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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Besold 4915 A Abg. Gräfin vom Hagen tritt in den Bundestag ein 4915 A Überweisungen an Ausschüsse . . . . 4915 A, B Fragestunde (Drucksachen IV/1842, IV/ 1845) Frage des Abg. Dr. Mommer: Konsultierung betr. Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Frankreich und China Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4916 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4916 A, B Frage des Abg. Seither: Brüsseler Beschlüsse in der Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister 4916 C, 4917 A, B Frehsee (SPD) . . . 4916D, 4917 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 B Frage des Abg. Seither: Vorschlag der EWG-Kommission über Richtpreiskriterien Schwarz, Bundesminister 4917 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Berücksichtigung des Art. 110 des EWG-Vertrages in Marktordnungen Schwarz, Bundesminister . . 4918 A, B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gemeinsames Stützungsniveau für Agrarerzeugnisse Schwarz, Bundesminister 4918 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Finanzielle Leistungen für agrarpolitische Maßnahmen Schwarz, Bundesminister 4919 A, B, C, D, 4920 A Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 4919 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4919 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4919 D Marquardt (SPD) . . . . . . . 4920 A Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Trinkmilch/Werkmilchausgleich Schwarz, Bundesminister . 4920 B, C, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 4920 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4920 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Frage des Abg. Ritzel: „Qualitätswein" nach der Verordnung der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister 4920 D, 4921 A Ritzel (SPD) . . 4921 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französisches Mais-Saatgut für südbadische Futtergetreideanbauer Schwarz, Bundesminister . . . 4921 B, D, 4922 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 4921 C Reichmann (FDP) 4922 A Bading (SPD) . . . . . . . . 4922 B, C Frage des Abg. Buchstaller: Fahrschulausbildung der Bundeswehr in Koblenz Hopf, Staatssekretär . 4922 D, 4923 B, C Buchstaller (SPD) 4923 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 4923 C Frage des Abg. Buchstaller: Soldatenheim in Koblenz Hopf, Staatssekretär 4923 C Fragen des Abg. Reichmann: Ablösung der marokkanischen Soldaten in Donaueschingen 4923 D Fragen der Abg. Wehner, Strohmayr und Erler: Vortrag des Herrn von Papen in Madrid Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4924 A, B, C, D, 4925 A, B, C, D, 4926 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 4924 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4924 D Erler (SPD) 4925 A Strohmayr (SPD) 4925 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4925 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4925 D Fragen des Abg. Rollmann: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 4926 A, B Rollmann (CDU/CSU) 4926 B Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Budgetrecht für das Europäische Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4926 C Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Bestellung der Exekutive Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C, 4927 A, B, C, D, 4928 A Dr. Mommer (SPD) . . . 4926 D, 4927 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4927 A, B Dr. Schäfer (SPD) 4927 C Ritzel (SPD) 4927 D Rollmann (CDU/CSU) 4928 A Frage des Abg. Lemmrich: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Holkenbrink: Verstärkte Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Gesetzgebung Dr. Schröder, Bundesminister . . 4928 C, D, 4929 A Holkenbrink (CDU/CSU) . . . 4928 C, D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4928 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Note in Sachen Argoud Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4929 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4929 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . 4929 C, D Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1826) 4929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 (Drucksache IV/1682) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4930 A, 4949 D, 4968 A Erler (SPD) . . 4931 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 4936 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4940 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 4945 A Wehner (SPD) . . . . 4948 B, 4964 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 4951 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 4956 A Schultz (FDP) . . . . . . . . . 4962 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten (Drucksache IV/1807) — Erste Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) . . 4969 B, 4973 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4970 D Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4973 A Wahlen zum Europäischen Parlament . . 4974 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksachen IV/1030, IV/1033, IV/1148, IV/1305); Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/1838, IV/1831) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 4975 A Seidel (Fürth) (SPD) 4976 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 4977 D Dr. Rutschke (FDP) 4978 C Ritzel (SPD) 4979 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . 