Rede:
ID0410729200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Hellige.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Besold 4915 A Abg. Gräfin vom Hagen tritt in den Bundestag ein 4915 A Überweisungen an Ausschüsse . . . . 4915 A, B Fragestunde (Drucksachen IV/1842, IV/ 1845) Frage des Abg. Dr. Mommer: Konsultierung betr. Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Frankreich und China Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4916 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4916 A, B Frage des Abg. Seither: Brüsseler Beschlüsse in der Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister 4916 C, 4917 A, B Frehsee (SPD) . . . 4916D, 4917 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 B Frage des Abg. Seither: Vorschlag der EWG-Kommission über Richtpreiskriterien Schwarz, Bundesminister 4917 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Berücksichtigung des Art. 110 des EWG-Vertrages in Marktordnungen Schwarz, Bundesminister . . 4918 A, B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gemeinsames Stützungsniveau für Agrarerzeugnisse Schwarz, Bundesminister 4918 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Finanzielle Leistungen für agrarpolitische Maßnahmen Schwarz, Bundesminister 4919 A, B, C, D, 4920 A Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 4919 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4919 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4919 D Marquardt (SPD) . . . . . . . 4920 A Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Trinkmilch/Werkmilchausgleich Schwarz, Bundesminister . 4920 B, C, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 4920 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4920 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Frage des Abg. Ritzel: „Qualitätswein" nach der Verordnung der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister 4920 D, 4921 A Ritzel (SPD) . . 4921 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französisches Mais-Saatgut für südbadische Futtergetreideanbauer Schwarz, Bundesminister . . . 4921 B, D, 4922 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 4921 C Reichmann (FDP) 4922 A Bading (SPD) . . . . . . . . 4922 B, C Frage des Abg. Buchstaller: Fahrschulausbildung der Bundeswehr in Koblenz Hopf, Staatssekretär . 4922 D, 4923 B, C Buchstaller (SPD) 4923 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 4923 C Frage des Abg. Buchstaller: Soldatenheim in Koblenz Hopf, Staatssekretär 4923 C Fragen des Abg. Reichmann: Ablösung der marokkanischen Soldaten in Donaueschingen 4923 D Fragen der Abg. Wehner, Strohmayr und Erler: Vortrag des Herrn von Papen in Madrid Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4924 A, B, C, D, 4925 A, B, C, D, 4926 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 4924 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4924 D Erler (SPD) 4925 A Strohmayr (SPD) 4925 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4925 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4925 D Fragen des Abg. Rollmann: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 4926 A, B Rollmann (CDU/CSU) 4926 B Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Budgetrecht für das Europäische Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4926 C Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Bestellung der Exekutive Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C, 4927 A, B, C, D, 4928 A Dr. Mommer (SPD) . . . 4926 D, 4927 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4927 A, B Dr. Schäfer (SPD) 4927 C Ritzel (SPD) 4927 D Rollmann (CDU/CSU) 4928 A Frage des Abg. Lemmrich: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Holkenbrink: Verstärkte Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Gesetzgebung Dr. Schröder, Bundesminister . . 4928 C, D, 4929 A Holkenbrink (CDU/CSU) . . . 4928 C, D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4928 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Note in Sachen Argoud Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4929 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4929 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . 4929 C, D Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1826) 4929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 (Drucksache IV/1682) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4930 A, 4949 D, 4968 A Erler (SPD) . . 4931 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 4936 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4940 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 4945 A Wehner (SPD) . . . . 4948 B, 4964 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 4951 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 4956 A Schultz (FDP) . . . . . . . . . 4962 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten (Drucksache IV/1807) — Erste Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) . . 4969 B, 4973 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4970 D Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4973 A Wahlen zum Europäischen Parlament . . 