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ID0410613400

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 4825 A, 4912 C Fragestunde (Drucksachen IV/1766, IV/1806, IV/1812) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zweites Fernsehprogramm in der Pfalz Stücklen, Bundesminister 4825 C, D, 4826 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4825 D Kaffka (SPD) 4826 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erleichterungen bei der Rentenauszahlung Stücklen, Bundesminister . . 4826 A, B, C, D, 4827 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4826 B, D Cramer (SPD) 4826 C Fritsch (SPD) 4827 A Büttner (SPD) 4827 B Dürr (FDP) 4827 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schadenersatzforderungen für verlorengehende Telegramme und Haftpflicht für nicht übermittelte Telegramme 4827 D Fragen des Abg. Kubitza: Zulässige Wörter bei gedruckten Glückwunschkarten Stücklen, Bundesminister . . 4828 A, C, D, 4829 A, B Kubitza (FDP) . . . . . . . 4828 C, D Schwabe (SPD) 4829 A, B Sänger (SPD) 4829 B Fragen des Abg. Strohmayr: Zahl der noch in Wohnlagern untergebrachten Familien und Einzelpersonen Krüger, Bundesminister 4829 C Frage des Abg. Fritsch: Grabmal des Unbekannten Soldaten Höcherl, Bundesminister 4830 A Frage des Abg. Fritsch: Gesetz über den Grenzaufsichtsdienst Grund, Staatssekretär 4830 B, C, D, 4831 A Fritsch (SPD) 4830 B, C Lautenschlager (SPD) 4830 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4831 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 Frage des Abg. Cramer: Gemeinde Nordseebad Wangerooge Schmücker, Bundesminister . . . 4831 A, C Cramer (SPD) 4831 C Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Deutsche Muschelfischerei . . . . . 4831 D Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Angebliche Erklärung des Leiters des Flughafens München-Riem betr. Starts und Landungen in östlicher Richtung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 A, B Frage des Abg. Dr. Ramminger: Anschluß der Autobahn Regensburg- Passau an die geplante österreichische Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 C, D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 4832 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Änderung der früheren Linienführung der Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4832 D, 4833 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 4833 A Frage des Abg. Dr. Ramminger: Trasse der Autobahn Regensburg-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4833 B, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 4833 B Fritsch (SPD) 4833 C Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Teilstück Wesel-Hamminkeln der Holland-Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4833 D, 4834 A Dr. Pohlenz (SPD) 4833 D Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Verkehr zwischen der Autobahnabfahrt Hamminkeln und der Bundesstraße 8 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4834 A, B, C Dr. Pohlenz (SPD) 4834 B, C Frage des Abg. Büttner: Änderung oder Ergänzung der Straßenverkehrsordnung (§ 45 StVO) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4834 C, D, 4835 A Büttner (SPD) . . . . . 4834 D, 4835 A Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1779) 4835 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1770) Dr. h. c. Eberhard, Staatsminister . . 4835 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4838 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 4838 D Dr. Imle (FDP) 4839 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 4840 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 4849 B, 4908 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4859 C Dr. Emde (FDP) 4864 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 4871 D Erler (SPD) 4883 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4892 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4898 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4899 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4902 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 4904 D Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 4906 C Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4909 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4910 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache IV/1482); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . . . 4911 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie zu dem mit diesem Abkommen im Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache IV/1788) 4912 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 1817) 4912 C Nächste Sitzung 4912 C Anlage 4913 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 4825 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 9: 1. Frau Albertz 10. 1. Arendt (Wattenscheid) 10. 1. Bauer (Wasserburg) 10. 1. Frau Berger-Heise 10. 1. Bergmann * 9. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 1. Birkelbach* 9. 1. Frau Blohm 10. 1. Blumenfeld 18. 1. Frau Brauksiepe 10. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Brück 10. 1. Brünen 10. 1. Dr. Burgbacher * 9. 1. Deringer * 9. 1. Frau Dr. Elsner * 9. 1. Faller * 9. 1. Dr. Frede 10. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 10. 1. Dr. Furler* 9. 1. Dr. Gerlich 10. 1. Günther 10.1. Haage (München) 10. 1. Hahn (Bielefeld) * 9. 1. Hammersen 10.1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hauffe 10. 1. Dr. Hellige 9. 1. Dr. Hesberg 9. 1. Holkenbrink 9. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 9. 1. Illerhaus * 9. 1. Frau Jacobi (Marl) 10. 1. Kalbitzer * 9. 1. Kemmer 9. 1. Dr. Kempfler 10.1. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Klein (Saarbrücken) 10. 1. Klinker * 9. 1. Dr. Kreyssig 10. 1. Kriedemann * 9. 1. Dr. Kübler 16. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 1. Lemmer 10. 1. Lenz (Bremerhaven) 15.2. Lenz (Brühl) * 9. 1. Lücker (München) * 9. 1. Margulies * 9. 1. Mauk * 9. 1. Mengelkamp 10. 1. Metzger * 9. 1. Michels * 9. 1. Dr. Miessner 10. 1. Dr. Müller-Hermann * 9. 1. Peiter 10.1. Dr.-Ing. Philipp * 9. i. Frau Dr. Probst * 9. 1. Rademacher * 9. 1. Richarts * 9. 1. _ Ruland 22. 2. Dr. Rutschke 17. 1. Sander 10. 1. Schmitt-Vockenhausen 9. 1. Schneider (Hamburg) 24. 1. Seidl (München) 10. 1. Seifriz * 9. 1. Dr. Seume 10. 1. Dr. Starke * 9. 1. Frau Strobel* 9. 1. Struve 10. 1. Weinkamm * 10. 1. Wendelborn 10. 1. Wilhelm 10. 1. Wolf 9. 1. Wullenhaupt 31. 1. Zoglmann 9. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Bieringer 7. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Festlegung des Bundesanteils bis 1966 gibt den vom Herrn Bundeskanzler und den Herren Ministerpräsidenten eingesetzten Sachverständigen ausreichend Zeit für ihre Vorarbeiten zu einer Finanzreform. Hierin liegt ein weiterer wesentlicher Vorteil unseres Vorschlags. In diesem Zusammenhang muß auch die im Vermittlungsausschuß getroffene Feststellung gesehen werden, daß der Vermittlungsvorschlag unter der Voraussetzung gemacht wird, daß für die Zeit ab 1. Januar 1967 eine Überprüfung des Verteilungsschlüssels nach Art. 106 des Grundgesetzes, sei es zugunsten des Bundes oder der Länder, erfolgt. Sie gibt einen wichtigen Anhaltspunkt für die Auslegung der nunmehr vorgeschlagenen Fassung des Beteiligungsgesetzes. Sie wissen, daß sowohl im Ausschuß als auch anschließend in der Presse Diskussionen darüber geführt worden sind, wie die vorgeschlagene Formulierung des § 1 des Beteiligungsgesetzes auszulegen ist und ob sie mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Ich habe weder die Ermächtigung noch den Auftrag, namens des Vermittlungsausschusses eine authentische Interpretation zu geben. Fest steht aber, daß der Vermittlungsausschuß von der Verfassungsmäßigkeit seines Vorschlages überzeugt war.
    Es wäre auch ausgeschlossen, dem Wortlaut des Beteiligungsgesetzes eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Auslegung zu geben. Der allgemein gültige Rechtssatz, daß ein Gesetz nur verfassungskonform ausgelegt und angewendet werden kann, gilt uneingeschränkt auch für das Beteiligungsgesetz.
    Ich habe bereits erwähnt, daß der Vermittlungsausschuß die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern als Ganzes gesehen und sich deshalb mit Mehrheit dafür ausgesprochen hat, die Beilegung des sogenannten Steuerstreites mit der abschließenden Lösung des Problems der Ausgleichsforderungen zu verbinden.
