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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Even (Köln), Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 4661 A Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer (SPD) 4661 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 4662 D Zoglmann (FDP) 4663 D Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744) Fragen des Abg. Seibert: Margentarife für die Rheinschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4665 C Frage des Abg. Cramer: Ausbau des Küstenkanals auf der Strecke Kampe—Dörpen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4666 B, C, D Cramer (SPD) 4666 C, D Wächter (FDP) 4666 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Überschallflugzeug Concorde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4667 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 B Börner (SPD) 4667 B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Nord- und Südbrücke in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4667 D, 4668 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 D, 4668 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Straßenverkehr in dem Erholungsgebiet südlich von München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4668 B, C, D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4668 C, D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4668 D, 4669 D, 4670 A Schwabe (SPD) 4669 D Kahn-Ackermann (SPD) 4670 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Bahnverkehr zwischen München und Erholungsgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4670 B, C, D, 4671 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4670 C, D Ertl (FDP) 4670 D, 4671 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Müller-Emmert: Verkehrs-Zentralkartei in Flensburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4671 B, 4672 A, B, C, D, 4673 A Dr. Kohut (FDP) 4672 A Dr. Müller-Emmert (FDP) . . . 4672 B, C Dürr (FDP) 4672 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4673 A, C, D Dr. Mommer (SPD) 4673 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4673 D Frage des Abg. Lemmrich: Betonrandstreifen an Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4673 D Frage des Abg. Fritsch: Schlangestehen vor Schaltern der Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 4674 B, C Fritsch (SPD) 4674 C Frage der Abg. Frau Herklotz: Kennedy Gedenkmarke Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 4674 C, D Frau Herklotz (SPD) 4674 D Frage des Abg. Peiter: Selbstwählferndienst in Limburg . . 4674 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Ausbau des Postamtes in Alpirsbach Bornemann, Staatssekretär . . . . 4675 A Frage der Abg. Frau Meermann: Briefumschlag-Format Din C 5 . . . 4675 A Frage des Abg. Dr. Roesch: Beamte mit abgeschlossenem Studium der Wirtschaftswissenschaften Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4675 B Frage des Abg. Hammersen: Erschließungsbeitragsrecht nach § 133 des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 4675 B, D Hammersen (FDP) 4675 C, D Frage des Abg. Welslau: Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes Dr. Heck, Bundesminister . . . . 4676 A Fragen des Abg. Faller: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4676 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entschädigung von in Algerien enteigneten deutschen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4676 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4676 D Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Italienische Staatsuniversität mit europäischem Charakter in Florenz Dr. Carstens, Staatssekretär 4677 B, C, D, 4678 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4677 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Volksdeutsche in Rumänien Dr. Carstens, Staatssekretär 4678 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4678 B Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . . 4678 C Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1689) . . . . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1670) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Oster. reich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksache IV/1684) — Zweite und dritte Beratung — 4679 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1688) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4679 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1690) — Zweite und dritte Beratung — 4679 C Entwurf eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksachen IV/1735, zu IV/1735) — Zweite und dritte Beratung — 4680 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/1648); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1716) — Zweite und dritte Beratung — 4680 B Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksache IV/1476); Berichte des Haushaltsund des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1711, IV/1691) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4680 D Dr. Löbe (FDP) 4680 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer (Drucksache IV/1592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4681 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4681 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/ 1725) — Zweite und dritte Beratung — 4681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1742, zu IV/1742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4682 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1588); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1743, zu 1743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1729) — Zweite und dritte Beratung — Rollmann (CDU/CSU) . 4682 C, 4689 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 4683 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4685 C, 4690 D, 4691 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4685 D Wagner (CDU/CSU) 4686 B Gerlach (SPD) . . . . . . . 4686 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 4687 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4688 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4689 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . 4690 A Zoglmann (FDP) 4690 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparprämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1712, zu IV/1712) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4692 A, 4694 B, 4697 A, B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 4692 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 4693 A, 4695 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4693 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4694 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4694 D Dr. Imle (FDP) 4694 D Kuntscher (CDU/CSU) 4697 B Dürr (FDP) 4697 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 1671) — Erste Beratung — 4697 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (Drucksache IV/1673) — Erste Beratung — 4697 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/1681) — Erste Beratung — . . . . 