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    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, den 15. November 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4453 A Fragestunde (Drucksachen IV/1614 [neu], IV/1618, IV/1632) Frage des Abg. Fritsch: Sondermarken bei den Postämtern des Zonenrandgebietes 4453 C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Einbeziehung der Gemeinde Studernheim in das Verkehrsnetz Bornemann, Staatssekretär . . . . 4453 D, 4454 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) 4454 B Frage des Abg. Felder: Fernsprech- und Fernschreibanschlüsse in Boxdorf Bornemann, Staatssekretär . . . . 4454 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Überwachung von Fernsprechanschlüssen und Kontrolle der Briefpost Bornemann, Staatssekretär . . . . 4455 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Asylrecht für Dr. Burger Höcherl, Bundesminister . . 4455 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 4455 B, C Ertl (FDP) 4455 C, D Fragen der Abg. Frau Meermann: Erholungslandschaft „Bodanrück und Übungsgelände der französischen Garnison Konstanz" Grund, Staatssekretär . 4455 D, 4456 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4456 A Biechele (CDU/CSU) 4456 B Fragen des Abg. Hauffe: Flugplatz Bindlach 4456 C Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Freizügigkeit der Grenzgänger im deutsch-französischen Grenzgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4457 A, C, D, 4458 A Frau Schanzenbach (SPD) 4457 C Dr. Mommer (SPD) 4457 D Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 4458 A Frage des Abg. Fritsch: Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen 4458 B Frage des Abg. Peiter: Bahnhof in Bad Ems Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4458 C Frage des Abg. Josten: Bahnhof in Remagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4458 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Auswertung der Straßenverkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4458 D, 4459 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 4458 D Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Straßensperrungen im Regierungsbebezirk Schwaben während der Frostperiode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4459 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Stahlhochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4460 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 4460 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Speisekarten in Autobahnraststätten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4460 D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Hinweisschilder im deutsch-französischen Grenzgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4460 D Frage des Abg. Felder: Bauarbeiten im Kanalabschnitt Bamberg-Nürnberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4461 A, B, C, D Felder (SPD) 4461 B Seidel (Fürth) (SPD) 4461 B, C Ramms (FDP) . . . . . . . . 4461 D Frage des Abg. Felder: Ausbau der Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4461 D, 4462 A Felder (SPD) 4462 A Fragen des Abg. Iven (Düren) : Mannheimer Rheinschiffahrtsakte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4462 B Fragen des Abg. Reichmann: Investitionskredit für Griechenland Dr. Vialon, Staatssekretär . . . 4463 A, D Reichmann (SPD) . . . . . . . 4463 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge (Drucksachen IV/1001, IV/1619) 4463 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1488) — Erste Beratung — 4464 A Antrag betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Abg. Struve, Glüsing [Dithmarschen], Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Tamblé, Peters [Poppenbüll], Dr. Miessner u. Gen.) (Drucksache IV/1622) 4464 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit; in Verbindung mit der Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1963 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/1605) Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4464 C Vizepräsident Dr. Schmid . 4467 A, 4468 C Dr. Mommer (SPD) 4467 B Frau Wessel (SPD) 4467 C Dürr (FDP) 4468 A Rasner (CDU/CSU) 4468 B Antrag betr. Sachverständigenkommission für die Krankenversicherungsreform (SPD) (Drucksache IV/1565) Dr. Schellenberg (SPD) . 4468 D, 4477 B, 4480 C, D Blank, Bundesminister 4472 A Ruf (CDU/CSU) 4473 A Dr. Stammberger (FDP) . 4476 A, 4480 A Antrag betr. Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film (Abg. Dr. Martin, Neumann [Allensbach], Blumenfeld, Holkenbrink, Frau Dr. Maxsein u. Gen.) (Drucksache IV/1400) Dr. Martin (CDU/CSU) 4482 B Sänger (SPD) 4486 C, 4494 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 4488 D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . 4490 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 4494 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 III Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/1534) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4494 D Ertl (FDP) 4494 D, 4495 A Nächste Sitzung 4495 C Anlage 4497 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 4453 97. Sitzung Bonn, den 15. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner 15 11. Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Arndgen 15. 11. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Aschoff 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Bäuerle 15. 11. Bauknecht 15. 11. Dr. Bechert 15. 11. Berberich 15. 11. Berlin 20. 11. Dr. Besold 15. 11. Dr. Birrenbach 15. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Frau Blohm 15. 11. Börner 15. 11. Braun 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dr. Dörinkel 15. 11. Drachsler 15. 11. Ehren 15. 11. Eisenmann 15. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Dr. Frede 15. 11. Dr. Frey (Bonn) 15. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 15. 11. Fritsch 30. 11. Frau Funcke (Hagen) 15. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Haage (München) 15. 11. Haase (Kassel) 15. 11. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hammersen 15. 11. Hauffe 15. 11. Heiland 15. 11. Holkenbrink 15. 11. Hörmann (Freiburg) 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Kemmer 15. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Klinker * 15. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Kübler 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Kühn (Hildesheim) 15. 11. Leber 15. 11. Lemmer 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11, Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Dr. Mälzig 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Metzger 21. 11. Michels 15. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Dr. Nissen 15. 11. Neumann (Allensbach) 15. 11. 011enhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner. 15. 11. Frau Dr. Probst * 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Dr. Rehling 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Rollmann 15. 11. Schmidt (Kempten) 15. 11. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16. 11. Seibert 15. 11. Seidl (München) 15. 11. Seifriz 15. 12. Dr. Siemer 15. 11. Soetebier 15. 11. Dr. Stoltenberg 15. 11. Stooß 15. 11. Storch * 15. 11. Strauß 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Strohmayr 15. 11. Struve 15. 11. Dr. Supf Dr. Freiherr 15. 11. von Vittinghoff-Schell 15. 12. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Dr. Winter 15. 11. Wischnewski * 15. 11. Frau Zimmermann (Brackwede) 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen ,des Europäischen Parlaments
Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich bekannt,
daß die heutige Tagesordnung nach einer interfraktionellen Vereinbarung erweitert werden soll um die
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Vorschlag der
Kommission für eine Richtlinie des Rates über

(Drucksachen IV/1001, IV/1619)

Wendelborn —
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1488)

Beratung des Antrags der Abgeordneten Struve, Glüsing (Dithmarschen), Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll), Dr. Miessner und Genossen betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Drucksache IV/1622).
Ist das Haus einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Zu den in der Fragestunde der 94. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. November 1963 gestellten Fragen des Abgeordneten Faller Nrn. IX/1 und IX/2 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz vom 8. November 1963 eingegangen. Sie lautet:
Zu Frage 1:
Die Resolution des badischen Bäckerhandwerks vom 22. September 1963 auf dem 81. Verbandstag des Bäcker-Innungsverbandes Baden wurde dem BML nicht vorgelegt. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks hat allerdings die Verhältnisse an der deutschschweizerischen Grenze hinsichtlich des Broteinkaufs der Grenzbevölkerung in der Schweiz vor der Resolution am 22. September 1963 dargelegt und gebeten zu prüfen, ob der Broteinkauf für die Grenzbevölkerung auf 250 g täglich beschränkt werden kann.
Aufgrund dieses Schreibens wurde die Oberfinanzdirektion über das Bundesfinanzministerium sowie die Landesregierung Württemberg-Baden gebeten, an der deutsch-schweizerischen Grenze den kleinen Grenzverkehr in bezug auf die Broteinfuhr zu überwachen und das Ergebnis dieser Feststellungen meinem Hause mitzuteilen.
Zu Frage 2:
Diese Frage möchte ich erst beantworten, wenn die obenerbetenen Stellungnahmen vorliegen. Ich erlaube mir, auf diese Sache zur gegebenen Zeit unaufgefordert zurückzukommen.