4980 B Bazille (SPD) 4981 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4986 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (SPD) (Drucksache IV/1697) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 4987 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4988 C Busse (FDP) 4989 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805) — Erste Beratung — Anders (SPD) 4989 C Höcherl, Bundesminister 4990 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres, van Delden, Unertl, Dr. Schmidt [Wuppertal], Burckardt, Dr. Dörinkel u. Gen.) (Drucksache IV/1658) — Erste Beratung — . . 4991 A Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Wieninger, Lemmrich, Strohmayr, Schwabe u. Gen.) (Drucksache IV/1706) — Erste Beratung — Dorn (FDP). . . . . 4991 A, 4993 B Leber (SPD) 4992 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722) — Erste Beratung — . . . . 4994 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) — Erste Beratung — 4994 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucks ache IV/1792) — Erste Beratung — . . . . . . . 4994 B Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache IV/1794) — Erste Beratung — 4994 B Entwurf eines Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache IV/1795) — Erste Beratung — . . . . 4994 C Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/1843, IV/1765) — Zweite und dritte Beratung — 4994 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1783) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/1589); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1784) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4995 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten (Drucksache IV/1585); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1785) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1786) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4995 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/1813) — Zweite und dritte Beratung . . . . 4996 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt (Drucksachen IV/1579, IV/1767) 4996 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Artillerie-Kaserne in GöttingenWeende (Drucksache IV/1773) . . . . 4996 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgstraße 49 (Drucksache IV/1830) . . . . . . . . . . 4996 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der vom 1. April bis 31. August 1957 geltenden Fassung (Drucksache IV/1825) . . . . . . . 4996 C Ubersicht 19 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1841) . 4996 D Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier) (Drucksache IV/1796); in Verbindung mit der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Kolophonium (Drucksache IV/1798); der Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren) (Drucksache IV/1799); der Vierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Verschnittrotwein) (Drucksache IV/1791); der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Naturkork) (Drucksache IV/1793); der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Eisen- und Stahlpulver) (Drucksache IV/1800); der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzungen 1964) (Drucksache IV/1809) 4997 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtundzwanzigste und Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1781, IV/1782, IV/1835) 4997 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rats hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/1777, IV/1834) 4997 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. handelspolitischer Schutz der EWG gegenüber anomalen Praktiken von Drittländern (Drucksachen IV/1739, IV/1836) 4997 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 V Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/805, IV/1819) . . . . 4997 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen. betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Drucksachen IV/762, IV/1818) . . . . 4998 A Antrag betr. Verordnung über die Höhe des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten (SPD) (Drucksache IV/ 1802) . . . 4998 C Nächste Sitzung 4998 C Anlagen 4999 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 4915 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 106. Sitzung Seite 4849 D Zeile 13 statt „deutschfranzösischen": deutsch-amerikanischen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Aschoff 24. 1. Dr. Atzenroth 24. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Bieringer 7. 2. Birkelbach * 25. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Burckhardt 22. 1. Dr. Burgbacher 24. 1. Corterier 22. 1. Dr. Deist * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dr. Dichgans * 25. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 23. 1. Dr. Effertz 22. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. Faller * 25. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Hahn (Bielefeld) * 25. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 24. 1. Illerhaus * 25. 1. Dr. Jaeger 25. 1. Junghans 22. 1. Kalbitzer * 25. 1. Klein (Saarbrücken) 24. 1. Klinker * 25. 1. Dr. Kreyssig * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Krug 22. 1. Dr. Kübler 24. 1. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Löhr * 24. 1. Lücker (München) * 25. 1. Margulies * 25. 1. Marx 24. 1. Mauk * 25. 1. Metzger * 25. 1. Michels 24. 1. Dr. Müller-Hermann * 25. 1. Neumann (Allensbach) 22. 1. Nieberg 24. 1. Dr.-Ing. Philipp * 25. 1. Frau Dr. Probst * 25. 1. Rademacher 25. 1. Frau Dr. Rehling 24. 1. Richarts * 25. 1. Ruland 26. 2 Sander 22. 1. Schmidt (Kempten) 23. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 24. 1. Seifriz * 25. 1. Soetebier 23. 1. Dr. Starke * 25. 1. Storch * 25. 1. Frau Strobel * 25. 1. Urban 22. 