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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4029 A Fragestunde (Drucksache IV/1379) Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bau einer Panzerstraße durch die Gemeinde Hützel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4029 D Fragen des Abg. Wienand: Abbruch der Drachenburg bei Königswinter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4030 A, B, C Wienand (SPD) 4030 B, C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1364) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4030 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1227); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1365) — — Zweite und dritte Beratung — . . . 4030 D Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über soziale Sicherheit; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1322) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4031 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe usw. (Drucksache IV/696); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1353) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4031 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 mit der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1354) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 4031 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1355) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit dem Kaiserreich Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsge- II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 bieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1356) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1357) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4032 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 mit dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1368) — Zweite und dritte Beratung — 4032 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345) — Erste Beratung — 4033 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371) — Erste Beratung — 4033 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370) — Erste Beratung — . . 4033 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI, eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe usw., eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11-19 CITI) (Drucksachen IV/1214, IV/1321, zu IV/1321) 4033 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betr. die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über Nr. 1 des Antrags der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43) 4034 A Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag . der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnant Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363) 4034 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Oberkochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358) 4034 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378) . . . 4034 C Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375) . . . 4034 C Antrag betr.Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid-Rocherath (Abg. Günther, Iven [Düren], Dr. Hoven und Gen.) (Drucksache IV/1367) 4034 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Busse (FDP) . . . . 4035 A, 4037 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4035 B, 4038 A, C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundsechzigste und Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1293, IV/1294, IV/1393) 4039 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann und Gen.) (Drucksachen IV/1241, IV/1392) . . 4039 B Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1398, Umdruck 328) 4039 C Antrag betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-OstseeSchiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (SPD, FDP und Abg. Müller-Hermann und Gen.) (Drucksache IV/1390) 4039 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache IV/633); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1374, zu IV/1374) — Zweite und dritte Beratung — Höcherl, Bundesminister 4040 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4041 C Benda (CDU/CSU) . . . 4043 A, 4044 C Dorn (FDP) 4043 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4044 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625); Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Inneres (Drucksache IV/1337) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4047 C Brück (CDU/CSU) 4048 D, 4051 A, 4059 D, 4068 B, 40 73 C Gscheidle (SPD) . 4048 C, 4058 D, 4066 D, 4070 C Höcherl, Bundesminister . 4050 A, 4056 C, 4061 B, 4065 D Dr. Miessner (FDP) . . 4051 A, 4072 D Dr. Schäfer (SPD) 4051 B Matzner (SPD) 4052 D Wagner (CDU/CSU) . . 4054 B, 4066 B, 4068 C, 4070 B Dorn (FDP) . . 4054 D, 4058 B, 4060 C Frau Funcke (FDP) 4056 A Sänger (SPD) 4057 B Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 4062 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4063 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4067 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4068 B Antrag betr. Vorlage eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1388 [neu]) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4074 D Schultz (FDP 4075 C Erler (SPD) 4075 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Zweite und dritte Beratung — 4076 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1343) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . 4076 D, 4078 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4077 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4077 C Nächste Sitzung 4078 D Anlagen 4079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4029 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aligner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) * 28. 6. Dr. Aschoff 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Dr.-Ing. Balke 28. 6. Bauknecht 28. 6. Dr. Bechert 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach * 28. 6. Dr. Birrenbach 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Börner 28. 6. Dr. von Brentano 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Etzel 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger 28. 6. Frau Geisendörfer 28. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Haage (München) 28. 6. Haase (Kassel) 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 28. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 6. Hansing 28. 6. Frau Herklotz 28. 6. Frau Dr. Heuser 28. 