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    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Besold 4915 A Abg. Gräfin vom Hagen tritt in den Bundestag ein 4915 A Überweisungen an Ausschüsse . . . . 4915 A, B Fragestunde (Drucksachen IV/1842, IV/ 1845) Frage des Abg. Dr. Mommer: Konsultierung betr. Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Frankreich und China Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4916 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4916 A, B Frage des Abg. Seither: Brüsseler Beschlüsse in der Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister 4916 C, 4917 A, B Frehsee (SPD) . . . 4916D, 4917 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 B Frage des Abg. Seither: Vorschlag der EWG-Kommission über Richtpreiskriterien Schwarz, Bundesminister 4917 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Berücksichtigung des Art. 110 des EWG-Vertrages in Marktordnungen Schwarz, Bundesminister . . 4918 A, B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gemeinsames Stützungsniveau für Agrarerzeugnisse Schwarz, Bundesminister 4918 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Finanzielle Leistungen für agrarpolitische Maßnahmen Schwarz, Bundesminister 4919 A, B, C, D, 4920 A Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 4919 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4919 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4919 D Marquardt (SPD) . . . . . . . 4920 A Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Trinkmilch/Werkmilchausgleich Schwarz, Bundesminister . 4920 B, C, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 4920 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4920 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Frage des Abg. Ritzel: „Qualitätswein" nach der Verordnung der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister 4920 D, 4921 A Ritzel (SPD) . . 4921 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französisches Mais-Saatgut für südbadische Futtergetreideanbauer Schwarz, Bundesminister . . . 4921 B, D, 4922 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 4921 C Reichmann (FDP) 4922 A Bading (SPD) . . . . . . . . 4922 B, C Frage des Abg. Buchstaller: Fahrschulausbildung der Bundeswehr in Koblenz Hopf, Staatssekretär . 4922 D, 4923 B, C Buchstaller (SPD) 4923 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 4923 C Frage des Abg. Buchstaller: Soldatenheim in Koblenz Hopf, Staatssekretär 4923 C Fragen des Abg. Reichmann: Ablösung der marokkanischen Soldaten in Donaueschingen 4923 D Fragen der Abg. Wehner, Strohmayr und Erler: Vortrag des Herrn von Papen in Madrid Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4924 A, B, C, D, 4925 A, B, C, D, 4926 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 4924 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4924 D Erler (SPD) 4925 A Strohmayr (SPD) 4925 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4925 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4925 D Fragen des Abg. Rollmann: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 4926 A, B Rollmann (CDU/CSU) 4926 B Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Budgetrecht für das Europäische Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4926 C Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Bestellung der Exekutive Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C, 4927 A, B, C, D, 4928 A Dr. Mommer (SPD) . . . 4926 D, 4927 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4927 A, B Dr. Schäfer (SPD) 4927 C Ritzel (SPD) 4927 D Rollmann (CDU/CSU) 4928 A Frage des Abg. Lemmrich: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Holkenbrink: Verstärkte Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Gesetzgebung Dr. Schröder, Bundesminister . . 4928 C, D, 4929 A Holkenbrink (CDU/CSU) . . . 4928 C, D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4928 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Note in Sachen Argoud Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4929 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4929 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . 4929 C, D Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1826) 4929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 (Drucksache IV/1682) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4930 A, 4949 D, 4968 A Erler (SPD) . . 4931 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 4936 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4940 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 4945 A Wehner (SPD) . . . . 4948 B, 4964 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 4951 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 4956 A Schultz (FDP) . . . . . . . . . 4962 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten (Drucksache IV/1807) — Erste Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) . . 4969 B, 4973 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4970 D Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4973 A Wahlen zum Europäischen Parlament . . 