Rede:
ID0409821200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 219
    1. die: 12
    2. in: 8
    3. \n: 8
    4. den: 7
    5. der: 6
    6. und: 6
    7. —: 4
    8. im: 4
    9. ist: 4
    10. zu: 4
    11. das: 4
    12. des: 3
    13. Kündigung: 3
    14. für: 3
    15. nicht: 3
    16. Mieter: 3
    17. dem: 3
    18. daß: 3
    19. Vermieter: 3
    20. Mietrecht: 3
    21. nur: 2
    22. von: 2
    23. wie: 2
    24. Wohnung: 2
    25. sein: 2
    26. gesunder: 2
    27. 4.: 2
    28. zwischen: 2
    29. als: 2
    30. sich: 2
    31. auf: 2
    32. hat,: 2
    33. man: 2
    34. es: 2
    35. einer: 2
    36. werden: 2
    37. bei: 2
    38. ein: 2
    39. Ich: 1
    40. glaube,: 1
    41. beachtlichen: 1
    42. Gründe,: 1
    43. uns: 1
    44. veranlaßt: 1
    45. haben,: 1
    46. hier: 1
    47. Schriftlichkeit: 1
    48. festzulegen,: 1
    49. sind: 1
    50. Protokoll: 1
    51. Rechtsausschusses: 1
    52. eindeutig: 1
    53. festgehalten.\n: 1
    54. Der: 1
    55. Rechtsausschuß: 1
    56. federführende: 1
    57. Ausschuß: 1
    58. gewesen.Hinter: 1
    59. zweiten: 1
    60. Forderung,: 1
    61. schriftliche: 1
    62. unter: 1
    63. Angabe: 1
    64. Gründen: 1
    65. zuzulassen,: 1
    66. steht: 1
    67. Vorstellung: 1
    68. Mieterbundes,: 1
    69. nun: 1
    70. Bestandschutz: 1
    71. Wohnungsmiete: 1
    72. Arbeitsplatz: 1
    73. gleich: 1
    74. gestalten.: 1
    75. Sicherlich: 1
    76. Obdach,: 1
    77. sondern: 1
    78. sie: 1
    79. bedeutet: 1
    80. Mittelpunkt: 1
    81. seiner: 1
    82. Lebensverhältnisse,: 1
    83. Heim,: 1
    84. Familie: 1
    85. ihr: 1
    86. Eigenleben: 1
    87. Weise: 1
    88. entfalten: 1
    89. kann.: 1
    90. Und: 1
    91. doch: 1
    92. kann4578: 1
    93. Deutscher: 1
    94. Bundestag: 1
    95. Wahlperiode: 1
    96. 98.: 1
    97. Sitzung.: 1
    98. Bonn,: 1
    99. Mittwoch,: 1
    100. ,den: 1
    101. Dezember: 1
    102. 1963Dr.: 1
    103. Hauserman: 1
    104. außer: 1
    105. acht: 1
    106. lassen,: 1
    107. soziale: 1
    108. Band: 1
    109. sehr: 1
    110. viel: 1
    111. schwächer: 1
    112. Arbeitnehmer: 1
    113. Arbeitgeber.: 1
    114. Im: 1
    115. besteht: 1
    116. keine: 1
    117. gegenseitige: 1
    118. Fürsorge-: 1
    119. Treuepflicht: 1
    120. Arbeitsrecht.: 1
    121. Die: 1
    122. Fürsorge: 1
    123. Vermieters: 1
    124. beschränkt: 1
    125. rechtliche: 1
    126. Garantie: 1
    127. Wohnungsverhältnisse: 1
    128. ungestörten: 1
    129. vertragsmäßigen: 1
    130. Gebrauch,: 1
    131. während: 1
    132. Arbeitgeber: 1
    133. besondere: 1
    134. Fürsorgepflichten: 1
    135. erfüllen: 1
    136. Pflichtbeiträgen: 1
    137. zur: 1
    138. Kranken-: 1
    139. Invalidenversicherung: 1
    140. Schutzvorschriften: 1
    141. Arbeitsvorgang: 1
    142. äußern.Wenn: 1
    143. aber: 1
    144. schon: 1
    145. diese: 1
    146. Unterscheidung: 1
    147. beachtet,: 1
    148. darf: 1
    149. erst: 1
    150. recht: 1
    151. mehr: 1
    152. verlangen,: 1
    153. Kündigungsschutzgesetz: 1
    154. fordert.: 1
    155. Dort: 1
    156. fehlt: 1
    157. an: 1
    158. gesetzlichen: 1
    159. Vorschrift: 1
    160. über: 1
    161. Kündigungserklärung,: 1
    162. geschweige: 1
    163. denn,: 1
    164. dort: 1
    165. gar: 1
    166. Gründe: 1
    167. beim: 1
    168. Ausspruch: 1
    169. angegeben: 1
    170. müssen.: 1
    171. Es: 1
    172. lediglich: 1
    173. gefordert,: 1
    174. sozial: 1
    175. gerechtfertigt: 1
    176. muß,: 1
    177. was: 1
    178. notfalls: 1
    179. einem: 1
    180. nachfolgenden: 1
    181. Kündigungsschutzverfahren: 1
    182. vor: 1
    183. Arbeitsgericht: 1
    184. nachzuweisen: 1
    185. bleibt.: 1
    186. Zudem: 1
    187. müssen: 1
    188. wir: 1
    189. neu: 1
    190. BGB: 1
    191. übernehmenden: 1
    192. Zeit: 1
    193. ausgehen,: 1
    194. ausgeglichenem: 1
    195. Wohnungsmarkt: 1
    196. jeder: 1
    197. besonderes: 1
    198. Interesse: 1
    199. daran: 1
    200. seinen: 1
    201. vertragstreuen: 1
    202. behalten.: 1
    203. Schon: 1
    204. aus: 1
    205. diesem: 1
    206. Grunde: 1
    207. willkürliche: 1
    208. Kündigungen: 1
    209. selten: 1
    210. sein.: 1
    211. Denn: 1
    212. welcher: 1
    213. wollte: 1
    214. möglicherweise: 1
    215. längeres: 1
    216. Leerstehen: 1
    217. vermietbaren: 1
    218. Kauf: 1
    219. nehmen?\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Inhalt: Nachruf auf Präsident John F. Kennedy Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4499 A Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 4500 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Busse, Gibbert, Schulhoff und Wullenhaupt 4500 A Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 4500 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4500 B Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Strafrecht" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1680) 4500 B Fragestunde (Drucksache IV/1665) Frage des Abg. Ertl: Flugzeugreisen von Mitgliedern der Bundesregierung . . . . . . . . 4501 B Frage des Abg. Dr. h. c. Jaksch: Existenzgefährdung der Zeitschriften der Vertriebenen durch die Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst Dr. Mende, Bundesminister . . . 4501 C, D, 4502 A Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . 4501 D Rehs (SPD) 4501 D Fragen des Abg. Dr. Mommer: Rückführung von Argoud Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4502 A, B Dr. Mommer (SPD) 4502 B, C, D Dr. Bucher, Bundesminister . . 4502 C, D Frage des Abg. Kaffka: Deutsch-französischer Naturpark Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 A Frage des Abg. Tobaben: Unterschiedliche Handhabung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 4503 C, D Tobaben (CDU/CSU) 4503 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verordnungsentwurf der EWG-Kommission für die Milchmarktordnung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 D, 4504 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4504 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Rahmengesetz für den Naturschutz Hüttebräuker, Staatssekretär . 4504 B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4504 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4504 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Lastenausgleichsberechtigten Krüger, Bundesminister . . . . . 4505 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Garagenmiete für Spezialfahrzeuge des Bundesluftschutzverbandes Höcherl, Bundesminister . . . . 4505 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4505 D Fragen des Abg. Cramer: ,,Fernsehlotterie für die Alten" Höcherl, Bundesminister . . . . 4506 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4506 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Elektronische Datenverarbeitungsanlage bei Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4506 C, D, 4507 A Büttner (SPD) . . . . . 4506 D, 4507 A Frage der Abg. Frau Meermann: 25-Pfennig-Münze Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4507 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4507 B, C Fragen des Abg. Flämig: Verzollung von elektronischen Kehlköpfen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4507 D, 4508 C Flämig (SPD) 4508 C Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Wiedergutmachungsberechtigten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4508 D, 4509 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 4509 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ermittlung der Lebenshaltungskosten Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 B Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) : Versorgung mit Hausbrandbriketts Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 D, 4510 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 4510 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . 4510 A, B Fragen des Abg. Fritsch: Grenzübergänge Finsterau-Buchwald und Haidmühle-Neuthal Schmücker, Bundesminister . . 4510 B, C, D, 4511 A, B Fritsch (SPD) . . . . 4510 C, D, 4511 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . . 4511 B Frage des Abg. Jahn: Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Schmücker, Bundesminister . . . . 4511 B Fragen des Abg. Rauhaus: Ingenieurgesetz Schmücker, Bundesminister . . . 4511 C, D, 4512 A Rauhaus (CDU/CSU) 4511 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorkehrungen bei Zweig- und Nebenstellen der Banken und Sparkassen Schmücker, Bundesminister . . . . 4512 A Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1655) 4512 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung (Drucksache IV/1386) Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4512 C, 4544 B Schmücker, Bundesminister . . . . 4522 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 4530 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4533 A Dr. Deist (SPD) 4535 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) . . . . 4539 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 4540 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4542 C Entwurf eines Gesetzes zur Raumordnung im Bundesgebiet (ROBG) (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/472) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Raumordnungsgesetzes (Drucksache IV/1204) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4545 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4545 B Lücke, Bundesminister 4548 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 4553 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 III Jacobi (Köln) (SPD) 4555 D Hammersen (FDP) 4563 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 4565 D von Bodelschwingh (CDU/CSU) . 4567 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/1554) — Erste Beratung — Jahn (SPD) 4569 A, 4583 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4571 A Dr. Hauser (CDU/CSU) 4574 B Lücke, Bundesminister . . 4580 A, 4584 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4581 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4585 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/ 1648) —Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Erwerbsbeschränkungen für Staatsangehörige und Gesellschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/1650) — Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksache IV/1646) — Erste Beratung — 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1512, zu IV/1512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 mit dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1231); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1513, zu IV/1513) — Zweite und dritte Beratung — 4587 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksache IV/1083); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1651) — Zweite Beratung — 4587 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksachen IV/1229, IV/1457); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1634 und IV/1563) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4587 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden usw. (Drucksache IV/1596) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1624) — Zweite und dritte Beratung — 4588 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/1573); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/1633) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4588 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1639) — Zweite und dritte Beratung — 4588 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/1553) — Zweite und dritte Beratung — 4588 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1666) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4589 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/1583); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1667) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4589 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache IV/1635); in Verbindung mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — Rizinusöl) (Drucksache IV/1636); der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache IV/1637); der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Pampelmusen) (Drucksache IV/1638); und der Dreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Tee, Mate und tropische Hölzer) (Drucksache IV/1662) . . . . . . . 