6. Hörauf 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jungmann 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kemmer 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Knobloch 28. 6. Kraus 1. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mauk* 28. 6. Frau Meermann 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 28. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann * 28. 6. Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Opitz 28. 6. Dr.-Ing. Phillipp * 28. 6. Frau Pitz-Savelsberg 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Rommerskirchen 28. 6. Frau Schanzenbach 28. 6. Schneider (Hamburg) 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Dr. Schwörer 28. 6. Seifriz* 28. 6. Seuffert 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Stauch 28. 6. Stephan 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Tobaben 28. 6. Urban 2. 7. Wegener 28. 6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski * 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmermann (München) 28. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/1374). Die von der Bundesregierung angestrebte Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern 4080 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 könnte ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß der Bund notwendige Besoldungsmaßnahmen in seinem Bereich jeweils ohne Zögern ergreift. Es besteht kein Anlaß zu Zweifeln darüber, daß die Länder einer fortschrittlichen und führenden Besoldungspolitik des Bundes nicht folgen würden. Andererseit kann auch mit der vorgeschlagenen Änderung des Art. 75 GG allein die gewünschte Vereinheitlichung nicht erreicht werden, da die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne und Beförderungsmaßnahmen völlig unabhängig bleiben. Die — überdies noch verfassungsrechtlich zweifelhafte — Grundgesetzänderung erscheint daher weder notwendig noch geeignet, die von uns allen gewünschte Vereinheitlichung der Besoldung zu bewirken. Ich lehne sie daher ab. Dr. Miessner Anlage 3 Umdruck 329 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 330 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 339 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Ollesch, Ertl, Opitz, Dr. Danz, Ramms und Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsordnung A werden 1. in Nr. 6 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 6" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 2. folgende Nr. 6 a eingefügt: ,6 a. Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 7" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." 3. in Nr. 7 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 8" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 4. in Nr. 8 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 9" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4081 „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 5. in Nr. 8 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 10" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 6. in Nr. 9 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 11" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 7. in Nr. 9 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 12" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', Bonn, den 27. Juni 1963 Dorn Ollesch Ertl Opitz Dr. Danz Ramms Lemmrich Anlage 6 Umdruck 341 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Ollesch und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: I. In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsgruppe A wird angefügt: in Nr. 13 unter „Es werden eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Institutes für chemisch-technische Untersuchungen' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte, und Professor' gestrichen." II. In Artikel I Nr. 30 II. Besoldungsgruppe B werden angefügt: 1. in Nr. 1 unter „In Besoldungsgruppe 1 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor (bei wissenschaftlichen Forschungsanstalten)' werden nach dem Wort ;Direktor' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 2. in Nr. 2 „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte, und Professor' gestrichen.", „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 3. in Nr. 3 unter „In Besoldungsgruppe 3 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt." „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Rom' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte ;und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ‚Präsident der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 4. in Nr. 5 unter „In Besoldungsgruppe 6 wird gestrichen:" 4082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1,963 „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden unter ,Ummittelbarer Bundesdienst' eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ,Präsident des Bundesgesundheitsamtes' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 5. folgende Nr. 6 a: „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." [II. In Artikel I wird dem § 2 folgender Absatz 2 angefügt: „(2 a) Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes den Titel ,Professor' zur Amtsbezeichnung geführt hat, ist berechtigt, diesen weiterzuführen." IV. In der Anlage 3 (Drucksache IV/1337) — „Überleitungsübersicht" — werden 1. in der Spalte „Bisherige Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 16 und 17 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen und die geänderten Amtsbezeichnungen in die Spalte ,Neue Amtsbezeichnung' eingefügt., 2. in der Spalte „Neue Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 11, 12, 22, 24 und 27 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen. Bonn, dien 27. Juni 1963 Dorn Hammersen Dr. Miessner Ollesch Kubitza Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 338 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genassen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 4'b gestrichen. Die dazugehörige Anlage 4 entfällt. (Redaktionell ist deshalb in Artikel VII Nr. 5 die Zitierung des § 4 b und das davorstehende Komma zu streichen.) 