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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Inhalt: Nachruf auf Präsident John F. Kennedy Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4499 A Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 4500 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Busse, Gibbert, Schulhoff und Wullenhaupt 4500 A Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 4500 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4500 B Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Strafrecht" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1680) 4500 B Fragestunde (Drucksache IV/1665) Frage des Abg. Ertl: Flugzeugreisen von Mitgliedern der Bundesregierung . . . . . . . . 4501 B Frage des Abg. Dr. h. c. Jaksch: Existenzgefährdung der Zeitschriften der Vertriebenen durch die Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst Dr. Mende, Bundesminister . . . 4501 C, D, 4502 A Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . 4501 D Rehs (SPD) 4501 D Fragen des Abg. Dr. Mommer: Rückführung von Argoud Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4502 A, B Dr. Mommer (SPD) 4502 B, C, D Dr. Bucher, Bundesminister . . 4502 C, D Frage des Abg. Kaffka: Deutsch-französischer Naturpark Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 A Frage des Abg. Tobaben: Unterschiedliche Handhabung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 4503 C, D Tobaben (CDU/CSU) 4503 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verordnungsentwurf der EWG-Kommission für die Milchmarktordnung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 D, 4504 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4504 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Rahmengesetz für den Naturschutz Hüttebräuker, Staatssekretär . 4504 B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4504 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4504 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Lastenausgleichsberechtigten Krüger, Bundesminister . . . . . 4505 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Garagenmiete für Spezialfahrzeuge des Bundesluftschutzverbandes Höcherl, Bundesminister . . . . 4505 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4505 D Fragen des Abg. Cramer: ,,Fernsehlotterie für die Alten" Höcherl, Bundesminister . . . . 4506 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4506 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Elektronische Datenverarbeitungsanlage bei Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4506 C, D, 4507 A Büttner (SPD) . . . . . 4506 D, 4507 A Frage der Abg. Frau Meermann: 25-Pfennig-Münze Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4507 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4507 B, C Fragen des Abg. Flämig: Verzollung von elektronischen Kehlköpfen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4507 D, 4508 C Flämig (SPD) 4508 C Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Wiedergutmachungsberechtigten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4508 D, 4509 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 4509 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ermittlung der Lebenshaltungskosten Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 B Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) : Versorgung mit Hausbrandbriketts Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 D, 4510 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 4510 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . 4510 A, B Fragen des Abg. Fritsch: Grenzübergänge Finsterau-Buchwald und Haidmühle-Neuthal Schmücker, Bundesminister . . 4510 B, C, D, 4511 A, B Fritsch (SPD) . . . . 4510 C, D, 4511 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . . 4511 B Frage des Abg. Jahn: Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Schmücker, Bundesminister . . . . 4511 B Fragen des Abg. Rauhaus: Ingenieurgesetz Schmücker, Bundesminister . . . 4511 C, D, 4512 A Rauhaus (CDU/CSU) 4511 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorkehrungen bei Zweig- und Nebenstellen der Banken und Sparkassen Schmücker, Bundesminister . . . . 4512 A Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1655) 4512 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung (Drucksache IV/1386) Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4512 C, 4544 B Schmücker, Bundesminister . . . . 4522 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 4530 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4533 A Dr. Deist (SPD) 4535 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) . . . . 4539 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 4540 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4542 C Entwurf eines Gesetzes zur Raumordnung im Bundesgebiet (ROBG) (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/472) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Raumordnungsgesetzes (Drucksache IV/1204) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4545 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4545 B Lücke, Bundesminister 4548 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 4553 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 III Jacobi (Köln) (SPD) 4555 D Hammersen (FDP) 4563 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 4565 D von Bodelschwingh (CDU/CSU) . 4567 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/1554) — Erste Beratung — Jahn (SPD) 4569 A, 4583 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4571 A Dr. Hauser (CDU/CSU) 4574 B Lücke, Bundesminister . . 4580 A, 4584 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4581 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4585 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/ 1648) —Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Erwerbsbeschränkungen für Staatsangehörige und Gesellschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/1650) — Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksache IV/1646) — Erste Beratung — 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1512, zu IV/1512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 mit dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1231); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1513, zu IV/1513) — Zweite und dritte Beratung — 4587 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksache IV/1083); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1651) — Zweite Beratung — 4587 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksachen IV/1229, IV/1457); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1634 und IV/1563) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4587 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden usw. (Drucksache IV/1596) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1624) — Zweite und dritte Beratung — 4588 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/1573); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/1633) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4588 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1639) — Zweite und dritte Beratung — 4588 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/1553) — Zweite und dritte Beratung — 4588 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1666) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4589 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/1583); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1667) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4589 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache IV/1635); in Verbindung mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — Rizinusöl) (Drucksache IV/1636); der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache IV/1637); der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Pampelmusen) (Drucksache IV/1638); und der Dreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Tee, Mate und tropische Hölzer) (Drucksache IV/1662) . . . . . . . 4589 C Verordnung zur Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksache IV/1617) 4590 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte, Zwölfte und Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1517, IV/1518, IV/1519, IV/1626); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte und Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1514, IV/1515, IV/1627); dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzehnte, Siebzehnte und Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1520, IV/1521, IV/1523, IV/1628); und dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente und Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1516, IV/1522, IV/1629) . . . . . . 4590 A Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksachen IV/1612, IV/1664) 4590 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Waffeln und Kekse) (Drucksachen IV/1532, IV/1663) 4590 C Entschließungen der 52. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/1640) 4590 C Antrag betr. Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (SPD) (Drucksache IV/1620) . . . . . 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Anhänge zur Verordnung Nr. 36/63/EWG des Rates über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksachen IV/1591, IV/1674) 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung von Anhang D der Verordnung Nr. 3 und Anhang 6 der Verordnung Nr. 4 (besondere bilaterale Bestimmungen für Saisonarbeiter) (Drucksachen IV/1603, IV/1675) 4591 A Nächste Sitzung 4591 C Anlagen 4593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4499 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 94. Sitzung Seite 4302 C Zeile 19/20 statt „nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber dem Käufer" : der für den Käufer nachteiligen Gerichtsstandsvereinbarungen; 96. Sitzung Seite 4428 D Zeile 14 statt „und in": und den in; 97. Sitzung Seite 4468 D Zeile 21 statt „1592": 1565. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 6. 12. Bauer (Würzburg) * 6. 12. Berkhan * 6. 12. Fürst von Bismarck * 6. 12. Blachstein * 6. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Frau Blohm 6. 12. Dr. h. c. Brauer * 6. 12. Corterier * 6. 12. Deneke 4. 12. Erler * 6. 12. Faller 6. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Frau Funcke (Hagen) 4. 12. Dr. Furler * 6. 12. Gerlach 4.12. Gewandt 6. 12. Gscheidle 6. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Frau Dr. Hubert * 6. 