Rede:
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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 15. November 1963

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    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, den 15. November 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4453 A Fragestunde (Drucksachen IV/1614 [neu], IV/1618, IV/1632) Frage des Abg. Fritsch: Sondermarken bei den Postämtern des Zonenrandgebietes 4453 C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Einbeziehung der Gemeinde Studernheim in das Verkehrsnetz Bornemann, Staatssekretär . . . . 4453 D, 4454 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) 4454 B Frage des Abg. Felder: Fernsprech- und Fernschreibanschlüsse in Boxdorf Bornemann, Staatssekretär . . . . 4454 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Überwachung von Fernsprechanschlüssen und Kontrolle der Briefpost Bornemann, Staatssekretär . . . . 4455 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Asylrecht für Dr. Burger Höcherl, Bundesminister . . 4455 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 4455 B, C Ertl (FDP) 4455 C, D Fragen der Abg. Frau Meermann: Erholungslandschaft „Bodanrück und Übungsgelände der französischen Garnison Konstanz" Grund, Staatssekretär . 4455 D, 4456 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4456 A Biechele (CDU/CSU) 4456 B Fragen des Abg. Hauffe: Flugplatz Bindlach 4456 C Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Freizügigkeit der Grenzgänger im deutsch-französischen Grenzgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4457 A, C, D, 4458 A Frau Schanzenbach (SPD) 4457 C Dr. Mommer (SPD) 4457 D Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 4458 A Frage des Abg. Fritsch: Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen 4458 B Frage des Abg. Peiter: Bahnhof in Bad Ems Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4458 C Frage des Abg. Josten: Bahnhof in Remagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4458 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Auswertung der Straßenverkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4458 D, 4459 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 4458 D Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Straßensperrungen im Regierungsbebezirk Schwaben während der Frostperiode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4459 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Stahlhochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4460 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 4460 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Speisekarten in Autobahnraststätten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4460 D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Hinweisschilder im deutsch-französischen Grenzgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4460 D Frage des Abg. Felder: Bauarbeiten im Kanalabschnitt Bamberg-Nürnberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4461 A, B, C, D Felder (SPD) 4461 B Seidel (Fürth) (SPD) 4461 B, C Ramms (FDP) . . . . . . . . 4461 D Frage des Abg. Felder: Ausbau der Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4461 D, 4462 A Felder (SPD) 4462 A Fragen des Abg. Iven (Düren) : Mannheimer Rheinschiffahrtsakte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4462 B Fragen des Abg. Reichmann: Investitionskredit für Griechenland Dr. Vialon, Staatssekretär . . . 4463 A, D Reichmann (SPD) . . . . . . . 4463 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/1001, IV/1619) 4463 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1488) — Erste Beratung — 4464 A Antrag betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Abg. Struve, Glüsing [Dithmarschen], Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Tamblé, Peters [Poppenbüll], Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache IV/1622) 4464 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1605) Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4464 C Vizepräsident Dr. Schmid . 4467 A, 4468 C Dr. Mommer (SPD) 4467 B Frau Wessel (SPD) 4467 C Dürr (FDP) 4468 A Rasner (CDU/CSU) 4468 B Antrag betr. Sachverständigenkommission für die Krankenversicherungsreform (SPD) (Drucksache IV/1565) Dr. Schellenberg (SPD) . 4468 D, 4477 B, 4480 C, D Blank, Bundesminister 4472 A Ruf (CDU/CSU) 4473 A Dr. Stammberger (FDP) . 4476 A, 4480 A Antrag betr. Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film (Abg. Dr. Martin, Neumann [Allensbach], Blumenfeld, Holkenbrink, Frau Dr. Maxsein u. Gen.) (Drucksache IV/1400) Dr. Martin (CDU/CSU) 4482 B Sänger (SPD) 4486 C, 4494 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 4488 D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . 4490 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 4494 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 III Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/1534) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4494 D Ertl (FDP) 4494 D, 4495 A Nächste Sitzung 4495 C Anlage 4497 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 4453 97. Sitzung Bonn, den 15. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner 15 11. Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Arndgen 15. 11. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Aschoff 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Bäuerle 15. 11. Bauknecht 15. 11. Dr. Bechert 15. 11. Berberich 15. 11. Berlin 20. 11. Dr. Besold 15. 11. Dr. Birrenbach 15. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Frau Blohm 15. 11. Börner 15. 11. Braun 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dr. Dörinkel 15. 11. Drachsler 15. 11. Ehren 15. 11. Eisenmann 15. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Dr. Frede 15. 11. Dr. Frey (Bonn) 15. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 15. 11. Fritsch 30. 11. Frau Funcke (Hagen) 15. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Haage (München) 15. 11. Haase (Kassel) 15. 11. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hammersen 15. 11. Hauffe 15. 11. Heiland 15. 11. Holkenbrink 15. 11. Hörmann (Freiburg) 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Kemmer 15. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Klinker * 15. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Kübler 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Kühn (Hildesheim) 15. 11. Leber 15. 11. Lemmer 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11, Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Dr. Mälzig 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Metzger 21. 11. Michels 15. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Nissen 15. 11. Neumann (Allensbach) 15. 11. 011enhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner. 15. 11. Frau Dr. Probst * 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Dr. Rehling 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Rollmann 15. 11. Schmidt (Kempten) 15. 11. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16. 11. Seibert 15. 11. Seidl (München) 15. 11. Seifriz 15. 12. Dr. Siemer 15. 11. Soetebier 15. 11. Dr. Stoltenberg 15. 11. Stooß 15. 11. Storch * 15. 11. Strauß 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Strohmayr 15. 11. Struve 15. 11. Dr. Supf Dr. Freiherr 15. 11. von Vittinghoff-Schell 15. 12. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Dr. Winter 15. 11. Wischnewski * 15. 11. Frau Zimmermann (Brackwede) 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen ,des Europäischen Parlaments