4589 C Verordnung zur Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksache IV/1617) 4590 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte, Zwölfte und Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1517, IV/1518, IV/1519, IV/1626); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte und Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1514, IV/1515, IV/1627); dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzehnte, Siebzehnte und Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1520, IV/1521, IV/1523, IV/1628); und dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente und Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1516, IV/1522, IV/1629) . . . . . . 4590 A Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksachen IV/1612, IV/1664) 4590 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Waffeln und Kekse) (Drucksachen IV/1532, IV/1663) 4590 C Entschließungen der 52. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/1640) 4590 C Antrag betr. Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (SPD) (Drucksache IV/1620) . . . . . 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Anhänge zur Verordnung Nr. 36/63/EWG des Rates über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksachen IV/1591, IV/1674) 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung von Anhang D der Verordnung Nr. 3 und Anhang 6 der Verordnung Nr. 4 (besondere bilaterale Bestimmungen für Saisonarbeiter) (Drucksachen IV/1603, IV/1675) 4591 A Nächste Sitzung 4591 C Anlagen 4593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4499 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 94. Sitzung Seite 4302 C Zeile 19/20 statt „nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber dem Käufer" : der für den Käufer nachteiligen Gerichtsstandsvereinbarungen; 96. Sitzung Seite 4428 D Zeile 14 statt „und in": und den in; 97. Sitzung Seite 4468 D Zeile 21 statt „1592": 1565. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 6. 12. Bauer (Würzburg) * 6. 12. Berkhan * 6. 12. Fürst von Bismarck * 6. 12. Blachstein * 6. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Frau Blohm 6. 12. Dr. h. c. Brauer * 6. 12. Corterier * 6. 12. Deneke 4. 12. Erler * 6. 12. Faller 6. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Frau Funcke (Hagen) 4. 12. Dr. Furler * 6. 12. Gerlach 4.12. Gewandt 6. 12. Gscheidle 6. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Frau Dr. Hubert * 6. 12. Jacobs 6. 12. Kahn-Ackermann * 6. 12. Kalbitzer 6. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 6. 12. Dr. Knorr 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kriedemann ** 6. 12. Kulawig 4. 12. Lenze (Attendorn) * 6. 12. Lermer * 6. 12. Lücker (München) ** 5. 12. Margulies 4. 12. Mauk ** 5. 12. Frau Dr. Maxsein * 6. 12. Memmel * 6. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz * 6. 12. Metzger 4. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 6. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Ollenhauer 31. 12. Paul * 6. 12. Frau Dr. Rehling * 6. 12. Frau Renger * 6. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schlee 4. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Schmidt (Kempten) 4. 12. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin * 6. 12. Seidl (München) * 6. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 6. 12. Storch** 6. 12. Frau Strobel ** 6. 12. Sühler 6. 12. Dr. Süsterhenn * 6. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Dr. Wahl * 6. 12. Wienand * 6. 12. Wischnewski 6. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 12. Goldhagen 15. 12. Klinker ** 13. 12. Steinhoff 15. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausgaben für Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung im Rechnungsjahr 1963 (Stand 29. 11. 63) a) Broschüren rund 447 000 DM b) Merkblätter rund 96 000 DM c) Großküchenrezeptdienst rund 16 600 DM d) Monatsweiser Kochen und Ernähren rund 15 500 DM e) Wanderschauen und Marionettentheater rund 68 000 DM f) Filme, Dia-Reihen rund 11 700 DM g) Sonstige Lehrmittel (Lehrtafelserie und Flanellbildserie) rund 303 000 DM h) Presse- und Informationsdienste rund 240 000 DM rund 1 197 800 DM Anlage 3 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zusammenstellung der bis Ende 1963 in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln u. a. durchgeführte Maßnahmen zur Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung I. Broschüren Gesamtauflage 1. Mit Verstand essen (Leporello) 28 300 2. Ernähren wir uns richtig? 321 895 3. Quark 295 200 4. Fisch 284 500 5. Brot 562 793 6. Gemüse 309 600 7. Obst 253 800 8. Kartoffeln 266 290 9. Flüssiges Obst 279 120 10. Länger leben durch Diät 161 390 11. Beim Älterwerden sich richtig ernähren 127 311 12. Die gute Sieben 376 052 13. Schutz unserer Nahrung 136 100 14. Mit Verstand essen 236 850 15. Dein Kunde sucht Rat 50 425 16. Ernährung unter der Lupe 139 021 17. Energiespender Zucker 295 050 18. Pilze 399 000 19. Lebensmittelrecht - Sonderausgabe VD/B 117 760 20. Textausgabe Lebensmittelrecht 10 200 21. Handelsklassen - A B C 552 300 22. Fleisch 106 310 23. Süße Geheimnisse 1 114 263 24. Tiefkühlkost 90 700 25. Lebe recht - leb nicht schlecht 332 560 26. Schutzkost für den Kraftfahrer 30 991 27. Sind vorgefertigte Gerichte rationell? 30 690 28. Gesundheit durch Milch 41 550 29. Handgeräte - Helfer im Haushalt 51 365 30. Beiträge zum neuen Lebensmittelrecht 50 521 31. Die Ernährung unserer Jugend 205 000 32. Die Ernährung der werdenden Mutter 150 000 33. Wildfrüchte 210 000 34. Wo steht die Verbraucheraufklärung? 8 900 35. Kochen auf Fahrt 75 350 36. 10 Regeln für eine richtige Ernährung 254 500 37. Vorratswirtschaft im Haushalt 105 000 38. Auch du kannst kochen (Kochfibel) 210 000 II. Merkblätter Gesamtauflage 1. Vorratsschutz bei Kartoffeln 18 500 2. Kartoffeltips für den Winter 1 000 000 3. Welche Kartoffeln kaufen wir heute 528 650 4. Sago 478 200 5. Kinder der Kartoffel 551 900 6. Nordseekrabben I und II 489 000 7. Fisch bereiten - spielend leicht 583 200 8. Für Dich und für Mich 611 650 9. Fischvollkonserven 519 000 10. Tiefkühlkost - frische Kost 639 900 11. Kochfertige Suppen 596 900 12. Täglich Frischkost 837 875 13. Das süße Brevier 532 550 14. Bienenhonig 599 100 15. Handelsklassen A B C für Spargel 5 200 000 16. Handelsklassen A B C für Tomaten 528 650 17. Handelsklassen A B C für Äpfel 2 221 250 18. Handelsklassen A B C für Äpfel, Birnen 7 016 137 19. E 1 - Die gute Sieben 880 035 20. E 2 - Vitamintabelle 421 875 21. E 3 - Gutes Brot aus reinem Korn 766 150 22. E 4 - ... Fremdstoffe, die keine sind 516 050 23. E 5 - ... mit Konservierungsstoff 599 400 24. E 6 - ... mit Farbstoff 525 000 25. E 7 - Schale nicht zum Verzehr gegeeignet 513 000 26. E 8 - . . . mit Aromastoff 497 400 27. E 9 - Ernährungsratschläge für den Kraftfahrer 5 127 800 28. E 10 - Wie decke ich meinen tägl. Vitaminbedarf 525 000 29. E 11 - Frühstück - das Sprungbrett in den Tag 1 050 000 30. Wir fressen Pflanzen und liefern Fleisch (Fleischmerkblatt) 1 048 000 31. Die Haltbarkeit der Lebensmittel im Kühlschrank 2 100 000 32. Gute Lebensmittel - klare Kennzeichnung 2 096 000 33. Schon die alten Griechen .. . (Eiermerkblatt) 3 007 220 34. Gäns'lich unbeschwert 51 155 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4595 35. Nahrungsmittel Kartoffeln 2 100 000 36. Nahrung aus dem Meer 206 000 37. Abendessen, das Tüpfelchen auf dem i 1 050 000 38. Zwischenmahlzeiten 1 050 000 III. 'Flugblätter Gesamtauflage 1. Kirschen 534 000 2. Pflaumen-Zwetschgen 261 000 3. Äpfel 558 500 4. Birnen 758 500 5. Tomaten 528 650 IV. a) Großküchenrezeptdienst (in Zusammenarbeit mit Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung u. Deutscher Gesellschaft für Ernährung) erscheint zweimonatlich Auflage 30 000 Stück Kostenlose Verbreitung über Werkküchen, Kantinen und sonstige Einrichtungen der Großverpflegung b) Monatsweiser Kochen und Ernähren erscheint zweimonatlich Auflage 20 000 Stück Kostenlose Verteilung an Heime, Jugendherbergen und sonstige Einrichtungen der Jugendarbeit V. Wanderschauen 1. Mit Verstand essen 2. Werte erhalten — mit Verstand kochen 3. Die gute Sieben 4. Der weiße Strom und seine Quellen 5. Pilze 6. Vitamine VI. Filme, Lichtbildreihen und Diareihen 1. Film: Die gute Sieben 2. Lichtbildreihe „Die gute Sieben" 1 375 Serien mit 10 400 Textheften 3. Dia-Reihe: Grundlagen der Ernährung 1 000 Serien VII. Marionettenspiel „Die gute Sieben" VIII. Sonstige Lehrmittel 1. Flanellbildserie „Richtige Ernährung" 20 332 Bogen 2. Lehrtafelserie „Grundlagen der Ernährung" 54 000 Tafeln IX. Presse- und Informationsdienste 1. Verbraucherdienst A (Pressedienst) erscheint 14täglich, Auflage 2 100 Stück Auf Grund der vorliegenden Abdruckbelege kann mit einer jährlichen Gesamtauflage von rund 380 Millionen gerechnet werden. 2. Verbraucherdienst B (Informationsdienst zur Unterrichtung der Lehr- und Beratungskräfte auf dem Gebiet der Ernährungsaufklärung und Verbraucherberatung) erscheint monatlich, Auflage 17 500 Stück 3. Laufende Mitarbeit bei der Verbraucher-Politischen Korrespondenz (VPK) der Verbraucher-Rundschau (VR) den Rundfunk- und Fernsehanstalten führenden Hausfrauen-Zeitschriften, z. B. „Constanze", „Brigitte", „Film und Frau", „Für Sie" u. a. und ca. 90 Kundenzeitschriften. 4596 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 4 Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Maßnahmen zum Verbraucherschutz Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Broschüren 1. Alle 5 Minuten 4 neue Wohnungen BMWo 2. Mein Finanzamt baut mit mir BMWo 3. Ausstellungsflugblatt für Darstellung von BMWo Ausstellungstafeln 4. Das Eigenheim in der Etage BMWo 5. Besser und billiger bauen Deutsches Bauzentrum, Köln 6. Bautechnische Merkhefte Heft 1 — Wirtschaftliche Vorbereitung der Beirat für Bauforschung Wohnungsbauten Heft 2 — Frauenwünsche zum Wohnungsbau Heft 3 — Das Haus nach Normen Heft 4 — Wärmeschutz im Hochbau Heft 5 — Schallschutz im Hochbau Heft 6 — Schüttbeton im Wohnungsbau Heft 7 — Gas- und Schaumbeton Heft 8 — Massivdecken Heft 9 — Die Bauselbsthilfe Heft 10 — Planmäßige Herstellung von Beton Heft 11 — Rationelle Küchen Heft 12 — Neuzeitlicher Ziegelbau 7. Das Eigenheim in der Etage BMWo 8. Baut ruhige Wohnungen Deutsches Bauzentrum,. Köln 9. Wärmeschutz, aber richtig Deutsches Bauzentrum, Köln 10. Das Familienheim kein Wunschtraum mehr BMWo 11. Die Küche als Arbeitsplatz BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin Berlin 12. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über das sog. Abbaugesetz 13. Für Jedermann BMWo 14. Müllbeseitigung im Wohnungsbau Beirat für Bauforschung Tope Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4597 und zur Verbraucheraufklärung Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Franz-Windek-Industrie-Werbekontor, Düsseldorf 1953 102 000 19 862,50 Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 100 000 7 000,- Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 50 000 1 852,55 Druckerei Westfälische Vereinsdruckerei, Münster 1953 100 000 7 215,— Brüder Hartmann, Berlin 1953 115 000 45 000,- Bauwelt-Verlag, Berlin 1951 bis 1954 10 221 400,- 5 000 400,- 10 216 400,- 10 174 400,- 7 776 400,- 10 032 400,- 10 127 400,- 7 852 400,- 5 200 400,- 3 787 400,- 3 070 400,- 15 286 400,— Hans Meister, Kassel 1957 100 000 10 457,— Brüder Hartmann, Berlin 1957 125 000 35 500,— Brüder Hartmann, Berlin 1958 120 000 37 000,- Industrie-Druck-AG, Essen 1959 bis 1961 1 500 000 89 000,- 1959 5 000 6 500,— Druckerei Ritter, Gelsenkirchen, 1960 17 000 000 1 100 000,— Druckerei Schmücker, Löningen/Old., Maul & Co., Nürnberg Giradet, Essen Druckhaus Deutz Kölner Verlagsdruckerei Köln, Verlagsgeschäft R. Müller, Köln-Braunsfeld, Druckerei Heider, Berg.