12. Jacobs 6. 12. Kahn-Ackermann * 6. 12. Kalbitzer 6. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 6. 12. Dr. Knorr 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kriedemann ** 6. 12. Kulawig 4. 12. Lenze (Attendorn) * 6. 12. Lermer * 6. 12. Lücker (München) ** 5. 12. Margulies 4. 12. Mauk ** 5. 12. Frau Dr. Maxsein * 6. 12. Memmel * 6. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz * 6. 12. Metzger 4. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 6. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Ollenhauer 31. 12. Paul * 6. 12. Frau Dr. Rehling * 6. 12. Frau Renger * 6. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schlee 4. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Schmidt (Kempten) 4. 12. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin * 6. 12. Seidl (München) * 6. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 6. 12. Storch** 6. 12. Frau Strobel ** 6. 12. Sühler 6. 12. Dr. Süsterhenn * 6. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Dr. Wahl * 6. 12. Wienand * 6. 12. Wischnewski 6. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 12. Goldhagen 15. 12. Klinker ** 13. 12. Steinhoff 15. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausgaben für Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung im Rechnungsjahr 1963 (Stand 29. 11. 63) a) Broschüren rund 447 000 DM b) Merkblätter rund 96 000 DM c) Großküchenrezeptdienst rund 16 600 DM d) Monatsweiser Kochen und Ernähren rund 15 500 DM e) Wanderschauen und Marionettentheater rund 68 000 DM f) Filme, Dia-Reihen rund 11 700 DM g) Sonstige Lehrmittel (Lehrtafelserie und Flanellbildserie) rund 303 000 DM h) Presse- und Informationsdienste rund 240 000 DM rund 1 197 800 DM Anlage 3 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zusammenstellung der bis Ende 1963 in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln u. a. durchgeführte Maßnahmen zur Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung I. Broschüren Gesamtauflage 1. Mit Verstand essen (Leporello) 28 300 2. Ernähren wir uns richtig? 321 895 3. Quark 295 200 4. Fisch 284 500 5. Brot 562 793 6. Gemüse 309 600 7. Obst 253 800 8. Kartoffeln 266 290 9. Flüssiges Obst 279 120 10. Länger leben durch Diät 161 390 11. Beim Älterwerden sich richtig ernähren 127 311 12. Die gute Sieben 376 052 13. Schutz unserer Nahrung 136 100 14. Mit Verstand essen 236 850 15. Dein Kunde sucht Rat 50 425 16. Ernährung unter der Lupe 139 021 17. Energiespender Zucker 295 050 18. Pilze 399 000 19. Lebensmittelrecht - Sonderausgabe VD/B 117 760 20. Textausgabe Lebensmittelrecht 10 200 21. Handelsklassen - A B C 552 300 22. Fleisch 106 310 23. Süße Geheimnisse 1 114 263 24. Tiefkühlkost 90 700 25. Lebe recht - leb nicht schlecht 332 560 26. Schutzkost für den Kraftfahrer 30 991 27. Sind vorgefertigte Gerichte rationell? 30 690 28. Gesundheit durch Milch 41 550 29. Handgeräte - Helfer im Haushalt 51 365 30. Beiträge zum neuen Lebensmittelrecht 50 521 31. Die Ernährung unserer Jugend 205 000 32. Die Ernährung der werdenden Mutter 150 000 33. Wildfrüchte 210 000 34. Wo steht die Verbraucheraufklärung? 8 900 35. Kochen auf Fahrt 75 350 36. 10 Regeln für eine richtige Ernährung 254 500 37. Vorratswirtschaft im Haushalt 105 000 38. Auch du kannst kochen (Kochfibel) 210 000 II. Merkblätter Gesamtauflage 1. Vorratsschutz bei Kartoffeln 18 500 2. Kartoffeltips für den Winter 1 000 000 3. Welche Kartoffeln kaufen wir heute 528 650 4. Sago 478 200 5. Kinder der Kartoffel 551 900 6. Nordseekrabben I und II 489 000 7. Fisch bereiten - spielend leicht 583 200 8. Für Dich und für Mich 611 650 9. Fischvollkonserven 519 000 10. Tiefkühlkost - frische Kost 639 900 11. Kochfertige Suppen 596 900 12. Täglich Frischkost 837 875 13. Das süße Brevier 532 550 14. Bienenhonig 599 100 15. Handelsklassen A B C für Spargel 5 200 000 16. Handelsklassen A B C für Tomaten 528 650 17. Handelsklassen A B C für Äpfel 2 221 250 18. Handelsklassen A B C für Äpfel, Birnen 7 016 137 19. E 1 - Die gute Sieben 880 035 20. E 2 - Vitamintabelle 421 875 21. E 3 - Gutes Brot aus reinem Korn 766 150 22. E 4 - ... Fremdstoffe, die keine sind 516 050 23. E 5 - ... mit Konservierungsstoff 599 400 24. E 6 - ... mit Farbstoff 525 000 25. E 7 - Schale nicht zum Verzehr gegeeignet 513 000 26. E 8 - . . . mit Aromastoff 497 400 27. E 9 - Ernährungsratschläge für den Kraftfahrer 5 127 800 28. E 10 - Wie decke ich meinen tägl. Vitaminbedarf 525 000 29. E 11 - Frühstück - das Sprungbrett in den Tag 1 050 000 30. Wir fressen Pflanzen und liefern Fleisch (Fleischmerkblatt) 1 048 000 31. Die Haltbarkeit der Lebensmittel im Kühlschrank 2 100 000 32. Gute Lebensmittel - klare Kennzeichnung 2 096 000 33. Schon die alten Griechen .. . (Eiermerkblatt) 3 007 220 34. Gäns'lich unbeschwert 51 155 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4595 35. Nahrungsmittel Kartoffeln 2 100 000 36. Nahrung aus dem Meer 206 000 37. Abendessen, das Tüpfelchen auf dem i 1 050 000 38. Zwischenmahlzeiten 1 050 000 III. 'Flugblätter Gesamtauflage 1. Kirschen 534 000 2. Pflaumen-Zwetschgen 261 000 3. Äpfel 558 500 4. Birnen 758 500 5. Tomaten 528 650 IV. a) Großküchenrezeptdienst (in Zusammenarbeit mit Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung u. Deutscher Gesellschaft für Ernährung) erscheint zweimonatlich Auflage 30 000 Stück Kostenlose Verbreitung über Werkküchen, Kantinen und sonstige Einrichtungen der Großverpflegung b) Monatsweiser Kochen und Ernähren erscheint zweimonatlich Auflage 20 000 Stück Kostenlose Verteilung an Heime, Jugendherbergen und sonstige Einrichtungen der Jugendarbeit V. Wanderschauen 1. Mit Verstand essen 2. Werte erhalten — mit Verstand kochen 3. Die gute Sieben 4. Der weiße Strom und seine Quellen 5. Pilze 6. Vitamine VI. Filme, Lichtbildreihen und Diareihen 1. Film: Die gute Sieben 2. Lichtbildreihe „Die gute Sieben" 1 375 Serien mit 10 400 Textheften 3. Dia-Reihe: Grundlagen der Ernährung 1 000 Serien VII. Marionettenspiel „Die gute Sieben" VIII. Sonstige Lehrmittel 1. Flanellbildserie „Richtige Ernährung" 20 332 Bogen 2. Lehrtafelserie „Grundlagen der Ernährung" 54 000 Tafeln IX. Presse- und Informationsdienste 1. Verbraucherdienst A (Pressedienst) erscheint 14täglich, Auflage 2 100 Stück Auf Grund der vorliegenden Abdruckbelege kann mit einer jährlichen Gesamtauflage von rund 380 Millionen gerechnet werden. 2. Verbraucherdienst B (Informationsdienst zur Unterrichtung der Lehr- und Beratungskräfte auf dem Gebiet der Ernährungsaufklärung und Verbraucherberatung) erscheint monatlich, Auflage 17 500 Stück 3. Laufende Mitarbeit bei der Verbraucher-Politischen Korrespondenz (VPK) der Verbraucher-Rundschau (VR) den Rundfunk- und Fernsehanstalten führenden Hausfrauen-Zeitschriften, z. B. „Constanze", „Brigitte", „Film und Frau", „Für Sie" u. a. und ca. 90 Kundenzeitschriften. 4596 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 4 Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Maßnahmen zum Verbraucherschutz Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Broschüren 1. Alle 5 Minuten 4 neue Wohnungen BMWo 2. Mein Finanzamt baut mit mir BMWo 3. Ausstellungsflugblatt für Darstellung von BMWo Ausstellungstafeln 4. Das Eigenheim in der Etage BMWo 5. Besser und billiger bauen Deutsches Bauzentrum, Köln 6. Bautechnische Merkhefte Heft 1 — Wirtschaftliche Vorbereitung der Beirat für Bauforschung Wohnungsbauten Heft 2 — Frauenwünsche zum Wohnungsbau Heft 3 — Das Haus nach Normen Heft 4 — Wärmeschutz im Hochbau Heft 5 — Schallschutz im Hochbau Heft 6 — Schüttbeton im Wohnungsbau Heft 7 — Gas- und Schaumbeton Heft 8 — Massivdecken Heft 9 — Die Bauselbsthilfe Heft 10 — Planmäßige Herstellung von Beton Heft 11 — Rationelle Küchen Heft 12 — Neuzeitlicher Ziegelbau 7. Das Eigenheim in der Etage BMWo 8. Baut ruhige Wohnungen Deutsches Bauzentrum,. Köln 9. Wärmeschutz, aber richtig Deutsches Bauzentrum, Köln 10. Das Familienheim kein Wunschtraum mehr BMWo 11. Die Küche als Arbeitsplatz BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin Berlin 12. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über das sog. Abbaugesetz 13. Für Jedermann BMWo 14. Müllbeseitigung im Wohnungsbau Beirat für Bauforschung Tope Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4597 und zur Verbraucheraufklärung Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Franz-Windek-Industrie-Werbekontor, Düsseldorf 1953 102 000 19 862,50 Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 100 000 7 000,- Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 50 000 1 852,55 Druckerei Westfälische Vereinsdruckerei, Münster 1953 100 000 7 215,— Brüder Hartmann, Berlin 1953 115 000 45 000,- Bauwelt-Verlag, Berlin 1951 bis 1954 10 221 400,- 5 000 400,- 10 216 400,- 10 174 400,- 7 776 400,- 10 032 400,- 10 127 400,- 7 852 400,- 5 200 400,- 3 787 400,- 3 070 400,- 15 286 400,— Hans Meister, Kassel 1957 100 000 10 457,— Brüder Hartmann, Berlin 1957 125 000 35 500,— Brüder Hartmann, Berlin 1958 120 000 37 000,- Industrie-Druck-AG, Essen 1959 bis 1961 1 500 000 89 000,- 1959 5 000 6 500,— Druckerei Ritter, Gelsenkirchen, 1960 17 000 000 1 100 000,— Druckerei Schmücker, Löningen/Old., Maul & Co., Nürnberg Giradet, Essen Druckhaus Deutz Kölner Verlagsdruckerei Köln, Verlagsgeschäft R. Müller, Köln-Braunsfeld, Druckerei Heider, Berg.-Gladbach, Druckerei Schiefeling, Engelskirchen b. Köln Broschek & Co., Hamburg 1961 600 000 90 563,10 E. Schmidt-Verlag, Berlin 1962 10 000 11 000,— 4598 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser 15. Es geht um Ihre neue Küche BMWo Kraatz, Berlin, Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Jensen 16. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über die neuen Gesetze zur Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft in den sog. weißen Kreisen 17. Fertighausverzeichnis Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen im (bisher 12 Hefte erschienen) RKW 18. Es geht um Ihre Wohnung BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Giachi Forschungsarbeiten 1. Rationelle Wohnungsgestaltung unter Anpassung Dipl.