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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4029 A Fragestunde (Drucksache IV/1379) Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Bau einer Panzerstraße durch die Gemeinde Hützel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4029 D Fragen des Abg. Wienand: Abbruch der Drachenburg bei Königswinter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4030 A, B, C Wienand (SPD) 4030 B, C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1364) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4030 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Drucksache IV/1227); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1365) — — Zweite und dritte Beratung — . . . 4030 D Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zur Durchführung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über soziale Sicherheit; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/1322) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4031 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 1962 mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe usw. (Drucksache IV/696); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1353) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4031 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. September 1962 mit der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/1184); — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1354) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 4031 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador über den Luftverkehr (Drucksache IV/1165); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1355) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 1961 mit dem Kaiserreich Iran über den gewerblichen Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsge- II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 bieten und darüber hinaus (Drucksache IV/1244); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1356) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4032 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Drucksache IV/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1357) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4032 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 mit dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen (Drucksache IV/1166) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/1368) — Zweite und dritte Beratung — 4032 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345) — Erste Beratung — 4033 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371) — Erste Beratung — 4033 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache IV/1370) — Erste Beratung — . . 4033 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe der Hauptgruppen 23-40 der CITI, eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der verarbeitenden Gewerbe usw., eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Berufstätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Hauptgruppen 11-19 CITI) (Drucksachen IV/1214, IV/1321, zu IV/1321) 4033 B Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates betr. die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/1051, IV/1348) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/1349, Umdruck 45) 4033 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über Nr. 1 des Antrags der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/1350, Umdruck 43) 4034 A Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Antrag . der Fraktion der SPD betr. Bericht des Wehrbeauftragten in der Angelegenheit des Oberstleutnant Barth (Drucksachen IV/1062, IV/1363) 4034 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Wehrkreisreit- und Fahrschule in Aalen (Württ.) an die Firma Carl Zeiss in Oberkochen (Drucksachen IV/1230, IV/1358) 4034 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehemaligen Höfer-Kaserne in Homburg (Saar) an die Firma Robert Bosch GmbH in Stuttgart (Drucksache IV/1378) . . . 4034 C Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1375) . . . 4034 C Antrag betr.Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid-Rocherath (Abg. Günther, Iven [Düren], Dr. Hoven und Gen.) (Drucksache IV/1367) 4034 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung — Busse (FDP) . . . . 4035 A, 4037 A Dr. Müller-Emmert (SPD) 4035 B, 4038 A, C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundsechzigste und Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1293, IV/1294, IV/1393) 4039 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Förderung des Tabakbaues (Abg. Leicht, Seither, Baier [Mosbach], Reichmann und Gen.) (Drucksachen IV/1241, IV/1392) . . 4039 B Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Bauer (Wasserburg), Sühler, Murr, Dr. Effertz und Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1398, Umdruck 328) 4039 C Antrag betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-OstseeSchiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (SPD, FDP und Abg. Müller-Hermann und Gen.) (Drucksache IV/1390) 4039 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 75 GG) (Drucksache IV/633); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1374, zu IV/1374) — Zweite und dritte Beratung — Höcherl, Bundesminister 4040 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4041 C Benda (CDU/CSU) . . . 4043 A, 4044 C Dorn (FDP) 4043 D Dr. Zimmer (CDU/CSU) 4044 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625); Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Inneres (Drucksache IV/1337) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4047 C Brück (CDU/CSU) 4048 D, 4051 A, 4059 D, 4068 B, 40 73 C Gscheidle (SPD) . 4048 C, 4058 D, 4066 D, 4070 C Höcherl, Bundesminister . 4050 A, 4056 C, 4061 B, 4065 D Dr. Miessner (FDP) . . 4051 A, 4072 D Dr. Schäfer (SPD) 4051 B Matzner (SPD) 4052 D Wagner (CDU/CSU) . . 4054 B, 4066 B, 4068 C, 4070 B Dorn (FDP) . . 4054 D, 4058 B, 4060 C Frau Funcke (FDP) 4056 A Sänger (SPD) 4057 B Dr. Bieringer (CDU/CSU) . . . 4062 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4063 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4067 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4068 B Antrag betr. Vorlage eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1388 [neu]) Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4074 D Schultz (FDP 4075 C Erler (SPD) 4075 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20, Nr. 21 und Nr. 22 des Rates der EWG sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache IV/1372) — Zweite und dritte Beratung — 4076 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1343) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . 4076 D, 4078 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4077 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4077 C Nächste Sitzung 4078 D Anlagen 4079 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4029 83. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aligner * 28. 6. Frau Albertz 28. 6. Arendt (Wattenscheid) * 28. 6. Dr. Aschoff 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Dr.-Ing. Balke 28. 6. Bauknecht 28. 6. Dr. Bechert 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach * 28. 6. Dr. Birrenbach 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 6. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Börner 28. 6. Dr. von Brentano 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher * 28. 6. Corterier 28. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Eilers 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Etzel 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger 28. 6. Frau Geisendörfer 28. 6. Gerns 28. 6. Gewandt 7. 7. Haage (München) 28. 6. Haase (Kassel) 28. 6. Hahn (Bielefeld) * 28. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 6. Hansing 28. 6. Frau Herklotz 28. 6. Frau Dr. Heuser 28. 6. Hörauf 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jungmann 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kemmer 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28. 6. Klinker* 28. 6. Knobloch 28. 6. Kraus 1. 7. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann* 28. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30. 6. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl) * 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München) * 28. 6. Margulies* 28. 6. Mauk* 28. 6. Frau Meermann 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 28. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann * 28. 6. Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Opitz 28. 6. Dr.-Ing. Phillipp * 28. 6. Frau Pitz-Savelsberg 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Rommerskirchen 28. 6. Frau Schanzenbach 28. 6. Schneider (Hamburg) 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28. 6. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Dr. Schwörer 28. 6. Seifriz* 28. 6. Seuffert 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Stauch 28. 6. Stephan 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. Tobaben 28. 6. Urban 2. 7. Wegener 28. 6. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski * 28. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Dr. Zimmermann (München) 28. 6. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/1374). Die von der Bundesregierung angestrebte Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern 4080 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 könnte ohne weiteres dadurch erreicht werden, daß der Bund notwendige Besoldungsmaßnahmen in seinem Bereich jeweils ohne Zögern ergreift. Es besteht kein Anlaß zu Zweifeln darüber, daß die Länder einer fortschrittlichen und führenden Besoldungspolitik des Bundes nicht folgen würden. Andererseit kann auch mit der vorgeschlagenen Änderung des Art. 75 GG allein die gewünschte Vereinheitlichung nicht erreicht werden, da die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne und Beförderungsmaßnahmen völlig unabhängig bleiben. Die — überdies noch verfassungsrechtlich zweifelhafte — Grundgesetzänderung erscheint daher weder notwendig noch geeignet, die von uns allen gewünschte Vereinheitlichung der Besoldung zu bewirken. Ich lehne sie daher ab. Dr. Miessner Anlage 3 Umdruck 329 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 330 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 339 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Ollesch, Ertl, Opitz, Dr. Danz, Ramms und Lemmrich zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsordnung A werden 1. in Nr. 6 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 6" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 2. folgende Nr. 6 a eingefügt: ,6 a. Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 7" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." 3. in Nr. 7 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 8" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Technische Beamte erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltfähige Stellenzulage von 30 Deutsche Mark, wenn während der erforderlichen technischen Berufsausbildung keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 4. in Nr. 8 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 9" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4081 „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 5. in Nr. 8 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 10" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 6. in Nr. 9 eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 11" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', 7. in Nr. 9 a eingefügt: ,Hinter der Überschrift „Besoldungsgruppe 12" wird ein Fußnotenhinweis „1)" angebracht und folgende Fußnote angefügt: „1) Beamte und Soldaten bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist und die diese Prüfungen abgelegt haben, erhalten eine unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulage von 50 Deutsche Mark. Dies gilt nur, wenn während der gesamten Dauer des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden." ', Bonn, den 27. Juni 1963 Dorn Ollesch Ertl Opitz Dr. Danz Ramms Lemmrich Anlage 6 Umdruck 341 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Hammersen, Dr. Miessner, Ollesch und Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: I. In Artikel I Nr. 30 I. Besoldungsgruppe A wird angefügt: in Nr. 13 unter „Es werden eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Institutes für chemisch-technische Untersuchungen' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte, und Professor' gestrichen." II. In Artikel I Nr. 30 II. Besoldungsgruppe B werden angefügt: 1. in Nr. 1 unter „In Besoldungsgruppe 1 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor (bei wissenschaftlichen Forschungsanstalten)' werden nach dem Wort ;Direktor' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 2. in Nr. 2 „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte, und Professor' gestrichen.", „Bei allen Amtsbezeichnungen werden die Worte ,und Professor' gestrichen.", 3. in Nr. 3 unter „In Besoldungsgruppe 3 werden gestrichen:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Vizepräsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt." „Bei der Amtsbezeichnung ,Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Rom' werden nach dem Wort ,Direktor' die Worte ;und Professor' gestrichen.", unter „Es werden eingefügt:" wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ‚Präsident der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 4. in Nr. 5 unter „In Besoldungsgruppe 6 wird gestrichen:" 4082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1,963 „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialprüfung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen.", unter „Es werden unter ,Ummittelbarer Bundesdienst' eingefügt:" „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." wird folgender Satz gestrichen: „In die Amtsbezeichnung ,Präsident des Bundesgesundheitsamtes' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' eingefügt.", 5. folgende Nr. 6 a: „Bei der Amtsbezeichnung ,Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt' werden nach dem Wort ,Präsident' die Worte ,und Professor' gestrichen." [II. In Artikel I wird dem § 2 folgender Absatz 2 angefügt: „(2 a) Wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes den Titel ,Professor' zur Amtsbezeichnung geführt hat, ist berechtigt, diesen weiterzuführen." IV. In der Anlage 3 (Drucksache IV/1337) — „Überleitungsübersicht" — werden 1. in der Spalte „Bisherige Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 5, 6, 7, 10, 13, 14, 15, 16 und 17 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen und die geänderten Amtsbezeichnungen in die Spalte ,Neue Amtsbezeichnung' eingefügt., 2. in der Spalte „Neue Amtsbezeichnung" bei den laufenden Nummern 11, 12, 22, 24 und 27 bei den Amtsbezeichnungen die Worte ,und Professor' gestrichen. Bonn, dien 27. Juni 1963 Dorn Hammersen Dr. Miessner Ollesch Kubitza Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 338 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genassen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 4'b gestrichen. Die dazugehörige Anlage 4 entfällt. (Redaktionell ist deshalb in Artikel VII Nr. 5 die Zitierung des § 4 b und das davorstehende Komma zu streichen.) 2. In Artikel VII Nr. 5 und 8 werden die letzten Worte „1. Oktober 1963" jeweils durch die Worte „1. Juli 1963" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Dr. Wuermeling Baier (Mosbach) Adorno Baldauf Becker Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Brauksiepe Bühler Dr. Czaja Diebäcker Even (Köln) Falke Franzen Gibbert Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz Goldhagen Harnischfeger Heix Hilbert Höfler Hörnemann (Gescher) Holkenbrink Hoogen Dr. Huys Josten Dr. Jungmannn Katzer Klein (Saarbrücken) Knobloch Majonica Maucher Menke Müser Nieberg Dr. Dr. Oberländer Frau Dr. Pannhoff Frau Dr. Rehling Ruland Scheppmann Schlick Dr. Schwörer Dr. Serres Dr. Siemer Stauch Teriete Varelmann Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Dr. Weber (Koblenz) Wullenhaupt Anlage 8 Umdruck 342 Änderungsantrag des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Baier (Mosbach) und Genossen — Umdruck 338 — zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Umdruck 338 wird wie folgt geändert: In Nummer 2 werden die Worte „1. Juli 1963" ersetzt durch die Worte „1. April 1963". Bonn, den 28. Juni 1963 Schmitt-Vockenhausen Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 4083 Anlage 9 Umdruck 344 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 17 werden folgende Nummern 17 a und 17 b eingefügt: ,17 a. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Bundesbeamten, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 17 b. In § 22 werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird eine neue Nummer 25 a eingefügt: ,25 a. § 52 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Für Lehrer und Hochschullehrer können besondere Regelungen mit Mindestgehältern vorgesehen werden." ' Bonn, den 28. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 331 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksachen IV/625, IV/1337). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) ein gleiches besoldungsrechtliches Leistungsprinzip in Bund, Ländern und Gemeinden anzustreben, die in den Besoldungsordnungen enthaltenen Bewertungen von Amtsgeschäften nach ihrer Schwierigkeit, ihrem Verantwortungsgewicht und anderen Anforderungsarten zu einheitlichen Bewertungsrichtlinien zusammenzufassen und durch verbindliche Vorschriften für die Aufstellung und Verabschiedung von Organisations- und Stellenplänen zu ergänzen, b) dem Deutschen Bundestag mit der Vorlage des Haushaltsplans zu berichten, wie weit die allgemein verbindlichen Rahmenvorschriften für die Dienstpostenbewertung und die Aufstellung der Organisationspläne gediehen sind, c) bis zum Erlaß allgemein verbindlicher Bewertungsrichtlinien und Vorschriften für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen den Haushaltsberatungen bei Bahn und Post die Ergebnisse der dortigen Bewertungsrichtlinien zugrunde zu legen; für die Beförderungs/Besoldungsgruppen den Stellenpuffer bis 1967 auf 5 % abzubauen, d) dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht über den vorhandenen Stellenpuffer in den einzelnen Laufbahngruppen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit den gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen zu er- A statten. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen IV/923, IV/1342). Der Bundestag wolle beschließen Zu Artikel 1 1. In Nr. 2 wird Buchstabe b gestrichen. 2. Nr. 3 a wird gestrichen. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Artzinger, Dr. Schwörer, Dr. Toussaint und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- 4084 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1963 rung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923, IV/1343). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1963 Dr. Artzinger Dr. Schwörer Dr. Toussaint Dr. Dichgans Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Anlage 14 Schriftliche Antwort*) des Herrn .Bundesministers Schwarz vom 26. Juni 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel, Drucksache IV/1331, Fragen VIII/5 und VIII/6. Hat die Bundesregierung sich über das Vordringen der afrikanischen Schweinepest in Portugal und Spanien informiert? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ein Übergreifen der afrikanischen Schweinepest auf die EWG-Länder, insbesondere die Bundesrepublik, zu verhindern? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Durch regelmäßigen Austausch der Tierseuchennachrichten mit den Ländern Spanien und Portugal ist die Bundesregierung seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in diesen Ländern im Jahre 1958 unterrichtet. Auch das Internationale Tierseuchenamt in Paris gibt laufend Informationen über den Stand der Seuche auf der Iberischen Halbinsel. 2. Frage: Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Seuchenfälle in Portugal und Spanien hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei den Bundesländern den Erlaß viehseuchenpolizeilicher Anordnungen zum Schutze gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veranlaßt. Die Bundesländer haben insbesondere die gegenüber Spanien, Portugal und auch ,den afrikanischen Ländern bestehenden viehseuchenpolizeilichen Ein- *) Siehe 79. Sitzung Seite 3828 B. fuhrverbote durch Rechtsverordnungen dahingehend ergänzt, daß die Einfuhr von Schweinen (einschl. Wildschweinen) sowie Fleisch und sonstigen von diesen Tieren stammenden Erzeugnissen ausnahmslos — und zwar auch als Postsendung und Reiseproviant — unzulässig ist. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Auswärtige Amt zur Unterrichtung der in Frage kommenden deutschen Vertretungen, den Bundesminister für Verkehr, die deutschen und internationalen Speisewagen- und Schlafwagengesellschaften sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Unterrichtung der aus Spanien kommenden Gastarbeiter über die Gefahr einer Einschleppung der Seuche und die Notwendigkeit einer konsequenten Durchführung der angeordneten Maßnahmen informiert. Zur Unterrichtung der Veterinärbehörden in der Bundesrepublik, der Tierärzteschaft und der Landwirtschaft über Erkennungs- und Verbreitungsweise der Afrikanischen Schweinepest hat der AID Bad Godesberg auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen zahlreiche Aufklärungsbroschüren verteilt und mehrere Kopien von Lehrfilmen und Dia-Serien zur Verfügung gestellt. Bei Fortbildungstagen wurde über die Bedrohung der deutschen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Im Jahre 1961 hat ein Angehöriger der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen an einem von der FAO in Madrid veranstalteten Lehrgang über Fragen der Diagnostik und der Epizootologie teilgenommen; an einem ebensolchen Lehrgang, der vom 23. Mai bis 6. Juni 1963 stattfand, nahm ein veterinärmedizinischer wissenschaftlicher Mitarbeiter der Behringwerke teil. Bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen werden laufend gegen die heimische Schweinepest hyperimmunisierte Schweine gehalten, um in Zweifelsfällen auf dem schnellsten Wege zu einer einwandfreien Diagnose zu gelangen. Die übrigen Mitgliedstaaten der EWG haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Zimmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Ministers und der verschiedenen Diskussionsredner der Parteien möchte ich mir erlauben, einige Bemerkungen zu machen.
    Erstens. Worum handelt es sich? Formal um den Antrag, die Verfassung zu ändern. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Legalinterpretation der Verfassung, weil auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1954, das soeben schon zitiert worden ist, dem Begriff „Rahmengesetz" eine Auslegung gegeben ist, die ganz offensichtlich weder damals die Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses gefunden hat noch sie heute findet und auch nicht zu einer inneren Übereinstimmung mit den Auffassungen bei zumindest 10 von den 11 Bundesländern geführt hat. Mit anderen Worten, es handelt sich, wie der Berichterstatter im Bundesrat am 11. April 1957 ausgeführt hat, um das Unternehmen, „dem Art. 75 des Grundgesetzes eine eindeutigere Fassung" zu geben. Man kann, verehrter Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, wohl nicht davon sprechen, daß hier aus nicht ausreichendem Anlaß das Grundgesetz in wesentlicher Weise geändert werden solle.
    In diesem Zusammenhang ist wichtig, zu betonen, daß die Weimarer Verfassung in Art. 10 eine „Grundsatzgesetzgebung" für das Recht des gesamten öffentlichen Dienstes vorgesehen hatte. Die Redakteure des Grundgesetzes haben, wie wir alle wissen, die Bestimmungen der Weimarer Verfassung sehr genau gekannt und in jedem einzelnen Falle berücksichtigt. Wenn sie bewußt von dieser „Grundsatzgesetzgebung" abgegangen und zur „Rahmengesetzgebung" übergegangen sind, dann hatten sie schon damals ausreichende Gründe für dieses Abweichen. Die Gründe liegen in den Erfahrungen, die man bereits in der Weimarer Republik mit der völlig unterschiedlichen Entwicklung der Gehälter innerhalb der Kommunalverbände in Ost- und Westdeutschland gemacht hat — ich will das nur stichwortartig anführen —, und zweitens in den Erfahrungen, die nach 1945 in den Ländern in der Bundesrepublik gemacht worden sind. Das Ziel dieser „Verdeutlichung" ist es, eine gewisse Einheitlichkeit zu schaffen. Hier sollen natürlich nicht sozialpolitische Zielsetzungen erreicht werden, die man mit Recht als überholt bezeichnen müßte, wenn sie bestehen würden.