Wir beginnen mit Punkt 1 der Tagesordnung:

(Drucksachen IV/1614 Herr Abgeordneter Dr. Kohut hat eine dringliche Anfrage gestellt. Mir wird mitgeteilt, daß der für die Beantwortung zuständige Minister noch nicht da, aber auf dem Wege ist. Sobald er anwesend ist, werde ich die Frage aufrufen. Ich rufe dann auf von der Drucksache IV/1614 die Fragen unter II Geschäftsbereich des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen. Zunächst die Frage II/1 — des Herrn Abgeordneten Fritsch —: Treffen die Feststellungen der Briefmarkensammler des Landkreises Kronach zu, wonach bei den Postämtern des Zonenrandgebietes Sondermarken der Deutschen Bundespost meist schon am Tage nach der Ausgabe nicht mehr zu haben sind? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Frage II/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —: Kennt der Herr Bundespostminister die Gründe, die die Oberpostdirektion Neustadt Bitte, Herr Staatssekretär. Wie der Herr Bundespostminister dem Herrn Abgeordneten Dr. Gerhard Fritz auf seine schriftliche Anfrage vom 4. Oktober 1963 bereits mitgeteilt hat, sind ihm die Gründe, die die Oberpostdirektion Neustadt veranlaßt haben, dem Vorhaben der Bundesbahndirektion Mainz auf Einbeziehung der Gemeinde Studernheim in den Bahnbuslinienverkehr zu widersprechen, bekannt. Sie sind sowohl grundsätzlicher als auch wirtschaftlicher Natur. Über ihre Berechtigung vermag der Herr Bundespostminister zur Zeit noch nichts zu sagen, da der Streitfall nach den Bestimmungen des Abkommens über die Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost auf dem Gebiete ihrer Kraftomnibusverkehre — Bahn/PostAbkommen — dem Bahnbus-Kraftpost-Ausschuß zur Klärung übergeben worden ist. . Vizepräsident Dr. Schmid: Dann Frage II/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —: Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, weshalb die OPD Neustadt die Gründe für ihre Haltung in der Frage des Busverkehrs mit der Gemeinde Studernheim der Öffentlichkeit trotz massiver Angriffe im Frankenthaler Stadtrat und in der Presse nicht dargelegt hat? Bitte, Herr Staatssekretär. Die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn sind nach Art. I des Bahn/Post-Abkommens gehalten, Meinungsverschiedenheiten nicht vor Dritten auszutragen. Die Oberpostdirektion Neustadt hat daher auch im vorliegenden Streitfall mit der Bundesbahndirektion Mainz den Bahnbus-Kraftpost-Ausschuß einberufen und es abgelehnt, in der Öffentlichkeit zu dem Streitfall Stellung zu nehmen. Frage II/4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —: Ist der Herr Bundespostminister bereit, die Oberpostdirektion Neustadt zu einer verständnisvolleren Haltung in der unter II/2,3 bezeichneten Angelegenheit zu veranlassen? Bitte, Herr Staatssekretär. Der Herr Bundespostminister ist sehr daran interessiert, daß Streitfälle zwischen den beiden Bundesverwaltungen gütlich bereinigt werden und sich nicht zu Lasten der Verkehrsnutzer auswirken. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sind wir davon überzeugt, daß der Bahnbus-Kraftpost-Ausschuß auch im vorliegenden Fall eine Regelung finden wird, die den berechtigten Wünschen der Verkehrsnutzer Rechnung trägt. Zusatzfrage? Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß eine Lösung gefunden werden muß, die den Verkehrsbedürfnissen der Bevölkerung von Studernheim am meisten entspricht, und daß dies wohl nach Sachlage nur diejenige Lösung sein kann, daß man der Bundesbahn gestattet, in Studernheim zu halten. Da die Bundesbahn einen Einstundenverkehr durchführt, würde dann also jeweils in einer Stunde einmal ein Zug in Studernheim halten, während die Bundespost nur zweimal am Tage, neuerdings viermal am Tage in Studernheim hält. Die Einzelheiten werden von dem genannten Bahnbus-Kraftpost-Ausschuß eingehend untersucht werden, und ich bin überzeugt, daß der Ausschuß die Lösung finden wird, die zu einem allgemeinen Ausgleich der Interessen führen muß. Eine weitere Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, würden Sie Veranlassung nehmen, dafür Sorge zu tragen, daß die Oberpostdirektion in Neustadt sich ebenfalls mit einer vernünftigen Regelung einverstanden erklärt? Das Bundespostministerium beobachtet die Angelegenheit genau und wird selbstverständlich dafür sorgen, daß auch die nachgeordneten Stellen dem allgemeinen Interesse angemessen Rechnung tragen. Ich rufe auf die Frage II/5 — des Abgeordneten Felder —: Ist der Herr Bundespostminister bereit, dem Antrag der Gemeinde Boxdorf In dieser Angelegenheit liegt dem Bundespostministerium bereits eine schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger vor, die demnächst beantwortet werden wird. Zur Schaltung der beantragten Fernmeldeeinrichtungen muß zunächst das Kabelnetz in dem neuerschlossenen Gebiet erweitert werden, weil das neue Industriegelände in einem fernmeldemäßig noch nicht erschlossenen Gebiet des Ortsnetzes Nürnberg-Fürth liegt. Der Bebauungsplan der Gemeinde ist von der Landesregierung noch nicht genehmigt und liegt bei der Oberpostdirektion Nürnberg zur Zeit nur als Skizze vor. Eine endgültige Planung des Ortsnetz-Ausbaus ist daher zur Zeit noch nicht möglich. Trotzdem sind Vorbereitungen getroffen worden, um eine frühere Fernmeldeversorgung zu ermöglichen. So ist ein Teil der notwendigen Ortsverbindungskabel für die Ortsnetzerweiterung bereits verlegt. Der Rest der Arbeiten kann wegen fehlender Mittel erst im Rechnungsjahr 1964 durchgeführt werden. Die beantragten Fernschreibanschlüsse können dann eingerichtet werden. Für die Fernsprechanschlüsse bestehen bis zur Inbetriebnahme der neuen Vermittlungsstelle Fürth-Espan — voraussichtlich im Jahre 1965 — insofern Schwierigkeiten, als die Vermittlungsstelle Fürth, die zur Zeit hierfür nur in Frage kommt, voll beschaltet ist. Rufnummern für Neuanschlüsse sind bis dahin nicht verfügbar; lediglich Verlegungen können schon vorher ausgeführt werden, wenn durch Kündigung und anderweitige Verlegungen Rufnummern im Bereich der Vermittlungsstelle Fürth frei werden. Endgültig soll das Industriegelände Schmalau an die künftige Vermittlungsstelle Stadeln angeschlossen werden. Der Bau dieser Vermittlungsstelle ist für 1966 vorgesehen, vorausgesetzt, daß die Mittel für den Hochbau bereitgestellt werden können. Nunmehr eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut, die ursprüngVizepräsident Dr. Schmid lich unter VI — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — aufgeführt worden ist: Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß bei zukünftigen Ersuchen der Alliierten auf Überwachen von Fernsprechanschlüssen und Briefzensur auf Grund der Bestimmungen des Truppenvertrages in jedem einzelnen Fall auf einen schriftlichen Antrag bestanden wird, die Fälle registriert und einer Kommission des Bundestages zugängig gemacht werden? Die Frage soll aber vom Postministerium beantwortet werden. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern beantworte ich die Frage wie folgt: Das Recht der Drei Mächte, Fernsprechanschlüsse zu überwachen und Briefpost zu kontrollieren, ist nicht im Truppenvertrag, sondern in Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages festgelegt. Die entsprechenden Ersuchen wurden schon bisher und werden in jedem einzelnen Fall schriftlich gestellt. Die weitere Behandlung der ausschließlich an die Oberpostdirektionen gerichteten Anträge entspricht selbstverständlich den internen Dienstvorschriften, insbesondere der Verschlußsachenanweisung. Die Frage, ob die Bundesregierung bereit ist, einer Kommission des Bundestages eine Liste der überwachten Fernsprechanschlüsse und der Personen, deren Post auf Grund des Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages überwacht wird, auszuhändigen, ist mit Rücksicht auf das Staatsinteresse und die Wahrung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte zu verneinen. Damit ist diese Frage beantwortet. Ich ziehe nun die dringliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut — Drucksache IV/1632 — vor: Ist die Bundesregierung bereit, ohne Verzug dafür zu sorgen, daß dem Innsbrucker Universitätsassistenten Dr. Norbert Burger, der in Anwendung der Richtlinien der Ausländerpolizeiverordnung an Osterreich oder Italien ausgeliefert werden soll, auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 des Grundgesetzes Asylrecht gewährt wird? Herr Kollege Kohut, der Bund hat keine unmittelbare Zuständigkeit. Leider ist gegen Dr. Burger eine Entscheidung der Stadt München und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ergangen, und die Anfechtung der Berufung ist nicht zugelassen worden. Wenn der Bund darüber zu entscheiden hätte, würde er, wenn es die Rechtslage zuließe, in Ihrem Sinne entscheiden. Eine Zusatzfrage! Da ich kein Jurist bin, Herr Minister, möchte ich mir doch die Frage erlauben, ob es nicht trotz dieser föderalistischen Zuständigkeit Möglichkeiten gibt, das Asylrecht, das im Grundgesetz vorgesehen ist, durch den Bund zu erwirken. Das Grundgesetz sieht vor, daß die Gesetze durch die Länder ausgeführt werden. Ich werde alles versuchen, was im Sinne Ihrer Anfrage liegt. Eine weitere Zusatzfrage! Befürchten Sie nicht, Herr Minister, daß nach dem Fall des ungarischen Fremdenlegionärs, der inzwischen gut erledigt ist, und nach dem Fall des Oberst Argoud, diese Angelegenheit unter den Südtirolern, denen es ja nicht so gut geht, sehr viel Staub aufwirbeln wird, wenn hier nicht etwas Besonderes geschieht? Herr Kollege, Sie werden nicht übersehen, daß in dem Fall Gyöfri der Bund alle Möglichkeiten ausgeschöpft und die Einreise bewilligt hat, obwohl noch ein Abschiebeerlaß vorlag. Auch in diesem Falle wird alles versucht werden, was möglich ist. Eine weitere Zusatzfrage! Herr Bundesminister, sind Sie bereit, den Fall dahin gehend prüfen zu lassen, ob bei einer etwaigen Auslieferung nicht eine Verletzung des Grundgesetzes erfolgt? Das hat das Gericht bereits getan. Das Verfahren ist deswegen noch anhängig, weil gegen die Versagung der Berufung eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich ist. Herr Bundesminister, liegt im Fall Burger eine Intervention oder gar ein Auslieferungsantrag einer ausländischen Regierung vor? Das kann ich im Augenblick nicht sagen. Die Frage ist sehr kurzfristig eingereicht worden. Aber ich glaube nicht. — Ich höre soeben von meinem Nebenmann, daß die Frage verneint werden kann. Keine Frage mehr. Dann kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage XII/4 — der Frau Abgeordneten Meermann — auf: Ist die Bundesregierung bereit, bei den französischen Stationierungsstreitkräften darauf hinzuwirken, das reich bewaldete „Bodanrück" Herr Präsident, vielleicht darf ich die Fragen 4 und 5, die sachlich zusammenhängen, zusammen beantworten. Bitte schön. Frage XII/5 — der Frau Abgeordneten Meermann —: Sieht die Bundesregierung eine andere Möglichkeit, das Übungsgelände der französischen Garnison Konstanz im Hinblick auf die Konstanzer Universitätsneugründung zu verlegen? Der Standortübungsplatz der französischen Übungsgarnison Konstanz wird für die Truppenausbildung benötigt. Eine Verlegung im Interesse der Universitätsgründung ist nur gegen einen entsprechenden Ersatz möglich. Gespräche darüber sind bereits im Gange, aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Ersatzvorschläge des Landes Baden-Württemberg dem Oberkommando der französischen Streitkräfte in Deutschland zu unterbreiten und zu unterstützen. Sie ist ferner bereit, hierbei darauf hin zu wirken, daß die französischen Streitkräfte bei ihren Ersatzforderungen auf das sogenannte „Bodanrück" verzichten, damit dieses waldreiche Gebiet der Bevölkerung zur Erholung erhalten bleibt. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, da in der Bevölkerung eine gewisse Unruhe deswegen entstanden ist, weil Scharfschießübungen manchmal kurzfristig anberaumt werden und es für die beteiligten Behörden nicht immer leicht ist, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Menschen, die in Feld und Wald arbeiten, und auch zum Schutze der Ausflügler zu treffen, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich um diese Angelegenheit noch kümmern. Sehr gern! Ich sagte schon: Gespräche sind im Gange. Wir beobachten sie. Ich erwarte in nächster Zeit einen Bericht der zuständigen Oberfinanzdirektion, der Anlaß geben wird, Ihrem Wunsche zu entsprechen. Eine Zusatzfrage. Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem Lokaltermin am 5. April 1963 zur Prüfung auch dieser Frage unter dem Vorsitz des Ministerialdirigenten Dr. Thoma vom Finanzministerium Baden-Württemberg — u. a, waren dabei vertreten vom Bundesverteidigungsministerium Ministerialrat Möller, die Bundesvermögensstelle Konstanz durch ihren Leiter — sich ergeben hat, daß eine Verlegung des Übungsplatzes aus Platzgründen nicht in Frage kommt? Das ist mir nicht bekannt, aber ich will der Frage gern nachgehen. Eine weitere Zusatzfrage. Ist die Bundesregierung bereit, eine umfassendere und wohl allein befriedigende Lösung zu erwägen — gerade im Hinblick auf die Gründung einer Universität in Konstanz und die damit verbundenen Entwicklungstendenzen —, durch die eine Verlegung der französischen Garnison ins Auge gefaßt wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf dieses Ziel Verhandlungen mit allen dafür in Frage kommenden Stellen aufzunehmen? Beide Fragen möchte ich eindeutig bejahen. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe auf die Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3 — des Abgeordneten Hauffe —: Ist es zutreffend, daß der Bund und der Freistaat Bayern am 9. Dezember 1958 der Stadt Bayreuth fest zusicherten, sich dafür zu verwenden, daß Bayreuth das Flugplatzgelände Bindlach auch tatsächlich werde nutzen können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Bayreuth ihr 56 Hektar großes Flugplatzgelände Laineck der Bundeswehr auf Grund der in Frage XIII/1 genannten Zusicherungen zur Verfügung gestellt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die zwischen der Stadt Bayreuth, dem Freistaat Bayern und dem Bund aufgetretenen Differenzen um das Fluggelände Bindlacher Berg beizulegen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers von Hassel vom 14. November 1963 lautet: Zu Frage 1: Es ist zutreffend, daß am 9. 12. 1958 in Bayreuth eine Sitzung stattgefunden hat, in der die Inanspruchnahme des früheren Zivilflughafens Laineck zum Ban einer Bundeswehrund Bundesgrenzschutz-Kaserne besprochen wurde. Dem auch von der Stadt Bayreuth anerkannten Sitzungsprotokoll ist nicht zu entnehmen, daß der Bund fest zugesichert haben soll, sich dafür zu verwenden, daß das bundeseigene Flugplatzgelände Bindlach, welches von den US-Streitkräften seit mehr als 10 Jahren in Anspruch genommen ist, der Stadt Bayreuth zur Verfügung gestellt wird. Das Protokoll über die Besprechung am 9. 12. 1958 sagt darüber hinaus, daß „die Bayerische Staatskanzlei zu gegebener Zeit mit den US-Streitkräften über eine Teilfreimachung des Flugplatzgeländes bei Bindlach verhandeln wird." Zu Frage 2: : Es trifft nicht zu, daß die Stadt Bayreuth das Flugplatzgelände Laineck der Bundeswehr aufgrund der Zusicherung, der Bund werde sich dafür verwenden, daß Bayreuth das Flugplatzgelände Bindlach nutzen könne, zur Verfügung gestellt hat. Vielmehr hat der Bund als Gegenleistung für die Abgabe des Geländes Laineck — welches ohnehin nicht mehr den Anforderungen an einen Flughafen entspricht — auf die militärische Wiederinanspruchnahme von 3 ehemaligen Kasernenanlagen in Bayreuth verzichtet. Ebenfalls auf Wunsch der Stadt hat die Bundeswehr auf die Wiederverwendung des ehemaligen Standortübungsplatzes Oberkonnersreuth verzichtet, obwohl das Gelände als Übungsplatz geeignet war. Zu Frage 3: Der Bund steht derzeit in schwierigen Erwerbsverhandlungen über ein militärisches Übungsgelände am Ochsenberg, welches 65 Privateigentümern, einer Stiftung und 6 Gemeinden gehört und nicht die Vorzüge des ursprünglichen Übungsgeländes aufweist. Zur Zeit sind 180 ha angekauft, eine Vergrößerung bis zu 210 ha wird angestrebt. Demgegenüber beträgt die Übungsplatzgebühr für die Bundeswehrund Bundesgrenzschutz-Einheiten 375 ha. Eine eventuelle Mitbenutzung des ohnehin knappen Übungsgeländes durch die in Bindlach stationierten US-Streitkräfte würde die Übungsmöglichkeiten noch weiter einschränken. Ich werde aber trotzdem die Frage der Mitbenutzung dieses Platzes durch die US-Streitkräfte, die derzeit die Kontrolle über das bundeseigene Flugplatzgelände Bindlach ausüben, prüfen. Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Frage XIV/1 — der Frau Abgeordneten Schanzenbach —: Ist der Bundesregierung bekannt, daß 600 bis 700 französische Staatsangehörige aus dem Elsaß nicht mehr zu ihren Arbeitsplätzen in Baden und in der Pfalz kommen können, weil deutschen Omnibusunternehmen die Genehmigung zum Abholen französischer Arbeitskräfte kurzfristig versagt wurde? Ich bitte darum, Herr Präsident, daß ich die beiden Fragen der Frau Abgeordneten Schanzenbach gemeinsam beantworten kann. Ich darf auch die Frau Abgeordnete bitten, damit einverstanden zu sein. Ich rufe auch Frage XIV/2 — der Frau Abgeordneten Schanzenbach — auf : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der Regierung der französischen Republik darauf hinzuwirken, daß die Freizügigkeit der Grenzgänger im deutsch-französischen Grenzgebiet wiederhergestellt wird, namentlich im Hinblick auf den Geist des deutsch-französischen Vertrags? Der Bundesregierung sind Fälle der von Ihnen, Frau Kollegin, geschilderten Art bekanntgeworden. Von den örtlich ,zuständigen Arbeitsverwaltungen sind sogleich Verhandlungen zur Behebung der Schwierigkeiten aufgenommen worden, da die Gründe der Schwierigkeiten nicht sosehr auf .dem Verkehrsals auf dem Arbeitsmarktgebiet in Auswirkung der Vollbeschäftigung auf beiden Seiten ,der Grenze zu ,suchen sind. Dem Bundesminister für Verkehr ist durch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und den Deutschen Industrieund Handelstag schon Anfang dieses Jahres mitgeteilt worden, daß bei der Beförderung von Arbeitern französischer Staatsangehörigkeit mit deutschen Kraftfahrzeugen zu Arbeitsplätzen, vor allem im badischen Raum, Schwierigkeiten aufgetreten sind. Ich habe idaraufhin bei einer Besprechung an der Monatswende Januar—Februar mit Vertretern des französischen Verkehrsministerium auch diese Frage angeschnitten. Die französischen Herren erklärten, daß der Berufsverkehr mit Kraftfahrzeugen in Frankreich seit jeher einer Genehmigung unterliege. Die Angelegenheit sollte dem französischen Verkehrsministerium zur weiteren Aufklärung schriftlich mitgeteilt werden. Dies ist von uns Anfang März dieses Jahres geschehen. Leider hat das französische Verkehrsministerium bisher trotz Erinnerung eine Antwort noch nicht erteilt. Hier ist inzwischen aber bekanntgeworden, daß das französische Verkehrsministerium einen Erlaß 'herausgegeben hat, der u. a. folgendes bestimmt: Grundsätzlich dürfen Beförderungen von Reisenden auf französischem Gebiet ausschließlich nur von französischen Transportunternehmen vorgenommen werden. Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn es im Interesse der französischen Wirtschaft liegt. Insbesondere darf das Vorgehen ausländischer Unternehmen, die Nutznießer solcher Ausnahmen sind, keine fühlbare Störung des schon bestehenden Linienverkehrs — sei es auf 'Schiene oder Straße — herbeiführen. .. . Weiter heißt es in dem Erlaß des französischen Verkehrsministeriums: Doch empfiehlt es sich grundsätzlich, solchen Erneuerungsanträgen stattzugeben, die von Unternehmen vorgelegt werden, die eigene Fahrzeuge benutzen, wenn es zu keinen Beanstanstandungen im Gebrauch der diesen Unternehmen bereits erteilten Genehmigungen gekommen ist. Wir werden die Angelegenheit selbstverständlich nachdrücklich weiterverfolgen. Sie wird auch durch die zuständigen Landesbehörden mit den zuständigen französischen Behörden im Elsaß laufend behandelt, um die aufgetretenen Schwierigkeiten zu beheben. Zusatzfrage! Herr Minister, kann man damit rechnen, daß die Bundesregierung von sich aus alles tun wird, um den elsässischen Arbeitern die Arbeitsaufnahme im badischen Gebiet zu ermöglichen? Ja, Frau Kollegin, das werden wir sehr gern tun, weil wir ein großes Interesse an diesen Arbeitskräften haben. Andererseits scheint es, daß die Beschäftigung auch im Elsaß gerade in diesem Raum zugenommen hat durch die Errichtung neuer Raffinerien und die Schaffung anderer Möglichkeiten, den Leuten Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die näher an ihren Wohnorten liegen. Wir können es natürlich nicht verhindern, daß die Arbeitskräfte sich dann diesen Arbeitsplätzen zuwenden. Zusatzfrage, Dr. Mommer! Herr Minister, halten Sie die französische Praxis, die hier zum Ausdruck kommt, für vereinbar mit dem Buchstaben und vor allem mit dem Geist der EWG? Was soll da werden, wenn sogar im Grenzverkehr nach nationalen Gesichtspunkten entschieden wird, ob jemand Arbeiter zum Arbeitsplatz befördern darf? Herr Kollege Mommer, diese Fragen sind vorläufig noch im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Gespräch, und die entsprechenden Abmachungen, die dafür für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft notwendig sind, sind noch nicht festgelegt, so daß zur Zeit noch bilaterale Maßnahmen durchaus möglich sind und jedenfalls nichts anderes als moralische Hinweise in Betracht kommen. Weitere Zusatzfrage! Die Kommission in Brüssel und der Ministerrat sind für Buchstaben und Geist des EWG-Vertrages zuständig. Wäre es möglich, unter Berufung darauf zu versuchen, auch über Brüssel eine Lösung der Frage zu erreichen? Das glaube ich nicht, Herr Kollege. Der Ministerrat darf, wie Sie wissen, nicht aktiv werden, sondern nur die Kommission kann aktiv werden. Wir können es bei der Kommission anregen. Sie wird uns sagen, daß diese Angelegenheit zur Zeit wie alle Personenverkehre im grenzüberschreitenden Verkehr auch innerhalb der EWG noch bilateral gelöst sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt multilaterale Lösungen angestrebt werden. Die Kommission beschäftigt sich zur Zeit noch ausschließlich mit der multilateralen Lösung von Fragen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, aber noch nicht des Personenverkehrs. Noch eine Zusatzfrage, Dr. Hauser! Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß der Regierungspräsident von Freiburg schon seit Wochen auf Veranlassung badischer Abgeordneten in dieser Frage mit der Präfektur in Straßburg in Verhandlungen steht? Ja, Herr Kollege, das ist mir bekannt. Der Herr Regierungspräsident Dichtel hat mich noch vor zwei Tagen darauf angesprochen und mir mitgeteilt, daß er hofft, in seinen Verhandlungen mit den Präfekturen in Kolmar wie in Straßburg diese Angelegenheit sozusagen auf dem kleinen Dienstweg förderlich regeln zu können. Ich rufe auf die Frage XIV/3 — des Abgeordneten Fritsch —: Ist mit einer Erhöhung der zur Zeit gültigen Mindestgeschwindigkeit von 40 km/st auf Autobahnen in absehbarer Zeit zu rechnen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 13. November 1963 lautet: • Eine Vorschrift, daß auf den Autobahnen alle Fahrzeuge eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit einhalten müssen, besteht nicht. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche einzuführen. Es besteht dazu in § 8, Abs. 7, Satz 1, folgende Vorschrift: „Die Bundesautobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Kilometern je Stunde benutzt werden; auch beim Mitführen von Anhängern muß diese Geschwindigkeit eingehalten werden können." Diese bauartbedingten 40 Kilometer je Stunde müssen auf ebener Strecke erreicht werden können. Zahlreiche schwere Einzelfahrzeuge und Züge sind — weder heute noch in Zukunft — nicht in der Lage, auf den Steigungsstrecken der Autobahnen eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten, obwohl die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 35 eine Mindestmotorleistung von 6 PS/t vorschreibt, die jedoch im europäischen Rahmen erst noch durchgesetzt werden muß. In Brüssel sind niedrigere Werte vorgeschlagen. Aber selbst bei 6 PS/t erreicht ein Lastzug der heute üblichen Abmessungen und Gewichte bei Steigungen von 5 % nicht mehr als 18-20 km/h. Unsere alten Autobahnen weisen aber Steigungen bis 7 % auf. Diese Lastzüge können schon deshalb nicht von den Autobahnen verwiesen werden, weil sie den Verkehr auf den übrigen Straßen unzumutbar behindern und in den Ortsdurchfahrten die Verkehrsgefahren, besonders gegenüber Kindern und älteren Menschen, wesentlich erhöhen würden. Ich versuche, mit bautechnischen Mitteln Abhilfe zu schaffen, nämlich durch die sog. Kriechstreifen auf den Steigungsstrecken der Autobahnen und dadurch, daß auf den Neubaustrecken der Autobahnen seit 1955 die Höchststeigung auf 4 % beschränkt wird. Frage XIV/4 — des Abgeordneten Peiter —: Wann ist damit zu rechnen, daß der Bahnhof der Kurstadt Bad Ems so renoviert wird, wie man es bei einem Kurort von dieser Bedeutung erwarten kann? Herr Kollege, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn teilt mir zu Ihrer Frage folgendes mit. Die Bundesbahndirektion Mainz hat bereits am 8. August dieses Jahres den Bauauftrag gegeben, das Empfangsgebäude in Bad Ems instand zu setzen. Im Jahre 1963 ist eine Bausumme von 45 000 DM hierfür zur Verfügung gestellt worden, die auch verbaut werden wird. Die restlichen 60 000 DM werden Anfang 1964 zur Verfügung stehen. Damit soll erreicht werden, daß mit Beginn der Kurzeit, im April 1964, die Arbeiten abgeschlossen sind. Ich hoffe, daß der Bahnhof dann den Anforderungen der Kurstadt entsprechen wird. Frage XIV/5 — des Abgeordneten Josten —: Wann soll der alte Bahnhof in Remagen umgestaltet werden, damit er den heutigen Verkehrsverhältnissen, den Anforderungen des Personals und der Reisenden Rechnung trägt? Zu Ihrer Frage, Herr Kollege, teilt mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn folgendes mit. Die Untersuchungen der Bundesbahndirektion Mainz haben ergeben, daß eine Wiederherstellung des jetzigen Empfangsgebäudes in Remagen nicht zweckmäßig ist, weil das Gebäude mit einem Alter von hundert Jahren den heutigen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Es ist daher vorgesehen, das Gebäude abzubrechen und an seine Stelle einen modernen Zweckbau zu setzen. Verhandlungen darüber mit der Stadt sind eingeleitet. Nach den Mitteilungen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist beabsichtigt, die Pläne im nächsten Jahr aufzustellen und möglichst den Bau im Jahre 1965 durchzuführen. Ich rufe auf die Frage XIV/6 — des Herrn Abgeordneten Welslau —: In welcher Weise werden Straßenverkehrsunfälle in der Bundesrepublik ausgewertet? Herr Kollege, nach dem Gesetz zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik vom 18. Mai 1961 wird eine einschlägige Statistik geführt über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Diese Statistik wird vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern aufbereitet. Die Ergebniss dieser Aufbereitung dienen als Unterlage für Maßnahmen des Straßenverkehrsrechts, für Maßnahmen des Straßenbaues, für Maßnahmen zur Aufklärung und Erziehung der Verkehrsteilnehmer und für Forschungsaufträge. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, werden leicht zu beseitigende verkehrsgefährdende Gegenstände sofort beseitigt, oder muß in jedem Fall zunächst eine Welslau Verkehrsschau stattgefunden haben? Ich denke dabei an Bäume auf Landstraßen in gefährlichen Kurven, die doch sehr leicht beseitigt werden könnten. Das ist zunächst eine Angelegenheit der Landesverkehrsbehörden und der Polizei, die sich darum zu kümmern haben, daß irgendein verkehrsgefährdender Zustand, wenn er eintritt, sofort beseitigt wird. Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen zu den Fragen 7 bis 9 — des Herrn Abgeordneten Schmidt Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß sie die im gleichen Umfange wie im Vorjahr im Regierungsbezirk Schwaben geplanten Straßensperrungen und Einschränkungen während der Frostperiode nur unter völliger Außerachtlassung der dadurch sich erneut ergebenden schweren Belastungen für den Allgäuer Wirtschaftsraum durchführen kann? Ist die Bundesregierung bereit, wegen der unter XIV/7 genannten Schwierigkeiten in eine echte Prüfung der Belastungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesstraßen in der Frostperiode unter Berücksichtigung der seit Jahren hierzu gemachten Vorschläge im Hinblick auf Geschwindigkeitsbeschränkungen und Herabsetzung des Reifendruckes umgehend einzutreten? Sieht die Bundesregierung ein, daß unter allen Umständen eine direkte Verbindung des Allgäuer Wirtschaftsraumes zur Autobahn München—Stuttgart im kommenden Winter weitgehend sperrungsfrei bleiben muß, nachdem die erst seit neuerer Zeit laufenden Nachholmaßnahmen im Straßenbau in Schwaben noch keinen winterfesten Vollanschluß erreichen konnten und dem Allgäuer Wirtschaftsraum die ails der langen Verzögerung sich ergebende Belastung in der Frostperiode nicht länger auferlegt werden kann? Der Fragesteller ist nicht anwesend. — Übernehmen Sie die Fragen? Ich darf die drei Fragen des Herrn Kollegen Schmidt gemeinsam beantworten. Die Bearbeitung der von den Straßenbaubehörden der Länder tim Zusammenwirken mit den Straßenverkehrsbehörden und den Verkehrsverbänden aufzustellenden Vorschläge für voraussichtliche Verkehrsbeschränkungen auf den Durchgangsstraßen während des Frostaufgangs, also während der Tauperiode im nächsten Frühjahr, ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird bei der Obersten Baubehörde in München voraussichtlich Mitte Dezember vorliegen. Doch läßt sich schon jetzt sagen, daß gegenüber den Verkehrsbeschränkungen der letzten Tauperiode Erleichterungen für ,den Güterverkehr vorgesehen werden können, die sich für das Allgäu günstig auswirken werden. Ich habe dazu erstmals für den Bereich der Bundesstraßen angeordnet, daß das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges der in der Hauptsache vorkommenden Beschränkungsstufe von 6 t mit Rücksicht auf die gebräuchlichsten Größen der Fahrzeuge des Güterfernverkehrs auf 7 t erhöht wird. Zu dieser allgemeinen Lockerung werden mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Wirtschaft weitere örtliche Verbesserungen treten. Sie werden nicht von mir, sondern von den obersten Landesbehörden festgesetzt. Der Vorschlag, das zulässige Fahrzeuggewicht gegenüber der angeordneten Lastbeschränkung in einem gewissen Umfang zu erhöhen, wenn gleichzeitig der Reifendruck entsprechend vermindert wird, ist bereits vor Jahren geprüft worden. Da die für die Tragfähigkeit der Straße entscheidende kritische Zone im allgemeinen unmittelbar unter der Fahrbahnbefestigung im Untergrund des Straßenkörpers liegt, kommt es nicht sosehr auf den spezifischen Flächendruck des Reifens an als auf die Größe der Radlast selbst. Hierzu treten noch eine Reihe weiterer Umstände, die mich veranlaßt haben, an dem 'bisher bewährten Verfahren festzuhalten. Dem Allgäu konnte in der Tauperiode 1963 mit der als sogenannte Positivstraße von Beschränkungen freigehaltenen Bundesstraße 312 von Steinheim bis Biberach und — daran anschließend — der Bundesstraße 30 von Biberach bis Ulm eine tragbare Umleitung des Verkehrs mit Fahrzeugen über 9 t Gesamtgewicht von und zur Autobahn zur Verfügung gestellt werden. Nachdem nunmehr die Bundesstraße 19 als Direktverbindung zur Autobahn bei Ulm in ihrem Südabschnitt, nämlich zwischen Oberstdorf und Steinheim, schon bisher Positivstraße war, konnte sie jetzt zwischen Steinheim und Ulm in diesem Baujahr weiter verbessert werden. Unter dem Eindruck der guten Erfahrungen, die durch derartige Zwischenausbauten allenthalben gemacht