähnliches: 1
    2037. müßte: 1
    2038. künstlerischen: 1
    2039. Antwort: 1
    2040. Künstler: 1
    2041. allgemeinen?": 1
    2042. lauten: 1
    2043. würde:: 1
    2044. Mehrwertsteuerpflichtige,: 1
    2045. Buchverleger,: 1
    2046. mag.: 1
    2047. liegen: 1
    2048. Schwierigkeiten.Meine: 1
    2049. oft: 1
    2050. könnten.: 1
    2051. gerade: 1
    2052. Entwurfsarbeit: 1
    2053. herzlich: 1
    2054. Mut: 1
    2055. Reformeifer: 1
    2056. gezeigt.: 1
    2057. Ermäßigung: 1
    2058. enthält,: 1
    2059. Millionenzahl: 1
    2060. Dienstleistern,: 1
    2061. angegriffen.: 1
    2062. sehen.: 1
    2063. lehne: 1
    2064. ab,: 1
    2065. Rücken: 1
    2066. wollen.\n: 1
    2067. jenen: 1
    2068. heraushaben: 1
    2069. will,: 1
    2070. dessen: 1
    2071. hineinnehmen: 1
    2072. will,\n: 1
    2073. veilleicht: 1
    2074. setzen: 1
    2075. scheuen,: 1
    2076. Deckungsvorschlag: 1
    2077. kann,: 1
    2078. zugeben,: 1
    2079. Lasten: 1
    2080. angehoben: 1
    2081. kommunizierenden: 1
    2082. Röhren.: 1
    2083. vorzumachen.: 1
    2084. Konsequenzen: 1
    2085. Folge.Was: 1
    2086. Befreiung: 1
    2087. unbehaglich: 1
    2088. zumute,: 1
    2089. Beruf: 1
    2090. Rechtsanwalt: 1
    2091. Notar: 1
    2092. bin,: 1
    2093. materiellen: 1
    2094. Interessen: 1
    2095. Standes: 1
    2096. vertreten: 1
    2097. sozu-\n: 1
    2098. Ludasagen: 1
    2099. Melodie: 1
    2100. brave: 1
    2101. Mann: 1
    2102. denkt: 1
    2103. zuletzt".\n: 1
    2104. traue: 1
    2105. Bundestages,: 1
    2106. Freiberuflern: 1
    2107. zusammengesetzt: 1
    2108. soviel: 1
    2109. Sachkunde: 1
    2110. Objektivität: 1
    2111. objektiv: 1
    2112. neutral: 1
    2113. überprüfen: 1
    2114. entscheiden: 1
    2115. Da,: 1
    2116. Freiberufler: 1
    2117. Munde: 1
    2118. voranzusein.: 1
    2119. Sind: 1
    2120. Ständevertretung,: 1
    2121. Herren?: 1
    2122. Eindruck.: 1
    2123. gebe: 1
    2124. wahrscheinlich: 1
    2125. Tatbestand: 1
    2126. ändern.: 1
    2127. Staate: 1
    2128. irgend: 1
    2129. verhaßt: 1
    2130. erbärmliche: 1
    2131. Gruppendenken,: 1
    2132. weiten: 1
    2133. müssen.\n: 1
    2134. Beispiele: 1
    2135. Sonderwünsche: 1
    2136. Wirtschaft.: 1
    2137. vergangenen: 1
    2138. Wirtschaftsverbänden,: 1
    2139. Verbraucherverbänden: 1
    2140. Gremien: 1
    2141. erleben: 1
    2142. Sonderwünschen?: 1
    2143. seriösen: 1
    2144. hatte.: 1
    2145. Bereitschaft: 1
    2146. Verbänden: 1
    2147. stark: 1
    2148. Ohne: 1
    2149. Erfahrungsaustausch: 1
    2150. Praxis: 1
    2151. bringen: 1
    2152. praktikables: 1
    2153. zustande.: 1
    2154. kurios: 1
    2155. Gesprächen: 1
    2156. zugehen: 1
    2157. mag,: 1
    2158. Beispiel.: 1
    2159. Während: 1
    2160. rede,: 1
    2161. frage: 1
    2162. Geschäftsführer,: 1
    2163. annehme,: 1
    2164. könne:: 1
    2165. Wertschöpfungsquote?": 1
    2166. Geschäftsführer: 1
    2167. prompt:: 1
    2168. „75%.": 1
    2169. sage:: 1
    2170. „Da: 1
    2171. staune: 1
    2172. aber;: 1
    2173. ausgehen.": 1
    2174. Versammlung: 1
    2175. saßen: 1
    2176. Glase: 1
    2177. Bier.: 1
    2178. ihm:: 1
    2179. „Es: 1
    2180. interessieren,: 1
    2181. Statistiken,: 1
    2182. Unterlagen: 1
    2183. können.": 1
    2184. „Ja",: 1
    2185. er,: 1
    2186. „das: 1
    2187. vorher: 1
    2188. gefragt.: 1
    2189. mal: 1
    2190. einfach: 1
    2191. gesagt.: 1
    2192. Meinen: 1
    2193. Mitgliedsfirmen: 1
    2194. Vorwürfe: 1
    2195. anhören?"Offenbar: 1
    2196. kaum: 1
    2197. Wertschöpfungsquoten: 1
    2198. 70%.: 1
    2199. Beratungen: 1
    2200. Finanzausschusses: 1
    2201. Kostenstrukturen: 1
    2202. sorgfältig: 1
    2203. überprüfen.Dann: 1
    2204. anderes: 1
    2205. festzustellen.: 1
    2206. Wirtschaftszweige: 1
    2207. fragt: 1
    2208. sie:: 1
    2209. Endverkaufspreis: 1
    2210. Ihrer: 1
    2211. belastet?": 1
    2212. nennen: 1
    2213. prompt,: 1
    2214. passiert: 1
    2215. Satz: 1
    2216. 5,4: 1
    2217. präpariert: 1
    2218. hatte:: 1
    2219. „Ihr: 1
    2220. Wirtschaftsverband: 1
    2221. 1956,: 1
    2222. aufgefordert: 1
    2223. wurden,: 1
    2224. Vorbelastungen: 1
    2225. Festsetzung: 1
    2226. Umsatzausgleichsteuer: 1
    2227. melden,: 1
    2228. 5,4%: 1
    2229. Gesamtbelastung,: 1
    2230. 10,9: 1
    2231. Gesamtbelastung: 1
    2232. angegeben.": 1
    2233. Wirtschaftsverbände: 1
    2234. angegeben: 1
    2235. gebunden: 1
    2236. halten.: 1
    2237. demonstrieren,: 1
    2238. gewillt: 1
    2239. Nase: 1
    2240. herumführen: 1
    2241. lassen.Wenn: 1
    2242. seriös: 1
    2243. verhandeln: 1
    2244. absehen,: 1
    2245. Berufsstände: 1
    2246. nennen.: 1
    2247. haben.Der: 1
    2248. 15.: 1
    2249. Februar: 1
    2250. 1963: 1
    2251. dankbar: 1
    2252. Umsatzsteuerreform?: 1
    2253. Zusammenhang:: 1
    2254. jedes: 1
    2255. Besitzstandsdenken.: 1
    2256. niemals: 1
    2257. vollkommen: 1
    2258. ferner:: 1
    2259. Gefälligkeitsdemokratie.: 1
    2260. demokratische: 1
    2261. Gefälligkeitspartei: 1
    2262. sein?: 1
    2263. stellt: 1
    2264. Reform.: 1
    2265. Muß: 1
    2266. .in: 1
    2267. Sachfrage: 1
    2268. versuchen,: 1
    2269. parteipolitisch: 1
    2270. übertrumpfen?: 1
    2271. Kann: 1
    2272. Zusammenarbeit: 1
    2273. Bewältigung: 1
    2274. strukturpolitischen: 1
    2275. Natur: 1
    2276. keinerlei: 1
    2277. parteipolitischen: 1
    2278. Anstrich: 1
    2279. hat?: 1
    2280. Armutszeugnis: 1
    2281. Demokratie,: 1
    2282. konstruktive: 1
    2283. Aussprache: 1
    2284. möglich: 1
    2285. wäre.Ich: 1
    2286. bisherige: 1
    2287. Mehrwertsteuervorlage: 1
    2288. konstruktiv: 1
    2289. geführt: 1
    2290. Versuchung: 1
    2291. widerstehen: 1
    2292. gewußt,: 1
    2293. übertrumpfen: 1
    2294. vernünftige: 1
    2295. förderliche: 1
    2296. hoffen.Meine: 1
    2297. lassen: 1
    2298. Schluß: 1
    2299. kommen.: 1
    2300. Weite: 1
    2301. bezeichnen: 1
    2302. Dahlgrün-Entwurf: 1
    2303. beispielhaft: 1
    2304. europäische: 1
    2305. Diskussion.: 1
    2306. Daran: 1
    2307. denken.: 1
    2308. mutige: 1
    2309. Initia-\n: 1
    2310. Ludative.: 1
    2311. Finanzminister: 1
    2312. gezeigten: 1
    2313. Reformwillen.Das: 1
    2314. Ziel: 1
    2315. Finanzreform.: 1
    2316. Zitat: 1
    2317. Troeger-Ausschusses:Es: 1
    2318. unvertretbar,: 1
    2319. Einkommensteuer: 1
    2320. weittragende: 1
    2321. Änderungen: 1
    2322. vorzunehmen.Das: 1
    2323. Troeger-Ausschuß: 1
    2324. festgestellt.: 1
    2325. zwingender: 1
    2326. Logik.: 1
    2327. deutsch:: 1
    2328. 5.: 1
    2329. Chance: 1
    2330. Finanzreform: 1
    2331. Erfolgsaussichten: 1
    2332. herangehen,: 1
    2333. gelingt,: 1
    2334. hier,: 1
    2335. reformieren;: 1
    2336. Basis: 1
    2337. Steuern: 1
    2338. reformiert: 1
    2339. werden.\n: 1
    2340. riskant,: 1
    2341. machen.Meine: 1
    2342. Sinne: 1
    2343. stimmt: 1
    2344. Regierungsvorlage: 1
    2345. wünscht: 1
    2346. zügige: 1
    2347. Ausschußberatungen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schneider (Hamburg) und Wehking 5033 A Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO . . . 5033 B Fragestunde (Drucksache IV/1884) Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau Dr. Ernst, Staatssekretär 5034 C, 5035 A, B Hammersen (FDP) 5035 B Frage des Abg. Dröscher: BRANDARIS-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 5035 B Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Entwicklungshilfe für Indonesien und Nachbarstaaten Israels . . 5035 C, 5036 A Fragen des Abg. Dr. Kanka: Visum für Nationalchinesen aus Taiwan Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5036 B, D Dr. Kanka (CDU/CSU) 5036 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Entsendung von Abgeordneten in das Europäische Parlament Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 5036 D, 5037 B, C, D Dr. Mommer (SPD) 5037 A Wehner (SPD) 5037 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Initiativen zur politischen Einigung Europas Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5038 A, B Dr. Mommer (SPD) 5038 A, B Fragen des Abg. Baier (Mosbach) : Rentenzahlungen der österreichischen Rentenversicherung . . . . . . . 5038 C Fragen des Abg. Jahn: Entwurf eines Deutschen Arbeitsgesetzbuches Blank, Bundesminister 5038 C, D, 5039 A, B Jahn (SPD) . . . . . . . . . 5039 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Chronische Emphysem-Bronchitis Blank, Bundesminister . . . . . 5039 B, D, 5040 A, B, C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 5039 C, D Heiland (SPD) 5039 D, 5040 A Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 5040 B Frage des Abg. Fritsch: Unerledigte Versorgungsanträge in der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister 5040 C, 5041 A, B, C Fritsch (SPD) 5041 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 5041 B, C Fragen des Abg. Maucher: Unfallversicherung für Pflegepersonen von Schwerstbeschädigten Blank, Bundesminister 5041 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 Frage des Abg. Peiter: Krankenpapiere beim Kb-Verfahren Blank, Bundesminister . 5041 D, 5042 A, B Peiter (SPD) 5042 A Maucher (CDU/CSU) 5042 B Frage des Abg. Dr. Dittrich: Unfallfürsorge beim Betriebssport Höcherl, Bundesminister 5042 C Frage des Abg. Jahn: Änderungen des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister 5042 D, 5043 B, C, D Jahn (SPD) 5043 A, B Dr. Schäfer (SPD) 5043 C Hammersen (FDP) . . . . . . 5043 D Frage des Abg. Varelmann: Besoldung der Steuerbeamten • Höcherl, Bundesminister . 5043 D, 5044 A Varelmann (CDU/CSU) 5044 A Frage des Abg. Dr. Kanka: Vermerke in Pässen ausländischer Studenten Höcherl, Bundesminister 5044 A Frage des Abg. Fritsch: Grenzübergänge an der deutschtschechoslowakischen Grenze Höcherl, Bundesminister 5044 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Gesetzentwurf über die Aufhebung der Baulandsteuer . . . . . . . . . 5044 B Frage des Abg. Varelmann: Personelle Lage bei der Finanzverwaltung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 5044 C, D Varelmann (CDU/CSU) 5044 D Fragen des Abg. Memmel: Urteile des Bundesfinanzhofes betr. Steuerermäßigung bei einem Konkubinat und für Prostituierte Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5044 D, 5045 A, C, D, 5046 A, B Memmel (CDU/CSU) 5045 C, D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . 5046 A, B Hammersen (FDP) 5046 B Dr. Mommer (SPD) 5046 C Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1590) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/1659) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Schulhoff, Opitz u. Gen.) (Drucksache IV/1509) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 5046 D, 5086 B Dr. Luda (CDU/CSU) 5055 C Dr. Imle (FDP) 5064 B Dr. Besold (CDU/CSU) 5069 C Seuffert (SPD) 5072 B Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . 5079 A Opitz (FDP) 5081 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5082 C Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 5083 D Dr. Aschoff (FDP) 5085 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5085 C Dr. Starke (FDP) 5085 D Dr. Mommer (SPD) 5086 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5069 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/1726, IV/1876) . . . . 5087 B Entwurf eines Gesetzes über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse (Presserechtsrahmengesetz) (FDP) (Drucksache IV/1814) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Presserechts (Presserechtsrahmengesetz — PRRG) (SPD) (Drucksache IV/1849) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (SPD) (Drucksache IV/1696) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1734) — Erste Beratung — und dem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (FDP) (Drucksache IV/1815) — Erste Beratung — Busse (FDP) 5087 C Sänger (SPD) 5090 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5091 D, 5106 C, 5111 B Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 5092 C Höcherl, Bundesminister 5096 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 5102 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 5105 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5106 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 5109 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5113 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden (Abg. Dr. Hesberg, Dr. Czaja, Stiller, Baier [Mosbach], Hammersen, Dr. Mälzig u. Gen.) (Drucksache IV/1892) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Etzel, Dr. Vogel, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/1894) — Erste Beratung — 5115 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1897) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5115 D Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — Agrarwaren) (Drucksache IV/1873); in Verbindung mit Einundfünfzigster Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache IV/1885) . . 5116 A Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren — II. Teil) (Drucksache IV/1874); in Verbindung mit Neunundvierzigster Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksache IV/1875) . 5116 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Wehrmachtskommandantur in Kassel (Drucksache IV/1859) 5116 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Linter-Eschhofen (Drucksache IV/1869) . . . . . . . . 5116 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksache IV/1780) 5116 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den 2. Halbjahresbericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit von Januar bis Juni 1963 (Drucksachen IV/1548, IV/ 1883) . . . . . 5116 C Nächste Sitzung 5116 D Anlagen 5117 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 5033 110. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 8. 2. Dr. Atzenroth 6. 2. Bauer (Wasserburg) 7. 2. Dr. Bieringer 7. 2. Birkelbach* 5. 2. Blöcker 5. 2. Böhme (Hildesheim) 7. 2. Brand 5. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 20.2. Burckardt 5. 2. Corterier 8. 2. Dr. Deist 5. 2. Frau Dr. Elsner 5. 2. Faller * 6. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 7. 2. Dr. Furler 8. 2. Hahn (Bielefeld) * 5. 2. Hauffe 7. 2. Hilbert 8. 2. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 5. 2. Dr. Huys 8. 2. Illerhaus * 5. 2. Dr. h. c. Jaksch 5. 2. Kalbitzer 8. 2. Frau Kettig 8. 2. Frau Dr. Kiep-Altenloh 5. 2. Klinker * 7. 2. Kriedemann * 7. 2. Lemmer 7. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Dr. Löhr 7. 2. Lücker (München) * 5. 2. Maier (Mannheim) 7. 2. Margulies * 5. 2. Mauk * 5. 2. Mick 7. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 8. 2. Peters (Norden) 7. 2. Dr.-Ing. Philipp 8. 2. Frau Dr. Probst * 5. 2. Richarts * 6. 2. Ruland 21.3. Schultz 5. 2. Frau Strobel * 6. 2. Sühler 5. 2. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Werner 14. 2. b) Urlaubsanträge Frau Beyer (Frankfurt) 13. 2. van Delden 16. 2. Ehren 22. 2. Eisenmann 14. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Even (Köln) 29.2. Gaßmann 22. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Höhne 20. 2. Hörauf 1. 3. Kreitmeyer 14. 2. Schneider (Hamburg) 15. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22.2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Schulhoff zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1590), zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1659) und zu dem von den Abgeordneten Schulhoff, Opitz und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1509). Die künftige Preisentwicklung hängt von der Differenz zwischen der heutigen und der künftigen Gesamtbelastungsquote der Waren und Leistungen ab. Von dieser Feststellung ausgehend hat das Bundesfinanzministerium zwei Fragen untersucht, nämlich erstens die Rückwirkungen auf das Preisniveau und zweitens die Verschiebungen im Preisgefüge als notwendiges Korrektiv. Bei der Prüfung der ersten Frage kommt das Bundesfinanzministerium zu dem Ergebnis, daß sich auf lange Sicht gesehen das Preisniveau nicht verändern wird, da die durchschnittliche Gesamtbelastung aller Waren und Leistungen mit Umsatzsteuer durch das im Entwurf vorliegende Gesetz nicht angehoben wird. Sollte. es nach Einführung der Mehrwertsteuer vorübergehend zu einem allgemeinen Preisanstieg kommen, und zwar weil die Steuererhöhungen überwälzt, die Steuerentlastungen aber nicht oder nicht in vollem Umfang weitergegeben werden, so würde der „Wettbewerbsmechanismus unserer Marktwirtschaft schon dafür sorgen, daß die Entlastungen in vollem Umfang weitergegeben werden. Ob das Bundesfinanzministerium mit dieser, offenbar von der ganzen Bundesregierung geteilten sehr optimistischen Auffassung recht behalten wird oder ob diejenigen recht behalten werden, die einen Anstieg des Preisniveaus erwarten, wird im Fall der Einführung der Mehrwertsteuer erst die Zukunft zeigen. Ich will diese Frage hier nicht vertiefen und mich der für den einzelnen Unternehmer und für die einzelnen Wirtschaftszweige und Wirtschaftsbereiche 5118 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 im besonderen Maße im Vordergrund des Interesses stehenden Frage zuwenden, welche Auswirkungen bei den einzelnen von den Unternehmern gelieferten Waren und erbrachten Leistungen eintreten werden. Das Bundesfinanzministerium stellt hierzu lapidar fest: „Güter, deren Umsatzsteuerbelastung heute weniger als 9,09 v. H. beträgt, werden teurer werden, jetzt stärker belastete — also Güter, bei denen die Belastung über 9,09 v. H. liegt — müssen billiger werden". Hierzu möchte ich zunächst einmal ergänzend anmerken, das dieselben Auswirkungen auch bei den Leistungen eintreten können und unter bestimmten Voraussetzungen auch eintreten werden. Da die Gesamtbelastungsquote aller gewerblichen Leistungen weit unter 9,09 v. H. liegt, bedeutet dies, daß die Leistungen wesentlich teurer als bisher werden müssen. Ohne zu übertreiben wird man nämlich davon ausgehen können, daß viele gewerbliche Leistungen nach dem im Entwurf vorliegenden Gesetz etwa die doppelte Umsatzsteuerbelastung wie bisher tragen müssen. Welche Auswirkungen ergeben sich bei den Waren? Hier müssen vor allem die lohnintensiven Unternehmen, deren Erzeugnisse infolge der vergleichsweise geringen Kumulation derzeit eine niedrige Gesamtbelastungsquote haben, mit einem starken Anstieg der umsatzsteuerlichen Belastung rechnen. Einige ganz kluge Wirtschaftstheoretiker haben hieran die erstaunliche Bemerkung geknüpft, daß dies richtig sei, weil so endlich die ihrer Ansicht nach in dem gegenwärtigen Umsatzsteuersystem liegende Begünstigung der lohnintensiven Unternehmen beseitigt werde. Meine Damen und Herren, wenn hierin das „notwendige Korrektiv" liegen soll, von dem im Finanzbericht gesprochen wird, so muß ich hiergegen die stärksten Bedenken anmelden. Die Umsatzsteuerreform ist bisher immer unter dem Gesichtspunkt der Förderung der mittelständischen Wirtschaft gesehen und von der Bundesregierung auch als solche Förderung angekündigt worden. Soll dieser Gesichtspunkt nicht mehr maßgebend sein? Selbst wenn die gegenwärtige Umsatzsteuer die lohnintensiven Unternehmen — sagen wir einmal — etwas schonender als die kapitalintensiven Unternehmen behandelt haben sollte, so wäre dies nach meinem Dafürhalten vor allem aus gesellschaftspolitischen Gründen ein recht erfreulicher Tatbestand, der keiner Korrektur bedarf. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß der ohnehin schon starke Anstieg der Umsatzsteuerbelastung bestimmter Waren und Leistungen im Bereich der mittelständischen Wirtschaft noch eine wesentliche Verstärkung erfahren wird, da für die derzeit bestehende Umsatzfreibetragsregelung im Regierungsentwurf kein ausreichender Ersatz vorgesehen ist. Ich darf hierzu ein ganz einfaches Beispiel bringen. Nehmen wir einmal an, ein Unternehmer hat einen Jahresumsatz von 30 000 DM, sein Mehrwert beträgt 662/3 v. H. — derartig hohe Mehrwertquoten kommen im Bereich des Handwerks oft vor, z. B. bei den Ausbauhandwerken —, und die bezogenen Waren und empfangenen Dienstleistungen sind im Durchschnitt kumulativ mit 6 v. H. belastet. Dann ergibt sich insgesamt folgende Belastung mit Umsatzsteuer: Jahresumsatz 30 000 DM — Umsatz- freibetrag 12 000 DM 18 000 DM davon 4 v. H. = 720 DM Hinzu kommen bezogene Waren und 10 000 DM davon 6 v. H. = 600 DM empfangene Dienstleistungen (331/7 v .H.) Die Belastung beträgt somit insgesamt 1 320 DM. Die Belastung bei Einführung der Mehrwertsteuer würde betragen: 10 v. H. von 28 680 DM (Umsatz zu Nettopreisen) = 2 868 DM. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß in dem dargestellten Beispiel die Umsatzsteuerbelastung von 1320 DM auf 2860 DM erhöht, also mehr als verdoppelt wird. Die Gesamtbelastungsquote, bezogen auf das Bruttoentgelt, erhöht sich von 4,4 v. H. auf 9,6 v. H., bzw. bezogen auf den Umsatz zu Nettopreisen von 4,6 v. H. auf 10 v. H. Bei der Errichtung von fünf Miethäusern mit 12 Wohnungen zu je zwei Zimmern, Kochküche und Bad und 18 Wohnungen zu je 3 Zimmern, Kochküche und Bad im Jahre 1961 wurde ein Bruttoentgelt — reine Baukosten, offenbar ohne Grundstückskosten — von 670 727 DM erzielt. Hieran waren die nachstehend aufgeführten Arbeiten wie folgt beteiligt: Kosten in DM Erdarbeiten 21 824 Beton-, Stahlbeton- und Maurerarbeiten 290 000 Innen- und Außenputzarbeiten 116 000 Abdichtungsarbeiten 942 Zimmererarbeiten 12 153 Dachdeckerarbeiten 11 877 Installation 32 380 Klempnerarbeiten 10 560 Tischlerarbeiten 44 860 Glaserarbeiten 4 684 Malerarbeiten 22 043 Anschlußkosten: Wasser, Strom und Kanal 13 629 Elektrische Anlagen 24 293 Außenanlagen 18 917 Estrich und Oberböden 31 023 Schlosserarbeiten 9 236 Marmor- und Plattierungsarbeiten 6 306 670 727 Bei der Berechnung der gegenwärtigen Umsatzsteuer wurde davon ausgegangen, daß Waren — ohne Investitionsgüter — und empfangene Dienstleistungen im Durchschnitt kumulativ mit 5,5 v. H. und die eingesetzten Investitionsgüter im Durchschnitt kumulativ mit 9 v. H. belastet sind. In mühe- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 5119 voller Kleinarbeit wurde sodann die umsatzsteuerliche Gesamtbelastung wie folgt ermittelt — Ergebnis zahlreicher einzelner Berechnungen —: Bruttoentgelt 670 727 DM, davon 4 v. H. = 26 829,08 DM Bezogene Waren und empfangene Dienstleistungen 260 390 DM, davon 5,5 v. H. = 14 321,45 DM Investitionsgüter 33 997 DM, davon 9 v. H. = 3 059,74 DM Umsatzsteuerbelastung insgesamt 44 210,27 DM Die heutige Gesamtbelastungsquote errechnet sich dann wie folgt: a) bezogen auf den Umsatz einschließlich heutiger Umsatzsteuer (Bruttoentgelt), also auf 670 723 DM: b) bezogen auf den Umsatz ohne heutige Umsatzsteuer (Umsatzsteuer zu Nettopreisen), also auf 670 727 DM — 44 210,27 DM — 626 516,73 DM Die Belastung bei Einführung der Mehrwertsteuer würde betragen: 10 v. H. von 626 516,73 DM (Umsatz zu Nettopreisen) = 62 651,67 DM Die Gesamtbelastungsquote bei der Mehrwertsteuer wäre dann: bezogen auf den Umsatz einschließlich heutiger Umsatzsteuer (Bruttoentgelt), also auf 670 727 DM Zusammenfassend kann gesagt werden, daß sich bei dem dargestellten Beispiel im Bereich des Wohnungsbaues die Umsatzsteuerbelastung von — abgerundet — 44 210 DM auf 62 652 DM, also um rund 42 v. H. erhöht. Die Gesamtbelastungsquote, bezogen auf das Bruttoentgelt, erhöht sich von 6,6 v. H. auf 9,3 v. H. bzw. bezogen auf den Umsatz zu Nettopreisen von 7,1 v. H. auf 10 v. H. Die aufgezeigten Auswirkungen treten nur dann ein, wenn die Abwälzung der höheren Umsatzsteuer — letzten Endes auf den Verbraucher — gelingt. Insofern kann man nicht sagen, daß alle Güter bzw. Leistungen, deren Umsatzsteuerbelastung heute weniger als 9,09 v. H. des Bruttoentgelts beträgt, ohne weiteres teurer werden. Wohl aber kann man sagen, daß ihre Kosten steigen werden, wenn die Umsatzsteuerbelastung ansteigt. Dabei gehe ich davon aus, daß die Umsatzsteuer ein echter Kostenfaktor ist, auch wenn sie künftig außerhalb der sogenannten eigentlichen Kalkulation — Netto-Kalkulation — einherlaufen soll. Wie man auch immer die Umsatzsteuer klassifizieren wird, es steht meines Erachtens fest, daß jede starke Erhöhung der umsatzsteuerlichen Gesamtbelastungsquote bei sonst gleichen Verhältnissen im allgemeinen auch mit einer entsprechenden Erhöhung des Risikos der Abwälzung der Umsatzsteuer verbungen ist. Hiervon werden die mittelständischen Unternehmen in besonderem Maße betroffen (hoher Lohnanteil, Wegfall der Umsatzfreibeträge). Die Frage ist, ob man den mittelständischen Unternehmen ein derartig erhöhtes Abwälzungsrisiko zumuten kann. Ich verneine dies und bin der Auffassung, daß bei Einführung der Mehrwertsteuer, zumindest im Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft, keine Verschiebungen der Gesamtbelastungsquoten bei den einzelnen Waren und Leistungen nach oben eintreten dürfen bzw. daß sie sich in engen Grenzen halten müssen. Es wäre an der Zeit, daß die Bundesregierung der gewerblichen Wirtschaft einmal klipp und klar sagt, wo und in welchem Umfang Mehrbelastungen bei Einführung der Mehrwertsteuer eintreten werden. Wenn das nicht geschieht, braucht man sich nicht zu wundern, daß weite Kreise der Wirtschaft, auch solche, die der Umsatzsteuerreform an sich positiv gegenüberstehen, wie z. B. das Handwerk, über die bei der Umstellung auf die Mehrwertsteuer eintretenden Auswirkungen beunruhigt sind. Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, daß die Überschaubarkeit dieses Vorganges durch die unbekannte jetzige Umsatzsteuerbelastung der Waren und Dienstleistungen empfindlich gestört wird, und die Herstellung einer besseren Durchsichtigkeit als dringende Frage bezeichnet. Dem kann man nur zustimmen. Nicht jedoch kann man dem Bundesfinanzministerium zustimmen, wenn es die von ihm selbst als dringend bezeichnete Frage wegen technischer Schwierigkeiten nicht lösen will. Siehe hierzu Finanzbericht 1964 Seite 195, vorletzter Absatz. Jedenfalls tragen derartige Erklärungen keineswegs dazu bei, die in weiten Kreisen der Wirtschaft vorhandene starke Beunruhigung über die bei der Umstellung auf die Mehrwertsteuer eintretenden Auswirkungen wenigstens etwas zu mildern. Vor allem aber wir, die wir über die Einführung der Mehrwertsteuer und über ihre Ausgestaltung zu beschließen haben, müßten die erwähnten Auswirkungen genau kennen. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, daß das Ifo-Institut im Jahre 1955 für eine ganze Reihe von Erzeugnissen, und zwar für Grundstoffe und Produktionsgüter, Investitionsgüter, Verbrauchsgüter sowie für Nahrungs- und Genußmittel, Gesamtbelastungsquoten errechnet hat, veröffentlicht in der Zeitschrift „Der Volkswirt" 1963 Seite 749. Was seinerzeit dem Ifo-Institut möglich war, müßte der Bundesregierung heute erst rechi möglich sein. Hierbei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß es nicht darauf ankommt, daß die Werte auf zwei oder drei Stellen nach dem Komma genau berechnet werden. Für unsere politische Arbeit wäre es schon wertvoll, wenn wir wüßten, ob in einem bestimmten Fall die Gesamtbelastungsquote bei 4, 5, 6 oder 7 v. H. liegt. Wenn es gelänge, die Quoten auf 1/2 % genau zu ermitteln, wäre dies natürlich noch besser; aber weites brauchte man sicher nicht zu gehen. Nach dem als Entwurf vorliegenden Gesetz werden die mehrstufigen Unternehmen und vertikal konzentrierten Organkreise — Konzerne — in dei 5120 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 gleichen Höhe mit Umsatzsteuer belastet wie die an einem entsprechenden Produktions- und Vertriebsprozeß beteiligten einstufigen Unternehmen. Das ist gegenüber der bisherigen Regelung zwar eine erhebliche Verbesserung, die auch von mir anerkannt wird. Eine völlige Wettbewerbsneutralität wird jedoch nicht erreicht, da die Steuerentrichtung bei den mehrstufigen Unternehmen und vertikal konzentrierten Organkreisen vergleichsweise spät erfolgt; oft wird es so sein, daß die Steuer erst ganz am Ende des gesamten Produktions- und Vertriebsprozesses — in einer Summe — zu entrichten ist. Dieser Finanzierungsvorteil — Liquiditätsverbesserung, Zinseinsparung — beeinträchtigt den Wettbewerb. Er müßte daher zumindest dort, wo dies ohne Schwierigkeiten möglich ist, beseitigt werden. Ich denke hierbei an das Organschaftsprivileg. Auch hier muß ich sagen, es ist mir völlig unverständlich, wie es geschehen konnte, daß dieses Privileg in dem von der Bundesregierung ausgearbeiteten Gesetz enthalten ist. Es steht fest, daß das gegenwärtige Umsatzsteuersystem die vertikale Konzentration in der Wirtschaft fördert. Deshalb wurde ja die Einführung der Mehrwertsteuer vor allem damit begründet, daß bei ihr die Wettbewerbsverzerrungen zwischen einerseits den mehrstufigen Unternehmen und vertikal konzentrierten Organkreisen und andererseits den einstufigen Unternehmen beseitigt würden. Daß dieses Ziel nicht ganz erreicht wird, habe ich darzulegen versucht. Wie sieht es aber nun mit der Förderung der horizontalen Konzentration aus? Ist es nicht denkbar, daß der nach dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zu erwartende starke Anstieg der Gesamtbelastungsquoten bei den von den lohnintensiven Unternehmen gelieferten Waren und erbrachten Leistungen diese Unternehmen dazu zwingen wird, immer mehr zum Einsatz von Maschinen überzugehen, um so Kosten einzusparen und um damit die Umsatzsteuererhöhung ganz oder teilweise aufzufangen. Rein ökonomisch gesehen sind derartige Rationalisierungsmaßnahmen sicher zu begrüßen. Es besteht aber die Gefahr, daß bei Einführung der Mehrwertsteuer und bei Anwendung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuersätze in bestimmten Bereichen geradezu eine Rationalisierungswelle ausgelöst wird und daß alle Unternehmen, die nicht schnell genug mitmachen — insbesondere Maschinen einsetzen — können, auf der Strecke bleiben werden. Dies werden in erster Linie die Unternehmen sein, die nur über eine geringe Eigenkapitalbasis verfügen und die sich daher auch kaum Kredite beschaffen können. Die so entstehende Lücke wird sicher sehr schnell von großen Unternehmen und von Zusammenschlüssen auf horizontaler Ebene — Warenhäuser, Filialgeschäfte, Industriekonzerne usw. —, bei denen wegen ihrer Kapitalkraft die aufgezeigten Schwierigkeiten nicht bestehen, geschlossen werden. Mit anderen Worten, wenn es nicht gelingt, einen Anstieg der Gesamtbelastungsquoten bei den von den lohnintensiven Unternehmen gelieferten Waren und erbrachten Leistungen zu vermeiden, wird die Mehrwertsteuer die horizontale Konzentration in der Wirtschaft höchstwahrscheinlich begünstigen. Am Schluß meiner Ausführungen möchte ich die mir am wichtigsten erscheinenden Fragen in einer kurzen Zusammenfassung bringen: 1. Die Gesamtbelastungsquoten der von den lohnintensiven Unternehmen gelieferten Waren und erbrachten Leistungen dürfen bei der Mehrwertsteuer nicht höher liegen als bei der gegenwärtigen Umsatzsteuer. Darüber hinaus sollte ganz allgemein ein starker Anstieg der umsatzsteuerlichen Gesamtbelastungsquote bei den einzelnen Waren und Leistungen vermieden werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, daß bei Leistungen und bestimmten Waren, bei denen eine starke Steuererhöhung eintreten würde, der Steuersatz von 5 v. H. angewendet wird. 2. Da auch die Mehrwertsteuer nicht völlig wettbewerbsneutral ist, ist es durchaus gerechtfertigt und zur Förderung der Errichtung selbständiger Existenzen auch notwendig, daß die bestehenden Begünstigungen für kleine Unternehmen — wenn auch in neuen Formen — bestehenbleiben, ja, daß sie sogar etwas verbessert werden. Da die von der Bundesregierung vorgesehene Freigrenze von 20 000 DM Jahresumsatz den Unternehmern, deren Jahresumsatz zwischen 20 000 DM und 120 000 DM liegt, nichts nützt, schlage ich in Übereinstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks vor, allen Unternehmern mit einem Jahresumsatz bis zu 60 000 DM einen Steuerfreibetrag von 960 DM und allen Unternehmern mit einem Jahresumsatz von mehr als 60 000 DM bis 120 000 DM einen Steuerfreibetrag von 480 DM zu gewähren. Neben diesen Steuerfreibeträgen sollte weiter eine Freigrenze von 24 000 DM — nicht 20 000 DM, wie nach dem Regierungsentwurf — vorgesehen werden, wobei Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu 24 000 DM für den Steuerfreibetrag von 960 DM — an Stelle der Anwendung der Freigrenze — optieren können. Wir erleben heute allerdings in einem nur kleinen Kreis die Geburtsstunde eines Kindes mit dem Namen Mehrwertsteuer. Diesem Kinde wünsche ich, oder noch besser, seinen Vätern, daß es lebensfähig bleibt und nicht wegen Unterernährung oder Überfütterung früher oder später zugrunde geht. Anlage 3 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache IV/1842 Frage XII/7) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Bericht über die letzten Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen vorzulegen, welcher folgende Punkte berücksichtigt: a) Zigaretten- und Tabakverbrauch in der Bundesrepublik, b) festgestellte Gesundheitsschäden in diesem Zusammenhang? Zum ersten Teil der Frage darf ich bemerken, daß die verfügbaren Angaben über den Zigaretten- und Tabakverbrauch im Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sind. Aus der Ausgabe von 1962 ergibt sich, daß der Zigarettenverbrauch von 1957 bis 1961 von 56 Milliarden Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 5121 Stück auf 78 Milliarden Stück angestiegen ist. Nach einer Pressenotiz hat der Zigarettenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 nach vorläufigen Schätzungen rund 86 Milliarden Stück erreicht. Im Durchschnitt rauchte jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Alter von 15 Jahren und darüber 1336 Zigaretten im Jahre 1957 und 1780 Zigaretten im Jahre 1961. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so bin ich gerne bereit, dem Bundestag hierzu einen Bericht des Bundesgesundheitsamtes zur Verfügung zu stellen. Das Bundesgesundheitsamt ist beauftragt, zu dem amerikanischen Bericht Stellung zu nehmen. Hierbei wird sich für das Bundesgesundheitsamt Gelegenheit bieten, auch die Ergebnisse seiner eigenen Untersuchungen zu überprüfen und zusammenzufassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/1842 Fragen XII/8, XII/9 und XII/ 10) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag möglichst bald eine deutsche Übersetzung des aufsehenerregenden Berichts vorzulegen, den amerikanische Wissenschaftler zu dem Thema „Rauchen und Gesundheit" ihrer Regierung erstattet haben? Wird die Bundesregierung den zum Thema „Rauchen und Gesundheit" angekündigten Bericht der Medizinischen Akademie Düsseldorf unmittelbar nach seinem Erscheinen dem Bundestag zuleiten? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu den Presseäußerungen ein, die besagen, die Arbeitsgemeinschaft rheinischwestfälischer Pathologen sei im Gegensatz zu den jüngsten amerikanischen Studien zu dem Ergebnis gekommen, daß für das Entstehen von Lungenkrebs weniger das Zigarettenrauchen als vielmehr die Einwirkung der Autoabgase und der Luftverunreinigung durch die Industriebetriebe verantwortlich zu machen ist? Frage Nr. 8 Das Bundesgesundheitsministerium wird sich Ihrer Bitte gerne annehmen. Ich bitte aber zu bedenken, daß es sich bei dem amerikanischen Bericht um eine wissenschaftliche Dokumentation von rund 400 Seiften handelt, die in weiten Partien nur von Fachwissenschaftlern ausgewertet werden kann. Bei den hohen Kosten und den urheberrechtlichen Fragen, die mit einer Übersetzung und Verteilung durch das Bundesgesundheitsministerium verbunden sind, scheint eis sich eher zu empfehlen, eine Ausgabe im deutschen Buchhandel abzuwarten. In jedem Falle werden die wichtigsten Schlußfolgerungen des Berichts dem Bericht des Bundesgesundheitsamtes zu entnehmen sein, das ich beauftragt habe, zu dem amerikanischen Bericht Stellung zu nehmen. Den Bericht des Bundesgesundheitsamtes werde ich dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben. Fragen Nr. 9 und 10 Da die beiden Fragen denselben Gegenstand betreffen, erlauben Sie mir bitte, daß ich sie zusammen beantworte. Es handelt sich nicht um einen Bericht der Medizinischen Akademie Düsseldorf, sondern um eine wissenschaftliche Arbeit, die im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft rheinisch-westfälischer Pathologen von drei Wissenschaftlern angefertigt worden ist. Die Arbeit liegt meinem Ministerium im Manuskript vor. Dem Vernehmen nach wird sie von den Verfassern aber erst im Frühjahr veröffentlicht werden. Da es sich um eine Privatarbeit handelt, werden Sie verstehen, daß ich Ihre Fragen erst beantworten kann, wenn ich über die Umstände der Veröffentlichung Näheres weiß. Ich kann aber schon jetzt zusagen, daß die Untersuchungen der drei Wissenschaftler in dem angekündigten Bericht des Bundesgesundheitsamtes ebenfalls gewürdigt werden. Die Luftverunreinigung durch Industrie- und Autoabgase ist auch nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes eine der Mitursachen für die Zunahme des Lungenkrebses. Ob an dieser Zunahme mehr das Zigarettenrauchen oder die Luftverunreinigung beteiligt ist, möchte ich dem Urteil der Sachverständigen überlassen. Anlage 5 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 28. Januar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/1842 Frage XII/11 und XII/12) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf Grund der Vorschriften des Deutschen Arzneibuches zur Herstellung von Injektions- und Infusionslösungen und von Augentropfen nur destilliertes Wasser und nicht demineralisiertes Wasser verwendet werden darf? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Hersteller von Injektions- und Infusionslösungen und von Augentropfen demineralisiertes Wasser verwenden? Frage 11: Für die Verwendung von destilliertem oder demineralisiertem Wasser bestehen zur Zeit folgende Vorschriften: Injektions- und Infusionslösungen sowie Augentropfen dürfen nach den Vorschriften des Deutschen Arzneibuches nicht mit demineralisiertem Wasser hergestellt werden. Soweit es sich jedoch um Hersteller handelt, die eine Erlaubnis nach den §§ 12 oder 19 des Arzneimittelgesetzes besitzen, also Arzneimittel außerhalb einer Apotheke gewerbsmäßig herstellen, sind diese gemäß § 5 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes nicht an die Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches gebunden. Dies liegt darin begründet, daß bei der Herstellung von Arzneimitteln in größeren Mengen als sie in der Apotheke üblich ist, andere Verfahren zweckmäßiger erscheinen. Frage 12: Da den Herstellern der genannten Arzneimittel, die eine Erlaubnis nach §§ 12 oder 19 des Arzneimittelgesetzes besitzen, die Verwendung von demineralisiertem Wasser nicht verboten ist, unterliegen sie insoweit keiner Überwachung. Es ist jedoch bekannt, daß die pharmazeutische Industrie demineralisiertes Wasser für diese Zwecke bisher ohne Beanstandung verwendet. 5122 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 Anlage 6 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/1842 Frage XII/13) : Kann die Bundesregierung in Ergänzung der Mitteilung im Bundesanzeiger Nr. 6 vom 10. Januar 1964 darüber Auskunft geben, wie hoch der Anteil der Tuberkuloseerkrankten an den Einwohnerzahlen anderer europäischer Länder, z. B. Frankreichs und Englands, ist? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, Auskunft darüber zu geben, wie hoch der Anteil der an aktiver Tuberkulose erkrankten Personen in anderen europäischen Ländern im Vergleich zur Bundesrepublik ist. Der Grund liegt in den verschiedenen Auffassungen über Aktivität und Ansteckungsfähigkeit der Tuberkulose sowie in den unterschiedlichen und mitunter nicht so vollständigen Methoden der Erfassung in anderen Ländern. Mit allem Vorbehalt kann ich aber Vergleichsziffern über Tuberkulosesterbefälle nennen. So betrug die Zahl der registrierten Tuberkulosefälle, bezogen auf 100 000 Einwohner, im Jahre 1960 z. B. in Dänemark 4, in der Schweiz 12, in Frankreich 23, in der Bundesrepublik 16. Zahlen für weitere Länder stelle ich Ihnen im Bedarfsfalle gern zur Verfügung. Die nicht unerheblichen Abweichungen haben ihre Ursache zum Teil in unterschiedlichen Erfassungsmethoden. Beispielsweise werden in Dänemark nur diejenigen Fälle als Tuberkulosefälle gezählt, bei denen ein bakterieller Nachweis erbracht ist, während in der Bundesrepublik alle Tuberkuloseformen, soweit sie als Todesursache in Betracht kommen, berücksichtigt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Januar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Drucksache IV/1844 Fragen II/1 und II/2) : Ist dem Bundesverkehrsministerium die große Bedeutung bekannt, die die Hornbach-Bahn für die durch Kriegs- und Nachkriegsgeschehen besonders in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung geschädigte Grenzstadt Hornbach und den dortigen Grenzraum hat? Ist das Ministerium bereit, darauf hinzuwirken, daß die Bundesbahndirektion Mainz der besonderen Situation des Raumes Hornbach vor Rationalisierungserwägungen Rechnung trägt und die Absicht, die Hornbach-Bahn stillzulegen, aufgibt? Ganz allgemein möchte ich feststellen, daß vor einer Entscheidung über eine so einschneidende Maßnahme wie sie die Stillegung einer Eisenbahnstrecke darstellt, eingehende Erhebungen über die wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes angestellt werden. Die Deutsche Bundesbahn ist nach § 44 des Bundesbahngesetzes bei beabsichtigten Stillegungsmaßnahmen verpflichtet, den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ein Antrag auf Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken-Hornbach liegt dem Bundesminister für Verkehr bisher nicht vor. Eine Rückfrage bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ergab, daß kürzlich anläßlich einer Besprechung zwischen Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesbahndirektion Mainz über allgemeine Verkehrsprobleme auch die Frage der Stillegung von Nebenbahnen angeschnitten wurde. Dabei erklärte man von seiten der Deutschen Bundesbahn, daß der Verkehr auf der Nebenbahn Zweibrücken-Hornbach erheblich zurückgegangen sei und deshalb zur Zeit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Vorerhebungen durchgeführt würden. Ein Antrag der Bundesbahndirektion Mainz hierüber liegt der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn noch nicht vor. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Januar 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache IV/1844 Frage II/3): Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dafür einzusetzen, daß die Eisenbahnverbindung zwischen den Bahnhöfen Offenburg (Baden) und Straßburg (Elsaß) endlich in den Abendstunden entscheidend verbessert wird, da nach 20.26 Uhr von Offenburg aus keine Zugverbindung mehr zur Europahauptstadt besteht? Auf Grund Ihrer Frage über eine Verbesserung des Reisezugangebotes in den späten Abendstunden zwischen Offenburg (Baden) und Straßburg (Elsaß) habe ich mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn Verbindung aufgenommen und folgendes in Erfahrung gebracht: Von Offenburg nach Straßburg verkehren zur Zeit nach 20.00 Uhr ganzjährig E 188, Offenburg ab 20.26, sowie im Sommerabschnitt und während bestimmter Tage im Winterabschnitt D 161, Offenburg ab 21.10. E 188 vermittelt den Anschluß an D 266 aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet, D 161 den Anschluß an D 284 aus dem Raum Bremen—HannoverKassel. Um auch diesen letzten Anschluß ganzjährig herzustellen, wird gelegentlich einer Fahrplanbesprechung in Reims mit den Französischen Eisenbahnen geprüft werden, ob E 188 später gelegt werden kann. Nach Mittteilung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist es nach dem Ergebnis von Verkehrsstromzählungen zur Zeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, weitere Züge einzulegen. Ein Teil der zwischen Offenburg und Straßburg verkehrenden Reisezüge ist schon jetzt recht schwach besetzt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Februar 1964 5123 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 24. Januar 1964 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache IV/1844 Frage 11/4): Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn und bei den zuständigen französischen Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte darauf hinzuwirken, daß fahrplanmäßige Züge zwischen Offenburg (Baden) und Straßburg von geschlossenen Truppeneinheiten nur insoweit benützt werden, daß der normale Reiseverkehr nicht in ungebührlicher Weise beeinträchtigt wird? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt mir zu Ihrer Anfrage mit, daß es sich bei der Beeinträchtigung des zivilen Reiseverkehrs insbesondere um E 118 Offenburg — Straßburg an Feiertagen und E 185 Straßburg — Offenburg an Montagen handeln kann. Diese Züge sind an den genannten Tagen durch Wochenendurlauber der französischen Stationierungsstreitkräfte stark besetzt und werden deshalb an Feiertagen um zwei und an Montagen um einen Wagen verstärkt. Auf einer schon in dieser Fragestunde erwähnten Fahrplanbesprechung in Reims wird mit den Französischen Eisenbahnen auch darüber verhandelt werden, ob die betroffenen Züge weiter verstärkt werden können, um den normalen Reiseverkehr nicht zu beeinträchtigen. Geschlossene Truppeneinheiten werden in diesen Zügen nicht befördert. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 5. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Mosbach) Drucksache IV/1884 Fragen VIII/1 und VIII/2) *) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der österreichische Rentenversicherungsträger bei Renten an deutsche Staatsbürger, die in der Bundesrepublik wohnhaft sind, einen Beitrag für die Krankenversicherung einbehält, obgleich diese Rentenbezieher, weil sie in der Bundesrepublik wohnhaft sind, keine Leistungen der österreichischen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die volle Rentenauszahlung durch den österreichischen Rentenversicherungsträger an die in der Bundesrepublik wohnhaften rentenberechtigten Bürger sicherzustellen? Die Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Dies ist der Bundesregierung bekannt. *) Siehe 110. Sitzung Seite 5038 C Zu 2.: Nach Bekanntwerden dieses Verfahrens der österreichischen Versicherungsträger haben Vertreter meines Hauses die Angelegenheit mit Vertretern des österreichischen Bundesministeriums für soziale Verwaltung zunächst mündlich erörtert. Die österreichischen Regierungsvertreter ließen dabei erkennen, daß diese Frage nach ihrer Ansicht im Rahmen der noch zu führenden abschließenden Verhandlungen über die Revision des Ersten deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommens mit mehr Aussicht auf Erfolg behandelt werden könne als in gesonderten Besprechungen oder auf schriftlichem Wege. Es erschien daher im Interesse der Betroffenen geboten, die Klärung der Angelegenheit zunächst zurückzustellen. Als jedoch nicht mehr damit zu rechnen war, daß die Revisionsverhandlungen noch im Jahre 1963 geführt würden, wurde im März vergangenen Jahres das österreichische Bundesministerium für soziale Verwaltung schriftlich mit der Angelegenheit befaßt. Es hat in seiner Antwort das Verfahren der österreichischen Versicherungsträger als mit den bestehenden Bestimmungen in Einklang stehend angesehen. Ich bleibe nun weiter bemüht, in den Verhandlungen mit der österreichischen Seite eine Lösung zu finden, die den berechtigten Wünschen der Betroffenen gerecht wird. Das Ergebnis dieser Bemühungen wird man abwarten müssen. Anlage 11 Berichtigungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Etzel, Dr. Vogel, Dr. Imle, Frau Funcke (Hagen) und Genossen betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 1V/1894). Die Drucksache IV/1894 enthält zwei Druckfehler: 1. Auf Seite 2 müssen die Worte „40 Jahren" aus der Zeile 2 vorgezogen werden in die erste Zeile hinter das Wort „von". 2. In der Zeile 4 muß nach dem Wort „und" eingefügt werden „des Absatzes", da es sich nicht um den Absatz 4 des § 7, sondern um den vorstehenden Abs. 4 desselben Paragraphen handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, der Regierungsentwurf ist damit begründet. Die Gesetzesanträge unter Punkt 2 b und 2 c der Tagesordnung sollen, wie ich höre, nicht eigens begründet werden, so daß wir dann in die allgemeine Aussprache eintreten können.
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Luda.


