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    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Franzen 3959 A Erweiterung der Tagesordnung 3959 A Fragestunde (Drucksache IV/1373) Frage des Abg. Storm: Übereignung von Ersatzhöfen Kattenstroth, Staatssekretär . 3959 B, C Storm (CDU/CSU) 3959 C Frage des Abg. Storm: Unterbleiben der Ubereignung infolge untragbarer Belastung Kattenstroth, Staatssekretär 3959 D, 3960 A Storm (CDU/CSU) 3960 A Frage des Abg. Storm: Ankaufsbeihilfen bei Übereignung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3960 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Rückgang der Käseproduktion Schwarz, Bundesminister . , 3960 C, 3961 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 3960 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Tiertransporte in Flugzeugen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3961 B Fragen des Abg. Wächter: Verhältnis zur Selbstbeteiligung der Länder an Zuschüssen für landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen Schwarz, Bundesminister . . . . 3961 C, D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 3961 D Fragen des Abg. Neumann (Berlin) : Saale-Brücke bei Hof Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3962 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 3962 B Frage des Abg. Dr. Kübler: Autobahndiagonale vom Mannheimer Dreieck nach Walldorf Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 C Fragen des Abg. Dr. Kübler: Umbau der Hockenheim-Rennstrecke und Autobahnbau im Bereich dieser Strecke Dr Seiermann, Staatssekretär . . . 3962 D Dr. Kübler (SPD) 3962 D Frage des Abg. Dr. Althammer: Ursache des Absturzes einer Chartermaschine „Iljuschin 14" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 A, B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Frage ides Abg. Dr. Althammer: Nichtzulassung deutscher Sicherheitsfachleute an die abgestürzte Maschine Dr. Seiermann, ,Staatssekretär . . 3963 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3963 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Unglücksfälle mit Chartermaschinen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 3963 C, D, 3964 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 3963 D, 3964 A Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Diebstahlssicherung bei Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 A Fragen des Abg. Nellen: Neue Bonner Rheinbrücke (Nordbrücke) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3964 C Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Schädlichkeit weicher Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3965 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Beeinträchtigung der Grundwasservorräte durch Detergentien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3965 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Überprüfung schäumender Waschmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3965 C, D, 3966 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 3965 D, 3966 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallkoffer für Ärzte und Zahnärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 A, B Frau Dr. Hubert (SPD) 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Entwicklung eines Unfallkoffers für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 3966 B Frage des Abg. Dr. Tamblé: Unfallausrüstung für Kraftfahrzeuge Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 C Dr. Tamblé (SPD) 3966 C Frage des Abg. Rollmann: Gebrauch von Schädlingsmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3966 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache IV/1308) Dr. Lippert, Staatssekretär . . . . 3970 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 3971 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 3972 B Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 3973 D Rasner (CDU/CSU) 3975 D Dr. Schäfer (SPD) 3976 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 3976 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/806); Erster Schriftlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1323, zu IV/1323) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD 3967 A Dr. Bucher, Bundesminister . . . 3977 C Busse (FDP) . . . . . . . 3979 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 3980 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1336, zu IV/1336) — Zweite und dritte Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 3988 A Mick (CDU/CSU) 3988 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 3991 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/1335, zu IV/1335) — Zweite und dritte Beratung — Frau Berger-Heise (SPD) . . 3993 C, 3994 C, 4008 B, 4012 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 3994 A, 4011 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . 3994 B, 4004 B, 4006 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3998 D, 4006 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4041 C Mick (CDU/CSU) 4003 A Stiller (CDU/CSU) 4003 B Frau Meermann (SPD) . . . . 4003 C Wullenhaupt (CDU/CSU) . . . 4007 A Jacobi (Köln) (SPD) 4007 D Lücke, Bundesminister . . . . 4009 B Erklärungen nach § 36 GO Rasner (CDU/CSU) 4012 D Dr. Schäfer (SPD) 4013 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 und über die Zweite und Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1380, 1381, 1382, 1387) . 