-Gladbach, Druckerei Schiefeling, Engelskirchen b. Köln Broschek & Co., Hamburg 1961 600 000 90 563,10 E. Schmidt-Verlag, Berlin 1962 10 000 11 000,— 4598 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser 15. Es geht um Ihre neue Küche BMWo Kraatz, Berlin, Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Jensen 16. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über die neuen Gesetze zur Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft in den sog. weißen Kreisen 17. Fertighausverzeichnis Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen im (bisher 12 Hefte erschienen) RKW 18. Es geht um Ihre Wohnung BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Giachi Forschungsarbeiten 1. Rationelle Wohnungsgestaltung unter Anpassung Dipl.-Ing. Architekt an den Wohnungsgrundriß (Wir richten unsere Hans Stolper, Wohnung ein) Tegernsee 2. Erprobung der Arbeitsküche Dr. Sabine Scherinski, Bonn 3. Küchenmöbel Innenarchitektin Else Osterloh, Prien/Chiemsee 4. Darstellung der lebens- und hauswirtschaftlichen Architektin Vorgänge für die Wohnungsplanung (Menschlich Lotte Tiedemann, wohnen) Oberkassel/Sieg 5. Ausstattung und Nutzung von Haushaltküchen Dr. Margarete Müller, Hannover, KR Kräntzer, Arch., Hannover 6. Lüftungseinrichtungen in Haushaltsküchen Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen, Stuttgart 7. Nutzungsuntersuchungen im Hansaviertel Prof. Meyer-Ehlers, (Wohnerfahrungen) Berlin Filme 1. Die zweckmäßig eingerichtete Küche nach DIN BMWo 18022 Institut für Film und Bild, Berlin 2. Bauplatz Zukunft BMWo Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4599 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Buchdruckerei Brüder Hartmann 1959 bis 1963 150 604 102 489,- Broschek & Co., Hamburg, 1963 8 500 000 350 000,— Druckerei Heider, Berg.-Gladbach Druckerei und Verlag Schiefeling, Gelsenkirchen Druckerei H. A. Brauer, Berlin, Druckerei Schmücker, Löningen/Old. Bauverlag, Wiesbaden 1963 60 000 70 000,— Buchdruckerei Brüder Hartmann, Berlin 1963 30 000 48 575,- 2 079 914,15 Georg D. W. Callwey 1954 2 000 3 000 Frank'sche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1955 1 000 2 000,— Schriftenreihe Fortschritte und Forschungen im Bauwesen" Domus-Verlag, Bonn, 1955 1 500 2 000,— Schriftenreihe „Die Frau und ihre Wohnung" Domus-Verlag, Bonn Druckerei Schwenk & Co. GmbH, Frankfurt, 1958 1 500 8 097,— Versuchs- und Vergleichsbauten des BMWo Heft 5 Deutsche Bauzeitung Heft 11, Nov. 1961 1961 6 000 9 847,85 Deutsche Verlagsanstalt GmbH Stuttgart (Sonderdruck) Bauverlag GmbH, Wiesbaden 1963 47 566,66 72 511,51 1963 45 500,— 1963 21 605,— 67 105,— 4600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Lichtbildreihen 1. BR 188 Die Küche als Arbeitsplatz BMWo BR 189 Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin 2. Lichtbildreihe zum Thema „Wohnen" BMWo Institut für Film und Bild, Berlin Wohnberatungen 1. Mannheim Deutscher Werkbund Architektin Baden-Württemberg Trude Matl 2. München Deutscher Werkbund Architektin Agnes Neuner Bayern 3. Düsseldorf Verband Deutsche Architektin Frauenkultur e. V. Erika Heinemann 4. a) Darmstadt a) Sozialwerk für Wohnung und Hausrat Baden-Baden Architektin Johanna Richard b) Frankfurt b) Frankfurter Bund für Volksbildung e. V. 5. Hannover Deutscher Hausfrauen- Dr. Margarete Müller bund e. V. 6. Stuttgart Landesgewerbeamt Architektin Baden-Württemberg R. Kandzora 7. Nürnberg Deutscher Werkbund Architektin Bayern Inge Bankel-Völker Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4601 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel DM 1957 5 500,- 1963 s. Seite 4598 lfd. Nr. 18 5 500,- 1954 bis 1959 40 000,- 1955 bis 1963 76 750,— 1957 bis 1963 39 250,- a) 1956 bis 1960 a) 109 500,- b) b) 1961 bis 1963 1958 bis 1963 51 750,- 1959 bis 1963 80 000,- 1961 bis 1963 14 000,- 411 250,— 4602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 5 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung a) Broschüren Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck und Jahr Versand DM „Wirtschaftskunde Bundesausschuß 125 000 32 40 000,— 1957 im Unterricht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Neue Textilien begegnen Bundesausschuß 200 000 26 107 727,96 1957/58 uns" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Richtig Einkaufen — Bundesausschuß 500 000 31 123 612,52 1959/61 aber wie?" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Wer's weiß — kauft Bundesausschuß 535 000 45 154 220,49 1962/63 besser ein" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 zusammengestellt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hannover „Der Verbraucher und Bundesausschuß 40 000 40 20 183,92 1960/63 sein Recht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 b) Demoskopische Untersuchungen Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck Jahr DM Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft 3 000 104 18 744,40 1957/58 Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage bei 2000 Personen im für Internationale Markt- und Meinungsforschung Bundesgebiet durchgeführt für das mbH, Düsseldorf BMWi Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft Teil A 25 116,— 1958/60 Ergebnisse einer RepräsentativUmfrage bei 3500 Personen in der für Internationale Markt- und Meinungsforschung 121 Teil B Bundesrepublik für das BMWi mbH, Düsseldorf 238 Berichtsteil A Sozialpsychologie 350 Berichtsteil B Sozialökonomie 350 Tabellenteil A 50 111 Tabellenteil B 50 231 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4603 c) Tonbildschauen Titel Hersteller Diapositive Kopien Kosten Jahr DM „Müssen Frauen so sein" Doc-Verkaufsförderung, 97 10 14 292,83 1958/59 Einkaufsverhalten der Hans König, Verbraucher Frankfurt/Main, Hansa Allee „Schmidt, Schmidt, Schmidt & Co., Assindia Film, 100 12 13 936,— 1962/63 ein Familienabenteuer" Jo Lobschat, Essen, Werderstr. d) Filme Titel Hersteller Prädikat Filmdauer Kopien Kosten Jahr DM „Hamburger Buttjes" Rhythmoton Film, „Wertvoll" 12 Minuten 20 an 59 434,29 1958/61 Decker & Co., Hamburg Landesfilmdienste . Die Filmrechte wurden his 31. 12. 1964 einer Filmgesellschaft zur Vorführung als Kulturfilm in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin und Osterreich übertragen. Anlage 6 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Druckschriften, Filme, Tonbildschauen, techn. Geräte, Seminare, Veranstaltungen Förderung der Jahresbeträge Jahr Verbraucherzentralen durch Ist die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände DM DM DM DM 1956 - 2 500,- 17 000,- 19 500,- 1957 17 315,- 74 033,55 44 800,- 136 148,55 1958 116 721,50 166 822,65 45 420,- 328,964,15 1959 207 668,86 193 048,06 69 280,- 469 996,92 1960 187 745,45 118 484,40 53 200,- 359 429,85 1961 260 192,91 121 379,10 67 600,- 449 172,01 1962 352 800,- 85 153,39 61 910,- 499 863,39 1963 355 116,86 79 663,14 65 220,- 500 000,- 1956 bis 1 497 560,58 841 084,29 424 430,- 2 763 074,87 1963 Anlage 7 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Förderung der Verbraucherzentralen Beträge in DM Jahr 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 BadenWürttemberg - 25 000,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Bayern - 25 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- 40 000,- Berlin - 8 100,- 15 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- Bremen - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Hamburg 11 200,- 12 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Hessen - 17 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 30 500,- 40 000,- Niedersachsen 6 115,- 35 521,50 32 668,86 24 095,45 31 192,91 40 000,- 40 000,- NordrheinWestfalen - 10 000,- 40 000,- 32 400,- 42 000,- 41 000,- 45 116,86 Rheinland-Pfalz - - - 18 750,- 22 000,- 28 000,- 25 000,- Saarland - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Schleswig-Holstein . - 8 700,- 20 000,- 18 750,- 25 000,- 33 300,- 25 000,- 4606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 8 Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Unterstützung der hauswirtschaftlichen Beratungsstellen Zuwendungsempfänger 1952 1953 1954 1955 Soll 40 000,— 40 000,— 40 000,— 35 000,— Ist 36 000,— 36 000,— 38 400,— 27 784,- 1. Hausfrauenvereinigung des KDFB Köln für die 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bonn 2. Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener und geflüchteter Frauen e. V. im BdV Bonn, für die — — — — hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bremen 3. Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen der Evang. Frauenarbeit in Deutschland, Hannover für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Essen 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- 4. Frankfurter Hausfrauen-Verband e. V., Frankfurt, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Frankfurt 5. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V., Ortsverband — — — — Deutscher Hausfrauen, Herford, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Herford und 6. Hamburg (DHB - Landesverb. Hamburg) — — — — 7. Berufsorganisation der Hausfrauen e. V. München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen — — — — 8. Bayerische Hausfrauenvereinigung des KDFB — — — — e. V., München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen München, R Regensburg und Passau 9. Zentralverband der kath. Frauen- und Müttergemeinschaften Deutschlands e. V., Düsseldorf, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Osnabrück 10. Sozialwerk kath. Frauenbund e. V. Saabrücken, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Saarbrücken 11. Berufsverband der Hausfrauen, Landesverband 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Württemberg e. V., Stuttgart, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Stuttgart 12. Verband Deutsche Frauenkultur e. V., Gütersloh — — — — 13. Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., München — — — — 14. Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V., Bonn — — — — 15. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V. - Ortsverband — — — — Augsburg 16. Hausfrauenvereinigung des KDFB Augsburg — — — — 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 100 000,- 90 000,- 90 000,- 90 000,- 75 000,- (75 %) 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 71 500,- 90 000,- 89 700,- 8 500,- 10 200,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- - 12 000,- 12 000,- - 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,--- 12 000,- 12 000,- 5 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 10 000,- 12 000,-- 12 000,- 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 8 000,- 6 000,- - 500,- - - 3 500,- 3 500,- 5 500,- 7 500,- - - - - 4 000,- 8 000,- 3 500,- 2 500,- 5 000,- 5 000,- 6 000,- - - - - - - - 5 500,- 7 500,- 7 500,- 7 500,- - 500,- - - 5 500,- 8 500,- 12 000,- 12 000,- - 500,- - - 3 000,- 2 000,- - - 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 11 700,- 12 000,- - 500,- - - 1000,- 2 000,- 2 000,- 2 000,- - - -- - - 4 000,- - 2 000,- - - - - - 500,- 1000,- 1000,- - - - - - - 4 000,- - - 500,- - - - - - -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Im Plenum haben Sie nie einen Änderungsantrag gestellt!