1. Weinkamm * 25. 1. Wilhelm 24. 1. Wischnewski * 25. 1. Wullenhaupt 24. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 8. 2. Hauffe 31. 1. Höhne 30. 1. Frau Kettig 8. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Wegener 8. 2. Werner 14. 2. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gscheidle zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495). Meine politischen Freunde und ich halten es für angebracht, vor der Dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtzuwendungen neben zwei sachlichen Hinweisen auch eine politische Bemerkung zu machen. Wie den Damen und Herren dieses Hauses sicher erinnerlich ist, hat die SPD-Bundestagsfraktion schon vor Jahren beantragt, allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Weihnachtszuwendung zu gewähren. Gegen diese Anträge hatten sich in der Vergangenheit sowohl die Bundesregierung als auch die sie tragenden Parteien gestellt. Der ablehnende Standpunkt wurde vorwiegend mit verfassungsrechtlichen und beamtenpolitischen Bedenken begründet. Nachdem nunmehr schon seit langem für Angestellte und Arbeiter des Bundes Weihnachtszuwendung gezahlt und in allen Ländern den dort beschäftigten Beamten solche Zulagen gewährt werden, konnten diese Argumente nicht mehr aufrechterhalten werden. Unsere letzten Initiativen als SPD-Bundestagsfraktion wurden deshalb mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Erst der nunmehr zu verabschiedende Gesetzent- 5000 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 wurf fand die einhellige Zustimmung sowohl des Ausschusses für Inneres als auch des Haushaltsausschusses. Wir halten also fest, die früheren Gegenargumente der Bundesregierung waren nicht stichhaltig. Sie sollten nur die fiskalischen Gründe, die im Hintergrund standen, verschleiern. Sie wurden in dem Augenblick überwunden, als es die Bundesregierung für richtig hielt, den vorliegenden Gesetzentwurf selbst einzubringen. Bei dieser Sachlage mußten Zeitungsmeldungen überraschen, wonach der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem in der Öffentlichkeit erklärt hat, daß mit diesem Gesetz die Bundesregierung wiederum ihre fortschrittliche und beamtenfreundliche Haltung unter Beweis gestellt habe. Ein solcher Vorgang ist nicht einmalig. Man könnte einen ganzen Katalog ähnlicher Begebenheiten aufzählen, bei denen die Bundesregierung gezwungenermaßen sozialpolitisch tätig wurde, aber dann den gesamten ihr zur Verfügung stehenden Apparat benutzte, um gegenüber der Öffentlichkeit ihre aufgeschlossene Haltung zu dokumentieren, die vorher langjährige Initiative der Opposition zu verschweigen und ihr bisheriges Verhalten vergessen zu machen. Sachlich ist zu dem vorliegenden Entwurf, dem die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung geben wird, zu bemerken: 1. daß besoldungsrechtlich nicht geklärt werden konnte, daß die Weihnachtszuwendungen als Besoldungsbestandteil gelten, 2. daß abweichend von der Regelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, wonach die Auszahlung des Ortszuschlages an beide im öffentlichen Dienst stehenden Ehegatten voll erfolgt, bei der Bewilligung der Weihnachtszuwendung eine ungünstigere Regelung erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion hofft, daß auf Grund der vom Ausschuß erbetenen Stellungnahme der Bundesregierung in beiden Punkten eine günstigere Regelung für die Zahlung aus Anlaß des Weihnachtsfestes 1964 getroffen werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Auslandskulturpolitik ist ein Teil der auswärtigen Politik.

(Zustimmung.)

— Ich bin froh darüber, daß diese Auffassung, wenn ich recht sehe, eine gemeinsame Überzeugung dieses Hohen Hauses ist. Ich möchte daher auch Herrn Kollegen Schmid nicht widersprechen, der darauf hingewiesen hat, daß die Pflege der auswärtigen Beziehungen im Bereich der auswärtigen Politik zu den Aufgaben des Bundes gehört, wie sie in Art. 32 des Grundgesetzes definiert sind, und daß sie darüber hinaus einen politischen Charakter hat, wie er in Art. 59 des Grundgesetzes definiert ist. Das ist der Standpunkt, der von der Bundesregierung, der vom Auswärtigen Amt und der auch von Professor Kaufmann als langjährigem Rechtsberater des Auswärtigen Amts vertreten worden ist.
Es war allerdings notwendig, darauf hinzuweisen, daß das sogenannte Konkordatsurteil, das Herr Kollege Schmid und auch ich zitiert haben, eine Auffassung dargelegt hat, die sich zwar auf den konkordatären Bereich beschränkt, die aber nicht in vollem



Dr. Kopf
Umfang mit dieser stets von der Bundesregierung vertretenen Auffasung übereinstimmt.
Es ist ebenso richtig, daß seitens der Länder andere Auffassungen vertreten worden sind. Dies war der Grund dafür, daß wenige Monate nach dem Erlaß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Konkordatsstreit der Bund und die Länder zusammengetreten sind und diese Vereinbarung getroffen haben, die sich als sogenannte Lindauer Verständigung bezeichnet. Die Einleitung dieser Vereinbarung beginnt allerdings mit einem Rechtsvorbehalt: Der Bund und die Länder halten an ihren bekannten Rechtsauffassungen über die Abschluß- und Transformationskompetenz bei völkerrechtlichen Verträgen, die ausschließlich die Kompetenzen der Länder berühren, fest. Auch der Bund hält daran fest, und der Bund hält auch daran fest, daß Auslandskulturpolitik einen Teil der auswärtigen Politik darstellt. Die Regelung, die im Lindauer Abkommen getroffen worden ist, ist eine pragmatische Regelung, eine Regelung, die ohne Aufgabe der Rechtsgrundsätze der Bundesregierung, insbesondere des Auswärtigen Amts, und des Bundestages zustande gekommen ist.