2. In Artikel VII Nr. 5 und 8 werden die letzten Worte „1. Oktober 1963" jeweils durch die Worte „1. Juli 1963" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Dr. Wuermeling Baier (Mosbach) Adorno Baldauf Becker Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Brauksiepe Bühler Dr. Czaja Diebäcker Even (Köln) Falke Franzen Gibbert Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz Goldhagen Harnischfeger Heix Hilbert Höfler Hörnemann (Gescher) Holkenbrink Hoogen Dr. Huys Josten Dr. Jungmannn Katzer Klein (Saarbrücken) Knobloch Majonica Maucher Menke Müser Nieberg Dr. Dr. Oberländer Frau Dr. Pannhoff Frau Dr. Rehling Ruland Scheppmann Schlick Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Siemer Stauch Teriete Varelmann Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Weber (Koblenz) Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 342 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genossen — Umdruck 338 — zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Umdruck 338 wird wie folgt geändert: In Nummer 2 werden die Worte „1. Juli 1963" ersetzt durch die Worte „1. April 1963". Bonn, den 28. Juni 1963 Schmitt-Vockenhausen Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4083 Anlage 9 Umdruck 344 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 331 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) ein gleiches besoldungsrechtliches Leistungsprinzip in Bund, Ländern und Gemeinden anzustreben, die in den Besoldungsordnungen enthaltenen Bewertungen von Amtsgeschäften nach ihrer Schwierigkeit, ihrem Verantwortungsgewicht und anderen Anforderungsarten zu einheitlichen Bewertungsrichtlinien zusammenzufassen und durch verbindliche Vorschriften für die Aufstellung und Verabschiedung von Organisations- und Stellenplänen zu ergänzen, b) dem Deutschen Bundestag mit der Vorlage des Haushaltsplans zu berichten, wie weit die allgemein verbindlichen Rahmenvorschriften für die Dienstpostenbewertung und die Aufstellung der Organisationspläne gediehen sind, c) bis zum Erlaß allgemein verbindlicher Bewertungsrichtlinien und Vorschriften für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen den Haushaltsberatungen bei Bahn und Post die Ergebnisse der dortigen Bewertungsrichtlinien zugrunde zu legen; für die Beförderungs/Besoldungsgruppen den Stellenpuffer bis 1967 auf 5 % abzubauen, d) dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den vorhandenen Stellenpuffer in den einzelnen Laufbahngruppen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit den gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen zu er- A statten. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen IV/923, IV/1342). Der Bundestag wolle beschließen Zu Artikel 1 1. In Nr. 2 wird Buchstabe b gestrichen. 2. Nr. 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Artzinger, Dr. Schwörer, Dr. Toussaint und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- 4084 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 rung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923, IV/1343). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1963 Dr. Artzinger Dr. Schwörer Dr. Toussaint Dr. Dichgans Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Anlage 14 Schriftliche Antwort*) des Herrn .Bundesministers Schwarz vom 26. Juni 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel, Drucksache IV/1331, Fragen VIII/5 und VIII/6. Hat die Bundesregierung sich über das Vordringen der afrikanischen Schweinepest in Portugal und Spanien informiert? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ein Übergreifen der afrikanischen Schweinepest auf die EWG-Länder, insbesondere die Bundesrepublik, zu verhindern? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Durch regelmäßigen Austausch der Tierseuchennachrichten mit den Ländern Spanien und Portugal ist die Bundesregierung seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in diesen Ländern im Jahre 1958 unterrichtet. Auch das Internationale Tierseuchenamt in Paris gibt laufend Informationen über den Stand der Seuche auf der Iberischen Halbinsel. 2. Frage: Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Seuchenfälle in Portugal und Spanien hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei den Bundesländern den Erlaß viehseuchenpolizeilicher Anordnungen zum Schutze gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veranlaßt. Die Bundesländer haben insbesondere die gegenüber Spanien, Portugal und auch ,den afrikanischen Ländern bestehenden viehseuchenpolizeilichen Ein- *) Siehe 79. Sitzung Seite 3828 B. fuhrverbote durch Rechtsverordnungen dahingehend ergänzt, daß die Einfuhr von Schweinen (einschl. Wildschweinen) sowie Fleisch und sonstigen von diesen Tieren stammenden Erzeugnissen ausnahmslos — und zwar auch als Postsendung und Reiseproviant — unzulässig ist. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auswärtige Amt zur Unterrichtung der in Frage kommenden deutschen Vertretungen, den Bundesminister für Verkehr, die deutschen und internationalen Speisewagen- und Schlafwagengesellschaften sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Unterrichtung der aus Spanien kommenden Gastarbeiter über die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und die Notwendigkeit einer konsequenten Durchführung der angeordneten Maßnahmen informiert. Zur Unterrichtung der Veterinärbehörden in der Bundesrepublik, der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft über Erkennungs- und Verbreitungsweise der Afrikanischen Schweinepest hat der AID Bad Godesberg auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zahlreiche Aufklärungsbroschüren verteilt und mehrere Kopien von Lehrfilmen und Dia-Serien zur Verfügung gestellt. Bei Fortbildungstagen wurde über die Bedrohung der deutschen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Im Jahre 1961 hat ein Angehöriger der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen an einem von der FAO in Madrid veranstalteten Lehrgang über Fragen der Diagnostik und der Epizootologie teilgenommen; an einem ebensolchen Lehrgang, der vom 23. Mai bis 6. Juni 1963 stattfand, nahm ein veterinärmedizinischer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behringwerke teil. Bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen werden laufend gegen die heimische Schweinepest hyperimmunisierte Schweine gehalten, um in Zweifelsfällen auf dem schnellsten Wege zu einer einwandfreien Diagnose zu gelangen. Die übrigen Mitgliedstaaten der EWG haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung, die in diesem Fall so vorgenommen werden muß, daß ein zahlenmäßig einwandfreies Ergebnis feststeht. Wird der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt?
    — Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich auszählen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Ich stelle den Antrag auf namentliche Abstimmung!)

