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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Even (Köln), Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 4661 A Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer (SPD) 4661 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 4662 D Zoglmann (FDP) 4663 D Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744) Fragen des Abg. Seibert: Margentarife für die Rheinschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4665 C Frage des Abg. Cramer: Ausbau des Küstenkanals auf der Strecke Kampe—Dörpen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4666 B, C, D Cramer (SPD) 4666 C, D Wächter (FDP) 4666 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Überschallflugzeug Concorde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4667 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 B Börner (SPD) 4667 B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Nord- und Südbrücke in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4667 D, 4668 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 D, 4668 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Straßenverkehr in dem Erholungsgebiet südlich von München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4668 B, C, D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4668 C, D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4668 D, 4669 D, 4670 A Schwabe (SPD) 4669 D Kahn-Ackermann (SPD) 4670 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Bahnverkehr zwischen München und Erholungsgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4670 B, C, D, 4671 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4670 C, D Ertl (FDP) 4670 D, 4671 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Müller-Emmert: Verkehrs-Zentralkartei in Flensburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4671 B, 4672 A, B, C, D, 4673 A Dr. Kohut (FDP) 4672 A Dr. Müller-Emmert (FDP) . . . 4672 B, C Dürr (FDP) 4672 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4673 A, C, D Dr. Mommer (SPD) 4673 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4673 D Frage des Abg. Lemmrich: Betonrandstreifen an Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4673 D Frage des Abg. Fritsch: Schlangestehen vor Schaltern der Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 4674 B, C Fritsch (SPD) 4674 C Frage der Abg. Frau Herklotz: Kennedy Gedenkmarke Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 4674 C, D Frau Herklotz (SPD) 4674 D Frage des Abg. Peiter: Selbstwählferndienst in Limburg . . 4674 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Ausbau des Postamtes in Alpirsbach Bornemann, Staatssekretär . . . . 4675 A Frage der Abg. Frau Meermann: Briefumschlag-Format Din C 5 . . . 4675 A Frage des Abg. Dr. Roesch: Beamte mit abgeschlossenem Studium der Wirtschaftswissenschaften Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4675 B Frage des Abg. Hammersen: Erschließungsbeitragsrecht nach § 133 des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 4675 B, D Hammersen (FDP) 4675 C, D Frage des Abg. Welslau: Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes Dr. Heck, Bundesminister . . . . 4676 A Fragen des Abg. Faller: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4676 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entschädigung von in Algerien enteigneten deutschen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4676 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4676 D Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Italienische Staatsuniversität mit europäischem Charakter in Florenz Dr. Carstens, Staatssekretär 4677 B, C, D, 4678 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4677 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Volksdeutsche in Rumänien Dr. Carstens, Staatssekretär 4678 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4678 B Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . . 4678 C Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1689) . . . . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1670) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Oster. reich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksache IV/1684) — Zweite und dritte Beratung — 4679 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1688) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4679 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1690) — Zweite und dritte Beratung — 4679 C Entwurf eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksachen IV/1735, zu IV/1735) — Zweite und dritte Beratung — 4680 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/1648); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1716) — Zweite und dritte Beratung — 4680 B Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksache IV/1476); Berichte des Haushaltsund des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1711, IV/1691) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4680 D Dr. Löbe (FDP) 4680 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer (Drucksache IV/1592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4681 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4681 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/ 1725) — Zweite und dritte Beratung — 4681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1742, zu IV/1742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4682 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1588); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1743, zu 1743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1729) — Zweite und dritte Beratung — Rollmann (CDU/CSU) . 4682 C, 4689 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 4683 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4685 C, 4690 D, 4691 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4685 D Wagner (CDU/CSU) 4686 B Gerlach (SPD) . . . . . . . 4686 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 4687 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4688 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4689 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . 4690 A Zoglmann (FDP) 4690 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparprämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1712, zu IV/1712) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4692 A, 4694 B, 4697 A, B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 4692 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 4693 A, 4695 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4693 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4694 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4694 D Dr. Imle (FDP) 4694 D Kuntscher (CDU/CSU) 4697 B Dürr (FDP) 4697 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 1671) — Erste Beratung — 4697 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (Drucksache IV/1673) — Erste Beratung — 4697 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/1681) — Erste Beratung — . . . . 4697 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1963) vom 21. Juni 1963 (Zweites Zolltarif-Änderungsgesetz) (Drucksache IV/1702) - Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, und zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 1956 (Drucksache IV/1703) — Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz — BRRG) (SPD) (Drucksache IV/1698) — Erste Beratung — . . . . 4698 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (Drucksache IV/1709) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Braumalzfracht (Drucksachen IV/1236, IV/1704) . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auslieferung des ungarischen Staatsangehörigen Geza Györfi nach Frankreich (Drucksachen IV/1527, IV/1717) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4698 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz = 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 (Drucksache IV/1486); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/1731, zu IV/1731) Hussong (SPD) . . . . 4699 C, 4711 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 4701 B, 4703 B, 4711 D Becker (CDU/CSU) 4701 D Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4702 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4703 C Gaßmann (CDU/CSU) 4704 B Geiger (SPD) 4709 C Killat (SPD) 4710 C, 4711 C Dr. Franz (CDU/CSU) 4711 A Biermann (SPD) . . . . . . . 4712 B Weigl (CDU/CSU) 4712 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. auswärtige Kulturpolitik (Drucksache IV/ 1315) Kahn-Ackermann (SPD) 4713 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 4723 A Dr. Huys (CDU/CSU) 4731 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4734 C Dr. Hellige (FDP) 4740 B Dr. Martin (CDU/CSU) 4743 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4744 D Lahr, Staatssekretär 4746 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordneten Jahn und Merten (Drucksache IV/1723) Zoglmann (FDP) 4729 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß (Drucksache IV/1724) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4730 C Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Struve, Glüsing (Dithmarschen), Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll), Dr. Miessner u. Gen. betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Drucksachen IV/1622, IV/1730) Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 4747 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entwurf einer Entscheidung über die vorherige Prüfung und Beratung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG auf dem Gebiet des Verkehrs (Drucksachen IV/34, zu IV/34, IV/1668) . . . . . . . . . 4747 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 3 und des Artikels 11 der Verordnung Nr. 4 (Drucksachen IV/ 1669, IV/1727) 4774 D Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1726) . 4748 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundzwanzigste, Vierundzwanzigste und Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/ 1600, IV/1635, IV/1636, IV/1719); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1637, IV/ 1638, IV/1662, IV/1718) . . . . . . 4748 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728) . 4748 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Verlängerung der Zollaussetzung für Melasse) (Drucksachen IV/1601, IV/1720) 4748 C Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1686) . . . . . 4748 D Antrag betr. Sonderregelung für die Zulassung von Mähdreschern im Straßenverkehr (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen], Frehsee, Seither, Saxowski u. Gen.) (Drucksache IV/1701) 4748 D Nächste Sitzung 4748 D Anlagen 4749 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4661 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 13. 12. Dr.-Ing. Balke 13. 12. Berlin 13. 12. Fürst von Bismarck 13. 12. Blumenfeld 11. 12. Frau Brauksiepe 13. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 12. 12. Deringer 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 11. 12. Goldhagen 15. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hufnagel 13. 12. Klinker 13. 12. Kriedemann 13. 12. Dr. Löhr 12. 12. Margulies 13. 12. Mauk * 12. 12. Memmel 11. 12. Michels 13. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Nellen 11. 12. Ollenhauer 31. 12.. Richarts * 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 12. Schoettle 31. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Starke 12. 12. Steinhoff 15. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel 15. 12. Dr. Frh. v. Vittinghoff-Schell 15. 12. Wendelborn 13. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Frau Lösche 7. 1. Anlage 2 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266, IV/1735). * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen ,des Europäischen Parlaments Der Bundestag wolle beschließen: Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Gesetz über die Jugendzahnpflege" Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 366 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1964 einen Bericht über die Fragen vorzulegen, die sich ergeben, wenn die Wirtschaft der Entwicklungsländer durch Bewertungsabschläge und steuerbegünstigte Rücklagen für Gegenstände des in den Entwicklungsländern liegenden Umlaufvermögens deutscher Unternehmungen gefördert werden soll. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die Unterhaltung deutscher Handelsläger, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, einen wichtigen Bestandteil der Entwicklungshilfe darstellen kann. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß zu einer Entwicklungshilfe im Geiste echter Partnerschaft auch die Beseitigung bestehender oder die Vermeidung drohender Störungen durch die Doppelbesteuerung gehört. 