Der Bundesrat hat in der von Herrn Kollegen Schmid zitierten Stellungnahme im letzten Absatz darauf hingewiesen, daß das Übereinkommen erst ratifiziert werden kann, wenn sämtliche Länder ihr Einverständnis gemäß Nr. 3 der Lindauer Vereinbarung erklärt haben. Nicht zur Billigung, wohl aber zum Verständnis dieser Bemerkung ist ein Zweifaches zu bemerken:
I) Die Auffassung der Länder findet ihren Niederschlag in dem bekannten Kommentar von DürigMaunz. Hier ist bei den Erläuterungen zu Art. 59 die Rede von der Übertragung von Vertragsschlußkompetenzen seitens der Länder auf den Bund. Das ist eine Auffassung, die in diesem Kommentar sehr eingehend dargelegt worden ist, die aber im Widerspruch zu der eben von mir dargelegten Auffassung der Bundesregierung und des Bundes steht, wonach der Bund nach Art. 32 und 59 zum Vertragsabschluß kompetent ist, und nach Auffassung der Bundesregierung schließt dieser Vertragsabschluß die Transformationsbefugnis in sich.
Ein Zweites ist zu sagen: Herr Professor Schmid ging davon aus — und Herr Kollege Hellige ist ihm darin gefolgt --, daß seitens bestimmter Kreise — ich weiß nicht genau, welche Kreise damit gemeint sind — daran gedacht gewesen sei, für derartige Verträge auch eine Zustimmung der Landtage zu verlangen. Eine solche Zustimmung der Landtage ist im Lindauer Abkommen in keiner Weise vorgesehen, und ich habe bisher auch nicht gehört, daß daran gedacht worden ist. Ich erblicke vielmehr im Lindauer Abkommen eine pragmatische Verständigung, die den Zweck erfüllen soll, daß von einer derartigen Mitwirkung der Landtage abgesehen wird und lediglich eine Einschaltung der Landesregierungen durch ihre Befragung zu erfolgen hat. Ich habe bisher nirgends gelesen, daß das Lindauer Abkommen in dem Sinne verstanden werden könnte oder sollte, daß die Befragung oder Beteiligung der Länder in der Weise zu erfolgen hat,
daß die Landtage in den gesetzgeberischen Akt eingeschaltet werden sollen.
Ich möchte mich der Würdigung des Abkommens anschließen, die Herr Professor Schmid abgegeben hat. Es enthält einen Baustein für das Zusammenleben der Nationen Europas, für ihre enge kulturelle Verflechtung und Zusammenarbeit. Wenn es auch ein relativ kleiner Baustein ist, der sich nur auf ein beschränktes Sachgebiet bezieht, nämlich auf die Gleichwertigkeit der Studienzeiten für Studierende lebender Sprachen, so möchten wir doch dieses Abkommen sehen im Gesamtzusammenhang der Bemühungen des Europarats um die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Kulturstandards, um die Erhaltung einer gemeinsamen europäischen Kulturtradition.
Ich möchte beantragen, daß dieser Gesetzentwurf an den Auswärtigen Ausschuß — federführend — überwiesen wird, aber im Hinblick auf die staatsrechtliche Problematik zur Mitberatung auch an den Rechtsausschuß und den Kulturausschuß.

(Beifall in der Mitte.)


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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die erste Beratung.
    Es ist vorgeschlagen Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — federführend —, an den Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik und den Rechtsausschuß als mitberatende Ausschüsse. Das Haus ist einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Die Tagesordnung soll ergänzt werden durch eine
    Wahl zum Europäischen Parlament.
    Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen.
    Es liegt vor ein Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands:
    Die Abgeordneten Hellmut Kalbitzer und Willi Michels scheiden aus dem Europäischen Parlament aus. Wir bitten, für sie die Abgeordneten Alwin Kulawig und Helmut Rohde durch den Bundestag wählen zu lassen.