4013 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksache IV/875) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1194) — Zweite Beratung Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4014 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1366) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wahl (CDU/CSU) . . 4015 B, 4017 B, 4022 A Jahn (SPD) . . . . . . . 4015 C, 4020 D Dr. Reischl (SPD) 4017 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4019 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4020 A Nächste Sitzung 4022 D Anlagen 4023 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 3959 82. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4023 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 28. 6. Frau Albertz 27. 6. Arendt (Wattenscheid)* 28. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Bauknecht 28. 6. Bergmann* 28. 6. Beuster 1. 7. Biegler 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Fürst von Bismarck 28. 66. Dr. Bleiß 28. 6. von Bodelschwingh 28. 6. Burckardt 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Corterier 28. 6. Dr. Deist 27. 6. Deringer* 28. 6. Dr. Dichgans* 28. 6. Dr. Dörinkel 28. 6. Frau Dr. Elsner* 28. 6. Faller* 28. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 28. 6. Dr. Franz 30. 6. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Dr. Furler* 28. 6. Gerns 28.6. Gewandt 7. 7. Giencke 27. 6. Haage (München) 28.16. Hahn (Bielefeld)* 28.6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer' 28. 6. Dr. Klein (Berlin) 28.6. Klinker* 28. 6. Kraus 1. 7. Kreitmeyer 27. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Kriedemann' 29. 6. Lang (München) 29. 6. Leber 30.16. Lenz (Bremerhaven) 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Liehr 28. 6. Dr. Löbe 28. 6. Dr. Löhr* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Mattick 27. 6. Mauk* 28. 6. Dr. Menzel 28. 6. Metzger* 28. 6. Metter 1. 7. Michels 27. 6. Dr. Mommer 15. 7. Müller-Hermann* 28. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 6. Neumann (Allensbach) 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 28. 6. Frau Dr. Probst 28. 6. Rademacher* 28. 6. Richarts* 28. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28.16. Frau Schroeder (Detmold) 28. 6. Seifriz* 28. 6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28.6. Frau Strobel* 28.6. Urban 2. 7. Weinkamm* 28. 6. Frau Welter (Aachen) 28. 6. Wischnewski* 28.6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Anlage 2 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie ist keine Leistung der Sozialhilfe im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung." 2. In § 5 Satz 2 wird das Wort „Maßnahme" durch das Wort „Maßgabe" ersetzt. 3. In § 20 Nr. 6 werden die Worte „vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815) in seiner jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 4. § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Von den Einnahmen ist für Steuern und Versicherungsbeiträge ein Pauschbetrag von 15 vom Hundert der nach den Absätzen 1 und 2 verminderten Einnahmen abzusetzen." 5. In § 24 Satz 2 Nr. 5 werden die Worte „wenn sie von den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern ganz oder teilweise bewohnt werden," gestrichen. 6. § 32 erhält folgenden neuen Absatz 4: „ (4) Dritte im Sinne des § 39 Abs. 4 sind verpflichtet, der in § 30 genannten Stelle über Art und Höhe der Rechtsansprüche, nach denen sie einem zum Haushalt rechnenden Familienmitglied Leistungen zu gewähren haben, Auskunft zu geben, wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert." 7. § 33 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Entscheidung über den Antrag soll in angemessener Frist getroffen werden. Wird die Entscheidung nicht innerhalb von drei Mo- 4024 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 naten nach der Antragstellung getroffen, so ist die Wohnbeihilfe in Härtefällen vorläufig zu bewilligen, es sei denn, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung offensichtlich nicht erfüllt sind; dies gilt auch, solange eine Rechtsverordnung nach § 43 nicht erlassen ist." 8. § 39 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Hat ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied Rechtsansprüche, nach denen ein Dritter Leistungen zu gewähren hat, so kann die in § 30 genannte Stelle durch eine Anzeige an den Dritten bewirken, daß die Rechtsansprüche in Höhe der Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, auf die in § 30 genannte Stelle übergehen. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch des zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedes nicht der Pfändung unterworfen ist. Der Zustimmung des Leistungsberechtigten bedarf es nicht." 