    — Der Abgeordnete Weber stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wieviele Abgeordnete des Hauses unterstützen den Antrag? — Das sind mehr als 50 Mitglieder des Hauses. Dann findet namentliche Abstimmung statt.

    (Abg. Dr. Miessner: Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung abgeben!)

    — Das geht jetzt nicht mehr.

    (Abg. Dr. Miessner: Dann darf ich Sie überreichen! *)

    Wir schreiten zur Abstimmung. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Stimmen der Berliner Abgeordneten hier nicht mitgezählt werden können. — Wie ich eben erfahre, sind inzwischen neue Stimmkarten für die Berliner Abgeordneten eingeführt worden. Diese können in jede Urne eingeworfen werden, weil sie bei der Zählung sofort auffallen.
    Ich gebe das vorläufige Ergebnis der Abstimmung bekannt.
    Teilgenommen haben 378 stimmberechtigte Mitglieder, 14 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben von den Stimmberechtigten gestimmt 224 Mitglieder, von den Berliner Abgeordneten 5; mit Nein 151, von den Berliner Abgeordneten 9; enthalten haben sich 3 Stimmberechtigte. Für eine Änderung des Grundgesetzes wären 333 Stimmen erforderlich; es haben aber nur 224 mit Ja gestimmt. Damit ist das Erfordernis für die Verfassungsänderung nicht erreicht.
    *) Siehe Anlage 2



    Ja
    CDU/CSU
    Adorno
    Dr. Althammer Arndgen
    Dr. Artzinger
    Baier (Mosbach)

    Baldauf
    Balkenhol
    Bauer (Wasserburg) Bausch
    Becker
    Berberich Dr. Besold Bewerunge Biechele
    Dr. Bieringer
    Frau Dr. Bleyler Blöcker
    Frau Blohm Blumenfeld
    Dr. Böhm (Frankfurt) Böhme (Hildesheim) Brand
    Frau Brauksiepe
    Dr. Brenck Brese
    Brück
    Bühler
    Burgemeister
    Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Diebäcker Dr. Dittrich Drachsler Draeger
    Dr. Dr. h.c. Dresbach Ehnes
    Ehren
    Eichelbaum Dr. Elbrächter
    Frau Engländer
    Dr. Even (Düsseldorf) Even (Köln)
    Falke
    Franzen
    Dr. Frey (Bonn)

    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Gaßmann
    Gedat
    Gehring
    Gibbert
    Giencke
    Dr. Gleissner
    Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz
    Goldhagen Dr. Gossel Gottesleben
    Dr. h. c. Güde
    Günther
    Freiherr zu Guttenberg Hahn (Bielefeld)

    Dr. Hahn (Heidelberg) Harnischfeger
    Dr. Hauser Heix
    Dr. Hesberg Hesemann Hilbert
    Höcherl
    Dr. Höchst Hörnemann (Gescher) Hösl
    Holkenbrink Horn
    Dr. Huys
    Frau Jacobi (Marl)

    Dr. Jaeger
    Josten
    Frau Kalinke
    Dr. Kanka
    Katzer
    Dr. Kempfler
    Frau Klee
    Klein (Saarbrücken)

    Dr. Kliesing (Honnef)