    Dr. Zimmer
    Ich darf noch eine zweite Bemerkung machen hinsichtlich des Wirkungsbereiches einer solchen Änderung. Hier ist von den Rednern nur das Verhältnis Bund — Länder angeführt worden; natürlich steht das für uns im Vordergrund. Aber in Deutschland gibt es Tausende — das ist nicht übertrieben
    — von Kommunalverbänden, und anderen öffentlichen Körperschaften. Sie alle sind davon direkt betroffen. Ich bin überzeugt, daß mindestens die große Mehrheit der kommunalen Körperschaften und ebenso der verantwortlichen Behördenleiter es dankbar begrüßen würde, wenn auf Grund einer fundierten künftigen Bundesrahmengesetzgebung in den öffentlichen Körperschaften hinsichtlich der Beamtenverhältnisse endlich eine gewisse Ruhe eintreten würde. In den letzten Jahren hatten wir doch eine große Zahl von Gesetzen, eine Fülle von Besoldungsänderungen, die natürlich im Zuge der Anpassung notwendig gewesen sind. Sie müssen aber in einen großen Rahmen gespannt werden, damit wir in Deutschland — darin sind wir uns einig — einen einheitlichen Rahmen der Rechtsverhältnisse, insbesondere natürlich auch in besoldungsrechtlicher Beziehung, erreichen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Haben wir doch!)