9. § 42 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach dem Semikolon folgender Satzteil angefügt: „dabei kann eine durch Selbsthilfe erbrachte Eigenleistung, soweit die übliche Eigenleistung überschritten wird, verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt werden;" b) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7 a eingefügt: „7 a. den wertmäßigen Umfang der in § 24 Satz 2 bezeichneten Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, die für die Entrichtung der Miete oder Aufbringung der Belastung nicht einzusetzen oder zu verwerten sind;" 10. § 43 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Obergrenzen sollen nach Gemeindegrößenklassen und Wohnungsgruppen, insbesondere nach Art und Alter der Gebäude gestaffelt sein. Die Obergrenzen können nach weiteren unterschiedlichen Merkmalen, insbesondere nach Wohngegend, nach Stockwerksunterschied, Lage und Ausstattung der Wohnungen gestaffelt sein." 11. In § 48 Abs. 2 Nr. 2 wird in § 73 Nr. 3 Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 12. § 49 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Wird der Antrag auf Gewährung der Wohnbeihilfe erstmalig innerhalb von vier Monaten nach Anwendbarkeit dieses Gesetzes gestellt, so wird die Wohnbeihilfe vom Ersten des Monats an gewährt, von dem an dieses Gesetz anzuwenden ist, wenn im übrigen die Voraussetzungen erfüllt sind." 13. In § 56 Nr. 7 werden in § 48 Nr. 2 in § 36 a) in Satz 1 die Worte „Miet- und Lastenbeihilfe" durch die Worte „Miet- oder Lastenbeihilfe" und das Wort „Maßnahmen" durch das Wort „Maßgaben" ersetzt, b) in Buchstabe c Satz 1 das Wort „wesentlich" durch das Wort „erheblich" ersetzt. 14. In § 58 wird in der vorletzten Zeile vor dem Wort „Gesetz" das Wort „Ersten" eingefügt. Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 325 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Tragbar ist die Miete oder Belastung, die über folgende Vomhundertsätze des monatlichen Familieneinkommens nicht hinausgeht bei einem monatlichen Familieneinkommen über über über über über über über über für einen Alleinstehenden bis 200 DM. 200 bis 300 DM 300 400 500 600 700 800 900 bis 1000 DM über 14 15 bis bis bis bis bis bis 1000 400 500 600 700 800 900 DM DM DM DM DM DM DM 16 17 18 19 20 für einen Haushalt mit zwei 12 14 15 16 17 18 19 20 drei Familienmitgliedern 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4025 bis bei einem monatlichen Familieneinkommen über 1000 DM 300 über über über über über über über DM 300 400 500 600 700 800 900 bis bis bis bis bis bis bis 400 500 600 700 800 900 1000 DM DM DM DM DM DM DM für einen Haushalt mit 12 13 14 15 16 17 18 19 20 vier fünf 11 12 13 14 15 16 17 18 19 sechs 10 11 12 13 14 15 16 17 18 sieben 9 10 11 12 13 14 15 16 17 acht oder mehr Familienmitgliedern 7 8 9 10 11 12 13 14 15" 2. In § 10 — Tragbare Miete und Belastung — wird Absatz 2 gestrichen. 3. In § 20 — Außer Betracht bleibende Einnahmen — wird folgende neue Nummer 01 eingefügt: „01. ein Betrag von 1200 Deutsche Mark jährlich von den Einkommen eines jeden Familienangehörigen mit Ausnahme des Ehegatten,". 4. In § 22 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Beträgt das Jahreseinkommen eines Alleinstehenden nicht mehr als 2400 Deutsche Mark, so bleiben 1200 Deutsche Mark außer Ansatz. (2) Beträgt die Summe der Jahreseinkommen in einem Haushalt mit zwei oder mehr Familienmitgliedern nicht mehr 3600 Deutsche Mark, so bleiben 1800 Deutsche Mark außer Ansatz." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 340 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 1 wird in der zweiten Tabelle unter „acht oder mehr Familienmitgliedern" die Zahl „17" durch die Zahl „16" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 5 Umdruck 326 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 29 — Verhältnis der Wohnbeihilfen zur Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge — wird gestrichen. 2. In § 39 — Rückforderung überzahlter Wohnbeihilfen und gesetzlicher Forderungsübergang — wird Absatz 1 wie folgt neu gefaßt: „(1) Beträge, die der Beihilfeempfänger zu Unrecht erhalten hat, sind zurückzuzahlen, wenn und soweit die ungerechtfertigte Gewährung vom Beihilfeempfänger zu vertreten ist." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 317 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (Drucksachen IV/971, IV/1335). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald eine Ubersicht über die Maßnahmen der Länder und Kommunen zur Umschichtung der Mieter im sozialen Wohnungsbau vorzulegen. Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Frau Dr. Kiep-Altenloh Schultz und Fraktion 4026 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 Anlage 7 Umdruck 335 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietoder Wohnrecht wird in der Fassung der Vorlage — Drucksache IV/900 — wiederhergestellt. Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 333 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (Drucksachen IV/900, IV/1336). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II wird a) in Nr. 1 'Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." b) in Nr. 2 in § 3 c Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirtschaftung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." c) in Nr. 3 Buchstabe c in § 3 dd Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Vom 1. Juli 1964 an soll die Wohnraumbewirttung nur aufgehoben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten sind, die an die Stelle der in § 54 Abs. 2 Satz 2 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . .) bezeichneten Vorschriften des Mieterschutzgesetzes und der den Vollstrekkungsschutz betreffenden Vorschriften des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes in der Fassung des Artikels II Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften treten." Bonn, den 26. Juni 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 9 Umdruck 324 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Als Nummer 2a wird eingefügt: ,2. § 1 wird wie folgt gefaßt: „§ 1 Geltungsbereich und Grundsatz der Entschädigung Die ehrenamtlichen Richter bei den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit haben Anspruch auf 1. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (§ 2), 2. Entschädigung für Fahrtkosten und Fußwegstrecken (§ 3), 3. Entschädigung für Aufwand (§§ 4 bis 6)."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 4027 b) Nummer 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 wird wie folgt gefaßt: 11§. Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis (1) Steht der ehrenamtliche Richter in einem Arbeitsverhältnis, so zahlt ihm der Arbeitgeber für die versäumte Arbeitszeit das Arbeitsentgelt fort, jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Das Arbeitsentgelt und die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen, .die auf die versäumte Arbeitszeit entfallen, werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Für Beamte und für Angestellte des öffentlichen Dienstes erfolgt keine Erstattung. (2) Der ehrenamtliche Richter, der nicht in. einem Arbeitsverhältnis steht, erhält Entschädigung für Verdienstausfall oder für Zeitversäumnis. (3) Entsteht dem ehrenamtlichen Richter ein Verdienstausfall, so richtet sich die Entschädigung nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst. Sie beträgt jedoch höchstens 10 Deutsche Mark für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit. Ein Verdienstausfall gilt immer als eingetreten, wenn der ehrenamtliche Richter erwerbstätig ist. (4) Ist ein Verdienstausfall nicht eingetreten, so erhält der ehrenamtliche Richter eine Entschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von drei Deutsche Mark für jede Stunde. Dies gilt auch für einen ehrenamtlichen Richter, der in einem Arbeitsverhältnis steht, für die Zeit der Heranziehung außerhalb seiner Arbeitszeit. (5) Als versäumt gilt auch die Zeit, während der der ehrenamtliche Richter seiner gewöhnlichen Beschäftigung infolge seiner Heranziehung nicht nachgehen kann. Die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet. Soweit die Zeitversäumnis zehn Stunden je Tag übersteigt, wird sie nicht berücksichtigt."' c) Nummer 3 a wird gestrichen. d) Als Nummer 5 a wird eingefügt: ,5 a In § 5 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „(2) Werden dem ehrenamtlichen Richter die Kosten einer notwendigen Vertretung ersetzt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3."' e) als Nummer 7 wird eingefügt: ,7. § 10 wird wie folgt gefaßt: „§ 10 Vorschuß Den ehrenamtlichen Richtern ist auf Antrag ein angemessener Vorschuß auf die Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitversäumnis zu bewilligen."' f) Als Nummer 8 wird eingefügt: ,8. § 11 wird wie folgt gefaßt: „§ 11 Erlöschen des Anspruchs Der Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Beendigung der Heranziehung bei der Stelle geltend gemacht wird, welche die Entschädigung anzuweisen hat."' g) Als Nummer 9 wird eingefügt: 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Die dem ehrenamtlichen Richter zu gewährende Entschädigung und der dem Arbeitgeber zu zahlende Erstattungsbetrag werden durch gerichtlichen Beschluß festgesetzt, wenn der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse oder in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber die richterliche Festsetzung beantragen." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefaßt: „Beschwerdeberechtigt sind nur der ehrenamtliche Richter, die Staatskasse und in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Arbeitgeber."' Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 327 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten (Drucksachen IV/875, IV/1194). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefaßt: — unverändert nach Drucksache IV/1194 — 4028 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1963 b) Satz 4 wird wie folgt gefaßt: „Die Entschädigung richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließsich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. " 2. Artikel 3 § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1963 in Kraft." Bonn, den 26. Juni 1963 Schmücker und Fraktion Dürr und Fraktion Anlage 11 Umdruck 322 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksachen IV/1224, IV/1366). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung".' Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. Vor Artikel 1 wird folgender Artikel 01 eingefügt: ,Artikel 01 Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wird wie folgt geändert: In Artikel 2 Abs. 1 werden die Worte „bis 31. August 1963" ersetzt durch die Worte „bis 31. August 1971".' 3. Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 3 4. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a erhält § 93 a Abs. 5 Satz 1 folgende Fassung: 5. „Die Entscheidungen des Ausschusses oder des Senats ergehen ohne mündliche Verhandlungen und brauchen, außer wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, nicht begründet zu wer den." Bonn, den 26. Juni 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margarete Heise


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das habe ich überhört. Ich bitte um Entschuldigung.