    (Abg. Frau Berger-Heise: Davon haben Sie nicht gesprochen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Aber selbst bei diesem überaus mageren Ergebnis,

    (Lachen bei der SPD)

    wie es nun in Ihrem Vorschlag vorliegt, muß ich eine sorgfältige Ausarbeitung Ihres Antrags vermissen. So haben Sie unter den Einzelbeispielen, nach denen insbesondere eine Kündigung ausgesprochen werden könnte, etwa den Tatbestand des bisherigen § 2 mit der erheblichen Belästigung im wesentlichen übernommen, dabei aber ganz außer acht gelassen, daß in § 554 a des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom Juli 1963 der gleiche Sachverhalt als Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches schon statuiert worden ist. Bei einiger Sorgfalt, Herr Jahn, hätte es zumindest einer Abstimmung Ihres Antrags mit dieser schon Gesetz gewordenen Bestimmung bedurft, denn schon rein tatbestandsmäßig würde sich Ihr Vorschlag mit dieser Vorschrift überschneiden.
    Dabei lasse ich zunächst außer acht, daß bei Ihnen nichts darüber gesagt ist, in welcher Frist gerade in diesem Falle eine Kündigung wirksam werden soll. Wollen Sie einem renitenten Mieter, der sich einer schweren Verfehlung seiner Mieterpflichten schuldig gemacht hat, erst in der gesetzlich verankerten verlängerten Kündigungsfrist des neuen § 565 eine Räumung konzedieren? Dies bleibt nämlich der zwingende Schluß, wenn ich sehe, daß Sie zu § 565 BGB keine Vorschläge unterbreiten, diese Bestimmung also im BGB anerkennen wollen und damit selbst bei einer eklatanten Störung des mietrechtlichen Vertrauensverhältnisses nur diese Fristen gewahrt wissen wollen. Herr Jahn, ich kann nur sagen,
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4577
    Dr. Hauser
    daß hier wirklich entsetzlich oberflächlich gearbeitet worden ist.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Nicht aufregen!)