    Ich darf Ihnen nun den Tatbestand, um den es hierbei geht, kurz darstellen.
    Die Angelegenheit geht zurück auf das Jahr 1959. Damals hat das Bundesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren das 1956 erlassene Bundesgesetz über die Tilgung der Ausgleichsforderungen für nichtig erklärt, weil es entgegen der Vorschrift des Art. 120 des Grundgesetzes den Ländern eine vom Bund zu tragende Kriegsfolgelast auferlegte, nämlich die Tilgung der Ausgleichsforderungen. Ein neues Tilgungsgesetz ist bis heute nicht ergangen. Dennoch tilgen die Länder unverändert weiter. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erstattet ihnen der Bund die hierfür entstehenden Aufwendungen. Über die Erstattung der laufenden Tilgungsaufwendungen wurden sich der Bund und die Länder also sehr rasch einig.



    Staatsminister Dr. h. c. Eberhard
    Da das Bundesverfassungsgericht den „Schuldendienst" für die Ausgleichsforderungen als Kriegsfolgelast bezeichnet hat, beanspruchten die Länder vom Bund auch Ersatz für den laufenden Zinsaufwand. Außerdem forderten sie die Erstattung der in der Vergangenheit — nämlich vom Beginn der Tilgung im Jahre 1956 an bis zur Nichtigerklärung des Gesetzes im Jahre 1959 — erbrachten Tilgungsleistungen.
    Nach langwierigen Verhandlungen schlossen Bund und Länder im Jahre 1960 das sogenannte Dürkheimer Abkommen ab. Es sieht neben der — stets unstreitig gewesenen — hundertprozentigen Erstattung des laufenden Tilgungsaufwands vor, daß der Bund für die in der Vergangenheit aufgewendeten Tilgungsleistungen einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 200 Millionen DM erbringt und ab 1960 nur bestimmte Teilbeträge des Zinsaufwandes erstattet.
    Die Länder haben in diesem Abkommen also bereits Zugeständnisse gemacht und sich auf eine nur teilweise Erstattung der Zinsen und der in der Vergangenheit erbrachten Tilgungsaufwendungen beschränkt. Um dies verfassungsrechtlich abzusichern und den Bund vor weiteren Ansprüchen, insbesondere vor dem etwaigen späteren Verlangen einer hundertprozentigen Zinserstattung zu bewahren, wurde vereinbart, dem Art. 120 des Grundgesetzes eine neue Fassung zu geben. Leider konnten das verfassungsändernde Gesetz und das neue Ausgleichsforderungstilgungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Der Bund erstattet den Ländern bis heute nur den laufenden Tilgungsaufwand. Die im Abkommen vorgesehenen Erstattungen für den Zinsendienst und für die in der Vergangenheit erbrachten Tilgungen hat er nicht geleistet.
    Der Vermittlungsausschuß war mit Mehrheit der Auffassung, daß die vorgeschlagene Neuregelung des Bundesanteils voraussetzt, daß die Bundesregierung das Pröblem der Ausgleichsforderungen nunmehr einer abschließenden Lösung zuführt. Er sah die Lösung darin, daß die Länder, obwohl sie bereits bei Abschluß des Dürkheimer Abkommens erhebliche Kompromißbereitschaft bewiesen haben, auch noch auf die in der Zeit von 1960 bis 1966 vorgesehenen, bisher nicht erbrachten Zinserstattpngen von insgesamt etwa 900 bis 910 Millionen DM verzichten und außerdem dem Bund auch den Abgeltungsbetrag von 200 Millionen DM für die in der Vergangenheit erbrachten Tilgungsleistungen erlassen.