4750 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie dieser Feststellung bei allen Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit Entwicklungsländern Rechnung trägt und sich in noch stärkerem Maße als bisher in diesem Rahmen um den Abschluß von Vereinbarungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung bemüht. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Löbe Dr. Imle Dr. Atzenroth Deneke Dorn Dr. Effertz Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Frau Funcke (Hagen) Dr. Hoven Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes Murr Opitz Peters (Poppenbüll) Ramms Reichmann Soetebier Dr. Supf Wächter Walter Anlage 5 Umdruck 375 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen 1. In Artikel I erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 1 wird wie folgt geändert: ,a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 520 Abgeordneten." b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Von den Abgeordneten werden 260 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt."' 2. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 54 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Die in § 1 Abs. 1 festgelegte Abgeordnetenzahl verringert sich auf 498, die Zahl der nach § 1 Abs. 2 nach Kreiswahlvorschlägen zu wählenden Abgeordneten auf 249."' Im Lande Niedersachsen erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 30 auf 31. 3. Artikel 1 Nr. 8 wird die Anlage wie folgt geändert: Nr. des Name des Wahlkreises Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises 20 Aurich-Emden Kreisfreie Stadt Emden Landkreise Aurich und Emden 21 Leer-Wittmund umfassend Landkreise Leer und Wittmund 22 WilhelmshavenFriesland umfassend kreis-freie Stadt Wilhelmshaven und Landkreis Friesland Folgende Nummern rücken nach. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Conring Burgemeister Dr. Elbrächter Dr. Jungmann Kühn (Hildesheim) Dr. von Merkatz Dr. Dr. Oberländer Dr.-Ing. Seebohm Dr. Siemer Dr. Steinmetz Werner Anlage 6 Umdruck 363 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Schmid (Frankfurt) und Dr. Dehler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I werden folgende Nummern 6 a und 6 b eingefügt: '6 a. § 46 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. bei Verzicht. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Präsidenten des Bundestages, einem deutschen Notar, der seinen Sitz im Wahlgebiet hat, oder einem zur Vornahme von Beurkundungen er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4751 mächtigten Bediensteten bei einer deutschen Auslandsvertretung zur Niederschrift erklärt wird. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden." 6 b. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. im Falle der Nummern 2 und 4 durch Beschluß des Vorstandes des Bundestages." b) Es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „ (2) Im Falle der Nummer 5 ist ein Beschluß des Vorstandes des Bundestages nicht erforderlich. Mit der Abgabe oder dem Eingang der Verzichterklärung bei dem Präsidenten des Bundestages ist die Mitgliedschaft erloschen." c) Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Jaeger Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Dehler Anlagen 7 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 erhalten die nachfolgenden Wahlkreise folgende Bezeichnung: Nr. des Name des Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises Wahlkreises 47 Goslar-Wolfenbüttel unverändert 64 Siegkreis I — Bonn-Land unverändert 65 Oberbergischer Kreis — Siegkreis II unverändert 105 Detmold-Lippe unverändert 175 Schwäbisch Gmünd — Backnang unverändert 184 Heidelberg-Land — Sinsheim unverändert Bonn, den 10. Dezember 1963 Barzel und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlagen 8 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Kalinke, Werner, Missbach, Dr. Pflaumbaum, Burgemeister, 'Böhme (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle 'beschließen: In der Anlage zu Artikel I Nr. 8 wird in der Spalte „Gebiet des Wahlkreises" beim Wahlkreis 36 Hannover I beim Wahlkreis 37 Hannover II beim Wahlkreis 38 Hannover III und beim Wahlkreis 41 Hameln - Springe die Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache IV/1729 wiederhergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1963 Frau Kalinke Werner Missbach Dr. Pflaumbaum Burgemeister Böhme (Hildesheim) Becker Frau Dr. Bleyler Bühler Dr. Draeger Frau Engländer Dr. h. c. Güde Horn Dr. Huys Frau Jacobi (Marl) Kühn (Hildesheim) Lenz (Brühl) Leonhard Dr. von Merkatz Müser Dr. Dr. Oberländer Frau Pitz-Savelsberg Frau Dr. Rehling Schlick Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Steinmetz Unertl Frau Welter (Aachen) Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 377 Änderungsantrag der Abgeordneten Zoglmann, Busse zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: Die Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert: 4752 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Nummer des Wahlkreises: Name des Wahlkreises: Gebiet des Wahlkreises: 103 Bielefeld-Land Landkreise Bielefeld und Halle (Westfalen) 106 PaderbornWiedenbrück Landkreis Paderborn Landkreis Wiedenbrück Bonn, den 11. Dezember 1963 Zoglmann Busse Anlage 10 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. i erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." 2. Artikel 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. In § 8 Abs. i wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 371 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 1 und 2 gestrichen. 2. Artikel 1 Nr. 3 wird in der Fassung des Artikels i der Regierungsvorlage gemäß. Drucksache IV/1654 wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Imle Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 378 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel i erhält folgende Fassung: „Artikel i Das Spar-Prämiengesetz in der Fassung vom 16. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 92) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." b) Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Als Wertpapiere im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Schuldbucheintragungen, bei denen der Gläubiger verlangen kann, daß ihm an Stelle seiner Schuldbuchforderung eine Schuldverschreibung erteilt wird." c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. 