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ID0410603800

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 4825 A, 4912 C Fragestunde (Drucksachen IV/1766, IV/1806, IV/1812) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zweites Fernsehprogramm in der Pfalz Stücklen, Bundesminister 4825 C, D, 4826 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4825 D Kaffka (SPD) 4826 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erleichterungen bei der Rentenauszahlung Stücklen, Bundesminister . . 4826 A, B, C, D, 4827 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4826 B, D Cramer (SPD) 4826 C Fritsch (SPD) 4827 A Büttner (SPD) 4827 B Dürr (FDP) 4827 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schadenersatzforderungen für verlorengehende Telegramme und Haftpflicht für nicht übermittelte Telegramme 4827 D Fragen des Abg. Kubitza: Zulässige Wörter bei gedruckten Glückwunschkarten Stücklen, Bundesminister . . 4828 A, C, D, 4829 A, B Kubitza (FDP) . . . . . . . 4828 C, D Schwabe (SPD) 4829 A, B Sänger (SPD) 4829 B Fragen des Abg. Strohmayr: Zahl der noch in Wohnlagern untergebrachten Familien und Einzelpersonen Krüger, Bundesminister 4829 C Frage des Abg. Fritsch: Grabmal des Unbekannten Soldaten Höcherl, Bundesminister 4830 A Frage des Abg. Fritsch: Gesetz über den Grenzaufsichtsdienst Grund, Staatssekretär 4830 B, C, D, 4831 A Fritsch (SPD) 4830 B, C Lautenschlager (SPD) 4830 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4831 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 Frage des Abg. Cramer: Gemeinde Nordseebad Wangerooge Schmücker, Bundesminister . . . 4831 A, C Cramer (SPD) 4831 C Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Deutsche Muschelfischerei . . . . . 4831 D Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Angebliche Erklärung des Leiters des Flughafens München-Riem betr. Starts und Landungen in östlicher Richtung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 A, B Frage des Abg. Dr. Ramminger: Anschluß der Autobahn Regensburg- Passau an die geplante österreichische Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4832 C, D Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 4832 C Frage des Abg. Dr. Ramminger: Änderung der früheren Linienführung der Autobahn Linz-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4832 D, 4833 A, B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 4833 A Frage des Abg. Dr. Ramminger: Trasse der Autobahn Regensburg-Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4833 B, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 4833 B Fritsch (SPD) 4833 C Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Teilstück Wesel-Hamminkeln der Holland-Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4833 D, 4834 A Dr. Pohlenz (SPD) 4833 D Frage des Abg. Dr. Pohlenz: Verkehr zwischen der Autobahnabfahrt Hamminkeln und der Bundesstraße 8 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4834 A, B, C Dr. Pohlenz (SPD) 4834 B, C Frage des Abg. Büttner: Änderung oder Ergänzung der Straßenverkehrsordnung (§ 45 StVO) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4834 C, D, 4835 A Büttner (SPD) . . . . . 4834 D, 4835 A Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1779) 4835 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1770) Dr. h. c. Eberhard, Staatsminister . . 4835 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4838 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 4838 D Dr. Imle (FDP) 4839 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 4840 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 4849 B, 4908 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4859 C Dr. Emde (FDP) 4864 A Dr. h. c. Strauß (CDU/CSU) . . . 4871 D Erler (SPD) 4883 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4892 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 4898 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4899 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4902 C Dr. Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 4904 D Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 4906 C Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4909 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4910 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Drucksache IV/1482); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . . . . . . 4911 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie zu dem mit diesem Abkommen im Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache IV/1788) 4912 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 1817) 4912 C Nächste Sitzung 4912 C Anlage 4913 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Januar 1964 4825 106. Sitzung Bonn, den 9. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 31. 1. Dr. Aigner * 9: 1. Frau Albertz 10. 1. Arendt (Wattenscheid) 10. 1. Bauer (Wasserburg) 10. 1. Frau Berger-Heise 10. 1. Bergmann * 9. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 1. Birkelbach* 9. 1. Frau Blohm 10. 1. Blumenfeld 18. 1. Frau Brauksiepe 10. 1. Dr. von Brentano 21. 3. Brück 10. 1. Brünen 10. 1. Dr. Burgbacher * 9. 1. Deringer * 9. 1. Frau Dr. Elsner * 9. 1. Faller * 9. 1. Dr. Frede 10. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 10. 1. Dr. Furler* 9. 1. Dr. Gerlich 10. 1. Günther 10.1. Haage (München) 10. 1. Hahn (Bielefeld) * 9. 1. Hammersen 10.1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hauffe 10. 1. Dr. Hellige 9. 1. Dr. Hesberg 9. 1. Holkenbrink 9. 1. Hörauf 4. 2. Hörmann (Freiburg) 9. 1. Illerhaus * 9. 1. Frau Jacobi (Marl) 10. 1. Kalbitzer * 9. 1. Kemmer 9. 1. Dr. Kempfler 10.1. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Klein (Saarbrücken) 10. 1. Klinker * 9. 1. Dr. Kreyssig 10. 1. Kriedemann * 9. 1. Dr. Kübler 16. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 1. Lemmer 10. 1. Lenz (Bremerhaven) 15.2. Lenz (Brühl) * 9. 1. Lücker (München) * 9. 1. Margulies * 9. 1. Mauk * 9. 1. Mengelkamp 10. 1. Metzger * 9. 1. Michels * 9. 1. Dr. Miessner 10. 1. Dr. Müller-Hermann * 9. 1. Peiter 10.1. Dr.-Ing. Philipp * 9. i. Frau Dr. Probst * 9. 1. Rademacher * 9. 1. Richarts * 9. 1. _ Ruland 22. 2. Dr. Rutschke 17. 1. Sander 10. 1. Schmitt-Vockenhausen 9. 1. Schneider (Hamburg) 24. 1. Seidl (München) 10. 1. Seifriz * 9. 1. Dr. Seume 10. 1. Dr. Starke * 9. 1. Frau Strobel* 9. 1. Struve 10. 1. Weinkamm * 10. 1. Wendelborn 10. 1. Wilhelm 10. 1. Wolf 9. 1. Wullenhaupt 31. 1. Zoglmann 9. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Bieringer 7. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rufe auf die Frage IX/4 — des Abgeordneten Dr. Kübler —:
    Wieviel Telegramme gehen jährlich verloren, für die durch Absender oder Empfänger Schadenersatzforderungen an die Deutsche Bundespost gestellt werden?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 7. Januar 1964 lautet:
    In wieviel Fällen Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit verlorengegangenen Telegrammen jährlich gestellt werden, könnte nur durch sehr langwierige Ermittlungen bei sämtlichen Ämtern der Deutschen Bundespost festgestellt werden, wobei sämtliche Beschwerdeunterlagen einzeln durchgegangen werden müßten. Die Zahl aller in der Bundesrepublik verlorengegangenen Telegramme beträgt jährlich etwa 0,005 Prozent bei einer Gesamtzahl von rd. 33 Millionen übermittelter Telegramme. Eine Haftpflicht könnte aber nicht auf diese Verlustfälle beschränkt werden; sie müßte auch die Fälle der Entstellung, Verzögerung und andere Unregelmäßigkeiten umfassen und würde sich dadurch vervielfachen.
    Ich rufe auf die Frage IX/5 — des Abgeordneten Dr. Kübler —:
    Glaubt die Deutsche Bundespost, die Haftpflicht für nichtübermittelte Telegramme nach der Telegraphenordnung vom 30. Juni 1926 unter Ausschluß des BGB noch ablehnen zu können?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 7. Januar 1964 lautet:
    Der Haftungsauschluß bei der Telegraphenbenutzung ist in der Telegraphenordnung niedergelegt und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. 1. 1954 die Zulässigkeit des Haftungsausschlusses nach § 29 der Telegraphenordnung ausdrücklich bejaht und ausgeführt:
    „Der schnelle Abwicklung erfordernde Massenbetrieb der Post,
    die Notwendigkeit, delen Leistungsfähigkeit zu erhalten, und



    Vizepräsident Dr. Dehler
    das Bestreben, ihre Gebühren im Interesse der Öffentlichkeit so niedrig wie möglich zu bemessen und deshalb kostspielige Überwachungs- und Versicherungsmaßnahmen zu vermeiden, rechtfertigen auch unter der Geltung des Grundgesetzes die Beibehaltung des in Rede stehenden Haftungsausschlusses."
    Auch die Fernmeldeverwaltungen anderer Länder kennen grundsätzlich keine Haftpflicht fur Versehen bei der Abwicklung des Telegraphendienstes. Der in der deutschen Telegraphenordnung festgelegte Grundsatz der Nichthaftung entspricht Art. 33 des Internationalen Fernmeldevertrages.