4974 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksachen IV/1030, IV/1033, IV/1148, IV/1305); Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/1838, IV/1831) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 4975 A Seidel (Fürth) (SPD) 4976 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 4977 D Dr. Rutschke (FDP) 4978 C Ritzel (SPD) 4979 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . 4980 B Bazille (SPD) 4981 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4986 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (SPD) (Drucksache IV/1697) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 4987 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4988 C Busse (FDP) 4989 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805) — Erste Beratung — Anders (SPD) 4989 C Höcherl, Bundesminister 4990 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres, van Delden, Unertl, Dr. Schmidt [Wuppertal], Burckardt, Dr. Dörinkel u. Gen.) (Drucksache IV/1658) — Erste Beratung — . . 4991 A Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Wieninger, Lemmrich, Strohmayr, Schwabe u. Gen.) (Drucksache IV/1706) — Erste Beratung — Dorn (FDP). . . . . 4991 A, 4993 B Leber (SPD) 4992 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722) — Erste Beratung — . . . . 4994 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) — Erste Beratung — 4994 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucks ache IV/1792) — Erste Beratung — . . . . . . . 4994 B Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache IV/1794) — Erste Beratung — 4994 B Entwurf eines Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache IV/1795) — Erste Beratung — . . . . 4994 C Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/1843, IV/1765) — Zweite und dritte Beratung — 4994 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1783) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/1589); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1784) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4995 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten (Drucksache IV/1585); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1785) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1786) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4995 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/1813) — Zweite und dritte Beratung . . . . 4996 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt (Drucksachen IV/1579, IV/1767) 4996 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Artillerie-Kaserne in GöttingenWeende (Drucksache IV/1773) . . . . 4996 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgstraße 49 (Drucksache IV/1830) . . . . . . . . . . 4996 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der vom 1. April bis 31. August 1957 geltenden Fassung (Drucksache IV/1825) . . . . . . . 4996 C Ubersicht 19 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1841) . 4996 D Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier) (Drucksache IV/1796); in Verbindung mit der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Kolophonium (Drucksache IV/1798); der Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren) (Drucksache IV/1799); der Vierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Verschnittrotwein) (Drucksache IV/1791); der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Naturkork) (Drucksache IV/1793); der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Eisen- und Stahlpulver) (Drucksache IV/1800); der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzungen 1964) (Drucksache IV/1809) 4997 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtundzwanzigste und Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1781, IV/1782, IV/1835) 4997 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rats hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/1777, IV/1834) 4997 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. handelspolitischer Schutz der EWG gegenüber anomalen Praktiken von Drittländern (Drucksachen IV/1739, IV/1836) 4997 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 V Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/805, IV/1819) . . . . 4997 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen. betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Drucksachen IV/762, IV/1818) . . . . 4998 A Antrag betr. Verordnung über die Höhe des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten (SPD) (Drucksache IV/ 1802) . . . 4998 C Nächste Sitzung 4998 C Anlagen 4999 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 4915 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 106. Sitzung Seite 4849 D Zeile 13 statt „deutschfranzösischen": deutsch-amerikanischen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Aschoff 24. 1. Dr. Atzenroth 24. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Bieringer 7. 2. Birkelbach * 25. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Burckhardt 22. 1. Dr. Burgbacher 24. 1. Corterier 22. 1. Dr. Deist * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dr. Dichgans * 25. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 23. 1. Dr. Effertz 22. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. Faller * 25. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Hahn (Bielefeld) * 25. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 24. 