4974 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksachen IV/1030, IV/1033, IV/1148, IV/1305); Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/1838, IV/1831) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 4975 A Seidel (Fürth) (SPD) 4976 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 4977 D Dr. Rutschke (FDP) 4978 C Ritzel (SPD) 4979 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . 4980 B Bazille (SPD) 4981 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4986 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (SPD) (Drucksache IV/1697) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 4987 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4988 C Busse (FDP) 4989 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805) — Erste Beratung — Anders (SPD) 4989 C Höcherl, Bundesminister 4990 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres, van Delden, Unertl, Dr. Schmidt [Wuppertal], Burckardt, Dr. Dörinkel u. Gen.) (Drucksache IV/1658) — Erste Beratung — . . 4991 A Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Wieninger, Lemmrich, Strohmayr, Schwabe u. Gen.) (Drucksache IV/1706) — Erste Beratung — Dorn (FDP). . . . . 4991 A, 4993 B Leber (SPD) 4992 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722) — Erste Beratung — . . . . 4994 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) — Erste Beratung — 4994 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucks ache IV/1792) — Erste Beratung — . . . . . . . 4994 B Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache IV/1794) — Erste Beratung — 4994 B Entwurf eines Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache IV/1795) — Erste Beratung — . . . . 4994 C Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/1843, IV/1765) — Zweite und dritte Beratung — 4994 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1783) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/1589); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1784) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4995 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten (Drucksache IV/1585); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1785) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1786) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4995 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/1813) — Zweite und dritte Beratung . . . . 4996 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt (Drucksachen IV/1579, IV/1767) 4996 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Artillerie-Kaserne in GöttingenWeende (Drucksache IV/1773) . . . . 4996 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgstraße 49 (Drucksache IV/1830) . . . . . . . . . . 4996 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der vom 1. April bis 31. August 1957 geltenden Fassung (Drucksache IV/1825) . . . . . . . 4996 C Ubersicht 19 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1841) . 4996 D Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier) (Drucksache IV/1796); in Verbindung mit der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Kolophonium (Drucksache IV/1798); der Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren) (Drucksache IV/1799); der Vierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Verschnittrotwein) (Drucksache IV/1791); der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Naturkork) (Drucksache IV/1793); der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Eisen- und Stahlpulver) (Drucksache IV/1800); der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzungen 1964) (Drucksache IV/1809) 4997 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtundzwanzigste und Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1781, IV/1782, IV/1835) 4997 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rats hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/1777, IV/1834) 4997 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. handelspolitischer Schutz der EWG gegenüber anomalen Praktiken von Drittländern (Drucksachen IV/1739, IV/1836) 4997 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 V Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/805, IV/1819) . . . . 4997 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen. betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Drucksachen IV/762, IV/1818) . . . . 4998 A Antrag betr. Verordnung über die Höhe des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten (SPD) (Drucksache IV/ 1802) . . . 4998 C Nächste Sitzung 4998 C Anlagen 4999 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 4915 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 106. Sitzung Seite 4849 D Zeile 13 statt „deutschfranzösischen": deutsch-amerikanischen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Aschoff 24. 1. Dr. Atzenroth 24. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Bieringer 7. 2. Birkelbach * 25. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Burckhardt 22. 1. Dr. Burgbacher 24. 1. Corterier 22. 