    Es heißt in der Fassung des Antrags: Wird die Entscheidung
    — über den Antrag auf Wohnbeihilfe —
    nicht innerhalb von drei Monaten nach der
    Antragstellung getroffen, so ist die Wohnbeihilfe in Härtefällen vorläufig zu bewilligen, . . .
    Meine Herren und Damen, wenn jemand schon drei Monate darauf wartet, daß er seinen Antrag bewilligt bekommt, dann ist das kein Härtefall mehr, dann ist das etwas, was jeden angeht. Man kann die Beihilfe nicht nur in Härtefällen, wie Sie es hier wollen, vorläufig bewilligen. Wer drei Monate gewartet hat, der muß dann, wenn die Behörde nicht nachkommt, seinen Antrag eben vorläufig bewilligt bekommen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 332 Ziffer 7 ab. Wer zustimmt, gebe Zeichen, — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wer § 33 in der hierdurch geänderten Fassung sowie den §§ 34, 35, 36, 37 und 38 zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! —: Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
Ich rufe § 39 auf. Hierzu liegen der Änderungsantrag Umdruck 326 Ziffer 2 der Fraktion der SPD und der Änderungsantrag Umdruck 332 Ziffer 8 vor. Eine weitere Begründung erfolgt nicht.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 326 Ziffer 2 ab. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 332 Ziffer 8. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit dem bisherigen Verhältnis angenommen.
Wer § 39 mit der soeben beschlossenen Änderung sowie den §§ 40 und 41 zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich rufe § 42 auf. Hierzu liegt der bereits begründete Änderungsantrag Umdruck 332 Ziffer 9 vor. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit dem bisherigen Mehrheitsverhältnis angenommen.
Wer § 42 mit dieser Änderung zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls angenommen.
§ 43. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 332 Ziffer 10 vor. Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Ebenso angenommen.
Wer § 43 mit dieser Änderung sowie den §§ 44, 45, I 46 und 47 zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Ebenso angenommen.
§ 48. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 332 Ziffer 11 vor. Wer zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Wer § 48 mit dieser Änderung billigt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
§ 49. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 332 unter Ziffer 12 vor. Wer diesem Antrag zustimmen will, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit gleicher Mehrheit angenommen.
Wer dem § 49 mit dieser Änderung, den §§ 50, —51, — 52, — 53, — 54, — 55 — zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Zu § 56 liegt der Änderungsantrag auf Umdruck 332 Ziffer 13 vor. Wer zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Wer § 56 mit dieser Änderung und § 57 zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit gleichem Mehrheitsverhältnis angenommen.
§ 58! Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 332 Ziffer 14 vor. Wer zustimmt, gebe Zeichen: — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.



Vizepräsident Dr. Dehler
Wer § 58 in dieser geänderten Form — Einleitung und Überschrift — zustimmt, gebe Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis angenommen.
Damit schließe ich die zweite Beratung.

(Zurufe von der SPD: Der SPD-Antrag auf Umdruck 326 ist irrtümlich abgelehnt worden!)

— Handelt es sich wirklich um einen Irrtum? — Soll er korrigiert werden? —

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Ich rufe noch einmal § 39 auf. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 332 Ziffer 8 ist angenommen worden. Vorhin ist aber der Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 326 Ziffer 2 abgelehnt worden. Es wird mir gesagt, daß das ein Irrtum ist.