4697 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1963) vom 21. Juni 1963 (Zweites Zolltarif-Änderungsgesetz) (Drucksache IV/1702) - Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, und zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 1956 (Drucksache IV/1703) — Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz — BRRG) (SPD) (Drucksache IV/1698) — Erste Beratung — . . . . 4698 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (Drucksache IV/1709) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Braumalzfracht (Drucksachen IV/1236, IV/1704) . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auslieferung des ungarischen Staatsangehörigen Geza Györfi nach Frankreich (Drucksachen IV/1527, IV/1717) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4698 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz = 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 (Drucksache IV/1486); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/1731, zu IV/1731) Hussong (SPD) . . . . 4699 C, 4711 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 4701 B, 4703 B, 4711 D Becker (CDU/CSU) 4701 D Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4702 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4703 C Gaßmann (CDU/CSU) 4704 B Geiger (SPD) 4709 C Killat (SPD) 4710 C, 4711 C Dr. Franz (CDU/CSU) 4711 A Biermann (SPD) . . . . . . . 4712 B Weigl (CDU/CSU) 4712 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. auswärtige Kulturpolitik (Drucksache IV/ 1315) Kahn-Ackermann (SPD) 4713 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 4723 A Dr. Huys (CDU/CSU) 4731 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4734 C Dr. Hellige (FDP) 4740 B Dr. Martin (CDU/CSU) 4743 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4744 D Lahr, Staatssekretär 4746 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordneten Jahn und Merten (Drucksache IV/1723) Zoglmann (FDP) 4729 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß (Drucksache IV/1724) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4730 C Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Struve, Glüsing (Dithmarschen), Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll), Dr. Miessner u. Gen. betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Drucksachen IV/1622, IV/1730) Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 4747 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entwurf einer Entscheidung über die vorherige Prüfung und Beratung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG auf dem Gebiet des Verkehrs (Drucksachen IV/34, zu IV/34, IV/1668) . . . . . . . . . 4747 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 3 und des Artikels 11 der Verordnung Nr. 4 (Drucksachen IV/ 1669, IV/1727) 4774 D Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1726) . 4748 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundzwanzigste, Vierundzwanzigste und Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/ 1600, IV/1635, IV/1636, IV/1719); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1637, IV/ 1638, IV/1662, IV/1718) . . . . . . 4748 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728) . 4748 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Verlängerung der Zollaussetzung für Melasse) (Drucksachen IV/1601, IV/1720) 4748 C Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1686) . . . . . 4748 D Antrag betr. Sonderregelung für die Zulassung von Mähdreschern im Straßenverkehr (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen], Frehsee, Seither, Saxowski u. Gen.) (Drucksache IV/1701) 4748 D Nächste Sitzung 4748 D Anlagen 4749 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4661 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 13. 12. Dr.-Ing. Balke 13. 12. Berlin 13. 12. Fürst von Bismarck 13. 12. Blumenfeld 11. 12. Frau Brauksiepe 13. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 12. 12. Deringer 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 11. 12. Goldhagen 15. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hufnagel 13. 12. Klinker 13. 12. Kriedemann 13. 12. Dr. Löhr 12. 12. Margulies 13. 12. Mauk * 12. 12. Memmel 11. 12. Michels 13. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Nellen 11. 12. Ollenhauer 31. 12.. Richarts * 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 12. Schoettle 31. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Starke 12. 12. Steinhoff 15. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel 15. 12. Dr. Frh. v. Vittinghoff-Schell 15. 12. Wendelborn 13. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Frau Lösche 7. 1. Anlage 2 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266, IV/1735). * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen ,des Europäischen Parlaments Der Bundestag wolle beschließen: Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Gesetz über die Jugendzahnpflege" Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 366 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1964 einen Bericht über die Fragen vorzulegen, die sich ergeben, wenn die Wirtschaft der Entwicklungsländer durch Bewertungsabschläge und steuerbegünstigte Rücklagen für Gegenstände des in den Entwicklungsländern liegenden Umlaufvermögens deutscher Unternehmungen gefördert werden soll. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die Unterhaltung deutscher Handelsläger, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, einen wichtigen Bestandteil der Entwicklungshilfe darstellen kann. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß zu einer Entwicklungshilfe im Geiste echter Partnerschaft auch die Beseitigung bestehender oder die Vermeidung drohender Störungen durch die Doppelbesteuerung gehört. 4750 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie dieser Feststellung bei allen Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit Entwicklungsländern Rechnung trägt und sich in noch stärkerem Maße als bisher in diesem Rahmen um den Abschluß von Vereinbarungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung bemüht. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Löbe Dr. Imle Dr. Atzenroth Deneke Dorn Dr. Effertz Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Frau Funcke (Hagen) Dr. Hoven Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes Murr Opitz Peters (Poppenbüll) Ramms Reichmann Soetebier Dr. Supf Wächter Walter Anlage 5 Umdruck 375 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen 1. In Artikel I erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 1 wird wie folgt geändert: ,a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 520 Abgeordneten." b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Von den Abgeordneten werden 260 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt."' 2. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 54 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Die in § 1 Abs. 1 festgelegte Abgeordnetenzahl verringert sich auf 498, die Zahl der nach § 1 Abs. 2 nach Kreiswahlvorschlägen zu wählenden Abgeordneten auf 249."' Im Lande Niedersachsen erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 30 auf 31. 