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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Besold 4915 A Abg. Gräfin vom Hagen tritt in den Bundestag ein 4915 A Überweisungen an Ausschüsse . . . . 4915 A, B Fragestunde (Drucksachen IV/1842, IV/ 1845) Frage des Abg. Dr. Mommer: Konsultierung betr. Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Frankreich und China Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4916 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4916 A, B Frage des Abg. Seither: Brüsseler Beschlüsse in der Agrarpolitik Schwarz, Bundesminister 4916 C, 4917 A, B Frehsee (SPD) . . . 4916D, 4917 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 B Frage des Abg. Seither: Vorschlag der EWG-Kommission über Richtpreiskriterien Schwarz, Bundesminister 4917 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4917 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Berücksichtigung des Art. 110 des EWG-Vertrages in Marktordnungen Schwarz, Bundesminister . . 4918 A, B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gemeinsames Stützungsniveau für Agrarerzeugnisse Schwarz, Bundesminister 4918 C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4918 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Finanzielle Leistungen für agrarpolitische Maßnahmen Schwarz, Bundesminister 4919 A, B, C, D, 4920 A Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 4919 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4919 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 4919 D Marquardt (SPD) . . . . . . . 4920 A Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Trinkmilch/Werkmilchausgleich Schwarz, Bundesminister . 4920 B, C, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 4920 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4920 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Frage des Abg. Ritzel: „Qualitätswein" nach der Verordnung der EWG-Kommission Schwarz, Bundesminister 4920 D, 4921 A Ritzel (SPD) . . 4921 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französisches Mais-Saatgut für südbadische Futtergetreideanbauer Schwarz, Bundesminister . . . 4921 B, D, 4922 A, B, C Dr. Rinderspacher (SPD) 4921 C Reichmann (FDP) 4922 A Bading (SPD) . . . . . . . . 4922 B, C Frage des Abg. Buchstaller: Fahrschulausbildung der Bundeswehr in Koblenz Hopf, Staatssekretär . 4922 D, 4923 B, C Buchstaller (SPD) 4923 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 4923 C Frage des Abg. Buchstaller: Soldatenheim in Koblenz Hopf, Staatssekretär 4923 C Fragen des Abg. Reichmann: Ablösung der marokkanischen Soldaten in Donaueschingen 4923 D Fragen der Abg. Wehner, Strohmayr und Erler: Vortrag des Herrn von Papen in Madrid Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4924 A, B, C, D, 4925 A, B, C, D, 4926 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 4924 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4924 D Erler (SPD) 4925 A Strohmayr (SPD) 4925 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4925 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4925 D Fragen des Abg. Rollmann: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . 4926 A, B Rollmann (CDU/CSU) 4926 B Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Budgetrecht für das Europäische Parlament Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4926 C Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Bestellung der Exekutive Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4926 C, 4927 A, B, C, D, 4928 A Dr. Mommer (SPD) . . . 4926 D, 4927 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4927 A, B Dr. Schäfer (SPD) 4927 C Ritzel (SPD) 4927 D Rollmann (CDU/CSU) 4928 A Frage des Abg. Lemmrich: Direkte Wahlen zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4928 B Frage des Abg. Holkenbrink: Verstärkte Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Gesetzgebung Dr. Schröder, Bundesminister . . 4928 C, D, 4929 A Holkenbrink (CDU/CSU) . . . 4928 C, D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4928 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Note in Sachen Argoud Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4929 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4929 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . 4929 C, D Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1826) 4929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 (Drucksache IV/1682) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4930 A, 4949 D, 4968 A Erler (SPD) . . 4931 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 4936 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 4940 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 4945 A Wehner (SPD) . . . . 4948 B, 4964 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 4951 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 4956 A Schultz (FDP) . . . . . . . . . 4962 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten (Drucksache IV/1807) — Erste Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) . . 4969 B, 4973 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4970 D Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4973 A Wahlen zum Europäischen Parlament . . 