Rede von Dr. Manfred Luda
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat namens der Bundesregierung den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes ausführlich begründet. Bevor ich zu diesem Gesetzentwurf namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im einzelnen Stellung nehme, gestatten Sie mir einige kurze Vorbemerkungen.
Der Herr Bundesfinanzminister hat in seinen Ausführungen darauf verwiesen, daß im Frühjahr vorigen Jahres hier die Großen Anfragen der Fraktionen der SPD und der Freien Demokraten zur Debatte gestanden haben. Er hat gesagt, daß in dieser Tatsache und ferner in der Tatsache, daß durch eine Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Mehrwertsteuergesetzentwurf eingebracht worden sei, eine Ungeduld sämtlicher Bereiche dieses Hohen Hauses zum Ausdruck gekommen sei. Das ist zweifellos richtig. Bei allen Fraktionen hat seit Jahr und Tag diese Ungeduld bestanden. Aber ich glaube für alle Teile dieses Hauses zusätzlich sagen zu dürfen, daß mit diesem Ausdruck der Ungeduld kein Vorwurf gegen die Regierung erhoben werden sollte; denn alle hier in diesem Hause sind sich zweifellos darin einig, daß ein so großes Reformwerk nicht übers Knie gebrochen werden darf.
Gerade aber weil dieser Vorsatz, nicht voreilig handeln zu wollen, uns alle hier beseelen muß, darf ich zur Vorgeschichte der heutigen Debatte in Ergänzung der entsprechenden Darlegungen des Herrn Bundesfinanzministers zusätzlich noch einiges sagen.
Erstmals wurde auf die Tatsache der Reformbedürftigkeit der Allphasen-Bruttoumsatzsteuer in diesem Hohen Hause im Jahre 1951 von Herrn Kollegen Schmücker, dem jetzigen Bundeswirtschaftsminister, hingewiesen, und zwar ausdrücklich aus mittelstandspolitischen Erwägungen. Das war der erste Anfang, 1951.
Zweitens möchte ich ausdrücklich auf das erste Gutachten hingewiesen haben, welches der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in dieser Angelegenheit erstattet hat. Das war schon im Jahre 1953, zu einem Zeitpunkt also, als es in Frankreich noch keine Mehrwertsteuer gab. Obwohl es damals eine Mehrwertsteuer noch nirgendwo gab, hat der Wissenschaftliche Beirat, ein zweifellos neutrales und objektives Gremium, schon die Forderung erhoben, daß dieses Allphasen-Bruttoumsatzsteuer-System aufgegeben werde, und erklärt, daß es erforderlich sei, eine Art der Nettobesteuerung dafür bei uns in Deutschland einzuführen.
Der Wissenschaftliche Beirat hat in seinem damaligen Gutachten einmal den Vorschlag Wilhelm von Siemens aus dem Anfang der 20er Jahre verwertet, die sogenannte von Siemenssche veredelte Umsatzsteuer. Dieser Vorschlag ist bekannt. Er hat außerdem alber auch — es steht im Gutachten geschrieben — das entsprechende Material des früheren Reichswirtschaftsrates verwertet. Es ist historisch ganz interessant, aus diesem Zusammenhang etwas von der Wirksamkeit des damaligen Reichswirtschaftsrates zu hören. Es scheint mir wichtig zu sein, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Reformbestrebungen also schon weit mehr als zehn Jahre in der Bundesrepublik zurückliegen.