    Die Bundespost bietet das Optimum der Notwendigkeiten Schnelligkeit, Sicherheit und Billigkeit. Wenn dazu noch gehaftet werden soll, müssen die Gebühren entsprechend erhöht und die Sicherungsmaßnahmen vermehrt werden. Letzteres ginge wieder auf Kosten der Schnelligkeit.
    Im übrigen steht es dem Absender frei, durch Aufgabe eines Telegramms mit Empfangsanzeige" sich Tag und Stunde der Zustellung angeben zu lassen und dadurch die Ankunft unbedingt sicherzustellen.
    Die Deutsche Bundespost glaubt daher, eine Haftung für Versehen im Telegraphendienst nicht nur weiter ablehnen zu können, sondern im Interesse der Allgemeinheit ablehnen zu müssen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir kommen dann zu den Fragen I und II — des Herrn Abgeordneten Kubitza — auf der Drucksache 1812:
Welche Gründe sind für das Bundespostministerium maßgebend gewesen, die früher fünf zulässigen Wörter bei gedruckten Glückwunschkarten auf zwei zu reduzieren?
Was hat das Bundespostministerium veranlaßt, die neuerdings nur zwei zugelassenen Wörter bei gedruckten Glückwunschkarten auch noch vorzuschreiben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die verbilligte Versandart „Drucksache" ist für die Verbreitung gedruckter, gleichlautender Mitteilungen an eine Vielzahl von Empfängern bestimmt. Nur für diese Zwecke ist die Drucksache gegenüber dem Brief in ,den Gebühren erheblich ermäßigt worden.
    Durch zeitbedingte Umstände entfernte sich die Drucksache in den letzten Jahrzehnten aber mehr und mehr von diesem eigentlichen Versandzweck. Je nach Zeit- und Wirtschaftslage wurde die Post gezwungen, mal diesen und mal jenen Teil des Grundsatzes aufzugeben, daß die Drucksache ein Massenkommunikationsmittel für kulturelle Zwecke und ein billiges Werbemittel ist.
    Das Zugeständnis, das Änderungen und Nachtragungen bis zu fünf Wörtern zuließ, war nur mit der Einschränkung tragbar, daß die Zusätze in leicht erkennbarem sachlichem Zusammenhang mit der gedruckten Mitteilung ständen.
    Dieses und zahlreiche andere Zugeständnisse machten es notwendig, praktisch bei jeder Drucksache nachzuprüfen, ob der Inhalt den Vorschriften für diese Sendungsart entsprach. Außerdem war Folge ,der überaus vielgestaltigen und schwer zu handhabenden Vorschriften über zulässige Nachtragungen, daß die Drucksachenbestimmungen nur noch von wenigen Spezialisten beherrscht werden konnten. Das wiederum hatte zur Folge, daß vorschriftswidrige Drucksachen in beachtlicher Menge unbeanstandet versandt wurden und dadurch erhebliche Gebührenverluste eintraten.
    Die Drucksache mußte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden, nämlich Träger gleichlautender vervielfältigter Mitteilungen an einen großen Kreis von Empfängern zu sein. Die Gebührenprüfung mußte radikal vereinfacht werden. Das war nur dadurch zu erreichen, daß hand- oder maschinenschriftliche Ergänzungen des gedruckten Wortlauts überhaupt ausgeschlossen wurden. Dies ist durch die Verordnung vom 22. Januar 1963 mit Wirkung vom 1. März 1963 geschehen. Es bleibt auch weiterhin zulässig, die iinnere Aufschrift und die Absenderangabe — Unterschrift — hand- oder maschinenschriftlich nachzutragen. Weitere Nachtragungen sind weder zulässig noch etwa gar im Wortlaut vorgeschrieben.
    Damit auch nicht ein kleines Wörtchen wie z. B. „Dein", das ja jetzt bei den Weihnachtsglückwünschen eine große Rolle gespielt hat, den Anfang für eine Entwicklung geben kann, die unweigerlich wieder zu dem Zustand hinführen muß, der mit der Bereinigung der Drucksachenbestimmungen beseitigt worden ist, muß auch ihm der Zugang zur Drucksache verwehrt bleiben. Am Ende stünde sonst die Notwendigkeit, in absehbarer Zeit die gleiche Reform zu wiederholen.