1. Dr. Deist * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dr. Dichgans * 25. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 23. 1. Dr. Effertz 22. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. Faller * 25. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Hahn (Bielefeld) * 25. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 24. 1. Illerhaus * 25. 1. Dr. Jaeger 25. 1. Junghans 22. 1. Kalbitzer * 25. 1. Klein (Saarbrücken) 24. 1. Klinker * 25. 1. Dr. Kreyssig * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Krug 22. 1. Dr. Kübler 24. 1. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Löhr * 24. 1. Lücker (München) * 25. 1. Margulies * 25. 1. Marx 24. 1. Mauk * 25. 1. Metzger * 25. 1. Michels 24. 1. Dr. Müller-Hermann * 25. 1. Neumann (Allensbach) 22. 1. Nieberg 24. 1. Dr.-Ing. Philipp * 25. 1. Frau Dr. Probst * 25. 1. Rademacher 25. 1. Frau Dr. Rehling 24. 1. Richarts * 25. 1. Ruland 26. 2 Sander 22. 1. Schmidt (Kempten) 23. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 24. 1. Seifriz * 25. 1. Soetebier 23. 1. Dr. Starke * 25. 1. Storch * 25. 1. Frau Strobel * 25. 1. Urban 22. 1. Weinkamm * 25. 1. Wilhelm 24. 1. Wischnewski * 25. 1. Wullenhaupt 24. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 8. 2. Hauffe 31. 1. Höhne 30. 1. Frau Kettig 8. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Wegener 8. 2. Werner 14. 2. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gscheidle zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495). Meine politischen Freunde und ich halten es für angebracht, vor der Dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtzuwendungen neben zwei sachlichen Hinweisen auch eine politische Bemerkung zu machen. Wie den Damen und Herren dieses Hauses sicher erinnerlich ist, hat die SPD-Bundestagsfraktion schon vor Jahren beantragt, allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Weihnachtszuwendung zu gewähren. Gegen diese Anträge hatten sich in der Vergangenheit sowohl die Bundesregierung als auch die sie tragenden Parteien gestellt. Der ablehnende Standpunkt wurde vorwiegend mit verfassungsrechtlichen und beamtenpolitischen Bedenken begründet. Nachdem nunmehr schon seit langem für Angestellte und Arbeiter des Bundes Weihnachtszuwendung gezahlt und in allen Ländern den dort beschäftigten Beamten solche Zulagen gewährt werden, konnten diese Argumente nicht mehr aufrechterhalten werden. Unsere letzten Initiativen als SPD-Bundestagsfraktion wurden deshalb mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Erst der nunmehr zu verabschiedende Gesetzent- 5000 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 wurf fand die einhellige Zustimmung sowohl des Ausschusses für Inneres als auch des Haushaltsausschusses. Wir halten also fest, die früheren Gegenargumente der Bundesregierung waren nicht stichhaltig. Sie sollten nur die fiskalischen Gründe, die im Hintergrund standen, verschleiern. Sie wurden in dem Augenblick überwunden, als es die Bundesregierung für richtig hielt, den vorliegenden Gesetzentwurf selbst einzubringen. Bei dieser Sachlage mußten Zeitungsmeldungen überraschen, wonach der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem in der Öffentlichkeit erklärt hat, daß mit diesem Gesetz die Bundesregierung wiederum ihre fortschrittliche und beamtenfreundliche Haltung unter Beweis gestellt habe. Ein solcher Vorgang ist nicht einmalig. Man könnte einen ganzen Katalog ähnlicher Begebenheiten aufzählen, bei denen die Bundesregierung gezwungenermaßen sozialpolitisch tätig wurde, aber dann den gesamten ihr zur Verfügung stehenden Apparat benutzte, um gegenüber der Öffentlichkeit ihre aufgeschlossene Haltung zu dokumentieren, die vorher langjährige Initiative der Opposition zu verschweigen und ihr bisheriges Verhalten vergessen zu machen. Sachlich ist zu dem vorliegenden Entwurf, dem die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung geben wird, zu bemerken: 1. daß besoldungsrechtlich nicht geklärt werden konnte, daß die Weihnachtszuwendungen als Besoldungsbestandteil gelten, 2. daß abweichend von der Regelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, wonach die Auszahlung des Ortszuschlages an beide im öffentlichen Dienst stehenden Ehegatten voll erfolgt, bei der Bewilligung der Weihnachtszuwendung eine ungünstigere Regelung erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion hofft, daß auf Grund der vom Ausschuß erbetenen Stellungnahme der Bundesregierung in beiden Punkten eine günstigere Regelung für die Zahlung aus Anlaß des Weihnachtsfestes 1964 getroffen werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abkommen, mit dem wir uns heute zu beschäftigen haben, ist einer der kleinen Schritte, die die europäischen Staaten bisher auf dem langen Weg nach Europa getan haben. Wir sollten uns darüber freuen, daß es abgeschlossen werden konnte, auch wenn wir wissen, daß dieses Abkommen noch nicht das Europa schafft, das wir vor uns sehen; auch wenn wir wissen, daß es die Lösung der großen schwierigen Aufgaben nicht bringen wird, vor denen heute unsere Regierungen stehen.