    Dr. Knorr
    Dr. Kopf
    Krüger Krug
    Kihn (Hildesheim) Kuntscher
    Leicht Lemmrich
    Leonhard
    Lermer Leukert Dr. Luda
    Maier (Mannheim) Majonica
    Dr. Martin
    Maucher
    Meis
    Memmel
    Mengelkamp
    Menke
    Dr. von Merkatz Missbach
    Müller (Aachen-Land) Müller-Hermann
    Müser Nieberg
    Dr. Dr. Oberländer Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Dr. Pflaumbaum
    Dr. Poepke
    Porten
    Dr. Ramminger
    Rasner Rauhaus
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reinhard
    Riedel (Frankfurt) Rollmann Rommerskirchen
    Ruf
    Ruland Scheppmann
    Schlee Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmücker
    Schulhoff
    Frau Dr. Schwarzhaupt Seidl (München)

    Dr. Serres
    Dr. Siemer
    Dr. Sinn Spies
    Dr. Stecker
    Stein
    Dr. Steinmetz
    Stiller Stooß
    Storch Storm Strauß Struve Sühler Dr. Süsterhenn
    Teriete
    Dr. Toussaint
    Unertl Varelmann
    Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell
    Dr. Vogel
    Vogt
    Wagner
    Dr. Wahl
    Dr. Weber (Koblenz) Wehking
    Weigl
    Weinzierl Wendelborn Werner
    Wieninger Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter
    Dr. Wuermeling Wullenhaupt
    Ziegler
    Dr. Zimmer
    Berliner Abgeordnete
    Benda Hübner Frau Dr. Maxsein
    Müller (Berlin)

    Stingl
    FDP
    Dr. Achenbach
    Busse
    Dr. Dahlgrün
    Dr. Danz Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
    Dürr
    Dr. Effertz Eisenmann Dr. Emde Ertl
    Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

    Frau Funcke (Hagen)

    Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen
    Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Imle
    Keller
    Frau Dr. Kiep-Altenloh
    Dr. Kohut Kreitmeyer Dr. Krümmer Kubitza
    Logemann Dr. Mälzig Mauk
    Dr. Mende
    Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes
    Freiherr von Mühlen Ollesch
    Peters (Poppenbüll) Reichmann
    Dr. Rieger (Köln)

    Dr. Rutschke Sander
    Schmidt (Kempten)

    Schultz
    Soetebier Spitzmüller
    Dr. Stammberger
    Dr. Supf
    Wächter
    Walter
    Weber (Georgenau)

    Fraktionslos Gontrum
    Nein
    CDU/CSU
    Frau Dr. Kuchtner Müller (Remscheid)

    SPD
    Anders Auge Bading Bäuerle Bäumer Bals
    Bazille Behrendt
    Berkhan
    Berlin
    Frau Beyer (Frankfurt) Biermann
    Blachstein
    Dr. h. c. Brauer
    Brünen Bruse
    Buchstaller
    Büttner Busch Cramer Diekmann
    Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
    Dröscher
    Dr. Eppler
    Erler
    Eschmann
    Felder Figgen Flämig Folger Franke Frehsee
    Frau Freyh (Frankfurt) Fritsch
    Gerlach Gscheidle
    Haase (Kellinghusen) Hamacher
    Hauffe Heide Heiland
    Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Herold Hirsch Höhmann

    (Hessisch Lichtenau) Höhne

    Hörauf
    Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hufnagel
    Hussong Iven (Duren)

    Jacobi (Köln)

    Jacobs Jahn
    Dr. h. c. Jaksch Jürgensen
    Junghans
    Junker Kaffka Kahn-Ackermann
    Frau Kettig
    Killat
    Frau Kipp-Kaule
    Dr. Koch
    Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt)



    Kohlberger Frau Korspeter
    Dr. Kübler Kulawig
    Kurlbaum Lange (Essen) Langebeck Lautenschlager
    Lemper
    Lohmar
    Lücke (Osnabrück) Maibaum
    Marquardt Marx
    Matthöfer Matzner
    Merten
    Metzger
    Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h.
    Möller
    Dr. Morgenstern Müller (Erbendorf) Müller (Nordenham) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Dr. Müller-Emmert Nellen
    Dr. Nissen Ollenhauer Peiter
    Peters (Norden)

    Pöhler
    Porzner
    Priebe
    Ravens
    Regling
    Rehs
    Dr. Reischl Reitz
    Frau Renger
    Dr. Rinderspacher Ritzel
    Dr. Roesch Rohde
    Frau Rudoll Sänger
    Saxowski
    Dr. Schäfer Scheuren
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen)
    Dr. Schmidt (Offenbach) Schmidt (Würgendorf) Schmitt-Vockenhausen Schoettle
    Schröder (Osterode) Schwabe
    Seibert
    Seidel (Fürth)