3. Artikel 1 Nr. 8 wird die Anlage wie folgt geändert: Nr. des Name des Wahlkreises Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises 20 Aurich-Emden Kreisfreie Stadt Emden Landkreise Aurich und Emden 21 Leer-Wittmund umfassend Landkreise Leer und Wittmund 22 WilhelmshavenFriesland umfassend kreis-freie Stadt Wilhelmshaven und Landkreis Friesland Folgende Nummern rücken nach. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Conring Burgemeister Dr. Elbrächter Dr. Jungmann Kühn (Hildesheim) Dr. von Merkatz Dr. Dr. Oberländer Dr.-Ing. Seebohm Dr. Siemer Dr. Steinmetz Werner Anlage 6 Umdruck 363 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Schmid (Frankfurt) und Dr. Dehler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I werden folgende Nummern 6 a und 6 b eingefügt: '6 a. § 46 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. bei Verzicht. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Präsidenten des Bundestages, einem deutschen Notar, der seinen Sitz im Wahlgebiet hat, oder einem zur Vornahme von Beurkundungen er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4751 mächtigten Bediensteten bei einer deutschen Auslandsvertretung zur Niederschrift erklärt wird. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden." 6 b. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. im Falle der Nummern 2 und 4 durch Beschluß des Vorstandes des Bundestages." b) Es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „ (2) Im Falle der Nummer 5 ist ein Beschluß des Vorstandes des Bundestages nicht erforderlich. Mit der Abgabe oder dem Eingang der Verzichterklärung bei dem Präsidenten des Bundestages ist die Mitgliedschaft erloschen." c) Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Jaeger Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Dehler Anlagen 7 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 erhalten die nachfolgenden Wahlkreise folgende Bezeichnung: Nr. des Name des Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises Wahlkreises 47 Goslar-Wolfenbüttel unverändert 64 Siegkreis I — Bonn-Land unverändert 65 Oberbergischer Kreis — Siegkreis II unverändert 105 Detmold-Lippe unverändert 175 Schwäbisch Gmünd — Backnang unverändert 184 Heidelberg-Land — Sinsheim unverändert Bonn, den 10. Dezember 1963 Barzel und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlagen 8 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Kalinke, Werner, Missbach, Dr. Pflaumbaum, Burgemeister, 'Böhme (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle 'beschließen: In der Anlage zu Artikel I Nr. 8 wird in der Spalte „Gebiet des Wahlkreises" beim Wahlkreis 36 Hannover I beim Wahlkreis 37 Hannover II beim Wahlkreis 38 Hannover III und beim Wahlkreis 41 Hameln - Springe die Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache IV/1729 wiederhergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1963 Frau Kalinke Werner Missbach Dr. Pflaumbaum Burgemeister Böhme (Hildesheim) Becker Frau Dr. Bleyler Bühler Dr. Draeger Frau Engländer Dr. h. c. Güde Horn Dr. Huys Frau Jacobi (Marl) Kühn (Hildesheim) Lenz (Brühl) Leonhard Dr. von Merkatz Müser Dr. Dr. Oberländer Frau Pitz-Savelsberg Frau Dr. Rehling Schlick Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Steinmetz Unertl Frau Welter (Aachen) Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 377 Änderungsantrag der Abgeordneten Zoglmann, Busse zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: Die Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert: 4752 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Nummer des Wahlkreises: Name des Wahlkreises: Gebiet des Wahlkreises: 103 Bielefeld-Land Landkreise Bielefeld und Halle (Westfalen) 106 PaderbornWiedenbrück Landkreis Paderborn Landkreis Wiedenbrück Bonn, den 11. Dezember 1963 Zoglmann Busse Anlage 10 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. i erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." 2. Artikel 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. In § 8 Abs. i wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 371 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 1 und 2 gestrichen. 2. Artikel 1 Nr. 3 wird in der Fassung des Artikels i der Regierungsvorlage gemäß. Drucksache IV/1654 wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Imle Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 378 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel i erhält folgende Fassung: „Artikel i Das Spar-Prämiengesetz in der Fassung vom 16. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 92) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." b) Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Als Wertpapiere im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Schuldbucheintragungen, bei denen der Gläubiger verlangen kann, daß ihm an Stelle seiner Schuldbuchforderung eine Schuldverschreibung erteilt wird." c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. 2. Hinter § 5 wird der folgende § 5 a eingefügt: „§ 5 a Prämienverfahren beim Erwerb von Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen Erwirbt der Prämiensparer Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen (§ 1 Abs. 3), so tritt für die Durchführung des Prämienverfahrens (§§ 3 bis 5) die Schuldenverwaltung an die Stelle des Kreditinstituts." 3. In § 8 Abs. 1 wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4753 Anlage 13 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz —6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter Artikel I § 1 Abs. 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 2. In Artikel I § 5 Abs. i werden die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen. 3. In Artikel II § 1 Abs. 2 werden die Worte „soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist" gestrichen. 4. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 5. Hinter Artikel II § 2 Abs. i wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist, ist dieser nicht nach Absatz 1 anzupassen, sondern nach dem gemäß Artikel IV § 1 neu festgesetzten Ortslohn zu berechnen." 6. In Artikel III § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". 7. Hinter Artikel III § 3 wird folgender Artikel IV eingefügt: „Artikel IV Neufestsetzung der Ortslöhne und Schlußvorschriften § 1 Die Ortslöhne sind für die Zeit vom 1. Januar 1964 an für den Geltungsbereich dieses Gesetzes binnen drei Monaten nach der Verkündung dieses Gesetzes neu festzusetzen." Artikel III § 4 wird Artikel IV § 2 Artikel III § 5 wird Artikel IV § 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 373 Änderungsantrag des Abgeordneten Klein (Saarbrücken) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird in § 1 Abs. 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." 2. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." Bonn, den 11. Dezember 1963 Klein (Saarbrücken) Anlage 15 Umdruck 376 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard, Struve, Bauknecht, Dr. Siemer, Ehnes und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dafür Sorge zu tragen, daß durch die vorgesehene Sonderregelung für Berlin die deutsche Produktion und deren Absatz in Berlin keine Nachteile erleiden und daß gegebenenfalls ein Ausgleich vorgenommen wird, 2. für die Zeit nach dem 30. Juni 1964 einen geeigneteren Weg zu suchen und am 1. April 1964 einen Zwischenbericht über die Auswirkungen zu geben. Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. Reinhard Struve Bauknecht Dr. Siemer Ehnes Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Frey (Bonn) Gehring Dr. Gleissner Glüsing (Dithmarschen) Dr. von Haniel-Niethammer Hesemann Dr. Höchst Hösl Knobloch Krug Menke Frau Dr. Pannhoff Dr. Pflaumbaum Stooß Sühler Tobaben Weinzierl Wittmer-Eigenbrodt 4754 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Anlage 16 Umdruck 370 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/1315 — betreffend auswärtige Kulturpolitik. Der Bundestag wolle beschließen: Infolge der zunehmenden Bedeutung kulturpolitischer Arbeit im Rahmen der Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Ländern wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. bei der kulturellen Auslandsarbeit die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Aspekte des deutschen Kulturlebens in Vergangenheit und Gegenwart mehr als bisher zu vermitteln; 2. die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland in ,den internationalen Kulturorganisationen, besonders in der UNESCO, zu koordinieren und für eine wirkungsvolle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf internationalen Kulturkonferenzen zu sorgen; 3. die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Partnerländern und insbesondere die angemessene Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse in einem vielsprachigen Europa zu intensivieren; sich um 'bessere organisatorische und personelle Voraussetzungen für die deutsche Kulturarbeit und ,das deutsche Schulwesen im Ausland zu bemühen und bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf hinzuwirken, daß genügend sprach- und sachkundige Beamte aus den Bundesländern für ¡die kulturelle Auslandsarbeit zur Verfügung stehen; 4. im Einvernehmen mit den Bundesländern auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen, Reifezeugnissen, Hochschulprüfungen und Semestern in ,den Mitgliedsländern des Europarates hinzuwirken und die Kultusverwaltungen der Bundesländer aufzufordern, hier voranzugehen; 5. zu prüfen, ob sich die bisherige Form der Trägerschaft der deutschen Auslandsschulen bewährt hat, und ob neue Schulen im Ausland gemeinsam mit anderen Ländern errichtet werden können, dem Bundestag bis zum 1. April 1964 über die Lage der deutschen Auslandsschulen, den Stand ihres Ausbaues, die in ihnen jeweils angestrebten Bildungsziele — auch im Hinblick auf die Schulgesetze des Gastlandes — zu berichten; dafür zu sorgen, daß Absolventen deutscher Auslandsschulen bei Vergabe von Stipendien aus Bundesmitteln angemessen berücksichtigt werden; 6. das Goethe-Institut zu veranlassen, jährlich einen Erfahrungs- und Arbeitsbericht vorzulegen und ¡die kontinuierliche Betreuung erfolgreicher Kursteilnehmer sicherzustellen; 7. dem Bundestag bis zum 1. März 1964 zu berichten, inwieweit die zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten abgeschlossenen Kulturabkommen in den Bundesländern verwirklicht wurden und in welcher Weise die in den Abkommen vorgesehenen gemischten Kommissionen tätig geworden sind; 8. für ein wirksame Koordinierung kulturpolitischer Maßnahmen im Rahmen 'der Entwicklungshilfe zu sorgen. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer ¡und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf ¡die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/1665 Frage XV/9). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen Standardformate der Deutschen Bundespost für den Versand von Briefpost nicht den international üblichen Formaten von Fotos der Presse- und Bildagenturen entsprechen und zu einer erheblichen Verteuerung des Bildversands für die Presse führen müsse? Die Standardmaße für Briefsendungen (Länge zwischen 14 und 23,5 cm. Breite zwischen 9 und 12 cm) bilden einen Rahmen, der die deutschen Industrienormen A 6, C 6 und DL mit umfaßt. Innerhalb dieses Rahmens ist es — wie jahrelange technische Vorarbeiten ergeben haben — möglich, Briefsendungen maschinell und automatisch zu behandeln. Dieses Ergebnis ist mit Vertretern des Deutschen Industrie- und Handelstages und des Deutschen Normenausschusses sorgfältig erarbeitet worden. Die von der Deutschen Bundespost vorgesehenen Standardmaße wurden von den Mitgliedern der europäischen Postkonferenz und von den zuständigen Ausschüssen des Weltpostvereins als Empfehlungen übernommen. Soweit Fotos der Presseagenturen den Standardmaßen nicht entsprechen, sind sie keineswegs von der Postbeförderung ausgeschlossen; sie müssen aber, da sie wegen ihrer Größe nicht maschinell behandelt werden können, mit der entsprechend höheren Gebühr für größere Briefsendungen freigemacht werden. Die Gebührendifferenz beträgt im übrigen bei Drucksachen bis 20 g nur 5 Pf. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache IV/1665 Frage XV/10 und XV/11). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Landkreis Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen am 13. und 14. November 1963 durch einen Schaden am Hauptkabel ohne Fernsprech- und Fernschreibverbindung zur Außenwelt war? Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bundespost treffen, um die in Frage XV/10 geschilderte, von der Bevölkerung und Wirtschaft dieses Raumes mit Sorge und Empörung registrierte Panne für die Zukunft auszuschalten? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4755 Frage XV/10: Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß der abgehende und fast ganz auch der ankommende Fernsprechverkehr und der Fernschreibverkehr des Bereichs der Knotenvermittlungsstelle Berleburg (Landkkreis Wittgenstein) vom 13. November 7 Uhr bis zum 14. November 15 Uhr unterbrochen war. Die Ursache lag in einer Vollstörung des einzigen Fernkabels, das die Knotenvermittlungsstelle Berleburg mit der Hauptvermittlungsstelle Siegen verbindet. Die Beseitigung des Kabelfehlers wurde durch das Zusammentreffen mehrer ungünstiger Umstände ganz außergewöhnlich verzögert. Zweitwege sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Frage XV/11: Die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lage sind von der Deutschen Bundespost im Zuge des Ausbaus des Selbstwählferndienstes bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden und werden in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Die Knotenvermittlungsstelle Berleburg ist zur Zeit noch mit Einrichtungen alter Technik ausgestattet. Vor etwa 11/2 Jahren ist mit dem Aufbau der neuen Knotenvermittlungsstelle begonnen worden, die mit modernen technischen Einrichtungen ausgestattet wird und in einigen Wochen in Betrieb genommen werden soll. Dadurch ist es möglich, für die Knotenvermittlungsstelle Berleburg voraussichtlich Anfang Februar 1964 einen zweiten Ausgang, und zwar zum gesamten Bereich der Hauptvermittlungsstelle Meschede einzurichten. Im Jahre 1965 wird darüber hinaus voraussichtlich ein weiteres Kabel zwischen Berleburg und Siegen verlegt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 6. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/1665 Fragen XVI/i, XVI/2 und XVI/3). Welche Bemühungen hat die Bunderegierung über den Erlaß des Bundeswohnungsministers vom 5. September 1963 an die zuständigen Länderministerien hinaus angestellt, um der allgemeinen Anerkennung des Fertighausverzeichnisses zum Durchbruch zu verhelfen, insbesondere eine spezielle Prüfung der in das Verzeichnis aufgenommenen Fertighausbauarten unter Vorlage völlig andersgearteter Prüfungsunterlagen zu vermeiden und darüber hinaus das Fertighausverzeichnis als eine Grundlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde zu verwenden? Welche Gewähr ist dafür gegeben, daß die im Prüfungsverfahren ermittelten und für die Aufnahme in das Fertighausverzeichnis maßgeblich gewesenen Baustoffqualitäten, Konstruktionseigenschaften u. ä. auch späterhin in gleicher Weise beibehalten werden, falls keine laufende Überwachung der Fertighausproduktion auf die Beibehaltung der Qualitäten hin beabsichtigt ist? Teilt die Bundesregierung die in dem vom Bundeswohnungsministerium herausgegebenen Bundesblatt, Heft 10/63, S. 471, vertretene Auffassung, daß alle Häuser, die in das im Auftrage des gleichen Bundesministeriums herausgegebene „Fertighausverzeichnis" aufgenommen worden sind, „ein (leider unsichtbares) Gütesiegel tragen"? Zur Frage XVI/1 Nachdem im Juni die ersten Hefte erschienen sind, haben nunmehr 21 Fertighausbauarten die notwendigen Prüfverfahren durchlaufen. Über weitere 8 bis 10 Häuser finden noch in diesem Monat abschließende Beratungen statt. Weitere Anträge mit vollständigen Unterlagen liegen nach Mitteilung des federführenden Prüfinstituts zur Zeit nicht vor. Die Regelung bauaufsichtlicher Fragen gehört zum Aufgabenbereich der Länder. Beim Fertighausverzeichnis hat sich aber eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ergeben. Auf Grund meiner Bemühungen bereiten gegenwärtig die Länder einen Erlaß vor. Ich habe berechtigte Hoffnungen, daß damit das Fertighausverzeichnis als Grundlage des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verwendet werden kann. Wahrscheinlich schon in Kürze werden also auch die örtlichen Bauaufsichtsbehörden das Verzeichnis benutzen. Bauinteressenten und Kreditinstitute tun das schon in großem Umfange, wie die unerwartet hohe Auflage der Hefte zeigt. Zur Frage XVI/2 Die Hefte des Fertighausverzeichnisses enthalten eine sehr eingehende technische Beschreibung der Häuser. Damit ist ein weitgehender Identitätsnachweis für das jeweils gelieferte Haus möglich. Schon von Beginn der Arbeit am Fertighausverzeichnis an hat das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung eine Güteüberwachung als erstrebenswertes Ziel angesehen; als Grundlage hierfür war zunächst das Verzeichnis selbst aufzustellen. Auch die in Vorbereitung befindlichen Erlasse der Länder werden bereits für einige wichtige Bauteile und Baustoffe eine Güteüberwachung fordern. Das Verfahren soll aber dann noch weiter ausgebaut werden. Zur Frage XVI/3 Die Äußerung im Bundesbaublatt, daß die in das Fertighausverzeichnis aufgenommenen Häuser „ein — leider unsichtbares — Gütesiegel tragen", ist im nichtamtlichen Teil erschienen. Die Bundesregierung ist aber — wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben — bestrebt, zu einer Güteüberwachung der Fertighäuser zu gelangen. Eine solche Güteüberwachung hat sich bei vielen Baustoffen und Bauteilen bereits seit Jahren bewährt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walther Hellige


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als vierter Sprecher in einer Debatte, die einer so breit angelegten und mit Material wohlgefüllten Begründung folgt, mich sehr konzentriert halte und nur die Punkte erörtere, die mir besonders wesentlich erscheinen, und gestatten Sie mir ferner, daß ich nach den tiefen Grundtönen unseres Themas, die mein Vorredner so meisterlich anzuschlagen wußte, die Diskussion wieder auf die Erörterung der konkreten Zustände und Maßnahmen herabführe.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Ich habe mich auch entschuldigt!)

    Auswärtige Kulturpolitik ist in unseren Tagen eine problematische Aufgabe. Längst dahin sind die Jahre, in denen man unter Kulturpolitik Kulturpropaganda verstehen durfte, die Zeiten, Herr
    `) Siehe Anlage 15
    Kollege Schmid, in denen nicht nur unser Volk
    glaubte, an seinem Wesen müsse die Welt genesen.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Nur haben wir es lauter gesagt!)

    Zwei Weltkriege haben das weiße Imperium zerschlagen und die Werte in Frage gestellt, auf denen es gegründet war. Ein Teil der weißen Völker ist dem Kommunismus erlegen. In jungen Nationen, oft Nationen ohne eigene Geschichte, feiert der Nationalismus, den zu überwinden wir bemüht sind, Triumphe. Wohin ihr Weg führen wird, kann noch niemand voraussehen. In vielen Teilen der Welt entstehen Stahlwerke neben Hütten und ehrwürdigen Tempeln. Alte Kulturen sehen sich mit den Realitäten des 20. Jahrhunderts konfrontiert.
    In dieser Zeit des Kulturwandels, der allgemeinen Unsicherheit kann auswärtige Kulturpolitik nur bedeuten: das Gespräch suchen.
    Sind wir darauf vorbereitet? Meine Damen und Herren, wir haben wenig Grund, zufrieden zu sein. Zwei Weltkriege haben dazu geführt, daß die Kenntnis der deutschen Sprache, des wesentlichen Zugangsmittels zu unseren kulturellen Leistungen, überall in der Welt stark abgenommen hat. Vor dem letzten Kriege gab es in Europa 50 deutsche Schulen mit fast 10 000 Schülern, in Afrika 22 Schulen mit 1650 Kindern, in Südamerika 175 Schulen mit über 17 000 Besuchern. In dieser Zahl sind die nicht genau zu erfassenden Siedlerschulen nicht enthalten. In den deutsch besiedelten Gebieten des Balkans bestanden zahlreiche Schulen. Was davon geblieben ist, ist schwer zu beurteilen. Aber auch in den Ländern, in denen wir heute wieder arbeiten können, hatte die deutsche Auslandsschule schwere Rückschläge zu überwinden. Die Lehrer waren vertrieben, die Gebäude beschlagnahmt, die Lehrmittel verlorengegangen.
    Vieles ist inzwischen geschehen. Es gibt wieder 132 Auslandsschulen. Die Lehrer stellen unsere Länder. Das Auswärtige Amt vermittelt sie. Die Verträge werden auf drei Jahre abgeschlossen. Noch vor kurzem waren es fünf Jahre. Wenn man berücksichtigt, daß mindestens ein Jahr für die Eingewöhnung benötigt wird, erscheint diese Zeit recht kurz. Sicher wird mancher Lehrer gerne bald zurückkehren. Andere werden, wenn ihnen die Verhältnisse zusagen, eine Verlängerung wünschen. Trotz des Lehrermangels in der Heimat sollte man ihnen entgegenkommen. Nur so kann die Kontinuität gesichert werden. Beförderungsmöglichkeiten sollten in höherem Maße vorgesehen werden. Aber Auslandserfahrung wird bei uns noch zu wenig gewertet.
    Die Lehrmittelversorgung ist nach den Berichten, die ich erhielt, meist ausreichend. Die Schulen, die Internate sind aber oft noch recht dürftig. Daher sind Baubeihilfen erwünscht und nötig.