2. Hinter § 5 wird der folgende § 5 a eingefügt: „§ 5 a Prämienverfahren beim Erwerb von Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen Erwirbt der Prämiensparer Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen (§ 1 Abs. 3), so tritt für die Durchführung des Prämienverfahrens (§§ 3 bis 5) die Schuldenverwaltung an die Stelle des Kreditinstituts." 3. In § 8 Abs. 1 wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4753 Anlage 13 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz —6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter Artikel I § 1 Abs. 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 2. In Artikel I § 5 Abs. i werden die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen. 3. In Artikel II § 1 Abs. 2 werden die Worte „soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist" gestrichen. 4. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 5. Hinter Artikel II § 2 Abs. i wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist, ist dieser nicht nach Absatz 1 anzupassen, sondern nach dem gemäß Artikel IV § 1 neu festgesetzten Ortslohn zu berechnen." 6. In Artikel III § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". 7. Hinter Artikel III § 3 wird folgender Artikel IV eingefügt: „Artikel IV Neufestsetzung der Ortslöhne und Schlußvorschriften § 1 Die Ortslöhne sind für die Zeit vom 1. Januar 1964 an für den Geltungsbereich dieses Gesetzes binnen drei Monaten nach der Verkündung dieses Gesetzes neu festzusetzen." Artikel III § 4 wird Artikel IV § 2 Artikel III § 5 wird Artikel IV § 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 373 Änderungsantrag des Abgeordneten Klein (Saarbrücken) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird in § 1 Abs. 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." 2. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." Bonn, den 11. Dezember 1963 Klein (Saarbrücken) Anlage 15 Umdruck 376 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard, Struve, Bauknecht, Dr. Siemer, Ehnes und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dafür Sorge zu tragen, daß durch die vorgesehene Sonderregelung für Berlin die deutsche Produktion und deren Absatz in Berlin keine Nachteile erleiden und daß gegebenenfalls ein Ausgleich vorgenommen wird, 2. für die Zeit nach dem 30. Juni 1964 einen geeigneteren Weg zu suchen und am 1. April 1964 einen Zwischenbericht über die Auswirkungen zu geben. Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. Reinhard Struve Bauknecht Dr. Siemer Ehnes Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Frey (Bonn) Gehring Dr. Gleissner Glüsing (Dithmarschen) Dr. von Haniel-Niethammer Hesemann Dr. Höchst Hösl Knobloch Krug Menke Frau Dr. Pannhoff Dr. Pflaumbaum Stooß Sühler Tobaben Weinzierl Wittmer-Eigenbrodt 4754 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Anlage 16 Umdruck 370 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/1315 — betreffend auswärtige Kulturpolitik. Der Bundestag wolle beschließen: Infolge der zunehmenden Bedeutung kulturpolitischer Arbeit im Rahmen der Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Ländern wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. bei der kulturellen Auslandsarbeit die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Aspekte des deutschen Kulturlebens in Vergangenheit und Gegenwart mehr als bisher zu vermitteln; 2. die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland in ,den internationalen Kulturorganisationen, besonders in der UNESCO, zu koordinieren und für eine wirkungsvolle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf internationalen Kulturkonferenzen zu sorgen; 3. die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Partnerländern und insbesondere die angemessene Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse in einem vielsprachigen Europa zu intensivieren; sich um 'bessere organisatorische und personelle Voraussetzungen für die deutsche Kulturarbeit und ,das deutsche Schulwesen im Ausland zu bemühen und bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf hinzuwirken, daß genügend sprach- und sachkundige Beamte aus den Bundesländern für ¡die kulturelle Auslandsarbeit zur Verfügung stehen; 4. im Einvernehmen mit den Bundesländern auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen, Reifezeugnissen, Hochschulprüfungen und Semestern in ,den Mitgliedsländern des Europarates hinzuwirken und die Kultusverwaltungen der Bundesländer aufzufordern, hier voranzugehen; 5. zu prüfen, ob sich die bisherige Form der Trägerschaft der deutschen Auslandsschulen bewährt hat, und ob neue Schulen im Ausland gemeinsam mit anderen Ländern errichtet werden können, dem Bundestag bis zum 1. April 1964 über die Lage der deutschen Auslandsschulen, den Stand ihres Ausbaues, die in ihnen jeweils angestrebten Bildungsziele — auch im Hinblick auf die Schulgesetze des Gastlandes — zu berichten; dafür zu sorgen, daß Absolventen deutscher Auslandsschulen bei Vergabe von Stipendien aus Bundesmitteln angemessen berücksichtigt werden; 6. das Goethe-Institut zu veranlassen, jährlich einen Erfahrungs- und Arbeitsbericht vorzulegen und ¡die kontinuierliche Betreuung erfolgreicher Kursteilnehmer sicherzustellen; 7. dem Bundestag bis zum 1. März 1964 zu berichten, inwieweit die zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten abgeschlossenen Kulturabkommen in den Bundesländern verwirklicht wurden und in welcher Weise die in den Abkommen vorgesehenen gemischten Kommissionen tätig geworden sind; 8. für ein wirksame Koordinierung kulturpolitischer Maßnahmen im Rahmen 'der Entwicklungshilfe zu sorgen. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer ¡und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf ¡die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/1665 Frage XV/9). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen Standardformate der Deutschen Bundespost für den Versand von Briefpost nicht den international üblichen Formaten von Fotos der Presse- und Bildagenturen entsprechen und zu einer erheblichen Verteuerung des Bildversands für die Presse führen müsse? Die Standardmaße für Briefsendungen (Länge zwischen 14 und 23,5 cm. Breite zwischen 9 und 12 cm) bilden einen Rahmen, der die deutschen Industrienormen A 6, C 6 und DL mit umfaßt. Innerhalb dieses Rahmens ist es — wie jahrelange technische Vorarbeiten ergeben haben — möglich, Briefsendungen maschinell und automatisch zu behandeln. Dieses Ergebnis ist mit Vertretern des Deutschen Industrie- und Handelstages und des Deutschen Normenausschusses sorgfältig erarbeitet worden. Die von der Deutschen Bundespost vorgesehenen Standardmaße wurden von den Mitgliedern der europäischen Postkonferenz und von den zuständigen Ausschüssen des Weltpostvereins als Empfehlungen übernommen. Soweit Fotos der Presseagenturen den Standardmaßen nicht entsprechen, sind sie keineswegs von der Postbeförderung ausgeschlossen; sie müssen aber, da sie wegen ihrer Größe nicht maschinell behandelt werden können, mit der entsprechend höheren Gebühr für größere Briefsendungen freigemacht werden. Die Gebührendifferenz beträgt im übrigen bei Drucksachen bis 20 g nur 5 Pf. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache IV/1665 Frage XV/10 und XV/11). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Landkreis Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen am 13. und 14. November 1963 durch einen Schaden am Hauptkabel ohne Fernsprech- und Fernschreibverbindung zur Außenwelt war? Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bundespost treffen, um die in Frage XV/10 geschilderte, von der Bevölkerung und Wirtschaft dieses Raumes mit Sorge und Empörung registrierte Panne für die Zukunft auszuschalten? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4755 Frage XV/10: Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß der abgehende und fast ganz auch der ankommende Fernsprechverkehr und der Fernschreibverkehr des Bereichs der Knotenvermittlungsstelle Berleburg (Landkkreis Wittgenstein) vom 13. November 7 Uhr bis zum 14. November 15 Uhr unterbrochen war. Die Ursache lag in einer Vollstörung des einzigen Fernkabels, das die Knotenvermittlungsstelle Berleburg mit der Hauptvermittlungsstelle Siegen verbindet. Die Beseitigung des Kabelfehlers wurde durch das Zusammentreffen mehrer ungünstiger Umstände ganz außergewöhnlich verzögert. Zweitwege sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Frage XV/11: Die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lage sind von der Deutschen Bundespost im Zuge des Ausbaus des Selbstwählferndienstes bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden und werden in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Die Knotenvermittlungsstelle Berleburg ist zur Zeit noch mit Einrichtungen alter Technik ausgestattet. Vor etwa 11/2 Jahren ist mit dem Aufbau der neuen Knotenvermittlungsstelle begonnen worden, die mit modernen technischen Einrichtungen ausgestattet wird und in einigen Wochen in Betrieb genommen werden soll. Dadurch ist es möglich, für die Knotenvermittlungsstelle Berleburg voraussichtlich Anfang Februar 1964 einen zweiten Ausgang, und zwar zum gesamten Bereich der Hauptvermittlungsstelle Meschede einzurichten. Im Jahre 1965 wird darüber hinaus voraussichtlich ein weiteres Kabel zwischen Berleburg und Siegen verlegt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 6. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/1665 Fragen XVI/i, XVI/2 und XVI/3). Welche Bemühungen hat die Bunderegierung über den Erlaß des Bundeswohnungsministers vom 5. September 1963 an die zuständigen Länderministerien hinaus angestellt, um der allgemeinen Anerkennung des Fertighausverzeichnisses zum Durchbruch zu verhelfen, insbesondere eine spezielle Prüfung der in das Verzeichnis aufgenommenen Fertighausbauarten unter Vorlage völlig andersgearteter Prüfungsunterlagen zu vermeiden und darüber hinaus das Fertighausverzeichnis als eine Grundlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde zu verwenden? Welche Gewähr ist dafür gegeben, daß die im Prüfungsverfahren ermittelten und für die Aufnahme in das Fertighausverzeichnis maßgeblich gewesenen Baustoffqualitäten, Konstruktionseigenschaften u. ä. auch späterhin in gleicher Weise beibehalten werden, falls keine laufende Überwachung der Fertighausproduktion auf die Beibehaltung der Qualitäten hin beabsichtigt ist? Teilt die Bundesregierung die in dem vom Bundeswohnungsministerium herausgegebenen Bundesblatt, Heft 10/63, S. 471, vertretene Auffassung, daß alle Häuser, die in das im Auftrage des gleichen Bundesministeriums herausgegebene „Fertighausverzeichnis" aufgenommen worden sind, „ein (leider unsichtbares) Gütesiegel tragen"? Zur Frage XVI/1 Nachdem im Juni die ersten Hefte erschienen sind, haben nunmehr 21 Fertighausbauarten die notwendigen Prüfverfahren durchlaufen. Über weitere 8 bis 10 Häuser finden noch in diesem Monat abschließende Beratungen statt. Weitere Anträge mit vollständigen Unterlagen liegen nach Mitteilung des federführenden Prüfinstituts zur Zeit nicht vor. Die Regelung bauaufsichtlicher Fragen gehört zum Aufgabenbereich der Länder. Beim Fertighausverzeichnis hat sich aber eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ergeben. Auf Grund meiner Bemühungen bereiten gegenwärtig die Länder einen Erlaß vor. Ich habe berechtigte Hoffnungen, daß damit das Fertighausverzeichnis als Grundlage des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verwendet werden kann. Wahrscheinlich schon in Kürze werden also auch die örtlichen Bauaufsichtsbehörden das Verzeichnis benutzen. Bauinteressenten und Kreditinstitute tun das schon in großem Umfange, wie die unerwartet hohe Auflage der Hefte zeigt. Zur Frage XVI/2 Die Hefte des Fertighausverzeichnisses enthalten eine sehr eingehende technische Beschreibung der Häuser. Damit ist ein weitgehender Identitätsnachweis für das jeweils gelieferte Haus möglich. Schon von Beginn der Arbeit am Fertighausverzeichnis an hat das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung eine Güteüberwachung als erstrebenswertes Ziel angesehen; als Grundlage hierfür war zunächst das Verzeichnis selbst aufzustellen. Auch die in Vorbereitung befindlichen Erlasse der Länder werden bereits für einige wichtige Bauteile und Baustoffe eine Güteüberwachung fordern. Das Verfahren soll aber dann noch weiter ausgebaut werden. Zur Frage XVI/3 Die Äußerung im Bundesbaublatt, daß die in das Fertighausverzeichnis aufgenommenen Häuser „ein — leider unsichtbares — Gütesiegel tragen", ist im nichtamtlichen Teil erschienen. Die Bundesregierung ist aber — wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben — bestrebt, zu einer Güteüberwachung der Fertighäuser zu gelangen. Eine solche Güteüberwachung hat sich bei vielen Baustoffen und Bauteilen bereits seit Jahren bewährt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Gaßmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darauf bin ich vorhin schon eingegangen.