    Seither
    Frau Seppi
    Steinhoff Striebeck Strohmayr Dr. Tamblé Theis
    Wehner Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Frau Zimmermann

    (Brackwede)

    Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise Braun
    Frau Krappe Frau Lösche Mattick
    Neumann (Berlin)

    Dr. Schellenberg
    Dr. Seume
    Wellmann
    Enthalten
    CDU/CSU
    Lenze (Attendorn)

    SPD Seuffert
    FDP
    Dr. Miessner
    Endgültiges Ergebnis:
    Teilgenommen haben 377 und 14 Berliner Abgeordnete Ja: 224 und 5 Berliner Abgeordnete
    Nein: 150 und 9 Berliner Abgeordnete
    Enthalten: 3 Abgeordnete
    Ich komme zum nächsten Punkt, Punkt 17 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/1337)

    (Erste Beratung 42. Sitzung).

    Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Gscheidle, für seinen Schriftlichen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf § 1. Wir müssen nummernweise abstimmen. Ich komme zu den Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16; 17 entfällt.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Ich komme zu Umdruck 329 t), Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Einfügung einer Nr. 17 a und einer Nr. 17 b.
    Wird das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wilhelm!


Rede von Werner Wilhelm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des Änderungsantrages lauf Umdruck 329 möchte ich namens der Fraktion der SPD folgendes ausführen.
Das Hohe Haus wird heute nicht zum erstenmal mit der Frage der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte befaßt. Infolge verschiedener Initiativen meiner Fraktion in den letzten Jahren haben das Hohe Haus und der Ausschuß für Inneres diesem Problem mehrmals in gründlichen Beratungen ihre Aufmerksamkeit gewidmet.
Leider blieb diese Frage bis jetzt ungelöst und wurde 'immer wieder vor uns hergeschoben, weil sich die Regierungsparteien nicht zu einer klaren und positiven Entscheidung durchringen konnten. In den Sitzungen des Bundestages vom 29. November 1961 und 24. Oktober 1962 haben die Kollegen Hübner und Wagner von der Fraktion der CDU/CSU betont, daß die Frage des Weihnachtsgeldes im Zusammenhang mit der Besoldungsneuregelung bzw. der Harmonisierungsnovelle gründlich geprüft und erörtert werden müsse, da ihnen an einer Vereinheitlichung in Bund und Ländern sehr viel gelegen sei. Dabei wurden in einer gewissen Form Hoffnungen bei der Beamtenschaft erweckt, daß in absehbarer Zeit eine positive Entscheidung in dieser Frage getroffen werden könnte.
Wir beraten heute abschließend diese Harmonisierungsnovelle, und ich meine, wenn sich eine Frage zur Vereinheitlichung und Harmonisierung mit den Ländern eignen würde, wäre es gerade .das Problem der Weihnachtszuwendungen, weil, wie bekannt, seit langer Zeit in allen elf Ländern der Bundesrepublik ein Weihnachtsgeld ungefähr in der Höhe gezahlt wird, wie es durch Tarifverträge den Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst zugebilligt ist. Gerade in dieser Frage müßte — und hier spreche ich auch den Herrn Bundesinnenminister Höcherl an — der Beweis des guten Willens zur Harmonisierung nicht nur nach unten, sondern gelegentlich auch mal nach oben gezeigt werden.
Durch die Tatsache, daß 'in allen Bundesländern seit langer Zeit ein Weihnachtsgeld gegeben wird und alle Berufsorganisationen der Beamten diese Forderung immer wieder erhoben und begründet haben, ist das Argument, das immer wieder vorge-
*) Siehe Anlage 3