Dr. Luda
Sehr gravierend ist mir ferner die Tatsache, daß wir im Jahre 1956 den Besuch einer OEEC-Kommission hier in der Bundesrepublik gehabt haben, die sich mit allen möglichen wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen befaßt hat und die dann in ihrem abschließenden Gutachten ausdrücklich festgestellt hat, daß dieses deutsche kumulative Umsatzsteuersystem spezialisierungsfeindlich sei. Diese Voten, die wir von außerhalb des deutschen Bereiches zum deutschen Umsatzsteuersystem in der Vergangenheit bekommen haben, sind mir besonders wichtig; denn das sind ja Bekundungen von Sachverständigen, die vollständig außerhalb der deutschen Interessensphäre liegen. Ihr Votum ist deshalb von besonderer Bedeutung.
Die wesentlichsten Vorarbeiten sind dann aber in der 3. Legislaturperiode geleistet worden. Der Herr Bundesfinanzminister hat schon auf die Denkschrift der Bundesregierung vom Jahre 1958 hingewiesen. Ich möchte hier sagen: Dies ist eine vorzügliche Denkschrift, welche die Problematik, mit der wir uns heute beschäftigen, und ihre gesamte Vorgeschichte in einer sehr anschaulichen und komprimierten Art zusammenfaßt. Der damalige Bundesfinanzminister Etzel hat im übrigen verschiedene Kommissionen eingesetzt, um die Vielschichtigkeit dieses Problems von den Sachverständigen untersuchen zu lassen. Er hat dann vor allen Dingen auch dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen einen zweiten Auftrag erteilt: ein abschließendes Gutachten zur Frage einer Umsatzsteuerreform in Deutschland zu erarbeiten.
Das Ergebnis der Bemühungen des Finanzministeriums in der 3. Legislaturperiode war dann der Studienentwurf der Bundesregierung vom August 1960, und ich glaube, in der öffentlichen Diskussion hat dieser Studienentwurf eine große Rolle gespielt. Wenn nämlich bis dahin unter den Experten in der öffentlichen Diskussion durchaus streitig war, welches Umsatzsteuersystem im Falle einer Reform an die Stelle des heutigen Systems zu treten habe, besteht seit diesem Diskussionsentwurf der Bundesregierung darüber in der Öffentlichkeit sozusagen gar kein Streit mehr, vielmehr eine Einigkeit dahin gehend, daß, falls überhaupt ein Systemwechsel bei uns zu vollziehen sei, eben nur die Einführung einer Art der Mehrwertbesteuerung in Frage kommen könnte. Dieser Studienentwurf der Bundesregierung von August 1960 war von besonderer Wichtigkeit. Der damalige Bundesfinanzminister Etzel hat somit in bezug auf die Vorarbeiten die entscheidenden Verdienste.