wurden, habe ich gelegentlich meiner diesjährigen Straßenbereisung die Oberste Baubehörde veranlaßt zu prüfen, inwieweit die Verkehrsbeschränkungen im Allgäu — und zwar insbesondere bezüglich der Bundesstraße 19 zwischen Steinheim und Ulm — weiter abgebaut oder ganz aufgehoben werden können. Das Ergebnis der von den zuständigen Landesbehörden durchzuführenden Prüfung dürfte in Kürze vorliegen. Es wird hoffentlich Veranlassung für weitere Erleichterungen sein. Ich darf in diesem Zusammenhang, Herr Kollege, darauf hinweisen, daß der Bund für die Beseitigung der Frostschäden allein in diesem Jahre 380 Millionen DM hat aufwenden müssen. Die Lastund Geschwindigkeitsbeschränkungen während der an sich kurzfristigen Tauperiode — das sind als mehrere Tage, höchstens eine Woche oder zwei Wochen — dienen dem Schutz und der Erhaltung der Straße, insbesondere ihrer Zurverfügungstellung in der nachfolgenden Zeit in gutem Zustand. Ihre Zerstörung durch Befahren mit zu schweren Fahrzeugen in der kurzen Tauperiode führt zu volkswirtschaftlich höheren Verlusten als vorübergehende Sperrungen oder Beschränkungen, so unangenehm sie auch sind. Wir werden selbstverständlich weiter wie in den letzten Jahren in gerechter Abwägung alles Vertretbare tun, um die damit verbundenen vorübergehenden Beeinträchtigungen des Wirtschaftsverkehrs möglichst gering zu halten. Unser Ziel bleibt natürlich, den Ausbau der frostgefährdeten Straßen so zügig zu fördern, daß Benutzungsbeschränkungen in Zukunft nicht mehr notwendig sind, 4460 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 97. ,Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1963 Die Fragen sind beantwortet. Frage XIV/10 — des Herrn Abgeordneten Dr. Dörinkel —: Erwartet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Schwierigkeiten im Straßenverkehr durch die Konstruktion von Stahlhochstraßen? Die Frage wird übernommen von dem Abgeordneten Dr. Kohut. Seit dem Bau des Unkelstein-Viadukts im Zuge der B 9 im Jahre 1955 hat die Anwendung von Hochstraßen im Zuge von Bundesfernstraßen und auch im Straßennetz der Städte immer mehr Anwendung gefunden. Es sind heute schon viele Kilometer Hochstraßen im Verkehr, und die Entwicklung in dieser Hinsicht ist noch nicht abzusehen. Bisher sind die Hochstraßen fast ausschließlich in Spannbeton gebaut, obgleich bei Ausschreibungen in der Regel Wahlvorschläge selbstverständlich auch in Stahlbauweise zugelassen werden. Die Angebote in Stahlbauweise waren jedoch für Dauerausführungen weniger geeignet, zumal der Spannbeton wegen seiner leichteren Anpassungsfähigkeit an die örtlichen Gegebenheiten und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vor allem bei der Unterhaltung hier oft besondere Vorteile bietet. Ich erinnere Sie dazu an die Hochstraßen in Mannheim, Ludwigshafen, Köln, Berlin und an anderen Orten. Das hat sich auch im Ausland vielfach erwiesen. Ich erinnere z. B. an Brüssel und Los Angeles. Zur Zeit werden von uns neue Vorschläge zum Einsatz von Stahlhochstraßen überprüft, die wir grundsätzlich vor mehreren Monaten von verschiedenen Firmen angefordert haben. Die erbetenen Vorschläge sind bisher nur zum Teil eingegangen, die ersten Anfang November. Durch die in der Zwischenzeit geführten Verhandlungen war es möglich, zahlreiche Mängel früherer Konstruktionsvorschläge auszuschließen. Die Prüfung wird erst in einiger Zeit ein abschließendes Urteil erlauben. Zusatzfrage! Herr Minister, ist die Stahlkonstruktion vielleicht geeignet, das leidige Problem der beschrankten Bahnübergänge in Städten zu lösen? Nein, das glaube ich nicht. Die Bundesbahn hat zur Lösung des Problems an schienengleichen Bahnübergängen eine Konstruktion aus Fertigbetonteilen entwickelt, die sich als wesentlich günstiger erwiesen hat als der Einsatz von Stahlkonstruktionen. Frage XIV/11, die ebenfalls von dem Abgeordneten Dr. Dörinkel gestellt ist: Gilt das unter XIV/10 Gesagte — gegebenenfalls — nur für die Überbrückung von Autobahnstrecken, z. B. von Baustellen, oder auch für den innerstädtischen Verkehr? Baureife Entwürfe von leicht beweglichen Stahlhochbrücken, deren Einsatz bei kurzfristig abzuwickelnden Baustellen Erfolg versprechen, liegen uns zur Zeit noch nicht vor. Das hat seinen Grund darin, daß die Kreuzungen mit Autobahnüberführungen und die durch die Auffahrtsrampen in Gefällstrecken noch hinzukommenden Steigungen verkehrliche und bauliche Schwierigkeiten bieten, die erst ausgeräumt werden müssen. Die Anwendung von transportablen Stahlhochstraßen bei Reparaturstrecken hat aber nur Sinn, wenn sie möglichst ohne Einschränkung anwendbar ist und Antransport, Montage und Demontage so organisiert werden können, daß die Verkehrsbehinderungen unter Verwendung von Stahlhochbrücken erheblich geringer werden als bisher. Die bisherigen Konstruktionen bieten diese Möglichkeit noch nicht. Deshalb haben wir die Stahlbauund die Straßenbaufirmen schon im Frühjahr dieses Jahres um Vorschläge gebeten. Sie sind bisher noch nicht eingegangen. Wir hoffen aber, daß baureife Entwürfe aus diesen Arbeiten entstehen werden. Für den innerstädtischen Verkehr dagegen kommen als Dauerlösungen — wie gesagt — in erster Linie Spannbetonbrücken und nur bei Provisorien Brücken in Stahlbauweise in Frage wie z. B. in Birmingham. Ihr Einsatz wird aber von den Städten selbst entscheidend zu bestimmen sein. Keine Zusatzfrage? — Dann die Frage XIV/12 — des Abg. Dr. Rinderspacher —: Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, bei den Autobahnraststätten darauf hinzuwirken, daß die Hauptspeisekarten mehrsprachig, wenigstens französisch und englisch, abgefaßt werden, wie das bei der Deutschen Schlafund Speisewagengesellschaft bereits der Fall ist? Die Frage ist zu bejahen. Der Bundesminister für Verkehr wird die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die Hauptspeisekarten in den Autobahnraststätten von den Pächtern mehrsprachig, d. h. auch in Englisch und Französisch, abgefaßt werden. Der bekannte Prospekt „Tanken und Rasten an den Bundesautobahnen", der auch an den Grenzen verteilt wird, enthält bereits einen mehrsprachigen Text. Frage XIV/13 —des Abgeordneten Dr. Rinderspacher —: Hält die Bundesregierung es für erforderlich, Hinweisschilder auf Rheinbrücken und Rheinfähren im deutsch-französischen Grenzgebiet zweisprachig zu beschriften, wie das in Frankreich zum Teil bereits getan wird? Nach Ansicht des Innenministeriums Baden-Württemberg ist bei diesen Grenzübergängen ein allgemeines Bedürfnis für zweisprachige Hinweise noch nicht aufgetreten, weil die beiden Sprachen zu beiden Seiten gleichmäßig bekannt sind. Wo es jedoch in einzelnen Fällen notwendig ist, werden wir die Hinweise zweisprachig geben; das ist bei den Hauptübergängen der Fall. Ich habe gebeten, daß die örtlich zuständigen Behörden dieser Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Wir kommen zur Frage XIV/14 — des Abgeordneten Felder —: Hält der Herr Bundesverkehrsminister die Feststellung des Deutschen Kanalund Schiffahrtsvereins Rhein-Main-Donau für richtig, daß eine ordnungsgemäße Weiterführung der Bauarbeiten im Kanalabschnitt Bamberg-Nürnberg mit dem im Haushaltsansatz 1964 vorgesehenen Betrag von nur 9 Millionen DM Bundesmitteln zur Folge hätte, daß Nürnberg erst Mitte 1970 erreicht würde? Der Bundesminister für Verkehr, die Bayerische Staatsregierung und die Rhein-Main-Donau AG bemühen sich, den für 1970 in Aussicht gestellten Termin für die Vollendung des Abschnitts Bamberg—Nürnberg der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zu halten. Ein genauer Termin läßt sich bei so umfangreichen und schwierigen Wasserbauarbeiten natürlich nicht angeben. Es spielt dabei allerdings die Finanzierung auch eine entscheidende Rolle. Sie wird durch die schwierige Haushaltslage des Bundes begrenzt. Die Verteilung der Mittel unterliegt den Beschlüssen des Hohen Hauses. Der Bundesminister für Verkehr würde es außerordentlich bedauern, wenn die Haushaltslage