Rede von: Unbekanntinfo_outline




(Abg. Wendelborn: Ich verzichte!) — Sie verzichten. — Keine Wortmeldungen.

b) Beratung der Sammelübersicht 21 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1605).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Böhme (Hildesheim). Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Petitionen, den ich gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung dem Hohen Hause zu erstatten die Ehre habe, umfaßt die Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September 1963, also im wesentlichen die der Parlamentsferien, und schließt sich en den vom Herrn Kollegen Dr. Kübler in der 81. Sitzung vom 26. Juni 1963 vorgetragenen Bericht an.
    In diesem Zeitraum sind 2052 neue Eingaben registriert worden, so daß sich die Gesamtzahl der in dieser Wahlperiode eingegangenen Petitionen auf 13 189 erhöht hat. Hinzu kommen 8108 sogenannte Masseneingaben, also Einzelpetitionen mit gleichem Anliegen und meist demselben Wortlaut, zur Verkehrsslicherheit, zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel, zur Krankenversicherungsreform, zur Notstandsgesetzgebung und seit vergangener Woche eine noch steigende Zahl von bis jetzt etwa 300 000 Zuschriften, in denen eine Beschleunigung der Urheberrechtsreform gewünscht wird.
    Durchschnittlich gingen in den Berichtsmonaten je 513 Petitionen ein. In derselben Zeit wurden 2510 Eingaben abschließend behandelt, wodurch sich die Zahl der erledigten Petitionen in dieser Wahlperiode auf insgesamt 11 683 erhöht hat. In der Berichtszeit konnten demnach 458 Petitionen mehr erledigt werden, als im gleichen Zeitraum neu hinzugekommen sind. Es besteht damit ein Überhang von 1506 noch nicht endgültig abgeschlossenen Eingaben, bei denen es sich um Fälle handelt, die zur Entscheidung noch nicht reif waren. Das Büro für Petitionen hat in den Berichtsmonaten durchschnittlich 1400 Schreiben an Petenten, Abgeordnete und Ministerien versandt.
    Diese wenigen Zahlen lassen erkennen, daß es eine parlamentarische Sommerpause weder für den Ausschuß noch für das Büro für Petitionen gegeben hat.
    Für die weiteren statistischen Angaben erlaube ich mir Ihre Aufmerksamkeit auf die Ihnen vorliegende systematische Übersicht am Ende der Drucksache IV/1605 zu lenken.
    Der Schwerpunkt der Eingaben liegt nach wie vor bei fünf großen Bereichen, die 53 % der Gesamteingaben ausmachen. Die restlichen 47 % verteilen sich auf 17 weitere Sachgebiete. Über 15 % der Anliegen betreffen Probleme der Sozialpolitik, 11 % befassen sich mit Angelegenheiten des Lastenausgleichs und fast 7 % mit solchen der allgemeinen inneren Verwaltung und des öffentlichen Dienstrechts. Nahezu alle Petitionen enthalten Begehren, die in ihrem Kern vernünftig sind und sich für eine Behandlung im Bundestag eignen. Nur etwa 5 0/o der Zuschriften ließen ein Anliegen nicht erkennen, waren anonym, beleidigend, ohne ausreichende Anschrift oder aus anderen formellen Gründen unbehandelbar.
    Wenn Sie die Art der Erledigung der Petitionen betrachten — ich verweise hier auf Abschnitt C der Ihnen vorliegenden systematischen Übersicht auf Seite 17 der Drucksache IV/1605 —, gelangen Sie zu der vermutlich auch Sie verblüffenden Feststellung, daß der Deutsche Bundestag nahezu 48 % aus verfassungsrechtlichen Gründen nur formell behandeln