    Das Abkommen nimmt diesen Schwierigkeiten nichts von ihrem Gewicht, aber es schafft auf einem Nebenschauplatz der Europapolitik einige Realitäten, die unseren Völkern etwas von der Hoffnung erhalten könnten, die vor 10 Jahren noch so groß war und die in den letzten Jahren so gekränkt wurde. Europa ist nicht nur eine Sache des Ausgleichs von Interessen — gewiß, das ist es auch —, Europa ist nicht nur das, was man einst, vor 200 Jahren, „La République des savants" genannt hat, die Republik der Gelehrten, der Gebildeten, der guten Europäer, die kein politisches Europa brauchen, um sich als Europäer zu fühlen. Das allein reicht nicht. Aber das Europa des Ausgleichs von Interessen reicht auch nicht.



    Dr. Schmid (Frankfurt)

    Beide Dinge — Ausgleich von Interessen, Schaffung von Institutionen und Schaffung eines geistigen Fundus, der allen gemeinsam ist liegen im Spiel. Wir müssen neben und zusammen mit den Bemühungen der Regierungen, diesen Interessenausgleich auf materiellem Gebiete zu schaffen, andere Bemühungen unternehmen: wir müssen in den verschiedenen Ländern den Versuch machen, uns so gut wie möglich und so nahe wie möglich kennenzulernen. Wo könnte das besser und wirksamer geschehen als dort, wo junge Leute lernen; wo sie lernen, mit sich und der Welt fertig zu werden, in den Schulen, an den Universitäten und überall, wo Bewußtsein gebildet wird.
    Aus dieser Erkenntnis heraus haben vor etwa 12 Jahren einige Mitglieder dieses Hauses in der Beratenden Versammlung des Europarates den Antrag gestellt, man möge doch europäische Kulturkonventionen abschließen, durch die die Gleichbewertung einer Reihe von kulturellen und schulischen Anstalten und Veranstaltungen in den verschiedenen Staaten ausgesprochen werden könnte. So ist es in der Tat zum Abschluß der allgemeinen europäischen Kulturkonvention vom 19. Dezember 1954 gekommen, im Gefolge davon zu einer Konvention vom 9. März 1955 über die Bewertung der Reifezeugnisse und auf der Grundlage dieser allgemeineren Konventionen zu der Konvention, mit der wir uns heute beschäftigen, der Konvention vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit gewisser Studiengänge.
    Die Bundesregierung hat sich mit dem Ratifikationsverfahren Zeit gelassen, wohl Zeit lassen müssen; denn sie hatte Verhandlungen mit den deutschen Ländern zu führen und hat sie geführt. Aber man gestatte mir hier eine Bemerkung: ich finde, diese Beratungen haben zu lange gedauert. Das scheint mir nicht notwendig gewesen zu sein. Man hat — ich nehme das an von seiten der Bundesregierung wohl alles getan. Aber die Länderregierungen hätten sich bei solchen Dingen vielleicht ein bißchen mehr sputen können, als sie das hier getan zu haben scheinen. Sicher mußten die Länder gehört werden, nicht nur wegen des Lindauer Protokolls; schon nach Art. 32 Abs. 2 des Grundgesetzes sind vor dem Abschluß zwischenstaatlicher Verträge, durch die spezifische Landesinteressen betroffen werden, die Länder zu hören.