Ich darf im übrigen auch auf die Ausführungen hinweisen, die der frühere Bundesfinanzminister Herr Kollege Starke in seiner Haushaltsrede vom 13. März 1962 gemacht hat. Herr Kollege Starke hatte damals auf das noch ausstehende zweite Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen und darauf hingewiesen, daß auch die Meinungsbildung in der EWG-Kommission noch nicht hinreichend deutlich erkennbar sei, hat aber gesagt, daß, wenn das zweite Gutachten des Beirats vorliege und man in Brüssel einigermaßen klar sehe, die Reform noch innerhalb der 4.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu vollziehen sei.
Wenn wir schon bei diesem kurzen Rückblick sind, haben wir alle Veranlassung, Herrn Professor Schmölders zu danken, der als erster aus dem Bereich der Wissenschaft auf alle diese Dinge aufmerksam gemacht hat. Dank an Zierold-Pritsch, Dank an die verschiedenen Industrie- und Wirtschaftsverbände, die ihrerseits teilweise sogar ausführliche Gesetzentwürfe zum Zwecke der öffentlichen Diskussion vorgelegt haben.

(Abg: Seuffert: Die Sozialdemokratie hat auch etwas getan!)

Besonders Herr Kollege Kurlbaum hat sich um die öffentliche Diskussion in dieser Angelegenheit verdient gemacht. Ich darf in diesem Zusammenhang auch an Herrn Dr. Becker, das frühere Mitglied dieses Hohen Hauses, erinnern. Der Becker-Entwurf war ja der Gegenstand der Initiative, an der ich im Oktober 1962 auch beteiligt gewesen bin. Man wird sagen können, daß die Einbringung dieses Beckerentwurfs im parlamentarischen Verfahren den Stein ins Rollen gebracht hat.
Ich sprach vorhin von dem Votum der OEEC-Kommission und möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die EWG-Kommission sechs verschiedene Ausschüsse damit beauftragt hatte, die umsatzsteuerrechtlichen Verhältnisse in sämtlichen Partnerstaaten zu untersuchen. Sämtliche Ausschüsse der EWG sind völlig unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, es gehe nicht an, daß auch nur einer der Partnerstaaten der EWG ein kumulatives Umsatzsteuersystem beibehalte. Alle haben sich für die Einführung einer Art der Mehrwertbesteuerung im gesamten EWG-Bereich ausgesprochen.
In diesem Zusammenhang darf auch der Hinweis auf den Bundestagsbeschluß vom 24. April vorigen Jahres nicht fehlen. Der Deutsche Bundestag hat damals einstimmig dem Dreistufenplan der EWG-Kommission zur Harmonisierung der Umsatzsteuer im Bereich der EWG zugestimmt, aber auch die EWG-Kommission einstimmig gebeten, das Verfahren zur Harmonisierung der Umsatzsteuer zu komprimieren und somit zeitlich zusammenzufassen.
Man muß abschließend feststellen, daß in dieser Angelegenheit gar nichts übers Knie gebrochen wird. Ich glaube sagen zu dürfen, daß noch keine große Reform dieser Art so gründlich und von so langer Hand vorbereitet worden ist wie diese Umsatzsteuerreform. Ich muß mich gleichzeitig aber auch gegen Versuche wehren, die Reform ganz geflissentlich so lange nicht „übers Knie zu brechen", bis auch die 4. Legislaturperiode verstrichen ist. Solche Verzögerungstaktiken sind zweifellos gleichfalls nicht am Platze.
Zum Abschluß dieser Vorbemerkungen darf ich noch auf die Haltung der Sozialdemokratischen Partei hinweisen, ohne die Sprecher der Fraktion hier insoweit irgendwie präjudizieren zu wollen. Ich habe in den Papieren eine Äußerung der SPD aus dem Jahre 1913 zu dem System der kumulativen Umsatzsteuer gefunden, und ich darf das ganz kurz



Dr. Luda
verlesen, weil es, glaube ich, den Kern der ganzen Problematik in vorzüglicher Weise zusammenfaßt. Wörtlich hat die SPD im Reichstag des Jahres 1918 — das will ich mir im Jahre 1964 hier voll inhaltlich zu eigen machen — die Umsatzsteuer kritisiert, „weil sie nach nichts weiter als dem Umsatz, nicht nach dem Gewinn, nicht nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung, nicht nach der Notwendigkeit, nicht nach der Entbehrlichkeit eines Umsatzes fragt". — Ende des Zitats
Nun, meine Damen und Herren, das an Hand eines konkreten politischen Problems, welches über mehr als vier Jahrzehnte das gleiche geblieben ist, feststellen zu können, daß nämlich eine politische Partei von Anbeginn eines solchen Gesetzeswerks an bis zum heutigen Tage — so darf man angesichts der Haushaltsrede des Herrn Kollegen Möller vor wenigen Wochen hier in diesem Hause wohl sagen
ihre Auffassung beibehalten hat, das, glaube ich, ist eine interessante und gravierende Reminiszenz.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Man sollte darauf doch hingewiesen haben. Ich bin versucht zu sagen: eine solche historische Betrachtung an diesem interessanten Beispiel anzustellen ist beinahe so interessant und bedeutsam wie die Tatsache des kürzlichen hundersten Geburtstages der Sozialdemokratischen Partei. Denn, meine Damen und Herren, was war denn dazu zu sagen? Was kam in diesem hundersten Geburtstag zum Ausdruck? Doch an sich nur die Tatsache, daß die SPD inzwischen ins Greisenalter eingetreten ist.

(Abg. Schwabe: Was hat denn damals die CDU gesagt?)

— Das kommt sofort.
Ich darf jetzt zu den Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung Stellung nehmen. Daher bitte ich um Ihr freundliches Verständnis dafür, daß ein Redner innerhalb dieser Diskussion unmöglich zu allen bedeutsamen Fragen, die mit diesem Gesetzentwurf aufgeworfen werden, Stellung nehmen kann. Ich hoffe aber, wenigstens die wesentlichsten Fragen in meinen Ausführungen hinreichend berühren zu können.
Das alte System — ich sagte es schon mehrfach — ist die Allphasen-Bruttoumsatzsteuer. Was stört an dieser Steuer? Stört die Tatsache, daß es eine Allphasensteuer ist? Nein, das ist nicht der Fall. Bei einem Finanzvolumen von jährlich etwa 20 Milliarden DM ist es sicherlich ausgeschlossen — der Herr Bundesfinanzminister hat darauf mit Recht hingewiesen —, mit der Aufgabe des Inkassos nur eine Wirtschaftsstufe zu beauftragen. Das ist für eine Wirtschaftsstufe zweifellos zu viel. Nun gut, die Allphasensteuer muß also bleiben.
Stört die Tatsache, daß es sich um eine Umsatzsteuer handelt? Nun, was soll künftig in der Mehrwertsteuer die Steuerpflicht auslösen? Soll die Steuerpflicht des einzelnen durch die Tatsache des Veredelungsprozesses ausgelöst werden? Soll sie durch den bloßen Umstand der vollzogenen Wertschöpfung ausgelöst werden? Nein, das ist durchaus nicht der Fall. Auch in der Mehrwertsteuer
wird die Steuerpflicht durch die Transaktion ausgelöst, also durch die Tatsache des Umsatzes. Was aber ist Umsatz? Umsatz ist, betriebswirtschaftlich gesehen, Gelderlös, sonst gar nichts, Gelderlös für selbständige berufliche Tätigkeit. Nicht die eigene Leistung ist Umsatz, nicht die Hingabe der von mir erzeugten Waren ist Umsatz, sondern die Gegenleistung, die ich als beruflich Tätiger bekomme. Ich glaube, es ist wichtig, das zu sagen, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Frage der Besteuerung der beruflichen Dienstleistungen. Nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes steht die Umsatzsteuer dem Bund zu. Ich muß deshalb ausdrücklich hier sagen: Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, und die Bundesregierung hat recht getan, daß sie einen Umsatzsteuergesetzentwurf und keinen Mehrwertsteuergesetzentwurf vorgelegt hat. Es muß eine Allphasenbesteuerung bleiben, und es bleibt die Tatsache einer Umsatzsteuer. Was stört also am alten System? Es stört das Bruttoprinzip. Und das ist das einzige, was stört.
Warum hat sich der Gesetzgeber des Jahres 1918/19 für das Bruttoprinzip entschieden? Das ist jetzt der methodische Kern unserer heutigen Debatte. Der Gesetzgeber von 1918 wollte eine verdeckte Steuer. Er wollte die Steuer ganz bewußt als unsichtbaren Preisbestandteil. Warum? Darin liegt nämlich der Vorteil der Unmerklichkeit. Eine derartig verdeckte Steuer läßt sich dem Publikum politisch relativ leicht servieren. Das Publikum, der Verbraucher vor allem, merkt diese Steuer kaum, obwohl er der einzige ist, der die Steuer tragen soll. Der Gesetzgeber des Jahres 1918 hat also ganz bewußt ein Spiel mit verdeckten Karten gewollt.
Was aber ist die zwangsläufige Folge der Tatsache einer verdeckten Steuer? Die zwangsläufige Folge ist eben die Kumulation. Es ist durchaus nicht so, als ob der Gesetzgeber des Jahres 1918 sich über diese negative Folge — die Kumulation — nicht im klaren gewesen wäre. Ich bitte dazu bei Johannes Popitz, dem Verfasser des Umsatzsteuergesetzes von 1918, nachzulesen; in der Juristischen Wochenschrift von 1919 findet sich ein Artikel von Popitz mit dem Titel: Die Umsatzsteuer als Faktor der Betriebs- und Besitzkonzentration. Von Anfang an hat Popitz ausgeführt, daß, wenn innerhalb dieses kumulativen Umsatzsteuersystems der allgemeine Steuersatz über 1 % hinausgehe, schädliche Auswirkungen auf die Struktur der Wirtschaft unvermeidlich seien; ein kumulatives System mit einem Steuersatz von über 1 % könne also der Wirtschaft nicht zugemutet werden. Es ist bei der Begründung der großen Anfrage im Frühjahr vorigen Jahres gesagt worden, Popitz habe 2 % als die äußerstenfalls zulässige Grenze bezeichnet. Das ist nicht richtig. Ich bitte, das in der Bibliothek dieses Hauses nachzulesen. Heute beträgt nun der allgemeine Steuersatz 4 %;

(Abg. Seuffert: Sehr zu unserem Leidwesen!)

es ist wichtig, das hier herauszustellen.
Der Entwurf der Bundesregierung wendet nun die entgegengesetzte Methode an, und er geht den ent-



