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ID0410613200

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 4825 A, 4912 C Fragestunde (Drucksachen IV/1766, IV/1806, IV/1812) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zweites Fernsehprogramm in der Pfalz Stücklen, Bundesminister 4825 C, D, 4826 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4825 D Kaffka (SPD) 4826 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erleichterungen bei der Rentenauszahlung Stücklen, Bundesminister . . 4826 A, B, C, D, 4827 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4826 B, D Cramer (SPD) 4826 C Fritsch (SPD) 4827 A Büttner (SPD) 4827 B Dürr (FDP) 4827 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schadenersatzforderungen für verlorengehende Telegramme und Haftpflicht für nicht übermittelte Telegramme 4827 D Fragen des Abg. Kubitza: Zulässige Wörter bei gedruckten Glückwunschkarten Stücklen, Bundesminister . . 4828 A, C, D, 4829 A, B Kubitza (FDP) . . . . . . . 4828 C, D Schwabe (SPD) 4829 A, B Sänger (SPD) 4829 B Fragen des Abg. Strohmayr: Zahl der noch in Wohnlagern untergebrachten Familien und Einzelpersonen Krüger, Bundesminister 4829 C Frage des Abg. Fritsch: Grabmal des Unbekannten Soldaten Höcherl, Bundesminister 4830 A Frage des Abg. Fritsch: Gesetz über den Grenzaufsichtsdienst Grund, Staatssekretär 4830 B, C, D, 4831 A Fritsch (SPD) 4830 B, C Lautenschlager (SPD) 4830 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4831 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 Frage des Abg. Cramer: Gemeinde Nordseebad Wangerooge Schmücker, Bundesminister . . . 4831 A, C Cramer (SPD) 4831 C Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Deutsche Muschelfischerei . . . . . 4831 D Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Angebliche Erklärung des Leiters des Flughafens München-Riem betr. Starts und Landungen in östlicher Richtung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 A, B Frage des Abg. Dr. Ramminger: Anschluß der Autobahn Regensburg- Passau an die geplante österreichische Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 C, D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 4832 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Änderung der früheren Linienführung der Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4832 D, 4833 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 4833 A Frage des Abg. Dr. Ramminger: Trasse der Autobahn Regensburg-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4833 B, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 4833 B Fritsch (SPD) 4833 C Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Teilstück Wesel-Hamminkeln der Holland-Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4833 D, 4834 A Dr. Pohlenz (SPD) 4833 D Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Verkehr zwischen der Autobahnabfahrt Hamminkeln und der Bundesstraße 8 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4834 A, B, C Dr. Pohlenz (SPD) 4834 B, C Frage des Abg. Büttner: Änderung oder Ergänzung der Straßenverkehrsordnung (§ 45 StVO) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4834 C, D, 4835 A Büttner (SPD) . . . . . 4834 D, 4835 A Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1779) 4835 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1770) Dr. h. c. Eberhard, Staatsminister . . 4835 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4838 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 4838 D Dr. Imle (FDP) 4839 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 4840 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 4849 B, 4908 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4859 C Dr. Emde (FDP) 4864 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 4871 D Erler (SPD) 4883 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4892 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4898 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4899 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4902 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 4904 D Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 4906 C Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4909 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4910 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache IV/1482); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . . . 4911 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie zu dem mit diesem Abkommen im Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache IV/1788) 4912 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 1817) 4912 C Nächste Sitzung 4912 C Anlage 4913 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 4825 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 9: 1. Frau Albertz 10. 1. Arendt (Wattenscheid) 10. 1. Bauer (Wasserburg) 10. 1. Frau Berger-Heise 10. 1. Bergmann * 9. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 1. Birkelbach* 9. 1. Frau Blohm 10. 1. Blumenfeld 18. 1. Frau Brauksiepe 10. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Brück 10. 1. Brünen 10. 1. Dr. Burgbacher * 9. 1. Deringer * 9. 1. Frau Dr. Elsner * 9. 1. Faller * 9. 1. Dr. Frede 10. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 10. 1. Dr. Furler* 9. 1. Dr. Gerlich 10. 1. Günther 10.1. Haage (München) 10. 1. Hahn (Bielefeld) * 9. 1. Hammersen 10.1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hauffe 10. 1. Dr. Hellige 9. 1. Dr. Hesberg 9. 1. Holkenbrink 9. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 9. 1. Illerhaus * 9. 1. Frau Jacobi (Marl) 10. 1. Kalbitzer * 9. 1. Kemmer 9. 1. Dr. Kempfler 10.1. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Klein (Saarbrücken) 10. 1. Klinker * 9. 1. Dr. Kreyssig 10. 1. Kriedemann * 9. 1. Dr. Kübler 16. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 1. Lemmer 10. 1. Lenz (Bremerhaven) 15.2. Lenz (Brühl) * 9. 1. Lücker (München) * 9. 1. Margulies * 9. 1. Mauk * 9. 1. Mengelkamp 10. 1. Metzger * 9. 1. Michels * 9. 1. Dr. Miessner 10. 1. Dr. Müller-Hermann * 9. 1. Peiter 10.1. Dr.-Ing. Philipp * 9. i. Frau Dr. Probst * 9. 1. Rademacher * 9. 1. Richarts * 9. 1. _ Ruland 22. 2. Dr. Rutschke 17. 1. Sander 10. 1. Schmitt-Vockenhausen 9. 1. Schneider (Hamburg) 24. 1. Seidl (München) 10. 1. Seifriz * 9. 1. Dr. Seume 10. 1. Dr. Starke * 9. 1. Frau Strobel* 9. 1. Struve 10. 1. Weinkamm * 10. 1. Wendelborn 10. 1. Wilhelm 10. 1. Wolf 9. 1. Wullenhaupt 31. 1. Zoglmann 9. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Bieringer 7. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsvorschlag, über den Sie heute abstimmen, wurde gewissermaßen im zweiten Anlauf erarbeitet. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte sich der Vermittlungsausschuß mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, das ich im folgenden als
    „Beteiligungsgesetz" bezeichnen darf, befaßt und empfohlen, den Anteilsatz des Bundes am Aufkommen der Einkommen- und der Körperschaftsteuer vom Jahre 1963 an auf 38 % festzulegen. Dieser damalige Vermittlungsvorschlag blieb um 2,5 % bzw. 3,5 % unter den von der Bundesregierung und diesem Hohen Haus beschlossenen Sätzen, die bekanntlich für 1963 auf 40,5% und für die Zeit ab 1964 auf 41,5 % lauteten.
    Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 1963 einen Kompromiß auf der Basis von 38 % abgelehnt und an den ursprünglichen Sätzen festgehalten. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die Tatsache, daß der damalige Vermittlungsvorschlag auch für die Zeit ab 1964 einen Bundesanteil von 38% vorsah. Dieser Satz erschien der Bundesregierung und dem Parlament zwar für 1963, nicht jedoch für die späteren Jahre tragbar.
    Der Bundesrat mußte daher am 12. Juli 1963 erneut über die ursprüngliche Fassung des Beteiligungsgesetzes beschließen. Er hat ihm die Zustimmung versagt. Die Bundesregierung hat daraufhin im November vergangenen Jahres den Vermittlungsausschuß nochmals angerufen. Ihr Begehren ging dahin, „den Bundesanteil an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab 1. Januar 1963 auf 38 v. H. und für die Zeit ab 1. Januar 1964 bis zum 31. Dezember 1965 auf einen Hundertsatz festzusetzen, der es dem Bund ermöglicht, seine unabweisbaren Mehraufwendungen gegenüber 1963 zu decken, mindestens auf 40 v. H. entsprechend dem inzwischen verabschiedeten Entwurf des Bundeshaushalts 1964".