    Nun hat sich hier etwas ergeben, das mir bedenklich erscheint. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Regierungsvorlage den merkwürdigen Standpunkt vertreten, daß nach seiner Auffassung eine Gesetzeskompetenz des Bundes für den Gesetzentwurf nicht gegeben sei, da das Übereinkommen, auf das er sich beziehe, nur Gegenstände regele, für die ausschließlich die Länder zuständig seien. Mir scheint das in der Tat eine seltsame Auffassung zu sein. Offenbar glaubt man im Bundesrat, daß die Ratifikationsgesetze in allen Landtagen gesondert zu verabschieden seien, wobei ich mir die Frage erlaube: was soll dann geschehen, wenn ein Landtag der Meinung sein sollte, hier nicht zustimmen zu können?

    (Abg. Dr. Hellige: Das ist der Staatenbund!)

    Darüber werde ich nachher sprechen.
    Mein Vorredner, mein sehr geschätzter Kollege -
    im doppelten Sinn Kollege Dr. Kopf, hat vom Lin-dauer Protokoll 1957 gesprochen das infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vereinbart worden ist. Nach diesem Abkommen sollen internationale Verträge über Angelegenheiten, bezüglich derer die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liege, nur mit Zustimmung der Länder abgeschlossen werden können; die Länder sollten also da die eigentlichen Herren der möglichen Bewegungsfreiheit der Bundesregierung sein. Die bayerische Landesregierung hat die Konsequenz aus dieser Auffassung in aller wünschenswerten Deutlichkeit gezogen. Bei der Gelegenheit einer Vorlage an den bayerischen Landtag ein Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und eine Empfehlung gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen betreffend hat sie sich auf folgenden Standpunkt gestellt: Da die Länderregierungen zugestimmt hätten, könne man dieses Abkommen als Rechtens zustande gekommen betrachten; denn „nach der von der Bayerischen Staatsregierung" — ich zitiere wörtlich, Herr Präsident, wenn es erlaubt ist — „vertretenen Rechtsauffassung wird durch die Erklärung des Einverständnisses der Länder der Bund ermächtigt, den Vertrag insoweit, als er sich auf Gegenstände der Landeskompetenzen bezieht, stellvertretend für die Länder abzuschließen".
    Mir erscheint diese Auffassung über die Maßen seltsam. Sie erinnert mich an ein großes zweibändiges Lehrbuch des hervorragenden Staatsrechtslehrers Professor Seidel aus den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts über die Bismarcksche Reichsverfassung. In Band 1 wird die bayerische Staatsverfassung erläutert und in Band 2 die Reichsverfassung, die gelte, weil sie durch ein bayerisches Gesetz in Kraft gesetzt worden sei. So las man es vor Tische, und so scheint man es auch nach Tische mit Abschwächungen auf einigen Gebieten lesen zu sollen.
    Nun, wie gesagt, es ist durchaus richtig, aus der Natur der Sache heraus richtig, aus der Natur unserer Bundesrepublik als eines föderalistischen Staatswesens heraus richtig, daß man mit den Ländern spricht, wenn Außenpolitik betrieben werden soll auf Gebieten, bezüglich derer für die innerstaatliche Regelung die Länder ausschließlich kompetent sind. Aber daraus nun eine Art von Genehmigungsrecht der Länder zu machen — die Bundesrepublik dürfe solche Abkommen erst abschließen und in Kraft setzen, wenn die Länder zugestimmt haben — das scheint mir nun doch zu weit zu gehen! Das Lindauer Protokoll konnte nur Rechte der Länder begründen, wenn das Grundgesetz den Ländern diese Kompetenz erteilt hätte. Die Zuständigkeiten der Bundesregierung und die der Länder ergeben sich ausschließlich aus dem Grundgesetz. Durch Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Länderregierungen kann den Ländern kein Recht gegeben werden, das das Grundgesetz ihnen nicht gibt, es kann ihnen auch keines genommen werden. Umgekehrt gilt das auch von der Bundesrepublik und der für sie handelnden Bundesregierung.