    Böhme (Hildesheim)

    durfte und die Eingaben entweder zuständigkeitshalber an die Volksvertretungen abgeben oder den Einsendern mitteilen mußte, daß gerichtliche Verfahren oder das Nichtbetreten des Instanzenzuges innerhalb der Verwaltung eine Behandlung der Sache selbst nicht zuließen.
    Ich glaube daraus die Folgerung ziehen zu müssen, daß sehr viele Staatsbürger nicht wissen, ob der Bund oder die Länder zur Ausführung der Gesetze zuständig sind. Allein in 13 % der Fälle war das gewaltenteilende Prinzip des Grundgesetzes nicht bekannt oder es wurde völlig verkannt. Viele Petenten halten den Bundestag für eine oberste Rechtsmittelinstanz und glauben, er könne Gerichtsurteile abändern oder aufheben. Diese Zahlen sollten uns nachdenklich stimmen. Hier scheint uns rund 15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes noch eine echte Aufgabe und eine gute Möglichkeit zur staatsbürgerlichen Bildungsarbeit gegeben zu sein.
    Schließlich möchte ich aus der Statistik erwähnen, daß der prozentual höchste Anteil von Eingaben, fast 30 °/o, aus Nordrhein-Westfalen kommt. Bezogen auf die Bevölkerungszahlen sind jedoch die Länder Berlin und Schleswig-Holstein mit 350 bzw. 315 Eingaben auf 1 Million Einwohner die petitionsfreudigsten.
    385 Petitionen oder 3,3 % fanden bisher in dieser Wahlperiode eine positive Erledigung. Das sind rund 9,3 %, bezogen auf die Zahl der auf Abhilfe persönlicher Beschwerden gerichteten Eingaben. Diese Zahlen deuten darauf hin, daß die Verwaltungsbehörden in der Bundesrepublik einen hohen Grad von gründlichen und fehlerfreien Entscheidungen treffen und daß die Fehlerquellen in dem sehr engen und stärker kaum einengbaren Rahmen menschlichen Versagens liegen.
    23 % der Eingaben mußten auf Grund der Stellungnahmen der Regierung für erledigt erklärt werden. Die Prüfung des Ausschusses und Bundestages ergab in diesen Fällen, daß die Verwaltung die Gesetze richtig angewandt, daß sie richtig gehandelt hatte und die Anliegen damit unbegründet waren.
    Etwa 8 % der Eingaben ließen nach Auffassung des Ausschusses und des Plenums Lücken oder Härten bestehender gesetzlicher Vorschriften erkennen, deren Abhilfe angezeigt erschien. Sie wurden den zuständigen Fachausschüssen oder der Regierung als Material für künftige Gesetzentwürfe überwiesen.
    Insbesondere diese Zahlen und die der positiven Erledigungen sind ein deutliches Zeichen dafür, wie notwendig es war, das Grundrecht des Art. 17 im Grundgesetz zu verankern. Hier wurde trotz gut funktionierender Verwaltung und nahezu vollkommenen Rechtsschutzes ein notwendiges Regulativ geschaffen. Für den Gesetzgeber selbst ist es von hohem Nutzen, durch die aus der Mitte des Volkes eingereichten Petitionen zu erfahren, wie seine Arbeit im Volke aufgenommen wird und wo sich Lükken oder Härten in den von ihm beschlossenen Gesetzen befinden. Weder die Verwaltung noch die Justiz kann diese Funktion ausfüllen.
    Im zweiten Teil meines Berichts möchte ich Ihnen einige Anliegen vornehmlich aus den sozialen Bereichen aufzeigen.
    Zahlreiche Petenten erstreben die Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in den gesetzlichen Rentenversicherungen nach Überschreiten der Einkommensgrenze. Dabei handelt es sich meistens um angestellte Akademiker, die bereits vor Ablauf von 60 Beitragsmonaten in der Rentenversicherung in ihrem Einkommen über die Versicherungsgrenze hinauskommen und dadurch keine Möglichkeit zur Weiterversicherung mehr haben.
    Manche Einsender wünschen eine günstigere Regelung für die Anrechnung von Kriegs- und Wehrdienstzeiten als Ersatzzeiten in der Rentenversicherung. Ehemalige Hausangestellte und Krankenpflegerinnen führen immer wieder Klage über die ihnen gezahlten niedrigen Renten, wobei das Problem der Bewertung der freien Kost und Wohnung angeschnitten wird. Die Regierung hat zugesagt, bei einer Überprüfung der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze eine Höherbewertung der Sachbezüge zu erwägen.
    Groß ist auch die Zahl der Eingaben, die eine Mindestrente, eine Herabsetzung des Rentenalters oder eine Weihnachtszuwendung für Rentner erstreben und die vor allem eine stärkere Anhebung der kleinen Renten zum Ziele haben. Die Zahl derartiger Eingaben ist zur Zeit vermutlich deshalb besonders hoch, weil seit Wochen Presse, Rundfunk und Fernsehen den Entwurf eines Sechsten Rentenanpassungsgesetzes behandeln, den die Bundesregierung inzwischen den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung zugeleitet hat. Daneben sind es vor allem das Krankenversicherungs-
    Neuregelungsgesetz und das Zweite Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung, zu dem zahlreiche Eingaben eingehen. Sie wurden an die zuständigen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe zur Zeit beraten werden, überwiesen.
    Ein Problem, das sich wie ein roter Faden durch verschiedene Sachgebiete zieht, ist die Festlegung von Stichtagen in zahlreichen Gesetzen. Immer wieder weisen Petenten darauf hin, es bedeute für sie eine besondere Härte, wenn sie eine gesetzlich mögliche Leistung oder Vergünstigung nur deshalb nicht erhielten, weil sie nicht bis zu einem bestimmten Tag ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes genommen hätten. Hierzu darf ich einige Beispiele anführen.
    Bei der Umwandlung von Reichsmark-Guthaben bzw. bestimmten Ansprüchen gegen die Berliner Altbanken aus der Reichsmarkzeit nach dem Umstellungsergänzungs- bzw. Berliner Altbankengesetz ist als Stichtag der 31. Dezember 1952 festgelegt. Eine Ausnahme hierfür gibt es nur für anerkannte Flüchtlinge nach § 3 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes. Inzwischen wird in diesem Hause ein Gesetzentwurf beraten, durch den natürliche Personen, die nach dem Stichtag in den Westen kommen, den Berechtigten gleichgestellt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes, Ihnen vorliegend als Drucksache IV/1457.