    Der Vermittlungsausschuß trat daraufhin am 18. Dezember 1963 zusammen. In einer sehr schwierigen, fast fünfstündigen Beratung hat sich der Ausschuß dabei nahezu einstimmig auf einen neuen Kompromißvorschlag geeinigt. Er liegt Ihnen in Drucksache IV/1770 vor. Die, Empfehlung des Vermittlungsausschusses geht nunmehr dahin, den Anteil des Bundes am Aufkommen der Einkommen- und der Körperschaftsteuer auf 38% im Jahre 1963 und auf je 39 % in den Jahren 1964 bis 1966 festzulegen.
    Für 1963 ist der Ausschuß damit dem Antrag der Bundesregierung gefolgt. Die für die Jahre 1964, 1965 und 1966 vorgeschlagenen 39 % liegen genau in der Mitte zwischen dem auf 38 %; lautenden ersten Vermittlungsvorschlag vom Sommer vergangenen Jahres und den von der Bundesregierung nunmehr geforderten 40 %. Entnehmen Sie hieraus aber bitte nicht, daß der Vermittlungsausschuß nach einem primitiven Einmaleins vorgegangen sei und einfach eine mittlere Linie gesucht habe. Eine solche Schlußfolgerung wäre absolut verfehlt. Der Ausschuß hat um eine Entscheidung hart gerungen.
    Wie Sie wissen, sind die Sitzungen des Vermittlungsausschusses vertraulich. Ich verletze aber .sicher dieses Prinzip nicht, wenn ich Ihnen sage, daß unsere Verhandlungen bei aller sachlichen Härte in jenem guten Klima stattfanden, um das sich der Herr Bundeskanzler in den Gesprächen mit den Herren Ministerpräsidenten so sehr bemüht hat.



    Staatsminister Dr. h. c. Eberhard
    Der vom Herrn Bundeskanzler erfolgreich angestrebte neue Stil im Verhältnis von Bund und Ländern hat die Vermittlungsverhandlungen und damit auch die sachliche Einigung wesentlich erleichtert. Um so mehr glaubte der Vermittlungsausschuß einen Vorschlag unterbreiten zu sollen, der nicht nur den sogenannten, von der Öffentlichkeit mit wachsendem Unwillen registrierten „Steuerstreit" beendet, sondern darüber hinaus ganz allgemein zu einer nachhaltigen Entspannung und Befriedung zwischen Bund und Ländern führt. Er hat sich deshalb bei seinem Vorschlag zur Höhe des Bundesanteils von ganz bestimmten Vorstellungen über die Regelung des seit Jahren ungelösten Fragenkomplexes der sogenannten Ausgleichsforderungen leiten lassen. Umgekehrt ist die von ihm aufgezeigte Lösung für die Ausgleichsforderungen unter Berücksichtigung seines Vorschlags zum Bundesanteil entwickelt worden. Wenn man den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Höhe des Bundesanteils richtig würdigen will, muß man diese Zusammenhänge kennen und berücksichtigen. Ich werde auf die Frage der Ausgleichsforderungen, bei der es um Ansprüche der Länder an den Bund in Milliardenhöhe geht, später noch näher eingehen.
    Zunächst aber noch einige Worte zu dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Höhe des Bundesanteils.
    Er empfiehlt Ihnen eine Neuregelung des Bundesanteils bis einschließlich 1966. Eine solche relativ langfristige Regelung würde Bund und Ländern über mehrere Jahre hin Klarheit über die verfügbaren Einnahmen verschaffen, erneute Auseinandersetzungen für einen längeren Zeitraum ausschließen und die Voraussetzungen für eine vorausschauende Finanzpolitik ermöglichen.