4974 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksachen IV/1030, IV/1033, IV/1148, IV/1305); Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/1838, IV/1831) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 4975 A Seidel (Fürth) (SPD) 4976 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 4977 D Dr. Rutschke (FDP) 4978 C Ritzel (SPD) 4979 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . 4980 B Bazille (SPD) 4981 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4986 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (SPD) (Drucksache IV/1697) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 4987 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4988 C Busse (FDP) 4989 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805) — Erste Beratung — Anders (SPD) 4989 C Höcherl, Bundesminister 4990 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Abg. Dr. Serres, van Delden, Unertl, Dr. Schmidt [Wuppertal], Burckardt, Dr. Dörinkel u. Gen.) (Drucksache IV/1658) — Erste Beratung — . . 4991 A Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Wieninger, Lemmrich, Strohmayr, Schwabe u. Gen.) (Drucksache IV/1706) — Erste Beratung — Dorn (FDP). . . . . 4991 A, 4993 B Leber (SPD) 4992 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722) — Erste Beratung — . . . . 4994 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) — Erste Beratung — 4994 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Drucks ache IV/1792) — Erste Beratung — . . . . . . . 4994 B Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache IV/1794) — Erste Beratung — 4994 B Entwurf eines Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung (Drucksache IV/1795) — Erste Beratung — . . . . 4994 C Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/1843, IV/1765) — Zweite und dritte Beratung — 4994 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1783) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/1589); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1784) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4995 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten (Drucksache IV/1585); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1785) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4995 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1786) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4995 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/1813) — Zweite und dritte Beratung . . . . 4996 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt (Drucksachen IV/1579, IV/1767) 4996 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Artillerie-Kaserne in GöttingenWeende (Drucksache IV/1773) . . . . 4996 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke in Köln, Bonner Wall 108-120 und Vorgebirgstraße 49 (Drucksache IV/1830) . . . . . . . . . . 4996 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der vom 1. April bis 31. August 1957 geltenden Fassung (Drucksache IV/1825) . . . . . . . 4996 C Ubersicht 19 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/ 1841) . 4996 D Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier) (Drucksache IV/1796); in Verbindung mit der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Kolophonium (Drucksache IV/1798); der Neununddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente 1964 — gewerbliche Waren) (Drucksache IV/1799); der Vierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Verschnittrotwein) (Drucksache IV/1791); der Einundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Naturkork) (Drucksache IV/1793); der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Eisen- und Stahlpulver) (Drucksache IV/1800); der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzungen 1964) (Drucksache IV/1809) 4997 A Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtundzwanzigste und Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1781, IV/1782, IV/1835) 4997 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rats hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/1777, IV/1834) 4997 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. handelspolitischer Schutz der EWG gegenüber anomalen Praktiken von Drittländern (Drucksachen IV/1739, IV/1836) 4997 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 V Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/805, IV/1819) . . . . 4997 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms u. Gen. betr. Verlängerung der Auslauffristen für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Drucksachen IV/762, IV/1818) . . . . 4998 A Antrag betr. Verordnung über die Höhe des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten (SPD) (Drucksache IV/ 1802) . . . 4998 C Nächste Sitzung 4998 C Anlagen 4999 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 4915 107. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 106. Sitzung Seite 4849 D Zeile 13 statt „deutschfranzösischen": deutsch-amerikanischen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Aschoff 24. 1. Dr. Atzenroth 24. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Bieringer 7. 2. Birkelbach * 25. 1. Fürst von Bismarck 24. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Burckhardt 22. 1. Dr. Burgbacher 24. 1. Corterier 22. 1. Dr. Deist * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dr. Dichgans * 25. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 23. 1. Dr. Effertz 22. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. Faller * 25. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Hahn (Bielefeld) * 25. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 24. 