    Ist das Haus einverstanden? -- Das ist der Fall. Die beiden Abgeordneten Kulawig und Rohde sind damit als Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
    Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz — 2. NOG —) (Drucksachen IV/1030, IV/1033, IV/1148, IV/1305)
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/1838);

    (22. Ausschuß Vizepräsident Dr. Dehler Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Götz zur Ergänzung seines Berichts. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor, ein Bericht, der nach Form und Inhalt ein Novum darstellt; denn er weicht in beiden Punkten von der bisherigen Übung ab. Ich meine, es ist daher wohl richtig und zweckmäßig und kann für die weitere Verhandlung und die Beschlußfassung des Hohen Hauses nur dienlich sein, wenn ich diesem gedruckten Bericht noch einige mündliche Ergänzungen hinzufüge. Ich möchte zunächst zu der Zuständigkeit des Haushaltsausschusses etwas sagen, denn über diese Frage — konkret über die Anwendbarkeit des § 96 der Geschäftsordnung — gab es und gibt es im Haushaltsausschuß unterschiedliche Meinungen. Das gilt auch für die Formulierung des Ihnen vorliegenden Berichts. Eine Minderheit des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß in dem Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung, so wie es bisher üblich war, lediglich erklärt werden sollte, daß die für den Gesetzentwurf erforderliche Deckung im Bundeshaushalt 1964 gefunden werden könne. Diesen nur allgemeinen Hinweis als Stellungnahme des Haushaltsausschusses aber hielt die Mehrheit des Ausschusses nicht für ausreichend. Ihre Auffassung über Form und Inhalt des Berichts fand ihren Niederschlag in der Ihnen vorliegenden Fassung des Ausschußberichts. Zu seiner Erläuterung darf ich aus 3 dem Verlauf der Ausschußberatungen dem Hohen Hause folgendes berichten. Die Gesetzentwürfe zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts, die im Schriftlichen Bericht im einzelnen aufgeführt sind, wurden dem Haushaltsausschuß nach ihrer ersten Lesung hier im Plenum zunächst nur zur Mitberatung überwiesen. Später wurde dann vom Ältestenrat, nach Abschluß der Beratung dieser Gesetzentwürfe im Ausschuß für Kriegsopferund Heimkehrerfragen, der Entwurf in der Fassung des erwähnten Ausschusses dem Haushaltsausschuß noch gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen. In der 102. Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Dezember und in der 107. Sitzung am 16. Januar sowie insbesondere in der auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Bundestagspräsidenten zur Klärung gerade dieser Frage einberufenen Sitzung am 6. Dezember wurde die Frage der Anwendbarkeit des § 96 sehr eingehend erörtert, wobei es — worauf ich schon hingewiesen habe — unterschiedliche Meinungen über die Auslegung dieser Geschäftsordnungsbestimmung gab. Ich darf mir hier eine Zwischenbemerkung erlauben: Eine Überprüfung des § 96 der Geschäftsordnung mit dem Ziel, Zweifelsfälle für die Zukunft möglichst auszuschalten, wäre wünschenswert. Während eine Minderheit des Ausschusses die Meinung vertrat, daß sich die Anwendung des § 96 der Geschäftsordnung bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfs am 1. Oktober 1963 nur auf das Haushaltsjahr 1963 erstrecken könne, da nur für diesen Zeitraum ein bereits verabschiedetes Haushaltsgesetz vorliege, war die Mehrheit des Ausschusses der Auffassung, daß sich gemäß § 96 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die Prüfung einer Finanzvorlage nicht nur auf ihre Vereinbarkeit mit dem Haushaltsplan, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit der Haushaltslage erstrecken müsse, in diesem Fall also auf die Haushaltslage des Rechnungsjahres 1964. Ein bereits verabschiedeter Haushaltsplan liegt dem Hohen Hause noch nicht vor; er befindet sich zur Zeit in der Beratung des Haushaltsausschusses. Demnach war eine Prüfung der Vereinbarkeit dieser Finanzvorlage mit dem Haushaltsplan nicht möglich. Sie konnte sich also nur auf die Vereinbarkeit mit der Haushaltslage erstrecken. Meine Damen und Herren, die Mehrheit des Ausschusses glaubte, der Bestimmung des § 96 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung entsprechend einen Deckungsvorschlag vorlegen zu müssen, und zwar vor allem deswegen, weil im Haushaltsausschuß schon bei Beginn der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Dezember einmütig festgestellt wurde, daß die Deckung des über den Haushaltsansatz in Höhe von