    Der Vermittlungsausschuß hat hierbei nicht verkannt, daß sein Vorschlag, insbesondere soweit er sich auf den Zeitraum von 1964 bis 1966 bezieht, von den Beteiligten Einschränkungen und vielleicht auch die Abkehr von mancher liebgewordenen finanzpolitischen Gewohnheit fordert. Die Länder haben für 1964 in ihren Haushaltsplänen einen Bundesanteil von 38 % veranschlagt. Die Erhöhung auf 39 % legt ihnen eine Mehrbelastung von rund 400 Millionen DM auf, die nur durch weitere Schuldaufnahmen oder durch Ausgabekürzungen bei wichtigen Landesaufgaben ausgeglichen werden kann. Der Bund steht vor ähnlichen Schwierigkeiten. Es erscheint zwar nicht unmöglich, die im Haushalts: entwurf 1964 vorgesehenen Einnahmenansätze zu erhöhen und dadurch die Mindereinnahmen aus dem gegenüber der Regierungsvorlage von 40 auf 39 % zu reduzierenden Bundesanteil auszugleichen. Zusätzliche, über die Regierungsvorlage des Haushalts 1964 hinausgehende Ausgabewünsche können jedoch nur erfüllt werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Kürzungen vorgenommen werden.
    Ich darf in diesem Zusammenhang erwähnen, daß einige Mitglieder des Vermittlungsausschusses bestimmte Erwartungen über den Umfang der Verbesserungen der Kriegsopferversorgung ausgesprochen haben.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Ruhe bitten. Ich glaube, die Bedeutung dieses Tagesordnungspunktes erfordert das. — Bitte, Herr Minister.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Festlegung des Bundesanteils bis 1966 gibt den vom Herrn Bundeskanzler und den Herren Ministerpräsidenten eingesetzten Sachverständigen ausreichend Zeit für ihre Vorarbeiten zu einer Finanzreform. Hierin liegt ein weiterer wesentlicher Vorteil unseres Vorschlags. In diesem Zusammenhang muß auch die im Vermittlungsausschuß getroffene Feststellung gesehen werden, daß der Vermittlungsvorschlag unter der Voraussetzung gemacht wird, daß für die Zeit ab 1. Januar 1967 eine Überprüfung des Verteilungsschlüssels nach Art. 106 des Grundgesetzes, sei es zugunsten des Bundes oder der Länder, erfolgt. Sie gibt einen wichtigen Anhaltspunkt für die Auslegung der nunmehr vorgeschlagenen Fassung des Beteiligungsgesetzes. Sie wissen, daß sowohl im Ausschuß als auch anschließend in der Presse Diskussionen darüber geführt worden sind, wie die vorgeschlagene Formulierung des § 1 des Beteiligungsgesetzes auszulegen ist und ob sie mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Ich habe weder die Ermächtigung noch den Auftrag, namens des Vermittlungsausschusses eine authentische Interpretation zu geben. Fest steht aber, daß der Vermittlungsausschuß von der Verfassungsmäßigkeit seines Vorschlages überzeugt war.
    Es wäre auch ausgeschlossen, dem Wortlaut des Beteiligungsgesetzes eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Auslegung zu geben. Der allgemein gültige Rechtssatz, daß ein Gesetz nur verfassungskonform ausgelegt und angewendet werden kann, gilt uneingeschränkt auch für das Beteiligungsgesetz.
    Ich habe bereits erwähnt, daß der Vermittlungsausschuß die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern als Ganzes gesehen und sich deshalb mit Mehrheit dafür ausgesprochen hat, die Beilegung des sogenannten Steuerstreites mit der abschließenden Lösung des Problems der Ausgleichsforderungen zu verbinden.
    Ich darf Ihnen nun den Tatbestand, um den es hierbei geht, kurz darstellen.
    Die Angelegenheit geht zurück auf das Jahr 1959. Damals hat das Bundesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren das 1956 erlassene Bundesgesetz über die Tilgung der Ausgleichsforderungen für nichtig erklärt, weil es entgegen der Vorschrift des Art. 120 des Grundgesetzes den Ländern eine vom Bund zu tragende Kriegsfolgelast auferlegte, nämlich die Tilgung der Ausgleichsforderungen. Ein neues Tilgungsgesetz ist bis heute nicht ergangen. Dennoch tilgen die Länder unverändert weiter. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erstattet ihnen der Bund die hierfür entstehenden Aufwendungen. Über die Erstattung der laufenden Tilgungsaufwendungen wurden sich der Bund und die Länder also sehr rasch einig.