    Böhme (Hildesheim)

    Die in dem Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen vom 5. August 1955 enthaltene Stichtagsregelung wird ebenfalls bemängelt. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen sieht nunmehr vor, daß ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Wohnsitzbegründung im Geltungsbereich des Grundgesetzes Ansprüche aus der Reichsmark-Versicherung gegen den Versicherungsträger geltend gemacht werden können.
    Diese beiden Gesetze brechen die erste Lücke in die zahlreichen Kriegsfolgengesetze, die als Anspruchsvoraussetzung eine Stichtagsregelung beinhalten. Dadurch wird sicherlich in zahlreichen Einzelfällen eine befriedigende Lösung und echte Hilfe erzielt werden.
    Im Gegensatz zu den Gesetzen, in denen die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen und Vergünstigungen von einem Anwesenheitsstichtag abhängig gemacht ist und eine Ausnahme hiervon für anerkannte Flüchtlinge nach § 3 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes vorgesehen ist, fehlt eine derartige Ausnahmeregelung bisher im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Dies führte zu Härten und zu mehreren Eingaben. Der Entwurf eines Dritten Änderungsgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz sieht nunmehr vor, daß eine entsprechende Ausnahmebestimmung in das Gesetz aufgenommen wird. Bei der Stichtagsregelung selbst soll es dagegen verbleiben.
    In der 78. Sitzung vom 19. Juni 1963 hat der Bundestag beschlossen, der Bundesregierung eine Petition als Material für eine Novellierung des Häftlingshilfegesetzes zu überweisen. Der dieser Eingabe zugrunde liegende Sachverhalt war Ihnen von unserer verehrten Frau Kollegin Klee in ihrem mündlichen Bericht vom 27. März 1963 geschildert worden und entspricht dem einer gleichartigen Eingabe, in der die Petentin verzweifelt um Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe und die Wiederzusammenführung mit ihrem Ehemann bittet, der in einer Haftanstalt der SBZ festgehalten wird. Wegen sogenannter Staatsverleumdung im Jahre 1960 zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, unternahm er nach der Strafverbüßung im Jahre 1962, also nach Errichtung der Berliner Mauer, einen Fluchtversuch, trat dabei auf eine Mine und fiel schwerverletzt in die Hände der Volkspolizei. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde er erneut inhaftiert. Seit der ersten Entlassung aus dem sowjetzonalen Zuchthaus erhält die Petentin keine Unterstützung mehr nach dem Häftlingshilfegesetz. Dieser Fall beweist einmal mehr, wie dringlich eine gesetzliche Neuregelung des Gewahrsamsbegriffs in § 1 Abs. 3 des Häftlingshilfegesetzes ist, zumal offenbar nicht alle mit der Durchführung des Gesetzes befaßten Behörden von der Möglichkeit Gebrauch machen, Härteausgleich nach § 12 des Häftlingshilfegesetzes zu gewähren, wenn der ehemalige Häftling zwar nicht mehr gefangengehalten wird, aber am Übertritt in die Bundesrepublik oder nach Westberlin gehindert ist.
    Immer wieder führen uns zahlreiche Eingaben vor Augen, daß der Krieg und seine Folgen 18 Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen noch nicht bewältigt sind und daß die vollkommensten Gesetze nicht ausreichen, um der vielen oft wahrhaft tragischen Schicksale Herr zu werden.