eine Erhöhung der Bauzuweisungen des Bundes nicht in dem Ausmaß zuläßt, um den Abschnitt Bamberg—Nürnberg bis 1970 fertigzustellen. Bekanntlich hat der Haushalt 1963 die Anforderung des Bundesministers für Verkehr, 20 Millionen DM hierfür bereitzustellen, nicht erfüllt. Auch für 1964 ist die Anmeldung zum Haushalt gemäß dem zweiten Vierjahresplan für die Bundeswasserstraßen in der gleichen Höhe, also mit nur 20 Millionen DM, erfolgt. Die Rhein-Main-Donau AG selbst kann die erforderlichen Baumittel nur zu etwa 2/3 aus eigenen Mitteln decken und ist daher auf die Darlehen des Bundes und des Landes unbedingt angewiesen. Zusatzfrage! Herr Minister, Sie sind also auch der Meinung, daß die verhältnismäßig geringe Differenz in der entsprechenden Etatposition im Hinblick auf die Vordringlichkeit des Projektes zur Entwicklung des europäischen Raumes es erforderlich mache, sich mit allem Nachdruck für die Bewilligung der Mittel einzusetzen? Ich kann nicht mehr tun, als mich für die Bewilligung der Mittel in meinem Rahmen einsetzen. Letzten Endes erfolgt die entscheidende Bewilligung ja durch den Bundestag, Herr Kollege. Zusatzfrage! Herr Minister, darf man die Feststellung treffen, daß der zweite Vierjahresplan für die Bundeswasserstraßen nach dem Ziel und der Finanzierung dann lediglich ein Arbeitsplan des Verkehrsministeriums ist, daß es sich dabei aber nicht um eine verbindliche Kabinettsvorlage handelt? Dies ist eine verbindliche Kabinettsvorlage gewesen, die auch vom Kabinett verabschiedet worden ist, allerdings, da hier ja keine Steuereinnahmen mit Zweckbindung wie beim Straßenbauhaushalt vorliegen, mit dem selbstverständlichen Vermerk, daß die Ausführung sich nach den Verhältnissen des Haushalts zu richten hat wie bei allen derartigen Vorhaben. Der Haushalt wird dem Hohen Hause vorgelegt, und das Hohe Haus hat ja auch den zweiten Vierjahresplan für die Bundeswasserstraßen vorliegen. Eine weitere Zusatzfrage! Herr Minister, was können Sie tun, damit die Irreführung der Öffentlichkeit einmal ein Ende nimmt? Was können Sie tun, daß man wirklich zwischen einem Arbeitsplan des Ministeriums und der möglichen Kabinettsvorlage unterscheidet? Ich habe nie daran einen Zweifel gelassen — auch in der Öffentlichkeit nicht —, daß der Plan zum Ausbau der Wasserstraßen nicht gesichert ist, weil wir dafür an die Haushaltsmittel gebunden sind. Ich habe das wiederholt öffentlich erklärt. Zusatzfrage! Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß die Ansätze für den Ausbau der Wasserstraßen generell zu niedrig sind und der Bedeutung der Wasserstraßen nicht entsprechen? Sie betragen nur 3 % der Haushaltsmittel des Verkehrsetats. Wenn mir die Mittel bewilligt würden, die ich sowohl vom Bundesfinanzminister wie von diesem Hohen Hause angefordert habe, würde ich glauben, daß wir damit für die Aufrechterhaltung des Verkehrs und den Ausbau der Wasserstraßen auskommen würden, nicht allerdings für die zusätzliche Aufstellung von neuen Großanlagen. Keine Zusatzfrage mehr. Frage XIV/15 — des Abgeordneten Felder —: Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, sich im Kabinett mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, daß die im zweiten Vierjahresplan für den Ausbau der Bundeswasserstraßen vorgesehenen Jahresraten in Höhe von 20 Millionen DM auch wirklich im Haushalt angesetzt werden? In das zweite Vierjahresprogramm sind für die Bundeswasserstraßen und damit auch für die RheinMain-Donau-Großschiffahrtsstraße die erforderlichen Beträge eingesetzt. Dieses Programm wurde vom Kabinett — wie eben schon in der Zusatzfrage erklärt — mit der Maßgabe gebilligt, daß die Finanzierung nur im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm vorgenommen werden soll. Der Bundesminister für Verkehr hat sich mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, daß die in diesem Rahmen gegebenen Möglichkeiten auch zugunsten der Rhein-Main-DonauGroßschiffahrtsstraße genutzt werden. Der Bundestag hat bisher zu dem zweiten Vierjahresplan Bundeswasserstraßen weder in den Ausschüssen noch im Plenum abschließend Stellung genommen. Wären Sie also bereit, Herr Ministern, sich bei Ihrem Kollegen im Finanzministerium noch einmal mit allem Nachdruck für die Bewilligung der Differenz einzusetzen? Das habe ich getan. Diese Möglichkeiten sind in den Chefbesprechungen, die in den letzten Wochen geführt worden sind, ausgeschöpft worden. Nunmehr liegt der vom Bundesfinanzminister einzubringende Haushaltsplan dem Kabinett zur Verabschiedung vor. Er wird dann hierher kommen, und Sie werden in den Ausschüssen, sowohl im Verkehrsausschuß als auch im Haushaltsausschuß, Gelegenheit haben, dieser Position noch einmal Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ich würde das begrüßen. Die Frage ist beantwortet. Nunmehr fahren wir fort auf Drucksache IV/1618. Fragen 1, 2 und 3 — des Herrn Abgeordneten Iven —: Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach durch eine „Kleine Revision" der Mannheimer Rheinschilfahrtsakte ein weiterer Staat Unterzeichnerstaat werden soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Gleichbehandlung aller Verkehrsträger sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich eine Revision der Mannheimer Akte erforderlich macht? Werden die Aussichten auf eine Revision im Sinne der Fragen 1 und 2 nicht verschlechtert, wenn Staaten, die nicht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angehören, den offiziellen Status eines Unterzeichnerstaates erhalten? Zeitungsmeldungen, wonach ein weiterer Staat durch die kleine Revision Unterzeichnerstaat der Mannheimer Rheinschiffahrtsakte von 1868 werden soll, treffen nicht zu. Die revidierte Rheinschifffahrtsakte von 1868, kurz Mannheimer Akte genannt, der bekanntlich die Mainzer Akte und davor die Wiener Kongreßakte vorausgegangen sind, bildet nämlich nicht allein die Rechtsgrundlage des geltenden und von der Bundesregierung 1950 ausdrücklich anerkannten Regimes auf dem Rhein. Diese Grundlage wird gebildet durch die Mannheimer Akte und verschiedene spätere Vertragsbestimmungen und Vereinbarungen, darunter auch die sehr wesentlichen Bestimmungen des Versailler Vertrages von 1919. Das Übereinkommen zur Revision einiger Bestimmungen der revidierten Rheinschifffahrtsakte von 1868 und ihrer späteren Änderungen, das am 4. Oktober dieses Jahres in Straßburg von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande und der Schweiz paraphiert worden ist und das auf eine deutsche Initiative im Jahre 1957 zurückgeht, strebt insbesondere die Neufassung einiger noch auf die Jahre 1919 bis 1923 zurückgehender überholter Bestimmungen an. Die Schweiz ist zusammen mit Belgien und Großbritannien, die auch diesen Zusatzvertrag unterzeichnet haben, durch den Versailler Vertrag von 1919 in die Zentralkommission, für die Rheinschifffahrt aufgenommen worden. Diese Länder sind seit jener Zeit von allen Vertragspartnern, also den Signatarmächten der Mannheimer Akte, nicht nur als Mitglieder der Zentralkommission, sondern als gleichberechtigte Partner auch bei der Ausarbeitung neuer Vereinbarungen auf Grund und im Zusammenhang mit der Mannheimer Akte betrachtet worden. Diese Entwicklung läßt es nicht zu, einem dieser Staaten heute das Recht der Unterzeichnung und Mitwirkung zu bestreiten. Auch das vorliegende Übereinkommen ändert insofern im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten untereinander nichts. Sein Rahmen ist dadurch begrenzt, daß die wesentlichen anstehenden Probleme jener Verständigung vorbehalten bleiben müssen, die zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Brüssel und der Straßburger Zentralkommission angestrebt werden muß. Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß die Rheinschiffahrt im nationalen und im internationalen Bereich in die Verkehrspolitik der Uferstaaten und künftig in die sich entwickelnde gemeinsame Verkehrspolitik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einzubeziehen ist. Über die Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Verkehrspolitik wird in Brüssel beraten. Dabei wird es sich als notwendig erweisen, daß die von der Kommission aufgestellte Prämisse einer auch materiellen Gleichbehandlung der Verkehrsträger beachtet wird. Es ist dabei zu hoffen, daß die allmähliche Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik es erlauben wird, die technisch integrierte und wirtschaftlich bereits sehr eng verflochtene Rheinschiffahrt als ein Ganzes zu sehen und zu behandeln. Ob dieses Ziel nur auf dem Wege einer großen Revision der Mannheimer Akte und ihrer späteren Änderungen oder auch durch Abschluß eines Vertrages zwischen der Rheinschiffahrtskommission und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erreicht werden kann, wird erst durch das Ergebnis der Beratungen in Brüssel und etwaiger notwendiger Verhandlungen zwischen der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dritten interessierten Staaten bestimmt werden können. Die Frage ist beantwortet. XV. Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Frage 1 — Abgeordneter Reichmann —: Ist es zutreffend, daß ein Investitionskredit der Bundesregierung 1958 in Griechenland entgegen der Zusicherung nicht zu Investitionszwecken verwendet wurde? Oder wünschen Sie alle drei Fragen zusammen zu beantworten? Vizepräsident Dr. Schmid Dann rufe ich auch die Fragen XV/2 und XV/3 — des Herrn Abgeordneten Reichmann — auf: Ist es zutreffend, daß von dem Investitionskredit in Griechenland 50 Millionen DM statt für den Straßenbau zur Schuldenabzahlung an die USA verwendet wurden? Ist es zutreffend, daß von dem Investitionskredit in Griechenland 50 Millionen DM auf Privatkonten in der Schweiz überwiesen wurden? Die drei Fragen betreffen Behauptungen, die im kürzlich abgeschlossenen griechischen Wahlkampf aufgestellt worden sind. Sie besagen im einzelnen, daß das Darlehen von 200 Millionen DM, das die Bundesrepublik an Griechenland im Jahre 1958 gewährte, nicht zu Investitionszwecken verwendet worden sei, insbesondere daß 50 Millionen DM statt für den Straßenbau zur Schuldenabzahlung an die USA verwendet und weitere 50 Millionen DM auf Privatkonten in die Schweiz überwiesen worden seien. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt nehme ich zu den Fragen wie folgt Stellung. Die von der Bundesregierung in der Bundesrepublik und von der deutschen Botschaft in Athen angestellten Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptungen ergeben. Im einzelnen darf ich folgendes feststellen. Auf Grund eines Regierungsabkommens vom 27. September 1958 ist der Regierung des Königsreichs Griechenland durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Vertrag vom 18. September 1959 ein Darlehen in Höhe von 200 Millionen DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens gewährt worden. Dabei handelte es sich nicht um ein projektgebundenes Darlehen im Rahmen der Entwicklungshilfe, sondern um eine Finanzhilfe an Griechenland, die insbesondere auch als ein Beitrag zur Wiedergutmachung der von Griechenland während des zweiten Weltkrieges erlittenen Unbill gesehen werden muß. Die Hilfe wurde mit der allgemeinen Auflage verbunden, sie für Infrastrukturvorhaben im Rahmen des wirtschaftlichen Entwicklungsprogramms Griechenlands zu verwenden. Griechenland hat in der Folgezeit vorgeschlagen, das Darlehen für den Straßenbau und zu einem geringen Teil für Meliorationsvorhaben zu verwenden. Die Bundesregierung hat sich damit einverstanden erklärt. Die Darlehensvaluta ist in vier Teilbeträgen von zweimal 53,3 und zweimal 46,7 Millionen DM von der Bank von Griechenland in den Jahren 1959 bis 1961 abgerufen und auf deren Konto bei der Deutschen Bundesbank von der Kreditanstalt überwiesen worden. Die mit diesen Mitteln finanzierten Vorhaben erforderten überwiegend die Aufbringung von Landeswährung. Demgemäß verblieben die Devisengegenwerte insoweit der Bank von Griechenland ganz naturgemäß zur Befriedigung ihres allgemeinen Devisenbedarfs. Eine besondere Kontrolle der Verwendung der der Bank von Griechenland zur Verfügung gestellten Mittel im einzelnen ist bei der Natur dieses Darlehens im Gegensatz zu den heutigen Krediten im Rahmen der Entwicklungshilfe und dem dabei verbindlichen Verfahren nicht vereinbart worden. Die Bank von Griechenland hat jedoch erklärt, daß der Gesamtbetrag des Darlehens ordnungsgemäß bei ihr eingegangen sei und daß sie die Gegenwerte dem Investitionsbudget zur Durchführung von Entwicklungsprojekten zur Verfügung gestellt habe. Wenn etwa zur gleichen Zeit ein kleinerer Betrag aus dem Budget zur Abdeckung fälliger Zinsen an die USA entnommen worden sei, stehe dies in keinerlei Zusammenhang mit der deutschen Anleihe. Eine Nachprüfung der Verwendung der Darlehensbeträge im einzelnen auf dem Konto der Bank von Griechenland bei der Deutschen Bundesbank ist der, Bundesregierung aus Gründen des Bankgeheimnisses nicht möglich; ganz abgesehen davon, daß, wie ich vorhin erwähnt habe, mit dem Darlehen fast ausschließlich Landeswährungskosten finanziert wurden. Ich darf dabei auf § 32 des Bundesbankgesetzes Bezug nehmen. Die Deutsche Bundesbank hat indessen auf Rückfrage betont, daß die pflichtmäßige Berufung auf das Bankgeheimnis nicht zum Ausdruck bringen solle, daß sie Mißtrauen wegen der Verwendung der der Bank von Griechenland gutgeschriebenen Beträge hege. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Mittel unkorrekt verwendet worden seien. Auch die deutsche Botschaft in Athen hat auf Grund sorgfältig eingeholter Informationen erklärt, daß die während des Wahlkampfes aufgestellten I Behauptungen über die Verwendung der deutschen Finanzhilfe an Griechenland unzutreffen seien und ohne weiteres zu widerlegen seien. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich fragen: ist angesichts der Kritik an der Entwicklungshilfe auch in der Öffentlichkeit jetzt und in der Zukunft die Gewähr dafür gegeben, daß eine mißbräuchliche Verwendung der Entwicklungshilfe in den Empfangsländern verhindert werden kann? Ich glaube diese Frage mit aller Sicherheit bejahen zu können. Damit sind die Fragen sämtlich beantwortet. Die Fragestunde ist beendet. Ich schlage Ihnen vor, daß wir nun zunächst die drei Punkte behandeln, die wir heute morgen auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich glaube, daß sie ohne Debatte erledigt werden können, während zu allen anderen Punkten debattiert wird. Zunächst rufe ich auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Postund Fernmeldewesen Vizepräsident Dr. Schmid über die Gewichte und Abmessungen der zum Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zugelassenen Nutzkraftfahrzeuge Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Wendelborn. Wünscht er das Wort? Unter Ziffer 1 beantragt der Ausschuß, den Vorschlag der EWG-Kommission zur Kenntnis zu nehmen. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch. Unter Ziffer 2 beantragt der Ausschuß, daß der Bundestag einem Entschließungsantrag zustimmt. Ich brauche ihn wohl nicht zu verlesen; Sie haben ihn vor sich. Erhebt sich gegen den Antrag Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist auch das beschlossen. Als nächsten Punkt rufe ich auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes Zur Einbringung und Begründung wird das Wort nicht gewünscht. Auch sonst liegen keine Wortmeldungen vor. Die Fraktionen scheinen sich verständigt zu haben, ,den Entwurf dem Finanzausschuß zu überweisen. — Kein Widerspruch; dann ist die Überweisung ,an den Finanzausschuß beschlossen. Weiter rufe ich auf: Beratung ides Antrags der Abgeordneten Struve, Glüsing Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist Überweisung 'an den Ausschuß für Gesundheitswesen —federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen. Nunmehr kehren wir zur ursprünglichen Tagesordnung zurück, Punkt 2: a)

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