1. Illerhaus * 25. 1. Dr. Jaeger 25. 1. Junghans 22. 1. Kalbitzer * 25. 1. Klein (Saarbrücken) 24. 1. Klinker * 25. 1. Dr. Kreyssig * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Krug 22. 1. Dr. Kübler 24. 1. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Löhr * 24. 1. Lücker (München) * 25. 1. Margulies * 25. 1. Marx 24. 1. Mauk * 25. 1. Metzger * 25. 1. Michels 24. 1. Dr. Müller-Hermann * 25. 1. Neumann (Allensbach) 22. 1. Nieberg 24. 1. Dr.-Ing. Philipp * 25. 1. Frau Dr. Probst * 25. 1. Rademacher 25. 1. Frau Dr. Rehling 24. 1. Richarts * 25. 1. Ruland 26. 2 Sander 22. 1. Schmidt (Kempten) 23. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 24. 1. Seifriz * 25. 1. Soetebier 23. 1. Dr. Starke * 25. 1. Storch * 25. 1. Frau Strobel * 25. 1. Urban 22. 1. Weinkamm * 25. 1. Wilhelm 24. 1. Wischnewski * 25. 1. Wullenhaupt 24. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 8. 2. Hauffe 31. 1. Höhne 30. 1. Frau Kettig 8. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Wegener 8. 2. Werner 14. 2. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gscheidle zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495). Meine politischen Freunde und ich halten es für angebracht, vor der Dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtzuwendungen neben zwei sachlichen Hinweisen auch eine politische Bemerkung zu machen. Wie den Damen und Herren dieses Hauses sicher erinnerlich ist, hat die SPD-Bundestagsfraktion schon vor Jahren beantragt, allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Weihnachtszuwendung zu gewähren. Gegen diese Anträge hatten sich in der Vergangenheit sowohl die Bundesregierung als auch die sie tragenden Parteien gestellt. Der ablehnende Standpunkt wurde vorwiegend mit verfassungsrechtlichen und beamtenpolitischen Bedenken begründet. Nachdem nunmehr schon seit langem für Angestellte und Arbeiter des Bundes Weihnachtszuwendung gezahlt und in allen Ländern den dort beschäftigten Beamten solche Zulagen gewährt werden, konnten diese Argumente nicht mehr aufrechterhalten werden. Unsere letzten Initiativen als SPD-Bundestagsfraktion wurden deshalb mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Erst der nunmehr zu verabschiedende Gesetzent- 5000 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 wurf fand die einhellige Zustimmung sowohl des Ausschusses für Inneres als auch des Haushaltsausschusses. Wir halten also fest, die früheren Gegenargumente der Bundesregierung waren nicht stichhaltig. Sie sollten nur die fiskalischen Gründe, die im Hintergrund standen, verschleiern. Sie wurden in dem Augenblick überwunden, als es die Bundesregierung für richtig hielt, den vorliegenden Gesetzentwurf selbst einzubringen. Bei dieser Sachlage mußten Zeitungsmeldungen überraschen, wonach der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem in der Öffentlichkeit erklärt hat, daß mit diesem Gesetz die Bundesregierung wiederum ihre fortschrittliche und beamtenfreundliche Haltung unter Beweis gestellt habe. Ein solcher Vorgang ist nicht einmalig. Man könnte einen ganzen Katalog ähnlicher Begebenheiten aufzählen, bei denen die Bundesregierung gezwungenermaßen sozialpolitisch tätig wurde, aber dann den gesamten ihr zur Verfügung stehenden Apparat benutzte, um gegenüber der Öffentlichkeit ihre aufgeschlossene Haltung zu dokumentieren, die vorher langjährige Initiative der Opposition zu verschweigen und ihr bisheriges Verhalten vergessen zu machen. Sachlich ist zu dem vorliegenden Entwurf, dem die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung geben wird, zu bemerken: 1. daß besoldungsrechtlich nicht geklärt werden konnte, daß die Weihnachtszuwendungen als Besoldungsbestandteil gelten, 2. daß abweichend von der Regelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, wonach die Auszahlung des Ortszuschlages an beide im öffentlichen Dienst stehenden Ehegatten voll erfolgt, bei der Bewilligung der Weihnachtszuwendung eine ungünstigere Regelung erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion hofft, daß auf Grund der vom Ausschuß erbetenen Stellungnahme der Bundesregierung in beiden Punkten eine günstigere Regelung für die Zahlung aus Anlaß des Weihnachtsfestes 1964 getroffen werden kann.
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    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit will ich mich auf wenige Worte der Begründung beschränken. Ich darf vielleicht die Sorgen einiger Kollegen dieses Hauses, die mir vorgetragen worden sind, schon vorab mit einigen Worten zerstreuen.
    Einige Kollegen haben gemeint, wir wollten ein berufsständisches Ordnungsgesetz auf Bundesebene in Szene setzen, obwohl dazu der Bund gar nicht berechtigt ist. Darum, meine Damen und Herren, geht es mit diesem Gesetz absolut nicht.
    Andere Damen und Herren haben gemeint, wenn wir dieses Gesetz in der vorgelegten Art beschließen, könnten vielleicht durch die Einfügung der Bestimmung über die Gebührenordnung für Architekten die Architektengebühren um ein Vielfaches steigen und die Baukosten sich damit erheblich vergrößern. Auch darum, meine Damen und Herren, geht es in diesem Gesetz nicht. Ich sage das, damit diese Dinge schon einmal vorab klar sind.

    (Abg. Dr. Mommer: Vorläufig nicht!)