    (Abg. Wehner: Die sollen weniger essen!)

    Ich sagte, es geht uns nicht um die 1,10 DM und nicht um die 2,90 DM, sondern es geht uns um den Grundsatz,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Wehner: Urns Prinzip!)

    um den Grundsatz, daß Rententeile dynamisiert werden und daß das, was nicht zur Rente gehört — ich komme darauf nachher noch einmal zurück —, aus der Anpassung herausgelassen wird.

    (Abg. Wehner: Sie sind ein Prinzipienreiter, aber ein Reiter immerhin! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Auf eine so unsachliche Bemerkung, Herr Wehner, gehe ich überhaupt nicht ein.
    Daß es sich hier nur um einen sozialpolitischen Titel handelt, wie Sie, Frau Korspeter, es erklärt haben, war damals nicht nur Ihre Auffassung, sondern das war die Auffassung der gesamten Opposition, und es war auch die Auffassung meiner politischen Freunde. Der Unterschied zwischen uns und Ihnen ist nur der, daß wir unserer Auffassung über den echten rechtlichen Tatbestand treu geblieben sind, während Sie das in den letzten Jahren nicht mehr wahrhaben wollten. Vielleicht sind es — nachdem Sie, Frau Korspeter, uns im letzten Jahr ein solches unterstellt haben, darf auch ich das zweifellos hier ruhig sagen — nun bei Ihnen wahltaktische Überlegungen, die Sie zu Ihrem Gesinnungswandel veranlaßt haben. Ich werde es mir deshalb versagen, auf all die gefühlsbetonten Momente, die mein verehrter Herr Vorredner Kollege Meyer angeführt hat, jetzt einzugehen, und mich nur noch mit der ganz eindeutigen Rechtslage befassen.

