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ID0410508100

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    5. Frau: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 7. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Dr. Hesberg, Dr. Philipp, Dr. Adenauer und Kuntscher 4795 A Abg. Wolf tritt in den Bundestag ein . . 4795 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Einbringung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister der Finanzen 4796 C Fragestunde (Drucksache IV/1766) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnung zu § 604 der Reichsversicherungsordnung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4807 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Gewährung von Stipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung Lahr, Staatssekretär . 4807 C, 4808 A, B Dr. Kohut (FDP) 4807 D, 4808 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4808 B Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäisches Abkommen über Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten Lahr, Staatssekretär . . . . . 4808 C Fragen der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäisches Abkommen über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen Lahr, Staatssekretär . . . . . 4808 C, D Frage des Abg. Rollmann: Unterschied zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und ziviler Verteidigung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4808 D Frage des Abg. Rollmann: Akademie für Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4809 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Statut für deutsche Ortskräfte bei den deutschen Auslandsvertretungen Höcherl, Bundesminister . . . . 4809 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4809 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stichtagshärten bei Jubiläumszuwendungen für Beamte Höcherl, Bundesminister 4809 C, D 4810 A Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4809 D Brück (CDU/CSU) 4809 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4810 A Frage des Abg. Ertl: Tierquälerei in der Bundesrepublik Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4810 B, C Ertl (FDP) 4810 B Frage des Abg. Ertl: Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4810 C Ertl (FDP) 4810 D Frage des Abg. Corterier: Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4810 D Fragen der Abg. Frau Döhring: Steuervergünstigungen bei Auf wen-dungen für einen Platz in einem Altersheim Grund, Staatssekretär 4811 A, D, 4812 A, B Frau Döhring (SPD) 4811 C, D Börner (SPD) 4812 A, B Fragen der Abg. Frau Meermann: Ballonpost-Drucksachen an das Pestalozzi-Kinderdorf Wahlwies Grund, Staatssekretär . 4812 C, 4813 A, C Frau Meermann (SPD) . 4812 D, 4813 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal): Wettbewerbsungleichheiten des Lebensmitteleinzelhandels im westdeutschen Grenzgebiet Schmücker, Bundesminister . . . . 4813 D Frage des Abg. Cramer: Gewährung von Werfthilfen Schmücker, Bundesminister . . 4814 B, C, D Cramer (SPD) 4814 B, C Müller (Nordenham) (SPD) . . . 4814 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4814 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Mindest- und Höchstsätze der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (Preugo) Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 4815 A Fragen des Abg. Dr. Dittrich: Anhebung der Gebührensätze der Preugo Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 4815 B, C Fragen des Abg. Geiger: Bedenken gegen die Wiederverwendung des Flugplatzgeländes von Malmsheim durch militärische Einheiten von Hassel, Bundesminister . . . . 4815 D Frage des Abg. Kubitza: Prozentsatz der für den Wehrdienst als nicht geeignet beurteilten Gemusterten von Hassel, Bundesminister . . . 4816 C, D Kubitza (FDP) 4816 D Frage des Abg. Seuffert: Stillegung des Schießstandes in München-Freimann von Hassel, Bundesminister . . 4817 A, B, D Seuffert (SPD) 4817 B, C Frage des Abg. Dr. Kübler: Wehrmachtschießstand zwischen Sekkenheim und Neckarhausen . . . . 4817 D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Baulasten für die Wirtschaftswege, Entlastungsmaßnahmen für Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4818 A, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . 4818 C, D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Elztalbahn im Kreis Emmendingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4818 D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Trasse der B 294 im Zuge der Ortsumgehung Waldkirch Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4819 A Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Ausbau der B 294 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4819 C Nächste Sitzung 4819 C Anlagen 4821 105. Sitzung Bonn, den 7. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 16.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 101. Sitzung Seite 4675 B statt „Dr. Neef": Dr. Langer; Seite 4737 C Zeile 4 von unten statt „zone" : union. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 9. 10. Frau Albertz 10. 1. Arendt (Wattenscheid) 10. 1. Bauer (Wasserburg) 10. 1. Bazille 7. 1. Frau Berger-Heise 10. 1. Bergmann * 9. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 1. Birkelbach * 9. 1. Frau Blohm 10. 1. Brünen 10. 1. Dr. Burgbacher * 9. 1. Deringer * 9. 1. Dr. Dittrich 7. 1. Eisenmann 7. 1. Frau Dr. Elsner * 9. 1. Faller * 9. 1. Dr. Frede 10. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 1. Dr. Furler * 9. 1. Dr. Gerlich 10. 1. Gewandt 7. 1. Günther 10. 1. Hahn (Bielefeld) * 9. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Dr. Hellige 9. 1. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 7. 1. Illerhaus * 7. 1. Kalbitzer * 9. 1. Dr. Kempfler 10. 1. Klein (Saarbrücken) 10. 1. Klinker * 7. 1. Dr. Kreyssig * 9. 1. Kriedemann * 9. 1. Kuntscher 8. 1. Lenz (Brühl) * 9. 1. Liehr 8. 1. Frau Lösche 7. 1. Lücker (München) * 9. 1. Margulies * 9. 1. Mattick 7. 1. Mauk * 9. 1. Mengelkamp 8. 1. Metzger * 9. 1. Michels * 9. 1. Dr. Müller-Hermann * 9. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Peiter 10. 1. Dr.-Ing. Philipp * 9. 1. Frau Dr. Probst * 9. 1. Rademacher * 9. 1. Richarts * 9. 1. Sander 10. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 1. Seidl (München) 10.1. Seifriz * 9. 1. Dr. Seume 10. 1. Dr. Starke * 9. 1. Storch* 9. 1. Frau Strobel * 9. 1. Wehking 7. 1. Wellmann 8. 1. Wendelborn 10. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 1. b) Urlaubsanträge Adorno 31. 1. Blumenfeld 18. 1. Dr. von Brentano 21.3. Hörauf 4.2. Dr. Kübler 16. 1. Lenz (Bremerhaven) 15.2. Ruland 22. 2. Dr. Rutschke 17. 1. Schneider (Hamburg) 24.1. Wullenhaupt 31. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 13. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/1733 Frage XII/3) : *) Wann ist damit zu rechnen, daß das Fernmeldeamt Limburg an den Selbstwählferndienst angeschlossen und damit die Benachteiligung für Teile des Lahn-, Westewrald-, Aar- und Einrich-Gebietes beseitigt wird? Für den Anschluß Limburgs und seiner Umgebung an den Selbstwählferndienst muß in Limburg eine Knotenvermittlungsstelle eingerichtet werden. Mit dem Aufbau dieser Knotenvermittlungsstelle wird voraussichtlich im Frühjahr 1964 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt V/2 Jahre, so daß mit der Aufnahme des Selbstwählferndienstes im Herbst 1965 gerechnet werden kann. *) Siehe 101. Sitzung Seite 4674 D 4822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 Für das Vorhaben sind insgesamt nahezu 8 Mio DM aufzuwenden. Die Deutsche Bundespost hat trotz der gegenwärtigen Finanzierungsschwierigkeiten dieses Bauvorhaben für die Jahre 1964/1965 fest eingeplant. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 17. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache IV/1744 Frage IV/2) : Wieviel DM beträgt die Rente eines Strafgefangenen in einem Zuchthaus, der vor seiner Inhaftierung ein Monatseinkommen von 900 DM erzielte, wenn er sich wegen Fahrlässigkeit im Zuchthaus eine Unfallbeschädigung von 30 % zuzog? Für die Folgen eines Arbeitsunfalls erhält ein Strafgefangener eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach den Vorschriften des Dritten Buchs der Reichsversicherungsordnung. Unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen ist eine monatliche Rente von 180,— DM festzusetzen. Diese Geldleistung erhält der Strafgefangene während der Strafhaft nicht ausgezahlt. Aufgelaufene Rentenbeträge stehen ihm nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zur Verfügung, soweit die Rente nicht an unterhaltsberechtigte Angehörige nach § 588 RVO zu zahlen war. Erst in diesem Jahr hat der Bundestag die Leistungen an Strafgefangene geregelt. Damit ist der Gesetzgeber der Empfehlung des Zweiten Kongresses der Vereinten Nationen über die Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger vom 8. bis 20. August 1960 gefolgt. Hiernach soll der Unfallschutz der Gefangenen den für freie Arbeiter geltenden unfallversicherungsrechtlichen Leistungen angeglichen werden. Der Unfallversicherungsschutz für Strafgefangene nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz entspricht im wesentlichen der internationalen Behandlung unfallverletzter Strafgefangener, z. B. in Frankreich, Belgien und England. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 13. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/1744 Frage VI) : *) Welche Möglichkeiten bestehen für eine Finordnung des Briefumschlag-Formats DIN C 5 in das „Standard-Format"? Die automatische Briefbearbeitung setzt Standardbriefsendungen voraus. Nur dadurch kann der Aufwand für die benötigten Maschinen in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Die Deutsche Bundespost *) Siehe 101. Sitzung Seite 4675 A hat daher in der am 1. Juni 1964 in Kraft tretenden neuen Postordnung Standardbriefsendungen eingeführt. Unter Standardbriefsendungen sind Briefsendungen bis 20 g zu verstehen, die eine Länge zwischen 14 und 23,5 cm, eine Breite zwischen 9 und 12 cm und eine Höhe bis 0,5 cm haben. Das Format DIN C 5 liegt mit 16,2 X 22,9 cm außerhalb dieser Formatgrenzen und zählt somit nicht mehr zu den Standardbriefsendungen. Die Formatgrenzen der Standardbriefsendungen sind durch die Beratende Kommission des Weltpostvereins für Poststudien, der alle großen Postverwaltungen der Welt angehören, erarbeitet worden. Die Standardbriefsendungen berücksichtigen die bei uns am meisten gebräuchlichen Formate. Der Anteil der mit dem Format DIN C 5 eingelieferten Briefsendungen ist gering. Daher richtet die Deutsche Bundespost ihre automatischen Briefverteilanlagen für Formate ein, die den genannten Grenzen für Standardbriefsendungen entsprechen. Es besteht also keine Möglichkeit, das Format DIN C 5 in das Standard-Briefformat einzuordnen. Anlage 5 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 18. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohlenz (Drucksache IV/1744 Fragen VII/1 und VII/2) : Was geschieht mit den beschlagnahmten und sichergestellten Lieferungen von Hasenfleisch argentinischer Herkunft, das von Salmonellen befallen ist? Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu verstehen, daß zwar die für unseren Viehbestand importierten Futtermittel pflichtgemäß stichprobeartig vor der Einfuhr auf Salmonellen und andere Krankheitserreger untersucht, aber die für unsere deutschen Verbraucher importierten Lebensmittel ausländischer Herkunft nicht in gleicher Weise überprüft werden? 1. Das Fleisch, bei dem Salmonellen nachgewiesen sind, ist gesundheitsschädlich und muß vernichtet werden. Nun sind allerdings auch Sendungen in das Bundesgebiet verbracht worden, die viele tausend Hasen umfassen, von denen nur einzelne stichprobenweise untersucht und entweder als befallen oder frei von Salmonellen befunden worden sind. Sofern solche Sendungen auf Grund des Polizeirechts der Länder vorsorglich beschlagnahmt oder sichergestellt worden sind, obliegt es den zuständigen Länderbehörden, eine Entscheidung über die weitere Behandlung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelgesetzes und des Bundesseuchengesetzes, zu treffen. Soweit ich unterrichtet bin, bemühen sich die Länder bereits um eine einheitliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage sowie um eine einheitliche Handhabung. 