    Die Lage des deutschen Lehrers und Schulleiters im Ausland ist oft nicht einfach — hier stimme ich mit Ihnen überein, Herr Kollege Huys —, er ist beurlaubter Beamter eines Bundeslandes. Das sichert seine Wiederverwendung in der Heimat. Andererseits aber ist er Angestellter eines Schulvereins.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1063 4741
    Dr. Hellige
    Die Vorstände dieser Vereine sind mitunter recht heterogen zusammengesetzt. Je nach der Einwanderungszeit des Vorstandsmitgliedes oder seiner Vorfahren herrschen große Meinungsverschiedenheiten über den Sinn einer deutschen Schule und die Art, wie sie arbeiten sollte. Die Vorschriften der örtlichen Schulbehörden sind zu beachten. Mitunter ist die deutsche Sprache nicht einmal im Unterricht zugelassen und der Unterricht darin muß außerhalb der Pflichtstunden erteilt werden.
    Nicht überall sind die Verhältnisse so günstig wie beispielsweise bei der deutschen Schule in Benguela, wo die portugiesische Verwaltung die Absolvierung des vierklassigen Volksschulprogramms nach dem Lehrplan des Landes vorschreibt, danach aber der Schule völlig freie Hand in der Gestaltung ihres Lehrplanes läßt. Auch in Ägypten ist es gelungen, den deutschen Charakter der drei weiterführenden Schulen mit deutschem Lehrplan und deutscher Unterrichtssprache zu erhalten.
    So günstig wie in diesen beiden Beispielen liegen die Verhältnisse nicht überall. Man wird die Frage stellen müssen, ob alle Schulen, die das Auswärtige Amt unterstützt, noch als deutsche Schulen anerkannt werden können und ob sich ihre Erhaltung lohnt.
    Die Frage der verwaltungsmäßigen Betreuung der Auslandsschulen ist schon vom Kollegen KahnAckermann angeschnitten worden. Auch wir halten sie nicht für gelöst. Die Schulabteilung des Auswärtigen Amts ist bei ihrer schwachen Personalausstattung nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ministerium sollte sich auch darauf beschränken, Leitsätze zu entwickeln und die oberste Aufsicht zu führen. Die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte gehört in die Hände einer untergeordneten Stelle. Sie sollte bald geschaffen werden. Das Auswärtige Amt sollte sich um den Abschluß von Schul- und Kulturabkommen auch weiterhin bemühen, die unseren Schulen freie Unterrichtsentfaltung in deutscher Sprache sichern.
    Den Auslandsschulen fällt eine doppelte Aufgabe zu. Sie sollen den Kindern deutscher oder deutschsprachiger Familien eine Erziehung vermitteln, die der in der Heimat ähnlich oder gleichwertig ist. Zugleich sollen die Schulen der Jugend des Gastlandes — sie stellt in vielen Fällen die Mehrzahl der Schüler — eine tief gegründete Begegnung mit der deutschen Kultur ermöglichen. Sie soll das leisten, ohne diese Schüler ihrer eigenen Umgebung zu entfremden. Die deutsche Schule wird daher stets nur einen sehr kleinen Kreis der an unseren Kulturwerten interessierten Bürger des Landes erfassen können.
    Sehr viel weiter ist der Personenkreis, an den sich die Kulturinstitute wenden. Sie arbeiten nach den Methoden und Erfahrungen der Erwachsenenbildung. Ihr Programm ist sehr weit gespannt. Der Schwerpunkt wird immer in der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse liegen müssen.
    In den letzten drei Jahren ist diese Materie zunehmend dem Goethe-Institut übertragen worden. Wir verkennen nicht den Vorteil dieser Lösung. Das Institut ist nicht an die etwas unbeweglichen Vorschriften einer Behörde gebunden. Es tut sich leichter im Auffinden geeigneter Persönlichkeiten; es kann Verträge leichter schließen und sie leichter lösen. Der Leiter einer Zweigstelle untersteht nicht dem Botschafter. Er hat größere Freiheit in der Arbeit.
    Aber dieser Vorteil wird mit Nachteilen erkauft. Die Leiter der Goethe-Institute genießen keinen diplomatischen Status. Das mindert ihr Ansehen und nimmt ihnen die mannigfachen Vorteile, die der Diplomat genießt. Wir haben darüber Klagen gehört, berechtigte Klagen, wie wir glauben. Die Zusammenarbeit zwischen Botschaften und Goethe-Institut mag in der Regel gut sein: Wir kennen aber auch einen Fall, wo nach dem Urteil von hochstehenden Persönlichkeiten des Empfangslandes Botschaft und Goethe-Institut gegeneinanderarbeiten. Das liegt natürlich im Menschlichen — hier stimme ich Herrn Kahn-Ackermann voll zu —, nicht in der Institution.
    Solche Risiken ließen sich vermeiden, wenn man dem Botschafter Weisungsbefugnisse zuerkennt. Das würde voraussetzen, daß die Botschafter eine Affinität zur Kulturarbeit haben. Man könnte sie vielleicht fördern, wenn man diese Probleme bei der Attaché-Ausbildung etwas stärker behandelte.
    Aber wichtiger ist ein anderes Bedenken gegen die Übertragung der Kulturinstitute an das GoetheInstitut. Ich glaube, hier bin ich mit meinem Herrn Vorredner nicht einer Meinung. Wir sehen mit Sorge, wie der Staat mehr und mehr Teile seiner Zuständigkeit an Gremien abtritt, die dem Parlament nicht verantwortlich sind, wie er sich mehr und mehr in die Rolle des Geldgebers zurückzieht. Die Pflege der Kultur ist in unserem Vaterland stets eine Hauptaufgabe des Staates gewesen. Noch nie hat sich in der deutschen Geschichte der Neuzeit ein Staat die Führung der Kulturpolitik aus der Hand nehmen lassen. In dieser Auffassung darf ich mich auf einen großen Liberalen berufen, auf meinen verehrten Lehrer Carl Heinrich Becker, der als preußischer Kultusminister diesen Standpunkt stets mit Nachdruck vertreten hat.