    Dr. Schmid (Frankfurt)

    Was bestimmt nun das Grundgesetz? Es bestimmt, daß die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes ist: das ist eine ausschließliche Kompetenz des Bundes und der Bundesregierung. In den Händen der Bundesregierung liegt die Führung der Außenpolitik; sie hat die Verträge abzuschließen; und die mit der Gesetzgebung der Bundesrepublik beauftragten Organe haben die Zustimmungsgesetze zu verhandeln und zu verabschieden, nicht nur bei Verträgen, die sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, sondern darüber hinaus — ich bitte sich das wohl zu merken — bei allen Verträgen, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln. So steht es im Grundgesetz. Diese Konvention regelt politische Beziehungen des Bundes zu anderen Staaten, Beziehungen kultureller Art, aber als Inhalt eines völkerrechtlichen Vertrags sind diese außenpolitischen Beziehungen geworden. Sie sind ein Stück Regelung der außenpolitischen Beziehungen zu fremden Staaten. Damit ist die ausschließliche Kompetenz des Bundes gegeben.
    Doch ich wiederhole: nach Art. 32 Abs. 2 muß vor dem Abschluß eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt um so mehr, wenn es die Verhältnisse aller Länder sind —, das betroffene Land rechtzeitig gehört werden. Aber dieses Recht auf Anhörung schafft kein Genehmigungsrecht der Länder, sondern nur eine Konsultationspflicht der Bundesregierung; sie hat die Landesregierung zu hören. Nach dieser Konsultation, nach Anhörung der Landesregierungen, die ihren Standpunkt vorzutragen haben, hat die Bundesregierung nach pflichtmäßigem Ermessen die Entscheidung in eigener und alleiniger Verantwortung zu treffen. Daran sollte wohl kein Zweifel bestehen können. Wenn Art. 32 Abs. 3 bestimmt, daß die Länder dort, wo sie für die Gesetzgebung zuständig sind, mit auswärtigen Staaten nur mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge abschließen können, dann ergibt sich daraus doch wohl, daß den Ländern eigenständige, autonome außenpolitische Kompetenzen nicht zustehen.
    Der föderale Charakter der Bundesrepublik kommt auch bei Dingen der auswärtigen Politik darin zum Ausdruck, daß beim Ratifikationsgesetz nach Art. 77 des Grundgesetzes der Bundesrat mitwirken kann und mitzuwirken hat. Eine eigene Zuständigkeit der Länder ich wiederhole das — gibt es bei dieser ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes — und die auswärtige Politik des Bundes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes — weder nach außen noch nach innen. Damit hat der Bund, haben wir und der Bundesrat, die ausschließliche Zuständigkeit bezüglich all der Rechtsakte, durch die diese Konvention für uns rechtsverbindlich werden soll.
    Was die Transformation der materiellen Vereinbarungen, die in der Konvention enthalten sind, in Landesrecht anlangt, so haben da natürlich die Landtage der Länder ihr Wort zu sagen. Aber hier möchte ich doch eines sagen — ich weiß, daß viele damit nicht einverstanden sein werden, auch manche der Landesregierungen nicht, die sonst denken
    wie ich —, es ist ein Gebot der Bundestreue der Länder, sich nicht quer zu legen, wenn die Bundesregierung eine Verpflichtung ausführt, die sie völkerrechtlich übernommen hat.