Wilhelm
bracht worden ist und vielleicht auch heute wieder vorgebracht werden wird, daß eine Weihnachtszuwendung an Beamte mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar sei, längst in seiner inneren Substanz ausgehöhlt und der Gegenbeweis angetreten. Man müßte schon die Frage stellen, ob die Berufsorganisationen der Beamten und ob die elf Länder in der Sache unrecht halben und nur der Bund, der noch allein mit seiner Argumentation dasteht, sich im Recht befindet. Ich glaube, diese Frage hat sich von selbst beantwortet.
Darüber hinaus erlaube ich mir, noch darauf hinzuweisen, daß vor recht langer Zeit den Arbeitern und Angestellten in der freien Wirtschaft auf Grund eines Gesetzes zur Vermögensbildung eine zwar bescheidene Möglichkeit zur Vermögensbildung, aber doch in einer gewissen Form eine Ergebnisbeteiligung in den einzelnen Betrieben eröffnet wurde. Nur der gesamte öffentliche Dienst, einschließlich der Beamten, ist davon ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird in der freien Wirtschaft weitgehend eine Weihnachtszuwendung gewährt, in weiten Bereichen für die Angestellten sogar ein 13. und 14. Monatsgehalt gezahlt.
Nun ist wohl die Frage erlaubt: Welche Form der Gerechtigkeit gibt es in unserem Staate? Ich habe schon darauf hingewiesen, daß sowohl für die Arbeiter, Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes in den Ländern, in den Kommunalverwaltungen und den Körperschaften als auch in der freien Wirtschaft das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Durch diese Form der Zuwendungen hat nun zu Weihnachten dieser große Personenkreis eine zusätzliche Kaufkraft. Die Bundesbeamten jedoch stehen für sich allein da, ohne diese zusätzlichen Zuwendungen. Man kann wohl nicht sagen, daß bisher Gerechtigkeit geübt worden ist. Deshalb ist wohl auch die Frage erlaubt, wieviel Arten von Staatsbürgern es in unserem Staate eigentlich gibt.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß in den letzten Jahren die Arbeiter und Angestellten sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst auf manchen Gebieten — im Hinblick auf den Kündigungsschutz, die Urlaubsregelungen usw. — an den sozialen Status der Beamtenschaft herangeführt worden sind. Auf der anderen Seite sollen aber die Bundesbeamten von den Fortschritten, die in den anderen Bereichen erzielt worden sind, ausgeschlossen werden. Bei Fortentwicklung dieser Verhältnisse würde sich zwangsläufig eines Tages ergeben, daß zwar die anderen den Status der Beamten erreicht hätten, aber die Beamten nicht an der vorteilhaften Regelung für diesen Bereich beteiligt wären.
Die schon erwähnten Gründe, die man vielleicht auch heute noch einmal gegen die Weihnachtszuwendungen für Bundesbeamte ins Feld führen wird, sind weder stichhaltig noch überzeugend. Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich bei den Bundesbeamten zu etwa 80% um Beamte des einfachen und mittleren Dienstes handelt, also gerade um diejenigen, die in unserem Lande zu den Kleinverdienern gehören.
Ich gestehe zu, daß man juristisch vielleicht nicht von einem Verstoß gegen den in unserem Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz sprechen kann. Betrachten wir aber einmal die Frage nicht von der juristischen, sondern von der moralischen Seite. Ich meine, daß in moralischer Hinsicht, wenn den Bundesbeamten weiterhin die Weihnachtszuwendungen versagt bleiben, eine Verletzung des Grundgesetzes gegeben ist. Ich meine, daß man in dieser Form keine Besoldungspolitik machen kann. Wenn Sie heute nicht zustimmen, wird sich der Vertrauensschwund draußen bei den Beamten noch weiter verstärken. Die Bundesbeamten fühlen sich zu Recht sehr ungerecht behandelt und zurückgesetzt gegenüber den Beamten der Länder, der Gemeinden und Körperschaften sowie den Arbeitern und Angestellten des gesamten öffentlichen Dienstes. Sie haben für ein weiteres Ausweichen vor einer klaren Entscheidung kein Verständnis. Daher muß bei der Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag heute Farbe bekannt werden. Unser Antrag beinhaltet nur die Fixierung eines Anspruchs für die Bundesbeamten auf eine Weihnachtszuwendung; die Höhe der Weihnachtszuwendung soll nach unserem Antrag jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt werden.
Es ist endlich an der Zeit, daß die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hohen Hauses die seit Jahren gezogene Bremse in der Besoldungspolitik lockern. So wird draußen bei der Beamtenschaft — vielleicht nicht zu Unrecht — gesagt, daß der Bund über die Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, über ,die wir soeben abgestimmt haben, als bisheriger Bremser in der Besoldungspolitik nun auch die Funktion des Lokomotivführers übernehmen will. Diese weitverbreitete Meinung kann nicht mit schönen Worten, sondern kann nur durch Taten entkräftet werden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 329 Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Brück.