    (Abg. Dr. Martin: Vor 50 Jahren!)

    — So lange ist das noch nicht her, Herr Kollege Martin.
    Wir kennen aus den Ausschußberatungen auch den Anlaß zur Übertragung der Institute auf das Goethe-Institut. Dem Auswärtigen Amt sind die Stellen nicht bewilligt worden, die zur Durchführung dieser Aufgaben nötig gewesen wären. Da sich die Aufgaben nicht einsparen lassen, lassen sich auch die Kosten nicht einsparen. Also verschiebt man die Ausgaben vom Personaletat auf den Sachetat. Ob dabei Geld gespart wird?
    Wenn ich auch mit der Organisationsform dieser Arbeit nicht ganz glücklich bin, — von der Arbeit des Goethe-Instituts selbst habe ich ein positives Bild gewonnen. Die Unterrichtsmethoden sind modern. Der Unterrichtserfolg ist beachtlich. Ich habe zusammen mit dem Kollegen Dr. Frede im Frühjahr einem Unterricht im deutschen Goethe-Institut in Delhi beigewohnt, und ich glaube, Herr Frede, wir
    4742 Deutscher, Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
    Dr. Hellige
    waren beide davon beeindruckt, wie sehr Inder, die dort seit anderthalb Jahren unterrichtet wurden, der deutschen Sprache schon mächtig waren.
    Natürlich lassen sich auch in diesen Dingen nicht alle Wünsche erfüllen. Die Mittel sind beschränkt. Aber es gibt auch eindrucksvolle Zahlen. Nehmen wir als Beispiel das größte Goethe-Institut, das es gibt, Kairo: 20 deutsche Dozenten, 64 vom GoetheInstitut ausgebildete einheimische Lehrkräfte, 30 weitere akademisch gebildete einheimische Deutschlehrer. Rund 10 000 Schüler werden von ihnen in unserer Sprache unterrichtet. Das sind doch recht erfreuliche Daten in einer Zeit, in der die einstmalige Weltbedeutung der deutschen Sprache verschwunden ist.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sehen Sie, Herr Staatssekretär, in der Übernahme der Leitung des Goethe-Instituts durch einen erfahrenen Botschafter — die wir sehr begrüßen - eine ausreichende Sicherung für die Zusammenarbeit Ihres Hauses mit dem Institut? Und zum zweiten: Welche Möglichkeit werden die Mitglieder dieses Parlaments haben, um Einblick in die Arbeit des Instituts zu erhalten und ihrer Pflicht zur Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel zu genügen?
Nun, meine Damen und Herren, das Ansehen der geistigen Leistung unseres Volkes in der Welt beruht zum nicht geringen Teil auf der Tätigkeit deutscher Gelehrter an fremden Hochschulen. Wir haben schon im vergangenen Jahre Gelegenheit genommen, auf die schweren Rückschläge zu verweisen, die ihre Arbeit durch zwei Weltkriege und die Zeit der Diktatur erlitten hat. Inzwischen hat sich die Lage gebessert. Die Länder und die Hochschulen selbst, der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland sind mit Erfolg tätig. Wir kennen die Schwierigkeiten: Es liegt nicht in der Tradition unseres Volkes, in weltweiten Maßstäben zu leben. Wir sind ein Kontinentalstaat, in der Vergangenheit meist eigenen Problemen zugewandt. In Frankreich und in England gilt Auslandserfahrung seit langem geradezu als Vorbedingung für leitende Stellen im Staat und in der Wissenschaft. Auch der deutsche Student sah noch im 18. Jahrhundert in einer „Bildungsreise" einen notwendigen Teil der eruditio aulica. Seit dem Biedermeier bleiben wir im Lande und nähren uns redlich. Ich kenne noch Ordinarien der Orientalistik, meines Fachs, Persönlichkeiten von hohem wissenschaftlichem Rang, die nie im Orient waren.
Heute hat sich vieles gewandelt. Aber ein Rest ist geblieben. Längere Auslandstätigkeit hindert einen künftigen Universitätslehrer mehr, als sie ihn fördert. Wer klug ist, verschwindet nicht aus den Augen der älteren Kollegen, wenn er mit einem Rufe rechnen will. Dazu kommt, daß wissenschaftliche Kräfte bei uns selbst knapp sind. Wir können kaum den heimischen Bedarf decken. Die Altersversorgung für Wissenschaftler im Ausland ist noch mmer ungeregelt. Soll man es da dem Nachwuchs verübeln, wenn er den sicheren Weg wählt? Dem
muß entgegengewirkt werden. Wir müssen einen stärkeren finanziellen Anreiz für die Arbeit im Ausland, vor allem in Übersee, geben. Wir sollten uns. bemühen, Gelehrte, die emigriert sind und reiche Auslandserfahrung haben, für diese Arbeiten zu gewinnen. Wir müssen ihre Zukunft sichern. Wir sollten vor allem darauf sehen, unseren Nachwuchs möglichst früh ins Ausland auf die Hochschulen der jungen Staaten zu schicken. Natürlich hat man dort lieber Professoren mit bedeutendem Namen. Die können wir allenfalls für kurze Zeit entbehren. Man sollte daher junge, nicht habilitierte Kräfte als Dozenten an die Hochschulen der Entwicklungsländer schicken. Ein Studienassessor, der noch keine schulpflichtigen Kinder hat und der den klimatischen Schwierigkeiten leichter begegnen kann als ein älterer Herr, wird in vielen Fällen als Dozent gute Dienste leisten. Seine Zukunft läßt sich auch leichter sichern. Wir wissen, daß solche Herren mit gutem Erfolg entsandt worden sind. Es werden sich weitere finden.
Einige Hochschulen haben die Auslandsarbeit durch Übernahme von Patenschaften gefördert. Wir halten das für einen guten Weg. Wir hoffen, daß er weiterhin beschritten wird. Gern hätten wir Zahlen und Berichte über die dabei gemachten Erfahrungen. Von der Vermittlungsstelle erhielten wir ansprechende Resultate.