    — Ob wir ihn haben und wieweit wir ihn in besoldungsrechtlicher Hinsicht zusammen mit den von Ihnen erwähnten Stellenplänen haben, ist sehr die Frage.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie brauchen nur Ihren Freunden in Nordrhein-Westfalen zu raten, ein paar Korrekturen vorzunehmen; dann ist alles erledigt!)

    — Sie werfen das Stichwort „Nordrhein-Westfalen" in die Waagschale. Nun, das ist zunächst ein Störungsfaktor, gewiß; aber objektiv müssen wir doch sagen, daß die Lebensverhältnisse in NordrheinWestfalen — ich spreche hier gar nicht pro domo; ich bin gar kein „Nordrhein-Westfale", sagt man wohl, glaube ich —, die Arbeitsverhältnisse, die sozialen und politischen Verhältnisse und der damit verbundene Sog auch der Wirtschaft auf die öffentlichen Körperschaften, insbesondere im engeren Rhein-Ruhr-Bereich, derartig sind, daß man von einer Sonderlage in ganz Deutschland sprechen muß.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das ist also sogar berechtigt!)

    Es ist die Frage, ob wir dem nun nicht in stärkerer Weise Rechnung tragen könnten bei der weiteren Behandlung dieser Vorlage, die wir hier vor uns haben.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Dann ist ja sogar alles gut!)

    Wir lösen das Gesamtproblem nicht, wenn wir Ihren Weg gehen. Ich möchte das hier nur dargelegt haben. Ich habe nicht mehr die Hoffnung, meine verehrten Herren, Sie heute zu einem Gesinnungswandel zu bewegen. Aber Sie wollen doch auch einmal auf dieser Bank sitzen, und ich freue mich schon für den Fall, daß das einmal sein sollte.

    (Zurufe von der SPD: Wir auch! — Beifall bei der SPD.)

    Ich freue mich schon darauf, Sie dann die Rolle spielen zu sehen, die unsere Regierung heute aus staatspolitischer Verantwortung spielen muß, nämlich dem Hause eine Vorlage zu machen, die die notwendige Legalinterpretation des Grundgesetzes enthält. Solange wir die nicht haben, bekommen wir im öffentlichen Dienstverhältnis in Deutschland nach meiner Überzeugung keine befriedigende Gesamtlösung, keine Ruhe und auch nicht das Höchstmaß an Ordnung.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. SchmittVockenhausen: Wir werden uns bemühen, Ihnen im nächsten Jahr Freude zu machen!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung, die in diesem Fall so vorgenommen werden muß, daß ein zahlenmäßig einwandfreies Ergebnis feststeht. Wird der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt?
— Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich auszählen.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Ich stelle den Antrag auf namentliche Abstimmung!)

— Der Abgeordnete Weber stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Wieviele Abgeordnete des Hauses unterstützen den Antrag? — Das sind mehr als 50 Mitglieder des Hauses. Dann findet namentliche Abstimmung statt.

(Abg. Dr. Miessner: Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung abgeben!)

— Das geht jetzt nicht mehr.

(Abg. Dr. Miessner: Dann darf ich Sie überreichen! *)

Wir schreiten zur Abstimmung. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Stimmen der Berliner Abgeordneten hier nicht mitgezählt werden können. — Wie ich eben erfahre, sind inzwischen neue Stimmkarten für die Berliner Abgeordneten eingeführt worden. Diese können in jede Urne eingeworfen werden, weil sie bei der Zählung sofort auffallen.
Ich gebe das vorläufige Ergebnis der Abstimmung bekannt.
Teilgenommen haben 378 stimmberechtigte Mitglieder, 14 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben von den Stimmberechtigten gestimmt 224 Mitglieder, von den Berliner Abgeordneten 5; mit Nein 151, von den Berliner Abgeordneten 9; enthalten haben sich 3 Stimmberechtigte. Für eine Änderung des Grundgesetzes wären 333 Stimmen erforderlich; es haben aber nur 224 mit Ja gestimmt. Damit ist das Erfordernis für die Verfassungsänderung nicht erreicht.
*) Siehe Anlage 2