2. Die Frage einer obligatorischen stichprobenweisen Importkontrolle der Lebensmittel war bereits 1958 Gegenstand eingehender Erörterungen im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 4823 gelegentlich der Beratung der Lebensmittelgesetz-Novelle. Das Ergebnis fand seinen Niederschlag in dem schriftlichen Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen — Drucksache 553 — zu Artikel 1 Nr. 15. Hierin wurde festgestellt, daß die Lebensmittelüberwachung zur Zeit weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten einer solchen gezielten Importkontrolle verfügt. Dies hindert nicht, daß schwerpunktmäßig auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittelgesetzes Regelungen dort getroffen werden können und auch getroffen werden, wo sich ein besonderes Bedürfnis erweist, wie es z. B. bei Erlaß der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten vom 17. Dezember 1956 vorlag. Eine weitere Rechtsvorschrift über Känguruhfleisch ist in meinem Hause vorbereitet worden und wird dem Bundesrat in Kürze zugeleitet werden. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung Ihrer Frage XVII/5 vom 5. Dezember 1963 hinweisen.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Abgeordnete, leider nein. Erstens sieht man es dem Paket nicht ohne weiteres an, daß darin auch Briefmarken und Ersttagsbriefe, die bekanntlich aus dem Ausland eingeführt werden, enthalten sind. Wir haben die Sache sehr eingehend geprüft. Ich räume Ihnen ohne weiteres ein, Frau Abgeordnete, daß das Ergebnis, das ich Ihnen auf Grund des geltenden Rechts vorgetragen habe, sehr unbefriedigend ist. Wenn für ein mit einer Schnur verpacktes Bündel von Postsendungen — weil es postalisch noch als Drucksache gilt — keine Umsatzausgleichsteuer zu zahlen ist, vermag man zunächst nicht einzusehen, daß dasselbe nicht auch für Pakete gelten soll, die den gleichen Inhalt haben.
    Aber Sie müssen berücksichtigen, Frau Abgeordnete, daß die Zollverwaltung in dieser Richtung eine Vereinfachungsmaßnahme treffen wollte und aus diesem Grunde an postalische Begriffe angeknüpft hat, nämlich an Drucksachen und an Briefe. Hier spricht eine Vermutung dafür, daß in einer Drucksache oder in einem Brief nicht ein Zollgut von hohem Wert enthalten ist. Dagegen trifft bei Paketen, die schon gewichtsmäßig wertvolles Zollgut enthalten können, diese Vermutung nicht zu. Hier mußte also der Gesetzgeber bzw. der Verordnungsgeber in der allgemeinen Zollverordnung sagen: Pakete sind grundsätzlich zu gestellen, d. h. sie müssen vorgeführt und geöffnet werden.
    Nun kann sich ergeben, daß tatsächlich in dem Paket das gleiche enthalten ist wie in dem geschnürten Bündel, das als Drucksache gilt. Ich glaube, das zollrechtlich unterschiedliche Ergebnis ist sicherlich nicht befriedigend. Aber Sie werden mir zugeben, Frau Abgeordnete, daß Sie dann eine Konsequenz ziehen müssen: wenn man es so machen wollte, wie Sie es vorhaben — Gleichbehandlung, sobald man bei der Gestellung und Öffnung feststellt, daß im Paket auch nur Briefmarken sind —, dann müßte man dasselbe auch dem Briefmarkenhändler konzedieren. Denn der Briefmarkenhändler bezieht in ganz großem Umfang in gleicher Weise Briefmarken
    — sowohl Ersttagsbriefe wie auch lose Briefmarken — in Beuteln. Wenn er sie in Paketen bezöge, würde der Tatbestand derselbe sein wie im Falle des Kinderdorfes.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Karitative Einrichtung!)

    — Daß karitative Erwägungen nach dem Gesetz keine Rolle spielen, habe ich ausgeführt; d. h. das hat der Gesetzgeber, das haben Sie, meine Damen und Herren, bewußt so geregelt. Sie haben nur Liebesgaben befreit. Daß eine Briefmarke keine Liebesgabe ist, die an Bedürftige weitergegeben werden kann, liegt auf der Hand.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine zweite Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Meermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hedwig Meermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wäre es dann nicht möglich, die zuletzt von Ihnen geschilderten Konsequenzen dadurch auszuschalten, daß Sie ähnliche Überlegungen anstellen, wie sie z. B. dem Entwurf zur Änderung des Lotteriesteuergesetzes — der aus Ihrem Hause kommt — zu grunde liegen, daß nämlich bei Lotterien für gemeinnützige, mildtätige, wohltätige Zwecke andere Bemessungsgrundlagen gelten als sonst?