Dr. Luda
gegengesetzten Weg. Er macht die Umsatzsteuer sichtbar. Durch den Regierungsentwurf wird die Umsatzsteuer zum durchlaufenden Posten. Sie scheidet deshalb aus der Kalkulation aus. Es gibt einen völlig neuen Begriff, nämlich den Begriff des Preises an sich, den Begriff des Nettopreises. Das ist dann ein Spiel mit offenen Karten. Das ist der wesentliche Unterschied, um den es sich heute hier handelt.
Warum will die Bundesregierung die offene, die sichtbare, die transparente Steuer? Deshalb, weil nur sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges eröffnet. Nur dadurch kann dem einzelnen Steuerzahler der Vorsteuerabzug ermöglicht werden, und nur dadurch kann die Kumulation in dem neuen Umsatzsteuersystem vermieden werden.
Was sind nun Vorsteuern, die abzugsfähig sind? Das sind die Vorsteuern auf Vormaterialien, auf Investitionen und auf sonstigen Gemeinkosten.
In diesem Zusammenhange ein Wort zu den Vorsteuern auf Investitionen. Der Regierungsentwurf sieht den Vorsteuerabzug auf Investitionen nach dem Zeitraum des Werteverschleißes, also pro rata temporis, vor. Mir und meinen politischen Freunden erscheint diese Regelung problematisch. Sie erscheint vor allen Dingen aus technischen Gründen problematisch. In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf den § 9 Abs. 6 des Entwurfs. Nur wegen der Regelung pro rata temporis brauchen wir im neuen System das Institut des Selbstverbrauchs. Hätten wir den Sofortabzug, brauchten wir es nicht. In welche Schwierigkeiten uns allein der Selbstverbrauch bringt, beweist § 9 Abs. 6, wo es wörtlich heißt: „An die Stelle des vereinbarten Entgelts tritt . . . in den Fällen des Selbstverbrauchs . . . der Preis, der am Ort und zur Zeit der Verwendung . . . gezahlt zu werden pflegt." Das ist Kautschuk und muß große Schwierigkeiten bereiten. Über die Frage, ob Pro-rata-Abzug oder sofortiger Vollabzug, muß also im Finanzausschuß noch ausführlich beraten werden.
Den Vorumsatzabzug hat die Bundesregierung abgelehnt, ich glaube, mit Recht. Auch die EWG-Kommission wird uns ja nicht den Vorumsatzabzug, sondern den Vorsteuerabzug vorschlagen. Deshalb kann ich es mir ersparen, dazu etwas zu sagen.
Das Kennzeichen des Vorsteuerabzuges ist eben die Tatsache der Nachholwirkung. Ich brauche dazu hier nichts Weiteres erklärend zu sagen. In der öffentlichen Diskussion hat ein Kritiker der Mehrwertsteuer in diesem Zusammenhang von der „Dämonie der Mehrwertsteuer" gesprochen, weil eine Steuerbefreiung irgendwie zurückschlage und letzten Endes nur ein Nachteil für die Beteiligten sei. Nun, ich möchte in bezug auf das Institut der Nachholwirkung hier nicht von einer „Dämonie" der Mehrwertsteuer sprechen, sondern von einer ausgesprochenen Rechtswohltat des neuen Systems.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Denn durch diese Nachholwirkung, meine Damen und Herren, wird der Gesetzgeber verhindert, übermäßig viel Ausnahmebestimmungen oder Begünstigungen ins Gesetz aufzunehmen.
Das Ergebnis ist also die Tatsache: wir haben dann in Zukunft eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer.
Bei dieser Steuer ist die Höhe der umsatzsteuerlichen Endbelastung völlig unabhängig von der Zahl der Transaktionen von der Urproduktion bis zum Einzelhandel. Die Höhe der umsatzsteuerlichen Endbelastung ist von der Integrationstiefe der beteiligten Unternehmen völlig unabhängig.
Wir kommen dann zu einem weiteren Charakteristikum dieser Mehrwertsteuer. Herr Kollege Dr. Dresbach hat in vielen anderen Zusammenhängen mit Recht immer wieder darauf hingewiesen, daß ein Steuersystem nicht manipulierbar sein dürfe. Nun, wenn das der Vorsatz ist — und ich glaube, diesen Vorsatz haben wir alle —, müssen wir die Mehrwertsteuer begrüßen. Denn die Mehrwertsteuer läßt sowohl Manipulationen des Steuerzahlers als auch übermäßige Manipulationen des Gesetzgebers vom System her gar nicht mehr zu. Das ist ihr großer Vorzug.
Die Zahl der Selbständigen wird also bei diesem System, bei dem es auf die Integrationstiefe der Unternehmen nicht mehr ankommt, nicht mehr reduziert. Im alten System ist das ja der Stein des Anstoßes: daß die Zahl der Selbständigen durch die Prämie für den Großbetrieb, die im alten System gezahlt wird, reduziert wird. Diese Prämie des Großbetriebs gibt es im neuen System nicht. Deshalb ist es eine Reform für den Mittelstand.
Natürlich müssen wir aber gleichzeitig bekennen, daß in der Mehrwertsteuer, obwohl es sich um eine mittelstandsfreundliche Reform handelt, eine Gefahr besteht, daß gewisse Randbereiche des Mittelstandes unter die Räder kommen könnten; das sind die Dienstleister, das sind die umsatzschwachen Unternehmen. Über diese Komplexe wird nachher noch zu sprechen sein. Im Prinzip aber ist es so, daß durch den Systemwechsel Halt gemacht wird mit der ständigen Reduzierung der Zahl der Selbständigen in der Volkswirtschaft. Die Selbständigen haben also durch den Systemwechsel in Zukunft eine bessere Chance.
Wenn man sagt, der Vorsteuerabzug wird dadurch ermöglicht, daß die früher verdeckt gewesene Steuer jetzt eine offene Steuer wird, muß man gleichzeitig bekennen: dadurch, daß die Steuer transparent gemacht wird, könnte für die Wirtschaft und für die Finanzämter die Gefahr einer technischen Mehrbelastung — durch die Trennung des Preises von der Steuer — bestehen.
Was ist dazu zu sagen? Das ist die Frage des sogenannten zusätzlichen steuerlichen Aufwandes. Was ist zusätzlicher steuerlicher Aufwand? Das sind die Kosten meiner Steuerbuchführung, das sind die Kosten meines Steuerberaters, das sind die Kosten der Beamten beim Finanzamt.
Wird insoweit die Wirtschaft oder die Verwaltung durch die Trennung von Warenpreis und Steuer zu sehr strapaziert? Nun, meine Damen und Herren, nach dem Regierungsentwurf bringt die Mehrwertsteuer für den Unternehmer folgende technische Mehrerfordernisse mit sich. Erstens: Auf jeder in der



Dr. Luda
Volkswirtschaft erteilten Rechnung muß in Zukunft der Steuerbetrag gesondert ausgewiesen werden. Insofern ein Mehrerfordernis. Zweitens: Nach dem Regierungsentwurf muß das Vorsteuerkonto bei jeder Buchführung eingerichtet werden, das Konto, auf dem die Vorsteuerbeträge, die meine Vorlieferanten mir in Rechnung gestellt haben, gesammelt werden, um am Monatsende addiert zu werden. Der Herr Bundesfinanzminister hat mit Recht darauf hingewiesen: Was sind das für Beträge, die auf diesem Vorsteuerkonto stehen? Das sind Steuerguthaben, das sind meine Forderungen ans Finanzamt, und deshalb ist das besonders wichtig. Diese beiden Umstände, die ich erwähnt habe, sind zweifellos Mehrerfordernisse für den Unternehmer in technischer Hinsicht. Aber ich weigere mich, anzuerkennen, daß es echte Mehrbelastungen sind. Jedenfalls sind es keine unzumutbaren Mehrbelastungen.
Zu dieser Regelung, die sich aus dem Regierungsentwurf ergibt, gibt es aber eine Alternative, die ihren Niederschlag in dem Becker-Entwurf gefunden hat. Nach dem Becker-Entwurf braucht nicht in jeder Rechnung der Steuerbetrag gesondert ausgewiesen zu werden, sondern nach ihm genügt die Angabe des Steuersatzes. Zur Erleichterung der Unterschiede kann man dann vielleicht in der gesamten Volkswirtschaft noch die Regelung einführen, daß alle Rechnungen, die nach Maßgabe des Steuersatzes von 10% erteilt werden, eine blaue Farbe und alle anderen, die nach Maßgabe des Steuersatzes von 5 % erteilt werden, eine rote Farbe erhalten. Aber das ist nur eine technische Einzelheit.
Dann würde es also genügen, daß der Unternehmer, der seine Rechnungsformulare ohnehin in der Druckerei herstellen läßt, seiner Druckerei sagt: Ihr müßt mir in Zukunft eine Fußnote aufdrucken: „In obigem Rechnungsbetrage sind 10 % — oder 5 % —Mehrwertsteuer enthalten". Insoweit würde also für den Unternehmer noch nicht einmal ein Mehrerfordernis technischer Art gegeben sein.
Aber diese Regelung — die bloße Angabe des Steuersatzes — hat noch einen weiteren Vorteil für den Unternehmer. Bei ihr entfällt nämlich die Notwendigkeit, zwei Buchungen vorzunehmen. Wenn die Angabe des Steuersatzes genügt, kann der Unternehmer in seiner Buchführung bei den Eingängen die erfolgten Eingänge getrennt verbuchen nach 10 %iger Belastung und 5 %iger Belastung. Dann entfällt das zweite zusätzliche Erfordernis der Führung eines Vorsteuerkontos. Das Ergebnis ist die Tatsache, daß dann überhaupt keine technische Mehrbelastung des einzelnen Unternehmers festzustellen ist.
Die Frage, ob die Finanzämter mit der Mehrwertsteuer fertig werden können, hat den Finanzausschuß in besonderer Weise bei seinem Paris-Besuch, aber auch bei der Anhörung der Sachverständigen aus dem Saargebiet interessiert. Besonders der Hinweis auf das Saargebiet ist ja wichtig. Denn wir können — außer Frankreich — als einziger Partnerstaat in der EWG auf die Tatsache verweisen, daß die Mehrwertsteuer in einem nicht unwesentlichen Teil des deutschen Wirtschaftsgebietes schon über
12 Jahre praktiziert worden ist. Die Sachverständigen aus dem Saargebiet haben uns gesagt, daß im Jahre 1959, als im Saarland im Zuge der Rückangliederung an das deutsche Bundesgebiet die altbekannte Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer wieder eingeführt werden sollte, bei den dortigen Finanzämtern in den Umsatzsteuerabteilungen zusätzliches Personal eingestellt werden und bis auf den heutigen Tag beibehalten werden mußte. Das ist, glaube ich, ein schlagender Beweis dafür, daß für das Finanzamt keine Mehrbelastung, sondern eine Entlastung eintritt. Warum eine Entlastung? Weil durch die Mehrwertsteuer eine Selbstkontrolle der Steuerzahler stattfindet; denn die Steuerbelastungen werden ja weitergereicht von Unternehmer zu Unternehmer, von der Urproduktion bis zum Einzelhandel.
Die Stellungnahme des Saarhandwerks ist entsprechend gewesen. In einem Artikel der Zeitschrift „Der Saarhandwerker" ist der Übergang zur altbekannten Allphasenbruttoumsatzsteuer im Namen des saarländischen Handwerks bedauert und gefordert worden, man möge sich in Bonn damit beeilen, möglichst bald im gesamten deutschen Bundesgebiet eine Mehrwertbesteuerung einzuführen.
Meine Damen und Herren, das waren einige Bemerkungen zur Frage der technischen Mehrbelastung von Unternehmern und Verwaltungsstellen.
Ferner müssen einige kurze Worte zur Höhe des Steuersatzes in der Mehrwertsteuer gesagt werden. Die Mehrwertsteuer bringt eine Egalisierung der Belastungen aller Waren und Leistungen der Volkswirtschaft; denn dann ist für den weitaus größten Bereich nur noch ein Steuersatz — das sind 10 % — und für einen kleineren Bereich der Volkswirt-schaft nur e i n Steuersatz — das sind 5 % — maßgehend.
Es ist sehr wichtig, dies zu sagen. Denn wieviele Steuersätze hat das jetzige deutsche System? Das jetzige System hat 6 verschiedene Steuersätze. Man komme mir nicht mit der oftmals leichtfertig aufgestellten Behauptung, daß das jetzige System in allen Fällen so leicht zu handhaben sei. 4 % ist heute der allgemeine Steuersatz; 3 %, 2,5 %, 2,3 %, 1,5 % und 1 % sind die weiteren heute gültigen Steuersätze, abgesehen von der Vielzahl der Fälle absoluter Steuerbefreiung.
Was psychologische Schwierigkeiten macht, ist natürlich die Tatsache, daß bisher die Steuerzahllast im Regelfall 4 % beträgt, während sie in der Mehrwertsteuer dann 10 % ausmacht. Aber warum muß der Steuersatz — also die nominelle Zahlenlast — größer werden? Weil die Kumulation entfällt.
Es ist wichtig, an dieser Stelle zu sagen, daß im alten System kein einziger Steuerzahler nur 4 % Umsatzsteuer zahlt. Alle zahlen mehr! Denn außer der Steuerzahllast gegenüber idem Finanzamt hat schon im alten System jeder Unternehmer Vorsteuern zu zahlen. Vorsteuer ist ja kein neuer Begriff, der durch das Mehrwertsteuersystem begründet worden ist. Vorsteuer gibt es heute schon. Bloß sind die Vorsteuern im neuen System voll ab-