Wir stimmen also noch einmal über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 326 Ziffer 2 ab. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe noch einmal § 39 mit den beiden beschlossenen Änderungen — Umdruck 326 Ziffer 2 und Umdruck 332 Ziffer 8 — auf. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich schließe nunmehr die zweite Beratung und I) eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich vor Eintritt in die dritte Beratung nun zusammenfassend zu dem Gesetzeswerk kurz Stellung nehme. Bei der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht am 12. November 1959 wurde hier im Bundestag mit Recht die Frage gestellt: Ist der Zeitpunkt schon gekommen, um die Wohnungszwangswirtschaft abzubauen? Die damalige Antwort wurde ein halbes Jahr später recht eindeutig durch die Verabschiedung des Gesetzes, das den Abbau einer über 40jährigen Zwangswirtschaft im Wohnungswesen einleitete, erteilt.
    Wenn wir nun bei diesem Gesetz von einem Stufenplan sprechen, so möchte ich daran erinnern, daß die erste Stufe in Wirklichkeit bereits vor 13 Jahren in Angriff genommen worden ist, nämlich mit der Verabschiedung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, dem nach der Novelle im August 1953 das Zweite Wohnungsbaugesetz folgte. Diese erste Stufe, meine Damen und Herren, hieß Abbau der Wohnungsnot. Die Zwischenbilanz heute heißt: In nahezu 400 Landkreisen und kreisfreien Städten ist
    das rechnerische Wohnungsdefizit auf unter 3 v. H. gesunken. In dieser Zwischenbilanz sind etwa 260 Kreise — das sind mehr als 45 '0/0 aller Kreise —, die bereits einen rechnungsmäßigen Wohnungsüberschuß haben. Je etwa 50 Kreise haben heute ein rechnerisches Defizit zwischen 0 und unter 1 %, 50 Kreise ein Defizit zwischen 1 und unter 2%, und nur 40 von diesen fast 400 Kreisen haben heute noch ein rechnerisches Defizit von 2 bis 3%.
    Herr Kollege Jacobi hat vorhin in seiner Rede recht eindrucksvoll den Satz ausgesprochen, daß der Pfeiler der gesamten Wohnungsbaupolitik die Statistik sei. Herr Kollege Jacobi, das ist nicht richtig. Statistiken sind für den Politiker ein Hilfsmittel. Der Pfeiler dieser Gesetzgebungsarbeit ist die Fortführung des Wohnungsbaus. Hier kann ich ein stolzes Ergebnis bekanntgeben: wir werden in diesen Wochen und Monaten die siebenmillionste Wohnung fertigstellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Jacobi [Köln] : Das haben wir schon einmal gehört!)

    — Der Zwischenruf, Herr Abgeordneter Jacobi, daß Sie das schon einmal gehört hätten, macht die Leistung nicht geringer. Ich glaube, wir sollten in Deutschland immer wieder diese Zahl nennen, damit die ,große Leistung nicht unnötig bagatellisiert wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Jacobi [Köln] : Sich nicht allein an den Hut schreiben!)

    In dieser Zahl sind rund 2 Millionen Familienheime enthalten, ein besonders erfreuliches Ergebnis.

    (Beifall in der Mitte.)

    In dem Bauüberhang am Jahresende 1962/63 sind rund 800 000 Wohnungen enthalten, davon rund 400 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, also Wohnungen, die für die Kreise bestimmt sind, um die wir heute alle miteinander besorgt sind. Dieses Ergebnis zeigt, welche Leistungen eine echte Gemeinschaftsarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und allen em Wohnungsbau Beteiligten erbringen kann.
    Ich darf an dieser Stelle und bei diesem wichtigen Anlaß allen am Wohnungsbau Beteiligten, bis zum letzten Mann am Bau, Dank sagen. Ich möchte auch im Namen der Millionen Familien danken, die nach den Wirren des Knieges ein neues Heim und eine neue Wohnung finden konnten.
    Ich darf zugleich auch an dieser Stelle den Hunderttausenden — es sind noch etwa eine halbe Million —, die noch nicht zum Zuge gekommen sind, das Versprechen geben, daß ich alles in meiner Kraft Stehende tun werde, bis die letzte Familie und die letzte alleinstehende Person eine Wohnung
    hat. Es wird deshalb mit Vorrang weitergebaut werden, bis dieses Ziel erreicht ist. Ich habe es sehr dankbar begrüßt, daß mir von allen Parteien des Hohen Hauses hier Unterstützung zugesagt worden ist.