    — Nein, darum geht es in diesem Gesetz überhaupt nicht, Herr Kollege Mommer.
    Lassen Sie mich also jetzt etwas dazu sagen, was das Anliegen der Antragsteller aus den Fraktionen ist. Wir haben — das darf ich auch zu Punkt 1 meiner Bemerkungen sagen — die Frage der Länderkompetenzen hier besprochen. Wir haben dabei zu berücksichtigen, daß wir bereits jetzt Architektengesetze in vier verschiedenen Bundesländern haben, in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saargebiet, und daß sich in einer Reihe weiterer Länder des Bundesgebiets bereits die Landesparlamente und die Regierungen mit Initiativgesetzen über die Ausführungsbestimmungen der Architektengesetze in den Ländern befassen.
    Dieses Ihnen vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, wird ausdrücklich begründet mit Art. 74 Ziffer 11, nämlich mit der Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft; das ist das einzige Recht, aus dem wir überhaupt eine Begründung eines solchen Gesetzes auf Bundesebene schöpfen können.
    Sie werden also fragen: Warum wollt ihr nun eine solche Regelung durchführen? Lassen Sie mich sagen: Hierzu besteht ein konkreter Anlaß. Bei den Beratungen in Brüssel über das Niederlassungsrecht im EWG-Raum, bei den Beratungen über die Eingliederung — nächste Phase — in die EWG steht zur Zeit in der Beraterkommission und anschließend im Ministerrat die Frage des Niederlassungsrechts auch der deutschen Architekten zur Diskussion. Wir wissen, daß sich in der Behandlung dieser Fragen Entscheidungen anbahnen, die wir aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen der Vertretung der deutschen Architektenschaft so nicht akzeptieren können. Ich darf hier an die Behandlung von beamtenrechtlichen Entscheidungen erinnern, die in Brüssel getroffen wurden. Wir wurden im Innenausschuß dieses Hauses immer wieder in die schwierige Lage gebracht, daß wir entweder die uns gar nicht zusagenden Entscheidungen von Brüssel insgesamt akzeptieren oder die ganze Vorlage ablehnen mußten, weil wir keine Einzelbestimmungen ändern konnten. Wir haben im Innenausschuß dieses Hauses mehrmals erhebliche Klage darüber geführt, daß nicht von vornherein die Vorstellungen des nationalen Parlaments — hier des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland — bei den Beratungen in der Beraterkommission und auch im Ministerrat berücksichtigt worden sind. Es sind dort Weichen gestellt worden, die nachher von uns nicht mehr geändert werden konnten.
    Wir wissen darüber hinaus, daß wir — der Bundeskanzler hat in seiner letzten Rede vor diesem Hause dazu Ausführungen gemacht — eine Reihe von Kompetenzen abgeben, ohne daß eine parlamentarische Kontrolle auf der nächsten Ebene, die unsere Kompetenzen übernimmt, bestehen wird.
    Daher meinen wir, daß es dringend erforderlich ist, die Beratungsergebnisse, die sich zur Zeit in Brüssel anbahnen, jetzt schon mit einer richtigen Weichenstellung auf das richtige Gleis zu schieben. Wir wissen, daß die Vertreter Frankreichs und Italiens bei den vorbereitenden Besprechungen bereits sehr klare Ergebnisse und Entwicklungen vorgetragen haben, die wir aus unserer Sicht absolut nicht akzeptieren können.
    Es ist davon gesprochen worden, daß von deutscher Seite das Niederlassungsrecht nur für die Absolventen der Universitäten und der Technischen Hochschulen in Deutschland gegeben werden könne, während die Absolventen der Ingenieurschulen vom Niederlassungsrecht ausgeschlossen werden sollten. Auf der anderen Seite soll aber z. B. das Niederlassungsrecht für die Absolventen der Ingenieurschule in Straßburg und in anderen Orten in Frankreich und Italien nunmehr in diesen Katalog aufge-



    Dorn
    nommen werden und das Niederlassungsrecht mit Zustimmung der deutschen Stellen dann eventuell für die Absolventen der Ingenieurschulen anderer Länder akzeptiert werden.