Ja
CDU/CSU
Adorno
Dr. Althammer Arndgen
Dr. Artzinger
Baier (Mosbach)

Baldauf
Balkenhol
Bauer (Wasserburg) Bausch
Becker
Berberich Dr. Besold Bewerunge Biechele
Dr. Bieringer
Frau Dr. Bleyler Blöcker
Frau Blohm Blumenfeld
Dr. Böhm (Frankfurt) Böhme (Hildesheim) Brand
Frau Brauksiepe
Dr. Brenck Brese
Brück
Bühler
Burgemeister
Dr. Conring Dr. Czaja van Delden Diebäcker Dr. Dittrich Drachsler Draeger
Dr. Dr. h.c. Dresbach Ehnes
Ehren
Eichelbaum Dr. Elbrächter
Frau Engländer
Dr. Even (Düsseldorf) Even (Köln)
Falke
Franzen
Dr. Frey (Bonn)

Dr. Fritz (Ludwigshafen) Gaßmann
Gedat
Gehring
Gibbert
Giencke
Dr. Gleissner
Glüsing (Dithmarschen) Dr. Götz
Goldhagen Dr. Gossel Gottesleben
Dr. h. c. Güde
Günther
Freiherr zu Guttenberg Hahn (Bielefeld)

Dr. Hahn (Heidelberg) Harnischfeger
Dr. Hauser Heix
Dr. Hesberg Hesemann Hilbert
Höcherl
Dr. Höchst Hörnemann (Gescher) Hösl
Holkenbrink Horn
Dr. Huys
Frau Jacobi (Marl)

Dr. Jaeger
Josten
Frau Kalinke
Dr. Kanka
Katzer
Dr. Kempfler
Frau Klee
Klein (Saarbrücken)

Dr. Kliesing (Honnef)

Dr. Knorr
Dr. Kopf
Krüger Krug
Kihn (Hildesheim) Kuntscher
Leicht Lemmrich
Leonhard
Lermer Leukert Dr. Luda
Maier (Mannheim) Majonica
Dr. Martin
Maucher
Meis
Memmel
Mengelkamp
Menke
Dr. von Merkatz Missbach
Müller (Aachen-Land) Müller-Hermann
Müser Nieberg
Dr. Dr. Oberländer Oetzel
Frau Dr. Pannhoff
Dr. Pflaumbaum
Dr. Poepke
Porten
Dr. Ramminger
Rasner Rauhaus
Frau Dr. Rehling
Dr. Reinhard
Riedel (Frankfurt) Rollmann Rommerskirchen
Ruf
Ruland Scheppmann
Schlee Schlick
Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmücker
Schulhoff
Frau Dr. Schwarzhaupt Seidl (München)

Dr. Serres
Dr. Siemer
Dr. Sinn Spies
Dr. Stecker
Stein
Dr. Steinmetz
Stiller Stooß
Storch Storm Strauß Struve Sühler Dr. Süsterhenn
Teriete
Dr. Toussaint
Unertl Varelmann
Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell
Dr. Vogel
Vogt
Wagner
Dr. Wahl
Dr. Weber (Koblenz) Wehking
Weigl
Weinzierl Wendelborn Werner
Wieninger Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter
Dr. Wuermeling Wullenhaupt
Ziegler
Dr. Zimmer
Berliner Abgeordnete
Benda Hübner Frau Dr. Maxsein
Müller (Berlin)

Stingl
FDP
Dr. Achenbach
Busse
Dr. Dahlgrün
Dr. Danz Dr. Dehler
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
Dürr
Dr. Effertz Eisenmann Dr. Emde Ertl
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

Frau Funcke (Hagen)

Dr. Hamm (Kaiserslautern) Hammersen
Dr. Hellige Dr. Hoven Dr. Imle
Keller
Frau Dr. Kiep-Altenloh
Dr. Kohut Kreitmeyer Dr. Krümmer Kubitza
Logemann Dr. Mälzig Mauk
Dr. Mende
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes
Freiherr von Mühlen Ollesch
Peters (Poppenbüll) Reichmann
Dr. Rieger (Köln)

Dr. Rutschke Sander
Schmidt (Kempten)

Schultz
Soetebier Spitzmüller
Dr. Stammberger
Dr. Supf
Wächter
Walter
Weber (Georgenau)

Fraktionslos Gontrum
Nein
CDU/CSU
Frau Dr. Kuchtner Müller (Remscheid)

SPD
Anders Auge Bading Bäuerle Bäumer Bals
Bazille Behrendt
Berkhan
Berlin
Frau Beyer (Frankfurt) Biermann
Blachstein
Dr. h. c. Brauer
Brünen Bruse
Buchstaller
Büttner Busch Cramer Diekmann
Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
Dröscher
Dr. Eppler
Erler
Eschmann
Felder Figgen Flämig Folger Franke Frehsee
Frau Freyh (Frankfurt) Fritsch
Gerlach Gscheidle
Haase (Kellinghusen) Hamacher
Hauffe Heide Heiland
Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
Frau Herklotz Hermsdorf
Herold Hirsch Höhmann