    Es erhebt sich die Frage, ob es dabei für die Bundesregierung Grenzen gibt, ob sie sich hier bei der Ordnung der außenpolitischen Beziehungen zu anderen Ländern auf bestimmte Gebiete, auf bestimmte Materien beschränken muß und ob es Vorbehaltsrechte der Länder gibt, die es der Bundesregierung unmöglich machen könnten, auf bestimmten Gebieten außenpolitische Vereinbarungen abzuschließen, ohne vorher die Genehmigung der Landesregierungen erhalten zu haben. Alle Sachgebiete kommen für die Pflege auswärtiger Beziehungen zu anderen Staaten in Betracht. Schon begrifflich gibt es keine Beschränkung des Radius der Politik nach außen. Nach innen gibt es die Begrenzung durch Abs. 2 des Art. 32, die Konsultationspflicht. Zur Außenpolitik kann schlechthin alles gehören, was in den Bereich staatlicher Tätigkeit fällt, was für die Regelung der Lebensordnungen innerhalb der Grenzen des Staates notwendig ist. Es liegt im Begriff der auswärtigen Politik, ja der Politik überhaupt, daß kein Sachgebiet von internationalen Regelungen ausgeschlossen werden darf. Der Bund kann alle Lebensverhältnisse innerhalb seiner Grenzen zum Gegenstand seiner Außenpolitik machen, auch zum Gegenstand von Konventionen. Möge der Bundesrat, in dem das Element „Land" in der Bundesverfassung zum Wort und zur Wirksamkeit kommt, seine Stellung beziehen, sein Wort dazu so sagen, wie er glaubt es sagen zu sollen.
    Auswärtige Kulturpolitik ist Außenpolitik; darüber sollten wir alle einig sein. Verträge darüber sind außenpolitische Verträge und nicht Verträge über Angelegenheiten der Kulturpolitik der Länder und der Möglichkeiten der Länder, Kulturpolitik zu betreiben. Die Länder haben die Verpflichtung zur Bundestreue auf den Gebieten, wo im Rahmen der Außenpolitik der Regierung geschlossene Verträge der Transformation des Inhalts dieser Verträge in Landesrecht bedürfen. Es kann keine Rede davon sein, daß es Sache der Länder sei, die Konvention zu ratifizieren, und Sache der Landtage, die Genehmigungsgesetze zu beschließen.
    Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen sollten, daß bei der Zustimmung zur Ratifikation das letzte Wort die Länder haben sollten, dann werden wir nicht sehr viel Glück bei unseren Versuchen haben, Verträge über kulturelle Materien abzuschließen. Dann werden wir Gefahr laufen, daß man uns sagt: Wissen wir denn überhaupt, ob euer Wort honoriert werden wird? Wir müssen das bezweifeln, und darum lassen wir lieber die Finger von diesen Dingen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Dehler.)

    Wenn man sich die Stellungnahme des Bundesrates zu eigen machte, würde man auf dem Gebiet einer Außenpolitik auf Grund oder mit Hilfe kultureller Institutionen unseren Bundesstaat in einen Staatenbund zurückverwandeln. Das kann doch niemandes Absicht sein! Ich bin überzeugt, daß der Bundesrat mit seiner Erklärung das nicht sagen



    Dr. Schmid (Frankfurt)

    wollte; aber letztlich ist das die Konsequenz seiner Stellungnahme.
    Über die Einzelheiten des Inhalts der Konvention werden wir uns heute nicht unterhalten können. Wir werden es zunächst im Ausschuß tun. Meine Fraktion wird der Überweisung zustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hellige.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walther Hellige


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt wohl niemanden in diesem Hause, der sich nicht freuen wird, wenn wir auf dem Weg zur europäischen Einigung einen, wenn auch bescheidenen Schritt vorwärtskommen. Aber es ist wohl auch jeder betrübt, wenn ein Ratifikationsgesetz erst im achten Jahre dieses Hohe Haus zur ersten Lesung erreicht. Acht Jahre sind eine lange Zeit. Das wurde mir sinnfällig klar, als ich versuchte, Material für die heutige Debatte zu beschaffen. Im Europarat — das mußte ich in Straßburg feststellen — gab es keinerlei Umdrucke mehr; sie sind — außer nicht ausleihbaren Aktenexemplaren — längst vernichtet. Auch die wissenschaftliche Abteilung dieses Hauses bewahrt nichts mehr auf. Für die Archive gehört die Konvention offensichtlich schon in den Bereich der Prähistorie; hoffentlich gerät aber die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes nicht in die Zeiten der Eschatologie.