-Ing. Architekt an den Wohnungsgrundriß (Wir richten unsere Hans Stolper, Wohnung ein) Tegernsee 2. Erprobung der Arbeitsküche Dr. Sabine Scherinski, Bonn 3. Küchenmöbel Innenarchitektin Else Osterloh, Prien/Chiemsee 4. Darstellung der lebens- und hauswirtschaftlichen Architektin Vorgänge für die Wohnungsplanung (Menschlich Lotte Tiedemann, wohnen) Oberkassel/Sieg 5. Ausstattung und Nutzung von Haushaltküchen Dr. Margarete Müller, Hannover, KR Kräntzer, Arch., Hannover 6. Lüftungseinrichtungen in Haushaltsküchen Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen, Stuttgart 7. Nutzungsuntersuchungen im Hansaviertel Prof. Meyer-Ehlers, (Wohnerfahrungen) Berlin Filme 1. Die zweckmäßig eingerichtete Küche nach DIN BMWo 18022 Institut für Film und Bild, Berlin 2. Bauplatz Zukunft BMWo Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4599 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Buchdruckerei Brüder Hartmann 1959 bis 1963 150 604 102 489,- Broschek & Co., Hamburg, 1963 8 500 000 350 000,— Druckerei Heider, Berg.-Gladbach Druckerei und Verlag Schiefeling, Gelsenkirchen Druckerei H. A. Brauer, Berlin, Druckerei Schmücker, Löningen/Old. Bauverlag, Wiesbaden 1963 60 000 70 000,— Buchdruckerei Brüder Hartmann, Berlin 1963 30 000 48 575,- 2 079 914,15 Georg D. W. Callwey 1954 2 000 3 000 Frank'sche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1955 1 000 2 000,— Schriftenreihe Fortschritte und Forschungen im Bauwesen" Domus-Verlag, Bonn, 1955 1 500 2 000,— Schriftenreihe „Die Frau und ihre Wohnung" Domus-Verlag, Bonn Druckerei Schwenk & Co. GmbH, Frankfurt, 1958 1 500 8 097,— Versuchs- und Vergleichsbauten des BMWo Heft 5 Deutsche Bauzeitung Heft 11, Nov. 1961 1961 6 000 9 847,85 Deutsche Verlagsanstalt GmbH Stuttgart (Sonderdruck) Bauverlag GmbH, Wiesbaden 1963 47 566,66 72 511,51 1963 45 500,— 1963 21 605,— 67 105,— 4600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Lichtbildreihen 1. BR 188 Die Küche als Arbeitsplatz BMWo BR 189 Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin 2. Lichtbildreihe zum Thema „Wohnen" BMWo Institut für Film und Bild, Berlin Wohnberatungen 1. Mannheim Deutscher Werkbund Architektin Baden-Württemberg Trude Matl 2. München Deutscher Werkbund Architektin Agnes Neuner Bayern 3. Düsseldorf Verband Deutsche Architektin Frauenkultur e. V. Erika Heinemann 4. a) Darmstadt a) Sozialwerk für Wohnung und Hausrat Baden-Baden Architektin Johanna Richard b) Frankfurt b) Frankfurter Bund für Volksbildung e. V. 5. Hannover Deutscher Hausfrauen- Dr. Margarete Müller bund e. V. 6. Stuttgart Landesgewerbeamt Architektin Baden-Württemberg R. Kandzora 7. Nürnberg Deutscher Werkbund Architektin Bayern Inge Bankel-Völker Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4601 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel DM 1957 5 500,- 1963 s. Seite 4598 lfd. Nr. 18 5 500,- 1954 bis 1959 40 000,- 1955 bis 1963 76 750,— 1957 bis 1963 39 250,- a) 1956 bis 1960 a) 109 500,- b) b) 1961 bis 1963 1958 bis 1963 51 750,- 1959 bis 1963 80 000,- 1961 bis 1963 14 000,- 411 250,— 4602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 5 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung a) Broschüren Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck und Jahr Versand DM „Wirtschaftskunde Bundesausschuß 125 000 32 40 000,— 1957 im Unterricht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Neue Textilien begegnen Bundesausschuß 200 000 26 107 727,96 1957/58 uns" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Richtig Einkaufen — Bundesausschuß 500 000 31 123 612,52 1959/61 aber wie?" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Wer's weiß — kauft Bundesausschuß 535 000 45 154 220,49 1962/63 besser ein" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 zusammengestellt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hannover „Der Verbraucher und Bundesausschuß 40 000 40 20 183,92 1960/63 sein Recht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 b) Demoskopische Untersuchungen Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck Jahr DM Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft 3 000 104 18 744,40 1957/58 Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage bei 2000 Personen im für Internationale Markt- und Meinungsforschung Bundesgebiet durchgeführt für das mbH, Düsseldorf BMWi Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft Teil A 25 116,— 1958/60 Ergebnisse einer RepräsentativUmfrage bei 3500 Personen in der für Internationale Markt- und Meinungsforschung 121 Teil B Bundesrepublik für das BMWi mbH, Düsseldorf 238 Berichtsteil A Sozialpsychologie 350 Berichtsteil B Sozialökonomie 350 Tabellenteil A 50 111 Tabellenteil B 50 231 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4603 c) Tonbildschauen Titel Hersteller Diapositive Kopien Kosten Jahr DM „Müssen Frauen so sein" Doc-Verkaufsförderung, 97 10 14 292,83 1958/59 Einkaufsverhalten der Hans König, Verbraucher Frankfurt/Main, Hansa Allee „Schmidt, Schmidt, Schmidt & Co., Assindia Film, 100 12 13 936,— 1962/63 ein Familienabenteuer" Jo Lobschat, Essen, Werderstr. d) Filme Titel Hersteller Prädikat Filmdauer Kopien Kosten Jahr DM „Hamburger Buttjes" Rhythmoton Film, „Wertvoll" 12 Minuten 20 an 59 434,29 1958/61 Decker & Co., Hamburg Landesfilmdienste . Die Filmrechte wurden his 31. 12. 1964 einer Filmgesellschaft zur Vorführung als Kulturfilm in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin und Osterreich übertragen. Anlage 6 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Druckschriften, Filme, Tonbildschauen, techn. Geräte, Seminare, Veranstaltungen Förderung der Jahresbeträge Jahr Verbraucherzentralen durch Ist die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände DM DM DM DM 1956 - 2 500,- 17 000,- 19 500,- 1957 17 315,- 74 033,55 44 800,- 136 148,55 1958 116 721,50 166 822,65 45 420,- 328,964,15 1959 207 668,86 193 048,06 69 280,- 469 996,92 1960 187 745,45 118 484,40 53 200,- 359 429,85 1961 260 192,91 121 379,10 67 600,- 449 172,01 1962 352 800,- 85 153,39 61 910,- 499 863,39 1963 355 116,86 79 663,14 65 220,- 500 000,- 1956 bis 1 497 560,58 841 084,29 424 430,- 2 763 074,87 1963 Anlage 7 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Förderung der Verbraucherzentralen Beträge in DM Jahr 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 BadenWürttemberg - 25 000,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Bayern - 25 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- 40 000,- Berlin - 8 100,- 15 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- Bremen - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Hamburg 11 200,- 12 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Hessen - 17 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 30 500,- 40 000,- Niedersachsen 6 115,- 35 521,50 32 668,86 24 095,45 31 192,91 40 000,- 40 000,- NordrheinWestfalen - 10 000,- 40 000,- 32 400,- 42 000,- 41 000,- 45 116,86 Rheinland-Pfalz - - - 18 750,- 22 000,- 28 000,- 25 000,- Saarland - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Schleswig-Holstein . - 8 700,- 20 000,- 18 750,- 25 000,- 33 300,- 25 000,- 4606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 8 Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Unterstützung der hauswirtschaftlichen Beratungsstellen Zuwendungsempfänger 1952 1953 1954 1955 Soll 40 000,— 40 000,— 40 000,— 35 000,— Ist 36 000,— 36 000,— 38 400,— 27 784,- 1. Hausfrauenvereinigung des KDFB Köln für die 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bonn 2. Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener und geflüchteter Frauen e. V. im BdV Bonn, für die — — — — hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bremen 3. Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen der Evang. Frauenarbeit in Deutschland, Hannover für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Essen 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- 4. Frankfurter Hausfrauen-Verband e. V., Frankfurt, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Frankfurt 5. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V., Ortsverband — — — — Deutscher Hausfrauen, Herford, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Herford und 6. Hamburg (DHB - Landesverb. Hamburg) — — — — 7. Berufsorganisation der Hausfrauen e. V. München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen — — — — 8. Bayerische Hausfrauenvereinigung des KDFB — — — — e. V., München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen München, R Regensburg und Passau 9. Zentralverband der kath. Frauen- und Müttergemeinschaften Deutschlands e. V., Düsseldorf, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Osnabrück 10. Sozialwerk kath. Frauenbund e. V. Saabrücken, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Saarbrücken 11. Berufsverband der Hausfrauen, Landesverband 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Württemberg e. V., Stuttgart, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Stuttgart 12. Verband Deutsche Frauenkultur e. V., Gütersloh — — — — 13. Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., München — — — — 14. Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V., Bonn — — — — 15. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V. - Ortsverband — — — — Augsburg 16. Hausfrauenvereinigung des KDFB Augsburg — — — — 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 100 000,- 90 000,- 90 000,- 90 000,- 75 000,- (75 %) 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 71 500,- 90 000,- 89 700,- 8 500,- 10 200,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- - 12 000,- 12 000,- - 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,--- 12 000,- 12 000,- 5 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 10 000,- 12 000,-- 12 000,- 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 8 000,- 6 000,- - 500,- - - 3 500,- 3 500,- 5 500,- 7 500,- - - - - 4 000,- 8 000,- 3 500,- 2 500,- 5 000,- 5 000,- 6 000,- - - - - - - - 5 500,- 7 500,- 7 500,- 7 500,- - 500,- - - 5 500,- 8 500,- 12 000,- 12 000,- - 500,- - - 3 000,- 2 000,- - - 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 11 700,- 12 000,- - 500,- - - 1000,- 2 000,- 2 000,- 2 000,- - - -- - - 4 000,- - 2 000,- - - - - - 500,- 1000,- 1000,- - - - - - - 4 000,- - - 500,- - - - - - -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verzeihung! Ich habe eine Antwort der Bundesregierung nur zu verlesen. Ich kann sie nicht frei vortragen. Das ist immer so üblich gewesen, und das ist auch wohl nicht anders zu arrangieren. Ich bedaure das selbst. Ich würde lieber in freier Debatte mit Ihnen diskutieren. Aber ich habe ja eine Große Anfrage zu beantworten, und das kann nach Lage der Dinge nur geschehen, indem ich ein Manuskript verlese.