    Aber abgesehen davon sind meine Freunde und ich gern bereit, jede gute, jede tragbare Idee aufzunehmen, die dem Ziel dient, den notwendigen Ausgleich unter den Mietparteien — vom Gesetzgeber her gesehen — zu erreichen und zu unterstreichen, also jenes Partnerschaftsverhältnis vorzubereiten, das die menschlichen Beziehungen unter den Mietparteien wirklich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu führen vermag. Das ist das Ziel, das wir anstreben: ein soziales Mietrecht zu schaffen, bei dem das zentrale Prinzip unseres Verfassungsrechts, nämlich der sozialstaatliche Grundgedanke, verwirklicht ist. Sozialer Rechtsstaat bedeutet aber — um es nochmals zu betonen —, daß allen von einer Rechtsetzung betroffenen Kreisen gegenüber die Gewichte gerecht verteilt werden. Das haben wir mit der Sozialklausel erreicht. Hier werden Interessenkollisionen zwischen Vermieter und Mieter wirklich ausgeglichen.
    Nun aber zum Inhalt dieses Vorschlages! Meine ersten Bedenken setzen dabei ein, daß ich Ihren Vorschlag nicht für verfassungskonform ansehen kann, weil er nämlich der Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes widerstreitet. Mit der Einführung Ihres Vorschlages in das Bürgerliche Gesetzbuch wollen Sie ein endgültiges Mietrecht für Wohnräume schaffen, also nicht nur ein Notrecht neu fassen, wie es _das Mieterschutzgesetz darstellt. Darum müssen wir in unserer Beurteilung insbesondere die Zeiten einschließen, in denen ein ausgeglichener Wohnungsmarkt besteht.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Wie alt sollen wir dann sein?)