1. Illerhaus * 25. 1. Dr. Jaeger 25. 1. Junghans 22. 1. Kalbitzer * 25. 1. Klein (Saarbrücken) 24. 1. Klinker * 25. 1. Dr. Kreyssig * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Krug 22. 1. Dr. Kübler 24. 1. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Lohmar 26. 1. Dr. Löhr * 24. 1. Lücker (München) * 25. 1. Margulies * 25. 1. Marx 24. 1. Mauk * 25. 1. Metzger * 25. 1. Michels 24. 1. Dr. Müller-Hermann * 25. 1. Neumann (Allensbach) 22. 1. Nieberg 24. 1. Dr.-Ing. Philipp * 25. 1. Frau Dr. Probst * 25. 1. Rademacher 25. 1. Frau Dr. Rehling 24. 1. Richarts * 25. 1. Ruland 26. 2 Sander 22. 1. Schmidt (Kempten) 23. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schneider (Hamburg) 24. 1. Seifriz * 25. 1. Soetebier 23. 1. Dr. Starke * 25. 1. Storch * 25. 1. Frau Strobel * 25. 1. Urban 22. 1. Weinkamm * 25. 1. Wilhelm 24. 1. Wischnewski * 25. 1. Wullenhaupt 24. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 8. 2. Hauffe 31. 1. Höhne 30. 1. Frau Kettig 8. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Wegener 8. 2. Werner 14. 2. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gscheidle zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksachen IV/1649, IV/1495). Meine politischen Freunde und ich halten es für angebracht, vor der Dritten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtzuwendungen neben zwei sachlichen Hinweisen auch eine politische Bemerkung zu machen. Wie den Damen und Herren dieses Hauses sicher erinnerlich ist, hat die SPD-Bundestagsfraktion schon vor Jahren beantragt, allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Weihnachtszuwendung zu gewähren. Gegen diese Anträge hatten sich in der Vergangenheit sowohl die Bundesregierung als auch die sie tragenden Parteien gestellt. Der ablehnende Standpunkt wurde vorwiegend mit verfassungsrechtlichen und beamtenpolitischen Bedenken begründet. Nachdem nunmehr schon seit langem für Angestellte und Arbeiter des Bundes Weihnachtszuwendung gezahlt und in allen Ländern den dort beschäftigten Beamten solche Zulagen gewährt werden, konnten diese Argumente nicht mehr aufrechterhalten werden. Unsere letzten Initiativen als SPD-Bundestagsfraktion wurden deshalb mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt. Erst der nunmehr zu verabschiedende Gesetzent- 5000 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1964 wurf fand die einhellige Zustimmung sowohl des Ausschusses für Inneres als auch des Haushaltsausschusses. Wir halten also fest, die früheren Gegenargumente der Bundesregierung waren nicht stichhaltig. Sie sollten nur die fiskalischen Gründe, die im Hintergrund standen, verschleiern. Sie wurden in dem Augenblick überwunden, als es die Bundesregierung für richtig hielt, den vorliegenden Gesetzentwurf selbst einzubringen. Bei dieser Sachlage mußten Zeitungsmeldungen überraschen, wonach der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem in der Öffentlichkeit erklärt hat, daß mit diesem Gesetz die Bundesregierung wiederum ihre fortschrittliche und beamtenfreundliche Haltung unter Beweis gestellt habe. Ein solcher Vorgang ist nicht einmalig. Man könnte einen ganzen Katalog ähnlicher Begebenheiten aufzählen, bei denen die Bundesregierung gezwungenermaßen sozialpolitisch tätig wurde, aber dann den gesamten ihr zur Verfügung stehenden Apparat benutzte, um gegenüber der Öffentlichkeit ihre aufgeschlossene Haltung zu dokumentieren, die vorher langjährige Initiative der Opposition zu verschweigen und ihr bisheriges Verhalten vergessen zu machen. Sachlich ist zu dem vorliegenden Entwurf, dem die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung geben wird, zu bemerken: 1. daß besoldungsrechtlich nicht geklärt werden konnte, daß die Weihnachtszuwendungen als Besoldungsbestandteil gelten, 2. daß abweichend von der Regelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, wonach die Auszahlung des Ortszuschlages an beide im öffentlichen Dienst stehenden Ehegatten voll erfolgt, bei der Bewilligung der Weihnachtszuwendung eine ungünstigere Regelung erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion hofft, daß auf Grund der vom Ausschuß erbetenen Stellungnahme der Bundesregierung in beiden Punkten eine günstigere Regelung für die Zahlung aus Anlaß des Weihnachtsfestes 1964 getroffen werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache in erster Lesung ist beendet. Es ist Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — federführend — und an den Ausschuß für Verteidigung — mitberatend — vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten (Drucksache IV/1807).
    Wird das Wort zur Einbringung gewünscht, Herr Außenminister?

    (Bundesaußenminister Dr. Schröder: Ich verzichte!)

    — Sehr freundlich, ich danke vielmals.
    Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Kopf!


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In zunehmendem Maße hat die Bundesrepublik im Verlauf der letzten Jahre sich an internationalen Verträgen beteiligt, die sich auf den Bereich der kulturellen Beziehungen mit europäischen und nichteuropäischen Staaten beziehen. In all diesen Fällen war es notwendig, daß die Bundesrepublik, die einen föderalen Charakter besitzt, als eine Einheit den anderen Staaten, die gleichfalls staatliche Einheiten darstellen, gegenübertrat. Es mußte eine gemeinsame Repräsentanz des deutschen Volkes in diesem Auftreten der Bundesrepublik gefunden werden.