Dr. Luda
wälzbar. Im alten System gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Gutachten festgestellt, daß die Endprodukte, die heute dem deutschen Verbraucher zum Kauf angeboten werden, im Durchschnitt mit 8 bis 12 % Umsatzsteuer belastet sind, also im Durchschnitt mit 10 %. Die 10% sind der Steuersatz des künftigen Systems.
Ich sprach von 8 bis 12%. In Einzelfällen mag die Belastung unter 8% liegen; aber in wichtigen sonstigen Fällen liegt sie sogar über 12 %, beträgt sie nahezu ,das Vierfache des allgemeinen Steuersatzes von 4%, nämlich nahezu 16%.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie die erstaunliche Tatsache, daß die Automobile, die in Deutschland neu zu kaufen sind, im alten System durchschnittlich mit 14,7% Umsatzsteuer belastet sind. Es ist wichtig, das zu wissen, wenn man einen objektiven Vergleich zwischen dem alten und dem neuen System anstellen will.
Ich sagte, durchschnittlich sei heute schon jede Ware mit 10 % belastet. Erlauben Sie mir jetzt eine Kontrollrechnung! Der private Verbrauch in der Bundesrepublik im Jahre 1962 betrug — das ist recht interessant — 190 Milliarden DM. Das Umsatzsteueraufkommen betrug im gleichen Jahr 19,2 Milliarden DM, also 10% des privaten Verbrauchs. Sie ersehen daraus, daß auch insoweit die Berechnungen der Statistiker ides Bundesfinanzministeriums bestätigt werden.
Der Unterschied zum neuen System liegt in folgender Tatsache. Bisher hatte der Steuerzahler nur eine Zahlstelle; das war das Finanzamt. Im künftigen System hat er zwei Zahlstellen, einmal das Finanzamt und zum anderen seinen Vorlieferanten. Je mehr Umsatzsteuer er an den Vorlieferanten zu zahlen hat, desto weniger hat er an das Finanzamt zu zahlen. Je mehr der Zeitungsverleger seinen Vorlieferanten — das sind die selbständig arbeitenden Journalisten — an Vorsteuern erstattet, um so weniger Mehrwertsteuern braucht er unmittelbar ans Finanzamt zu zahlen. Das ist eine ganz klare Sache, die aber auch erkannt sein muß.
In diesem Zusammenhang — der Herr Bundesfinanzminister hat schon darauf hingewiesen —: Es ist keineswegs unbedingt ein Vorteil, wenn man in der Mehrwertsteuer von der Steuerpflicht befreit wird. Wir haben das eklatante Beispiel der Binnenschiffer. Sie sind in dem neuen Regierungsentwurf befreit, und sie haben beschlossen, bei der Einführung der neuen Steuer den Antrag zu stellen, freiwillig in die Mehrwertsteuer einbezogen zu werden, weil nur auf diese Art und Weise sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bekommen. Das Transportgewerbe hat ja sehr hohe Fremdbezüge, und die Binnenschiffer würden im Verhältnis zur Bundesbahn Gefahr laufen, als einzige die Vorsteuern auf Investitionen nicht abwälzen zu können. Hier wieder die Frage: Dämonie oder Rechtswohltat? Nun, die Reaktion der Binnenschiffer beweist wohl eindeutig: es ist eine Rechtswohltat,
Wie gesagt, die alte Steuer hatte den Vorzug der Unmerklichkeit. Der Steuerzahler merkte die Vorsteuern kaum, und die Zahllast merkte er nur wenig. In diesem Zusammenhang wird eben der alte Erfahrungssatz wieder bedeutsam: Jede alte Steuer ist eine gute Steuer, und jede neue Steuer ist eine schlechte Steuer. Das sind die psychologischen Schwierigkeiten, vor denen der Gesetzgeber steht, wenn er eine verdeckte Umsatzsteuer umgestalten und eine offene Umsatzsteuer einführen will. Die Mehrwertsteuer ist der Testfall für die Frage, ob der 4. Deutsche Bundestag die politische Kraft besitzt, sich über diese psychologischen und somit politischen Schwierigkeiten hinwegzusetzen.

(Beifall in der Mitte.)

Es ist dann ein Wort zu der preispolitischen Situation erforderlich. Der Herr Bundesfinanzminister hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Einführung der Mehrwertsteuer Preisverschiebungen zur Folge haben werde und zur Folge haben müsse. Das ist richtig. Was uns aber allgemein-politisch interessiert und natürlich auch Sorge macht, ist die Frage, ob das allgemeine Preisniveau durch die Reform erhöht wird. Wodurch können volkswirtschaftlich allgemeine Preissteigerungen verursacht werden? Sie können volkswirtschaftlich verursacht werden entweder durch generelle Kostensteigerungen oder durch Erzeugung zusätzlicher Kaufkraft. Der Herr Bundesfinanzminister hat schon dargelegt, daß die Wirtschaft durch die Einführung der Mehrwertsteuer nicht zusätzlich mit Kosten belastet werden solle. Die Umsatzsteuer hat im Haushaltsjahr 1962 56,8 % der gesamten Bundessteuereinnahmen ausgemacht. Die Umsatzsteuer ist die Königin der Bundessteuern, und das muß so bleiben. Das Aufkommen aus der Mehrwertsteuer darf nicht geringer werden. Aber auf der anderen Seite ist es der Vorsatz sicherlich aller Seiten dieses Hauses, das Steueraufkommen auch nicht zu erhöhen. Von daher gesehen kann es also keine Ursache für einen allgemeinen Preisauftrieb geben. Daß andererseits durch die Durchführung einer Umsatzsteuerreform nicht zusätzliche Kaufkraft erzeugt wird, ist sicherlich klar und eindeutig.
Die Gefahr liegt eben darin, daß partielle Preiserhöhungen ungerechtfertigter Art eintreten können, und sie können nur dann vermieden werden, wenn alle Steuerpflichtigen veranlaßt werden, netto zu kalkulieren. Bisher haben sie die Bruttokalkulation; in Zukunft werden sie die Kalkulation ohne Steuerfaktor haben.
Mit dem weiteren Problem, ob alle Steuerzahler, die durch die Reform eine Steuerermäßigung erfahren, diese Steuerermäßigung auch im Preise weitergeben, muß sich der Finanzausschuß befassen. Ich glaube, es gibt technische Möglichkeiten in dem Reformgesetz, dafür Hilfen zu geben, daß auch nicht einzelne Unternehmer der Gefahr erliegen, sich irgendwelche Zwischengewinne in die Tasche zu stecken. Wir haben insofern einen Anhaltspunkt in den heutigen Beträgen der Umsatzausgleichsteuer; die müssen als Preisermäßigungen mindestens nach dem Tage X in Erscheinung treten, im Regelfall sogar nicht wenig mehr,



Dr. Luda
In diesem Zusammenhang eine Feststellung: der Anteil aller mit 5 % versteuerten Waren und Leistungen nach dem Regierungsentwurf beträgt fast 40 % des Gesamtvolumens in der Volkswirtschaft. Das ist enorm viel. Wenn wir das berücksichtigen, kommen wir zu dem Ergebnis, daß in der Mehrwertsteuer ein durchschnittlicher Steuersatz von 8,35 % gelten wird.
In diesem Zusammenhang muß ich noch auf die Frage des lebensnotwendigen Bedarfs eingehen. Der Herr Bundesfinanzminister hat eine Liste derjenigen Nahrungsmittel und derjenigen notwendigen Textilien aufgestellt, die aus sozialpolitischen Gründen in dem Mehrwertsteuergesetz eine Sonderbehandlung erfahren müssen. Wir alle sind uns darüber einig, daß das Gesetz möglichst wenig Ausnahmebestimmungen enthalten sollte. Das ist völlig klar. Aber eis gibt gewisse Bereiche, wo auch bei der Mehrwertsteuer gewisse Begünstigungen erforderlich sind. Das ist völlig unstreitig sowohl bei der EWG-Kommission als auch beim wissenschaftlichen Beirat und wohl auch hier bei uns auf der politischen Ebene. Für diese Waren des lebensnotwendigen Bedarfs ist die Steuer auf 5 % festgesetzt worden. Das bedeutet, daß nach dem Tage X die notwendigen Nahrungsmittel und die notwendigen Textilien weniger mit Umsatzsteuer belastet sein werden als im heutigen System. Das ist ein sehr wichtiger Hinweis. Insoweit ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, den einkommensschwachen Verbraucher besonders zu schützen, zweifellos in weitgendem Maße nachgekommen.
Der Finanzausschuß wird sich besonders auch mit diesem Komplex zu befassen haben. Er hat in diesem Zusammenhang ferner die Frage der Energieleistungen für Haushaltungen und der Nahverkehrsleistungen der kommunalen Betriebe und dergleichen zu prüfen. Das Weitere muß sich bei den Einzelberatungen ergeben. Unser Grundsatz bezüglich der Systemreinheit oder der Frage möglicher Ausnahmen lautet jedenfalls dahin gehend: möglichst Gleichheit aller vor dem Mehrwertsteuergesetz, aber Zubilligung mildernder Umstände dort, wo es aus sozialpolitischen Gründen notwendig ist.
Wir sind jetzt bei der Frage der Sonderregelungen. Hier kommen wir in die kritischen Bereiche der Mehrwertsteuer hinein. Für umsatzschwache Unternehmen hat die Bundesregierung eine Freigrenze von 20 000 DM Jahresumsatz vorgeschlagen. Ich glaube, daß das Institut der Freigrenze von uns akzeptiert werden muß. Welches die Grenze sein wird, ob 20 000 DM oder ein anderer Betrag, darüber werden wir im Finanzausschuß eingehend zu beraten haben.
Ich begrüße es auch, daß der Herr Bundesfinanzminister darüber hinaus für umsatzschwache Unternehmen Pauschalierungsmöglichkeiten geschaffen hat, nämlich für Unternehmen bis zu einer Umsatzgrößenklasse von 200 000 DM im Jahr. Ein Unternehmer, der also nicht mehr als 200 000 DM Jahresumsatz hat — und wer fällt darunter?, darunter fallen doch sämtliche freien Berufe, die gesamte bäuerliche Landwirtschaft und ein großer Teil des Handwerks —, braucht, wenn er Interesse an der
Pauschalierung hat, nur eine Postkarte ans Finanzamt zu schreiben, und schon hat er mit der gesamten Technik der Mehrwertsteuer absolut nichts mehr zu tun. Wir begrüßen außerordentlich diese Möglichkeit technischer Erleichterung für kleinere Unternehmen.
Aber — und jetzt kommt ein Gedanke, den ich hier persönlich noch vorbringen möchte — der Herr Bundesfinanzminister hat in seinem Entwurf die Pauschalierung nach Durchschnittssätzen vorgesehen. Ich persönlich werde im Finanzausschuß zu erwägen geben, ob es nicht richtig ist, statt der Pauschalierung nach Durchschnittssätzen eine Pauschalierung nach ermäßigten Sätzen durchzuführen, entsprechend der heutigen Freibetragsregelung im alten System. Wenn man diese Begünstigung im künftigen Mehrwertsteuersystem den umsatzschwachen Unternehmen einräumt, wird man sicherlich keine großen technischen Schwierigkeiten bekommen, auch nicht an der Grenze beim Außenhandel. Diese Frage erscheint mir persönlich besonders wichtig.
Die Landwirtschaft ist bekanntlich seit dem 1. April 1956 von der Umsatzsteuer vollständig befreit. Aber befreit ist sie natürlich nur von der Umsatzsteuer-Zahllast. Trotzdem trägt sie heute — das muß hier ausdrücklich gesagt werden — sämtliche Vorsteuern, die auf ihren Investitionen, auf ihren Raumkosten, auf ihren Fahrzeugkosten usw. ruhen.
Der Herr Bundesfinanzminister will die landwirtschaftlichen Produkte und somit den Bereich der Landwirtschaft mit 5 % besteuern. Geschieht das, dann erhält die Landwirtschaft damit die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Darüber hinaus ist aber der Vorschlag des Bundesrats im Gespräch. Darin ist die Einbeziehung der gesamten Landwirtschaft in die Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 5 % und die Begründung einer gesetzlichen Fiktion vorgesehen, daß in allen landwirtschaftlichen Betrieben die Vorsteuern 5 % betragen, mit der Folge, daß kraft gesetzlicher Bestimmung beides gegeneinander aufgehoben wird, weshalb dann die Landwirtschaft im Verhältnis zum heutigen System nicht mehr belastet ist; im Gegenteil, sie genießt dann sogar den Vorzug des Vorsteuerabzugs, ohne daß aber bei den Abnehmern der Landwirtschaft eine Nachholwirkung eintritt. In diesem Zusammenhang darf ich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats vom Jahre 1962 hinweisen, in dem schon genau die gleiche Regelung vorgeschlagen war. Das letzte Wort zu dem Thema ist noch nicht gesprochen. Ich halte den Vorschlag des Bundesrats aber für gut, und es ist nötig, daß darüber verhandelt wird.
Ich sagte vorhin schon, daß wir uns jetzt den kritischen Bereichen der Mehrwertsteuer genähert haben. Der kritischste Bereich in der Mehrwertsteuer ist derjenige der Dienstleister. „Dienstleister" ist ein Oberbegriff und muß als solcher in der Diskussion verwendet werden. Er umfaßt die handwerklichen Dienstleister und die freiberuflichen Dienst-leister. Der Warenumsatzstempel des Jahres 1916, der ja der Anfang der Umsatzsteuer in Deutschland überhaupt gewesen ist, sah eine Besteuerung lediglich von Warenumstäzen vor. Nach dem ersten Weltkrieg hat die Regierung Ebert im Deutschen