    Wir sind der Meinung, daß hier von vornherein klargemacht werden muß, daß die Entscheidung über die Zulassung der Absolventen der Ingenieurschulen nicht gebunden sein kann, wie es die Franzosen und die Italiener in Brüssel vorschlagen, an die Abiturvoraussetzung zum Besuch der Ingenieurschulen in diesen Ländern, sondern daß für uns einzig und allein eine Begründung maßgebend ist, nämlich die Qualifikation der Ingenieurschulabsolventen beim Verlassen der Schule. Es steht eindeutig fest, daß nach den Lehrplänen, die wir von den Ingenieurschulen der anderen Länder vorliegen haben, in diesen Schulen keine anderen beruflichen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt werden als bei den deutschen Ingenieurschulen. Deswegen meine ich, daß wir hier sehr schnell zu dem Ergebnis kommen sollten, das unser Antrag vorsieht.
    Die materiell-rechtliche Lösung der Frage der Architekten-Berufsbezeichnung und die damit verbundenen Dinge können nur in den Landesparlamenten auf Grund der Kulturhoheit der Länder entschieden werden. Hier müssen wir aber dafür sorgen, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Absolventen der deutschen Ingenieurschulen, die dann in einem viel größeren Ausmaß an diesen Dingen partizipieren könnten, geschaffen werden.
    Wir wissen, daß man im Ausschuß über die eine oder andere Formulierung in diesem Gesetz noch reden muß. Wir sollten aber durch die Ausschußüberweisung und die Sachdiskussion im Ausschuß dafür sorgen, daß im Sinne dieses Antrags eine Lösung gefunden wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen? — Das Wort hat der Abgeordnete Leber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit zu so später Stunde nicht allzu lange strapazieren. Aber nach den Ausführungen, die Herr Kollege Dorn eben zur Einbringung des Gesetzes gemacht hat, kann ich mir einige Bemerkungen nicht verkneifen. Ich erlebe das jetzt in meiner Tätigkeit innerhalb dieses Hohen Hauses seit ungefähr 12 bis 15 Jahren, daß in allen Stadien der Entwicklung unseres Landes von Architekten Versuche gemacht worden sind, besondere Architektengesetze einzubringen. Das fing 1946/47 an mit der Behauptung: wenn wir nicht ein Architektengesetz bekommen, in dem wir besonders geschützt werden, wird dieses Land nicht aufgebaut werden können. Dann ging es in den verschiedensten Stadien so weiter. Ich möchte das hier nicht alles wiederholen, sondern möchte nur sagen: Deutschland ist aufgebaut worden ohne Architektengesetz, und ich meine, es ist gar nicht schlecht geworden. Wenn es irgendwo zu Fehlschaltungen und Fehlplanungen gekommen ist, dann nicht nur, weil Architekten am Werk waren, die es vielleicht nicht so ,gründlich gelernt haben, wie manche das behaupten, sondern ich glaube, es ist genauso da geschehen, wo Architekten am Werk waren, die alle Diplome mitbrachten, die hier im einzelnen gefordert werden. Das wird auch in Europa so sein; auch Europa wird gebaut und weitergebaut werden können, ohne daß es einen geschützten Titel „Architekt" gibt. Es wird zwar bestritten und gesagt, es gehe in der Hauptsache nicht um den Titel. In Wirklichkeit geht es doch darum; denn in § 1 des Entwurfs wird der Titel besonders erwähnt, und nach § 5 des Entwurfs soll bestraft werden, wer den Titel führt, ohne nach § 1 dieses Gesetzes dazu berechtigt zu sein.

    (Zuruf rechts: Nach den Länderbestimmungen berechtigt!)

    — Das wird hier ausdrücklich zum Gegenstand eines Bundesgesetzes gemacht. Hier steht also dieser Entwurf nach meiner Auffassung schon in einem entscheidenden Widerspruch zu Art. 12 des Grundgesetzes; denn dort heißt es, Berufswahl und Berufsausübung sind frei. Das kann nur durch ein Gesetz nach Art. 19 des Grundgesetzes geändert werden, und da müssen höhere Rechtsgüter zu schützen sein. Nun möchte ich gerne einmal von den Herren Architekten, die sich so sehr dafür einsetzen, wissen, um welche höheren Rechtsgüter es dabei geht. Hier wird ja schließlich auch etwas aufs Spiel gesetzt.