    Da diese Verbände sich in der Regel neben ihrem eigentlichen Hauptzweck auch mit Verbraucherfragen befassen, wurden durch maßgebliche Anregung und mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Länderregierungen in allen Bundesländern Verbraucherzentralen in Gestalt von Arbeitsgemeinschaften verbraucherorientierter Verbände gebildet. Auf diese Weise sollten den interessierten Verbänden Anregungen zur praktischen Verbraucherarbeit gegeben und eine Unterstützung der eigenen Verbraucherarbeit gewährt werden. Aufgabe der Verbraucherzentralen ist es, den Verbraucher unabhängig und objektiv über alle ihn interessierenden Fragen zu unterrichten, ihn zu beraten und im Zusammenwirken mit Medien der Öffentlichkeitsarbeit auf Verbraucherfragen aufmerksam zu machen. Als Ziel wird die bessere Unterrichtung des Verbrauchers über seine Funktion in der Marktwirtschaft und Aufklärung über seine Chancen angestrebt. Die Skala der Maßnahmen reicht dabei von der individuellen Einkaufsberatung bis zur Vortragsveranstaltung etwa bei Volkshochschulen.
    Die erste Verbraucherzentrale wurde 1957 gegründet. Inzwischen bestehen in allen Bundesländern Verbraucherzentralen mit zur Zeit 55 angeschlossenen Beratungsstellen. Die Verbraucherzentralen sind aus bescheidenen Anfängen zu einer wirkungsvollen und immer weitere Bevölkerungskreise erreichenden Organisation entwickelt worden. Entsprechend dem ständig wachsenden Arbeitsumfang wurden auch von Jahr zu Jahr mehr Mittel von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt. 1963 waren es rund 335 000 DM. Zugleich aber konnte auch erreicht werden, daß sich die Länder stärker für die Verbraucherarbeit interessierten mit der Folge, daß sie heute in der Regel größere Zuwendungen geben als der Bund. 1963 steht den 335 000 DM Bundesmitteln für die Verbraucherzentralen ein Betrag von 767 500 DM der Länder gegenüber.
    Für das Verbraucherverhalten ist aber nicht nur das Wissen um allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge von Bedeutung. Ebenso wichtig sind die Einflüsse, die vom einzelnen Haushalt ausgehen. Um auch von dieser Seite her den Konsumenten zu unterstützen, fördert die Bundesregierung seit 1952 einige ausgewählte, von Frauenverbänden getragene hauswirtschaftliche Beratungsstellen. Heute sind elf derartige Stellen tätig. Die von ihnen erarbeiteten Erfahrungen und Erkenntnisse werden von Frauenverbänden für ihre breite Beratungsarbeit nutzbar gemacht, durch die sie eine über ihren Aktionskreis hinausgehende Verbreitung erfahren.
    Die allgemeine wirtschaftliche und hauswirtschaftliche Bildung und Aufklärung wird noch ergänzt durch gezielte fachliche Unterrichtung. Wie im Vorjahr stehen 1963 hierfür 90 000 DM zur Verfügung.
    Von der Förderung verbraucherpolitischer Tätigkeit hat die Bundesregierung abgesehen, weil sie dies als ureigene Aufgabe der als Verbraucher organisierten Staatsbürger ansieht. So wurde die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, der 19 auf Bundesebene tätige verbraucherorientierte Verbände und Institutionen angehören, nur bei der Durchführung von Seminaren zur Schulung von Beratungskräften und bei der Verbreitung von für den Verbraucher interessanten Publikationen unterstützt. In den letzten acht Jahren wurden dafür rund 424 000 DM bereitgestellt. 1963 waren es rund 65 000 DM.
    Rein rechnerisch weist der in Frage kommende Titel für Verbraucherunterrichtung im Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft mit einer Million DM den doppelten Betrag wie im Vorjahr aus. 500 000 DM sind jedoch durch den Bundestag qualifiziert gesperrt für die Errichtung eines Warentestinstituts.
    Entsprechend der Regierungserklärung hat der Bundesminister für Wirtschaft am 2. Februar 1963 seine Absicht bekundet, ein Warentestinstitut als Stiftung des privaten Rechts ins Leben zu rufen. Wegen der zahlreichen sachlichen und rechtlichen Probleme, die die Gründung eines solchen Instituts aufwirft, ist die parlamentarische Behandlung der Sache noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist nach wie vor grundsätzlich bereit, Bundesmittel für ein Warentestinstitut in Form einer Stiftung des privaten Rechts zur Verfügung zu stellen. Zumindest wird der Bund für den Aufbau und die Unterstützung der Einrichtung eine Starthilfe in angemessener Höhe bereitstellen.
    Wenn die Bundesregierung heute noch nicht abschließend Stellung nehmen kann, so ist das vor allen Dingen darauf zurückzuführen, daß in letzter Zeit neue Vorschläge, auf deren pflichtgemäße Prüfung nicht verzichtet werden konnte, unterbreitet worden sind. Diese werden gegenwärtig unter Hinzuziehung der beteiligten Gruppen erörtert. Damit wird die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, sich zu diesen Vorschlägen fundiert äußern zu können. Da somit die organisatorische Form des Instituts und damit auch die Höhe der erforderlichen Mittel noch nicht feststehen, wurde für das Warentestinstitut im Haushaltsgesetzentwurf 1964 ein Leertitel vorgesehen.
    Meine. Damen und Herren! Ich darf hier in einer Zwischenbemerkung vielleicht noch einmal betonen, daß man, wenn neue Vorschläge — die auch aus allen Teilen des Hauses gekommen sind — ernsthaft geprüft werden, natürlich die Arbeit zeitweilig -unterbrechen muß. Ich hoffe aber sehr, daß diese Prüfung noch im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden kann, weil ich großen Wert darauf lege, daß das Warentestinstitut im nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmen kann.
    Zur Frage 2: Durch die Regierungserklärung vom 9. Oktober 1962 ist der Bundesminister der Justiz
    4526 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Bundesminister Schmücker

    (darüber beraten. Ich pensönlich wende mich dafür einsetzen, daß eine Weiterleitung zumindest an den Ausschuß erfolgen kann. Zu Frage 3. Ihre Vorstellungen über die notwendige Stärkung des Verbraucherbewußtseins hat die Bundesregierung einleitend entwickelt. Es kann keinen Zweifel daran geben, daß die Bundesregierung weiter bereit ist, sich für eine ausreichende Aufklärung des Staatsbürgers als Verbraucher einzusetzen. Den Verbraucher über seine Aufgaben und Interessen aufzuklären, kann aber nicht heißen, ihm Vorschriften — wie man hier behauptet — darüber machen zu wollen, was ihm im einzelnen dienlich ist oder nicht. Es kann sich nur darum handeln, dem Verbraucher seine Rolle am Markt zum Bewußtsein zu bringen und ihm zugleich die Vielfalt der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten deutlich zu machen. Ich möchte sagen, es handelt sich darum, ihm die Kunst des Einkaufens deutlich zu machen. Zu Frage 4 a)

    So sind z. B. zur Zeit Arbeiten im Gange, um das Maß- und Gewichtsgesetz vom 13. Dezember 1935 durch eine vollständige Neufassung den heutigen Wirtschafts- und Konsumverhältnissen anzupassen. Das bisher geltende Maß- und Gewichtsgesetz trug u. a. besonders bei Getränken und flüssigen Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher bei, indem es die Größen der Gefäße und die zulässigen Abweichungen festlegte und außerdem eine deutliche und haltbare Kennzeichnung des Inhalts vorschrieb. Bei der Neufassung ist beabsichtigt, entsprechend dem Vordringen abgepackter Lebensmittel den Schutz des Verbrauchers auch weiter auszubauen. Demgemäß enthält der vorläufige Referentenentwurf der Neufassung des Maß- und Gewichtsgesetzes — neues Eichgesetz — bereits Vorschläge für alle Fertigpackungen, in denen u. a. Nahrungs- und Genußmittel enthalten sind, eine Kennzeichnung des Inhalts nach Art und Menge zwingend vorzuschreiben. Es ist daran gedacht, daß korrespondierend mit der Inhaltsangabe — soweit tunlich — auch die Angabe des Preises für eine bestimmte runde Gewichts-, Raummaßeinheit oder Stückzahl vorgeschrieben wird oder an Stelle dessen bestimmte Größen für Fertigpackungen, die eine leichte Marktübersicht zulassen.
    In bezug auf die Zusammensetzung von Stoffen wunde und wird ebenfalls an einer Reihe von Bestimmungen gearbeitet, wobei hier die des Arznei- und Lebensmittelrechts am wichtigsten sind. Darauf wird bei der 'Beantwortung der folgenden Frage einzugehen sein.