(Hessisch Lichtenau) Höhne

Hörauf
Hörmann (Freiburg) Frau Dr. Hubert Hufnagel
Hussong Iven (Duren)

Jacobi (Köln)

Jacobs Jahn
Dr. h. c. Jaksch Jürgensen
Junghans
Junker Kaffka Kahn-Ackermann
Frau Kettig
Killat
Frau Kipp-Kaule
Dr. Koch
Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt)



Kohlberger Frau Korspeter
Dr. Kübler Kulawig
Kurlbaum Lange (Essen) Langebeck Lautenschlager
Lemper
Lohmar
Lücke (Osnabrück) Maibaum
Marquardt Marx
Matthöfer Matzner
Merten
Metzger
Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h.
Möller
Dr. Morgenstern Müller (Erbendorf) Müller (Nordenham) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
Dr. Müller-Emmert Nellen
Dr. Nissen Ollenhauer Peiter
Peters (Norden)

Pöhler
Porzner
Priebe
Ravens
Regling
Rehs
Dr. Reischl Reitz
Frau Renger
Dr. Rinderspacher Ritzel
Dr. Roesch Rohde
Frau Rudoll Sänger
Saxowski
Dr. Schäfer Scheuren
Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen)
Dr. Schmidt (Offenbach) Schmidt (Würgendorf) Schmitt-Vockenhausen Schoettle
Schröder (Osterode) Schwabe
Seibert
Seidel (Fürth)

Seither
Frau Seppi
Steinhoff Striebeck Strohmayr Dr. Tamblé Theis
Wehner Welke
Welslau
Weltner (Rinteln)

Frau Wessel
Wienand Wilhelm Frau Zimmermann

(Brackwede)

Zühlke
Berliner Abgeordnete
Frau Berger-Heise Braun
Frau Krappe Frau Lösche Mattick
Neumann (Berlin)

Dr. Schellenberg
Dr. Seume
Wellmann
Enthalten
CDU/CSU
Lenze (Attendorn)

SPD Seuffert
FDP
Dr. Miessner
Endgültiges Ergebnis:
Teilgenommen haben 377 und 14 Berliner Abgeordnete Ja: 224 und 5 Berliner Abgeordnete
Nein: 150 und 9 Berliner Abgeordnete
Enthalten: 3 Abgeordnete
Ich komme zum nächsten Punkt, Punkt 17 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/1337)

(Erste Beratung 42. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Gscheidle, für seinen Schriftlichen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.
Ich rufe in zweiter Beratung auf § 1. Wir müssen nummernweise abstimmen. Ich komme zu den Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16; 17 entfällt.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Umdruck 329 t), Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Einfügung einer Nr. 17 a und einer Nr. 17 b.
Wird das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wilhelm!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des Änderungsantrages lauf Umdruck 329 möchte ich namens der Fraktion der SPD folgendes ausführen.
    Das Hohe Haus wird heute nicht zum erstenmal mit der Frage der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte befaßt. Infolge verschiedener Initiativen meiner Fraktion in den letzten Jahren haben das Hohe Haus und der Ausschuß für Inneres diesem Problem mehrmals in gründlichen Beratungen ihre Aufmerksamkeit gewidmet.
    Leider blieb diese Frage bis jetzt ungelöst und wurde 'immer wieder vor uns hergeschoben, weil sich die Regierungsparteien nicht zu einer klaren und positiven Entscheidung durchringen konnten. In den Sitzungen des Bundestages vom 29. November 1961 und 24. Oktober 1962 haben die Kollegen Hübner und Wagner von der Fraktion der CDU/CSU betont, daß die Frage des Weihnachtsgeldes im Zusammenhang mit der Besoldungsneuregelung bzw. der Harmonisierungsnovelle gründlich geprüft und erörtert werden müsse, da ihnen an einer Vereinheitlichung in Bund und Ländern sehr viel gelegen sei. Dabei wurden in einer gewissen Form Hoffnungen bei der Beamtenschaft erweckt, daß in absehbarer Zeit eine positive Entscheidung in dieser Frage getroffen werden könnte.
    Wir beraten heute abschließend diese Harmonisierungsnovelle, und ich meine, wenn sich eine Frage zur Vereinheitlichung und Harmonisierung mit den Ländern eignen würde, wäre es gerade .das Problem der Weihnachtszuwendungen, weil, wie bekannt, seit langer Zeit in allen elf Ländern der Bundesrepublik ein Weihnachtsgeld ungefähr in der Höhe gezahlt wird, wie es durch Tarifverträge den Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst zugebilligt ist. Gerade in dieser Frage müßte — und hier spreche ich auch den Herrn Bundesinnenminister Höcherl an — der Beweis des guten Willens zur Harmonisierung nicht nur nach unten, sondern gelegentlich auch mal nach oben gezeigt werden.
    Durch die Tatsache, daß 'in allen Bundesländern seit langer Zeit ein Weihnachtsgeld gegeben wird und alle Berufsorganisationen der Beamten diese Forderung immer wieder erhoben und begründet haben, ist das Argument, das immer wieder vorge-
    *) Siehe Anlage 3