    Ist es dann aber noch zu rechtfertigen, daß eine der allgemeinen Grundbefugnisse, die laut Verfassungsgarantie in der Tat jedem Sacheigentümer gewährleistet sind, nämlich das Recht zur freien Verfügung, für immer aufgehoben wird? Unweigerlich ist es eine Eigentumseinschränkung, wenn Sie vom Vermieter schlechthin in jedem Falle den Nachweis eines berechtigten Interesses für seine Kündigung fordern, — eine Eigentumseinschränkung, die inhaltlich auf die Dauer gesehen zur glatten Enteignung wird, weil eben der Eigentümer in der leitenden Disposition über sein Eigentum nicht mehr frei ist.
    Gegen diese Feststellung, die übrigens schon mehrfach von unseren obersten Gerichten getroffen wurde, können Sie auch nicht das sozialstaatliche Prinzip ins Feld führen und sagen, gerade dieses Prinzip rechtfertige eine Einschränkung, eine Relativierung der Eigentumsgarantie etwa im Mietrecht. Unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip kann man grundsätzlich nicht unterscheiden zwischen entziehbarem und unentziehbarem, zwischen einschränkbarem und uneinschränkbarem Eigentum. Denn Rechtsprinzipien wie etwa das Sozialstaatsprinzip haben ihre Grenzen in den geprägten, inhaltlich eindeutig festgelegten Rechtsinstituten. Unser Bürgerliches Gesetzbuch hat einen klaren Begriff vom Eigentum mit
    dem Recht auf Besitz, mit dem Recht auf Gebrauch und Nutzung, mit dem Recht zur Verwaltung, aber auch mit dem Recht zur freien Verfügung. Wenn Sie aber gerade dieses dem Eigentum immanente Recht zur freien Verfügung hier für alle Zeiten antasten wollen, nicht nur auf die Dauer einer gewissen berechtigten Übergangszeit, wenn Sie mit Ihrem Antrag verlangen, der Hauseigentümer dürfe sein Eigentum nur geltend machen, wenn er bei einer Kündigung sein berechtigtes Interesse nachweist, dann widerstreitet diese Forderung einfach unserem Grundgesetz.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Und was ist mit dem sozialen Mietrecht, von dem Sie immer noch sprechen?)

    — Warten Sie einen kleinen Augenblick! — Sicherlich hat die Ausübung des Eigentums seine Grenzen dort, wo eben soziale Härten entstehen, und hier haben wir mit der Sozialklausel die Gewichte richtig verteilt. Die Rechte des Vermieters aus dem Mietvertrag werden grundsätzlich nicht angetastet. Er kann rechtlich wie wirtschaftlich über sein Eigentum frei verfügen. Jedoch wird von ihm unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums eine besondere Rücksichtnahme gefordert, wenn auf seiten des Mieters außerordentliche Umstände vorliegen, die eine Kündigung zu dieser Zeit nicht rechtfertigen, selbst unter voller Würdigung der Belange des Vermieters.
    Ich kann also nur als Resümee feststellen: Ihre Vorlage ist rechtsstaatlich nicht zu begründen.
    Sie fordern nun darüber hinaus: „Die Kündigung ist schriftlich unter Angaben von Gründen zu erklären." Nun, die schriftliche Form der Kündigung bei einem Wohnmietsverhältnis ist auf Antrag der CDU — ich möchte das ausdrücklich betonen —

    (Lachen und Widerspruch bei der SPD) schon in dem § 564 a BGB verankert.