    (des Verbrauchers in allen sich hierfür eignenden Fällen vorschreiben, daß bestimmte Lebensmittel nur in Packungen oder Behältnissen von bestimmter Art oder nur in bestimmten Einheiten an den Verbraucher abgegeben werden dürfen und daß solche Packungen oder Behältnisse mit einer unmißverständlichen Inhaltsangabe sowie mit für den Verbraucher wesentlichen Angaben über die Herkunft, die Zeit der Herstellung, den Hersteller oder Händler versehen werden müssen. Auch auf einem anderen Gebiet, dem der Textilien, soll den Interessen der Verbraucher stärker Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung erkennt durchaus an, daß es für den Verbraucher wesentlich ist, klare und wahre Angaben über die rohstoffmäßige Zusammensetzung der Textilerzeugnisse — insbesondere aus Wolle — zu bekommen. Zu seinem Schutz ist ein Entwurf zur Neufassung der Wollbezeichnungsvorschriften in Arbeit. Durch sie soll verhindert werden, daß der Verbraucher durch mißverständliche Qualitätsbezeichnungen zum Kauf minderwertiger Ware veranlaßt wird. Es gibt hier allerdings noch eine Reihe von grundsätzlichen Schwierigkeiten, so daß zunächst von der Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht für Textilien abgesehen werden muß, ohne daß damit zugleich diese Problematik aus den Augen verloren werden darf. Eine Maßnahme zur Förderung der Marktübersicht und zur Unterrichtung des Verbrauchers über die Qualität der angebotenen Erzeugnisse stellte die Einführung von Handelsund Gewichtsklassen für Obst und Gemüse dar. Dieses Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Es sollen noch weitere Erzeugnisse in das Handelsklassensystem einbezogen werden. Ferner ist auf die fortgesetzten Bemühungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, den Landwirtschaftskammern und den einschlägigen Verbänden der Ernährungswirtschaft zu verweisen, die Einführung von landwirtschaftlichen Markenwaren und Gütezeichen zu fördern. An dieser Stelle sei bemerkt, daß die Bundesregierung immer wieder mit Nachdruck auf die Bedeutung der Pflicht zur Preisauszeichnung gerade im Interesse der Verbraucher hingewiesen hat. Alle diese Vorschriften können — das sei hier wiederholt — nur dann wirksam und mit Erfolg vollzogen werden, wenn der Verbraucher mitarbeitet. Neben dem Erlaß von Vorschriften stehen viele andere Möglichkeiten, die Qualität der KonsumDeutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4527 Bundesminister Schmücker erzeugnisse zu sichern, Qualitätsmaßstäbe zu setzen und Preisübersicht zu schaffen. Hier ist auch eine ganze Reihe von Organisationen tätig. In vielen Fällen erfahren sie eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder oder wirken Vertreter des Bundes und der Länder bei ihren Arbeiten mit. Auch hier geht es heute und in Zukunft in erster Linie darum, das Bestehende systematisch auszubauen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wurde und wird die finanzielle Unterstützung immer wieder erhöht. Seit langem finden Gütezeichen zur Kennzeichnung solcher Waren Anwendung, welche bestimmte, an objektiven Maßstäben gemessene Mindestqualitäten erfüllen. Zur Zeit bestehen etwa 60 anerkannte Zeichen, die den vom Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung entwickelten Grundsätzen für Gütezeichen entsprechen. Für 15 weitere ist das Anerkennungsverfahren eingeleitet worden oder wird es in Kürze eingeleitet werden. Mit der Technisierung des Haushalts, der Einführung synthetischer Fasern und Kunststoffe usw. hat auch das Problem der Gebrauchstauglichkeit von Konsumfertigwaren 'ganz neue Gesichtspunkte erhalten. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung die Bildung eines Ausschusses für Gebrauchstauglichkeit im Normenausschuß befürwortet, dessen Ziel es sein sollte, Normen für die Prüfung der Gebrauchstauglichkeit von Konsumerzeugnissen zu erarbeiten. Dieser Ausschuß nahm im Herbst 1962 seine Arbeiten auf. Hierbei spielte die Überlegung mit, daß durch die Arbeit eines solchen Ausschusses auch die Tätigkeit eines Warentestinstituts wesentlich gefördert werden kann. Auch die Unterrichtung der Verbraucher über die aktuelle Marktlage und die Preise wurde und wird laufend verbessert. In einer ganzen Reihe von Fällen unterstützt die Bundesregierung die Erstellung bzw. Publikation von Marktund Preisübersichten. Hierher gehört der wöchentlich erscheinende „Einkaufswegweiser für die Hausfrau", den die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in Zusammenarbeit mit der Zentralen Marktund Preisberichtsstelle der deutschen Landwirtschaft und dem Hauptverband des deutschen Lebensmittel-Einzelhandels herausgibt, und die Preisübersichten, die die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Verbraucherzentralen publizieren. Diese Einkaufswegweiser werden teils dem Verbraucher direkt zur Verfügung gestellt, teils werden sie von Presse und Rundfunk übernommen. An dieser Stelle sind auch die zahlreichen Broschüren zu erwähnen, die den Verbraucher in anschaulicher Weise über Qualität, Marktangebot, Preise usw. aufklären. Beispielhaft sei hier nur auf die Schriften „Wer's weiß, kauft besser ein", „Das neue Mietund Wohnrecht" und „Das Fertighausverzeichnis" verwiesen. Zur Frage 4 b. Jede Werbung ist ihrem Wesen nach dazu bestimmt, den Umworbenen zu überzeugen. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Werbung auch eine gewisse suggestive Wirkung innewohnt. Solange es Werbung in einer freien Marktwirtschaft gibt, wird man dieses suggestive Element nicht ganz ausschalten können. Ich möchte mich aber ausdrücklich gegen jede Übertreibung wehren und Ihnen einmal außerhalb des Manuskripts verraten, was mir einmal ein Werbemann gesagt hat. Er hat mir erklärt, diese etwas übertriebene suggestive Einschaltung oder Einstellung der Werbung habe man den politischen Parteien abgeguckt. Ich halte das nicht für ganz richtig. Aber auf jeden Fall ist es so, daß manallen Grund hat, dafür zu sorgen, daß der Umworbene weiß, daß er umworben wird, und daß er hinter die Technik und die Schliche der Werbung kommt. Mich hat jeder auf seiner Seite, der dieses Bemühen beginnt. Falsche und irreführende Angaben sind nach §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Die deutsche Rechtsprechung legt bei der Anwendung dieser Vorschriften besonders strenge Maßstäbe an. Danach ist ein Werbung auch dann unzulässig, wenn nur die Gefahr besteht, daß ein kleiner Teil der Verbraucher irregeführt wird. Nach dem geltenden Recht können irreführende Anpreisungen sowohl von den als Mitbewerber auftretenden Gewerbetreibenden und ihren Verbänden wie auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Um den Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung in noch stärkerem Maße, als dies bisher schon der Fall ist, zu sichern, bereitet die Bundesregierung darüber hinaus den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Durch dieses Gesetz soll auch den Verbraucherverbänden die Möglichkeit eingeräumt werden, irreführende Anpreisungen im Wege einer Zivilklage zu bekämpfen. Auf diese Weise sollen die Verbraucher selber in die Lage versetzt werden, gegen Mißstände in der Werbung vorzugehen. Die Bundesregierung wird diesen Gesetzentwurf bereits in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Änderung der Gewerbeordnung im Jahre 1960. Durch die Neufassung des § 35 der Gewerbeordnung wurde sichergestellt, daß solchen Gewerbetreibenden die weitere Ausübung ihres Gewerbes untersagt werden kann, die durch die Art und Weise ihrer Geschäftsführung die Allgemeinheit und damit den Verbraucher gefährden. Durch die Aufnahme einer Bestimmung in die Gewerbeordnung, daß die Veranstalter von Wanderlagern — das sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen außerhalb der gewerblichen Niederlassung von einer Verkaufsstätte vorübergehend Waren feilgeboten oder Bestellungen auf Waren entgegengenommen werden — zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung der zuständigen Behörde den Wortlaut der Ankündigung des Wanderslagers mitteilen müssen, wird der irreführenden und falschen Werbung auf diesem Gebiet wirksam begegnet. Durch die Novelle zur Gewerbeordnung von 1960 wurden schließlich auch die Landesregierungen ermächtigt, für zahlreiche Gewerbezweige, z. B. Grundstücksmakler, Wohnungsvermittler, Darlehensvermittler und Rei4528 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Bundesminister Schmücker sebüros, Überwachungsmaßnahmen zum Schutz des Verbrauchers zu treffen. Hiervon haben die Landesregierungen auch schon in großem Umfang Gebrauch gemacht, und weitere Verordnungen sind in Vorbereitung. Auf Grund der ihr im Lebensmittelgesetz gegebenen Ermächtigung kann und wird die Bundesregierung, wo dies nötig und möglich ist, Rechtsverordnungen erlassen, durch die der Verbraucher vor falschen und irreführenden Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln geschützt wird. Sie hat von dieser Ermächtigung z. B. in der Diätverordnung Gebrauch gemacht. Weiter ist zu nennen das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes vom 21. Dezember 1958. Eine besondere Rolle für die Verbraucheraufklärung auf dem Gebiet der Lebensmittel wird in diesem Zusammenhang das Deutsche Lebensmittelbuch spielen. Es hat die Aufgabe, die Beurteilungsmerkmale hinsichtlich der Zusammensetzung und der Eigenschaften einzelner Lebensmittel oder Gruppen von Lebensmitteln festzustellen und das Ergebnis in Leitsätzen zusammenzufassen. Der Verbraucher wird sich in dem Lebensmittelbuch darüber orientieren können, was er unter der jeweiligen Bezeichnung von einem Lebensmittel erwarten kann. Die überaus komplizierte Arbeit der seit einem Jahr arbeitenden Kommission ist auf wesentlichen Teilgebieten bereits weit vorangeschritten. Schließlich kann auch noch auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens hingewiesen werden, das aus gesundheitlichen Gründen den Verbraucher vor jeder bedenklichen und unsachlichen Werbung auf diesem Gebiet schützen soll. In diesem besonderen Zusammenhang soll auch die Werbung durch Film, Rundfunk und Fernsehen einer Beschränkung unterworfen werden. Zur Frage 4 c: In den vergangenen Jahren waren auf dem Gebiet des Abzahlungswesens Mißstände in einem Ausmaß, das ein Eingreifen des Staates erforderlich werden ließ, nicht aufgetreten. Dieser Umstand veranlaßte auch den Bundestag, bei den Beratungen des Vierten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung im Dezember 1959 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Einschränkung des Abschlusses von Abzahlungsverträgen im Reisegewerbe zu streichen. Die Bundesregierung konnte in ihrem Tätigkeitsbericht im Jahr 1961 feststellen, daß auf dem Gebiet des Abzahlungsrechts durch eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen alle wesentlichen Zweifelsfragen geklärt sind und dementsprechend kein unmittelbar dringendes Bedürfnis zur Reform des Abzahlungsrechts besteht. Dennoch wurden die Arbeiten an einer Neuordnung des Abzahlungsrechtes weitergeführt, um das aus dem Jahre 1894 stammende Abzahlungsgesetz im ganzen den modernen Formen der Teilzahlungswirtschaft anzupassen. Diese Arbeiten sind gerade in letzter Zeit auf einem Teilgebiet in ,ein neues Stadium getreten. Es handelt sich dabei um die Teilzahlungsgeschäfte, die insbesondere an der Haustür oder in der Wohnung des Abzahlungskäufers abgeschlossen werden. Die Bundesregierung erwägt hier, die Rechte des Abzahlungskäufers erheblich zu verbessern. Es ist daran gedacht, vor allem zum Schutze des im Geschäftsund Rechtsleben unerfahrenen Verbrauchers gegen unredliche oder sonst bedenkliche Werbemethoden für Teilzahlungsgeschäfte ein unabdingbares Rücktrittsrecht zugunsten des Abzahlungskäufers einzuführen. Frau Kollegin, Sie sprachen von einer Reuefrist. Ich möchte lieber von einer Vorbehaltsfrist reden; denn ich meine, das wird der Rolle des einkaufenden Verbrauchers besser gerecht. Es ist also daran gedacht, ein unabdingbares Rücktrittsrecht zugunsten des Abzahlungskäufers einzuführen, soweit er von Vertretern außerhalb der Geschäftsräume zum Abschluß eines Abzahlungsgeschäftes bestimmt wird. Dieses Rücktrittsrecht soll innerhalb einer bestimmten Frist und ohne Angabe eines Grundes ausgeübt werden können. Auch wird geprüft, ob die Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandes als des allgemeinen Gerichtsstandes des Käufers in Abzahlungsverträgen für unwirksam erklärt werden soll. Um dem Abzahlungskäufer den Umfang seiner Verpflichtungen vor Augen zu führen und ihm Klarheit über den Inhalt des abgeschlossenen Geschäfts zu verschaffen, 'ist geplant, nach österreichischem und schweizerischem Vorbild einen Ratenbrief einzuführen. In diesen Ratenbrief wären vor allen Dingen der Barpreis, der Gesamtpreis, die Zahl, die Fälligkeit und Höhe der einzelnen Raten, die Höhe der Zinsund übrigen Kosten, durch besonderen Druck hervorgehoben, aufzunehmen. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß die geplanten Maßnahmen, vor allem die Aufnahme eines unabdingbaren Rücktrittsrechts des Abzahlungskäufers in das Teilzahlungsrecht, einen weitgehenden Eingriff in das geltende Vertragsrecht darstellen. Sie hat deshalb eingehende Ermittlungen aufgenommen, um sich auf Grund praktischer Erfahrungen zu unterrichten, durch welche gesetzgeberischen Mittel am besten der Schutz des Verbrauchers auf dem Gebiet des Abzahlungswesens vervollkommnet werden kann. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Sobald das der Fall sein wird, wird die Bundesregierung ihre Vorstellungen über die Neuordnung des Abzahlungsrechts dem Parlament in Form eines Gesetzentwurfs bekanntgeben. Zur Frage 5: Abch die Bundesregierung hält die Beseitigung des Typenwirrwarrs für notwendig. Wirrwarr ist jedoch nicht gleich Vielfalt, und Vereinfachung darf nicht zur Uniformierung führen. Nur so verstanden, kann die Bundesregierung die Bemühungen zur Eindämmung des Typendurcheinanders unterstützen. So fördert sie durch finanzielle Beiträge die Arbeiten des Deutschen ' Normenausschusses. Der Gesetzgeber hat die Bildung von Normenund Typenkartellen ausdrücklich von den Verboten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen. Solche Vereinbarungen bedürfen lediglich der Anmeldung bei der Kartellbehörde und werden Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4529 Bundesminister Schmücker wirksam, wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb von drei Monaten seit dem Eingang der Anmeldung widerspricht. Die Wirtschaft hat bisher von der Möglichkeit, Normenund Typenkartelle anzumelden, nur wenig Gebrauch gemacht. Um die gemeinschaftliche Normung und Typung noch weiter zu erleichtern und dadurch zu fördern, hat die Bundesregierung bereits in ihrem Bericht über Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. 8. 1962 — Drucksache IV/617 — vorgeschlagen, das Widerspruchsrecht der Kartellbehörde zu streichen, die Verwaltungsgebühren zu senken und außer den entsprechenden Kartellen auch Normenund Typenempfehlungen zuzulassen. Solche Empfehlungen werden schon jetzt fortlaufend vom Deutschen Normenausschuß ausgesprochen und vom Bundeskartellamt nach § 81 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geduldet. Die Drucksache IV/617 ist bisher erst einmal im Wirtschaftsund Mittelstandsausschuß des Deutschen Bundestages behandelt worden; die Beratungen werden fortgesetzt. Eine andere Maßnahme, die auf die Beseitigung des Typenwirrwarrs hinzuwirken geeignet ist, sieht der vorläufige Referentenentwurf für das neue Eichgesetz vor. Hiernach sollen für die in „Fertigpackungen" in den Verkehr gebrachten Nahrungsund Genußmittel bestimmte Größenstufen festgelegt werden, nachdem schon bisher die Nenninhalte von Gefäßen für Getränke und flüssige Lebensmittel festgelegt worden waren. Gedacht ist dabei an Größenstufen einer bestimmten Normenreihe, die eine ausreichende Unterscheidung der Größen zulassen. Für den Fall, daß die Größenstufen aus technischen oder anderen Gründen nicht eingehalten werden können oder sollen, sieht der Entwurf des neuen Eichgesetzes Vorschriften über die Kennzeichnung des Preises für das Kilogramm, das Liter oder das Stück vor und, damit verbunden, auch die Angabe des Preises für den jeweiligen Inhalt der Packung. Auf diese Weise soll es dem Verbraucher leicht gemacht werden, selbst dann echte Preisvergleiche anzustellen, wenn die Packungen in großer Vielfalt an Inhaltsgrößen auftreten. Zu Frage 6: Bei der in der Frage angesprochenen Institution in den Vereinigten Staaten handelt es sich um einen Verbraucherbeirat des Präsidenten und nicht um einen „Preisund Verbraucherrat". Die Aufgaben dieses Verbraucherbeirats bestehen darin, die Regierung der Vereinigten Staaten über alle Fragen in Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und der Verbraucheraufklärung zu beraten. Dieser Verbraucherbeirat wurde im Juli 1962 auf Grund der Botschaft des Präsidenten über Verbraucherfragen vom 15. März 1962 gegründet. In der Bundesrepublik bestehen bereits seit 1949 bzw. 1951 Verbraucherausschüsse bei dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesminister für Wirtschaft. Diese Ausschüsse setzen sich aus Vertretern verbraucherorientierter Verbände und Institutionen zusammen. Sie haben die Aufgabe, die zuständigen Ressorts in allen den Verbraucher berührenden Fragen zu beraten und andererseits den Ressorts Gelegenheit zur Unterrichtung der interessierten Kreise über entsprechende Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung zu geben. Darüber hinaus stehen die in der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zusammengeschlossenen Organisationen in einem ständigen Kontakt mit den zuständigen Stellen der Bundesregierung. Die bisher mit diesen Einrichtungen gemachten Erfahrungen sind durchaus positiv. Die Zusammenarbeit wird sicher noch verbessert und intensiviert werden müssen. Ob allerdings der von den Vereinigten Staaten gewählte Weg, einen zentralen Verbraucherbeirat zu berufen, der von sich aus zu einzelnen verbraucherpolitischen Fragen Stellung nimmt und dann entsprechende Themen aufgreift, auch für die Bundesrepublik zweckmäßig sein könnte, — nun, das möchte ich heute noch nicht beantworten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbraucherbeirat in den USA reichen noch nicht aus, um ein endgültiges Urteil über die Wirksamkeit und Nützlichkeit einer solchen Institution zu fällen. Bei der Auswertung der amerikanischen Erfahrungen wird man allerdings berücksichtigen müssen, daß die Mentalität der Verbraucher, die Struktur der Wirtschaft, die Gestaltung der Organisationen und der Aufbau der Behörden anders sind als in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit die Voraussetzungen prüfen und dann zu der Frage abschließend Stellung nehmen. Soweit die Antwort der Bundesregierung auf die in der Großen Anfrage gestellten Fragen. Lassen Sie mich nun noch ganz kurz auf die Begründung eingehen, die Frau Kollegin Beyer gegeben hat. Wir müssen dem Verbraucher immer wieder klarmachen, daß die Kunst des Einkaufens wahrlich eine große Kunst ist. Ich habe in meinem Elternhaus gelernt, daß man durch Einkauf und nicht durch Verkauf Geld verdienen kann. Insofern muß jedem Verbraucher ein gewisses unternehmerisches Denken zugänglich gemacht werden. Sicher gehört dazu auch, daß man ihn vor den von Ihnen angeführten Prestigekäufen und ähnlichen Dingen warnt, wenngleich ich die volkswirtschaftliche Rolle des Luxus hier nicht ganz außer acht lassen will. Wir sind uns darüber klar, daß der Kunde, der Einkäufer, der Verbraucher eine maßgebende Rolle hat. Aber Verbraucher und Erzeuger sind wir ja letztlich alle. In der arbeitsteiligen Wirtschaft beschränke wir unsere Erzeugung auf einen kleinen Bruchteil des großen Bedarfs. Wir treten an den Markt mit all unseren Wünschen. Ich kann nur hoffen, daß man sich in seiner anderen Rolle, in der Rolle des Erzeugers, hin und wieder Gedanken darüber macht, wie man als Verbraucher reagiert und wie man als Verbraucher wünscht, daß der Erzeuger sich anstellt. Das bezieht sich besonders auf die Rolle, die der Verbraucher in seiner Eigenschaft als Erzeuger in Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie zu spielen hat. 4530 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Bundesminister Schmücker Ich möchte nicht, daß aus der Debatte der Eindruck entsteht, als ob der Verbraucher voller Mißtrauen durch die Ladenstraßen wandeln solle, wenn er bestimmte Aufträge erteilen will. Vielmehr soll er den Wettbewerb in Szene setzen, in Gang bringen, und sich der Mittel, die ihm der Wettbewerb gibt, ich möchte fast sagen, hart bedienen, so wie das die anderen auch tun. Wir sollen also die Rolle, die wir als Verbraucher in der Sozialen Marktwirtschaft zu spielen haben, ernst nehmen — und nicht nur ernst nehmen, wir sollen sie wahrnehmen. Dazu gehört sehr viel Aufklärungsarbeit. Dazu gehört aber vor allen Dingen die Bereitschaft — manchmal auch ein gewisser Druck für ein einzelnen, das tun zu müssen, aber im wesentlichen doch die Bereitschaft — unserer Mitbürger, diese Rolle zu spielen. Was die Bundesregierung tun kann, um diese Bereitschaft zu fördern, wird sie auch weiterhin tun. Sie haben die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage gehört. Ich danke dem Herrn Minister. Wird die Beratung gewünscht? — Ich habe nachgezählt; von der SPD sind 26 Abgeordnete anwesend, erforderlich sind 30. — Es gibt Unterstützung. Wir treten also in die Beratung der Großen Anfrage ein. Das Wort hat der Abgeordnete Illerhaus. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte an dieser Stelle für die Fraktion der CDU/CSU heute unsere Frau Kollegin Blohm antworten und Stellung nehmen. Aber sie ist plötzlich erkrankt, und Sie müssen also leider mit mir vorlieb nehmen. Frau Kollegin Beyer, Sie haben Ihre Große Anfrage sehr eindrucksvoll und nach sehr gründlicher Vorbereitung begründet. Nach Ihren Ausführungen sollte man aber fast meinen, wir lebten in der Bundesrepublik in einer Zeit, in der der Verbraucher von was weiß ich wem betrogen würde und überhaupt keine Möglichkeit mehr hätte, sich dagegen zu wehren, daß sein Einkommen geschmälert würde, und gegen das, was alles an Unzuträglichkeiten dabei herauskommt. Ich glaube, so ist es nicht. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat eigentlich alle Fragen, die Sie in Ihrer Anfrage aufgeworfen haben, sehr treffend beantwortet. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, ich habe gar nicht gewußt, wieviel und was die Bundesregierung überhaupt für die Aufklärung der Verbraucher bisher geleistet hat. Das scheint mir eine Unmenge zu sein. (Abg. Dr. Deist: Nur bei bescheidenen Ansprüchen kann man das sagen!)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Zustimmung bei der SPD.)