    Ich darf Ihnen auch hier noch einmal einige Einzelfälle anführen. Eine aus Ostpreußen im Jahre 1945 geflüchtete Petentin ließ im Jahre 1952 ihren seit 1944 vermißten Ehemann für tot erklären, um in den Besitz einer kleinen Spareinlage ihres Mannes zu gelangen, die sie zur Bestreitung ihres notwendigsten Lebensunterhalts benötigte. Als Todestag wurde in dem Gerichtsbeschluß nach § 9 des Verschollenheitsgesetzes der 31. Juli 1949 bestimmt. Anfang 1963 erfuhr die Einsenderin über den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes von einem ehemaligen Kriegskameraden ihres Mannes, daß er bereits im Herbst 1944 in Odessa in der Sowjetunion verstorben sei. Die Gewährung von Leistungen an unmittelbar Geschädigte nach dem Lastenausgleichsgesetz setzt jedoch voraus, •daß der Erbfall vor der Vertreibung stattgefunden hat. Auf Grund der Todeserklärung vom 31. Juli 1949 lehnte das Ausgleichsamt daher die Anträge der Petentin ab.
    Als sie nach mehr als zehn Jahren nach der Todeserklärung erfuhr, daß ihr Mann schon 1944 gestorben war, konnte sie aber nicht mehr innerhalb der in § 33 a Abs. 2 des Verschollenheitsgesetzes vorgesehenen Fünfjahresfrist den Antrag auf Änderung des Todeszeitpunktes stellen. Der Bundesminister der Justiz wies nun einen Weg, durch den, ohne daß es einer Änderung der Ausschlußfrist in § 33 a des Verschollenheitsgesetzes bedarf, die Petentin doch noch als unmittelbar Geschädigte nach dem Lastenausgleichsgesetz anerkannt werden und in den Genuß von Lastenausgleichsleistungen kommen kann.
    An Hand eines Einzelfalles wurde die grundsätzliche Frage geklärt, ob ein Kriegsbeschädigter arbeitsunfähig im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherungsbestimmung en ist und gegebenenfalls Anspruch auf Einkommensausgleich nach § 17 des Bundesversorgungsgesetzes hat oder ob der entgangene Arbeitsverdienst nach § 24 des Bundesversorgungsgesetzes zu ersetzen ist, wenn ihm seine Prothese wegen der Vornahme notwendiger Änderungen längere Zeit nicht zur Verfügung steht und er seinen Beruf deshalb nicht ausüben kann.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Sinne der Petition entschieden und seine Auffassung den Arbeitsministern und Senatoren der Länder in einem im Bundesversorgungsblatt veröffentlichten Rundschreiben vom 2. April 1963 mitgeteilt, daß keine Bedenken beständen, § 24 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes auch auf den Tatbestand der Änderung oder Ausbesserung von Hilfsmitteln anzuwenden. Dies bedeutet, daß dem Betroffenen während der durch die Ersatzbeschaffung bedingten Arbeitsunfähigkeit in angemessenem Umfang Ersatz für den entgangenen Arbeitsverdienst geleistet wird.
    Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die Tätigkeit des Petitionsausschus-



    Böhme (Hildesheim)

    ses gegeben zu haben, der Sie in der Auffassung bestärken möge, daß der Petitionsausschuß eine notwendige Ergänzung unserer staatlichen Organe darstellt, daß er dazu beiträgt, zu helfen, wo Verwaltung und Rechtsprechung nicht mehr helfen können.
    Abschließend möchte ich Sie bitten, der Ihnen als Drucksache IV/1605 vorliegenden Sammelübersicht Nr. 21 des Ausschusses für Petitionen Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)