    Dazu kommt die Behauptung, man brauche ein solches Gesetz, weil es ,um die allgemeinen Belange der Bevölkerung und um die Sicherheit gehe. Meine Damen und Herren, für die Sicherheit ist der Architekt nie verantwortlich; er ist höchstens für die Planung und für die Kosten verantwortlich. Hinsichtlich des zweiten halte ich ihn schon nicht mehr für ganz so zuverlässig, weil die Planung bei ihm im Vordergrund steht. Er ist gewiß nicht für die Sicherheit verantwortlich; denn dort ist der Ingenieur, da ist der Statiker zuständig. Hierüber gibt es unter Fachleuten überhaupt keinen Streit. Wenn Sie ein Architektengesetz fordern, dann müssen Sie fairerweise auch für denjenigen, der für die Sicherheit verantwortlich ist, ein Gesetz fordern. Dann muß man den Betreffenden auch mit „Herr Statiker" anreden. So gut, wie der Planer ein Architektengesetz verlangen kann, kann der Ingenieur ein Statikergesetz verlangen.
    Dann noch etwas! Ich habe als Schulbub schon immer gehört, die Architektur sei die Königin der bildenden Künste und demnach seien die Architekten die Könige unter den bildenden Künstlern. Nun, kann ,da nicht mit gleichem Recht nach Art. 12 des Grundgesetzes, wonach alle gleich behandelt werden müssen, weil es sich ja in gleicher Weise um bildende Künstler handelt, auch der andere verlangen, geschützt zu werden, daß wir ihn mit „Herr Maler", „Herr Kunstmaler", den anderen mit „Herr Bildhauer" und wieder einen anderen mit „Herr Komponist" oder vielleicht noch mit „Herr Dichter" anreden? Wo gibt es denn da die Unterschiede? Wie wollen Sie das begründen? Sie können auch schließlich nicht behaupten — wie das im letzten Absatz des § 1 des Entwurfs geschieht —, die Schönheit der Planung und wer weiß was alles sei davon abhängig.



    Leber
    Es gibt Beispiele in der ganzen Welt, gerade in Europa, Herr Kollege Dorn! Le Corbusier hat nie eine Schule besucht. Nach Ihren Vorstellungen würde er — wäre er es nicht schon, hätte er seinen Namen nicht schon —, so wie die Dinge sich im Wandel der Zeitläufte entwickelt haben, nie Architekt werden können oder sich nie „Architekt" nennen dürfen. Er ist es natürlich schon; ihn können Sie nicht wegschicken; aber es zu werden, wäre ihm wahrscheinlich nicht möglich.
    Ich kenne so viele Architekten, die darüber eine, andere Meinung haben; wir haben ja viele Verbindungen miteinander. Es entspricht auch gar nicht der Freiheit, der Würde und dem Ansehen dieses Berufsstandes, sich hier durch einen Titel in einem Ghetto schützen zu lassen.
    Meine Damen und Herren, mit dem Begriff „Architekt" ist doch etwas Freiheitliches verbunden, und ich weiß nicht, ob es gerade der Gesinnung, die Ihre Partei so groß auf ihre Fahnen schreibt, gemäß ist, hier ein Titelschutzgesetz zu fordern. Ein Architekt sollte sich seinen Rang und damit seinen Namen durch die Leistungen und durch das, was er draußen tut, erwerben; denn das ist ja lange sichtbar. Die Kulturen eines Volkes lassen sich an den Leistungen ihrer Architekten noch Generationen später ablesen. Für mich kommt es gar nicht darauf an, ob der Mann vor 2000 Jahren den Titel „Architekt" gehabt hat. Man kann heute noch beurteilen, ob etwas gut oder schlecht gewesen ist. Ich glaube, das sollte auch das Motto für die Architekten sein.
    Im übrigen ist auch meine Fraktion dafür, daß die Architekten so behandelt werden, wie es den geordneten Verhältnissen eines Berufsstandes entspricht. Wir werden dafür im Ausschuß dann auch entsprechende Vorschläge zu machen haben. Dieser Entwurf ist mit dem, was er aussagt, allerdings keine geeignete Beratungsgrundlage.