    Bundesminister Lücke
    Diese Ergebnisse im Wohnungsbau zeigen noch etwas Weiteres. Sie stellen die Glaubwürdigkeit eines schon vor Jahren aufgestellten Stufenplanes unter Beweis, der bis auf vier Wochen Verzögerung eingehalten werden kann.
    Sie wissen, worum es mir bei diesem Abbau geht. Ich will das ungerechte und unsoziale Dreiklassenmietrecht beseitigen. Dieses in sich unwahre Mietrecht hat zu .einer Ghettobildung geführt, die vielfach unsere kinderreichen Familien in die Slums treibt, während Hunderttausende Alleinstehende Mehrraumwohnungen des Althausbesitzes wegen der billigen Miete blockieren konnten. Dieses Dreiklassenmietrecht kann nur beseitigt werden, wenn der Wohnungsmarkt in Bewegung kommt, damit auch endlich unsere jungen Ehepaare und unsere Rentner, die heute vielfach auf die teuren frei finanzierten Wohnungen angewiesen sind, von ihrer Sorge um die Wohnung befreit werden.
    Es geht mir hei dieser entscheidenden Phase des Abbaugesetzes auch um den Abbau einer volkswirtschaftlichen Unvernunft. Unser Kollege Professor Dr. Burgbacher hat kürzlich eine Schätzung des Volksvermögens in der Bundesrepublik bekanntgegeben. Bei einem geschätzten Volksvermögen von rund 1300 Milliarden DM steht die Wohnungswirtschaft mit rund 320 Milliarden DM weit an der Spitze der Rangliste. Die bisherige Zwangswirtschaft und die unter die Kasten gedrückten Mieten bedeuten einen erheblichen Substanzverlust. Sie bedeuten einen Schaden, der zu Lasten der gesamten Volkswirtschaft geht. Nicht zuletzt muß diese Last von jenen Hunderttausenden Handwerkern, Rentnern, alten Leuten getragen werden, die ihren Lebensabend vor Jahren durch den Bau eines Mietrenditehauses sichern wollten. Hier besteht die Gefahr, daß diese große Zahl kleiner Altbaubesitzer auf der Strecke bleibt, weil sie bei der Vorenthaltung einer kostendeckenden Miete mit den gestiegenen Baupreisen nicht mehr Schritt halten können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    So mußten vielfach dringende Instandsetzungen und Modernisierungen unterbleiben. Es wird eine schwierige Aufgabe sein, den Althausbesitz in die Lage zu versetzen, die volle Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe hier als Anwalt der Mieter und der Hauseigentümer. Ich weiß, daß auf beiden Seiten die Bereitschaft zu einer sozialen Partnerschaft gegeben ist. Ich habe alles getan, um diesen Weg mit Hilfe des Wohnbeihilfengesetzes und des neuen sozialen Mietrechts zu ebnen. Ich habe alles getan, um sicherzustellen, daß keine Familie unter die Räder kommt. Ich möchte auch am Schlusse dieser Debatte noch einmal zum Ausdruck bringen, daß es eine große Sorge aller Parteien sein sollte, die Rechte und die Pflichten der Mieter und der Hausbesitzer jedermann bekanntzumachen. Von mir aus will ich versuchen, durch eine Aufklärungsschrift sicherzustellen, daß jedermann erfährt, welche Rechte und Pflichten er künftighin in der Wohnungswirtschaft hat.