Die Verträge, die zustande gekommen sind — und dazu zählt auch der Vertrag, der mit Drucksache IV/1807 heute diesem Hohen Hause vorgelegt worden ist, über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten — berührten und berühren nun vielfach Gegenstände, die nach innerdeutschem Staatsrecht zur Gesetzgebungskompetenz der Länder gehören. Hier erhebt sich eine schwierige Problematik: Wie ist es der Bundesrepublik, die die Verhandlungen nach außen führt, die den Bund und das deutsche Volk verpflichtet, möglich, den Inhalt
dieses Vertrages aus dem völkerrechtlichen Geltungsbereich in eine innerstaatliche deutsche Norm zu transferieren? Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Bundesrepublik zur Führung der Verhandlungen legitimiert ist. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Art. 32 des Grundgesetzes, wonach die Pflege der ausländischen Angelegenheiten Sache des Bundes ist. Auch der Abschluß kultureller Vereinbarungen gehört zweifellos in das Gebiet der auswärtigen Politik. Es ist auch sicher, daß derartige Verträge, wenn sie einmal ratifiziert sind, auch der Durchführung bedürfen. In vielen Fällen haben diese Verträge Organisationen, Konferenzen oder Veranstaltungen ins Leben gerufen, die sich regelmäßig wiederholen und an denen die Bundesrepublik wiederum als Repräsentant des deutschen Volkes teilzunehmen hat. Ich erwähne nur wenige beispielhafte Fälle, den Fall der UNESCO-Konferenz, den Fall des Rates für europäische Zusammenarbeit, der im Rahmen des Europarats gebildet worden ist, und nicht zuletzt auch die kulturelle Zusammenarbeit, die der deutsch-französische Vertrag vorsieht.
Aber nun stellt sich die Frage: Wie ist es möglich, daß die Bundesrepublik, deren Abschlußkompetenz für derartige internationale Verträge nicht in Zweifel gezogen werden kann, diesen Inhalt der Verträge aus dem Völkerrecht in das innerdeutsche Staatsrecht überträgt, auch dann, wenn es sich um Gegenstände handelt, die zur ausschließlichen Kompetenz der deutschen Länder gehören? Über diese Frage sind seitens des Bundes und der Bundesregierung und seitens der Länder verschiedenartige Meinungen geäußert worden. Es ist seitens des Herrn Professor Erich Kauffmann, des langjährigen Beraters des Auswärtigen Amtes, mit guten Gründen die Auffassung vertreten worden, daß die Abschlußkompetenz der Bundesregierung, die sich aus Art. 32 des Grundgesetzes ergibt, ohne weiteres auch die Transformationsbefugnis in sich schließt, also das Recht, den Inhalt dieser abgeschlossenen Verträge in das deutsche Staatsrecht zu übertragen, wenn die gesetzgebenden Körperschaften, die im Grundgesetz vorgesehen sind, ihre Ratifikation ausgesprochen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Auffassung in dem bekannten Urteil zur Konkordatsfrage vom 26. März 1957 nicht zu eigen gemacht. Aber das Bundesverfassungsgericht hat zugleich einen Weg gewiesen, auf dem diese Schwierigkeiten einer guten Regelung zugeführt werden können, indem es — ich zitiere Seite 362 der Entscheidungssammlung, 6. Band — folgendes schrieb:
Es muß dem Einvernehmen von Bund und Ländern auf dem Boden der Gleichordnung überlassen bleiben, im Falle einer Spannungslage zwischen Bundes- und Landesinteressen einen tragbaren Ausgleich zu schaffen.
Dieses Urteil ist am 26. März 1957 ergangen, und es hat noch im selben Jahre gute Früchte getragen durch den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern, die sich mit dem bescheidenen Titel einer sogenannten „Verständigung" begnügt. Diese Verständigung, über die wir das sogenannte „Lindauer Protokoll" besitzen,



Dr. Kopf
sieht — neben anderen Fällen — den Fall vor, daß ein von der Bundesregierung abgeschlossener Vertrag sich auf solche Gegenstände bezieht, die zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder gehören. In diesen Fällen soll das Einverständnis der Länder frühzeitig herbeigeführt werden. Es soll vorliegen, bevor die Verpflichtung völkerrechtlich verbindlich geworden ist. Falls die Bundesregierung dem Bundesrat einen solchen Vertrag zuleitet, wird sie die Länder spätestens zum gleichen Zeitpunkt um die Erteilung des Einverständnisses bitten.