    Staatsminister Dr. h. c. Eberhard
    Da das Bundesverfassungsgericht den „Schuldendienst" für die Ausgleichsforderungen als Kriegsfolgelast bezeichnet hat, beanspruchten die Länder vom Bund auch Ersatz für den laufenden Zinsaufwand. Außerdem forderten sie die Erstattung der in der Vergangenheit — nämlich vom Beginn der Tilgung im Jahre 1956 an bis zur Nichtigerklärung des Gesetzes im Jahre 1959 — erbrachten Tilgungsleistungen.
    Nach langwierigen Verhandlungen schlossen Bund und Länder im Jahre 1960 das sogenannte Dürkheimer Abkommen ab. Es sieht neben der — stets unstreitig gewesenen — hundertprozentigen Erstattung des laufenden Tilgungsaufwands vor, daß der Bund für die in der Vergangenheit aufgewendeten Tilgungsleistungen einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 200 Millionen DM erbringt und ab 1960 nur bestimmte Teilbeträge des Zinsaufwandes erstattet.
    Die Länder haben in diesem Abkommen also bereits Zugeständnisse gemacht und sich auf eine nur teilweise Erstattung der Zinsen und der in der Vergangenheit erbrachten Tilgungsaufwendungen beschränkt. Um dies verfassungsrechtlich abzusichern und den Bund vor weiteren Ansprüchen, insbesondere vor dem etwaigen späteren Verlangen einer hundertprozentigen Zinserstattung zu bewahren, wurde vereinbart, dem Art. 120 des Grundgesetzes eine neue Fassung zu geben. Leider konnten das verfassungsändernde Gesetz und das neue Ausgleichsforderungstilgungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Der Bund erstattet den Ländern bis heute nur den laufenden Tilgungsaufwand. Die im Abkommen vorgesehenen Erstattungen für den Zinsendienst und für die in der Vergangenheit erbrachten Tilgungen hat er nicht geleistet.
    Der Vermittlungsausschuß war mit Mehrheit der Auffassung, daß die vorgeschlagene Neuregelung des Bundesanteils voraussetzt, daß die Bundesregierung das Pröblem der Ausgleichsforderungen nunmehr einer abschließenden Lösung zuführt. Er sah die Lösung darin, daß die Länder, obwohl sie bereits bei Abschluß des Dürkheimer Abkommens erhebliche Kompromißbereitschaft bewiesen haben, auch noch auf die in der Zeit von 1960 bis 1966 vorgesehenen, bisher nicht erbrachten Zinserstattpngen von insgesamt etwa 900 bis 910 Millionen DM verzichten und außerdem dem Bund auch den Abgeltungsbetrag von 200 Millionen DM für die in der Vergangenheit erbrachten Tilgungsleistungen erlassen.
    Die Länder hätten also insgesamt auf mehr als 1100 Millionen DM zu verzichten. Sie sollen sich bis 1966 einschließlich damit begnügen, daß ihnen der Bund nur die laufenden Tilgungsleistungen erstattet. Am Zinsaufwand hätte sich der Bund erstmals 1967 in Höhe von 50 % zu beteiligen. Vorausgesetzt wird bei alledem, daß die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet und durchgeführt werden.
    Die hier skizzierte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsforderungen brächte dem Bund nicht nur eine
    Entlastung von mehr als 1100 Millionen DM; sie würde zugleich die Voraussetzung dafür schaffen, daß die Frage der Kriegsfolgelasten endgültig geregelt werden kann. Die Befürchtung, daß auf Grund des bisher geltenden Art. 120 des Grundgesetzes Kriegsfolgeregelungen für ungültig erklärt werden, schwebt bis zur Stunde noch immer wie ein Damoklesschwert über dem Bund.