    Wilhelm
    bracht worden ist und vielleicht auch heute wieder vorgebracht werden wird, daß eine Weihnachtszuwendung an Beamte mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar sei, längst in seiner inneren Substanz ausgehöhlt und der Gegenbeweis angetreten. Man müßte schon die Frage stellen, ob die Berufsorganisationen der Beamten und ob die elf Länder in der Sache unrecht halben und nur der Bund, der noch allein mit seiner Argumentation dasteht, sich im Recht befindet. Ich glaube, diese Frage hat sich von selbst beantwortet.
    Darüber hinaus erlaube ich mir, noch darauf hinzuweisen, daß vor recht langer Zeit den Arbeitern und Angestellten in der freien Wirtschaft auf Grund eines Gesetzes zur Vermögensbildung eine zwar bescheidene Möglichkeit zur Vermögensbildung, aber doch in einer gewissen Form eine Ergebnisbeteiligung in den einzelnen Betrieben eröffnet wurde. Nur der gesamte öffentliche Dienst, einschließlich der Beamten, ist davon ausgeschlossen.
    Darüber hinaus wird in der freien Wirtschaft weitgehend eine Weihnachtszuwendung gewährt, in weiten Bereichen für die Angestellten sogar ein 13. und 14. Monatsgehalt gezahlt.
    Nun ist wohl die Frage erlaubt: Welche Form der Gerechtigkeit gibt es in unserem Staate? Ich habe schon darauf hingewiesen, daß sowohl für die Arbeiter, Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes in den Ländern, in den Kommunalverwaltungen und den Körperschaften als auch in der freien Wirtschaft das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Durch diese Form der Zuwendungen hat nun zu Weihnachten dieser große Personenkreis eine zusätzliche Kaufkraft. Die Bundesbeamten jedoch stehen für sich allein da, ohne diese zusätzlichen Zuwendungen. Man kann wohl nicht sagen, daß bisher Gerechtigkeit geübt worden ist. Deshalb ist wohl auch die Frage erlaubt, wieviel Arten von Staatsbürgern es in unserem Staate eigentlich gibt.
    Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß in den letzten Jahren die Arbeiter und Angestellten sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst auf manchen Gebieten — im Hinblick auf den Kündigungsschutz, die Urlaubsregelungen usw. — an den sozialen Status der Beamtenschaft herangeführt worden sind. Auf der anderen Seite sollen aber die Bundesbeamten von den Fortschritten, die in den anderen Bereichen erzielt worden sind, ausgeschlossen werden. Bei Fortentwicklung dieser Verhältnisse würde sich zwangsläufig eines Tages ergeben, daß zwar die anderen den Status der Beamten erreicht hätten, aber die Beamten nicht an der vorteilhaften Regelung für diesen Bereich beteiligt wären.
    Die schon erwähnten Gründe, die man vielleicht auch heute noch einmal gegen die Weihnachtszuwendungen für Bundesbeamte ins Feld führen wird, sind weder stichhaltig noch überzeugend. Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich bei den Bundesbeamten zu etwa 80% um Beamte des einfachen und mittleren Dienstes handelt, also gerade um diejenigen, die in unserem Lande zu den Kleinverdienern gehören.
    Ich gestehe zu, daß man juristisch vielleicht nicht von einem Verstoß gegen den in unserem Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz sprechen kann. Betrachten wir aber einmal die Frage nicht von der juristischen, sondern von der moralischen Seite. Ich meine, daß in moralischer Hinsicht, wenn den Bundesbeamten weiterhin die Weihnachtszuwendungen versagt bleiben, eine Verletzung des Grundgesetzes gegeben ist. Ich meine, daß man in dieser Form keine Besoldungspolitik machen kann. Wenn Sie heute nicht zustimmen, wird sich der Vertrauensschwund draußen bei den Beamten noch weiter verstärken. Die Bundesbeamten fühlen sich zu Recht sehr ungerecht behandelt und zurückgesetzt gegenüber den Beamten der Länder, der Gemeinden und Körperschaften sowie den Arbeitern und Angestellten des gesamten öffentlichen Dienstes. Sie haben für ein weiteres Ausweichen vor einer klaren Entscheidung kein Verständnis. Daher muß bei der Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag heute Farbe bekannt werden. Unser Antrag beinhaltet nur die Fixierung eines Anspruchs für die Bundesbeamten auf eine Weihnachtszuwendung; die Höhe der Weihnachtszuwendung soll nach unserem Antrag jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt werden.
    Es ist endlich an der Zeit, daß die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hohen Hauses die seit Jahren gezogene Bremse in der Besoldungspolitik lockern. So wird draußen bei der Beamtenschaft — vielleicht nicht zu Unrecht — gesagt, daß der Bund über die Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, über ,die wir soeben abgestimmt haben, als bisheriger Bremser in der Besoldungspolitik nun auch die Funktion des Lokomotivführers übernehmen will. Diese weitverbreitete Meinung kann nicht mit schönen Worten, sondern kann nur durch Taten entkräftet werden.
    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 329 Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)