    (Abg. Börner: Das sind sozialpolitische Realitäten, aber keine Gefühle, Herr Gaßmann!)

    — Nein! In dieser Frage kann man keine Gefühlsduselei betreiben; in dieser Frage muß man konsequent bleiben.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich sagte, daß ich mich mit der Rechtslage befassen möchte. Ich will als erstes dazu sagen, daß Ihr Antrag, der hier vorliegt und über den jetzt abgestimmt werden soll, nämlich in Art. I § 5 Abs. 1
    4706 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
    Gaßmann
    des Sechsten Rentenanpassungsgesetzentwurfs die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen, rechtspolitisch ja doch nur deklaratorische Bedeutung hätte, daß er, selbst wenn er angenommen würde, keinerlei rechtliche Wirkung haben würde; denn es bliebe ja immer noch das primäre Recht des Art. 2 ,§ 36 Abs. 2 des ArbeiterrentenversicherungsNeuregelungsgesetzes bestehen, der eine Anpassung der Sonderzuschüsse ausdrücklich verbietet.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Herr Professor Schellenberg, vielleicht haben Sie das vergessen. Wenn Sie also die Absicht haben, im nächsten Jahr mit demselben, allerdings hoffnungslosen Anliegen wieder zu kommen, empfehle ich Ihnen, doch zu beachten, daß Sie zwei Anträge stellen müssen, nämlich einmal, die Bestimmung in Art. 2 § 36 Abs. 2 des ArbeiterrentenversicherungsNeuregelungsgesetzes — dasselbe gilt natürlich für das Angestelltenversicherungsgesetz; dort ist es der § 35 Abs. 2 — zu streichen, und zum zweiten, die drei Worte „den Sonderausschuß und" zu streichen. Nur dann hat es überhaupt einen Sinn, sich über Ihren Antrag zu unterhalten.

    (Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Ich glaube, wenn es um die Paragraphenreiterei geht, können sich die Sozialpolitiker wahrhaftig sehen lassen im Vergleich zu dem, was Sie uns als Paragraphenreiterei immer wieder vorexerziert haben, Herr Wehner.