    (Fortgesetzter Widerspruch bei der SPD. — Sie haben nicht anders gekonnt! Auf unseren Druck hin! Das kann nachgewiesen werden!)


Rede von Werner Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
— Ich glaube, die beachtlichen Gründe, die uns veranlaßt haben, hier die Schriftlichkeit festzulegen, sind im Protokoll des Rechtsausschusses eindeutig festgehalten.

(Abg. Jacobi Rechtsausschuß, es gibt auch andere Ausschüsse!)

— Der Rechtsausschuß ist der federführende Ausschuß gewesen.
Hinter der zweiten Forderung, die schriftliche Kündigung nur unter Angabe von Gründen zuzulassen, steht die Vorstellung des Mieterbundes, nun den Bestandschutz für Wohnungsmiete wie für den Arbeitsplatz gleich zu gestalten. Sicherlich ist die Wohnung nicht nur Obdach, sondern sie bedeutet für den Mieter den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse, sein Heim, in dem die Familie ihr Eigenleben in gesunder Weise entfalten kann. Und doch kann
4578 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 4. Dezember 1963
Dr. Hauser
man nicht außer acht lassen, daß das soziale Band zwischen Mieter und Vermieter sehr viel schwächer ist als das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Mietrecht besteht keine gegenseitige Fürsorge- und Treuepflicht wie im Arbeitsrecht. Die Fürsorge des Vermieters beschränkt sich auf die rechtliche Garantie gesunder Wohnungsverhältnisse und auf den ungestörten vertragsmäßigen Gebrauch, während der Arbeitgeber besondere Fürsorgepflichten zu erfüllen hat, die sich in den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Invalidenversicherung und in den Schutzvorschriften im Arbeitsvorgang äußern.
Wenn man aber schon diese Unterscheidung beachtet, darf man erst recht im Mietrecht nicht mehr verlangen, als es das Kündigungsschutzgesetz fordert. Dort fehlt es an einer gesetzlichen Vorschrift über die Kündigungserklärung, geschweige denn, daß dort gar die Gründe beim Ausspruch der Kündigung angegeben werden müssen. Es ist lediglich gefordert, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muß, was notfalls in einem nachfolgenden Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht nachzuweisen bleibt. Zudem müssen wir bei dem neu in das BGB zu übernehmenden Mietrecht von einer Zeit ausgehen, in der bei ausgeglichenem Wohnungsmarkt jeder Vermieter ein besonderes Interesse daran hat, seinen vertragstreuen Mieter zu behalten. Schon aus diesem Grunde werden willkürliche Kündigungen selten sein. Denn welcher Vermieter wollte ein möglicherweise längeres Leerstehen der vermietbaren Wohnung in Kauf nehmen?