    Ich stelle allerdings mit Genugtuung fest, daß die in diesen Tagen bekanntgewordenen demagogischen Hetzparolen der Sender in Pankow in der Bundesrepublik Deutschland von links bis rechts auf taube Ohren gestoßen sind. Dort wurde und wird in diesen Tagen unentwegt getrommelt, daß wegen der Mietpreisfrage die Bundesbürger zu Massendemonstrationen und zum Generalstreik auf die Straße gehen sollten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte von dieser Stelle aus den Statthaltern des Kreml in Pankow zurufen, daß der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die deutsche Bevölkerung geschlossen ist in dem Willen, hier eine soziale Ordnung aufzubauen. Den Sklavenhaltern in Pankow rate ich, dasselbe in der Zone zu tun und auch dort endlich eine soziale Freiheit Wirklichkeit werden zu lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese Wende, meine Damen und Herren, wird. eingeleitet mit einem neuen System individueller Miet-
    und Lastenbeihilfen, die jeder Familie die benötigte Wohnfläche in der Mietwohnung oder im Eigenheim wirtschaftlich sichern. Dieses Recht ist in dieser Form neu; es gibt hierfür kein Beispiel. Ich bin sehr dankbar dafür, daß nach dem Verlauf der Debatte erwartet werden kann, daß die sozialdemokratische Opposition bei dieser wichtigen Frage sich zum mindesten der Stimme enthalten wird.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Mit diesem Gesetz bauen wir die Angst und die Furcht vor unverschuldeter Not alb. Sie führte früher — ich denke an die Jahre 1930 bis 1933 — oft zum Verlust der Wohnung, zum Verlust des Eigentums an Haus und Boden. Hiermit nehmen wir vor allem unseren kinderreichen Familien die Sorge um die wirtschaftliche Erhaltung ihres Heims ab. Ich glaube, daß darum dieses Gesetz mit Recht zu den wichtigsten Sozialgesetzen gezählt werden kann, die wir in der Nachkriegszeit verabschieden durften.
    Ein weiteres Kernstück, über das nachher abgestimmt werden wird, das für mich unabdingbare Voraussetzung für die Freigabe der Mieten in den weißen Kreisen war, ist die Einführung eines neuen sozialen Mietrechts. Dieses Recht wird wie das Wohnbeihilfengesetz für alle Wohnungen gelten, gleich ob Altbau oder freifinanzierter Neubau. Dieses neue Recht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
    Die von uns angestrebte Gesellschaftsordnung gebietet uns, ein optimales Maß an Freiheit auch in den Fragen des Haus- und Grundeigentums zu gewährleisten. Unsere Gesellschaftsordnung verlangt jedoch auch, daß die freie Verfügungsgewalt über Haus, Boden und Wohnung in voller sozialer Verantwortung .vor der Allgemeinheit gehandhabt wird.

    (Beifall 'bei den Regierungsparteien.)

    Die Grenzen der freien Verfügung über die Wohnungen liegen dort, wo die berechtigten Belange der Familie berührt werden. Wohnungen sind keine Konsumgüter im üblichen Sinne. Sie unterliegen



    Bundesminister Lücke
    besonderen Gesetzen, die von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums en Haus und Grund bestimmt werden. Mir geht es bei dieser neuen Partnerschaft zwischen Mietern und Hauseigentümern — und sie ist schon viel weiter gediehen, als es hier gelegentlich zum Ausdruck gekommen ist— um eine echte Selbstverantwortung des Bürgers auf beiden Seiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit der Verabschiedung dieser sozialpolitisch wichtigen Gesetze sind die Voraussetzungen für den Schritt in die Freiheit geschaffen. So stehen wir zugleich an einer Wende im Wohnungsbau. Die neuen Aufgaben des Städtebaues, der Dorferneuerung und der Raumordnung rücken in den kommenden Monaten in den Vordergrund. Voraussetzung für diese neue Ordnung in unseren Städten und Dörfern aber ist die nunmehr sich realisierende Ordnung in der Wohnungswirtschaft.
    Darf ich, meine Damen und Herren, zum Schluß Gelegenheit nehmen, den Damen und Herren des Bundestagsausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und des Rechtsausschusses, vor allem den beiden Herren Vorsitzenden, Herrn Dr. Hesberg und Herrn Hoogen, meinen sehr herzlichen Dank auszusprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es handelte sich um eine aufopferungsvolle Tätigkeit, die in monatelangen, sehr gründlichen Beratungen geleistet worden ist und deren gutes Ergebnis wir hier verabschieden können. Ich darf ebenfalls den Mitarbeitern in den Ministerien, den beamteten Mitarbeitern des Bundestages und dem Bundesrat danken, die in der Arbeit an dieser Vorlage monate-, ja jahrelang ihr Bestes hergegeben haben.
    Ich darf das Hohe Haus um Zustimmung zu den nunmehr in dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzen bitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)