    Die Länder hätten also insgesamt auf mehr als 1100 Millionen DM zu verzichten. Sie sollen sich bis 1966 einschließlich damit begnügen, daß ihnen der Bund nur die laufenden Tilgungsleistungen erstattet. Am Zinsaufwand hätte sich der Bund erstmals 1967 in Höhe von 50 % zu beteiligen. Vorausgesetzt wird bei alledem, daß die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet und durchgeführt werden.
    Die hier skizzierte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsforderungen brächte dem Bund nicht nur eine
    Entlastung von mehr als 1100 Millionen DM; sie würde zugleich die Voraussetzung dafür schaffen, daß die Frage der Kriegsfolgelasten endgültig geregelt werden kann. Die Befürchtung, daß auf Grund des bisher geltenden Art. 120 des Grundgesetzes Kriegsfolgeregelungen für ungültig erklärt werden, schwebt bis zur Stunde noch immer wie ein Damoklesschwert über dem Bund.
    Wenn der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Festlegung des Bundesanteils und der aufgezeigte Kompromiß bei den Ausgleichsforderungen verwirklicht werden, dann ist dem Vermittlungsbegehren der Bundesregierung zur Festsetzung des Bundesanteils im Endergebnis fast entsprochen. Der Forderungsverzicht der Länder bei den Ausgleichsforderungen in Höhe von mehr als 1100 Millionen DM entspricht einer Summe von etwa 3% des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftssteuer. Rechnet man diesen Betrag dem vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Bundesanteilssatz von je 39% in den Jahren 1964 bis 1966 hinzu, dann ergibt sich für diese Zeit rechnerisch ein Bundesanteil von etwa 40%.
    Sie mögen aus alledem entnehmen, daß der Vermittl'ungsauschuß um eine Gesamtlösung bemüht war, die beiden Teilen gerecht wird, eine langfristige Klärung bringt und den Beteiligten die Zeit gibt, in Ruhe. Überlegungen für eine grundsätzliche Neuordnung anzustellen. Wenn Sie den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Beteiligungsgesetz und die von ihm zur Lösung des Problems der Ausgleichsforderungen erarbeitete Kompromißformel zusammenfassend beurteilen, dann bietet sich Ihnen eine geeignete Konzeption, nach der es möglich ist, alle noch offenen wesentlichen finanziellen Streitpunkte zwischen Bund und Ländern zu lösen. Welch eminente politische Bedeutung hierin liegt, brauche ich in diesem Hohen Hause nicht weiter auszuführen.
    Das Wohl unseres Staates erfordert eine enge, von gegenseitigem Verständnis getragene Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Der Herr Bundeskanzler war sich mit den Herren Ministerpräsidenten darüber einig. Auch in diesem Hohen Hause wird es insoweit keine Meinungsverschiedenheiten geben. Den guten Willen der Länder und ihr ehrliches Bemühen erkennen Sie am deutlichsten daran, daß sie in den letzten Wochen und Tagen rund 880 Millionen DM an den Bund als freiwillige Vorausleistung auf die für 1963 zu erwartende Erhöhung des Bundesanteils entrichtet haben. Die Entscheidung über das Vermittlungsergebnis liegt nunmehr bei den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes. Wenn der Deutsche Bundestag. heute dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmt, dann schafft er damit eine wesentliche Voraussetzung für einen neuen, besseren Abschnitt der finanzpolitischen Beziehungen zwischen Bund und Ländern.
    Lassen Sie mich deshalb abschließend noch einmal die politischen Ergebnisse der Beratungen des Vermittlungsausschusses und des Inhalts des Vermittlungsvorschlages in den folgenden vier Punkten zusammenfassen:



    Staatsminister Dr. h. c. Eberhard
    Erstens. Dadurch wird der leidige Steuerstreit beendet und das Verhältnis von Bund und Ländern auf diesem Gebiet unter Einbeziehung der Regelung des Fragenkomplexes der Ausgleichsforderungen bereinigt.