rund 650 Millionen DM hinausgehenden Mehrbedarfs nur im Rahmen der Begrenzung des Haushalts auf 60,3 Milliarden DM durch entsprechende Kürzungen an anderen Stellen gefunden werden müsse. Andere Deckungsvorschläge wie z. B. die Erhöhung des Betrages der Schuldverschreibungen an die Rentenversicherungsträger hielt die Mehrheit des Ausschusses nicht für annehmbar. Sie hat deshalb einen konkreten Deckungsvorschlag, der sich auf den Haushaltsentwurf 1964 stützt, in der Sitzung am 16. Januar vorgelegt, der bei Stimmenthaltung einer Minderheit angenommen wurde. Bevor ich auf den nunmehr vorliegenden Dekkungsvorschlag eingehe, muß ich noch zu zwei Punkten eine kurze Bemerkung machen. Zunächst ein Wort zur Höhe des durch die Beschlüsse des Ausschusses für Kriegsopferund Heimkehrerfragen verursachten Mehrbedarfs und dann ein Wort zur Frage des Termins des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Meine Damen und Herren, im Haushaltsausschuß waren die materiellen Leistungsverbesserungen, die der Kriegsopferausschuß beschlossen hat, unstreitig. Ihre Realisierung aber erfordert nach den Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für ein volles Haushaltsjahr einen Finanzbedarf in Höhe von 1243 Millionen DM. Ich glaube, es muß darauf hingewiesen werden, daß die Errechnung dieses Gesamtbetrages von der für den 1. Juli 1964 geschätzten Zahl von Anspruchsberechtigten ausgeht, d. h. daß mit Minderausgaben auf Grund des Rückgangs der Zahl der Versorgungsberechtigten für dieses Jahr nicht mehr gerechnet werden kann. Erst im Jahre 1965 wird sich der Jahresdeckungsbedarf aus diesem Grunde vermindern. Gegenüber der Regierungsvorlage ergab sich somit ein rechnerischer Mehrbedarf in Höhe von rund 575 Millionen DM. Die kassenmäßige Belastung aber sieht anders aus. Sie wird für das Haushaltsjahr 1964 niedriger sein, weil nicht alle Leistungen, und zwar infolge Dr. Götz der durch die Rentenumstellung bedingten zeitlichen Verzögerung, sofort und im vollen Umfang wirksam werden. Über die Höhe der dadurch bedingten Minderausgaben gingen die Meinungen auseinander — nicht im Ausschuß, wohl aber außerhalb dieses Gremiums, in der Öffentlichkeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schätzt diese voraussichtlichen Minderausgaben auf etwa 212 Millionen DM, und es befindet sich dabei weitgehend in Übereinstimmung mit den Berechnungen, die die Versorgungsverwaltungen der Länder angestellt haben. Nach Abzug dieser Minderausgaben verbleibt also für das Haushaltsjahr 1964 ein zu deckender Finanzbedarf von rund 1031 Millionen DM oder von rund 381 Millionen DM Mehrbedarf gegenüber der Regierungsvorlage. Für einen Mehraufwand in dieser Höhe — darauf möchte ich das Haus ausdrücklich aufmerksam machen — muß eine Deckung gefunden werden. In diesem Zusammenhang muß wohl auch darauf hingewiesen werden, daß die sich in diesem Jahr ergebenden Minderausgaben natürlich bereits das Haushaltsjahr 1965 belasten. Nun ein Wort zur Terminfrage. Im Zusammenhang mit der Deckungsfrage wurde im Haushaltsausschuß natürlich auch zu der Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens dieser Novelle Stellung genommen. Nach dem ersten Beschluß des federführenden Ausschusses sollte das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 1963 in Kraft treten. Meine Damen und Herren! Dies hätte einen weiteren Mehraufwand von etwa 260 Millionen DM zur Folge gehabt, also einen tatsächlichen Gesamtbedarf für 1964 in Höhe von 1292 Millionen DM. Eine Minderheit sprach sich im Haushaltsausschuß auch für eine Verabschiedung der Gesetzentwürfe mit Rückwirkung ab 1. Oktober 1963 aus. Die Mehrheit aber hielt diesen Termin für nicht vereinbar mit der Haushaltslage und lehnte ihn wegen der fehlenden Deckung für den dann notwendigen Mehrbedarf ab. Sie glaubte bei ihrer Entscheidung außerdem die Tatsache berücksichtigen zu müssen, daß die durch die Verbesserung der Kriegsopferversorgung aufgeworfene Deckungsfrage nicht das einzige schwierige Finanzproblem des Haushaltsjahres 1964 darstellt. Nun, meine Damen und Herren, darf ich zum Abschluß noch einige erläuternde Bemerkungen zu dem in der Stellungnahme des Haushaltsausschusses vorgelegten Deckungsvorschlag machen. Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen haben, nachdem sie bereits im Dezember im Haushaltsausschuß angekündigt hatten, daß sie die notwendige Deckung suchen und Vorschläge vorlegen würden, um alle Leistungsverbesserungen in einem Zug gemeinsam zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam werden zu lassen, nach Wiederaufnahme der Beratungen des Haushaltsausschusses am 16. Januar zur Deckung der durch die Novelle nun eintretenden zusätzlichen Haushaltsbelastung Kürzungsvorschläge bei rund 90 Titeln des Haushaltsplans gemacht. Sie brachten dabei zum Ausdruck, daß diese fast alle Ressorts betreffenden Einsparungen in einigen Fällen zu Recht als Harte empfunden werden könnten und daß jenen, die von den in Aussicht genommenen Kürzungen betroffen würden, ein Opfer zugemutet würde. Beides aber glaubten sie wegen der Vorrangigkeit und Dringlichkeit der Kriegsopferversorgung vertreten zu können. Es wurden Bedenken laut hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Auswirkungen dieses erstmals angewandten Verfahrens, und es wurde die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit durch die Vorschläge der Haushaltsausschuß bei seinen Entscheidungen während der Beratung des Haushalts oder das Plenum bei der zweiten und dritten Lesung des Haushalts schon jetzt festgelegt werde. Die Koalitionsfraktionen aber haben im Ausschuß ausdrücklich erklärt, daß mit der Vorlage dieser Kürzungsvorschläge und ihrer Kenntnisnahme durch das Plenum selbstverständlich keine haushaltsrechtliche Bindung — nicht für den Haushaltsausschuß und erst recht nicht für das Plenum — eintrete. Das wäre auch gar nicht möglich. Selbstverständlich können bei der Einzelberatung die hier im Bericht aufgeführten Titel noch erörtert, die vorgesehenen Kürzungen in ihrem Ausmaß verändert oder andere Vorschläge gemacht werden. Daher heißt es ja im Bericht, der Ihnen vorliegt: „vorbehaltlich der Beratung der Einzelpläne". Die Koalitionsfraktionen wollen nach ihren Ausführungen im Haushaltsausschuß mit diesem Vorschlag dem Plenum und der Öffentlichkeit deutlich machen, daß eine Deckung für Mehrausgaben im Hinblick auf die Haushaltslage eben nur durch echte Einsparungen im Etat gefunden werden kann. Für sie bedeutet dieser Vorschlag eine, wenn Sie so wollen, innere oder politische Bindung. Der sachlichen Entscheidung wird dadurch — so die Auffassung der Koalitionsfraktionen — in keiner Weise vorgegriffen. Sie fällt natürlich in der zweiten und dritten Lesung des Haushalts. Die Kenntnisnahme dieses Deckungsvorschlags durch das Plenum soll nach Auffasung der Mehrheit des Ausschusses lediglich sicherstellen, daß bei den kommenden Beratungen des Haushaltsausschusses die Deckung für den durch die Novelle verursachten Mehraufwand in dieser Richtung zu suchen ist, falls andere Deckungsvorschläge nicht annehmbar sind. Der Haushaltsausschuß wird bei Vorliegen mehrerer Deckungsvorschläge prüfen müssen, welchem Vorschlag er unter Berücksichtigung der politischen Erfordernisse den Vorrang geben will. In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus, von diesem Deckungsvorschlag und dem Bericht des Haushaltsausschusses Kenntnis zu nehmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich nehme an, daß die Berichterstatter des Ausschusses für Kriegsopferund Heimkehrerfragen keine Ergänzung ihres vorliegenden Schriftlichen Berichts wünschen. — Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Seidel Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der SPD darf ich Seidel zur Finanzierung der Neuregelung des Kriegsopferrechts folgende Erklärung abgeben. Die Fraktion der SPD hat sich in ihrer Gesamtheit während der Verhandlungen über die Neuordnung der Kriegsopferversorgung konstant für den einstimmigen Beschluß des federführenden Ausschusses für Kriegsopferund Heimkehrerfragen eingesetzt, der eine stufenlose Neuregelung ab 1. Oktober 1963 vorsah. Das unwürdige Spiel mit dem Hinweis auf Deckungsschwierigkeiten, wodurch die Verabschiedung der gesetzlichen Neuregelung um Monate verzögert wurde, wäre vermieden worden, wenn die Koalition sich von Anfang an einsichtiger verhalten hätte. Die jetzige Haltung der Koalitionsparteien bestätigt die Auffassung der SPD, wonach Deckungsmöglichkeiten im Haushalt vorhanden sind. Nach der Entscheidung der Koalitionsparteien im Haushaltsausschuß und entgegen der Auffassung der SPD-Fraktion soll das Zweite Neuregelungsgesetz nicht vom 1. Oktober 1963, sondern erst vom 1. Januar 1964 an in Kraft treten. Für das Rechnungsjahr 1964 werden daher höchstens 380 Millionen DM zusätzlich erforderlich sein, für welche die Koalitionsparteien eine Finanzierungsliste ausgearbeitet haben, die dem Hause in Gestalt des Berichts des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung, Drucksache