Wir entnehmen aus der Vorlage, daß die Bundesregierung in der Tat das Einverständnis der Länder herbeigeführt hat und daß die Länder dieses Einverständnis erteilt haben. Wir entnehmen weiter daraus, daß die Bundesregierung auch in Zukunft beabsichtigt, wiederum das Einverständnis der Länder herbeizuführen, falls sich weitere Vertragspartner diesem Vertrag anschließen sollten. Wir hätten allerdings den Wunsch gehabt, daß dieses Übereinkommen, das bereits am 15. Dezember 1956 abgeschlossen worden und im vorigen Jahr bereits durch den Beitritt einiger Länder in Kraft getreten ist, schon zu einem früheren Zeitpunkt diesem Hause zur Ratifikation hätte zugeleitet werden können. Die Lindauer Vereinbarung sieht aber weiterhin vor, daß die Länder auch ständig in die Verhandlungen eingeschaltet bleiben, die die Bundesrepublik auf dem Gebiet der Gesetzgebungskompetenz der Ländern mit anderen Staaten führen kann. Es soll ein ständiges Gremium aus Vertretern der Länder gebildet werden. Dieses ständige Gremium ist in der Tat schon damals in der Form einer sogenannten ständigen Vertragskommission der Länder vorgesehen und gebildet worden, und diese Vertragskommission funktioniert.
Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch bei der Durchführung derartiger Verträge bei den ständigen Konferenzen, die in diesen Verträgen vorgesehen sind, die Länder in angemessener Weise zu beteiligen. Auch hier haben sich pragmatische Lösungen ergeben, die sich bewährt haben. Der Unesco-Delegation der Bundesregierung gehören regelmäßig auch Vertreter der Länder an. Zur Abwicklung des deutsch-französischen Abkommens ist ein Vertreter der Länder von der Bundesregierung bevollmächtigt und beauftragt worden, die Bundesregierung gegenüber den französischen Stellen zu repräsentieren. Es hat sich gezeigt, daß geeignete Formen für die Einschaltung der Länder bei diesen ständigen Konferenzen gefunden werden können.
Ich glaube also nicht, daß die Problematik, die ich Ihnen vorgetragen habe, es notwendig machen würde, für die Zukunft eine Revision des Grundgesetzes in Erwägung zu ziehen. Die Lindauer Übereinkunft lag vielmehr in der Richtung der Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts. In dieser Lin-dauer Übereinkunft haben sich der Bund und die Länder ihre Rechtsstandpunkte vorbehalten. Aber sie haben in pragmatischer Weise mit der Bildung dieser Vertragskommission einen Weg gefunden, um eine Mitbeteiligung der Länder in einem frühen Zeitpunkt zu gewährleisten. Auch die übrigen Versuche, bei der ständigen Durchführung dieser Verträge die Länder mitzubeteiligen bei der Vertretung der Bundesregierung, waren von Erfolg begleitet.
Man sollte aber gewisse Grundsätze für die Zukunft aussprechen, deren Einhaltung im Interesse einer guten Repräsentanz der Bundesrepublik nach außen im kulturellen Bereich als wünschenswert erscheinen muß. Die Bundesrepublik soll wie in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft bei internationalen Verträgen, die sich auf kulturelle Fragen beziehen, als eine Einheit auftreten. Die Repräsentanz des deutschen Volkes obliegt dem Bund und nicht den Ländern. Dies gilt sowohl für den Vertragsabschluß als auch für die Vertragsdurchführung. Auf der anderen Seite soll wie bisher sowohl beim Vertragsabschluß als auch bei der Durchführung der Verträge eine angemessene Mitbeteiligung der Länder gewährleistet werden, die den Erfordernissen des innerdeutschen Staatsrechts Rechnung trägt. Auf beiden Seiten, auf seiten des Bundes und auf seiten der Länder, soll die Bereitschaft zu einer guten Zusammenarbeit vorhanden sein. Die Länder sollen bundesfreundlich handeln. Der Bund soll auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Rücksicht nehmen. Nur dann kann das deutsche Volk in einem freien geistigen Wettbewerb der Nationen den Platz einnehmen, der ihm auf Grund seiner bereits in die Geschichte de ; menschlichen Geistes eingegangenen schöpferischen Bemühungen von Rechts wegen zukommt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Schmid.