(Abg Jacobi Der Normalfall wird vielmehr sein, daß der Mieter die Dispositionen seines Vermieters kennt und sich überlegen kann, ob etwa bei Eigenbedarf des Vermieters ein Widerspruch Erfolg haben wird. So sollten wir auch nicht die Übernahme einer begründeten Kündigung in das Mietrecht verlangen, die unter dem Eindruck eines jahrzehntelangen Mangels nützlich, ja vielleicht notwendig wäre. Wir sollten nichts verlangen, was bei einem normalen Wohnungsmarkt überflüssig ist. Herr Minister Bucher hat schon auf die psychologischen Momente aufmerksam gemacht, daß etwa eine begründete Kündigung nun den Widerspruch des Mieters herausfordern könnte, obwohl der Mieter sonst an sich gar nicht dagegen anginge, und damit die Abwicklung des Mietverhältnisses unnötig erschwert würde, weil er eben gegen die Begründung in der Kündigung nun angehen wird. Darüber hinaus darf ich zur Erwägung stellen: Wie steht es dann mit dem Nachschieben von Kündigungsgründen in einem Mietprozeß? Schon im Arbeitsrecht ist diese Frage sehr wohl offen, obwohl dort höchstenfalls vertragliche Vereinbarungen vorsehen, daß schon beim Ausspruch der Kündigung Gründe anzugeben sind. Wird aber die Angabe von Gründen bei einer Kündigung im Mietrecht zwingend vorgeschrieben, ist jeder Vermieter gehalten, all seine Trümpfe von vornherein auf den Tisch zu legen, obwohl er aus manchmal sicherlich recht verständlichen Erwägungen davon absehen möchte, um den Mieter einmal nicht unnötig zu treffen und zum anderen auch die Atmosphäre zwischen den beiden Parteien nicht über Gebühr zu belasten. Unterließe es aber der Vermieter, gleich im Kündigungsschreiben alle seine Gründe vorzutragen, so ginge er das Risiko ein, daß erst mit dem Vorbringen weiterer Gründe eine neue Kündigungsfrist nach § 565 BGB in seiner nunmehr geltenden Form in Gang käme. In der Tat würde damit die Abwicklung eines Mietverhältnisses nur unnötig erschwert werden. Noch ein Letztes! In dem „Sozialpolitischen Presseund Informationsdienst", der der SPD bestimmt nicht fernsteht, war zu lesen, die SPD-Fraktion habe diese Vorlage eingebracht, um der einseitigen Bevorzugung des Vermieters und der Benachteiligung des Mieters entgegenzuwirken. Unter dieser Prämisse habe ich mir den Antrag angesehen, und um es gleich vorwegzunehmen: davon ist wirklich nichts zu finden. Ganz im Gegenteil kann man nur sagen: Armer Mieter! Wenn ihm, was Gott verhüten möge, auf Grund dieser Vorschrift gekündigt würde, er wäre verloren und verkauft. Gewiß scheint Ihre Vorlage zunächst das alte Mieterschutzgesetz verewigen zu wollen — mit einigen abgeschwächten Nuancen, wie sie in der temperierten Luft der Essener Wirtschaftstagung geboten erscheinen mögen. Bei näherem Zusehen ergeben sich aber viel, viel weiter gehende Bedenken. So heißt es in Abs. 1 der Vorlage: Der Vermieter kann nur unter Nachweis eines berechtigten Interesses kündigen. Was ist nun, Herr Jahn, ein berechtigtes Interesse? Diese Frage stellt sich unweigerlich, nachdem dieser Begriff lediglich mit dem Tatbestandmerkmal des dringenden Interesses in § 4 des Mieterschutzgesetzes bei der Eigenbedarfsklage ausgetauscht worden ist. Es soll also hier ein entschieden weiter gefaßter Raum abgesteckt werden. Erst recht stellt sich die Frage nach dem Sinngehalt der gewählten Begriffe bei dem Vorschlag, daß ein berechtigtes Interesse zur Kündigung insbesondere dann gegeben sein soll, wenn der Vermieter sonst an einer gerechtfertigten wirtschaftlichen Verwertung gehindert wäre. Was ist aber ein wirtschaftlich gerechtfertigtes Interesse? Welche Wirkungen lösen derartige Begriffe im System des Mietrechts aus? Sind dies keine außerordentlich allgemein gehaltenen Begriffe, die erst einer recht weitgehenden Interpretation und Ausfüllung durch die Gerichte bedürfen? Sind das nicht ganz entschieden Generalklauseln, die keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage haben? Waren nicht Sie es, Herr Kollege Jahn, der so sehr beklagte, die Regierungsvorlage arbeite mit so unDeutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4579 Dr. Hauser bestimmten Bestimmungen, wie es ein Gesetzgeber nicht tun dürfe? Waren es nicht gerade Sie, der im Jahre 1960 den Vorwurf erhob, die damals verabschiedeten Bestimmungen, die den Kern des sozialen Mietrechts ausmachen, seien gummiartig, seien völlig verwaschen, unklar und unscharf? Angesichts solcher Rügen aber überlegt man sich wahrhaftig, wenn man Ihren jetzigen Entwurf auf Drucksache IV/1554 vor sich hat: haben die Väter dieser Vorlage inzwischen einsehen müssen, daß die Vielfalt der Lebensverhältnisse gerade im Mietrecht sich schwerlich anders denn in allgemeinen Normen fassen läßt und daß man gerade auch den Richtern der unteren Instanz soviel Vertrauen entgegenbringen muß, sie würden diesen und ähnlichen Prämissen einen lebendigen Inhalt geben können, so wie sie unter der Herrschaft des Mieterschutzgesetzes eine weithin einheitliche und recht befriedigende Rechtsprechung entwickelt haben? Wenn die Erarbeitung Ihres Entwurfs, meine Damen und Herren von der Opposition, diese Erkenntnis erbracht hat, dann ist schon dies ein recht bedeutsames Ergebnis. Man muß also fragen: Was ist unter berechtigtem Interesse zu verstehen, wie der Begriff in Ihrer Vorlage gebraucht wird? Dies um so mehr, als der Begriff auch nicht durch die drei angeführten Einzeltatbestände umrissen wird, die Sie nachfolgen lassen. Diese drei Einzeltatbestände führen doch nur vielleicht naheliegende Sachverhalte auf, ohne aber den recht weitgreifenden Begriff des berechtigten Interesses irgendwie zu erschöpfen. Berechtigtes Interesse ist, wie schon gesagt, sehr viel schwächer als der Begriff des dringenden Interesses, gegen den jener Begriff in Ihrem Vorschlag nur ausgetauscht worden ist. Berechtigtes Interesse ist auch sehr viel schwächer, als wenn Sie dem Vorschlag von Professor Roquette gefolgt wären, der anregte, eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zuzulassen. Aber schon der Begriff wichtiger Grund würde zur Interessenabwägung der Parteien nötigen und im Ergebnis einem dringenden Interesse nahekommen. Wenn Sie zumindest von einem zu beachtenden sozial berechtigten Interesse im Entwurf selber gesprochen hätten — Sie haben es heute nur so interpretiert; falls Sie diesen Formulierungsvorschlag überhaupt annehmen wollen —, dann wären Ihre Vorstellungen in diesem Punkt entschieden klarer. So aber sprechen Sie im Entwurf nur vom berechtigten Interesse. Was soll erst recht der Begriff des gerechtfertigten wirtschaftlichen Interesses beinhalten, der dem Oberbegriff berechtigtes Interesse unterstellt sein soll? Ist damit im Zeichen der Respektierung der sozialen Marktwirtschaft durch die SPD nicht schon ohne weiteres gemeint, daß ein gerechtfertigtes wirtschaftliches Interesse bereits dann vorliegt, wenn der Vermieter sagt: „Von einem anderen Wohnungsinteressenten bekomme ich eine höhere Miete; deshalb kündige ich" ?! Oder er wandelt Wohnräume einfach in Geschäftsräume um, um eine höhere Rendite zu erreichen! All das ist doch durch diesen Begriff im SPD-Entwurf gedeckt; denn gerechtfertigt ist schließlich alles, was nicht Willkür und was nicht Wucher ist. Was also dadurch nicht ausgeschlossen ist, muß der Mieter einfach schlucken. Der Vermieter hat die Klage noch gar nicht erhoben, und er hat sie schon gewonnen, weil für den Mieter überhaupt keine Möglichkeit bleibt, dagegen etwas einzuwenden. Darauf gilt es insbesondere deshalb hinzuweisen, weil mit einer möglichen Einführung des von der SPD vorgeschlagenen neuen § 556 a die dort vorgesehene Sozialklausel einfach entfallen soll. Wo bleibt dann eine Abwägung der Interessen zwischen den Mietparteien? Der Mieter vermag sich nach Ihren Vorstellungen nicht einmal auf eine nicht zu rechtfertigende Härte zu berufen, die ihn bei einer Räumung treffen müßte. Absatz 3 Ihres Vorschlages räumt nämlich lediglich einen Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses dann ein, wenn unter angemessener Änderung der Vertragsbedingungen 'den berechtigten Interessen der Vermieters Rechnung getragen werden kann, wenn also mit anderen Worten der Mieter bereit ist, die geforderte Mieterhöhung einfach hinzunehmen. (Abg. Jacobi Bei den anderen angeführten Sachverhalten hat der Mieter überhaupt keine Möglichkeit, sich irgendwo gegen das Kündigungsverlangen zur Wehr zu setzen. Erst recht bleibt er wehrlos, wenn ganz allgemein ohne Bezugnahme auf die konkreten Einzelsachverhalte eine Kündigung auf ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse gestützt wird. Ich kann nur nochmals sagen: armer Mieter, wenn ihm nach einer solch undurchdachten, mehr als oberflächlichen Bestimmung gekündigt würde! Für uns zumindest bietet Ihre Vorlage keinen Hinweis, auch nur einen Deut von unserer Konzeption zum sozialen Mietrecht abzugehen. Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, nur raten: Bleiben Sie bei der so löblichen Erkenntnis des Herrn Senators Schiller auf der Essener Wirtschaftstagung Ihrer Partei, der davon sprach, „im Zeichen des Strebens" — um ihn wörtlich zu zitieren — „der wirtschaftlichen Entwicklung unaufhörlich auf den Fersen zu sein". Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, diesem Vorsatz getreulich folgen, werden Sie auch in aller Bälde erkennen müssen, daß Sie mit dem Wohnrecht noch einen ganzen gewaltigen Sprung nach vorn machen müssen, um auch hier der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Fersen zu sein. Denn hier hinken Sie noch ganz gewaltig nach. Wir auf alle Fälle sind zufrieden, wenn bei Ihnen diese 4580 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Dr. Hauser Erkenntnis, wenn auch freilich recht spät, so doch überhaupt nur kommt. Ich meinerseits wünsche Ihnen dazu einen recht guten und vollen Erfolg. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst für meinen Kollegen Bucher die Frage der verehrten Frau Kollegin Berger-Heise beantworten. (Abg. Jahn: Wo bleibt der Dank an Herrn Hauser?)


(Abg. Jacobi [Köln] : Wieso?)


(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


(Zurufe von der SPD: Sind sie auch!)


(Abg. Jahn: Wollen Sie ihn streichen?)


(Abg. Dr. Czaja: Sehr richtig!)


(Abg. Dr. Dittrich: Hört! Hört!) Davor aber wollen wir den Mieter bewahren.


(Lachen bei der SPD.)


(Beifall bei den Regierungsparteien.)