    Wenn der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Festlegung des Bundesanteils und der aufgezeigte Kompromiß bei den Ausgleichsforderungen verwirklicht werden, dann ist dem Vermittlungsbegehren der Bundesregierung zur Festsetzung des Bundesanteils im Endergebnis fast entsprochen. Der Forderungsverzicht der Länder bei den Ausgleichsforderungen in Höhe von mehr als 1100 Millionen DM entspricht einer Summe von etwa 3% des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftssteuer. Rechnet man diesen Betrag dem vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Bundesanteilssatz von je 39% in den Jahren 1964 bis 1966 hinzu, dann ergibt sich für diese Zeit rechnerisch ein Bundesanteil von etwa 40%.
    Sie mögen aus alledem entnehmen, daß der Vermittl'ungsauschuß um eine Gesamtlösung bemüht war, die beiden Teilen gerecht wird, eine langfristige Klärung bringt und den Beteiligten die Zeit gibt, in Ruhe. Überlegungen für eine grundsätzliche Neuordnung anzustellen. Wenn Sie den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Beteiligungsgesetz und die von ihm zur Lösung des Problems der Ausgleichsforderungen erarbeitete Kompromißformel zusammenfassend beurteilen, dann bietet sich Ihnen eine geeignete Konzeption, nach der es möglich ist, alle noch offenen wesentlichen finanziellen Streitpunkte zwischen Bund und Ländern zu lösen. Welch eminente politische Bedeutung hierin liegt, brauche ich in diesem Hohen Hause nicht weiter auszuführen.
    Das Wohl unseres Staates erfordert eine enge, von gegenseitigem Verständnis getragene Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Der Herr Bundeskanzler war sich mit den Herren Ministerpräsidenten darüber einig. Auch in diesem Hohen Hause wird es insoweit keine Meinungsverschiedenheiten geben. Den guten Willen der Länder und ihr ehrliches Bemühen erkennen Sie am deutlichsten daran, daß sie in den letzten Wochen und Tagen rund 880 Millionen DM an den Bund als freiwillige Vorausleistung auf die für 1963 zu erwartende Erhöhung des Bundesanteils entrichtet haben. Die Entscheidung über das Vermittlungsergebnis liegt nunmehr bei den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes. Wenn der Deutsche Bundestag. heute dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmt, dann schafft er damit eine wesentliche Voraussetzung für einen neuen, besseren Abschnitt der finanzpolitischen Beziehungen zwischen Bund und Ländern.
    Lassen Sie mich deshalb abschließend noch einmal die politischen Ergebnisse der Beratungen des Vermittlungsausschusses und des Inhalts des Vermittlungsvorschlages in den folgenden vier Punkten zusammenfassen:



    Staatsminister Dr. h. c. Eberhard
    Erstens. Dadurch wird der leidige Steuerstreit beendet und das Verhältnis von Bund und Ländern auf diesem Gebiet unter Einbeziehung der Regelung des Fragenkomplexes der Ausgleichsforderungen bereinigt.
    Zweitens wird damit auch die Möglichkeit geschaffen, die Steuersenkungspläne oder -überlegungen, die der Herr Bundesfinanzminister vorgestern in seiner Haushaltsrede angedeutet hat, ab 1965 zu verwirklichen.
    Drittens wird Bund und Ländern und vor allem dem Parlament die Möglichkeit gegeben, über die in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen rechtzeitig zu disponieren.
    Es wird viertens — und das scheint mir das Wichtigste zu sein — den Parlamenten von Bund und Ländern hinsichtlich der Ausgabenwirtschaft eine natürliche Grenze gesetzt, was zweifellos im Interesse der Sicherung der Stabilität unserer Währung liegt. Damit, meine ich, könnten nicht nur der Herr Bundeskanzler und der Steuerzahler zufrieden sein, sondern es müßte auch in Ihrem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ureigensten Interesse liegen, so zu verfahren, so daß es Ihnen leicht gemacht sein könnte, diesem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen, worum ich Sie namens des Vermittlungsausschusses bitten darf.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)