    Warum hat es denn so lange gedauert? Die Lindauer Vereinbarung, die 1957 wegen der Konvention getroffen wurde, gab die auswärtigen Kulturfragen in die Zuständigkeit der Ministerpräsidenten. Dann begannen die üblichen zeitraubenden Verhandlungen zwischen den Staatskanzleien, den Kultusministerien und den Finanzministerien, die der Herr Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz im Sommer des vergangenen Jahres einer berechtigten Kritik unterzogen hat. Einige Länder hielten sogar eine Zustimmung ihrer Parlamente zur Ratifikation für nötig. 1958 hat die Ständige Vertragskommission, die der Kollege Kopf schon vorgestellt hat, die Annahme empfohlen. Drei Jahre später, im Jahre 1961, hatten alle Länder außer Hessen zugestimmt, freilich nicht ohne Vorbehalte. Inzwischen hat auch Hessen ja gesagt. Heute, im achten Jahr nach dem Abschluß der Konvention, nach gut sechsjährigen Verhandlungen mit den Ländern liegt das Gesetz zur ersten Lesung auf dem Tisch des Hauses, nachdem die deutsche Delegation beim Europarat mehrmals durch Anfragen nachgeholfen hat.
    War dieser lange Verzug nötig? Herr Kollege Kopf hat die Verfassungsproblematik dargestellt. Herr Kollege Schmid hat sie ausführlich und, wie ich glaube, sehr zutreffend geschildert, und ich habe keineswegs den Wunsch, als schlichter Museumsdirektor hier mit dem Professor der Rechte in Konkurrenz zu treten. Ich stimme ihm völlig zu; denn nach Art. 73 Abs. 1 liegt die ausschließliche Kompetenz für die auswärtigen Beziehungen und damit sicher auch für die auswärtige Kulturpolitik beim Bund. Wir wissen, daß die Länder das bestreiten. Wir glauben
    aber, daß damit dem Bunde der Verfassungsauftrag gegeben worden ist, die Ratifikation zu erteilen. Selbstverständlich muß die Ständige Konferenz der Kultusminister auf das engste bei der Ausarbeitung beteiligt werden, und das ist ja auch geschehen.
    Die Durchführung, meine Damen und Herren, liegt bei den Ländern. Das ist unbestritten. Aber darf ich Ihnen die Frage stellen: Was ist denn noch durchzuführen? Die Wissenschaft, die sehr viel schneller arbeitet als unsere durch einen überspitzten Föderalismus gehemmten Staatsorgane hat in ihren akademischen Prüfungsordnungen die Anrechnung der Auslandssemester längst im Sinne der Konvention geregelt, und auch die Prüfungsordnungen der Länder für die Staatsexamina dürften wohl durchgehend entsprechende Regelungen enthalten. Warum, meine Damen und Herren, sollten wir Schwierigkeiten in der Theorie suchen, wo die Praxis schon längst die richtigen Wege gefunden hat?
    Sollte man nicht dem Bundesrat empfehlen, gegebenenfalls staatsrechtliche Probleme auszuklammern und schnell der Konvention zuzustimmen? Denn aus guten Gründen ist eine baldige Ratifikation sehr wünschenswert. Wir wollen unsere Jugend in Europa möglichst eng aneinanderbringen. Wir wollen vor allen Dingen die akademische Jugend, die einmal die führende Stellung in den Staaten haben wird, miteinander in Kontakt bringen. Kennenlernen ist die Voraussetzung für Verstehen, und Verstehen ist die Voraussetzung für Freundschaft. Die Bundesrepublik hat sich stets rückhaltslos für die Integration Europas eingesetzt. Sie sollte auch bei der Ratifikation der erarbeiteten Konvention nicht zurückstehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)