    (Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ohne in Gefühlsduselei verfallen zu wollen, Herr Gaßmann, mehr Sanftmut, mehr Sanftmut, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Gaßmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich will mich bemühen, sanfter zu werden. Dies geht aber nur, wenn mich Herr Kollege Wehner nicht mit solchen unsachlichen Zwischenrufen, die wahrhaftig nichts mit Sozialpolitik zu tun haben, immer wieder unterbricht.
    Der Sonderzuschuß wurde bisher — in Übereinstimmung mit dem von mir zitierten Art. 2 § 36 Abs. 2 — von allen Rentenanpassungen ausgenommen, und zwar mit gutem Recht. Seine Einbeziehung in der Rentenanpassung mit diesem Sechsten Rentenanpassungsgesetz würde daher in diesem Jahre erstmalig erfolgen, und man würde damit von den seit Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze durchgeführten Anpassungen abweichen, da wir immer nur die Anpassung der Renten selbst und nicht die Anpassung zusätzlicher sozialpolitischer Elemente vorgeschrieben haben.
    Ich wiederhole: der Sonderzuschuß ist nun eben nicht Bestandteil der Rente; er ist eine Sonderleistung, und zwar eine, die bei der Beratung der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze im Jahre 1956 nicht im Regierungsentwurf stand, sondern auf Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses gewissermaßen als eine besondere Vergünstigung des Gesetzgebers in das Gesetzeswerk aufgenommen wurde, um solche Rentenempfänger, die auf Grund der Umstellung eine Mindesterhöhung ihrer Rente nicht erwarten konnten, nicht leer ausgehen zu lassen.
    Seine Einbeziehung in die Rentenanpassung durch das Sechste Rentenanpassungsgesetz stünde zu dem System dieses Gesetzes, nach dem ausschließlich Renten Gegentand der Anpassung sind, im Widerspruch. Die Anpassung der Renten erfolgt nach § 1 des heute zur Beschlußfassung anstehenden Rentenanpassungsgesetzes „aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1963." Der Sonderzuschuß wird von Anfang an unabhängig von der allgemeinen Bemessungsgrundlage — da beziehe ich mich auf diesen § 1 — und unabhängig von ihren Veränderungen gewährt. Er hat zu der Bemessungsgrundlage überhaupt keine innere Beziehung. Seine Anpassung würde deshalb seiner Rechtsnatur als einer gleichbleibenden pauschal gewährten Leistung, die nicht an der allgemeinen Bemessungsgrundlage orientiert ist, widersprechen.
    Personen, die Renten nach dem alten Recht beziehen und deshalb einen Sonderzuschuß erhalten, sind heute noch gegenüber Personen, denen ein Sonderzuschuß nicht gewährt wird, weil ihre — mag sein: auch niedrigen — Renten nach neuem Recht berechnet sind, insoweit begünstigt, als sie allmonatlich zu ihren Renten einen zusätzlichen Betrag erhalten, ohne daß diesem Versicherungszeiten, Ausfallzeiten oder Zurechnungszeiten zugrunde liegen. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, Personen, die bereits seit Jahren durch den Sonderzuschuß begünstigt sind, in noch größerem Umfange gegenüber den Personen, die nach neuem Recht behandelt werden und einen Sonderzuschuß nicht erhalten können, dadurch besserzustellen, daß der Sonderzuschuß nach dem Sechsten Rentenanpassungsgesetz im Zahlbetrag erhöht wird.
    Da nun der Sonderzuschuß nicht im Wege einer versicherungsmäßigen Rentenberechnung ermittelt wurde, werden mit den Aufwendungen für diesen Sonderzuschuß konsequenterweise die Versicherten nur zu einem verhältnismäßig geringen Teil belastet. Für die Aufwendungen für den Sonderzuschuß werden vom Bund im Jahre 1964 den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und den Trägern der Rentenversicherung der Angestellten annähernd 174 Millionen DM erstattet. 1957 waren es für beide Versicherungszweige noch 320 Millionen DM. Dieser Erstattungsbetrag ist gerade im Hinblick auf einen gleichbleibenden Sonderzuschuß festgesetzt worden, der eben der Anpassung auf Grund der Rentenanpassungsgesetze nicht unterliegt. Bei einer Anpassung auch des Sonderzuschusses müßten zusätzliche Mittel dafür entweder vom Bund aufgebracht oder die Lasten auf die Versicherten abgewälzt werden. Dabei handelt es sich immerhin um einen Betrag von 30 Millionen DM. Auch dafür müßte dann im Bundeshaushalt noch Deckung gesucht werden; denn auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, würden es sicher für einen schlechten Weg halten, die Versicherten dafür haftbar zu machen, daß der Gesetzgeber im Jahre 1957 sozialpolitische Elemente in die Rentenberechnung einbezogen hat. Wir werden Ihnen auf diesem Weg nicht folgen.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4707
    Gaßmann
    Deshalb bitte ich das Hohe Haus namens meiner Fraktion, diesen SPD-Antrag abzulehnen.
    Gestatten Sie mir noch einige zusätzliche Ausführungen, da es sich hier auch um eine Finanzierungsfrage für die Rentenversicherung handelt. Ich möchte einiges zu den Ausführungen sagen, die der Herr Abgeordnete Dr. Mommer heute morgen in der Geschäftsordnungsdebatte gemacht hat. Dort hat er namens seiner Fraktion allen Ernstes vorgeschlagen, die Finanzierungslücke, die auf Grund des Zweiten Neuordnungsgesetzes für die Kriegsopferversorgung entstehen würde, dadurch zu schließen, daß den deutschen Rentenversicherungsträgern von dem allgemeinen Bundeszuschuß zur Rentenversicherung ein Betrag von 1 Milliarde DM vorenthalten wird. Dieser Betrag soll nicht, wie es seit Bestehen des Bundeszuschusses üblich war, in bar zur Verfügung gestellt, sondern in langfristigen Bundesschuldbuchverschreibungen vergütet werden.

    (Abg. Börner: Ist das kein Geld?)

    Ich verkenne nicht, daß der für 1964 im Gesetz vorgeschriebene allgemeine Bundeszuschuß mit rund
    — Herr Mommer hat den Betrag heute morgen genannt — 5,4 Milliarden DM — —

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sprechen wir von der Rentenanpassung, oder worüber sprechen wir?)

    - wir reden von der Finanzierung der Rentenanpassung.

    (Zuruf von der SPD: Vom Sonderzuschuß sprechen wir!)

    — Natürlich hängt das damit zusammen. Da diese Ausführungen heute morgen von Herrn Dr. Mommer gemacht worden sind,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wir sprechen weder über den Bundeshaushalt noch über die Kriegsopferversorgung!)

    nehme ich für mich in Anspruch, jetzt auch darauf zu antworten.

    (Abg. Wehner: Lange geschlafen!)

    Ich gebe also zu, daß diese 5,4 Milliarden DM ein sehr ansehnlicher Betrag im Rahmen des Bundeshaushalts sind, ein Betrag, der aber von den Rentenversicherungsträgern zur Auszahlung der laufenden Renten genauso benötigt wird wie der Betrag, den man benötigen würde, wenn man Ihrem Antrag und Ihrem Wunsch, auch die Sonderzuschüsse anzupassen, folgte.
    Die Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger, die der Bundestag heute beschließen wird
    — und damit komme ich zu unserer Sache, nämlich dem Rentenanpassungsgesetz — —