Lassen Sie mich nun einige ihrer Zahlen vom neuesten Stand mit Angaben der Westdeutschen Rektorenkonferenz aus dem Jahre 1960 vergleichen. In Ägypten waren 1960 zwei deutsche Wissenschaftler tätig, heute sind es acht. In Afghanistan 1960 zwei, heute 17; darin zeigen sich die Erfolge der Patenschaften, die Köln und Aachen für die Universität in Kabul übernommen haben. Irak: früher fünf, jetzt nur noch zwei. Iran: drei, gleichbleibend. In Lybien 1960 einer, jetzt drei. In Äthiopien einer, jetzt zwei. In Japan zwei, jetzt vier. In Indien einer, jetzt 14. Das sind erfreuliche Steigerungen, wenn auch viele Wünsche offenbleiben.
Im vergangenen Jahre beklagten wir, daß in dem gesamten Gebiet des westlichen Islam kein Vertreter der deutschen Wissenschaft tätig ist. Das ist auch heute noch der Fall. Wir dürfen also nicht auf dem Erreichten ausruhen. Wir sollten uns bemühen, diese für unser Ansehen in der Welt wesentliche Arbeit durch Gewährung höherer Mittel zu fördern. Von den 578 Wissenschaftlern im Ausland außerhalb der USA arbeiten drei Fünftel in Staaten europäischer Kultur. Die Entwicklungsländer Afrikas und Asiens sind noch immer sehr schwach versehen.
Es gibt noch einen anderen Weg, die künftigen Akademiker des Auslandes mit Methodik und Ergebnissen unserer Wissenschaft vertraut zu machen: die Ausbildung ausländischer Studenten an unseren Hochschulen. Sie kennen die Schwierigkeiten, denen vor allem die Studenten der Entwicklungsländer gegenüberstehen; sie stellen ja die Hälfte unserer Kommilitonen aus dem Ausland —: die Verpflanzung in eine klimatisch und kulturell völlig andersgeartete Landschaft, daraus resultierende Schwierigkeiten in der Anpassung, später oft
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größere Schwierigkeiten in der Rückgewöhnung. Mangelndes Verständnis unserer Mitbürger für ihr Anderssein. Das Gefühl der Verlassenheit, das jeden Studienanfänger befällt, der aus der Geborgenheit des Elternhauses die Musenstadt bezieht, durch die kulturell und sprachlich fremde Umgebung noch erheblich gesteigert. Der erschwerte Anschluß an die Kommilitonen, an ihre Gruppen. Vor allem aber oft mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache und damit Schwierigkeiten, dem akademischen Unterricht zu folgen. Der ausländische Student aus Ländern europäischer Kultur hat es viel leichter. Für ihn ergeben sich Schwierigkeiten meist nur aus der Sprache.
Der farbige Student muß schon überdurchschnittlich begabt sein, wenn er ein Studium, das seinen deutschen Kommilitonen das Letzte abverlangt, mit Erfolg beenden will. Das erklärt so manche Fehlschläge. Die Studiendauer verlängert sich oft erheblich, und dennoch erreichen viele ihr Ziel nicht. Das können wir nicht wünschen. Ein bei uns ausgebildeter Akademiker wird in der Regel ein wertvoller Freund unseres Landes. Ich kenne viele Herren in Übersee, die sich mit großer Herzlichkeit ihren alten deutschen Hochschulen verbunden wissen. Ein erfolgloses Studium schafft leicht Ressentiments.
Unsere Hochschulen tun viel zur Betreuung ihrer ausländischen Studenten: Studienkollegs, Tutoren, Wohnheimplätze, die sie in überschaubare Gruppen einführen und ihnen Rat und Hilfe älterer Kommilitonen sichern, Auslandsämter, Foren internationaler Begegnung. Man könnte die Liste fortsetzen. Die Schwierigkeiten lassen sich nie ganz ausräumen.
Wir sollten uns die Frage stellen, ob es zweckdienlich ist, eine größtmögliche Zahl von Studienanfängern aus den Entwicklungsländern an unsere Hochschulen zu ziehen. Mit diesen Zweifeln sehe ich mich in einer guten Gesellschaft: der afrikanischen Rektorenkonferenz, der Westdeutschen Rektorenkonferenz und des Auswärtigen Amtes. Um Fehlschlägen vorzubeugen, sollte man die Zulassungsbedingungen streng handhaben. Man sollte Vorbildung und Sprachkenntnisse genau prüfen. Man tut ein gutes Werk an einem jungen Menschen, wenn man ihn vor falschen Entschlüssen bewahrt. Die Aufgenommenen aber sollte man mit allen Mitteln fördern. Ich stimme der Westdeutschen Rektorenkonferenz zu, wenn sie meint, das Studium im Ausland sei nicht für alle Studenten aus den Entwicklungsländern besser als das Studium im Heimatland. Denn auch in ihrer Heimat können wir ihnen durch Entsendung von Dozenten helfen. Dadurch, so meinen wir, läßt sich mit dem Einsatz gleicher Mittel das Vielfache erreichen. Unsere Stipendien sollten wir an Hochbegabte, vor allem aber an junge Akademiker mit abgeschlossener Hochschulbildung und an akademische Lehrer dieser Länder vergeben. Eine enge Verbindung zwischen den Hochschulen hüben und drüben halten wir für besonders nötig und erfolgversprechend. Dafür sollte man vermehrt Mittel bereitstellen.
Wir bedauern daher, daß die Kürzungen im Kulturetat des Auswärtigen Amts den Deutschen Akademischen Austauschdienst zwingen werden, sein
Lektorenprogramm einzuschränken. Das erscheint uns Sparsamkeit am falschen Orte.
Die Förderung der deutschen Sprache im Ausland verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Ihre Kenntnis erschließt den Zugang zu unseren kulturellen Werten. Ihre Kenntnis kommt auch — davon bin ich überzeugt — unserer Wirtschaft zugute.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Martin.