(Zurufe von der CDU/CSU.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Joseph Illerhaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Entschuldigen. Sie, Herr Kollege Deist. Als von
    all den Schriften und anderen Maßnahmen die Rede
    war, habe ich gedacht: Wenn sich diejenigen, die
    sich so sehr um die Verbraucher bemühen, einmal darum kümmerten, alle diese Schriften auch wirklich unter das Volk und an den Verbraucher zu bringen, wären vielleicht schon einige Erfolge mehr zu verzeichnen als bisher. Die Bundesregierung kann doch letzten Endes nur das Material erstellen und die Drucksachen herstellen und an die zuständigen Stellen leiten. Aber wenn dann nicht der nötige Wille zur Mitarbeit vorhanden ist und wenn das Material dann nicht an den Mann gebracht wird, sieht es sehr schlecht aus.
    Im Handel sprechen wir immer noch von seiner Majestät dem Kunden. Daran hat sich bis heute im Prinzip nichts geändert. Ab und an habe ich ja auch noch einmal Zeit, mich hinter die Ladentheke zu stellen. Ich wundere mich immer wieder, wie viele Kenntnisse die Hausfrau hat — und gerade bei den kleineren Einkommensträgern —, wie doch mit jedem Pfennig gerechnet wird und auch Preise und Waren verglichen werden. Manchmal denke ich, es wird da doch des Guten etwas zuviel getan. Aber ich nehme es dem Verbraucher nicht übel. Er soll ja vergleichen, er soll Preise und Qualität vergleichen; das ist seine Aufgabe.
    Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren ist schon eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften geschaffen worden, die dem Schutz des Verbrauchers und damit mittelbar, nämlich der Wirkung nach, auch seiner Aufklärung über bestimmte konsumwirtschaftliche Zusammenhänge dienen. Das gilt vor allem hinsichtlich der Gesundheit des Verbrauchers. Dazu zählen alle die Ausübung eines Gewerbes kontrollierenden Vorschriften in speziell geregelten Gesetzeskomplexen, wie z. B. das Arzneimittelgesetz, das Lebensmittelgesetz und andere mehr. Mit der Schaffung dieser Gesetze ist eine ganze Menge getan worden, und diese Gesetze werden laufend ergänzt und verbessert.
    Wir gehen davon aus, daß der Wettbewerb der Motor ist und daß Angebot und Nachfrage den Preis bilden. Da ist gerade der Wettbewerb der beste Schutz, den sich der Verbraucher überhaupt denken kann. Der Bundestag hat 1957 das Kartellgesetz verabschiedet, das doch im wesentlichen auch dem Schutz des Verbrauchers dient. Nehmen Sie als weiteres Beispiel das Rabattgesetz. Hier und da wird immer einmal behauptet, in diesem Gesetz sei der Rabatt zum Schutze des Handels auf 3 % beschränkt worden. Im Gegenteil, dieses Gesetz ist ausgesprochen zum Schutze des Verbrauchers gemacht worden. In den 30er Jahren hatten wir ähnliche Zustände wie heute, daß nicht mehr nach Preis und Qualität verkauft wurde, sondern mit Rabattsätzen von 20 % und 25 % und was weiß ich wieviel Prozent. In Wirklichkeit war derjenige, der keinen Rabatt gab, im wesentlichen billiger als alle anderen. Deswegen ist also das Rabattgesetz zum Schutze des Verbrauchers geschaffen worden.
    Auch die Zugabeverordnung ist zum Schutze vor einer Übervorteilung des Verbrauchers geschaffen worden, ebenfalls das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Frau Kollegin Beyer, Sie sprachen auch von den Auswirkungen dieses Gesetzes. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist als
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4531
    Illerhaus
    solches gut. Nur fehlt hier und da noch die entsprechende Rechtsprechung bis zu der obersten Instanz in Karlsruhe. Da läßt sich sicherlich noch etwas tun, um das eine oder andere klarzustellen. Jedenfalls trägt das Kartellgesetz wohl entscheidend dazu bei, den Verbrauchern Einkaufsvorteile zu ermöglichen, die aus dem Konkurrenzkampf um Qualität und Preis resultieren. Es kann sich also nicht darum handeln, überhaupt erst Grundlagen für einen wirksamen Verbraucherschutz und eine zweckmäßige Verbraucheraufklärung zu schaffen, sondern lediglich darum, ob und inwieweit das bereits vorhandene gesetzliche System zu verbessern, d. h. dem sich ständig ändernden und immer mehr ausweitenden Angebot an Konsumgütern anzupassen wäre.
    In dieser Hinsicht ist es wichtig, das marktwirtschaftliche Prinzip auch auf die Verbraucherschaft zu übertragen, d. h. von ihr zu erwarten, daß sie als in den volkswirtschaftlichen Kreislauf einbezogene wichtige Wirtschaftsstufe regsamer als bisher wird. Auch der Herr Bundesminister hat sehr deutlich gesagt, daß sich der Verbraucher unter allen Umständen seiner Stärke, die er im Markt hat, mehr bewußt werden muß. In unserer konsumgüterwirtschaftlich orientierten Gesellschaftsordnung ist es Aufgabe der politischen Parteien, das verbraucherpolitische Interesse zu pflegen und seine Bedeutung ständig herauszuheben. Jeder ist Verbraucher, gleichgültig, welchen Beruf er hat; auch die Hersteller und Händler samt allen für ihre gewerblichen Zielsetzungen eingesetzten Belegschaften sind Verbraucher. Es gibt also keine kopfmäßig klar zu trennenden Fronten zwischen Herstellung, Handel und Verbraucher. Diesem Umstand muß besonders Rechnung getragen werden, wenn man an eine Abklärung der verschiedenen Interessenlagen geeignete Konstruktion denkt.
    Die Anwendung des marktwirtschaftlichen Prinzips auf die Lösung des verbraucherpolitischen Problems bedeutet also zunächst einmal, daß sich auf diesem Gebiet auch der Staat und seine Organe weitgehend Zurückhaltung

    (Rufe bei der SPD: Aha!)

    aufzuerlegen haben, soweit es sich um eine Mitwirkung des Staates handelt. Wir würden unserer Wirtschaftsordnung einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir das weite Feld des Konsumgüterverbrauchs ganz oder nur halb, unmittelbar oder auch nur mittelbar in staatliche Kontrolle nehmen wollten. Das einzige, was der Staat tun kann, besteht darin, die private, freie Initiative zur Selbstorganisation zu fördern, damit sie sich um so schneller, gründlicher und zielsicherer entfalten kann. Man kann nicht auf der einen Seite die Marktwirtschaft bejahen und dann hintenherum über eine Verbrauchslenkung allergrößten Ausmaßes die freie Wirtschaft wieder einschränken. Das scheint mir eine schlechte Sache zu sein.