Dr. Luda
Reichstag die Ausdehnung der Besteuerung auf gewerbliche Leistungen — diejenigen der Handwerker — und die der freien Berufe betrieben und, nachdem der Reichstag seine Zustimmung nicht geben wollte, in der Weimarer Nationalversammlung eingebracht und dort diese „Besteuerung des Geistes" durchgesetzt. Seitdem haben wir also die Besteuerung aller Dienstleistungen, auch derjenigen der freien Berufe. Es ist also keineswegs so, daß diese Besteuerung erst durch die Vorlage der Bundesregierung eingeführt würde.
Ich bin der Meinung, daß der gesamte Bereich der Dienstleister, sowohl handwerklicher als auch freiberuflicher Art, im Finanzausschuß neu durchdacht werden muß, und zwar etwa nach folgendem Schema:
Erstens: Welche Dienstleistergruppe zeichnet sich durch eine besonders hohe Wertschöpfungsquote aus? Aber diese Frage allein ist kein hinreichendes Kriterium für eine eventuelle Begünstigung. Denn solange die Abwälzung nicht gefährdet ist, ist es in der Mehrwertsteuer ja völlig gleichgültig, ob die Zahllast groß ist oder nicht, d. h. ob die Wertschöpfungsquote groß ist oder nicht.
Die zweite Frage: Wer von diesen Dienstleistern mit besonders hoher Wertschöpfungsquote leistet seine Dienste überwiegend an Private? Da liegt — darüber sind wir uns alle einig — die kritische Nahtstelle im ganzen Mehrwertsteuersystem, wo das Gut an den Konsumenten übergeht.
Ich bin der Meinung, wo beide Fragen zu bejahen sind, d. h. wo Dienstleistungsbereiche eine besonders hohe Wertschöpfungsquote haben und außerdem vorwiegend an Private leisten, da sollten wir uns im Finanzausschuß überlegen, inwieweit wir für diese Berufsgruppen nicht den ermäßigten Steuersatz von 5 % festsetzen sollten. Geschieht es aber, daß für einige kritische Handwerksbereiche der Steuersatz von 10 auf 5 % geändert wird, dann müssen wir schon heute eindeutig feststellen: Wer in der Mehrwertsteuer einem Steuersatz von 5 % unterliegt, zahlt auf jeden Fall weniger Umsatzsteuer als im alten System bei 4 %. Das ist eine ganz klare Rechnung. Zu denjenigen, die am wenigsten Vorsteuern haben, zählen im allgemeinen die freien Berufe. Auch bei den freien Berufen beträgt die Vorsteuerquote im Durchschnitt mindestens 1 bis 3 °%. Das heißt — ich sage es nochmal —: wer künftig als Dienstleister 5% Mehrwertsteuer zu zahlen hat, zahlt im Vergleich zum alten Umsatzsteuersystem mit seiner kumulativen Vorbelastung auf jeden Fall weniger Umsatzsteuer.
Neu durchdenken müssen wir darüber hinaus einige Grenzbereiche zwischen Handwerk und freien Berufen. Ich sage hier nur die Stichworte: die Verzerrungen, die die Folge des Regierungsentwurfs sein würden, zwischen Architekten und Bauunternehmern, soweit der Baunternehmer selbst einen Bauentwurf liefert, die Verzerrungen, die sich zwischen Bildhauern und Steinmetzen — das liegt auf der Hand — und zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern ergeben müssen. Diese Verzerrungen müssen irgendwie aus dem System beseitigt werden. Ich glaube, dazu besteht auch die technische Möglichkeit.
Nach meiner persönlichen Ansicht muß vor allen Dingen auch der Bereich der Heilberufe neu durchdacht werden. Die Heilberufe stehen ja nun wahrhaftig hundertprozentig außerhalb des eigentlichen Wirtschaftsgeschehens. Hier ist die Einbeziehung in die Mehrwertbesteuerung vom System her also nicht zwingend notwendig. Außerdem entsteht da die Frage der Mehrbelastung der Sozialversicherungsträger. Mit diesem Problem werden wir im Finanzausschuß auch noch genug zu tun haben. Dieser Bereich steht also ganz eindeutig außerhalb des Wirtschaftsgeschehens, und wir müssen uns noch anstrengen, dafür passende elastische Regelungen zu finden.
Ähnliches könnte und müßte man unbedingt zur künstlerischen Leistung sagen, wenn nicht die Antwort auf die Frage „An wen leistet der Künstler im allgemeinen?" ganz eindeutig lauten würde: Er leistet im allgemeinen an Mehrwertsteuerpflichtige, an Buchverleger, an Zeitungsverleger und was es alles sein mag. Da liegen die Schwierigkeiten.
Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten ist oft die Frage erhoben worden, ob alle freien Berufe von der Mehrwertsteuer befreit werden könnten. Ich möchte gerade an dieser Stelle dem Herrn Bundesfinanzminister für seine Entwurfsarbeit herzlich danken, er hat damit einen großen Mut und großen Reformeifer gezeigt. Was die freien Berufe betrifft, so muß besonders gesagt werden, daß er mit seiner Regelung, die die Ermäßigung der Steuersätze für alle freien Berufe auf 5 % enthält, für die freien Berufe viel getan hat. Er wird dafür von einer Millionenzahl anderer Dienstleister, nämlich den handwerklichen Dienstleistern, angegriffen. Das müssen wir sehen. Ich für meine Person lehne es daher in dieser heutigen öffentlichen Debatte ab, insoweit dem Herrn Bundesfinanzminister in den Rücken fallen zu wollen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Außerdem muß man noch folgendes sagen. Wer diesen oder jenen aus der Mehrwertsteuer heraushaben will, der soll gleichzeitig sagen, wen er an dessen Stelle in die Mehrwertsteuer hineinnehmen will,

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU — Na, na! bei der SPD)

veilleicht von 5 % auf 10 % setzen will. Der soll sich dann auch nicht scheuen, zu sagen: Wenn ich insoweit keinen Deckungsvorschlag machen kann, dann muß ich jedenfalls zugeben, daß zu Lasten sämtlicher anderen Bereiche der Volkswirtschaft der allgemeine Steuersatz entsprechend angehoben werden muß. Das ist also wie bei den kommunizierenden Röhren. Da brauchen wir uns hier gar nichts vorzumachen. Die Begünstigung auf der einen Seite hat immer Mehrbelastungen auf der anderen Seite mit den entsprechenden politischen Konsequenzen zur Folge.
Was im übrigen die Befreiung aller freien Berufe betrifft, so wäre mir persönlich sehr unbehaglich zumute, wenn ich, der ich von Beruf Rechtsanwalt und Notar bin, hier die materiellen oder sonstigen Interessen meines Standes vertreten wollte, sozu-



Dr. Luda
sagen nach der Melodie „Der brave Mann denkt an sich selbst bis zuletzt".

(Heiterkeit.)

Ich traue dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, auch soweit er nicht aus Freiberuflern zusammengesetzt ist, soviel Sachkunde und Objektivität zu, daß er den kritischen Bereich der freien Berufe in der Mehrwertsteuer objektiv und neutral überprüfen und dann entscheiden wird. Da, meine ich, brauchen die Freiberufler mit dem Munde nicht selbst voranzusein. Sind wir im Deutschen Bundestag überhaupt eine Ständevertretung, meine Damen und Herren? Ich habe manchmal den Eindruck. Ich gebe zu, es läßt sich wahrscheinlich an diesem Tatbestand nichts ändern. Aber was meine Person betrifft, muß ich Ihnen doch sagen: wenn mir an diesem Staate irgend etwas verhaßt ist, dann ist es das erbärmliche Gruppendenken, das wir in weiten Bereichen feststellen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Aber nicht allein bei den freien Berufen, Herr Kollege!)

Nun Beispiele für Sonderwünsche in der Wirtschaft. Ich habe in den vergangenen Monaten vor vielen Wirtschaftsverbänden, Verbraucherverbänden und auch politischen Gremien über die Mehrwertsteuer gesprochen, wie Sie, meine Damen und Herren, das teilweise auch getan haben werden. Was erleben wir bei solchen Sonderwünschen? Ich bin einmal bei einem Verband gewesen — einem sehr seriösen Verband —, wo ich ein sehr gutes Gespräch hatte. Ich muß überhaupt sagen, daß das Verständnis und die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit in den Verbänden der deutschen Wirtschaft doch sehr stark ist. Ohne diesen Erfahrungsaustausch des Gesetzgebers mit der Praxis bringen wir ja ein praktikables Gesetz gar nicht zustande. Aber wie kurios es manchmal bei solchen Gesprächen zugehen mag, dafür folgendes Beispiel. Ich sprach also vor einem Verband und hatte ein sehr gutes Gespräch. Während ich rede, frage ich den Geschäftsführer, weil ich annehme, daß die Wertschöpfungsquote in diesem Bereich nicht besonders hoch sein könne: „Wie hoch ist denn Ihre Wertschöpfungsquote?" Da sagt der Geschäftsführer prompt: „75%." Ich sage: „Da staune ich aber; nun gut, dann müssen wir davon ausgehen." Nach der Versammlung saßen wir noch bei einem Glase Bier. Da sagte ich zu ihm: „Es würde mich interessieren, einmal Ihre Statistiken, Ihre Unterlagen zu bekommen, damit wir über die 75% sprechen können." — „Ja", sagt er, „das will ich Ihnen sagen. Sie haben mich vorher nach unserer Wertschöpfungsquote gefragt. Da habe ich Ihnen mal so einfach 75% gesagt. Meinen Sie, ich wollte mir nachher von meinen Mitgliedsfirmen irgendwelche Vorwürfe anhören?"
Offenbar gibt es in der deutschen Volkswirtschaft kaum noch Bereiche mit Wertschöpfungsquoten unter 70%. Das ist für uns eine Veranlassung, demnächst bei den Beratungen des Finanzausschusses diese Kostenstrukturen ganz besonders sorgfältig zu überprüfen.
Dann haben wir immer wieder etwas anderes festzustellen. Wenn irgendwelche Wirtschaftszweige Begünstigungen in der Mehrwertsteuer haben wollen, dann fragt man sie: „Wie ist denn der Endverkaufspreis Ihrer Produkte im heutigen System mit Umsatzsteuer belastet?" Dann nennen die einem prompt, wie es mir passiert ist, einen Satz von 5,4 %. Dann sage ich, der ich mich auf das Gespräch präpariert hatte: „Ihr Wirtschaftsverband hat aber im Jahre 1956, als alle Bereiche der Volkswirtschaft aufgefordert wurden, ihre kumulativen Vorbelastungen zum Zwecke der Festsetzung der Umsatzausgleichsteuer zu melden, nicht 5,4% Gesamtbelastung, sondern 10,9 % Gesamtbelastung angegeben." Meine Damen und Herren, an das, was die Wirtschaftsverbände damals angegeben haben, müssen sie sich gebunden halten. Ich bin der Meinung, daß der Gesetzgeber alle Veranlassung hat, zu demonstrieren, daß er nicht gewillt ist, sich an der Nase herumführen zu lassen.
Wenn wir heute diesen politisch kritischen Bereich seriös verhandeln wollen, sollten wir im übrigen aber auch möglichst davon absehen, einzelne Berufsstände beim Namen zu nennen. Im Finanzausschuß werden wir dazu noch Veranlassung genug haben.
Der Herr Kollege Kurlbaum hat bei der Großen Anfrage am 15. Februar 1963 gesagt, daß die SPD zur konstruktiven Mitarbeit in dieser Sache bereit sei. Ich bin für dieses Wort des Herrn Kollegen Kurlbaum sehr dankbar gewesen. „Konstruktiv" — was heißt das im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerreform? „Konstruktiv" heißt in diesem Zusammenhang: Absage an jedes Besitzstandsdenken. Wenn nicht alle Bereiche dieses Hohen Hauses dazu bereit sind, kann eine solche Reform niemals vollkommen werden. „Konstruktiv" heißt ferner: Absage an jede Gefälligkeitsdemokratie. Meine Damen und Herren, muß jede demokratische Partei eine Gefälligkeitspartei sein? Die Frage stellt sich bei dieser Reform. Muß jede Partei .in einer solchen bloßen Sachfrage versuchen, den anderen parteipolitisch zu übertrumpfen? Kann es keine Zusammenarbeit geben bei der Bewältigung eines so großen strukturpolitischen Problems, das von der Natur der Sache aus keinerlei parteipolitischen Anstrich hat? Es wäre ein Armutszeugnis der Demokratie, wenn diese konstruktive Aussprache über das Problem hier nicht möglich wäre.
Ich darf aber sagen, daß die bisherige öffentliche Diskussion der Mehrwertsteuervorlage der Bundesregierung von allen drei Parteien dieses Hauses konstruktiv geführt worden ist. Jede dieser drei Parteien hat bisher der Versuchung zu widerstehen gewußt, insofern den anderen übertrumpfen zu wollen. Das läßt auf eine vernünftige und förderliche Arbeit demnächst auch im Finanzausschuß hoffen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte zum Schluß kommen. Weite Bereiche der EWG in Brüssel und in den Partnerstaaten bezeichnen den Dahlgrün-Entwurf als beispielhaft für die europäische Diskussion. Daran sollten wir heute hier denken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt der Bundesregierung und dem Herrn Bundesfinanzminister daher ganz besonders für diese mutige Initia-



Dr. Luda
tive. Sie dankt der Regierung und dem Finanzminister für den gezeigten Reformwillen.
Das große Ziel bleibt die Durchführung einer großen Steuer- und Finanzreform. In diesem Zusammenhang aber ein Zitat aus dem Gutachten des Troeger-Ausschusses:
Es ist unvertretbar, gleichzeitig bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer weittragende Änderungen vorzunehmen.
Das hat der Troeger-Ausschuß festgestellt. Ich glaube, es ist von zwingender Logik. Das heißt auf deutsch: Wenn wir im 5. Deutschen Bundestag die Chance haben wollen, die große Steuer- und Finanzreform durchzuführen, können wir mit Erfolgsaussichten an diese Arbeit nur herangehen, wenn es gelingt, im 4. Deutschen Bundestag die Königin der Bundessteuern, diese Umsatzsteuer hier, zu reformieren; denn erst auf der Basis können auch alle anderen Steuern reformiert werden.

(Abg. Seuffert: Sie wollen doch die Steuersenkung im 4. Bundestag machen?!)

Es wäre sonst zu riskant, alles auf einmal zu machen.
Meine Damen und Herren, in dem Sinne stimmt die Fraktion der CDU/CSU der Regierungsvorlage zu. Die Fraktion der CDU/CSU wünscht im übrigen zügige Ausschußberatungen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Imle.