IV/1838, vorliegt. Wir haben eine En-bloc-Entscheidung über diese Liste im Haushaltsausschuß abgelehnt, weil wir eine solche Methode für untragbar halten, die einer gründlichen Etatberatung unter Hinzuziehung der Regierungsvertreter widerspricht. Wir halten auch das Verfahren der Koalitionsmehrheit, den § 96 der Geschäftsordnung zu bemühen, für falsch. Wir stellen aber fest, daß die Koalition endlich zu der Einsicht gelangte, daß eine Finanzierung der Kriegsopferversorgung ohne Stufenplan vom 1. Januar 1964 an möglich ist. Es besteht also volles Einverständnis, daß das Neuordnungsgesetz wenigstens ab 1. Januar 1964 in Kraft treten kann und daß in der erforderlichen Höhe die Deckungsmittel zu finden sind. Über die Einzelheiten der Kürzungsliste wollen wir jetzt nicht verhandeln, da die Entscheidung über die vorgeschlagenen Kürzungen erst im Verlauf der ordentlichen Etatberatungen erfolgen kann. Wir betrachten die Kürzungsliste nur als Arbeitsunterlage, die unsere Auffassung von der möglichen Deckung in der erforderlichen Endsumme bestätigt. Die Kürzungsliste enthält übrigens Vorschläge, die zum Teil einer Ausarbeitung der Finanzreferenten der Länder zum Bundeshaushaltsplanentwurf 1964 entnommen sind oder die zum Teil das Ergebnis der Vorbesprechungen zwischen den Berichterstattern des Haushaltsausschusses für die Einzelpläne und den Ministerien sind. Nur einige Positionen entstammen eigenen Vorstellungen der Koalitionspartner. Aber gerade diesen wird die SPD nur zum Teil zustimmen können. Abzulehnen sind die vorgeschlagenen Kürzungen bei der Wissenschaftsförderung; abzulehnen sind die Kürzungen bei den Mitteln für kulturelle Auslandsbeziehungen, und abzulehnen sind die Kürzungen hei den Mitteln für Berlin. Wir werden solche untauglichen Vorschläge im Verlauf der Etatberatungen im Haushaltsausschuß durch eigene Vorschläge ersetzen und ergänzen. Heute gilt es, meine Damen und Herren, endlich die politische Frage zu entscheiden, daß der Neuregelung des Kriegsopferrechts freie Fahrt gegeben wird. Es genügt die Feststellung, zu der der Bundesrat beim ersten Durchgang des Bundeshaushaltsplanentwurfs 1964 am 20. Dezember 1963 gekommen ist und die lautet: Der Bundesrat hält es für möglich, ohne Überschreitung des Haushaltsvolumens von 60,3 Milliarden DM die Verbesserung der Kriegsopferversorgung durchzuführen. Die Durchsicht der Einzelpläne läßt erkennen, daß durch Ausgabekürzungen und Umschichtungen die noch erforderlichen Mittel gewonnen werden können. Er verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Einzelpläne 11, 32 und 60. Dieser Feststellung des Bundesrates schließen wir uns an. Auf jeden Fall steht fest: die Deckung der Mehraufwendungen für die Neuregelung der Kriegsopferversorgung ist, was wir von Anfang an betont haben und was die Vertreter der Regierungsparteien im Haushaltsausschuß jetzt bestätigen, ohne Steuererhöhung im Rahmen der Gesamtsumme des Bundeshaushalts 1964 möglich. Nur Bundeskanzler Erhard sah diese Möglichkeit nicht. Sein Rezept war bei Ausweitung der Regierungsvorlage die eventuelle Anwendung des Art. 113 des Grundgesetzes. Das heute hier zur Abstimmung anstehende sachliche und finanzielle Gesamtergebnis ist erreicht worden, weil die SPD-Bundestagsfraktion keinen Zweifel aufkommen ließ: Die zweite Neuregelung des Kriegsopferrechts muß sozial gerechter und umfassender gestaltet werden, als es die Bundesregierung mit ihrer Vorlage beabsichtigt hatte. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Vogel. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der CDU/CSU möchte ich folgende Erklärung abgeben. Wir weisen aufs entschiedenste Vorwürfe wie „unwürdiges Spiel" und wie den, wir hätten uns nicht „einsichtig" verhalten, zurück. Wir weisen genauso die Vorwürfe zurück, die auch von dem Geschäftsführer der sozialdemokratischen Fraktion, Herrn Dr. Mommer, im Monat Dezember an dieser Stelle gegen die Mehrheit im Haushaltsausschuß gefallen sind. Ich glaube, das Hohe Haus sollte sich in einer Sache absolut einig sein: An einem Auto müssen nicht nur der Motor laufen und die Reifen gut, sondern auch die Bremsen in Ordnung sein. Dieses Dr. Vogel Hohe Haus sollte ein gemeinsames Interesse daran haben, die Institution des Hauses, die leider gezwungen ist, manchmal diese Bremsfunktion auszuüben, nicht in ihrer Funktion lahmzulegen, sondern sie zu erhalten. (Zuruf von der SPD: Aber an der richtigen Stelle bremsen, Herr Kollege!)


    (Erste Beratung: 78. Sitzung.)