    Zweitens wird damit auch die Möglichkeit geschaffen, die Steuersenkungspläne oder -überlegungen, die der Herr Bundesfinanzminister vorgestern in seiner Haushaltsrede angedeutet hat, ab 1965 zu verwirklichen.
    Drittens wird Bund und Ländern und vor allem dem Parlament die Möglichkeit gegeben, über die in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen rechtzeitig zu disponieren.
    Es wird viertens — und das scheint mir das Wichtigste zu sein — den Parlamenten von Bund und Ländern hinsichtlich der Ausgabenwirtschaft eine natürliche Grenze gesetzt, was zweifellos im Interesse der Sicherung der Stabilität unserer Währung liegt. Damit, meine ich, könnten nicht nur der Herr Bundeskanzler und der Steuerzahler zufrieden sein, sondern es müßte auch in Ihrem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ureigensten Interesse liegen, so zu verfahren, so daß es Ihnen leicht gemacht sein könnte, diesem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen, worum ich Sie namens des Vermittlungsausschusses bitten darf.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Von den Fraktionen werden Erklärungen abgegeben. Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Dr. Schmidt (Wuppertal).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben.
    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, daß durch die wiederholten Besprechungen des Herrn Bundeskanzlers mit den Herren Ministerpräsidenten eine Atmosphäre des guten Willens und der Zusammenarbeit geschaffen worden ist, die einen neuen Weg zu einer Verständigung im Vermittlungsausschuß eröffnet hat. Die CDU/CSU-Fraktion hat den Wunsch, daß diese positive Atmosphäre zwischen Bund und Ländern erhalten bleibt und gepflegt wird.
    Die CDU/CSU-Fraktion ist der Meinung, der Bundestag hätte als letzter, also nach dem Bundesrat, zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses Stellung nehmen sollen. Sein Recht, in dieser Angelegenheit den Vermittlungsausschuß anzurufen, ist noch unverbraucht. Würde der Bundesrat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ablehnen, muß daher dem Bundestag das Recht zur erneuten Anrufung verbleiben, auch wenn er heute zustimmt. Diese Zustimmung kann also nur unter Vorbehalt der Wahrung seines Rechtes erfolgen.
    Die CDU/CSU-Fraktion kann nur mit Sorge und Bedenken dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen. Der Vorschlag bringt materiell keine wirkliche Lösung der Probleme.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Die zwangsläufig wachsenden unabwendbaren Aufgaben
    des Bundes fordern gebieterisch Mittel, die auch auf der vorgeschlagenen Basis nicht aufgebracht werden können, es sei denn, eine Finanzverfassungsreform bringt Änderungen in der Aufgabenverteilung. Insofern begrüßt die CDU/CSU-Fraktion die im Zusammenhang der Beratungen mit den Ministerpräsidenten eingesetzte Viererkommission, in der Erwartung, daß deren Vorschläge zu politischen Entscheidungen führen werden, die mindestens nach 1966 eine Bund und Länder befriedigende Neuverteilung, möglichst aber eine wirkliche Finanzverfassungsreform, die Bund, Ländern und Gemeinden gerecht wird, bringen werden.
    Eine Zustimmung ist der CDU/CSU-Fraktion nur möglich, weil sie davon ausgeht, daß der Prozentsatz von 39 % über 1966 hinaus fortbesteht, bis ein neues Verteilungsgesetz einen anderen — höheren oder niedrigeren — Prozentsatz bestimmt.
    Im Neuverteilungsgesetz konnte die zwischen Bund und Ländern schwebende Streitfrage über die Verzinsung der Ausgleichsforderungen nicht angesprochen werden. Die Annahme des Vorschlages hat aber zur Voraussetzung, daß die Länder auf die Verzinsung der Ausgleichsforderungen bis 1966 einschließlich ausdrücklich verzichten. Darüber war sich der Vermittlungsausschuß einig, nachdem die meisten Ländervertreter im Vermittlungsausschuß entsprechende Erklärungen in diesem Sinne abgegeben hatten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)