    Meine Damen und Herren, die Entwicklung der letzten zwei Jahre hat sich, durch in diesem Zusammenhang nicht näher zu erörternde Umstände bedingt, auf das Problem der besseren Marktübersicht der Verbraucher konzentriert. Diesen Zwecken soll auch der vergleichende Warentest als Methode und das Warentestinstitut als Organisation dienen. Nun, dem Deutschen Bundestag liegen zwei Vorschläge vor, einmal der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers und zum anderen ein Vorschlag auf privater Ebene. Man wird sich im Wirtschaftsausschuß über diese beiden Vorschläge ernsthaft unterhalten müssen. Der private Vorschlag kann natürlich nur dann ernsthaft diskutiert werden, wenn eine kontinuierliche Entwicklung dieses Instituts auf Jahre hinaus gesichert ist. Denn die öffentliche Hand könnte dafür kein Geld hergeben, wenn das Institut nach ein oder zwei Jahren einschliefe und nicht mehr wirksam würde. Aber der Wirtschaftsausschuß wird, wie auch der Herr Bundeswirtschaftsminister gesagt hat, diese beiden Vorschläge ernsthaft diskutieren, und wir alle wollen bestrebt sein, den besten Vorschlag zum Zuge kommen zu lassen.
    Man darf die Überzeugung haben, daß die Praxis eines solchen Warentestinstituts letzten Endes Erfolge bringen wird, die über die Unmittelbarkeit der Testergebnisse hinausgehen. Als solche Erfolge wären zu nennen:
    erstens die Versachlichung der Werbung durch stärkeres Ansprechen der Warenmerkmale,
    zweitens die Verbesserung der Produktion durch verstärkte Ausschaltung von Fehlerquellen und höhere Sorgfalt in der Herstellung und
    drittens größere Klarheit über die entscheidenden Qualitätsmerkmale.
    Der Verbraucher wird im Einkauf sicherer. Im Verhältnis zwischen Handel und Kunden kommen weniger Mißverständnisse oder gar Reibungen auf. Die Sortimentspflege des Handels wird vereinfacht und demzufolge auch der Absatzerfolg des Handels bestimmbarer.
    Die Warentests sind ihrem Gegenstand nach zwangsläufig Vergleiche; denn nur dadurch wird überhaupt erst die Übersicht für den Verbraucher über die jeweils in Betracht kommende Produktion geschaffen. Ein solcher Warenvergleich wird aber von einer neutralen, außerhalb des Wettbewerbs stehenden Stelle an die Verbraucherschaft herangetragen. Weil dadurch ein anzuerkennendes Bedürfnis der Verbraucherschaft befriedigt wird, besteht kein Grund, idie bisher zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelte Rechtsprechung zu revidieren. Es sollte bei dem Grundsatz bleiben, 'daß der Mitwettbewerber in seiner Werbung seine Leistungen ganz allgemein nicht zu seinem Vorteil mit denen seiner Konkurrenten vergleichen darf. Er soll weiterhin wie bisher darauf beschränkt bleiben, allein für seine eigene Ware und seine eigene Leistung ohne Bezugnahme auf den Mitwettbewerber zu werben. Was an Marktübersicht für den Konsumentenentschluß notwendig ist, wird dem Verbraucher durch den außerhalb des Wettbewerbs stehenden Warentest vermittelt. Insoweit ist nach meinem Dafürhalten keine Notwendigkeit vorhanden, das Wettbewerbsrecht zu novellieren. Es bietet sich auch sonst keine Handhabe, in einer überschaubaren und damit zugleich direkten Weise
    4532 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Illerhaus
    durch eine Gesetzesänderung neue Grenzen im Wettbewerb zu setzen.
    Glücklicherweise ist inzwischen auch vom Bundeskartellamt anerkannt worden, daß die einzelnen Wirtschaftsstufen in dem Bemühen um eine vernünftige Regelung ihrer Geschäftsbeziehungen untereinander und miteinander Wettbewerbsregeln vereinbaren dürfen, die sich inhaltlich auch auf die sogenannte Graue Zone erstrecken, daß sie also auch solche Zweifelsfragen verbindlich behandeln, die bisher durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt werden konnten. Wenn es also in den einzelnen Wirtsaftsbereichen Wettbewerbsprobleme gibt, von denen man meint, daß sie dringend einer Regelung bedürfen, so sollte man den Weg der Wettbewerbsregeln beschreiten. Auch hier, meine Damen und Herren, bietet sich die Mitwirkung der Öffentlichkeit an. Sie wird im übrigen in solchen Fällen meist ohnehin weitestgehend durch das Bundeskartellamt herausgefordert.
    Lassen Sie mich nun noch zu einigen Fragen Stellung nehmen, über die Sie, Frau Kollegin Beyer, gesprochen haben. Sie sprachen von der Koordinierung der Mittel, die in den einzelnen Ministerien vorhanden sind. Sie brachten das Beispiel, daß in einer solchen Stelle 150 000 DM aufgebracht worden sind — 50 000 DM vom Bund und 100 000 DM vom Land — und daß davon zwei Drittel für die Verwaltung ausgegeben worden sind, das Allerwenigste für den wirklichen Zweck dieser Bemühungen. Ja, verehrte Frau Kollegin, das ist eben der große Nachteil all dieser Institutionen, daß man dort Mittel aufbringt, die dann für die Verwaltung ausgegeben werden. Da sieht man, wie problematisch die Dinge überhaupt sind. Ob man dem Verbraucher durch die Schriften, die vom Ministerium aus erstellt werden, nicht doch mehr helfen kann als auf andere Weise?
    Das Unwesen bei der Rabattgewährung, Frau Kollegin Beyer, beklagen gerade wir im Handel ebenfalls. In einem immer größeren Umfang wird hier der Verbraucher in der Tat getäuscht. Er hat überhaupt keine Übersicht mehr darüber, was nun eigentlich preiswert und was nicht preiswert ist. Ich würde mich in diesem Zusammenhang, wenn wir eine Novelle zum Kartellgesetz bekommen, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen — ich glaube, das Hohe Haus wird mir folgen —, daß das Rabattunwesen bei dieser Gelegenheit und auch die Möglichkeit der Empfehlung von Preisen und Richtpreisen beseitigt wird, weil sie ja doch nur dazu benutzt werden, überhöhte Verkaufspreise festzusetzen und dann mit Rabatt zu handeln und somit das Geschäft völlig undurchsichtig zu machen.
    Daß die Werbung ein Teil der Marktwirtschaft ist, wissen wir alle. Ich glaube, wir müssen da den Standpunkt vertreten, daß überhaupt erst durch die Werbung eine Massenproduktion erreicht werden kann, die zu einer Verbilligung der Ware führt. Die Werbung, wenn sie wahr und echt ist, dient also, wenn Sie so wollen, auch dem Verbraucher. Das gibt natürlich demjenigen, der den Wettbewerb bejaht, einen Anspruch darauf, vor dem unlauteren Wettbewerb genauso geschützt zu werden,
    wie hier der Verbraucher geschützt werden möchte.
    Die Grundsätze für die Bezeichnung von Wolle, von denen der Herr Minister sprach, sind schon seit Jahren im privaten Gespräch. Sie sind Gegenstand der Diskussion zwischen den Stufen in der Textilwirtschaft. Wir haben uns in der Tat leider nicht einigen können. Nun muß der Gesetzgeber das Wort sprechen.
    Aber was mir viel wichtiger erscheint — ich möchte das besonders unterstreichen —, sind die sogenannten Behandlungsvorschriften. Da haben wir uns allerdings in der Tat z. B. für die Vorschriften, die im wesentlichen für den textilen Bereich Gültigkeit haben, auf europäischer Ebene bereits geeinigt und Behandlungsvorschriften in bildlicher Form erarbeitet. Leider haben wir bei unseren vorgelagerten Stufen noch nicht die Bereitschaft gefunden, die erstellten Etiketten nun auch tatsächlich in das einzelne Wäschestück einzunähen. Wir hoffen, daß wir da in Zukunft etwas weiterkommen.
    In bezug auf die Aufklärung des Verbrauchers über die Ware, Frau Kollegin, tun wir vom Handel auch im Interesse des Verbrauchers das gleiche, indem wir die Kaufleute selbst und auch die Angestellten in besonderen Fachkursen immer wieder mit neuen Waren, neuen Wareneigenschaften, synthetischen Fasern usw. vertraut machen.
    Wenn Sie den Preis- und Verbraucherrat beim Ministerium so ausstatten wollen, wie Sie es eben ausgeführt haben, ja. dann brauchte man nur noch einen Verbraucherminister darüber zu setzen, dann hätte man ein neues Ministerium. So weit sollten wir nicht gehen. Wir sollten dieses Gremium 'als beratendes Gremium für den Wirtschaftsminister ansehen.

    (Abg. Dr. Deist: Mehr will doch keiner als ein beratendes Gremium!)

    — Gut, dann sind wir einverstanden.
    Über die Tatsachen in bezug auf Abzahlungskäufe besteht wohl Klarheit. Es dreht sich im wesentlichen um das Unwesen der Teilzahlungsverkäufe an den Haustüren mit undurchsichtigen Methoden. In diesem Punkt sind wir wohl alle einig.
    Ein letztes Wort zu dem sogenannten Typenwirrwarr. Sicher kann man billiger produzieren, wenn man sich auf einige wenige Typen beschränkt. Hier wird immer Amerika als Beispiel hingestellt. Nun, ein bekannter Wirtschaftsführer hat einmal gesagt, man sollte Amerika kapieren, aber nicht kopieren. Eine Uniformierung in diesem Umfang wollen wir sicherlich nicht, sondern es kann sich nur um eine vernünftige Lösung handeln, bei der das Interesse des Verbrauchers und der Bevölkerung an einem individuellen Angebot geschützt ist.
    Im ganzen gesehen hat die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der SPD ausführlich und eingehend geschildert, daß schon eine Unmenge getan worden ist, wenn auch gewisse Notwendigkeiten angesichts neuerer Entwicklungen nicht verkannt werden. Ich möchte zum Schluß noch einmal betonen,
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4533
    Illerhaus
    daß der Wettbewerb ,die beste Garantie für unseren Verbraucher darstellt. So gesehen ist die Politik, die die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien in den vierzehn Jahren auf diesem Gebiete verfolgt haben, eine ausgesprochene Verbraucherpolitik.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)